K
imnonskinder. Komische Oper in 3 Akten von zalfe. Anfang 7 Uhr. Fteitag: Dieselbe Vorstellung.
Vational- Theater. Dennerstag: Studentische Aufführung zum Besten der Verwundeten bei gefäl⸗ liger Mitwirkung v. Fr. Claar⸗Delia und Frl. Clara Meyer. Prolog. Zrinn. Bedeutend er⸗ mäßigte Preise.
Freitag: Im Abonnement. Zum letzten Male: Bianca Capello.
Stadt- Theater. Donnerstag halbe Kassenpreise. Gastspiel des Hrn. Carl Mittell. Bébé (Häns⸗ chen). Vorher: Ein feiner Diplomat.
Freitag: Dieselbe Vorstellung.
Belle- lliance- Theater. Donnerstag u folg. Tage: Lehmann's Frau. Lebensbild mit Gesang in 3 Akten und 6 Bildern von L. Ottomeyer und A. Slottko. Musik von Herold.
Sonnabend: 6. Nachmittags ⸗Vorstellung. Zum 7. Male: Bibi, oder: Der Gänsekönig.
Concert- Haus. Concert des Rg. L Sof · Mufildirektors Herrn Bilse.
(ircus Renz. Unterbaumsbrũcke. Haltestell: der Ringbahn. Donnerstag, Abends 7 Uhr: Chi⸗ nesisches Fest. Einlage: Gastspiel von Miß Sa⸗
nyeah. Freitag: 1. Debüt der Künstlerfamilie Manley. Sonnabend: Gala⸗Vorstellung. Zum Benefiz für Frl. Jeanette Eichler. E. Renz.
Familien ⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Gertrud Freiin v. Hoverbeck⸗ Schoengich mit Hrn. Lieutenant Hans Schellwitz (Schweidnitz).
Verehelicht: Hr. Stabsarzt Dr. Buchs mit Frl. Hedwig Meisner (Krotoschin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Lieutenant v. Wrochem (Berlin). — Hrn. Premier⸗Lieutenant Gericke (Hannorer). — Hrn. Lieutenant und Adjutanten Erich v. Reiners dorff (Oels). — EGine . , Pastor Richter (Vietz). — Hrn. Regierungs⸗Assessor Gustav Schacht (Sig⸗ maringen). — Hrn. Premier⸗Lieutenant v. Thümen ¶ Heisfeld).
Gestorben: Hr. Hauptmann Reinbold (Potsdam). — Hr. Raths herr Albert Redes (Konitz). — Hr. Ober⸗Amtmann Otto Dickhäuser (Domäne Kucker⸗ neese bei Kaukehmen). — Frau Lieutenant Bertha v. Mosch, geb. v. Mosch (Görlitz. — Hr. Ritt⸗ meister 4. D. Wilhelm Wobring (Fürstenwalde). — Verw. Frau Amtmann Anna Margaretha Tümpel, geb. Vogel (Schorbus).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Arbeiter Eduard Welsch, am 29. November 1857 zu Neustadt am Rennstein, Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershaufen, geboren, welcher in diesem Jahre bis zum Novem⸗ ber in Berlin beim Kaufmann Rauch in Diensten stand, ist die gerichtliche Haft wegen Urkunden fälschung aus §§. 267 und 268 des Strafgesetz buchs beschloßen worden. Es wird erfucht, auf den 2c. Welsch zu achten, ihn im Betretungsfalle festzuneh⸗ men und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen⸗ ständen und Geldern mittelst Transports an unfere Gefãngni ß ⸗Inspeftion abzuliefern. Potsdam, den 7. Dejember 1877. Königliches Kreisgericht. Ab⸗ theilung J.
Steckbriefs- Erneuerung. Der Unterzeichnete erneuert hiermit die früher gegen nachfolgende Per⸗ sonen erlassenen Steckbriefe: 1) Vom 17. Januar 1872, resp. 15. Mär; 1875 gegen den früheren Post⸗ beamten Wolfgang Heinrich August Deßloch von Stadtvrozelten, wegen Urkunden fãlschung und Unter⸗ schlagung im Postdienste. ) Vom 8. Mai 18741, resp. 17. Juni 1375 gegen Emil von Böckmann aus Starkow, wegen Erpressung. 3) Vom 14. Sept. 1875 gegen CGolporteur Isider Marx von Eösn, wegen Betrugs. 4) Vom 9. Juni 1876 gegen Phi⸗ lomene stümmel von Poppenhausen, wegen Mor ds. 5) Vom 2. Dezember 1875 gegen Georg Hock von Bocklet, wegen Diebstabls 6 Vem 317 Auguft 1876 gegen den Agenten Jacob Wilbelm Ralb⸗ fleisch von Frankfurt a. M., wegen Wechelfãlschung. ) Vom 1I2. April 1877 gegen die Sienftmag Louise Marie Burger von Kesenrod, wegen Mord ev. Kindestẽdtung. Frankfurt a. M., 15. Dezem- ber 1577. Der Untersuchungsrichter. ;
Steckbrief. Der Freitzerr Albrecht von Ragel⸗ Jitingen, früher zu Thäle im Amte Salzkotten, * Jahre alt und katholischer Konfession, int drirch Erkenntniß der Kreisgerichts⸗Deputation Wieden⸗ brück Reda dom 14. Juli 1874, beftätigt durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß des König⸗ lichen Aypellationsgerichts zu Paderborn vom 277. Ok⸗ teber 18.4, wegen Beleidigung des Deutschen Kaiserg, seines Landes herrn, zu einer Gefãngniß⸗ strafe von einem Jahre verurtheilt worden. Der⸗ jelbe hat sich der Vollstreckung der Strafe durch die Flucht entzogen, und werden deshalb alle Ciril⸗ nad Militächehorden ersucht, ihn im Bettetungs⸗ falle zu verhaften und uns vorführen zu lassen. Sianalement kann nicht angegeben werden. Wieden bruck. . Norember 1577. Königliche Kreisgerichts. Kommi ssion.
iog32]
Deffentliche Borladung. Gegen nachbenannte, ibrem Aufenthalte nach unbekannte Perfonen 2. den Theaterunternehmer Julius v. Szmuda aus Wol- denberg, b. den Scanspieler Karl Sauermann aus Neustadt, e den Schausvieler Huge Hartmann aus Berlin. 4. die Schauspielerin Jalie Bur⸗ cthnska aus Bromberg, und zwar I gegea den ad 2. Gengnnten, weil er im Juli und August d. S in hiesiger Stadt Theatervorflellungen deran stal⸗ tet und dabei mehrere Schau spieler und Schauspielerin⸗ nen sowie mehrere Begleiter, die nicht in seinem Ge⸗ werbe und Legitimationsschein verzeichnet waren, be⸗
mäßigen Gewerbe und Legitimationsschein betheiligt haben, ist auf Antrag des Königlichen Polizeianwalts
3. . : vom 7 Norbr 1877, gemäß §. 27 des Gesetzes
vom 3. Juli 1876 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 259) die Untersuchunn eröffnet. Sur öffentlichen münd⸗ lichen Verhandlung der Sache ist deshalb ein Ter min auf den 16. Febrnar 1878, Vormittags 109 Uhr, an unserer Gericktsstelle, Termins immer Nr. 1, vor dem Herrn Kreisrichter Petersen anbe⸗ raumt. Die Obengenannten werden ju diesem Ter⸗ mis mit der Aufforderung vorgeladen, zur bestimm⸗ ten Stunde zu erscheinen, die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder so zeitig vor dem Termin uns anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Wenn die gedachten Personen zur bestimmten Ter⸗ mins stunde nicht erscheinen, wird gegen sie in con- tumaciam verfahren werden. Pyritz, den 8. No⸗ vember 1877. Köni liche Kreisgerichts⸗Deputation.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.
les so. Subhastations⸗Patent.
Das dem Tischlermeister Gustav Ahrends in Mariendorf gehörige, in Mariendorf belegene, im Grundbuch von Mariendorf Band II., Blatt Nr. 224 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll
den 31. Jannar 1878, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zim⸗ mer 2, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlags ebenda, Zimmer Nr. 12,
den 5. Februar 1878, Mittags 12 Uhr, verkündet werden. - ;
Das zu versteigernde Grundstück ist 51 Ar 6 Quadrat · Meter groß, zur Grundsteuer, bei einem derselben unterliegend n Gesammt⸗Flächenmaß von 34 Ar 42 Quadrat⸗Metern mit einem Reinertrag von 4 M 86 3 und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 1920 4 veranlagt.
Auszug aus der Steuerrolle, und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundftück betreffende Nachwelsungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. A. 3 einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra—⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä—⸗ klusion spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗ melden.
Berlin, den 15. November 1877.
: Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.
10638 Bekanntmachung.
Bei dem unterzeichten Gericht ist das öffentliche Aufgebot der angeblich abhanden gekommenen Prioritäts⸗Obligationen der Serlin Samburger Eisenbahn⸗Gesellschaft L. Emission Serie LIE. Ar. 6778. 100946, 19491, 109402, 11754, 11755, 12293 und 12959 über je 160 Thaler beantragt worden. Demgemäß werden die unbekannten Inhaber dieser Obligationen, jowie alle Diejenigen, welche als Eigenthümer, Erben, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefsinhaber auf dieselben Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, sich an hiesiger Gerichtsstelle fpätestens in dem auf den 2. April 1878, Vormittags 197 Uhr, vor dem Herrn Stadtgerichts⸗Rath Roestel im Zimmer 13, Jüdenstraße 56 / 53, anberaumten Termine zu melden und ihre Ansprüche nachzuweisen, widrigenfalls sie mit demselben ausgeschlossen und die aufgerufenen Urkunden werden für kraftlos erklärt werden. Berlin, den 22. November 1877. Königliches Stadtgericht. Erste Abtheilung für Civilsachen.
10672
Der Partikulier Eduard Boertling in Hannover hat zufolge vor Notar und Zeugen am 5. Sep⸗ tember d. J. aufgenommenen Kontrakts von dem Maurermeister Johannes Wotte in Hannover die früber zur Reihestelle Haus Ne. 25 in Wenbergen zugehörenden, in der Wettberger Feldmark belegenen Grundftücke, nämlich das im s. g. Schiereichẽ felde belegene von 3 Morgen 667 Qu⸗Ruthen und die im Wettberger Holze s. g. Schiereichsfelde belegenen, resp. Sp - Qu.-⸗Ruthen, 1 Morgen 99 Qu ⸗Ruthen, 1 Morgen 11 Qu-Ruthen groß, zufammen ein⸗ schließlich des Platzts, worauf sich die Ziegelei be⸗ findet, 19 Morgen 67 Qu-Ruthen groß, im Flur ⸗ buche Art. 26, Kartenblatt 3, Parzellen Nr. * 3. ;
t and l mit 2 Hektat sl Ar z0 QusMeter als im Vogesort belegenes Ackerland angeschrieben nebst der Jiegelei tauschweise erworben . Gr⸗ laß einer Ediktalladung angetragen.
Dem zemäß werden Alle, welche an den beschrie⸗ benen Grundstücken Eigenihums , Näher lehnrecht⸗ liche, fideikommissarisch, Piland⸗ und andere din liche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real⸗
berechtigungen zu haben vermeinen, hier dur . fordert, ihre Rechte in dem auf ö 22 Freitag. den 11. Januar 1878, Vormittags 11 Uhr, an eseßten Termine so gewiß anijumelden, als sie sonst im Verhältniß zum neuen Erwerber verloren gehen. Wennigsen, den 8. Dezember 1877.
Königliches Amte gericht. Abtheilung I.
Eggers.
776] Setanntmachung.
Die verehelichte Bribach, Fanny geborene ienzsch, jetzt in Wittgendorf, hat i 2 hier e n g ö . 3 .
6 runo Bribach,
maligen Diatar welcher 2 ktober 1576 Halle a. S. ver
schãftigt hat, gegen die ad b, e, d. Bezeichneten, weil sie im Juli und Auguft d. F in hiesiger Stadt sich an Theatervorstellungen ohne den vorschriftẽ⸗
lassen und seitdem seiner Chefrau keine Nachricht
Zur Beantwortung dieser Klage ist Termin auf den 19. Februar 1878, Bormittags 11 Uhr, an biesiger Gerichtestelle, 4 — Nr. 11, vor Herrn Kreisgerichtsrath Bosse anberaumt, wozu der Verklag'e Bruno Bribach unter der Verwarnung hierdurch vergeladen wird, daß bei seinem Aus⸗ bleiben der Inhalt der Klage für zugestanden er⸗
achtet werden muß. Halle a. S., den 12. November 1877. Königliches Kreisgericht. J. Abtheileng.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissio nen 2
196911 sönigliche Ostbahn.
Die Lieferung von Iz vierrãdrigen Viehetagewagen mit und 34 dergleichen ohne Bremse soll verdungen werden. Submissionstermin im Centralbureau der Direktion am 28. Dezember er, 11 Uhr Vormittags, bis zu welchem Offerten, bezeichnet: Offerte auf Lieferung von Wagen“ einzureichen sind. Die Be⸗ dingungen liegen in unserem maschinen-technischen Bureau hierselbst aus und sind auch nebst Offerten⸗ Formular von demselben auf frankirte Anträge zu erhalten. Sromberg, den 14. Dezember I577. Königliche Direktion der Osibahn.
—
Die Reparatur der Brücke zu Schmökwitz, ver⸗ anschlagt mit 2800 M, soll im Wege der Sub⸗ mission verdungen werden und steht zu diesem Zwecke ein Termin in meinem Büreau an auf
Donne estag, den 3. Jannar 1878, Vormittags Di Uhr.
Der Kostenanschlag, sowie die Bedingungen liegen werktäglich in den Stunden von 8— 12 Uhr Vor⸗ mittags zur Einsicht aus.
Offerten sind portofrei und rechtzeitig mit ent⸗ sprechender Aufschrift versehen, an mich einzu⸗ reichen.
Coepenick, den 17. Dezember 1877. 3 Der Wasserbau⸗Inspektor. 10676 Stengeĩ. a Cto 157/19
(10658 Bekanntmachung. Im Wege der Submission sollen die für die hiesige Strafanstalt für das Jahr 1878779 erforder⸗ lichen Verpflegungs- und Wirthschaftsbedürfnisse angeliefert werden, und zwar: I. Verpflegungs ˖ Bedürfnisse. 1) Roggenkörneerr ) Weijenmehl . 3) Erbsen. 4 Bohnen. 5 Linsen 6) Nierenfett 7) Rindfleisch . ) Schweinefleisch k 10) ordinaire Graupen. 11) Perl⸗Graupen. 12) Hafergrũtze 1, 14) Fadennudeln 15) Bier. 16 Raffer 9 EClainseife 18 Soda. 19 Milch 20 Salz. 1 28) Bergerthrn . 3 rohes Rüböl ... z 24) Buchenscheithol;.. 265) Lagerstroh... , 27) Zwieback. J 28 Semmel.
2 * * 2 8 * * . *. * . *
II. Materialien. 1) Sobhlleder .
27) Brandsohlleder
3) Rindẽoberleder
4 Sohlnägel .
5) Absatznãgeellꝛlꝛ..
6) Schuhdrahtgarn Nr. S.. 7 rohes Le inengarn Nr. 14. 8) rohes Leinengarn Nr. 20.
) gebleichtes Leinen ge en Nr. 16 109) grau wollenes Sirickgarn. 11) graues Wollentuch 3 12) Parchent K 14) blaues Wollentuch 15) weißer Zwirn Nr. 40... 16 gewöhnlicher grauer Zwirn R . blauer Zwirn. 18) weißleinene Schnur.
19 grauleinene Schnur. 3 Drahtnãgel 1
Millimeter
65 1646 3 große Hornknöpfe 28) mittlere Hornknöpfe. 29) kleinere Hornknöpfe 30) Rundeifen . 315 Flacheisen. 32 Bandeisen.. 33) Quadrateisen. ; 34) ordinairer Stahl.. 35) Eisenblech, Holzkohlen Nr. 1
36) Weißblech .. , 38) geglühter Eisendraht 39) weißbuchene Kloben. 40) Eichenbohlen 00262 Mm. 41) . y ' 42) franz. Bretter lang ü
)f , e 100 Stück, 43 . d 2820 M. lang
ö 3 nr, 44 4lattige Frankfurter Bretter
Hö / .
45) ordinaire Frankfurt. Bretter .
. 0085 ; 46) Eichentrãf lots M. stark 3 Kubikm., 47) =
0, 1046 3 O,. 1308 ö
48) Latten 4 708 Meter lang.
49 Bruchsteine. .
50) Zieagelsteine .
51) Kalk.
34 Pech
53) Holzspeile 5
64) gelbes Bestechharn . 20 Knäuel,
5 eiserne Absatzstifte Nr. ö 4 Packete, 3 ; .
e) T ler enn, 20 Kilo. Es bleibt Jedem unbenommen, Offerten auf Lieferung eines oder mehrerer der vorbezeichneten Artikel abzugeben. Die Preisanforderungen sind pro 50 oder 19 Kilo, Meter ꝛc. der betreffenden Lieferungsartikel zu stellen, und zwar in der Weise,
100 Stück, 4 Kubikm., 5090 Stück,
abgerundeter Satz ergiebt. Hierauf Reflektirende baben ihre Offerte schriftlich und versiegelt mit der Aufschrift:
„Submission wegen Lieferung an Verpflegungs⸗ und Wirthschafts ⸗Bedürfnissen für die König—⸗ liche Straf⸗Anstalt pro 1878/79“ vortefrei bis spätestens den 15. Januar 1878 an den unterzeichneten Inspector einzureichen oder aber solche in dem auf den 16. Januar 1878, Vormittags 9 Uhr, in hiesiger Strafanstalt an— beraumten Termine abzugeben, wo selbige in Gegen⸗ wart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen. Auswärtige hinsichtlich ihrer Lie ferungs fähigkeit und ihren Vermögensverhältnissen nach unbekannte Submittenten haben sich durch amtliche Legitimation dahin auszuweisen, daß sie zur Lieferung der zu übernehmenden Gegenstände qualifizirt sind.
Die Lieferungsbedingungen liegen im diesseitigen Geschäftsbureaun zu Jedermanns Einsicht aus und können Abschriften gegen Entrichtung von Copialien an den Unterzeichneten vor dem Termine ertheilt werden.
Trier, den 16. Dezember 1877.
Der Inspector. 5 eich.
io? 4]
Reichsmark 30. — ), . Reichsmark 20. — ), gegen Einlieferung der betreffenden Coupons an den
Söhne und bei der Filiale der Bank fur
Luzern, den 15. Dezember 19877.
Gotthardbahn⸗Gesellschaft.
Vom 31. Dezember 1877 ab werden die auf diesem Zeitpunkt fälligen lbjahreszinsen der Obligationen L. und II. Serie der Gotthardbahn, nämlich ab den Titeln ö. Fan 1 Frs. 1599. — mit Frs. 37. 50. in Deutschland zum Courfse von Frs. 3. 75. mit Thlr. 106.—
Frs. 1099. — mit Frs. 25. — (in Deutschland zum Course von Frs. 3. I5. mit Thlr. 5. 29.
nachbezeichneten Zahlstellen ausbezahlt:
Zu Deutschland: bei der Direktien der Discontogefellschaft in Berlin; bei S. Oppen⸗ heim jnn. d Cie. und dem A. Schaaffhaufenschen Bankverein an Cöln; bei M. A.' von Rothschild , die
m etaillir r ; or⸗ mulare bei obigen Zahlstellen bezogen werden 2 ur begleitet sein, zu welchen die F
¶ Nn. 3574 L.) Die Direktion der Gotthardbahn.
1065
Feuerversicherungs
Die Direktion: Wm. Prinzen.
Gladbacher
⸗Aktiengesellschaft.
ö Die Ausreichung der LV. Serie der Dividendenscheine zu den Aktien unserer Gesellschaft erfolgt vom 2. Januar k. J. an gegen Einsendung der An⸗ weisungen bei unserer Gesellschaftskasse in M. Gladbach, Wallstraße 27/29.
M.⸗Gladbach, den 17. Dezember 1877.
. (a Cto. 101/17 Der General⸗Direktor: Nieckel.
10678 Sefkanntmachun
Corporation der staufmanns von Berlin. Durch Len bekl enswerthen Tod des Geheimen e . Dr. Hinschius ist die Stelle des ndikus bei der Corporation der Kaufmannschast von Berlin vakant geworden. Ge ist die Absicht, einen Syndikus zu wählen, der sich ausschl lich den Geschäften der Corporation widmet und mi
egeben haben soll, die Klage auf Trennung der e wegen böslicher Verlaffung angestellt. *
den erforderlichen juridischen auch handelswirth⸗
schaftiiche Fenn n fe Cerb iabet.
Her g. Besetzung der Stelle fordern wir quali- fizirte Bewerber hierdurch auf, ihre Meldungen bis zum 15. Jannar 1878 schriftlich, versiegelt,
der Bezeichnung Syndikatsangelegenheit an unser⸗ ,, im Hie g, gelangen ju
assen. (act. gab / l?) Berlin, den 18. Dezember 1877. Die Aeltesten der Ktanfmannschaft von Berlin.
von der Rostocker Ban
daß sich pro Einzel⸗Kilo, Meter ꝛc. ein möglichst
Königlich Prenßischer Staats Anzeiger.
* 8 ⸗ Das Abonnement hbrträgt 4 MÆ 50 * ; für das Nierteljahr.
Sera veis für den Raum einer Qruckzeile 380 *
*
J
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Alle Nol-Anstalten nehmen Sestellnung an; 1 fur Gerlin außer den Post⸗Anstalten anch die Expr ⸗ 4 dition: S7. Wiltzelmstr. Nr. 32.
M 300. Deutsches Remich.
Bekanntmachung,
betreffend den Aufruf und die Einziehung der Einhundertmark⸗Noten der Rostocker Bank.
Auf Grund des 5. 6 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 hat der , , den Aufruf und die Einziehung der unter dem 1. Januar 1874 aus⸗
mit folgenden
gegebenen (grünen) Einhundertmark⸗Noten Maßgaben angeordnet: .
1) Der Aufruf ist im laufenden Jahre, und zwar in angemessenen Zwischenräumen zweimal, und im Laufe der Jahre 1878, 1879 und 1880 mindestens je zweimal bekannt zu machen ;
im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, in der Hamburger Börsenhalle,
in der Leipziger Zeitung,
in der Mecklenburgischen Zeitung und
in der Rostocker e ng
2) Die aufgerufenen Noten können vom Tage der ersten Bekanntmachung bis zum 1. Juli 1878 sowohl bei der Kasse der Rostocker Bank als bei ihren Zweigbanken und Bank— komtors, bei letzteren mit zweitägiger Einlösungsfrist, gegen Baargeld umgetauscht werden. .
3) Nach dem 1. Juli 1878 hören die mit der Firma der Rostocker Bank umlaufenden Noten auf, Zahlungsmittel zu sein; dieselben behalten jedoch die Kraft einfacher Schuld⸗ scheine und werden als solche bei der Kasse der Rostocker Bank bis zum Ablaufe des 5. 1880 eingelöst werden.
Die bis am Ablaufe der letztbezeichneten i nicht zur Einlösung gelangten Noten sind auch als einfache Schuld⸗ scheine präkludirt.
Berlin, den 19. Dezember 1877.
k Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten angestellten Rechnungs-Räthen Wernicke und Lauer den Charakter als Geheime Rechnungs⸗ Räthe und den bei demselben Ministerium angestellten Ge⸗ heimen Registratoren Borstorff und Haase den Charakter als Kanzlei⸗Räthe; ; :
dem Regierungs⸗Kanzlei⸗Inspektor Stresau in Danzig den Charakter als Kanzlei⸗Rath; ö
dem Bankier Paul Mende zu Frankfurt a. D. den Charakter als Kommerzien⸗Rath; und .
den Optikern Gebrüdern Franz, Friedrich und Jo⸗ seph Röttig zu Wiesbaden das zrchitet Königlicher Hof⸗ . zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Seminar⸗Hülfslehrer Werner n ist in leicher Eigenschaft an das Schullehrer⸗Seminar zu Zülz ver⸗ . und am Schullehrer⸗Seminar zu Pilchowitz der Lehrer olaczek zu Königshütte, Ober⸗-Schlesien, als Hülfslehrer angestellt worden. . Der Arzt Dr. med. Roth zu Belgard ist zum Kreis⸗ Wundarzt des Kreises Belgard ernannt worden.
Aichtamtlich es. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 20. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen an, die Vorträge des Kriegs⸗Ministers, Generals von Kameke, und des Chefs des Militär⸗Kabinets, General⸗Adjutanten von Albedyll, entgegen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz stattete gestern im Laufe des Vormittags Ihren Kaiserlichen Majestäten und den hier anwesenden Mitgliedern der Königlichen Familie Besuche ab.
*.
; — Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ am
— Der Reichskanzler hat dem Bundesrath eine im gere e c n-Amt aufgestellte Denkschrist, betreffend den Erlaß von Bestimmungen über die Befähigung von Bahn⸗Polizeibeamten und Lokomotivführern, und die da⸗ durch bedingte Abänderung der 55§. 52 Abs. 1, S6 und 68 Abs. 1 des Bahnpolizei⸗ Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4 Januar 1875, sowie den Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen, betreffend die Verwendung von Zuchtstieren, zur Beschlußnahme vorgelegt.
Berlin, Dannerstag,
den 20. Dezemher, Abends.
— Im weiteren Verlauf der gest rigen (39) Sitzung des Hauses der Abgeordneten stellte 28 der zweiten Berathung des Gefetzentwurfes, betreffend die Errichtung der Landger chte und Ober. , der Ab Dr. Miquel den formellen Antrag, die Vorlage ohne Speziagl⸗ debatte im Ganzen anzunehmen. Zur Begründung dieses Vorschlages wies er auf die Nothn d. in, den Gesetz⸗ entwurf noch vor Weihna im A w , zum Abschluß zu bringen, sowohl um die Unruhe im Lande, als die durch das Andrängen der Wah orgerufene peinliche Lage der einzelnen Abgeordneten u beseitigen. Ueberdies be⸗ ruhe die Entscheidung über die Mahl der Gexichtssitze auf sof spezieller Detailerörterung der lokalen Verhältnisse, daß das Haus mit einer solchen Diskussion g icht befaßt werden konne. Hierauf führte der Justi r Dr. Leonhardt Fol⸗ gendes aus: 3 Meine Herren! Ich unterlasse eg, Ihnen den Wunsch auszu⸗ sprechen, die Berathung des vorliegenden Entwurfs in regelmäßiger Form vor sich gehen zu lassen, ich bemerke jedoch ausdrücklich, daß aus dieser meiner Erklärung nicht gefolgert werden darf, daß die Königliche Regierung auch nur mil einem einzigen der Anträge der Kommission einverstanden ist. Ich muß das umsomehr hervorheben, als mir während der zehn Jahre, wo ich die Ehre habe, preußischer Minifter zu sein und in beiden Häusern des Landtags zu fungiren, noch nie ein 6 vorgekommen ist, wo eine en bloc Annahme ein s Gesetz⸗ entwurfs erfolgt ist, ohne daß die Königliche Regierung sich einver⸗ standen erklärt hat mit dem Entwurf wie er angenommen werden soll. Eine solche en bloc-⸗Annahme it immer ihre oe, Bedenken, denn wie die Sachen jetzt laufen, bi ich nicht in der Lage, die An⸗ cht der Königlichen Regierung hier zu vertreten, weil in diesem ugenblick die Frage jur Beraten 8. steht, ob en bloc an⸗ ht. Bei Gelegenheit dieser Frage h ist, materiell auf die Sache ein⸗ nd es ist recht wohl möglich, unde das Recht hätte, den zur Sache zu gestatten.
genommen werden soll oder
glaube ich nicht, daß es mir möglt
zugehen, ich kann hierin aher irren, n
r ich auf Grund der Verfassi⸗ Präsidenten zu bitten n
Der Präsident von Ve
auf die Sache nichts im Wege stehe.) ;
Ich bin dem Herrn Präsidenten 3 dankbar.
Ich glaubte mich aber in diesem außerordentlichen Falle be⸗ rechtigt und verpflichtet zu der Erklärung, weil ich es nach Lage der Verhältnisse als ganz erfolglos ansehen würde, wenn ich mich bemühte, die Vertheidigung der Regierungsvorlage in ausgedehnter Weise zu unternehmen. Denn, meine Herren, Sie haben eine sehr starke Kommission von 28 Personen eingesetzt; in die ser Kommission haben die Kommissäre der Königlichen Regierung die Ansichten derselben in umfassender Weise dargelegt, es ist nicht anzunen men, daß durch eine so bald sich wieder⸗ , . erneute Verhandlung ein anderes Resultat erreicht werden önnte.
Ich hätte nun noch an sich recht große Neigung, mit dem Herrn Berichterstatter mich hier zu unterhalten über verschiedene Punkte, die er bei der allgemeinen Begründung angegeben hat. Ich will jedoch davon absehen. Ich möchte nur zwei Het hervorheben: der erste Punkt betrifft die Errichtung von drei Landgerichten in Berlin. Erwarten Sie von mir nicht, meine Herren, daß ich mich auf die Gründe oder Gegengründe dieses Antrages einlassen soll; ich will nur hervorheben, daß vor mehreren Wochen eine Minsterial⸗ Konferenz stattgefunden hat, zu welcher sämmtliche Vorstände der Berliner Justi- behörden zugezogen worden sind, und daß man in dieser Konferenz einstimmig der Ansicht gewesen ist, daß es unzulässig sei, den Gemeindebezirk Berlin zu zerreißen. Wenn man nun eine andere ÄAnsicht hat, als wie diese mit den Ber⸗ liner Verhältnissen und Bedürfnissen der Justiz in Berlin sehr genau vertrauten Männer, so erwächst uns eine außerordentlich schwie rige und sehr delikate Frage: wie 2 denn die Grenzen dieser beiden Stadtlandgerichte zu ziehen? Nun erkenne ich an, daß die Kommission wohl nicht in der Lage war, über diese Frage eine Grenze festzusetzen. Allein daraus hätte meiner Ueberzeugung, nach nur ge⸗ folgt, daß die Festsetzung dieser Bezirke vorbehalten wäre. Dagegen ist nun die Erledigung der Sache der Staatsregierung überwiesen. Darin kann die Staatsregierung einen Beweis des Vertrauens erblicken; allein ich glaube, daß es der Staatsregierung doch viel lieber ge⸗ wesen wäre, wenn die Kommission nicht die Verantwortlichkeit ganz auf die Staatsregierung geschoben hätte.
Meine Herren! Ein zweiter Punkt, der in Frage steht, betrifft nicht die Sitze der Gerichte, sondern die Erweiterung, welche der Entwurf erlangt hat in den Ss. 3, beziehungsweise 4 Die Kom⸗ mission hat geglaubt, die Bezirke der Landgerichte durch Gesetz fest⸗ stellen zu sollen. An eiaer solchen Festsetzung der Bezirke der Land⸗ gerichte hat nun zur Zeit Niemand, auch nicht die Justizperwaltung ein Interesse. Letztere hat nur ein Interesse, daß baldigst die 4 der Oberlandesgerichte und Landgerichte feststehen. Wenn man nun fragt, wie es sich verhält mit den Bezirken der Landgerichte, so giebt es darauf nur eine ganz bestimmte, . nicht zu bezweifelnde Antwort, das ist nämlich die: der Bezirk eines Landgerichtes wird gebildet durch den Gesammtbezirk der 4 welche ihm untergeordnet sind. Natürlich müssen die Bezirke der Amtsgerichte und die Be⸗ zirke des Landgerichts sich decken. Diese einfache Antwort, meine Herren, ist die einzig richtige, die Sie geben können; sie ist aber nicht gegeben; sie wird aber später gegeben werden müssen, und dann ist sie die allein entscheidende. Was Sie jetzt im & 3 bestimmen wollen, ist eine Vorschrift, welche auch nicht während des kleinsten Zeitpunkis zur gesetzlichen Geltung kommen wird. Die Frage der Bezirksbildung der Landesgerichte wie der Ober -Landesgerichte hängt
usammen mit der Bildung der Amtegerichtsbezirke und der Fest⸗ . der Amtsgerichtssitze. Nehmen Sie die Bildung der Amte— gerichtsbezirke in die Hand, so haben Sie Alles gewahrt, wenn Sie aber auch noch so weit gehen, zu sa en, wir wollen die Sitze der Amts⸗ erichte bestimmen, so bestimmen Sie damit auch im Großen und
anzen den Bezirk der Landesgerichte, kleine Aenderungen bleiben offen, die gewiß angemessen der Justizverwaltung zu überlassen sind. Aus dem 9 3 scheint mir der Gedanke hervorzuleuchten, daß es doch wohl nicht thunlich sein werde, durch die Landesvertretung die Be—⸗
ange, bemerkte, dag Hiesem? Eingehen
764 Amtsgerichte zu bestimmen, aber auch nicht die Sitze erselben. ö Der Abg. Graf Bethusy⸗Huc bemerkte, es sei neu im parlamentarischen Leben, daß eine, die Regierung bei einer großen Gesetzgebung unterstützende, Majoritat bei einem An⸗ trag auf Enbloc⸗Annahme, mit dem sie der Regierung einen Dienst leisten wolle, auf Widerspruch Seitens der Minister stoße. Es beweise dies die Schwierigkeit der Situation, welche darin bestehe, daß der lebendige Wechselverkehr zwischen der Regierung und dem Parlamente fehle. Er konstatire dies mit Bedauern; ob die Schuld an der Kommission oder an der Regierung liege, wage er nicht zu untersuchen. Er meine aber, man sei in der Lage, der Regierung einen Dienst wider ihren Willen zu erweisen, und bitte, auf den Widerspruch des Justiz⸗Ministers keine Rücksicht zu nehmen und das Gesetz en blos anzunehmen. Dagegen bemerkte der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt: Der Vorredner habe ihn mißverstanden, wenn er geglaubt abe, daß er Widerspruch erhoben hätte; ein solches Wider⸗ pruchsrecht habe er gar nicht. Er habe umgekehrt gesagt, er unterlasse es, einen solchen Wunsch auszusprechen. Die Folgerung, daß damit nicht ein Einverständniß der Regierung mit den Kommissionsbeschlüssen ausgesprochen sei, habe nahe gelegen. Um die Sache zu fördern, habe er sich nicht gegen den Miquélschen Antrag ausgesprochen, sondern ihn eigent⸗ lich mit andern Worten befürwortet. Die Regierung werde im Herrenhause ihre Stellung begründen und festhalten können. Sein Einverständniß zu erklären wäre er nicht in der Lage; dazu müsse erst das Staats⸗Ministerium befragt werden, und seit dem Schluß der Kommissionsverhandlungen am Sonn⸗ tag wäre es nicht möglich gewesen, einen Beschluß zu extrahiren. Der Abg. Dr. Lasker äußerte sich dahin, daß für Berlin immer das Dilemma bestehe, entweder, dem Reichsgesetze ent⸗ ga, ein Gericht für eine zu große Jahl von Bewohnern zu konstituiren oder sich gi, Spezialvollmachten geben zu lassen, Berlin unter Berücksichligung der wohl erwogenen Gegengründe anders zu gestalten, als die anderen Landgerichte. Man werde ohne eine Spezialgesetzgebung auch nicht aus⸗ kommen, wenn man in Berlin nur ein Gericht etablire. Es sei der Wunsch der Mehrheit der Kommission, daß die Regie⸗ rung vorerst erwäge, ob in Rücksicht auf die in der Kommission gründlich erörterten Verhältnisse der Geist der Justizgesetze nicht besser zur Erfüllung komme, wenn durch eine ausnahmsweise Regulirung der Gerichtsverhältnisse Berlins mehrere Landgerichte hergestellt würden. Daß die Verwaltung kein Inter— esse an der gesetzlichen Feststellung der Landgexrichtsbezirke habe,
ebe er dem Justiz-Minister zu, wohl aber habe es nach der ein⸗ timmigen Meinung der Kommission jeder preußische Staats⸗ bürger. Und diese ihre Meinung habe die Kommission zum Prinzip bei diesem Organisationsgesetz erhohen. Der Justiz— Minister wende nun ein, daß hierdurch der Regierung bei Bil⸗ dung der Amtsgerichtsbezirke die Hände gebunden würden, indem sie verhindert werde, Amtsgerichtsbezirke aus Theilen zu bilden, welche jetzt verschiedenen Landgerichtsbezirken angehören. Es sei aber einstimmig in der Kommission die Bestimmung an⸗ genommen worden, daß die Veränderung der Amtsgerichts⸗ bezirke von selbst die Veränderung der Landgerichtsbezirke nach sich ziehe. Dadurch bekomme die Regierung freiere Hand. Man habe diesen streitigen Punkt dem Ausführungs—
esetz überlassen, um für dieses en keine unnöthige neue . zu schaffen. Die Kommission habe ferner proto⸗ in ., erklärt, daß die Regierung in gutem Glauben und in Uebereinstimmung mit den Kommissionsbeschlüssen handle, wenn sie bei Bildung der Amtsgerichtsbezirke die technischen Rücksichten maßgebend sein lasse, und daß selbstverständli. da⸗ nach die Landgerichtsbezirke gesetzlich modifizirt werden müßten.
Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt entgegnete, es sei ihm nicht in den Sinn gekommen, zu sagen, daß es nicht er⸗ forderlich wäre, die Gerichtsbezirke festzustellen. Er habe nur gesagt: zur Zeit hätte Niemand ein Interesse daran, die Bezirke der Landgerichte festzustellen; das Interesse beziehe sich augenblicklich nur auf den Sitz der Landgerichte; den Bezirk könne man zu beliebiger Zeit 6 nach einem Jahre eben so gut wie nach anderthalben.
Da sämmtliche Anträge zurückgezogen wurden, und kein ata! des Hauses dem Antrage Miquel Widerspruch entgegensetzte, so wurde das Gesetz mit sehr großer Majorität en bloc angenommen.
Es folgte die zweite Berathung des mit Waldeck unterm 24. November 1877 abgeschlossenen Vertrages wegen Fort⸗ führung der Verwaltung der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont durch Preußen.
Der Referent Abg. von Benda hob als Verbesserungen des neuen Vertrages gegen den bisherigen hervor, daß das waldeckische Domgnium zu den Landesausgaben herangezogen werde, daß der Vertrag ohne Kündigung ablaufe, eine Ver⸗ längerung desselben also nicht in Aussicht genommen sei, daß Preußen das Recht erhalten habe, den Etat und die Rechnungen einer Kontrole zu unterwerfen, und daß kein Theil des Domaniums ohne Zustimmung Preußens veräußert werden dürfe. Diesen Vorzügen gegenüber stehe die bedenkliche Bestimmung, daß
der Furst einseitig das Recht habe, den Vertrag nach drei Jahren zu kündigen, und daß der preußische Zuschuß zu den