1878 / 52 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Mar 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Regierungs⸗Rath Weymann, aus, der Vorredner habe seine Kritik. pe g e n die Gewerbestatistik und die Forst⸗ statistik gerichtet. Die Grundlagen der ersteren seien im Jahre 1876 von der durch den Bundegrath eingesetzten Kommission aufgestellt worden. Diese Vorschläge wären jedoch von einer solchen Ausdehnung, daß eine Bearbeitung der Statistik nach diesem Zuschnitt Geldmittel, Arbeitskraft und Zeit weit über das gegebene Maß hinaus in Anspruch genommen haben würde. In Folge dessen sei jene Grundlage 1874 einer Umarbeitung unterzogen worden, die der Natur der Sache nach vielfach rücksichtslos in jene Vorlage habe eingreifen müssen. Aus diesem Verhältniß möchten sich manche Mängel erklären, die aber ohne Zweifel bei den weiteren Erhebungen verschwinden würden. Gerade . verhalte es sich mit der Forststatistik. Die von jener ersten Kommission gemach⸗ ten Dorschlage hätten sich auf einige Fragen über die An⸗ bauverhältnisse und die Forsterträge beschränkt. Die später zu einer detaillirteren Ausarbeitung zusammenberufene Kommission von Forsttechnikern habe 23 so unpraktische und ins Ein⸗ elne gehende Vorschläge gemacht, daß die dadurch an die eamten gestellten Anforderungen unmöglich zu erfüllen ge— wesen wären. Er erwähne als Beispiel nur, daß 28 Erhebungs⸗ formulare aufgestellt worden wären zur Feststellung der Besitz⸗ verhältnisse der Forstgrundstücke nach verschiedenen Kategorien, und daß man 40 Unterscheidungen der Beschaffenheit des Forstbodens gemacht habe. Da diese Vorschläge zu einer praktischen Durchführung durchaus ungeeignet gewesen seien, so habe es einer gründlichen Umformung der Vorlage be⸗ durft, die aber, da zunächst dringlichere Aufgaben zu erfüllen ge— wesen wären, vorläufig habe zurückgestellt werden müssen. Der Antrag wurde hierauf angenommen.

Zu dem Etat der Normal-Eichungskommission bemerkte der Abg. Schwarz (Württemberg), daß durch eine Verfügung dieser Kommission in seiner Heimath eine Ver⸗ wirrung herbeigeführt sei, da es durch dieselbe gestattet worden, während eines gewissen Uebergangsstadiums neben den metrischen Mfaßen und Gewichten noch die alten Maße und Gewichte beizubehalten.

Derselbe Kommissarius erwiderte, daß gegen die gesetzliche Zulässigkeit dieser Verfügung der Normal⸗Cichungskommission viele Zweifel laut geworden seien. Namentlich habe man in Preußen diese Zulässigkeit bestritten und, um die Frage zur Entscheidung zu bringen, einen speziellen Fall vor das Ober— Tribunal gebracht, welches denn auch die Verfügung für un⸗ gesetzlich erklärt habe. In Folge dessen sei dieselbe bereits durch die amtlichen Publikationsorgane zurückgezogen worden.

Der Etat der Normal-Eichungskommission wurde ge⸗ nehmigt.

Den Etat des Kaiserlichen Gesundheitsamtes beantragte der Abg. Dr. Zinn in die Budgetkommission zu vrewei⸗ sen. Da der Abg. Richter es jedoch für nothwendig erklärte, vor der Abstimmung über diesen Antrag in eine materielle Diskussion über das Gesundheitsamt einzutreten, beschloß das Haus mit Rücksicht auf die vorgerückte Stunde die Verhandlung bis K 11 Uhr zu vertagen. Schluß der gestrigen Sitzung

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Das Königliche Ober-Tribunal, Senat für Strafsachen, hat sich in den Gründen eines Erkenntnisses vom 3. November 1877 über die rechtliche Stellung des Königlichen Kommissarius für die bischöfliche Vermögensverwaltung den katholischen Kirchen⸗ gemeinden gegenüber auf Grund des Gesetzes vom 20. Juni 1875 (G. S. S. 241) dahin ausgesprochen:

Aus der Bestimmung des 5. 9 des Gesetzes vom 20. Mai 1874, wonach in einem erledigten und nicht gesetzmäßig wiederbesetzten katholischen Bisthum die Verwaltungsbefug⸗ nisse des Bischofs auf den von dem Minister der geist— lichen Angelegenheiten bestellten Kommissarius übergehen, und dieser Kommissarius den bischöflichen Stuhl oder den Bischof als solchen in allen vermögensrechtlichen Beziehungen nach Außen vertritt, folgt, daß der Kommissarius auch den derzeitigen Organen der katholischen Kirchengemeinden gegen⸗ über alle diejenigen Befugnisse auszuüben hatte, welche diesen egenüber in vermögensrechtlichen Angelegenheiten dem Bi⸗ chofe zustanden, und dazu gehörte vermöge des bischöflichen Aufsichtsrechts zweifelsohne auch die Befugniß, von denselben in diesen Angelegenheiten schriftliche Auskunft und schriftlichen Bericht zu verlangen. In diesem Verhältnisse ist nun auch dadurch nichts Wesentliches geandert worden, daß nach dem Gesetze vom 20. Juni 1875 für die Vertretung der Rechte der katholi⸗ schen Kirchengemeinden neue Organe in den Kirchenvorständen mit erweiterten Befugnissen getreten sind. Denn zunächst hält der 5. 47 Abs. 2 dieses Gesetzes die den vorgesetzten Kirchenbehörden mithin insbesondere auch den Bischöfen gesetzlich zustehenden Rechte der Aufsicht und der Einwilligung zu bestimmten Handlungen der Verwaltung mit den in den nachfolgenden Paragraphen enthaltenen Einschränkungen auf— recht, Und da die hiernach auch ferner der bischöflichen Auf— sicht unterliegenden Vermögensangelegenheiten selbstverständ— lich mehr oder weniger Anlaß zu Kommunikationen mit den Kirchenvorständen geben werden, so kann es keinem Zweifel unterliegen, daß letztere in diesen Angelegenheiten eine schrift⸗ liche Korrespondenz mit den Bischöfen oder sonstigen vorgesetz⸗ ten Kirchenbehörden nicht ablehnen dürfen.

An die Stelle dieser Behörden aber tritt, wie auch die Motive zu den 88. 44 und 45 des Entwurfs des Gesetzes über

die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemein⸗ den voraussetzen, für diejenigen Fälle, in welchen eine staat⸗ liche Verwaltung des erledigten Bisthums nach Maßgabe des Gesetzes vom 20. Mai 1874 angeordnet worden ist, in Ge⸗ if heit des 5. 9 des letztgedachten Gesetzes der staatliche Kom⸗ missarius.

Dem steht insbesondere auch der Absatz 3 des 5. 58 des Gesetzes vom 20. Juni 1875, auf welchen sich der Implorant zur Begründung seiner gegentheiligen Ansicht beruft, nicht entgegen. Denn der ganze §. 58 a. a. O. bezieht sich über⸗ haupt nicht auf Fälle, in welchen ein erledigtes Bisthum in Gemäßheit der 85. 6—9 des Gesetzes vom 20. Mai 1874 durch einen staatlichen Kommissarius verwaltet wird, da er nach Absatz 1, auf welchen der . 3 lediglich Bezug nimmt, zu seiner Anwendbarkeit entweder voraussetzt, daß die kirchliche Behörde dem Gesetze Folge zu leisten verweigere, was auf den staatlichen ö nicht zutrifft, oder daß das betreffende Amt nicht in gesetzmäßiger Weise besetzt oder verwaltet ist, was gleichfalls im Falle der Ernennung eines staatlichen Lommissarius nicht eintrifft, weil in diesem Falle . . Amt stets in gesetzmäßiger Weise ver⸗ waltet ist.

den Fall Anwendung finde, würde dennoch das schließliche Ergebniß ein gleiches sein. Denn alsdann würde unter der a , Staatsbehörde“ im Absatz 3, wie der Ausdruck „betreffende“ im Zusammenhange mit der Vorschrist des §. 9 des Gesetzes vom 29. Mai 1874 ergiebt, und außerdem der Regierungs⸗Kommissar bei Berathung des §. 68 im Abgeordneten⸗ hause, unter Bestätigung des Berichterstatters der Kommission und ohne irgend . zu finden, ausdrücklich erklärt hat (Stenogr. Ber. des Abgeordnetenhauses 12. Legisl-⸗Per. II. Sess. 1875 Bd. 2 S. 1520), nicht die Staatsaufsichts⸗ behörde, sondern diejenige Staatsbehörde, auf welche im Falle der Renitenz der bischöflichen Behörde deren Befugnisse Über⸗ gehen, verstanden werden müssen, mithin für den Fall der nicht gesetzmäßigen Besetzung oder Verwaltung eines Bis⸗ thums durch bischöfliche Behörden der nach den §5§. 6—9 des Gesetzes vom 20. Mai 1874 ernannte Kommissarius.

Zwar macht der Implorant zur Unterstützung seiner Be⸗ hauptung, daß unter der „betreffenden Staatsbehörde“ die staatliche Aufsichtsbehörde (§. 55 a. a. O. und Art. 1 der Königlichen Verordnung vom 27. September 1855, G. S. S. 571) gemeint sei, geltend, daß auch in den 85. 48 und 53 für den Fall, daß die vorgesetzte Kirchenbehörde, von den ihr gesetzlich zustehenden Rechten der Aufsicht oder der Einwilli⸗ gung zu bestimmten Handlungen der Verwaltung keinen Ge⸗ brauch mache, beziehungsweise daß der Kirchenvorstand oder die Gemeindevertretung gewisse Leistungen auf den Etat zu bringen u. s. w. sich weigere, der Uebergang auf die staatliche Aufsichtsbehörde vorgeschrieben sei. Allein abgesehen davon, daß dem Gesetzgeber eine völlig inkorrekte Aus⸗ drucksweise zur Last fallen würde, wenn er in §. 58 dieselbe Behörde, wie in den §§. 48, 53 und 55 gemeint, gleichwohl aber einer verschiedenen Bezeichnung sich bedient hätte, ist die Sachlage in den Fällen der 58. 48 und 53 eine ganz andere und läßt daher einen Rückschluß auf die Fälle des 8§. 58 Absatz 3 nicht zu. Die Analogie aus §. 53 ist schon aus dem Grunde nicht zutreffend, weil derselbe gar nicht von einer Renitenz der kirchlichen Behörden, sondern des Kirchenvorstan⸗ des oder der Gemeindevertretung handelt. Der 5§. 48 aber setzt Fälle voraus, in denen bei gesetzmäßig besetztem Bischofs⸗ stuhle eine Renitenz des Bischofs gegenüber dem Gesetze vor⸗ kommt, während in dem hier in Rede stehenden Falle der Bischofsstuhl nicht gehörig besetzt ist, in dem staatlich ernann—⸗ ten Kommissarius indessen ein geeignetes Organ besteht, die in dem Gesetze vom 20. Juli 1875 aufrecht erhaltenen bischöf⸗ lichen Aufsichtsgesetze auszuüben.

Diesem allen nach steht die Verfügung des Ministers der geistlichen Angelegenheiten vom 29. Januar 1876, wenn sie den Kirchenvorständen in den katholischen Kirchengemeinden gegenüber die staatlichen Kommissarien für die bischöfliche Ver⸗ mögens verwaltung als diejenigen bezeichnet, welche an Stelle der bischöflichen Behörde die der letzteren in dem Gesetze vom 20. Juli 1875 eingeräumten Befugnisse wahrzunehmen haben, und demgemäß den Kirchenvorständen gebietet, den Anweisungen und Anordnungen der Kommissarien Folge zu leisten, mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Juni 1875 nicht in Widerspruch, und der Appellationsrichter konnte ohne Rechts⸗ irrthum in dem Cirkular des vormaligen Bischofs zu Pader⸗ born, welches, wie von ihm festgestellt wird, den Kirchenvor⸗ ständen jede Korrespondenz mit dem gedachten Kommissarius verbietet oder doch erst bei Anwendung von Gewalt zuläßt, eine Aufforderung zum 5 rsam gegen das Gesetz vom 20. Mai 1874 beziehungsweise gegen eine auf Grund dieses Gesetzes von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit ge⸗ troffenen Anordnung erblicken.

Nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals⸗ Strafsenats, vom 6. Februar d. J., müssen die ge werbs— mäßigen Vermiether von möblirten Zimmern gleich⸗ zeitig mit dem Beginn des Gewerbes oder vorher der Steuer— behörde davon Anzeige machen, wenn sie sich vor Bestrafung schützen wollen.

Der durch den Gerichtsexekutor aus seiner Wohnung exmittirte Mie ther macht sich, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals, vom 7. Februar d. J., des Haus⸗ friedensbruches schuldig, wenn er in die Wohnung gewalt— sam wieder eindringt.

Bayern. München, 27. Februar. Der König hat an den Präsidenten der Kammer der Reichsräthe, Grafen Schenk von Stauffenberg, unter dem 23. Fe⸗ bruar ein Handschreiben gerichtet, in welchem demselben die besondere Allerhöchste Anerkennung für die opferwillige Führung des Präsidiums ausgesprochen wird. Has Finanz⸗ Ministerium hat im Einverständnisse mit dem Justiz⸗ Ministerium zum Vollzuge des Gesetzes vom 17. Februar d. J., die Abände ung der Taxgesetze in den Landestheilen rechts des Rheins betreffend, mehrfache Anleitungen heute be⸗ kannt gegeben.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 27. Februar. (Th. C.) Der Landtag beschästigte sich gestern mit der Re⸗ gelung der Domänenrente. Der Antrag der Regierung geht darauf hin, daß nach Abzug einer Präzipualrente für das Großherzogliche Haus und für die Staatskasse der verbleibende Ueberschuß zwischen beiden zu gleichen Theilen getheilt werden soll. Dieser Vorschlag wurde besonders damit motivirt, daß, während die Domänenrente des Großherzoglichen Hauses früher 85 Proz. des Ertrags ausmachte und nur 65 Proz. an die Staatskasse fielen, in der Finanzperiode 1872 74, zufolge stetig steigen⸗ der Erträge, sich ein Prozentsatz von 55 zu 45 herausstellte und in den letzten belden Jahren der Antheil der Staatskasse bereits 50 Prozent überstieg. Im Landtage äußerte sich wenig Geneigtheit, auf die Vorlage einzugehen; zu einer Entschei⸗ dung kam es jedoch in der gestrigen Sitzung nicht, der Gegen⸗ stand wurde vielmehr mit dem aus der Mitte des Landtages eingebrachten, bereits vorher signalisirten Antrage auf Erhö⸗ hung der Domänenrente um 30 0090 MZ jährlich an den Aus⸗ schuß zurückgewiesen. Die Regierung hat dem Landtage eine Vorlage wegen Erbauung einer schmal⸗ spurigen Sekundärbahn im Gisenacher Ober⸗ lande, im Anschluß an die Werrabahn, gemacht. Die Lokomotivfabrik von Krauß K Co. in München hat sich zur Herstellung derselben (ausschließlich des Grunderwerbs und der Betriebsmittel) fur ein.: Million Mark bereit erklärt. 1 ist auch bereit, den Betrieb ohne Garantie der Be⸗ triebskosten und unter Stellung der Betriebsmittel bis zum Jahre 1891 für eine kleine Pachtsumme zu übernehmen. Der Grunderwerb soll den Adjazenten zur Last gelegt werden und

Aber auch wenn der §. 658 auf den hier in Rede stehen⸗

60 000 M à fonds perdu beigesteuert werden.

Oldenburg. Ueber den Einzug Ihrer Königlichen Hoheiten des Erbgroßherzogs und der Erbgroß⸗ herzogin wird der Wes. Itg.“ geschrieben: Delmenhorst hatte die Gunst, zuerst seine Huldigung darbringen zu dürfen. Am 258. v. M. um 1 Uhr 54 Minuten langte der erg. von hier dort an. Der Perron war mit Grün und Fahnen festlich geziert, der Wartesaal in einen Empfangssalon um⸗ gewandelt. Die Staagtsbeamten, die Geistlichkeit aus Stadt und Umgegend, der Stadtrath, Vereine und Schulen harrten der Ankunft des Zuges, der mit heizlichem Jubel be— grüßt wurde. Geleitet von den Kommissaren des Großherzogs, Geh. Rath Erdmann und Kammerherrn von Freitag, die in den Waggon Ihrer Königlichen Hoheiten traten, begaben Sich Höchstdieselben, nachdem die Vorstellungen stattgefunden hatten, in den Empfangssalon und nahmen hier Blumen und Verse entgegen, welche junge Mädchen überreichten. Die Höchsten Herrschaften erschienen sodann an den nach der Stadt gerich⸗ teten ,. des Saales und wurden von den außerhalb des Bahnhofes Versammelten mit donnerndem Hoch bewillkommnet. Flaggenbäume, durch Guirlanden verbunden, und Schilder mit Inschriften gaben auch nach dieser Seite einen festlichen An⸗ blick. Der Aufenthalt dauerte etwa zwanzig Minuten, und der Zug setzte sich dann unter wiederholten Hochrufen in Be⸗ wegung, um in Hude zu halten.

Abends zog das Erbgroßherzogliche Paar unter Glocken— geläute und Kanonendonner in die Residenzstadt Olden burg ein. Nachdem die Herrschaften den Salonwagen verlassen und sich der General-Major von Loos, sowie der Vize— Ober⸗Stallmeister Graf Wedel zum Dienste gemeldet hatten, geleitete der Ober-⸗Bürgermeister Freiherr von Schrenck das Hohe Paar in den zum Empfange erbauten Pavillon, wo Magistrat und Stadtrath versammelt waren. Se. König— liche Hoheit der Erbgroßherzog trug die Uniform eines Majors des Oldenburgischen Dragoner-Regiments. Der Ober-Bürgermeister von Schrenck bewillkommnete in warmer Rede die Neuvermählten Namens der Stadt Oldenburg. Ihre Königlichen Hoheiten sprachen in herzlichen Worten Ihren Dank aus. Höchstdieselben bestiegen sodann nebst Gefolge die bereit stehenden Galawagen und fuhren im Schritt durch die reich geschmückten Straßen. Eröffnet und geschlossen wurde der Galazug durch ein Kommando des Oldenburgischen Drago— ner⸗Regiments. Vor dem Wagen des Erbgroßherzoglichen Paares fuhren der Geheime Rath Erdmann und der Kammerherr von Freitag. Zur Rechten des Erbgroßherzoglichen Paares ritt der General von Loos, zur Linken der Graf Wedel. Auf beiden Seiten der Straße bildeten Vereine, Schulen und Korporationen Spalier, die beim Passiren des Zuges in brau⸗ sende Hochs ausbrachen. An den beiden errichteten Ehren⸗ pforten wurden von jungen Mädchen Ansprachen gehalten. Heute Abend wird den Hohen Neuvermählten von der Stadt ein Fackelzug dargebracht.

Braunschweig. Braunschweig, 28. Februar. (Mgdb. Ztg.) Der Landtag hat gestern, dem Antrage der Regie⸗ rung gemäß, den Landtagsausschuß ermächtigt, mit derselben ein Fischereigesetz zu vereinbaren, welches sich wesentlich dem gleichen in Preußen bestehenden Gesetze von 1874 an⸗ schließen soll. Heute wurde der außerordentliche Landtag durch Höchstes Reskript geschlossen. Derselbe war unterm 21. November v. J. auf den 4. Dezember berufen worden und hat inzwischen mehrere Male (am längsten vom 19. Ja⸗ nuar bis 20. Februar) pausirt. Es fanden im Ganzen 15 Plenarsitzungen statt. Die wichtigsten Gesetze, die der Landesversammlung zur Mitwirkung vorgelegt waren, sind die über die Justizorganisation, über den Eigenthumserwerb an Grundstücken, über die Verpfändung beweglicher Sachen und über die Grundbücher. Den letzten Gegenstand der Be⸗ rathung bildete der vorgeschlagene Ankauf der Thiele'schen Sammlungen. Der Landtag gab den Ankauf anheim, unter der . daß die Sammlung der Stadt überwiesen werde.

Anhalt. Dessau, 28. Februar. (Mgdb. Ztg.) Der Gesetzentwurf, die Organisation der Gerichtsbehör⸗ den betreffend, hat gestern der ersten Kommissionsberathung im Landtage unterlegen. Um so aussührlicher sind die Mo⸗ tive, welche fünf enggedruckte Bogen umfassen. Was das Oberlandesgericht betrifft, so findet ein Anschluß an das preußische Obergericht der Provinz Sachsen statt. Unter Hin⸗ weisung auf die geringe Einwohnerzahl des Herzogthums wird die Errichtung eines eigenen Obergerichts als unzulässig ö In den Motiven heißt es wörtlich: „Es würde unverkennbar gegen den Geist der R ichsgesetzgebung verstoßen, es würde in Ansehung der Rechtspflege ein ge⸗ wagtes, im Hinblick auf die Finanzen des Landes ein unver⸗ antwortliches Unternehmen sein, für eine solche Einwohnerzahl ein Gericht einzusetzen, zu dessen Sprengel in Preußen fast durchgängig eine Provinz bestimmt ist.“ Ferner werden für das ganze Land ein Landgericht und 11 Amtsgerichte, sowie eine Strafkammer in Aussicht genommen. Am ausführ⸗ lichsten sind die Motive in Darlegung der Gründe für die Errichtung des Landgerichts in Dessau und einer Strafkammer in Bernburg für den entlegenen Bernburger und Harz-Kreis; ebenso wird eingehend dar⸗ gelegt, weshalb man den Wünschen der Ortschaften Quellen⸗ dorf, Gröbzig, Nienburg, Güsten, Leopoldshall, Hoym und Gernrode auf Zuweisung eines Amtsgerichts nicht habe ent⸗ sprechen können. In der gestrigen Kommissionssitzung ist bereits mit 5 gegen 2 Stimmen beschlossen worden, den! Landtage, der Regierungsvorlage entsprechend, vorzuschlagen, Dessau zum Sitz des Landgerichts zu bestimmen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 28. Februar. (W. T. B.) Der Kaiser hat angeordnet, daß die Bornahme der Neu⸗ n für die Landtage bis zum Herbst verschoben werde.

Pest, 28. Februar. (W. T. B.) Im Unter⸗ hause richtete heute Simonyi eine Interpellation an die Regierung wegen der angeblich durch die Russen ersolgten Hinrichtung österreichisch- unga⸗ rischer Unterthanen in der Türkei. Der Ministerpräsi⸗ dent erklärte, er werde die Interpellation später beantworten, das Ministerium des Auswärtigen werde vorerst Erhebungen veranlassen, um die Richtigkeit der Thatsache zu ermitteln.

1. März. (W. T. B.) Eine Anzahl Mitglieder der österreichischen Delegation berieth in geheimer Sitzung über die eventuelle Kreditforderung der Regierung,

von den vier größeren städtischen Gemeinden ein Beitrag von

ohne jedoch einen Beschluß zu fassen. Die Meldungen der Blätter über die Anschauungen der Delegirten lauten wider⸗

rechend, soviel scheint jedoch aus denselben hervorzugehen, 3 die Kreditforderung zwar Widerstand finden, aber schließ⸗ lich doch angenommen werden würde.

Großbritannien und Irland. London, 28. Fe⸗ bruar. (E. C.) Der außerordentliche Gesandte des Kö⸗ nigs von Italien, General Graf della Rocca. über⸗ reichte gestern der Königin Victoria im Schlosse zu Windsor die Insignien des von dem König Victor Emanuel ge⸗ tragenen Hosenban d⸗Ordens. Die amtliche „London Gazette“ veröffentlicht eine Reihe von Depeschen, die der Commandeur der südafrikanischen Truppen, General Sir A. Cunnyngham an das Kriegs⸗Ministerium gesandt hat. Die Berichte über den Kampf mit den Kaffern reichen bis zum 20. Jan 11ar. Der Vertreter von Mid-⸗Somerset,

ir. Ralph Neville Grenville, hat sich entschlossen, auf feinen Sitz zu verzichten. Mr, Grenville, Enkel eines Lord Dartmouth, war im Jahre 1846 Lord des Schatzes und schon damals konservatives Unterhausmitglied.

Frankreich. Paris, 27. Februar. (Fr. C.). Der König Humbert von Italien hat dem Marschall Mac Mahon zur Srinnerung an die Dienste, die er Italien im Jahre 1858 geleistet, das Großkreuz des militä⸗ rischen Ordens von Savonen verliehen. Man meldet den gestern Abend erfolgten Tod des Erzbischofs von Rennes, Kardinals Brossais Saint-Marc. Der Minister⸗Siegelbewahrer Du faure wohnte heute einer Sitzung des Senatsausschusses sür das Gesetz über den Be⸗ lagerung szustand bei. Er stand für jeden einzelnen Artikel der neuen Vorlage e, . ein und betonte die Noth⸗ wendigkeit, sie unverändert anzunehmen.

ö 28. Februar. (W. T. B.) Der Senat setzte heute die Berat hung des General st ab sgesetz es fort und nahm ein Amen dement Billots (von der Linken) an, nach welchem Offiziere aller Waffengattungen zum Generalstab zu⸗ gelassen werden.

Spanien. Kongreß beriet h des Königs zu

Ma drid, 28. Februar. (W. T. B.) Der heute die auf die Thronrede erlassende Adresse. Der Deputirte Castelar ging dabei auch auf die politische Stellung Spaniens zu dem Auslande ein und äußerte, Spanien leide an zwei Wunden, die eine sei Gibraltar, die andere sei am Tajo zu suchen. In den Bewehnern Gibraltars fließe spani⸗ sches Blut, Gibraltar müsse sich in den Händen Spaniens be⸗ finden. Eastelar behauptete ferner, die Regierung habe hei der Pap stwahl eine Pression auf die Kardinäle ausgeübt. Der Minist er-⸗Präsident Canovas del Ca stil lo stellte letztere Behauptung bestimmt in Ab rede und erklärte in Bezug auf die Orientfra ge, es sei unnütz, sich damit zu beschäf⸗ tigen, Spanien sei dabei in keiner Weise interessirt. Die Adresse wurde darauf mit 187 gegen 62 Stimmen ange⸗ nommen.

Ameri Ea. Washington, 28. Februar. (W. T. B.) Der Präsident Hayes hat gegen die vom Senate und vom Repräfe r tantenhause beschlossene Bill über die Silber⸗ ausprägunmg das ihm zustehende Veto ausgesprochen. In der bezüglichen Botschaft an den Kongreß wird aus⸗ geführt, daß der Präsident der Bill seine Approbation versage, nur weil er überzengt sei, daß dieselbe den öffentlichen Kredit schädige. Mit Rücksicht darauf, daß ein Unterschied zwischen dem Werthe der Golddollars und demjenigen der Silberdollars bestehe, und darauf, daß man, zur Zeit als die Bonds ver⸗ kauft worden seien, in dem Glauben gewesen sei, daß dieselben in Gold wieder eingelöst würden, sei man berechtigt, den Vor⸗ schlag, die Bonds in Silber zu bezahlen, als einen argen Vertrauensbrach zu betrachten. Der Hauptfehler der gegen⸗ wärtigen Vorlage bestehe darin, daß sie aus früherer Zeit her bestehende Schulden nicht gegen ihre Wirkung schütze für den Fall, daß der Müngzfuß, den sie kreirt, von geringerem Werthe sei als derjenige, welcher zur Zeit der Kontrahirung der Schulden als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel gegolten habe. Die Silber dollars dürften nur zum Marktwerthe gesetzliches Zahlungsmittel werden. Der Münzfuß für die Schulden könne nicht ohne Zustimmung der beiden Kontrahenten geändert werden. Er könne eine Bill nicht unterzeichnen, welche nach seinem Erachten zur Verletzung heiliger Verpflichtungen autorisire. Die mit diesem Veto des Präsidenten an das Repräsentanten⸗ haus zurückgelangte Silberbill ist von dem letzteren heute nochmals erwogen und in namentlicher Abstimmung mit 196 gegen 73 Stimmen genehmigt worden. Darauf wurde diefelbe dent Senate zugestellt, der sie mit 46 gegen 19 Stimmen a m nahm. Die Bill wird somit Gesetz.

Der russisch⸗türkische Krieg.

London, 28. Februar. (W. T. B. In der heutigen Sitzung des Oberhauses führte Lord Do rchester zunächst über die Art und Weise Klage, wie Lord Derby die an die Regierung gerichteten Interpellationen beantworte, und wünschte dardcuf zu wissen, ob der Regierung von der Stellung ver türkisschen Panzerflotte etwas bekannt sei. Lord Derby wies die Beschwerden Dorchesters als unbegründet zurück und erklärte sich bereit, die Anfrage desselben in ge⸗ wissem Grade zu beantworten. Die Regierung besitze bezůüg⸗ liche Infornriationen und glaube über den größeren Theil der türkischen Flotte sogar genau informirt zu sein, halte aber eine Mittheilung Darüber nicht für wünschenswerth, eines⸗ theils, weil es nicht Sache der Regierung sei, Fragen über die Bewegungen fremder Flotten zu beantworten, anderen⸗ theils, weil die Regierung von nur dens noch nicht unterrichtet sei. Das gegenwärtig bestehende Verhäliniß Fei dasjenige der suspendirten n , wn. es sei ein Waffenstillstand, kein Friede. Alle Welt hoffe, der Krieg sei beendet, immerhin bestehe doch aber noch die Mög⸗ lichkeit feiner Erneuerung und der Sache der Türken, die Lord Dorchester vertrete, könne es nicht dienlich sein, dem gesammten Europa und damit auch den Feinden der Türkei die genauen Positionen der türkischen Flotte mitzutheilen. Die Sitzung wurde hierauf vertagt. . W. T. B) Im Unterhause zeigte der Deputirte Wolff an, er werde morgen die Anfrage an die Regierung richten, ob im Hinblick auf die am 17. Januar 1871 von den auf der Sondoner Kon ferenz vertretenen Mächten unter= zeichnete Srklärung, daß keine Macht sich von dem Pariser Vertrage ohne Zutimmung der anderen Kontrahenten

der Unterzeichnung des Frie⸗

trage von 18566 und den Abmachungen der Londoner Konferenz von 1871 zuwiderlaufe, als gültig werde an⸗ erkannt werden. Schatzkanzler Northeote erklärte auf eine Anfrage Har ingtons, die Generale Napier und Wolseley seien nicht bereits zu Chefs einer Expedition ernannt, sondern nur für den äußersten Fall, wenn eine Expedition nothwendig werden sollte, dazu ausersehen. Die bezügliche Wahl der beiden Generale habe vor 10 oder 12 Tagen stattgefunden. General Napier sei aus Gibraltar nach London berufen worden, um mit den Militärbehörden zu konferiren und sich, wenn es erforderlich sei, zum Handeln bereit zu halten. Auf die am Dienstag für heute angemeldete Interpellation des Deputir⸗ ten Pim antwortete Northeote: Was die erste auf die russischen Friedensbedingungen bezügliche Frage Pims anbetreffe, so vermuthe er, das Haus sei ebenso ermüdet zu hören, wie er ermüdet sei, zu sagen, daß er über die Frie⸗ densbedingungen noch nicht unterrichtet sei, bis zu deren Kennt⸗ niß schienen ihm derartige Fragen rein hypothetischer Natur. Wenn jedoch in der That jene Friedensbedingungen die briti⸗ schen Interessen nachtheilig berühren sollten, werde die Regie⸗ rung geeignete Schritte thun, um die britischen Interessen zu vindiziren und zu schützen. Was die zweite Frage Pims be⸗ züglich Gallipolis angehe, so wisse er außer demjenigen, was durch die mitgetheilte diplomatische Korrespondenz bereits bekannt sei, Weiteres nicht anzuführen.

1. März. (W. T. B.) Der „Daily Telegraph“ läßt sich melden, die englische Regierung habe dem Fürsten Gortschakoff mittheilen lassen, daß sie ihren Botschafter in St. Petersburg abberufen werde, falls russische Truppen mit oder ohne Genehmigung der Pforte in Kon stantinopel einrücken sollten. Eine anderweitige Bestätigung dieser Nach⸗ richt liegt bis jetzt nicht vor. .

Wien, 28. Februar. (W. T. B.) Der „Pol. Korr.

wird aus Äthen von gestern gemeldet, bei Canea fänden seit zwei Tagen anhaltende erbitterte Kämpfe statt, in Canea selbst seien die Christen durch die Mohamedaner ernstlich be⸗ droht. In Chimarra (Griechisch⸗Albanien) sei gleichfalls ein Aufftand ausgebrochen, Delvigno stehe in Gefahr, in die Hände der Aufständischen zu fallen. Gegenüber einer Bukarester Mittheilung, wonach Oesterreich und England sich einer Retrocession Bessarabiens widersetzten, Frank⸗ reich und Italien aber Rußlands Forderung unterstützten, be⸗ merkt die „Pol. Korr.“, diese Meldung entspreche nicht den thatsächlichen Verhältnissen, mindestens sei nichts davon be⸗ kannt, daß eine oder mehrere Mächte gerade in dieser Frage Rußland opponirten.

Europäischer Kriegsschauplatz.

St. Petersburg, 28. Februar. (W. T. B.) Nach einem Telegramm des „Golos“ aus Jassy von heute hat sich unter den Verwundeten, die im Laufe des Januar und Februar über Ja ssy transportirt wurden, die Zahl der am Typhus Erkrankten ganz außerordentlich vermehrt und ist auf 19 Proz. gestiegen, während sie früher nur 5 Proz. betrug. Sämmtliche Waggons auf der Bahnstrecke Fratesty⸗ Jassy seien infizirt, Desinfektion werde in nur geringem Grade angewendet und könne auch keine vollständige Abhlfe schaffen. Auf der ganzen Strecke von Simnitza bis Fratesty lägen massenhaft unbeerdigt; und verwesende Leichen. Es er⸗ scheine daher unbedingt nothwendig, daß die aus Bulgarien und Rumelien zurückkehrenden russischen Truppen nicht über Simnktza⸗Fratesty⸗Jassy, sondern über das Schwarze

Teer transportirt würden. Die in Jassy befindliche Sanitäts⸗ kommission verhalte sich unthätig.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind ö. 36. . Standesämtern in der Woche vom 7. bis incl. 23. Februar er. zur Anmeldung gekommen; 15 Ehe⸗ schließungen, 87 Lebendgeborene, 39 Todtgeborene, 520 Sterbefälle.

Vom Kaiserlichen Zoll⸗ und Steuer⸗Rech. ungs. Bureau ist die provisorische Abrechnung zwischen dem De utschen Reiche, Oesterreich (wegen der dem deutschen Zollgebiete an⸗ geschlossenen Gemeinde Jungholz) und Luxemburg üher die ge⸗ meinschaftlichen Einnahmen an Zöllen, Rübenzucher⸗ steuer, Salzsteuer und Tabaks ste ner für die drei ersten Quartale des Etatsjahres 187778 aufgestellt worden. Nach derfelbn ergab die gemeinschaftliche Zolleinnahme, aus den vor— genannten Abgabenzweigen einschließllich der Freischreibungen für pri⸗ pative Rechnung der norddeutschen Staaten einen Gesammtbetrag von 113 99 844. Hiervon gehen an Erhebungs- und Verwaltungs kosten ꝛe., sowie an unmittelbaren Ausgaben der Reichs ⸗Hauptkasse 10 340 30 g. ab, so daß sich der zur gemeinschaftlichen Theilung zu stellende Be⸗ trag auf 133 658 964 M beläuf, von welchen im deutschen Zollgebiete 133 487732 6 und in Luxemburg 1171 232 6 zur Erhebung ge⸗ kommen sind. Der Antheil nach dem Verhältniß der Bevölkerung (43 337 7938 Einwohner nach der Zählung vom 4. Dezemher 1875) berechnet sich für das deutsche Zollgebiet (12 132 434 Einwohner) auf 133 616 637 „, für die österreichische Gemeinde Jungholz (206 Ein⸗ wohner) auf 650 46. und für Luxemburg 205 158 Einwohner) auf 647 677 Me, so daß letzteres von seinen Einnahmen 522 905 * an das den tsche Zollgebiet und 6560 6 an DOesterreich herauszuzahlen hat. Bezüglich der einzelnen Abgabenzweige ist zu bemerken, daß die Zölle eine Bruttoeinnahme von Si 641 922 ½ geliefert haben; hiervon sind 8 467 293 60 Erhebungè⸗ und Verwaltungs tosten 3c. in Äbzug gebracht, so daß 73 174 627 M zur gemeinschaftlichen Thei⸗ lung kommen. Die Zolleinnahme bei der Rübenzuckerst euer be⸗ läuft sich auf 34 542 163 ; da an Kosten für Beaufsichtigung der Rübenzuckerfabriken 1570 369 t verausgabt worden sind, so kom⸗ men noch 32 971794 MS zur Vertheilung. Der Brutto- Ertrag der Salzsteuer wird mit 2 268 804 6 nachgewiesen; hiervon sind 97 Verwaltungsausgaben in Abzug gebracht und im Gan⸗ zen 27 071 827 ½ zur Theilung gestellt worden. Die Steuer vom inländischen Tabaksbau endlich ergab 546 953 6½; werden hiervon die Erhebungs⸗ ꝛc. Kosten mit 126 241 M in Abzug gebracht, so verbleibt der zur gemeinschaftlichen Theilung gestellte Betrag von

440 714 6

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Wissenschaftlichen Verein wird am Sonnabend gage Tn . 5 . k. der Sing Akademie der Universitäte⸗ Professor Dr. Gierke aus Breslau einen Vortrag über „Jugend und Alter des Rechts“ halten.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

er unter dem Protektorate Sr. Kgiserlichenund König⸗ rich d Hoheit des Kronprinzen stehende Verein der deut⸗ schen Landwirthschaftsbegmten hielt am 28. v. Mts. im Lokale des Klubs der Landwirthe hierselbst seine Jahresversammlung ab. Dem von dem Vereinsvorsitzenden, Hrn. Landtags ⸗Abgeordneten Jungck, erstatteten Geschäftsbericht ist Folgendes entnommen: Im Laufe des ver⸗

Ehrenmitgliedern 1910 S, von wirklichen Mitgliedern 7677 Æ 75 3 Verausgabt wurden innerhalb der anz egebenen Zeit an Unterstũtzungen . Mitglieder 9432 1 50 3, an Verwaltung · unkosten 3176 M Das Vereinsvermögen beziffert sich gegenwärtig auf 78 986 M 65 4, das der Krippestiftung auf 12124 M 45 4. Die Zahl der Ehrenmitalieder beträgt 136, die der wirk⸗ lichen Mitglieder 756. 169 Mitgliedern wurden im Laufe deg verflossenen Geschästsjahres vom Vereine Stellungen verschafft. Der Vorsitzende Jungck schloß die Versammlung mit einem Hoch auf den hohen Vereinsprotektor, in das die Anwesenden dreimal lebhaft einstimmten. . ; Aus Stade wird dem Hamb. Corr. geschrieben: Die Winterfelder in den bhiesigen Marschen haben sich trotz der außer= ordentlichen Nässe wider Erwarten im Allgemeinen recht gut gehalten und geben höchstens in einigen, besonders niedrig gelegenen Fel dmarken zu ernsten Befürchtungen Veranlassung. Der Weizen ist durchweg gesund und wird sein Stand, sowie auch der des Rapses und der Rübsen als ein besonders guter bezeichnet; nur befürchtet man, daß die Oelfrüchte bei der milden Witterung zu stark entwickeln und dann später durch die unvermeidlichen Nachtfröste leicht gesckãdigt werden könnten. Daneben zeichnet sich der Roggen durch seinen fast durchweg geschlossenen Stand und durch das für die jetzige Jahreszeit überaus krästige Grün seiner Blätter aus, während der Geestroggen einen wo möglich noch schöneren Anblick gewährt und bereits neue Blätter zu treiben beginnt. Auch sagt der bisherige Verlauf des Winters den Kleeäckern auf der Geest sehr zu; sie haben sich gut gehalten und beginnen sich bereits zu rühren. Die Frühlingsbestellung ist auf der Geest schon seit einiger Zeit i vollen Gange und sind hier die Felder zur Aufnahme der ersten Aussaat schon ziemlich vor= bereitet. In einzelnen Feldmarken hat man sogar schon den Anfang mit dem Legen der Kartoffeln gemacht. Mit der Bestellung in den Marschen hat es in diesem Jahre große Schwierigkeiten, da der völlig durchnäßte und zähe Boden die Arbeiten sehr erschwert. Trotzdem hat man doch schon auf den höher gelegenen Aeckern mit dem Pflügen begonnen.

Gewerbe und Handel.

Nach amtlichen Nachrichten ist die Zollfreiheit von Mehl bei der Einfuhr nach Konstantinopel zum Zwecke des dortigen örtlichen Verbrauchs von der Pforte bis zum 1.113. Mai ausgedehnt worden. Außerdem ist von der Pforte für das nach Konstantinopel eingeführte Mehl eine Prämie von 5oso des Werths für die genannte Zeit bewilligt worden.

Die ordentliche Generalversammlung der Norddeutschen Gummi und Guttaperchawagren⸗Fabrik (vorm. Fon⸗ robert Cx Reiman 1 genehmigte die Bilanz nebst Rechnungsabschluß. sowie die auf 40 festgesetzte Dividende und ertheilte hiernach De⸗ charge.

Der Aufsichtsrath der Berliner Im mobil;jsen⸗Ge⸗ sellschaft hat beschlossen, der bevorstehenden Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 5o'so für das Jahr 1877 in Vorschlag zu bringen. ;

In der gestrigen Generalversammlung der hiesigen Speicher⸗ Aktiengefelkschaft wurde der Rechnungsabschluß pro 1877 ge⸗ neh migt und Decharge ertheilt. Der im vergangenen Jahre erzielte Ueberschuß beziffert sich auf 196 110 66. Hiervon werden Hoso mit 5365 6 und außerdem noch weitere 3605 6 dem Reservefond zuge⸗ wiesen, der sich dadurch auf 78 107 4 erhöht, und 977 200 M zur Vertheilung einer Dividende von 80g verwendet.

Der Aufsichtsrath der Stettiner Chamottewaaren⸗ fabrik (Didier) hat beschlossen, der bevorstehenden General verfammlung die Vertheilung einer Dividende von 1000 für 1877 vorzuschlagen. ; U = ö Die Verwaltung der Union“, Aktiengesellschaft für See⸗ und Fluß versicherungen zu Stettin, hat die Divi⸗ dende pro 1877 auf 1890 vom Einschuß festgesetzt.

Wien, 28. Februar. (W. T. B Die Bilanz der Anglo⸗ Bank weist einen Reingewinn von 1 560 000 Fl. auf, wovon für Spesen, Gehalte, Steuern und Abschreibungen zusammen 737 CFI. in Abzug gelangen. Von dem dann noch verbleibenden Reste von S823 6 5 Fl werden 5 Fl. als Dividende vertheilt und 3 00 Fl. auf das nächste Jahr übertragen.

Verkehrs⸗Anstalten.

Southampton, 28. Februar. Das Po stdampfschiff ww, Lloyd in Bremen, welches am i6. d. Mts. von New⸗Jork abgegangen war, ist gestern wohl⸗ behalten hier angekommen und hat, nach Landung der für Sonth⸗ hampton bestimmten Passagiere, Post und Ladung, die Reise nach Bremen fortgesetzt. Die Donau“ überbringt 76 Passagiere und volle

dung. . e ert Ek gin ern, 65 T. Df Der Hamburger ostdampfer „Cimbria“ ist hier eingetroffen. 1 , . 258. Februar. Das Postdampfschiff „Gr af Bismarck“ vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welch es am 6. d. M. von Bremen abgegangen war, ist gestern wohlbehalten hier angekommen.

Berlin, 1. März 1878.

Der Deutsche Anwaltverein hält seine diesjährige Ge⸗ neralversammlung am 8. und 9. März d. J. in Frankfurt 4. M. Die Verhandlungen finden im Saalbau statt. Die Tagesordnung sautet: J. Berathung des dem Reichstage vorgelegten Entwurfes einer Rechtsanwaltsordnung für das Deutsche Reich. Berichterstatter; 1) Rechtsanwalt Fürst zu Mannheim, 2) Rechtsanwalt Justiz · Rath Pr. Bohlmann zu Berlin. II. Antrag des Sofgerichts Advokaten Weller zu Darmstadt, betreffend die Errichtung einer Ruhegehalts⸗ fasse für dienstunfähige deutsche Rechtsanwälte. Berichterstatter: Rechtsanwalt Fenner zu Berlin. III. Rechnungslegung. II. Neu- wahl des Vorstandes.

Das seit einigen Jahren bei dem Berliner Aqugrium ein- geführte , erfreut sich der lebhaftesten Anerkenmů des Publikums. Durch dasselbe wird gegen Zahlung von 146 jãhrli jedem Abonnenten möglich gemacht, das Aquarium mit seinen Ange⸗ hörigen (inklusive Dienstboten) jederzeit für 25 pro Person be⸗ fuchen zu können. Der Besitz einer Aktie gewährt dem Inhaber und deffen Familienmitgliedern freien Eintritt.

im Krollschen

welche Am 1 .d. * 1 t nter Leitung des Impresario Gesare Trevi r Sue, ö k, eröff nen wird,

Die Gesellschaft,

us folgenden Künstlern: Sgra. Matilde Ricci, Sgr. Alma i eg g. donne . Sgra. Etena Erinani, Primadonna merzo - soprano, Sgra. Tilde Fiorio, contra alto, Sgr. Melchiore Vidal, Sgr. Gustavo Caldani, Sgr. Giovanni Perugin ,. Sgr. Dur vando Lelt, PFrimi tenori, Sgr., Filippo Giannini, Sgr. Giorgio Sweet, Primi baritoni, Sgr. Filippo Graziosi. Prim) basso comics, Sgr. Giovanni Vittani, Sgr. Giovanni Cutelli, Primi bassi, Sgr. Melchiore Vela, Sgr. Rafaele Bracale, Masstri concertatori e Diret- tori orchestra.

je Vorstellungen des Zauberkünstlers G. Basch in dem ehe⸗ ö . in der Dorotheenstraße finden für diese Saison am Sonntag, den 3. März, ihren Abschluß, da schon in der nächsten Woche der Abbruch des Gebäudes bevorsteht. Dem Künstler sind während seiner diesmaligen Anwesenheit wieder zahlreiche weise der lebhaften Theilnahme des Publikums geworden. nächsten Saison wird Hr. Basch seine Vorstellungen in einem eigenen Theater wieder aufnehmen, wozu bereits die Plane gezeichnet sind.

emanzipiren könne, Rußland und die Türkei bengchrichtigt worden seien, daß kein Vertrag, der dem Pariser Ver⸗

flossenen Geschäftsjahres wurden vereinnahmt an Beiträgen von