Abschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. Berlin, 2. Februar. v. Kren ski, Gen. . und Commdr. der 6. Feld⸗ Arft. Brig. mit Pens. v. Kornatz ki, Oberst von der Armee, in , Abschiedsgesuches, mit Pens. und der Unif. des Inf. Regtg. Nr. 25, zur Disp. gestellt. v. Hackewitz, Rittmeister a. D, zuletzt von der Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 2, der bedingte Anspruch auf Civilanstellung verliehen. — 5. Februar. NVölde ke, außeretatsm. Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst der Abschied be—⸗
will igt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berl in, 9. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König ließen Sich gestern im Laufe des Tages von dem Minister des Königlichen Hauses, Freiherrn von Schleinitz, und dem Polizei⸗Präsidenten von Madai Vor—⸗ trag halten.
Heute nahmen Se. Majestät militärische Meldungen, so⸗ wie die Vorträge der Chefs des Militär⸗ und des Civilkabinets und des Staats⸗Ministers von Bülow entgegen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag militärische Meldungen entgegen.
Gegen Mittag statteten die Höchsten Herrschaften mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Charlotte der Prinzessin Elisabeth, Königliche Hoheit, einen Gratulations— besuch zum Geburtstage ab.
Nachmittags gegen 2 Uhr begab Sich Se. Kaiserliche und r,, der Kronprinz zum Jagddiner nach Schloß
runewald.
— Gestern wurde eine Königliche Parforcejagd im Grunewald abgehalten. Mit derselben war die fünzig⸗ jährige Jubelfeier der Parforcejagden verbunden.
Im Laufe des Vormittags hatte sich im Palais Sr. Kö⸗ niglichen Hoheit des Prinzen Carl das Jagdcomits versammelt, um dem Prinzen, Höchstwelcher seit fünfzig Jahren an der Spitze des Parforcejagd⸗Vereins steht, seine Glück— wünsche darzubringen und einen prachtvollen silbernen Humpen zu überreichen.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl begab Sich als— dann zur Jagd, nach deren Beendigung im Jagdschloß Grune— wald ein Diner stattfand, zu welchem auch Se. Kaiserliche und Königliche Hoheir der Kronprinz eingetroffen war.
Den Toast auf Se. Majestät den Kaiser und König brachte der Major von Grävenitz vom 1. Garde⸗ kö aus, der das Schwein ausgehoben atte. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz trank auf das Wohl des hohen Jubilars, Höchstwelcher in be— wegten Worten dankte und wünschte, daß das edle Vergnügen der Parforcejagd zur Belebung des Reitergeistes noch lange blühen möchte.
Nach Aufhebung der Tafel kehrte die hohe Gesellschaft nach Berlin zurück.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu— sammen.
— Aus Odessa wird amtlich gemeldet, daß die Russische Dampfschiffahrts und Handelsgesellschaft, welche seit dem rühjahr vorigen Jahres ihre Fahrten auf dem Schwarzen eere eingestellt hatte, diese wenigstens zum Theil wieder aufgenommen hat. Die wieder erbffneten Linien sind die Lokallinie nach Sewastopol und die Krim⸗Kaukasische Linie, deren Dampfer die Plätze Eupatoria, Sewastopol, Jalta, Theodosia, Kertsch, Novorossiesk, Sulhum und Poti anlaufen.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (63.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten beschäftigte sich das Haus mit der Berathung von Petitionen:
Der Kreisphysikus, , Dr. Wiener zu Kulm, petitionirt um Reorganisation des Medizinalwesens und Be⸗ willigung von ausreichendem Gehalt ꝛc. an die Kreisphysiker.
Die Bu getkommission beantragte durch ihren Referenten Abg. Dr. Virchow, daß das Haus die Erwartung ausspreche, die Regierung werde baldigst einen Gesetzentwurf über die mehrmals in nahe Aussicht gestellte Reorganisation des Medi⸗ zinalwesens vorlegen, and über die Petition zur Tagesord⸗ nung her ben,
Der Regierungs⸗Kommissar Geheime Regierungs- Rath Bosse erklärte, daß die Regierung mit dieser Reform beschäf— tigt sei und daß es derselben hoffentlich gelingen werde, den geforderten Gesetzentwurf bald vorzulegen.
Der Kommissionsantrag wurde angenommen.
Auf, mehrere Petitionen, betreffend die Aufhebung der Brückenzölle bei Torgau und Wittenberg über die Elbe, bean— tragte die Kommission, die Regierung aufzufordern, bei Vor— legung des nächsten Etats auf Beseitigung der fiskalischen Brückenzölle, erforderlichen Falls im Wege der Gesetzgebung Bedacht zu nehmen.
Das Haus genehmigte diesen Antrag.
Bei der Petition der Amtsvertreter Namens der Amts- versammlung des Amts Stolzenau, den neuen Fährgeldtarif für die fiskalische Jahr zu Stolzenau betreffend, hatte die Budgetkommission en Antrag gestellt, die Petition der König⸗ lichen Staatsregierung zu nochmaliger Prüfung des 2. 3 Anhörung der Amtsversammlung zu Stolzenau zu über— weisen.
Der Antrag der Kommission wurde angenommen. .Der Schiedsmann und Redacteur Liepmannssohn hatte eine Petition dahin eingereicht, den . in geeigneter Weise zu veranlassen, auf eine Beschwerde des Pe—⸗ tenten über das Kammergericht materiell zu entscheiden. Der Petent hatte sich beschwert, daß er vom Kammergericht in ver⸗ ener Weise behandelt und von seinem Amte enfetzt wor— en sei.
Die Justizkommission beantragte, über diese Petition zur Tagesordnung überzugehen. Nach kurzer Debatte wurde die— ser Antrag angenommen.
Eine Anzahl . welche den Elbumfluth⸗Kanal und das Pretziener Wehr betreffen, sollten nach dem AÄntrage der Agrarkommission zum Theil durch Uebergang zur Taget— ordnung erledigt, zum andern Theil der Regierung als Ma— terial für ihre Erwägungen überwiesen werden.
eine erneute umfassende Prüfung, 5 Vollendung des gesammten Regu , . und Feststellung einer ander⸗ weiten, den durch dasselbe herbeigeführten thatsächlichen Ver⸗ äaltnissen entsprechenden Vertheilung der Lasten zwischen dem taate und den Interessenten unter eventueller Abänderung des Statuts vom 24. Juli 1868, soweit solche nothwendig er⸗ scheint, zu überweisen. Hierzu beantragte der Abg. Frhr. von 6 den Petenten die Kosten des Pretziener Wehrs zu ersetzen. Nach einer kurzen Bemerkung des Regierungs⸗Kommissars wurde der Antrag Bonin⸗Heereman angenommen. Es folgte der Bericht der Agrarkommission über die Petition von Protokollführern der Spezialkommission für Aus⸗ einandersetzungssachen zu Mühlhausen in Thüringen um Er⸗ wirkung der , Der Berichterstatter Abg. Dr. Dammann beantragte im Namen der Kommission, die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung dahin zu überweisen, daß sie den bei den Spezialkommissionen beschäf⸗ tigten, vorzüglich bewährten Protokollführern gemäß den Re⸗ solutionen des Hauses vom 2. März 1874 und vom 2. März 1877 eine angemessene Pensionsberechtigung in ähnlicher Weise, wie es früher bezüglich der Kommissarien und Feldmesser ge⸗ schehen, beilege oder in anderer Weise dafür Sorge trage, daß denselben von dem Zeitpunkt ihrer Dienstunfähigkeit ab eine entsprechende Unterstützung zu Theil werde. Der Antrag wurde angenommen. Die Petition des Vorstandes der Gemeinde Rhumspringe,
werks Weinhagen an die Gemeinde Rhumspringe, wurde der Regierung zur Erwägung überwiesen.
Die Petition der Lippmühlenbesitzer Brülle und Genossen zu Lippstadt, enthaltend Beschwerden über Entziehung des ihren Mühlen nöthigen Wassers, beantragte der Bericht⸗ erstatter Abg. Vogeley im Namen der Agrarkommission, der Regierung mit der Aufforderung zu überweisen, zu veran⸗ lassen, daß wenigstens vorab und bis zu einer anderweiten Regulirung schleunigst durch die Meliorationssozietät der Bocker Haide die Wiedereröffnung des Rückleitungskanals, sowie das Rückleiten des Wassers in die Lippe oberhalb der Stadt Lippstadt wieder hergestellt und erhalten werde.
Der Antrag wurde angenommen.
Die Petition des Kirchenvorstehers Winkelmann zu Münster, Amts Soltau, Provinz Hannover, hat das Beitrags⸗ verhältniß zu den Lasten der betreffenden Gemeinden und Kirchen⸗ und Schulverbände zum Gegenstande und führt aus, daß der Fiskus an seinem Grundbesitze in den Bezirken dieser Gemeinden und Verbände in ungenügender Weise zu den Lasten beitrage, beziehungsweise davon sich ganz losmache und daß die Beitragspflichtigen in Folge dessen in ungerechtfertigter Weise prägravirt würden.
Das Haus ging über die Petition in der Erwägung, daß die Frage, ob in den Kirchen- und Schulgemeinden, denen die Petenten angehören, der Fiskus zu den Kirchen- und Schul⸗ lasten als dinglichen beizutragen ö. im Rechtswege zu ent⸗ scheiden sei, und ferner, daß gegenwärtig dem Landtage der Monarchie der Entwurf zu einem Kommunalbesteuerungs⸗
esetze zur verfassungsmäßigen Zustimmung von der König⸗ ichen Staatsregierung vorgelegt sei, in welchem die Beitrags⸗ leistung des Fiskus zu den Gemeindelasten geregelt werden werde, zur Tagesordnung über.
Der Vorstand des Bürgervereins der Stadt Loitz in Neu⸗ vorpommern wendet sich au das Haus der Abgeordneten mit der Bitte, bei der Staatsregierung dahin zu wirken, daß in den Städten von Neuvorpommern und Rügen, mit Ausnahme von Stralsund und Greifswald, die bestehenden veralteten Stadtrezesse durch die Städteordnung für die Provinz Schleswig⸗ Holstein vom 17. März 1875 ersetzt werden mögen.
Die Petition wurde der Staatsregierung als Nachweis . einer Revision der Städteverfassungen über⸗ wiesen.
Der Magistrat von Berlin hat seit dem Jahre 1869 den norddeutschen Bundesfiskus, später den deutschen Reichsfiskus von dessen im Stadtbezirke belegenen Grundstücken mit zu der Gemeindeeinkommensteuer veranlagt. Er hält sich dazu berech⸗ tigt durch die Bestimmungen des 5. 4 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 und des §. 1 des bestätigten Regulativs, be⸗ treffend die , , einer Gemeindeeinkommensteuer in der Stadt Berlin, nach welchen hi ch wie juristische Personen, welche, auch ohne in dem Stadtbezirk zu wohnen, darin Grund⸗ besitz haben oder ein stehendes Gewerbe betreiben, zu den auf den Grundbesitz oder das Gewerbe und auf das aus jenen Duellen fließende Einkommen gelegten Lasten und Abgaben beizutragen verpflichtet sind.
Das Reich erkennt diese Berechtigung nicht an. Einen Exekutionsversuch hat der Minister des Innern inhibirt. Der Magistrat bittet, seinen Ansprüchen Anerkennung zu verschaffen. Die Kommission beantragte, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Der Regierungs-Kommissar, Geheime Regierungs⸗-Rath Herrfurth, wies darauf hin, daß die preußische Regierung an ihren im Kommunalsteuergesetz zum Ausdruck gebrachten Prin⸗ zipien über die Besteuerung der Forensen festhalte, daß man es aber bei dem Reiche, welches die aus Landesgesetzen her—⸗ geleiteten Ansprüche der Kommunalbehörden nicht anerkenne, mit einer vis major zu thun habe, gegen welche man eine Exekution nicht zulassen könne.
Nachdem der Abg. hr. Meyer (Breslau) und der Refe⸗ rent Abg. Götting den Kommissionsantrag empfohlen hatten, trat das Haus diesem Antrage bei. Schluß der Sitzung 4 Uhr.
— In der heutigen (64) Sitzung des Hauses der Abgeordneten welcher der Justiz-Minister Br. Leonhardt und mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, erledigte das Haus ohne Debatte in dritter Berathung den Gesetzent⸗ wurf, betr. die Aus dehnung verschiedener preußischer Gesetze auf den Kreis Herzogthum Lauenburg. Ez ö. alsdann die dritte Berathung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum deutschen Gerichts⸗ verfassungsges etze. Eine Generaldebatte fand nicht statt. Es lagen nur zwei Anträge vor; der erste zu 5. 20 von dem Abg. Dr. Horwitz, welcher lautet:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die ersten beiden 6 des 5. 20 in folgender Fassung anzunehmen: Die Sitze und Bezirke der Amtsgerichte werden durch den Justiz ·Minister bestimmt. Dieselben können vom 1. Oktober 1881 ab nur durch Gesetz verändert werden.
Der . Dr. Leonhardt erklärte, daß er weder den Beschlüssen zweiter Lesung, noch dem Antrage Horwitz voll und ganz beistimmen könne. Er müsse die Verantwortung, welche aus der Ablehnung der Regierungsvorlage resultire,
Der Abg. von Bonin beantragte, diese n Po⸗ sitionen der Regierung zur Erwägung und als Material für
betreffend Veräußerung oder Verpachtung des Domänenvor⸗
Außerdem sprachen hierzu die Abgg. Dr. Lasker, Schütt von Köller und Berger. Der Abg. Lbwenstein beantragte, in dem Antrage Horwitz statt der Worte „durch den Hl Minister“ zu setzen; „durch Königliche Verordnung“, damit das Staats-Ministerium entscheidend mitwirke.
Mit diesem Verbesserungsantrage erklärte sich der Justiz⸗ Minister Dr. Leonhardt gern einverstanden.
Der Antrag Horwitz mit dem Unterantrag Löwenstein, welcher eventualiter angenommen war, wurde abgelehnt, und der 8. 20 nach den Beschlüssen zweiter Lesung genehmigt.
Der zweite der gestellten Anträge bezog sich auf den früheren 8. 42, der in der zweiten Lesung mit Stimmen⸗ gleichheit abgelehnt war. Die Abgg. Krech, Thilo, Dr. Hor— witz und Köhler (Göttingen) beantragten die Wiederherstellung in ee n, Fassung:
„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
1LHinter 8 48 folgenden neuen Paragraphen einzuschalten: Das Ober ⸗ Landesgericht in Berlin ist ausschließkich zuständig für die Verhandlung und Entscheidung: 1) über die nicht zur Zufrändigkeit des Reichsgerichts gehörenden Revisionen gegen Urtheile der Straf— kammern in erster Instanz; 2) über die Revisionen gegen Urtheile der Strafkammern in der Berufungsinstanz und über alle Be— schwerden gegen Entscheidungen der Strafkammern, sofern eine nach allgemeinen Landesgesetzen strafbare Handlung den Gegenstand der Unkerfuchung bildet. In den unter Nr. T bezeichneten Beschwerde— sachen findet bei Zweifeln über die Zuständigkeit der 5. 338 der Deutschen Strafprezeßordnung entsprechende Anwendung.
2 9 * 8. 49 hinter den Worten „Berlin ist“ einzuschalten das ort „ferner.“
Der Abg. Löwenstein erklärte sich für Aufrechterhaltung des Paragraphen, worin ihm der Justi⸗-Minister Dr. Leon— hardt beitrat, der ebenso die Nothwendigkeit der Wahrung der Rechtseinheit in Landesstrafsachen für Preußen hervorhob wie die Unmöglichkeit, mit dieser Aufgabe das Reichsgericht zu betrauen. (Schluß des Blattes.)
— Nach der vom Reichseisenbahn⸗Amt aufgestellten. in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über im Monat Dezember v. Is. beförderte Züge und deren Verspätungen wurden auf 57 größeren Eisen— bahnen Deutschlands (exkl. Bayerns), mit einer Ge—⸗ sammtlänge von 35 924,75 km, an fahrplanmäßigen . befördert: 11 862 Courier⸗ und Schnellzüge, 77 760 Personen⸗ züge, 37 4090 gemischte und 68 464 Güterzüge; an außer— fahrplanmäßigen Zügen: 1001 Courier⸗ Personen⸗ und gemischte, und 24 594 Güter- resp. Arbeitszüge. Im Ganzen wurden 588 187 887 Achskilometer bewegt, von denen 166 667 551 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 127 022 fahrplanmäßigen Courier⸗, Schnell-, Perso⸗ nen⸗ und gemischten Zügen im Ganzen 1789 oder 1,41 pCt., (gegen 2,353 pęt. in demselben Monat des Vorjahres, resp. 9,72 pCt., im Vormonat). Von diesen Verspätungen wur—⸗ den jedoch 863 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß 926 Verspätungen oder 0, 3 pCt. (gegen O, 45 pCt. im Vormonat) der k Züge entstanden. In demselben Monat des Vorjahres 6 auf 55 Eisenbahnen 1670 Züge, oder 1,37 pCt. der beförderten Züge, sonach O, 64 pCt. mehr. In Folge der Verspätungen wurden 308 Anschlüsse versäumt (gegen 517 in demselben Monat des Vorjahres, resp. 132 im Vormonat).
— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 2. Februar 1878 geprägt worden, an Goldmünzen: 1165 337 820 6. Doppelkronen, 365 299 459 S Kronen, 26 666 810 6 halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 239 062 920 S6; an Silbermünzen: 71 653 0g5 S6 5⸗Markstüche, 977 810 892 S6 2-Markstücke, 146 426 666 S 1⸗Markstücke, 71 486 552 S 50⸗Pfennigstücke, 35 717 922 S 86 20⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung an Goldmünzen: 1557 304 080 ½S½; an Silbermünzen: 423 095 127 S6 80 9.
— Die vpierzehntägige Frist für die Stempelung einer stempelpflichtigen Urkunde beginnt, nach einem Er— kenntniß des Ober⸗Tribunals, Senats für Strafsachen, vom 16. Januar d. Is.,, mit dem Tage ihrer Vollziehung durch Namensunterschrift resp. Namensunterschriften. Die be— wußte oder irrthümliche Vor- oder Nachdatirung einer Urkunde wirkt auf den Fristenlauf nicht ein.
Bayern. München, 7. Februar. Der König hat den Landtag bis zum 16. Februar einschließlich ver län— ar. — In der heutigen Sitzung der Abgeordneten⸗ ammer wurden die letzten Postulate des Kultusetats erledigt: für Unterstützung von protestantischen Geistlichen der Pfalz, dann für die Generalsynode, wobei der Abg. Beckh über die Nothwendigkeit von Reformen in den Verhältnissen der protestantischen Kirche sprach; endlich der Etat des israeli— tischen Kultus. Die übrigen Ausgaben für kirchliche Zwecke wurden sämmtlich nach den Ausschußanträgen genehmigt. Bei der Berathung des Etats der Staatsschuld motivirte der Referent, Abg. Frankenburger, eingehend die bereits mitgetheilten Ausschußanträge, welche nach einer sehr kurzen Erörterung zur Annahme gelangten. Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde der Etat der Straßen- Brücken⸗ und Wasserbauten theilweise erledigt. — Die Interpellation, welche der Abg. Freytag bezüglich des dem Bundesrath vorliegenden Gesetzentwurfs über die Stell— vertretung des Reichskanzlers an die Königliche Staatsregierung einreichte, wurde in der ultramontanen Kammerfraktion berathen und festgestellt, und zwar, wie die Allg. Htg.“ hört, auf Anregung des Abg. Jörg. Der Intẽrpellant wünscht Aufschlüsse über die Stellung der bayeri⸗ schen Staatsregierung zu dem genannten Gesetzesvorschlage. — J. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer verlas in Abwesenheit des Abg. rita der Abg. Kapp die bereits angekündigte Interpel⸗ ation über die Stellung Bayerns zu dem dem Bundes— rathe vorliegenden Gesetzentwurfe, betreffend die Stellver— tretung desReichskanzlers. Der Minister von Lutz erwi⸗ derte darauf, das Ministerium sei der Ansicht, daß über das Ziel und den Zweck des in Rede stehenden Gesetzentwurfes nur durch die Theilnahme eines seiner Mitglieder an den Sitzungen des Bundesrathes ein Urtheil gewonnen werden könne. Der Minister von Pfretzschner h sich deshalb nach Berlin begeben. Die Regierung sei alsfo nicht in der Lage, die erwünschte Auskunft zu ertheilen.
Sachsen. Dresden, 8. Februar. Die Erste Kam⸗ mer bewilligte heute, in Uebereinstimmung mit dem Beschlusse der Zweiten Kammer, zur Erbauung eines Staats⸗Gym⸗ nastums in Leipzig die bei Pos. 7 des außerordentlichen
dem Hause überlassen.
Budgets geforderte Summe von 463 000 Berechnungsged. — Die Zweite Kammer bewilligte heute die Position für
irtführung und Vollendung der bei Uebernahme der Leipzig—⸗ ann Eisen bahn im Gange befindlichen Bauten ꝛc., che von 9 O34 860 S6 mit Zustimmung der Staatsregierung n der Deputation quf 8 549 869 S6 abgemindert worden
* Die Abgg. Oehmichen und Klopfer be⸗
in dieser Höhe. i ollen ö. Interesse der Ärbeiterbevölkerung der betref⸗ enden Gegend die baldige Inangriffnahme des Baues der 8 Riesa⸗Lommatz sch⸗Nossen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 7. Februar. NMgdb. Ztg.) Dem Landtage ist auch ein zwischen dies⸗ eitigen und sachsen⸗meiningenschen Kommissarien vereinbarter ertrag über Grenzregulirung und Ablösung von Grundstuͤcken, die zu den Orten Kranichfeld und Stedten ge⸗ hören, vorgelegt worden. Diese Fluren haben gemischte oheits verhältnisse zwischen Sachsen⸗Weimar und Sachsen⸗ a een, die schon zu mehrfachen Differenzen geführt haben. Der Vertrag ist am 9. Oktober v. J in Eisenach vereinbart und demselben zufolge die Leitung des Sepagrationsverfahrens der Königlich preußischen General⸗Kommission in Merseburg übertragen worden.
Schweiz. Bern, 7. Februar. (N. Zürch. Ztg.) Der Ständerath hat sich bei der Weiterberathung der Erspar⸗ nisse im Militärwesen für die Beibehaltung der mili⸗ tärwissenschaftlichen Kurse am Polytechnikum ausgesprochen.
Großbritannien und Irland. London, 7. Februar. (C. C) Im Unterhause gelangte gestern das Buttsche Pachtgesetz für Irland zur Berathung, dessen zweite Lesung in Abwesenheit Mr. Butts durch Mac Downing be⸗ antragt wurde. Zweck der Maßregel, führte derselbe aus, sei, die Gladstone'sche Reformgesetzgebung zu verbessern. Seit Erlaß jener Maßregel hätten sich die ungerechtfertigten Austreibungen ber Pächter um 30 Proz. vermehrt. Gegnerischerseits wurde eltend gemacht, daß die Maßregel die Landbesitze. jeglichen Rechtes erauben würde, bis auf das, das Pachtgeld, das von jemand Anderem festgesetzt würde, wenn sie es kriegen könnten, einzu⸗ nehmen. Auch der Sollicitor⸗Ceneral schloß sich dem Wider⸗ stande an, da das Gesetz durch Umwandelungen zeitiger Pach⸗ tungen in dauernde (Erb) Pachtungen in das Eigenthums— recht auf das Gewaltsamste . Er bestritt auch, daß die Beziehungen zwischen den Landbesitzern und Pächtern in Irland unbefriedigend seien. Das Gesetz wurde hierauf mit W6 gegen 86 Stimmen abgelehnt. Sir J. Eardley Vilmot erhielt demnächst die Erlaubniß, ein Gesetz, betreffend die An⸗ stellung eines öffentlichen Anklägers, einzubringen. (S; die weiteren Parlamentsverhandlungen unter „russisch⸗ türkischer Krieg“. .
— 8. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses erwiderte der Unterstaats⸗Sekretär Bourke dem Abg. O'Clery, er habe keinen Grund anzunehmen, daß die Unverletzlichkeit des Vatikans und die freie Ausübung der Rechte des Kardinal-Kollegi ums während des Kon⸗ klaves irgendwe gefährdet sein würde.
— (A. A. C). Aus Calcutta wird unterm 5. d. M. telegraphisch berichtet: Die Deputation von 59 Dschowakis, welche jüngst in das englische Lager kam, um Friedensanträge zu machen, hat das Hauptquartier verlassen, da sie die eng⸗ lischen Friedensbedingungen für unannehmbar erachtete.
Frankreich. Paris, 7. Februar. (Fr. C.) Der den Regierungskreisen nahe stehende „Temps“ kann versichern, daß die Minister sich von der entschieden verfassungstreuen Haltung des Marschalls Mac Mahon sehr befriedigt er⸗ klären. Was den Senat betrifft, so will die Majorität dieser Versammlung, demselben Blatte zufolge, gegen die Dringlichkeit der Amnestievorlage, welche heute an sie gelangen wird, nichts einwenden, jedoch wie die Rechte der Deputirtenkammer, darauf bestehen, daß die Amnestie auch auf die vor dem 16. Mai und nach dem 13. Dezember begangenen politischen und Preßvergehen ausgedehnt werde; gegen die Vorlagen, betreffend den Belagerungszustand und den fliegenden Buch— handel, gedenkt die Rechte des Senats ebenfalls keinen Ein⸗
spruch zu erheben. . Versailles, 8. Februar. (W. T. B.) Die Depu⸗ tirtenkam mer genehmigte heute den Gesetzentwurf, welcher bezweckt, zu verhindern, daß der Belagerungs⸗ zustand ohne Genehmigung der Kammer verhängt werden kann, sowie den Gesetzentwurf, betreffend die Freiheit des Colportageverkaufs der Zeitungen. Auf den Antrag Kerjegu's von der Rechten beschloß die Kammer, an dem Tage, wo in Paris die Trauerfeierlichkeit für den Papst stattfindet, keine Sitzung abzuhalten. Die Linke
enthielt sich bei diesem Antrage der Abstimmung.
Italien. Rom, 8. Februar, Nachmittags. (W. T. B.) Der Zusammentritt des Konklave erfolgt in der, im dritten Stockwerk des Vatikans gelegenen, sogenannten Gallerie der geographischen Karten; die Abstimmung wird wahrscheinlich im Konsistorialsaal vorgenommen werden. Der Papst hat In⸗ struktionen hinterlassen, die heute praesente cadazere im Beisein der Kardinäle eröffnet werden sollen. Der Marschall des Konklave, Chigi, hat seine Funktionen bereits angetreten. Die französischen Kardinäle werden morgen, die österreichi⸗ schen und spanischen am Sonntag und Montag erwartet. Nach einer Mittheilung des Kardinalvikars erfolgt die Leichen⸗ feier in der Peterskirche. . (
— (W. T. B.) Abends. Sämmtliche hier anwesende Kardinäle, mit Ausnahme der erkrankten Kardinäle Amat und Panebianco, sind zu einer vorbereitenden Kon⸗ 8 wegen der Leichenfeier zusammengetreten.
lach den neun Tage dauernden Exequien (QNovendialen) er⸗
solgt der Zusammentritt des Konklave. Der Leichnam wird drei Tage lang in der Sixtinischen Kapelle ausgestellt und sodann nach der Peterskirche übergeführt, wo er ebenfalls drei Tage hindurch ausgestellt werden wird.
— 9. Februar. (W. T. B.) Der Herzog von Aosta hat das Kommando über das römische Armee-Corps übernommen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 8. Februar. (W. T. B.) Der Großfürst⸗Thronfolger wird in den nächsten Tagen hier erwartet. — Der italienische Botschafter in Berlin, Graf Launay, hielt heute seine feierliche Auf⸗ fahrt bei Hofe, um dem Kai fer die Thronbesteigung des Königs Hum bert anzuzeigen.
Türkei. Konstantinopel, 30. Januar. Man schreibt der „Pol. Korr.“:
kann, tragen in den Straßen Stambuls und Galatas ihre Leiden, ibre
Pferde beraubt hatten. f Pferde um den Spottpreis von 6) bis 70 Piaster faufen.
Entbehrungen, ihr entsetzliches Elend zur Schau. Die wilden, räuberischen Tircassier kommen gleichfalls von allen Seiten herbei und schleppen ihre Beute mit. Mehrere unter ibnen wurden von den Flüchtlingen als Diejenigen erkannt, welche sie ihrer Werthsachen, ihres Viehes und ihre Dieser Tage konnte man in Stambul In den Straßen, auf den Bazars werden die anderen Beutestücke verschleu⸗ dert, und zwar Leinwand aus Bulgarien, Teppiche, Frauenschmuck= sachen und Kirchengeräthschaften aller Art. Die ganze Stadt gleicht einem ungeheuren Bazar oder einer Karavanserei, wimmelnd von einer ganzen wandernden Bevölkerung, die nach einer neuen Hei⸗ math zieht. Es ist zwar der Befehl gegeben worden, die Circassier zu entwaffnen, inreß wurde derselbe nur zum Theile gus- geführt und ihnen ihre Hadschars, Jagdmesser und Revolver belassen, hinreichend, um den Christen eine wohlbegründete Angst einzujagen. — Die Debatten des osmanischen Parlaments haben in den jüngsten Tagen ein außerordentliches Interesse gebot n. In den Sitzungen kam es zu wenig erbaulichen Enthüllungen über die Bestechlichkeit und Nichtswürdigkeit türkischer Funktionäre sowohl in den europäischen als asiatischen Provinzen. Die Deputirten waren darüber in hohem Grade entrüstet und verlangten sogar die Absetzung und gerichtliche Verfolgung der Schuldigen. Ein armenischer Deputirter, Rupen Effendi, hat indeß gan; richtig bemerkt, daß bereits in der vorigen S ssion ein gleicher Antrag be⸗ züglich des Deftordas (Steuereinnehmer) von Salonichi wegen Ver untreuung bei den Lieferungen für die Armee erboben worden sei. die Regierung denselben deßungeachtet auf seinem Posten belassen hätte, ohne Zweifel, wie der Abgeordnete ironisch hinzusügte, um ihm die Gelegenheit zu erleichtern, sein Vermögen zu vervollständigen. Wenn einmal der Tag des Gerichtes für diese Leute herangebrochen sein
wird, wird der Arm der Justiz jedenfalls bei den höchsten Regionen beginnen und insbesondere alle Paschas ausnahmslos treffen muͤssen.
Der russisch⸗türkische Krieg.
St. Petersburg, 9. Februar. (W. T. B.) Das sensationelle Telegramm Layards erregt hier um so mehr Befremden, als die letzten hier eingegangenen Nachrichten ein vollständiges Einvernehmen zwischen dem russischen Haupt⸗ quartier und den türkischen Delegirten meldeten. Die tele⸗ graphische Verbindung erreicht Adrianopel noch nicht und nur dadurch ist die Wirkung des Telegramms Layards erklärlich. Das „Journal de St. Pétersbourg“ sagt nach offiziellen Quellen, schon am 21. Januar seien den türkischen Delegirten die Bedingungen mitgetheilt, dieselben hätten alsdann neue Vorschristen aus Konstantinopel verlangt. .
London, 8. Februar. (W. T. B.). In der heutigen Sitzung des Oberhauses gab Lord Derby, in Beant⸗— wortung verschiedener an ihn gerichteter Anfragen eine eben⸗ solche Erklärung, wie Northeote im Unterhause Üüber die Ent⸗ sendung eines Theils der englischen Flotte nach den Dardanellen ab und fügte hinzu, was die anderen Re⸗ gierungen thun würden, sei ihm nicht bekannt. So lange der Waffenstillstand nicht unterzeichnet gewesen, wäre die Regie⸗ rung zu dem Glauben berechtigt gewesen, daß die Entsendung der Flotte in die türkischen Gwässer eine unweise und gefähr— liche Politik sein könne, da dieselbe von der Türkei als eine Er⸗ muthigung zum Widerstande, von Rußland als ein Akt der Feindseligkeit und von dem englischen Volke als der erste Schritt zum Kriege hätte angesehen werden können. Allein diese Einwendungen seien jetzt wegfällig und er hoffe, das Haus werde von der Mittheilung befriedigt sein, daß Seitens der Regierung eine Abweichung von der schon lange erklärten und unverändert beobachteten Politik nicht beabsichtigt sei. Lord Granville erklärte, obwohl die Entsendung der Flotte ein sehr ernster Schritt sei, so müsse er doch seiner Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß die Regierung diesen Schritt mit Vorsicht gethan habe, indem sie demselben soviel wie möglich einen europäischen Charakter gegeben. Derby erklärte schließ⸗ lich, die Regierung habe wegen des Einlaufens der englischen Flotte in die Dardanellen einen neuen Firman von der Pforte nicht nachgesucht, der jüngst ertheilte sei noch in Kraft
eblieben.
⸗ — (W. T. B.). Im Unterhguse machte der Schatz⸗ kanzler Northeote dem Hause von den russisch⸗türkischen Waffenstillstands-Bedingungen, sowie von der Räu⸗ mung der Vertheidigungslinien von Konstantinopel Mitthei⸗ lung, und setzte dann den Ernst der Situation auseinander, wies auch auf die Befürchtungen über in Konstantinopel zu gewärtigende Ruhestörungen hin. Es sei in Folge dessen, fuhr Northeote fort, zum Schutze von Personen und Eigenthum ein Theil der englischen Flotte ngch Konstan⸗ tinopel beordert worden. Die englische Regierung habe dies den übrigen Regierungen notifizirt und dieselben einge⸗ laden, dem Schritte Englands, falls sie dazu geneigt sein sollten, sich anzuschließen. Der Schritt Englands sei auch der russischen Regierung notifizirt worden. (Stürmischer Beifall.)
Auf eine Anfrage Gourley's antwortete Unterstaats⸗ sekretär Bo ur ke, Rußland beabsichtige, die an den Donau⸗ mündungen versenkten Torpedos während, des Waffenstill⸗ standes zu beseitigen und die Donaus ö. vorläufig zu überwachen. Auf anderweite Anfrage Montague's erwiderte Schatzkanzler Nort heote, es sei ihm nichts da⸗ von bekannt, daß irgend ein Schutz und Trutzbünd⸗ niß zwischen Rußland und der Türkei unterzeichnet worden sei, auch seien der Regierung weder von dem schwedischen, noch von dem dänischen Kabinet in Bezug auf etwaige Absichten Rußlands und Preußens hin⸗ sichtlich der Ostsee irgend welche Mittheilungen ge⸗ macht worden. Daß 6 Truppen an der Ostsee konzentrirt worden, sei unbegründet, davon, daß dänische Truppen dislocirt worden, um in Schleswi i landen, sei ihm nichts bekannt. — Im weiteren Verlaufe der Ver⸗ handlung hob der Schatzkanzler Northeote bei der Mit⸗ theilung des wesentlichen Inhalts der Waffenstill⸗ stands bedingungen . daß die gestrigen Meldungen Layards sich sonach als korrekt erwiesen hätten und erwiderte auf eine Anfrage Gladstone's, der Regierung sei auf die wegen des Vormarsches der russischen Truppen an das St. Petersburger Kabinet gerichtete Anfrage eine Ant⸗ wort nicht zugegangen. Auf weitere Anfragen erklärte North⸗ cote, die gegenwartige Entsendung der englischen
flotte nach Konstantinopel trage einen anderen harakter, als die vorige und Layard sei beauftragt, von der Pforte die Erlaubniß zum Einlaufen der Flotte in die Dardanellen zu verlangen. Ob Gallipoli in der neu⸗ tralen Zone mit inbegriffen sei, sei ihm nicht bekannt. Der telegraphische Verkehr mit Konstantinopel sei nur über Bombay und Alexandrien möglich. Das Haus ging hierguf in Comitésitzung über die Kreditforderung. der Re⸗ gierung. Die Kreditforderung wurde von Richard bekämpft,
sirung der Entsendung der englischen Flotte absehen, da eine solche jetzt nicht mehr als eine Drohung gegen irgend eine Macht angesehen werden, wohl aber Gutes bewirten könne durch den Schutz, den sie den Personen und dem Eigenthum der Regierung angedeihen lasse. Da nach der Mittheilung der Waffenstillstandsbedingungen eine zeitweilige Besetzung Kon⸗ stantinopels beabsichtigt sein dürfte, so wünsche er die Ver⸗ legenheit der Regierung nicht noch zu vermehren. Er hätte vielmehr gewünscht, daß das Haus der Regierung einstimmi Unterstützung gewähren könnte, aber die Regierung ha noch nicht die geringste Andeutung gemacht über die Politik die sie auf der Konferenz zu besolgen gedenke, noch auch über die Art und Weise, wie sie den Kredit verwenden wolle. Alle Welt, wisse, daß England viel, mehr Geld zum Verausgeben in der Hand habe, als 6 Millionen, daher könnte die Votirung des Kredites die Hände der Regierung auch nicht mehr stärken. Er frage, was die Politik der Re⸗ gierung sei? Die alten Verhältnisse in der Türkei seien nicht wieder herzustellen. Angesichts des Waffenstillstandes sei eine bedingte Neutralität unthunlich; wozu daher ein Kredit zu mi⸗ litärischen Zwecken? Er müsse jedoch der Regierung unter allen Umständen die Verantwortlichkeit überlassen und werde den Kredit nicht bekämpfen; er hoffe, die englische Regierung werde in freundlichem Einvernehmen mit den übrigen Mächten handeln und das Kabinet eine Politik befolgen, welche die Billigung des Hauses finden könnte. (Beifall. Der Schatz⸗ kanzler Northeote erklärte, die Regierung erkenne an, daß eine große Veränderung in der Lage der Türkei eingetreten sei und werde, so weit als möglich, die Interessen der der Türkei untergeben gewesenen Nationalitäten berücksichtigen. Die Regierung wünsche in den Rath der europäischen Mächte einzutreten, um diese Punkte mit den Mächten zu berathen; sie habe keine selbstsüchtigen Absichten und wünsche auch nicht, eine strikte Linie betreffs solcher Punkte zu ziehen, wie die Durchfahrt durch die Dardanellen. England wünsche dort nur die Freiheit des Handels zu fordern und überhaupt über diesen Punkt eine solche Lösung zu schaffen, die es einer einzelnen Macht unmöglich mache, die Dardanellen zu schließen. Bei dieser Frage sei der Handel der gesammten Welt interessirt. Der Zweck der Regierung sei, dieses Inter⸗ esse zu wahren. Der nächste Punkt, welchen die Regierung im Auge habe, sei die ,, der Verbindung Englands mit dem Oriente. Ueber diese Punkte, an welchen andere Länder ein ebenso großes Interesse hätten wie England, wolle er (Northeote) indessen keine bestimmte Basis der Regierungs⸗ politik entwerfen. Die Regierung werde ihr Möglichstes auf⸗ bieten, um erstens eine gute Verwaltung für die Eingangs erwähnten Nationalitäten hinzustellen und zweitens um die Freiheit der Wasserstraßen für den Welthandel, zu sichern, drittens werde die Regierung versuchen, jeder Möglichkeit, das indische Reich durch Egypten zu ge⸗ fährden, vorzubeugen. (Beifall. Die. Regierung sei bereit, auf der Konferenz diese Frage im versöhnlichsten Sinne zu diskutiren; es werde vor allem ihr höchstes Streben sein, eine Lösung herbeizuführen, welche einen möglichst dauer- haften Frieden verheiße, denn die Besorgnisse und die Unge⸗ wißheit der letzten Jahre seien unerträglich geworden. (Bei⸗ fall, Der Zweck des Kredites sei folgender: England besitze nur eine kleine Armee, die aber einer rapi hen Vermeh⸗ rung fähig sei. Ein Theil des Geldes werde dazu veraus⸗ abt, werden, um einen Theil der Armee marsch⸗ ereit zu halten, obwohl er hoffe, die Nothwendig⸗ keit, das Geld zu diesem Zweck zu verausgaben, werde gar nicht entstehen. Allein die Regierung ver⸗ lange, daß ihr das Geld zur Verfügung gestellt werde, um die von ihr angenommene Politik unterstützen zu können. Glad⸗ stone erklärte sich mit den Ausführungen Northeote's zufrie⸗ den, obwohl er nicht einsehe, wie dieselben die Kreditforderung unterstützen sollten. Er hoffe, die Regierung werde von der Pforte die Einwilligung zur Einfahrt der Flotte in Konstan⸗ tinopel erhalten. Er verstehe nicht, wie England über eine zeitweilige Besetzung Konstantinopels klagen könne. Das Votum habe jedoch nichts mit den Zwecken der Regierung auf der Konferenz zu thun. Die Sprache der Regierung hinsichtlich der Dardanellen sei billig; was den Suezkanal angehe, so hätten die Mittelmeermächte ein größeres Interesse an der freien Durchfahrt, als England. Obwohl er indessen die Erklärungen Northcote's so weit billige, so könne er doch nicht vergessen, daß die erste Politik der Regierung auf die Wiederherstellung des status quo der Türkei gewesen sei. Er hoffe, daß diese Politik jetzt ganz ö. worden, da die verschiedenen Nationalitäten der Türkei nicht für Rußland, Oesterreich oder die Türkei, sondern für sich existiren und nur die Civilisation derselben die Hauptsache sei. Rußland habe durch die von ihm gebrachte Opfer das Recht verdient, die slavische Bevölke⸗ rung zu schützen. Er (Gladstone) fürchte Oesterreichs Rolle auf der Konferenz, England möge diese Macht auf der Kon⸗ ferenz bewachen. Oesterreich habe bei jeder europäischen Kom= plikation unglücklicher Weise die Grundsätze einer Politik adoptirt, welche den verwandten Volksstämmen außerhalb der Grenzen Oesterreichs feindlich sei. Oesterreich habe mit großen internen Schwierigkeiten zu kämpfen, diese dürften jedoch keinen unheilvollen Einfluß auf die Lösung der schwebenden Frage haben. Zu solchen Zwecken dürfe England sich nie wieder mit Oesterreich vereinen. Er (Gladstone) habe ein billiges Recht zu verlangen, daß, da Rußland Kanzessionen für die Unterthanen der Türkei Ian habe, England nicht zur Konferenz gehe, um diese Konzessionen gemeinschaftlich mit Oesterreich oder einer anderen Macht zu beschnei⸗ den. Wenn aber die Politik der Regierung den von Northeote abgegebenen Erklärungen entspreche und wenn sie mit Rußland kooperire, wozu brauche man dann nach den Kredit? Die von der Regierung aufgestellten Basen für die Konferenz drohten nicht eine Kollision mit Rußland herbeizuführen, der Zweck des Votums sei daher nicht zu er⸗ kennen und die Forderung selbst ohne Präzedenzfall und ver⸗ fassungswidrig. Obwohl er bereit sei, die von der Regierung entwickelte Politik zu unterstützen, so müsse er doch gegen den Kredit stimmen, weil derselbe nicht konstitutionell sei. (Beifall der Liberalen.)
— 9. Februar. (W. T. B.) Im Unterhause wurde der Kredit schließlich mit 328 gegen 124 Stimmen ange⸗ nommen. Die hervorragenden Führer, darunter Hartington,. enthielten sich der Abstimmung. Gladstone stimmte gegen den Kredit. . . wurde mit stürmischem Beifall der Ministeriellen begrüßt. .
. (W. T. 83 Lord Northeote erklärte gestern im Unterhause, der türkische Botschafter Musurxus Pascha habe
In der Stadt ist Alles Verwirrung, Tärm und Aufregung. Die Flüchtlinge, deren Zahl bestimmt auf 105650 geschäͤtzt werden
von Lord Hartington gebilligt. Letzterer will von einer Kriti⸗
Lord Derby autorisirt, die Angabe der „Daily News“, 2. die englische Regierung die Türkei auf nicht
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