1878 / 27 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Jan 1878 18:00:01 GMT) scan diff

wirth liche Bedürfniß des Landes verlangt, den Ankauf und ö ö von geeigneten Ländereien zu ermöglichen.

Hierzu beantragte der Abg. von Meyer (Arnswalde) hinter A 3 einzufügen: A. 4) welche Flächen seit dem 1. Januar 1867 alljährlich von den Staatsdomänen respektive Forsten in den einzelnen Provinzen abverkauft oder tauschweise respektive um Zwecke von Ablösungen abgetreten worden sind, 5) welche ö. andererseits durch Kauf oder Tausch zur Vergrößerung es Domänen⸗ und

Forstbesitzes des Staates erworben wor— den sind, 6) welche

reise fuͤr die sub 4 und 5 bezeichneten

Grundstücke in den einzelnen Provinzen summarisch berechnet worden sind, und welche Grundsteuerreinerträge soweit letztere überhaupt schon feststehen dieselben repräsentiren. B. 2) Die sub A. 4 bis 6 aufgestellte Uebersicht alljährlich durch Eintragung der Resultate des letzten vorangegangenen Rechnungsjahres zu vervollständigen und von Neuem? vor—

zulegen.

Der Abg. die Worte des Kommissionsankrages: lage des Staates gestattet“ zu streichen.

tistik fordert, als überflüssig zu streichen. Der Abg von Meyer (Arnswalde) begründete seinen Antrag, dessen Annahme er im nteresse einer gedeihlichen Entwickelung der Forst⸗ und omänenstatistik für nothwendig halte. Der A 9g. Richter (Hagen) beantragte, die Statistik, welche der Meyersche Zusatz⸗ antrag fordert, auf die Forstgrundstücke zu beschränken, weil das Domänenwesen mit dem Forstwesen nichts zu thun habe. Er werde gegen den Meyerschen Antrag stimmen. Seinen Antrag habe er nur für den Fall gestellt, daß der letztere Antrag angenommen werde. Der Regierungs⸗Kommissar Landforstmeister Ulrici stellte die geforderte Statistik für die nächste Session in Aussicht. Nachdem der Referent Abg. Kieschke den Kommissions⸗ antrag dahin erläutert hatte, daß in erster Linie das Landes— kulturinteresse berücksichtigt werden solle und der Zusatz „so⸗ weit es die Finanzlage des Staates gestattet“ nur aufgenom⸗ men worden sei, um den Finanzen des Staates in gewissem Grade Rechnung zu tragen, zog der Abg. von Zedlitz seinen Antrag auf Streichung dieser Worte zurück. Hierauf wurde der Antrag Richter abgelehnt und der Kommissionsantrag mit dem von Meyerschen Zusatzantrag angenommen. Es folgte der Bericht der Budgetkommission über den Antrag der Abgg. Pilet und Dr. Szuman (Adelnau), betref⸗ fend die Ueberweisung des dem älteren landschaft⸗ lichen Verbande des Großherzogthums Posen früher gewährten, jetzt zurückgezahlten Kapitals . 600 000 M an die Hülfskasse der Provinz o sen. Die Kommissibhn beantragte, die Regierung aufzufordern, die Gründung eines Kreditinstituts für den kleineren Grund“ besitz in der Provinz Posen möglichst im Anschluß an die be⸗ stehende Landschaft und nöthigenfalls durch Bewilligung eines unverzinslichen Darlehens von 600 000 S zu fördern. Der Abg. Pilet plaidirte für Ann hme des ursprüng⸗ lichen Antrages, welcher Ueberweisung der 600,900 MV an die Hülfskasse der Provinz Posen fordert, mit der Maßgabe, daß dieser Fonds für die H. des kleinen Grund⸗ besitzes verwendet werde. Dieses erlangen sei um so berech⸗ tigter, als der gleiche Betrag bereits früher dem landschaft⸗ lichen Verbande von Posen zinsfrei gewährt worden sei. Der Stgats⸗-Minister hr. Friedenthal empfahl den Antrag⸗ stellern, die Angelegenheit in der nächsten Generalversammlung der Posener Landschaft noch einmal erörtern zu lassen. Die⸗ selbe möge beschließen, daß eine außerordentliche Dotation für die Provinz Posen nothwendig sei, und dies dem landwirth⸗ schaftlichen Minister mittheilen; derselbe werde dann die Sache im Staats⸗Ministerium befürworten. Nachdem der Abg. Hundt von Hafften für den Kommis⸗ sionsantrag gesprochen, wurde der Antrag Pilet abgelehnt und der Kommissionsantrag unverändert angenommen. Um 10 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.

In der heutigen (56 Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische der Minister für die lan dwirthschastlichen Angelegenheiten Br. Friedenthal und mehrere Regierungs⸗Kommisfarien beiwohnten, trat das Haus in die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Maß⸗ regeln gegen die Verbreitung der Reblaus.

Die Beschlüsse zweiter Lesung wurden ohne Debatte be⸗ stätigt, und nur zu §. 6 folgender Antrag des Abg. Knebel angenommen:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Im 9 6 das zweite Alinea folgendermaßen zu fassen: Der⸗ jenige, dessen Rebkulturen von den im 5. J bezeichneten Maßregeln betroffen werden, ist befugt, vom Staate den Ersatz des Werthes der auf obrigkeitliche Anordnung vernichteten und' des Minder⸗ . der bei der Untersuchun) beschädigten gesunden Reben zu verlangen.

Darauf wurde das Gesetz im Ganzen definitiv genehmigt.

Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Befugniß der Kommissarien für die bischöfliche Vermögensverwaltung in den er— ledigten Diözesen Zwangsmittel anzuwenden. Derselbe lautet:

Einziger Artikel.

Die auf Grund des Gesetzes vom 20. Mai 1874 (Gesetzsamml. 1874 Seite 135) zur Verwaltung erledigter katholischer Bisthümer eingesetzten Kommissarien sind berechtigt, die von ihnen in Ausübung der Verwaltung und Aufsicht getroffenen, durch ihre gesetz lichen Be⸗ fugnisse gerechtfertigten Anordnungen durch Anwendung von Exekutip⸗ geldstrafen bis 150 0 durchzusetzen, sowie, unbeschadet der Bestim⸗ mungen des Gesetzes zum Schutze der perfönlichen Freiheit vom 12. Februar 1859 (Hefetzsamms. S. 15 unmittelbaren Zwang an⸗ zuwenden, wenn die getroffene Anordnung ohne einen solchen undurch⸗

führbar ist.

Der Festsetzung der Geldstrafe muß immer eine schriftliche An⸗ drohung vorhergehen; in dieser ist, sofern eine Handlung erzwungen werden soll, die Frist zu bestimmen, innerhalb welcher die Ausfuͤh⸗ rung , . wird.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. .

Dazu hatte der Abg. Dr. gestellt:

Das Hgus der Abgeordneten wolle beschließen: In dem ein⸗ zigen Artikel des , . I) Alinea 1 Zeile 7 statt „bis 150 „S zu setzen: „deren Gesammtsumme jedoch im einzeknen 64 den Betrag von 150 nicht übersteigen darf.“ 2) Zwischen

linea J und Älinea 2 einzuschalten: „Die Anwendung von Exekutivstrafen oder unmittelbaren Zwanges ist unzuläffig, soweit der Befugniß zur Anordnung aus einem Grunde widersprochen

Brüel folgende Anträge

reiherr von Zedlitz und Neukirch beantragte, „soweit es die Finanz⸗ Der Abg. von Benda trat dem entgegen, beantragte aber, den Schlußsatz des Meyer⸗ schen Zusatzantrages, welcher eine jährliche Vorlage der Sta⸗

geldstrafen oder unmittelbaren Zwanges als ungesetzlich bestritten so entscheidet, falls beim Ober⸗Präsidenten der Provinz im Wege der Beschwerde vergeblich Abbülfe gesucht ist, auf die Klage des Be— troffenen im Verwaltungsstreitverfahren hierüber das Dber⸗Ver⸗ waltungsgericht.

Gegen die Vorlage sprachen die Abgg. Reichensperger und Bachem, während der Abg. Dr. Miquel den Entwurf selbst, wie auch einige von den Anträgen Brüel mit den erforderlich scheinenden Aenderungen befürwortete. Der Abg. Windthorst 8 beantragte die Ueberweisung der Vorlage an eine

ommission von 14 Mitgliedern, während der Abg. Löwen⸗ stein die Weiterberathung im Plenum befürwortete. Letzterer Antrag wurde angenommen.

Bei dem Schlusse des Blattes trat das Haus in die

Spezialberathung ein.

Zur Beurtheilung der Frage, welchen Einfluß eine gesetzliche Regelung des Begräbnißwesens, die sich in der Richtung einer Loslösung desselben von den Kirchen⸗ und Religionsgesellschaften bewegen und insbesondere die Anlegung und Verwaltung neuer Begräbnißplätze den bürger— lichen Gemeinden übertragen, auf die finanziellen Ver⸗ . der kirchlichen Gemeinden äußern würde, hat der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten die Regierungen beauftragt: a. die Zahl derjenigen Kirchengemeinden festzu⸗ stellen, in denen abgesehen von den Stolgebühren die Einnahmen aus den Begräbnißplätzen die Unkosten für die Errichtung und Instandhaltung derselben übersteigen, b. die Höhe des Ueberschusses pro Jahr annähernd zu veranschlagen, e, die Anzahl der Kirchengemeinden, in denen eine Gebühr für s. 9g, stille Leichen erhoben wird, sowie den jährlichen Be⸗ trag dieser Gebühren anzugeben.

Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Königlich bayerische Ober⸗Appellations⸗Rath Kastner ist hier eingetroffen.

Der General⸗Lieutenant von Diringshofen, Commandeur der 18. Division, ist nach beendigtem Urlaub in seine Garnison Flensburg zurückgekehrt, ebenso der General— e mant von Colomb, Kommandant von Cassel, nach assel.

Sachsen. Dresden, 25. Januar. (Allg. Ztg.) In der Zweiten Kammer hat die Verbesserung gering dotirter geist⸗ licher Stellen dieser Tage zu einer lebhaften Debatte geführt. Gegen den Vorschlag der Ablehnung des Regierungsantrages Seitens der Deputationsmehrheit, die nach Erscheinen des Ge⸗ setzes, vom 22. Mai 1876, die etwa nöthige Regulirung der finanziellen Lage der Geistlichen nur noch als Sache der Gemeinden betrachtet wissen wollte, genehmigte die Kammer die Forderung der Regierung, für die von verschiedenen Seiten mit großer Wärme eingetreten wurde. Im Verlaufe der Dis⸗ kussion fand sich übrigens der Staats-Minister Br. von Gerd er veranlaßt, gegenüber einer Warnung vor der Rückkehr einer ultra⸗ orthodoxen Richtung im Kultus Ministerium bezw. der Mög⸗ lichkeit, daß eine solche die materielle Lage einzelner Geistlichen zur br tn freien Ueberzeugung benutzen könne, die Erklärung abzügeben: daß in Sachfen die Freiheit der religibsen Ueberzeugung ebenso gewahrt sei, wie die Frei⸗ heit der Wen fn selbstverständlich sei aber dabei die Auf⸗ gabe einer Kirchenbehörde, dafür zu sorgen, daß die Grundlagen des Bekenntnisses ihrer Kirche gewahrt würden, und er, der Minister, glaube auch, daß das Prinzip der Freiheit der Wissen⸗ schaft mit der Festhaltung der Grundlagen einer Kirche, der man durch sein Amt und seine Verpflichtungen angehört, wohl vereinbar sei. Heute wies die Kammer einen von dem Abg. Dr. Minck⸗ witz im Namen der Fortschrittspartei auf Abänderung der Verfassungsurkunde wiederholt gestellten Antrag zur Schlußberathung auf eine künftige Tagesordnung. Dieser Antrag bezweckt eine Abschwächung des Entscheidungsrechtes der Ersten Kammer gegenüber den Beschlüssen der Zweiten, und wird durch die „fast bei jedem Landtage zu machende Er— fahrung“ begründet: daß zur Ablehnung von Ausgaben und Einnahmen (Steuern) die einfache Mehrheit der Zweiten Kammer als ungenügend betrachtet werde; die Gefahr, daß Gesetze, insbesondere auch Finanzgesetze, gegen den Willen der Mehrheit der Zweiten Kammer ins Leben träten, werde bei der Fortdauer der jetzigen Verfassungsbestimmungen immer größer.“ Ein ähnlicher An⸗ trag wurde bereits auf dem Landtage von 1875574 gestellt und von der Zweiten Kammer angenommen, doch scheiterte ein darauf bezlglicher Reformantrag an dem Widerspruch der Ersten Kammer. Auch diesmal erwartet zwar der Antrag⸗ steller das gleiche Resultat, indessen hält er es für dringend geboten, diese Angelegenheit immer von Neuem anzuregen. Die Erste Kammer erledigte heute das Ausgabebudget des ,,, (Referent; Prinz Georg) nach den jen⸗

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eitigen Beschlüssen und genehmigte dann ohne Debatte den Entwurf eines Nachtrags zum Königlichen Hausgesetz, durch welchen die Gerichtsbarkeit des Königs und' der Königlichen Familie nach dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze neu geregelt wird. Am 8. Februar soll die Vertagung des Land⸗ tags erfolgen.

S 306. Januar. Das „Dresd. Journ.“ meldet: Auf Be⸗ fehl Sr. Majestät des Königs hat sich gestern der General der Kavallerie z. D., Graf zur Lippe, in Begleitung des Seconde⸗Lieutenants im Garde⸗Reiter⸗Regimente, von Oppen⸗ Huldenberg, in außerordentlicher Mission nach Rom begeben, um Sr. Majestät dem König von Italien den Ausdruck des Beileids zu dem Ableben des Königs Victor

Emanuel, sowie die Glückwünsche zu der Thronbesteigung zu überbringen.

Hessen. Darmstadt, 27. Januar. (Cöln. Ztg.) Gestern 6 die Zweite Kammer sich vertagt. In nahezu drei ochen dauernder Session ist ziemlich das gesammte vorhandene

Material aufgearbeitet worden, indem von hervorragenden

Gegenständen nur der Gesetzentwurf wegen Errichtung einer Landes kultur⸗Rentenkasse und die Vorlage wegen der Civilliste des Großherzogs übrig geblieben sind. Der Schwerpunkt der dies⸗ maligen Berathungen liegt in der Bewilligung der Gesetze über Einführung einer Kapitalrentensteuer, über die Ab⸗ änderung des bisherigen Einkommensteuergesetzes, über die bürgerlichen Wirkungen des Austritts aus einer Kirche oder Religionsgesellschaft und über die Ausübung des Erziehungs⸗ rechts in Bezug auf die Religion der Kinder; immerhin dürf⸗ ten aber noch weiter das Zustandekommen' der geg über

wird, , . von einer Anerkennung der gesetz lichen Befugnisse des Kommiffars unabhängig ist. 3) Dem Ali⸗

nea 2 am Schlusse zuzusetzen: Kirchenvorsteher und Gemein dever⸗ treter können mit der Geldstrafe nur belegt werden, wenn sie für ihre Person ein Verschulden krifft. I Nach dem Alinea T ein neues Alinea olgenden Inhalts auffßunehmen: Wird eine Anwendung von Exekutiv=

für ein drittes Lehrerseminar, der endliche Abschluß des Ge⸗ setzes über die Gehalte der Volksschullehrer, der Antrag der Kammer auf Herstellung einer Sekundärbahn zwischen Pfung⸗ stadt und der Main⸗Neckar⸗Bahn, und die Jusicherung der Regierung, daß sie die Fortführung der Main ⸗Kanalisation von Frankfurt nach Offenbach ins Auge gefaßt habe, als nicht zu unterschätzende Resultate der Session Erwähnung verdienen“

Schweiz. Bern, 29. Januar. Von den Trak— tanden, welche im Februar in der Bundesver— sammlung zur Berathung kommen sollen, sind, außer der Frage der Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts, die wichtigsten: bie diplomatische Vertretung der Schweiz im Auslande, der Vertrag mit Großbritannien zum Schutze der Fabrik⸗ und Handelsmarken, das Gesetz über Schutzmaßregeln gegen die Reblaus, die Frage der Ergänzung des Abstimmungs⸗ und Referendumsgesetzes, das Gesetz über die Eisenbahnpolizei und die Botschaft, betreffend die Prägung von Silbermünzen. Dagegen wird in dieser Session weder der Antrag des Bundesraths auf Subvention des Gotthard⸗ bahn⸗Unternehmens durch den Bund, noch der neue Zolltarif, über welchen vom Ständerath schon in der letzten Dezembersession verhandelt wurde, in Berathung gezogen werden. Im Ganzen werden die Räthe wohl nur drei Wochen beisammen bleiben.

Niederlande. Am sterdam, 26. Januar. (Leipz. Ztg.) Der Gesetzentwurf, nach welchem die Zahl der Mitglieder der Zweiten Kammer der Generaklstaaten durch Bil⸗ dung einiger neuen Wahlbezirke und durch Vergrößerung der Wahlbezirke Amsterdam und Rotterdam um fechs Mitglieder vermehrt und dadurch nach Vorschrift der Verfassung in Uebereinstimmung mit dem gegenwärtigen Stande der Be⸗ völkerung gebracht wird, ist nun auch von der Ersten Kam⸗ mer in der gestrigen Sitzung angenommen worden, und zwar mit großer Majorität (24 gegen 6 Stimmen).

Frankreich. Paris, 29. Januar. (Fr. C.) Ueber die mehrerwähnte Börsenoperation, welche das Mini⸗ sterium vom 18. Mai zur Unterstützung seiner politischen Zwecke unternommen hat, giebt der von Cochery über das Budget von 1878 erstattete Generalbericht folgende Aus hlüsf „Es war dem Ausschusse zu Ohren gekommen, daß er Finanz⸗-Minister Caillaux mit Hülfe der Fonds des Staatsschatzes eine bedeutende Quantität französischer Renten habe kaufen lassen, um sie in den auf das Wahlverdikt folgenden Tagen wieder zu verkaufen. Der Ausschuß hat deshalb den Direktor der Fondsabtheilung vernommen und von demselben nachstehende Aufschlüsse erhalten; Am 12. Oktober 1877 wurden für Rech⸗ nung des Staatsschatzes 207 637 Fr. 5 proz. Rente gekauft, d. i., ein Kapital von 4610 294 Fr. 5 Cent,, am 13. Oktober Efe h ein weiterer Kauf von 250 637 Fr. Rente, d. i. ein Kapital von 5 304 153 Fr. 30 Cent, zusammen also 468 157 Fr. Rente, d. i. ein Kapital von 9 gi 447 Fr. 35 Cent. Diese Rente wurde in vier Posten zu g 948 978 Fr. 70 Cent. wieder verkauft. Das Geschäft ergab also einen Gewinn von 34 531 Fr. 35 Cent., aber es konnte ebenso gut mit einem Verluste ab⸗ schließen, den der Staatsschatz hätte tragen müssen. Der Ausschuß war in der Mißbi igung dieses Aktes ein⸗ stimmig. Einem Finanz⸗-Minister steht es nicht zu, sich der Fonds des Staatsschatzes zu bedienen, um auf den Cours der enten einzuwirken. Damit fälscht man nur die Course zum großen Schaden des Publikums. bar einen politischen Zweck, ist aber darum nicht minder tadelnswürdig. Wir mußten uns für unsern Theil darauf beschränken, die Aufmerksamkeit des Hauses auf diese Thatsache zu lenken, welche offenbar in das allgemeine System der von dem Ministerium vom 18. Mai zur Bekämpfung des freien Ausdrucks des Nationalwillens angewandten Miktel fällt.“

Italien. Rom, 30. Januar. (W. T. B.) Der König hat heute den russischen Botschafter, Baron Uxkull⸗ Gyllenbandt, welcher sein neues Beglaubigungsschreiben überreichte, in feierlicher Audienz empfangen. Später empfing der König den portugiesischen Gesandten Carvalho y Vasconcellos. Die außerordentlichen Abge⸗ sandten, welche die Thronbesteigung des Königs Hum⸗ bert den europäischen Höfen notifiziren sollen, werden heute Abend abreisen. Wie der Wiener „Polit. Korresp.“L aus Rom gemeldet wird, hat der Ministerpräsident Depretis aus freien Stücken dem österreichischen Botschafter gegen⸗ über sein Bedauern darüber ausgesprochen, daß, trotz der von der Regierung ertheilten strengen Weisungen, anläßlich des Leichenbegängnisses des Königs Victor Emanuel doch einige feindselige Demonstrationen von Seiten der Trientiner stattfinden konnten. Der Minister des Innern habe die Ein— leitung einer Untersuchung über die erwähnten Vorgänge angeordnet.

Numänien. Bukare st, 30. Januar. (W. T. B.) In der Deputirten kamm er wurde die Regierung über die drückenden Requisitionen und die Unregelmäßigkeit im Eisenbahnverkehr interpellirt. Der Minister⸗Präsident Bratiano erklärte „Möch— ten die Uebelstände, über welche Sie Klage führen, doch die einzigen sein, welche das Land zu ertragen hat.“ Der Mini⸗ ster der Auswärtigen Angelegenheiten sagte: „Die Friedens⸗ präliminarien, sind vielleicht schon unter eichnet. Wir werden morgen diese Bedingungen erfahren. Gebe Gott, daß die vom Lande bisher gebrachten Opfer die einzigen wären,

kel ge das Land in Folge dieses Krieges auf sich zu nehmen a .

Dieses Geschäft hatte offen⸗

Amerika. Washing ton, 30. Januar. (W. T. B.) Die Budgetkommission der Repräsentantenkam mer bereitet eine neue Tarifbill vor.

New⸗York, 30. Januar. (W. T. 3 Nach hier ein⸗ gegangenen Nachrichten ist der auf den Samo a⸗Inseln gegen die Regierung ausgebrochene Aufstand durch die Ge⸗ fangennahme der Insurgenten beendet worden.

Der russisch⸗türkische Krieg.

St. Petersburg, 30. Januar. (W. T. B.) Bezüg⸗ lich der auf ein bloßes Gerücht basirten Aeußerung North⸗ cote's im englischen Ünterhause, daß der Kaiser von Ru ß⸗

land für Bulgarien einen Fürsten selbst aus uwählen beabsichtige, erklärt die 3 bedingungen überhaupt

„Agence Russe“, daß in den Friedens⸗ nicht von einem Fürsten, so ndern

. der Wanderlager und über den Schutz der in Pflege gegebenen kleinen Kinder, die Bewilligung der Mittel

nur von einem christlichen Gouverneur für Bul⸗

garien die Rede sei.

(W. T. B.) Die „Agence Russe“ hebt hervor, daß es dem parlamentarischen Gebrauche jedenfalls zuwider⸗ laufe, wenn der englische Schatzkanzler, eine Kredit⸗ forderung im offenen Parlamente damit motivire, daß er einem fremden Souverän bestimmte, nur auf ein on dit ge⸗ gründete Absichten unterschiebe; es sei das geschehen in der Jiede Northeote's, in der er von der Absicht des Kaisers Alexander, einen Fürsten für Bulgarien selbst auszuwählen, spreche, eine Absicht, die nicht geäußert sei. Die hiesigen Blätter sprechen sich dahin aus, daß es dem Kongreß einen eigenthümlichen Charakter geben hieße, wenn andere Mächte den Intentionen Englands folgend, sich für den. Kongreß militärisch stark machen wollten, „ein Wald von Bajonnetten sei für einen Kongreß nichts Wünschenswerthes. Ein im hiesigen „Golos“ enthalten gewesener und nach auswärts telegraphisch verbreiteter Artikel spiegelt nur eine indi⸗ viduelle bie ,. wieder und ist mannigfach auf Mißver— ändnisse begründet. Januar. (W. T. B.) Einige Aeußerungen Northeote's in der Unterhaussitzung vom 28. d. haben dazu geführt, daß in der Presse irrthümlich von einem gemeinschast— lichen Auftreten Englands und Oesterreichs in St. Peters⸗ burg die Rede ist. Der „Daily Telegraph“ hat diesen Versionen Ausdruck gegeben, indem er sogar von der Ab⸗ sendung identischer Noten Oesterreichs und Englands spricht. Weder liegen hier identische Noten vor, noch ist das Auftreten Desterreichs und Englands mgteriell und formell ein übereinstimmendes. Zwischen Wien und St. Petersburg findet gegenwärtig ein in der Natur der Verhält⸗ nisse liegender freundschaftlicher Meinungsaustausch statt, und die neueste Auslassung des Grafen Andrassy über die Friedens⸗ präliminarien trägt keinen anderen Charakter. Die Haltung Desterreichs ist die einer befreundeten Kaisermacht, und alle Aeußerungen Oesterreichs über ihm wünschenswerthe Berücksichtigung finden hier ein durch das persönliche Ver⸗ hältniß der beiden Souveräne von vornherein bedingtes Ent— gegenkommen. Diesseits herrscht keine Abneigung, gemeinschaftlich zu regeln, was von gemeinsamem ntereffe ist. . ö ö 30. Januar. (W. T. B3 In der heutigen Sitzung des Unterhauses kündigte Pim an, daß er morgen anläßlich der Kreditforderung beantragen werde: Das Haus möge die von der Regierung beobachtete Politik anerkennen, nachdem seitens des Kaisers Alexander das Versprechen gegeben worden, daß er nur die Sicherstellung des Looses der Christen und keinen Gebietszuwachs anstrebe. Das Haus sei der Ansicht, daß das Versprechen des Kaisers Alexander durch die Friedensbasen und den Vormarsch der Russen umgangen sei und erachte deshalb eine sofortige Aktion Englands än eine absolute Nothwendigkeit. Das Haus er⸗ suche daher um Vorlage eines Budgets behufs Stellung der Armee und der Flotte auf den Kriegsfuß. W. . T. B). In parlamentarischen Kreisen glaubt man, daß bei der Abstimmung über die Kreditforderung die Regierung eine Majorität von ca. 100 Stimmen für sich haben werde. (W. T. B.) Eine . dem Parlamente vorgelegte

Depesche Layards an den Grafen Derby vom 29. d. meldet, der Großvezier habe Layard davon benachrichtigt, daß die Pforte am 253. d. Nachmittags telegraphische Ordre an die türkischen Unterhändler erließ, in welcher sie an⸗ gewiesen wurden, die ihnen von dem Großfürsten Ni⸗ kolaus schriftlich unterbreiteten Frieden sgrunz⸗ lagen anzunehmen. Die Pforte habe seitdem bereits dreimal telegraphisch Anfragen über das Resultat der Unter⸗ andlungen an die Delegirten gerichtet, jedoch noch keine ö erhalten. Der Großsvezier könne nicht zugeben, daß diese Verzögerung den türkischen Delegirten zuzuschreiben wäre; die telegraphische Verbindung mit Kasanlik sei noch offen. .

ff 31. Januar. (W. T. B.) Die Agitation gegen den Rüstungskredit dauert hier wie in zahlreichen Städten in ausgedehntem Maße fort. Im Woolwich wurden gestern eine große Anzahl Torpedos für die Mittelmeerflotte verschifft. J

Oxford, 39. Januar. (W. T. B.). Die hiesige libe⸗

rale Assoziation hat Gladstone eine Adresse über⸗ reichen lassen. Bei dem Empfange derselben hielt Gladstone eine Ansprache, in welcher er hervorhob, daß der europäische Frieden von den Ereignissen der nächsten Wochen abhänge. Sodann wies er die gegen die Liberalen erhobene Beschuldi⸗ gung zurück, daß diese die Interessen Englands vernachlässig— ten. Im weiteren Verlaufe der Rede führte Gladstone aus, man habe Grund zu glauben, daß die Pforte der s. 3, beabsich⸗ tigt gewesenen Einfahrt der englischen Flotte in die Darda⸗ nellen nur zugestimmt habe, nachdem ihr Layard erklärt habe, daß dieselbe mit oder ohne Zustimmung der Türkei er— folgen würde. Die Pforte habe nicht einm al das Recht gehabt, der Sendung der englischen Flotte zuzustimm en, da dieselbe eine kriegerische Handlung, eine Verletzung der Neutralität gewesen sein würde. Wenn die irländischen Deputirten nicht mit den Liberalen gegen die Bewilligung der Kreditforderung der Regierung stimmten, werde Irland entehrt sein. Die liberale Partei habe, obgleich im Parlamente in der Minorität, doch die Unterstützung des Landes und das Land habe in dieser Frage das Wort zu er⸗

reifen.

; ö 30. Januar. (W. T. B.] Die hierher telegra⸗ phirte Mittheilung des Londoner „Daily Telegraph“, daß Desterreich und England an das St., Petersburger Labinet identische Noten gerichtet hätten, wonach die Friedensbedingungen einer europäischen Konferenz vor— zulegen wären, wird diesseits als pure Erfindung be⸗

eichnet. .

. ö Januar. (W. T. B.) Der österreichische Bot⸗ schafter am russischen Hofe übergab gestern dem ö Gortschakoff eine Note des Wiener Kabinets. Wie die „Presse“ und das „Wiener Fremdenblatt“ vernehmen, wäre der Inhalt der Note folgender: Oesterreich bestreitet in keiner Weise das Recht der Türkei, Verträge in ihrem Interesse abzu⸗ schließen, es müßte aber die Abmachungen von Kasanlik, soweit dadurch bestehende Verträge alterirt und die öster⸗ reichischen Interessen gestreift werden könnten, so lange als nicht zu Recht bestehend betrachten, bis neue Vereinbarungen mit den Signatarmächten getroffen wären, Wie die „Neue freie Presse“ hört, hätte Graf Andrassy Schritte gethan zur Einberufung einer Konferenz, die in Wien tagen soll, und welche die allgemeinen, die europäischen In⸗

Europäischer Kriegsschauplatz. .

St. Petersburg, 31. Januar. (W. T. B. Offi⸗ zielles Telegramm aus Adrianopel vom 26. d. M., Abends 9 Uhr. Großfürst Nikolaus ist heute mit der Eisenbahn von Hermanli kommend, in Adrianopel angelangt und hat die Garde-Infanterie und Kavallerie in sehr gutem Zustande angetroffen. Von den Gardisten war dem Groß⸗ fürsten ein enthusiastischer Empfang bereitet worden. Bei dem Einzuge in Adrianopel kamen dem Großfürsten Deputatio⸗ nen der Geistlichkeit, sowie der Bulgaren, Griechen, Armenier und Juden mit Fahnen und Kirchengesang entgegen. Der Großfürst nahm in dem Konak Wohnung. Unsere Avant⸗ garde hat Boba-Eski, Haskiöi, Demotica und Kirkilissa besetzt.

JJ des Großfürsten Thronfolgers aus Brestowatz, den 29. d, Abends 6 Uhr. Am 27. d. besetzten unsere Truppen Osmanbazar. Am 28. d. nahm die erste Infanterie Division nach unbedeutendem Scharmützel Rasgrad. Die Türken ziehen sich überall nach den Festungen zurück. . .

Tirnowg, 28. Januar. (W. Pr.“ Seit dem Ein⸗ treffen der türkischen Delegirten werden die Bewegungen der russischen Armee in verstärtem Maße fortgesetzt. Die Delegirten haben eine Ehrenwache, werden ho mit der nöthigen Vorsicht behandelt. Der Aufmarsch der Armee bei Adrian opel wird gewiß in den ersten Tagen des Fe⸗ bruar beendet sein. Die Armee des Thronfolgers befindet sich bereits jenseits des Lom. Rustschuk wird fortwährend bombardirt; die Besatzung beträgt 22 000 Mann, darunter viele Kranke.

Wien, 39. Januar. (W. T. B. Nach einem Tele— gramm der „Pol. Korresp.“ aus Cattard haben die Mon⸗ tenegriner, nachdem die befestigte Insel Wranjina sich ihnen ergeben hatte, gestern die Bojana von Albanien aus überschritten. Die türkische Garnison von Trebinje hat sich am 29. d. M. nach Ljubinje zurückgezogen.

Asiatischer Kriegsschauplatz.

Der „Tifliser Bote“ vom 17. d. M. enthält folgende amtliche Depesche: „Von Erzerum nichts Neues; seit dem 11. Januar ist die Einschließung des Platzes eine vollständige und unser linker Flügel hält die Dörfer Syngaritsch und Tultscha besetzt.“

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

München, Donnerstag, 31. Januar, Mittags. Die Zweite 1 hat heute die Debatte über das Gesetz, be— treffend die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes, beendet und das Gesetz im Ganzen mit 104 gegen 47 Stimmen an⸗

nommen. . ö. Paris, Donnerstag, 31. Januar, Mittags. General von Göben ist auf der Rückreise von Madrid heute früh hier eingetroffen und hat seine Reise alsbald nach Berlin fort⸗

gesetzt.

Statistische Nachrichten.

Der Handelsverkehr zwischen dem den tschen Zoll gebiete 96 der Schweiz, welcher hauptsächlich in dem Aus⸗ kausche landwirthschaftlicher Produkte und mannichfacher Industrie⸗ erzeugnisse besteht, hat den Verkehr der Schweiz mit ihren übrigen Vachharländern nicht unerheblich übertroffen. Abgesehen von dem Transitverkehr von und nach Italien und Südfrankreich, welchen die Schweiz vermittelt, bestehen die Einfuhren der letzteren nach Deutsch—⸗ land hauptsächlich in: Baumwollengarn und Baumwollenwagren, Seiden⸗ und Halbseidengeweben, Uhren, Maschinen, Papier, Käse, rohen Häuten, Zuchtvieh ꝛc,, wogegen von Deutschland nach der Schweiz namentlich: Steinkohlen, Getreide, Schlachtoieh, Bier, Branntwein. Wein, Mehl, Eisen, Eisenwaaren und andere Industrie⸗ erzeugnisse abgesetzt werden. Nach amtlichen Aufstellungen sind im Jahre 1876 (verglichen mit 1875) folgende wichtigere Gegenstände aus der Schweiz in den freien Verkehr des deutschen Zoll. gebiets eingeführt worden: rohes Baumwollengarn 38 859 Ctr. (18715: 34399 Ctr.), Baumwollenwagren 3300 ECtr, S637 Ctr.), grobe Eisen⸗ und Stahlwagren 13563 Ctr. (170176 Gtr.), Gips 98 8os Ctr. (67119 Ctr.), Getreide 415941 Ctr. (249 013 Ctr), rohe Rindshäute 30 316 Ctr. (27 849 Ctr.), Holz⸗ borke und Gerberlohe 68 181 Ctr. (77 A3 Ctr.), grobe Holz- und Korbwaaren 59 373 Etr, (51 187 Ctr.) Maschinen überwiegend aus Hußeisen 36 450 Ctr. 45 53 Ctr.), Bücher, Stiche ze. B71 tr. (10082 Ctr.), Wein in Fässern 35 546 Ctr. (42 102 Cir.), Täse 71 501 Ctr. (3 206 Ctr.), Mehl 116 735 Ctr. (45 482 Gtr.) Sal 51 195 Gtr. (39 884 Ctr.), geleimtes Papier 20 827 Ctr. (16063 Ctr.), Rohseide 40 311 Ctfr. (43 587 Ctr.), gefärbte Seide und Floret⸗ seide 13 Ctr. (2199 Ctr), Seiden und Halbseidenwaaren 3469 Ctr. (3396 Ctr), Kühe 12537 Stück (18726 Stück), Jungvieh und Kälber 16528 Stück (14 916 Stück), rohe Schafwolle 20 154 Cter. (18 794 Ctr.)), rohes Wollengarn 13 182 Ctr. (14 327 Ctr) Unter den Exportartikeln des deutschen Zollgebiets nach der hweiz sind dagegen besonde s hervorzuheben: baumwollene Zeugwagren 24357 Ctr. (1575 28 600 Ctr), Materialeisen aller Art 138 241 Gtr (265 619 Ctr.), Eisenwaaren 107 5614 Ctr. (106942 Ct.), Getreide und Hülsenfrüchte 2 835 182 Ctr. (23 399 980 Ctr.), Glas und Glaswgaren 44 488 Ctr. (30 792 Ctr.), Maschinen 42 231 Ctr. (45 245 Ctr.), Leder 18 961 Ctr. (15 616 Ctr), Lederwaaren 7758 Ctr. (6904 Ctr,), Bier 102450 tr. (1257998 Ctr.), Branntwein 93 255 Ctr. (108 488 Ctr.), Wein in Fässern 46 013 Ctr. (40311 Ctr.), Cichorien 0 826 Ctr. (64 119 Ctr.), Mehl 2165 457 Ctr. S6 327 Etr. ), Rohtabak 30 282 Ctr. (35 184 Ctr.), Tabakfabrikate 13 336 Ctr. (13 592 Ctr.), Papier aller Art 14959 Ctr. (14994 Ctr.), Steinkohlen und Kokes 8193 975 Ctr. (5 2365 430 Ctr.), Steingut und Porz an 15 337 Ctr. (9689 Ctr.), Stiere und Ochsen 26 877 Stück 20128 Stck), Kühe 14699 Stck. (10 828 Stck.), Jungvieh und Kälber 15 344 Stck. (10 809 Stck.), Schweine 14254 Stck. (14129 Stck.), Schafvieh 20 400 Stck. (14392 Stck.), Wollenwaaren aller Art 18016 Ctr.

94 Ctr. ). ö .

ö . nebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Akademie zu Münster im Winter-Semester 1877—8. Im Sommer⸗Semester 1877 sind (ein nachträglich Aufgenommener eingerechnet) immatt ikulirt, e wesen 316, davon sind abgegangen 89, es sind demnach geblieben 227, dazu sind in diesem Semester gekommen 76. Die Gesammtzahl. der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 303. Die theologische Fakultät zählt . 90M, Nichtpreußen 17, zusammen 107. Die Philosophische Fakultät zählt a. Preußen mit dem Zeugniß * Reife 187, b. Preußen mit dem eg if der Nichtreife nach F.

des Prüfungs⸗Reglements vom 4. Juni 1834 —, e. Preußen ohne Zeugniß der Reife nach 5§. 36 desselben Reglements 1, Preußen 188, d. Nichtpreußen 8, zusammen 196. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Akademse als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt, mit spezieller Genehmigung des e Rek⸗ tors g. Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist demnach 9. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt

Nach einer Abhandlung von Gust. Fertsch über „d ie Be⸗ wegung der Be völkerung im Großherisgthum Sesisen in den Jahren 1866 bis 1871“, die im 17. Bande der ren der Großherzgl. Centralstelle für die Landesstatistik herausgegebenen . ei⸗ träge zur Statistik des Großherzogthums Hessen ver öffentlicht ist, betrug im Großherzogthum die Zahl der Geborenen: 1866 30734, 1867 29 825, 1868 30031, 1869 32 131, 1870 33 152, 15.1 39278. Auf 19M Ginwohner wurden geboren 1566 3743. 1867 3623, 1868 36,22, 1869 38,48, 1870 3942, 1871 35.75. Die natürliche Zunahme der Bevölkerung beträgt hiernach im Mittel der Jahre 1866—71 37,26. Extreme sind die Jahre 1370 und 1871 mit einer Differen; von 3 67 Geborenen auf 1000 Einwohner. Die Fruchtbarkeit der Bevölkerung ist in der Provinz Starkenburg am größten (39,15), in Oberhessen am kleinsten (33,86). In den Staͤdten kommen auf 1960 Einw. Geborene: 186566 37,67, 1867 38,39, 1868 37,45, 18369 39, 30 1870 4941, 1871 35,96, im Mittel 37,95; auf dem Lande: 1866 3731, 1867 35,88, 1868 35,53, 1869 38,92 1870 38,86, 1871 35,62, im Mittel 36,87. Die Fruchtbarkeit schwankt in den Städten zwischen 35,96 und 40 41, auf dem Lande zwischen 35,3 und 38,86 Geborenen auf 1009 Einw. Durch⸗ schnittlich wurden sowohl in den Städten als auf dem Lande in jedem Monate der Jahre 1866 —1871 je 100 geboren. Das Maximum findet für das Großberzogthum durchschnittlich im Februar statt (im Mittel: in den Sÿädten 111, auf dem Lande 112), von hier an fällt die Zahl der Geborenen, erreicht in den Monaten Juli und August das Minimum (im Mittel: in den Städten je 97, auf dem Lande 94 und 93) und steigt wieder bis zum Februar. Auf 1090 männ⸗ liche Einwohner wurden im Durchschnitt der Jahre 1866 = 71 im Großherzogth. 3094. Knaben, auf 1000 weibliche Einw. 3547 Mädchen geboren. Auf 100 Mädchen kommen im Durchschnitt der J. 156671 106,3 Knaben an Geburten. Ohne Ausnahme ist das mãnnliche Geschlecht bei der Geburt in der Mehrheit, sowohl in den Städten als auf dem Lande Hinsichtlich der Geburten nach dem Civil stand kamen auf 100 Geborene überhaupt eheliche: 1866 83,20, 1867 S5, 64, 1868 87,48, 1869 89,58, 18790 89,97, 1871 90,62; uneheliche: 1866 1640 1867 14,36, 1868 12,52, 1869 1042, 1870 1003, 1871 7.38. Es zeigt sich eine nicht unbeträchtliche Abnahme der unehe⸗ lichen Geburten. Während im Jahre 1866 noch das 6. neugeborene Kind ein uneheliches war, fällt im Jahre 1871 nur noch auf ungefãhr 11 Geburten eine uneheliche. Mehrgeburten ereigneten sich 1366 387, 1867 368, 1868 357, 1869 417. 1870 445, 1871 395. Dieselben waren in den Städten etwas größer, als auf dem Lande, Auf 100 Mehrgeburten kamen Zwillingsgeburten im Mittel während der Jahre 1866— 71 98,6. Etwas mehr als 10 / der Mehrgeburten kommt auf Drillings- und Vierlingsgeburten, deren Gesammtzahl in, den 6 Jahren nur 32, worunter 2 Vierlingegeburten waren, betragen hat. Die Zahl der Todtgeborenen beträgt im Großherzogthum 18665 1260, 1867 1299, 1368 1317, 1869 1395, 1870 1531, 1871 1384. Unter 100 Geborenen 3. mithin 4,10 bis 4,62, im Mittel 4,‚40 todt⸗ eboren nachgewiesen.

ö Die Zahl der Gestorbenen mit Einschluß der Todtgeborenen betrug im Großherzogthum Hessen 1866 21 864 (11 317 männl., 10547 weibl. Pers.), 1867 260 629 (10 598 m., 10 0951 w. P.), 1868 21 625 (10 999 m., 10 626 w. P.), 1869 23 123 (1979 m. 11144 w. P.), 180 24 997 (l3 263 m, 11 644 w. P), 1871 24 947 (12994 me, 11263 w. P.). Auf 1090 Einwohner trafen somit Sterbefälle: 1866 26,63, 1867 25,06, 1868 26,08, 1869 27,69, 1870 29, 61, 1871 29 45. Hiernach übertrifft das Sterbeverhältniß des ungünstigsten Jahres 1870) mit 2961 dasjenige des günstigsten 1367) mit 25,06 um 4,55 osco. Das Mittel der Sterblichkeit betrug 27 42 9. Von den Provinzen weist Oberhessen das niedrigste (25,68), Rheinhessen das hõchste (28,61) Verhältniß der Sterbefälle zur evölkerung nach. Das Jahr 1867 erscheint in den 3 Provinzen mit dem günstigsten Sterblichkeitsvvmer⸗ hältniß. Gestorbene Leinschließlich Todtgeborrne) kamen auf 1090 Einwohner während der Jahre 1866 71 durchschnittlich jährlich in den Städten des Großherzogthums 29,44, auf dem Lande 25, 300. Die mittlere Jahressterblichkeit im Durchschnitt der Jahre 1866 1 war im Großherzogthum überhaupt gleich der im Monat Mai oder 1099; in den Mongten Januar bis April und im Dezember war die Sterblichkeit großer, in den anderen Monaten kleiner. Das Maximum der Sterblichkeit fällt auf den Monat März (Ul); von hier an sinkt die Zahl der Gestorbenen bis zum Juni (9i), schwankt dann in engen Grenzen bis zum Oktober, von wo an sie wieder bis zum März steigt. Abweichend von diesem Gange schwankt die Sterblich⸗ keit in den Städten zwischen Juni und September in größeren Gren⸗ zen, von wo an sie weiter sinkt und im November das Minimum (S9 erreicht. Auf. dem Lande tritt das Minimum (65) im August ein. Es kamen ferner während der Jahre 1866— 71 im Großherzog⸗ hum überhaupt 29,15 Sterbefälle männl. Personen und 26,12 Sterbe⸗ fälle weibl. Personen auf je 19900 männliche bezw, weihliche Einwohner. Wie das maͤnnliche Geschlecht durch Geburten eine stärkere Zunghme als das weibliche erfahren hat, so ist auch der Verlust durch Tod bei dem männlichen Geschlecht stärker gewesen, als bei dem weiblichen. Auch in den Städten überwiegt die Sterblichkeit des männlichen Ge⸗ schlechts (1,76) die des weiblichen (2767). Nach dem Civilstand vertheilen sich die Gestorbenen der Jahre 1866 = 71 in der Weise, daß unter 100 Gestorbenen im Mittel waren ledig 60,7, verheirathet 24,2, verwittwet 150, geschieden G,. Was das Alter der Ver⸗ storbenen anlangt, so zeigte sich die größte Sterblichkeit im ersten Lebensjahre (im Großterzogthum überhaupt ö = 682 h; nach Ablauf desselben findet von Jahr zu Jahr eine rasche Abnahme der Sterbefälle statt. Im 2. Lebensjahre starben im Mittel nicht ganz 6c½ der gleichaltrig Lebenden, im dritten nicht ganz 3, im vierten nicht 2, im fünften ungefähr 159609. Nach Pro⸗ enten berechnet starben im Großherzogthum während der Jahre i1867—71 überhaupt im Alter bis zu 10 Jahren 4,79, von 10-20 J. 0,46, von 20 –30 J. 1,03, von 30-40 J. 1,13, von 40-50 J. 15h, von 50— 60 J. 2,65, von 60–— 70 J. 5,54, von 70-80 J. 12,03, von 80-90 J. 23, 84, von 90 100 J. 24,30. In Bezug auf die Sterbefälle nach dem Civilstand zeigt sich in den einzelnen Altere⸗ klassen für die in der Ehe Lebenden fast durchweg eine geringere Sterblichkeit, als für die Ledigen und Verwittweten, welche besonders stark bei dem männlichen Geschlecht zu Ungunsten der Ledigen hervortritt. Hier beträgt die Sterblichkeit der Ledigen zwischen dem 20. und 30. Jahr darchschnittlich schon mehr als das 13 fache, zwischen dem 30. und 50. Jahr ca. das doppelte, zwischen dem 50. und 69. Jahr nahezu das J fache, zwischen dem 69. und 79. Jahre noch nahezu das 11fach der Verheiratheten. Nicht so auffallend große Unterschiede bestehen in der relativen Sterblichkeit der Frauen zwischen den dedigen und Verheiratheten. Hier übersteigt bis etwa zum 30. Jahr die Sterb—= lichkeit der Ehefrauen diejenige der Ledigen, zeigt dann im 30. 40. Lebensjahre zwischen beiden fast keinen Unterschied mehr, von wo an bis zur Altersklasse der 70 80 jͤührigen die Sterblichkeit der unverheirathet Gebliebenen wieder zunimmt. Zwischen beiden Civoilstandskategorien stehen die Verwittweten fast in allen Altersklassen in der Mitte. Was die Sterbefälle nach den Mongten anlangt, so fällt bei den Kindern im ersten Lebensjahre das Maximum der Sterblichkeit auf August, das Minimum auf November; von da an steigt die Sterblichkeit wieder und erreicht im Februgr ein zweites kleineres Marimum, auf welches daun im April und Mai ein zweites kleineres Minimum eintritt. Für alle weiteren Altersklassen, mit Ausnahme derjenigen der 6 14 Jahre alten Kinder, fällt das Maximum der S erblichkeit in den Monat März und das Minimum, mit Ausnahme der Klasse der 1—J5 Jahre alten Kinder, für welche das Minimum im Juni eintritt, in den August. Das Maximum der Sterblichkeit der Altersklasse der 6—- 14 Jahre alten Kinder fällt auf den April. Nach dem Minimum im August tritt ein starkes Steigen im September ein, worauf ein zweites kleineres Minimum im Dezember folgt. Die Altersklasse der 14 29 Jahre alten Personen zeigt nach dem Minimum der Sterblichkeit im August gleichfalls ein zweites Maximum im September, ein zweites Mini⸗ mum im November, auf welches wiederum ein Steigen im Dezember und ein Abfall im Januar eintritt, von wo an die Sterblichkeit bis zum Eintritt des ersten Maximums im März wieder steigt. Die

teressen berührenden Punkte der Friedensbedingungen zu er⸗ örtern und zu regeln hätte.

Theil 312.

Sterblichkeit in den beiden letzten Altersklassen der 20 - 60 Jahre