CGeneralversammhlungem. Branerel Könlgstadt, Ant- desellsoah In Ber Ord. Gen. Vers. zu Berlip. 18. Jan. 1878 Dentsohe Verelns bank. Frankfurt a. M.
Lothrlnger Elsenwerke. Frankfurt a. M.
Toggen loco 8.26. Hafer loeo 4.75. Hanf loc — — Leinsast (9 Fad) loec 16,00. — Wetter: Mild.
Ne- X IJ. Deaember. (T. TL. B.)
Va arenber leht. Baumwolle in Nes- Tork 113, d0. in Ner- orlesus 107. Petrolenm in New-Tork 136. d0. in Ehiiadelphis 133 ehl 5 D. 40 C. other Winterweiren 1 D. 43 C. Mais (ol- wired) 64 C. Iucher (Fair reveriug Hngec vados] 7B. Beltes (Bio-) . J
Parla, 17. Dezember. (X. T. B)
Pradrktenmarkt. Weizen fest. pr. Dezember 32,50, pr. Jannar- Februar 32.25, pr. Marz-April 32.25, Er. Närz-Juni 3225. Mehl fest, pr. Deaember 69 50. pr. Janunar-Febrnar 69, 50, pr. März. April 69, 75, pr. März-Juni, 69,75. Rüböl ruhig, pr. De- zember 100.75, pr. Januar 10, 50, pr. Jun. April 190.25 pr. Mai- Aung. 97, 75. Spiritus ruhig, pr. Dezember 58,25, pr. Mai-August 61.50.
28 6 S⸗Anzeiger
Ausserord. Gen. Vers.
st. Petersharg, 17. December. (M. L. B.) Talg loco 59.00). Weinen loco 13,50.
PFrodnktenmarkt.
185. Scbrrlk ( darke Nileor) Getreidefracht 6.
Toeater.
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Drerr haus. 2665. Vorstellung. Neu einstudirt: Ri⸗ goletto. Oper in 4 Akten von Verdi. In Scene esetzt vom Direktor von Strantz. (Hr. Wachtel.) n g 7 Uhr. -.
Schauspielhaus. 256. Vorstellung. Magnetische Kuren. Tustspiel in 4 Aufzügen von F. W. Hack ⸗ länder. Anfang? Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 267. Vorstellung. Lohen⸗ 6 Romantische Oper in 3 Akten von Richard
agner. (Fr. Mallinger, Frl. Brandt, Hr. Fricke, Hr. Niemann, Hr. Beck) Anfang halb ? Uhr.
Schauspielhaus. 257. Vorstellung. Maria Stuart. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Schiller. Anfang halb 7 Uhr.
Ju dem Mitte Januar k. T stattfindenden III. Cyklus von Vorstellungen der Shakespeare'schen Königsdramen ist über sämmtliche Abennements⸗ plätze bereits verfügt und finden alle weiteren Ge⸗ fuche um Billets unter keinen Umständen eine Be⸗ rücksichtigung. ö.
Berlin, den 18. Dezember 1877.
Während der Monate Jangar, Februar und März 1878 werden im Concertsaale des Königlichen Schau⸗ spielhauses wiederum französische Theatervorstellun⸗ gen, unter Leitung des Hrn. Emil Neumann, statt⸗ finden, und zwar Sonntags, Dienstags, Mittwochs, Donnerstags und Sonnabends. Die Borstellungen nehmen ihren Anfang am 1. Januar 1878, und be⸗ steht die engagirte Gesellschaft aus folgenden Mit⸗ gliedern: Da men: Mlle. Letresne, grand premier role, Mile. Baskoff, jeune premier 151, Mlle. Ler rouxr, jeune premisre ingénnité, Mlle. Cortamtert, premisre soubrette, coquette, Mdme. Duchesne, premiere duègne, mare, Mlle. Margarite, premiere amonrenge, Mlle. Dharville, amoureuse, deuxième sonbrette, Mlle. Nontégri. smoureuse. Herren: Duchesne, premier röle, Boursier, grand premier röͤle, pere noble, Divoor, jeuns premier röle. Dal bert, je nne premier, premier amoureux, Nosl, grand premier com que, Demane, premier comique jeune, Konval, denzième comique, Brunet, comique grime, Pauly, amonreux, Nancey; troisième rö'e, utilits, Lambert, utilits, M. Duchesne, regisseur - gèenèral. M. Brunet, régisseur. M. Etard, souffleur. ;
Die unterzeichnete Verwaltung gestattet sich hier⸗ durch zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß die sowohl von einzelnen Privatpersonen, als auch von Vereinen eingehenden Gesuche um leihweise Neberlaffsung von Garderobenstücken aus den Beständen der Königlichen Theater fernerhin eine Berücksichtigung nicht mehr erfahren können. Es werden Unternehmungen ins Werk gesetzt, wobei man stillschweigend auf die Gefälligkeit der General⸗ Intendantur rechnet und diese endlich vor die Alter- native stellt, bereits angezeigte Privat-Vorstellungen entweder durch Verweigerung hinfällig zu machen oder für dieselben Costuͤme, deren Zahl sich nicht felten auf Hundert und mehr beläuft, bewilligen zu müssen. Burch Zugeständnisse dieser Art erfährt nicht nur das Interesse der Verwaltung, sondern auch der sehr anstrengende Dienst der Garderobe⸗ beamten eine kaum zu verantwortende Beeinträchti⸗ gung und wird außerdem der Geschäftsbetrieb der in Berlin bestehenden steuerzahlenden Garderobe⸗ und Mas ken Verleih ⸗Anstalten, welche es an Reklama⸗ tionen nicht fehlen ließen, in nicht geringem Maße geschädigt. In Betreff der Verleihung von Garde⸗ robestücken an Künstler behufs Benutzung derselben als Modelle und zu Zwecken des Studiums wird an dem bisher beobachteten Verfahren durch Vorstehen⸗ des Nichts geändert.
Berlin, den 30. November 1877.
General ⸗Intendantur der Königlichen Schauspiele.
fRallner- Theater. Mittwoch: Zum 5. Male:
Hasemann's Töchter. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von A. LArronge.
Donnerstag u. d. folgenden Tage: Hasemann's Töchter.
sictoria-Iheater. Direktion: Emil Hahn.
Mittwoch: Zum 26. Male: Rübezahl. Großes phantastisches Volksmärchen in 4 Akten und 18 Bil⸗ dern mit Gesang und Ballets von E. Pasqus und H. Wilken. Musik von A. Mohr.
Friedrich- Wilhelmstädtisches Theater.
Mittwoch: Auf vieles Verlangen: Die Fledermaus. Donnerstag: Unser schönes Berlin.
Residenz- Theater. Mittwoch: Nachmittags
4 Uhr und Abends 7 Uhr: Auftreten des Wiener Kinderschauspiel⸗Ensembles: Der gestiefelte Kater.
Krolls Theater. Mittwoch: Weihnachts
Ausstellung. Im Römersaal: Das Reich des Schl araffen⸗ Königs. Im JL. Zwischensaale: Weih⸗ nachts ⸗ Lotterie. Im II. Zwischensaale: Beth⸗ lehem. Im Rittersaale: Der Ring des Nibe⸗ lungen. Zum 12. M.: Klein Däumling, Rapunzel mit dem langen Haar und Riquet mit dem Schopf. Concert. Eröffnung 5 Uhr. Anfang 54, der Vorstellung 63 Uhr. ;
Donnerstag: Weihnachts Ausstellung. Dieselbe Vorstellung.
H rolls Etablissement.
Am 31. Dezember (Sylvester): Grand Hal aas gu et par. Bestellungen auf geschlossene Logen werden an der Kasse entgegengenommen.
Woltersdorff-Theater. Zweite Berliner
Oper. Direktion Habelmann. Mittwoch: Die vier FHaimonskinder. Oper von Balfe. Anfang? Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Vational- Theater. Mittwoch: Gastspiel des
Donnerstag: Auf allgemeines Verlangen Wieder holung der Studenten⸗Aufführung Zrinn, zum Besten der russischen und türkischen Verwundeten, unter gefälliger Mitwirkung der Fr. Claar⸗Delia und Frl. Clara Meyer, zu bedeutend ermäßigten Preisen.
Prosceniumsloge 5 M, DOrchesterloge 4 , I. Rangloge 3 M, Parquetloge 2½ Parquet 2 4, I. Rang ILS 50 3, Balkon 11 25 3, II. Rang 75 3, Parterre 75 3, Gallerie 30 8.
Stadt- Theater. Mit swoch halbe Kassenpreise Gastspiel des Hrn. Carl Mittell. Bébé (Häns⸗ chen). Vorher: Ein feiner Diplomat.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Belle- Alliance- Theater. Mittwoch u. folg.
Tage; Lehmann's Fran. Lebensbild mit Gesang in 3 Akten und 6 Bildern von L. Ottomeyer und A. Slottko. Musik von Herold.
Mittwoch und Donnerstag: Nachmittags⸗Vor⸗ stellung. Bibi, oder: Der 8 Weihnachts märchen mit Gesang und Tanz in 7 Bildern von Braun. Anfang 4 Uhr. Preise der Plätze: Logen LS, Parquet (vordere Reihe) 715 8, (hintere Reihe)
50 Z. Entree 30 8. Bilse.
Circus Renz. Unterbaumsbrücke. Haltestell: der Ringbahn. Mittwoch, Abends 7 Uhr: Chi⸗ nesisches Fest. Einlage: Gastspiel der berühmten Künstlerin Miß Sanyeah. Hurdle⸗Rennen.
Donnerstag: Vorstellung.
Familien Nachrichten.
Concert- aus. Concert des Kgl. Hof ⸗Musikdirektors Herrn
lo620] Gestern Abend entschlief sanft mein lieber Vater Herr Kreisgerichtsrath Hermann Bosse. Halle a. d. S., den 16. Dezember 1877. Im Namen der Hinterbliebenen. Bosse, Kreisrichter.
Verlobt: Frl. Clara Eichacker mit Hrn. Bahn⸗ und Betriebs⸗Inspektor Hermann Reusch (Poppels⸗ dorf bei Bonn — Crefeld).
Verehelicht: Hr. Pastor Wilhelm Ubbelohde mit Frl. Anna Sattler (Lüneburg — Großen⸗
Munzeh.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Intendantur⸗ Assessor Uhlenbrock 5 — Hrn. Pastor Gustav Held (Zettitz bei Crossen a. O.). — Eine Tochter: Hrn. Pastor A. Volkening
DOdendorf). — Gin Sohn und eine Tochter: Hrn. Friedrich Graf zu Stolberg⸗ Stolberg (Schloß Thomaswaldau).
Gestorben: Frau Major Jany, geb. Bernhardi (Danzig). — Hr. Hauptmann . v. Jena (Spandau). — Hr. Kreisgerichts⸗Rath Heinrich v. Müller (Rothenburg O. IS.). — Hr. General der Infanterie a. D. Heinrich Friedrich Gustav v. Hake⸗Petkus (Dresden). — Hr. Graf Rudolph v. Bassewitz (Raguth). — Verw. Frau Majorin v. Wickede, geb. v. Weltzien (Dresden).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.
lorsz] Edictalladung.
Nachdem das Großherzoglich S. Kreisgericht hier rechtskräftig auf Eröffnung des Konkursyro⸗ zesses zum Vermögen des Gerbermeisters Gustav Hermann Franke hier erkannt hat, haben wir, als mit der Konkursleitung beauftragte Behörde
Liquidationstermin
ebrnar 1878, von Vormittags 9 Uhr ab, anberaumt.
Es werden daher die Gläubiger des gedachten Cridars, bekannte und unbekannte, sowie Diejenigen, welche ein Eigenthums⸗ oder sonstiges Recht an den zur Konkursmasse gehörigen Gegenständen zu haben vermeinen, andurch aufgefordert, ihre For- derungen, bezüglich Ansprüche, schriftlich noch vor, spätestens aber in dem vorstehend anberaumten, bis 2 Uhr Nachmittags anstehenden Termin bei Meidung des Ausschlusses von der 3 und bei Verlust des Rechts der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entweder mündlich zu Protokoll oder schriftlich anzumelden und zu be⸗ scheinigen.
Dabei bemerken wir, daß schriftliche Anmel⸗ dungen bei Objekten von 15 M und darüber durch einen zur Praxis bei uns legitimirten Anwalt ver⸗ faßt sein müssen.
Gleichzeitig werden alle Diejenigen, welche dem Cridar aus irgend einem Grunde etwas schulden, andurch angewiesen, die betreffenden Schuldbeträge bei Meidung doppelter Zahlung lediglich an unser Depositum abzugewähren.
Weida, am 13. November 1977.
Großherzoglich S. Justizamt. Job st.
auf Donnerstag, den 21.
Verkäufe, Verpachtun gen, Submifsis nen ꝛc.
10609 sönigliche Ostbahn. ö Auf der VIII. Baustrecke der Neustettin⸗Rügen⸗ walde⸗Stolpmünder Eisenbahn soll die Ausführung von 8 Stück er, n,, ents nebst n . en Wirthschaftsbrunnen inkl. aller hierzu erforder⸗ ichen Materialien in 2 Loose getheilt in öffentlicher Submission verdungen werden. Submissionstermin Montag, den 7. Jannar 1878, Vormittags 11 Uhr, im biesigen Baubureau, woselbst auch die
Hrn. Philipp Grobecker. Zum letzten Male: Lenore. (Wallheim: Hr. Grobecker.)
n n Kostenanschlag und Bedingungen nebst ubmissionsformular gegen 2 46 50 3 verabfolgt
werden. Die einzureichenden Offerten müssen mit
384. Speck (ahort clear] 78 C.
der Aufschrift: Offerte auf Ausführung von Wär ter⸗Etablissements“ versehen sein. Rummelsburg i. Pom., den 13. Dezember 1877. Der Abtheilungs⸗Baumeister. Hartmann.
Schifffahrtecanll
im mittleren Emsgebiete.
Submission —⸗ auf Lieferung eiserner Konstruktionstheile für Schleusen. ö Die Lieferung der für die Kammerwände von 6 Schleusen des Haren ⸗Rütenbrocker⸗ und des Süd⸗ Nord⸗Kanals erforderlichen ; 74150 Klgr. Gußeisen, 10 620 . Schmiedeeisen, 9370 „ Walzeisen,
loss]
soll im Wege der öffentlichen Submission rer dungen werden.
Die Bedingungen und Submissionsformulare nebs Zeichnungen sind 6 en portofreie Einsendung van 3 I von dem A eue, . enieur Herrn van Löben⸗Sels zu Meppen zu beziehen.
Die Offerten sind versiegelt und portofrei mit d
ufschrift: ;
Eisentheile für Schleusenkammerwände versehen bis
Dienstag, den 8. Januar 1878, Morgens 10 Uhr, dem Abtheilungs⸗ Ingenieur Herrn van Löben Sels zu Meppen einzureichen und werden alsdam in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenter geöffnet. (aCto. 145 / Meppen, den 12. Dezember 1877.
Der Wasserbau⸗Juspektor. Oppermann.
loss)
sind die folgenden Nenn werthe gezogen worden: 110 1028 1285 1848 2059 2275 2464
—
5 Ungarisches Staats- Fisenbahn-. Anlehen von 186768.
* Bei der am 1. Dezember 1877 in RÆucdapest stattgehabten Verlosung 132 Serien zu je 20 Ooligationen, gleich 2640 stücks, Behufs Rückzahlung mm
2649 2913 3195 3264 3308 3756 4079 4643 496
5441 5725 5852 5886 5963 6M7 6089 6385 6594 6859 7503 8129 8589 9613 9864 9868 9872 101 10177 10186 10269 105354 10875 10949 1158 1198 11624 11658 11754 12125 123290 12452 1246 15014 13846 13992 14011 14054 14175 14359 14470 14578 14696 14789 15276 15392 15794 163 165135 17641 17939 18119 18668 18688 18968 19365 19545 19599 19694 19767 19770 19775 226 20357 20649 21198 21280 21310 21331 21598 21836 22031 22162 222094 22585 23254 23997 2410 24497 24674 25358 25386 25693 27168 27255 27296 27535 705 27823 27835 28011 28498 2850 238751 29215 29568 29881 30547 31630 31658 31686 32912 33025 33071 33129 33142 33400 3416 34178 34863 34890 34894 34942 35190 35390 35429. Pie Eimnlösumg vorstehender Gbligationen zu je 120 fl. Cesterr. Silber erfolgt vom 2. Jamunr 1878 ab
n Berlin ro at Nirection der Disconto-CGesellschaftt,
mit 240 Mark für das Stück.. Auch werden daselbst die früher verlogcstem und noch nicht zurückgezahlten Obli gatiomen, sowie die fälligen Couponms obiger Anleihe fortdaermel eing elöst.
oss]
Activa.
Duisburger Actien⸗Gesellschaft für Gießerei zu Duisburg. Bilanz vom 30. Juni 1877.
Passiva.
t.
3 366059 20 S063 25
— *
1) Debitoren⸗Conto a. Waaren Debitoren
b. Aval⸗Debitoren 2) Cassa⸗Conto - 3 Cautions⸗Conto. 4 Grundstücks⸗Contto .. 5) Gebãude⸗Conto a. Fabrikgebäude S 399991. 15. b. Beamten ⸗ und Arbeiterhäuserer 0286. 90. 47027805
230 Amortisation. 1175695
458521 10
Hypothek auf Beamten⸗ Arbeiterhäuser. 29400 = Dr iõ ö 6 23 37357 —
und
Zugang pro 187677...
6) Maschinen⸗Conto ult. Juni 1876. 10 96½ Amortisation. ; 20 26911680 3361 53 I. 10134 41
Zugang pro 187677... 7) Utensilien⸗Conto ult. Juni 18765 extra Amortisation pro 1875/76
152135 0 D 7 Zugang pro 1876/7! 32324 46
8) Bahnbetriebs- Contt ut. Juni 18.5 Fits ß 19 Sr Amortijation -.! i 86.
9) Modell ⸗Conto ult. Juni 1876 , 5 0so Amortisation . .
IVI i
2693 43 ünnn 2172 en, 153 5j MNS 7ᷓ 1864 02
5 6M Amortisation
Zugang pro 18765677. 10) Fuhrwerk⸗Conto ult. Juni 1876 100/09 Amortisation .. 11) Mobilien⸗Conto ult. Juni 1876 55/0. Amortisation .
Zugang pro 1876/77. 12) Röhren⸗Conto Vorrath an Röhren. 13) Roheisen⸗Conto Vorrath an Roheisen 14) Fabrikations⸗Materialien. Conto orrath an Fabrikations⸗Materialien 15) Betriebs ⸗Materialien⸗ onto. Vorrath an Betriebs⸗Materialien. 16) Gußwaaren ⸗˖ Conto Vorrath an Gußwaaren
23235 20
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Der
1 3 39 4 I)Actien⸗Capi⸗ teal⸗CKonto .. Y Creditoren⸗ Conto a. Wanren⸗Cre⸗ ditoren ... 193331 b. Banguier⸗ u. Capital⸗Cre⸗ ditoren . 716374 . Aval ⸗ Credi⸗ —
toren... 10418020 10138856
) Accept · gonto 1893819 4 Reservefond⸗ 1750)
726000 ob 39 40 169469 45655 — 101860742
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Deutsches Reich.
Se. Majestä der Kaiser haben den Gemeinderath Karl Gros, Bäcker und Wirth zu St. Kreutz im Leberthal (Bezirk Ober⸗Elsaß), zum ersten Beigeordneten dieser Gemeinde zu ernennen geruht.
Mit dem 1. Januar 1878 tritt die Vorschrift des 5. 34 der Schiffsvermessungs⸗-Ordnung vom 5. Juli 1872 (Reichs⸗ Gesetzblatt Seite 280) in . nach welcher die vor nuar 1873 für deutsche Schiffe ausgefertigten eßbriefe ihre Gültigkeit verlieren.
dem I. deutschen
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Professor an der Gewerbe⸗ und Bau⸗Akademie hier⸗ selbst, Heinrich Wiebe, den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath; und dem Appellationsgerichts⸗ Sekretär Jahre is in Marien⸗ werder bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. 2
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Der bisherige Rektor und kommissarische, Kreis⸗Schul⸗ inspektor Gustav Faust in Rosenberg Q. S. ist zum Kreis⸗ Schulinspektor im Regierungsbezirk Oppeln ernannt worden.
Dem ordentlichen Lehrer Dr. Witting am Gymnasium in Bromberg ist das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt worden.
Der ordentliche Seminarlehrer Pflanz zu Mörs ist zum ersten Lehrer an dem Schullehrer-Seminar zu Koschmin be⸗ fördert worden. r
Der seitherige Kreis Wundarzt Pr. Schmiedel in Nen⸗= salz a. O. ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Militsch mit Anweisung des Wohnorts in n en n. worden.
Der Kreis⸗Wundarzt des in. lländischen Kreises Dr. Kreußler zu Brandenburg a. /H. ist als Stadt⸗Phyfsikus zu Brandenburg a. /H. bestätigt worden.
Der praktische Arzt ꝛc. Dr. Han ow zu Ueckermünde ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Ueckermünde ernannt worden.
Per sonalver änderungen.
stöniglich Hreußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 11. Dezember. v. Hoffman, Sec. Lt. a. D., zuletzt im Gren. Regt. Nr. 11, in der Armee und jwar als Ser. Lieut, mit einem Patent vom 17. November 1874 im Drag. Regt. Nr. 10 wiederangestellt.
Königlich Bayerische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 5. Dezember. Ingenbrand, Pr. Lt. der Gend. Comp. von Unterfranken und Aschaffenburg, zum 8. Inf.
Regt. 36
Im Beurlaubten stande. 13. Dezember. Schuchardt, Sec. Lt. der Res. des 2. Kür. Regts, zu jener des 1. Inf. Regts. auf Nachsuchen versetzt.
Abfchiedsbewilligungen. Im Beurl aubten stan de. 30. No vem ber. Wun der, Pr. Lt. des 3. Inf. Regts. (Landw.), verabschiedet.
XIII. (töniglich Württembergisches) Armee⸗Corps.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 109. Dezem ber. Wendler, Pr. Lt. im . Nr. 120, vom 10. Dezbr. d. J. ab à la suite des Regts. gestellt.
Im Beurlaubtenstande. 19. Dezember. Stimmler, Sec. Et. der Res. des Inf. Regts. Nr. 120, zum Pr. Lt. der Res. dieses Regts. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 10. De⸗ zember. Betz, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 125, in Genehm. seines Abschiedsgesuches mit Pens. zur Disp. gestellt. Glocker, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 124, Harbert, Ser. Lt. im Felb- Art. Regt. Nr. 3, Frhr. v. Reichlin Melde g g, Scr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 124, der Abschied bewilligt.
—
Aichtamtliches. Deuntsches Reich.
Preußen. Bexlin, 19. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Se. Kae c. und , . Hoheit den Kronprinzen und nahmen den er. Geheimen Kabinets⸗Raths von Wilmowsti ent⸗
— 3hre . die Kaiserin-Königin besuchte estern das Augusta-Hospital. — Heute. Morgen empfing
e Majestät Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den ronprinzen nach seiner Rückkehr.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der
Kronprinz ist heute früh 7 Uhr 10 Minuten vom Rhein wieder hier . n ;. ;
Berlin, Mittwoch,
. en tn n nehmigt.
. * 7 z ö * — 1 3
— Se. Königliche heit der Prinz Carl hat den Königlichen 6 und Regimentsarzt Dr.
Valentini zu Höchstseinem Ee barzt ernannt.
16e der gestrigen Sitzung des errenhauses trat dasselbe in die Spezialberathung des twurfes eines Feld⸗ un ost⸗Polizeigesetzes. Den
§. 1, welcher nach der Reg worlage lautet:
Die in diesem Gesetz Strafe bedrohten e unterliegen den einleitenden mungen und den Bestimmungen des ersten Theils des Strafge hs, soweit nicht dieses . abweichende Vorschriften entha 3
empfahl die Kommission zu streichen und an dessen Stelle den §. 8 der Regierungsvorlage 7 welcher lautet:
Den Bestimmungen dieseßg Gesetzes unterliegen Entwen⸗ dungen sowie rechtswidrig und vorsätzlich begangene Beschã⸗ digungen nur dann, wenn der Werth des Entwendeten oder der
angerichtete Schaden h , . übersteigt.
Nachdem sich der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal dem Antrage zustimmend er— klärt hatte, wurde vom Hause demgemäß beschloössen.
Die §§. 2 bis 5 wurden ohne Diskussion in der von der
Kommission , genehmigt. Bei 5§. 6, a
welcher nach der Regierungevorlage lautet: „Die im 5. 57 des esetzbuchs bei der Verurtheilung von Personen, welche zur 33 er Begehung der That das zwölfte,
aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatten, vorgesehene Strafermäßigung findet bei . gegen . Gesetz keine Anwendung. ö empfahl die Kommission die unveränderte Annahme desselben. Pr. Dernburg bekämpfte das in diesem Paragraphen ausge— sprochene Prinzip als der Humanität und , . Gerechtig⸗ keit widersprechend. Nachdem K der Regie
amissar den Paragraphen vertheidigt, wurde derselbe in der vorges
migt. . . sion nach den Vor⸗
t i 8. 15, welcher nach em Beschlusse der Kommission lautet:
„Geldstrafe von fünf bis zu einhundertundfunfzig Mark oder Haft tritt ein, wenn der Weidefrevel (§. 13) begangen wird:
Nen bestellten Aeckern oder auf Wiesen, in Gärten, Baumschulen, einbergen, auf mit Rohr bewachsenen Flächen, auf Dünen, Dämmen, Deichen, Buhnen, Deckwerken, gedeckten Sandflächen, Gräben oder Kanalböschungen, in Forstkulturen oder Schonungen.“ begntragte Herr Engelhardt in der Nr. 2 e. dem Worte Baumschulen“ einzufügen „öffentliche Anlagen aller Art.“ ch kurzer Diskusston, an der sich die Herren Engelhardt und Brüning, der Neferent . Schuhmann und der Minister 9 die landwirthschaftlichen Angelegenyeiten Dr. Friedenthal etheiligten, wurde dieser Antrag abgelehnt, dagegen ein An—⸗ trag des Herrn Brüning, in dem 5. 18, welcher lautet:
Mit Geldstrafe bis zu einhundertundfunfzig Mark oder mit . wird bestraft, wer, Gartenfrüchte, Feldfrüchte oder andere
odenerzeugnisse aus Gärten, Weinbergen, Obstanlagen, Baum⸗
schulen, von Aeckern, Wiesen, Weiden, Plätzen, Gewässern, Wegen oder Gräben entwendet. hinter dem Worte: „Baumschulen“ einzufügen: „Oeffentliche Gartenanlagen! angenommen.
Die 55. 16, 17 und 19 bis 22 wurden ohne Debatte nach den Vorschlägen der Kommission genehmigt.
Bei §. 25, welchen die Kommission in folgender Fassung zur Annahme empfahl:
In den Fällen der 88. 17 bis 21 sind neben der Geldstrafe oder der Freiheits strafe die Waffen (5. 19) und die zur Begehung der strafbaren Zuwiderhandlung geeigneten Werkzeuge und Geräthe, welche der Thäter bei der Zuwiderhandlung bei sich geführt hat, m ,, ohne Unterschied, ob sie dem Schuldigen gehören oder nicht.“
beantragte Dr. Dernburg, in Zeile 3 die Worte „und Ge⸗ räthe“ zu streichen. r dern der Referent Herr Schu mann Herr von Kleist⸗Retzow und der Minister Dr,. Friedenthal sich mit diesem Antrage einverstanden erklärt hatten, wurde der⸗ selbe vom Hause angenommen. .
Die §8. 24 bis 33 gaben zu keiner Debatte Veranlassung und wurden in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen. Für den 5. 34 empfahl die Kom⸗ mission folgende Fassung:
Mit Geldstrafe bis zu funfzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen wird bestraft, wer unbefugt auf Forstgrund⸗ stůcken: 1) 5 der , . oder . Wege, zu deren Benutzung er e,, ist, mit Werkzeugen und Geräthen, welche zum Fällen, Sammeln oder , von Holz oder anderen Walderzeugnissen feen net sind, sich aufhält, 2) eh ablagert, bearbeitet, beschlägt oder bewaldrechtet. In den Fällen der Nr. 1 sind neben der Geldstrafe oder der Haft die Werkzeuge einzuziehen, n ob sie dem Schuldigen gehören oder nicht.
Hierzu beantragte Herr von Simpson⸗Georgenburg, hinter Nr. J folgenden Zusatz einzuschieben:
1) b. nachdem er bereits in den . des Forstdiebstahls⸗ esetzes 8. 1 Nr. 1— oder §. 3 Nr. s 7 und 8 innerhalb der . zwei Jahre rechtskräftig verurtheilt ist, erg, der öffent⸗ li und solcher Wege, zu deren Betretung er berechtigt ist, an⸗
getroffen wird und eine begründete Veranlassung aner, Auf⸗ enthalts nicht nachzuweisen im Stande ist. Ferner beantragte Dr. Dernburg: den letzten Absatz des Paragraphen zu streichen. * die beiden Antragsteller diese Änträge befürwortet, Graf Brühl, der Referent Herr hr
.
den 19. Dezember, Abends.
1877.
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mann und der Regierungskommissar sich dagegen erklärt, wurden beide Anträge abgelehnt und die von der Kommission vorge⸗ schlagene Fassung angenommen. Die 55. 35 bis 45 gaben zur Diskussion keine Veranlassung und fanden die Zustimmung des Hauses. Als 5. 44 empfahl die Kommission folgenden Paragraphen einzuschalten:
„Auf Antrag der Besitzer größerer Kommunal⸗ oder Privat⸗ forsten kann der Landrath (Amtshauptmann, Oberamtmann) geeig⸗ neten vereideten Kommunal⸗ oder Privatforstbeamten die Befug⸗ nisse der Königlichen Forstbeamten in Bezug auf 5. 42 Nr 3 und §. 43 Nr. 1 ertheilen.“
Der Regierungstommissar erklärte sich gegen diese Ein⸗ schaltung, während Graf Brühl die Annahme desselben empfahl. Herr Gobbin sprach gleichfalls für die Annahme, beantragte jedoch in der letzten Zeile des Paragraphen hinter „Nr. 1“ einzuschalten: jedoch nur widerruflich“.
Dieser letztere Antrag wurde angenommen und mit ihm der Antrag der Kommission. — Die 85. 45 bis 60 wurden ohne Debatte genehmigt. Bei 8. ol, welcher nach den Vorschlägen der Kommission lautet:
„Feldhüter Forsthüter) im Sinne dieses Gesetzes sind; ) die von einer Stadtgemeinde für den Feldschutz (Forstschutz ange⸗ stellten Personen; Y die von einer Landgemeinde für den Feldschutz (Forstschutz angestellten Personen, wenn dieselben von dem Land⸗ rathe (Amts ⸗Hauptmann, Ober⸗Amtmann) bestätigt sind. Der Landrath ist befugt, den Besitzern größerer Güter (Forsten) auf ihren Antrag die Anstellung von Feldhütern (Forsthütern) zu ge⸗ währen. Die Feldhüter (Forsthüter) gehören zu den niederen Polizeibeamten.“ .
beantragte Herr von Winterfeld: 1) In Nr. 2 hinter dem Worte „Landgemeinde“ einzuschalten: „oder ron dem Besitzer eines selbständigen Gutes, welches einen selbständigen Guts— bezirk bildet“; 2) Absatz 2 hinter „Güter (Forsten)“ einzu⸗ schalten: „auch wenn solche einen selbständigen Gutsbezirk nicht bilden!
Zwei ähnliche Anträge der Herren von Simpson⸗Georgen⸗ burg und von Knebel⸗Döberitz wurden von den Antragstellern zu 3 dieses Antrages zurückgezogen.
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dem der Antragtsteller seinen Antrag befürwortet, betheiligten sich noch der Referent, Herr Wever, und der Re⸗ gierungskommissar an der Diskussion, worauf das Haus den Antrag von Winterfeld annahm. . . 2 §. 63, welcher nach den Vorschlägen der Kommission autet:
„Zur Anstellung von Feldhütern können die Landgemeinden durch Verfügung des Landraths (Amtshauptmanns, Ober⸗Amt⸗ manns), mit Zustimmung des Kreisausschusses, die Stadtgemeinden durch Verfügung des Regierungs⸗Präsidenten (Landdrosten) mit Zustimmung des Bezirksraths angehalten werden.
Gegen die Verfügung findet nur die Beschwerde statt.“
beantragte Herr von Simpson⸗Georgenburg hinzuzufügen:
„Für den Geltungsbereich der ge n Wr, vom 29. Juni 1875 bedarf die Verfügung des Landraths der Zustimmung des Kreisausschusses, die des Regierungs⸗Präsidenten der Zustim⸗ mung des Bezirksrathes.“
Nach kurzer Befürwortung dieses Antrages durch den Antragsteller wurde derselbe angenommen.
Ferner beantragte Herr von Simpson⸗Georgenburg bei ö 5 ö. welchem die Kommission folgende i ge⸗ geben hat:
Feldhüter. Ehren-Feldhüter und Forsthüter können, sofern dieselben eine Anzeigegebühr nicht empfangen, ein für allemal be⸗
eidigt werden. Die Beeidigung bedarf der Genehmigung des Bezirksraths.
den Schlußsatz folgendermaßen zu fassen;
Bei Feldhütern der Landgemeinden, selbständigen und größeren Gütern bedarf die Beeidigung der Genehmigung des Kreisaus⸗ er e bei den Feldhütern der Stadtgemeinden die des Bezirks⸗ rathes.
Nachdem der Antragsteller seinen Antrag befürwortet und der Staats⸗Minister Pr. Friedenthal, sowie der Referent sich gleich⸗ falls für die Annahme desselben ausgesprochen hatten, wurde demgemäß vom Hause , , .
Die 858. 66 bis 73 wurden ohne Diskussion nach den Vorschlägen der Kommission genehmigt. Den 8. 74 beantragt dieselbe folgendermaßen zu fassen:
Das Ersatzgeld beträgt; 1) wenn das Vieh betroffen wird auf Dünen ꝛc. a. für ein gerd, einen Esel oder ein Stück Rind⸗ vieh 2,00; M6, b. für ein Schwein, eine Ziege oder ein Schaf 100 4, e. für ein Stück Federvieh 9.20 M0“
Der Regierungskommissar beantragte, unter Ablehnung des Kommissionsbeschlusses die höheren Sätze der Regierungs⸗ vorlage wiederherzustellen. Das Haus beschloß jedoch, die Beschlüsse der Kommission zu genehmigen. Dasselbe geschah . bei 8. T6, wo der Regierungskommissar um die . herstellung der Regierungsvorlage bat. Dieser Paragraph, wie auch die §8§. 77 bis 9s wurden ohne Debatte nach den Vorschlägen der Kommission enen g : ei 8. 97, welchem die Kommisston folgende Fassung ge⸗ geben:
... Die vorläufige Verordnung vom 5. März 1843 über die Aus⸗ übung der Waldstreuberechtigung behält ihre Wirksamkeit mit der Maßgabe, daß an Stelle der darin angedrohten Geld merafen und des Verfahrens die bezüglichen Vorschri ieses Gesetzes treten
u. s. w. beantragte Herr von Winterfeld, an Stelle des Wortes „Geldstrafen“ zu setzen „Strafen“. Nachdem der An⸗
tragsteller den Antrag befürwortet, erklärte sich auch der Re⸗