1878 / 28 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Feb 1878 18:00:01 GMT) scan diff

VII. den Vorbehalt auszu prechen, daß die Königliche Staats⸗ een, bei Vorlegung der Rechnung für 1875 dem Landtage weitere 5. ung macht, ob die in den Bemerkungen der Ober gechnungz- kammer Nr. 415 und 451 zur Allgemeinen Rechnung für 1873 und Nr. 571 zur Allgemeinen Rechnung für 1854 nachgewiesenen Aus= lagen für das Deutsche Reich der preußischen Staatskasse er⸗

stattet sind;

III. den Vorbehalt auszusprechen, daß die Königliche Staats- regierung bei Vorlegung der Rechnung für 1875 den Nachweis der Verwendung der von dem Fonds Kapitel 111 Titel 7 auf dem Ge⸗ neraletat des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegen- heiten aus 1874 zur Disposition behaltenen 3556 Thlr. I] Sgr.

10 Pf. führt;

IX. den Vorbehalt auszusprechen, daß bei Gelegenheit der Rech⸗ nung des Jahres 1875 dem Landtage das Ergebniß der noch auß— stehenden Ermittelungen über die nach Nr I531 der Bemerkungen der Ober⸗Rechnungskammer beanstandeten Zahlungen aus dem

Patronatsbaufonds mitgetheilt wird;

X. mit den vorstehend unter III., VIII. und IX. gemachten Vorbehalten die Entlastung der Königlichen Staatsregierung in Bezug auf die Allgemeine . des Jahres 1874, sowie auf die Ver⸗

waltung des Staatsschatzes für daffelbe Jahr auszusprechen.

Nachdem der Referent diese Anträge eingehend befürwor— tet hatte, erklärte sich das Haus ohne jede Debatte mit den—

selben einverstanden.

Bei Schluß des Blattes ging das Haus zur Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ausdehnung verschiedener preußischer Gesetze auf den Kreis Herzogthum Lauenburg,

über.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (ö56.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten ergriff in der Spezial⸗ debatte über den . betreffend die Befugniß

ür die bischöfliche Vermögens⸗ verwaltung in den erledigten Diözesen Zwangs— mittel anzuwenden, zunächst der Regierungs—⸗ ommissar Ministerial⸗Direktor Dr. Förster das Wort. Bei dieser Dis⸗ kussion brauche er auf die Streitfrage, ob der bischöfliche Kom⸗ missar bisher die Exekutivstrafgewalt besessen oder nicht, nicht zurlickzukommen. Die Regierung habe sich bei dem Gese entwurf auf den Standpunkt gestellt, daß der Beschluß des Hauses vom vorigen Freitag ein so wichtiger sei, daß man hätte erwägen müssen, ob die übrigens auch im an viel⸗

iss

der Kommissarien

Htg anerkannte Nothwendigkeit, daß die Komm

ment der

machen. Das gelte besonders von den er

zu den Befugnissen der Kommissare auch diejenigen Befugnisse

gehören sollten, die durch das Gesetz vom 26. Juni 1875 und

7. Juni 18756 den bischöflichen Behbrden beigelegt seien.

Der Abg. Biesenbach suchte den Widerspruch darzulegen, in welchem diese Vorlage, mit dem Programm der lberalen Parteien stehe, welche sie demnach nicht genehmigen dürften. Der Abg. Köhler (Göttingen) entgegnete, mit dem Centrum werde über solche Dinge nur dann zu diskutiren sein, wenn es die Vorstellungen des Mittelalters vergessen und eine Herr⸗ schaft des Staates Über die Kirche annehmen könnte. Der Redner erklärte, daß er für den Antrag Lasker und für Nr. 4 des Brüelschen Antrags stimmen werde und sprach die Hoffnung aus, daß diese Anträge, wenn sie Gesetz würden, zu einer Vereinfachung des Ver waltungstreitverfahreng führen würden. Nachdem der Abg. Frhr. von Heereman sich gegen die Regierungsvorlage ausgesprochen hatte, bemerkte der Abg. Dr. Lasker, die 6 dieser Rechtsfrage habe gar nichts zu thun mit dem Kultur— kampf. Obwohl er dem Grundgedanken der Regierungsvor⸗ lage zustimme, so könne er die Fassung derselben doch nicht aeceptiren, Er wolle nicht neue Exekutivstrafen schaffen ohne Rechtskontrole. Diese Forderung sei in seinem Antrage voll⸗ ständig mit allen Garantien der neueren Gesetzgebung erfüllt, ebenso wie dadurch die Frage der Bestrafung von Kollegien vollkommen richtig geregeltwerde. Nachdem noch der Abg. Dr. Brüel seine Anträge begründet und die Nr. 4 derselben zu Gunsten des Antrages Miquel zurückgezogen hatte, wurden dieselben abgelehnt, dagegen der Gesetzentwürf mit den Anträgen Miquel⸗Lasker angenommen, deren Wortlaut folgender ist:

„Dem Gesetze hinzuzufügen: 1) Ist die Cxekutivstrafe angeordnet, um eine Handlung zu erzwingen, welche dem Beschluffe eines Kol— legiums unterliegt, fo kann jedes bedrohte Mitglied des letzteren die Strafe von sich abwenden durch den Nachweis, daß es für die Vor⸗ nahme der Handlung gestimmt oder aus einem entschuldbaren Grunde an der Sitzung, in welcher der ablehnende Beschluß gefaßt wurde, nicht Theil genommen hat. 2) Gegen die Exekutivgeldstrafen sowi⸗ gegen die angedrohten unmittelbaren Zwangsmaßregeln der Kom⸗ missarien findet nach Maßgabe der S§. 30, 37, z und 36 des Ge⸗ setzes. betreffend die Zuständizkeit der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichtsbehörden im Geltungebereich der Provinzial Ordnung vom 29. Juni 1875, vom 26. Just 1876 die Klage an das DOber⸗Verwaltungsgericht statt.

Es folgte die Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetzentwurfe, betr. die Unterbringung von verwahr⸗ losten Kindern in Erziehungs- und Bildungs⸗ An stalten.

Die Debatte begann bei 5. 7a, welcher lautet:

Die Entlassun

1) wena eine solche daß die Erreichung des in 8. estellt ist, 9 wenn der in 3 1 beieschnete

alle mit dem vollendeten sechszehnten Lebensjahre. Ueber die Entlassung beschließt der verpflichtete Kommunalverband. Die Eat. lassung kann widerruflich erfolgen.

aus der Zwangeerziehung hat zu erfolgen den Verhältnissen eingetreten ist, weckes anderweit sicher⸗ eck erreicht ist,

nderung in 1L bezeichneten

Lehnt der Kommunalverband Nr. 1 dieses Paragraphen gestützten Entlassungs antrag n 3. 3 benannten Personen oder Behörden ab, f Gegen diese Eatscheidung findet

Der Abg. Jungk schlug vor, an Stelle der Nr. 3 ein⸗

Falls eine frühere Entlassung auf Grund von Nr. 1 oder Nr. 2 nicht erfolgt, mit dem vollendeten sechszehnten Lebensjahre. Ueber die Entlassung beschließt der verpflichtete Kommunalverband. Die Entlassung kann widerruflich erfolgen. Erfolgt der vom Kommunal; vberband zu beschließende Widerruf nach Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres, so darf die vollendeten

einer der i scheidet das Vormundschaftsgericht. Beschwerde statt.

Zwangserziehung des Zöglings bis zum achtzehnten Lebensjahre ausgedehnt gg. Dr. Brüel und Zelle beantragten, dem Para⸗ graphen folgende Fassung zu geben:

D cht der Zwangserziehung hört auf: des Zöglings, 2) mit dem Be— Die Entlassung

I) mit dem vollendeten sechszehnten Lebenzjahre schlusse der Entlassun

aus der Zwangserziehung. aus der Zwangserziehur

ag ist von dem verpflichteten Kommunal zu beschließen, sobald die Erreichung des Zweckes der Zwangs⸗ anderweit sicher gestellt oder dieser Zweck erreicht sst. ast, so kann von dem Verbande eine widerrufliche Ent⸗ erden, welche das Recht zur Zwangserziehung nicht der Verband einen auf E der Zwangserziehung gerichteten Antr beziehungsweise Großeltern, Pflegers ab, der Zwangser das Vormund pffichteten V Gerichts steht dem den dem Verbande das Recht de Antrag darf nicht vor Ablauf eines Jahres des früheren Antrages an gerechnet, erneuert ; Abg. von Rauchhaupt beantragte, die gesperrt ge⸗ rte zu streichen und dafür zu setzen:

»Wird von den Eltern beziehungsweise Großeltern, dem Vor⸗ aus der Zwangserziehung bean— ng anderweit sichergestellt sei, so m Widerspruch des Kommunal⸗ fen des Antragstellers das Vormundschafts—

dies zweifelh lassung verfügt w berührt. Lehnt ntlassung aus ag der Eltern des Vormundes so entscheidet über die Entlassung aus ziehung auf Anrufen des Antragstellers schaftsgericht nach Anhörung des ver— Gegen den abweisenden Beschluß des gegen den auf Entlassung erkennen⸗ Ein abgewiesener von der Einbringung

erbandes. Antragsteller, r Beschwerde zu.

druckten Wo

arien die efugniß zu Exekutivstrafen hätten, bald aus dem Bereich der Kontroverse herausgezogen und zu einem klaren und be— stimmten Rechte gemacht werden solle. Dabei sei die Regie⸗ rung der Ansicht gewesen, daß die anderen Behörden einge⸗ räumte Befugniß, Exekutivstrafen bis zu 300 S oder? 4 Wochen Gefängniß zu verhängen, hier beschränkt werden könne. Wie der Rechtsweg zu konstruiren, darüber enthalte der Ent⸗ wurf nichts, so daß es bei den Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Mai 1874 verbleibe, indessen würde die Regierung einem Amen dement beistimmen, welches den Rechtsweg an das Ober⸗ J, n, eröffne. Auch gegen das andere Amende⸗ bgg. Dr. Miquel und Hr. Lasker seien keine Bedenken

zu erheben. Was die Vollstreckung von Exekutivstrafen gegen Kollegien betreffe, so sei dieselbe schon nach allgemeinem Land⸗ recht zulässig, und zwar derart, daß sämmtliche Mitglieder solidarisch hafteten, wofern sie nicht ihre Entschuldigung nach⸗ wiesen. Den Antrag Brüel bitte er abzulehnen; die An⸗ nahme dieses Antrages würde das ganze Gesetz illusorisch n beiden Punkten,

zunächst von dem, nach welchem in jedem einzelnen Falle die Strafe nicht höher als auf 150 ½ zu normiren sei. Es werde zwar in dem einzelnen Falle für gewöhnlich keine höhere Strafe eintreten, aber der Kommissar müsse bei fortge⸗ setztem Widerstande stärkere Strafen verhängen können. Daß diese sich auf 3000 66 belaufen könnten, wie der Abg. Bachem von einem Falle erzählte, sei möglich und durch die ganze Lage der Sache gerechtfertigt. Was den dritten Punkt des Brüelschen Antrages betreffe, so könne man doch den Kommissar unmög⸗ lich in die Lage bringen, seinerseits den Nachweis der Schuld einer Person zu führen. Der vierte Punkt erweise sich nicht als zweckmäßig, da durch das Hineinziehen des Ober Prãä⸗ sidenten keine Entlastung des Ober⸗Verwaltungsgerichts erzielt werde. Im Uebrigen würde die Regierung wünschen, daß in den Entwurf noch ein Passus aufgenommen werde, wonach

munde oder Pfleger die Entlaffun tragt, weil der Zweck dieser Erzie entscheidet über den Antrag bei verbandes auf Anru

Der Abg. Löwenstein beantragte, in dem Antrage Brüel⸗ den Anfang folgendermaßen zu fassen:

cht der Zwangserziehung hört, abgesehen von der g des Unterbringungsbeschlusses im Falle des § 4a. auf R gierungs⸗Kommissar, Geheime Ober⸗ führte aus: Die Regierung lege W vinzialverwaltungsbe räumt werde, die ihnen überwie stige Verhältnisse

Regierungs⸗ erth darauf, örden die Befugniß einge⸗ nen Kinder gelegentlich in unterzubringen, sondern mit der Bedingung, sie wenn sie sich in dem neuen Ver⸗ e Regierung glaube deshalb, daß wet befugt sei, über die Art und r die Beendigung der Erziehung ng sei nur denjenigen Personen zu übertragen, welche die Erzie

Rath Illing, daß den Pro

Lehr⸗ oder son ständlich nicht wieder zurückzunehmen, hältniß nicht bewährten. der Vormund

schaftsrichter Weise der U ö i,

nterbringung Söe zu entscheiden. Die Entscheidu und Behörden hätten. Die Uebertra schaftsgericht würde die Provinzialbehörden invol Veranlassung vorliege, Kostenpunktes wegen nicht genei üser das durch das Gesetz vorg Er empfehle das Amendement amendement Rauchh Der Ahg. Röstel erklärte sich für das Brüelschen Antrages

haupt, empfahl aber A Abg. Dr. Röckerath empfahl thunlichst lassung aus der Zwangs sei sehr wohl in der La

ung geleitet gung dieser Entscheidung an das Vormund⸗ gerechtfertigtes Mißtrauen gegen viren, zu dem um so weniger Provinzialverbände schon des gt sein würden, die Erziehung eschriebene Maß auszudehnen. Brüel⸗Zelle mit dem Unter⸗

erste Alinea des und für das Unter⸗Amendement Rauch— mendements Jungk. Der e Erleichterung der Ent— erziehung. Der Vormundschaftsrichter ge, über die Qualifikation der Kinder zu können, da er sich die Kinder vorführen lassen könne. chitsch sprach sich gegen srichters aus, bei dem Wide

blehnung des A

Der Abg. Vormundschaft munalverbandes, über die Zwangserziehung zu entschei Das Haus beschloß h vorschlages die Fa

von Brau die Befugniß des rspruch des Kom⸗

Entlassung eines Kindes aus der

hierauf an Stelle des Kommissions— ssung des Antrages Brüel chung des letzten Absatzes desselben mit d Löwenstein und Rauchhaupt anzunehmen. Die §§. 8, 8a. und 9 w Der 5§. 9a. bestimmt u. „Die Kosten, stalt und die dabei Zöglings und durch der Gemeinde, in w hat, alle übrigen Kosten d der Fürsorge bei der Be erwähnten Verbänden zur Last Vermögen des Zöglings getragen Titel zur Alimentation Verpflichteten ei Der Abg. Röhrig beantragte, d nicht der Gemeinde, sondern dem Der Abg. Dau trag Röhrig nur unterstü lich am Rhein so sehr mit Ste höchstens die Kosten für den Erziehungsanstalten, nicht abe Mindestens Hälfte der Kosten empfehle Redner den Der Regierungskommiffar, Rath Dr. Hübler, wies den Vorw der Regierung gemacht worden sei, sonderer Grausamkeit gegen die klöst vorgegangen sei. Fall nennen könne Anstalten schutzlos geblieben feien müsse die Behauptung aufrecht e erung in der S hal verfahren sei wurde na Amendement Niöhrig a Die 55. 10 und 11 wurden unverändert angenommen. zrte Abg. Löwenstein eine Erklärung des wonach dieser Paragraph olle, daß dem Ober⸗Verwaltungsgericht

Zelle nach Strei⸗ en Amendements

erden ohne Debatte genehmigt.

welche durch Einlieferung in die Familie oder An= nöthige reglementsgemäße erste Ausstattung des die Rückreise der Entlassenen erwachsen, g seinen Unterstützungswohnsitz es Unterhalts und der Erziehung, fowie gung der Zwangserziehung den vor— soweit sie nicht aus dem eigenen on den aus privatrechtlichen ngezogen werden können.“

ie Kosten der Einlieferung Ortsarmenverband zur Laft zenberg bemerkte, er könne den An⸗ Die Kommunen seien nament⸗ uern belastet, daß man ihnen Transport der Kinder in die r weitere Ausgaben auferlegen rächen starke Billigkeitsgründe dafür, die em Staate aufzuerle Antrag der Kommis

elcher der Zöglin

gen. Im Uebrigen

Geheime Ober⸗Regierungs⸗ urück, der bereits früher als ob diese mit ganz be⸗ erlichen Rettungsanstalten Der Abg. Dauzenberg habe keinen einzelnen n, in welchem Kinder aus den so lange dies n rhalten werden, daß die chließung der gedachten Anstalten durchaus

geschlossenen

ch dem Kommissionsantrage mit dem ngenommen.

Zu 5. 12 provo Staats⸗Minister

; iisters Dr. Friedenthal nicht den Sinn haben

eine Prüfung des rechtskrästigen Beschlusses des Vormund— schaftsrichters zustehen solle. .

Dieser Paragraph, sowie die übrigen Paragraphen der Vorlage wurden in der Fassung der Kommission an⸗ genommen.

Um 41 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.

In der heutigen (57 Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und mehrere Negierungs⸗Kommissarien bei⸗ wohnten, leisteten die Abgg. Fuchs, Loewe, (Berlin) und von Schorlemer⸗Overhagen den Eid auf die Verfassung.

Der Bericht der Rechnungskommission, betreffend die Uebersichten von den Staatseinnahmen und Ausgaben des en 1876 und des J. Quartals 1877, wurde ohne Debatte erledigt.

Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum deutschen Gerichts verfas⸗ sungs gesetze.

Zu S. 1 erklärten sich die Abgg. Dr. Gneist und Löwen— stein für ein vierjähriges Universitätsstudium und einen drei⸗ jährigen praktischen Vorbereitungsdienst der jungen Juristen. Der Abg. Dr Bähr (Cassel) hielt dagegen ein dreijähriges Univer⸗ sitätsstudium für einen fleißigen jungen Mann vollständig aus⸗ reichend, sich die nöthigen Grundlagen in juristischen und staats⸗ wissenschaftlichen Fächern zu verschaffen. Hierin schloß sich ihm der Justiz⸗Minister Pr. Leonhardt an, ohne in die Erörterung näher einzugehen, da diese Frage bei dieser Vorlage nicht zur Entscheidung gelangen könne. Hiermit waren die Abgg. Dr. Lasker und Windthorst (Meppen) einverstanden. Der Abg. Reichen⸗ sperger wünschte, daß das letzte Referendariatsjahr weniger zu praktischen Arbeiten als zur Vorbereitung zum Examen ver⸗ wendet werden solle. Der Justiz-Minißer Pr. Leonhardt bemerkte, daß diesem Wunsche schon in dem bisherigen Prü⸗ fungsreglement entsprochen sei. Der Paragraph wurde an⸗ genommen.

Zu §. 3 motivirte der Abg. Schröter (Barnim) seinen Antrag, welcher lautet:

»Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Dem 5. 3 des Gesetzes folgende Fassung zu geben: Die Gerichtsassessoren werden nach ihrer Wahl bei einem Amtsgerichte oder einer Staats⸗ anwaltschaft beschäftigt. Der Justiz ˖Minister ist berechtigt, ein⸗ zelne Amtsgerichte oder Staatsanwaltschaften von dieser Wahl auszuschließen, sofern dieselben die Möglichkeit einer geeigneten Beschästigung nicht g währen. Bei den Landgerichten, sowie bei den Strafkammern an den Sitzen der Amtsgerichte dürfen sie nur als Hülfsrichter beschäftigt werden.“

Ferner begründete der Abg. Windthorst (GBielefelb) folgen⸗

den von ihm gestellten Antrag:

„Das Haut der Abgeordreten wolle beschließen: a. Statt der Ss§. 3 und Za. folgenden Paragraphen anzunehmen: „Die Gerichts⸗ Assessoren werden nach ihrer Wahl bei einem Amtsgerichte, einem Landgerichte oder einer Staatsanwaltschaft nach Anordnung des Justiz⸗Ministers beschäftigt, können jedoch bei den Landgerichten und bei den Strafkammern der Amtsgerichte zur Wahrnehmung richter⸗ licher Geschäfte nicht verwendet werden. Diefelben sind verpflichtet, nach Anordnung des Justiz ⸗Ministers gegen Entschädigung die Ge⸗ schäfte eines Huͤlfsrichters oder eines Vertreters der Staats anwalt⸗ schaft zu übernehmen. b. Den 5§. 3 b. als §. Za. anzunehmen.“ Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt erklärte sich gegen

beide Anträge im Interesse der Rechtspflege und im wohlver⸗ standenen Interesse der Assessoren selbst. Wo chte ee: t dert Assessoren die freie Wahl ihrer Beschäftigung überlassen, dann würde man Müßiggänger erziehen; der Justiz⸗Minister werde ,, , Wünsche stets gern berücksichtigen. (Schluß des

attes.)

Der Kom munal⸗Landtag der Kurmark hielt

seine IV. Plenarsitzung am 29. d. M. Bis zu dieser hatten sämmtliche Ausschüsse die ihnen aufgetragenen Gutachten er⸗ ledigt, so daß der Landtag die materielle Beschlußfassung in dieser Sitzung beenden konnte.

Aus den verhandelten Sachen ist hervorzuheben, daß der

Bericht der General⸗Land⸗Feuersozietäts-Direktion die Resultate der mit der Immobiliarversicherung verbundenen Mobiliar versicherung für das Jahr 1877 als zufriedenstellende bezeich⸗ nen konnte, und daß die Rechnungen derselben Verwaltung für das Jahr 1876 vom Landtage dechargirt wurden.

Das bestehende Reglement der Land⸗Feuer⸗Sozietät vom

15. Januar 1855 erlitt in einer Reihe von Bestimmungen eine Abänderung vornehmlich nach der Richtung, daß 4 der aufgehobenen gesetzlichen Beschränkung fortan au

der Land⸗Feuer⸗-Sozietät die Versicherungen in J. und 11. . bis auf den vollen Taxwerth ausgedehnt werden önnen.

bei

Der Bestand des ständischen Dispositionsfonds der kur—

märkischen Hülfskasse setzte den Landtag in den Stand, den durch das Unwetter vom 1. August v. J. im Kreise Templin beschädigten Grund⸗ und Gebäudebesitzern eine Unterstützung von 16 000 S und für das Denkmal auf dem Marienberge bei Brandenhurg a. H. die zur Vollendung noch erforderlichen 9000 (6 einstimmig zu bewilligen.

Seine Schlußsitzung hielt der Landtag am 30. d. M. und

hat damit an der sonst üblichen Dauer der Diät nahezu 2 Wochen erspart.

Nach einer Uebersicht der Thätigkeit des Landtags wies

der Vorsitzende auf die Vollendung des halben Hunderts seiner Sessionen und darauf hin, daß das Arbeitsfeld des Landtags nach Abnahme der Landarmensachen ein erheblich kleineres sein werde. Nichtsdestoweniger werde sich der Land⸗ tag seiner zwar stillen, aber segensreichen Thätigkeit mit alter Treue und ungeschwächtem Eifer widmen.

Der Porsitzende schloß den Landtag mit einem Hoch auf

Se. Majestät den Kaiser und König, in welches die Ver— sammlung mit dreifachem begeistertem Rufe einstimmte.

Bayern. München, 30. Januar. Der König hat,

wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, den Präsidenten am obersten Gerichtshofe, Reichsrath Ludwig von Neumayr, welcher estern sein 40 jähriges Dienstjubiläum beging, durch Ver⸗ eihung des Großkreuzes des Kronen⸗Ordens und durch ein seine Verdienste um die Rechtspflege und Gesetzgebung sehr anerkennendes Handschreiben ausgezeichnet. Der Finanz⸗ ausschuß der Kammer der Abgeordneten hat den Antrag des Referenten, Abg. Frankenburger, angenommen, dahingehend, es sei an Se. Majestät den König die Bitte zu stellen, anordnen zu wollen, daß die Frage der Unifikation der Staatsschuld in Erwägung gezogen und dem Landtage eine entsprechende Vorlage gemacht oder doch das Ergebniß der Untersuchung dieser Frage mitgetheilt werbe. Zu dem Gesetzentwurfe, betreffend die Errichtung eines Verwal⸗ tungsgerichtshofs, wurden von den Abgg. Kopp, Frhr. von Soden und Schels, Jörg, von Hörmann Anträge ein⸗ gebracht; der des Letzteren lautet: Das gegenwärtige Gesetz

j ern nicht durch besonderes Gesetz ein anderes . . am 1. September 1879 in Kraft. Vom Tage der Wirksamkeit des Gesetzes an erlöschen alle entgegenstehenden Bestimmungen. Bei der heutigen Spezialberathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Ver⸗ waltungsgerichtshof, in der Abgeordneten kammer wurde Art. 2 mit einer von Kopp beantragten Fassungs⸗ nderung angenommen. Die folgenden 6 Artikel wurden nach den Ausschußanträgen und, wo erforderlich, mit der Mehrheit von zwei Dritteln genehmigt, mit Ausnahme der Bestimmung, daß auch auf die Wahl des Glaubensbekennt⸗ nisfes bezügliche Fragen dem Verwaltungsgerichtshof zur Ent⸗ scheidung zugewiesen werden sollen; hier ergab sich keine Zweidrittels-Mehrheit. Art. 9, wonach dem Verwaltungs— gerichtshof noch weitere Gegenstände auf dem Verordnungs⸗ wege sollen zugewiesen werden können, wurde abgelehnt; die Regierung hat auf die Beibehaltung desselben keinen Werth gelegt. Die Berathung ist heute bis zu Art. 35 gediehen. Die Berathung der weiteren Artikel wurde auf morgen ver⸗ tagt. (Vgl. das gestrige Telegramm.) .

warzburg⸗Nudolstadt. Der „Leipz. Ztg.“ wir

aus r . unter dem 30. Januar geschrieben: Es hatte zur Zeit Verwunderung erregt, daß unsere Regieru ng nicht zen Verträgen der thüringischen Staaten über das Gefäng⸗ nißwesen beigetreten war; nunmehr ist es zur allgemeinen Befriedigung bekannt geworden, daß unsere Regierung mit der Königlich sächsischen Regierung einen Vertrag abge— schlossen hat, nach welchem die Voll nreckung von Gefängniß⸗— strafen von mehr als viermonatlicher Dauer und von Kor⸗ rektionsmaßregeln, welche in unserm Fürstenthume zuerkannt werden, in sächsischen Landesanstalten erfolgen. Durch den Anschluß an einen größeren Staat, in welchem, wie allgemein bekannt, die betr. Anstalten in vorzüglichem Stande sind, ist für das Gefängnißwesen in unserm Lande besser gesorgt als durch den Anschluß an Anstalten, die erst zum Theil neu ge⸗ bildet werden.

Schweiz. Der „N. Zürch. Ztg. wird geschrieben: Bevor der . von den Betheiligten bezüglich der Nach⸗ subventionen für die Gotthardbahn die definitiven Ant⸗ worten erhalten hat (und hiezu sind in einigen Kantonen Referendumsabstimmungen nöthig), wird derselbe die Frage der Bundessubvention nicht vor die Bundesversammlung bringen. Dieser Gegenstand wird darum kaum mehr auf die Traktandenliste der nächsten Session gesetzt werden.

Grotbritannten und Irland. London, 1. Februar. (W. T. B.) Der General Sekretär für Irland, Hicks Beach ist zum Kolonial⸗Minister ernannt worden. Die Home⸗-⸗Rule⸗Deputirten haben beschlossen, sich der Abstimmung über den Rüstungskredit zu enthalten. Das Vorrathsschiff „Wye“ ist in Woolwich mit 216Jz Millionen Gewehrpatronen und einer Quantität Bomben nebst Geschützen verladen.

Niederlande. Amsterdam, 27. Januar. (Leipz. Ztg.) Der König hat gestern dem Gesetzentwurfe, betreffend die Vermehrung der Mitgliederzahl der Zweiten Kammer der Generalstaaten, seine Unterschrift ertheilt. Die betreffenden sechs Wahlen werden, nach dem, was jetzt in unterrichteten Kreisen hierüber verlautet, wahrscheinlich in der letzten Woche des nächsten Monats stattfinden. Die Erste Kammer der Generalstaaten hat vorgestern nach Genehmi— gung jenes Entwurfes ihre Sitzungen bis auf Weiteres ver— tagt. Beide Kammern werden ihre Arbeiten sehr wahrschein⸗ lich Ende Februar oder Anfangs März wieder aufnehmen, und es würden denn der Zweiten Kammer, dem Vernehmen nach, sofort ein Gesetzentwurf über den Primarunterricht und ein Gesetzentwurf, betreffend die Ermächtigung zur Aufnahme eines Anlehens, vorgelegt werden. Beide Entwürfe sind bereits an den Staatsrath gelangt. Noch unlängst wurde im Haag versichert, es sei bestimmt, daß das Uebungsgeschwader sich demnächst in das Mittelländische Meer begeben und dort bis zum nächsten Herbst verweilen werde. Es ist indeß jetzt, wie in zuverlässiger Weise mitgetheilt wird, die Verfügung ergangen, daß diese Flottenabtheilung unter dem Kommando des Kapitäns zur See van Gennep am 1. Februar die Fahrt nach Madeira antrete, um einige Monate zwischen dieser Insel und St. Vincent zu kreuzen, und hierauf die niederländisch⸗westindischen Kolonien besuche. Ungefähr gegen Ende Juli wird das Ge⸗ schwader nach den Niederlanden zurückkehren. Die neuesten Postberichte aus Batavia reichen bis zum 21. Dezember. Die Meldungen aus Atchin lauten mehr und mehr zefriedigend. In einem Privatschreiben aus Kotta⸗Radjah, vom 4. Dezember, in dem „Batgviasch Handelsblad“ liest man: .

Ueberall ist gegenwärtig in Atchin Alles ruhig; zum wenigsten wird hier nicht mehr gekämpft. Zwar kommt es dann und wann noch vor, daß herumstreifende Wegelggerer unbewaffnete Chinesen anfallen und berauben; es sind diese Vorgänge jedoch nicht von be— sonderer Bedeutung. In Oleh Leh und Kotta⸗Radjah gehen die Dinge nun einen so ruhigen und geregelten Gang, daß man kaum daran erinnert wird, daß man sich auf einem Kriegs schauplatze befinde. Es sammeln sich und entwickeln sich hier immer mehr Kultur - Elemente. In Kotta⸗⸗ Rad⸗ jah sind jetzt mehrere große Gebäude im Bau begriffen, u, a. ein Casino, welches am nächsten Geburtstage des Königs fest⸗ lich eingeweiht und eröffnet werden wird. Auch Kunstgenüsse fangen schon an in Kotta⸗Radsah dem Publikum geboten zu werden. Die chinesischen Kulis, die bereits in großer Menge eingewandert sind, werden nun vornehmlich zum Anbauen des Boden verwendet; jeder erhält ein Stück Land zum Bebauen, einige Geräthschaften und einen Vorschuß an Geld, welches in einem gewissen Termine an das Gouver⸗ nement zurückerstattet werden muß.

Portugal. Lissabon, 29. Januar. (Ag. Hav.) Das neue Ministerium ist wie folg zusammengesetzt: Konseils⸗ Präsident und Kriegs-Minister: Staatsrath A. M. de Fontes Pereira de Mello; Finanz⸗Minister: Staats rath A. de Serpa Pimentel; Minister des znnern: Rath A. Wdrigues Sampaio; Ii lrn⸗ und Kultus-Minister: Rath A. J. Barjona de Iroitas;

inister der Marine und der Kolonien: M. Thomas Ribeiro; Minister der auswärtigen Angelegenheiten: Staatsrath J. d' Andrade Gorvo; Minister der öffentlichen Arbeiten, des Han⸗ dels und der Industrie: Ingenieur Laurenco de Carvalho.

Italien. Rom, 27. Januar. (It. N.) Der Minister des Innern hat heute die Abgeordneten Paternostro und Colonna di Cesaro empfangen, welche ihm im eigenen Namen und in demjenigen einiger ihrer Kollegen von der sizilianischen Kammer⸗Deputation eine große Anzahl, mit über 11 0090 Unter⸗ schriften der achtbarsten Bürger und Gemeinden Siziliens be⸗ deckter Adressen überreichten, in welchen der Regierung für

die der Insel Sizilien wiedergegebene öffentliche Sicherheit der waäͤrmste Dank ausgesprochen wird.

Rußland und Polen. Das „Journ. de St. Peters bourg“ vom 30. Januar veröffentlicht ein, vom 8. 20. Januar datirtes Handschreiben des Kaisers an den Groß⸗ fürsten Nikolai Nikolajewitsch d. Ae, Oberkomman⸗ direnden der aktiven Armee, wodurch Sr. Kaiserlichen Hoheit ein goldener, mit Diamanten geschmückter Säbel mit den Auf⸗ schriften, auf der einen Seite des Gefäßes: „Für den Ueber⸗ gang über den Balkan“ und auf der anderen: „Im Monat Dezember 1877“, verliehen wird.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Januar. (H. E) Die Erste Kammer des Reichstags nahm heute den Antrag der Zweiten Kammer auf Niedersetzung eines gemeinschaftlichen Ausschuffes zur Berathung des von der Bauernpartei eingebrachten Gesetzentwurfes, betreffend die Reorganisation des Militärwesens, an.

Dänemark. Kopenhagen, 29. Januar. (H. C.) Ueber die Verhandlungen, welche zum Zwecke einer Ver— ständigung wegen der Budgetfrage in einer aus Mit⸗ gliedern der gemäßigten Rechten und Linken bestehenden Subkommission des Budgetausschusses des Folkethings gepflogen werden, berichtet nunmehr die Zeitung „Folkets Avis“ (ein Redaktionsmitglied dieser konservativen Zeitung gehört der genannten Subkommission an), daß es allerdings gelungen sei, eine Verständigung wegen mehrerer Punkte zu erzielen und wegen anderer eine solche anzubahnen, daß man aber einzelner Fragen wegen sich nicht einigen konnte und daher beschloß, die Verhandlungen vorläufig zu sistiren (nicht abzubrechen), um dieselben nach stattgefundener Konferenz mit den einzelnen Mitgliedern der Regierung wieder aufzu⸗ nehmen. Diese Konferenzen sollen im Laufe dieser Woche stattfinden, und von dem Äusfall derselben wird es abhängen, ob für nächstes Jahr ein ordnungsmäßiges Budget zu Stande kommt oder nicht. Beiläufig erwähnt, zählt die vereinigte Linke des Folkethings gegenwärtig 67 Mitglieder, von denen 38 der gemäßigten und 28 der radialen Richtung angehören; die Richtung des einen Mitgliedes ist zweifelhaft.

Amerika. Washing ton, 31. Januar. (W. T. B.) Der von der Finanzkommisfion vorbereitete neue Tarifbill⸗ entwurf soll dem Kongresse morgen vorgelegt werden. Der Entwurf schlägt eine Reduktion von durchschnittlich 20 Proz. auf die gegenwärtigen Zölle für alle taxirten Artikel mit Ausnahme der Weine, des Branntweins, der Cigarren und anderer ähnlicher en n,, vor. Für letztere sollen die bisherigen Zölle unverändert bestehen bleiben. Der Entwurf schafft ferner die soge— nannten zusammengesetzten Zölle (compound. duties) ab und verändert die Zölle ad valorem in spezifizirte Zölle, und zwar in allen den Fällen, wo die Veränderung dem Export der amerikanischen Manufakturen zu gute kommt, während der freie Import von Rohstoffen begünstigt. wird. Der Entwurf führt ferner einen Schutz sür die amerikani⸗ schen Fabrikmarken ein im Auslande. Die Dampf⸗ maschinen für den Ackerbau und das Material für den Bau von Schiffen sollen von jedem Zolle frei sein. Ferner werden in dem Entwurfe Vorschläge gemacht, um den Ländern gegenüber, welche den Import amerikanischer Produkte erschweren, Amerika auf gleichen Fuß mit den meist⸗ begünstigten Nationen zu stellen. Der Entwurf beschrankt die taxirten Artikel auf 5090 Nummern; die Kosten für die Er⸗ hebung der Zoll⸗ und Douanegebühren werden auf 4 Mill. Doll. reduzirt und die Einnahmen an Zöllen auf 165 Mill. Doll. geschätzt, so daß sich also gegen 1877 ein Mehrertrag von 17 Mill. ergiebt. . .

Im Senate brachte Christiancy ein Amendement zu der Blandschen Silberbill ein, nach welchem das Gewicht für den Silberdollar auf 434 Gran festgesetzt wird.

(W. T. B.) Der Senat hat heute eine Bill ange⸗ nommen, wonach der Regierung 200 600 Dollars, behufs Errichtung von Forts zum Schutze der Grenze am Rio grande bewilligt werden. Ferner wurde der mit den Samoa⸗Inseln abgeschlossene Freundschafts⸗ und Friedensvertrag ratifizirt. Zu der Blandschen Silber⸗ bill sind noch zwei weitere Amendements angemeldet.

Afrika. Egyp ten. Kairo, 31. Januar. (W. T. B.) Der Khedive hat in Folge der Weigerung der Kommission für die Kasse der öffentlichen Schuld, an der neu eingesetzten Enquetekommission theilzunehmen, in einem Schreiben die . tervention Göschens und Jou berxts angerufen. Wie die „Agence Havas/ vom 31. Januar aus Paris meldet, scheine das Gerücht von einer Zahlungseinstellung des Khedive dadurch ver⸗ anlaßt zu sein, daß der Khedive am 30. in Kairo ein Dekret veröffentlichen ließ, wonach aus Anlaß der beträchtlichen De⸗ fizits in den letzten Jahren eine Untersuchungskommis⸗ sion zur Prüfung der Finanzlage eingesetzt worden ist, und daß die für die Kasse der öffentlichen Schuld bereits bestehende Kommission sich weigerte, an jener Untersuchungs⸗ kommission Theil zu nehmen, weil sie der Ansicht ist, daß die der Kasse der öffentlichen Schuld überwiesenen Einnahmen irgend welcher Prüfung durch die neue Untersuchungskommis⸗ sion nicht unterzogen werden könne.

Der russisch⸗türkische Krieg.

London, 31. Januar. (W. T. B.) Im QOberhause erklärte Lord Derby Lord Stradheden gegenüber, er habe niemals behauptet, daß die en glische Flotte unter keinerlei denkbaren Umständen nach Konstantinopel gehen dürfe. Es könnten vielmehr recht wohl Umstände eintreten, wo die Entsendung der Flotte nach Konstantinopel ein Akt der Zweck= mäßigkeit sein und den allgemeinen Frieden durchaus nicht gefährden würde, wo dieselbe sogar, wenn sie im Interesse der Humanität unternommen werde, die Erhaltung des Friedens fordern könne. Im weiteren Verlaufe der Sitzung richtete

embroke die Anfrage an die Regierung, ob sie bei dem riedensschlusse für den Schutz der muselmännischen evölkerung Sorge tragen werde. Der Herzog von Ar⸗

all sein werde. Argyll betonte die Tyrannei der i . in und in den griechischen Provinzen und führte aus, Derjenige, der den Letzteren gerathen habe, von der Rebellion abzustehen, habe eine große Verantwort⸗ lichkeit übernommen. Die Lords 263 Buccleuch und

36 wünschte zu wissen, ob ein Gleiches für die Christen der

iffen die Sprache Argylls an, Lord Ripon recht⸗ en. ö. Graf . erklärte, er lege Armenien

nicht die ihm von mancher Seite hinsichtlich des eng⸗

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lischen Interesses zugeschriebene Wichtigkeit bei, aber er

bezweifele, daß man weise gethan habe, eine Sprache

zu führen, welche die Russen zum Vormarsch in jener Rich⸗ tung ermuthigte. Argyll habe dem zunehmenden Fanatis⸗ mus der Muhamedaner in Asien und der pvolitischen Unbe⸗ deutendheit Frankreichs den Krieg zugeschrieben, indessen seien die in Folge der finanziellen Verlegenheit der Türkei vorge⸗ nommenen Vermehrung der Steuern eine einfachere Erklärung hierfür. Die englischen Depeschen trügen keine Schuld an dem Ausbruche des Krieges; der Vormarsch der Russen sei viel⸗ mehr wahrscheinlich schon vor den lokalen Ruhestörungen in der Herzegowina geplant gewesen. Was den jetzigen Zustand der Türkei betreffe, so möchte er erst klarer sehen, wodurch derselbe ersetzt werden solle. Die erste Sorge sei die Lösung unter Zustimmung und Mitwirkung aller europäischer Mächte. Sobald der Regierung die Frie⸗ densbedingungen bekannt seien, werde sie dieselben auf das Eingehendste und Ernsteste erwägen. Eine Pflicht der Regierung sei die Sicherung des halbcivilisirten Landes, wo ein starker Fanatismus herrsche, und gleiche Gerechtigkeit für Muhamedaner und Christen herzustellen. Lord Stanhope fragte an, ob die Regierung von dem Abschlusse des Waffenstillstandes benachrichtigt worden sei, oder ob irgend, ein Vorschlag, betreffs der Besetzung von Kon⸗ stantinopel durch die Russen ausschließlich oder in Gemein⸗ schaft mit einer anderen Großmacht vorliege. Graf Derby erklärte, er bedauere, die erste Frage verneinen zu müssen; er habe vor 2 Stunden den Grafen Schuwaloff gesehen, der eben⸗ falls noch keine Nachricht über den Abschluß erhalten habe. Er habe auch eine vertrauliche Mittheilung des Fürsten Gorschakoff an den Grafen Schuwaloff gesehen, in welcher ersterer erklärt, er könne sich die Verzögerung des Abschlusses des Waffen⸗ stillstandes schwer erklären. Andererseits habe bekanntlich die Pforte schon vor länger als einer Woche ihren Delegirten Instruktionen gesandt. Die Verzögerung sei daher nicht Schuld der Türkei. Er hoffe, die Erklärung für dieselbe bald zur Hand zu haben. Hinsichtlich der Frage, ob die Besetzung Konstantinopels durch Rußland allein, oder durch Rußland in Gemeinschaft mit einer anderen Großmacht jüngst als eine der riedensbedingungen aufgeworfen worden sei, könne er ohne . verneinend beantworten. Rußland habe weder vorge⸗ schlagen, daß der Besetzung Konstantinopels durch die Russen eine diplomatische Sanktion gegeben werde, noch sei eine ge⸗ meinsame Besetzung vorgeschlagen worden.

Im Unterhau se erklärte Northeote auf eine An⸗ frage Chaplins, der Waffenstillstand sei, soweit seine Infor⸗ mationen gingen, noch nicht unterzeichnet. Daß die Russen in südlicher Richtung vorrückten, sei richtig, unbekannt sei, welchem Ziel ihr Vormarsch gelte. England halte bis jetzt unverändert an den in der Maingte Lord Derbya's dar⸗ gelegten Bedingungen fest. Demnächst kündigte Kenealy an, daß er morgen die Regierung darüber befragen werde, ob es wahr sei, daß der Dreikaiserbund vollständig wieder her⸗ gestellt sei, während Jenkins morgen von der Regierung Aus⸗ kunft verlangen will, ob ein Theil des verlangten Kredits be⸗ reits verausgabt sei. Auf eine weitere Anfrage Chaplins erklärte Unter⸗Staatssekretär Bouxrke, der Telegraph zwischen Konstan⸗ tinopel und Adrianopel sei bis zum 29. ungestört gewesen, er höre, daß derselbe heute zwischen Gallipoli und Konstantinopel unter⸗ brochen sei. Nachdem Unter⸗Staatssekretär Bourke endlich noch auf eine Anfrage Hay's geantwortet hatte, die Regierung stehe noch mit Konstantinopel darüber in Kommunikation, wie wiele Personen dortselbst etwa zu einem Anspruch auf Eng⸗ lands Schutz berechtigt seien, begründete Forster seinen be⸗ reits bekannten, gegen die Kreditforderung gerich⸗ teten Antrag. Er führte aus, die Kreditforderung sei ohne Beispiel. In den Friedensbasen berechtige England nichts zu einem Verdachte. Nichts gefährde Eng⸗ lands Interessen. Die Forderung Rußlands in Be⸗ treff der Dardanellen sei natürlich und der Erwä⸗

ung Europas würdig. Die beabsichtigt gewesene Ent⸗ endung der englischen Flotte zum Schutze des englischen Unterthanen und des englischen Eigenthums sei ver⸗ ständlich, Zum Zwecke der Offenhaltung des Wasser⸗ weges aber wäre eine solche ein Bruch der Neutralität ge⸗ wesen. Die Regierung könne mit der Stimme der einigen Nation auf der Konferenz nur auftreten, wenn sie wirklich ein englisches Interesse vertrete, wie die Sicherung des Weges nach Indien und die Integrität Egyptens. Die Frage der permanenten Besetzung Konstantinopels betreffe mehr das österreichische als das englische Interesse. Indeß sei die Regierung doch behufs der Verhinderung der permamenten De rr, Konstantinopels und der ausschließlichen Gewährung der Durchfahrt durch die Dardanellen für Rußland, zu unter⸗ stützen. Die gute Verwaltung der europäischen Türkei sei ein englisches Interesse. Bis jetzt sei aber kein wirkliches englisches Interesse gefährdet. Der Staats sekretär des Innern, Cro ß erklärte . die Ansicht von einem Vorhandensein einer Kriegs⸗— partei im Kabinete für unbegründet. Der Kredit sei nicht als ein allgemeines Vertrauensvotum verlangt. Es würde nur Geld für den Nothfall gefordert. Die Opposition möge beweisen, daß die Regierung ihren Versprechungen un⸗ tren geworden sei, oder ihre Politik verändert habe. Die Reden der Opposition außerhalb des Hauses seien von einem lügenhaften Geiste durchdrungen. In dem Antrage Forsters stecke ein böser Geist. Die Opposition versuche die Meinung zu verbreiten, daß die Regierung der Türkei Hoffnung au Hülfe gebe. Die erh en rng bei dem Abschlusse der Friedens⸗ basen sei die Schuld Rußlands. Welche strategischen Mittel ebe es für den fortgesetzten Vormarsch der Russen, wo doch die nnahme der Friedensbasen bekannt sei? Croß bezeichnet die egen als Russenfreunde, worauf lärmende Rufe: Zurückziehen!“ erfolgen. Croß modifizirt darauf seine AUeußerung und schließt seine Rede, wie bereits gemeldet, mit dem Hinweis, daß das einzige Streben der Regierung sei, einen vollständigen, wirksamen und dauerhaften Frieden her⸗ beizuführen. Mehrere Redner sprechen für, mehrere gegen den Antrag Forster. Bright befürwortet ernstlich den Frie⸗ den. Croß habe von dem lügenhaften Geiste der Reden der Oppositionspartei gesprochen, aber wie stehe es mit den Neden Lord Beaconsfields und anderer Minister! Die Kriegführen⸗ den seien berechtigt, den Frieden selbständig herzustellen, o lange nicht die Interessen anderer Mächte verletzt würden; das Interesse Englands sei die Freiheit der Christen und Muselmänner in der europäischen, Türkei. England habe kein Interesse in Asien. Eine mäßige Kriegsentschädigung Rußlands und die Forderung der Oeffnung der Dar anellen seien berechtigt. Die Friedensbasen geben zu keinerlei Befürchtung Anlaß. Nichts könne die unwürdige Eifersucht

gegen Rußland nähren oder eine drohende Haltung Englands

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