— r —
Eise nuhnakhn-Einmnahmem.
Hessische Ladwigs Elsenbahn gesellsohaft. Im Jrnĩ er.
Alte Strecken: 985077 M (— 23.057 *),
3 460. S4 M G 36. 508 αñ; Reus Strecken: 134, 1092 M0 (- I]. S5 A),
seit J. Januar 777.596 M (- 30.6616 6)
Pralalsche Elsenbahnen. Im Juni er.: 987, 19 M (48.410),
seit 1. Januar weniger 10216 seit 1. Januar
ootthus · Arxossenhalner Eisenbahn. Im Juni er. 104,509 A ( 33,113 A), seit 1. Jan. 194, 704 4
Ooberlausltzer Elsenbahn.
Im Juüi er. 56045 AÆ (—
17, S0 AM), seit 1. Januar — 67, 534 6.
Mn uũnmdliꝶu Eur - And Nenmärkisohe Nene 41 0υν Pfandbriefe. Gekündigte Stücke; s. unter Ins. der Nr. 166.
maen nnd Verkosagzzm g ena.
— — 8
Theater.
Rallner-Theater. Freitag: Zum 13. M: Der Hypochonder. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser.
Sonnabend und die folgenden Tage: Der n= pochonder.
Friedrich- Wilelust. Theater. Freitag:
Fatinitza. Sonnabend: Fatinitza.
Krolls Theater. Freitag: Die Jüdin. Oper in 5. Akten von Halevpy. Kardinal: Hr. Tüm⸗ mel. Eudoria: Frl. Monhaupt. Eleazar: Sr. Grisa. Recha: Frl. v. Rene. Große Illumina⸗ tion. Vor, während und nach der Vorstellung: Großes Doppelt⸗ Konzert. Anfang 5, der Vor⸗ stellung 6 Uhr. 36
Sonnabend: Die weiße Dame. Große Illu⸗ mination. Großes Konzert.
National- Theater. Freitag: Gesammtgast- spiel der K. K. Hofburg ⸗Schauspieler aus Wien: Zum 1. Male: Ein Pelikan. Schauspiel in ð Ak⸗ Rn von Emile Augier. Deutsch bearbeitet von Hein⸗ rich Laube. (Marächal; Hr. Hallerstein. Giboyer: Hr. Lewinskv. Maximilian: Hr. Hartmann.)
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Belle Allance- Theater. Freitag: Großes Monstre⸗Konzert (Kapellen Ruscheweyh und Sare) Erstes Auftreten der Tyroler Konzert ⸗Sãnger · Sesell⸗ schaft Schöpfer⸗Waleck aus dem Zillerthal, bestehend aus 10 Damen und 5 Herren in heimathlicher Lan destracht. Auf allgemeines Verlangen: Nochmaliges Auftreten der imitirten Tyroler⸗Gesellschaft Mar⸗ fen. Brillante Illumination des Gartens. Im Theater: Auf Rosen oder; Füchse lauter Füchse. Sriginal Lustspiel in 4 Akten von C. A. Görner.
Familien⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Louise Caspar mit Hrn. Ritter gutsbesitzer Paul Kuehn ( Laptau Cornieten) = Verw. Frau Lillv v. Jaski, geb. v. Wunck, mit k Werner v. Gustedt (Lab⸗ lacken).
Verehelicht: Hr. Jagdjunker Heino v. Döring mit Frl. Magdalene v. Levetzow (Doberan i. M]
Geboren:; Ein Sohn: Hrn. Major 4. D. v. Burkersroda (Naumburg a9. S.) — Hrn. Haupt⸗ mann und Compagnie⸗Chef Steppuhn (Danzig). — Hrn. Kreisrichter Amort (Lsbau). — Hrn.
Rittmeister und Escadron⸗Chef Mierzinsky (Gar- delegen). — Hrn. Hauptmann und Batterie · Chef reiherr v. Werthern (Wesel). — Fine Toch ter: rn. Premier ⸗Lienutenant und Regiments · Adjutant Protzen (CGoblenz). — Hrn. Premier⸗Lieute⸗ nan Georg v. Hagen (Berlin). Gestorben:? Frau Premier⸗ Lieutenant Natalie v. Zawadzky, geb. Hagen (Schwerin) — Hr. Sberst 4. D. Carl v. d. Lochau (Wiesbaden). — Hrn. Kammerherr H. Graf v. Bassewitz Töchter Slga und Adelheid (Wesselsdorff).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Pfansleiher und Han—⸗ del mann Albert Rensky (Renske) ist die ge richtliche Haft wegen Betruzes in den Akten Litt. R. Ro 353 de 1877 Comm. II. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden Fönnen. Es wird erfucht, denselben im Betretungẽ⸗ falle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Kö⸗ nigliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 16. Juli 1877. Königliches Stadt⸗
ericht, Abtheilung für w ommission JJ. für Voruntersuchungen. Be schreibung. Alter: 31 Jahr, geb. den 9. Juli unih 1846, Geburtsort: Pasewalk, Größe: 5 rh 5 Zoll, Haare: schwarz, Augen: dunkel, Augen⸗ rauen: schwarz. Kinn; rund, Nase: gewöhnlich, Mund: gewöhnlich, Gesichtsbildung: oval, Gesichts⸗ farbe: gesund, Gestalt: untersetzt, Sprache: deutsch.
g Steckbriefs⸗Erledigung. Der unterm . März er. hinter den Brauerei⸗Fuspektor Johann Joachim Karl Christian Gilow erlassene Steckbrief ist er= sedigt. Berlin, den 10. Juli 1857. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation J. für Schwurgerichtasachen.
Steckbrief. Völker, Louis, Handelsmann von
Frankfurt a. M, im Jahre 1871 nach Wien ver ⸗
zogen und dort zur Zeit nicht zu ermitteln, hat sich der Vollstreckung einer gegen ihn wegen Promessen⸗ Fandels und Vertriebes von auswärtigen Lotterie loosen durch die hiesigen Gerichte rechts kräftig er⸗ kannten Strafe von 40 Tagen Gefängniß und einem Tage Haft entjogen. Es wird ersucht, den 2c Völker im Betretungsfalle zu verhaften und die unterzeich⸗ nete Behörde zu benachrichtigen. Völker ist 61 Jahre alt, mittelgroß, schlank mit braunen Augen. Frankfurt a. M., den 16. Juli 1877. Der Ober Staatsanwalt.
Verkäufe, Verpvachtungen⸗ Submissisnen ꝛc.
Pferdeverkauf. Im hiesigen Landgestüte stehen zum freihändigen Verkaufe, zum Tarpreise: 1) Fita ignoramus, dun kelbrauner Vollbluthengst, geb. 1866, v Ignoramus a. d. Florens Nightingals v. Irish Birdcateher; A. G. B. Nr. 63; 2) Numa, schwarz⸗ brauner Vollbluthengst, geb. iSß6, von George the fourth a. d. Betsy v. Brother to Rostrum; A. G. B. Nr. 25; 3) Laane-ston, Tuchsbengst, geb. 1858 v. Ton string. Celle, den 15. Jali 1877. von Unger.
—— — *
los 9] Submission.
bei Rummeleburg soll im Wege öffentlicher Sub⸗ mission verdungen werden.
Die Submissionsbedingungen und Zeichnungen liegen täglich von 9 big 1 Uhr in dem Bau Bureau, Bahnhofftraße Nr. 3 II. aus und sind daselbst auch die Formulare zur Aufstellung der Submissions˖ offerten zu entnehmen.
Dieselben sind frankirt, versiegelt und mit der Aufschrift: ;
Submissien auf: Maurer ⸗Arbeiten für Bau⸗ werke der Gleiseschleife bis fpätestens Montag, den 39. Juli, 11 Uhr Vormittags, in dem genannten Purear abzugeben, wofelbst zur bezeichneten Zeit die Eröffnung der ein⸗ gegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschie⸗ nenen Submittenten erfolgen wird.
Berlin, den 17. Juli 1877.
Der Abtheilungs⸗Baumeister. Gra pow.
Berliner Stadt ⸗Eisenbahn.
Die Ausführung der Erd, Maurer ⸗ und Steinmetz⸗Ar⸗
. eiten zur Anlage des massiven ü BVBahnviadukts zwischen der ver⸗
e . . ängerten Lüneburger Straße und der Strafe Alt. Moabit im Vetrage von rund Sõ00 Kb. M. Mauerwerk soll einschließlich der Liefe⸗ rung sãmmtlicher Materialien im Wege der Sub⸗ mission verdungen werden.
Die Bedingungen und Zeichnungen können in unse⸗ rem Centralbureau, Beethovenstr. Nl hierselbst, bei dem Bureau⸗Vorsteher Eisenbahn⸗Sekretãr Welter⸗ mann in den Vormittagsstunden von 81 Uhr einge⸗ sehen, auch von demselben Abdrücke der Bedingungen nebst dem Submissionsformular gegen Erstattung von 10 ½ bezogen werden, jedoch wird die Abgabe nur an solche Unternehmer erfolgen, deren Qualifi⸗ kation uns bekannt ist oder durch Atteste nach⸗ gewiesen wird. Anerbietungen sind versiegelt und portofrei mit der Aufschrift:
Offerte auf Anlage des Stadtbahn Viadukts zwifchen der verlängerten Lüneburger Straße und Straße Alt⸗Moabit“ bis zum 27. Juli er,, Vormittags 11 Uhr, an uns einzureichen, und wird die Eröffnung der Offer⸗ ten alsdann in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗
mittenten erfolgen.
Vor dem Termine ist von den Submittenten eine vorläufige Kaution von 3000 4 bei unserer Haupt⸗ kasse, Lüͤtzowstraße Nr. 69, hier zu hinterlegen,
Berlin, den 13. Juli 1877. ( Cto. 1053/7.)
sönigliche Direktion
der Berliner Skadteisenbahn⸗Gesellschaft.
6367! Hannoversche Staatsbahn.
Submission wegen Ausführung der Dachdecker und Klempnerarbeiten (ie besonders) zum Bau des Empfangs gebäudes auf Bahnhof Hannover. Termin: Sonnabend, den 4. August d. J, Vormittags 11 Uhr, im Bureau des Eisenbahn. Baumeisters Blanck hier⸗ selbst, Prinzenstraße 1511., woselbst Bedingungen ausfiegen, auch gegen Einsendung von 1 käuflich zu haben sind.
Hannover, den 16. Juli 1877.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
6346] Königliche Frankfurt⸗Bebraer Elfen ahn.
Die Lieferung und Aufstellung von 7 Stück Lokomotiv Drehscheiben, von je 13 Meter Länge der Fahrschiene, für die Strecke Nordhausen⸗Wetzlar soll in öffentlicher Submission vergeben werden.
Offerten sins bis spätestens 4. August e., Nach= mittags 4 Uhr, frankirt, verstegelt, und mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Lokomotiv⸗Drehscheiben “ versehen, an mich ein zureichen, und findet um diese Zeit die Eröffnung e eingegangenen Offerten in meinem Bureau
att.
Zeichnung und Bedingungen können gegen Ein⸗ sendung von 14 M (nicht in Stempel oder Wechsel⸗Marken) von mir bezogen werden.
Fulda, den 7. Juli 1877.
Der Königliche Maschinenmeister. Fischer.
536 Bekanntmachung.
Für Rechnung des Königlichen Braunkohlen⸗ bergwerks am Habichtswalde bei Cassel sollen im Wege der öffentlichen, schriftlichen Submission nachbezeichnete Materialien und Utensilien ange⸗ schafft werden als:
S0 Stück vierkantig beschlagenes Stamm⸗ holz, je 55) mm lang, A0 m / m dick,
S0 Stück desgleichen, je 4350 m / n lang, 20 m / m dick,
25 Raummeter Bretter, jede Bohle 3500 oder 4000 m /m lang, 176 m /m oder 260 bis 280 m /m breit, 36 m / m dick,
sämmtliches Stamm-⸗ und Brettholz in Fichten
n oder Tanuen oder Kiefern; erner:
20 Stüc eylindrische Bohrröhren aus Eisen·
blech, jedes 2000 m / m lang, 123 m /m im
Lichten weit, 19 Kg. schwer.
Die Eröffnung der franko eingehenden Offert⸗ schreiben in Gegenwart etwa persönlich dazu sich einfindender Submittenten wird dahier im Termin
Donnerstag, den 2. Augnst d. J., Nachmittags um 5 Uhr, stattfinden. Spaͤter eingehende oder nicht bedin ⸗
gungs gemäße Offerten bleiben unberücksichtiat.
Abschrift der Submissions und Lieferungsbedin.
ungen kann von hier gegen Einsendung von 50 3 e err bejegen werden.
Habichtswald bei Cassel, den 15 Juli 1877.
stönigliche Berg ⸗Inspektion.
16374 Die auf unseren Bahnhöfen zu a ee sm, haufen, Neu⸗Offenbach, Hanau, Elm, Fulda, Bebra,
Die Ausführung der Erd⸗, Maurer und Betoni⸗ rungs⸗Arbeiten zu 4 Bauwerten der Gleiseschleife
Eichenbera, Heiligenstadt, Nordhausen, Sanger⸗ haufen und Halle lagernden alten Bahnmateriallen
aus Herzstücken, Schienen, Laschen, Bolzen ꝛc. ꝛc. bestehend, sollen im Submissionswege verkauft werden.
Offerten sind frankirt und versiegelt mit der Auf⸗ schrift Dfferte auf Ankauf alter Materialien ; bis zum Termin
Mittwoch, den 8. August e., Vormittags 10 Uhr, an uns einzureichen, zu welcher Terminsstunde die⸗ selben in Gegenwart der erschienenen Submittenten geöffnet werden.
Die Verkaufs bedingungen können von unserer Cen⸗ tra. Materialien⸗Kontrole gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden.
Frankfurt a. M., den 8. Juli 1877.
Königliche Eisenbahn ⸗ Direktion.
6375 Frankfurt-Bebraer Eisenbahn.
Die Anfertigung, Lieferung und Aufstellung der eisernen Üeberbauten für das 1I. Geleise über die Brücken und Durchlässe der Halle ⸗Casseler Bahn
und zwar: Loos L.
mit rot. 22 337 Kilogramm Schmiedeeisen, und 2310 Kilogramm Gußeisen. Loos II.
mit rot. 96,596 Kilogramm Schmiedeeisen,
4976 Kilogramm Gußeisen, soll im Wege öffentlicher Submission vergeben wer. den und ist hierzu Termin auf Montag, den sh. August d. Is., Vormittags 11 Uhr, in un⸗ serem Verwaltung gebäude, Heddrichstraße Nr. 59 hierselbst, anberaumt worden. . Bezügliche Submifsionsofferten sind versiegelt und verfehen mit der Aufschrift: „Submissions, Offerte auf iu sführung eiserner Brücken. his spaͤtestens zu der vorbezeichneten Terminsstunde porto⸗ frei an uns einzusenden. ; . .
Später eingehende oder nicht bedingungsmãßige Offerten müssen unberücksichtigt bleiben,
Die maßgebenden Bedingungen, Zeichnungen und Gewichtsermittelungen können in unserer Betriebs⸗ Kanzlei hierselbst eingesehen und von da auch Sub⸗ missionsbedingungen nebst Zeichnungen auf porto⸗ freies Anfuchen gegen Erstattnng der Kopialien bezogen werden. .
Frankfurt a. M., den 10. Juli 1877.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Verloosung, Amortisation, Sinszah lung u. f. w. von öffentlich en Papieren.
6 Aufkündigung Neuer Brandenburgischer Pfandbriefe durch Baarzahlung des Nennwerths. Die nachfolgenden Neuen Brandenburgischen Pfandbriefe, und zwar: 3. der Serie J. 2 409 Nr. 9 A 200 Thlr., — ö Nr. 252 n 109 Thlr. b., der Serie II. à 40½ Nr. 124 à 200 Thlr. sollen in dem nächsten Zinstermine Weihnachten d. J. von dem Neuen Brandenburgischen Kredit ⸗Institut — Baarzablung des Nominalbetrages eingelöst werden. — Wir fordern daher die Juhaber auf, die gedachten Pfandbriefe innerhalb der Zeit vom 1. bis einschließlich den 31. Januar 1878 an unsere Kasse zu Berlin (Wilhelmsplatz Nr. 5) egen Empfangnahme ihres Nominalbetrages in 6 Gelde einzuliefern, widrigenfalls die säumi⸗
gen Inhaber mit den in den Pfandbriefen 4 drüchten Rechten präkludirt und mit ihren . sprüchen auf die bei dem Kreditinstitut deponirte Baar⸗Valuta werden verwiesen werden.
Es steht den Inhabern auch frei, die gedachten Pfanderiefe schon vor dem Fälligkeitetermine, doch spãtestens bis zum
— 15. Dezember 1877 an eine unserer Provinzialkassen (zu Perleberg, Prenzlau oder Frankfurt a. D.) einzuliefern. Ueber die Einlieferung wird Rekognition ertheilt und diese demnächst zur oben angegebenen Fälligkeitszeit bei derjenigen Kasse, bei welcher die Einlieferung erfolgt ist, durch Verabfolgen der Valuta eingelöst.
Mit den Pfandbriefen müssen auch diejenigen Zinscoupons, welche auf einen späteren als den vorbezeichneten e, ge, lauten, sowie die Talons zurückgelieferk werden. Für nicht zurückge- sieferte Coupons wird der gleiche Betrag am Kapi⸗ tale gekürzt, um weiterhin zur Einlosung dieser fehlenden Coupons verwendet zu werden.
Wenn die gekündigten Pfandbriefe längstens
. bis zum 1. Februar 1878, nicht eingelieferk worden sind, so wird die unter⸗ zeichnete Direktion des Neuen Brandenburgischen Kredit⸗Instituts die Baar⸗Valuta auf Gefahr und Kosten der säumigen Pfandbriefsinhaber zu ihrem Depesitorium bringen und die in diesem Erlasse angedrohte Präklusion und Verweisung durch eine Refolution festsetzen. In diesem Falle werden vom
1. April 1878 ab, Seitens des Kredit⸗Instituts als Deposital⸗ Behörde den Inbabern der Pfandbriefe von der für sie deponirten Baar · Valuta Depositalzinsen zu dem Satze von 310 jährlich berechnet, oder es wird die Faluta für Rechnung der Gläubiger in Neue Bran⸗ denburgische Pfandbriefe umgesetzt werden.
G. 35 des Statuts für das Neue Brandenbur⸗ gische Kredit Institut vom 30. August 1869, genehmigt durch Allerh. Erlaß vom 30. August 1869. Gesetz⸗S. S. 1034.) (aàCto. 127d. s7)
Berlin, den 12. Juli 13877.
Direktion des Neuen Brande nburgischen Kredit Instituts. v. Klützom. v. Tetten born. v. Pfuel.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Vakaute Kreisphnsikatsstelle des Mansfelder Scelreises. Die Kreisphysikats⸗Stelle des Mang. felder Seekreises mit dem Wohnsitz in Eisleben ist erledigt. Geeignete Bewerber wollen sich unter Ein⸗ reichung ihrer Zeugnisse und eines kurzgefaßten Lebenslaufes innerhalb sechs Wochen bei uns melden. Merseburg, den 13. Juli 1877. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Rheinische Provinzial⸗Irrenanstalts⸗ lo3?77 Bauten. Die Stelle eines leitenden Baumeisters
bei der Rheinischen Provinzial⸗-Irrenanstalt zu Bonn, mit welcher ein Gehalt von zs it monatlich verbunden ist, soll in nächster Zeit besetzt werden.
Qualifizirte Bewerber, welche das Staatsexamen als Baumeister abgelegt haben und den Nachweis einer praktischen Beschäftigung im Hochbaufach bei⸗ zubringen im Stande sind, wollen sich unter Vor⸗ lage ihrer Papiere bis zum 15. August er. bei dem Unterzeichneten schriftlich melden.
Düsseldorf, den 14. Juli 1877.
Der Landes⸗Direktor der Rheinprovinz.
Freiherr von Landsberg.
Direction. ihrer Amtszeit Ausscheidenden, schastssahres interimis
*
äckerstraße Nr. 13, in Empfang zu nehmen. Hamburg, den 18. Juli 1877.
lozösl Sechste ordentliche General⸗-Versammlung
der Sypotheken⸗Bank in Dienstag, den 7. Augnst 1877, Nachmittags 2½ Uhr,
im ,, **. , . hier.
Bericht der Direction über das am 30. Juni 1877 abgelaufene Geschäftsjahr, Bericht der Revisions⸗Commission un
Samburg,
D Ertheilung der Decharge an Aufsichtsrath und Reuwahl zweier Mitglieder des Aufsichtsrathes an Stelle der beiden in Folge des Ablaufes
Antrag des Aufsichtsraths auf Bestätigung der Wahl eines im Laufe des vergangenen Ge⸗ stisch gewählten Mitgliedes desselben. 5) Wahl der Revisions⸗Commissien für 1877/78. . r — . Aktionäre, welche ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben fegen Vorzeigung ihrer Actien Ein⸗ trittskarten und nummerirte Wahlzettel, auf denen die Stimmenzah : 8 . des 4. und 6. Auguft d. J. bei den Herren Notaren Dr. Stockfleth und Dr. Bartels hier, große
vermerkt ist, in den Vormittags
Hypotheken⸗Bank in Hauburg.
Die Direction.
Betriebs⸗ a. der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Einnahme
1877
Juni MS
im Monat bis Ende Juni Sni Zan Juni M6. S0. 93
1876 1377 im Monat bis Ende bis Ende
6.
id ·/ ! 81900 üterverkeht
Extraordinarien 351 500
5,278, 810 3,121,476 18,109,534 210900
5,528, 752 249, 942 18, 983,551 873, 997 2079000 36000
1,196,894 3,187,335 346,500
K ; Summa in 1877 weniger 25, 53
Personenverkehtt. 27 Güterverkehr JJ 435,763 Extraordinaxien. 25,500
DD Fe DI s 1653, 539
w. der Ruhr ⸗Sieg ⸗Eisenbahn inkl. Zinnentroy ⸗Olpe. 2557 325
ö , d s F Fs
68, 514 307,212 214322 466, 767 2,338 059 280 234 28500 171,000 1500
279, 890
15300
; . — Summa 57.355 in 1877 weniger. ol, A18
Summa 327, 271
in 1877 weniger
2,990,715,
e. der Bergisch⸗Märtischen und Ruhr⸗Sieg ⸗Eisenbahn zusammen. 4967, 239 28,488,079 1419495,
565,781 33,316,271 XI, 556 325,556
5,294,510 29, 9M, 574 1,419,495
gsönigliche Eisenbahn⸗Direktion.
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
öniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Aas Abonnement betragt 4 4. 50 für das Vierteljahr.
FR ; [ .
Insertionspreis für den Raum einer Pruckzeilt 30 3
XR Ale Post - Anstalten urhmen Grstellung an;
für Ggerlin außer den PFost - Anstalten auch die Expe-
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32. .
M 168.
Berlin, Freitag,
—
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Registrator Weber bei der Hof⸗ und Civildiener— Wittwenkasse zu Hannover den Rothen Adler⸗Orden vierter Llasse; sowie den Bandwebermeistern Carl Ehlert und 1 Rading zu Bleiche bei Groß⸗Ammensleben im 36 Wolmirstedt das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗ eihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Schullehrer, Or anisten und Kantor Glaesser zu Limburg im Unterkahnkreise den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von , ,. und dem Ein⸗ jährig⸗Freiwilligen, Gefreiten von oedtke, im 1. Pommer⸗ schen Feld⸗Artillerie Regiment Nr. 2, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, im Namen des Deutschen Reiches den Landgerichts⸗Präsidenten Hofinger zu Mülhausen zum Kaiserlichen Staatsanwalt bei dem Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht zu ernennen.
Bekanntmachung, betreffend die neuen Schuld⸗ verschreibungen der Prämien-Anleihe der Stadt Lüttich vom Jahre 1853.
un f lg der Bekanntmachung vom 17. Januar 8. Js. — 84 ral⸗Blait für das Deutsche Reich Seite 51, Reichs⸗= Anzeiger Nr. 15 — wird nachstehend ein siebentes Verzeichniß solcher Schuldverschreibungen der Lütticher Prämien⸗Anleihe vom Jahre 1853, welche in Gemäßheit des deutschen Reichs⸗ gesetzes vom 8. Juni 1851 — R. G. Bl. S. 210 — abgestem⸗ pelk waren, und gegenwärtig durch neue, die gleichen Num⸗ mern tragende Skücke ersetzt sind, veröffentlicht: 690 782 1006 3508 3846 3942 3950 11294 11447 15109 15894 15920 16114 16449 18801 20568 21687 24578 24595 26683 30109 30181 31664 31853 32723 32975 34412 34594 35333 35462 45264 48661 48662 48663 48664 49932 50032 51688 51743 52075 52296 53586 63077 63386 66196 66323 66324 68884 76532 77980 77981 78681 79913 8o270 80628 87526.
Die Inhaber dieser Stücke wollen dieselben, sofern ihnen die Umlaufsfähigkeit in Deutschland gewahrt werden soll, be⸗ hufs Ertheilung der entsprechenden Bescheinigung dem Reichs⸗ kanzler⸗Amt einreichen.
In Betreff des hierbei zu beobachtenden Verfahrens wird auf die , vom 22. Februar v. Is. — Central⸗ Blatt für das Deutsche Reich S. 989; Reichs⸗Anzeiger Nr. 48 — Bezug genommen.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Hofmann.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Sber⸗ Regierungs- Rath Freiherrn Gustav von 5 rtz berg zu Berlin den Charakter als Geheimer Regierungs⸗ ath mit dein Range eines Rathes dritter Klasse zu ertheilen; dem in , getretenen Bauinspektor Simon zu Mühlhausen i / Thür. den Charakter als Baurath; den bei der Sstbahn angestellten Eisenbahn⸗-Sekretären Carl Julius Bouvain und Friedrich Wilhelm Ehrenreich Kolbe zu Bromberg, Albert Ruthe hierselbst und Carl 5. t Ludwig Steffens in Bromberg den Charakter als Rechnungs-Rath; . ; dem Kommerzien⸗Rath Carl Schreiber zu Nordhausen den Charakter als Geheimer Kommerzien⸗Rath; und dem Graveur Karl Friedrich Hermann Held zu Magdeburg das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Graveurs zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und
J
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Realschul⸗Oberlehrer Dr. Magener in Posen ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. ei der Präparanden⸗Anstalt zu Fritzlar ist der kom⸗ missarische Lehrer Bauer als zweiter Lehrer definitiv an⸗ gestellt worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Bureau⸗Diätar Mutzlitz ist zum Sekretär und Kassen⸗Controleur der Königlichen Bau⸗Akademie ernannt, und mit der Aufsicht im Beuth⸗Schinkel⸗Museum beauftragt worden.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Es sind Klagen darüber laut geworden, daß die Landes⸗ polizeibehörden von der ihnen durch 8. 36 des Viehseuchen⸗ gesetzes vom 25. Juni 1875 und durch die 8s. 50, 51 der zu demselben 6 Instruktion vom 19. Mai 1876 ver⸗ liehenen Ermächtigung, die Tödtung rotzverdächtiger Pferde anzuordnen, nür selten Gebrauch machen selbst in solchen
ällen, wo durch Anwendung dieser Maßregel eine größere erbreitung der Rotzkrankheit voraussichtlich hätte vermieden werden lönnen.
Auch ist mehrfach behauptet worden, daß die beamteten Thierärzte bei Abgabe ihrer Gutachten über den Befund bei rotzverdächtigen Pferden und bei der Lungenseuche verdächtigen Rindern (§8. 32 der Instruktiagn) bisweilen mit zu großer Aengstlichkeit verfahren und dadurch die Polizeibehörden zum Nachtheile einer energischen Seuchenbekämpfung verhindern, bie Tödtung von voraussichtlich kranken Thieren anzuordnen.
Ein derartiges Verhalten der Landespolizeibehörden und eine solche Aengstlichkeit der beamteten Thierärzte würde nicht der Absicht des Viehseuchengesetzes entsprechen, die dahin geht, die Tilgung ansteckender Viehseuchen mit Energie und mög— lichster Schnelligkeit herbeizuführen in der richtigen Erkennt⸗ niß, daß dadurch in der Regel die Seuchen mit verhältniß⸗ mäßig geringeren Opfern für den. Viehstand des Landes sowie für die zur Entschädigung verpflichtete Kasse des Staates, beziehentlich des Provinzial⸗ oder Kommunalverban⸗ des unterdruͤckt werden können, als durch ein zwar scheinbar milderes, in seinen Folgen aber wirthschaftlich weit nach⸗ theiligeres Verfahren.
ie Königli n . (Landdrostei) wolle daher diesen Gesichtspunkt, soweit es bisher noch nicht geschehen sein sollte, fortan bei Ihren eigenen Entscheidungen . unberück⸗ sichtigt lassen und nach demselben auch das Verhalten der beamteten Thierärzte Ihres Bezirks bei Abgabe von Gut⸗ achten uͤber den Gesundheitszustand pon Thieren aufmerksam überwachen und — wo es erforderlich erscheint — durch den . häufiger unmittelbar kontroliren assen.
Selbstverständlich setze ich hierbei voraus, daß die be⸗ amteten Thierärzte ihre Gutachten, welche die Grundlage für dies Einschreiten der Polizeibehörden bilden, mit der größten
—
Sie auch in den Fällen eine angemej
dieser Gewissenhaftigkeit oder eine Unsicherheit in dem Er— kennen der Seuchen bei einzelnen Thierärzten sich bemerkbar machen sollte.
Für die wirksame Handhabung des Viehseuchengesetzes ist, wie das Verfahren der beamteten Thierärzte, so auch die durch das Gesetz geordnete Thätigkeit der Ortspolizei⸗ behörden von besonderer Wichtigkeit. Es ist daher unerläflich, auch das Verhalten der letzteren sorg⸗ fältig zu beobachten und, wo es nöt ig erscheint, in ange— meffener Weise zu berichtigen. Uebera aber, wo wegen be— sonderer sachlichen Verhältnisse oder aus sonstigen bestimmten Gründen eine der Größe der zu bekämpfenden Gefahr ent⸗ sprechende Wirksamkeit der Ortspolizeibehörden nicht zu er⸗
warten steht, wird es sich empfehlen, die Amtsverrichtungen
derfelben in Gemäßheit des 5. 5 des Gesetzes kommissarisch für die Dauer der Seuchengefahr umsichtigen und energischen Personen zu übertragen.
Der Königlichen Regierung (Landdrostei) überlasse ich es,
nach Maßgabe des Vorstehenden die Ihr nachgeordneten Polizeibehörden und beamteten Thierärzte mit geeigneter In⸗ struktion zu versehen. Berlin, den 16. Juni 1877. ; Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Friedenthal. An sämmtliche . Regierungen und Landdrosteien und das Königliche Polizei⸗Präsidium hierselbst.
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Prafident des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths Dr. Herr⸗ mann nach Süddeutschland.
Angekommen: Der Unter Staatssekretär im Reichs⸗ kanzler⸗ Amt für Elsaß⸗Lothringen Herzog aus Tarasp.
Bekanntmachung für Seefahrer.
Am 6. k. Mts. beginnt in der Königlichen Navigatineschule ju Apenrade eine Steuermanneprüfung. Die Anmeldungen sind an den er, . Ebsen daselbst zu richten.
Itona, den 19. Juli 1837. Der Königliche , 8
Kuhn, Königlicher Navigationslehrer.
* der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 28 der Zeichen regist er⸗Bekanntmachungen w —
den 20. Juli, Abends.
1877.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 20. Juli. Nach einem Eir⸗ kularerlaß des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths vom 5. d. M. ist in wiederholten Fällen von Super⸗ intendenten die zur amtlichen Kommunikation der Ephoren mit den Geistlichen ihres Aussichtskreises bestimmte Kurrende, selbst ohne daß ein geschäftlicher Grund zur Eirkulation derselben vorlag, zu Mittheilungen an die Synodal⸗ geistlichkeit verwendet worden, welche nicht in den geordneten Geschäftskreis des Superintendenturamts fallen. Es ist dies namentlich geschehen, um für Kundgebungen kirchenpolitischer Art Beitrittserklärungen der Synodalen zu veranlassen. Der erwähnte Erlaß bezeichnet eine derartige Benutzung der Um⸗ laufseinrichtung als einen Mißbrauch, der nicht gestattet wer⸗ den dürfe.
— Im Anschluß an die Ausführungen in Nr. 109 8. Bl. über die Maßregeln zur Vertilgung der Kleeseide (Cuscuta) können wir jetzt mittheilen, daß unter dem 19. Mai auch der Dber-Präsident der Provinz Sachsen unter Zustimmung des Provinzialrathes für den ganzen Umfang der Provinz eine Polizeiverordnung erlassen hat. Diese Polizeiverordnung ord⸗ net unter Androhung einer Geldstrafe von 130 6 an, daß auf allen Ackerländereien jeglicher Art, so⸗ wie auf Ackerrainen, Wegerändern, Eisenbahndammen, Wiesen und Weiden die Kleeseide dergestalt rechtzeitig vertilgt werden muß, daß sie im abgeblühten oder reifen . nir⸗ gends vorgefunden wird. Außerdem haben die Verpflichteten zu gewaärtigen, daß die Beseitigung der Seide durch Abschneiden und Verbrennen an Ort und Stelle, sowie durch tiefes Um⸗ graben der mit der Seidenpflanze bestandenen Flecke auf Rosten der Säumigen durch Dritte ausgeführt werde. Diese Verordnung verdient umsomehr Beachtung, als ihr die ein⸗ stimmigen Beschlüsse der Generalversammlung des land⸗ wirthschaftlichen Centralvereins der Provinz Sachsen vom 12. Januar zu Grunde liegen. In dieser Generalversammlung hat er fehr Kühn aus Halle, also die berufenste Autorität, die verschiedenen Verbreitungswege des Seidesamens erörtert und auf Grund mehrfacher Versuche konstatirt, daß ein Theil der mit dem Futter aufgenommenen Samen ohne Schaden für seine
Gewiffenhaftigkeit und mit Sachkenntniß abgeben, und daß Jeim kraft den Verdauungskangl von Schafen, Hafen, Kanin⸗ fene Kontrols durch die chen und Lerchen passirt. Außer durch den Wind können also
Departements⸗Thierärzte eintreten lassen wird, wo ein Mangel
die Samen auch durch gedachte Thiere, welche die Seide und ihre Samen häufig fressen, leicht verbreitet werden, so daß sich auch der sorgsamste Landwirth nicht gegen eine Infizirung seiner Felder schützen kann, so lange wie es dem nachlaͤssigen Nachbar nachgesehen wird, auf seinen Feldern die Pflanze zur Samenreife kommen zu lassen. Die Vertilgung der Kleeseide auch in den Wäldern anzuordnen, wurde nicht für nöthig be⸗ funden, da die in diesen am häufigsten vorkommende Cuscuta⸗ Art auf den Feldern am seltensten ist. Das Nähere über die Verhandlungen des Centralvereins und die Ausführungen des Professor Kühn findet sich im Heft 6 und 7 der Zeit— schrift des gedachten Vereins.
— Die vereinigten Abtheilungen des Strafsenats des Ober-Tribunals haben durch Erkenntniß vom 11. Juni 877 in Beziehung auf die Vorschrift des 3. 147, Abs. 2 der Reichs ⸗Gewerbe⸗Ordnung („Enthält die Gewerbepolizei—
Kontravention zugleich eine Zuwiderhandlung gegen die Steuergesetze, so soll nicht außerdem noch auf eine
Stenuerstrafe erkannt werden, es ist aber darauf bei Zumessung der Strafe Rüͤcksicht zu nehmen“) den Rechtssatz ausgesprochen: Die erwähnte Vorschrift schließt die Strafverfolgung wegen einer Zuwiderhandlung gegen die Steuergesetze nicht aus, wenn das in der Handlung zugleich enthaltene Gewerbe⸗ polizei⸗Vergehen verjährt ist. Gleichzeitig haben die vereinigten Abtheilungen den voin Ober- Tribunal in einer Reihe von Entscheidungen festgehaltenen Grundsatz gebilligt, daß bei dem Jufammentreffen einer Gewerbevolizei Kantravention und eines Steuervergehens, falls beide zur Bestrafung gelangen, mindestens auf die Strafe des bei der Zumessung der Strafe zu berücksichtigenden Steuervergehens erkannt werden muß.
Sessen. Darmstadt, 19. Juli. Der Prinz Hein rich ist heute früh aus dem russischen Hauptquartier wieder hier eingetroffen. Der Prinz Wilhelm war bexeits Sonnabend, den 14. bs. Abends, von London auf der Rosenhöhe ange—⸗ kommen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. Juli. Die „Presse“ schreibt: „In Wien cirkulirte das heute auch in hiesigen Blät⸗ tern erwähnte Gerücht, daß gestern ein großer Minist er⸗ und Kriegsrath unter Thellnahme, der gemeinsamen und der diesseitigen Minister stattgefunden hätte. Wie gewöhnlich, wurden hieran die abenteuerlichsten Kombinatienen über eine bevorstehende Aktion unserer Monarchie anläßlich der Ueber⸗ schreitung des Balkan durch die Russen geknüpft. Für ernst⸗ hafte Politiker bedarf es nicht der besonderen Versicherung, daß auch die neuesten Nachrichten, welche ein Einschreiten