in welchen der Schwerpunkt der ehrenamtlichen Verwaltung zu legen ist, oder inwieweit in einzelnen Landestheilen andere Kommu⸗ — 2 hierzu geeignet sich ergeben werden.
Das, meine Herren, ist eine solche e de der ich vorwen nicht präjudiziren möchte, weil ich sie für konkreter Natur halte, weil sie im Zusammenhange steht mit der eigenartigen Entwickelung der Territorien, so 29 man nicht von vornherein programmartig darüber ein Urtheil fällen kann. .
Die Staatsregierung aber, meine Herren, kann sich nicht ver⸗ hehlen, daß wir in einem unfertigen Zustande uns in den h östlichen Pro⸗ vinzen befinden; die Staatsregierung verkennt nicht, daß gerade diese ln ener, nach der Seite des Zusammenhangs mit den Staatsämtern ein erheblicher Grund für Beschwerden ist, die sich gegen die ge⸗ sammte Organifation erheben. Es ist unmöglich, daß, wenn in einer Staats maschine zwei große Räder werden nebeneinander gehen, ohne miteinander in der rechten Verbindung sich zu befinden, eine Ueber- einstimmung nicht möglich ist; solche Räderwerke müssen ineinander greifen, ineinander greifend sich fördern und die Bewegung potenziren, und so lange das nicht geschieht, meint die Staatsregierung, könne man über das Ganze und Große der Organisation und deren Erfolge ein richtiges Urtheil sich nicht bilden. Ist dem aber so, dann muß die Staalsregierung in demselben Augenblicke, wo sie an die Voll- endung jener Gesetze, die wir eingeführt haben, herantritt, auch gleichzeitig daran gehen, das in der eben bezeichneten Beziehung halbfertige Werk zu einem fertigen zu machen, ich sage, nach dieser Seite hin zu einem fertigen zu machen. Meine, Herren! Auch dazu ist die Staatsregierung entschlossen, die Staatsregierung wird ohne Verzug im Zusammenhange mit der Ausarbeitnng der erst von mir bejeichneten Besetze dazu schreiten, über die Einfügung in die folge⸗ weise veräuderte Gestaltung und Kempetenz der Staatsbehörden ein organisches Gesetz auszuarbeiten. Meine Herren! Dieses Gesetz aber, welches in seinem wesentlichen Theile wiederum die Zuständigkeit zu regeln hat, wird natürlich sich mit denselben Fragen beschäftigen müssen, welche in einem Theile der Provinzialordnung und in dem Zuständigkeitsgesetz behandelt worden sind. Es wird deshalb die rechte Stelle bieten, um diejenigen Aenderungen vorzunehmen, für welche das Bedürfniß nachgewiesen wird. Die rechte Stelle, weil keine selbständige fundamentale Revision eintritt, welche die Grundlagen des Geschaffenen in Frage stellt, sondern die für die sachliche Konnexität und den Zusammenhang der gesetzge⸗ berischen Aufgaben gebotene Gelegenheit, Mängel zu beseitigen, welche man zu beseitigen genöthigt wird. Nun ist gewiß xichtig, was. der geehrte. Herr Abgeordnete zu melner Rechten neulich ausgeführt hat, daß die Beschwerden, die sich über die neue Organisation gußern, übertrieben sind. Es ist richtig, daß die Be⸗ schwerden zu einem erheblichen Theile von Seiten ausgehen, welche sich gegnerisch vielleicht aus den verschiedensten Gründen der Ent⸗ wicklung der letzten 10 Jahre gegenüber verhalten, und die mit Ver⸗ gnügen, wo sie eine Wunde zu erblicken glauben, darin wüh⸗ len. Es ist richtig, daß bei, Einführung der Kreisordnung Unebenheiten vorgekommen sein mögen, die ein gewisses Mißtrauen hervorgerufen haben; es ist richtig, daß mit der Kreigordnung Keime gelegt worden sind, die in der Zwischen⸗ zeit nicht diejenige Pflege erhalten haben, wie es in demjenigen Sinne lag, in welchem die Kreisordnung erging. Vor Allem aber, meine Herren, bitte ich nicht zu vergessen, was ich bereits andeutete, den Justand der Unfertigkeit, der gewiß das allergrößte Mißbehagen her⸗ dorrufen müßte. Wer wohnt wohl gern in einem unfertigen Hause und hört das Klopfen und Hämmern der Bauleute und den Streit der Bauleute über die Art und Weise, wie das Werk fort⸗ zuführen ist. Wenn das aber Alles richtig ist, so er ich, sofern man streng zu urtheilen sich verpflichtet hält, man sich dennoch sagen muß, es bleibt ein Theil der Beschwerden übrig, der unzweifelhaft ohne Unterschied der politischen Parteien, ohne Unterschied der ge⸗ sellschaftlichen Gruppirung zu Tage tritt, und von dem man erwar⸗ tet, auch wiederum ohne Unterschied der Parteien, daß wir, d. h. Sie und wir, die Träger der Gesetzgebung — man erwartet, von uns, daß wir diesen Beschwerden Abhülfe schaffen und die Wünsche des Landes befriedigen. .
Wenn dem so ist, meine Herren, dann meine ich, würde aller⸗ dings derjenige, der pessimistisch denkt, und wer den Wunsch hat, daß an einem gewissen Punkte die Reorganisation, die Stagnation, d. h. die Reaktion komme, gut thun, alle Beschwerden von der Schwelle ab— zuweifen. Wer aber nicht so denkt, wer davon durchdrungen ist, daß die Grundgedanken der Verwaltungsgesetzgebung heute noch so richtig sind, wie vor fünf Jahren — und ich meinestheils bin davon über— zeugt, ich stehe noch heute wesentlich auf demselben Standpunkt, auf dem ich damals stand — wer davon durchdrungen ist, daß diese Ge⸗ setzgebung eine wichtige ist, daß gegenüber den Stürmen, die von den verschiedensten Seiten, gesellschaftlicher und politischer Natur, das Staatswesen bedrohen, diesen Stürmen gegenüber eine feste Abwehr nur dann gesichert ist, wenn man den Kreis derer erweitert, die dem Staate dienen und sich mit dem Staate identifiziren, so daß, wie ich damals mich auszudrücken mir geflattete, wie bei uns im Heere die allgemeine Dienstpflicht gilt, wie das ganze Volk in den Herresdienst einzutreten hat — wenn man davon durchdrungen ist, daß diese Gesetzgebung eine heilsame ist, daß sie dem Wohl des Vaterlandes entspricht, dann wird man den lebhaften Wunsch empfinden, daß die geschaffenen Zu⸗ stände dem Volke lieb, daß sie als ein werthvolles Besitz⸗ thum anerkannt werden, daß sie fester Wurzeln schlagen in dem Boden unseres Gemeindewesens. Will man das aber, dann muß man das Erz sondern von den Schlacken, die ihm an—⸗ haften; man muß dieses Erz als echtes, reines Metall zum Gemein⸗ gut unseres Staates und unseres Volkes machen.
Von diesem Gesichtäspunkte ausgehend ist die Staatsregierung entschlossen, gleichzeitig — wie ich schon hervorgehoben habe — mit der Uebertragung der Kreisordnung und der anschließenden prinzi⸗ piellen Verhältnisse aus den fünf Kreisordnungsprovinzen in den ö. fammten Rest des Stagtes gleichzeitig die Einfügung des Be⸗ amtenthums in diese Organisation so zu verbinden, daß feste und klare Verhältnisse eintreten und an der gewesenen Stelle alle Mit⸗ glieder des Staates gemeinsam für den gemeinen Nutzen arbeiten.
Dies vorausgesetzt, meine Herren, kann ich jetzt — was ich früher nicht konnte, weil ich früher nur ausgedrückt hätte, was ich empfinde, aber nicht, was von mir ge vollt werden darf. — so kann ich heute Aeußerungen von mir, die nach meinem Dafürhalten un⸗ nöthigerweise zu einem prinzipiellen Gegensatze erhoben worden sind, Aeußerungen, die wesentlich nur eine ahweichende Methode bezeichnen, fo kennzeichnen und aufklären, daß das Mißverständniß nach meinem Dafürhalten in höherm Grade ausgeschlossen wird, als es mir damals möglich war. Ich habe damals — ich möchte mir gestatten. einige Worte vorzulesen, weil mir daran liegt, in dieser Beziehung korrekt zu sein — ich habe in einer frühern Sitzung erklärt, daß die Staatsregierung einer Umgestaltung der kommu⸗ nalen Verhältnisse prinzipiell nicht entgegen ist, daß die Regierung weit davon entfernt sei, mißzuverstehen, daß die bestehenden Kom⸗ munalordnungen in vielen Beziehungen der verbesserungsbedürftig seien, daß dieselbe diese Kommunalordnungen nicht für ein abge⸗
gie ene der Revision entzogenes Gebiet erachte; daß nur diese
evision in systematischer Gestalt nicht als ein integrirender
Bestandtheil desjenigen gefetzgeberifchen Abschnittes der Re⸗ form angesehen werde, welcher zunächst vor uns liege.
Heut, mein Herren, habe ich ausgeführt, was ich unter diesem gieße eri bern Abschnitte verstehe, welcher zunächst vor uns liegt. Ich behaupte aber weiter, daß die Staatsregierung der Situation, wie sie Eingangs 63. Session bestand, vor allen Dingen ver⸗ pflichtet war, elne feste und bestimmte Entscheidung über se, . Weg zu treffen, welchen sie im Punkte der Verwaltungs⸗ reform und deren Fortgang zu gehea gesonnen sei. Diese Entscheidung aber, meine Herren, war eine solche, daß man
was mit der Kreisordnung ge⸗
tte, wir wollen davon absehen * 36. n Stadt und Land an eine Reform
schaffen worden ist, und zunäch der 8e Der andere Weg bestand darin, daß man sich entschlösse, die Fäden, die bei der Kreisordnung fest zusammen⸗ geschlungen wurden, die im weiteren Verlauf der Entwickelung zu Boden gefallen waren, wieder aufzuheben, daß man daran ginge, vor allen Dingen nach zwei Richtungen hin das Unfertige fertig zu machen, in⸗ dem, was bisher nur für einen Theil des Staatsgebietes galt, für den gesammten Staat erstrebt werde, dem einheitlichen Charakter unseres Staatswesens, der ein Grundzug unserer ganzen politischen Entwickelung bleiben muß, entsprechend, und ferner, indem man in die veränderte Gestaltung des Staatswesens die Staatsämter organisch einbüßte. Die Frage, meine Herren, stand ent⸗ weder — oder, so daß ein gleichzeitiges Bearbeiten beider Aufgaben als drittes ausgeschlossen. war,. Letzteres wäre ein Vorhaben gewesen, die ernsthafte Politiker sich vorzusetzen 5 Stande sind. Es hätte in das Gebiet der Phantasie und nicht der
Realität gehört, und die Folge wäre nicht die Vellendung, sondern das Scheitern beider Aufgaben gewesen, die Wiederkehr einer unfrucht⸗ baren, sterilen . wie wir sie schon in unserer Staat geschichte
erlebt haben. Deshalb, meine Herren, entschied sich die Staats. regierung dafür, den Weg zu gehen, den ich im ersten Theil meines Vortrages vorgeführt .
Abgesehen von anderen Gesichtspunkten, die ich, bei meinen früheren Vorträgen hinsichtlich der Städteordnung bereits andeutete, waren hierbei noch folgende Motive maßgebend: zunächst, meine Herren, der Wunsch, das Verlangen dieses Hohen Hauses zu erfüllen, welche bei den verschiedensten Gelegenheiten in den letzten Jahren un⸗ ausgesetzt in erster Linie dahin gerichtet waren, die Erstreckung der Kreis⸗ und De nn, auf den Rest der Monarchie herbei⸗ zuführen und erst in zweiter Linie dahin, daß die Reform nach den anderen Seiten in Ausführung gebracht werde.
Zweitens, meine Herren, war dafür . der Gedanke, den ich früher und auch heute wieder berührt habe, daß man erst das albfertige fertig stellen müsse. Es kam aber nicht blos in Betracht, daß es ich um wünschenswerthe Verbesserungen handele, sondern daß eine Gefahr darin erkannt werden müßte, wenn neue Institutionen diskreditirt würden, und eine fernere Gefahr darin, daß unser Beamtenthum in seiner Konsistenz erschüttert würde. Wem von ung ist es unbekannt, daß es wenig Beamte giebt, die in diesem Augenblick nicht über Unsicher⸗ heit klagen hinsichtlich der Natur ihres Wirkungskreises, hinsichtlich der Stellung des Beamtenthums überhaupt zu der neuen Organi⸗ sation. Und das, meine Herren, ist ein Schaden der bedenklichsten Art, vergessen Sie nicht, daß unser Beamtenthum eine der traditio⸗ nellen Grundlagen des preußischen Staates ist, und daß in dem Augenblicke, wo diese Grundlage erschüttert wird, eine der geschicht⸗ . Voraus setzungen des preußischen Staates in das Schwanken geräth.
Dazu kam ferner folgender Grund, welcher sich auf die erneute Vorlage der Städteordnung in dieser Session richtete. Meine Herren! Als unzweifelhaft läßt sich annehmen, daß Sie einer neuen Gemeindeordnung, einer neuen Städteordnung nicht zustimmen würden, die nicht eine erhebliche Emanzipation von der bisherigen Staats⸗ aufsicht enthält, und in ihrem letztenResultat dahin führt, die kommunalen Gemeinwesen , und unabhängiger von der Staatsgewalt zu stellen. Ist das aber richtig und kann man verständigerweise sich hierüber nicht täuschen, so muß die Staatsregierung, ehe sie . Vorlagen macht, prüfen, worin der Gegensatz und das Gegengewicht egenüber solcher Emanzipation und Dezentralisation zu finden sei. gi dieser Hinsicht aber sagte sich die Staatsregterung, daß, bevor an die Sache in diesem Sinne gegnagen werden könne, sich bestimmt und klar übersehen lassen müsse, wie die Struktur der Staats behörden begriffen sein werde und welche Garantien letztere dafür biete, daß diejenigen Rechte, welche nothwendig sind für das Bestehen, n dig für die Kohäsion des Staates, daß diefe Prärvghtive nicht in der Staattgemilt er halten bleiben, sondern auch, daß ihre Handhabung nicht eine lockere, unzureichende werde, sondern feste und stramme und in dem nothwendigen Zusammenhange mit den Centralstellen bleibe. Diese Vorausetzungen müssen erst durch die Regelung der Staatsämter als unerläßliche Garantie gegeben sein, ehe eine fernere Dezentra⸗ lisation und Emanzipation der Gemeindekärperschaften, wie sie die⸗ selbe wünschen, in Aussicht genommen werden kann.
Das, meine Herren, führt mich an einen Punkt der Novelle zurück, nämlich auf die Frage der städtischen Polizei. Demjenigen, der sich mit der vaterländischen Rechtsstaatsgeschichte beschäftigt hat, ist nicht unbekannt, daß der Begriff der Staatspolizei, wie er sich in Preußen entwickelt hat, ein e ungemessener ist, wie denn unsere staatlichen Einrichtungen sich vielfach von oben nach unten und nicht von unten nach oben entwickelt haben. Wenigstens ist es so in den alten Theilen des preußischen Staats. Eine Folge davon ist in per. übermäßigen Ausdehnung des Umfanges der Staatspolizei zu
nden.
Eine Reform in deeser Beziehung wird aher nicht in der Richtung liegen können, daß man im Ganzen die Gemeinden mit der Po⸗ lizei vom Staate ablöst, oder die Verbindung g gien ihnen und den Centralstellen, sondern daß man den Begriff der Polizei nach den Forderungen der heutigen Zustände zerlege und daß man Das jenige autssondert, was nicht als Prärogative des Staates noth⸗ wendig ist. Nur fo kann man nach meinem Dafürhalten . ren, indem man das für den Staat Nothwendige dem Staat erhält, und dafür in der Struktur den Staatsbehörden eine sichere Hand- habe bietet, daß die stagtliche Exekutive eine energische bleibe. Man kann in befriedigender Weise die essentielle Frage des städtischen Ge⸗ meinde echts nicht eher lösen, ehe nicht die Srghntsation der Staats⸗ ämter gesetzlich geregelt ist.
Nun, meine Herren, ich meine, wenn ich in dieser Wiise das Vorhaben der Staatsregierung charakterisiren kann, wenn ich keit, von welchen Gesichtspunkten getragen die Staatsregierung den Ab⸗ schnitt der Gesetzgebung, den sie als den zunächst vor Ihnen liegen⸗ den betrachtet, so definirt hat, wie es e che, so mögen abweichende Meinungen darüber vorhanden sein, ob dieser, Plan richtig sei, ob man es nicht hätte anders machen können; die Meinung möchte doch aus⸗ geschlossen erscheinen, daß man es hier mit einer Verschlechteruug der Situation zu thun habe in dem Verhältniß zu dem Zustande, wie er etwa vor drei Monaten in Aussich! stand, es liegt dies nahe, meine Herren, Sie werden entgegnen, es ist eine große Aufgabe die gezeigt wird, sie kann sich auf unabsehbare Zeit hinziehen, wir wünschen zu wissen: wie wird die Arbeit vorschreiten. Nun, meine Herren, Ihnen zu er= klären, daß die Vorlagen, die ich heute gekennzeichnet habe, in der nächsten . vorgelegt werden, das bin ich nicht im Stande, das wäre anmaßend und unehrlich, weil für eine Aufgabe von solcher Dimension ein gewiss nhafter Mann in der That die Stunde ihrer TWöfung nicht anzugeben vermag. Ebenso wenig aber möchte ich autsprechen, daß ich es für ausgeschlossen, daß ich es für unmöglich halte, diese Vorlagen für die nächste Session fe tzustellen. Aussprechen will ich es, daß diese Arbeit nicht in der gewo nten Art, sondern in außergewöhnlicher Weise mit Hinzuziehung außerordent⸗ licher Kräfte und mit all den Mitteln betrieben werden wird, die
nolhwendig sind, um den von dem gewohnten Gang abweichen den Ver⸗ hältnissen Rechnung zu tragen. Aussprechen kann ich es, daß die Arbeit bereits begonnen ist, daß die ersten Gruppirungen und Vor⸗ bereitungen nach den beiden gesetzgeberischen Richtungen be⸗ reits vorgenommen werden. Aussprechen kann ich, daß man sich nicht beschränken wird guf die Berichte und Aeußerungen der Staatsbehörden im engeren Sinne des Wortes, sondern auch hinzu⸗ ziehen wird diejenigen neu geschaffenen Seid styerwaltungs behörden, die aus ihrer eigenen Erfahrung heraus, aus ibrer Neigung zu den Institutionen einen guten Titel und die Erfahrung beh. über die nothwendigen Veränderungen Vorschläge zu machen. Gestatten Sie mir — ich glaube, in der erg tsacht . Ihnen vorgeführt zu ben, was ich als Arbeitsplan ankünd . und diejenigen Schlag⸗
— gestatten Sie mir zum Schluß noch einige Bemerkungen persön⸗ licher Art, zu denen ich gezwungen bin en . Auslegung, n I er den von mir abgegebenen Erklärungen äber meine Geschäfts⸗ ührung gegeben hat und die gewiß nach meiner heutigen Auseinander- setzung in verstärktem Maße wiederkehren wird: eine Auslegu welche dahin ging, daß in der Art meines Auftretens eine antizi- 86 5 des Ressorts des Innern liegt. Meine Herren! ls ich dem Wunsche Sr. Majestät des Königs gehorchend die gegen⸗ wãäͤrtige 1 übernahm, lagen zwei Wege vor mir; der eine hätte darin bestanden, daß ich mich der Geschäfte des Innern nur in so weit angenommen hätte, als es nöthig war, um äußerlich die Verwaltungsmaschinerie nicht in Stillstand gerathen zu lassen, und daß ich mich Ihnen . mit diplomatisch m Achselzucken hinter dem interimistischen Charakter meiner Amtsführung verschanzt hätte. Es wäre dies, um einen jetzt beliebten Ausdruck zu brauchen, die dilatorische und für mich unter allen Umständen bequemere Art der Geschäftsführung gewesen. Ich hätte ganz gewiß, wenn mein persönliches Behagen allein in Frage gekommen wäre, diesen Weg wählen müssen. Der zweite Weg bestand darin, vollkom- men in die nun einmal vorhandenen Lücken einzu⸗ treten und keiner Entscheidung prinzipieller Natur, sei es auf dem Boden der Verwaltung, sel es auf dem der gesetzgeberischen Initiative, aus dem Wege ö gehen, bei den Schwierigkeiten, die vorhanden sind und die zu erkennen mir nicht fern lag, nicht vor⸗ bei zu laviren, sondern das Amt so zu führen, als wenn es voll⸗ ständig als Eigenthum besessen werde. Ich wählte diesen letzten Weg deshalb, weil ich ihn für den pflichtmäßigen und für den verfassungs⸗ mäßigen hielt. Ich war der Meinung, daß die Herren, die am ersten Tage, wo ich in der einen Eigenschaft Ge⸗ lezenheit hatte, vor diesem Hohen Hause in parlamen⸗ tarische Verhandlungen einzutreten, bezügliche Anträge stellten, Recht gehabt hätten, eine konstitutionelle Lücke zu finden, wenn Nie- mand inhaltlicher Weise das Ministerium des Innern zu vertreten bereit gewesen wäre. Hieraus, meine Herren, folgt zweierlei: Einer= seits, daß es eine in der parlamentarischen Geschichte fast beispiel⸗ lose Unbilligkeit wäre, mich persönlich verantwortlich machen zu wollen für Schwierigkeiten, die lediglich in der Situation liegen. . Andern, daß man aus der Art meiner Geschäftsführung keine ückschlüsse zieben darf auf deren Dauer. Wie lange ich diese interimistische Stellung einnehmen werde, meine Herren, das muß für mich ohne jeden Einfluß auf den Inhalt der Geschäftsführung sein. So lange ich aber an der Spitze der inneren Verw stung stehe, werde ich mich bei meinen Entscheidungen niemals leiten lassen durch persönliche Perspektiven auf die weitere Zukunft. ch werde mich niemals durch etwas anderes leiten lassen, als durch meine Amtspflicht, durch meine politische Ueberzeugung von der Richtigkeit derjenigen Maßregeln, die ich durchzuführen habe. ;
Diese Ueberzeugung, diese Gedanken waren es, von denen ich getragen bin bei Gestaltung der Dinge, welche mir vorlagen, gerade so, als ob ich immer Minister des Innern sein würde. Diese Ge⸗ danken waren es, welche leitend sind bei dem Plan der Fortführung der Verwaltungsorganisation, den ich mir gestattet habe, vorzuführen und von dem ich hoffe, daß er Ihre Bewilligung finden und zum Wohl des Vaterlandes gereichen wird. .
Der k wurde auf Antrag der Abgg,. von Rauchhaupt und Dr. Lasker an eine besondere Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen. Persönlich bemerkte der Staats⸗-Minister Dr. Friedenthal dem Abg. Dr. Hänel, daß das zwischen ihnen obwaltende, Mißverständniß in der früheren, nicht in der heutigen Sitzung liege.
Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Aufbringung der Gemeindeabgaben. Nach dem Abg. Kaufmann legte der Abg. Dr. Gneist in ein⸗ gehender Rede die Unzukömmlichkeit des jetzigen Zuschlagssystems dar und 6 Selbstregulirung der Gemeindeabgaben. Der Abg. Vopelius wendete sich gegen das im 5. 15 des. Gesetz⸗ entwurfes ausgesprochene Prinzip der Befreiung des Reichs- und Staatsfiskus von der Abgabepflicht. Der Abg. Dr. Frhr. v. 2. Goltz erklärte wegen der Ueberlastung der Gemeinden mit Abgaben die Herbeiführung eines Maßstabes zur Regelung dieser Ver⸗ hältnisse für nothwendig; der von der Regierung gegebene treffe im Allgemeinen das n . nur habe sie denselben zu minutiös ausgearbeitet; es sei Sache der Kommission, wel den Entwurf herathen würde, zu prüfen, ob sich dieser Man⸗ gel beseitigen lasse. 2 , .
Der Regierungskommissar, Geheime Reierungs Rath Herrfurth, führte aus, der Vorwurf, daß die Regie⸗ rung diesen Entwurf zu einer ungeeigneten Zeit vor⸗ gelegt habe, würde auch das Haus selbst treffen, das wieder⸗ holte Resolutionen gefaßt habe, welche die Regierung zur Vorlage eines Kommunalsteuergesetzes in der nächsten Session aufgefordert hätten. Die Regierung verkenne nicht die großen Schwierigkeiten, welche augenblicklich der Regelung dieser Frage entgegenftänden, sie glaube aber eine längere Verzöge⸗ rung nicht rechtfertigen zu können. Der Einwand der allzu engen Anlehnung des Gemeindesteuersystems an die direkten Staatssteuern treffe nicht zu. Schon in dem im vorigen Jahre publizirten Entwurf wäre das Zuschlagssystem in nur geringem Maße n und die in dieser Beziehung jetzt eingetretenen Modifikationen beseitigten wohl jegliches Be⸗ denken in dieser Hinsicht. Die Zuschläge könnten nach der Vor⸗ lage so kombinirt werden, daß alle lokalen Eigenthümlichkeiten berücksichtigt werden könnten. Man habe auch den Vorwurf der allzu großen Kasuistik gegen die Vorlage erhoben. Eine jede derartige Bestimmung solle aber eine im praktischen Leben hervorgetretene Streitfrage k In dieser Be⸗ ziehung sei eher zu wenig als zu viel geschehen. Die Regie⸗ rung glaube nicht, daß ihr Entwurf alle die vielen Streit⸗ er im Kommunalsteuersystem richtig löse, sie werde Ver⸗
esserungsanträge gern in Erwägung ziehen, wie sie auch eine
genauere Statistik dieser Verhältnisse mit Freuden begrüßen werde. Die jetzt vorliegende sei nur eine Privatpublikation mit Benutzung des amtlichen Materials.
Um 4 ihr wurde die Debatte abgebrochen und vertagt.
— 9 der heutigen (28. Sitzung des Hauses der
Abgeordneten, welcher am Ministertische der Minister der eistlichen 2ꝛc. Angelegenheiten, , beiwohnte, theilte der ren, mit, daß vom Handels⸗ inister ein Entwurf eines Chaussee⸗Polizeigesetzes eingegangen sei. Der Abg. Dr. Weh⸗ renpfennig ist neu in das Haus eingetreten, Demnächst be⸗ . der Abg. Dr. Virchow seinen Antrag, welcher autet: 8 . Haus * ee m, . . Dem 5§. 34 der
eschäftsordnung folgenden Zusa nzuzusügen:
Anträge im 2 Art . der Versassungsurkunde Alinea 2
sind jederzeit zulässig.
Antrages an die Ges äftsordnungs⸗Kommission, während der Abg. Br. Lucius dessen ale n wünschte. Beim Schlusse des Blattes hatte der Abg.
— Allerhöchste Privilegien wegen Ausgabe von auf den . lautenden Obli n,, verliehen worden: unterm 15. Oktober 1877 der Stadt Kö⸗
an einem Scheidewege stand und zwischen zwei Wegen zu wählen hatte. Der eine Weg hätte darin bestande, 6 man in das Stadium vor der Kreisordnung zurückgegriffen hätte, daß man gesagt
iichter hinzugefügt zu haben, welche für den Unbefangenen genügen werden, 2 die . der Regierung . zu können
nigsberg i. Pr. 2450 09090 4 mit 4 Proz. verzinsli i bre he scht ie zur Bestreitung der Kosten für die ⸗
Der Abg. Dr. Aegidi beantragte die er , des
Vorla itet it. indthorst (Meppen) das Wort. ge ausgearbeitet i
terung der Wasserleitung, Beseitigung einiger gefährliche; Wasserläufe innerhalb der Stadt, Kan ern, 35 . anstalten durch Bau von Ufereinfassungen, Hrn gen und Wegen, Vermehrung der Schulanstalten und Erweiterung anderer städ⸗ tischer Anstalten. = 17. Oktober 1875 den Kreisständen des Krei⸗ ses Kosten 120 900 6 Anleihescheine des Kreises Kosten, mit 41 rg verzinslich, behufs Ausführung von Ehausseebauten. — 24. Oktober 1877 der Kreisversammlung Westhavelland 780 690 6 mit 4 Proz. verzinsliche Kreisobligationen 89 Emission), behufs Einlösung der noch im Umlauf befind⸗ ichen proz. Kreisobligationen im Betrage von 260 250 Thlr. — 780 760 C6. — 29. Oktober 1877 der Stadt Gelnhausen 100 909 6 Obligationen der Stadt Gelnhausen, mit 47 Proz. verzinelich, zur Abtragung älterer Schulden bezw. zur Be⸗ ben, e, der Kosten von Kirchenbau⸗Reparaturen und Restau⸗ rationen.
Allerhöchst genehmigt sind: unterm 24. Oktober 1877 das von der Bremen⸗Verdenschen Landschaft beschlossene Land⸗
chaftsstatut, betreffend Abänderungen der Ver⸗ assung der Bremen⸗Verdenschen Landschaft. — 29. Oktober 1877 das Landschaftsstatut, , , Abänderungen der Verfassung der Calenberg⸗ Grubenhagenschen Landschaft. — 29. Oktober 1877 der erste Nachtrag zu dem revidirten Sta⸗ tute für die Verwaltung der provinzialständi⸗ schen Brandversicherungs-Anstalt der Provinz Schleswig-⸗Holstein de conf. 8. März 1876.
Tarife sind Allerhöchst genehmigt worden; unterm 5. Okto⸗
ber 1877 für das Uebersetzen auf der Fähre über die Swine wischen Swinemünde und Ostswine. — 5. Oktober 1877 esgleichen über die Havel bei Phoeben im Zauch⸗Belzig⸗ schen Kreise. — 12. Oktober 1877 für die Benutzung der Ka⸗ näle und Schleusen auf den Wasserstraßen der Provinz Preußen zwischen den Orten Osterode, Deutsch⸗Eylau, Saal⸗ feld, Liebemühl, Hoffnungskrug, Kleppe und Elbing, sowie in der geneigten Ebene zwischen den Orten a,,. und Kleppe. — 2. November 1877 für das Brückengeld auf der . über die Weiße Elster oberhalb der Auebrücke ei Zeitz.
Das Expropriationsrecht ist ,, . worden: unterm 17. August 1877 dem Rittergutsbesitzer Ludendorff zu Ratteick u. A. behufs Ausführung des Baues einer Chaussee von Zanow bis zur Cöslin⸗Pollnower Chaussee bei Nadebahr. — 24. Oktober 18757 der Gemeinde Misdroy behufs Durch⸗ führung der die Lindenstraße mit der Bergstraße daselbst ver⸗ bindenden Querstraße. — 12. November 1877 dem Norder⸗ Dith marschen We gedistrikt zum chausseemäßigen Ausbau von 7 Straßen. — Der Gemeinde Blankensee in Bezug auf ein zur Verbreiterung des sog. neuen Wegs erforderliches Grundstuͤck.
Dem Kreise Teltow ist unterm 29. Oktober 1877 das Recht der Chausseegelderhebung auf der von ihm übernommenen Berlin⸗Glasower Chaussee verliehen worden.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich badische Ministerial⸗Rath Lepique ist von Karlsruhe hier eingetroffen.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die ö Dr. Jottkowitz in Kuß, Dr. Forner in Kattowitz, Dr. Mucha in Gleiwitz, Dr. Wilhelm Kalau von Hofe in Weilburg, Dr. Altendorf in Waxweiler.
Sachsen. Dresden, 4. Dezember. Die Zweite Kam mer begann heute die Berathung des Etats des Justiz⸗ departements. Eine längere Diskussion entspann sich über die Mitwirkung des Landtags bei Bestimmung der Sitze und Bezirke der Gerichte und die Wahrung des Budgetrechts der Kammer bei der neuen Justizorganisation. Ein Antrag des Abg. Freytag, den Etat nur 96 die Zeit bis zum Eintritt der neuen Organisation zu bewilligen, wurde abgelehnt, eben⸗ so ein ähnlicher Antrag des Abg. Dr. Stephani, nach welchem die richterlichen Besoldungen nur für diese Zeit bewilligt wer⸗ den sollen, und die Regierung um Vorlegung der nöthigen Unterlagen, um das zukünftige Bedürfniß zu bemessen, auf⸗ gefordert werden sollte, nachdem der Staats⸗Minister Abeken die in der Deputation abgegebene Erklärung wiederholt hatte, daß die jetzigen Gehalte der Beamten, auch wenn diesen in der neuen Organisation andere Funktionen überwiesen werden sollten — vorbehaltlich einer eventuellen späteren Ausgleichung etwaiger Härten — für das letzte Quartal des Jahres 1879 kein höherer Gehalt gewährt, auch die Gewährung eines solchen für die
ukunft nicht zugesagt werden sollte. wd Anträge der Abgg.
chreck und Lehmann, welche eine Vorlage über die Sitze und Bezirke der künftigen Gerichte verlangten, wurden der Gesetz⸗ gebungsdeputation überwiesen. — Der Bericht der Fin anz⸗ deputation der Kammer über das Königliche Dekret, die Errichtung eines Gebäudes in Berlin für den Gebrauch der Bevollmächtigten zum Bundesrathe und der Gesandtschaft betreffend, beantragt:
„Die Kammer wolle zwar dem Plane einer Erleichterung der Geschäfte der Bevollmächtigten zum Bundesrathe und der Gefandt⸗ schaft in Berlin durch Concentration der betresfenden Lokalitäten im Prinzip vollständig beitreten, sich aber aus den im Berichte näher dargelegten Gründen, einerseits in Ansehung der Zeit, andererseits bezuglich der Art und Weise der Ausführung des gedachten Projektes mit dem Antrage der Königlichen Staatsregierung nicht einverstanden r! und hiernach das gestellte Postulat von 780 000 M zur Zeit ablehnen.“
Sach sen⸗Altenburg. Altenburg, 2. Dezember. In Betreff der bevorstehenden Justiz reorganisation auf dem Grunde der neuen Reichs-Justizgesetze sind dem jetzt versam⸗ melten Landtage zwei Vorlagen zugegangen, von denen die eine sich auf eine nothwendige Abänderung der provisorischen Ober⸗Appellationsgerichtsordnung, die andere auf die Kosten der baulichen ö in den ut g n en bezieht. Die letztere Vorlage bestätigt, daß es die Absicht ist, für das an . ein Landgericht zu errichten, und daß
er Sitz dieses Gerichtes in Altenburg, in dem Gebäude des bisherigen Kriminalgerichtes sein wird. . Neuß ä. EL. Greiz, 4. Dezember. (W. T. B.) Die Vorlage, betreffend die K, eines eigenen Land⸗ 5. ist Seitens der Regierung zurückgezogen und er Landtag vertagt worden, bis eine neue bezügliche
Elsaß⸗ Lothringen. Straßburg, 2. Dezember. Der „Magdb. Ztg.“ wird aus Elsaß-Lothringen geschrieben: „Die Rückkehr von ausgewanderten ,
auch in den Städten die Naturalisationsgesuche. Bei Erklä— rung dieser Erscheinung dürfte man kaum . wenn man dieselben vorherrschend auf die unsichere politische Lage in Frankreich zurückführt. Auch junge Leute, welche s. Z. die Furcht vor der deutschen Militärpflicht über de Grenze ge— trieben hat, kommen in großer Anzahl wieder zurück, nachdem kürzlich die Bedingungen, unter welchen von denselben die ö erlangt werden kann, bedeutend gemildert wor⸗
ind.“
DOesterreich⸗ Ungarn. Wien, 3. Dezember. Der Kaiser ist heute von Gödöllö nach Wien zurückgekehrt.
— 4 Dezember. (W. T. B. Im Abgeordneten⸗ hause legte die Regierung heute einen Gesetzentwurf vor über die Forterhebung der Steuern und Abgaben bis Ende März 1878, sowie betreffend die Ermächtigung zur Begebung von 10 Mill. Fl. Goldrente zur Deckung des Defizits im ersten Quartale des Jahres 18578. Es wurden außerdem Gesetzentwürfe eingebracht, betreffend die Ver⸗ längerung der gegenwärtigen Bestimmungen des Wehr— 6 bis Ende 1879, sowie über die Aushebung des Re— rutenkontingents für das nächste Jahr.
— Der „Deutsch. Ztg.“ zufolge wird das diesjährige Heeresbudget im Ordinarium sich um zwei Millionen höher stellen als die für das laufende Jahr bewilligte Summe. Die Mehrausgaben vertheilen sich auf die Berittenmachung der Hauptleute, auf die Geniewaffe und die Reserve⸗Offiziere. . . soll sich auf vier Millionen Gulden
ufen.
Pest, 4. Dezember. (W. T. B.) Im Unterhause wurde heute von der Regierung ein Gesetzentwurf über die Verlängerung der Gültigkeit des gegenwärtigen Wehr— gesetzes bis Ende 1879 eingebracht.
Schweiz. Bern, 3. Dezember. Die ständeräth— liche Zollrevisionskommission hat am 1. Dezember ihre Arbeit geschlossen und ist zur Berichterstattung bereit. Im Allgemeinen sind die Ansätze des Bundesraths von ihr etwas gemildert worden, so daß bei der Annahme ihrer Vor— schläge sich eine Mehreinnahme von ungefähr 7 statt 9 Mill. ergeben würde. — Die Zolleinnahmen vom 1. Jan. bis 30. Nov. betrugen 14 152 015 Fres. oder 1 551 895 Fres. weniger als 1876. — Nach einer zweitägigen hitzigen Dis— kussion hat der Große Rath von Tessin den Beschluß gefaßt, Lugano zu zwingen, die Kosten der militärischen Skku⸗ pation zu bezahlen.
— 4. Dezember. (Cöln. Ztg.) Der Bundesrath hat das Züricher Banknoten monopolgesetz aus konstitutio⸗ nellen Gründen aufgehoben.
Großbritannten und Irland. London, 3. Dezember Aus Calcutta wird dem Reuterschen Buregu unterm 2. De— zember telegraphirt: Jammu, die Hauptfestung der auf— rührerischen Jowaki's, wurde gestern von dem britischen Expeditionscorps unter dem Befehl des Generals Keyes er⸗ obert. Die Verluste auf britischer Seite betrugen nur vier Verwundete. Der Feind verlor 41 Mann an Todten, Ver— wundeten und Gefangenen. Ein britisches Regiment und vier Eingeborenen⸗Regimenter sind gegen Dori, ein wichtiges Jowaki⸗Dorf in der Nähe des Forts Mackeson, abgesandt worden. Kus der Kapstadt wird demselben Bureau unterm 13. v. M, via Madeira telegraphirt, daß die Truppen der Kolonie die Galeka's noch immer verfolgen. Ein Theil derselben hat den Fluß Undala überschritten. Der Befehls— haber Griffith meldet die Erbeutung von 12000 Rindern. Der Krieg, schließt die Depesche, ist thatsächlich zu Ende.
Frankreich. Paris, 4. Dezember. (W. T. B.) Die Agence Havas“ publizirt folgende Note: Die öffentliche Meinung, welche über die augenblickliche Krise sich in einer gerechtfertigten Erregung befindet, hat mit großem Interesse die Versuche verfolgt, welche der Präsident der Re⸗ publik auf Rath des gegenwärtigen Kabinets gemacht Hat, um ein Ministerium der Versöhnung aus der Mitte des Parlaments zu bilden. Bis jetzt sind diese Versuche ohne 6 geblieben, weil man dem Präsidenten die Bedingung auferlegen wollte, den Kongreß zusammen zu rufen, um UÜher den Artikel der konstitutionellen Gesetze zu berathen, welcher der Exekutivgewalt gestattet, die Kammer mit Zustimmung des Senats aufzulösen. Der Präsident der Republik ist der Ansicht gewesen, daß diese Bedingung unannehmbar sei, und daß er weder die Rechte der Exekutivgewalt, noch die Prärogative des Senats alteriren lassen dürfe. — Die Mit⸗ glieder der Linken des Senats haben eine Erklärung erlassen, in welcher es heißt, daß kein Mitglied der Linken des Senats einen Auftrag von dem Marschall⸗Präsidenten empfan— gen habe, auch nicht in das Palais des Marschalls geladen worden sei, um im Namen der Partei die Bedingungen für die Bildung eines parlamentarischen Kabinets aufzustellen. — Die Mitglieder der Achtzehner⸗-Kommission der De⸗ putirtenkammer veröffentlichen eine entsprechende Er— klärung im Namen der Linken der Deputirtenkammer. — 4. Dezember. (W. T. B.) Man behauptet jetzt im Elysée die Gewißheit zu haben, daß sich im Senate für die Auflösung der Deputirtenkammer eine Majorität von mindestens 13 Stimmen finden werde. — Heute Abend, nach— dem die Vorgänge in Versailles bekannt geworden waren, herrschte in . eine gewisse Aufregung. Die Boulevards waren mit Menschen überfüllt, welche über die Situation diskutirten.
. . C.) In den Departements Ost⸗Pyrenäen und Vienne hat am 2.8. M. die Wahl je eines Senators an Stelle der verstorbenen Herren Pierre Lefrane und Bourbeau, von denen der erstere der republikanischen, der letztere der bong— 3 angehört . k In den Ost⸗ , . iegte der republikanische Kandidat und bisherige
bgeordnete des Arrondissements Cöret, Hr. Massot, über seinen konservativen Gegner mit 164 gegen 111 Stimmen; in der Vienne wurde der bonapartistische General Arnau⸗ deau, der allein als Kandidat aufgetreten war, mit 283 Stim⸗ men gewählt. An dem Stimmenverhältniß im Senat wird durch diese Wahlen nichts geändert.
Ver aa illes, 4. Desember. (W. T. B) 7 der heu⸗ tigen Sitzung der Deputirtenkammer verlas Jules Ferry eine Erklärung der Budgetkommission, dahin gehend, daß die Budgetkommission die 4 großen Steuern nur einem parlamentarischen Ministerium bewilligen würde. Wenn
gern in die alte Heimath ist neuerdings in erheblicher Zu— nahme 0 fn. Yi hd früher en tf gl e ern.
ner aus Frankreich zurückkehrten, mehren sich in neuerer Zeit
das Budget daher nicht vor dem 1. Januar 1878 votirt
̃ welche die Krisis in ungebührlicher Weise verlängerten. Die Budgetkommission — —— maß bis auf Weiteres keinen Bericht vorlegen.
con Renault verlangte Aufklärungen über die von der „Agen ge Hapag s* veröffentlichte Note (s. oben unter Paris) und erklärte, kein Mitglied der Linken habe eine Mission er— halten, über die in der Note erwähnten Bedingungen in Be⸗ rathung zu treten. Er hoffe, daß die Minister am Donnerstag darauf antworten würden, ob sie die Verantwortlichkeit für diese Note übernehmen. Der Präsident Greavy bemerkte, er allein sei von Seiten der Majorität zum Marschall Mas Mahon gerufen worden, er habe mit demselben jedoch nicht im Namen der Majorität gesprochen; er habe dem Marschall keinerlei Hinweisung bezüglich der 2 eines parlamentarischen Kabi⸗ nets gemacht, von demselben auch keinerlei Verpflichtung verlangt. Rouher und Baragnon führten aus, daß die von Ferty derlesene Erklärung der Budgetkommission als ein Deich dieser Kommission anzusehen sei, welcher sich für die . des Budgets ausspreche. Beide Redner beantragten, die Berathung dieser Angelegenheit auf Donnerstag anzusetzen. Gambetta erwiderte, die Budgetkommission entspreche der Majorität des Hauses, sie handele gesetzlich und parkamen⸗ tarisch als Mandatar dieser Majorität. Jambetta hielt bie Unterscheidung aufrecht zwischen einer Erklärung der Budget⸗ kommission und einem Berichte derselben. Am näch ten Don— nerstag würden alle bezüglichen Berichte der Kommission vor— gelegt werden. Dann werde die Kommission zum Lande sagen; Wir sind bereit, aber wir werden das Geld nur bewilligen wenn man sich gebeugt haben wird vor dem Willen, welcher am 14. Oktober manifestirt worden ist. (Beifall auf der Linken.. Rouher brachte darauf eine Resolution ein, in welcher die Kommission aufgefordert wird, ihre Berichte sofort vorzulegen, und in welcher verlangt wird, die Berathung auf Donnerstag festzusetzen. Der Präsident Grévy erhob hier⸗ gegen Einspruch und erklärte, die Resolution verstoße gegen die Geschäftsordnung. Die Minorität des Haufes werde in— dessen Genunthuung erhalten, denn am Donnerstag werde die Kammer in die Lage versetzt werden, zu erklären, ob fie das Budget berathen wolle oder nicht. Rouher beantragte die Dringlichkeit für seine Resolution. Dieselbe wurde in— dessen mit 328 gegen 197 Stimmen abgelehnt.
Der Senat hat zu lebenslänglichen Senatoren
Larecy (Legitimist; mit 146 und Ferdinand Barrot (Bona— partist) mit 142 Stimmen gewählt.
Italien. Rom, 4. Dezember. (W. T. B.) In der Deputirtenkammer richtete Ercole eine Interpellation an die Regierung wegen der Beschlagnahme zweier italienischen Schiffe im Bosporus.
Rumänien. Bukarest, 4. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer vertagte heute die Berathung des Entwurfs einer Antwort auf die Thronrede des Fürsten, um einer aus 5 Mitgliedern gebildeten Kommission zu gestatten, sich mit einigen Deputirten in Betreff leichter Modifikationen, welche sich nur auf die Form der Antwort, nicht auf deren Inhalt beziehen, zu verständigen.
Türkei. Konstantin opel, 5. Dezember. (W. T. B.) Das Parlament wird am 13. d. im Palaste vom Sultan; mit einer Thronrede eröffnet werden.
(W. T. B) Wie das „Reutersche Bureau“ de dato London, 5. Dezember, meldet, haben dort Unterhandlungen wegen der Emission einer türkischen Anleihe auf Grund einer von dem Khedive zu leistenden Garantie stattgefunden; da die Bürgschaft des Khedive als genügend befunden worden ist, so wird die . demnächst in London, Paris und Bombay zur Emission gelangen.
Amerika. New⸗York, 4. Dezember. (Reuters Bureau.) Die ergangene Ordre zur Absendung weiterer Truppen nach dem Rio Grande ist nicht die Folge neuer Verwicke⸗ lungen, sondern hat lediglich den Zweck, die dortige Streit⸗ t zu verstärken und weitere räuberische Einfälle zu ver⸗ indern.
diejenigen fallen,
Der russisch⸗türkische Krieg.
St. Petersburg, 4. Dezember. (W. T. B.) Da der Bey von Tunis der Türkei Hülfstruppen sendet, so hat die russische Regierung ihrem Konsul in Tunis den Befehl ertheilt, abzureisen und die Geschäfte dem dortigen deutschen Konsul zu übergehen. Wien 4. Dezember. (W. T. B. Der „Polit. Corresp.“ wird aus Belgrad vom heutigen Tage gemeldet: Fürst Nilan hielt eine Ansprache an die ausmarschiren den Truppen, in welcher er betonte, daß sichere Aussicht vor⸗ handen sei auf bessere Erfolge in dem nächsten Feldzuge Ser⸗ biens, welches wieder, jedoch besser gerüstet und auf einen mächtigen Alliirten gestützt, in den Krieg gehen müßte. — Nach einer weiteren Mittheilung der „Polit. Korresp.“ habe die englische Regierung eine Note an das serbische Kabinet gerichtet, in welcher sie Serbien unter dem Vorwurf der Illoyalität von der Theilnahme an dem Kriege abräth und mit dem Verluste der Garantie für die autonome Stellung Serbiens droht; Risties wolle diese Note unbeant⸗ wortet lassen. London, 4. Dezember. (W. T. B.) Anläßlich der Einweihung der Christus⸗Kirche in Bournemouth fand dort heute eine Demon stration der konservativen Partei statt, bei welcher eine Vertrauensadresse an die Regierung über⸗ reicht und erklärt wurde, das Land sei befriedigt über die Erhaltung der Neutralität. — Abends findet eine neue Versammlung statt, welcher der Schatzkanzler beiwohnen wird. — 5. Dezember. (W. T. B.) Der ö North⸗ cote führte in seiner Rede, welche er gestern bei dem in Bournemouth unter dem Vorsitze Sir Drummond Wolff stattgehabten und von etwa 1500 Personen besuchten Bankete gehalten hat, aus, daß die Regierung danach strebe, den Frie⸗ den wieder herzustellen und die Interessen Englands überall zu schützen. In dieser Hinsicht sei es indeß für England un⸗ möglich, allein vorzugehen, ohne Rücksicht auf die Ansichten. und Absichten der übrigen europäischen Mächte zu nehmen. Die Regierung habe es für ichn t gehalten zu erklären, daß sie dadurch, daß sie eine Politik der Neutralität einschla ge nicht beabsichtige, dem Verlaufe des Kampfes ihre Ausmerk— samkeit zu entziehen oder keine Notiz von den Zwischenfällen zu nehmen, welche die Interessen Englands berühren könnten. Es war dem Lande gegenüber die Pflicht der Regierung, die Interessen Englands zu vertreten, den anderen Mächten
werden sollte, so würde die Verantwortlichkeit hierfür auf
gegenüber, sie von dieser Politik zu unterrichten, um Miß⸗
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