1877 / 269 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Nov 1877 18:00:01 GMT) scan diff

u den Ausgaben, Kap. 72, Tit. 1, Gehalt des Ministers, agte der Abg. Löwenstein, wann das Justiz⸗Drganisations⸗ gesetz zu erwarten sei. Der Regierungskommissar, Ministerial⸗ Direktor Frhr. von Glaubitz erklärte, der Gesetzentwurf werde pätestens übermorgen dem Hause us ehen. Der Abg. von dzewski bat, daß die Staatsanwälte in der Provinz Posen an gesetzliche Pflicht erinnert werden möchten, gegen die⸗ Jenigen Geistlichen keine Anklage zu erheben, welche nur einzelne Amtshandlungen in einer anderen, als ihrer eigenen Parochie vornehmen. Der Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗Justiz⸗ Rath Rindfleisch erwiderte, daß nach einem DOber⸗Tribunals Erkenntnisse die einzelne Amtshandlung eines Geistlichen in einer benachbarten Parochie objektiv im Wider⸗ spruch zu Art. 2 des Gesetzes vom 21. Mai 1874 stehe; daß aber eine solche Handlung unter besonderen Umständen, namentlich wenn der ö sich irrthümlich zu derselben er⸗ mächtigt geglaubt, straflos bleiben könne. Hiernach ständen Die betreffenden Staatsanwälte auf völlig gesetzlichem Boden. Der Abg. Schlüter beschwerte sich darüber, daß es dem Justiz⸗ Minister zustehe, nach freiem Ermessen über Einnahmen zu verfügen, welche im Etat nicht als Einnahmen aufgeführt seien. Der Regierungs⸗Kommissar bemerkte, die endgültige und grundsätzliche Lösung dieser Frage könne nur in dem Gesetze über die Verwaltung der Einnahmen und Aus⸗ gaben des Staats gefunden werden. Der Abg. Dr. Franz beklagte, daß die katholischen Bureaubeamten im Zustiz⸗ dienste noch immer an katholischen Feiertagen arbeiten müßten. Die Gerichtspräsidenten in Ratibor und Oppeln hätten diesen berechtigten Forderungen gegenüber fast anz entgegengesetzte Verfügungen erlassen. Der Geheime Eher Fr ne r , Rindfleisch erwiderte, daß die Dispensation vom Dienste an katholischen Feiertagen den katholischen Bureaubeamten, soweit es ohne Schädigung des Geschäfts⸗ betriebes geschehen könne, ertheilt würde. In diesem Sinne seien die Verfügungen der Gerichtspräsidenten erlassen und da eine Agitativn der interessirten Beamten sich dagegen nicht erhoben habe, habe der Justiz-Minister keine Ver⸗ anlassung gehabt, hier reformirend einzutreten. Der Abg. Wachler (Breslau) beklagte, daß der bisherige direkte Geschäftsverkehr zwischen den preußischen und russisch-polni⸗ schen Justiz⸗Behörden, laut einer Mittheilung des Deutschen General⸗Konsulats in Warschau, in Folge einer Reorganisa⸗ tion der russischen Justizbehörden aufgehoben sei. Dadurch werde namentlich in den Grenzbezirken im Gegensatz zu der bisherigen prompten Rechtspflege eine Verlangsamung der⸗ selben herbeigeführt. Der direkte . beruhe auf einem Abkommen, dessen Aufhebung amtlich in Preußen noch nicht publizirt sei. Der Regierungs-Kommissar, Ministerial⸗ Direktor Frhr. von Glaubitz, dem die Angelegenheit hier zuerst zur Kenntniß kam, versprach ihre gründliche Erwägung. Um 4 Uhr wurde die Berathung des Justiz-Etats unterbrochen.

In der heutigen (14) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher am Ministertische der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphausen und der

Minister für die landwirlhschaftlichen Angelegenheiten, Dr. Frie⸗ denthal, sowie mehrere Regierungs⸗Kommiffarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß von dem Handels⸗Minister eine Uehersicht über den Betrieb der fiskalischen Bergwerke im Jahre 1876 und im ersten Quartal 1877 eingegangen sei. J erster Berathung passirte ohne Debatte der mit der Herzoglich braunschweigischen Regierung abgeschlossene Ver⸗ trag wegen Bearbeitung der Auseinandersetzungsgeschäfte in den an das Herzogthum Braunschweig grenzenden Gebieten der Provinz Hannover. Die Verweisung an eine Kommission wurde .

Es folgten Wahlprüfungen. Die Wahlprüfungs— kommission, Namens deren der Abg. Krech referirte, bean⸗ tragte, die Wahlen der Abgg. Dr. v. Rönne und Horst im ersten Wahlbezirk des Regierungsbezirks Cöln für guͤltig zu erklären. Der Abg. Dr. Röckerath dagegen, die ge— nannten Wahlen zu beanstanden, und dieselben zur nochmali⸗

en Prüfung an die Kommission zurückzuverweisen. Außer—

em sprachen hierzu die Abgg. Lauenstein und Bachem. Der Antrag der Kommission wurde angenommen. Ueber den Protest gegen die Wahl des Abg. Mayer (Marburg) ging das Haus, Da der Abgeordnete sein Mandat niedergelegt hat, auf Antrag der Wahlprüfungs-Kommission, zur Tagesordnung über. Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Miquel erwiderte der Referent Abg. Günther (F austadt), daß die Kommission die Legitima⸗ tionsfrage der bei dieser Wahl kassirten Wahlmännerwahlen offen gelassen habe.

Darauf begründete der Abg. Dr. Petri seinen Antrag, betreffend den Schutz des deutschen Weinbaues:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staatsregierung zu erfuchen; 1) bei der Reichsregierung Erwägungen Darüber zu veranlassen, ob nicht zum . des deutschen Weinbaues geben den durch das Reichs esetz vom 5. März 1875 getroffenen Anordnungen und dem ö Einfuhrverbot von Reben weitere. Beschränkungen des Handels mit Reben und an— Deren lebenden Pflanzen geboten erscheinen, sowie behufs Zerstörung Tines Reblausherds und der damit im Zusammenhang stehenden Ent schädigungsansprüche des Besitzers , , Bestimmungen zu treffen seien. 2) für den Fall der nicht erfelgenden reichsgesetzlichen Rege⸗ Lung selbst die gesetzliche Regelung dieser Fragen für den Umfang Der Morarchie in Erwägung zu ziehen.

Der Antragsteller charakterisirte 53 Antrag als her⸗

vorgegangen aus der Anregung der betheiligten Bevölkerung Und des Kaiserlichen Spezialkommissars für diese Verhältnisse, sowie aus der Unzulänglichkeit der biaher gegen die Verbrei— tung der Reblaus Seitens der Regierung getroffenen Maß⸗ regeln. Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ heiten, r 3 gab zunächst dem Interesse Ausdruck, welches die Regierung für den deutschen Weinbau hege. Einen Besetzenturf, welcher die Verhütung der Infektion und Die Vernichtung der Infektionsherde bezwecke, habe die Regierung ausarbeiten lassen. selbe sei deshalb 5 noch nicht in das legislatorische Stabium getreten, weil die Frage 2. nicht entschieden sei, ob derselbe vom Reiche oder von Preußen emanirt werden solle. rinzipaliter sei dazu das Reich ei n t eventuell aber auch Preußen. Er werde die Tah schleunigst zur Entscheidung bringen. Die Verkehrs⸗ . n. 96 den . . k ö Reiche Beim usse des ttes ergriff der Mitantrag⸗ steller Abg. Knebel das Wort. mif ?

Von achtzehn Mitgliedern des Hauses der Abgeord— neten ist unterm 15. Oktober d. J. an ö den Kaiser und König eine ,, gerichtet worden, in deren Eingang * agt wird, daß sie Namens und im Austrage von mehreren Tausend am 14. Oktober in Cöln

vinz überreicht werde. Die Eingabe betrifft Beschwerden über verschiedene Anordnungen der Staatsregierung auf dem Gebiete des Unterrichswesens und hat die nachstehende Erwiderung

erfahren: . „Berlin, den 13. November 1877.

An das Mitglied des Hauses der Abgeordneten Herrn Julius Bachem, Hochwohlgeboren 28

Die Eingabe, welche Ew. 2c. im Verein mit siebenzehn anderen rheinischen Abgeordneten unter dem 15. v. Mts. in Betreff verschiedener Anordnungen der 3 auf dem Gebiete des Unterrichtswesens an Se. Majestät den Kaiser und König gerichtet haben und welche bei Allerhöchstdemselben am 25. v. Mts. eingegangen ist, haben Se. Majestät unter dem 29. v. Mts. zur ** ung und Bescheidung an mich ab⸗ 86 9 lassen geruht. Demgemäß eröffne ich Ihnen hiermit Folgendes:

Die in der Eingabe vorgetragenen Beschwerden sind in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand zahlreicher Peti⸗ tionen und eingehender Erörterungen in den beiden Häusern des Landtages gewesen und haben bei dieser Gelegenheit Seitens der Staatsregierung ihre Beantwortung gefunden.

Indem ich daher im Allgemeinen auf die des⸗ fallsigen diesseitigen Kundgebungen verweise, kann ich im Einzelnen vorab bezüglich der Entfernung von katholischen Geistlichen aus dem Amte eines Kreis⸗ oder Lokal⸗Schulinspektors und ihres Ersatzes durch andere Schul⸗ aufsichtsbeamte nur nochmals bemerken, daß das Recht zu den gedachten Maßnahmen begründet ist in dem Gesetz vom 11. März 1872, betreffend die Beaufsichtigung des Unterrichts⸗ und Erziehungswesens, nach welchem die Ernennung der Lokal⸗ und Kreis⸗Schulinspektoren dem Staate allein gebührt. Die besondere Klage, welche Sie darüber erheben, daß es nicht an Fällen fehle, in welchen die Aufsicht über katholische Schulen nicht⸗ katholischen Inspektoren übertragen worden sei, wird weder durch das Gesetz selbst noch durch seine Handhabung begrün⸗ det. Das Gesetz vom 11. März 1872 bindet die Staats⸗ regierung bei der Auswahl der Schulinspektoren nicht durch die Rücksicht auf konfessionelle Verhältnisse, in der Praxis aber wird bei Ernennung der Schulinspektoren diese Rücksicht insoweit geübt, als es nach den gegebenen Verhältnissen statt⸗ haft und ausführbar ist.

Wenn auch in der Rheinprovinz auf Antrag der Unter⸗ haltungspflichtigen einzelne konfessionelle Schulen in pari⸗ tätische umgewandelt worden sind, so waren dafür lediglich . und praktische Gesichtspunkte maßgebend.

Daß eine solche Umwandlung, wie Sie angeben, zum Nachtheil hauptsaäͤchlich des katholischen Theiles von der Staats— regierung begünstigt werde, ist eine Behauptung, welche schon in dem Umstand 2. Widerlegung findet, daß in den Rhein⸗ landen die Nichtkatholiken bedeutend in der Minderzahl sind, und sonach bei Einrichtung paritätischer Schulen in der Regel die größte Mehrzahl der Kinder katholischen Bekenntnisses sein wird. Auch setzt eine solche Einrichtung Berücksichtigung der konfessionellen Interessen in Betreff der Ertheilung des Reli⸗ gionsunterrichts und der Anstellung von Lehrern der verschie⸗ denen Konfessionen voraus.

Im Uebrigen kann ich nur auf meinen Erlaß vom 16. Junt v. J. (Cent Bl. f. D. ges. Unt⸗ Verw. S. 495) und auf meine Erklärung ü der Sitzung des Herrenhauses vom 17. Juni v. * (Stenog. Ber. d. H. S. 295 ff.) mich beziehen. Im Anschluß an die hiernach unbegründete Beschwerde über die, Einrichtung einzelner paritätischer Volksschulen führen Sie nech an, daß in letzter Zeit auch in manchen katholischen Schulen nichtkatholische Lehrer angestellt worden seien. Insofern Sie damit, wie ich annehmen muß, den Vorwurf erheben wollen, daß auch in solchen Fällen, in denen nicht die Umwandlung von bisher konfessionellen Volksschulen in paritätische erfolgt war, Anstellungen der bezeichneten Art a, . haben, so sind mir, wenn Sie nicht etwa einen augenblicklich in die Beschwerde⸗Instanz gediehenen und dort demnächst zu erledigenden Vorgang aus der Stadt Cöln im Auge haben, derartige Fälle nicht bekannt.

Was sodann die Anordnungen der Staatsregierung be— züglich der Ertheilung und Leitung des katholischen Religlons—⸗ unterxrichts und insbesondere die diesseitige Verfügung vom 18. Februar v. Is. betrifft, so darf ich mich eines näheren Eingehens auf die Frage der gesetzlichen Begründung ' der⸗ selben umsomehr für überhoben erachten, als über Verfassungs⸗ und Gesetzmäßigkeit dieser Anordnungen zwischen den beiden Häusern des Landtages und der Staatsregierung volle Ueber- einstimmung herrscht, und der höchste Gerichtshof des Landes in wiederholten Erkenntnissen sich der Auffassung der Staats— regierung angeschlossen hat. Vergl., insbesondere Stenogr. Ber, über die Sitzung 8d. H. der Abgeord. vom 24. Januar d J. S. 81-96 u. Stenogr. Ber. über die Sitzungen d. Herrenhauses vom 27. Mai v. J. S. 257 259 u., vom LK. Februar d. J. S. 82, 83, sowie die Urtheile des Königl. . Gn 6. hn , 12. . k Jim db. J. enhof Re r. 1876 S. 10 u. 656 1877 S. 17). ene, 9

Wenn in der Beschwerde betont wird, daß die betreffenden Maßregeln Seitens der Staatsregierung einseitig und ohne Vereinbarung mit der kirchlichen Autorität ergriffen worden seien, so hätte der Nachweis der gesetzlichen Nothwendigkeit einer solchen . . erwartet werden dürfen.

u den Entlassungsprüfungen katholischer Schulamts⸗ Kandidaten werden auf Grund der Instruktion für 7 Kon⸗

versammelten Katholiken aus allen Theilen der Pro⸗

sistorien vom 18. Oktober 1817 und der Ministerialverfügung vom 27. März 1827 vor wie nach bischöfliche Kommissare in . Diözesen zugezogen, wo noch gesetzlich bestellte Bischöfe im Amte sind. o dies, wie in der Erzdiözese Cöln und in den Diözesen Münster und Trier nicht mehr der Fall ist, habe ich Sorge etragen, daß die Prüfung der Kandidaten in der katholischen Religion überall durch solche Geistliche und Lehrer erfolge, welche für den Religionsunterricht nach katho⸗ lisch kirchlicher Auffa ung vollbefähigt sind. Damit ist inhalt⸗ lich der kat zolischen Kirche diejenige Gewähr für die 3 und Unverfälschtheit des religiösen Unterrichts in der Volks⸗ schule gegeben, welche formell zu geben thatsächlich un⸗ möglich ö

Daß auch nichtkatholische Schulaufsichtsorgane das Gebiet der katholischen Religionslehre zum Gegenstand ihrer Kontrole machen, ö sind sie, soweit die ,, Er⸗ theilung dieses Unterrichts und die genmttnißnahme von den

auf den sachlichen Inhalt der katholischen Religionslehre, welches übrigens nur in ganz vereinzelten Fällen vorgekommen ist, habe ich ausdrücklich untersagt.

Nach Vorstehendem muß 3 auch die Behauptung der Beschwerdeführer, als besäßen sie keine ausreichende Bürg⸗ schaft dafür, daß in der Schule die katholische Heilslehre ihren Kindern rein und unverfälscht vorgetragen werde und als liege Grund zur Befürchtung vor, daß der religiöse Unterricht und die religiöse Erziehung der katholischen Jugend nicht im Sinne und Geiste ihrer Kirche in den Schulen ertheilt und geleitet werde, als der thatsächlichen Begründung entbehrend zurückweisen. .

Schließlich verweise ich Sie noch auf meinen in Abschrift beigefügten Bescheid an den Grafen Droste zu Vischering in Münster vom 13. v. Mts.“), betr. eine große Zahl 43 er, zum Theil im Wortlaut mit der vorliegenden Eingabe über⸗ einstimmender Vorstellungen aus der Provinz Westfalen. Ich wiederhole, was ich bereits in diesem Bescheide ausgesprochen habe, daß, sofern in einzelnen Fällen Anlaß zu Be— schwerden über die Ausführung der von mir ge— troffenen Anordnungen gegeben ist, eine substantiirte Darlegung der betreffenden Beschwerdepunkte, wie bisher, sorgfältig geprüft und ordnungsmäßig erledigt werden wird. In der vorliegenden Eingabe 1 dies nicht geschehen, dieselbe bietet mir daher zu weiteren Anordnungen keinen Anhalt. Wohl aber giebt sie mir zu der Besorgniß Anlaß, es werde sich durch dieselbe in weiteren Kreisen die Annahme verbreiten, als ob durch die Allgemeinheit und thatsächliche Unbestimmt⸗ heit der vorgebrachten . der katholische Theil der Bevölkerung in Bezug au . welche ihm heilig sind, in fortwährender Unruhe und rücksichtlich der Intentionen der Staatsregierung im Unklaren erhalten werden solle.

Ew. ꝛc. ersuche ich, von vorstehendem Bescheid den Herren Mitunterzeichnern der Eingabe vom 15. Oktober d. J. Kennt⸗ niß zu geben.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗

Angelegenheiten. . Fal VJ

Die Frage, ob bei der Auswanderung von be⸗ urlaubten Wehrmännern der Land- oder Seewehr ohne Erlaubniß die Verjährungsfrist für die straf⸗ gerichtliche Verfolgung mit der Entfernung oder der Rückkehr zu laufen beginne, ist vom Ober⸗Tribunal, im Gegensatz zu dem Obergericht zu Osnabrück, durch Erkenntniß vom 17. ,, 1877 im Sinne der letzten Alternative bejaht worden.

Bayern. München, 13. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer wurde von dem Austrittsgesuch des Frhrn. Schenk von Stauffen— berg, d. d. Berlin, 9. November, Kenntniß genommen.

Sachsen. Dresden, 13. November. Unter dem Geläute der Glocken sämmtlicher Kirchen ist gestern Abend 7 Uhr die feierliche Beisetzung der sterblichen Ueberreste Ihrer Majestät der Königin⸗-Mutter in der Königlichen Familiengruft der katholischen Hofkirche erfolgt. Heute, am Geburtstage der ehe Verewigten, Mittags, sind in der katholischen Hofkirche die feierlichen Exequien abgehalten worden. Denselben haben Ihre Majestäten der König und die König in, die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz Friedrich Wilhelm und die anderen in Dresden anwesenden Fürstlichkeiten bei⸗ gewohnt. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ pin sst heute Nachmittag 2 Uhr 40 Minuten nach Berlin abgereist.

Baden. Karlsruhe, 12. November. Der Groß⸗ herzog und die Großherzogin sind gestern zu bleibendem . in die Residenz zurückgekehrt. Am 9. sind der Prinz und die Prinzessin Wilhelm von Kirchberg hier eingetroffen. Der Prinz hat am folgenden Tage Karlsruhe wieder verlassen, um sich nach St. Petersburg zu begeben; der⸗ selbe wird Ende dieses Monats hier zurückerwartet.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 13. November. (W. T. B.) Im Abgeordnetenhause wurde heute vom Handels ⸗Minister der Gesetzentwurf, betreffend die Erwerbung der niederösterreichischen Südwest⸗ bahnen durch den Staat vorgelegt. Hierauf wurde das Eisenbahn-Expropriationsgesetz in dritter Lesung mit 165 gegen 66 Stimmen angenommen. Das Haus trat sodann in die Berathung des Bankstatuts ein. Der Be⸗ richterstatter der Majorität, Giskra, stellt den Antrag, die Ausschußanträge anzunehmen und über den Gesetzent⸗ wurf, betreffend die 89⸗Millionen⸗-Schuld, zur Tages⸗ ordnung überzugehen. Außerdem liegen 2 Minoritätsanträge vor; in dem einen vom Abg. Schaup gestellten wird die Ver⸗ tagung der Berathung des Bankstatuts bis dahin vorge⸗ schlagen, wo die anderen Ausgleichsvorlagen dem Hause zu⸗ gegangen sind. Ein zweites Minoritätsvotum des Abg. Dr. Herbst beantragt die Abänderung mehrerer Artikel im Sinne der K Für die Debatte über das Bankstatut haben sich 40 Redner zum Wort gemeldet. Nach dem Abg. Schaup sprach der Abg. Kellersperg gegen die Vorlage. Der⸗ selbe führte aus, daß den ungarischen Find fen in der Vor⸗ lage mehr Rechnung getragen werde, als den österreichischen.

Schweiz. Bern, 13. November. Die Genfer Staats⸗ 3 hat die Wiederwahl der bisherigen Mitglieder ergeben. Heute soll sich hier die Kommission des Na⸗ tionalraths versammeln, welche die Frage der Finanz⸗ urs konstruktion des Bundes zu prüfen hat. Amtlicher Mittheilung zufolge ist der Voranschlag für die Gott⸗ hardtunnelbauten 3 des 6. Baujahres auf monatlich 983,090 Frs. fe ieee worden. Im verflossenen Wonagt Oktober betrüg der Kostenaufwand 1,841,720 Frs. Die K.. im Kanton Tessin hat nunmehr die Urheher und Mitschuldigen des am 22. Oltober 1875 zu Stabio verübten meuchelmörderischen Angriffs, dem mehrere der liberalen Bürger zum 28 fielen, nach Stabio vorgeladen, und zwar auf den 29. d. M., unter Androhung eines Urtheils in Contumaciam.

Belgien. Brüssel, 13. November. (W. T. ) Die Thronrede, mit welcher die Session der beiden Kam mern zeute eröffnet worden ist, gedenkt zunächst der freundschaft⸗

ern jritten der Kinder in rel kommt, durchaus befugt. in Eingehen Seitens nichtlatholischer Schulaufsichtsbeamten

il. Beziehungen Belgiens zu den auswärtigen Mächten.

) Abgedruckt in Nr. 42 des Staatg⸗Anzeigers.

Was die den Kammern vorliegenden Aufgaben angeht, so

ie Regierung, daß die Vorlage über die Organisation hend n . noch in dieser Session zur Berathung ge⸗ langen werde. rner wird eine Vorlage über die Errichtung von'? Forts auf dem linken Ufer der Nethe⸗Flüsse (Provinz Antwerpen) angekündigt, und in Folge der in anderen Län⸗ dern ein 2 a enn en des Artilleriewesens auf die Nothwendigkeit hingewiesen, die belgische Artillerie in ent⸗ sprechender Weise zu vervollständigen. Die Thronrede schließt mit einer Ermahnung der Parteien zur Einigkeit.

Grosbritaunien und Irland. London, 12. November. Der Prinz von Wales vollendete am 3. d. M. sein 36. Lebensjahr. Das festliche Ereigniß wurde in der Hauptstadt. in Windsor, sowie in Sandringham,

der Thronfolger augenblicklich mit seiner Familie weilt, in der hergebrachten Weise. gefeiert. Das Wochenblatt, Spertator“ bringt einen Artikel über bie „finanzielle Lage Preußens“. Wenn von anderer Seile ausgesprochen worden sei, Preußen und mit ihm das Reich, dessen Theil es ist, seien fast zu arm, um wirklich groß zu sein, so entgegnet das erwähnte Blatt darauf: Weit davon entfernt, daß Preußen als Staat sich in den geringsten Geld⸗ verlegenheiten befindet, giebt es in Europa, mit Ausnahme Englands, kein Land, das so gründlich mit Mitteln für jede große Aktion, Krieg eingeschlossen, versehen ist. Weiterhin heißt es dann; Das Volk mag schwer besteuert sein, aber es ist nicht mehr besteuert als früher, und es ist gleich dem englischen nach gesunden Grundsätzen besteuert, die die geringst denkbaren Unkosten mit sich fuhren, während der Kredit des Staates so gestiegen ist, daß Preußen 1609 Mill, zu 4 Proz. borgen könnte =— eine Quelle der Kraft, welche in gleicher Weise nur Groß⸗ britannien besitzt. Eine preußische Anleihe, sagen wir von 20 Mill. (Pfd. Sterl.) zu 4 Proz., würde in London in einem Tage aufgenommen werden, und ein Defizit von 2 Mill. jährlich, forigesetzt für ein halbes Jahrhundert, würde feine finanzielle Skabilität nicht ernstlich 2 Das ist eine glänzende Lage, nicht eine Lage, die zu bemitleiden ist. Wenn ferner behauptet werde, Preußen werde ärmer, so er⸗ klärt 6 der „Spectator“ außer Stande, Gründe für eine solche Behauptung aufzufinden. Die neuen Erwerbungen an Land und Leuten seit 1866 beständen sicher nicht aus armen Provinzen. Die Wohlstandshedingungen sind genau dieselben, wie vor 1864 Daß der Handel darniederliegt, das ist wahr, aber das ist überall der Fall, und in Deutschland ist dies blos sichtbarer, weil, während es Fabriken hat wie England, deren Reinerträge Dank der Dürftigkeit des Bodens und der Geringfügigkeit der angesammelten Kapitalien, im größeren Verhältnisse zum Totalreinertrage aus allen Landeseinnahmen stehen. „Wir sehen keinen Grund für die Annahme, daß Preußen, als Produktivmacht, im beständigen Rückgange begriffen ist oder durch übermäßige Besteuerung irgend eine der Hauxttrieb⸗ kräfte seiner industriellen Energie zerstört. Eines, giebt der „Spectator“ zu, schädige übrigens die Industriekraft des Tandes, und das sei die ökonomische Unzufriedenheit in der Mehrheit der Nation, hervorgerufen durch die übermäßigen . in Folge der „Milliarden“. „Aber, sagt er, „wir wissen doch nicht, daß irgend etwas unentbehrliches theurer ward, es sei denn die Hausmiethe, nur schienen die alten Einkommensütze im Lichte neuer Hoffnungen und Ideen gemessen, unerträglich gering.“ ö

Afrika. Capstadt, 23. Oktober. (A. A. C.) Bier Abtheilungen der Kolonial⸗Streitkräfte machten am 18. Oktober eine Vorwärtsbewegung gegen die Galekas, welche sich zurückzogen, ohne viel Widerstand zu leisten, Es haben mehrere Scharmützel stattgefunden, die erfolgreich für die Kolonialtruppen ausfielen. Zu irgend einem entscheiden⸗ den Kampfe hat jedoch der Grenzkrieg noch nicht geführt. Der Afrikareifende, Mr. Stanley, ist am 21. . M in Simons⸗ Bai angekommen. Die britische Korvette „Industry“ wird in wenigen Tagen nach Zanzibar in See gehen.

Frankreich. Paris, 13. November. (W. T. B.) Der Marschall-Präsident empfing heute die Delegirten der bonapartistischen k des Senats: Behic, Ad⸗ miral La Roncière le Noury, Brame, Espeuilles, Bonafous und Hubert, welche die Erklärung abgaben, daß der Mar⸗ schall⸗Präsident unbedingt auf den Beistand und die Ergeben⸗ heit ihrer Gruppe rechnen könne. Der Präsident erwiderte, daß er auf seinem Posten bleiben werde, so lange er die Un⸗ terstützung des Senats genieße. Der Herzog 6 hat seine Kandidatur um einen Sitz im Senat zu Gunsten des Grafen Grefulhe zurückgezogen. Dem „Moniteur“ zu⸗ folge beabsichtigt die Regierung in dem Sengte einen Antrag in Anregung zu bringen, worin derselbe erklärt, daß die Deputirtenkammer durch die Annahme der von dem Depu⸗ tirten Albert Grèvy beantragten Resolution ihre ver⸗ fassungsmäßigen Rechte überschreiten würde. Wie der „Temps“ erfährt, hat der Führer der konstitutionellen Gruppe des Senats, Bocher, den Rath ertheilt, ein Ministerium aus Mitgliedern der republikanischen Majorität zu bilden.

Fr. E.) Als Kandidaten der Linken des Senats für die 4 erledigten Plätze unabsetzbarer Mitglieder werden die ö Allou, Alfred Andre, Admiral Jaurégui⸗ berry und Victor Lefranc, als Kandidaten der Rechten die Herren Lucien Brun, General Chabaud⸗Latour, Grandperret und Grefulhe genannt. Die republikanische Linke der Deputirtenkammer, die kompakteste Fraktion der⸗ . welche schon jetzt 209 Mitglieder zählt, 69 ihren Vor⸗

and wie folgt . Präsident: Leblond, Vize⸗ präsidenten: Lisbonne und Pascal Duprat; Sekretär: Leon Journault und Camille⸗See, Quästoren: Margaine und

ochery; leitendes Comité: Albert Grevy, Jules Ferry, Ber⸗ nard Lavergne und Rameau. r. Leblond tritt an Stelle des nicht wiedergewählten Hrn. Deroucoux, die übrigen Mit⸗ glieder des Vorstandes sind durchaus die früheren.

Versailles, 13. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde der Antrag des Deputirten Lebl ond auf Abänderung der Geschäftsordnung, um dem Präsidenten ein wirksameres

,, von Störungen der Diskussion zu ermöglichen, mi

303 gegen 39 Stimmen angenommen, nach⸗ dem derselbe von den bonapartistischen Deputirten Cassagnac und Mitchell bela n worden war. Der Depukirte Baragnon von der Rechten sprach gegen den An⸗ trag auf Ernennung einer 1 zur ÜUntersuchun

der Mißbräuche während der Wahlperiode und ho

hervor, eine solce Untersuchung könne nur auf Grund eines Gesetzes eingeleitet werden; , nnn allein könne

ein solches Gesetz nicht herstellen. Der Deputirte Renault, früher Polizeipräfekt, Mitglied der Linken, erklärte, der Kam⸗ mer habe zu jeder Zeit das Recht auf Vornahme einer Unter⸗ suchung zugestanden, und machte den Ministern den Vorwurf, einen starken Druck auf die Beamten während der Wahl⸗ periode ausgeübt zu haben. Der Herzog von Broglie unterbrach den Redner und erinnerte daran, daß er Richter verlangt habe, welche mehr Unparteilichkeit besäßen als die⸗ jenigen, welche man ihm anbiete. Als nach der Rede des Deputirten Renault der Minister des Innern, von Fourtou, die Tribüne bestieg, um Renault zu antworten, wurde die

Fortsetzung der Diskussion auf morgen vertagt.

Italien. Rom, 13. November. (W T. B.). Das Journal Italie“ ist ermächtigt, die Nachricht, daß nach dem Rücktritt des Arbeits-⸗Ministers Zanardelli Meinungs⸗ verschiedenheiten im Kabinete zu Tage getreten seien, für unbegründet zu erklären. Das Ministerium sei nie⸗ mals einiger gewesen, als eben jetzt.

Türkei. Ko nstantinopel, 13. November. (W. T. B.) Eine amtliche Bekanntmachung bedroht die Ruhe⸗ störer, welche, wie dies anf geschehen ist, die Mitglieser der Regierung in Maueranschlägen angreifen, mit den schwersten durch das Kriegsgericht zu verhängenden Strafen. Das Parlament soll nach den nunmehrigen Bestim⸗ mungen am 1. Dezember i werden.

Nach einem Berichte der. P. C. aus Konstantinopel werden die militärischen Vorbereitungen mit allem Eifer fortgesetzt. Wie bekannt, ist eine neue Aushebung von 30900 Mann anbe⸗ fohlen. Der Befehl ist aber leichter als die Ausführung. Was der Pforte in diesem Augenblicke noch übrig bleibt, unter die Fahnen zu rufen, sind theils Mustehafiz theils die Altersklasse 1577 —78 Auch einige Tausend junge und kräftige Leute in dem noch nicht militär pflichtigen Alter zwischen 18 und 20 Jahren sind vorhanden. Man muß aber sofort hinzufügen, daß die Lust, dem Fahnenrufe zu folgen, nur mehr sehr sporadisch vorhanden ist. Es wimmelt mehr denn je von Rekrutirungs⸗ Flüchtlingen und Deserteuren. Letz tere werden auf den täglich aus den Häfen des Schwarzen Meeres hier einlangenden Schiffen zu Hunderten von den Gensd'armen ge fesselt eingebracht. Diese Abneigung gegen den Kriegsdienst wird durch die Erzählungen der von den Kriegs schauplätzen einlangenden Verwundeten und Kranken über ihre Leiden und Entbehrungen mächtig gesteigert. Alle Uebelstände in der Verpflegung und dem Ambulanz⸗ wesen der türkischen Armee sind der Bevölkerung geläufig und flößen ihr Abscheu Resen den Militärdienst ein. Auch in Syrien regt sich unter den Arabern der Geist des Widerstandes gegen ihre fernere Einreihung in die türkische Armee, indem sie die Behauptung auf⸗= stellen, daß sie von den Türken herzlos als Kanonenfutter auf den Schlacht⸗ feldern geopfert werden. Die letzten Siege der Russen haben nicht wenig zur Entmuthigung der Bevölkerung beigetragen und es ist bei den Muselmännern eine ähnliche Stimmung zu konstatiren, wie sie 1870 unter der Landbevölkerung in Frankreich zum Durchbruche kam. als Gambetta dieselbe zur Fortsetzung eines sinnlosen Krieges nöthigte. Die Geldbedürfnisse der Pforte haben dieselbe dahin gebracht, zu den schlimmsten Erpressungen ihre Zuflucht zu nehmen, um die leeren Kassen des Schatzes zu füllen. In Stambul selbst spürt man dies weniger, als in der Provinz weil es leichter ist, sich den fiskalischen Agenten zu entziehen und Letztere auch leichter zu behandeln sind. In der Pro— vinz werden jedoch die Kriegskontributionen und Zwangssteuern an Geld und Naturalien mit unerbittlicher Härte eingetrieben. Man meldet Fälle aus Ismid und Brussa, in welchen arme Bauern⸗ famlien bis zu 2009 Piaster zahlen mußten, und um diesen Betrag aufzubringen, ihr Hausvieh und Bettzeug zu verkaufen gezwungen waren. Man kann sich denken, wie bei diesen Steuer⸗Repartitionen die Christen wegkommen, wenn es den Muselmännern so ergeht.

Belgrad, 13. November. (W. T. B.) Ein Dekret des Fürsten Milan verlängert das mit dem gestrigen Tage abel ue ne serbische Staatsbudget bis zur oe , . der diesjährigen Skupschtina, längstens bis Ende Dezember d. J.

(W. T. B.). Wie die „Polit. Korresp.“ vom 13. meldet, hat die serbische Regierung die Aufforderung der Pforte, das serbische Observationskorps von der Grenze zurückzuziehen, abgelehnt und diese Ablehnung mit der Er⸗ klärung motivirt, daß es unmöglich sei, die Grenzbewohner ohne militärischen Schutz zu lassen. General Protics ist zur

Inspizirung der an der Grenze stehenden Truppen abgegangen.

Schweden und Norwegen. Christiania, 8. No⸗ vember. Die skandinavische Wechselgesetz⸗Kom⸗ mission, welche im Februar d. J. in Stockholm eine Reihe von Sitzungen abhielt, wird dem hiesigen „Morgenblad“ zu⸗ folge, am nächsten Montag in Kopenhagen ihre Verhand— lungen wieder aufnehmen. Man nimmt an, daß die Ver⸗ handlungen noch etwa einen Monat in Anspruch nehmen und der fertige Gesetzentwurf alsdann den Parlamenten der respektiven Länder werde vorgelegt werden können.

Amerika. Washington, 11. November. (Reuters Bureau.) Bei einem am Sonnabend von republikanischen Senatoren abgehaltenen Caucus wurden Meinungen aus⸗

etauscht, welche ergaben, daß die Majorität sich nicht im Ein⸗

ö. mit der Politik des Präsidenten Hayes in Betreff des Südens und des Civildienstes befand, daß aber nur eine geringere Anzahl aus dieser Majorität geneigt war, sich über irgend einen Punkt formell mit dem Präsidenten im Streite zu erklären.

Der russisch⸗türkische Krieg.

Europäischer Kriegsschauplatz.

(W. T. B) Aus Bukarest wird der „Polit. Korresp.“ vom 13. e, telegraphirt, es sei dem General Skobeleff ge— lungen, sich in der erstuͤrmten Position Grüner Berg“ gegen die wiederholten Versuche der Türken, diese Position wiederzunehmen, endgültig zu behaupten. Der letzte Versuch der Türken, diese Position wiederzugewinnen, sei mit 70 Ge⸗ schützen unter sehr großen Verlusten der Türken zurückge⸗ wiesen worden. Das Bombardement von Plewna wird auf das Heftigste fortgesetzt. Kaiser lexander Hält sich augenblicklich in Poradim auf, der Fürst von Ru⸗ mänien in Bogot. In dem von den Russen besetzten Theile Bulgariens ist ein vollständig regulärer Post⸗ und Tele n, ,,. eingerichtet worden.

, 13. November. (W. T. B.) Nach 67 eingegangenen Nachrichten haben gestern und vorgestern

ei y ö stattgefunden. Die türkischen Journale melden, daß russische Truppen in der Richtung auf Berkovatz vorgedrungen seien und daß 3 3 Ali Pascha gegen dieselben von Sofia aus auf⸗ gebrochen sei.

London, 13. November. (W. T. B) Dem „Reu⸗ terschen Bureau“ wird aus Konstantinopel vom heutigen Tage

gemeldet, daß Su leim an Pascha zum Kommandanten der z *

gesammten türkischen Truppenmacht in Rumelien ernannt

. ; Ueber die Situation vor Plewna schreibt ein Bericht⸗ erstatter der Allgemeinen Zeitung“:

„Man darf annehmen, daß in dem jwischen Plewng und Orkhanie sich erstreckenden Operationsgebiete gegenwärtig 4 russische Infanterie⸗ Divisionen, 1 (wahrscheinlich sogar 2) Schützen ⸗Brigaden und eine 4 Divisionen repräsentirende Kavalleriemasse oder zusammen 65 Ba⸗ taillone, 6 Escadronen resp. Sotnien, und 300 Geschütze in Thätig⸗ keit getreten sind. Es ist konstatirt, daß seit dem 23. Oktober auch 2 rumänische Infanterie⸗Divisionen, die erste und die vierte, mit 2 Kavallerie Brigaden westlich des Widflusses operiren und zwar in einer Gesammtstärke von 25 Bataillonen, 24 Escadronen und einigen 50 Geschützen, so daß seit Ende vorigen Monats die westlich des Widflusses aufgestellte Truppenmacht ins⸗ gesammt etwa 990 Bataillone, 8 Escadronen und 359 Geschütze be⸗ tragen mag, während in den stark verschanzten Einschließungslinien östlich bes Widflusses die 2. und 3. xumänische Infanterie⸗Division mit einer Kavallerie Brigade (vielleicht zweien) des 9. und 4 russischen Corps und die 2 russischen Infanterie⸗Divisionen nebst einigen russischen und rumänischen Kavallerie⸗Regimentern in einer Gesammt⸗ stärke von 85 Bataillonen, 300 Geschützen und etwa 20 Escadronen verblieben sind. Wir berechnen die gegen Plewna stehende, respektivr mit der Sichzrung der Cernirung gegen Westen und Südwesten beauftragte Heeresmasse auf 175 Bataillone, mindestens 100 Escadronen und 650 Geschütze. Damit ist die Einschließung Osman Paschas nunmehr eine vollständige geworden. Der Raum, über welchen letzterer noch verfügt, ist ein Sblongum von 11 Kilometer Breite svon Nord nach Süd) und 22 Kilometer Länge (von West nach Ost), wobei die äußerste Postenlinie als Grenze genommen ist. Der von den feindlichen Geschossen nicht er⸗ reichte ö innerhalb der Verschanzungen ist kaum mehr als 5 Quadrat⸗Kilometer groß. Ueber diesen Raum hinaus stehen oder bewegen sich die Truppen Osman Paschas innerhalb der Geschoß⸗ sphäre der Cernirungs armee.“

Ueber den neuesten montenegrinischen Kriegs— schauplatz wird der „Pol. Korr.“ aus Cettinje, 3. No— vember, berichtet:

Im Hinblicke auf den bevorstehenden Wiederbeginn der monte⸗ negrinischen Operationen auf dem albanesischen Kriegsschauplatze dürften eine Skizze über das eventuelle montenegrinisch⸗türkische Ope⸗ rationsterrain und Andeutungen über die wahrscheinlichen montene⸗ grinischen Offensivbewegungen angezeigt sein. ;

Was vor Allem die Stärke der beiderseitigen Streitkräfte be⸗ trifft, so werden die Montenegriner voraussichtlich Alles daransetzen, um gegen Spuz und Podgoritza etwa 30 Bataillone zu konzentriren, das Bataillon durchschnittlich zu 450 Mann gerechnet. Dagegen wird Ali Saib, der bald in Podgoritza erwartet wird, über 15 Bataillone zu 359 Mann Nizams verfügen. Schon aus diesem Verhältnisse der Kräfte ist ersicht⸗ lich, daß die Türken sich in strenger Defensive zu halten bemüßigt sein werden. Das wahrscheinlich nächste Angriffs— objekt, Podgoritza, liegt in einer zwischen den in montenegrinischem Besitze befindlichen Höhen von Beri und Kucei sich hinziehenden fruchtbaren Ebene an der Moraca, welche, anderthalb Kilometer von Podgoritza durch die Zeta verstärkt, in der Richtung von Beri und

armake die Merica aufnimmt, um sich in den Scutari⸗See zu ver⸗ i. aus welchem sie als Bojang wieder hinaustritt und sich in die Adria ergießt. Nordöstlich von Podgoritza beherrschen das rechte Ufer der Moraca die am Velje⸗ und Malo⸗Brdo errichteten starken Forts Serdar⸗Kula, Kuk und Crljena⸗Stjena, unter welchen die Serdar⸗Kula das stärkste ist. Nun ist aber von den westlich gelege⸗ nen montenegrinischen Höhen diese Seite durch die in so vorgerückter Jahreszeit bedeutenden Anschwellungen der Moraca und Sitnicg und die Versumpfung der Ufer fast unzugänglich. Darum haben auch die Türken eine befestigte Höhe, die sie nordwestlich von Malo und Velje⸗Brdo gegen Sadjevica und Maliat inne—⸗ hatten, als überflüssig aufgegeben. Südwestlich von Podgoritza befindet sich noch eine befestigte Anhöhe, Goriea genannt, welche von dieser Seite Podgoritza beherrscht Die kürzeste Angriffslinie gegen Podgoritza wäre don Beri und Farmake über die Moraca gegen Gorica. Da jedoch der Brückenschlag über den Fluß hier mit be⸗ deutenden Schwierigkeiten verbunden ist, die zumal für Montenegro unüberwindlich genannt werden können, so wird man wohl oder übel nur die bestehenden Brücken in Rechnung ziehen müssen. Eine Armee kann vom nördlich und westlich gelegenen montenegrinischen Territorium aus auf zwei Punkten passiren, um das rechte Moraęa⸗ Ufer zu gewinnen und sich Podgoritza zu nähern. Die nächste wäre die unterhalb des Einflusses der Zeta und der Ruinen von Dioklea⸗ Duklia angebrachte berühmte Bogenbrücke, Vezirgo-Most genannt. Diese wird aber von den Kanonen des Forts der Malo und Velje⸗ Brdo und überdies noch durch ein am Zugange angebrachtes starkes Blockhaus ausreichend vertheidigt. Der zweite Uebergangspunkt ist die über die Zeta führende Brücke bei Danilov⸗Grad. Von da könnte sich die montenegrinische Armee mit Umgehung von Spuz und Duklja in die Ebene von Podgoritza hinablassen und die Stadt von der Seite des im vorigen Jahre eingenommenen und zerstörten M dun mit Aussicht auf Erfolg bedrohen. Es ist zwar wahrscheinlich, daß man diesen Weg wählen wird, jedoch hätte dieser Plan zwei Schwierig⸗ keiten. Die erste besteht in der auf dem langen Wege und bei der Unzulänglichkeit der Transportmittel äußerst schwierigen Verpflegung einer Operationsarmee von 2,9000 Mann, denn mit geringeren Kräften würde man sich aussichtslosen und aufreibenden Kämpfen aussetzen. Die zweite Schwierigkeit bildet der mißliche Umstand, daß die von Südwesten gegen Podgoritza operirende montenegrinische Armee die Malissoren, einen im besten Falle unzuverlässigen albanesischen Stamm, im Rücken hätte, welche im Falle einer eventuellen Schlappe 6 unangenehm werden könnten. Wenn jedoch alle diese Schwierig⸗ eiten überwunden werden, so ist die Einnahme von Gorica und keine besonders schwere Aufgabe, und da dadurch die Ver⸗ indung zwischen Spuz und Skutari abgebrochen wäre, so wäre der Fall von Spuz in einigen Wochen unvermeidlich nachdem auch viel⸗ leicht die Fortifikationen des Malo⸗ und Velje⸗Brdo durch die hier⸗ für vollkommen ausreichenden neuen montenegrinischen Batterien un⸗ schädlich gemacht würden. Indeß ist doch zu bemerken, daß die als zum Erfolge unerläßlich angegebene montenegrinische Truppenzahl übertrieben erscheint, und dürfte wohl auch die Hälfte genügen; Montenegro könnte auch kaum über 12000 Mann zur Offensive auf dieser Seite verwenden, ohne die ganze übrige Grenze zu ent⸗ blößen.“

Asiatischer Kriegsschauplatz. .

St. Petersburg, 13. November. (W. T. B.) Offi⸗ zielles Telegramm aus Werenkaleh vom 12. d.: In der Nacht zum 9. 8. rückte General Heimann bei Dewebhoyun in der Richtung auf Erzerum vor. In Folge der Finster⸗ niß verirrten sich einige Kolonnen und erreichten die für sie bestimmten Punkte nicht. Die Vorhut einer aus 3 Bataillonen des Bakuschen Regiments , . Kolonne drang in die Befestigungen von Azizie ein, bemächtigte sich dieses Platzes, machte die Garnison nieder und nahm 19 Affiziere und 540 Soldaten gefangen. Bei Einbruch der Morgendämmerung verließ unsere Vorhut die Befestigungen wieder, weil türkische Truppen in bedeutender Anzahl heranrückten. Die türkischen Gefangenen wurden mit . Unser Verlust betrug 32 todte, verwundete und kontusionirte Offiziere und 600 Soldaten. Genauen Nachrichten zufolge erbeuteten wir in dem Kampfe bei Deweboyun 36 Geschüßze. Offiziell wird aus dem Kaukasus vom 11. c. gemeldet: Am 31. v. M.

begannen die uns feindlichen Kabuleter ein Geplänkel mit