1878 / 22 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Jan 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Bildern mit Gesang und Ballets von G. Pasqus und HO. Wilken. Musik von A. Mohr.

Eintritts preise; Parquet 3 4 Zweiter Rang 2 S6 Galerie 50 8 ꝛe.

Friedrich- Nilhelmstidtisches Theater. Freitags: Zum 2. Male: Prinz Methusalem. Romische Operette in 3 Akten. Musik von J. Strauß.

Sonnabend: Prinz Methusalem.

Residens- Iheater. Freitag: Der stuß.

Krolls Theater. Ermäßigte Preise. Frei-

tag: Letzte Woche u. z. 46. M.: Klein Däumling, Rapunzel mit dem langen Haar und Riquet mit dem Schopf. Weihnachts ⸗Ausstellung. = Römersaal: Das Reich des Schlaraffenkönigs.

m 1. Zwischensaal: Weihnachts Lotterie. Im Ji. Zwöischenfaal: Bethlehem. Im Rittersaal: Der Ring des Nibelungen. Concert. Eröff- nung 5 Uhr, Anfang 54, der Vorstellung 65 Uhr.

Sonnabend: Weihnachts⸗Ausstellung. Klein Däumling.

Woltersdorfs-Theater. Zweite Berliner

Oper. Freitag: Der Waffenschmied. Komische Dper von Lortzing. ;

Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Der gestiefelte Kater. Abends 7 Uhr: Abu Hassan. Von C. M. v. Weber. Vorher: Maurer und Schlosser. Komilche Oper von Auber.

National- Theater. Freitag: Für den Ber⸗

liner Handwerkerverein. Die Verschwörung der

Frauen. Sonnabend: Don Carlos. Halbe Preise.

Ostend- Theater. Große Frankfurterstraßel30.

Freitag: Die Grille. Ländliches Charakterbild in 3 . von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Anfang Uhr.

Stadt-LTheater. Freitag: Zu halben Prei— sen. (Parquet 130 ς, Logen 1, 2, 3, 4 M) Zum 6. Male: Der Hypochonder. Lustspiel in 2 Akten von G. v. Moser. Titelparthie: Hr. Dir. Theod. Lebrun.

Eelle-Alliance- Theater. Freitag: Extra-

vorstellung unter gefälliger Mitwirkung des Frl. Lina Mahr zum Benefiz für den Regisseur Hrn, L. Ottomeyer. Zum 1. Male: Die Stützen der Ge⸗ sellschaft. . in 4 Akten von Henrik Ibsen. P von Wilhelm Lange. Hierauf: Das Ver⸗ sprechen hinterm Heerd. (Nandl: FTrl. Lina Mayr aus besonderer Gefälligkeit Stritzow: A. Wolf.) Anfang dieser Vorstellung wegen der Länge derselben 7 Uhr.

Sonnabend: Ermäßigte Preise. Gastspiel des Frl. Lina Mayr: Durchgegangene Weiber.

. Basch's Theater. 19. Dorotheenstraße 19, Ecke der Friedrichstt. Programm ganz neu.

Concert-Haus. Concert des Kgl. Di (90 Hof⸗Musikdirektors Herrn Bilse,

Cixcus ler nog. Im Circus Renz, Unterbaum?⸗

brücke, Haltestelle der Ringbahn. Freitag, Abends 7 Uhr: Erste Komiker⸗Vorstellung, oder: Ein Abend für Humor und Frohsinn. Auftreten der berühmten Künstlergesellschaft Sylvester⸗Schäfer. Näheres die Plakate.

Sonnabend: 1. Debut des Kaiserlich russischen Hofkünstlers Mr. Thielgo.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: rl. Auguste Boetticher mit Hrn. Kreisrichter Jahns (Niederdorla bei Mühlhausen i. Th. Schroda). Frl. Adolphine Schütze mit Hrn. Ingenieur H. G. Landgraf (Georg. Marienhütte). Ir. Elisabeth von Brauneck mit Hrn. Premier-Lieutenant Carl Protzen (Berlin). .

Verehelicht: Hr. Theodor v. Wallenberg mit mit Frl. Fanny v. Wentzky (Mariahöfchen Breslau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Ober⸗Regierungs⸗ Rath Steinmann (Marienwerder) Hrn. Ritt⸗ meister a. D. Otto v. Levetzow (Schwerin i. M.. Eine Tochter: Hrn. Intendantur⸗Assessor Braune (Königsberg). Hrn. Major und Ba⸗ taillons⸗Commandeur von Oidtmann (Qldenburg). Hrn. Rittmeister und Escadron⸗Chef Hugo Freiherrn v. Kirchbach (Pasewalk.

Gestorben: Hr. Hofrath Landvoigt a. D. G. Fr. Ph. Mölling (Bremen). Hr. Hauptmann a. 6 Emil Freiherr v. Nordeck (Naumburg a. S.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Ediktal⸗Citation. Auf die Anklage des Polizei⸗ Anwaltes vom 15. August 1877 ist gegen den An⸗ geklagten Musketier (Landwehrmann) Stephan Schinner zu Klein ⸗Kreutsch, Kreis e rf am 7. September 1844 geboren, evangelischer Religion, welcher sich zuletzt in Potsdam aufgehalten hat, wegen unerlaubten Auswanderns, als beurlaubter Landwehrmann, in Gemäßheit des 8. 360 ad 3 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich die Unter⸗ suchung eingeleitet und haben wir zum mündlichen Verfahren einen Termin auf den 4. Juni 1878, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokale anberaumt, wozu der dem jetzigen Aufenthalte nach unbekannte Angeklagte mit der Aufforderung vor⸗ geladen wird, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweis⸗ mittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter

enauer Angabe der dadurch zu erweisenden That⸗ achen uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheint der Angeklagte nicht, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden Potsdam, den 8. September 1877. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J. Kom⸗ mission für Uebertretungen.

.

Steckbrief wider den wegen Diebstahls mit 6 Wochen Gefängniß bestraften Dekorationsmaler akob Engelbrecht von Cassel mit Ersuchen um estnahme und Nachricht anher. Cassel, den 1. Januar 1778. Königliche Staatsanwaltschaft.

Eubhastatignen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

35 2 * las! Resubhastations⸗Patent.

Zur y. der Versteigerung des zur noth⸗ wendigen Refubhastation stehenden, dem Möbel⸗ händler Robert Rudolph zu Friedenau gehörigen, in Friedenau belegenen, im Grundbuch von Wil⸗ mersdorf Band IX., Blatt Nr. 277, verzeichneten Grundstücks nebst Zubehör wird ein Termin auf den 2. Februar 1878, Bormittags 114 Uhr, an Gerichksstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer Nr. 12, hierdurch anberaumt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll ebenda

den 5. Februar 1878, Mittags 12 Uhr, verkündet werden. .

Das zu versteigernde Grundstück ist 17 Ar 92 Qu.⸗M. groß und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 7920 „St veranlagt.

Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstüͤck betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. A. 3 einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Ein⸗ tragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermine anzumelden.

Berlin, den 29. Dezember 1877.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

lo Vekanntmachung.

In dem, den 28. Januar d. J. in Piesteritz anstehenden Lizitationstermin des Liepe 'schen Spinnerei⸗Etablissements, Band J. Blatt 13 des Grundbuchs von Piesteritz, kommen die Par⸗ zelle Nr. 87 nebst Färbereigebäude, Schuppen und Rollkammer, ferner 6 mechanische Webstühle und eine Partie Pfeifen auf Antrag der Liepe 'schen Erben und unter Zustimmung des Gläubigers. welcher die nothwendige Subhastation ausgebracht hat, nicht mit zur Versteigerung.

In Verfolg des Subhastationspatents vom 4. Ok⸗ tober 1877 wird dies bekannt gemacht.

Wittenberg, den 22. Januar 1878.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Der Subhastations⸗Richter.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissisnen ꝛe.

Dienstag, den 5. Februar er., Vormittags 10 Uhr, gelangen im Franz Gallertschen Gasthofe zu Hochzeit aus den Jagen 693., 85a. und 129 des diesseitigen Königlichen Forstreviers circa 5 Stück Birken und 1100 Stück Kiefern unter den gewöhn⸗ lichen Bedingungen zum öffentlich meistbietenden Verkauf. Die Aufmaßregister können 3 Tage vor dem Termin im Geschäftszimmer des Unterzeichneten eingesehen werden. Forsthaus Hochzeit i. / N., den 21. . 1878. Der Oberförster. Stuben⸗ rauch.

Am Dienstag, den 5. (fünften) Februar er., Vormittags 11 Uhr, kommen in Hobiger's Hotel zu Fürstenberg i. / Mecklenburg (Station der Berliner Nord Eisenbahn) die nachstehenden Bau⸗ und Brennhölzer aus der Königlichen Oberförsterei Himmelpfort⸗West unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen öffent⸗ lich meistbietend zum Verkauf: L. Schutzbezirk Regelsdorf. Jagen 7: 3 birken Stämme, 800 kiefern Stämme, 31 Rm. kiefern Nutzscheite, S Rm. eichen Scheite, 19 Rm. birken Scheite, 8 Rm. eschen Scheite, 2 desgl. Rundknüppel, 2200 Rm. kiefern Scheite, 130 desgl. Rundknüppel, 1000 desgl. Stöcke, 200 desgl. Reiser 1. Kl. Jagen 12 u. 13: 11 Rm. kiefern Scheite. Totalität: 2 Rm. buchen Scheite, 1 desgl. birken Scheit, 10 Stück kiefern Stämme, 10 Rm. kiefern Scheite, 75 Rm. desgl. Rundknüppel, 56 desgl. Stöcke, 5 desgl. Reiser J. Kl. II. e ,, . Castaven. Jagen 146 a.: 7 birken Stämme, 650 kiefern Stamme, 5 Rm. birken Scheite, 2 desgl. Spaltknüppel, 1 desgl. Reiser J. Kl., 1 Rm. erlen Scheite, 9 desgl. Spalt⸗ knüppel, 7 desgl. Reiser J. Kl., 1550 Rm. kiefern Scheite, 140 desgl. Rundknüppel, 750 desgl. Stöcke, 90 desgl. Reiser J. Kl. Totalität: 4 Rm. kiefern Scheite. 152 desgl. Reiser JI. Kl. Linower Heide: 1 Rm. birken Scheite, 2 desgl. Spalt⸗ knüppel, 109 Rm. kiefern Scheite, 45 desgl. Rund⸗ knüppel, 4 desgl. Reiser J. Kl. III. Schutzbezirk Thymen. Jagen 113 c.: 1 birken Stamm, 260 Stück kiefern Stämme, 2 Rm. kiefern Nutzscheite, 750 Rm. kiefern Scheite, 80 desgl. Rundknüppel, 350 desgl. Stöcke, 110 desgl. Reiser J. Kl. Tota⸗ lität: 4 Stück kiefern Stämme, 5 Rm. birken Scheite, 9 desgl. Spaltknüppel, 824 Rm. kiefern Scheite, 528 desgl. Rundknüppel, 13 desgl. Stöcke, 280 desgl. Reiser J. Kl. LV. Schutz bezirk Ra⸗ vensbrück. Totalität: 663 Rm. kiefern Scheite, 303 desgl. Rundknüppel, A0 desgl. Reiser J. Kl. ,, i. / Meckl., den 20. Januar 1878. Der Oberförster. Nicolovius.

lool Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Behörde beabsichtigt, für den Zeitraum vom 1. April 1878 bis 31. März 1879

die Lieferung der erforderlichen Schreibgeräthschaften,

sowie das Aktenheften und die Lieferung der noth⸗ wendig werdenden Buchbinderarbeiten im Wege der Ausbietung unter den in ihrem Geschäftsraume, , g Nr. 47, bei dem Rechnungs⸗Rath Stenzel einzusehenden Bedingungen zu vergeben. Angebote sind verschlossen, portofrei unter Angabe der Preise und unter Beifügung von Proben der Schreibgeräthschaften mit der Bezeichnung: „Lieferung von Schreibgeräthschaften be⸗ ziehungsweise von Buchbinderarbeiten“

bis zum 1. Februar d. J. daselbst einzureichen.

Die Behörde behält sich die freie Wahl unter den Anbietern vor. Berlin, den 18. Januar 1878. . Königliche Direktion für die Verwaltung der direkten Stenern in Berlin.

——

Cottbus⸗Großenhainer Eisenbahn.

Die Restauration in dem, desinitiven Empfangsgebäude auf dem diesseitigen Bahn⸗ hofe hierselbst soll im Wege der Submission ver⸗ pachtet werden.

Die Pachtbedingungen liegen in unserm Central⸗ Bureau hierselbst, Bahnhofsstraße 5a, zur Einsicht aus oder können gegen Erstattung der Kopialien von da bezogen werden.

Offerten sind unter Angabe des Pachtgebotes bis zum 20. Februar er. einzureichen. Die Auswahl unter den Bewerbern bleibt, ohne Rücksicht auf die Höhe des Gebots, vorbehalten.

Eottbus, den 14. Januar 1878.

Die Direktion.

l66 s]! Königliche Ostbahn.

Die Lieferung der für die Königliche Eisenbahn⸗ Kommission pro 1. April er. bis dahin 1873 er- forderlichen Schreibmaterialien sollen im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Die Offerten) sind versiegelt mit der Aufschrift ‚Sub⸗ mission auf Lieferung von Schreibmaterialien für die Königl. Eisenb. Komiss. pro 1878/9.“ bis zu dem am 15. Februar er., Vormitt. 11 Uhr, in meinem Bureauzimmer, Gerechte Str. 116, an⸗ stehenden Termine einzusenden. Die Oeffnung der Offerten wird zur bezeichneten Stunde in Gegenwart der etwa erscheinenden Suhbmittenten erfolgen. Die Lieferungsbedingungen, welche auf die näheren An⸗ gaben über die Art und das Quantum der zu lie⸗ sernden Materialien enthalten, liegen bei mir zur Einsicht aus, werden auch auf frankirte Anträge von mir mitgetheilt. Thorn, den 23. Januar 1878.

Der Bureau⸗Vorsteher der Königlichen Eisenbahn⸗Kommission. Kolleng.

643) Opberschlesische Eisenbahn.

Die Lieferung und Aufstellung einer completen Dampfheizungf anlage für die neue Werkstatt auf Bahnhof Posen, bestehend aus:

1 48 Stück schmiedeeisernen Oefen nach Zeich⸗

nung Blatt 2, 2) 25 Stück Kondensationstöpfen nach Zeichnung Blatt 4,

3) ö Ifd. Meter schmiedeeiserne Rohrleitung

un

4) ca. 0 lfd. Meter gußeiserne, Rohrleitung, soll im Wege öffentlicher Submission verdungen werden. ;

Termin hierzu ist auf

Freitag, den 8. Februar er.,

; Vormittags 11 Uhr, in unserem maschinentechnischen Bureau hierselbst anberaumt, bis zu welchem die Offerten versiegelt und portofrei mit der Aufschrift: „Offerte auf Lieferung von Dampfheizungs⸗

Anlagen für Bahnhof Posen“ eingereicht sein müssen und in welchem auch die ein⸗ gegangenen Offerten in Gegenwart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die , , und Zeichnungen liegen im oben bezeichneten Bureau zur Einsicht aus, auch können daselbst Copien derselben gegen Erstattung der Copialien im Betrage von 5 M in Empfang genommen werden.

Breslau, den 19. Januar 1878. Cto. 191.1.)

Königliche Direktion der Oberschlestschen Eisenbahn.

lblöJ! Bekanntmachung.

Die Lieferung des Bedarfes an Werkstätten⸗ Materialien, Vorrgthstücken und Werkzeugen für die Zeit vom 1. April 1878 bis 31. März 1879 soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Hierzu sind zwei Termine, und zwar:

1) auf Freitag, den 8. Februar 1878, Vor⸗ = mittags 9 Uhr, für Schmiede⸗, Walz⸗, Fagon⸗ und Roheisen, Stahl, Bleche, Drähte, Kupfer, Eisenguß, be⸗ sondere Metalle, Radreifen, Lokomotiv⸗ und Wagenachsen, Wagenachsen mit Rädern, Trag⸗ und Spiralfedern, Bufferböcke, Achslagerkasten, Sölzer und Glaswagren, und Y auf Samstag, den 23. Februar 1878, Vor⸗ . mittags 9 Uhr, für Holzkohlen, Lacke, Farben, Chemikalien, Droguen, Gummi⸗, Leder⸗, Polster⸗, Posa⸗ mpentijer⸗- und Kurzwaaren, im maschinentechnischen Büreau, gebäude Nr. 45, anberaumt.

Die Offerten sind für jeden Termin besonders zu den angegebenen Zeiten portofrei und versiegelt mit der Aufschrift;

„Submission auf Lieferung von Werkstatten⸗ materialien pro 18789 zum Submissions⸗ termin am... Februar 1878“ als besonderer Brief, einzusenden und nicht den Packeten mit den Proben beizufügen.

Verzeichnisse und Zeichnungen der zu vergebenden Gegenstände, sowie die Lieferungsbedingungen liegen auf unterzeichnetem Büreau und auf den Stationen Trier, Neunkirchen, St. Wendel und Bingerbrück zur Einsicht offen und können auf portofreie Ge⸗ suche gegen Einsendung von O, 50 Me von unter⸗ zeichneter Dienststelle bezogen werden.

Saarbriicken, Bahnhof, den 21. Januar 1878.

Maschinentechnisches Bürean.

Verwaltungs⸗

Verloosung, Amortisatlon, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

671 Mir haben den Diskont für Wechsel auf 4 Prozent und den Zinsfuß für Lombard⸗Dar⸗ lehen auf 5 Prozent 1 Breslau, den 22. Januar 1875. Städtische Bank zu Breslau.

672

Unser Discontosatz ist bis auf Weiteres auf Po festgesetzt. Lombard⸗Darlehen geben wir zur Zeit à Me bei Beträgen von 200 * ab, wenn auf Rückzahlung innerhalb der Darlehnsfrist ver⸗ zichtet wird und à 5'so ohne eine solche Klausel, sowie bei Beträgen unter 2000 60

Darmstadt, den 22. Januar 1878.

Bank für Süddentschland.

(644

Auf Grund des Amortisationsplans für die An⸗ leihe der Stadt Spandau von 50, 000 Thlr. sind die Stadt⸗Obligationen:

Nr. 1. 50. 90. 93. 110. 305. 306. 312. 356.

. 118. 495 à 1090 Thlr. 300 S pro 1878 ausgeloost worden.

Die Inhaber wollen dieselben nebst Zinscoupons

am ö 1. Juli d. J. bei unserer Stadt⸗Hauptkasse gegen Empfangnahme der Kapitalsbeträge zurückgeben und bemerken wir, daß mit genanntem Tage die Verzinsung aufhört. Zugleich werden aus früheren Verloosungen: I) die Obligationen der obigen Anleihe J. Emis⸗ sion, fällig am 1. Juli 1877: Nr. 360 und 387; 2) die Obligationen der II. Emission, fällig am 1. Juli 1877: . Nr. 337 und 368; 3) die Schuldscheine der Brückenanleihe Nr. 8, fällig zum 31. Dezember 1876, und Nr. 22. . 53 und 122, fällig . 31. Dezember 1877, hierdurch wiederholt aufgeboten. Spandau, den 15. Januar 1878. (àCto. 1901.)

Der Magistrat.

bra ln chu eig annororsche hon Hpothekenbank.

Den Amortisations bedingungen gemäß sind am 15. September d. J., unter Leitung eines öffentlichen Notars, von der ron uns am 1. April d. J. emit⸗ tirten 5prozentigen Pfan dbrief⸗Anleihe Ser. Lx. die nachstehenden Pfandbriefe zum 1. April 1878 durch das Loos zur Amortisation bestimmt, nämlich:

itt. A. zu 5000 AM Nr. 158.

Litt. B. zu 1000 S6 Nr. S50 1171 1288 1447 1495 1564 1603 1673 1959 2127 2222 2362 2703 2887 3782 4890.

Litt. C. zu 500 S. Nr. 5554 5791 6618 7489 7834 8088 8090 8208 8252 8286 8360 8561 8562 S695 9259 9381.

Litt. D. zu 200 Nr. 9436 9783 10064 10123 10364 10926 12719 12750 12812 12820 12990 13037 13662 13786 13891 14195 14348 14589 14622 14947 15080 15605.

Die Rückzahlung der vorbezeichneten Pfandbriefe erfolgt gegen Einlieferung der Obligationen nebst dazu gehörenden Talons und der nicht fälligen Cou⸗ pons bis zum 1. April 1878, unter Abrechnung der Stückzinsen, auf unseren Comtoiren zu Braunschweig . Hannover und bei den sonstigen bekannten Zahl⸗

ellen.

Vom 1. April 1878 ab werden diese Pfandbriefe nicht mehr verzinst.

Braunschweig, den 15. Dezember 1877. Braunschweig⸗Hannoversche Hypothekenbank.

Gxravenklaorst., vom Seche endo-.

Wochen⸗Ausweise der deutschen Settelbanken.

668 Wochen Ueber sicht der Städtischen Bank zu Breslau am 23. Januar 1878.

Activa. Metallbestand: 834,410 M 28 . Bestand an e, ,,, 10, 630 Bestand an Noten anderer Banken: 173,900 S Wechsel: 6318, 869 M 55 J. Lombard: 2301, 950 4 6 434,923 Sm 75 g. Sonstige Aktiva: vaeat.

PFansgkEva. Grundkapital: 3,000,000 MS. Re⸗ serve⸗ Fonds;: 69M, o) S. Banknoten im Umlauf: 207 58,700 M Tägliche Verbindlichkeiten: Depositen Kapitalien: 3, 574,260 S. An Kündigungsfrist ge⸗

bundene Verbindlichkeiten: 30 , 4 15 5 Sonstige Passiva: vaeat. ; ;

Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: 63,059 M 18 8.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreiswundarztstelle des Kreises Stolp ist erledigt. Qualifizirte Medizinalpersonen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, werden auf⸗ gefordert, sich innerhalb 6 Wochen unter Ein⸗ reichung ihrer Atteste und eines Lebenslaufes bei uns zu melden. Cöslin, den 18. Januar 1878. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

lüobs! Admiralsgarten⸗Bad

riedrichstraße 102. Für Herren und Damen 8 (Sonntags 9— 1253. Russ., röm. Bäder für Damen, Dienstags und Freitags Vorm. (259 / 3.)

ish! Westdeutsche Versicherungs⸗Actien⸗Bank.

. In Gemäßheit des Art. 35 des Gesellschaftsstatuts machen wir hierdurch bekannt, daß an Stelle des aus unseren Diensten geschiedenen Herrn Ph. Dietzler unser Ober⸗Inspektor Herr Wilhelm Schulten hierselbst mit der Vertretung des Direktors in dessen Behinderung beauftragt, derselbe guch ermächtigt worden ist, die Unterschrift des Direktors in Gemäßheit des Art. 32 ibid. Namens des Vor⸗

standes zu kontrasigniren. Essen, am 21. Januar 1878.

Westdentsche Versicherungs⸗Actien⸗Bank.

Der Vorstand: E. Lindemann.

Der Direktor: Bandhauer.

Dentscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

* . f Das Abonnement betrügt 4 M 50 für das Uirrteljahr.

Ansertions preis für den Nanm einer ruchkzeile 30 3

Alle Post⸗Anstalten nehmen Kestellung an; ]

für Berlin außer den Nost-Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wiltelmstr. Nr. S2.

M 22.

Berlin, Freitag,

Deutsches Reich.

Se. Majestä der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den Civil⸗Ingenieur Veitmeyer zu Berlin zum nicht ständigen Mitgliede des Patentamts zu er⸗ nennen.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Handschuhfabrikanten Carl Sachs zu Berlin das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen.

ö Majestät die Königin haben Allergnädigst eruht: ; dem Photographen Otto Kilger zu Coblenz das Prä—⸗ dikat eines Hof⸗Photographen Allerhöchstderselben zu ver⸗ leihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Mit dem Herzoglich anhaltischen Staats⸗Ministerium zu Dessau habe ich ein Üebereinkommen dahin getroffen, daß die im Königreiche Preußen auf Grund der Prüfungs-Ordnung für Lehrerinnen vom 24. April 19874 ausgestellten Befähigungs⸗ ra auch in dem Herzogthum Anhalt als gültig aner⸗ kannt, somit deren Inhaberinnen zum Schuldienste in diesem Herzogthum zugelassen werden, und daß diejenigen Schul⸗ amtsbewerberinnen, welche auf Grund der von dem Herzog⸗ lichen Staats-Ministerium unter dem 20. Dezember 1877 er⸗ lassenen Prüfungs-DOrdnung das Zeugniß der Befähigung zu

Lehrerinnenstellen an Volksschulen, sowie an mittleren und

höheren Mädchenschulen erlangt haben, auch im Königreiche Preußen die Anstellungsfähigkeit erhalten. Die Königliche Regierung re. setze ich hiervon zur Beach⸗ tung und weiteren Veranlassung in Kenntniß. Berlin, den 19. Januar 1878. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. n J. A.: Greiff.

An die Königlichen Regierungen, das Königliche Provinzial⸗ Schulkollegium hier, die Königlichen Konsistorien in der Provlnz Hannover und den Königlichen Ober⸗ Kirchenrath zu Nordhorn.

Abschrift erhält das Königliche Provinzial-Schulkollegium zur Beachtung und weiteren Veranlassung. Im Auftrage: r Greiff. An die Königlichen Provinzial⸗Schulkollegien.

3 In der heutigen ö Beilage wird Nr. 4 der Feichenregister⸗Bekanntmachungen verbffentlicht.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen entgegen, empfingen die aus Rumänien und vom Kriegs⸗ schauplatze zurückgekehrten Militär⸗Aerzte, hörten die Vortrage des Kriegs-Ministers, Generals von Kameke, sowie des Chefs des Militärkabinets, General⸗Adjutanten von Albedyll, und ge⸗ währten dem Kaiserlich russischen Geheimen Legations⸗-Rath von Giers eine Privataudienz.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz stattete gestern Vormittag Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen August von Württemberg einen Gratulations⸗ besuch ab, empfing gegen Mittag den Freiherrn von Cohn aus Dessau und demnächst eine Deputation aus Stralsund, unter Führung des Kammerherrn von Behr und des Ober⸗ Bürgermeisters Denhardt. Um 1 Uhr Mittags wohnte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit dem Kapitel des Schwarzen Adler⸗Ordens im Königlichen Schlosse und um 5 Uhr dem Diner im Königlichen Palais bei und besuchte später die Vorstellung im Königlichen Schauspielhause.

In einer unter dem Vorsitze des Staats⸗Ministers Hofmann heute abgehaltenen Plenarsitzung des Bundes⸗ raths wurden, nachdem die Ernennung des bisherigen stell⸗ vertretenden oldenbürgischen Bevollmächtigten, Staatsraths Selkmann, zum Bevollmächtigten mitgetheilt war, fol⸗ gende Vorlagen: a. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Stellvertretung des Reichskanzlers, b. Entwurf eines Gesetzes wegen des dem Reiche gehörigen, in der Voßstraße zu Berlin gelegenen Grundstücks, c. Antrag, betreffend die Lage des Gotthard ien e Unternehmens, d. Uebersicht über den Stand der französischen Kriegskosten⸗Entschädigung an die zu⸗ ständigen Ausschüsse verwiesen.

Eine weitere Vorlage, betreffend die Nachweisung der den Bundesstaaten bis Ende Dezember 1877 überwiesenen Beträge an Reichsmünzen, wurde zur Kenntniß genommen, ebenso eine Mittheilung, betreffend die Verifikation der Ar⸗ beiten am Gotthardtunnel. .

Sodann erfolgte mündlicher Bericht des JI. Ausschusses über den Antrag wegen des Abschlusses eines Auslieferungs⸗ vertrages mit Spanien. Dem Ausschußantrag entsprechend erklärte sich die Versammlung mit dem Abschluß eines solchen Vertrages einverstanden.

Die vereinigten Ausschüisse des Bundesrath für Justizwesen und für Rechnungswesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Der heutigen (8) Sitzung des Herrenhauses, welche der Präsident Herzog von Ratibor um 113 Uhr eröff⸗ nete, wohnten der Vize⸗Präsident des Königlichen Staats⸗ Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphausen, die Staats⸗Mi⸗ nister Dr. Leonhardt, Dr. Friedenthal und Dr. Achenbach, so⸗ wie mehrere Regierungskommissarien bei. Der Pxäsident machte dem Hause die Mittheilung, daß an Stelle des verstorbenen Grafen Kanitz der Herr von Aldenburg als Vertreter des alten und befestigten Grundbesitzes Ost⸗ preußens und die Ober⸗Bürgermeister Prüfer⸗Dortmund und Becker⸗Düsseldorf in das Haus neu⸗ resp. wiedereingetreten sind. Graf Maltzan Militsch ist gestorben. Der Präsident gedachte der Verdienste des Verstorbenen um das Vaterland und das Haus. Die Versammlung erhob sich, um das An⸗ denken des Verstorbenen zu ehren.

In die Tagesordnung eintretend, genehmigte sodann das Haus zunächst auf Antrag des Referenten Dr. Baumstark in einmaliger Schlußherathung den am 24. November 1877 ah⸗ geschlossenen Vertrag, betres 6 Fogtführung der Verwal⸗ kung der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont durch Preußen, indem es den Vertrag auf Antrag des Grafen Nittberg en blos annahm.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war der Be⸗ richt der Budgetkommission über den Staatshaushalts⸗Etat pro 1878/79, die bei Schluß des Blattes noch fortdauerte.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (51.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten beschäftigte sich das Haus mit der Petition der katholischen Einwohner des Dorfes Neuhof bei Heilsberg (Regierungsbezirk Königsberg), welche um die Auflösung der dortigen Simultanschule bitten. Die Unterrichtskommission beantragte den Uebergang zur Tagesordnung.

Der Abg. Windthorst (Meppen) beantragte, die Petition der Regierung zur Abhülfe zu überweisen, eventuell: die Petition der Staatsregierung zur Abhülfe in der Richtung zu überweisen, daß in igen Falle, wenn die Erziehungs⸗ berechtigten (Eltern, Vormünder) die kirchlichen Garantien da⸗ für, daß der Religionsunterricht in der öffentlichen Schule im Sinne der römisch⸗katholischen Kirche ertheilt werde, als zur Zeit vorhanden nicht erkennen sollten, kein Zwang zur Theil⸗ nahme ihrer Kinder an dem Religionsunterrichte geübt werde. Der Redner motivirte seinen Prinzipalantrag mit einer Dar⸗ legung über die Schädlichkeit der Simultanschulen, welche durchaus nicht vereinbar seien mit, dem verfassungs⸗ mäßig geforderten konfessionellen Religionsunterricht. Der katholische Religionsunterricht solle durch dieses Mittel unterdrückt werden. Seinen Eventulantrag motivirte der Abg. mit der Ausführung, er kenne keinen ärgeren Ge⸗ vhgengh ud als denjenigen, durch welchen Eltern gezwungen

würden, die ihnen von Gott anvertrauten Kinder einem Re⸗

ligionsunterricht zu übergeben, der sie nach ihren Anschauungen nicht zur Seligkeit führen könne. Er appellire an Alle, welche die individuelle Ueberzeugung auf religiösem Gebiet respek⸗ tirten. Leider habe sich der Vorkämpfer in diesen Dingen, der Abg. Virchow, auf die Seite der Regierung gestellt und er⸗ klärt, daß er nicht anstehe, seine Anträge zu verwerfen. Die Katholiken verlangten nur das, was den Schülern ifrgelitischer Konfession längst gestattet sei; diese brauchten nicht am Religionsunterricht theilzunehmen, und er begreife nicht, wie ein Theil der jüdischen Mitglieder des Hauses den Katholiken einen Zwang auferlegen wolle, den sie selbst nicht erlitten. Die „nagelneue Theorie“ des Abg. Gneist von der missio canonica könne er nicht anerkennen. Der Regierungs⸗ Kommissar, der vorgestern gesprochen habe, sei in dieser Be⸗ ziehung für ihn gar keine Autorität; er habe die protestantische Majorität des Hauses aufgefordert, die Kinder vor den Schulen zu en, auf welche die katholische Kirche , habe, und damit scheide er für ihn aus der Reihe der atholischen Autoritäten aus. ;

Der Regierungs⸗Kommissar, Geh. eg erung g in Dr. Stauder, erwiderte hierauf: Der Abg. Windthorst habe er⸗ klärt, er (der Redner) habe das Haus in seiner gestrigen Rede 2 den Einfluß der Kirche auf die Volksschule, speziell aus dem Religionsunterricht, zu beseitigen. Er berufe sich auf das 366 des enen 8h seine vorgestrige Rede vielmehr ein Protest gegen diese Insinuation des Abg. Windt⸗ horst gewesen sei. Er habe den legitimen Einfluß der Kirche in feiner Rede sowohl im theorettschen als praktischen Theil vollständig gewahrt. Nur zum Schluß der Rede habe er die

den 25 Januar, Ahends.

1828.

Majorität aufgefordert, die Schule nicht zu einem Annexum der Kirche zu machen. Diese Aufforderung würde er auch heute noch wiederholen als preußischer Schulbeamter im Inter⸗ esse des preußischen Volkes, des preußischen Schulwesens und im Interesse der Zukunft der Nation. Er würde das heute noch sagen, nachdem der Abg. Windthorst er könne parla⸗ mentarisch die Art und Weise nicht bezeichnen sich erlaubt habe, ihn wegen seiner konfessionellen Stellung gewissermaßen zu erxkommuniziren. Er appellire wegen dieses Vergehens des Abg. Windthorst an das Urtheil des Landes und des Haufes.

Er habe nie verlangt, daß wegen der Frage der missio eanoniea,

betreffs deren er sich als Schulmann und nicht als Jurist aus⸗ gesprochen habe, seine Autorität anerkannt werde, eben s wenig wie der Minister verlangt habe, daß man auf diesem Gebiete seine Autorität anerkenne, ebensowenig wie er ihrerseits die des Herrn Windthorst anzuerkennen vermöchten; aber verlangen könne man, daß die Centrumspartei in dieser Frage die Autorität des höchsten Gerichtshofes des Landes, des Ober⸗Tribunals, das sich wie⸗ derholt in seinem Sinne ausgesprochen habe, respektire. Er appellire weiter an die Autorität des Hauses und des Herren⸗ hauses, welche beide sich in dem von ihm bezeichneten Sinne ausgesprochen hätten. Schließlich könne er nicht umhin, es aufs Tiefste zu beklagen, daß inmitten der Landesvertretun

ein Regjerungs⸗Kommissar am Ministertisch in Bezug au

ö. heiligsten inneren religiösen Angelegenheiten nicht mehr icher sei vor Angriffen. Er überlasse das Urtheil hierüber dem hohen Hause.

Der Abg. Dr. Lasker legte dar, unmöglich könne ein ganzes Kapitel des zukünftigen Unterricht gesetzes, und zwar eines der schwierigsten, bei einer Debatte über Petitionen zur Erledigung gebracht werden, wenn auch dabei in kursorischer Weise verschledene der i . Gesichtspunkte zur Dar⸗ legung gelangten. Die Debatte wäre näsentlich gebunden an das Thema, welches die Petitionen behandelten, und diese

ipfelten in dem Anspruch der durch de Centrum vertretenen alholischen Partei, daß die katholische Kirche den katho⸗ lischen Religionsunterricht auf der Grundlage der missio canonica ganz beherrsche, wonach nur derjenige katholischen Religionsunterricht ertheilen dürfe, der vom a en d. h. von der kirchlichen Behörde dazu bestellt ist. Wenn der Staat diesen Anspruch zugestände, so würde damit gerade einer der allerwichtigsten Punkte des Volksunterrichts so gut wie voll⸗ ständig der Kirche überantwortet werden. Der Religions⸗ unterricht sei an und für sich wegen der damit verbun⸗ denen Sittenlehre ein ungemein tiefgreifender; er durchdringe, wenn man die auf Leitung desselben erhobenen Ansprüche ausdehnen wolle, zudem noch andere Materien, wie z. B. den Unterricht in der vaterländischen Geschichte, in der Naturgeschichte u. s. w. Eine Auseinander⸗ setzung in Betreff des Untexrichtsstoffs sei also schon ungemein schwierig. In den allermeisten Fällen würde sich aber die Er⸗ the lung des Religionsunterrichts in der Persönlichkeit des Tehrers nicht von der Ertheilung des übrigen Unterrichts trennen lassen, selbst wenn man im Prinzip damit einverstanden wäre. Die Redner der Centrumspartei machten freilich den Ver⸗ such, den Petitionen eine ganz andere Seite abzugewinnen und flehten um Schutz gegen die Gewissensvergewal⸗ tigung, daß Schüler gezwungen würden, an einem Religions⸗ unterricht Theil zu nehmen, der den Anschauungen der Kirche, welcher sie angehörten, widerspreche. Auf der Seite der Liberalen werde ein Appell, für die Gewissensfreiheit einzu⸗ treten, immer vollen Anklang finden, es könnte jedoch dieser Appell nicht zu einer Annahme der Anträge führen, welche die Petitionen der Regierung überweisen wollten, da in. den Peti⸗ tionen stets nur behauptet werde, die Vergewaltigung liege darin, daß Lehrer, welche nicht die missio canonica haben, den Religionsunterricht ertheilen. Daß der Unterricht selber den Anschauungen der römisch⸗katholischen Kirche widerspreche— und nur dann könnte von einer Vergewaltigung der Gewissen durch den Zwang zum Besuch des Religionsunterrichts die Rede sein werde in den Petitionen nicht behauptet. Es würde offenbar zu den größten Irrungen geführt haben, wenn man hier durch irgend einen zweideutigen Rüsdruck sich von dem Kern der Petitionen hätte ableiten und diese als eine „Beschwerde über Gewissensvergewaltigung“ der Regierung hätte überweisen wollen. Seine private Meinung über Si⸗ multanschulen präzisirte der Redner 6 daß er diese von größter Wichtigkeit für den konfessionellen Frieden halte.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst bemerkte dem Vor⸗ redner gegen ber, das Gesetz mache allerdings den Religions⸗ unterricht in der Volksschule obligatorisch, aber nur unter der Bedingung, daß Garantien für die echte Lehre gegeben eien. ie Petitionen verlangten nicht die An—=

ellung der Volksschullehrer durch die Kirche, sondern nur der katholische Religionslehrer in der Volksschule seine Befähigung vor der kompetenten kirchlichen Behörde darthue. Gegenwärtig fehle aber achthundert solchen Lehrern die missio cansnica. Der Minister wolle Dispensation ertheilen, wenn ihm der Nachweis der Irrlehre erbracht werde, und er führe als Beispiel an, daß er römisch⸗atholische Kinder von dem Religionzunterricht altkatholischer Lehrer dispensire, Ei entlich sei er hier inkonseguent, denn er betrachte die Altkat oliken doch verfassungsmäßig noch als rechtmäßige Katholiken.

1 m , 2 z