1878 / 42 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Feb 1878 18:00:01 GMT) scan diff

der Regel beim Ende der Finanzperioden in Aussicht genommen werden konnte, diesmal das Bedürfniß eines Zuschusses hervor⸗

treten wird. der letztverflossenen Rechnungsperiode vom

Schon der Abschlu 1. Januar 1876 bis 31. März 1877 hat den Beweis geliefert, denen Neberschüsse

daß die Zeit der fetten Jahre, in

die Regel bildeten, vorüber ist. Der Rechnun asabschluß für 1876577 wird, wie die Ihnen demnächst zugehende Uebersicht Über die Finanzergebnisse dieses Jahres näher darlegt, rechnungsmäßig bereits mit einem Defizit von etwa 1 300000 M abschließen. Dieses Defizit verschwindet indessen und verwandelt sich in einen nicht nennenswerthen kleinen Ueberschuß, wenn die einmaligen Mehrausgaben der Marineverwaltung im Betrage von ungefähr 16 Mill. Mark. welche durch die 3 dieser Verwaltung vorläufig gedeckt worden sind, definitiv auf diese Restbestände übernommen worden, wie Ihnen das von der Regierung vorgeschlagen wird.

Weit weniger günstig, als der Abschluß des . 1876 auf 1877, wird sich der Abschluß des laufenden Rechnungs jahres stellen. Denn es läßt sich schon jetzt übersehen, daß auf der einen Seite die Ausgaben bei verschiedenen Verwaltungszweigen den etat⸗ ** Ansatz überschritten haben und überschrelten werden, wäh⸗ rend andererseits die Einnahmen in ihrer Gesammtheit in nicht un—⸗

erheblichem Maße hinter den Ansätzen des Etats zurückbleiben werden.

Was zunächst die Ausgaben anlangt, so hat sich bei den fort⸗ dauernden Ausgaben der Militärverwaltung ein Mehrbedarf über den Etat herausgestellt im Betrage von etwa 3 800 000 M. Diese Ueberschreitung ist zum größten Theil, d. h. bis zum Betrage von etwa 3 M00 , dadurch entstanden, daß höhere Naturalienpreise für die Verpflegung der Truppen gezahlt werden mußten, sowohl bei den Brotfrüchten, als bei der Fourage. Ich werde auf diesen Punkt etwas näher eingehen, und glaube, es thun zu sollen, weil derselbe auch für die Berathungen des nächstan Etats von Interesse ist, da Auch bei dem nächsten Etat der Mehrbedarf für die Militärverwal— tung hauptsächlich aus den höheren Naturalienpreisen hervorgeht.

Nach den Mittheilungen der Königlich preußischen Militär⸗ verwaltung haben sich die Preise für Roggen, Hafer, Heu und Stroh im laufenden Jahre höher gestellt, für den Ctr. Roggen um 31 , für den Ctr. Hafer um 1 Æ 4 83, für den Ctr. Heu um 38 8, für den Ctr. Stroh um 1 S 33 9. Bei Weizen hat sich allerdings eine Minderausgabe ergeben, indem für den Centner 60 weniger bezahlt zu werden brauchten, als im Etat vorgesehen war. Indessen ist das nur von geringem Einfluß auf den Rechnungsabschluß, weil der Bedarf an Weizen im Verhältniß zu dem Bedarf an den übrigen von mir genannten Naturalien sehr gering ist. In Folge dieser er⸗ höhten Naturalienpreise also ist eine Mehrausgabe von etwa 3 Mil⸗ lionen Mark zu erwarten. Es kommen dazu noch bei der Militär⸗ verwaltung und zwar bei den fortlaufenden Ausgaben: Mehrkosten für Transport- und Vorspannleistungen, bei der Remontirung und für Ersatz von Flurbeschädigungen bei den Truppenübungen, so daß im Ganzen bei den bis jetzt genannten fortdauernden Ausgaben der preußischen Mlitärverwaltung ein Plus von etwa 3 80 900

egenüber dem Etat zu erwarten ist. Es stehen jedoch dieser Summe

inderausgaben bei andern Zweigen der Militärverwaltung im Betrag von etwa 1 800 900 (S6, gegenüber. Hiernach ist bei den unter preußischer Verwaltung stehenden Kontingenten eine Netto⸗ Mehrausgabe von etwa 2 Millionen Mark in Aussicht. Rechnet man dazu für das Königlich sächsische, für das Königlich württem—⸗ bergische Kontingent und für die Nachtragsquote, die an Bayern zu zahlen ist, eine Summe von etwa 400 960 „S, so würde also bei den fortdauernden Ausgaben der Militärverwaltung eine Ueber— schreitung von ungefähr 2400 00 M entstehen.

Bei anderen Zweigen der Reichsverwaltung sind ebenfalls Mehr⸗ ausgaben über den Etat hinaus unvermeidlich gewesen, und zwar sind bei dem Reichskanzler⸗Amt in Folge des Ausbruchs der Rinder⸗ pest im vorigen Jahre etwa 1 200 000 ½ mehr verausgabt. Beim Etat des Reichstages wird sich eine Ueberschreitung der fortdauern—⸗ den Ausgaben um etwa 76 006 M ergeben; es wird außerdem für die baulichen Aenderungen, die im Reichstagsgebäude stattgefunden 2 ein außeretatmäßiger Betrag von 306009 M zu verrech— nen sein.

Bei dem Auswärtigen Amt sind die Mehrausgaben im laufen den Jahre veranschlagt auf 110 000 M, so daß im Ganzen die vor⸗ aussichtliche Ueberschreitung in den Ausgaben die Summ: von etwa 4 085 009 „S erreichen wird.

Dieser Summe gegenüber stehen nun Ersparnisse bei einzelnen Verwaltungszweigen. Es sind bei den einmaligen Ausgaben des Reichskanzler Amts als Ersparniß in Aussicht zu nehmen etwa 240 900 M, bei der Reichs. Justizverwaltung 26 006 S, bei dem all⸗ 6 Pensionsfonds 200 009 MS, an Zinsen der Reichsschuld

O0 Hoh Fe Zieht man diese Ersparnisse im Gesammtbetrage von 1360900 M ab von der vorhin erwähnten Summe der Mehr— ausgabe, so bleibt eine reine Mehrausgabe von 2725 6900 M6

Bei den Einnahmen, meine Herren, jhat sich zunächst auf dem Gebiet der Zölle und Verbrauchssteuern ein sehr erhebliches Zurück— bleiben der wirklichen Einnahmen gegenüber dem Etat herausgestellt. Es liegen mir die vorläufigen Rechnungsabschlüsse bis Ende Ja— nuar vor. Wenn man für die Monate Februar und März gleiche Einnahmen unterstellt, wie sie in den Monaten Februar und März 1877 erzielt worden sind, so ergiebt sich Folgendes: Bei den Zöllen eine Mindereinnahme gegenüber dem Etat von 9 86 O00 MÆ, ich lasse die hunderte weg bei der Rübensteuer eine Mindereinnahme von 7046900 S, bei der Salzstener eine Mehreinnahme von 379 9M de, bei der Tabaksteuer eine Mindereinnahme von 146 009 46, bei der Branntweinsteuer und der Uebergangsabgabe von Branntwein 35 Millionen Mark weniger, bei der Brausteuer und der Ueberganggabgabe 84 000 M weniger.

Diese Mindereinnahmen, abzüglich der kleinen Mehreinnahme an Salzsteuer, betragen demnach 20 275 000 M. Es geht daven noch etwas ab durch die Aversen, so daß man auf eine Mindereinnahme an Zöllen und Verbrauchssteuern im Betrage von rund 26 Mil⸗ lionen gefaßt sein muß.

. es kann dies nicht überraschen, wenn man auf das Ergebniß hinsieht, welches auch in andern Staaten die Zölle und Verbrauchssteuern im vorigen Jahre geliefert haben. Ich er— innere daran, daß in Amerika nach der Angabe des Schatz⸗Sekretärs der Vereinigten Staaten bei den Zöllen allein im vorigen Jahre ein Minderertrag von 17 Millionen Dollars eingetreten ist.

Außer diesen Mindereinnahmen, auf die wir uns bei den Zöllen und Verhrauchssteuern gefaßt machen müssen, ist vorauszusetzen, daß auch bei der Wechselsteuer ein geringerer Ertrag, als er etäͤtsmäßi vorausgesetzt war, eintreten wird. Es wird dieser Minderertrag . 373 000 * zu schätzen sein; ebenso können wir bei der Post. und Telegraphenverwaltung und bei der Reichs⸗Eisenbahnverwaltung nicht darauf rechnen daß der volle Betrag, wie er in den Etat eingestellt ist, erzielt werden wird. Es werden die Ueberschüsse der Poft⸗ und Telegraphen verwaltung und der Reichs⸗Eisenbahnen um je Ein und eine viertel Million zurückbleiben, also zusammen um 2,500, 050 . Es ergiebt sich danach eine Mindereinnahme, einschließlich der vorhin erwähnten bei den Zöllen und Verbrauchs steuern von 23 8.75 060 ,

Dieser Mindereinnahme stehen einige Mehreinnahmen gegenüber. Es hat sich nämlich an Ueberschüssen aus dem Jahre 1875 in Folge von Ersparnissen bei der Restoerwaltung ein Mehrertrag ergeben von 2593 000 ½ς Ferner haben die Zinsen von angelegten Reichsgeldern bei dem Festungsbau⸗ und CEisenbahnbaufon dz mehr ertragen 1180 009 6, und gus verschie enen Einnahmen sind mehr zu er— warten 70 009 ½ Wird der Gesammtbetrag dieser Mehreinnahmen mit 3. 853,009 6 abgezogen von den vorhin erwähnten Minder- einnghmen, so bleibt eine reine Mindereinnahme von 19 62290 M, Zähle ich dazu den vorhin berechneten Mehrbetrag der Ausgaben von 2725 000 Mι, so ergiebt sich im Ganzen voraussichtlich ein nicht gedeckter Betrag von 21 747 (00 06

Ich muß der Vollständigkeit halber noch erwähnen, daß außer den Ausgaben, die bei dieser Aufstellung berücksichtigt sind, noch eine außeretatsmã ßige Ausgabe von 4 65659 000 entstanden ist, bezw. entstehen wird in Folge der Verstärkung der Friedensgarnifonen in

Elsaß⸗Lothringen und der zu diesem = veranstalteten Ver⸗ legung von Truppentheilen nach den Reichs landen. Zur Unter- bringung dieser Truppeniheile waren Kasernementseinrichtungen nothwendig, die einen Kostena nd in der von mir bezeich— neten Höhe veranlassen. Ich habe diese Summe in dem von mir vorgetragenen Rechnungsabschluß deshalb nicht berücksichtigt, weil ich von der Annahme ausgehe, das hohe Haus werde damit einverstanden sein, daß dieser Betrag nicht durch laufende Mittel, sondern im Wege des Kredits demnächst zu decken sei. ;

Meine Herren! Wenn ich mich nunmehr, nachdem ich Ihnen dag muthmaßliche Ergebniß deg laufenden Etatsjahres vorgeführt habe, zu dem Entwurf des Reichshaushalts für das nächste Etats⸗ jahr wende, so kann ich mich dabei kurz fassen. Es ist dieser Etat in Erg anzen Konstruktion vollständig dem Etat für das laufende Jahr k abgsehen von der mehr formellen Aenderung, daß drei neue Spezial-Etats gebildet sind. Die Abweichungen, die der Etat g genüber dem laufenden Ctat im Einzelnen enthält, sind durch die den Spezial⸗Etats beigefügten Bemerkungen, sowie durch die Bemerkungen in der dem Haupt⸗Etat anliegenden Denkschrift zur Genüge erläutert, so daß ich lediglich auf diese Erläuterungen Bezug nehmen kann. Ich will nur ganz kurz das Resultat, wie es in der letztgedachten Denkschrift auf Seite 170 des Haupt⸗ Etats Ihnen dargelegt ist, mit einigen Bemerkungen begleiten.

Es ergiebt sich aus diesem Abschluß, daß der Mehrbedarf für das nächste Etatsjahr, abzüglich der Minderansätze, die bei einigen Verwaltungszweigen vorkommen, im Ganzen 11 466000 4 beträgt; dazu kommen die Mindereinnahmen, ebenfalls nach Ab ug der bei einigen Verwaltungen, namentlich bei der Post und Telegraphen⸗ verwaltung, bei der Eisenbahnverwaltung und bei der Reichsdruckerei in Aussicht genommenen Mehrüberschüsse, ich sage, es kommen dazu die Mindereinnahmen bei den Zöllen und Verbrauchssteuern, der Wechselsteuer u. s. w. im Betrage von 16993 000 M, so daß im Ganzen der Ausfall bei den Einnahmen und der Mehrbedarf bei den Aut gaben sich auf 28 459 000 M berechnet.

Unter den Mehrausgaben sind die Hauptposten folgende: Bei der Verwaltung des Reichsheeres 4 262 0090 MS, bei der Marinever⸗ waltung 3 550 000 S, bei der Reichsschuld 3 301 009 M.

Bei der Militärverwaltung ist der Mehrbedarf von 4262 000 M wesentlich veranlaßt, wie ich vorhin schon zu bemerken mir erlaubt habe, durch die höheren Natsralienpreise, die in Folge der höheren Durchschnittsansätze, die dabei zu Grunde zu legen sind, in den Etat aufgenommen werden mußten. Es betragen diejenigen Zugänge bei den fortdauernden Ausgaben des Militär⸗Etats (ein⸗ schlie lich Sachsen und Württemberg), die sich nur auf die bestehen⸗ den Durchschnittssätze und auf die vorhandenen Preisverhältnisse gründen, allein 3, 295453 Ss Also von dem ganzen Mehrbedarf von etwas über 4 Millionen Mark für die Militärverwaltung sind 3 Millionen dadurch herbeigeführt, daß höhere Preise in Aussicht genommen werden müssen; der Rest fällt auf Formationsänderungen, auf Gehaltszulagen und Erhöhungen und auf sonstige Bedürfnisse.

Bei der Marineverwaltung ist, wie bemerkt, ein Mehraufwand von 35 Millionen in Aussicht genommen, der dadurch begründet ist, daß die Marine nach Maßgabe des Flottengründungsplans sich jedes Jahr erweitert und dadurch auch mittelbar weitere Bedürfnisse für die Verwaltung entstehen.

Bei der Reichsschuld ist in Folge davon, daß im vorigen Jahre die 4prozentige Anleihe zum größten Theil begeben worden ist, es sind jetzt nur noch ungefähr 5 Millionen rückständig ein ver⸗ größertes Bedürfniß an Zinsen vorhanden. Dieses Bedürfniß vergrößert sich noch, wenn, wie Ihnen vworgeschlagen ist, für das nächste Etatsjahr eine neue Anleihe von 775 Mill. Mark aufgenommen wird. Ez kommen hinzu die Zinsen der Schatzanwei— sungen, so daß hier ein Mehrbedarf von 3,361, 000 MS vorausgesetzt werden mußte.

Was sodann die Mindercinnahmen betrifft, die in Aussicht ge—⸗ nommen sind bei den Zöllen und Verbrauchssteuern, so erinnert sich das hohe Haus, daß bej dem laufenden Etat außer der Fraktions⸗ ö berechnung, die gewöhnlich der Veranschlagung der Zölle und Ver— brauchssteuern zu Grunde gelegt wird, noch ein Zusatz gemacht wor⸗ den ist wegen der Zunahme der Bevölkerung und zwar bei den Zöllen und sämmtlichen Verbrauchssteuern, mit Ausnahme der Bier- und Tabaksteuer. Es war dies damals gerechtfertigt durch die Ergebnisse des Finanzjahres 1876: heute würde es, wie ich glaube, nicht ge— rechtfertigt sein, einen solchen Zuschlag zu machen. Wenn wir ins Auge fassen, was ich vorhin über den muthmaßlichen Minderertrag der Zölle und Verbrauchssteuern im laufenden Ftatsjahr gesagt habe, würde es wohl sehr gewagt erscheinen, wenn die Reichsregierung Ihnen diesmal wiederum vorschlagen wollte, einen Zusatz wegen der Be— völkerung zu machen. Mit Rücksicht hierauf sind die Zölle und Verbrauchssteuern des nächsten Etatsjahres um 743 Millionen ge— ringer veranschlagt.

Was die übrigen Mindereinnahmen betrifft, so ist darunter der ö das Zurückbleiben der Ueberschüsse aus früheren Jahren.

aran läßt sich leider nichts ändern. Dieser Einnahmeausfall be—⸗

trägt allein 11,493, 000

Wenn Sie, meine Herren, den Etat im Einzelnen prüfen, so wird sich Ihnen, wie ich glaube, die Ueberzeugung aufdrängen, daß die verbündeten Regierungen bei der Einstellung der Ausgaben überall mit der nöthigen Rücksicht auf die jetzige Finanzlage des Reichs vor— gegangen sind. Es ist überall nur das eingestellt, was im Interesse der Verwaltung nothwendig aufgewendet werden muß, und wenn auf manchem Etat vielleicht ein Posten vorkommt, von dem man nicht sagen kann, daß er absolut nothwendig sei, so sind diese Posten nicht von Belang. Sie werden sich bei näherer Prüfung über— zeugen, daß es sich hier um nutzbringende Anlagen handelt, oder daß die Ausgaben nöthig sind, um nationale Zwecke zu erfüllen, die, wie ich glaube, die Billigung des Hohen Haufes finden werden.

Was nun die Art und Weise betrifft, wie der in dem Etat an— scheinend nicht gedeckte Bedarf von 28 Millionen Mark gedeckt wer⸗ den soll, so ist durch den Etat selbst dem Hohen Hause bekannt, daß die verbündeten Regierungen, von der Absicht geleitet sind, diesmal keine Erhöhung der Matrikularbeiträge eintreten zu lafsen. Sie schlagen Ihnen vielmehr vor, den Ausfall durch Erhöhung der eigenen Einnahmen des Reichs zu decken.

Die Gründe, welche die verbündeten Regierungen bestimmen, diese Haltung einzunehmen, werde ich heute nicht vor Ihnen erörtern und zwar deshalb nicht, weil, wie mir scheint, die Tagesordnung dem im Wege steht; ich nehme an, daß es die Absicht ist, die Frage, wie der vorhandene Mehrbedarf zu decken sei, erst bei der Generaldebatte über die Steuervorlagen zu diskutiren. Ich kann deshalb heute nur meinen Vortrgg mit dem Ausdruck der Hoffnung schließen, daß es bei, dem ernsten Eifer, mit dem die Regierungen sowohl, wie der Reichstag das Wohl, der Nation zu fördern ae d! sind, gelingen wird, zu einer Verständigung zu gelangen, nicht blos über die Höhe des finanziellen Bedarfs des Reichs, sondern auch über die Mittel a . wie di-ser Bedarf in der zweckmäßigsten Weise zu decken ein wird.

. Der Abg. Richter (Hagen) brachte in längerer Rede ver⸗ schiedene Hülfsmittel in Vorschlag, um die im Etat in Ansatz gebrachten Mehrausgaben zu vermindern und bekämpfte die in Ansatz gebrachten Mindereinnahmen als das Ergebniß einer allzu pessimistischen Auffassung der Lage der Reichsfinanzen.

Der, Direktor im Reichskanzler⸗Amt Dr. Michaelis be⸗ merkte hierauf, er müsse bestreiten, daß die Aufsteilung des Etats von pesimistischer Auffassung diktirt sei. Die Zahlen seien ganz der Wirklichkeit entsprechend gegeben und die nothwendigen Schlußfolgerungen aus denselben gezogen. Er fürchte, die Mehreinnahmen von der Rühbensteuer und dem Zuckerzoll, welche der Vorredner in Aussicht ge— stellt habe, würden nur Worte bleiben. Der Vorredner habe den vorliegenden Etat mit dem von 1972 verglichen; eine ein⸗ fache Vergleichung sei nicht angebracht, sondern man müsse

höhung des Etats von 1873 habe einer Konjunktur entsprochen, die man als eine dauernde nicht habe . können. Im Jahre 1872 hätten die durch eigene Einnahmen des Neiches nicht gedeckten Ausgaben 121 Prozent betragen, im Jahre 1875 sich die durch eigene Einnahmen nicht gedeckten Ausgaben auf 26 Prozent . 1876 und 1877 auf un⸗ gefähr ebenso hoch, 1878 auf 27 Prozent. Un⸗ ter solchen Verhältnisen könne man die Etats von 1878.79 und 1872 also nicht ohne Weiteres rergleichen. Das Reich habe den Einzelstaaten für Erleichterungen Raum gegeben und ihnen gestattet ihre Ausgaben zum Wohle der Bevölkerung zu erweitern. Wenn man heute die Matrikular⸗ beiträge auf den Kopfbetrag zurückführen wollte, wie sie 1871 gestanden hätten, so würde man Mittel für das Reich in An— spruch nehmen müssen, welche nicht mehr disponibel seien. Der Vorredner habe es getadelt, daß man von dem Grund⸗ satze, die Vermehrung der Bevölkerung bei den Veranschla— gungen der Zölle und Verbrauchssteuern in Rechnung zu ziehen, abgewichen sei; es sei dies nothwendig gewesen, weil die vorjährigen Anschläge sich nicht erfüllt hätten. Sein Trost, daß die Rübenernte einen besseren Ertrag haben würde, sei doch nur eine Diskontirung der Zukunft; die Hinweisung auf den Invalidenfonds sei auch nicht durchschlagend, denn ob man Schulden mache oder Kapitalbestände aufjzehre, sei ziemlich gleich. Die Mittel für die Indienststellung von Schiffen seien nothwendig, wenn die Marine nicht außer Stand sein solle, die ihr zufallenden Aufgaben zu erfüllen. Im Uebrigen könne er nur bitten, den Etat einer eingehenden Prüfung' zu unterziehen.

Während der Rede des Direktors Dr. Michaelis trat der Reichskanzler Fürst von Bismarck ein, begrüßte den Präsidenten die Herren am Tische des Bundesrathes und zahlreiche be— freundete Abgeordnete, nahm mum r neben dem Grafen Moltke Platz, mit dem er sich, sowie nachher auch mit dem Prä⸗ sidenten von Forckenbeck längere Zeit unterhielt. Alsdann zog er sich in sein Konferenzzimmer zurück.

Die Abgg. Frhr. von Maltzahn-Gültz und Dr. Lucius (Erfurt) hetonten die Nothwendigkeit, in diesem Jahre schon in die Anhahnung einer Steuerreform einzutreten und hoben hervor, daß die höheren Ansätze des Etats für die Naturalver⸗ pflegung der Truppen nicht zu hoch gegriffen seien. Der Abg. Rickert schloß sich der erhobenen Bemängelung der höhern Preisansätze für Naturalien im Militäretat vorbehaltlich einer näheren Prüfung in der Budget⸗ kommission an, hoh dagegen hervor, daß im Uebrigen der Militäretat zu Ausstellungen keine Veranlassung gäbe; alle im Interesse der Wehrhaftigkeit Deutschlands nothwendigen Ausgaben, müßten jedenfalls bewilligt werden. Der Abg. Schröder (Lippstadt) nahm Veranlassung, die Durchfü rung der Münzreform zu kriftisiren, empfahl Sistirung rng und Einführung der Doppelwährung.

. Der Direktor im Reichskanzler-Amt Dr. Michaelis bemerkte hierzu, auf die Frage, ob die reine Goldwährung oder die Doppelwährung den Vorzug verdiene, wolle er nicht eingehen; diese Frage sei bereits gesetzgeberisch entschieden. Wenn der Vorred' ner aber behaupte, daß die Münzreform eine völlig zwecklose, ei pig Maßregel gewesen sei, so theile das deutsche Volk diese Ansicht nicht. Seit dein Jahre 1875 gehe die Ausschei— dung des Silbers aus dem Perkehr mit einer solchen Vehe— menz vor sich, daß die Verkäufe von Silber, die vorgenommen

worden seien, keineswegs ganz 5 gewesen seien. Dieser Umstand beweise, daß die Münzreform eineni lebhaften Bedürfniß des Volkes entspreche. Der Vorredner habe sodann auf die enorme Höhe der Verluste hingewiesen, die aus dem Verkauf der Unmasse noch einzuziehender Thalerstücke erwachsen werde. Dieser Behauptung wolle er einige Zahlen entgegen stellen. Es seien an Einthalerstücken im Ganzen ausgeprägt 3951 Millionen Thaler, von denen beim Eintritt der Muͤnzreform noch 3673/ Millionen einzuziehen übrig gewesen seien. Nach den Erfahrungen, die bei den Zweithalerstücken und bei den Zwei⸗ und Einguldenstücken gemacht worden seien, würden circa 21 Prozent der Ausprägung bereits früher aus dem Verkehr gezogen sein. Das mache einen Betrag von S3 Millionen, nach deren Abzug also beim Beginn der Münzreform noch 284 683 0900 Thaler zirkulirt hätten. Hier⸗ von seien bis jetzt von Reichswegen 144 126 000 Thaler ein⸗ gezogen, so daß im Ganzen noch i405 Millionen übrig seien. Dieser Betrag repräsentire eine Silbermenge von 46860 009 in fein. Bisher seien vom Reiche bereits 55 Millionen Pfund verkauft, so daß also weit über die Hälfte des noth— wendigen Silberverkaufs bereits effektuirt sei. Der Vorredner habe ferner behauptet, der Silberwerth werde, nachdem die Reform durchgeführt sei, wieder rasch auf seine frühere Höhe emporschnellen; er wünsche das von ganzem Herzen, aber wenn das geschehe, so sei ja der Theil des Verlustes, der für das Reich durch die Preisentwerthung entstehe, mehr als zur Hälfte ausgeglichen. Er bitte also, sich durch die Ziffern des Abg. Schröder nicht irre machen zu lassen. Die Zahlen, die der Wirklichkeit entsprächen, bewiesen, daß die schwerste Arbeit der Münzreform bereits gethan sei.

In ähnlichem Sinne sprach sich der Abg. Dr. Bamberger aus. Die Debatte wurde hierauf geschlossen und nach einigen persönlichen Bemerkungen der Antrag des Abg. Dr. Nieper, die Etats der Post- und e sowie der Eisenbahnverwaltung an eine besondere Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen, sowie der Antrag Rickert auf Ueberweisung einzelner Theile des Etats an die Budget⸗ kommission angenommen.

Um 5 Uhr vertagte sich das Haus bis Dienstag 12 Uhr.

= Wider deutsche (nicht⸗bayerische) Eisenbahnen sind beim Reichs-Eisenbahn-Amt in der Zeit vom 1. Oktober bis ult. Dezember vor. J. im Ganzen 102 Be⸗ schwerden aus dem Publikum eingelaufen. Von ihnen be⸗ ziehen sich 28 auf den Personenverkehr, 55 auf den Güter⸗ verkehr und 19 auf andere Gegenstände.

Das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt hat von diesen Beschwerden als begründet erachtet 13, als unbegründet zurückgewiesen 13, wegen mangelnder Zuständigkeit der Reichsgewalt nicht zur Kognition gezogen 24, auf den Rechtsweg verwiesen 17.

Die übrigen 35 Beschwerden wurden in den meisten Fällen mit Ruͤcksicht auf den darin behandelten Gegenstand sofort an die zuständigen Eisenbahnverwaltungen abgegeben.

Betroffen von Beschwerden sind überhaupt 31 Bahn⸗ verwaltungen. Unter diesen sind 15 mit je einer Beschwerde betheiligt, während die . der auf jede der übrigen Bahnen fallenden Beschwerden sich zwischen 2 und 9 bewegt.

Von den zur materiellen Entscheidung des Reichs⸗-Eisen⸗ bahn⸗Amts gelangten 26 Beschwerden waren 50 Proz. als be⸗

nach der Entwickelung der Wirklichkeit urtheilen. Die Er⸗

gründet anzuerkennen.

Durch Allerhöchsten Erlaß vom 24. Dezember v. J. ist genehmigt worden, daß der Name der im Kreise Gladbach belegenen Stadt Dahlen in Rheindahlen umgeändert werde.

Die . welche Stellung die Landespolizei⸗ behörden fortan nach dem Uebergange der Fürsorge für den Chausseeneu bau auf die Pro vinzialverbände den ausgebauten Kreis-, Gemeinde⸗, Privat⸗, Aktien- ꝛe. Chausseen gegenüber einzunehmen, und in welcher Weise und Ausdehnung sie bei Chausseeneubauten eine Prüfung der Projekte . haben werden, wird durch den dem Land⸗ tage der Monarchie zur Zeit zur Beschlußnahme vorliegenden Entwurf einer Wegeordnung geregelt werden. Bis zu einer olchen gesetzlichen Regelung wird, nach einem Cirtularerlaß . Handels⸗Ministers vom 8. v. M., nach folgenden Grund⸗ sätzen zu verfahren sein. Durch die Uebertragung der Für⸗ sorge für den Chausseeneubau und der Verwaltung und Unter⸗ allung der vormaligen Staatschausseen auf die Provinzial⸗ verbände ist das Recht und die Pflicht der Landespolizeibehörde und ihrer Organe, die Kreis-, Gemeinde⸗, Privat⸗, Aktien⸗ ꝛc. Chausseen zu beaufsichtigen, nicht berührt worden; ebenso unterliegt es keinem Zweifel, daß auch bezüglich der in die provinzialständische Verwaltung und Unterhaltung übergegan⸗ genen früheren Staatschausseen den staatlichen Organen das Aufsichtsrecht in derselben Weise, wie bezüglich der übrigen Chausseen und aller öffentlichen Wege überhaupt zusteht. Die Bezirksregierung hat daher darüber zu wachen, daß auch nach den zu Folge des Dotationsgesetzes eingetretenen Veränderungen den Bedürfnissen und Anforderungen des öffentlichen Verkehrs Genüge geschieht. Für die Ausübung des staatlichen Aufsichtsrechts in dieser Beziehung wird es indeß völlig genügen, die bautechnischen Mitglieder der Regierung sowohl wie die Landräthe und Lokalbaubeamten anzuweisen, bei Ge⸗ legenheit ihrer Dienstreisen auch auf den Zustand der Chausseen u achten und erhebliche Mängel zu ihrer Kognition zu ringen; auch wird es sich empfehlen, an die provinzialständische Verwaltung das Ersuchen zu richten, die ordnungsmäßige Unterhaltung der Kreis- ꝛc. Chausseen gleichfalls durch ihre Organe überwachen und die dabei gemachten Wahrneh⸗ mungen zu ihrer Kenntniß gelangen zu lassen. Was die Frage anbetrifft, in welcher Weise und Ausdeh⸗ nung die Projekte von Chausseeneubauten Seitens der Landespolizeibehörden zu prüfen sein werden, so ist die spezielle Revision dieser Projekte den proyinzialständischen Organen zu überlassen. Die Regierung hat sich bei der Prü⸗ fung der Projekte, die überhaupt nur insoweit zu erfolgen haben wird, als die Verleihung des Enteignungsrechts, das Recht der Wegegelderhebung und der sonstigen s. g. fiskalischen Vorrechte in Frage kommt, auf die in landespolizeilicher Be⸗ ziehung und im Interesse des allgemeinen Verkehrs wichtigen Gesichtspunkte zu beschränken. Dabei sind die Regierungen noch darauf hingewiesen worden, daß es überhaupt im Interesse der durch das Dotationsgesetz vom 8. Juli 1875 angestrebten Erweiterung der Selbhstverwaltung sich empfehlen wird, bei der Ausübung des Aufsichtsrechts sowohl betreffs der Unterhaltung der 6 Stagtschausseen wie betreffs der Prüfung der Chausseeneubau⸗Projekte von einer jeden nicht unbedingt gebotenen Einmischung abzusehen.

Die Ehefrau ist, nach einem Erkenntniß des Ober⸗ Tribunals, vom 30. Januar d. J., im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrechts berechtigt, im Namen des abwesenden Gatten, auch ohne Vollmacht desselben, einen Strafantrag zu stellen. Einer nachträglichen Genehmigung dieses Antrages Seitens des wieder zurückgekehrten Gatten bedarf es nicht, vielmehr würde nur die ausdrückliche Mißbilligung des Straf⸗ antrages die Wirkung desselben wieder aufheben.

Nach dem Reichsgesetz vom 21. Dezember 1871, 5. 19, 2, betr. die Beschrän kungen des Grundeigenthums in der Umgebüng von Festungen, sind innerhalb der strengen Zwischenrayons alle baulichen Anlagen unzulässig und auf Esplanaden nur solche Anlagen gestattet, welche nach dem Urtheil der Militärbehörde zur Vertheidigung dienen können. In Beziehung auf, diese Bestimmung, hat das Reichs-Ober-Handelsgericht, als höchster Gerichtshof für Elsaß-Lothringen, durch Erkenntniß vom 19. Oktober 1877 den Rechtssatz ausgesprochen: Die Anlage von Garten⸗ lau ben und Reb geländen auf Esplanaden ist nur mit Genehmigung der Militärbehörde statthaft. Sind diese An⸗ lagen ohne eine solche Genehmigung gemacht worden, so ist der Thäter strafbar, gleichviel ob die gemachten Anlagen that⸗ sächlich für schädlich oder unschädlich zu erachten sind.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich würt⸗ tembergische Ober⸗Tribunals-Rath von Kohlhaas ist hier eingetroffen.

Bayern. München, 15. Februar. Die Dauer des Landtags ist bis zum 23. d. M verlängert wordenz die Königliche Staatsregierung beabsichtigt aber, wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, wenn die Vereinbarung beider Kammern über das Budget schon früher erfolgt es dürfte dies wohl Mitte der kommenden Woche der Fall sein die Vertagung des Landtages dann schon eintreten zu lassen. In dem Bud⸗ get, wie es die Staatsregierung den Kammern Ende Sep⸗ tember v. J. vorlegte, waren die Staatsausgaben und Staatseinnahmen mit je 227 557 220 6 per Jahr veran⸗ schlagt; nach den Beschlüssen der Kammer der Abgeordneten aber berechnen sich die Einnahmen auf 221 633 348 (M, die Ausgaben dagegen auf 221 461 880 S, so daß sich vorerst ein Aktivrest von 1714538: „606 ergiebt. In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer verlas der Präsident zunächst das Königliche Reskript, welches den Landtag bis zum 23, Februar verlängert. Der Gesetz⸗ entwurf, betreffend die pfälzischen Eisenbahnen, wurde an den Eisenbahnausschuß, die Petition des Verwaltungsraths des bayerischen Gewerbemufeums in Nürnberg um Bewilligung einer Subvention von 2 Millionen Mark der Staatsregierung ur Würdigung überwiesen. Der Abg. Hauck beantragte eine

evision des Notariatsgesetzes in der Richtung, daß das Notariat unter Berücksichtigung der Bedürfnisse großer Städte in der Regel mit den Amtsgerichten vereinigt werde. Der ust iz⸗Minister trat diesem Antrage entschieden entgegen. Mehrere Redner sprachen gegen, einer für den Antrag; schließ⸗ lich wurde derselbe mit ziemlich großer Mehrheit abgelehnt, 16. Februar. Der Gesetz entwurf bezüglich der Er⸗ richtung eines Verwaltungsgerichtshofs wird, wie es heißt, in der Kammer der Reichsräthe vor der Verta⸗ ung nicht mehr zur Berathung gelangen. „Die Kammer 6 ei dem Etat der Pensionen und Unterstützungen vorgestern auch die 38 000 S bewilligt, welche die Kammer der Abge⸗

ordneten an Stelle des von ihr abgelehnten Ministerial⸗

Dispositionsfonds in das Budget eingestellt hatte; in einem Nachtragsbericht des Ausschusses der Reichsraths kammer wird nun aber bemerkt: nachdem die hohe Kammer „aus Rücksicht der Würde der Ressort-⸗Minister und wegen Geheimhaltung der Petenten beschlossen hat, in den Etats derselben den Dis⸗ positionsfonds aufzunehmen, welcher von ihnen zu Unter⸗ stützungen benutzt werden soll“, beantragt der Ausschuß: den Etat der Pensionen ꝛc. um die in Rede stehenden 38 000 M wieder zu kürzen. Die Kammer hat diesem An⸗ trag in einer heute Nachmittag abgehaltenen Sitzung beige⸗ stimmt. Ehenso hat dieselbe den Entwurf des Tax⸗ und Stempelgesetzes in der von der Kammer der Abgeord⸗ neten beschlossenen Fassung angenommen, so daß hierüber ein Gesammtbeschluß erzielt ist. Bezüglich des schon im Juni vorigen Jahres an die Kammer der Abgeordneten gelangten Gesetzentwurfes, die Abänderung des Art. 2 des Ge⸗ setzes vom 10. Juli 1865, die Abkürzung der Finanz⸗ periode betreffend, dessen Hauptbestimmung dahin geht: daß der Hauptetat über die Ausgaben der Militärverwaltung, und deren ordentliche Dotation den Kammern alljährlich und spätestens drei Monate nach der Festsetzung des Reichshaushalts⸗Etats vorzulegen ist, wird vom Finanzausschuß die Annahme mit einer Redaktionsänderung eantragt, dahingehend, daß die erstmalige Vorlage nicht für die Zeitperiode vom 1. April 1877 bis 31. März 1878 für welche der Etat schon gesetzlich geregelt ist —, sondern für den jeweiligen Zeitraum vom 1. April 1878 bis 31. März 1879 zu erfolgen hat.

Sachsen. Dresden, 16. Februar. Die Erste Kammer trat in ihrer heutigen Sitzung den Beschlüssen der Zweiten Kammer betreffs des außerordentlichen Budgets für Fortsetzung und Vollendung der bei Uebernahme der Leipzig— Dresdener Eisenbahn im Gange befindlichen Bauten bei. In Betreff der Petitionen wegen der Landestrauer und der Einschränkung der geschlossenen Zeiten wurde, unter Ablehnung der von der Zweiten Kammer ge— faßten Beschlüsse, einstimmig beschlossen: „die König⸗ liche Staatsregierung zu ersuchen, das Mandat vom 16. April 1831 einer Revision zu unterziehen und hierbei zu bestimmen, daß die Einstellung der Musik und öffentlicher Lustbarkeiten bei Landestrauer im einzelnen Falle durch Ver⸗ ordnung bekannt zu geben sei, und zwar bei dem Tode des Känigs in Dauer von nicht über 10 Tagen, bei dem Tode der Königin, einer Königin⸗Wittwe und des Kronprinzen, wenn er das 21. Jahr zurückgelegt hat, in Dauer von nicht über 5 Tagen, unter der Voraussetzung, daß in jedem Falle Musik und öffentliche Lustbarkeiten erst am Tage nach der ier hen Beisetzung der Leiche wieder ihren Anfang nehmen dürfen.“

Hessen. Darmstadt, 16. Februar. (W. T. B.) Der

Großherzog begiebt sich heute Abend 7 Uhr zu den Ver⸗ mählungsfeierlichkeiten nach Berlin.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 16. Februar. (W. T. B.) Die in dem Abgeordnetenhause in Wien und in dem Unter— hause in Pest eingebrachten Interpellatio nen über die orientalische Frage werden im Laufe der nächsten Woche von den Regierungen beantwortet werden. Das Abge⸗ ordnetenhaus beschloß heute mit 204 gegen 56 Stimmen, in die Spezialdebatte über den Zolltarif einzutreten.

Schweiz. Bern, 15. Februar. (N. Zürch. Ztg.) Der Bun desrath hat zur Eröffnung der auf den 13. Mai hier⸗ her einberufenen Konferenz zur Berathung einer inter— nationalen Vereinbarung, betreffend den Eisen bahn⸗ frachtver kehr, und zur diplomatischen Vertretung der Schweiz an derselben den Vorsteher des Eisenbahn- und Handelsdepartements, Bundesrath Dr, Heer abgeordnet. Als Referent wird ihm Hr. Prof. Dr. H. Fick in Zurich beigegeben werden; als Sekretäre mit berathender Stimme werden die Advokaten G. de Seigneux in Genf und Dr. H. Christ in Basel bezeichnet. Der Nationalrath hat dem Postulat des Ständeraths auf Untersuchung der Frage der Einführung einer Banknoten⸗, Sprit- und Tabaksteuer unter Namensaufruf mit 64 gegen 52 Stimmen zugestimmt.

16 Februar. Der Nationalrath hat in Zustim⸗ mung zu dem Beschlusse des Ständeraths sich für die Bei⸗ behaltung der militärischen Fachkurse am Polytechnikum entschieden. Die vom Ständerathe beschlossene Bestimmung, betreffend Wiedereinführung der suspendirten Militärartikel durch die Bundesversammlung, ist verworfen worden.

Frankreich. Ver sailles, 16. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Senats wurde von Seiten der Regierung ein Gesetz entwurf vorgelegt, wonach die Generalrträthe mit Rücksicht auf die Weltausstellung schön zum 8. April ein⸗ berufen werden sollen. Die Versammlung beschloß die Dringlichkeit für die Vorlage. Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde die Wahl eines ständigen Senators vorgenommen. Dieselbe führte zu keinem Resultat. Carayon von der Rechten erhielt 135 Stimmen und Lefranc von der Linken 133 Stimmen. Am Dienstag findet eine aber⸗ malige Wahl statt.

Spanien. Madrid, 16. Februar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat Ayala zu ihrem Präsidenten gewählt.

Italien. wurde für den verstorbenen

(W. T. B.) Heute

Rom, 16. Februar.

König Vietor Emanuel das feierliche Requiem in der Pantheonkirche abgehalten. Die Minister, sowie die Hof⸗ und Staatswürdenträger, die

Botschafter und Gesandten mit ihrem Personal wohnten dem⸗

selben bei. Die Truppen hatten in der Nähe der Kirche Auf⸗

stellung genommen. Die Börse und die Kaufläden waren ge⸗ lossen. .

. ö. 17. Februar. (W. T. B.) Ein Versuch der In tran⸗

sigenten, ein einheitliches Votum der fremden

Kardinäke zu erzielen, ist an dem Widerstande besonders

der österreichischen Kardinäle gescheitert.

Dänemark. Kopenhagen, 15. Februar. (S. E) Das Folkething beendete gestern die zweite Lesung des Etats des Justiz⸗Ministeriums und trat sodann in die Berathung des Kultus⸗Ministeriums ein, die heute fortgesetzt wurde. Die Anträge der Majorität des Budgetausschusses, also der ge⸗

Amerika. Was hin g tan, 16. Februar. (W. T. B.) Der Senat hat die Blandsche Silberbill bei der desi⸗ nitiven Abstimmung, welche heute früh um 5 Uhr erfolgte, mit 48 gegen 21 Stimmen angenommen. Durch dieselbe werden die Silberdollars als gesetzliches Zahlungs⸗ mittel mit ihrem nominellen Werthe bei allen öffentlichen und privaten Zahlungen anerkannt. Ausgenommen hiervon sind die Fälle, in denen die Zahlung kontraktlich ausdrücklich anders stipulirt worden ist. Außerdem ermächtigt die Bill den Staatssekretär, monatlich Silber im Werthe von nicht weniger als zwei und nicht mehr als vier Millionen Dollars zu Münzzwecken anzukaufen.

18. Februar. (W. T. B.) Die Blandsche Sil ber⸗ bill ist in der vom Senate angenommenen Fassung heute der Repräsentanten kammer zugestellt worden. In letzterer werden Anstrengungen gemacht, um das vom Senate ange⸗ nommene Amendement, durch welches die Silberausprägung 9j 4 Millionen Dollars monatlich beschränkt wir d, zu mo⸗

ifiziren.

Der russisch⸗türkische Krieg.

St. Petersburg, 16. Februar. (W. T. B.) Wie der Golos“ erfährt, ist die Differenz zwischen Griechen⸗ land und der Türkei durch Vermittelung des russischen Staatsraths Onou in folgender Weise beigelegt worden: Die Türkei wird keine Schiffe nach dem Piräus und keine Truppen nach Thessalien und Epirus senden. Die griechische Regierung beruft ihre Truppen zurück und stellt die Feind⸗ seligkeiten ein. Die europäischen Mächte werden auf dem Kongresse die Ansprüche und Rechte Griechenlands und 2 Beziehungen zu den griechischen Unterthanen der Türkei regeln.

17. Februar. (W. T. B.) Der „Regierungs⸗ bote“ veröffentlicht heute die Protokolle über die Frie⸗ dens basen und über die Waffenstillstandskonvention, welche am 31. Januar, das erste von dem Großfürsten Niko⸗ laus einerseits und Server Pascha und Namyk Pascha anderer⸗ seits, das andere von den Generalen Nepokoitschitzky und Levitzly einerseits und Nedjib Pascha und Osman Pascha andererseits, unterzeichnet sind. Der Inhalt dieser Protokolle stimmt mit dem bereits darüber Mitgetheilten überein. Der Waffenstillstand gilt ohne bestimmtes Ziel für die ganze Dauer der Friedensverhandlungen. Für den Fall, daß diese abgebrochen werden sollten, wird eine dreitägige Kündi⸗ gung ausbedungen, nach deren Ablauf die Feindselig⸗ keiten wieder aufgenommen werden können. Das Ueberein⸗ kommen ist für Serbien und Rumänien mit abgeschlossen wor⸗ den. Montenegro soll . werden, sich demselben an⸗ zuschließen. Der Kaiser Alexander hat diese Dokumente erst am Freitag erhalten. Dieselben sind von einer kurzen Notiz begleitet, in welcher konstatirt wird, daß die türkischen Bevoll⸗ mächtigten erst am 30. Januar die Autorisation zur Unter⸗ zeichnung erhielten, welche am 24. Januar von der Pforte abgesandt worden war. An demselben Tage habe der Groß⸗ fürst noch die Militärbevollmächtigten ernannt, welche sofort in einer Sitzung zusammentraten, um die Demarkationslinie fest⸗ zustellen. Die Waffenstillstandskonvention wurde am folgen⸗ den Tage, den 31. Januar, beendet und noch an demselben Tage allen Corpschefs zugesandt.

(W. T. B.) Das „Journal de St. Peters bo urg“ veröffentlicht ebenfalls ,,, , über die Friedens⸗ präliminarien und über die Waffen stillstandskonven⸗ tion und beleuchtet zugleich in einem Leitartikel die räthselhaften Widersprüche und Inkonsequenzen in den Aeußerungen der englischen Minister und ministeriellen Blätter. Das genannte Journal hebt besonders hervor, daß am 5. d. kein Grund zu Befürchtungen eines Vorrückens der russischen Truppen gegen Konstantinopel vorlag, durch welche die „Morningpost“ das betreffende Telegramm Layards zu erklären sucht. Den für nächsten Dienstag in Aussicht gestellten Erklärungen des Fürsten Bismarck in Bezug auf die orientalische Frage wird hier mit größter Spannung entgegengesehen. Der Großfürst⸗Thron⸗ folger wird am 18. d., Nachmittags 2 Uhr, hier erwartet. Die Großfürstin ist ihrem Gemahl heute entgegengereist.

(W. T. B) Der „Agence Russe“ zufolge ist Befehl nach dem Hauptquartier abgegangen, daß Gallipoli von den russischen Truppen nicht besetzt werden soll. Dasselbe Organ erklärt die mehr oder weniger beun⸗ ruhigenden Wiener Telegramme der russischen Journale über das Verhältniß zwischen Oester⸗ reich und Rußland für gänzlich unbegründet.

Konstantinopel, 16. Februar. (W. T. B.) Die

englische Flotte verläßt ihren bisherigen Ankerplatz bei den Prinzeninseln und geht bei Gemlik in der Bucht von Mudania etwa 40 Meilen von Konstantinopel entfernt vor Anker, und zwar soll dies auf Wunsch des Sultans geschehen ein. Namyk Pascha ist zurückberufen worden und begiebt 9. nicht nach Adrianopel. Der französische Botschafter, Fournier, ist hier eingetroffen. Die Russen haben einige Redouten der Position von Tschataldja besetzt, sind aber noch nicht weiter vorgerückt. Der Sultan hat seine Residenz von Yildiz Kiosk noch nicht verlassen. Safvet Pascha hat Instruktion erhalten, um die Friedensverhand⸗ lungen in Adrianopel zu beschleunigen.

17. Februar. (W. T. B.). Die englische Flotte, welche die Prinzeninseln verlassen hat, ist heute vor Gemlik eingetroffen. Die Russen haben in Folge erzielten Ein⸗ vernehmens die neutrale Zone nicht überschritten.

London, 16. Februar. (W. T. B.) Heute Nachmittag fand in Trafalgar Square ein von etwa 2060 Personen be⸗ suchtes Meeting statt. Es wurde zunächst eine Resolution angenommen, in welcher das Vertrauen der Vers ̃

u der Politik Lord Beaconsfields ausgedrückt wird. lsdann gelangte eine zweite Resolution zur Annahme, in welcher gegen die eventuelle Besetzung Konstantinopels durch die Russen, gegen die Erweiterung der russischen Macht im Schwarzen Meere, und gegen eine Verletzung der Integrität der Türkei protestirt wird. . .

18. Februar. (W. T. B. „Times“, „Daily News und „Standard“ sehen die gegenwärtige Sitüation heute bei Weitem friedlicher an und glauben, daß die Kriegsgefahr vorläufig abgewendet sei. Der „Standard glaubt, die Rückbewegung der englischen Flotte nach der Mundania-Bai der Bereitwilligkeit Rußlands, von der Be⸗ setzung Konstantinopels abzustehen, zuschreiben zu können. Die „Daily News“ erfährt, daß die Russen nach dem Abschlusse der Verhandlungen in Adrianopel, welcher, wie

mäßigken Fraktion der Linken, wurden meistens unverändert,

angenommen.

das Blatt meint, am Mittwoch erwartet werden dürfte, un— verzüglich Rumelien evakuiren würden.