1877 / 292 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Dec 1877 18:00:01 GMT) scan diff

das Finanz⸗Ministerium hierdurch angewiesen, 200 999 Taels bereit zu stellen, und Li⸗h'ung⸗chang, gleichfalls noch weitere 206 000 Taels bereit zu hal⸗ ten, um den Nothstand in den beiden genannten Provinzen zu mildern. Da aber der Mangel in Shansi den höchsten Grad erreicht hat, während die Noth in

onan eine geringere ist, so sollen von den obigen 400 000

aels Ui für Shansi und * für Honan verwandt werden. Das Jinanz⸗Ministerium und Li⸗h'ung⸗chang * das Geld vollzählig bereit zu stellen, Tseng⸗kuo⸗ch'iian aber und Liccheing⸗ ano, denen die Vertheilung einer so großen Summe anvertraut wird, müssen ernst⸗ hast dafür sorgen, daß alle betheiligten Beamten sich zu einem wahren Gefühl der Pflichterfüllung aufraffen und die Vertheilung des Geldes derart bewirken, daß dem Volke eine wirkliche Unterstützung zu Theil werde und nicht auf halbem Wege Andere ihre Beutel damit füllen. Auch von den jetzt fälligen Reistransporten aus Kiangsu und Anhui sollen 40 009 Piculs zurückbehalten und von Li⸗h'ung⸗chang und Tseng-kuo⸗chlüan in irgend einer Weise nach Shansi ge⸗ schafft werden, um den dortigen Bedürfnissen zu dienen. Und da die Nothleidenden in Shansi und Honan so ungeduldig auf Nahrung warten, so bestimmen Wir hiermit ferner, daß, wenn Kaufleute Reis nach den beiden genannten Provinzen schaffen wollen, auf dem Wege dahin weder Likin noch andere Steuern erhoben werden. Die Ausführung dieser Maßregel ist von den betreffenden General⸗Gouverneuren und Gouverneuren zu überwachen, damit die Kaufleute freudig und in Menge dort⸗ hin gehen und dem Mangel auch ihrerseits abhelfen.“

Die betreffenden Ministerien haben von Dbigem Kennt⸗ niß zu nehmen.

sogleich

Vom Kun stmarkt. Eine nur kleine, dafür aber desto vor⸗ züglichere Kollektion von Gemälden moderner Meister, aus 31 Num⸗ mern bestehend, denen sich in einem Anhang des Verzeichnisses noch 19 andere treffliche Stücke anreihen, gelangt am Donnerstag, den 13. Dejember, von 10— Uhr, in Lepke's Kun stauktianshause (Kochstraße 29) zur Versteigerung und wird vorher am Mittwoch ebendaselbst zur öffentlichen Besichtigung ausgestellt seien, die Kunst⸗ freunden um so mehr zu empfehlen ist, als uns in der Sammlung nicht blos eine Reihe der trefflichsten Meister begegnet, sondern die von ihnen herrührenden Bilder überdies zum Theil fo aus⸗ erlesene Arbeiten sind, daß sie jeder, auch der gewählte nen Galerie zur Zierde gereichen würden. Neben Ed. Hildebrandt, der mit drei Stücken vertreten ist, unter denen eine kleine ‚Landschaft mit Wasser und Architektur“ hervorragt, erscheint Ch. Hoguet mit fünf Bildern, von denen eine ‚Landschaft mit Bauernhäusern“ als ein Werk von selt nstem malerischen Reiz in erster Linie steht. Daran reihen sich ferner Landschaften und Marinen von A. und O. Achenbach, A. Piepen hagen, Ed. Schmidt, Eschke, Jungheim, L. Herrmann, Douzette, Breitbach, F. Hildebrandt und Aivasovsky, Genrebilder von Simm⸗

G. Jundt und Karl Hoff leine Scene

beim Winkeladyokaten)), zwei Schlachtstücke von Sell, Thierstücke von Deiker, Bodmer, F. Voltz und Brendel, unter dessen drei Bildern ein Pferdemarkt und eine Schafheerde⸗ von besonderer Schönheit sind, Architekturen von Mayer, Schwendy (das beste Bild des Künstlers) und Hasenpflug, dessen Interieur aus dem Halberstädter Dom“ den Meister vortrefflich repräsentirt, ein geistreicher weiblicher StudienkopFf von Gabr. Max und ein anderer von F. Kuga us, von dem auch eine Waldlandschaft von feiner malersscher Stimmung verhanden ist, sowie endlich drei Bilder des verstorbenen Henneberg, ein junges Liebespaar unter dem Titel CEifersucht“, ein anderes unter dem Titel „Ab- schied', das eine Studie zu den berühmten Kompositionen der Villa Warschauer bildet, und eine kleinere, mehrfach abweichende Ausfüh⸗ rung der in der Nationalgalerie befindlichen „Jagd nach dem Glück. Neben diesen deutschen Meistern aber sind schließlich noch einige Franzosen nicht minder gut vertreten, und zwar der geistreiche Isabey mit einer schönen Architektur, ge uvelet und Fichel, neben Chavet die tüchtigsten Nachfolger Meisseniers, mit trefflichen Kabinetstücken, E. Levy mit der im Ton reizvollen, feinbelebten Figur einer nähen den Dame und Cosssin mit zwei in Charakteristik und Zeichnung gleich vorzüglichen Einzelgestalten, einer Malerin im Atelier und einem durch den Wald hinschreitenden jugendlichen Violinspieler in malerischer mittelalterlicher Tracht.

Im Königlichen QOpernhause begann gestern Hr. Pablo de Sarasate seinen Cyklus von Konzerten. Wäre der Künstler nicht bereits hinreichend bekannt, ja berühmt, so hätte die Ehre, an dieser ungewöhnlichen Stelle auftreten zu dürfen, allein hingereicht, ihn als em inenten Geiger auszuzeichnen. Der spanische Virtuose führte sich gestern mit dem Violin ⸗Konzert von Mendelssohn ein, einem Werke, das, weil es so unzählige Male von Berufenen und Unberufenen exekutirt worden ist, mehr als jedes andere als Prüfstein nicht nur der technischen Fertigkeit, sondern auch eines edlen Vortrages gelten darf. Hr. de Sarasate bewies damit in jeder Beziehung seine vollkommene Meisterschaft. Er spielt mit einer Sicherheit, die ein Mißlingen gar nicht zu kennen scheint, und die auch in dem Hörer jenes Behagen hervorruft, das jeder

sate eine ebenso untadeli e Reinheit der Intonation, auch in den schwie⸗ rigsten Passagen und Fiorituren, deren Gefahren er mühelos und spielend überwindet. Das bekundete er namentlich in einer Phantasie über Motive aus Margarethe“ von Gounod, in welcher der Künstler sich selbst solche Gefahren in kolossaler Art und Menge aufgethürmt hat. War jedoch vielleicht in dem Konzert von Mendelssohn manchmal vor der Eleganz des Vortrags die nöthige Wärme etwas zurückgetreten, so zeigte die nach stürmischem Bei⸗ fall gewährte Zugabe des EWs- dar - Notturno (op. 9) von Chopin, daß auch diese, wo es nöthig, seinem Spiel nicht fehlt. Durch diese Proben hat Hr. de Sarasate die Sensation, die er in den früheren Konzerten hier und überall erregt hat, vollständig ge⸗ rechtfertigt und darf man den weiteren Genüssen, die er uns bieten wird, mit Spannung entgegensehen. Frl Grossi fand für den Vor⸗ trag einer Arie aus „La Trariata- viele Anerkennung.

Dem Konzert ging eine Aufführung der unverwüstlichen Operette Gute Nacht, Herr Pantalon!“ voran, welche, vor—

züglich besetzt mit den Damen Fr. Mallinger, Frl. Lehmann und

echte Künstler bei der Ausführung seines Kunstwerks selbft empfindet. Mit dieser fast unfehlbaren Sicherheit aber verbindet Hr. de Sara—⸗

Frl. Lammert, sowie den Herren Krolop, Sachse und Oberhauser) viele Heiterkeit erregte. Ten Schluß des Abens s bildete das Ballet. Dirertissement Lamea“ oder Die Favorite des Rajah.= Der Vorstellung wohnten Ihre Mojestäten der Kaiser

und die. Kaiserin, Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Carl und der Großherzog von Sachsen, sowie Ihre König⸗ lichen Hohe ten die Prinzessin Friedrich Carl, nebst Prinzeffinnen Töchtern Marie, Elisabeth und Luise bei. ; = In Krells Theater ging am Sonnabend das dies jãhrige übliche Weihnachtsstück zum ersten Male in Scene. Schon fein etwas langer Titel: Kleindäumling, Rapunzel mit dem langen Haar und Riquet mit dem Schopf“ zeigt, daß der Stoff zu demselben dem Gebiete des Märchens entnommen ist. Die Wahl ist als eine glückliche zu bezeichnen. Weihnachten ist so recht ein Fest der Kinder und eine Zit, in welcher auch die Gro en sich gern und willig mit den Kleinen in die schönen Kinderjahre mit ihrer heiteren unbefangenen reinen Fröhlichkeit zurückversetzen. Auf die Kinderwelt ist denn auch dieses Welhnachtsstück zunächst berechnet, und daß es ihren Beifall fand, bewies der ofmalige, laut hervorbrechende Ausdruck be⸗ friedigten Frohsinns der Kleinen, welche in dem vollbesetzten Saale, sehr zahlreich vertreten waren. Das Stück ist ein von C. A. GSör⸗ ner, der als Verfasser einer Reihe von trefflichen, dramaturgischen Arbeiten gleicher Art bekannt ist, geschickt ausgeführtes Amalgam mehrerer ärchen und trifft, abgesehen von einigen Stellen, in welchem dem modernen Possenwitz Konzessionen gemacht werden und die daher in den Märchenrahmen nicht passen, mit rich⸗ tigem Verständniß den naiven schlicht ⸗poetischen Ton des deutschen Volksmärchens. Ein solcher Stoff bietet der Ausstattung Spiel raum und ungezwungenen Anlaß zu allerlei schmückendem Beirath an Dekorationen, lebenden Bildern, magischer Beleuchtung, Tänzen und Kostümen, und Hr. Direktor Bial hat weder Kosten noch Mühe gespart, eine in allen Theilen reiche und geschmackvolle Inszenirung zu veran—⸗ stalten; die neuen Kostüme sind nach Doré's beliebten Bildern ange⸗ fertigt. Auch gespielt wird das Stück durchaus lobenswerth; die Dauptrollen werden von den besten Kräften der Bühne dargestellt und neben den Großen darf die kleine Darstellerin des Kleindäum⸗ lings einer der Hauptfiguren des Stückes, die kleine B. Helling, nicht vergessen werden, welche ihre Rolle mit einem für ihr Alter seltenen Verständnisse und Talent spielte, so daß sie wiederholt von Groß und Klein mit lebhaftem Bei all belohnt wurde. Hrn. Direktor Biat wurde die allgemeine Anerkennung für die liebenswürdige Weihnachts⸗ gabe am Schlusse der Vorstellung durch wahrhaft stürmischen Her⸗ vorruf ausgedrückt.

Zywischen der Königlichen Direktion der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn hinsichtlich der Berliner Verbindungs⸗ bahn und der Verwaltung des Flora⸗Etablissements ist ein Abkommen dahin getroffen worden, daß auf der Strecke Lehrter Bahnhof Charlottenburg der Verbindungsbahn Retourbillets zur I. und III. Wagenklasse ausgegeben werden, welche zur Hin⸗ und Rückfahrt und zum einmaligen Besuch des Flora⸗Ctablissements be⸗ rechtigen. Preis pro Billet in III. Klasse 1 4, in II. Klasse 120 4. Eine gleiche Einrichtung wie vom Lehrter Bahnhof wird für die Strecke Dresdener Bahnhof Charlottenburg ins Leben treten, sobald das Anschlußgeleise auf dem Dresdener Bahnhof fertig gestelit ist.

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Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. pre * Staats ⸗Anzeiger, das Central Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expeditton

des Aenutschen Reichs ⸗-Anzeigers und Köni glich

Rreußischen Staats- Anzeigers: —— Berlin, 8. W. Wilhelm ⸗Straße Nr. 32. 23

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Subhastationen, Aufgebots, Vorladungen n. dergl. (

Oeffentlicher Anzeiger.

Grosshandel.

In der Börsen-

5. Industrielle Etablissements Favriken und

nehmen an: das Central-⸗Annoncen⸗ Bureau der dentschen Zeitungen zu Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Exypeditionen des „Invalidendank ! Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

beilage. * X

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 10415

Steckbrief. Gegen den Schuhmachergesellen Julius Scholz aus Sagan ist wegen Verdachts des Diebstahls die gerichtliche Haft beschlossen wor⸗ den. Wir ersuchen um Verhaftung und Abführung desselben an unsere Gefangenanstalt. Reppen, den 3. Dezember 1877. Königliche Kreisgerichts⸗Kom⸗ missionen. Der Untersuchungsrichter.

Oeffentliche Vorladung. Auf den Lntrag der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 17. September 1877 ist gegen folgende Personen: 1) den Johann Friedrich Wilhelm Lehmann, am 10. Mai 1854 in Lieberose geboren, 2 den Julius August Seidler, am 265. Dezember 1854 zu Gr. enn geboren, 3) den Johann Georg Haeneck, am 8. November 1854 in Lübben geboren, 4) den Friedrich Wilhelm Laske am 17. Juni 1854 in Lübben geboren, 5) den Carl Herrmann Mathien, am 8. März 1854 in Lübben geboren, 6) den Maurer Friedrich Gustav Kalisch, am 18 Dezember 1854 zu Pretschen ge⸗

ber er.,

I. Cl.,

22 desgl. II. Cl Totalitãt:

Am Dienstag, den 18. (achtzehnten) Dezem⸗ Vormittags 11 Uhr, Hobigers SHötel zu Fürstenber

nachstehenden Hölzer aus der Königlichen Ober⸗ försterei Himmelpfort⸗West unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich meist⸗ bietend zum Verkauf: L. Schutz bezirk Regelsdorf: Jagen 12a. 13 ab.: 105 R. M desgl. Rundknüppel, 170 desgl. Reiser 123 desgl. II. CI. buchen Scheite, 2 R. M. birken Scheite, 75 R. M. kiefern Rundknüppel, II. Schutzbezirk Castaven: kiefern Stämme, R. M. birken Scheite, 1 R. M. desgl. Spaltknüppel, 1 R. M. erlen Spaltknüppel, 185 R. M. kiefern Scheite, knüppel, 10 desgl.

17 Stück kiefern Stämme, 1 R. M

Haarmatratzen

ommen in i. Meckl. die

missions wege vergeben werden.

10 R. M. kiefern Scheite,

Totalitãt: 2 R. M.

daselbst einzureichen.

F Berlin, den 8. Dezember 1877.

2 desgl. Reiser I.

Totalitãt: 6 Stück

10294 108 desgl. Rund⸗ l ĩ

Stöcke, 164 desgl. Reiser J. Cl.,

Ir. Schutzbezirk Thymen: Die Lieferung von 1800

geben werden.

i. den Anstrich der Schilderhäuser und k. die Umpolsterung resp. Neupolsterung der

für die Garnison⸗ und Lazareth⸗Anstalten hier und in Charlottenburg soll für die Zeit vom 1. Januar 1878 bis ult. März 1879 im öffentlichen Sub⸗

Die Lieferungsbedingungen liegen in unserem Ge⸗ schäfts lokale, Michaelskirchplatz Nr. 17, zur Einsicht aus und sind versiegelte Offerten bis zum

Mittwoch, den 19. d. Mts., Vormittags 11 Uhr,

Kgl. Garnison⸗Verwaltung.

Oeffentliche Submisston auf Filz. dm 10 mm starken Filz soll auf dem Wege der öffentlichen Submission ver⸗

boren, 7 den Robert Reinhold Otto Schulze, am 1. Dezember 1854 in Steinkirchen geboren, auf Grund des 5. 140 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs die Untersuchung wegen eines Vergehens gegen die öffentlich. Ordnung eröffnet worden. Zur münd⸗ lichen Verhandlung der Sache steht am 26. Februar 1878, Mittags 12 Uhr, im Sitzungszimmer Nr. III., an hiesiger Gerichtsstelle neuer Termin an.

Angeklagte werden zu diesem neuen Termine mit

der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienen⸗ den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder

uns solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch dazu herbeigeschafft werden können.

Im Falle ihres Ausbleibens wird mit der Unter⸗ suchung und Entscheidung der Sache in contumacis m verfahren werden. Lübben, den 22. November 1877. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

liosstz Naict.

Vom K. K. Bezirksgerichte in Tyczyn wird Miecislaus Swiatopell, mit zweitem Namen Zawadzli, römisch⸗fatholischer Religion, Wittwer, ebürtig zu Sanocjek, welcher zuerst eine Landwirth⸗ h in Korzüchöw betrieben, dann aber als Privat⸗ mann in Biala, Kreis Rzeszöw gewohnt hat, und dessen Wohnort und Leben seit 1839 unbekannt sind, aufgefordert, binnen Einem Jahre vom Kund⸗ machungstage gegenwärtigen Edicts von seinem Leben und Wohnorte dem aufgestellten Kurator, Herrn r, R. K. Notar in Rzeszöw, Kronland

salizien, Kaiserthum Oesterreich, Nachricht zu geben, . nach Ablauf dieser Frist über neuerliches Einschreiten seines Sohnes Wladislaus er für ge⸗ storben erklärt werden wird.

Zugleich werden Alle, welche von dem Leben, Wohnorte oder dem Tode des besagten Miecislaus Swiatopelk, mit zweitem Namen Zawadzki, irgend eine Kenntniß hätten aufgefordert, hievon dem l. estellten Kurator oder dem K. K. Bezirksgerichte n Tyczyn Anzeige zu machen.

Tye zn, den 5. Mai 1572.

K. K. Bezirksgericht.

birken Scheite, 1 desgl. Spaltknüppel, 356 R. M. kiefern Scheite, 199 desgl. Rundknüppel, 88 desgl. Stöcke, 69 desgl. Reiser J. Cl. IV. Schutz bezirk Ravensbrück; Totalität: 3 Stück kiefern Kahn⸗ kniee 1I. Cl, 255 R. M. kiefern Scheite, 69 desgl. Rundknüppel, 46 desgl. Reiser J. Cl., Jagen 1356. 4 R. M. kiefern Rundknüppel, 3 desgl. Reiser J. Cl., 360 desgl. I. u. III. CI. Fürstenberg i. Meckl., den 9. Dezember 1877. Der Oberförster Nicolovius.

lion! Bekanntmachung.

Die Abfuhr der Exeremente aus den Latrinen und die Abfuhr des Mülls und der Asche, auch die Abfuhr des Urins, sowie

6 die Reinigung der Schornsteine

für die Garnison⸗Anstalten hier und in Charlotten⸗ burg, soll für die Zeit vom 1. Januar 1878 bis ult. März 1879 in öffentlichem Submissionswege vergeben werden.

Die Bedingungen liegen in unserem Geschäfts⸗ lokale, Michagelskirchplaz Nr. 17, zur Einficht aus, und sind versiegelte Offerten bis zum

Don nerstag, den 20. d. M., Vormittags 11 Uhr, da selbst einzureichen. Berlin, den 8. Dezember 1877. (a Cto. 87/12)

Königliche Garnison⸗Verwaltung.

ict! Bekanntmachung.

Die Lieferung des Bedarfs an:

eisernen Utensilien,

HSaarbesen Schrubbern 2c. und Piassavabesen, irdenen, gläsernen und favencenen Geschirren, Wassereimer von Zink,

Roßhaaren,

Des in fektionsmasse,

Reiserbesen,

die Anfuhr des Lagerstrohs und die Anfuhr

R 2 0

sowi

und Lieferung des Streusandes,

Postmäßig verschlossene, frankirte und mit der

Aufschrift: . . „Submission auf Filz“ deutlich versehene Offerten sind bis jzum Submissions⸗ Termin . Freitag, den 4. Januar 1878, Vormittags 10 Uhr, an uns einzureichen.

Eine Probe, sowie die' allgemeinen und speziellen Lieferungsbedingungen, welche der Submission zu Grunde gelegt werden, sind in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt auch können letztere ab⸗ schriftlich bezogen werden und ist deren An⸗ erkennung durch Namensunterschrift ausdrücklich zu vermerken.

Der Preis ist pro Qu.⸗Meter franko Hamburger Bahnhof Spandau zu stellen und sind Proben bis spätestens 2 Tage vor dem Submißssionstermine an uns einzusenden.

Spandau, den 5. Dezember 1877.

Die Direktion der Artillerie⸗Werkstatt.

(a Cto. Ss / l2)

iolzo]

Gotthardbahn.

Bekanntmachung, betreffend Aktien⸗Einza

hlung.

. Da die Rekonstruktion des Gotthardbahn⸗Unternehmens bis zu dem für die Resteinzahlung der vierten Rate der Gotthardbahnaktien anberaumten Termine vom 31. Dezember 1877 voraussichtlich nicht zum Abschlusse gelangen wird und die Verwaltungsorgane der Gesellschaft die Aktionäre vor erfolgter Refonstruktion des Unternehmens nicht zur Saldirung dieser Einzahlung veranlassen wollen, so wird der

auf den 31. Dezember 1877 fe Nate der Gotthardbahnaktien

stgesetzte Endtermin zur Einzahlung des Restbetrages der vierten

um fernere drei Monate, also bis zum 31. März 1878,

hinausgeschoben und denjenigen Aktionären, welche die Einzahlung der vierten Rate noch nicht saldirt haben, der guf den 31. Dezember 1877 fällige Coupon im Betrage von Fr. 9.55 oder Mark 7, 64 als weitere Anzahlung auf die vierte Rate, Werth 31. Dezember 1877, gutgeschrieben.

Luzern, den 19. November 1877.

lion] Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn. Die am 2. Januar 1878 fälligen halbjährigen ile der Prioritäts⸗Obligationen der ahe⸗Eisenbahn J. und II. Emission können vom Tage ab bis zum 31. Januar 1873 Vor⸗ mittags in den Geschäftesstunden I) bei der Direktion der Diskonto ⸗Gesellschaft

gedachten

in Berlin,

2) bei dem A. Schaaffhausen'schen Bank-⸗Ver⸗

ein in Cöl 3) bei der

aufend

4 bei sämmtlichen Stationskassen der Rhein⸗ Nahe⸗Eisenbahn, soweit deren Geldbestände

ausreichen, . sowie endli

) bei unserer ge upttasse hierselbst

erhoben werden.

n, iliale der Bank für Handel und ndustrie zu Frankfurt a. M. und fort⸗

Die Direktion der Gotthardbahn.

Die Ceupons müssen den Zahlstellen mit nume⸗ risch geordneten, nach den Emisstonen getrennten und von den Eigenthümern unterschriebenen Ver— zeichnissen übergeben werden.

Saarbrücken, den 6. Dezember 1877. stönigliche Eisenbahn⸗Direktion.

hein⸗

Die erledigte Kreiswundarztstelle des Oppelner Kreises, mit welcher ein Staatsgehalt von Sechs- hundert Mark, die Verwaltung des Kreiskranken⸗ hauses zu Kupp mit einer Remuneration von

„M aus Kreismitteln und eine Einnahme von 700 M für das Impfgeschäft verbunden sind, soll besetzt werden. Qualisicirte Bewerber wollen 6 unter Einreichung ihrer Zeugnisse binnen 6 Wochen bei uns melden. Der . des Kreiswundgrztes ist Kupp. Oppeln, den 16. Dezember 1877. König liche Regierung. Abtheilung des Innern.

Redacteur: J. V.: Riedel.

Berlin:

Zwei Beilagen

Berlag der Expedition (Kes seh. Druck: * Els ner.

leinschließlich Boörsen⸗Beilag⸗),

M 292.

Der dieser Beilage, in welcher auch die im Mode len vom . . und die im Patentgesetz vom

andels

Dag Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sewie 8 3 Mauerstraße 63 65, und alle Suachhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: 8s, Wilbelmstraße 32, bezogen werden.

Eentral⸗

darch Car Heymanns Verlag, Berlin, T.,

Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.

Berlin, Dienstag,

Mai 18

vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, ers

egister für das Dentfche Neich. m. 22

Das Central Handels. Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich Das 3 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 8. Insertionspreis für den Raum einer Druckeile 30 3.

den 11 Dezember

S7X.

Abonnement betrãgt 1 Æ 50

ö, , , wo, , n, ,, , de, n de, Oc, bref, d, nder, m Dan, e, t auch in einem besonderen Blatt unter denn Titel

Kauft ein Banquier ein Werthpapier, welches Anregung des erstgenannten Vereins bildete sich eine

einen bestimmten Börsencours hat, ohne mit dem Verkäufer einen Preis zu vereinbaren, so gilt nach einem Erkenntniß des Re ichs⸗Qber⸗Handels⸗

erichts, J. Senats, vom 30. Oktober 1877, der E escours an der Börse als der von den Kon trahenten gewollte Kaufpreis. Der Banquier kann demnach, wenn er sodann irrthümlich das erworbene Papier zu einem höheren Course berechnet und be—⸗ zahlt hat, das Zuvielgezahlte zurückverlangen.

Entscheidungen dentscher Gerichtshöfe in Handelssachen. Nach den neuesten Zeitschriften und Sammlungen.

1) Der Ankauf ätherischer Oele Seitens eines Wirths zum Zwecke der Erzeugung von Liqueuren ist ein Handelsgeschäft. U. 56st. D. G. H. 1. Mai 2 . Wochenschrift 1877 S. 189. (Art. 271

8

2 Der Betrieb einer Ziegelei ist kein Handels- geschäft. U. A. G. Celle vom 17. Januar 1872,

4. 4. D.

3) Der Abschluß eines Dienstvertrages zwischen dem Inhaber einer Maschinenfabrik und einem Ingenieur ist für den Ersteren ein Handelsgeschäft. Ü. S. G. Stuttgart, a. a. O.

4 Im Falle der Selbstmord im unzurechnungs⸗ fähigen Zustande erfolgt ist, ist die Versicherungs⸗ summe nicht verwirkt, wenn auch der Versicherungs⸗ vertrag an Selbstmord das Erlöschen des Versiche⸗ rungesrechts knüpft. U. D. H. G. Mannheim v. 1. Nov. 1874, a a. O.

5) Die Klage einer Lebensversicherungsgesellschaft d

auf Ersatz der bezahlten Versicherungssumme gegen Denjenigen, der den Tod des Versicherten verschuldet oder sonst für den Schuldigen einzustehen hat, ist unzulässig. Anders ist es bei Versicherungen gegen Schaden (Feuer oder Seeversicherungen). * A. G. Berlin v. 19. Jan. 1874 a. 4. O. S. 190.

6) Die Versicherung bei einer auf dem Prinzipe

der Gegenseitigkeit beruhenden Feuerversicherungs⸗ esellschaft ist kein Handelsgeschaͤft. U. O. A. G. Ker. a. 4. O. .

7) Sparkassen, welche bei dem Betriebe ihrer Ge⸗ schäfte einen Gewinn anstreben, sind als Kaufleute, ihre Geschäfte als Handelsgeschäfte anzusehen. U. O. G. H. Wien, a. 4. O. .

8) Werkverdingungsverträge, bei denen Jemand die Herstellung einer unbeweglichen Sache über⸗ nimmt, sind keine Handelsgeschäfte. U. A. G. Kolmar, 2. Dezember 1875, a. .O.

16) Die Anschaffung von Eisenwaaren Seitens des Eisenbahnunternehmers ist kein Handelsgeschäft. U. O. G. S. München, a. a. O.

1I) Die Verträge über Lieferung der zu einem

ausbau erforderlichen Zimmer- und Tischlerarbeiten * . Handelsgeschafte. J. O. G. Wolfenbüttel,

a. a. O. . . 12) Der Kaufmann hat bei verzögerter Leistung einer Goldzahlung Anspruch auf ng und Ersatz der Coursdifferenz. (Art. 283 H. G. B.) U. O. G. H. Wien v. 26. Februar 1873, a. a. O. 13) Ein von einem Kaufmann auch ohne Angabe des Verpflichtungsgrundes ausgestellter Schuldschein über Geldleistungen ist verbindlich, auch wenn er nicht an Ordre lautet. U. O. Trib. Berlin, 4. 4. O. 1c) Durch die Art. 305 und 306 H. G. B. wird die prozessuale Behandlung der Vindikationsklage nicht geändert U. O. A. G. München vom 3. April 1853, g. a. S. S. 3]. .

15 Ist in einem Sparkassenbuche eine bestimmte Person als Gläubiger bezeichnet, die Zahlung aber an jeden Inhaber versprochen, s ist dieser Inhaber nicht berechtigter Gläubiger, sondern gilt nur als zur Empfangnahme der Zahlung für den Letzteren ermächtigt. U Ober⸗Trib. Berlin, a. a. O.

Die Handelskammer zu Leipzig hat den gutachtlichen Theil ihtes Jahresberichts pro i876 veröffentlicht. In demselben wiederholt sie den] im vorigen Berichte ausführlich begründeten Wunsch, daß wie in Preußen und anderen Staaten, 2 auch in Sachsen die Veröffentlichung (nicht

intragung) des Geschäftszweigs und des Geschäftslokals bei Bekanntmachung neuer 866 ausdrücklich als zulässig bezeichnet und die Registerbehörden angewiesen werden möchten, die Anmeldenden darauf , en. 1 machen, weil durch Hinzufügung dieser Angaben die Bekannt- machungen für das geschäftliche Leben wesentlich höheren Werth gewinnen. .

Ueber die Reform der Zahlungsweise 6 . sich der Bericht wie folgt: ‚Die Reform der Zablungsweise haben wir, wie schon im vorigen Be- richte erwähnt, durch eine in Gemeinschaft mit der Gewerbekammer an die Handel⸗ und Gewerbe⸗ treibenden, sowie an unsere Mitbürger überhaupt

erichtete öffentliche Ansprache zu fordern gesucht. Hir gingen dabei von der Ueberzeugung aus, daß

r eine durchgreifende Reform nur dann Aussicht guf Erfolg sel, wenn das Uehel ron allen Seiten kräftig angefaßt und die weitesten Kreise des Publi⸗ kums in das Interesse gezogen würden. Denn so lange der Kleinhändler und der Handwerker ihren Kunden auf lange Zeit borgen, sind 6f auch ge⸗ . 5 9 ö. ö . e n r,

edehnten Kredit zu beanspruchen. Jenem n . aber nur durch vereintes Vorgehen . Ende gemacht werden.

Die Reformbewegung wurde von der hiesigen Ge⸗ meinnützigen Gesellschaft, von der Polytechnischen Gesellschaft, von dem in selbstaͤndiger Hand⸗ werker und Fabrikanten, der ,,, schaft und in anderen Kreisen weiter geführt. Auf

freie Vereinigung von Solchen, welche sich bereit erklärten, gekaufte oder bestellte Waaren 3 oder doch jedesmal binnen kurzer Frist zu bezahlen, unter der Voraussetzung, daß jzwischen ihnen und säumigen Zahlern sei es durch Gewährung einer Ver⸗ gütung bei baarer Zahlung, sei es durch Berechnung von Verzug zinsen im anderen Falle ein Unter- schied gemacht werde. Die Vereinigung jählte nach wenigen Wochen über 1100 Mitglieder, darunter freilich wohl viele, welche schon früher gewohnt waren, ihre Bedürfnisse baar zu bezahlen.

Unter den Kleinhändlern und Handwerkern, welche aufgefordert wurden, jeder Waarensendung eine Rechnung beizufügen oder doch die Rechnungen in kurzen Zeitabschnitten zu übersenden, hat die Bewegung noch wenig Fortschritte gemacht. Wenn sich auch die Erkenntniß von den Nachtheilen der Borgwirthschaft allmählich Bahn bricht, so ist doch von da bis zum thatkräftigen Entschlusse noch ein weiter Weg. Einzelne haben mit pünktlicher Uebersendung der Rechnungen den Anfang gemacht und auf diese die Bemerkung drucken lassen, daß sie im Fall der Zahlung binnen einer gewissen Frist (z. B. von 30 Tagen) einen bestimmten Prozentsatz vergüten, dagegen den früher mißbräuchlich oft ge⸗ forderten Sconto von 2 d in Wegfall gebracht. So weit die Ergebnisse dieses Verfahrens zu unserer Keuntniß gelangt sind, dürfen sie als zufrieden⸗ stellend bezeichnet werden. Im Allgemeinen ist aber die Macht der schlechten Gewohnheit noch nicht ge⸗ brochen und es wird wiederholter Anstrengungen be⸗ . ehe die Reform nur einigermaßen durch⸗ ringt.

Zur Unterstützung derselben ist, wie an anderen Orten, so auch hier die Abkürzung der Ver⸗ jährungsfrist, die jetzt für die meisten Forde⸗ rungen des Privatverkehrs drei Jahre beträgt, und zwar auf ein Jahr, in Vorschlag gebracht. Ohne für jetzt näher auf diese Frage eingehen und uns für eine bestimmte Frist aussprechen zu wollen, er⸗ klären wir uns doch im Allgemeinen mit dem Ge⸗ danken einer weiteren Abkürzung der Verjährungs⸗ frist, wie sie den jetzigen Verkehrsverhältnissen ent⸗ spricht, einberstanden. Auch sind wir der Meinung, daß für Forderungen der Kaufleute unter sich eben- falls unbedenklich eine kurze Verjährungsfrist ein⸗ geführt werden könnte; in der Provinz Hannover z B. gilt die zweijährige Verjährungsfrist auch für ö welche in Rücksicht auf den Geschäfts⸗ etrieb des Empfänzers de, Waare oder der Arbeit kontrahirt worden sind, seit fast dreißig Jahren, und zwar, wie von den Handelskammern jener Provinz bezeugt wird, zur allgemeinen Zufriedenheit. Daß die Abkürzung der Verjährungsfrssten einen günstigen Einfluß auf die pünktlichete Regelung der Schuld—⸗ verhältnisse üben würde und daß sie mithin im wohlverstandenen Interesse der Gläubiger selbst liegt, läßt sich nach den in Sachsen und anderwärts ge⸗ machten Erfahrungen nicht bezweifeln.“

kredit kommen, und etwas wie allgemeiner Ruin wird die schon sehr gesunkene Industrie ereilen, wenn nicht Anstrengungen gemacht werden, bei Zeiten zu einem ehrlichen Geschäfte zurückzukehren. Das Publi⸗ kum sollte auf alle Fälle gewarnt sein und wissen, daß es, wenn es schwer und schön aussehende Seiden⸗ waaren billig kauft, Waare gekauft . kann, die aus einem Viertheil Seide und drei Viertheilen Farbe besteht⸗

Gerichtliche Bekanntmachungen, die Veröffentlichung der Sandelsregister⸗ u. s. w. Eintragungen betreffend.

XI.

Ahams. Die im Art. 13 des Allgemeinen Deut⸗ schen Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen Bekannt⸗ machungen, betreffend die Eintragungen in das 6 delsregister, desgleichen die im 5. 4 des Gesetzes vom 27. März 1867 vorgeschriebenen Bekannt⸗ machungen, betreffend die Erwerbs. und Wirth⸗ chafts⸗Genossenschaft werden für unsern Gerichts⸗ ezirk für das Jahr 1878 durch den Dentschen Reichs- und Preußischen Staats⸗Anzeiger in Berlin, die Berliner Börsenzeitung daselbst und den Anzeiger zum Amtsblatt der Königlichen Regie⸗ rung in Münster veröffentlicht. Die auf die Füh⸗ rung des Handelsregisters und des Genossenschafts⸗ lan ere sich beziehenden Geschäfte werden pro 1878 von dem Kreisgericht Rath Koppers unter Mit- wirkung des Büregu⸗Assistenten Gebhardt bearbeitet. Ahaus, den J. Dezember 1877. Königliche Kreis⸗ gerichts⸗Deputation.

Arnstadt. Die bei der unterzeichneten Gerichts⸗ stelle im Laufe des kommenden Jahres erfolgenden Eintragungen in das Handelsregister werden in dem Regierungs. und Nachrichtsblatte in Sondershausen, in dem Nachrichts⸗ und Intelligenzblatte hier und in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preu— ischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin zur öffent— ichen Kenntaiß gebracht werden. Arnstadt, den 4. Dezember 1877. Fürstl. Schw. Justizamt das. Arolsem. Die Eintragungen in unser Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1878 N in der Berliner Börsenzeitung zu Berlin. 2) in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußi⸗ schen Staats- Anzeiger zu Berlin und 3) in der Beilage zum Fürstlich Waldeckischen Regierungsblatt bekannt gemacht werden. Arolsen, den J. Dezem⸗ ber 1877. Fürstlich Waldeckisches Kreisgericht.

Kenmthem G. /s. Im Jahre 1878 werden die in Gemäßheit des Artikels 13 des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches und §. 8 des Genossen⸗ schaftsgesetzes vom 4. Juli 1868 zu erlassenden Be⸗ kanntmachungen der Eintragungen in unser Han⸗ dels⸗ und Genossenschaftsregister: 1 im Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preuß

Die „Times“ schreiben; Unsere Aufmerksamkeit ist auf eine bemerkenswerthe Ver fälschung sei⸗ dener Fabrikate gelenkt worden; es scheint, daß sich der Handel in derartiger Waare bereits so entwickelt hat, daß er auf die ganze Seidenindustrie eine sehr verderbliche Wirkung auszuüben droht. Es wird gewöhnlich vermuthet, daß in den letzten Jahren seidene Gewebe durch Mischen von Seiden⸗ und Sutafäden verfälscht würden. Dies scheint je⸗ doch ein Irrthum. Die sich schlecht tragenden schwarzen Seidenstoffe erhalten ihren reichen, hüb= schen Glanz nicht durch eine Mischung der Fäden, derselbe wird vielmehr durch die Farbe hervor⸗

ebracht; es scheint, daß Lyoner Fabrikanten die Her r ig gemacht und eg bereits bis zu einer großen Vervollkommnung gebracht haben, . mit Ge⸗ latine und anderen das Gewicht erhöhenden Sub⸗ stanzen zu vermischen und den Seidenfaden bis zu fast jedem Gewichte zu erschweren. Auf solche Art wird eine Waare hergestellt, die dann als schwe⸗ rer, reicher Seidenstoff auf den Markt kommt und die der Händler womöglich noch „unter Preis“ verkauft, was dem ganzen Seidenhandel zur ernsten . gereicht. Uns sind Muster dieses verfälschten ö rikates gezeigt worden, die das unerfahrene Auge für schöne schwere Waare ansah, die sich aber als bloße Gaze ent⸗ puppten, sobald der Farbstoff daraus entfernt war. Bedeutend mehr als die Hälfte des Gewichtes war Farbe. Es ist natürlich, daß solche Stoffe sofort nach dem ersten Gebrauche schadhaft und n, lich werden und einen i gn Glanz erhalten. Nach Annoncen, die wir gesehen haben, zu urtheilen, muß dieser unehrliche Handel augenblicklich sehr blühen; er wird nicht blos von Geschäften zweiter Größe be⸗ trieben. Der Gewinn, den diese Wagren abwerfen, ist in der That zu bedeutend für die Ehrlichkeit vieler Kaufleute, besonders wenn das Publilum nicht davon abstehen will, hinter so billigen Artikeln y einerlei ob sie echt e. oder nicht. Jedes dieser ver⸗ . Fabrikate, die mit Verlust verkauft werden follen, wirft dem Verkäufer einen Nettonutzen von nicht weniger als 50 / ab. Dies ist sehr verführerisch; dadurch werden gute edle englische, französische ꝛc. Stoffe fast ganz vom Markte verdrängt. Die englische Seidenstofffabrikation ist durch dieses Auf⸗ tauchen schlechter Stoffe, in deren Fabrikation Lyon die Welt zu schlagen scheint, schwer getroffen wor⸗ den. Es ist dies jedoch ein ,, r. Triumph. Wir dürfen erwarten, daß die 3. Seiden Industrie Frankreichs bald an den Folgen dieser

unehrlichen Fabrikation leiden wird. Seidenwagren? ob . de werden immer mehr in Miß⸗

Breslauer Zeitung erfolgen. Im Jahre 1878 wer⸗ den die auf die Führung des Handels., des Genossen⸗

beziehenden Geschäfte von dem Herrn Kreisrichter

Groetschel, in dessen n, , von dem Herrn Kreisgerichts Rath Elsner, evenkuell Herrn Kreis⸗ gerichts-Rath Metzler, unter Mitwirkung des Herrn Sekretär Barbarino, beziehungsweise dessen Stell⸗ vertreter Herrn Sekretär Willimski, eventuell Herrn Sekretär Triebel, bearbeitet werden. Beuthen 8. S., den 4. Dezember 1877. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

KRäütors. Mit der Bearbeitung der auf die

ührung der Handels⸗ und Genossenschaftsregister 6 beziehenden Geschäfte sind für das Jahr 1878 der Kreisrichter Höfeld und der Aktuar Kuchenbecker beauftragt, die durch das Handelsgesetzhuch und das Gesetz vom 27. März 1867 vorgeschriebenen öffent. lichen Bekanntmachungen erfolgen im Jahre 1878 durch den Reichs- und Staats ⸗Anzeiger, das Regierungs⸗Amtsblatt zu Cöslin, die National⸗ Zeitung, die Danziger Zeitung Bütow, den J. Dezember 1877. Königliches Kreisgericht.

Run. Im Jahre 1878 werden die Eintragungen in 3 andelsregister des hiesigen Gerichts durch: 1) die Burgsche Zeitung. 2) das Tageblatt für die Jerichowschen und benachbarten Kreise, 3) die Magde⸗ durgsche Zeitung, 4 die Berliner Börsenzeitung in Berlin, Y) den Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staats⸗Anzeiger daselbst, und die Eintragungen in das enossenschaftsregister durch: I) die Burgsche Zeitung, 2 das Tageblatt für die Jerichowschen und benachbarten Kreise, 3) die Magdeburgsche 36 ) das amtliche Kreisblatt für den ersten Jerichowschen Kreis hier öffentlich bekannt gemacht und die auf die ihne ng des Han dels · und Genossenschaftsregifters sich eziehenden Geschäfte durch: 2. den. Kreisgerichts-Rath Dr; jnr, Schwabe, b. den Kanzlei ⸗Dirertor Romeiß bearbeitet werden. Die Aufnahme der für das Handels und Genossenschaftsregister bestimmten Anmeldungen wird jeden Sonnabend, Vormittags von 11 bis 1 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, und . bei den Niels fte Kommifsionen zu Gommern und Loburg und auf dem Gerichts tage in Möckern er⸗ olgen. Das Handelgregister und das Verʒeichniß er . 22 ö. ren , 6 gn. neral⸗ Bureau unterzeichneten = . . , den 4. Dezember 1877.

Königliches Kreisgerich

schen Staats Anzeiger, Y in der Schlesischen Zeitung, 3) in der

Calbe a. S. Die Eintragungen in das Handels- und Genossenschaftsregister des hiesigen Königlichen Kreisgerichts, welche auch für den Bezirk der Kreis⸗ gerichts⸗Lommissionen zu Aken und Staßfurt be⸗ stimmt sind, werden für das Jahr 1878 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung und die Magdeburgische Zeitung bekannt gemacht werden. Die auf die Führung dieser Register, sowie des 1 sich beziehenden Geschäfte wird der kreisgerichts Rath Schweiger unter Miswirkung des Kreisgerichts Sekretärs Kirchhoff Calbe a. / S., den 6. Dezember 1877. Kreisgericht. J. Abtheilung.

Carthanus. Die Veröffentlichung der im Jahre 1878 in unser Handels⸗ und Genossenschaftsregister erfolgenden Eintragungen wird durch den öffent⸗ lichen Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Re⸗ gierung zu Danzig, die Berliner Börsenzeitung und den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger geschehen. Die auf die Führung des Handels-, Genossenschafts- und Musterregisters sich beziehenden Geschäfte sind für das Jahr 1878 dem Herrn Kreisrichter Dr. Dahlmann unter mit- wirkung des Herrn Kreisgerichts⸗Sekretärs Grubel übertragen. Carthaus, den 5. Dezember 1877. Königliches Kreisgericht

Crefeld. Die Veröffentlichung der in das Han⸗ dels⸗· und Genossenschaftsregister hiesiger Stelle während des Jahres 1878 stattfindenden Eintra⸗ gungen erfolgt gemäß Beschluß vom heutigen Tage durch: a. den Deutschen Reichs- und preußischen , , ,, r .. b. die Kölnische Zeitung und C. die Crefelder Zeitung. Crefeld, den 7. Dezember 1877. Königliches Handelsgericht. D. Ens hoff.

Falkenberg O. / S. Im Jahre 1878 werden die auf die Führung des Handelsregisters, des Ge⸗ nossenschafts und des Zeichenregisters sich beziehen⸗ den Geschäfte von dem Kreisgerichts⸗-Direktor Feld⸗ mann, unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekre⸗ tärs Neumann, bearbeitet werden. ie Veröffent⸗ lichung der Eintragungen wird durch Einrückung in den Deutschen Jieichs⸗ und Königlich Preuffi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, die Berliner Börsen⸗ zeitung, die Breslauer Zeitung und die Schlesische Presse erfolgen. Falkenberg O / S., den 3. De⸗ zember 1877. Königliches Kreisgericht. Erste Ab⸗ theilung.

bearbeiten. Königliches

Pelizaeus.

Fallersleben. Die Eintragungen in das hie⸗ sige Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1378 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, den 1 Courier und die Allerzeltang be⸗ annt gemacht werden. Fallersleben, den 6. De⸗ zember 1877. Königliches Amtsgericht.

FlIator. Die Eintragungen in das Handels⸗

und Genossenschaftsregister unseres Bezirks werden

schafts⸗, des Zeichen und des Musterregisters sich, im Laufe des Geschästsiahres 1873 durch Cinrüctung

in die Danziger Zeitung und in den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger bekannt gemacht werden. Die auf die Führung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte werden für das gedachte Geschäftsjahr von dem Kreigrichter Hahn unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretärs Tetzlaff be⸗ arbeitet werden. Flatom. den 3. Dezember 1877. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Freihurꝶg. Die im Art. 13 des Deutschen Han⸗ delsgesetzbuches vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen fr das Jahr 1878 erfolgen; im Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats Anzeiger, in der Neuen Dannoverschen Zeitung. im Stader Tageblatt, im Hamburger Correspon- denten. Freiburg, den 1. Dezember 1877. König⸗ liches Amtsgericht. Prasl.

Färsteman. Die Bekanntmachungen aus dem hiesigen Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1878 erfolgen: I) im Königlich Preußifchen Staats- Anzeiger. 2) in den Osna brückschen Anzeigen, ) in Kißlings Osnabrücker Anzeigen. Fürstenan, den 4. Dezember 1877. Königliches Amtsgericht. Gericke.

CGoldarp. Die Eintragungen in die Handels⸗ und , zregin er werden im Jahre 1878 durch den Deutschen Reichs · und Staats · Anzeiger. fowie den Berliner Börsen Courier veröffentlicht und die auf die Führung dieser Register ich be⸗ ziehenden Geschäfte von dem Kreisgerichts⸗Direktor Schlegel unter Mitwirkung des Kanzlei⸗Rath Zim= mermann bearbeitet werden. Goldap, den 4 De⸗ zember 1877. Königliches Kreisgericht.

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Grabhbor l. M. Die nn, Belannt⸗ machung der Einträge in das hi ig Handels register wird im Jahre 1875, für welches der Senator Ad⸗ vokat Eberhard hieselbst zur Deng des ersteren wiederum von ung bestimmt worden ist, durch die Mecklenburgischen Anzeigen, das fiel. Kreisblatt und das Cen n a Handels Register erfolgen. Grabow j. M., den J. Dezember 1577. Vereintes Stadt und Magistrate . Gericht. H. Eberbard.

HMagem. Zur Bearbeitung der auf die der Handels · und ger e nf, ch b henden Geschäfte des unterzeichneten Gerichts d