1877 / 283 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Nov 1877 18:00:01 GMT) scan diff

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geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk und mehrere Regie⸗

rungskommissarien beiwohnten, setzte das Haus die zweite

Berathung des Etats des Ministeriums der geist— lichen ꝛc. r. eiten fort. Zunächst begründete der Abg. Dr. Brüel seinen Antrag, welcher lautet:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Der Königlichen Staatsregierung zu erklaäͤren, die Bewilligung der Positionen im Etat, Kapitel 124, Titel 3, 4 und 5, erfolgt mit der Bevorwortung, daß bei Gewährung der daraus fließenden Zuschüsse nach folgenden Grund⸗ sätzen zu verfahren ist: ; . ;

1) Die . werden möglichst mit Rücksicht auf einen dauernderen Bedarf bemessen. Ihre Zulässigkeit wird durch Ueber⸗ schüsse einzelner Jahresrechnungen nicht ausgeschlossen. .

2) Bei Schulen, welche von Städten oder anderen Gemeinden zu unterhalten sind, kommt neben der Vermöglichkeit der Gemeinde überhaupt, insbesondere das Verhältniß in Betracht, in welchem r Ausgaben für höhere Schulen zu ihren sonstigen Ausgaben tehen.

3) Die Bewilligung erfolgt in der Regel periodisch auf eine Reihe von Jahren, nach deren Ablaufe die Verhältnisse von Neuem geprüft werden. .

4) Die Bewilligung kann an die Bedingung geknüpft werden, daß von Seiten der Unterhaltungspflichtigen während der Dauer der , bestimmte Leistungen zu Gunsten der Schule er⸗ olgen.

5) Die Bewilligung berechtigt, unbeschadet der gesetzlichen Be⸗ stimmungen über die Befugnisse der Ober⸗Rechnungskammer, zu einer Einwirkung auf die Schulverwaltung nur so weit, daß, bei Vermei⸗ dung der Zurückziehung oder Kürzung des Zuschusses, Vorlegung von Etat und Rechnung jur Kenntnißnahme gefordert und ordnungs⸗ mäßige Erhaltung der Schule, sowie Einhaltung der etwaigen beson⸗ deren Bewilligungsbedingungen (Nr. 4 verlangt werden kann.“

Namens der Staatsregierung erklärte hierauf der Re⸗ gierungskommissar, Geheime Regierungs- Rath Bosse, daß, natürlich unter den nöthigen Kautelen, die Staats⸗ regierung sich zu diesem Antrage zustimmend ver⸗ halte. Der Abg. Dr. Miquel beantragte eine mo⸗ tivirte Tagesordnung, in welcher das wesentliche Ein⸗ verständniß des Hauses und der Staatsregierung über diesen Gegenstand konstatirt werde. Nachdem noch die Abgg. Bernhardt und Hoffmann gesprochen, wurde die motivirte Tagesordnung angenommen. Bei dem Kapitel „Elementar⸗ schulwesen“ wies der Abg. Mahraun die Beschwerden des Abg. von Lyskowski über die Unterdrückung der polnischen Sprache in den Elementarschulen als unbegründet zurück. (Schluß des Blattes.)

Die in der heutigen Börsen⸗Beilage veröffentlichte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise der deutschen Zettelbanken vom 15. d. M. schließt mit folgenden summarischen Daten ab: Es belief sich der ge⸗ sammte Kassenbestand auf 626 936 000 S, d. i. der Vor⸗ woche gegenüber mehr 9 g83 000 MS, während der Wechselbestand im Betrage von 626 196 009 S eine Abnahme um 5 009 000 M und die Lombardforderungen mit 81 966 000 M eine solche von 493 000 M nachweifen; ferner hat sich der Notenumlauf um 14533 000 S auf 860 gol 000 MS ver⸗ mindert, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 162 660 000 M6 ein Wachsthum um 18 876 000 1, die an eine Kündigungsfrist nn Verbindlichkeiten aber mit 66 036 000 M6 einen Rückgang um 201 000 M konstatiren.

Stralsund, 27. November. In der heutigen zweiten Sitzung des eu⸗Vorpommerschen Kom munal⸗ Landtages wurde vorerst von einem Abgeordneten ein An⸗ trag: „den Herrn Handels⸗-Minister zu bitten, die Arbeiten ar. Kanalisirung der Trebel von Tribsees bis Demmin mög⸗ ichst im nächsten Frühlinge beginnen zu lassen,“ eingebracht und verlesen. n k der Tagesordnung wurde zunächst das Resultat der Revision der noch von der , Direktion der Neu ⸗Vorpommerschen Feuer⸗ versicherungs⸗Sozietät gelegten Rechnung über die Ausschrei⸗ bung vom November 1876 von dem Referenten vorgetragen, und auf dessen Antrag, da Monituren nicht zu machen gewe⸗ sen sind, die Anerkennung der Richtigkeit der Rechnung und die , e ausgesprochen. Hierauf wurde der gestern aus⸗ gesetzte Beschluß wegen des für das nächste Etatsjahr aufzu⸗ bringenden Steuerquantums gefaßt und über die Vertheilung des Zinsgewinnes der Provinzial⸗Hülfskasse berathen, davon auch dem hiesigen „Kinder- Hospital“ eine Bei⸗ hülfe überwiesen. Sodann machte der Landsyndikus von der erfolgten Uebergabe der Taubstummen⸗, Irrenheil⸗ und Irrenbewahranstalten an die Provinzialvertretung und davon Mittheilung, daß die letztere auch die zur Zeit der Uebergabe vorhanden gewesenen Ueberschüsse der sog. „Speise⸗ und Arbeitskasse“ der Irrenbewahranstalt zum ö von etwa 3009 „S6 beansprucht. Obgleich Stände den Anspruch in rechtlicher Hinsicht, mit Rücksicht auf den desfallsigen Ver—⸗ trag, keineswegs für zweifellos begründet erachten können, beschloß man doch, dem Verlangen des Provinzialverbandes nachzugeben und dieser Bagatelle wegen keinen Prozeß zu provoziren.

Den hauptsächlichsten Theil der heutigen Tagesordnung bildete der Bericht der Referenten in den, Kommunal⸗Chaussee⸗Angelegen⸗ heiten und wegen „Uebertragung der früher fiskalischen Chausseen auf die Kreise.“ Da ein Einvernehmen mit den letzteren bisher nicht zu erzielen gewesen ist, mußte beschlossen werden, die Verwaltung der bisherigen Staatschausseen einst⸗

weilen auf Landeskosten weiter zu führen, daneben aber den engeren ständischen Ausschuß zu beauftragen, die eingeleiteten“

desfallsigen Verhandlungen fortzuführen. In Folge dessen mußte denn auch die (provisorische) Anstellung zweier Wüge⸗ Inspektoren, neben dem bisherigen ständischen Baubeamsen, beschlossen und deren Gehälter normirt werden. Auch sbe⸗ schloß man hierbei, die Einkünfte der bisherigen ständisgen Chaussee⸗Aufseher mit dem Einkommen der zu übernehmenden Königlichen Chaussee⸗Aufseher in Uebereinstimmung zu sftzen.

Sachsen. Dresden, 29. November. Die Zweite Kam mer beschäftigte sich in ihrer heute Vormittag ahhehal⸗ tenen Sitzung mit mehreren Petitionen, wobei der Köfligliche Regie rungskommissar, Geheimer Justiz-⸗Rath Hedrich, Gründe entwickelte, von denen die Staatsregierung bei

6 der kleinern Gerichte geleitet werde.

rüpfte sich eine längere Debatte, welche sich u. A. auch um die Frage über die Mitwirkung der Stände bei Bestimmung der Sitze für die Amtsgerichte bewegte.

Baden. Karlsruhe, 28. Novermber. (Cöln. 3 Die Zweite Kammer hat nach sechsstündiger Debatte die Adresse auf die Thronrede gegen die Stimmen der ultramontanen . angenommen. -In der gestrigen Sitzung der Zweiten

ammer brachte der Abg. Kopfer folgende Interpellation ein: „Die beklagenswerthe Lage, in welcher Handel und In⸗ dustrie nun schon seit mehreren Jahren befinden, giebt den

Unterzeichneten Veranlassung, an Hohe Regierung die Fragen u 2 1) Welche Stellung nimmt unsere Hohe Regierun urch ihre Vertretung beim deutschen Bundesrathe in der Zoll⸗ und Handelspolitik ein, und welche Maßregeln hält sie für geeignet, der rückwärts gehenden Bewegung nicht allein Einhalt zu thun, sondern auch eine Besserung der traurigen Kin l iniff anzubahnen? 2) Hat unsere Hohe Regierung Kenntniß davon, daß, nachdem die Verhandlungen wegen Erneuerung des deutsch⸗osterreichischen Handelsvertrages gescheitert sind und Desterreich einen autonomen Zolltarif für den 1. Januar 1878 in Aussicht stellt, auch von Seiten der deutschen Reichs⸗ regierung Maßregeln zur gleichzeitigen Einführung vorbereitet werden, um die Schädigung zu paralysiren, e . das Vorgehen Oesterreichs dem a d und der Industrie Deutsch⸗ lands in Aussicht stehen?“ Außer dem Interpellanten sind Mitglieder aller Parteien unterzeichnet.

29. November. Die erste Kammer hat heute die von ihrer Kommission vorgeschlagene Adresse an den Großherzog mit Einstimmigkeit angenommen.

Waldeck. Arolsen, 29. November. Dem heute wie⸗ der zusammengetretenen Landtage der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont wurde der vom 1. Januar k. J. an auf 10 Jahre mit Preußen abgeschlossene Accessionsvertrag zur ver⸗ fassungsmäßigen Berathung und De hlubfaffun, vorgelegt. ö Landtag trat sofort in die Berathung ein. Der Vertrag autet:

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, und Se. Durchlaucht der Fürst zu Waldeck und Pyrmont, von dem Wunsche geleitet, den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont auch fernerhin eine Erleichterung der ihnen durch ihre Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche auferlegten Lasten zu verschaffen, haben beschlossen, zu diesem Behufe an Stelle des am 31. Dezember 1877 ablaufenden Vertrages vom 18. Juli 1867 einen neuen Vertrag abzuschließen, und demgemäß bevollmächtigt:

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:

den Wirklichen Legations⸗Rath Otto Hellwig und . den Geheimen Finanz⸗Rath Carl Merleker,

Se. Durchlaucht der Fürst zu Waldeck und Pyrmont:

* Landes ⸗Direktor der Fürstenthümer Hugo von Sommer⸗ eld, welche nach Austausch ihrer gut und richtig befundenen Vollmachten sich über nachstehende Artikel geeinigt haben. . .

Artikel 1. Preußen führt die von ihm übernommene innere Verwaltung der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont fort. Auch die Verwaltung des Stifts Schaaken geht auf Preußen über.

Ausgeschlossen und somit Sr. Durchlaucht dem Fürsten vorbehal⸗ ten bleibt nur diejenige Verwaltung, welche dem Fürstlichen Konsi⸗ storium in seiner Eigenschaft als Ober⸗Kirchenbehörde zusteht, sowie die Verwaltung des in dem Rezesse vom 16. Juli 1853 2c. bezeichne⸗ ten Domanialvermögens, letztere jedoch mit den in den Art. 9 bis 11 dieses Vertrages bestimmten Maßgaben.

Artikel 2. Die Verwaltung wird Namens Sr. Durchlaucht des Fürsten in Uebereinstimmung mit der Verfassung und den Ge⸗ setzen der Fürstenthümer geführt.

Artikel 3. . bezieht die gesammten Landeseinnahmen der e, . und bestreitet die sämmtlichen Landesausgaben mit

usschluß der Ausgaben für das Konsistorium in seiner Eigenschaft als Ober⸗Kirchenbehörde. Diese letzteren Ausgaben werden für die Dauer des Vertrages aus der Domanialkasse bestritten. .

Artikel 4 Se. Majestät der König von wren gn übt bezüglich der inneren Verwaltung der Fürstenthümer die volle Staatsgewalt, wie sie Sr. Durchlaucht dem Fürsten verfassungsmäßig zusteht. Letzterem bleibt jedoch das Begnadigungsrecht in den verfassungs⸗ mäßigen und gesetzmäßigen Grenzen, sowie das Recht der Zustim⸗ mung zu Verfassungtänderungen und Gesetzen, insoweit sie nicht die Organisation der Justiz⸗ und Verwaltungsbehörden (Artikel 6) be⸗ treffen, vorbehalten. = Artikel 5. An der Spitze der Verwaltung der Fürstenthümer steht ein von Sr. Majestät dem Könige zu ernennender Landes- Direktor, welcher die verfassungsmäßig der Landesregierung obliegende Verantwortlichkeit übernimmt.

Artikel 6. Preußen ist berechtigt, die Justiz⸗ und Verwaltungs behörden nach eigenem Ermessen anderweitig zu organisiren. Die Befugnisse der Behörden höherer Instanzen können preußischen Be⸗ hörden übertragen werden. ;

Artikel 7. Die sämmtlichen Staatsbeamten werden von 6 ernannt und leisten Sr. Majestät dem Könige den

iensteid. Sie haben, einschließlich des Landes⸗Direktors, die Ver⸗ fassung der Fürstenthümer gewissenhaft zu beobachten und deren genaue Einhaltung ausdrücklich zu geloben.

In den Diensteid des Landes⸗Direktors wird das Gelöbniß auf⸗ genommen, in Bezug auf die Sr. Durchlaucht dem Fürsten in den Artikeln 4 und 8 dieses Vertrages vorbehaltenen Rechte Höchstdemsel⸗ ben treu und gehorsam zu sein.

Artikel 8. Se. Durchlaucht der Fürst übt die ihm verblei⸗ bende Vertretung des Staats nach außen durch den Landes⸗Direktor und unter dessen Verantwortlichkeit.

Die entstehenden Kosten werden, wie bisher, aus der Landeskasse

bestritten. .

Artikel 9. Hinsichtlich der Beitragspflicht des Domanial⸗ vermögens zu den Landesausgaben sowie hinsichtlich der Sr. Durch⸗ laucht dem Fürsten aus den Domanialeinkünften zustehenden Ein⸗ nahmen greifen die rezeßmäßigen Vereinbarungen zwischen der Fürst⸗ lichen Regierung und den Ständen der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont vom 16. Juli und 15. November 1853 Platz.

Die preußische Regierung ist befugt, sich durch Einsicht der Etats, Rechnungen und Akten der i g Domanial Verwal⸗ tungsbehörde davon zu überzeugen, daß der Beitrag des Domaniums zu den Landesausgaben, wie er von der Füstlichen Domanial⸗Ver⸗ waltungsbehörde berechnet wird, den vorerwähnten rezeßmäßigen Ver- einbarungen entspricht.

Eine Mitbenutzung der Landesdienststellen durch die Domanial⸗ verwaltung findet nicht statt.

Artikel 19. Veräußerungen und Verpfändungen der Domanial⸗ stücke, sowie Verfügungen, durch welche die Substanz des Domaniums verringert werden würde, bedürfen der Zustimmung der Stände der Fürstenthümer, sowie mit Rücksicht auf das während der Vertrags⸗

dauer in Betracht fallende Interesse Preußens an dem Stande der

Domgnialeinkünfte der Zustimmung der . Regierung. Artikel 114. Seine Durchlaucht der Fürst wird alljährlich den

Ständen der , , . sowie aus der vorerwähnten Rücksicht auch der preußlschen Regierung eine Uebersicht des Domanial⸗Stamm⸗ vermögens einschließlich aller dazu gehörigen Rechte, ungen, Ka⸗ pitalbestände u. s. w, nebst einer . der darin einge⸗ tretenen Veränderungen vorlegen.

Artikel 12. Gegenwärtige Uebereinkunft tritt vom 1. Januar 1878 ab auf die Dauer von 10 Jahren in Kraft.

Se. Durchlaucht behält sich jedoch das Recht vor, nach Ablauf don 3 Jahren vom Tage der Unterzeichnung des Vertrages ab, auf Revision desselben hinsichtlich der Höhe des nach Artikel 9 aus den Einkünften des Domanial⸗Vermögens zu leistenden Beitrages zu den Landesausgaben anzutragen oder auch den Vertrag zu .

Letzterer bleibt alsdann noch bis zum Ablauf des auf die Kün⸗

digung folgenden Kalend es gültig. —ᷣ h * ] 3 Linkunst soll ratifizirt und der

rtikel 13. Gegenwärtige Ueber e Austausch der Ratifikationsurkunden innerhalb vier Wochen in Berlin

bewirkt werden, vorbehaltlich der Zustimmung der beiderseitigen

Wandesvertretungen. ö. ; re, Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag binterzeichn t und untersiegelt.

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*

; n, .

Bei Unterzeichnung des es, betreffend die Uebertragung der Verwaltung der Fürstenthümer Waldeck⸗Hyrmont an Preußen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten nolb folgende Bemerkun. gen, be e, mr. und Verabredungen in das gegenwärtige Protokoll niedergelegt:

I) Alle in rechtsbeständiger Weise auf die Staatskasse Waldeck. Pyrmonts übernommenen Verbindlichkeiten werden während der Ver⸗ tragsdauer von Preußen erfüllt.

2) Seine Durchlaucht der Fürst wird von dem Ihm im Artikel 4 des Hauptvertrages vorbehaltenen Zustimmungsrechte zu den Ge⸗ e. einen der preußischen Verwaltung hinderlichen Gebrauch machen.

Die Person des anzustellenden Landes⸗Direktors wird vor dessen Berufung Sr. Durchlaucht dem 6 namhaft gemacht werden. Wird die Anstellung beanstandet, so werden zwei andere Individuen namentlich bezeichnet werden, zwischen denen Se. Durchlaucht der Fürst binnen Monatsfrist eine Wahl treffen wird.

3 Die waldecktischen Staatsdiener können auf ihren Wunsch nach Maßgabe der in Preußen geltenden Vorschriften in den Preußi⸗ schen Staatsdienst übernommen werden.

Den in den rreußischen Staatsdienst übertretenden Beamten bleibt es überlassen, ihr Verhältniß zu der waldeckischen Staats- diener⸗Wittwen⸗Kasse in Ansehung desjenigen Gehaltsbezuges, mit welchem sie in dieselbe aufgenommen sind, aufrecht zu erhalten.

Die waldeckische Staatsdiener⸗Wittwen⸗Kasse bleibt bestehen und wird, den bestehenden Vorschriften gemäß weiter fortverwaltet.

Neu anzustellende Hofbeamte, Domanialdiener, Geistliche und Lehrer sind auch ferner nach den bestehenden Bestimmungen an der Staatsdiener⸗Wittwen Kasse Theil zu nehmen berechtigt.

Die Verzinsung der betreffenden Gründungstapitale wird, so—⸗ weit sie aus der waldeckischen Landeskasse zu erfolgen hat, während der Vertragsdauer von Preußen geleistet.

4 Der La desdirektor wird in Arolsen seinen Amtssitz haben. Das Landes⸗Gymnasium und die damit verbundene Realschule wer⸗ den erhalten werden. Für die Erhaltung und Beförderung der Pferdezucht wird Preußen wie bisher Sorge tragen.

Y) Se. Durchlaucht der Fürst verpflichtet sich, die zum Domanial⸗ eigenthum gehörigen, gegenwärtig zu Landeszwecken benutzten Im mobilien, auch ferner zu diesem Behufe zu belassen.

Die im Seraratprotokolle zu §. 10 des Rezesses vom 16. Juli 1853 sah III. C. erwähnten Verpflichtungen des Domaniums bezüg- lich der Chaussee⸗ und Brückenbauten, sowie der Kreie straßen bleiben bestehen. Desgleichen die sub VIII. D. erwähnten Rechtsverhältniffe hinsichtlich der Reparaturen und Neubauten Fürstlicher Schlösser.

Die Bestimmungen in 5. 5 des Gesetzes vom 30. Januar 1864 wegen jährlicher Verwendung von 1000 Thlrn. zu den Pyrmonter Kur- und Badeanstalten wird durch gegenwärtiges Abkommen nicht berührt. Die Befugniß der Domanialverwaltung zur zwanglichen Beitreibung der Domanialprästanden bleibt bestehen.

Das Archiv und die Regierungsbibliothek werden in der bisheri⸗ n Weise von der Domanial⸗ und Landes verwaltung gemeinschaftlich

enutzt und verwaltet.

6) Die Landesverwaltung wird dem Fürstlichen Konsistorium

behufs Durchführung seiner Anordnungen wie bisher den erforder—

lichen Beistand leisten. .

7) Sämmtliche dem waldeckischen Lande früher gehörige und nach dem Uebereinkommen vom 18. Juli 1867 auf . über⸗ gegangene Mobilien und Moventien verbleiben im Eigenthum Preußens. Eine . des Werthes findet nicht statt. Die frühere Werthsermittelung bleibt auch ferner maßgebend.

8) Die unter Ja und 96 des Schluß⸗Protokolls zum Vertrage vom 18. Juli 1867 getroffenen Bestimmungen kommen bei dessen Ablauf nicht zur Anwendung, da derselbe durch den gegenwärtigen Vertrag in seinen wesentlichen Punkten erneuert wird.

Für den Fall der Auflösung des gegenwärtigen Vertrags gelten folgende Bestimmungen:

a. Den in den Fürstenthümern befindlichen Justiz⸗ und Verwal⸗

tungsbeamten bleibt es überlassen, ob sie im waldeckischen

Staatsdienst verbleiben, oder ob sie mit Bewilligung Preußens

in den preußischen Staatsdienst übertreten wollen. Diejenigen Beamten, w lche in den .. Staats⸗ dienst übertreten wollen, sollen jedoch, sofern dies von Sr. Durchlaucht dem Fürsten gewünscht werden sollte, gehalten sein, für die Dauer von zwei Jahren gegen Fortgewährung der bezogenen Kompetenzen noch im waldeckischen Staatsdienst zu verbleiben. Die auf Grund der Nr. 8 des Schlußprotokolls vom 18. Juli 1867 in das Eigenthum Preußens übergegangenen Mobilien und Moventien werden der waldeckischen Verwaltung igen⸗ thümlich überlassen und werden dem Werthe nach in de sel ben Weise abgeschätzt, wie dies in Nr. 8 jenes Schlußprotokolls bestimmt ist. Stellt sich dabei heraus, daß der Werth der⸗ selben den Werth der an Preußen abgetretenen Gegenstände übersteigt, so ist die Differenz an Preußen herauszuzahlen, ent⸗ gegengesetzten Falles aber der Minderwerth von Preußen an Waldeck zu vergüten. Gegenwärtiges, den hohen kontrahirenden Theilen vorzulegendes Protokoll soll als durch die Ratifikation des Hauptvertrazes mitra—⸗ tifizirt angesehen werden.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 28. November. Aus Pest wird gemeldet, daß der von der englischen Regierung gestellte Antrag betreffs Abschließung eines Meist begün sti⸗ gungsvertrages zwischen Oesterreich⸗ Ungarn und England Seitens unserer Monarchie aeceptirt worden sei, und daß ein derartiger Vertrag mit der britischen Regierung auf unbestimmte Dauer mit halbjährigem Kündigungsrechte abgeschlossen werden wird. .

29. November. (W. T. B.) Der Ausgleichs⸗ aus schuß hat die Bestimmung, daß die Zölle in Gold zu antrichten seien, angenommen.

Schweiz. Zern, 25. November. Die nationalräth⸗

liche Kommission zur Herstellung des a, Gleichgewichts berechnet das in Aussicht ftehende Defizit

auf 6 183 990 Fr., während der Bundesrath in feiner bezüg⸗ lichen Botschaft nur ein solches von 4 656 660 Fr. in ef h nahm. Dieses Defizit will sie decken durch Mehreinnahmen im Post⸗ und Telegraphenwesen von 1 080 000 Fr., durch eine Erhöhung der Zollansätze im Gesammtbetrage von 2 778 205 Fr.; durch Min derausg ab en im Post⸗ und Telegraphenwesen von 5 , im Militärwesen von 1804 805 Fr., in der erw

allgemeinen altung von 45 000 Fr.; es würden sich da⸗ her an Mehreinnahmen 3 858 200 R und an a i Tan. . 2324 800 Fr. ergeben. Dabei aber sind von den 48 ommissionsvorschlägen bei einer ganzen Reihe die finanziellen k. nicht berechnet und folglich auch nicht in obiger Zu⸗ ammenstellung inbegriffen. ;

Niederlande. Amsterdam, 24. November. Die Zweite Kammer der Generalstagten trat nach Wieder- aufnahme ihrer Sitzungen am 19. d. M. in die athung des Indis 2 Budgets ein und brachte dieselbe gestern . Abschluß. Das auf beinahe 112 Millionen Gulden sich

elaufende Ausgaben⸗Budget der niederländischen Kolonien wurde, eben so wie das Budget der Wege und Mittel, zur Deckung desselben einstimmig genehmigt. Die Opposition machte bei dieser Gelegenheit keinen Versuch, dem neuen liberalen Kabinet Schwierigkeiten zu bereiten. Mit der neuesten niederländisch⸗

ostindischen Post sind Berichte aus Batavia vom 19. Oktober 2 Ein n n. bringt die wichtige Mit⸗ theilung aus Atchin: daß die 22 Mukims (Bezirke südlich von Kotta⸗Radja) und ihr Chef Panglima Polim, bisher einer der Hauptführer der Kriegspartei in Groß⸗Atchin, nun ernstlich geneigt sind, sich der niederlandischen Souveränetät u unterwerfen. Offiziell ist diese Nachricht noch nicht be—⸗

tigt. Aber a, hat darauf eine Aeußerung Bezug, welche der Kolonien⸗Minister gestern in der Zweiten Kammer bei der Berathung des indischen Budgets machte; er bemerkte nämlich, er habe die Hoffnung, daß es dem General Gouverneur von Indien glücken werde, Mittel zu finden, um binnen kurzer Zeit den Krieg in Atchin seinem Ende zuzu⸗ führen.

Großbritannien und Irland. Aus der Capstadt wird dem „Reuterschen Bureau“ unterm 6. November via Madeira ge⸗ meldet: „Der Kaffernkrieg ist zu En de; die Galekas sind vollständig geschlagen worden und lösen sich nun in kleine Gruppen auf. Eine große Anzahl derselben hat mit ihren Frauen und Kindern den Fluß Bashi überschritten. Sie werden von den Kolonialtruppen verfolgt, und der Häuptling Moni leistet ihrem Vordringen Widerstand.“

Frankreich. Paris, 29. November. (W. T. B. Bat bie, welcher zu den sogenannten Konstitutionellen des Se⸗ nats gehört, hatte gestern abermals eine Besprechung mit dem Marschall⸗Präsidenten, und befürwortete noch—⸗ mals dringend die Rückkehr zu einer parlamentarischen, normalen Regierung. Heute wurde der Präsident der Depu⸗ tirtenkammer, Gr eéyy, vom Marschall⸗Präsidenten empfangen. Der Marschall⸗Präsident war davon benachrichtigt worden, daß einige Senatoren und Deputirten bei den Prä⸗ sidenten der beiden Kammern Schritte gethan hätten, um den⸗ selben sowoßhl ihre Beunruhigung über die Sicherheit der Natronalvertretung zu erkennen zu geben, wie auch um sich über die Art zu äußern, wie dieselbe eventuell vertheidigt werden könnte. Der Marschall⸗Präsident hat es deshalb für angezeigt erachtet, den Präsidenten der Deputirtenkammer und den Präsidenten des Senats zu sich zu berufen und denselben zu erklären, daß derartige Del rg h durchaus grundlos seien, und daß die Nationalvertretung keine Gefahr zu besorgen . Der „Temps“ meldet, bei dem gestern stattgehabten Empfange der Beamten des Justiz-Ministeriums durch den . seien zwischen dem Letzteren und dem seine

ollegen vorstellenden höheren Beamten Reden politischen In⸗ halts gewechselt worden, in denen die „Rettung der be⸗ drohten Gesellschaft“ als eine besondere Mission der neuen Minister bezeichnet worden sei.

30. November. (W. T. B.) Die Morgenblätter beschäftigen sich mit den letzten Besprechungen zwischen dem Marschall Mac Mahon einerseits und dem Präsi— denten der beiden Kammern, Herzog von Audiffret⸗Pas⸗ quier und Grévy andererseits und erblicken in denselben den ersten Schritt zur Beilegung der bestehenden Differenzen. Der „Constitutionnel‘ erklärt, das Eis sei gebrochen, das Ver—⸗ trauen kehre zurück. Die „République francaise“ hebt anerken⸗ nend die beruhigenden Versicherungen des Marschall⸗Präsi⸗ denten bezüglich der Sicherheit der Nationalvertretung hervor und bemerkt, dieselben seien kaum nöthig gewesen, da wohl Niemand daran gedacht habe, daß Mac Mahon der Ausfüh⸗ rung von Absichten, die offenbar verbrecherisch seien, Unter⸗

stützung leihen könnte. Die „Korr. Havas“ theilt, . dem „Rappel“, über die außerordentlichen Kredite folgendes Nähere mit: Die Kredite, die von der Regierung eröffnet wurden, be— laufen sich auf 18 059 271 Fres. und vertheilen sich folgender⸗ maßen: auf 1877: 17 761 493 Fres.; auf 1876: 291 000 Fres.; auf 1875: 26778 Fres. Daß die stärksten Kredite auf 1877 fallen, springt ins Auge. Die 17 Millionen wurden in folgendem Verhältniß den verschiedenen Ministerien AUgewiesen: Inneres 1115 726 Fres., Algerien 389117 Fres., Krieg 14 000 000 Fres., Marine 50 000 Fres, öffent⸗ licher Unterricht 372 000 Fres., Handel und Ackerbau 103 000 Fres, Bauten 1561 250 Fres., . 170 000 Fres. Versailles, 29. November. (W. T. B.) Der Senat berieth über den Antrag Feray's, betreffend die Nieder⸗ setzung einer Kommission zur Untersuchung der Ur⸗ sachen des Darniederliegens von Handel und In⸗ dustrie. Der Gouverneur der Bank von Frankreich, Rou⸗ land, sprach sich für die Vornahme einer solchen Untersuchung

aus und erklärte, das beste Mittel zur Beseitigung der ein⸗

getretenen Krisis, deren Anfänge übrigens schon vor 2 Jahren wahrnehmbar gewesen seien, würde darin bestehen, daß in Bezug auf die . eine Waffenruhe abgeschlossen, und das Budget votirt werde. Der Senat nahm hierauf einen Unter⸗ antrag Porriquet's von der Rechten an, wonach mittelst des Listenskrutiniums in den Bureaux eine aus 8 Mitgliedern bestehende Untersuchungskommission gewählt werden soll.

Die Sitzung der Deputirtenkammer bot keine be⸗ merkenswerthen Momente dar.

Portugal. Lissabon, 27. November. (E. C.) Nach⸗

richten aus Sierra Leone melden: das Urtheil des zuständigen

Gerichtes spreche die k , . die vor einem Jahre unter Verdacht des Sklavenhandels weggenommen worden, frei, tadele die Beschlagnahme und erkenne dem Schiffe eine Entschädigung zu. Der Kapitän des englischen Kreuzers hat gegen das Urtheil Berufung ein⸗ gelegt.

Italien. Rom, 25. November. Der Senat hat die Berathung des auch das Ausland interessirenden Gesetz⸗ entwurfs über die Konservirung der Denkmäler und Gegenstände von künstlerischem und archäologischem Werthe

gonnen.

Rumänien. Bu karest, 29. November. (W. T. B.) Der Senat hat den Metropoliten von Rumänien zum Prä⸗ sidenten gewählt. Von der Kammer ist eine Kommission zur Zerathung der in Beantwortung der Thronrede an den Fürsten zu erlassenden Adresse niedergesetzt worden.

Türkei. Konstantinopel, 29. November. (W. T. B.)

Die englische Flotte, . angewiesen war, die Besika⸗ zu verlassen und vor Smyrna oder Malta zu überwin⸗

tern, hat Befehl erhalten, in der Besika⸗Bai zu bleiben.

Amerika. Washington, 27. November. (Reuters Bureau.) Der Senat beschäftigte sich in feiner gestrigen Nachtsitzung mit der Erörterung der Frage der Senator⸗ schaft von Süd⸗Carol ing. Seit se, n, haben die repu⸗ blikanischen Senatoren Patterson und Eonover beständig mit der demokratischen Partel gestimmt, letzterer somit eine Mehr⸗

heit von zwei Stimmen . Beide Senatoren hielten

Neden, in welchen sie erklärten, daß sie gesonnen selen, zu Gunsten der Slafung des demokratischen Senatskandidaten Mr. M. C. Butler zu stimmen. Die Nevublikaner beschuldi⸗ gen sie, ihre Partei verrathen zu haben, und insinuiren daß sie von korrupten Motiven beseelt seien. Die Republikaner suchen die endgültige 1 . bis sie Mr. 6 dem republikanischen Senatskandidaten für Loui⸗ siana, zu seinem Sitze verholsen haben. Die Debatte, welche einen erregten Charakter annahm, war noch heute Morgen um 3 Uhr im Gange.

27. November, Abends. Nach 28 stündiger unausgesetzter Sitzung nahm der Senat eine Resolution an, welche das 2 von der Pflicht, die Akkreditive Mr. Butlers in Erwägung zu ziehen, entbindet. Die Angelegen⸗ heit dieses Herrn wird somit vor den Senat selber gebracht werden, der aber in derselben noch keine Schritte gethan hat. Die republikanischen Senatoren für Florida und Süd⸗Caro— lina, Conover und Patterson, stimmten wiederum mit den Demokraten.

Der russischetürkische Krieg.

St. Petersburg, 29. November. (W. T. B.) Die von Paris aus verbreitete Nachricht, daß nach dem Falle von Plewna ein Waffenstillstand geschlossen werden würde, wird von der Agence Russe“ für unrichtig erklärt mit dem Hinzufügen, daß russischerseits kein Waffenstillstand zu dem gedachten Zeitpunkt beabsichtigt würde.

London, 30. November. (W. T. B) Auf dem gestern zu Ehren der Ernennung Smith's zum Marine⸗Minister sftatt⸗ gehabten Banket sprachen Smith und Croß sich dahin aus, daß eine möglichst schnelle Beendigung des russisch⸗tür⸗ kischen Krieges wünschenswerth sei Und hoben zugleich her— vor, daß die englische Regierung bereit sei, zwischen den Krieg⸗ führenden zu vermitteln, wenn sich die Gelegenheit dazu biete.

Europäischer Kriegsschauplatz.

Konstantinopel, 29. November. (W. T. B.) Ein Telegramm Suleiman Paschas aus Rasgrad, 28. d., derichtet über eine größere türkische Rekognos zirung, welche am Dienstag von Kadikibi aus mit 40 Bataillonen , . Kavallerieabtheilungen und 8 Batterien in der Richtung auf Trstenik und Matschka unternommen wurde. Bei derselben sei es zu einem mehrstündigen heißen Kampfe mit den an Ieh fast gleich starken russischen Abtheilungen gekommen. Letztere hätten sich zuerst gegen Trstenik zurück⸗ ziehen . später aber, nachdem die Russen .

erhalten, seien die Türken genöthigt gewesen, sich in der De⸗

fensive zu halten. Am folgenden Morgen kehrten die Ne⸗ kognoszirungstruppen nach Kadikiöi zurück. Der Verlust der Türken betrug 8 Offiziere und 208 Mann todt, 43 Offiziere und 602 Mann rerwundet. Zu derselben Zeit griff, wie das Telegramm Suleimans weiter meldet, eine gegen Pyrgos entsendete Rekognoszirungsabtheilung die Russen an und zwang dieselben, ihre Befestigungswerke von Pyrgos bis Matschka aufzugeben; die Russen erhielten indessen auch hier Verstärkungen, so daß die Türken sich wieder zurückziehen mußten. Hierbei verloren die Türken 74 Todte und 256 Ver— wundete.

Sistowa, 27. November. (W. Pr.) Der Czar besuchte Sonntag die Truppen und Stellungen des Generals Hurko bei Telisch und blieb bei dieser Gelegenheit 18 Stunden lang zu Pferde. Der Czar küßte General Gurko dreimal und über⸗ reichte ihm den mit Diamanten besetzten Tapferkeitssäbel. „Ich werde auf Dich und die Deinigen nicht vergessen,“ sagte der Czar. 71 ähnlicher Weise äußerte sich der Kaiser zu den Generalen Rauch und Schuwaloff. Vor der Truppenrevue wurde eine feierliche Feldmesse abgehalten. Die in der Front befindlichen leicht verwundeten Offiziere und Soldaten be—⸗ schenkte der Czar mit Orden und Geldbeträgen.

Aus Varna berichtet das, W. Fremdenblatt“: „In der Dobrudscha ist Alles ruhig; die Russen haben Musabey und noch andere Ortschaften daselbst bis Medschidje n nf wieder geräumt und die türkische Bevölkerung daselbst, welche sich 1. Silistria geflüchtet hatte, denkt wieder an die Heim⸗ ehr.“ B

Nach den bis zum 21. November eingegangenen Nach⸗ richten fielen neuerdings auf dem eu ropäischen Kriegs⸗ schauplatz 9 Soldaten, es wurden verwundet 4 Offiziere und 38 Soldaten und schieden außerdem aus der Fronte 3080 Offiziere und Soldaten. In Asien fielen 17 Offiziere und 223 Soldaten, es wurden verwundet 59 Offiziere und 1171 Sol⸗ daten und schieden außerdem aus der Fronte, 801 Offiziere und Soldaten. Mit diesen 4402 zusammen betragen die russischen Verluste bis zum angeführten Tage 71 705 Mann.

(W. T. B.) Die „Pol. Korr.“ meldet aus Cattaro v. 29. Das vor Antivari gestern Mittag eingetroffene, aus zwei Panzerschiffen bestehende türkische Geschwader beschießt das von den Montenegrinern besetzte Fort Vodivica, welches das Feuer der Türken erwidert.

Asiatischer Kriegsschauplatz.

Aus Smyrna, 26. November, meldet das „Wiener Fremdenblatt“:

Die russische Kavallerie, welche das Städtchen Tomk, nördlich von Erzerum, okkupirt hatte, hat dasselbe wegen des Austrittes des Euphrat aus seinem Bette wieder geräu nt. In Angora, Tokat Malatia und noch einigen anderen Städten Anatoliens bilden sich Stadtwachen, in welche zahlreiche Griechen und Armenier eintreten, wodurch es der Regierung ermöglicht wird, die Garnison aus diesen Städten zurückzuziehen und auf den Kriensschauplatz zu senden. Die m dieser Stadtwachen sind mit Halbmond und Kreuz zugleich geziert.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin. Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Reorgani⸗ sation der drei vormals sächsischen Stifter Merse⸗ burg, Naumburg und Zeitz, zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt worden: ;

ir Wilhelm re. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was i.

„1. Die drei vormals sächsischen Stifter Merseburg, Naum⸗ burg und Zeitz werden nach Maßgabe der . Bestimmungen einer Reorganisation unterzogen, um ihre Einkünfte fortan in er⸗ höhterem 36 dem r nf. von Kirche und Schule dienstbar zu

machen. - §. 2. Die genannten Stifter bleiben in ihrer Eigenschaft als

selbständige Korporationen mit der Maßgabe bestehen, daß das Kollegiatstift Zeitz mit dem Domstift Naumburg vereinigt wird.

Sãmmtliche Vermögens rechte des Kollegiatstiftes Zeitz gehen Kraft dieses Gesetzes auf das Demstift Naumburg über, welches fortan die Bezeichnung Domstift Naumburg-⸗Zeitz' fahrt.

* Die Vermögensverwaltung der Domstifter Merseburg und Naumburg - Zeitz erfolgt unter Aufsicht des Ober⸗Präsidenten der Provinz Sachsen durch die betreffenden Domkapitel und deren Beamte.

§z 4. Den bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen Mitgliedern der Domkapitel Merseburg und Naumburg sowie des Kollegiatstifts Zeitz verbleiben ihre gegenwärtigen Stellen und die mit denselben nach den bisherigen Stiftsverfassungen verbundenen Emolumente.

§. 5. Unbeschadet der den vorhandenen Stiftsmitgliedern nach X zustehenden Rechte treten künftig nachstehende Normen bei den Stifts verfassungen ein:

19 Im Domstift Merseburg und im Domstift Naumburg⸗Zeitz bestehen je drei Stiftsstellen. Die Jnrhnber derselben werden von dem Könige ernannt und bilden das betreffende Domkapitel.

Das Domkapitel vertritt das Domstift nach Außen. Das zum Vorsitzenden des Kapitels berufene Mitglied führt den Titel Dechant“ und eichnet die von dem Domkapitel auszustellenden Ur= kunden und sonstigen Schriftstücke. Das zweite Mitglied des Dom⸗ kapitels führt den Titel Senior“ und hat den Vorsttzenden in Ver⸗ hinderungs fällen zu vertreten. ;

3) Jedes Mitglied erhält eine der am Sitze des Kapitels vor⸗ handenen Kurien zur lebenslänglichen Nutzung und außerdem aus der Stifts kasse eine jährliche Präbende, welche für den Dechanten drei⸗ tausend, für den Senior zweitausendfünfhundert und für das dritte Mitglied zweitausend Mark beträgt.

4 Hinterläßt ein Mitglied des Domkapitels eine Wittwe oder eheliche Nachkommen, so werden denselben die unter Ziffer 3 ge⸗ dachten Emolumente des Verstorbenen für die auf den Sterbemongt folgenden drei Monate fortgewährt.

§. 6. Die Revenuen der Stifter sollen, soweit sie nicht

a. zur Deckung der laufenden Verwaltungs kosten (5. 3),

b. zur Remunerirung der gegenwärtigen, sowie der künftigen Mitglieder der Domkapitel (5. 4, 5. 5 Ziffer 3 und ,

e. zur Erfüllung der aus den bereits bestehenden rechtlichen Ver⸗ pflichtungen der Stifter entspringenden Leistungen der letzteren, k an die Gymnasien zu Merseburg, Naumburg und Zeitz,

zur Uebernahme der bisher aus Staatsmitteln geleisteten

Unterhaltungẽzuschüsse für die Gymnasien in Merseburg und Zeitz, jowie der etwaigen weiteren fortlaufenden Bedüefnisse dieser beiden Anstalten,

e. zur Fortentrichtung aller sonst zu kirchlichen und Schul zwecken bisher gewährten Leistungen,

erforderlich sind, zu kirchlichen Zwecken innerhalb der Provinz; Sachsen unter vorzugsweiser Berücksichtigung des bisherigen Stiftsgebietes verwendet werden.

Die Art dieser Verwendung wird durch Königliche Verordnung Eẽst ht hei deren Ertrahirung der Finanz-Minister mitzuwir⸗ en hat.

§8. T. . Die Minister des Innern und der geistlichen, Unterrichts- und Medi zinal⸗Angelegenheiten werden mit der Ausführung dieses Gesetz s beauftragt.

Statistische Nachrichten. Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 18. No⸗ vember bis inel. 24. November er. zur Anmeldung gekommen: 201 Ehe⸗ schließungen, 806 Lebendg borene, 40 Todtgeborne, 471 Sterbefälle. Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In Stuttgart ist am 22. November der Landschaftsmaler, Professor Heinrich Funke gestorben. In München verstarb der durch seine Bilder aus Palästina in weiten Kreisen bekannte Historienmaler Ulrich Halbreiter.

Mit dem 5. und 5. Doppelhefte der vom Ober⸗Tribunals⸗Rath Rassow und Stadtgerichts⸗Rath Küntzel herausgegebenen Bei träge zur Erläuterung des Deutschen Rech ts, in besonderer Beziehung auf das preußische Recht, mit Einschluß des Han⸗— dels und Wechselrechts, das vor Kurzem im Verlag? von Franz Vahlen hierselbst erschienen, hat der 21. Jahrgang der Bei⸗ träge oder der 1. Jahrgang der 3. Folge seinen Abschluß gefunden. Dieser 21. Jahrgang enthält in 6 Heften im Ganzen 27 rechtswissen⸗ schaftliche Abhandlungen, 356 Erkenntnisse bezw. Rechtsgutachten des Ober ⸗Tribunals resp. des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts, des Appell⸗ hofes zu Cöln u. s. w. in verschiedenen Rechtsfällen, ferner mehr oder weniger ausführliche Referate über 46 der Rechtswissenschaft angehörige Schriften, eine Uebersicht civilrechtlicher Zeitschriften und außerdem im letzten Deppelhefte auch ein Inhaltsverzeichniß des 21. Jahrganges, sowie ein Sachregister zu demfelben.

Gewerbe und Handel.

Die Berliner Aktiengesellschaft für Eisengießerei und Maschinenfabrikatign, deren Generalversammlung am 18. Dezember stattfindet, wird für das verflossene Geschäftsjahr keine Dividende zahlen. .

In der Generalversammlung der Berliner Stadtbahn⸗ gesellschaft wurde, nach Meldung hiesiger Blätter, folgender An= trag einstimmig genehmigt: „Die Köni liche Direktion und den Aussichtsrath zu ermächtigen, mit der Königlichen Staatsregierung unter Vorbehalt der Genehmigung der Generalversammlung über die Beschaffung der fehlenden Mittel, soweit der Mehrbedarf bisher festgestellt worden ist, in Unterhandlung treten zu dürfen. Ein zu diesem . eingebrachtes Amendement, dahin lautend, von fer⸗ neren Einzahlungen auf die Aktien so lange Abstand zu nehmen, bis die Einigung zwischen den Vorständen der Stadtbahngesellschaft und dem Fiskus erfolgt sei, wurde mit 7000 gegen 5005 Stimmen abgelehnt. * i

Die Nachricht Pariser Blätter, die großen Magazine des Louvre hätten 400 Kommis entlassen, wird jetzt vom Figaro“ für grundlos erklärt. Auch wird die „Köln Ztg.“ um Veröffent⸗ lichung der Ertlärung ersucht, daß jene Magazine des Louvre keine Kommis entlassen hätten.

Verkehrs ⸗Anstalten.

Karlsruhe, 26. November. Die Einweihung der Eisen⸗ bahn von Colmar an den Rhein und der Rheinbrücke wird am 15. Dezember stattfinden und die Bahn am folgenden Tage dem Verkehr übergeben werden. Die technische Uebergabe der Brücke er⸗ folzt am 2. oder 3. Dezember. Es werden täglich zwischen Freiburg und Colmar vier Züge hin⸗ und zurückgehen.

Alerandria, 27. November, Abends. Der Suezkanal ist dem Verkehr wieder eröffnet worden.

Southampton, 28. November. Das Postdampfschiff .Mosel vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welches am 17. November von New⸗JYork . war, ist heute wohl⸗ behalten hier angekommen und hat nach Landung der für Southampton bestimmten Passggiere, Post und Ladung die Reise nach Bremen fortgesetzt. Die Mosel“ überbringt 98 Passagiere und volle Ladung. .

Berlin, 30. November 1877.

Im Wallner- Theater wird Hr. Helmer ding,; nach glück= licher Wiederherstellung von seinem Unfall, am Sonnabend hier in dem nämlichen Stücke Der . auf Reisen! auftreten, das seine bedauerliche Verletzung in Görlitz veranlaßte.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Alexander besuchte am Mittwoch die Vorstellung im Friedrich⸗Wilhelm städtischen Theater. Morgen kommt daselbst, wie schon mitgetheilt, G. Jacobsons neue Gesangsposse: Unser schönes Berlin' zur ersten Aufführung. = l