*
des Jeutschen Reichs ⸗Anzeigers und Köni glich KErrußischen staats- Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
XR Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central ˖ Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition
l. Steckbriefe uud Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen. Aufgebote, Vorladnugen a. deræl.
3. Ter kän f-, Verpachtungen, Submissionen ete.
4. Verloosung, Amortisation, Linsazahlang
*. n. s. . von ötfentlichen Papieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
Bureau der dentschen Zeitungen zu Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des Invalidendank“. Rudolf Mosse, . X Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren In der Bõrsen- Annoncen⸗Bureaus.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
J. Literarische Anzeigen. S. Theater- Anzeigen.
g. Familien-Nachriehten.
beilage. *. *
Steckbriefe und untersuchungs⸗ Sachen.
19863
Ein Mensch, der nicht weiter bezeichnet werden kann, als daß er Pollnow heißen und ein Färber sein soll, ist beschuldigt, auf einer hiesigen Herberge ein Paar Halbstiefeln entwendet zu haben. Wir bitten, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und uns unverzügliche Anzeige zu machen.
Strelitz, den 21. November 1877.
Großherzogliches Stadtgericht. Carl Müller.
In einer dahier anhängigen Untersuchung ist die Vernehmung des in 1875 beim Wegebau im Kreise Gersfeld als Vorarbeiter thätig gewesenen Boni⸗ facius Kolle, dessen Heimathsort nicht bekannt ist, als Zeuge erforderlich Es wird ersucht, den der⸗ maligen Aufenthalt desselben zu ermitteln und anher mitzutheilen. Fulda, 29. November 1877. Der Untersuchungerichter Königl. Kreisgerichts. Weiß.
—
* Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.
X — 1 X los! Snuhhastations⸗Patent.
Das dem Fabrikdirektor Carl Ludwig Otto Sanden zu Berlin gehörige, in Steglitz belegene, im Grundbuch von Steglitz Band 7. Bl. Nr. 164 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll
den 9. Januar 1878, Vormittags 114 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. 25, Zim⸗ mer 12, im Wege der nothwendigen Sub⸗ hastation öffentlich an den Meistbietenden ver⸗ steigert, und demnächst das Urtheil über die Er— theilung des Zuschlags ebenda
den 10. Januar 1878, Mittags 12 Uhr, verkündet werden. ;
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund- steuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 10 Ar 8 Qu.⸗Meter mit einem
deinertrag von 3 A 21 3 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen eiwaige Abschätzungen, andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗ , sind in unserm Bureau V. A. 3 einzu⸗ sehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra—⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu—⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.
Berlin, den 19. Oktober 1877.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.
Aufgebot.
9064
n * f 8 1 Die von der Direktion der Lebens⸗-Versicherungs⸗
Aktien⸗Gesellschaft Germania“ in Stettin unter dem 25. Januar 1869 ausgestellte Police Nr. 190,797, durch welche die gedachte Gesellschaft der Frau Wilhelmine Ulrike Dolfuß, geborenen Schultz, zu Berlin die Summe von 400 Thlr. Pr. Cour., zahlbar nach deren Tode, versichert hat, ist der Ver⸗ sicherten angeblich verloren gegangen. Wer an dieser Police als Eigenthümer, Erbe, Cessionar, Pfand⸗ oder sonstiger Briefinhaber Ansprüche zu machen haben sollte, wird aufgefordert, sich mit denselben bei uns, und zwar spätestens in dem am 9. Februar 1878, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 5, vor dem Kreisgerichts-Rath Hueckstaedt, anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls er mit seinen An⸗ sprüchen unter Auferlegung eines ewigen Still⸗ schweigens präkludirt werden und die Amortisation der Police behufs neuer Anfertigung für die Frau Dolfuß erfolgen wird. Stettin, den 17. Oktober 1877. Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Civil⸗Prozeß⸗Sachen.
In unserem Depositorium befinden sich folgende letztwillige Verordnungen: 1) das von der Jo⸗ hanne Beate, verwittweten Siegert, zu Vetschau bei der vormaligen Justiz⸗Kanzlei zu Vetschau am 8. Januar 1821 ecrichtete Testament, 2) das von dem Halbbauer Erdmann Lehmann zu Crimnitz bei der vormaligen Justiz⸗Kanzlei zu Lübbenau am 14. Februar 1821 errichtete Testament, deren Nie⸗ derlegung vor länger als 56 Jahren erfolgt ist, wes r alb die Interessenten hierdurch aufgefordert werden, die Publikation derselben nachzusuchen. Lübben, den 11. Norember 1877. Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.
los 14
Der mit dem hiesigen Schoonerbriggschiffe „Euphemus“, Kapitän Friedrich Buck, und dessen Besatzung auf der Reise von London nach Neweastle im Jahre 1853 verschollene Seemann Ludwig Noland von hier, wird — näheren Inhalts des den Mecklenburgischen Anzeigen und den hiesigen Zeitungen inserirten ausführlichen Proklams — hiedurch geladen,
binnen sechs Monaten a dato sich hier zu gestellen oder von seinem Leben und Auf⸗ enthalte hierher Kunde zu geben, unter dem Rechts- nachtheile, daß er für todt erklärt und über sein Vermögen den Rechten gemäß verfügt werden wird. Vom Obergerichte. NRostock, 29. Oktober 1877. C. Th. A. Stahl, Protono! ar. (N. 04037.)
abs. Edietalladung.
Mittelst Klage und damit verbundenen Arrest⸗ esuches vom 9. Oktober 1877 hat der Kaufmann ranz Langer zu Ziegenhals gegen den Bau⸗
unternehmer Julius Schöbs, früher zu Ziegen⸗
Zahlung von 456,30 M nebst 50/0 Zinsen seit dem 3. April 1876 zu verurtheilen, und eine Forderung des Verklagten an die Erben des Kaufmann Louis Wolff zu Neisse von 513,9 S in Höhe der einge⸗ klagten Forderung mit Beschlag zu belegen.
Zur Hegner bang der Klage und des Arrest⸗ gesuches ist ein Termin auf den 27. Februar 1878, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer 2, anberaumt, zu welchem der seinem gegenwärtigen Aufenthalte nach unbekannte Verklagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, in dem Termine persönlich oder durch einen legitimirten Vertreter Klage und Arrestgesuch zu beantworten oder spätestens im Termine eine schriftliche, von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Beantwortung einzureichen, widrigen⸗ falls in eontumaciam wird verfahren und dabei die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden für zugestanden und anerkannt erachtet und die rechtlichen Folgen daraus im Erkenntnisse gegen den Verklagten werden ausgesprochen werden. Ziegenhals, de 17. Oktober 1877.
Königliche Kreisgerichts-Kommission.
Verkaufe, Verpvachtungen, Submissi nnen 3c.
s6ss] Domänen⸗Verpachtung.
Die Domäne Ermschwerd mit dem Neben⸗ vorwerk Stiedenrode bei Witzenhausen im Werra⸗ thale gelegen, ein in der Zusammenlegung begriffe⸗ nes Areal von 165,iss Hektare enthaltend, soll auf die Zeit vom 1. April 1878 bis Johannis 1896 ver⸗ pachtet werden und wird hierzu öffentlicher Steige⸗ rungstermin auf Mittwoch, den 12. Dezember d. J., früh 107 Uhr, in unserm Sitzungszimmer vor dem Regierungs⸗Rathe Petersen anberaumt.
Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 80090 4 fest⸗ gesetzt. Zur Pachtübernahme wird ein disponibles Vermögen von 66,000 „M erfordert, und haben die Bewerber über den eigenthümlichen Besitz eines solchen, sowie über ihre persönliche Qualifikation sich durch glaubhafte Zeugnisse möglichst vor dem Termine auszuweisen.
Die Pachtbedingungen liegen in unserm Domänen⸗ Sekretariate und auf dem Königlichen Domänen— Rentamte zu Eschwege zur Einsicht offen und können auch bei dem jetzigen Pächter, Herrn Fahrenbach zu Ermschwerd, eingesehen werden.
Cassel, den 9. November 1877.
Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, und Forsten.
Domänen
9848
— — 2 3 Nassauische Eisenbahn. Die Lieferung von 400 Kubikmeter behauenen Pflastersteinen, bester Qualität, n soll auf dem Wege der öffentlichen Submission ver⸗ geben werden. .
Reflektirende wollen auf dem Bureau des Unter⸗ zeichneten von den daselbst aufgelegten Bedingungen, welche der Lieferung zu Grunde gelegt sind, Einsicht nehmen, und die betreffenden Offerten bis zum Submissions⸗Termine, am 8. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, ebendahin portofrei einsenden.
Castel, den 20. November 1877.
Der Eisenbahnbau⸗Inspektor. Gutmann.
Königliche Oberförsterei Proskau, Reg.⸗Bez. Oppeln. Am Mittwoch, den 28. November, Vormittags 11 Uhr, werde ich im Marfert'schen Gasthofe hierselbst die pro 1878 zum Hiebe stehen⸗ den Schläge auf dem Stamm ausbieten, und zwar: a. Jag. 22 (Wilhelmsberg) Auszugshieb alter Eichen und Nadelhölzer — 568 Fm. b. Jag. 5 (daselbst). 169 räumlich erwachsene Birken — 103
mtr., für Maschinenfabrikanten. 6. Jag. 49 Przyschetz ). 3 Ha., 138 Kiefern — 234 Fm, 634 Fichten = 368 Im. d. Jag. 76 (daselbst). 25 Ha. 352 Kiefern — 1314 Im. 189 Fichten — 163 Fm. Die Kiefern 30 35 M. hoch. „. Jag. 51 (Hellers⸗ fleiß). o Ha. 168 Eichen — 432 Im. 598 Kiefern — 1073 Fm., 481 Fichten — 560 Fstm. in 4 gleichen Kaveln getrennt gekluppt und nummerirt. f. Jag. 166 (Ellguth). 3, Ha. 517 Kiefern — S825 Fm. 282 Fichten — 163 Fm., 33 Eichen — 35 Fm., 33 Birken — 35 Fstm., in 3 gleichen Ka veln à 1 Ha. gekluppt und nummerirt. g. Jag. 1565 (Jaschkowitz). 30 Ha. mit 1060 Fstm. . h. Jag. 171. (Poln. Neudorf). 135 Ha. mit 465 Fm. Kiefern. Die Kaveln der Hiebsflächen ad c. und f. werden alternativ einzeln und im Ganzen ausgeboten. Die Bestände können täglich vor dem Verkaufe be⸗ sichtigt und die Kluppresultate in meiner Kanzlei eingesehen werden. Für die Abfuhr dient ab Pros—= kau bis Oppeln die neue Staats⸗-Chaussee und für die Ablage ZIloenitz eine neuerbaute Kies straße 8 — 15 Kilometer bis zur Oder. Proskau, den 15. Norember 1877. Der Oberförster Sprengel.
Es soll den 6. Dezember 1877 im Henkelschen Kruge hier nachstehendes Holz: J. Begang Theer⸗ ofen. Jagen 11. 12. 17-19. 21. 2. 6 Rmtr. eich. Scheit, 117 Rmtr. kief. Scheit. II. Begang Chacobsee. Jag. 43. 49. 57. 67-710. 394 Rmtr. kief. Scheit und Knürpel, 68 Rmtr. kief. Stöcke, 33 Rmtr. kief. Reisig 1. III. Begang Dam⸗ mendorf. Jag. 71. 77. 78. 83 85. 87. 85. 83. 96. 203 Rmtr. eichen Scheit und Knüppel, 12 Rmtr.
hals, den Kauspreis für gelieferte Baumaterialien mit dem Antrage eingeklagt, den Veiklagten zur
eichen Reisig J, 5 Rmtr. buchen Scheit, 4 Rmtr. buchen 53 III, 1 Rmtr. Obstbaum⸗Scheit, 12
Rmtr. birk. Reisig II., 7 Rmtr. Erlen Scheit und im Wege der Lizitation öffentlich an den Meist—« Knüppel, 24 Rmtr. Erlen Reisig II. und III., bietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft wer⸗ 174 Rmtr. kief. Scheit und Knüppel, 13 Rmtr. den, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage auf kief. Stöcke, 7 Rmtr. kief. Reisig J.; IV. Begang Ort und Stelle, Vormittags um 10 Uhr, hiermit Planheide. Jag. 109.112 13 Rmtr. birken Scheit eingeladen werden. Dammendorf, den 26. No⸗ und Knüppel, 66 Rmtr. kief. Scheit und Knüppel, vember 1877. Der Oberförster. Beermann.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Mosco-Rjsan
9857
5.3 75. 00 Thaler Preuss. Court. ist am 20 COetober 1877 von dem Verwaltungsrathe dieser Gesellschaft im Vereine mit dem Aufsichtscomits und im Beisein des Wege-Inspeectors die
vierzehnte TJiehung der Obligationen in Gemässhit des zur Amortisation bestimmten Betrages erfolgt. In der Ziehung wurden aus dem Rade f lgende Obligationen gezogen: No. 791 - 795 1731—1 735 1831— 1835 2006-010 3156— 3169 3306 —- 3310 3556— 3560 3651—2⸗2660 4331—:35 4911 — 4915 5551 — 5555 6121— 6125 6301 —- 6305 6421 — 6425 7401-7405 7421-7425 7486-7490 7936 —- 7940 7991-7995 S011 - 8015 S606 — 8610 8936— 8940 9921 —9925 19121 —i 0125 109651 —10655 11586 — 11590 12166 vis 12170 12686— 12690 13016— 13020 14091 — 14095 14846— 14850 14986— 15090 15496 bis 15500 15941 — 15945 17646 —- 17650 17996— 180900 18171 —18175 18981 —18985 19551 bis 19555 22401 - 22405 22636 — 2640 22761 — 22765 23876— 23880 24631— 24635 24641 bis ; 24645 24921 — 24925 26346 - 26350 26576 - 26580 26776 - 26780, im Ganzen Tweihundertsechszi Obligationen im Ketrape vom Eweiund- Cũn fzigtausened haller. Der Einlösungstermin beginnt am
H. Februar n. St. 182383
Bei den Obligationen muss der Talon vebst den nichtfälligen Coupons vorhanden sein; sollte einer oder mehre von den letzteren an den Obligationen fehlen, so wird der Werth derselden von der Capitalsumme in Abang gebracht.
Ans den früheren Fiehungen sind noch nicht zur Einlösung gekommen:
im Jahre 1867 gezogene Obligationen:
No. 9703 13156 - 13160 16189 16199.
im Jahre 1869 gezogene Obligationen:
No. 3071 9139 18885 23569.
im Jahre 1870 gezogene Obligation:
No. 20539.
im Jahre 1871 gezogene Ob'igationen:
No. 2817 2818 8943 gI31 9133 - 9135 11844 22788.
im Jahre 1872 gezegene Obligationen:
No. 1108 - 1110 5035 5341 16985.
im Jahre 1873 gezogene O ligationen:
No. 120 2316 2317 22452 22454 26241.
im Jahre 1874 gezogene Obligationen:
No. 1165 1471 1621 1623 2836 2840 5646 7075 11722 16967 16969 17636 17688 21711 bis 21715 23357 23402 23403 23405 25109.
im Jahre 1875 gezegene Obligationen:
No 741 4342 4343 5955 9022 9023 13161-13165 13325 14206 14522 15201 - 15205 19807 bis 19309 22255 23191 24853 - 24855.
im Jahre 1876 gezogene Ołlligationen:
No. S896 1386 —· 1388 1530 3064 3065 5452 5455 7131 7135 7329 7330 7429 8692 9606 - 9619 9691 - 9695 9711 9836 — 9839 10096 10100 10181 — 0183 10221 10222 10224 10225 19690 12361 14467 15616 15619 15620 16851 17332 17333 17335 23428 - 23430 24520 25058 25121 25122 25904 25905 26617 26618 26829 26830.
Behufs Empfeng des Capitals und der Einsen laut Coupons, welche vor der Ziehung fällig sind, haben sich die Besitzer der gezogenen Obligationen zu wenden:
in Mosco an die Kasse der Gesellschaft, St. Petersburg, , St. Fet ersburger Privat-Handelsds-Bank,
„Perlin „ Direction der Discohto-Gesellzchaft,
Frankfurt a.,, Filiale der Bank für Handel und Industrie, Cöln „Herren Sal. Oppenheim jun. & Co.
,,,, e Dulebun ger, lctüet- Reselsshast lorag für Gießerei zu Duisburg.
47 und 45 des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. Mär; Die Herren Aktionäre werden hiermit zur ordeutlichen General⸗Versammlung
1850 wurden an ausgelooseten Rentenbriefen der
Provinz Brandenburg, welche nach dem von dem
mitunterzeichneten Provinzial⸗Rentmeister ae , auf Montag, den 16. Dezember a. ., Nach⸗ mittags 4 Uhr, im Lokale der Gesellschaft
„Societät“ in Duisburg ergebenst eingeladen.
Verzeichnisse gegen Baarzahlung zurückgegeben sind
und zwar: 55 Stück Litt. A. à 3050 M6. — 165, 000 4, In Gemäßheit des §. 1 unseres Geschäftsstatuts liegt die Tagesordnung im Bureau der Gesellschaft
22 Stück Litt. B. à 1500 ½6. = 33,000 96, 60 Stück
. C. à . ö. ** . Sp, 42 Stück .
à 75 A — 3150 S, überhaupt 179 Stück über ijnsi Arti onz
219, 159 ½ nebst den dazu gehörigen, im vorgedachten . ß 1877. Der Aufsichtsrath. heod. Böninger jnr.
Verzeichnisse aufgeführten 1861 Siück Coupons und 179 Stück Talons heute in Gegenwart der Unter⸗ zeichneten durch Feuer vernichtet. v. g. u. gez. Heyse, gez. Dunkel, Deputirte des Provinzial ⸗Landtags. gej. Kremnitz, Justiz-⸗Rath und Notar. 3. n, s. gej. Küsel, Provinzial⸗Rentmeister, gez. Schreiber, Buchhalter. wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Brandenburg. Heyder.
9855
Bekanntmachung.
Gotha⸗Ohrdrufer Eisenhahn.
Der am 2. Januar 1878 fällige, zu den Priori täts⸗Obligationen der Gotha⸗-Ohrdrufer Eisenbahn⸗ Gesellschaft gehörige sechste Zinsschein wird vom 2. Januar J. ab ; dn, e .
in Erfurt: durch unsere Hauptkasse,
in Gotha, Ohrdruf und Georgenthal: durch
die dortigen Billetexpeditionen in den gewöhn⸗ lichen Geschäftsstunden und außerdem
in Berlin: durch Herrn S. Bleichröder,
in Gotha: durch Herrn Stephan Lenheim und
die Privatbank daselbst eingelöst werden. ö. Erfurt, den 17. November 1877. hur ing i i Affi e n Geseissc der Thüringischen enbahn⸗Gesellschaft. Eggert. C. Mathies.
BVerschiedene Bekanntmachungen. J
lossn Vogel⸗Ausstellung
des Vereins „Uegintha⸗“ von Freitag, d. 23. bis Dienstag, d. 27. Novbr., in der Kaisergallerie (Passage). Behrenstraße 36, geöffnet von Morgens 5 Uhr bis Abends 7 Uhr.
Eintrittspreis 50 4. Loose z. d. Lotterie des Vereins sind im Ausstellungslokal zu haben. (211 / 11.)
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Redacteur: J. V. Riedel.
Verlag der Expedition (Kesseh. Druck: W. Els ner.
Berlin:
Drei Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage).
und der Erzie
des Ersatzes anregt, Vorschläge
X
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
M277.
Landtags ⸗Angelegenheiten. (Fortsetzung und Schluß aus dem Hauptblatt.)
Wenn auch bisweilen eine der gehörten Reden die Sache ver—⸗ wischt — und es scheint ja, als ob der Hr. Abg. Windthorst das da und dort durch die eine oder die andere wohlwollende Redewendung thäte, — so ist doch zwischen den Herren vom Centrum und der Staatsregierung, und speziell meiner Person, die Sache absolut klar. Wir wissen ganz genau, wie wir einander gegenüber stehen, und wenn ich nun hier Reden hielte, diese einzelnen Saͤtze zu widerlegen, was hätte das wohl für einen Nutzen?
Wenn in die Kreise der Bevölkerung so eine Aeußerung über⸗ haupt kommt, dann kommt sie gleich hinein mit einem solchen Kom= mentar, daß von einer Wirkung gar keine Rede sein kann; ich bin kein sanguinischer Mensch und bilde mir Anderes nicht ein. Für alle Anderen aber, meine Herren, bedarf eg einer solchen Aussprache nicht. Man weiß, was man ven mir zu halten und zu denken hat, man weiß insbesondere auch ohne wiederholte iar n nun von meiner Seite, daß man mir, will man eben nicht einen Ausgang, der dem Staate schweren Schaden bringt, zur Seite stehen 2 und darum habe ich keinen Grund, an gr Tg weiter einzugehen. Ich möchte auch nicht glauben, daß ich durch ein solches Eingeben irgendwie zur Er⸗ füllung des Wunscheß des Hrn. Abg. Windthorst (Meppen), die Reden in diesem Hause dem Lande interessanter zu machen, bei⸗ tragen könne, .
Wenn ich nun doch einige Bemerkungen machen muß, so sind dieselben hervorgerufen theils durch Einzelheiten der gehörten Reden, theils durch eine Concentration der Angriffe aller der geehrten Herren, die bisher gesprochen haben, auf, gewisse Punkte, die, weil sie hier noch nicht erörtert sind, eine weitere Erörterung fordern. Ich bin an alle möglichen Ausdrücke, wie sie Hr. Dauzenberg und Hr. Reichensperger vorgetragen haben, vollständig gewöhnt. Auch der Ausdruck „Grausamkeit“ in , der Gesetze ist mir von dieser Seite her gar nichts Neues. er Hr. Abg. Franz hat ihn im vorigen Jahre gebraucht; der Hr. Abg. Dauzenberg
hat ihn diesmal wiederholt, und zu lesen in den Organen der
Centrum partei ist er alle Tage, Aber, meine Herren, ich weiß nicht, ob ein Bericht über die gestrige Sitzung dieses hohen Hauses richtig ist, so hat sich ein Mann, der einer anderen Partei angehört, der Hr. Abg. Hänel, diesen Ausdruck, Grausamkeit“ angeeignet, und das ist es, was mich im wesentlichen dazu führt, geradezu eine solche Be⸗ hauptung als eine wahrheitswidrige zurückzuweisen. Ich brauche mich in dieser Beziehung nicht auf das beredte Wort des Hrn. Petri, aus dem doch einfach das Gegentheil hervorgeht, und auf aͤhnliche Stimmen, die in der That im Lande so vorhanden sind, wie er sie gekennzeichnet hat, zu berufen, sondern ich berufe mich auf mein eigenes Handeln und da gestatten Sie mir folgende kurze Bemerkung. :
Als die ersten sogenannten Maigesetze erschienen waren, bin ich in der entgegenkommendsten, freundlichsten und mildesten Weise den Bischöfen gegenübergetreten und habe zu einer gemeinsamen Durch— führung im Interesse der den Bischöfen besonders anvertrauten Inter⸗ essen die Hand geboten. In welcher Weise ich mit solchen Aner— bietungen zurückgewiesen bin, das wissen Sie. — Meinen Aus- führungen, namentlich auch an dieser Stelle ist seitens der Gerichts höfe Preußens eine solche Würdigung gegönnt worden, daß sie wiederholentlich die. Gerichtshöfe von einer früheren stren⸗ geren Auffassung in Bezug auf die Auslegung der Ge— setze zu einer milderen geführt haben. Sas ist eben—⸗ so aktenmäßig, das hat auch das von dem Hrn. Abg. Reichensperger angezogene Qber - Tribunal durch seine Sprüche klar gemacht. Ich bin häufig in der Lage — und das wissen die Herren ebenfalls sehr gut, — Verfügungen, die mir zu weit zu gehen scheinen, aufzuheben und ich thue es reichlich. Auch jene Verfügung vom 18. Februar vergangenen Jahres, um derent⸗ willen ich so lebhaft und besonders auch heute von dem Hrn. Abg. Reichensperger angegriffen worden bin, hat eine große Menge von Beschwerden beseitigt. — Und dann, meine Herren, und hier kann ich mich insbesondere auf: mein Gewissen berufen — gerade bei dem Gesetz, das alle die drei Herren angeführt haben mit den härtesten Ausdrücken des Angriffs, daß wirklich das zuerst von dem Hen. Abg. Petri gebrauchte Wort ‚schmähen“ kaum ein sehr hartes Wort ge—= wesen ist — ich meine das sogenannte Ordensgesetz — spricht mich mein Gewissen von dem Vorwurfe harter Anwendung frei, Ich bin im Gegentheil in milder Anwenduug bis an die äußerste Grenze gegangen, weiter konnte ich nicht gehen, wenn dieses Gesetz nicht ein todter Buchstabe auf dem Papier sein soll. Das ist ein Punkt, der wohl eine nähere Erörterung erfahren darf. Der Hr. Abg. Dauzenberg war es ja wohl, der neulich andeutete, — und heute sind die Andeutungen, wie mir scheint, wiederholt worden, — daß ich dabei ein weiteres Ermessen, eine Machtvollkommenheit habe, die lediglich durch mein subjektives Empfinden diktirt wird. Meine Herren, dem ist nicht so. Nur zu dem Zwecke, Ersatz zu schaffen für eine In ee Ordensniederlassung, die sich mit dem Unterricht
d ung der Jugend beschäftigt hat, und nur in Rücksicht auf diesen Ersatz habe ich eine solche Ermächtigung, weiter nicht! — Ich schalte hier ein, meine Herren, daß es völlig unwahr ist, daß in Folge der Auflösung irgend einer derartigen Ordensstation auch nur ein einziges Kind ö. Unterricht geblieben ist; es ist im Gegentheil
jeder Fall aufs genaueste geprüft worden, und ohne den Nachweis,
daß eine Umschulung ausführhar sei, ist zu einer solchen Auflösung nicht geschritten worden. — Die Staatsregierung und ihre Organe haben sich aufs äußerste bemüht, in den einzelnen Fällen Ersatz zu schaffen; sie sind dabei natürlich an Diejenigen gegangen, die das
nächste Interesse daran hatten. Wie ist aber und wird fast überall
ihr Vorgehen aufgenommen? Es ist die Parole ausgegeben, die Ausführung dieses Gesetzes so viel wie möglich zu erschweren, bamit diese Anstalten sich bis auf andere und bessere Zeiten erhalten. Da bleibt zuerst — wer weiß wie lange und nach wie häufiger Erinne⸗ rung — die Antwort aus. Oder es kommen, wenn man die Frage d von denen derjenige, der sie macht, im Hinblick auf das Gesetz wissen muß, daß sie un ,. sind; sie müssen, ehe man weiter verbandeln kann, erft zurückgewiesen werden.
— Bald heißt es: es ist ganz unausführbar, einen derartigen Ersatz
zu schaffen, — oder es werden die Schwierigkeiten auf das Höchste übertrieben. Ja, mir ist ein Fall aktenmäßig bekannt, wo ich durch außer dem Gesetz liegende Momente genöthigt war, an einem Monatẽ⸗ ersten die Anstalt zu schließen, wo bereits am fünften der Ersatz da war, obwohl man ihn vorher für unmöglich erklärt hatte. Es heißt, wenn man daran geht, zu einem bestimmten Termin die Angelegenheit zu regeln: nein! wir dürfen auch nicht den Schein auf uns laden, direkt oder indirekt durch voreilige Bethei⸗ ligung den Untergang eines klösterlichen Instituts zu beschleunigen, und deshlalb müssen wir darauf bestehen, daß . definitiv aus⸗ gesprochen wird, daß die Niederlassung zu einem bestimmten Termine aufgelöst würde, obschon doch der Termin nur eingehalten werden kann, wenn der 6 bis dahin geschaffen ist. Oder man bindet die Suan; dieser ar ggf na an den allerletzten Termin, den 3. Juni 1879. — Es steht fest, daß öfter, wenn man Organe 8 funden hat, welche Ersatz gewähren, alle möglichen Mittel in Be⸗ wegung gesetzt werden, um ju bewirken, daß die gewonnenen Organe, insbesondere Lehrerinnen, hinterher ären: Nein! Die Sache ist uns doch unangenehm, wir nehmen die Stelle, mit der wir für eine klösterliche Niederlassung Ersatz leisten sollen, nicht an!
Berlin, Freitag, den 2 November
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1822.
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In dieser Weise wird die ganze Angelegenheit behandelt, man ist sich vollkommen bewußt, daß man dabei auf zwei Wegen zu einer
oͤrderung der Interessen, die man eben verfolgt, gelangen kann.
inmal, indem man am letzten Tage, wo das Gesetz durchgeführt sein muß, die Staatsregierung vor eine sehr große Anzahl be⸗ stehender Anstalten stellt, und sie dann in die schwere Ver legenheit setzt, sich entweder dem Schein der größten Härte auszusetzen, indem sie an diesem einen letzten Tage so viele Nieder⸗ lassungen auf einmal auflöst, oder aber sie zwingt, Ihnen ein Gesetz vorzulegen, um die Frist zu verlängern. — Dann, meine die andere Seite: man hofft, es könnte doch bis zum letzten Termin noch eine — Veränderung eintreten in den maßgebenden Persönlich⸗ keiten. Nicht uninteressant ist mir in dieser Beziehung ein amt⸗ licher Bericht, welcher erstattet worden ist über eine — es kann wohl vor 1 Jahren gewesen sein — hier in Berlin abgehaltene Ver— Versammlung, in der die Frage erörtert wurde, ob die hiesige Ursulinerinnenniederlassung aufzulösen sei oder nicht. Der Bericht wird vielleicht in seiner Richtigkeit bestätigt werden können durch zwei der geehrten Herren, die hier im Hause sind. Herr von Kehler führte den Vorsitz in jener Versammlung und Herr Cremer war auch dabei. .
Dort hat einer der Redner dringend empfohlen, das Zögern ge⸗ genüber den Anforderungen des Gesetzes überall eintreten zu lassen, ö 4. zum Ablauf der Frist — noch Jemand den Hals brechen önnte.
Nun, meine Herren, wer der Jemand ist und wem man diesen freundlichen Wunsch gebracht hat, das ist doch wohl ziemlich klar. Es ist ja in einer anderen, allerdings weniger grausamen Wendung dasselbe mir heute von dem Hrn. Abg. Reichensperger gewünscht worden, in einer Form, die diesen Wunsch rhetorisch entspechend eingekleidet hat. Der Hr. Abg. Windthorst hat in ein etwas freund— licheres Licht, wie ich vorhin schon andeutete, die Sache zu stellen
esucht als der Hr. Abg. Reichensperger. Der Hr. Abg. von Schorlemer⸗
lst hat sogar das Wort hier ausgesprochen, es könne ihnen, den Herren von der Centrumspartei, im Interesse der katholischen Kirche ja nur wünschenswerth sein, wenn ein so ungeschickter Minister an seinem Platze noch länger bleibe. Nun ja, meine Herren, derartige Sätze habe ich in den Zeitungen, deren Lektüre der verehrte Herr dem Herrn Finanz⸗Minister neulich anempfahl, schon reichlich ge— funden, aber, meine Herren, es kam mir immer so vor, als ob dieser Trost so ganz und gar auf dem Boden der bekannten Bemerkung des Fuchses stehe: Die Trauben sind sauer und taugen nichts. Und, meine Herren vom Centrum, daß es Ihnen wohl ein bischen mehr Ernst ist mit der Forderung, daß ich hier weichen möchte, darüber könnte ich Ihnen eine recht reiche Blumenlese Ihrer Hauptjournale bringen; vielleicht ist es nicht ganz unnütz, ein paar wenigstens daraus vorzulesen, vielleicht ist es auch deswegen nicht unnütz, wenn man solche Reden, wie sie hier der Hr. Abg. Windt⸗ horst mit Bezug auf den verehrten Hrn. Abg. Lasker heute gehalten, wenn man die eben gehört hat. Hier habe ich das von Mitte Juni vorigen Jahres datirte Leiborgan des Hrn. von Schorlemer⸗Alst, den Westfälischen Merkur, der in einem seiner Artikel allerlei ausführt, und dann damit schließt:
Wie wir glauben, sieht Dr. Falk speziell im Katholizismus ein verderbliches, der Welt und der deutschen Nation schädliches Prinzip. Er ist groß in protestantischen Vorurtheilen und uner— schütterlich in seiner Energie, weil diese in einer religiösen Ueber⸗ zeugung wurzelt. Er handelt bona fie, und glaubt, daß er ein gutes, großes und Gott wohlgefälliges Werk thut, wenn er den Kampf gegen den Ultramontanismus zu seiner Lebensaufgabe macht. Unsere Devise kann aber hiernach nur sein: Fort mit diesem Kultur⸗Minister aus einem paritätischen Staate! lieber nehmen wir den jüdischen Dr. Lasker.
Mit besonderer Freude ist dieser Artikel in allen unter der Botmäßigkeit der verehrten Herren stehenden Zeitungen abgedruckt worden, aber man hat auch selbständig Aehnliches gesagt. Das Organ des Herrn Abgeordneten Dr. Franz oder eines, das ihm nahe steht, hat auch um jene Zeit einen längeren Artikel gebracht und darin gesagt, daß die von mir früher angedeutete Vorbedingung für eine etwaige Aenderung des Gesetzes, nämlich die Unterwerfung unter das Gesetz als solches, daß diese für die Herren unacceptabel sei, und ferner ausgeführt, daß eine Aufforderung schlesischer Staatsbürger, welche einen Ausweg suchten, wie eine Löfung sich finden ließe, auch nicht acceptabel sei. Dann heißt es dort weiter:
„Insonderheit aber machen wir hier ausdrücklich darauf auf⸗ merksam, daß der Herr Kultus⸗Minister unter uns so sehr per- sona ingratissima ist, daß wir sein Wohlgefallen zu erlangen, gar kein Verlangen haben. . =
Mit Gottes, unserer und der „Glattgescheitelten Hülfe werden wir diesen zeitig genug stürzen sehen. Dann brauchen wir seine pathetischen Forderungen nicht zu erfüllen.“
Und als die Schulfrage in Schlesien behandelt wurde, ward Gleiches, wie Sie in demselben Organ lesen können, von Neuem gesagt. Damit mag es gut sein. .
Nach dieser Abschweifung, meine Herren, kehre ich zurück auf die Vorwürfe wegen Ausführung des Ordensgesetzes. Wenn die Sache so liegt, daß man geflissentlich alle Mittel hervorsucht, um den Zustand, den ich vorhin kennzeichnete, wirklich herbeizuführen, dann, meine Herren, wäre es, glaube ich, eine sträfliche Kurzsichtig⸗ keit eines Ministers, wenn er nicht bei Zeiten solchen Bestrebungen entgegentritt, und darum bin ich eben energisch überall, wo der Ge⸗ sichtsvunkt des Gesetzes, der in seinem Text steht, nicht zutrifft, oder wo ihm Genüge geschehen ist, mit einer Auflösung vorgegangen, und ich darf nicht die Sache bis auf den letzten Termin hinausschieben.
Wenn ich nun die Gesetze ausführe, so nennt das der Hr. Abg. Dauzen⸗ berg ein Eingesponnensein im Formalismus. Was würde er wohl sagen, wenn ich die Sache umkehrte, oder was würde Jeder sagen, wenn ich das Gesetz nicht ausführte, und auf die Frage, warum ichs nicht thäte, sagte: ja, ich wollte blos das Gespinnst eines Formalismus zerreißen. Ich dächte, mit Recht würde das Urtheil, darüber ein schwer verwerfendes sein. Daß aber soelche Dinge überhaupt be⸗ hauptet werden können, zeigt, wie die Herren verloren haben je laͤnger je mehr das Bewußtsein dafür, Glieder des geordneten preußi⸗ chen Staatswesens zu sein, aus den Gründen, die der Hr. Abg.
etri vorhin, ich meine mit vollem Recht, betont hat. ;
Meine Herren, der Hr. Abgeordnete Reichensperger nennt diese Ausführung der Gesetze, insbesondere im Hinblick auf eine im ver⸗ gangenen Jahre oder in diesem Frühjahr von mir gethane, von ihm vorgelesene Aeußerung eine Mißregierung. Meine Herren, wenn er bei seinem Appell, die Initiative bei der Sache zu ergreifen, nur noch auch das Eine big a fügt hätte, was ich ihm und seinen Freunden wiederholt gesagt habe: nicht die Gesetze sinds, die ju diesen Mißständen und Härten führen, sondern die Auflehnung egen die Gesetze, ihre Nichtbefolgung, und, wenn Sie das einschalten, 65 möchte ich wohl sehen, wie Sie aus meinen vorjährigen Be—⸗ merkungen zu fo schweren Vorwürfen gerathen können, wie sie vorhin gegen mich erhoben wurden. ;
Sie haben heute direkt, neulich durch den Herrn Dauzenberg indirekt, die Frage der Aenderung der sogenannten Maigesetze mir vorgelegt. Ich weiß, daß eine große Menge von Petitignen vorhan den ist, die nicht blos die Aenderung, nein, dem ehemaligen Bischof Martin folgend, 6 ung der Maigesetze verlangen. Meine
erren! Zur Vereinfachung der Sache dient es dann wohl, wenn ch hier einfach erkläre: Die Frage der Aufhebung der Mai⸗
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gesetze ist für die Staatsregierung eine absolut indis⸗ kutablen und wenn ich ferner hinzusetze: die Staatsregierung ist, wie die Dinge liegen, so lange der von den Herren vertretene Ge⸗ sichtspunkt gegenüber den Staatsgesetzen von ihnen festgehalten wird, auch nicht in der Lage, der Erwägung, ob etwa in einer oder der anderen Bestimmung der Maigesetze sich eine Modifikation empfehlen könnte, näher zu treten. Sie wird deshalb, wenn die Debatten über diese Petitionen oder über ihnen entsprechende Anträge kommen, sich ebenso zurückhaltend be⸗ wegen oder benehmen können, wie ich das in den ferneren Debatten über den Kultus⸗Etat zu thun mir vorgenommen habe, und nur dann, wenn etwa thatsaͤchliche Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und sie gegeben werden können Seitens der Staatsregierung oder ihrer Kommissarien, mit solchen Bemerkungen vorzugehen.
Es bleibt mir aus den heute gehörten Ausführungen eigentlich, 66 ich, nur noch ein Punkt übrig, auf den ich mit einigen Worten
ommen muß. Der Hr. Abg. Reichensperger ist auf eine Verfügung vom Februar vorigen Jahres wegen des Religionsunterrichts zurück⸗ gegangen. Meine Herren! Besorgen Sie nicht, daß ich die über diese Frage dem Hause noch bevorstehende Debatte heute antizipiren möchte; aber es sind doch einige Wendungen in den Bemerkungen des Hrn. Abg. Reicheneperger, die ich nicht so hinnehmen kann. Ich bin eigentlich überrascht, wenn er von dieser Verfügung das bekannte Wort: „difficile est satyram non sciberer in einer noch etwas gröberen Wendung gebraucht hat. Das ist der Verfügung, so weit ich weiß, noch von keiner Seite begegnet, auch von Seiten derjenigen Herren seiner Partei nicht, die über diese Verfügung in der Kom⸗ mission eingehend sich unterhalten haben. Es konnte auch nicht sein; denn dasjenige, was den Herrn Abgeordneten zu der Bemerkung ver⸗ anlaßte, ein gewisser Gegensatz zwischen mehreren Bestimmungen an⸗ zunehmen, ist nicht vorhanden, diesen Gegensatz hat der Herr Ab— geordnete, indem er den Passus nicht wörtlich vorgetragen hat, ein—⸗ 6 hineingelegt.
Dann hat der Herr Abgeordnete gesagt, ich sei rektifizirt und korrigirt worden durch den höchsten Gerichtshof. Es ist wahr! Für das Fürstenthum Hohenzollern⸗Sigmaringen hat das Ober⸗Tribunal bei Auslegung einer zweifelhaften Gesetzbestimmung den Ausspruch gethan: Es haben gesetzlich die Geistlichen dieses ehemaligen Fürsten⸗ thums ein Recht, den Religionsunterricht in der Volksschule zu er⸗ theilen. Dieses Wort wird von mir respektirt werden, aber, wenn der Herr Abgeordnete sich so sehr auf Entscheidungen des Ober⸗ Tribunals beruft, wünsche ich, daß er dieselben eben so hübsch respektirt wie ich. Für den ganzen Umfang der Geltang des Allgemeinen Landrechts, das sind nahezu sieben und eine halbe Provinz, hat das Ober ⸗Tribunal ausgesprochen, daß meine Verfügung durchaus dem Gesetze entspreche und in meiner Machtvollkommenheit gelegen habe. Der Tausch, wenn wir Beide das Ober⸗Tribunal respektiren, würde gerade nicht zu meinen Ungunsten sein.
Ich komme hier — und das ist es, womit ich meine Ausfüh⸗ rungen schließe — noch auf einen, mit der Schulfrage in Zusammen⸗ hang stehenden Vorwurf, den neulich der Abg. von Schorlemer so beiläufig mit aufgestellt hat. Das ist der Vorwurf der Entsitt⸗ lichung und Entchristlichung der Volksschule, und er machte mich mit Erhebung dieses Vorwurfs verantwortlich für manche trübe Erschei⸗ nungen in unserem Volksleben. Meine Herren! Das ist ein Vor⸗ 6 der so schwer ist, daß, wenn er kommt, er vom Unterrichts⸗ Minister immer und, wie ich meine, nachdrücklich zurückgewiesen werden muß. Was nennen Sie eine Entsittlichung und Entchrist⸗ lichung der Volksschule? Was habe ich denn gethan? Ich habe den Ein⸗ fluß kirchlicher Organe in der Schule auf das rechte Maß zurück⸗ geführt, auf dasjenige Maß, welches vereinbar ist mit Erreichung der Zwecke der Schule, die der Staat in der Schule und mit dieser ver⸗ folgen muß. Dazwischen und zwischen der Behauptung der Entchrist⸗ lichung der Volksschule ist ein himmelweiter Unterschied.
Bann, meine Herren, sollte ich doch glauben, daß die verehrten Herren, welche uns so häufig auf das Wort der Schrift verweisen, auch ein anderes, von ihnen bisher nicht erwähntes, ein Bischen im Auge haben sollten. Das ist nämlich das Wort von dem Nichtsehen des Balkens in dem eigenen Auge. Wer ist es denn, der hier in diesem Hause durch seine n, de, Anfechtungen, seine fort⸗ währenden Reden da draußen in der Presse, da draußen in den Ver⸗ sammlungen dahin wirkt, daß alle Autorität des Gesetzes und des Staates — der doch gewiß auch eine sittliche Ordnung ist — ver⸗ nichtet wird? Wer ist es denn, der bei allem prinzipiellen Abscheu egen diejenigen Leute, die die Grundlage unseres ganzen sozialen Ei, in Frage stellen, der bei diesem Abscheu doch, wenn es ihm paßt, mit ihnen Hand in Hand geht? Wer ist es denn, der direkt den Kulturkampf in die Schulen und unter die Kinder trägt? Ich habe in einer früheren Sitzung schon darauf hingedeutet und Ihnen auch ein Beispiel dafür erzählt, einen wirklich vorgekommenen Fall in seiner ganz konkreten Gestalt. Sie lobten damals durch ihren Zuruf das Verhalten des Knaben, der durch sein Verhalten von einer solchen Einwirkung Zeugniß gab. Meine Herren! Es ist nicht lange her, da standen vor einem rheinischen Gericht zwei Knaben von 13 Jahren, die, weil sie ein ihnen in der Schule geschenktes Bild Sr. Majestät des Kaisers in der wider⸗ wärtigsten Weise behandelten, wegen dieser That von dem Straf— richter mit je einer Woche Gefängniß bestraft wurden, und es ist er⸗ wiesen, daß gewisse Kreise, welche die ganze Lehre, die Sie hier predigen, in sich aufgenommen haben, daß diese auf sie einwirken.
gin! Herren! Haben Sie nicht kürzlich in den Zeitungen ge⸗ lesen, daß vor einem anderen Gerichtshof verhandelt und dort auch konstatirt worden ist, Kinder hätten vor dem Untersuchungsrichter erklärt, sie seien von einem bestimmten Geistlichen aufgefordert worden, in dem Religionsunterrichte einem Lehrer und einer Lehrerin keine Antwort zu geben, und daß sie dann diese Aussage vor dem Richter nicht etwa zurücknahmen, sondern mit einer auf das Deut- lichfte als eingetrichtert erkennbaren Antwort zu beseitigen bereit waren: ich weiß von nichts? Sind das keine Hineintragungen des Kulturkampfes durch Sie in die Schule? Meine Herren, ich meine, Sie thäten gut, gemäß dem alten Sprüchwort, zuvor vor Ihrer eigenen Thüre zu kehren und dazu ein kraͤftiges Reis zu nehmen, Sie haben es nöthig. ; .
Der Abg. Richter (Sangerhausen) bezeichnete als Taktik der Centrumspartei, sich mit einer Partei in der protestantischen Kirche, welche durch die sogenannte Augustkonferenz reprä⸗ sentirt werde, zum Kampfe gegen die Maigesetze zu verbinden; der Kampf Seitens des Centrums werde erst endigen, wenn dasselbe von der kirchlichen Oberleitung den Befehl dazu er⸗ . Die Politik der Kurie 6 aber noch keine versöhn⸗ iche Haltung, so lange ein Mann wie der Dr. Künzer in Breslau a dirinis suspendirt werden könne. .
Die Diskussion wurde hierauf geschlossen, und nach einer Reihe persönlicher Bemerkungen die Sitzung um 37 Uhr
vertagt.