1
ö ..
*
—
—
J
institut zu Camberg, sowie der nassauische Central-Waisensonds dem kemmunalständischen Verbande übereignet worden. Zur Beihülfe für die Kosten der Landarmen ⸗ und Waisenpflege wurde demselben durch daz Gesetz vom 11. März 1871 eine jährliche Stagtsrente von 14.355 Thlr. bewilligt. Eine weitere Rente von 142.900 Thlr. jährlich erblelt der Verband durch das Gesetz vom 11. März 1872 zur Er— bauung chaussirter Verbindungsstraßen ꝛc.; ferner durch das Gesetz von. 5. Juli 1875 für die Unterhaltung der früheren Staats⸗
usseen Sz, shs 6 Rente und einen noch nicht festgestellten Antheil an 4090 900 6; sodann 1374 A Rente zur Unter⸗ stützung niederer landwirthschafllicher Lehranstalten, 2409 1 Rente zur Gewährung von Zuschüssen für Blinden. und Krankenanstalten und 55,146 M Rente zur Durchführung der Kreisordnung. Da dem Vommunalverhande . die Nassauische Landesbank als besonderer Vermögentztheil überwiesen ist, deren Ueberschüsse theilweise (im Etat 1876 mit 68775 6 zur Bestreitung der laufenden Bedürfnisse der ständischen Berwaltung verwendet werden, so ist Steuererhebung für ständische Zwecke bisher vrrmieden worden.
Im vormaligen Herzogthum Nassau bestanden 28 Aemter, 8 Folge der durch A r; Kabinetsordre vom 22. Februar 1867
stimmten Gintheilung in 12 Kreise wurden mehrere Amtt. bejirke zu einem Kreise vereinigt, und die Rechtspflege von der Verwaltung auch für die untere Instanz ge⸗ trennt. Hier wie im Gebiete der ehemaligen Landgrafschaft ee e en, bestehen noch Amts. Bezirkgräthe, welche für den etreffenden Kreis auch gleichzeitig die Kreisversammlung bilden. Die Kreis verfassung ist erst zu kurze Zeit eingeführt, als daß die Kreise mit der Errichtung selbständiger Anstalten in erheblichem Um⸗ ehe hätten vorgehen können. Es — sich daher auch im Ja re 1869, seit welchem sich im Allgemeinen nicht viel an diesen Verhaͤltnissen geändert hat, die Netto⸗Ausgaben der Kreise im ganzen Negierungsbenirk auf gols Thlr. wovon 3830 Thlr, nutzbar als Aktiokapital angelegt sind. Sen Ausgaben standen 9326 Thlr. Ein ˖ nahmen gegenüber, im Wesentlichen aus den Jagdscheingebühren. Das Altirvermögen der Kreise betrug im Jahre 1869 bereits 10,403 Thlr. e in der ganzen Monarchie die Kreise 3Hoöß, S0 Thlr. Aktivn und 23, 286 452 Thlr. Passiva hatten, stellten sich im Regierungsbezirk Wiesbaden die Aktiva auf 123385 Thlr. und die Passiva nur aaf 1947 Thlr. Und während im ganzen Monat 2080, 3658 Thlr. für Provinzial und S535, 432 Thlr. für Kreiszwecke an Jahressteuern erhoben wurden, steuerten im Regierungsbezirke Wiesbaden nur zwei Kreise geringe Beiträge zu den Kreigausgaben.
Die Gemeinden erwalt ung ist bei der Neubildung des Re⸗ gierungsbezirks im Wesentlichen unberührt geblieben. Im Jahre 1857 belief sich das —— der vormals nassauischen Gemeinden auf 111,184,465 Fl. (Gebäude 3,466,800 Fl., 97,461 Morgen steuer⸗ bare und 36,778 Morgen nicht steuerbare Feldgüter — 29, 238,300 Fl. bejm. 367,180 Fl., 57864455 Morgen Wald — 74. 939, 150 Fl., Aktiv- kapitalien 2761, 782 Fl, Fundusbestände 407,652 Fl.) Die Schul= den der Gemeinden betrugen 1 830,5341 Fl. (1844 noch 2, 0907, 912 Fl.) zu deren Tilgung jährlich 45,176 Fl. verwendet wurden.
Die Jabresausgaben, die sich im Jahre 1844 auf 1,K555,458 Fl. berechneten, hatten sich im Jahre 1863 (2,595,803 Thlr.) verdreifacht, im Jahre 1873 (3,5659, 351 Thlr.) vervierfacht, wogegen aber auch die Einnahmen aus den Waldungen in den Jahren 1868 — 1873 allein von 823,485 Thlr. auf 1060437 Thlr., also um 29 9 gestiegen sind. Die Gemeindesteuern haben sich in demselben Zeitraum nur von 29 auf 1M der Staatssteuern erhöht. Wenn man die städtischen Ge⸗ meinden von den ländlichen trennt, so ergiebt sich, daß sich bei jenen die Auggaben von 1868 - 873 3m 8 o gesteigert haben, wovon beinahe die Hälfte auf Wiesbaden fällt, welches durch Ankauf der Gasfahrik und des Kursaales ungewöhnlich hohe Ausgaben hatte. Im Uebrigen sind in den Städten die Aufwendungen für Schulzwecke um S5 CM und, in Folge des neuen Armengesetzes, diejenigen für die Armenpflege, um 240/ erhöht worden. Zur Deckung der ver. mehrten Ausgaben diente zunächst der gestiegene Ertrag des Waldes und des Gemeindeguts, dann eine Erhöhung der Steuern um 260so und eine beträchtliche Vermehrung der Passivkapitalien. In den Marktflecken stiegen die Ausgaben nur um 350, insbesondere die⸗ lenigen für die Schulen nur um 320/0, und für die Armenverwaltung um 33/0. Zu dem Mehrbedarf wurde ein Viertel aus den erhöhten Erträgen der Wälder entnommen, für das Weitere sind die Aktivkapitalien verbraucht und Anleihen aufge g ommen worden, um die Steuern nicht über 11 0 zu erhöhen. Auf dem platten Lande — die Ausgaben um 310js gestiegen, insbesondere diejenigen für Schulzwecke um ebensoviel, für Wegebau ten um 9osg, für die Armenpflege nur um 5 so. Den Mehrbedarf brachte hier hauptsächlich der Wald auf, welcher 24 höhere Erträge lieferte, die Steuern wurden um 60 erhöht, die Schulden aber nicht, vielmehr das Aktivpermögen um 44,937 Thlr. renn ht g inden des Kreises Biedenk
ie Gemeinden des Kreises Biedenkopf, welche noch nach dem hessischen Gesetze vom 30 Juni 1821 organisirt sind, besitzen ein nicht unbedeutendes Vermögen. Für das Jahr 1871 war dasselbe deranschlagt: Kommunalgebäude 304,256 Thlr., . 295,07 Thlr.. Waldungen ö, 135 Thlr., nutzbare Rechte 71,325 Thlr. Den dö, 258 Aktivkapitalien standen 199,145 Thlr. Schulden gegenüber. Nach dem Durchschnitt der Jahre 1868— 1871 betrugen die Aus⸗ gaben jährlich 226,433 Thlr. (3e Thlr. pro Kopf), wobei indessen die den Gemeindemitgliedern selbst justehende Nutzungen des Ge— meindevermögens mitgerechnet sind. Die Kommunalsteuern wechseln von 25 big 105 υ der Staatssteuern.
Auch die 9 Gemeinden des Amts Homburg besitzen ein ansehn—⸗ liches Vermögen, und zwar (1871) Gebäude 118.105 Thlr., 125 Hekt. Ländereien = 27,456 Thlr., 1975 Hekt. Wald — 368,390 Thlr. Der Wald, der hier nach dem Nutzungswerth veranschlagt ist, hat in
Wirksschkeit einen höheren Werth. Steuerzuschläge sind — mit Aus⸗
. * Stadt Homburg (53,3 Y in 1874) — nur in geringem Maße erforderlich.
Die Stadt Frankfurt a. M. besitzt 420 Hekt. Wald, welche im Etat i575 mit 200.090 M Einnahme angesetzt sind, deckt aber 299 291 M ihrer Ausgaben im Ordinarium durch verschiedene direkte Steuern. Die letzteren berechneten sich im Jahre 1874 auf 206,0 Sgr. pro Kopf.
Von den 9 Landgemeinden des Kreises Frankfurt charakterisiren sich mehrere ihrer Größe wegen als Städte. Daher erklärt es sich. daß hier die Gemeindesteuern (1873: 137,00 der taatssteuern) und die Ausgabebudgets verhältnißmäßig hoch sind.
Im , Ganzen bietet die Gemeindeverwaltung im Regierungsbezirk ein gunstiges Bild.
Das Gemeindevermögen ist so bedeutend, wie es nur wenige Provinzen auffuweisen vermögen. Die Verwaltung desselben ist ge ordnet, das Rechnungswesen durchsichtig und musterhaft, gegen Un= ordnungen und Unredlichkeiten durch . Rechnungsprüfung ein starker Damm vorhanden. Dabei stehen die Gemeindeanstalten auf der Höhe der Zeit, und wenn besser⸗ Einsicht Veränderungen gebietet, wird rasch die bessernde Hand angelegt.
Es hat sich die Selbstverwaltung im ganzen Bezirke bewährt und so fest eingelebt, daß sie mit völliger Sicherheit und Selbst⸗ vertrauen arbeitet und daß die Bier fh sich unter ihr wohlfühlt.“
Die protestantischen und katholischen Kirchengemein⸗ den sind ebenfalls mit mehr oder weniger Selbstverwaltungs- und Besteuerung recht ausgestattet. Im vormaligen Herzogthum Nassau 1 durch Edikt vom 11. August 1817 beide mit völlig gleichen ver— assungs mäßigen Rechten bis dahin rezipirte e fn. Landes⸗ kirchen zu einer einzigen „evangelisch⸗christlichen! vereinigt worden. Unter 20 Dekanaten bestanden mit 186 Pfarrern und 3 Kaplänen 175 Gemeinden, deren Vermögen sich im Jahre 1857 auf 10 Millio⸗ nen Gulden — 17, 142,860 (. ,.
In den ehemals Großherzoglich hessischen Landestheilen bestehen lutherische und reformirte Gemeinden gleichberechtigt nebeneinander. Von der Erlaubniß sich zu unirten Gemeinden zu vereinigen, haben die Lutheraner im Kreife Biedenkopf keinen Gebrauch gemacht.
In der früheren Landgrafschaft Hessen⸗Homburg sind die luthe⸗ rischen, die deutsch⸗reformirten und die , Kirchen⸗ gemeinden einander gleichberechtigt. Von den vorhandenen 8 Kirch⸗ spielen sind 5 lutherisch, ] deutsch⸗ und 2 französisch-⸗reformirt,
Zur Zeit bestehen im Regierungsbezirk Wiesbaden 20 Dekanate mit WX7 Kirchspielen, 28 Pfarr⸗, S0 Filialkirchen. 108 Kapellen, 251 Pfarr⸗, davon 41 Patronatsstellen in 920 Ortschaften mit 299, 151 Parochianen (187). Die protestantischen Kirchengemeinden besaßen im Jahre 1872 einen Kapitalstock von l, 979, 017 Thlr. Das Durchschnittseinkommen einer Pfarrstelle ist von 695 Thlrn. im Jahre 1869 auf 934 Thlr. im Jahre 1875 gestiegen.
Im Gebiete der vormaligen freien Stadt Frankfurt gehört die Mehrjahl der Einwohner der evangelisch⸗lutherischen Gesammt⸗ 2 — an, welche nach den vorhandenen 6 Kirchen in 6 Pfarr⸗ prengel 9 ist. Daneben besteht noch eine deutsch⸗ und eine sranzösischreformirte Gemeinde, In den zum Landgebiet gehörigen Ortschaften fungiren 5 lutherische Geistliche.
Die 147 katholischen Pfarreien im Gebiet des vormaligen Herzogthums Nassau (Diözese Limburg) standen im Jahre 1870 unter 15 Dekanen und besaßen im Jahre 1857 ein Aktivvermögen 3. Abzug der Schulden) von 8 Millionen Gulden — 13,7 14,228 40.
Au den Dekanaten gehört auch noch das Kommissariat Frankfurt für die gleichnamige Stadtpfarrei. Im Jahre 1813 waren im Regie—= rungsbezirk 35 orden ähnliche Kongregationen mit 73 männlichen und 245 weiblichen Mitgliedern.
Die Zahl der israelitischen Kultusgemeinden beträgt 9l * * , . . . 53 leben. Die emeinden hatten Ende 282, „SJ,. Kapitalvermögen un 1 4 e n,, 1 ; ö
n direkten Staatssteuern brachte der Regierungsbezirk Wiesbaden im Jahre 1875 5281933 4 auf und ane e, g , gn, (6b, /o) Zuschläge, für die Kirche (noc), für die bürgerlichen Gemeinden (ot) Zuschläge, die evangelischen Kirchengemeinden (6,* ), die katholischen Kirchengemeinden (2149) und die israeli⸗ tischen Kultusgemeinden (YPohso), zusammen S, 8c, 115 MS oder 1201 M pro Kopf der Bevölkerung, ohne die Zuschläge nur 7,16 .
Zur Geschichte des Gartenbaus, mit besonderer Berücksichtigung des Obstbaus . Von O. Hüttig, Landschaftsgärtner. V. (Vergl. Bes. Beil. Nr. 30 vom 25. August.) Berühmt wegen ihrer bezaubernden Schönheit waren die Höfe und Gärten der Kalifen von Bagdad und Bashora und des
„) Aus dem „Kursuß für Gartenbau,“ Vorträge, gehalten im Winter und Frühjahr 1877. ö
im 13. und 14. n mn von den maurischen Königen
. seiner wefentlichsten Theile erhalten find. Fürst. Pückler⸗ Muskau schreibt über den Letzteren: „Die zum Theil sich kreu⸗ zenden, mit Steinsitzen versehenen Zugänge und Wege, welche zu diesem Palast ga rn, waren mit Springbrunnen und offenen Wasserleitungen, dem Abflußwasser von den Fon⸗ ta nen und Bassins der Höfe, belebt, welches nach allen Seiten 6 die üppigste Vegetation erzeugte. Von den Höfen des
alastes zog zunächst der mit weißem Marmor gepfiasterte und mit (leichten maurischen Säulengängen umgebene „Hof der Alberia“ die Aufmerksamkeit auf sich, in dessen Mitte ein 130 Fuß langer und 30 Fuß breiter Fischteich, voll von Gold⸗ fischen, und von Rosengebüsch, Myrthen und Dleandern ein⸗ gefaßt, sich befand. Noch anmuthiger und beinahe zauberhaft war der berühmte „Hof der Löwen“, mit seinen in der Mitte stehenden, durch Gesang und Geschichte berühmten, von zwölf wassersprühenden Löwen umgebenen Brunnen, dessen alabaster⸗ nem Vecken immer noch diamantene Tropfen entsickern. Auch dieser Hof war mit Blumenbeeten ausgelegt und von leichten arabischen, von schlanken Säulen aus weißem Marmor getra⸗ genen Arkaden mit schönster durchbrochener Arbeit umge⸗ ben. —— — Die Aussicht war nach allen Seiten hin, be⸗ sonders gegen Süden, herrlich; es schwelgte hier das Auge auf den üppigen Schönheiten der Vega, einer blühenden Wildniß von Hainen und Fruchtgärten, durch welche der silberhelle Tenil dahineilt und unzählige kleine aus der Maurenzeit stammende Bächelchen füllt, welche hier, wo einst die lieblichen Lauben, Gärten und Lustsitze sich befanden, für welche die Mauren mit so verzweifelter . fochten, die Landschast in beständigem Grün erhalten. Rosengebüsch, an Gittern und Lauben hinausklimmender Jasmin und Caprisolium, Orangen, Myrthen, Oleander und ein lieblich duftender Blumenflor fehl⸗ ten in keinem derselben.“—
Inzwischen hat der Garten⸗, namentlich der Obst bau, auch im mittleren Europa, höhere Bedeutung ge⸗ wonnen. So beschreibt um das Jahr 1600 der Vater des Landbaus“, Sllivier de Serres, 45 Sorten Aepfel und 69 Sorten Birnen; Parkinson in England zeigt uns in seinem Werke „Paradisus terrestris'“ (1629), 57 Sorten Aepfel, 64 Birnen, 62 Pflaumen und 33 Kirschen. Guintinie, der Vater der Pomologie“, verzeichnete zur Zeit Ludwigs XIV. (i670) 60 Aepfel- und 164 Birnensorten. Knoop in Holland ah beinahe 160 Jahre später (1760) in seinem Horfulanus Mathematicus et Scientiarum Amator eine ausführ⸗ liche Beschreibung über einen großen Theil von Europas Obstserten heraus.
Auch in kö machte sich von Mitte des 16. Jahr⸗ hunderts an die Gartenkunst neben der Baukunst. wie— der bemerkbar. Von den Villen, welche durch guten Geschmack und durch Kunstwerih der Gärten jene . bezeichnen, ver⸗ dienen u. A. erwähnt zu werden die Villa Madama bei Rom
14921546 von dem Kardinal Julius von Medici nach den
eichnungen Giulio Romano's, eines Schülers Raphaels, erbaut), die Villa Medici zu Rom (in der Mitte des 16. Jahrhunderts vom Kardinal Gio. Ricci da Monte zulciano begonnen, erweitert und bereichert vom Kardinal Ferdinand dei Medici)h; die Villa Pig zu Rom (1567 erbaut vom Papste Paul 19.), die Villa Monte Dragone zwischen Frascati und dem Berge Porcio (begonnen 1567 vom Kar⸗ dinal Marco Sitico Altemps), die Villa Mattei zu Rom (erbaut von Cyarique Mattei, 16581 bis 16586) und die Villa Aldobrandini auf dem . von Frascati (1598 er— baut vom Kardinal Petro Aldo .
Man suchte im Ganzen den Baustyl der Alten, die Unter⸗ brechung der Farade durch große Bogenöffnungen, Vorsprünge und ungleiche Abmessungen der Theile, so wie auch die An⸗ ordnung ihrer Gärten, so weit sie aus dem Studium der hinterlassenen Schriften und aus den vorhandenen Resten sich ermitteln ließ, einzuhalten. Demgemäß enthielten auch viele der Villen ein gartenähnlich ausgeschmücktes, mit Säulen— gängen umgebenes und durch eine Fontäne belebtes Höfchen, nach welchem die Fenster hinausgehen; oft auch bildete ein derartiges Höfchen einen Vorhof zur Villa, oder das verbindende Glied zwischen zwei Gebäudegruppen. Vor die Hauptfronte kam die, in der Regel in der Form eines Circus eingerichtete Terrasse zu liegen; wurden deren mehrere ausgeführt, so erhielt die , den halbzirkelförmigen Abschluß. Die einzelnen
errassen ordnete man in ihrer Lage, Ausdehnung und Form, nach den Niveauverhältnissen des Terrains, den vorspringenden und zurücktretenden Theilen des
Wohngebäudes und den aufzunehmenden Ornamenten an,
3
, ,,,
.
so daß sie nach Maßgabe der durch jene Umstände gebotenen Längs- und Queraxen, und gestützt durch hohe Futtermauern und mit einander durch imposante Freitreppen verbunden, nach einer oder mehreren Richtungen hin, in strenger oder freier Regelmäßigkeit an einander sich anbildeten.
Geschieden wurden die einzelnen Abtheilungen des Gartens durch die hohen, mit Nischen, Grotten und antiken Fragmenten verzierten, und mit Balustraden und Vasen gekrönten Futtermauern, durch Lauben⸗ und Säulengaͤnge, Heckenwerk, Alleen, im WVerband gepflanzte Haine und durch dichte Pflanzungen. Die Formen bewegten sich in streng architeklonischen Linien unz Verhältnissen, und das Ganze ftellte sich als eine nach Maßgabe der Oertlichkeit und des Geschmacks des Besitzers von der Wohnung aus sich fortsetzende, mit dem Grün vermischte, oder dieses als Material benutzende Architektur dar. .
Den Küchengarten, reich mit Feigen Pfirsichen, Aprikos en und Weingeländern besetzt, brachte man feltwarts oder hinter der Wohnung an, und die Wege in demselben faßte man mit Blumenrabatten ein. . ;
Für den Bau der bedeutenderen Villen mit 2 Gär⸗ ten wurden in der Regel ein Architekt und ein Ingenieur der Garten- und Wasserleitungskunst herangezogen, Der Erstere entwarf den Plan zur eigentlichen Villa mit ihren Wohn- und Nebengebäuden, der Letztere den Plan für die Anordnung der Gaͤrten mit ihren Terrassirungen, Spring⸗ brunnen und Anpflanzungen. .
Solche Garten⸗Ingenieure waren R. A. — 12 Olivieri aus Tivoli für die Gärten der Villa d'Este; Carlo Rainaldi f die Villa Monte Dragone; Domenico Savino di Monte
ulciano und Giovanni Fontang für die Villa Borghese in Rom; Antonio Nolli für die Villa Albani.
Zuweilen wurden die Gärten mit an Ort und Stelle durch Ausgrabungen gefundenen Alterthümern geschmückt oder richtiger, da auch mit der Zeit aus der Ferne gesammelte Alterthümer hinzugezogen wurßen, mit ihnen überladen, so daß die Gärten k. zu sein schienen, die Stelle von Skulpturen⸗Galerien zu vertreten.
Hirschfeld („Theorie der Gartenkunst“) führt uns ein aus Jagemanns Briefen über Italien entlehntes Beispiel sol⸗ cher Ausartung aus dem berühmten Garten des Herzog lichen Lustschlosses Pratolino bei Florenz in folgender Skizze vor: „... . Ohne des Riesen zu gedenken, in dessen Bauch sich eine Grotte befindet, noch des Jupiters, dessen glänzender Donnerkeil Wasser spritzt, verweilen wir zuerst bei den Künsten der langen Grotten, an der Seite des Schlosses. Eine davon, mit dem Namen Galatea bezeichnet, hat in der Mitte ein sog. Meer von hellem Wasser, aus welchem sich Felsen erheben, die mit Korallen und . bedeckt sind. Unvermuthet erscheint ein Triton, der auf einer Seemuschel bläset. Sogleich eröffnet sich ein 5 und Galatea kommt hervor, auf einer vergoldeten Muschel sitzend, von
weien Delphinen gezogen, die aus ihrem Rachen Wasser aus⸗ . wei andre Muscheln, aus deren Mitte hohe Wasser⸗ strahlen hervorspritzen, begleiten sie auf beiden Seiten bis ans Ufer. In einer anderen Grotte sieht man auf großen Wasser⸗ strahlen zwei erzene Harpyien, die Wasser ausspeien, noch zwei andere, die mit , Arbeit bekleidet sind, und einen Knaben mit einer Weltkugel, die vom Wasser umgedreht wird. Zu seinen Füßen sind in einem kleinen Teiche Enten, die sich ins Wasser tauchen und trinken. Fast in allen Grotten find betrügerische Sitze an den Wänden an ebracht; setzt man sich nieder, so rt ein Wasserstrahl unter den Füßen gerade empor. Weiter findet man in den, Grotten kleine Bildsaͤulen, die hin und her gehen, singende Vögel, ein rauenzimmer, das, mit einem Eimer in der Hand, aus einer ich öffnenden Thür hervorkommt, und unter dem Schall eines Dudelsackes, den ein naher Hirte bläst, eine Strecke bis zu einem Brunnen fortgeht, wo sie Wasser schöpft, worauf sie 4 Weg zurückkehrt. Man nennt diese Dame Samaritana.“ u. s. w.
Vir entartete Zustand der italienischen Gärten dauerte bis gegen Mitte des 17. Jahrhunderts. 23 die Villa . ill (1644 eingerichtet) bei Rom zeigt eine 2 des
eschmacks. Die Gärten dieser Villa sind, wie Perrier und Fontaine bemerken, symmetrisch ohne Monotonie, und es fällt daselbst die Kunst auf, mit welcher die Anordnung eines regel⸗ mäßigen Gartens mit der ländlichen Natur, welche davon einen Theil ausmacht, verbunden ist.