1878 / 1 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Jan 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 2. Januar 182.

. ,, der ö. unter hen Vezember gese ben: In Mi ungen via war einer rt in Umla en, ö ethan worden, zeralgouvernement von Nie erländisch⸗Jndien 383 dem Gou⸗ der Westküste Sumatra durch ein Telegramm den Wunsch Regi zu erkennen gegeben, daß die Fortfetzung des Zuges k niederländischen geographifchen Gesellschaft en tsendeten wissenschaftlichen . zur Er forschung Mittei- Suma tras bis 9. esteres eingestellt werde; Ver⸗ anlassung 2 Eröffnung hätten Berichte des Gouverneurs von Sumatras Westküste gegeben, nach welchen auf die Tunde von dem Vor⸗ 2636 diese;ᷓ fion die Bevölkerung im Djambi⸗Reiche eine so feindliche Gesinnung zeige, daß Konflikte . besorgen seien, welche eine kriegerische Verwick Lung für die Niederlande würden zur Folge haben können. Durch die neuesten Meldungen, welche der geogra⸗ hien Gesellschast aus Batavia zugekommen, wird jene Version als irrig bezeichnet. Es handelt sich nicht um eine Unterbrechung oder i. um ein Aufgeben der Unternehmung, sondern nur um eine in Folge des Todes des Hrn. Schouw Sandvoort, des Leiters der Expedition, als nothwendig erkannte Abänderung des Planes für die weitere Verfolgung des wichtigen Erforschungszuges. Die Sumatra⸗Erpedition wird auch jetzt mit aller Energie fortgesetzt werden, zunächst in den an die Padangschen Oberlande angrenzenden unabhängigen Gebieten, in welche die mit der Erforschung dieser bisher noch von keinem Europäer betretenen Regionen beauftragte Abtheilung der Expedition unter des Sen. van Hasselt bereits vorgedrungen ist. Die Befahrung des Djambiflusses mit der von der niederländischen Regierung zur Verfügung gestellten Dampfbarkasse (diesen Theil der Expedition in Angriff zu nehmen, stand Hr. Schouw Sandvoort im Begriffe, als ihn der Tod ereilte, soll h, ausgesetzt bleil en, bis sich wiederum en entschlossener und erfahrener Anführer zur Uebernahme der Leitung dieser schwierigen und wagnißvollen Fahrt bereit erklärt haben wird. Die letzten Privatberichte, die man von Hrn. Schouw Sandvoort erhalten, datiren vom 23. Oktoher; er theilte darin mit, daß ihm von Seite des Sultans und der Bevölkerung von Djambi die größte Bereitwilligkeit zu Unterstützung und Hülfe zugesichert worden, daß ihn aber der niedrige Stand der Gewässer noch ver hindert habe, die Fahrt in das Binnenland zu beginnen. Nach einem an das Kolonien⸗Ministerlum gelangten Telegramme aus Batavia ist Hr. Schouw Sandvoort nicht, wie frühere Berichte an⸗ gegeben hatten, dem Klima Sumatras erlegen, sondern von einer Herzkrankheit hingerafft worden.

Rotterdam, 24. Dezember. (Allg. Ztg.) Ein entsetz liches Unglück, das in viele Familien des Landes unsäglichen Jammer bringt, nimmt im Augenblick die öffentliche Aufmerksamkeit voll⸗ ständig in Änspruch. Wie gemeldet wird, ist das Dampfschiff „Friesland?, von Batapia kommend, mit einer kostbaren, für z Millionen Gulden versicherten Ladung mit 50 Mann indischer Truppen, die nach vollbrachter Dienstzeit nech Europa zurückkehren, und etwa 200 Passagi ren, lauter Familien indischer Offiziere und Beamten, worunter etwa 79 Frauen und 35 Kinder, spurlos ver⸗ schwunden! (Nach neueren Meldungen hätte das Schiff jedoch nur

80 Passagiere gehabt) Am 4. Dejember segelte das Schiff von Gibrartar ab und . spätestens am 10. oder 11. Dezember in 16 ankommen. In der Nacht vom 38. auf den g. Dezember hete im Meerbufen don Bigcaya, diesem Grabe so unzählig vieler Schiffe, ein fürchterlicher Orkan, dem die Friesland! wohl zum Spfer gefallen sein wird. Gestern gelangte aus London ein Tele- ramm hierher, nach welchem das englische 4 Thessalia im zturm ein Wrack und eine Masse Kaffeeballen treiben sah. Da die Beschreibung der Verpackung der ztzteren voll kommen zutrifft, so ift an dem vollständigen Untergange des Schiffes mit Mann und Maus nicht mehr zu zweifeln. vorigen Jahre ereignete sich in der . mit dem Schlffe „General Krusen' ein ähnlicher Un⸗ glücksfall.

Im Königlichen Schauspielhause brachte der letzte Abend des verfloßsenen Jahres, vor voll besetztem Hause, die her⸗ kömmlichen Sylvesternovstäten. Mit Recht sind dieselben an diesem dem Frohsinn geweihten Abende stets der heitern Muse gewidmet. So waren es denn auch am Montage zwei lustige Stückchen, die zur Aufführung kamen. a ein einaktiges Lustspiel von G. v. Mofer, Reflexe“ betitelt. Die dramatische Kleinigkeit, der ihr der Physik entlehnter Titel ziemlich unmotivirt angeheftet ist, ist ihrem Inhalte nach etwas dürftig und auch vom Standpunkte der Dezenz nicht unbedenklich, doch kam derselben die leichte, frische Darstellung durch 3. Meyer und die Herren Dehnicke und Link sehr zu Statten, o daß sie von dem freundlich gelaunten Publikum beifällig aufgenommen wurde. Eine, nicht gieich günstige Aufnahme fand der darauf folgende dreiakitze Schwank: Die Namens⸗ vettern“ von Eugen Stägemann. Das Motiv, auf dem die Handlung hier beruht, eine Namensverwechselung zweier Personen, welche einen gleichen Namen führen, ist nicht gerade neu, und die Situationen und Scenen, welche der, Verfasser aus dem Jirthum, der daraus entsteht, daß ein Brief, der für den Einen be—⸗ stimmt ist, an den Andern gelangt, sich entwickeln läßt, sind mit zu groben Strichen gezeichnet, um nicht Anstoß zu erregen. So erscheint beispielshalber in der einen Scene ein Kinderwagen mit einer ein Kind darstellenden Puppe auf der Bühne; später folgt dann durch eine ,,,, aus der Coulisse hervorgehracht, das Schreien Und Weinen des Kindes. An dieler Scene wurde nur der neckische Zufall belacht, daß der kleine Wagen auf der geneigten Bühne andauernd das Bestreben zeigte, den Lampen zuzu⸗ rollen; sonst hat dieselbe wohl auf Niemanden einen an⸗ genehmen Eindruck gemacht, Gespielt wurde auch der nichtige Schwank von den Damen Frieb⸗Blumauer, Keßler, Abich und den Herren Kranse, Liedtke, Vollmer und Goritz recht gut; sie machte! darauß, was irgꝛnd daraus zu machen war. Beeinträchtigt wurde die Wir ung er guten Dgrstellung durch die langen Zwischenpausen. Derartige Stücke ohne erheblicheren positiven dramätischen Werth müssen so rasch und unaufhaltsam hinter einander abgespielt werden, daß der Zuhörer gar nicht zur Ueberlegung kommt.

Das Residenz⸗Theater brachte zum Jahresschluß als heitere Sylvestergabe einen dreiaktigen Schwank von N. Elcho: „Die Spiritisten'“. Der Verf. hat mit seinem in einer viel= gelesenen Wochenschrift erschienenen Artikel gegen den Spiritismus und speziell gegen das amerikanische, Medium“, das vor einigen Wochen

leicht schlägt die Absicht gerade in ihr Gegentheil um,

welches es ein rüher baben enn der Schwank trägt die deu eption und der flüchtigen Ausfüh wie u. A. auch die seitdem sehr kãhlt fungen von der neuen Erfindung des Telephons bezeugen. Aber der löblichen Absicht des I, den Spiritismutz lächerlich zu machen, alle i , es bleibt doch sehr fraglich, ob er dem Amerikaner dadurch fein Publikum abwendig zu machen im Stande

sein wird, wosern dieser es wagen sollte, wiederzukemmen. 2 enn

das Stack scheint viel eher dazu angethan, fuͤr den Spiri⸗ tismus als Taschenspielerei Reklame zu machen. Man geh doch entschieden zu weit, wenn man meint, daß dig Maioritãt aug irgend einem anderen Grunde sich zu den Sitzungen Mr. Slade s drängte, als aus Neugierde, aus dem berechtigten Verlangen, ihn über einen Kunststücken zu ertappen. Derselbe Beweggrund hat ja den Verfasser des Stücks selbst, trotz seiner in Amerika bereits früher esammelten Erfahrungen, vermocht, sich einer solchen lächerlichen itzung zn ugterziehen, ohne daß er auch mit später ausgesandten Hülfstruppen im Stande gewesen wäre, das . Wie der ungemein geschickt ausgeführten und durch den Schild der Gastkreundschaft, Höflichkeit und Gentlemanlikeness des Mediums vor Indiskretion schlau geschützten Manzver so zu ergründen, daß seine Ansicht nicht von fachmännischer⸗ Seite eine Berichtigung erfahren hätte. In Summa verdient der ganze Humbug nicht die Ehre, noch von der Bühne herab erst als folcher gekennzeichnet zu werden, zumal wenn dem Publikum ein so ganz falsches Bild von der Sache g geben wird. Denn, fürwahr, wenn der Schwindel so plump wäre, 3 ein Stiefelputzer ihn zu ertemporiren vermöchte, dann hätte das „Medium“ hier und in Leipzig sich nicht so lange zu. halten vermocht. Bas Stück bildet eigentlich nur das Beiwerk für diese im zweiten Akte sich abspielende Parodie einer spirftistischen Sitzung. Die Verwickelung ist sehr oberflächlich und unvermittelt einzeleite und der ganze Verlauf der Handlung ziemlich schablonenhaft und hs fg unwahrscheinlich. Warum übrigens gerade ein Major a. D. den gläubigen Spiritisten abgeben muß, ist nicht recht erfindlich und entspricht doch auch der landläufigen Anschauung von den geistigen Fähigkeiten eines Offiziers gewiß nicht. rotz aller dieser Mängel wird dem Schwank der Beifall, der schon am ersten Abend ein sehr lauter war, auch weiter— hin nicht fehlen, zumal er ausgezeichnet gespielt wird. Namentlich sind Hr. Haack, Hr. Beckmann, Hr. Prosky, Hr. l'Allemand, sowie die Damen * Ernst und Frl. Frauenthal lobend zu erwähnen. Die zweite Novität des Abends, ein einaktiger Schwank nach dem Französtschen, betitelt: „Die Stotterin“, fand wegen seines zwei⸗ deutigen Vorwurfs die gebührende Ablehnung. Die Aufnahme eines derartigen Stücks war durch nichts e e am allerwenigsten aber durch den Zweck, einer wenig begabten Schauspielerin, welche , . nicht erfüllt hat, eine äußerlich dankbare Partie arzubieten.

* ; * Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzelger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs Anzeigers und Köni glich Nreußischen Ktantzs- Anzeigers:

Deff

1. Steckbriefe und Untersdehungs-Sachen. 2. Subhasta tionen, Aufgebote, Vorladungen

un. dergl. 3. Ter kk nfs, Verpachtungen, Submissionen et.

Grosshandel.

Literarische Anzeigen.

entlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

das Central⸗Annoncen⸗˖ Bureau der dentschen Zeitungen zu Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein X Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner CK Winter, sowie alle übrigen größeren

Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

*

4. Verloosung, Amortisation, Linszahlang u. s. v. von öffentlichen Papieren.

In der Börsen-

. 8. Theater- ànzeigen. 9. beilage. *

Familien-Nachrichten.

Annoncen⸗Bureanus.

383

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Arbeiter Christian Diesing ist die gerichtliche Hast wegen einfachen und schweren Diebstahls aus S§. 242 und 243 Nr. 2 des , be⸗ schlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht aus⸗

eführt werden können, weil er nicht aufzufinden ist.

in Jeder, welcher von dem Aufenthalte des ꝛc. Die⸗ sing Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militär⸗ behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst er⸗ fucht auf den 2c. Diesing zu achten, ihn im Be⸗ tretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Trangports an unfere Gefängnißinspektion abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗ standenen baaren Auslagen, und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfäh⸗ rigkeit versichert. Eberswalde, den 14. Dezember 1877. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation Der Untersuchungsrichter. Signalement: Der Arbeiter Ehristian Diesing ist etwa 35 Jahr alt, hat dunkel⸗ blonde Haare, schwachen dunkelblonden Schnurrbart, ist untersetzter Gestalt. Bekleidung: braun Jaquet, graue Hosen, graue Weste, schwarze Stoff⸗ mütze mit weißen Punkten

las . Der Barbiergehülfe Rudolph Aschoff, aus Prenzlau in Pommern, welcher noch in Oktober d. J. hier wohnhaft gewesen ist, if gegenwär⸗ tiger Aufenthaltsort aber unbekannt ist, ist in einer hier anhängigen Untersuchung als Zeuge abzuhören.

Derselbe wird daher hiermit aufgefordert; bis

Donnerstag, den 31. Jannagr 1878

seinen gegenwärtigen Aufenthaltsort anher anzu⸗ zeigen, und werden alle Behörden, denen derselbe . sein sollte, um Mittheilung darüber ersucht.

Freiberg, den 297. Dezember 1877.

Königl. Gerichtsamt im Bezirksgericht. btheilung . Strafsachen. eser.

Offene Requisition um Strafvollstreckung, Der Commis Adolph Hein, früher in Hamburg, jetzt zu Carlsbad in Böhmen, 23 Jahre alt, ist urch unser rechtskräftiges Erkenntniß vem 8. Ok⸗ tober er. wegen Vermittelung verbo ener Lotterie n 100 S Geldstrafe, welcher im , ,. e eine 14 tägige ,, substituirt kst, und in die Kosten verurtheilt. Da die Strafe von dem⸗ selben bisher nicht beizutreiben gewesen ist, so er⸗ suchen wir sämmtliche Behörden des Inlandes ergebenst, von dem ꝛ2c. ö sobald er sich im preußischen Staate betreffen läßt, die Geldstrafe von 100 M nebst den Kosten von 41 M zwangs⸗ weise . im Unvermögensfalle aber an

elben die fubstituirte vierzehntägige Gefängniß⸗ e zu vollstrecken und uns von dem Geschehenen

dem stra om mi., den

Nachricht zu geben. Greifenberg i, nnn, gr f f err w,

theilung.

———

Der unterm 8. d. Mts. gegen den Wilhelm Anacker von Wattenbach erlassene Steckbrief wird als erledigt zurückgezogen. Cassel, den 17. De⸗ zember 1877. Der Staatkanwalt. Wilhelmi.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.

iogsg) Bekanntmachung.

Am Freitag, den 18. Januar 1878, Vor⸗ mittags 10 Ühr, soll das hierselbst deponirte Testament des verstorbenen Klostervogts Nicolai Heinrich Henningsen zu Schönberg i. H. vom 31. August 1874 vor un erzeichnetem Gericht publi⸗ zirt werden.

Schönberg i. H., den 23. Dezember 1877.

Königliches Amtsgericht.

2I PHrochnaknkm.

Das Verfahren, betreffend die nothwendige Sub⸗ hastation des dem Landwehr, Lieutenant Friedrich Wilhelm Berthold Stoepel gehörigen Landguntes Zbechy Nr. 1 ist eingestellt.

Kosten, den 24. Dezember 1877.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Der Subhastations⸗Richter.

lol Her oClama.

Dem Oekonom Albert Brandt, angeblich in Amerika, wird hierdurch bekannt gemacht, daß der Rentier Andreas Gottlieb Hennig in seinem am 14. März 1877 publizirten Testamente Nr. 41,589 die . Kinder seiner verstorbenen Tochter Emilie Hennig, verehlicht gewesenen Ritter⸗ gutsbesitzer Brandt, zu Miterben ernannt hat.

Dies wird demselben hierdurch bekannt gemacht.

Berlin, den 21. Dezember 1877.

Königliches Stadtgericht. II Abtheilung für Civilsachen.

44

Sachen der Ehefrau des Seefahrers Adolph Schultz, Johanna, geb. Rohrberg, hierselbst, Klägerin, wider ihren genannten Ehemann, Be⸗ klagten, betreffend Ehescheidung wegen böslicher Verläassung, ist näheren Inhalts des den Melklen⸗ burgischen Anzeigen und der hiesigen Zeitung inserirten Proclams Termin zur Vernehmlassung des Beklagten auf

Dienstag den 21. Mai k. J., 1878, Vormittags 19 Uhr,

unter dem ein⸗ für allemg! angedroheten Nach— theile anberaumt, daß der Beklagte als der bös⸗ lichen , schuldig angenommen und seine Ehe mit der Klägerin dem Bande nach aufgehoben werden wird. (H. Od4649.) Vom n, , Rostock, 14. Dezember 1877.

* * * 1 2

Protonotar.

Edictal· Citation. Ole Ehefrau des Schmiede⸗

mann sie im Frühjahr 1870 böslich verlassen habe. Lizitatkonstermine vom 14. November d. Is. abge⸗

Derselbe soll nach Amerika ausgewandert sein und sich in Hoboken, Provinz Hudson, Staat New⸗Jersey, mit Rose Anna Oneil aus Dun-⸗kone, Staat Erie, anderweitig verheirathet haben. Am 6. Juli er. soll er nach Storkow gekommen sein, seine Ehefrau aber schon am 9. Juli er. wieder verlassen haben, angeblich um seine in Rostock zurückgelassenen Sachen zu holen. Seitdem soll sein Aufenthaltsort unbe⸗ kannt sein. Die Frau Bruhn will wegen böslicher Verlassung und Ehebruchs von ihrem Ehemanne ge⸗ schieden werden. Der Schmiedemeister Carl Christoph Martin Bruhn wird hiermit geladen, am 27. Sep⸗ tember 1878, Mittags 12 Uhr, in unserem Sitzungszimmer Nr. J zur Beantwortung Der Klage und mündlichen Verhandlung der Sache zu erschei⸗ nen, widrigenfalls nach Ableistung des Diligenzeides von Seiten der Klägerin gegen ihn erkannt werden wird, was Rechtens. Alle fernerhin in dieser Sache an den Beklagten zu erlassende Bescheide werden nur an hiesiger Gerichtsstelle angeheftet werden. Stral⸗ sund, den 1. Dezember 1877. Königliches Kreis⸗ gericht. J. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissivnen 2c.

lion Holz⸗VTerkauf.

Am Mittwoch, den 16. Januar, von Vormit⸗ tags 10 Uhr ab, werde ich im Gasthofe des Herrn Plümeke in Feldberg öffentlich meistbietend zezcu Baarzahlung verkaufen: ;

Begang Lüttenhagen. 90 buchen Blöcke, 23 Rmtr. buchen Nutzholz, 1300 . . . II. Kl. egang Feldberg. 100 buchen . S800 Rmtr. buchen Kloben J. u. II. Kl. 3) Begang Laeven. 676 Rmtr. kiefern Kloben II. Kl., 270 Rmtr. kiefern Knüppel.

Begang Gnewitz. 291 kiefern a e

1114 Rmtr. kiefern Kloben J. u. II. Kl., 389 Rmtr. kiefern Knüppel.

5) Begang Mech w. 200 Stück kiefern Bau und Schneidehölzer, 500 Rmtr. kiefern QTloben J. u. II. Kl, 450 Rmtr. kiefern Knüppel. ö

; 6) Beg ang Grüno m.

300 kiefern Schneidehslzer, . 1009 Rmtt. klefern Gleben J. u. IJ. Kl., 270 Rmtr. kiefern Knüppel.

9

Die Schutzbeamten weisen dia uflastigen auf Ver⸗ 6

langen das Holz im Walde nach.

karte nh gen ö. Felbberg in Mecklenb den

2. Januar 1

rapow. (a Cto. 12

1

es Bekanntmachung.

messters Carl Christoph Martin Bruhn, Lounise,

eb. Kelch, zu Sundische Wiese, angeblich seit dem

rühlinge 1864 verheirathet, behauptet, daß ihr Ehe⸗

ö K Der Großherzogliche Oberförster. ; 6. ö

gebenen Gebote der Zuschlag nicht ertheilt worden, auf die 18 Jahre von Johannis 1878 bis dahin 1896 anderweit verpachtet werden. Es enthält 190 Hektar Acker, 96 Hektar Wiesen, 50 Hektar Weiden, —= nach der Grundfteuerveranlggung in Summa 3435573 Hektar mit 9426 6 Grundsteuerreinertrag, wobei zu bemerken, daß von obigen Wiesen und Weideflächen noch etwa 25 Hektar als Bruchacker genutzt werden. Zur Pachtung gehört ferner eine Ziegelei mit einem Betriebe von etwa 450 000 Stück Steinen jährlich, auch ist, mit derselben bei geeigneter Per⸗ sönlichkeit des Pächters die Verwaltung des König⸗ lichen Domänenam s Wollin nebst Amtskasse, sowie die Verwaltung der Kasse des Königlichen Forst⸗ reviers Warnow verbunden, für welche Funktionen Pächter in den letzten 3 Jahren durchschnittlich jährlich 3500 M an Remuneration bezogen hat. Zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 70 000 ο erforderlich, und haben Pachtliebhaber sich über den Besitz desselben, sowie uber ihre landwirthschaftliche Befähigung guszu⸗ weisen. Das Pachtgel derminimum beträgt 12 500 M Der Verpachtungstermin findet Mittwoch, den 30. Jannar k. Is., , Vormittags 19 Uhr, in unserem Sitzungszimmer statt, und laden wir dazu Pachtliebhaber mit dem Bemerken ein, daß die jetzt veränderten besonderen und die allgemeinen Verpachtungs bedingungen in unserer DVomänen⸗ registratur, sowie beim Ober⸗ Amtmann Brandt in Codram zur Cinsicht offen liegen, welcher letztere auch die Besichtigung des Vorwerks auf zuvorige . gestattet. . Stettin, den 19. Dezember 1877. Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Triest.

an Bekanntmachung.

Bei der en, Strafanstalt ist eine größere Anzahl weiblicher Gefangenen theils für feinere Arbeiten, B. Tapisseriearbeiten, Arbeiten auf Nähmaschinen, als Korsets und dergl, theils für gröbere Mbeiten, z. B. , von Envelopps, Cartons, Düten u. dgl. disponibel. Vor dem Ab⸗—

bon FRontrakten sind Versuchzarbeiten ge

mündliche Anfragen und An⸗ mmt die unterzeichnete . , x Strafa nsta lt zu älischen Bahn.

Das sönigliche Domänen Vorwerk odr ü auf der Insel Wollin soll, nachdem auf di r

M 1

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 2. Januar 1878.

Bas Postblatt erscheint vierteljährlich, in der Regel am ersten Tage des PVierteljahrs, und kann durch Hermittelung der Beutschen Reichs-Postanstalten gegen Barausbezahlung

von 1 Mark jährlich, sowie zum Preise von 25 Pf. für die einzelne Nummer bezogen werden.

Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post und Telegraphie auf Grund von General- Verfügungen der obersten Post. und Telegraphenbehörde.

Tersuchsweise Lulassung von Katalogen und Preis- listen mit Stoff- oder Leugmustern.

Den wissenschaftlichen und technischen Zeitschriften dürfen bei der Versendung unter Band kleine Stoff- oder Zeugmuster beigefügt werden, insofern die Muster lediglich als unentbehrliche Beigaben zur Erläuterung des Textes dienen. Diese Ein- richtung ist jedoch lediglich versuchsweise und mit Vorbehalt des Widerrufs dahin ausgedehnt worden, dass auch Kataloge und Preis listen, denen Muster der gedachten Art beigefügt sin d, zur Beförde- rung gegen das Porto für Drucksachen im inländischen Verkehre zugelassen werden. Bedingung ist, dass die den Katalogen und Preislisten beigefügten Muster aus kleinen dünnen Stoff- oder Jeugabschnitten bestehen und die Stärke des zur betreffenden Drucksache verwendeten Papiers nicht erheblich überschreiten, ferner, dass dieselben nicht die Eigenschaft einer eigentlichen Waarenprobe hahen, und dass die Sendungen ihrer sonstigen Be- schaffenheit nach zur Beförderung mit der Briefpost überhaupt geeignet sind. Ueber die end gültige Bei- behaltung dieser Einrichtung wird indess erst der nächste allgemeine Post - Kongress entscheiden, welcher im Mai 1878 eröffnet wird. Je nach dem Ausfall dieser Entscheidung wird dann die obige Einrichtung entweder e n, oder geändert, oder wieder abgeschafft werden.

Postsendungen mit Flüssigkeiten.

Es kommt häufig vor, dass Blechgefässe mit flüssigem Inhalte bei der Beförderung mit der Post undicht werden und die Flüssigkeit durchlassen. Insbesondere ist dies der Fall bei solchen Blechgefässen, welche blossgehend oder in einer nur wenig widerstands- fähigen Umhüllung zur Post gelangen, indem bei denselben oft schon ein leichter Druck oder Stoss ge- nügt, um eine der Löthstellen unmerklich zu lösen. Werden beim Auslaufen der Flüssigkeit, wie dies meist geschieht, durch dieselbe andere Fostsendungen be- schädigt, so hat der Absender, abgesehen von dem durch den Verlust der Flüssigkeit sich ergebenden Nachtheil, unter Umständen auch für den an den an- deren Sendungen entstandenen Schaden einzutreten.

Die Postanstalten sind veranlasst worden, bei der Annahme von Blechgefässen mit flüssigem Inhalte die grösste Vorsicht zu beobachten und Sendungen dieser Art, welche nicht die nöthige Sicherheit gegen das Aus- laufen der Flüssigkeit gewähren, unter entsprechender Belehrung der Absender zurückzuweisen.

Werthangabe bei Postsendungen nach dem Auslanile.

Hinsichtlich gewisser Sendungen nach fremden Ländern besteht für den Absender die Verpflichtung, den vollen Werth des Inhalts anzugeben. Es wird in dieser Beziehung zur Vermeidung von Nachtheilen Folgendes zur Beachtung empfohlen.

1 Nach Belgien.

In Briefen mit Werthangabe können gegen Vorzeigung zahlbare Werthpapiere bis zum Betrage von 10 000 S6 versandt werden.

Der Gesammtwerth des Inhalts muss auf der Adressseite des Briefes in der Reichswährung an- gegeben sein.

Auf Paeketsendungen nach Belgien, soweit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder ge- münzt), Platina, Banknoten oder Papiergeld, Bijouterien oder Edelsteinen besteht, muss der wirkliche Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben werden. Bei unrichtiger Werthangabe wird für den zu wenig angegebenen Werthbetrag das doppelte Porto für die ganze Beförderungsstrecke berechnet, äbgesehen von der st waigen Verfolgung des Falles nach den in Belgien be- stehenden Strafgesetzen.

2) Nach Grossbritannien.

Briefe mit Werthangabe sind nicht zalässig.

Auf backetsendungen nach Grossbritannien, soweit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder

gemünzt), Platina, Banknoten oder Papiergeld, Bijoutenen

oder Edelsteinen besteht, muss der wirkliche Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben werden, gleichviel auf welchem Wege die Beförderung erfolgt. Bei unrichtiger Werthangabe wird für den zu wenig angegebenen Werthbetrag das doppelte Forto für die ganze Befördern ngsstrecke berechnet.

Bei Sendungen mit gemünztem oder ungemünztem Gold oder Silber ist in den Deklarationen das Gewieht und der Werth jeder einzelnen Gattung genau und von einander getrennt anzugeben.

3) Nach Erankreieh.

Briefe mit Werthan gabe sind bis zum Merthe von 8100 M zulüssig. Der in einem solchen Briefe enthaltene Werthbetrag muss auf der Adressseite angegeben sein.

Auf Packetsendungen nach Frankreich muss, soweit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder gemünzt), Platina, Banknoten oder Papiergeld, Bijontsrien oder Edelsteinen besteht, der wirk liehe Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben werden, gleichviel auf welchem Wege die Beförderung erfolgt.

Bei unrichtiger Werthangabe steht den betreffen- den französischen Beförderungsgesellschaften das Recht zu, die einzelnen Fälle den Gerichten zur Bestrafung zu über weisen.

4 Nach Russland.

Bei Geldsendungen, sowie bei der Versendung von Gold- und Silbersachen muss der Werthbetrag und die Gattung bz. der Eeingehalt gen au angegeben werden, mag die Versendung in Briefen oder in Packe ten geschehen. Nach den in Russland bestehenden Landesgesetzen steht der russischen Verwaltung das Recht zu, Sendungen der bezeichneten Art, deren Inhalt in den zugleich für die Berechnung der russischen Ver- sicherungsgebühr massgebenden Zolldeklarationen nicht riehtig und nicht vollständig angegeben ist, zu confisciren.

5) Nach Italien.

In Briefen mit Werthangabe können gegen Vorzeigung zahlbar Werthpapiere bis zum Betrage von 3000 Franes oder Lire (2400 M6) nach den grösseren Orten Italiens versandt werden. Der Werth der in einem Briefe enthaltenen Werthpapiere muss auf der Adressseite des Umschlages angegeben werden.

Bei Versendungen von Gegenständen in Packeten nach Italien muss der Werth der betreffenden Gegen- stände zum vollen Betrage angegeben werden. Bei zu niedriger Werthangabe tritt Taxnachforde-— rung bz. Geld strafe ein.

Inhaltsangaben bei zollpflichtigen Sendungen nach der Schwei.

zollpflichtige Postsendungen nach der Sehweiz, welchen eine Inhaltsangabe gar nicht oder in unvollständiger Ausfertigung beigefügt ist, werden in der Schweiz mit dem höchsten Zollsatz belegt. Den Absendern derartiger Sendungen ist daher die Bei- fügung vollständiger Zolldeklarationen zu empfehlen. Biese Deklarationen müssen enthalten: 1) den Namen und Wohnort des Empfängers, 2) das Zeichen (Signatur) der Sendung, 3) die Angabe der Verpackungsart, 4 das Gewicht der Waare, 5) die Angabe der Gattung und Qualität der Waare, J 6) die Angabe, ob die Sendung zur Einfuhr, oder zur Durchfuhr, oder nach einem Nieder- lage - Hause zollamtlich abzufertigen ist, 7) den Namen und Wohnort des Ahsenders, 8) das Datum der Ausstellung.

Felegraphen-Uebereinkommen mit Frankreich.

Zwischen Deutschland und Frankreich ist ein

neues Tele graphen-Uebereinkommen abgeschlossen worden, welches am 1. Januar 1878 in Kraft tritt, Es werden danach im kunmittelbaren telegraphischen Verkehr mit Frankreich erhoben a. für das gewöhnliche Felegramm auf alle Entfernungen eine Tage von 0, 16 M für jedes Wort;

b. für das vorauszubezahlende Antwort- Telegramm die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Worten. Soll für eine höhere Wortzahl vorausbezahlt werden, so ist diese im Text des Ursprungs-Telegramms anzugeben. Die Vorausbezahlung für mehr als 30 Worte ist nicht zulũssig;

c. für die Empfangsanzeige die Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von 10 Worten;

d. bei der Aus wechselung von LelQle grammen zwischen Sehiffen in See und See-Tele- graphenämtern eine Zuschlagstave von 0, 08 M. für sedes Wort;

für jede Vervielfältigung eines Tele- gramms bei Telegrammen bis zu 100 Morten 6, 40 S¶6, bei längeren Telegrammen für jede weitere Reihe von 100 Worten oder einen Theil derselben fernere O, 40 ;

f. für die Aushändigung einer Unbestell- barkeits-Meldung 0, 40 M

Für die Telegramme nach Algier (oder Tunis) kommt eine Zuschlagsgebühr von 0, 12 M für jedes

Wort zur Erhebung.

Telegraphen-Lebereinkommen mit Nederland.

Zwischen Deutschland und Niederland ist ein neues Tele graphen-Lebereinkomm en abgeschlossen worden, welches am 1. Januar 1878 in Kraft tritt.

Es wird danach im unmittelbaren telegraphischen Verkehr mit Niederland erhoben:

a. für das gewöhnliche Lele gramm auf alle

Entfernungen 1) ohne Rücksicht auf die Wortzahl eine Grundtaxe von 0,40 , 2) eine Worttaxe von 0, 10 ; b. für das dringende Teléegramm auf alls Entfernungen I) eine Grundtaxe von 1,20 M, 2) eine Worttaxe von 0, 390 M; für das vorauszubezahlends Antwort- Telé gramm die Gebühr für ein gewöhnliches LTelegramms von 19 Worten. Soll für eine höhere Wortzahl vorausbezuhlt werden, so ist diese im Text des Ursprungs-Lelegramms anzu- geben. Die Vorausbezahlung für mehr als 30 Worte ist nicht zulässig; für die Empfangsanzeige die Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von 10 Worten; für die Auswechselung von Tele grammen zwisehen Schiffen in See und See-Tele- graphenäm tern eine Zuschlagstave von 0, 10 6 für jedes Wort.

Finführung des WNorttarifs im Verkehr mit Helgoland.

Im telegraphischen Verkehr zwischen Deutsch- land und Helgoland kommt vom 1. Januar 1878 ab der Worttarif nach Nassgabe der folgenden Bedingungen zur Anwendung.

Es werden erhoben auf alle Entfernungen:

I) für das gewöhnliche Telegramm ohne Rücksicht auf die Wortzahl eine Grundtaxe von O, 40 S und eine Worttaxe von 0, 16 ;

2 bei der Auswechselung von Lelegrammen zwisehen Schiffen in See und See-Tele- graphenämtern für jedes Wort ine Zuschlags- gebühr von 0, 166 M;

3) für die Vervielfültigung eines Tele—w gramms bis zu 1009 Worten 0,40 , bei jängeren Telegrammen für jede weitere Reihe von 100 Worten oder einen Theil derselben fernere O,. 40 .

Eine Rückzahlung der für ein Antwort-Lelegramm vorausbezahlten Gebühr findet in keinem Falle statt.

Im Uebrigen Kommen für den deutsch-helgolander Verkehr die für den inneren deutschen Verkehr mass- gebenden Bestimmungen zur Anwendung.