Theater.
KRönizliche Schauspiels. Mittwoch: Drerv-= baus. 252. Vorstellung. Margarethe. Oper in 5 Akten nach Goethe'g Faust von Jules Barbier und Michel Carrs. Musik von Gounod. Ballet von Paul Taglioni. (Fr. Mallinger, Hr. Nie- mann, Hr. Beck) Anfang halb ?7 Uhr.
Schauspielhaus. 242. Vorstellung. Der Damen ⸗ krieg. Lustspiel in 3 Abtheilungen nach Scribe, bearbeitet von Olfers. Vorher: MUnerreichbar. 3 in 1 Akt von Adolph Willbrandt. Anfang
r
Donnerstag: Opernhaus. 253. Vorstellung. Neu einstadirt: Lucrezia Borgig. Qper in 3 Akten von F. Romani, mit Tanz. Musik von Donizetti. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. Besetzung: Alfgnso, Herzog von Ferrara, Hr.
Betz. Luerezia Borgia, seine Gemahlin, Fr. v.
Voggenhuber. Gennaro, Hr. Wachtel. Orsini,
Vitellozo, Petruchio, Gazella, Liveretto, venetia⸗
nische Edelleute, Frl. Brandt, Hr. Joseph, Hr.
Oberhauser, Hr. Michaels, Hr. Sachse. Gu⸗
betta, Vertrauter der Luerezia, Hr. Barth. Rustig⸗
hello, Diener des Herzogs, Hr. Schleich.
Anfang 7 Uhr. ; Schauspielhaus. 243. Vorstellung. Zweite
Vorstellung im II. Abonnement. König
Heinrich der Verte. (Erster Theil.) Schauspiel
in 5 Aufzügen von Shakespeare, mlt Benutzung
der Schlegel ⸗Tieckschen Uebersetzung für die deutsche
ih bearbritet von Oechelhäuser. Anfang halb
r.
Wallner- Theater. Mittwoch: Zum 31.
3 Größenwahn. Schwank in 4 Akten von Rosen. Donnerstag: Der Registrator auf Reisen.
Jietoria-Iheater. Direktion: Emil Hahn.
Mittwoch: Zum 12. Male: Rübezahl. Großes phantastisches Volksmärchen in 4 Akten und 18 Bil dern mit Gesang und Ballets von E. Pasqus und H. Wilken. Musik von A. Mohr.
Friedrich- Nilhelmstädltisches Theater.
Mittwoch: Unser schönes Berlin. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Residenz- Theater. Mittwoch: Auftreten der Frau Hedwig Niemann⸗Rabe. Dora.
Krolls Theater. Mittwoch: Weihnachts⸗
Ausstellung. Im Römersaal:; Das Reich des Schlaraffen⸗Königs. Im J. Zwischensaale: Weih⸗ nachts⸗Lotterie. Im II. Zwischensaale: Beth⸗ lehem. Im Rittersaale: Der Ring des Nibe⸗ lungen. Neu bearbeitet: Die Tannenfee. Con- cert. Eröffnung 5 Uhr, Anf. des Conc. 53 Uhr, der Vorst. 63 Uhr.
Noltersdorff-Theater. Zweite Berliner
Oper. Direktion Habelmann. Mittwoch: Zampa, oder die Marmorbraut. Oper in 3 Akten von Herold. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Die weiße Dame. Komische Oper von Boieldieu. Kleine Preise: Parquet 1,30 S 2c.
National- Theater. Mittwoch: Wohltbatig⸗ keits⸗Vorstellung: Die
3 Verschwörung der rauen.
Donnerstag: Wohlthätigkeits⸗Vorstellung: Ge⸗ brüder Foster.
Stadt- Theater. Mittwoch: Gastspiel des
8 Carl Mittell. Zum 18. Male: Bébé.
Häuschen). Vorher: Zum 4. Male: Ein feiner
Diplomat. Chevalier v. Chavigny: Hr. C. Mittell.) Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Belle - Alliance · Iheater. Mittwoch:
Drittletztes Gastspiel des Hofschauspielers Hrn.
Otto Lehfeld. Nathan der Weisfe. Dramatisches
Gedicht in 5 Akten von Lessing. (Nathan: Hr.
Pt Lehfeld.) Anfang dieser Vorstellung prägzife r
Donnerstag: Ohne Rang und Namen.
Böttcher's instructive Soiree. Königl.
Schauspiel haus. Saaltheater. Täglich, Abends 7-9 Uhr: 1) Gebirgsnatur und Berges pracht. Alpenwanderung v8. Thal. z. Firn. Wasdregion, Schlucht, Grotten, Wasserfälle, gigant. Felsbildungen, hohe und höchste Region, gie en, Firnen (Alxen glühen). 2) Der Mond und seine Oberfläche, die wild zerklüftete Wüstennatur, seine Ringgebirge, Felsketten u. s. w. in Tableaux von bisher unerreichter Plastik und Treue. 3) Soiree Cantastigaae. Farbenmagie. Entrée: Fauteuil W, Parquet 15, 19 und 5 Sgr. Kinder zahlen Wochentags die Hälfte. Tages · Vvisauf: chau⸗ svielhaus, Südseite. Aris! In olge getroffener Dispositien wird der Concertsaal für die fran⸗ zösischen Vorstellungen erst Mitte d. M. in Anspruch genommen, und finden daher noch 12 Solrsen statt.
Nächste Woche Schluß. Bilse.
Circus Renz. Unterbaumsbrücke. Haltestelle
der Ringbahn. Mittwoch, Abends 7 Uhr: Para de⸗ Gala -⸗Vorstellung. Zum Besten der im ruf g, türkischen Kriege verwundeten Rufen. Chi⸗ nesisches Fest. Das Schulpferd Elbedary geritten E. Renz. Austerordentliche Kraft⸗ vroduktion von einer Dame. Diefelbe wird, ei in der Luft an einem Trapez hängend, eine 490 Pfund schwere eiserne Kanone mit den Zähnen aufheben und abfeuern. Donnerstag: Vorstellung.
Concert- Haus. Concert des Kgl. Hof⸗Musikdirektors Herrn
Familien⸗Nachrichten.
. Ling Büttner mit Hrn. Landge—⸗ or Ernst Heldberg (Halle a. S. —
Verlobt: richts · Asse
Düsseldorf). — Frl. Louise v. Schlen mit Hrn. Baumeister E. Hillebrand (Hannover). Verehelicht: Hr. Nicolaus Graf. Baudissin mit Frl. Käthe v. d. Osten (Schivelbein). Geboren:; Ein Sohn: Hrn. Dr. G. Deume landt lx. — Hrn. Direktor Dr. Steinmetz (Ratzeburg). — Hrn. Kreisrichter Schmidt (Lob= a * Hrn. Rektor Martin L. Rudolph übbenau). Gestorben: Frau Majorin Minna Lucgs, geb. Ingler, (Rittergut Sallgashh — Frau Gerichts Rath Marie v. Loeben, geb. Hörnig. (Mittweida). — Verw., Frau Oberft Lieutenant Marie v. Hertz ⸗ berg, geb. Diedenhofen, (Berlin). — Hr. Major reiherr von Richthoffen (Charlottenburg). — rau Oberprediger Pauline Läske, geb. Burscher, Trebbin). — Verw. Frau Kammerherrin von Schack, geb. v. Stralendorff, (Rostoch.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß vom 4 Mai 1871 sind: J. nachstehende Kantonisten: 1) Karl Heinrich Paul Winkler, am 21. August 1846 zu Schweidnitz gehoren, zuletzt da⸗ selbst. 2) Friedrich August Adolph Schröter, am 30. März 13846 zu Schweidnitz geboren, zuletzt da⸗ selbst, 3) Karl Ferdinand Alexander von Brause, am 2. Februar 1846 zu Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 4) Ferdinand Wilhelm Adolf Malcharczeck, am 19 Februar 1846 zu Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 5) Markus Pakulli alias Pokalle oder Pochalle, am 28. Juli i847 zu 4 eboren, zuletzt in Schweidnitz, 6) Johann Kar Paul Lichten⸗ berger, am 1. Dezember 1845 zu Schweidnitz gebo⸗ ren, zuletzt daselbst, 7) Julius Hermann Rudolph Hacke, am 30. Mai 1847 zu Ober⸗Arnsdorf geboren, zuletzt daselbst, 8 Johann Karl Anders, am J. Juni 1847 zu Ober-Arnsdorf geboren, zuletzt daselbst, 9) Karl August Eckner, am 9. März 1847 zu Wilkan
eboren, zuletzt daselbst, 19) Friedrich Wilhelm Anton Nowag, am 6. September 1845 zu Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 11) Karl Gottlob Wilhelm Hübner, am 16. August 1848 zu Stephanshain ge—⸗ boren, zuletzt daselbst, 19) Karl August Hein alas Hain, am 10. Januar 1848 zu Kreisau geboren, zu⸗ letzt daselbst, 13) Isaak Julius Jakob, am 1. Mai 1848 ju Schildberg geboren, zuletzt in Schweidnitz, 14) Johann Ferdinand August Müller, am 17. Juli 1848 zu Klein⸗Silsterwitz geboren, zuletzt daselbst, 15) Julius Hermann Hacke, am 22. Mai 1849 zu Ober⸗Arnsdorf geboren, zu⸗ letzt daselbst. 16) Johann August Sommer, am 13. Mai 1849 zu Stephanshain geboren, zuletzt daselbst, 17) Johann Karl Eduard Ansorge, am 25. Mai 1849 zu Burkersdorf geboren, zuletzt da⸗ selbst, 1) Karl Reinhold Welz, am 25. September 1849 zu Qber-Weistritz geboren, zuletzt daselbst, 19) Hugo Ferdinand Ewald Streit, am 12. Juni 1850 zu Sber Weistritz geboren, zuletzt daselbst, 20) Wilhelm Robert Menzel, am 14. September 1850 zu Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 21) Gustav Adolph Wiedermann, am 18. Apri 1849 zu Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 22) Heinrich August Göllner, am 22. September 1849 zu Tschechen geboren, zuletzt daselbst, 23) Paul Ludwig Richard Pathe, am 10. Juni 1850 zu Schweldnitz geboren, zuletzt daselbst, 24) Theodor Waldemar Fürst, am 18. Mai 1856 zu Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 25) Johann Karl Adolph Kürschner, am 10 September 1859 zu Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 26 Julius Herrmann, am 29. Juni 1850 zu Säbischdorf ge—⸗ boren, zuletzt daselbst; II. nachstehende Landwehr⸗ männer: 1) der Unteroffizier, Restaurateur Rein⸗ hold Scholz, geboren den 29. April 1842, zuletzt in Marxdorf, 2) der Trainfahrer, Stellmacher Karl Hef geboren den 7. Oktober 1829, zuletzt in Stroebel, 3) der Oekonomie⸗Handwerker, Satt⸗ ler Robert Otto, geboren den 26. Juli 1843, zuletzt in Gräditz, der Gefreite, Knecht Ernst Müller, geboren den 17. Juni 1832. zuletzt in Stephanshain, 5) der Grenadier Arbeiter Gustav Fellmann, geboren den 26. Juni 1844, zuletzt in Schweidnitz, 6 der Wehrmann Kürschner Adolf Tischer, geboren den 26. Juni 18538, zuletzt in Schweidnitz, 7 der Wehrmann Schneider Josef Rauprich, geboren den 26. Januar 1831, zuleßt in Groß⸗Mohnau, 8) der Wehrmann Karl Sander, geboren den 5. April 1836, zuletzt in Mörschelwitz, 3) der Gefreite Kellner Robert Hütter, geboren den 13. Juni 1845, zuletzt in Freiburg, 10) der Wehrreiter Bäcker Karl Schreiber, geboren den 25. März 1837, zuletzt in Zobten, 11) der Gefreite,
1835, zuletzt in Nieder ⸗ Arnsdorf, sowie III. durch rechtskräftig gewordenes Erkenntniß vom 28. De⸗ zember 1871 nachstehende Kantonisten; 1) der Bar⸗ bier Johann Ernst Eduard Menzel, zu Schweidnitz den 15. Dezember 1847 geboren, Sohn des Neischer⸗ meisters Johann Ernst Menzel, 2) der Tischler⸗ gesell Karl Gottlieb Ulber, zu Seifersdorf am 26. Dezemher 1847 geboren, zuletzt in Burkersdorf, Sohn des Stellenbesitzers Karl Ulber, und 3) der Pferdeknecht Karl Heinrich Pohl, zu Zedlitz am 20. September 1851 geboren, Sohn der unverehe⸗ lichten Anna Rosing Pohl, und IV. durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß vom 15. Februar 1873 nachstehende Kyntonisten: 15 der am 2. Sep⸗ tember 1817 in Reußendorf, Kreis Waldenburg, geborne Johann Reinhold Seidel, ein Sohn des in Würben, hiesigen Kreises, verstorbenen Müllermeisterg Kari Seidel, zuletzt in Würben, 2 der am 26. Dezem⸗ ber 1847 in Leutmanngdorf, Kreis Schweidnstz, ge= borene Moritz Adolf Eifler, ein Sohn des dafelbst verstorbenen Stellenbesitzers August Eifler, zuletzt in Leutmannsdorf, 3) der am 24. Januar 1815 in Klein ⸗Wierau, Kreis Schweidnitz, geborene Johann Robert Kürzel, ein Sohn des dafelbst noch lebenden Bauergutsbesitzers Karl Kürzel, zuletzt in Klein⸗ Wierau, 4) der am 25. April 1353 in Rawitsch, Kreis Kröben, geborene , . David Weber, ein Sohn des zu Zobten noch lebenden Handel smannes Wolf Weber, zuletzt in Zobten, und zwar die Kon⸗ demnaten zu JL, III. und IV. wegen Ümge ung des Militärdienstes durch unerlaubtes Verklaffen der Königlichen Lande, ein Jeder zu 150 Mark Geld⸗ strafe oder im Unvermögenkfalle zu einmonatlichem n,, und die Kondemngten zu II. wegen un⸗ erlaublen Auswandern als beurlaubte Landwehr⸗ männer zu 15 Mark Geldbuße oder im Unver⸗ mögensfalle zu fünf Tagen Haft verurtheilt worden. Der gegenwärtige Aufenthalt der Kondemnaten ist
uns unbekannt und ersuchen wir deshalb alle Ge⸗ richtsbehörden von denselben im Betretungs falle die
Fahrmann Wilhelm Roth, geboren den 29. Mai
Geldstrafe einzuziehen event. die substituirte Ge⸗ fängnißstrafe an denselben zu vollstrecken und uns seiner Zeit biervon Nachricht zu geben. Schweidnitz, den 21. November 1877. Königliches Kreisgericht.
Erste Abtheilung.
Steckbrief. In der Untersuchungssache wider nachstehend aufgeführte Kantonisten: 1) Knecht Johann Karl Wilhelm Springer, geboren am 10. Juni 1852 zu n Kreis . 2) Johann Karl August Weigel, geboren am 13. Fe⸗ bruar 1853 zu Schweidnitz, 3) Gustav Franz Wil⸗ helm Gregor, geboren am 16. November 1853 zu Schweidnitz, 4 August Rothhaar, geboren am 25. Mai 1853 zu Schweidnitz, 5) Adolf August Otto, geboren am 1. Februar 1853 zu Schweidnitz, 6) Johann Karl Paul Nitsche, geboren am 27. Sey⸗ tember 1853 zu Schweidnitz, 7) Karl Friedrich Wilhelm Kern, geboren am 29. April 1853 zu Schweidnitz, ) Hermann Eduard Kohlmann, ge— boren am 2. Januar 1853 zu Schweidnitz, 9) Karl Friedrich August Geisler, geboren am II. Januar 1853, zu Schweidnitz, 10 Karl August Robert Ende, geboren am 4 Januar 1853 zu Schweidnitz, 11) Karl Friedrich Julius Schröter, gebo en am 16. Februar 1853 zu Zobten, Kreis Schweidnitz, 12) Johann Josef Florian Stiller, geboren am 24. Juni 1853 zu Krotzel, Kreis Schweidnitz, 18) Johann Karl Heinrich Pohl (auch Paul), geboren am 1. Oktober 1853 zu Groß⸗Mohnau, Kreis Schweidnitz, 14 Johann Robert Schütz, geboren am 16. Oktober 1853 zu Stephanshain, Kreis Schweidnitz, 15) Franz Josef August Puder, geboren am 12. Juli 1855 zu Zedlitz, Kreis Schweidnitz, 16) Karl August Friedrich Heilmann, geboren am 14. Januar 1855 zu Schweidnitz, 17) Karl Arthur Adalbert Georg Ernst, geboren am I. Dezember 1854 zu Schweidnitz, 15) Julius Adolf Präkelt, geboren am 22. April. 1864 zu Schweidnitz, 19) Ernst Wilhelm Steinberg, geboren am 31. August 1854 zu Schweidnitz, 20) Paul Schmidt, geboren am 11. März 1854 zu Schweidnig 21) Wilhelm Oskar Hoppe, geboren am 4. August 1854 zu Schweidnitz, 22) August Heinrich Hermann Klose, geboren am 15. Januar 1854 zu Sagrau, Kreis Schweidnitz, 23) Gustav Heinrich Ansorge, geboren am 2. Oktober 1354 zu Ober Leutmanng⸗ dorf, Kreis Schweidnitz, 24) Karl Gottlieb Ehrich, geboren am 10. September 1854 zu Ober⸗Leut⸗ mannsdorf, Kreis Schweidnitz, 25) Johann Karl August Schönberner, geboren am 6. Mai 1854 zu 1 Kreis Schweidnitz. 26) August Ro⸗ ert Goy, geboren am 10. März 1854 zu Christel⸗ witz, Kreis Schweidnitz, 27) Josef Vogelsteller, ge⸗ boren am 29. August 1854 zu Zobten, Kreis Schweidnitz, 28) Johann Karl Hartmann, geboren am 20. September 1854 zu Pilzen, Kreis Schweid⸗ nitz, 29) Wilhelm August Warnowsky, geboren am 5. Januar 1854 zu Michelsdorf, Kreis Schweidnitz, 30 Traugott Johann Karl Kittlaus, eboren am 17. Mai 1854 zu Groß⸗Mohnau, Kreis Schweidnitz,
1 31) Adolf Ernst Karl Lachel, geboren am 6. März
1854 zu Zobten, Kreis Schweidnitz, 32) August Wilhelm Karl Thiem, geboren am 7. Juli 1854 zu Schweidnitz, 33) Johann Josef Schröer, geboren am 21. März 1855 zu Tampadel, Kreis Schweid⸗ nitz, 4) Karl Gottlieb Stephan, geboren am 13. Mai 1855 zu Rogau, Kreis Schweidnitz, 35) Johann Karl Sendler, geboren am 24. Juni 18565 zu. Alt- Jauernick. Kreis Schweidnitz, sind die Angeklagten durch Erkenntniß des hiesigen Gerichts vom 17. Februar 1876 wegen Umgehung des Militärdienstes durch unerlaubtes Auswandern ein Jeder zu einer Geldstrafe von Einhundert Fünfzig Mark, even tuell einer Gefängnißstrafe von je einem Tage für je fünf Mark rechtskräftig ver⸗ urtheilt worden. Der Aufenthalt der Kondemnaten ist uns unbekannt, wir ersuchen alle Gerichtsbehör⸗ den, von denselben im Betretungsfalle die Geldstrafe einzuziehen, eventuell die substituirte Gefängnißstrafe zu vollstrecken und uns mit Nachricht zu versehen. Schweidnitz, den 21. November 1877.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Steckbrief. Durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß des Königlichen Kreisgerichts zu Schweidnitz vom 17. Mai 1877 sind nachstehend genannte Militärpflichtige: 1) Bruno Alfred Roithner, geboren den 2. Juni 1852 in Schweidnitz, 2X Gustar Adolph Wilhelm Bader, geboren den 12. Oktober 1852 in Schweidnitz, 3) Emil Spittler, geboren den 9. Juni 1853 in Leutmanns⸗ dorf, Max Richard Wilhelm Langen, geboren den 28. Juni 1854 in Schweidnitz, 5) Robert Paul Herzog, geboren den 9. März 1856 in Klein⸗ Märzdorf, 6) Karl Hugo Mosig, geboren den 2. September 1856 in Leutmannsdorf, 7) Karl Hermann Fuchs, geboren den 17. November 1856 in ö nn. 8 Karl Rudolph Joseph Hertha, ge⸗ boren den 5. Oktober 1853 in Freiburg, wegen Umgehung der Militärdienstpflicht durch unerlaubtes Auswandern zu 150 SP Geldstrafe, im Unver⸗ mögenzfalle für je 5 46 zu Einem Tage Gefängniß verurtheilt worden. Der gegenwärtige Aufenthaltz⸗ ort der Kondemnaten ist uns unbekannt; wir er⸗ suchen daher alle Gerichts behörden, von denselben im Betretungsfalle die Geldstrafe einzuziehen, event.
substituirte Gefängnißstrafe an ihnen zu voll. ken und uns seiner Zeit hiervon Jac ich⸗ u 8 Schweldnitz, den 21. November 15875. önigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Der hinter dem 2 Carl Blach aus Breslau unterm 2. Sktober 1876 erlafsen: Steckbrief wird hierdurch ernenert. Schweidnin den 21 November 1877. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Der hinter dem Schlossergesellen Paul Georg David Gröger aus Schönau unterm 22. Februar 1876 erlassene Steckbrief (Oeffentlicher Anzeiger Nr. 61) wird hierdurch erneuert. Schweidnitz den 21. November 1877. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Steckbrief. Durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß vom 29. Januar 1874 sind nachstehende Kantonisten; I) der . Jr hann Karl Ferdinand Schramm, geboren den 18. Dezember 1852 zu Zobten, Kreis Schweidnitz, Sohn dez 6 Anton Schramm; Y Rarl Heinrich
eilmann, geboren den 31. Januar 1853 zu Ober— Weistritz, Kreis Schweidnitz, Sohn des Vauer— gutsbesihers August Heilmann; wegen Umgehung des Militärdien tes durch unerlaubtes Auswandern zu je 150 46 Geldstrafe, im Unvermögensfalle zu einer einmonatlichen Gefängnißstrafe verurtheil worden. Der gegenwärtige Aufenthalt der Kon⸗ demnaten ist uns unbekannt und ersuchen wir dez⸗ halb alle Gerichtsbehörden, von denselben im Be— tretungt falle die Geldstrafe einzuziehen eventuell die substituirte Gefängnißstrafe an denselben zu voll. strecken und uns seiner Zeit hiervon Nachricht zu
eben. Schweidnitz, den 21. November 1575.
önigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtun gen. Sub m ifsi n hen c. 10208 Main · Weser⸗Bahn und Hessische Nordbahn. Abgängige Lokomotiv⸗Wagen und Tender⸗Satz,
achsen, Radkörper, Achsenschafte, Radreifen, fowie
die in den Magazinen zu Cassel, Gießen und Frank⸗ furt a. M. vorhandenen Ma erialabfälle von Schmiedeeisen, Gußeisen, Stahl, Kupfer, Messing, Rothguß, Weißmetall, Weichblei ꝛc. follen im Wege öffentlicher Submission verkauft werden.
Die Submissionsbedingungen und Verzeichnisse sind zum Preise von 1' 66 vom Unterzeichneten zu beziehen, auch liegen dieselben in dessen Geschäfts. lokal und in denen der Vorstände der Werkstätten zu Gießen und Frankfurt a. M. zur Einsicht aus.
Offerten mit der Aufschrift:
„Submission auf Ankauf alter Materialien“
sind an den Unterzeichneten portofrei bis zu dem
am Donnerstag, den 13. Dezember er., Vor⸗ mittags 19 Uhr, in dem Geschäftslokal desselben anstehenden Termine, in welchem dieselben in Gegen⸗ wart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden, einzureichen. Cassel, am 26. November 1877. Der Königliche n me schtuenm enn ü te.
Bekanntmachung.
10207 Neubau der Moselbahn.
Die Lieferung und k der eisernen Brücken konstruktionen für die oselbrücke bei Bullay und zwar: ö
rot. 1344 0900 Klg. Schmiedeeisen, . 55 000 i * 199 * ö ö ei, 5 Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Offerten hierauf sind, mit entsprechender Auf⸗
schrift versehen, bis zum Submissionstermine: Sonnabend, den 22. Dezember er., Vormittags 11 Uhr, versiegelt und portofrei an die unterzeichnete König⸗· liche Eisenbahn⸗Direktion einzureichen, in deren Ver⸗ waltungsgebäude hierselbst die Eröffnung der Offerten erfolgen soll.
Die Submissionsbedingungen und Zeichnungen können im bezeichneten Gebäude (Zimmer Rr. 54h eingesehen, auch von dem Vorsteher unseres Neubau⸗ Centralbüreaus gegen Kopiglien bezogen werden.
Saarbrücken, den 27. November 1877.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
ioi9i]
Die Herren (C. 36 XII.)
Bürgermeister
von Orten. an denen ein junger geschickter Uhr⸗ macher ein günstiges Fortkommen zu gewärtigen hat, werden gebeten, bezügliche Aufforderungen sub FE. S890 im Central-Annoncen⸗Bureau, Ber⸗ lin W., Mohrenstr. 45, niederzulegen.
ioꝛio]
Dentsche Grunderedit⸗Bank Gotha.
Wir bringen hierdurch zur Kenntniß, daß die ellen, zu unseren mit 40 Prozent eingezahlten Interims⸗Actien Nr. 12,501 — 25.000 gehörigen Dividendenbogen, welche 10 Dividendenscheine für
die Jahre 1878 bis 1 N enthalten, gegen Einrei Actien vom 10. dieses Monats ab
chung und Abstempelung der betreffenden Interims⸗
zur Ausgabe gelangen. Die Abstempelung der Interims⸗Actien und ausschließlich bei unserer Bank ⸗Haupt ⸗Kasse hierselbst.
die Ausgabe der neuen Dividendenbogen i ig — Die Interims⸗Actien ohne Dividen denschein
pro 1877 können indeß zum Zweck der kostenfreien Einsendung an uns, mit doppeltem Nummerverzeichniß
versehen, auch bei ; der Berliner
dem Schlesischen den Herren Ruffer & Csmp. der Leipziger Bank in Leiy
Handel. Gesellschaft in Berlin,
nknerein in Breslau, daselbst,
ig, den Herren Hammer K 6 r daselbst
eingeliefert werden. Die
Gotha, den 1. December 1877.
Rückgabe der ahgeftempelten Interims-⸗-Aetien nebst neuen Diridendenbogen erfolgt innerhalb acht Tagen durch die Bin ar nr end . ;
a 231/15
Dentsche Grunderedit⸗ Bank. von Holtzendorff. Landsky. R. Irieboes.
Re
(d ᷣt. / 2)
Deutscher
Koͤniglich Preußischer
und
Das Ahonnement heträgt 4 ÆK 50 9 für das Vierteljahr.
nn . für den Raum einer Aruczeile 830 9
eichs⸗Anzeiger
Staats⸗Anzeiger.
AM 287.
Se. . der König haben Allergnädigst geruht:
dem Wirklichen Geheimen Dber⸗Finanz-Rath und Pro⸗
vinzial-Steuer⸗-Direktor von Jordan zu Magdeburg die Er⸗
laubniß zur Anlegung des 2. verliehenen Großkreuzes des
2 inh., Haus⸗Ordens Albrechts des Bären zu ilen.
Deutsches Reich. Das Kaiserliche Konsulat zu Aquin (Haiti) ist ein⸗ gezogen.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Kommerzien⸗Rath Henry August Frentzel Beyme in Memel zum nf nnch technischen Mitgliede der Abtheilung des dortigen Kreisgerichts für See- und Handelssachen zu ernennen; und
dem ordentlichen Professor, Hofrath Dr. ö
Sauppe in Göttingen den Charakter als Geheimer Re— gierungs⸗Rath; sowie
dem Advokaten, Justi⸗ Rath Dr. Jucho in Frank⸗ e. M. den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu ver— eihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädiast geruht: folgenden Beamten den Charakter als Rechnungs⸗ Rath zu verleihen: dem Re . ij chen⸗ dräger in Celle, den Departements-Kassen- und echnungs⸗ R een Bor lburg in Posen und Rahn in Köbnigs⸗ 9 n Bert dem * eld J gerich 2 — re 1 Marte ö tgerichts⸗Kalkulator Knackfuß in Berlin, den Gerichts kassen Nendanten Haacke in Soldin, . in Cottbus, Am En de zu Greifenberg i. Pomm., ang erin in Naugard, Kliche in Birnbaum, Sprin“ ger in Posen, Herrmann in Schönlanke, Miethe in Neumarkt, Roether in , Koehler in Rybnik, Knöspel in Nordhausen, Cappel in Hamm und Buddeberg in Neuwied, den Gerichtskassen⸗ und Deposital⸗ Nendanten Proetzel in Neustadt Wr, Gottwald in Habelschwerdt, Hübner in Strehlen, Budde in Coesfeld und Knapp in Herford.
Per sonalver änderungen.
Königlich Preußische Armer.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 27. Rovember. Frhr. v. Zedt⸗ witz, Pr. Lt., aggr. dem Generalstabe der Armee, zum Hauptm., Graf v. Haugwitz, Pr. Lt, aggr. dem Kür. Regt. Nr. 6 und kommdrt. zur Dienstleist. als Lehrer bei dem Milt. Reitinstitut, zum Rittm., vorläufig ohne Patent, v. Einem, Sec. Lt. vom Ulan' Regt. Nr. id und kommdrt. als Adjut. bei der 8. Kap. Brig., zum überzähl. Pr. Lt. befördert. Eckmeyer, Sec. Lt. vom Sra! Regt. Nr. 1g in das Ulan. Regt. Nr. 14, v. Mechow II., See. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 9, unter Beförder. zum Pr. Lt. und Stellung à Ia suite des Regts, als Turn und Fechtlehrer zum Misst. Reit- institut v. Sch wer in, Sec. Vt. vom 14. Garde- Regt. z. F. in das Kür. Regt. Nr. 6, versetzt. Oelrichs, Sec. Lt. von der Ref. des Gren. Regts. Nr. 12, früher in diesem Regt, kommdrt. zur Dienst⸗ leistung bei dem Füs. Regt. Nr. S6, im aktiden Heere und zwar als Ser. Lt. mit einem Patent vom 25. November 1552 im' letztgen. Regt. wieder angestellt. v. Winckler, Hauptm. und Battr. Chef vom 2. Garde⸗Feld Art. Regt, in das Feld. Art. Regt. Nr. H, vom Berge und , Hauptm. und Battr. Chef vom Feld ⸗ Art. Regt. Nr. 3, in das 2. Garde Feld⸗Art. Regt. verfetzt.
erfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 27. November.
Stark er alt vom Stabe der 3. Fuß⸗Art. Brig. zum Art. Depot
in Magbe urg, Saltz geber, engl. vom Art. Depot in Saarlouis,
zum Art. Depot in Mainz, Schulz, e. vom Art. Depot in ain, zum Art. Depot in Küstrin, verfetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber⸗ Lin, 27. November. Frhr. v. Lützow, Sec. Lt. vom Garde⸗Füs. Regt. der Abschied bemilligt.
Beamte der Milttär-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 26. No vem ber— Schlosser, Zahlmstr. vom 1.,, zum Füsf. Bat, und Meier, Zahlmstr. vom Fäs. Bat. zum 1. Bat. Inf. Regt. Nr. 117, verfetzt.
r
Nichtamtliches. Deutsches NR ei ch.
Preußen. Berlin, 5. Dezember. Se. Majestät der Kaifer und König nahmen heute Vormittag die Meldung des von Urlaub?) zurück 6 General⸗Obersten Prinzen August von Württemberg, Königliche wn, n gen und hörten den Vortrag des Chefs des Civil Kabinets, Wiärk— lichen. Geheimen Raths von Wilniowgtki. Später nahmen Se. Najestãät aus den . des Oberst⸗Lieutenants z. D. Frä fen Finck von Jincenstein die Brden des verstorhenen
neral-Lieutenants a. D. Grafen Finck von Finckenstein
auf Trebichow entgegen.
Berlin, Mittwoch,
Sekretär und ,. 6 . Gemein derechts willen eg
ungünst
Alle Host-Anstalten nehmen Sestellung an;
für Gerlin außer den Nost⸗ Austalten auch die Expe⸗-
dition: 8 . Wil helmstr. Nr. 32. — E
— Ihre Majestät die Kaiferin⸗König in besuchte 6e den Wohlthätigkeits verkauf jun Besten der verschämten rmen und heute den zum sten des Elisabeth⸗Kranken⸗ . — Gestern Abend war re Majestät im Konzert ür das Augusta⸗Hospital, in der Sing⸗Akademie, anwesend.
Bundesraths für ungswesen, der Aus⸗
— Die . Ausschüsse wie der Ausschuß für
l und Steuerwesen und für chuß für Zoll- und Steuerwesen Justizwesen hielten heute Sitzungen.
= Nachdem der bisherige russische Kon sul in Tunis seine Funktionen eingestellt hat, ist auf Ersuchen der Kaiserlich uff 4 der General⸗Konsul des Deutschen Reichs in Tunis mit der Vertretung der russischen Interessen in der Regentschaft betraut worden.
— Die Rede, mit welcher Sitzung des Hauses der Abgeordneten der Staats- Minister Dr. Friedenthal die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Zuständigkeit der Ver— waltungshehörden und der Verwaltungsgerichte in stäbtischen Gemeindeangelegenheiten im Gel⸗
in der gestrigen (27)
tungsbereiche der Propinzialardnung vom 28. Juni 1876 einleitete, hat folgenden Wortlaut:
Meine Herren! Der , twurf ist nicht angekündigt worden als eine legislatorische Maßregel von felbständiger Beden— tung, sondern lediglich als eine Ergänzung des Zustaͤndigkeitggesetzes. Als in einem früheren Stadium dag uständigkeitsgesetz zwischen der 8 und diesem Hohen Muse verelnbark wurde, sah man von der Regelung gewisser Verhaͤ die für die Stadtgemeinden von Bedeutung waren und an h in den Rahmen des Zu⸗ ständigkeits gesetzes gehör n, gleichzeitig die Feform der
nr beer dun, w vorzog, die betreffenden Punkte nicht in dem Zuständigkeitsgesetz zu erörsern, sondern in der Städteordnung. Man ging dabei von dem Gesichtspunkte aus, daß es fich, was ö. Punkte betreffe, nicht um Neues, nicht um Solches ee, was außerhalb der Grundsätze des Zuständigkeitsgesetzes sich bewege, fon⸗ dern daß es sich nur um eine Erstreckung, der wie gesagt, festgestellten Grundsaͤtze der Zuständigkeit auf ein vorbehaltenes Gebiet innerhalb der städtischen Gemeindeberwaltung handle.
Wenn nun, meine Herren, aus Gründen, auf die ich später noch zurückkomme, die Staatsregierung davon abgesehen hat, in diefer Session den Entwurf einer Städteordnung vorzulegen, fo mußte sie sich für verpflichtet erachten, demjenigen Vorbehalt, der damals bei Erlaß des Zuständigkeitsgesetzes gemacht war, entsprechend, ein An—⸗ erbieten Ihnen vorzulegen, die festgestellten Grundsätze auf diejenigen Punkte zur Anwendung zu bringen, die an und für sich in das Zu⸗ ständigkeitsgesetz gehören. Diese Bedeutung lediglich hat die Novelle, die hier vorliegt; sie bewegt sich streng in diesen Schranken, weit man mit dem Hergustreten aus denselben ja den prinzipiellen Boden verlassen hätte, auf welchem allein die Einschränkung auf die Novelle , ist. Wollte man diese Schranke verlassen, so wäre mit
echt von Ihnen entgegnet worden: warum die Einschränkung über— t und warum hat man nicht das ganze Städterecht zur erneuten
iskussion und Vereinbarung gestellt? Innerhalb dieser Schranken bietet die Novelle nicht in einem einziger Punkte eine Verstärkung der bureau— kratischen Machtvollkommenheiten der Staatsregierung und ihrer Organe; sie bietet überall Abtretung früherer bureauklatischer Be⸗ fugnisse an Selbstverwaltungsbehörden, sei es an die Behörden der Verwaltungsjustiz, sei es an diejenigen Behörden, welche zusammen⸗ gesetzt sind aus Staats beamten und aus Laien. .
Die Staatsregierung konnte sich nicht verhehlen, daß diese No⸗
velle unter der denkbar ungünstigsten Situation eingebracht wird, ig, weil sie eine Restriktion bietet, — das was unter frühe⸗ ren nnen vielleicht ganz erwünscht gewesen wäre, diejenigen Ab⸗ — von Befugnissen an die Verwaltungsjustiz, an die Laien⸗ Behörden, die an und für sich für Sie Werth gehabt haben, ver⸗ lieren natürlich in dem Augenblicke an Werth, wo sie eine Ein⸗ schränkung vorstellen, wo 6. an Stelle eines Gesetzes treten, welches in weit ausg edehnterem Maße den Wünschen Rechnung trug, welche von Seiten des Hauses in dieser Beziehung geäußert wur⸗ den. . ist die Situation auch ferner deshalb, weil Sie ch scheuen, in einem solchen Gesetze ein Präjudiz zu exrichten und auf weitergehende Forderungen zu verzichten. Daffelbe gilt aber auch für die Staatsregierung, und die Stagtsregierung lehnt ein Präjudiz auch für sich ab. Auch die Staaktsregierung hat in den Motiven auseinandergesetzt, dh sie mit der rstreckung gewisser Kompetenzen auf gewisse Behörden durchaus nicht ein⸗ zuräumen meint, daß in allen Punkten die frühere Organi⸗ sation eine vollkommene gewesen sei. Ungünstig ist aber auch endlich die Situation, weil es auf der Hand liegt, daß es sich mehr oder weniger um interimistische get un gen handelt, daß das nicht das letzte Bert in diesen Angelegenheiken sein könne nach den verschiedensten Seiten, mit welchem dieses Gesetz zusammenhängt, daß, wenn wir überhaupt herantreten an die Frage der Behörd n⸗ Organisation, — ich komme auf ie Punkt später ausführlich zuruck — wir natürlich dann möglicherweise in die Lage kommen könnten, Festsetzungen, die wir heute machen, zu ändern.
Wenn dem ungeachtet trotz aller Ungunst ihrer Position und trotz solcher Schwierigkeiten die Staatsregierung ich nicht gescheut hat, die Novelle vorzulegen, so war für sie lediglich bestimmend der Grund, daß sie 8 den früheren n, ch dazu für ver⸗
ichtet hielt, daß sie hierzu für verpflichtet hielt, nachdem die Voraussetzungen der Vorlage einer Städteordnung ö. waren, und diese Bedeutung die Eingangs der Session abgegebene Er⸗ i daß man eine solche Novelle vorzulegen für nothwendig erachte.
Was die Details der Vorlage betrifft, so möchte ich zunächst nur auf einen Punkt eingehen. Es ist abweichend von früheren Anträgen
und Vereinbarungen, also abweichend von früheren konventione
den 5. Dezember, Abends.
gestellt ist — heute an dieser Stelle und mich hierüber zu Kußern.
en J vinzen Kreis nennen,
1877.
. in sämmtlichen . der Bezirksrath als nstanz eingesetzt, während fruher beabsichtigt war, die größeren Städte unter den Provinzialrath zu stellen. Bas, meine Herren, ist nicht geschehen in einer Unterschaͤtzung der Bedeutung der größeren Städte, denn diese Bedeutung ist von anderer Stelle ausdrücklich anerkannt, — es ist an anderer Stelle ausdrücklich einem darauf basirten Wunsch der größeren Stadtgemeinden Rechnung getragen, — fondern es he= ruht dies, wie die Motive das Nähere darthun, auf der Erwägung, daß, nachdem das Zuständigkeitsgefetz die Beschwerden über Polizei⸗ verfügungen, über 3 und eine andere Reihe sehr wichtiger Senn . dem Bezirksrath überträgt, nachdem auch dis ziplina⸗ rische Befugnisse schwer wiegender Art an den Bezirksrath über⸗ 86 sollen, es nicht . sei, eine neue Zerreißung der tompetenz vorzunehmen Das ausschließlich war der Grand, wes⸗ halb man hier den Bezirksrath substituiren will. Selbstverständlich ist das aber keine politische, keine . Frage, und kann es für die Staatsregierung nicht sein, es ist eine Frage der Opportunität, eine offene Frage, über die man sich verftändigt, so odr fo, wo man das Uehergewicht der Zweckmäßeigkei' gründe zu finden fucht. Die Staats regigrung meinte übrigens, daß für die Schätzung der größeren Städte es von viel größerer Bedeutung sei, daß in letzter 2 dender Instanz sie diesenige Stelle erhalten, die sie wünschen, als daß die erste Instanz, wo es sich um die thatsächliche Feststellung handelt, ihr Werthmesser sei.
So viel, was die Details betrifft, wenigstens in diesem Augen- blick. Wohl aber, abgesehen von den Details, meine Herren, sehe ich vollkommen ein, daß, ehe man an die Berathung und Entschei⸗ dung über ein Gesetz, wie das gegenwärtige, ht. man auf die Frage zurückkommt, des , . Fortganges der Verwaltungsreform, daß man sich klar zu legen bemüht: wie verhält sich dieses . zu derjenigen Verwaltungsorganisation, von welcher anerkannt ist, daß ihr weiterer Fortgang bevorsteht? In der Hinsicht stehe ich nicht an, heute, nachdem ich es kann, nachdem nicht mehr blos individuelle Anschguungen vorliegen, sondern nachdem ich befugt bin, Anschauungen zu äußern, welche auf objektiver, auf vereinbarter Grundlage be⸗ ruhen, auf einer Grundlage, welche von maßgebenden Faktoren fest⸗ dieser Frage näher zu treten
Es ist von der Staatsregierung wiederholt ein Plan für den Fortgang der Verwaltungsreform gefordert worden. Ich nehme an, daß man unter einem solchen „Plan“ nicht das materielle Inhalts⸗ verzeichniß der vorliegenden Gefetze mein n kann, denn wollte man ein solches geben, wollte man es geben in allgemeinen und deshalb verschwommenen Umrissen, so würde nichts gewonnen sein, es würden sich daran alle Nachtheile doktrinärer Programme knüpfen, ohne irgend einen Vortheil gewonnener Klarheit. Wollte man aber ein materielles Inhaltsverzeichniß, daß es in völlig in einandergreifenden Zügen den materiellen Aufriß des Inhalts abgebe, nun, meine Herren, das wäre die gethane Arbeit. Wären wir so weit, dann würden wir auch im Stande fein, in kurzer Frist die Gesetze selbst vorzulegen. Denn hat man erst einmal denjenigen Fonds von Gedanken und Regeln 6 geschaffen, auf welchen eine Gesetzgebung zu ruhen hat, dann indet sich auch sehr leicht die kleine Müsze, mit der man diesen Fonds in Paragraphen umsetzt. Eine solche Arbeit in diesem Augenblick zu leisten, ist völlig unmöglich und ich bin auch überzeugt, daß Sie dieselbe nicht von der Staatsregierung gefordert oder erwartet haben. Ich nehme an, daß Sie unter dem Plan“, den Sie zu haben wünschen, den Arbeitsplan meinen, daß Sie von der Staatsregierung verlangen, mitzutheilen, wie sie überhaupt eine weitere methodische Fortführung der Organi⸗ sationsarbeit ins Auge fasse, und daß Sie verlangen, so weit wie möglich Schlaglichter zu erhalten, um im Stande zu sein, sich von der Stellung, dem Ziel, dem Ernst der Regierung zur Sache auch ein Bild zu verschaffen. .
Dem entgegenkommend, meine Herren, erkläre ich, daß die Staatsregierung entschlossen ist, ohne Verzüg an die Ausarbeitung von Gesetzentwürfen zu gehen, welche dazu bestimmt sind, für den ganzen Rest der Monarchie, ,. der Provinz Posen, die⸗ jenigen Aufgaben gesetzgeberisch zu lösen, welche die Kreitzordnung vom Dezember 1872 für die fünf Provinzen gelöst hat, und hierbei gleichzeitig für das Ganze auch die Regelung der provinziellen Ver⸗ hältnisse, die sich unmittelbar anschließen, zu verbinden.
Es werden diese Gesetzentwürfe getragen sein von demselben Geist, demselben Gedanken und werden sich bewegen in derselben Richtung, in welcher die Kreisordnung selner Zeit vereinbart worden ist. Wenn ich das ausspreche, daß diese Regelung eine gleichzeitige sein soll, wenn ich es betone, daß sie eine innerlich und harmonisch zusammenhängende sein muß, weil sie nicht ein Konglomerat von ufällig zusammengewürfelten Gebieten, sondern einen Staat um⸗ fr, soll, wenn ich das betone und als selbstverständlich voraussetze, es wäre eine andere sen,. als eine harmonische in die er Beziehung eine irrationelle, die an die K des preußischen Staatswesens schädigend rüttelte, so liegt andererseits auf der Hand, daß diese Regelung nicht in einem Gesetz erfolgen kann, sondern je nach der Gruppirung je nach den Perhältnissen, guf welche ich, in einer früheren Sitzung schon hinzudeuten mir gestattete, Verschiedenheiten aufweisen und ih an die konkreten Verhaäͤltnisse anlehnen wird.
Es ist das gerade der Punkt, wo die Regierung auf die An- hörung notabler Männer aus den einzelnen Landestheilen, die von den Verhältnissen und Bedürfnissen ihres Landestheils unterrichte
sind und nach deren Urtheil sie hören wird, großes Gewicht legen wird.
Es liegt ferner in der Natur der Sache, daß Gesetze, wie die von mir avisirten, nicht ohne Eingriff in die kommunalen Verhälh⸗ nisse bleiben werden. Wenn wir dasjenige bauliche Geschoß erstrecen wollen, was wir mit der Kreisordnung errichtet haben, so d ee. wir den Verband suchen des neuen Baues mit dem unterliegenden Geschoß, und wenn wir diesen Verband f berstellen wollen, so werden wir uns an die Regeln der Baukunst zu . haben und diesenigen kommunalen Aenderungen treffen müssen, welche uner⸗ säßlich sind, wenn nicht ein mangelhafter und lockerer Verband ein treten soll. Ebenso haben wir bei der Kreigordnung gehandelt.
Auch möchte ich an dieser Stelle hervorheben, daß, wenn ich die Kreisordnung als das Inaugurlrende, als daz Maßgebende be= zeichnete, ich damit der Frage noch nicht präsudiziren will, ob gerade überall dasjenige, waz wir in den 5 sstlichen Pro⸗ hener kommunale Verband sein muß.