stellten, die nunmehr auf den gedachten Betrag er⸗ worden sei, in den Entwurf des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats, aufgenommen worden. Wenn aber in diesen Gesetzentwurf, wie gesche⸗ , noch andere Bestimmungen aufgenommen würden, o sei es selbstverständlich, daß das 6 dieser immungen und die Vorschriften, wie dieselben Ge⸗ setzestraft erlangen, dadurch nicht geändert würden; mit andern Worten: daß das Zustimmungsrecht, der drei , vor wie nach dasselbe bleibe. abe also das Herrenhaus auch trotz der 1 olcher , , in den Etats⸗Gesetzentwu das echt, sie im Einzelnen zu prüfen und Abänderungen zu be⸗ schließen. Die Folgen einer solchen Abänderung würden aber, wenn das andere Haus nicht darauf eingehe, einer Ablehnung des Etats gleich sein. Das Herrenhaus würde also, der Wir⸗ kung nach, vor der . der Ablehnung oder Annahme des Etats stehen. Jedenfalls würde die Feststellung des Etats, deren Eintritt vor Beginn des neuen Eat verfassungsmäßig nothwendig sei, durch die Verhandlungen zwischen beiden 2 des Landtags über streitige Bestimmungen des ats⸗Gesetzentwurfes hinausgeschoben werden. Außer⸗ dem würde das Herrenhaus sich bei diesen Verhandlungen stets in der peinlichsten Lage befinden, indem die Besorgniß einer Etatsablehnung im Hintergrunde stände. Das Gebiet, auf dem sich hier die beiden Köͤrperschaften begegneten, sei derart, daß Meinungsverschiedenheiten nur zu leicht eintreten könnten, und daß das andere Haus in dem Gefühl der Wich- tigkeit seines Vorrechtes bei Feststellung des Etats sich leicht verletzt fühlen könne. Da aber in materieller Beziehung die Kommission . gegen die Beschlüsse des anderen Hauses einzuwenden habe, so beantrage sie unter Beiseitelassung dieser formellen Bedenken die Genehmigung des Etats. . Der 2. von Kleist⸗Retzow vertheidigte die von ihm und dem Grafen zur Lippe beantragte Resolution, indem er nochmals die formalen Bedenken hervorhob, welche bereits als in der Kommission erörtert vom Referenten hervorgehoben worden seien. Dem Herrenhaus müsse unbedingt das Recht ewahrt bleiben, bei der Aufnahme von Anleihen cel, pezialgesetze mitzuwirken. Der Redner empfahl schließli die Annahme der von ihm eingebrachten Resolution. Hierauf ergriff der Vize-Präsident des Staats-Mini— steriums, Finanz⸗Minister Camphausen das Wort:
Ich bin auf das Lebhafteste davon durchdrungen, daß es für den regelmäßigen Gang der politischen Verwaltung von hoher Bedeutung ist, nicht mit Einem Hause allein zu thun zu haben, sondern auch ein zweites Haus mit seinen Befugnissen, wie unsere Berfassung sie vorgesehen hat, daneben zu haben. Ich bin weit davon entfernt, die Rechte des Herrenhauses einengen und beschränken zu wollen und ich glaube, daß der große Anstand, der sich über das in diesem Jahre eingeschlagene Verfahren erhoben hat, sehr bald verschwinden wird, wenn man den Hergang der Dinge näher ins Auge faßt. Lassen Sie mich zuerst vorweg daran er⸗ innern, daß der jetzt so lebhaft gerügte Vorgang, daß wir von den Kriegskontributions⸗Ueberschüssen eine Summe in den Etat ein estellt haben, nicht zum ersten Male vorgekommen ist. Im
ahre. 1374 hat die Regierung aus den Kriegskontributions⸗ Ueberschüssen einen Betrag von 24 Millionen Mark in Ein—⸗ nahme gestellt. In keinem der beiden Häuser ist das geringste Bedenken über dies Verfahren erhoben worden. Ez kann auch heute nicht der geringste Zweifel darüber aufkommen, daß alle drei Faktoren der gesetzgebenden Gewalt darin vollkommen mitein⸗ ander übereinstimmten, daß es angemessen wäre, aus den vorhandenen Beständen den angegebenen Betrag zur Deckung der Ausgaben für Eisenbahnbauten zu verwenden. Wie hätte die Regierung Bedenken tragen sollen nach einem solchen, von keiner Seite beanstandeten . bei der Vorlage des Etats pro 1378 — 1879, wo doch die ittel etwas knapp zu werden anfingen, den ähnlichen Weg einzuschlagen, das würde doch in der That nicht verständlich fein. Äuch hat, so⸗ viel ich sehe, Ihre Kommission an diesem Punkte der Vorlage durch⸗ aus keinen Anstoß genommen. . ch möchte ferner einen zweiten Irrthum berichtigen. Die Schatzscheine, zu deren Ausgabe die preußische Regierung ermächtigt ist, figuriren in unserem Etat als Gegenleistung für eine schon vor Jahren gemachte Ausgabe. Von Diskontiren ist nicht viel die Rede, sondern es kann nur davon die Rede sein, ob die vorhandenen sonstigen Geldmittel uns ge⸗ statten, von dieser Anleihebefugniß für ein gewisses Jahr oder für eine gewisse Zeit keinen Gebrauch zu machen. Mir ist es nicht gelungen, während der ganzen Dauer meiner Verwaltung zur Ausgabe von Schatzanweisungen schreiten zu sollen. Auch in diesem Augenblicke ist von preußischen Schatzanweisungen nur ein geringer Betrag in Verkehr. Wegen der Schatzanweisungen liegt auch ein Prä⸗ zedenzfall vor. Herr von Kleist, wird mir schon glauben, wenn ich eine so positive Behauptung hinstelle, daß ich einigen Grund dazu habe. Die Art und Weise der Ausgabe der Schatzanwei⸗ sungen, ein ö. wesentlicher Theil von der Befugniß, die überhaupt dem Staate beigelegt ist, ist durch das Etatsgesetz während meiner Ver⸗ waltung geändert worden. Niemand hat daran ÄUnstoß genommen. Wie stand die Regierung gegenüber der Anleihefrage in diesem Jahre? Wir haben gewünscht, die Form der besonderen ÄUn— leihegesetze aufrecht zu erhalten, wir haben das gewünscht, nicht allein, weil das der herkömmliche und unseres Er—⸗ achtens der korrekte We war, sondern auch deshalb, weil die Aufnahme der Anleihebeträge in das B. dget leicht irrige Ansichten hervorruft. Wir haben schon vorhin von Herrn von Kleift hören müssen, es handle sich um ein Defizit. Ja, meine Herren, wenn ein. Staatswesen sich entschließt und stark genug fühlt, eine Reihe von großen Ausgaben, die für das Land wesent⸗ lichen Vortheil bringen, über die ihm gestellten laufenden Einnahmen hinaus zu machen, — kann man das einen Zustand nen— nen, wo ein Defizit eingetreten wäre?
Meine Herren, während meiner Verwaltung sind nunmehr S860 Millionen Mark zu Eisenbahnzwecken verwendet. Ist das ein Defizit? Ich denke, die jetzige und die künftige Generation wird sagen: möge ein ähnliches Defizit denn noch öfter eintreten. Wir waren in der Lage, hieße Geldmittel zur Erreichung großer Zwecke zu verwenden, und ich glaube, daß die Entwickelung des preußischen Staates einen rascheren Fortgang genommen hätte, wenn man vielleicht schon in früheren Perioden den Muth gehabt hätte, in solcher Art vorzu⸗ gehen. Dem sei aber wie ihm wolle, die Frage der Uebersichtlichkeit ist zuletzt eine untergeordnete.
Nun, meine Herren, die Regierung hat also den bisher üblichen Weg ihrerseits ö, Sie werden auch in den Verhand⸗ Iungen des andern Hauses kein Wort zu verzeichnen finden, wonach die Regierung irgend das Geringste den Rechten des Herren⸗ hauses im Allgemeinen vergeben hätte, wonach die Re— gierung in irgend einer Weise ausgesprochen hätte: wir erkennen in Zukunft als Prinzip an, daß wir die durch Anleihen aufzunehmenden und in einem bestimmten Jahr zu verwen- enden Beträge in den Etat aufzunehmen haben. Sie finden in dieser Beziehung nichts als wie den thatsächlichen Vorgang für das bevorstehende Etatsjahr.
Meine Herren! Als im Abgeordnetenhause die bekannte Stellung zu den Anleihegesetzen ein nommen wurde, da dürfen Sie nicht an= nehmen, daß etwa nur der Finanz. Minister allein und ein—= seitig vorgegangen wäre. Ich bitte, sich einmal zu ver⸗
ö mit Ausnahme derjenigen, welche die
etwa nur von untergeordneten Ansichten leiten ließ, es sogar sein Angenehmes haben konnte, wenn die Landesvertretung beschloß, Ausgaben noch zu vertagen, also die Verzinsung der ent⸗ sprechenden Geldsumme unnöthig zu macher, weil die Landesvertretung dann dafür einzutreten hatte, daß ihre Beschlüsse dem Lande gegen= über nicht schädlich sein würden. Selbstredend habe ich mich auf einen solchen Standpunkt nicht ö Ich habe vielmehr sofort meine Herren Kollegen, die bei dem Anleihegesetz hauptsächlich betheiligt waren, gefragt, was sie vorziehen würden: die Geldmittel zu erlangen, oder aber um eine jegliche Schwierigkeit mit dem Herrenhause zu vermeiden, auf die Beschaffung der Geldmittel für dieses Jahr zu verzichten. Natürlich fiel die Antwort, wie ich nicht anders erwar⸗ tete, dahin aus, daß man das Geld für die bekannten Zwecke zu haben wünsche, und ich persönlich habe mich dieser Ansicht angeschlossen. Nun, meine Herren, wir haben aber auch dann noch nicht erklärt, wir sind mit dem jetzt zum ersten Male vorgeschlagenen Wege ein⸗ verstanden, nein, wir haben erst die Berathungen in der Budgetkommission des Abgeordnetenhauses stattfinden lassen. Wir haben aus dem Gang der Berathungen die Ueberzeu—⸗ gung oder vielmehr die Gewißheit erlangt, daß allen jenen Ausgaben, die wir für das Jahr 1878,79 für nothwendig erachteten, die bereit⸗ willige Zustimmung der Budgetkommission des Abgeordnetenhauses ertheilt wurde, und haben uns vergewissert, daß auch nicht der geringste Zweifel darüber bestehen konnte, daß das Abgeordnetenhaus selbst diesem Vorschlage beitreten würde. Erst dann, meine Herren, als wir darüber völlig einig waren, zu welchem Zwecke die Ausgaben gemacht werden sollten und über die Höhe dieser Ausgaben, erst dann, als wir auf allen Seiten auch darüber einverstanden waren, daß es ja gar nicht anders möglich wäre, die Mittel zu jenen Ausgaben zu beschaffen, als im Wege der Anleihe, nachdem dies Alles gesichert war, hat die Staatsregierung mit Allerhöchster Ermächtigung die Anleihegesetze zurückgezogen. Ich will noch be—= merken, daß, was die Frage des Anleihegefetzes betrifft, 5. ? Wert für Wort die Bestimmungen wiedergiebt, die schon in sehr vielen Fällen von beiden Häusern des Landtages und von der Staatsregie⸗ rung gutgeheißen worden sind, und daß es weder in dem anderen en noch hier irgend Jemanden gegehen hat, der die Zweckmäßig⸗ eit dieser Bestimmungen irgendwie anfechten möchte.
Nun, meine Herren, werfe ich die Frage auf, wie steht denn
heut das Herrenhaus zu dieser Sache? Da würden Sie meines Er— achtens ganz unbedingt berechtigt sein, wenn Sie die Ausgaben dem Lande schädlich erachteten ünd wenn Sie diese Ausgaben für so wichtig und so umfassend hielten, um deshalb von dem verfassungs⸗ mäßigen Recht Gebrauch zu machen, den Ausspruch zu thun, daß Sie den Etat im Ganzen verwersen. Ja, unbedingt berechtigt dazu! Ja, meine Herren, das Verwerfen des Budgets ist ja ein Recht, was, früher das Herrenhaus auch geübt hat. Wir haben aber die Freude, daß sowohl Ihre Kommission, als wie ich vom Herrn Vorredner vernommen habe, auch Sie sfelbst gegen die Ausgaben selbst irgend ein Bedenken nicht erheben, daß von Ihrer Kommission ebenso wie von dem Herrn Vorredner dagegen, daß die Mittel nur im Wege der Anleihe beschafft werden dürften, ein Ein⸗ wand nicht gemacht wird und daß in Bezug auf die Ermächtigung der Staatsregierung zur Aufnahme der Anleihe nicht der leiseste Einwand gegen, die gemachten Vorschläge gemacht wird. Unter den Ümständen bin ich der Ansicht, daß es der Resolution, die uns in Vorschlag gebracht wird, in keiner Weise bedarf. Insowe it ein Verfahren angefochten wird, was das Haus früher selbst gutgeheißen hat, setzen Sie sich in einen gelinden Widerspruch mit sich felbst, wenn Sie die Resolution so annehmen, und in Bezug auf das Verfahren, welches etwa in der Zukunft eingeschlagen werden möchte — ja, meine Herren, dieses Verfahren wird von der in Zukunft stattfindenden Si⸗ tugtion und von den Männern, die dieser Situation gegenüberstehen, abhängig sein. Versprechungen für die Zukunft Namens der Regie⸗ rung zu machen, würde ich ja völlig außer Stande sein, schon des—⸗ halb außer Stande sein, weil ich ja gar nicht weiß, ob ich dann dazu gehören werde, 3 An der Diskussion betheiligten sich weiter noch die Herren von Knebel⸗Döberitz, Graf zur Lippe, Hasselbach, Dr. Beseler und Baron von Senfft⸗Pilsach, welche die Resolution ver⸗ theidigten, und von Dechend und Becker (Düsselbors), welche die Ablehnung derselben empfahlen. Nachdem die Diskussion geschlossen, wurde nach einem Schlußwort des Referenten der Kommissionsantrag mit großer Majoritãt angenommen, ebenso die von den Herren Graf zur Lippe und von Kleist-Retzow beantragte Resolution. Ueber die Petition des Magistrats und der Stadtverord— neten zu Wormditt wegen Baues einer Staatsbahn von Kod— delbude über Wormditt nach Mlawka, ging das Haus auf Antrag der Kommission für Eisenbahn⸗Angelegenheiten, in deren Namen Herr Theune referirte, zur Tagesordnung über. Um 4 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.
— Die heutige (9. Sitzung des Herrenhauses eröffnete der Präsident Herzog von Ratibor mit geschäftlichen Mittheilungen. Am Ministertisch befanden sich mehrere Re— gierungskommissare, darunter die Ministerial-⸗Direktoren Pr. Förster und Weishaupt.
Auf der Tagesordnung stand zunächst der mündliche Bericht der Kommission für Eisenbahnangelegenheiten, be— treffend die Uebersicht über den Fortgang des Baues und über die Ergebnisse des Betriebes der Staatseisenbahnen im Jahre 1876.
Die Kommission beantragte durch ihren Referenten Herrn von Thaden: Das Herrenhaus wolle beschließen, sich durch die von der Staatsregierung gegebene Ueberficht für be— friedigt zu erklären. — Das Haus stimmte dem bei.
Es folgte der mündliche Bericht der Kommission für Eisenbahnangelegenheiten, betreffend die Uebersicht über den Stand und Fortgang derjenigen Staatseisenbahnbauten in der Zeit vom 1. Januar bis Ende September 1877, für welche besondere Kredite bewilligt worden sind.
Der Berichterstatter Herr Theune beantragte Namens der Kommission, das Herrenhaus wolle beschließen, durch die vor— genannte Uebersicht sich für befriedigt zu erklären. Der An⸗ trag der Kommission ward angenommen.
Den nächsten Gegenstand der Tagesordnung bildete der mündliche Bericht der Kommission für Eisenbahnangelegen⸗ heiten über die Petition der Deutschen Baugesellschaft in Berlin wegen Rückgabe der verfallenen Kaution von 159 000 Thlrn. — Das Haus ging auf Vorschlag der Kom⸗ mission zur Tagesordnung über.
Hierauf folgte die einmalige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend Veränderungen der Grenzen der Provinzen Preußen und Pommern, sowie einiger Kreise in den Provinzen Preußen, Pommern und Sachsen. — Die Vorlage wurde ohne Diskussion angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung war die ein⸗ malige Schlußberathung über die von der Königlichen Staats— regierung vorgelegte Uebersicht über die Verwaltung der fiskalischen Bergwerke, Hütten und Salinen im Jahre 1875 und in der Etatsperiode vom 1. Januar bis 31. März 1877. Die Kommission beantragte: zu erklären, daß zwar die Ergeb⸗ nisse des Bergbau⸗, Hütten⸗ und Salinenbetriebes in den fünf Vierteljahren vom J. Januar 1876 bis 31. März 1877 erheblich ungünstiger seien, als in den nächst vorher— gegangenen drei Jahren, — daß dies aber in dem
den n , Sinken der Preise der Erzeugnisse
seine Ursuche habe und Seitens der Verwaltung nicht ver⸗ schuldet sei, diese vielmehr alle Anerkennung verdiene, ins⸗ besondere auch hinsichtlich der dem Arbeiterstande gewidmeten Fürsorge. — Nach längerer Motivirung Seitens des Re⸗ serenten, Herrn Dr. Baumstark, wurde diese Resolution an⸗ genommen.
Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete der mündliche Bericht der Petitionskommission über Petitionen. ger von Knebel⸗Döberitz referirte über sechs Petitionen des jemeindekirchenraths zu Mallnow, bezw. Alt⸗Mahlisch, Libbe—⸗ nichen, Podelzig, Letschin und Seelow, den kur⸗ und neumär⸗ kischen Kirchenämterfonds betreffend, und beantragte: die Pe⸗ titioöonen der Königlichen Staatsregierung mit dem Antrage zu überweisen, den Erlaß der im Artikel 11. der Allerhöchsten Verordnung vom 3. September 1877 gedachten anderwei⸗ ten Bestimmungen (über die Verwaltung der Fonds) möglichst zu beschleunigen. Nachdem der Referent Herr von Knebel⸗ Döberitz diesen Antrag begründet, führte Herr von Winter feld aus, daß die Kabinetsordre vom vorigen Jahre, welche bestimme, daß die Verwaltung des Fonds in der bisherigen Weise fortgeführt werden solle, bis die Auflösung desselben im Wege des Gesetzes erfolge, die Verhältnisse nicht genügend regle. Man müsse deshalb möglichst bald im Wege des Ge⸗ ö. die Aufrechterhaltung versuchen oder die Auflbfung voll⸗ ziehen.
Der Regierungs- KKommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Delacroix bemerkte hierauf, die Staatsregieruns fei mit der Vorberathung eines Gesetzes, betreffend die Auflösung des Fonds beschäftigt und werde thunlichst bald dem Hause eine diesbezügliche Vorlage machen. Die Annahme des Antrages sei daher nicht zu empfehlen.
Der Antrag der Kommission ward sodann angenommen. Schluß des Blattes.)
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (652. Sitzung des Hauses der Abgeordneten führte bei Erörterung der Frage der Exekutivstrafgewalt der Königlichen Kommissarien für die bischöfliche Vermögens⸗ verwaltung der Ministerial⸗-Direktor Dr. Förster aus, die Staatsregierung gehe von der rechtlichen Ansicht aus, daß die bestehende Gesetzgebung den Staatskommissarien das Recht beilege, Exekutivstrafen zu verhängen, daß auf sie die Ver⸗ ordnungen vom 26. Dezember 1808 und vom 23. Oktober 1817 Anwendung fänden, denn diese Verordnungen bezögen sich auf alle diejenigen Behörden, die selbständige Staatsverwal⸗ tungsgeschäfte übernähmen. Die Befugnisse, welche der §. 6 dem Ober⸗Präsidenten zuschreibe, fielen in ein Stadium, welches vor der Einleitung der kommissarischen Verwaltung liege, in welchem dem Kommissarius also keine Befugnisse zufallen könnten. Der Art. 8 der Verfassung („Strafen können nur in Gemäßheit des Gesetzes angedroht oder verhängt werden“) könne hier nicht angewendet werden, denn seines Erachtens gelte dieser nur von Kriminalstrafen, hier aber handele es sich um ein Erzwingungs⸗, nicht um ein Strafrecht. Der Kom⸗ missarius übe zwar das Verwaltungsrecht des Bischofs, sei aber der Aufsicht der Staatsbehörden unterworfen. Wenn die Ver⸗ mögensverwaltung einer Korporation des öffentlichen Rechtes gefährdet sei, so sei der Staat berechtigt und verpflichtet, im Interesse der Erhaltung des Vermögens die Verwaltung zu beaufsichtigen, eventuell selbst in die Gand zu nehmen, um das Vermögen für die zukünftigen geordneten Zustände aufzube⸗ wahren. Darum sei der Kommissarius ein Staatsbeamter; er sei den Regierungen koordinirt und falle also unter die Verordnung von 1868. Das Kirchenvermögensgesetz sei ein Gesetz des Friedens genannt worden. Nichts desto we⸗ niger seien die Kirchenvorstände kirchlicherseits aufgefor⸗ dert worden, mit dem Staatskommissarius in keiner⸗ lei Verkehr zu treten, ehe sie nicht durch Strafen dazu gezwungen würden. Wo die Gemeindevorstände mit den Kommissarien in persönlichen Verkehr getreten seien, hätten sie sich als zugängliche Leute erwiesen; kehrten sie aber in die Heimath zurück, so steckte sich der Geistliche dahinter, und die Renitenz ginge von Neuem an. Mehrmals sei auch an den Kommissarius das Gesuch gestellt worden, mit Exekutivstrafen zu drohen, denn nur so könnten sie den Widerstand des Geistlichen besiegen. Es liege dem Ministerium eine Erklärung vor, in welcher ein Kirchenvorsteher dem Kommis⸗ sarius mitgetheilt habe, daß er zwar die Verfügung desselben in Bezug auf die Rechnungslegung — also doch ein Gegenstand, der jedenfalls nicht zum Dogma gehöre — dem Kirchenvor⸗ stande vorgelegt habe; allein er sei zweifelhaft, ob er von Gottes- und Rechtswegen das thun dürfe, er fühle sich in seinem Gewissen schwer beängstigt und daher veranlaßt, dem Kommissarius das mitzutheilen. Die Unterschrift habe gezeigt, daß die Mittheilung nicht von ihm selbst geschrieben sei; man habe die Vermuthung ausgesprochen, daß die Hand⸗ schrift des Geistlichen zu erkennen sei. Unter solchen Ver⸗ hältnissen könne man dem Kommissarius die in Rede stehen⸗ den Befugnisse nicht absprechen, wenn er überhaupt das Gesetz mit Nachdruck ausführen solle. Da, wo er Vertreter des Bischofs sei, im privatrechtlichen Verkehre, stünden ihm Zwangs⸗ rechte nicht zu, sondern nur, wo er das Aussichtsrecht ausübe. Man sage nun, die Kirchenvorstände könnte man ja eine Zeit lang wirthschaften lassen. Es wäre aber zu vermuthen, daß die Geistlichen die Verwaltung gar nicht an die Vorstände übergeben, und daß die Vorstände sich dabei beruhigen würden; es könnten auch durch die Ungewandtheit und Ungeübtheit der Kirchen⸗ vorstände sich Mißbräuche einschleichen. Wer würde dann künftig dem Staate die Verantwortung abnehmen, daß er die ihm zustehenden Aufsichtsrechte nicht ausgeübt habe? Der Kom⸗ missarius sei nach der Ueberzeugung der Staatsregierung nicht befugt, den Ober⸗Präsidenten oder die Regierungen anzurufen und ihre Exekutivbefugniß zu requiriren, weil er eine der Regie⸗ rung koordinirte Verwaltungsbehörde sei und weil die Regie⸗ rungen ihre Strafgewalt nicht ohne vorhergehende Nachprüfung anwenden könnten, ihnen also auch nöthigenfalls die Befugni zustehe, die Requisitionen abzulehnen. Es sei ee nn zweifelhaft, ob die Regierungen ihre Exekutive anderen Be⸗ hörden gewissermaßen leihen könnten. Das Mittel der Auf⸗ ösung sei nicht hinreichend; es könne nur im Falle einer be⸗ 6 Weigerung angewendet werden, die doch erst nach ängerer Zeit in einer Reihe von Fällen konstatirt werden könne. Dann sei die Auflösung ein extremes Mittel, welches die ohnehin schon bedeutende Agitation nur noch mehr ver⸗ tiefen könnte, die Staatsregierung habe aber an einer größeren Agitation kein Interesse. Die Strafbefugniß der Kommissarien sei sehr mäßig geübt worden, in vielen Fällen seien die Strafen nur angedroht, nicht eingezogen. Es habe sich herausgestellt, daß es weniger darauf ankomme, die
gegenwärtigen, daß es für den Finanz- Minister, der sich
mit den allgemeinhin gedrückten volkswirthschaftlichen Zustän⸗
Strafen einzuziehen, als vielmehr sie anzudrohen. Bisher
in allen Diözesen, mit Ausnahme der von 1. ein leidliches Verhältniß zwischen den Ge⸗ meinden und den Kommissarien herausgestellt nur in Münster, der von der Agitation unterwühltesten Dibʒese, dauere die Renitenz noch fort. Er könne im Namen der Staatsregierung nur bitten, alle anderen Anträge abzulehnen und über die Peti⸗ tionen zur Tagesordnung überzugehen. Wenn der Antrag äanel⸗Löwenstein zugestehe, daß den Kommissarien eine ange⸗ messene Exekutivgewalt zustehen müsse, so sei das der Regie⸗ rung erwünscht; wenn aber in den ferneren Sätzen von Ord⸗ nungsstrafen die Rede sei, so müsse er bemerken, daß ein solches Recht niemals in Anspruch genommen worden, weil den Kommissarien eine Disziplinarbefugniß nicht über⸗ orden sei. . . J 3 die Abgg. Wachler (Schweidnitz) und Biesenbach das Wort ergriffen hatten, begründete der Abg. von Zedlitz Neukirch den von ihm gestellten Antrag, ö dierauf erklärte der Negigrungskommissar, Ministerial= Direktor Dr. Förster, daß der Antrag von Zedlitz, wenn der⸗ selbe dahin zu verstehen sei, daß die bestehenden Exekutiv⸗ befugnisse in beschränkender Weise geregelt werden sollen, den Wünschen der Regierung nicht zuwider sei⸗ Dieselbe müsse sich nur dagegen . man jene Befugniß als noch icht vorhanden betrachte. ö . . . . Dr. Lasker äußerte sich dahin, daß die Ent⸗ scheidung des vorliegenden Falles eine juristische Frage sei, in die man nicht politische Motive hineinziehen dürfe. Bom juristischen Standpunkte aus bleibe aber Nichts übrig, als an⸗ zuerkennen, daß das Gesetz über die Vermögensverwaltung zine Lücke enthalte, daß es nothwendig sei, den Staatskom⸗ misfarien das Exekutivrecht, daß sie bis jetzt nicht besitzen, zu ertheilen und als Controle, das Verwaltungsgerichtsver⸗ fahren einzuführen. Die Zurückzahlung der bereits eingezoge⸗ nen Strafgelder habe das Haus nicht zu verfügen, sondern nur zu erklären, daß nicht den Gesetzen entsprechend verfahren sei. Die Regierung werde dann auf Grund dieses Beschlusses selbst das Erforderliche anzuordnen haben. Aus diesem Grunde halte er den Antrag Hänel⸗Löwenstein für korrekter als den der Kommission. Der Uebergang zur Tagesordnung und die dadurch ausgesprochene Anerkennung, „daß eo ipso jeder Staatsbeamte ö. ö . widerspreche dem smäßigen Recht des Landes. —⸗ dere feng g e , en. Dr. Förster erklärte, daß die Motivirung, die der Abg, Lasker dem Antrag Lövenstein ge⸗ geben den Ansichten der Regierung erheblich näher gekommen sei als die Darlegung des Referenten 5a. dieser Antrag angenommen werden, so werde die Regierung unverzüglich darauf Bedacht n,, 2. ö der Kommissarien ĩ etzlichen Regelung entgegenzufü'hren. . ö Ccehe ö hierauf geschlossen, und nach. Ableh⸗ nung aller Amendements (das änel⸗Löwensteinsche fiel mit 173 gegen 167 Stimmen) der Antrag der Kommission unter Streichung der Worte, welche eine Rückerstattung der Exeku⸗ ̃ elder verlangen, angenommen. . . 2 ie t nn. sich demnächst mit Wahl prü⸗ fungen und erklärte die Wahlen der Abgg. Denicke, Gunther Fraustadt), Tschuschke, Schopis, Worzewski, Wagner (Star⸗ gard), Noack, Dohrn, . 6 K gültig, die der ̃ Hausmann und Jansen für ungültig. . J 4 Uhr wurde die Sitzung . und die nächste Sitzung auf Montag 10 Uhr anberaumt.
— Der Kommunal-Landtag der Kurmark hielt nach mehrtägigen Pausen, welche der vorbereitenden Thätig⸗ keit der Ausschüsse gewidmet waren, seine zweite und dritte Plenarsitzung am 18. und 23. d. M. ab. .
In der ersteren gelangten die inzwischen noch eingegange⸗ nen Vorlagen zur Vertheilung an die Ausschüsse, und wurde sodann mit der Berathung der von letzteren bis dahin abge⸗ gebenen Gutachten begonnen, und in der zweiten damit fort⸗ gefahren. Aus denselben ist hervorzuheben, daß die Werwal⸗ kung der Landfeuer-Sozietät der Kurmark und der Nieder⸗ lausittz im Jahre 18756 ein durchaus befriedigendes Resultat erzielt und die naßregel der Prämii⸗ rung der Umwandlung nicht feuersicherer Bedachungen in fenersichere sich anscheinend auch in dem genannten Jahre bewährt hat. Ehe indeß der Landtag zu einer Er⸗ höhung der dafür ausgesetzten 30 gog b schritt, wünschte der⸗ selbe noch einige Auskunft über die Vertheilung der Prämien auf die einzelnen . und über das Verbleiben der
ämii in der Sozietät. . Jö der Generaldirektion befürwortete Unterstützungs⸗ esuche fanden ö . mußte ein unbegründetes Rekurs urückgewiesen werden. . . ; J . der kurmärkischen Hülfskasse fanden die Rechnung und der günstig abschließ nde Bericht für das Jahr 1876, erstere durch Ertheilung der Decharge, letzterer dürch Kenntnißnahme des Landtags, ihre Erledigung.
Die bisherigen Direktionsmitglieder und deren Stell⸗ vertreter, deren Wahlperiode am 1. Juli d. J. abläuft, wurden auf fernere 6 Jahre durch Akklamation wieder ge⸗ wählt. . . ö dem Dispositionsfonds der kurmärkischen Hülfskasse wurden auf das Fürwort der Landarmendirektion den Ret⸗ tungshäusern zu Gramzow, Reitwein, Wilmersdorf, Rüders⸗ dorf, Falkenberg und Heilbrunn Unterstützungen von je 300 bis zu 1500 S6 gewährt. .
Aus den Berichten über das Kriegsschuldenwesen ist zu erwähnen, daß die Kurmark sich im sechsten Jahre der sechsten Amortisationsperiode befindet und Ende 1877 von der Kriegs⸗ schuld noch nahezu 4 Millionen Mark zu tilgen blieben, auf welche jährlich rund 350 000 S abgetragen werden.
— Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich Wilhelm zu Hohenlohe-Ingelfin gen, General-Lieutenant à la Suite der Armee und General-⸗Adjutant Sr. Majestät des
Kaisers und Königs, ist hier eingetroffen. — Der General ⸗Lieutenant von
Meldungen hier angekommen.
Der Contre⸗Admiral Werner, Chef der Marinestation
er Ostsee, ist nach beendigtem Urlaub wieder abgereist. Bayern. München, 24. Januar. (Allg. Ztg.) Die Kam
er der Abgeordneten erledigte in ihrer heutigen Sitzung
Abg. Landmann: den Gesammtmaterialbedarf für den
Diringshoen, Commandeur der 18. Division, ist zur Abstattung persönlicher
roßer Mehrheit abgelehnt. An Stelle des ausgetretenen Abg. . . beck ward der Abg. Ament zum Schriftführer ge⸗ wählt. Die Kammer verweigerte die Ermächtigung ö. Strafver⸗ folgung des Redacteurs des „Fränkischen Volksblattes wegen zweier, Beleidigungen der Kammer enthaltender Artikel. — Der Beschwerde⸗Ausschuß der Kammer der Ab⸗ geordneten erledigte gestern Abend in nahezu vierstündiger Sitzung die Beschwerde gegen die konfessionell gemisch⸗ ten Schulen in München. Der Referent, Abg. Dr. Ludwigs (Priestery, begründete in eingehender Rede seinen, die Be⸗ schwerde als gerechtfertigt erachtenden Antrag; der Korreferent Abg. Fleischmann trat den Ausführungen des Referenten ent⸗ gegen und beantragte, die Beschwerde als unbegründet zu er⸗ klären. Wegen der vorgerückten Zeit und da die rechtlichen Verhältnisse zum größten Theil dieselben sind, wie die bei der kürzlich von der Kammer erledigten Petition aus Großkarlbach, ver⸗ zichtete der Abg. Krätzer auf das Wort, während der Staats— Minister von Lutz und die Abgg. Dürrschmidt und Gunzen⸗ häuser sich auf Darlegung einiger im Vortrage des Korrefe⸗ renten nicht erwähnten rechtlichen Punkte beschränkten. Bei der Abstimmung wurde mit 5 gegen 4 (liberale) Stimmen die Beschwerde als formell zulässig und materiell begründet erklärt und in einer vom Vorsitzenden, Abg. Hauck, modifizirten af der Antrag des Referenten angenommen, daß die ammer die Beschwerde Sr. Majestät dem Könige zur Abhülfe vorlegen möge. . — 25. Januar. (W. T. B.) Die Zweite Kammer berieth heute den Etat des Ministers des Innern. Bei der Generaldiskussion kam der Abg. Jörg auf die s. Z. er⸗ folgte Beantwortung der Interpellation Schels über die Wahlgesetzreformen zurück, erinnerte daran, daß die im Landtagsabschiede von 1870 gemachte Zusage von der Ne⸗ gierung nicht erfüllt worden sei, und behauptete, daß die, Re⸗ gierung ein Interesse daran habe, den jetzigen willkürlichen Zustand fortdauern zu lassen. Der Minister von Pfeuffer wies diese Behauptung unter Hervorhebung der Umstände zurück, an denen ohne Schuld der Regierung die Wahlgesetz⸗ reform gescheitert sei. Zu längeren Debatten führten dann noch die Klagen der Abgg. Seitz, Schels und Rittler über den Schutz, der dem Freimaurerwesen gewährt werde, denen der Minister ebenfalls entgegentrat. Bei der Spezialdiskussion wurde der Dispositionsfonds des Ministers des Innern mit 78 gegen 71 Stimmen abgelehnt; 6 Mitglieder der liberalen Partei fehlten bei der Abstimmung.
Baden. Karlsruhe, 25. Janugr. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat den von den Klerikalen gestellten Antrag auf Nachzahlung resp. Wiederauszahlung der im Jahre 1875 gestrichenen erzbischöflichen Dotation und ebenso auch den Antrag der Klerikalen auf Abänderung des Gefetzes über Vorbildung der Geistlichen abgelehnt. Seitens der Regierung wurde bezüglich dieses Gefetzes erklärt, dasselbe werde nicht eher abgeändert werden, als bis die Kurie das Verbot der Staatsprüfung oder die Dispensnachsuchung zurücknehme. Der Abg. Hans⸗ ja co b, welcher katholischer Priester ist und der kleri⸗ kalen Fraktion angehört, äußerte sich dahin, daß die Kurie im Interesse des kirchlichen Friedens, im Inte resse des Klerus und im Interesse des katholischen Vol⸗ kes nachgeben müsse. Diese Erklärung des Abg. Hans⸗ jacob erregte große Sensation. Präsident Kiefer kündigte an, daß er die Äusschließung der katholischen Priester von der badischen Volksvertretung beantragen werde, falls dem Abg. Hansjacob wegen seines heutigen Auftretens auch nur ein Haar gekrümmt werden sollte.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 26. Januar. (W. T. B.) Im , machte der Minister⸗Präsi⸗ dent bei Eröffnung der Sitzung die Mittheilung, daß der Kaiser das Demissionsgesuch des Ministeriums Auersperg angenommen, dasselbe, indessen mit der Fortführung der Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt . . Sitzung wurde hierauf
lossen. Nächste Sitzung Dienstag. . gesch ge, J (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung der liberalen Partei wurden die Ausgleichs— vorlagen berathen, Der Minister⸗Präsident Tisza. trat warm für den Ausgleich ein, protestirte gegen die Auffassung, daß von Seiten Oesterreichs Alles verworfen werde, was für Ungarn vortheilhaft erscheine und sprach in Bezug auf den Abfchluß eines Vertrages mit Deutschland die besten Erwar⸗ tungen aus.
Gro sꝛbritannten und Irland. (. C) Lon do n, 2. Ja⸗ nuar. Die alte Gesellschaft der Schiffsbauer veranstaltete gestern ein Festmahl, um dem Marine-Minister, Wr. Charles Adderley, die Mitgliedschaft zu verleihen. Außer ners, gegenwärtig. Derselbe beantwortete das
. , ĩ , , , n. Ministerium mit einigen Worten, in denen, wie späterhin v den beiden anderen Rednern, die Tagesfrage berührt wurde.
wenn irgendwie für das Nationalgefü
rechnen könne.
ihre Stärke zu bethätigen, nahen sollte, sich ihrer Fall sein sollte, daß
on dort zu Schiffe na 29 Se. gn eh Hoheit gestern Morgen anlangte.
— 25. Januar.
W. H. Smith, und dem Präsidenten des Handelsamts, Sir
i eral⸗Postmeister, Lord John Man⸗ diesen war auch der General⸗Postmeist ö
Er sagte, die Minister seien bei einem Moment großer Be⸗ i ortlichkeit angelangt. Er glaube, daß, sorgniß und Verantwortlich g ö . ö egeben werden sollte, sich praktisch zu bethätigen, alle Politi= e . ausgelöscht werden würden und das Mini⸗ sterium auf die ungetheilte Unterstützung des englischen Volkes Der a,, ö . S s Marine, wenn die Nothwendigkeit,
eugung aus, daß Englands 3 ö igen würde. „Und wenn es unglücklicherweise der
aß en oe fn wir in einen . . ö f. und kein größeres Unglück könnte England zustoßen, es s denn der . seiner Ehre — so halte ich, sagte 5 die Handelsmarine für fähig, nicht nur in höchst wichtiger Weise zur Vertheidigung des Landes beizutragen, sondern auch zum Schutze seines Handels, durch Reinigung der See von den Piraten, die zur Schädigung unseres Handels auf uns losgelassen werden vin gen ag a. . . . terreich ist, nach Besichtigung G ö
n , . hr r in Irland übergefahren,
W. T. B.) . Im 1 gab d Dorchester seinem Bedauern darüber Ausdruck
; , Nation durch die Entsendung des Earl ; ö. zur Bestattungsfeier des Königs Vietor — Em anu el empfindlich berührt worden sei. Lord Begcons⸗
König Humbert den Hosenband⸗Orden verliehen, und daß der König diese Auszeichnung hoch aufgenommen habe Die freundschaftlichen Gesinnungen, welche die Souverãne verbänden, vereinigten auch die Nationen.
Frankreich. Bersailles, 24. Januar. (Fr. C.) Die Abtheilungen des Senats wählten gestern die Finanz⸗ Kommis (. für das Jahr 1858, die sich mit dem von der Deputirtenkammer festgestellten Budget und überhaupt mit allen Finanzvorlagen zu beschäftigen haben wird. Zum ersten Male trug in diesem Falle die Linke den Sieg davon: von den Gewählten gehören 10 der republikanischen und 8 den verschiedenen monarchischen Gruppen an. Unter den letzteren befinden sich die früheren Minister Herzog von Broglie und Caillaux, die Herren Pouyer⸗Quertier und Chesnelong. Der Ausschuß wählte heute Pouyer⸗Quertier zu seinem Präsi⸗ denten, die Herren Cunin⸗-Gridaine und Cordier von der Linken zu Wizepräsidenten und die Herren Dauphin und Cazot, ebenfalls von der Linken, zu Sekretären. — In der Deputirten kammer verlas gestern der Präsident Grevy fol⸗ gende ihm aus Rom, d. d. 22. Januar, zugegangene De⸗ pesche: „Als Dolmetsch der Gefühle der Deputirten kammer des Königreichs Italien danke ich der gesetzgebenden Ver⸗ sammlung herzlich, daß sie sich unserer Trauer durch den Beschluß beigesellt hat, ihre Sitzungen an dem Tage einzu⸗ stellen, da das Leichenbegängniß des Königs Victor Emanuel in Rom stattfand. Der erste Vizepräsident der Deputirtenkammer, Franz de Sanctis.“ .
— 25. Januar. (W. T. B.) In der Deputirten⸗ kammer richtete heute Laisant von der Linken eine Anfrage an die Regierung wegen des Vorgangs im Theater von Nantes, wo den Soldaten von der Militärbehörde untersagt worden ist, Theagtervorstellungen beizuwohnen oder als Figuranten an denselben Theil zu nehmen, weil das Absingen der Marseillaise Anlaß zu poli⸗ tischen Kundgebungen gegeben hatte. Der Minist er stellte die von den Journalen gebrachten Darstellungen richtig und erklärte, er müsse die von der Militärbehörde getroffenen Maßregeln sachlich durchaus billigen, habe aber allerdings die Form zu tadeln. Laisant erklärte sich hierdurch zufrieden gestelt. Beaudry d'Hasson zeigte an, daß er die Regie⸗ rung über den nämlichen Gegenstand zu interpelliren wünsche. Die Kammer beschloß, die Interpellation auf einen Monat zu
vertagen. ö Griechenland. Athen, 25. Januar. (W. T. B.)
Der „Polit. Korresp.“ ist von hier ein Telegramm zugegangen, nach welchem dem Kabinet ein indirektes Vertrauens⸗ votum ertheilt sei, indem eine Interpellation wegen der An⸗ gabe von Gründen für die Demission des früheren Kabinets mit 80 gegen 32 Stimmen verworfen wurde.
(W. T. B.)
Amerika. Washington, 25. Januar. Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung mit 43 gegen 22 Stimmen die von Matthews beantragte Resolution angenommen,; in welcher erklärt wird, daß die Regierung befugt sei, die Bonds in Silberdollars einzulösen.
Der russisch⸗türkische Krieg.
St. Petersburg, 25. Januar. (W. T. B.) Das gon tel de ein g erer dn nn. erhebt Anklage gegen die türkische Regierung, welche die musel⸗ männische Bevölkerung in den Provinzialstädten zu unnützen Brandstiftungen und Plünderungen veranlaßt habe, wodurch gegenseitige Grausamkeiten zwischen Muselmännern und Christen heraufbeschworen seien. Diese Grausamkeiten seien wesentlich dadurch veranlaßt worden, daß man die flüch⸗ tende Bevölkerung nicht den sich zurücziehenden Truppen . voraufgehen lassen, sondern sie den selben habe folgen lassen. Das Journal wirft die Frage auf, ob dies das Verhalten einer Re⸗ gierung sei, welche durch Art. 7 des Pariser Vertrages an den Vor⸗ theilen des öffentlichen Rechtes und des europäischen . partizipire. Das Journal unterwirft alsdann die Artikel 7, s und'9 des Pariser Vertrages einer Prüfung und weist nach, daß dieser Vertrag in keiner Weise das Verbot eines direkten Friedensschlusses zwischen der Türkei und einer der Signatarmächte enthalte, besonders nachdem die Mächte be⸗ reits seither in Gemäßheit des Artikels 8 Alles aufgeboten hätten, um die nunmehr eingetretene Eventualität zu verhin⸗ dern. Das Journal wiederholt am Schlusse des, Artikels im Sinne der „Berliner Provinzial-Korrespondenz., daß die Mitwirkung und das Einverständniß der Mächte für die Lösüng der Fragen, welche die eu ro pã ischen Interessen beträfen, erforderlich sei. J
— Die „Agence Russe“ bringt, einen Artikel, in welchem sie erklärt, daß die russische Regierung in demselben Maße wie England den Wunsch hege, Mißverständnisse zu vermeiden. Die „Agence“ kennzeichnet besonders das Spiel, das die Pforte treibe, die Dinge behufs Heranziehung der Intervention Englands und Europas zum Aeußersten zu bringen. Rußland habe immer offiziell erklärt, daß die An⸗ nahme der Friedensprälimingrien der Einstellung der Feind⸗ seligkeiten vorausgehen müsse. Die Pforte habe bis⸗ her die Verhandlungen in die Länge gezogen, damit die russischen Truppen inzwischen auf Kon⸗ stantinopel marschirten, indem sie so, hoffe, England in Aktion zu bringen. Die „Agence“ weist auf den Widerspruch hin, der darin liege, daß nach vorliegenden Nach⸗ richten die Bevollmächtigten der Pforte die russischen Bedin⸗ gungen ad referendum nehmen, während die Pforte Europa angekündigt habe, daß ihre Delegirten mit den umfassendsten Vollmachten zum sofortigen Friedensabschlusse ausgerüstet seien. Bei dem Hinziehen der Verhandlungen rechne die Pforte darauf, daß auch Griechenland inzwischen in Epirus und Thessalien einfalle und daß so ein Friedensschluß zuf gemäßigten Bedingungen erschwert werde. Ueber solchen Ma⸗ növers der Pforte muͤsse doch das Interesse stehen, die guten Beziehungen zwischen Rußland und England zu erhalten. .
— 26. Januar. (W. T. B.) Dein griechischen Ka⸗ binet ist bei dem gegenwärtigen Stande der Dinge, um nicht neue Verwickelungen herbeizuführen, von hier aus die möglichste Moderation anempfohlen worden
— (W. T. B.) Die von der „Times in einem Ber⸗ liner Telegramm gebrachte Nachricht, daß in Rußland eine neue Einberufung von Mannschaften von ausschließ⸗ lich über 40 Jahren stattfinden würde, wird von authentischer Seite als durchaus unbegründet bezeichnet. (W. T. B.) Der Befremden erregenden Kredit⸗ forderung des englischen Kabinets muß Durch die in=
und Betrieb der Staatsbahnen auf dem Wege öffentlicher Submission an den Mindestbietenden zu vergeben, wurde mit
field erwiderte, er könne nur sagen, daß die Königin dem
zwischen in London erfolgte Mittheilung der Bedingungen,
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