losꝛ Bekanntmachung. Die zu dem Neubau
der Thurmballen, ö.
des Wasch⸗ und Badeanstaltẽ⸗Gebãudes,
des Portier ⸗ und des Schlachthauses und
des Lehrer⸗Wohngebãudes ; der Central ⸗Kadetten⸗Anstalt in Lichterfelde erfor⸗ derlichen . ;
Schieferdecker⸗Arbeiten
sollen im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen und Kostenanschlage sind in unferem Geschãfts lokale. Michaels kirchplatz 17, ein⸗
Vormittags 11 Uhr, Juli er., Vormi 1 Cto. 248 / 6.)
zusehen und versiegelte Offerten bis zum 5. daselbst einzureichen. ö Berlin, den 25. Juni 1577.
Königliche Garnison⸗Verwaltung.
der Moselbahn.
und Unter⸗ und
PB630
Die Ausführung der Maurer- 2c. Herstellung von Durchlãässen, Wege ⸗Ueber führungen im Bereiche der I. Bau⸗Abtheilung,
war: ] in Loos III. Stat. 65 4 73 bis 94 4 00 m. Ii6 Cbm. Mauerwerk, von Stat. 4 4 960 bis los * 60 m. rot. Ub0 Cbm. Mauerwerk,. von Stat. 168 40 bis 184 * 60 m. rot. N Cbm. Mauerwerk, von Stat. 181 60 bis 208 * 40 m. rot. 5 Cbm. Mauerwerk, von Stat. X25 M 40 bis 234 4 40 m. rot. ,, a. 1 im Wege der öffentlichen Submislion verge . Ser ken . sind mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum LY nlag den 10. Juli er., Vorm. 10 Uhr, versiegelt und portofrei an. den unterzeichneten Ab⸗ theilungẽbaumeister einzureichen, in dessen Bureau, Schloßstraße 31 hierselbst, die Eröffnung derselben zur bejeichneten Stunde erfolgen wird. ö Pläne, Submissionsbedingungen und Massen⸗Ver⸗ zeichnisse liegen im Abtheil unge bureau zur Einsicht aus und sind, mit Ausnahme der Pläne, zum 6 von? Mark für jedes Loos von dort zu beziehen. Coblenz, den 22. Juni 1877. Ter Abtheilungs⸗Baumeister. ¶ x all. (a Cto. 234 / 6.)
von rot. in Loos IV.
in Loos VIII. in Locs IX.
in Loos XI.
Bei dem unterzeichneten Artillerxie⸗Depot soll die Lieferung von: 36 bie en Bohlen à 24 M. lang, 24 Cm. breit, 6 Cm. stark, 2156 kiefernen Bohlen à 96 Cm. lang, 30 Cm. breit, 6 Em. stark, 185 kiefernen Bohlen à 1, M. lang, 40 Cm. breit, 6 Cm. stark, 6069 kiefernen Latten à 120 Cm. lang, 4 Cm. breit, 235 Cm. stark, im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, wozu ein Termin auf; Donnerstag, den U. er., Vormittags r
en Bureau anberaumt wird. . ere hierüber besagen die Submissions⸗ Bedingungen, welche im diesseitigen Bureau zur Einsicht ausliegen resp. gegen Kopialien bezogen werden können. Offerten, denen eine Kenntnißnahme der Bedingungen nicht vorausgegangen, bleiben un⸗ berücksichtigt.
im diesseiti Das Nä
Berloosung/ Sins zahlung
loan Der Dividendens vom 1. bis 15. Jul Borchardt jun.,
am 1. Juli
schein Nr.
*
fonds verfällt.
vom 1, bis 31. Juli von 9 bis 12 Uhr im der Gesellschaft, Herrn bereits am 1. welcher sonst laut S8.
verfällt. Berlin, den
4936
zwe
Dividendenscheins Nr. 11 der Priori
Ein Verzeichniß der fol ist beizufügen.
denden werden später Bredow ausgezahlt.
5672
beauftragt:
in Görl
Cöln, den 23. Juni 1877. 5678
Artillerie⸗Depot.
n. s. Papieren.
Berliner gemeinnützige Bau⸗ Gesellschaft.
ein Rr. 4 Serie AV. wird c. in den Geschäftestunden des Schatzmeisters der Firma M. raße 32, mit 12 Mark s dahin auch der bereits sene Dividenden zu präsentiren ist,
von 9-12 Uhr im Comtoir Gesellschaft, Herrn Banguier Hackel, jun. Fran zõsischest eingelöst werden, woselbst bi 1873 fällig gewe 10, III. Ausgabe, welcher sonst laut 5 21 des Statuts dem Reserve⸗
M. Borchardt jun., Franz 15 eingelöst werden, Juli 18
25. Juni 1877. - Das Curatorium der Alexandra⸗Stiftung.
Stettiner Naschinenbau⸗Actien⸗ Gesellschaft Vulcan“.
Die Dividende unserer Aktien pro 1876 und
in Empfang zu nehmen. . . Nummern nach ihrer Reihen—⸗
ie an obigen Tagen nicht
Zinszahlung.
Neuen proc.
werden vom Fälligkeitstage ab bei uns eingelõöst. Zur Einlösung vom 2.
in Breslau die Herren Oppenheim u. Schweitzer, in n, ö. r, . i ogau die Commandite 69 . die Communalständische Bank für die Preußische Oberlausitz, Wilhelm Schlutow,
in Stettin Herr Herren George Meusel u. Co.
in Dresden die H Berlin, den 25. Juni 1877.
Amortisation, w.
Berlin, den 25. Juni 1877. Der Vorstand der Ber Bau⸗Gesellschaft.
r , er Dividendenschein Nr.
den Geschäftsstunden Schatz meisters Firma: sischestraße Nr. 37 mit wofelbst bis dahin auch der . alli en , 43 endenschein Nr. 1, Serie 1X. zu präsentiren ist, . sh 22 des Statuts der Stiftung 65721 5648
Serie IV.
er. in Comtoir des Banquier Hackel,
ar: 24 Mark pro Stück Stamm-⸗Aktie, und 30 Mark pro Stück ist am 2., 3. und 4. Juli dieses Comloir des Herrn J. Dampfschiffbollwerk Nr. 2, gegen
Bräunli
Nr. 206 der Stamm⸗Aktien und
täts⸗Stamm⸗ ;ktien
Stettin, den 1. Juni 1877.
Der Perwaltungsrath.
von öffentlichen
liner gemeinnützigen z 1
dra⸗Stiftung.
ahres im hierselbst,
ö Auslieferung des
abgehobenen Diyri⸗ nur in unserem Comtoir in
os
Nr.
Nr. wird
Die
J
Lebensversichern
. 2. , eipzig, den Juni —‚ . cherungs⸗Fesellschaft zu deipzig.
Lebens versi K Pr. G
ypoth
werdenden 3 Hypothekenbriefe 1. 7. Juli 2. e. an hier bei unserer Kasse, J. Etage, in Berlin bei der Preußischeu Hypotheken⸗Ver⸗ . s⸗ Aktien ⸗Gesellschaft. en Nummernverzeichniß beizufügen. den 25. Juni 1877.
amburg, . Die Direktion.
Solingen;
auf das Leben des Herrn damals Realschülers in Dresden, manns in Wiesbaden; Nr. 25161, ausgestellt am auf das Eberlein, sowie der Pfandschein
Leben des
S807 vom 720. Jul
Leben des verstorbenen Herrn Leopold Schiller, Oberhausen, Ehrenfeld bei Cöln, schein Nr. Gesammtnomin 1200 1 lauten sind bei uns mit dem fikation als verloren ang In Gemäßheit von sicherungsbedingungen
zuletzt
ummer.
Foupons ist ei
Jul
i bis
Die am 2. Juli 77 fälligen Coupons der
Posener
des Schlesischen Bankvereins,
Hirschfeld 8&
General⸗Agenten der Königlichen Direkti
on des neuen Provinz Posen.
Wolff,
üugs⸗Geselsschaft zu ĩ
Die von der unterzeichneten Gesellschaft ausgefer⸗ tigten Versicherungsscheine Nr. 5103, ausgestellt auf das Leben Sabina, verwi Ravensburg; dtr. 11592, ausgestellt das Leben des
manns in 16804, ausgestellt am 31. Janugr 1866
der verstorbenen Frau Ann ttweten Rösch, geb. Locher, in
Herrn Elias Müller, Kauf⸗
Buchdruckereibesitzers in Pirna;
damals
ausgestellten Versicherunge⸗ 25896 und mehrere albetrag von 400 T! de Kautionsempfangschein Äntrage auf deren Morti⸗
§. 15 der allgemeinen Ver— unseres revidirten Statuts wird dies hiermit unter der Bedeutung bekannt gemacht, daß die vorstehe als nichtig betrachtet je ein Duplikat ert
werden und an deren Stelle heilt werden wird, wenn inner
halb eines Jahres vom unten gesetzten Tage ab d uns sich nicht melden sollte.
eken⸗Bank in Hamburg.
Einlösung der am 1. Juli 1877 fällig inscoupons unserer 5prozentigen II. und III. Serie erfolgt vom
Zinszahlung. Pfandbriefe
31. August 1877 sind noch folgende Bankhãuser
Land tlichen Credit⸗Vereins für die J 352 / 6)
am 31. Dejember 1842 e Anna
am 30. März 1861 auf
Johannes Johlige, jetzt Kauf ˖
22. Dezember 18689
Herrn Friedrich Julius l
i 1870 über den auf das ranz Joseph Postsekretãrs a. D. in
über einen Thlrn.
ezeigt worden.
nds aufgeführten Scheine
allus.
große Bleichen Nr. 28,
n arithmetisch geordnetes
5635
Ornontowitzer Actien⸗Gesellschaft f
ür Kohlen⸗ und Eisen⸗Production. Bilanz⸗Conto per 31. Dezember 1876.
PDehet. An Hypotheken⸗Conto . Fonds⸗Conto: . 3, 60G Mαι 450½ Berlin⸗Stettiner Prioritäts⸗ Actien. .
Fonds⸗Zinsen⸗ und Agio⸗Contoc.. Conto der fristenden Gruben J Eonto der Gruben⸗Antheile Conto der landwirthschaftlichen Güter. i Conto der AÄrbeiter⸗Coloniée. ..
Conto des Ertrages der Forsten Haupt⸗Cassa⸗Conto. .
ne , n,, , n n.
JJ IV. Serie à 101,710 2,500 Rubel 5 Russische Stieglitz⸗Anleihe XI. Serie à S510 22,500 S 40½ Neue Posener Credit⸗Pfandbriefe à 93,0
Conto des Betriebes des Rittergutes Ornontowitz —̃ . Dubensko
Gewinn⸗ und
t.
1
1
zo si4 = 100 . 105, 106 79 18, M75 36 1216, 640 70 16 . 178 24 zi di o/ 145,566 10 125,399 9. 1453 40 1651537
zo ooo S Per Actie
mn
Conto
*
Verlust⸗ Conte
Cre dit.
n- Capital⸗Conto . Reserve⸗Fonds⸗Conto .... Verwaltungsraths⸗Tantième⸗
Gewinn⸗ . Verlust⸗Conto
onto:
ö l, od, 850 * 568, 931 59
13 32
ö Tr di 3
BP ebet. Fonds⸗Conto:
Goursverlust per 31. Dezember.
Conto der landwirthschaftl. Güter:
Abschreibung auf Gebäude. de Conto der Forsten:
Abschreibüng auf Gebäude de Conto der Arbeiter⸗Colonie:
Äbfchreibung auf Gebäude.. de Conto der Verwaltungs raths⸗Kosten. Conto der Syndikats⸗Kosten Conto der Direktions⸗Kosten:
ö
in Srnontowitz incl. Bureaukosten
Conto des Betriebes des Ritterguts Ornontowitz: d 18, 130, is Sp 100
Conto des Betriebes des Rittergutes Dubensko: 23, 661, 36 M. 100 de 18 266 Æ 160 18, 266, 10 60
Abschreibung auf Inventar.. de
Abfchreibung auf Inventar. de Conto des Ertrages der Arbeiter⸗Colonie . Reserve⸗Fonds⸗Conto Tantièeme⸗Conto. .. Dividenden⸗Conto Bilance ⸗Conto:
Restgewinn⸗Uebertrag pro 15777.
de
Berlin, den 31. Dezember 1876.
Der Verwaltung
.
181,535, 13 M6 10/o
21,525, 8 AS 10
de 1,588, S6
2.366,86 6. 10oc
50so
MS 1 0oso
6
. 547 ße 1816 36 28
215 25 23547 15 10 =
ů 11, 100 -
181301
z6 gg .
336 15, 885 z
H 2470
57
zrath. Der gericht C.
VJ, Js J
Die Revisions⸗Commission.
liche Bücher ⸗Revisor.
FJ. W. Adolphi.
Per Bilance ⸗C a, r, yporheken⸗Zinsen⸗ Conto. . u. Agio⸗Conto onto der fristenden Gruben
.
CE
! 1
Conto des
1 1
C d¶ i g.
onto:
Vortrag aus 1875
etriebes der land⸗
wirtschaftl. Güter; a. des Ritterg. Drnontowitz b. des Rittergutes Dubens ko
1
1
C. Schilling.
Conto des Ertrages der Forsten
Ad. Schilde.
1918443 163363 36
Dis 7ᷓ
Police A. 19592, durch welche mit einer
ble ) ist verloren gegangen. Postsekretärs in . sind binnen 4
riwilegien vom 8. Oktober 1847, . 9 Februar 1853 und 5. 5 des Allerhöchsten Privilegiums vom . ztreffe die Emission 4, 5 und 4prozentiger Prioritäts⸗ Obligationen (L., II.. sellschaft, machen wir Ausloosung der im
Vo! . ; ö. Ornontowitzer Actien⸗Gesellschaft für
Kohlen⸗ und Eisen⸗ Produktion. Die pro 1876 festgesetzte dividende von 1 der ingejahlten Summe ist voa heute ab n Berlin bei Herrn P. Schroeder, Krau⸗ senstt. 43, in Magdeburg bei den Herren Morgenstern & Eo. in den Vormittagsstunden gegen Vorlegung der Aktien resp. Duittungsbogen Behufs AÄbstempelung unter Beifügung nach den Nummern geordneter Verzeichnisse zu erheben. ; Berlin, den 23. Juni 1877. Der Verwaltungs rath.
5204 . von uns am 21. Januar 1870 ausgestellte Olga 836 Müller Ausfleuer von 500 Thlr. versichert ist, Etwaige Ansprüche auf die Wochen bei Verlust derselben kei uns geltend zu machen. Magdeburg, den 7. Juni 1877. Ma gdehurger
Lehens - Ver sicherungsgeselischaft.
C. Listemann,
W. C. Schmidt, : Generaldirektor.
Oberdireltor.
löste] Ciln⸗Mindener Eisenbahn.
Unter Bezugnahme auf §. 6 der Allerhöchsten e , m ,n, zo. Hir, Ic
1I7. September 1862, betreffend
1J. und V. Emission) unscrer Ge⸗ hiermit bekannt, daß die Monat Januar 1878 zur Amortisation gelangenden: J a. 40 ge Obligationen 1. Emission: 7 Stuck 2 506 Thlr. oder t 15060 117 Stück à 2060 Thlr. oder 6 600 235 Stück à 10695 Thlr. oder M 390 n. 5oe'ge Obligationen II. Emission: 44 Stück à 5560 Thlr. oder 6 150 383 Stück à 200 Thlr. oder 4 609 117 Stück à 100 Thlr. oder 6. 300 e. 40½ ge Obligationen II. Emission: 21 Stück à 560 Thlr. oder M 1530) 2 Stück à 200 Thlr. oder Æ. 600 87 Stück à 100 Thlr. oder Æ 300 d. 4 0 ge Obligationen . Emission: 10 Stück 3 1060 Thlr. oder 6 3009 358 Stück 3 500 Thlr. oder M 1590 146 Stüc à 100 Thlr. oder Æ 300 am 26. Juli c., Vormittags 9 Uhr, in unserm Geschastskokale (Cöln, Frankenplatz 6) stattfinden
wird. . ECöln, den 24. Juni 1877. Die Direktion.
van Weimarische Bank.
Nachdem die Actionäre der Weimarischen Bank in der am 36. April d. J. abgehaltenen General⸗ versammlung beschlossen haben, für die nach 8. 18 des Statuts bereits verfallenen Thaler⸗ und Mark⸗ noten der Weimarischen Bank bis auf Weiteres Ersatz zu gewähren, hat die Großherzogl; Sächs. Staatsregierung diesen Beschluß mit der Beschrän⸗ fung genehmigt, daß eine letzte Frist zur Einlöfung der Thalernoten bis zum 31. Dezember 1877 und zur Einlösung der Marknoten bis zum 31. Dezember 878 gesetzt werde.
Wir fordern deshalb die Inhaber von Noten unserer Bank über 15, 20, 50 und 100 Thaler lautend hierdurch auf, dieselben in den gewohnlichen Geschäfte⸗ stunden an unserer Kasse
bis zum 31. Dezember 1877 einschließlich, sowie unsere
160 Marknoten bis zum 31. De zember 1878 einschließlich ; . zur Zahlung zu präsentiren, da nach diesen Fristen die Thaler⸗ und die Marknoten der Bank in den Händen der Inhaber annullirt sind.
Weimar, 26. Juni 187.
7 Weimarische Bank. Hache. Pleißner.
ob52]
otheken⸗Bank in Hamburg. . h ö. 1877 en unferer 4 prozentigen Zahlung al pari aus—=
411 8735 848 8h 8890 S986 hb 9682 N44 9864
4585 4747 4875 5719 5838 5875 5951
2658 2845 2866 2874 3383 3387 3593
485 674 1052 1228 1549 2036 2096 2193 4042 6201 erfolgt vom 2. Juli an ͤ hier 2. unferer Kasse, große Bleichen Nr. 28, J. age, e in Berlin bei der ren ge, ypot heken⸗ Ter sicherun gs Actien⸗esells aft, in Leipzig bei Herrn H. C. Blaut. Den Coupons ist ein arithmetifch geerdnetet Nummernverzeichniß beizufügen. Restanten der ausgeloosten 4 so Rentenbriefe: 1581 2825 5834 80678: 990 2501 e. . . K amburg, den 25. Juni . 8 3. Die Direktion.
Redacteur: F. Pr ehm. . Verlag der Expedition (Kesseh. germ ; R
Berlin:
n er.
Vier Beilagen
leinschließlich Börsen⸗Beilage).
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stäagts-Auzeiger.
8.
Berlin, Dienstag, den 26. Juni
1827
Deutsches Reich.
Verordnung, betreffend die 4 das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts. Vom 18. Juni 1877.
Wir Wilhel wn, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen zur Ausführung des Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. zol) im Namen des Reichs, nach er— folgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt:
8. L. Das Patentamt besteht aus sieben Abtheilungen.
Zuständig sind:
die Abtheilungen J. und IJ. für die Beschlußfassung über
Patentgesuche ausschließlich aus dem Gebiete der mecha⸗ naischen Technik;
die Abtheilungen Ii. und IV. für die Beschlußfassung über
Patentgesuche ausschließlich aus dem Gebiete der chemi⸗ schen Technik;
die Abtheilungen V. und VI. für die Beschlußfassung über
solche Patentgesuche, welche das Gebiet der chemischen und der mechanischen Technik zugleich berühren, sowie über alle sonstigen Patentgesuche;
die Abtheilung VII. für die ,, und Entschei⸗
dung in dem Verfahren wegen Erklärung der Nichtig⸗ keit und wegen Zurücknahme ertheilter Patente.
5. 2. Für Beschwerden gegen den Beschluß einer Ab⸗ ein in dem Verfahren wegen Ertheilung eines Patentes ist diejenige Abtheilung zuständig, welche neben der ersteren nach 8. 1 über? zatentgesüiche aus demselben Gebiete der Tech⸗ nik zu beschließen hat. Der Porsitzende des Patentamts kann jedoch im einzelnen Falle bestimmen, daß außer der hiernach zuständigen Abtheilung eine oder mehrere andere Abtheilungen bei der Beschlußfassung über die Beschwerde mitwirken sollen.
Für, Beschwerden in dem Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit oder wegen Zurücknahme eines Patentes sind die⸗ jenigen beiden Abtheil ungen gemeinsam zuständig, welche nach sz. L über Patentgesuche zu beschließen haben, die demselben Gebiete der Technik, wie das angefochtene Patent, angehören.
§. 3. Die näheren Bestimmungen über die Vertheilung der Geschäfte an die einzelnen Abtheilungen hat der Vorsitzende des Patentamts zu treffen. Für Anträge oder Gesuche, welche die Ertheilung, die Erklärung der Nichtigkeit oder die Zurück⸗ nahme eines Patentes nicht betreffen, kann er in jedem ein⸗ zelnen Falle die Zuständigkeit bestimmen.
5. 4. An den Verhandlungen einer Abtheilung können . solche Mitglieder theilnehmen, welche der Abtheilung an— gehören.
Den Abtheilungen J. und J. müssen mindestens je 5, den Abtheilungen III. und IV. mindestens je 3, den Abtheilungen
V. und VI. mindestens je 4 und der Abtheilung VII. min⸗
destens 6 nicht ständige Mitglieder n e, Von den Mit⸗ gliedern der Abtheilung V. und der Abtheilung VI. muß min— destens je eins aus jeder Ber ersten vier Abtheilungen, von den Mitgliedern der Abtheilung VII. muß mindestens je eins aus jeder der ersten sechs Abtheilungen entnommen sein.
Jeder Abtheilung muß mindestens ein ständiges Mitglied, der Abtheilung VII. außerdem der Vorsitzende des Patentamts angehören.
8. 5. Die Abtheilungen werden durch eine Verfügung des Vorsitzenden des Patenkamts, welche die Mitglieder einer jeden Abtheilung bezeichnet, auf die Dauer eines Jahres oder für einen längeren Zeitraum gebildet.
Bei Ablauf der Zeit, für welche die Abtheilungen gebildet waren, erläßt der Vorsitzende des Patentamts eine neue Ver⸗ fügung, welche die Abtheilungen, abermals im Voraus auf mindeflens ein Jahr bildet. Hierbei kann die Zusammen⸗ setzung der Abthellungen unverändert bleiben, Im Falle des Todes, der Erkrankung oder der längeren Abwesenheit eines Mitgliedes können in die davon betroffene Abtheilung, soweit und so lange das Bedürfniß dieses erfordert, durch Verfügung des Vorsitzenden Mitglieder anderer Abtheilungen zur Aus— hülfe berufen werden.
8. 6. Die Geschäftsleitung in den Abtheilungen führt das von dem Vorsitzenden des Patentamts hierzu bestimmte Mitglied. In der Abtheilung VII. führt sie der Vorsitzende des Patentamts selbst. Bei Beschwerden gegen Beschlüsse einer der ersten sechs Abtheilungen steht die Geschäftsleitung dem Vorsitzenden des Patentamts zu; welchem der ständigen Mitglieder bei Beschwerden gegen Beschlüsse der Abtheilung VII. die Geschäftsleitung zustehen soll, bestimmt der Vorsitzende des Patentamts zum Voraus für die in 8 5 bezeichnete Zeit.
Ueber die Vertretung im Vorsitz, sowie über die Ver⸗ tretung in der Geschäftsleitung der Abtheilungen hat der Vor⸗ sitzende des Patentamts Bestimmung zu treffen.
3. 7. In den Abtheilungen liegt es dem geschäftsleiten⸗ den Mitgliede ob, die für den Fortgang der Sachen erforder⸗ lichen Verfügungen, soweit dadurch der Entscheidung nicht vor⸗
egriffen wird, zu treffen. Insbesondere hat das geschäfts⸗ ke . Mitglied für jede Sache den Berichterstatter zu be⸗ zeichnen, welchem allein oder unter Mitwirkung eines zweiten Mitgliedes die Prüfung der Sache zunächst zufallen soll. Der Berichterstatter hat den mündlichen Vortrag in den Sitzungen zu halten, sowie alle Beschlüsse und Entscheidungen in der für die Zufertigung an die . geeigneten Form schrift⸗ lich u entwerfen. Das geschäftsleitende Mitglied ist befugt, Aenderungen in der . soweit ihm solche nothwendig erscheinen, vorzunehmen.
Ueber die Zuziehung von Sachverständigen (Patentgesetz 8. 14 Absatz 5) beschließen die Abtheilungen.
8. 8. Die Beschlußfassung der Abtheilungen kann nur auf Grund nnn n Vortrags in der Sitzung erfolgen:
1) wenn es sich um einen Beschluß nach Maßgabe des §. 25 des Gesetzes handelt;
2 wenn es sich im Falle des 8. 29 Absatz 3 des Gesetzes nl Androhung der Zurücknahme eines Patentes andelt;
3) wenn es sich um die Entscheidung über die Erklärung *. ö oder die Zurücknahme eines Patentes andelt.
8. 9. Die Beschlüsse und Entscheidungen der Abtheilun⸗ gen erfolgen nach Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des geschäftsleitenden Mitgliedes. Ist dem Beschluß oder der Entscheidung eine Anhörung der Be⸗ theiligten (Patentgesetz 5. 24 Absatz 2, §. 25 Absatz 2, 5. 29 Absatz 2) vorhergegangen, so kann ein Mitglied, welches bei derselben nicht zugegen gewesen ist, an der Abstimmung nicht theilnehmen.
8. 10. Dem Vorsitzenden des Patentamts liegt es ob, auf eine gleichmäßige Behandlung der Geschäfte und auf die Beobachtung gleicher Grundsätze hinzuwirken. Zu diesem * ist er befugt, den Bexathungen aller Abtheilungen bei⸗ zuwohnen, auch sämmtliche Mitglieder zu Plenarversammlun— gen zu vereinigen und die Berathung des Plenums über die von ihm vorgelegten Fragen herbeizuführen.
§. 11. Die Sitzungen der Abtheilungen finden der Regel nach an bestimmten Tagen und zu bestimmten Stunden statt. n , darüber steht dem Vorsitzenden des Patent—
zu.
8. 12. Zeugen und Sachverständige erhalten nach den am Ort ihres Wohnsitzes für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten maßgebenden Bestimmungen eine Entschädigung für Zeitver⸗ säumniß und Erstattung der ihnen verursachten Kosten, Sach⸗ verständige außerdem eine Vergütung ihrer Mühwaltung.
8. 13. Zu den Kosten des Verfahrens, über welche das Patentamt nach 8. 30 des Gesetzes zu bestimmen hat, gehören außer den aus der Kasse des Patentamts bestrittenen Aus— lagen diejenigen den Betheiligten erwachsenen Kosten, welche nach freiem Ermessen des Patentamts zur zweckentsprechenden Wahrung der Ansprüche und Rechte nothwendig waren.
8. 14. Die Einrichtung der Bureaus, die Verwaltung der Kasse, der Bibliothek und der Sammlungen werden durch den Vorsitzenden des Patentamts geordnet. Der Porsitzende . die für die Beamten erforderlichen Geschäftsanwei—
§. 15. Die Leitung und Beaufsichtigung des gesammten Geschäftsbetriebes steht dem Vorsitzenden . . zu. Er ist der Dienstvorgesetzte der Subaltern⸗ und Unterbeamten. Er verfügt in allen , n.
§. 16. Geschäftssachen, welche während der Dienststunden der Bureaus eingehen, sind alsbald, andere Geschäftssachen bei dem Wiederbeginn der Dienststunden von dem dazu be⸗ stimmten Beamten nach der Reihe des Eingangs oder, wenn diese nicht feststeht, nach der Reihe, in welcher sie von dem Beamten übernommen werden, mit einer laufenden Nummer und dem Datum zu versehen.
8. 17. Schriftstücke, in welchen die Ertheilung eines Patentes nachgesucht wird oder welche auf ein bereits ein— eleitetes Verfahren wegen Ertheilung eines Patentes Bezug
aben, gehen unmittelbar an die für die Erledigung zustän⸗
dige Abtheilung. Wird in Bezug auf die Zuständigkeit An⸗ stand erhoben, so ist die gef nnz des Vorsitzenden des Patentanits einzuholen. Alle übrigen Schriftstücke werden dem letzteren vorgelegt.
S. 18. Das Patentamt kann nach seinem Ermessen von den bei ihm beruhenden Eingaben und Verhandlungen, soweit deren Einsichtnahme gesetzlich nicht beschränkt ist, auf Antrag an Jedermann Abschriften und Auszüge gegen Einzahlung der Kosten ertheilen.
58. 19. Die Ausfertigungen der Beschlüsse der Abthei⸗ lungen erhalten die Unterschrift; „Kaiserliches Patentamt, Abtheilung „. Diejenigen Beschlüsse jedoch, welche die Abtheilungen als Beschwerdeinstanzen fassen (8. 2) sowie alle Entscheidungen des Patentamts erhalten in der Ausfertigung nur die Unterschrift: „Kaiserliches Patentamt“. Die Ausfer— tigungen werden von dem geschäftsleitenden Mitgliede voll— zogen. Vorladungs⸗ und Zustellungsschreiben, sowie die Aus— fertigungen der Patenturkunden werden nicht vollzogen, son⸗ dern nur heglaubigt. Die Beglaubigung von Schriftstücken geschieht unter der Unterschrist des von dem Vorsitzenden des Patentamts dazu bestimmten Beamten und unter Beifügung des Siegels des Patentamts.
8. 2. Das Siegel des Patentamts enthält in der Mitte den Reichsadler und in der Umschrift die Worte: „Kaiserliches ö ö
rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. . . Gegeben Bad Ems, den 18. Juni 1877. (L. 8.) Wilhelm. Fürst v. Bis marck.
Statistische Nachrichten.
Sterblichkeits- und Gesundheitsverhältnisse— Ge⸗ mäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts sind bis zu der am 16. Juni er. beendeten vierundzwanzigsten Jahreswoche von je 1000 Bewohnern, auf den Jahresdurchschnitt bꝛ⸗ rechnet, gestorben: in Berlin 382, in Breslau 37,, in Königs berg 355, in Cöln 287, in Frankfurt 4. M. 26, in Cassel 216, in Hannbver 235,55, in Magdeburg 230, in Stettin 273, in Altona 22M, in Straßburg 335, in München 425 in Nürnberg 38, in Augsburg 36, in Dresden 30,8, in Leipzig 35,3, in Stuttgart 30.6, in Braunschweig 2973, in Karlsruhe 23,, in 6 22.3, in Wien 32, in Buda⸗ peft 460, , in Prag 3433, in Basel 265, in Brüssel 24, in Paris I5,z, in Amfterdam 25, in Rotterdam 285, im Haag 225, in Kopenhagen 2235, in Stockholm 345, in Christiania 32,, in Warschau 33, in Odessa 25,5, in. Athen 30M, in Lissabon — in Bukarest 2e, in Rom 28, in Neapel 28,i, in Turin. —= in London 19,, in Glasgow 23,3, in Liverpool 25, in Dublin 25, in Edinburgh 209, in Alexandrig (Egypten) 443, in New⸗Hork 23,5, in Phila⸗ delphia 256, in Boston — in San Franzisko 15,, in Calcutta 2653, in Madras 119,8 in Bombay 63, .
Die im Anfange der Woche in den deutschen Beobachtungsorten meist vorherrschenden südlichen und südwestlichen Luftströmungen gingen um die Mitte der Woche in westliche, nordwestliche bis nord⸗ östliche Windrichtungen über und bedingten, nachdem sich in ganz Deutschland heftige, in Berlin und Cöln von heftigem Schlossenfall begleitete Gewitter entladen hatten, einen bedeutenden Rückgang der Temperatur lin München bis 450 R.). Der um die Mitte der Woche gefunkene Barometer hob sich nach Entladung der Gewitter
wieder.
Bie allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl betrug in der Berichtswoche 307 gegen 31 der Vorwoche (auf 100 Bewohner und aufs Jahr gerechnet). Eine ehe erhebliche Fur der Ge⸗
nene slerfff elf weist das Säuglingsalter in vielen Städtegruppen
nach (am erheblichsten war dieselbe in Berlin, wo sie gegen die Vor woche um fast 8S do, und in München, wo sie um 7 60 zugenommen hat), wahrend das höhere Alter eine auffallende Ahnahme der Sterh⸗ lichkeit aufweist. Unter den Infektionskrankheiten haben die Masern (besonders in Braunschweig) und der Keuchhusten etwas nachgelassen; die andern treten vermehrt auf; das Scharlachfieber noch immer in Mühlhausen i. Th. und Burg, die Diphtherie in Aachen, der Unterleibstyphus am Oberrhein, der Flecktyphus in Oberschlesien; auch aus Dresden wurde 1 Todesfall von letzterem gemeldet. — In Budapest ist die vor einigen Wochen ausgebrochene Typhusepidemie noch im Steigen. Die Pocden weisen in London, Wien, prag Nachlässe in der Zabl der Todesfälle auf, aus Deutschland sind 4 Todesfälle (Berlin, Ratibor, Cottbus, Rheydt) gemeldet. Bedeutend vermehrt, wie alljährlich um diese Zeit, treten die tödtlich verlaufenden Darmkatarrhe und Brechdurch⸗ fälle der Kinder in ganz Deutschland auf; auch erscheinen darunter einzelne Fälle mit cholerinenartigen Symptomen (Mannheim, Ham⸗ burg, Thorn) und mahnen zur Vorsicht bei den heißen Tagen. Aus Krakau wird ein Todesfall von sporadischer Cholera gemeldet, aus New⸗Orleans mehrere gen von asiatlscher Cholera, die auch in Madras wieder größere Fortschritte macht. ;
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Lehrbuch des Preußischen Privatrechts von Da. Heinrich Dernburg. 2. Band, erste Abtheilung. Halle, Verlag der Buchhandlung des Waisenhauses. Der erste Theil dieses Lehrbuchs, das Sachenrecht enthaltend, ist im Jahre 1835 er⸗ schienen. Der dritte Band ist dem Familien⸗ und Erbrecht rorbe⸗ halten. Der zweite Band, dessen erste Abtheilung vorliegt, behandelt das Obligationenrecht, dessen Abschluß binnen Jahresfrist bevorsteht. Ein ausführliches Sachregister ist bereits der ersten Abtheilung beige eben. — Der allgemeine Theil des Obligationenrechts — welchem der spezielle folgt — zerfällt in zwölf Kapitel, in deren erstem mit dem bürgerlichen Obligationenrecht das handelsrechtliche in Verbindung gebracht ist. Das elfte Kapitel beschäftigt sich mit der Beitreibung der Forderung (Exekution), das zwölfte mit dem materiellen Konkursrecht, eine Bereicherung des Stoffes, die von der Eintheilung und Methode anderer Lehrbücher abweicht, zugleich aber auch das Erscheinen des Buches verzögerte, da dasselbe die neueren Reichsjustizgesetze und insbesondere die Vollendung der Konkursord⸗ nung berücksichtigen mußte.
. = Im, Verlage der Weberschen Buchhandlung in Bonn erschien in dritter Ausgabe der Text des Allgemeinen deutschen Handelsgesetz⸗ buches als erster Theil eines zweibändigen „Conpus juris civilis für das Deutsche Reich und Oesterreich“, in welchem Pro⸗ fessor Richard Schroeder aus Würzburg eine Sammlung der in das Privatrecht eingreifenden deutschen und österreichischen Spezial⸗ gesetze veranstaltet. Der erste Theil enthält außer dem Handels⸗ gesetzbuche die anderen handelsrechtlichen Quellen: die deutschen und österreichischen Gefetze über den Markenschutz, die neuen Reichsgesetze uber Geld⸗ und Bankwesen, die beiderseitigen Gesetze über die Stellung der Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften u. 4. m. Der zweite Theil enthält 26 deutsche und 14 österreichische Reichsgesetze. Unter den letzteren befinden sich alle Gesetze, welche die neuere Gesetzgebung als Nachträge und Ergänzungen für das „allgemeine bürgerliche Gesetz⸗ buch“ Desterreichs geliefert hat. Die deutsche Gesetzgebung ist bis auf die neueste Zeit unter Einschluß der deutschen Civilprozeßordnung und Konkursordnung berücksichtigt. Die Gesetze sind größtentheils vollständig aufgenommen. Da der Zweck der Zusammenstellung aber nur darauf gerichtet ist, materielle privatrechtliche Bestimmungen wieder⸗ zugeben, so sind aus 10 deutschen und 6 österreichischen Gesetzen die diesem Zweck nicht entsprechenden mehr formellen und öffentlichen Rechtsbestim⸗ mungen ausgelassen. Der Verfasser ist unzweifelhaft durch das beiden Ländern gemeinsame Handelsgesetzbuch auf den Gedanken ge—⸗ kommen, eine Zufammenstellung der entsprechenden verschiedenen Ge⸗ setze Deutschlands und Oesterreichs abzufassen und so hat bei den kom⸗ merziellen Beziehungen beider Länder zu einander das Buch für Kauf⸗ leute, namentlich für Rechtsanwälte praktischen Werth. Die Brauchbar keit würde noch erhöht werden, wenn der Verfasser durchgängig bei den Paragraphen des einen Gesetzes auf die entsprechenden des anderen ö hätte, wie derselbe dies bei einzelnen Gesetzen ge⸗ an hat.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Aus der Propstei, wird der „Kiel. Ztg.“ unterm 19. Juni über den Stand der Saaten berichtet; Die vortreffliche Witte⸗ rung im Juni hat unsere Vegetation vollständig wieder ins rechte Geleise gebracht. Wenn allgemein eine späte Ernte prophezeihet ist, wird das jetzt schon zweifelhaft. Klee und Gras kommen in diesem Jahre wie auch sonst zu Johanni zum Schnitt, stark bedüngte Wiesen zeigen schon jetzt Lagerfutter und wird mit dem Mähen der⸗ selben begonnen. Die nächste Woche wird voraussichtlich allgemein für die Heu⸗ und Kleeernte ausgenutzt werden. Wo die Sommer⸗ faaten noch den Boden nicht genügend bedeckt haben, ist schon wieder der Regen nöthig. Der Thau, der an der Küste bei Ostwind in der Regel reichlich fällt, reicht bei bedecktem Boden für die Pflanzen aus und ersetzt für lange Zeit den Regen. Im Allgemeinen hegt man die Befürch⸗ tung, daß durch das rasche Abblühen von Raps und Roggen das Ansetzen der Körner beeinträchtigt werden könnte. Die Aepfel, Pflaumen und Kirschen hatten dem Anschein nach eine reiche Blüthe und auch günstige Witterung, aber der Anfatz befriedigt nicht; es ist schon ausgemacht, daß nach dieser Seite hin bei Pflaumen und Kirschen auf eine reiche Ernte verzichtet werden muß. Das Gäten der Felder beschränkt sich hier meistens auf das Stechen der Distel. Ackersenf kommt nur noch selten vor. Die Distel ist in diesem Jahre nicht so reichlich als im vorigen; es ist daher auch diese Arbeit leicht bewältigt, und bald sind alle Hände für die Ernte gerüstet. Raps und Roggen haben vollständig abgeblüht, der Weijen kommt eben mit der Aehre; dem Aussehen nach ist er kräftig, nur wird er an Stellen etwas dünn bleiben. Die Sommersaaten stehen gut, die künstlich gedüngten
haben den Vorzug. N.) Nach dem Jahresbericht
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der Haidestrecken in Dänemgrk beträgt die glieder dieser Gesellschaft jetzt 3204. Am Schlusse des vorigen Jahres stand die Haidegesellschaft in Verbindung mit 39 Plantagen mit im Ganzen 11,912 Tonnen Land. In. 1876 wurden 7 neue Pflanzungsvereine mit 2932 Tonnen Land gebildet. Trotz der großen Anzahl von Pflanzenschulen, sowohl der Haidegesellschaft, des Staates als Privater und der Menge von Pflanzen, welche jährlich produzirt werden, ist die Nachfrage nach Pflanzen noch bedeutend größer alt die Pfnào⸗ duktion. Das Interesse für die Bepflanzung der Haiden ist in ste⸗ tem . begriffen. Es gießt jedoch noch mehrere hundert. tausend Tonnen Haideland, welche nicht zur Bearbeitung durch den Pflug geeignet ist, während eine Bepflanzung dessel ben guten Fort⸗ gang haben würde. Es werden noch jährlich für mehr als 10 Millio⸗ nen? Föhren⸗ und Tannenhölzer eingeführt, während jetzt ea. 190 Quadrat. Meilen Haide, falls sie , trügen, jährlich mehr als doppest fo viel Holz liefern würden. Am Schlusse des Jahres 1875 waren, dem vorigen Jahresberichte zufolge, 54 Kanäle zum Be⸗ wässern der anliegenden Wiesen fertig hergestellt, deren Gesammtlänge ca. 35 Meilen betrug. In 1876 sind 3 Kanäle mit einer Läuge von jz G00 Ellen fertig hergestellt, und mit der Anlage eines Kanals von 6o05 Ellen begonnen worden. Mehrere Kanäle sind projektirt. Das Vermögen der Haidegesellschaft beträgt 83 000 Kronen.