Regtt. Nr. 89, Sie . Pr. Lt. vom Landw. Train des Res. Landw. Batg. Nr. 33, als Rittm. mit seiner bisher. Uniform, Schmidt, Sec. Lö. vom Landw. Train desselben Bats, Wolff, Pr. Lt. vom Landw. Train des 1. Batg. Landw. Regts. Nr. 19, Ca esar, Sec. Lt. von der Landw. des Cisenb. Regts, der Abschied bewilligt.
Gestorben: 16. Februar. Dr. Schultz, Marine⸗Stabsarzt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 9. März. Naumann, Roßarzt vom Kür. Regt. Nr. 3, unter gleichzeit. Versetzung zum Ulan. Regt. Nr. 7, zum Ober⸗Roßarzt befördert. Lindstaedt, Ober ⸗Roßarzt vom Kür. Regt. Nr. 4, zum Feld ⸗Art. Regt. Nr. 7, Baum
arten, Dber⸗Roßarzt vom Drag. Regt. Nr. 7, zum Kür. egt. Nr. 4 Schgetzer, Ober ⸗Roßarzt vom Ulan. Regt. Nr. 7, zum Drag. Regĩ. Nr. 7, versetzt. Königlich Bayerische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. I2. März. Meß, Ser, Lt. vom 2. Ulan. Regt., zum 3. Inf. Regt. auf Nachsuchen versetzt. — 13. Mä rz. v. ö Dberst und Commandeur des 5. Jäger ⸗Bats., als Regls. Commandeur zum 8. Inf. Regt, Popp, Sberst ⸗Lieut. und Bats. Commandeur vom T. Inf. Regt, in dieser Eigenschaft zum 5. Jãger⸗Bat. versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Hegre. 6. März. Win disch, Pr. Lt. des 2. Pion. Bats,, auf Nach⸗ suchen mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, sowie mit der Verleihung des Anspruchs auf Anstellung im Milit. Verw. Dienste verabschiedet. — 13. März. Graf v. Joner-⸗Tet⸗ tenweiß, Oberst und Commdr. dez 8 Inf. Regts., mit Pens. und der Erlaubniß des Tragens der Unif. verabschiedet.
Im Beurlaub tenstande. 5. März. Horn, Sec. Lt. des 8. Inf. Rgts., mit schlichtem Abschied entlassen.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 21. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern vor dem Diner den Vortrag des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck entgegen.
Heute Vormittag ließen Se. Majestät Sich, nach Ent⸗ gegennahme militärischer Meldungen, von dem Kriegs⸗-Minister und dem General von Albedyll Vortrag halten.
Mittags um 1 Uhr enipfingen Allerhöchstdieselben Se. Majestät den König und Se. Königliche Hoheit den Prinzen Georg von Sachsen auf dem Anhalter Bahnhofe und nahmen demnächst die Besuche der hier eingetroffenen Fürstlichen Herr⸗ schaften entgegen.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besuchte estern mit Sr. Majestät dem Kaiser und König Se. König— iche Hoheit den Prinzen Friedrich Carl zu Seinem Gehurts⸗
tage. Später war Ihre Majestät im Augusta⸗-Hospital an— wesend.
Heute empfing Allerhöchstdieselbe Se. Majestät den König von Sachsen bei Seiner Ankunft im Königlichen 3. worauf alle bereits eingetroffenen Gäste des Kaiserlichen Hofes im Palais zum Besuch erschienen. .
Das Diner sindet im Königlichen Schlosse bei Sr. Ma⸗
jestät dem König von Sachsen statt.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten
der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich
estern früh 737 Uhr zum Empfange der Großherzoglich ba— ischen Herrschaften nach dem Anhalter Bahnhof
Gegen Mittag nahm Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz militärische Meldungen entgegen.
Die hier eingetroffenen Ilten Orr e , statteten im Laufe des Tages den Kronprinzlichen Herrschaften Ihre Besuche ab. . .
Gegen 1 Uhr machten Ihre Kaiserlichen Hoheiten Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl zu Seinem Geburtstage einen Gratulationsbesuch und begaben Sich um 5 Uhr zum Diner zu Ihren Majestäten.
Se. Kaiserliche Hoheit begleitete Abends die Hohen Fürst⸗ lichen Verwandten in die Königlichen Theater und begab Sich demnächst zum Thee zu Ihren Majestäten.
— Der Bundesrath hielt am 20. d. Mts, eine Plenar⸗ sitzung. Den Vorsitz führte der Präsident des Reichskanzler⸗ Amts, Staats⸗Minister Hofmann.
Nach Feststellung des Protokolls der XII. Sitzung und Erledigung einiger anderen geschäftlichen Angelegenheiten wurden Vorlagen, betreffend a. die zu Berlin am 14. No⸗ vember 1877 unterzeichnete Handelskonvention mit Rumänien, b. den Entwurf einer Verordnung über das Berufungs⸗ verfahren beim Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht in Patent sachen, e. den Entwurf eines Gesetzes , statistischer Erhebungen über die Tabakfabrikation u. s. w., den zuständigen Ausschüssen überwiesen.
Ausschußberichte wurden erstattet über a. den Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genuß⸗ mitteln ꝛc. Der Gesetzentwurf wurde mit einigen Abände⸗ rungen genehmigt; b. eine Meinungsverschiedenheit über das Eigenthumsrecht an einem Wiesengrundstück bei Bastion Röder der Festung Posen. Das betr. Grundstück wurde als Eigen⸗ thum des Reichs anerkannt.
Hierauf wurden Kommissarien zur Berathung von Vor⸗ lagen im Reichstage ernannt.
Endlich wurden einige Eingaben vorgelegt und den be— treffenden Ausschüssen überwiesen, nämlich: a. eine Eingabe der Braunschweigischen Aktiengesellschaft für Jute⸗ und Flachs⸗ industrie und der Rheinischen Jutespinnerei und Weberei d. d. Braunschweig und Beuel den 109. März d. J., betreffend die Erhebung einer „statistischen Gebühr“ auf Säcke, welche vom Auslande eingehen, b. eine Eingabe des Verbandes deutscher Choko⸗ ladefabrikanten d. d. Stuttgart, den 17. Februar d. J., betreffend die Verzollung von Cacao und Cacaofabrikaten, c. eine Ein⸗ gabe des Fabrikanten A. Bretzel hierselbst, betreffend die Ein⸗ räumung einer Verkaufsstelle auf dem Marktplatze zu Leipzig e, . der dortigen Messe, d. eine Eingabe der Anilin⸗ farben⸗Fabrikanten Bayer & Co. zu Barmen und Elberfeld vom 21. Februar 1878, betreffend Zollfreiheit für Aetznatron.
Die von der Redaktion der „Deutschen Bauzeitung“ über⸗ enen Exemplare von Eingaben und Petitionen über Er⸗ orschung von Baudenkmalen, sowie einer Denkschrist über die Baudenkmäler im Deutschen Reich sind unter die Bevoll⸗ mächtigten zum Bundesrath vertheilt worden.
— In der heutigen 4) Sitzung des Herren⸗ hauses, welcher der Justiz-Minister Dr. Leonhardt, sowie mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, und welche der Prasident Herzog von Ratibor um 114 Uhr eröffnete, trat das Haus zunächst in die einmalige Schlußberathung
über den Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsetat für das Jahr vom 1. Wer 1878579. Auf Antrag des Referenten Grafen von der Schulenburg⸗Angern wurde das Gesetz ohne Debatte nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses genehmigt.
Der zweite Gegenstand war die einmalige Schlußt⸗ berathung über den e, , mn. betreffend die Reguli⸗ rung des standesherrlichen Rechtszustandes des Fürstlichen Hauses zu Bentheim-Tecklenburg be⸗ züglich der Grafschaft Rheda und der Grafschaft X hen⸗Lim burg. Nachdem der Neferent hr. Dernburg und der
egierungs⸗Kommissar Landrath von Goßler die unveränderte Annahme der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses empfohlen hatten, beschloß das Haus demgemäß.
Dritter Gegenstand war die einmalige Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Regu⸗ lirung des standesherrlichen Rechtszustandes des Fürstlichen Haufes zu Sayn⸗Wittgenstein⸗Berleburg bezüglich der Crassh er! Wittgenstein Berleburg und der ,. Homburg an der Mark. Auch bei diesem
esetzentwurf wurde . Antrag des Referenten Dr. Dernburg ohne Debatte der Beschluß des Abgeordnetenhauses an⸗ genommen. 3
Es folgte der mündliche Bericht der Justizkommission über den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetze, dessen Be⸗ rathung bei Schluß des Blattes ihren Anfang nahm.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (70.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Fertigstellung der Berliner Stadtbahn für Staatsrechnung, fort— gesetzt. Zu §. 1 bat der Abg. Berger den Handels⸗Minister, eine Erklärung dahin zu geben, daß, wenn dermaleinst der Güterverkehr werde eingerichtet werden, lediglich die Rück⸗ sichten des öffentlichen Interesses, nicht die Konkurrenzinteressen der Staatsbahnen entscheidend sein sollten. .
Der Handels⸗-Minister Dr. Achenbach antwortete hierauf, er könne sich darauf beschränken, die an ihn gerichtete Frage unbedingt zu bejahen. Es sei die Absicht des Handels⸗Mini⸗ steriums, absolut die Rücksichten der Billigkeit und Gleichheit eintreten zu lassen, soweit es die Einrichtung der Stadtbahn gestatte. Das , werde sich in der That nur von den Rücksichten des öffentlichen Interesses leiten lassen können und nicht seine Privatinteressen in den Vorder⸗ grund zu stellen vermögen.
§. 1 wurde darauf angenommen. Zum 5. 2 hat die Kommission den Zusatz beantragt, daß die Staatsregierung verpflichtet sein solle, über den Erlös aus dem Verkauf von Grundstücken dem Landtag alljährlich Bericht zu erstatten. Der Referent Abg. Dr. Virchow motivirte diesen Zusatz damit, daß der Landtag stets wissen müsse, wie der Erlös aus den zu verkaufenden Grundstücken verwendet werde. Eine Verminderung der Gesammtsumme habe nicht eintreten können, weil sich der in Frage kommende Ertrag nicht habe übersehen lassen. Sollten sich später Nachtheile, herausstellen, so liege es immer noch in der Hand der Volksvertretung, eine Aenderung eintreten zu lassen.
Das Haus genehmigte den §. 2 mit dem Antrage der Kommission und ohne Debatte die folgenden §5§. 3—5.
Es folgte die Berathung der von der Kommission vor— geschlagenen Resolntion:
In Erwägung, daß in dem Verfahren der Staatsregierung gegenüber der Deutschen Eifen bahn an ge fe chart eine Rechtsver⸗ letzung nicht nachgewiesen ist, daß die Grundsätze, nach welchen der Vertrag mit den Privatgesellschaften abgeschlossen ist, auf das Ver⸗ hältniß der Deutschen Eisenbahnbaugesellschaft nicht anwendbar sind, daß bis jetzt annehmbare Vorschläge zu einem Vergleiche von der Deutschen Eisenbahnbaugesellschaft nicht gemacht worden sind, über die Petition der Deutschen Eisenbahnbaugesellschaft zur Tages⸗ ordnung überzugehen.“
Für dieselbe schlug der Abg. Stengel folgende Fassung vor:
„Durch den Beschluß des Hauses über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Stadtbahn, die . der Deutschen Eisenbahnbau⸗ gesellschaft für erledigt zu erklären.“
Nachdem der Antragsteller seinen Antrag begründet hatte, traten für denselben die Abgg. von Benda und Graf Limburg⸗ Etithh) ein, worauf derselbe angenommen wurde. (Schluß 2 hr.
— In der heutigen (71. Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Handels⸗Minister Dr. Achen⸗ bach und mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident zunächst den Eingang eines Gesetzentwurfs, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushalts-Etat für 1878/79, mit. Das Haus genehmigte darauf nach kurzer Generaldebatte, an der sich die Abgg. Berger und Dr. Langerhans, sowie der K Dr Achenbach be⸗ , den Gesetzentwurf, betreffend die Fertigstellung der
erliner Stadteisenbahn für Staatsrechnung. Ohne Debatte wurde der Antrag des Abg. Bork, welcher autet:
„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die König⸗ liche Staatsregierung zu ersuchen, durch Bereitstellung eines an⸗ gemessenen Kapitals aus Staatsmitteln den Geistlichen der von Hessen⸗Darmstadt durch Friedensvertrag vom 3.12. September 1866 an die Krone Preußen abgetar tenen Gebietstheile die Auf— nahme in eine geistliche Wittwenkasse zu ermöglichen. Die Motive dieses Antrages sind aus Nr. 224 Seite 11 der Drucksachen zu entnehmen; .
gemäß dem folgenden Antrage der Budgetkommission:
„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: mit Rücksicht auf die Erklärung des Kommissarius der Königlichen Staats⸗ regierung über den Antrag der Abgg. Bork und. Genossen zur Tagesordnung überzugehen ??. ⸗
erledigt. Ebenso folgende Berichte derselben Kommission:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Petition des Magistragts und der Handelskammer zu Breslau, betr. den Bau eines Breslauer Oderhafens, der Königlichen Staatsregie⸗ rung mit dem Ersuchen zu Üüberweisen, mit der Stadttommune Breßlau in weitere Verhandlung zu treten über die baldige. unter Betheiligung des Staates vorzunehmende Herstellung eines , in Breslau und demnächst dem Landtage darüber eine Vor⸗ age zu machen.“
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: über die Pe⸗ tition der Einschätzungskommission für die Klassensteuer in der Stadt Bochum zur Tagesordnung überzugehen.“ .
Bis Schluß des Blattes wurden dann noch einige andere Petitionen, nach dem Antrage der Petitionskommission durch Annahme folgender Anträge erledigt:
„»Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen; In Erwägung, daß die Petentin gegen den ablehnenden Bescheid der Regierung die Entscheidung des Finanz⸗Ministers bisher noch nicht angerufen hat; in Erwägung, daß nach einer , , Verfügung des Finanz⸗Ministers vom Jahre 1863 die Regierungen angewiesen sind,
Gesuche wie das vorlieg nde einer wohlwollenden Beurtheilung zu unterziehen; in Erwägung also, daß hiernach der Petentin die Aussicht nicht verschlossen ist, bei dem Finanz⸗Minister eine ihrem Gesuche enisprechende Entscheidung zu erlangen, über die Petition der Wittwe Siemssen in Neu⸗Brandenburg wegen Xun einer Wittwenpension während des Karenzjahres, zur Tagesordnung überzugehen.
„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: über die Petition der Steuerexekutoren in den Provinzen Westfalen und Rheinland, Roehl und Genossen, ihnen ein Einkommen von 1500 M zu garantiren und ihre Pension darnach zu bemessen event. ihnen Wohnungsgeldzuschuß zu bewilligen, zur Tagesordnung , 9
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Petition des Pastors Dieckmann zu Langenhorn um Bewilligung und Nach⸗ zahlung einer in Aussicht gestellten Gehaltszulage aus Staats r der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu über⸗ veisen.
— Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise der deutschen Zettelbanken vom 7. d. Mts. schließt mit fol⸗ genden summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassenbestand 662 698 000 S; d. i., der Vorwoche gegenüber weniger 13 980 9000 S, der Wechselbestand in Höhe von 565 870 000 S läßt eine Zunahme von 938 000 M erkennen, während die Lombardforderungen mit 76 030 000 S um 2522 000 S vermindert erscheinen; der Notenumlauf im Be⸗ trage von 792497 000416 zeigt einen Rückgang von 10 429 000 46, und die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 207 842 000 M6 zeigen einen solchen in Höhe von 7 092 000 6, während die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbind⸗ lichkeiten mit 58 165 000 S6 ein Wachsthum um 71 (000 konstatiren.
— In einer Untersuchung wider zwei Materialwaaren—
ändler, welche ohne besondere polizeiliche Genehmigung den klein handel mit Spiritus zu technischen Zwecken betrie⸗ ben — sie hatten Weinspiritus an mehrere Tischlermeister zur Auflösung von Tischlerpolitur verkauft —, hat das Ober—⸗ Tribu nal durch Erkenntniß vom 1. März d. J. den Rechts⸗ satz ausgesprochen, daß auch der Kleinhandel mit (rohem) Spiritus zu technischen Zwecken ebenso der besonderen polizei⸗ lichen Genehmigung bedarf, wie der Kleinhandel mit spiri⸗ tuösen Getränken.
— Se. Durchlaucht Heinrich XIII. Prinz Reuß, Oberst und Commandeur des Königs⸗Husaren⸗Regiments (1. Rhein.) Nr. 7, ist von Bonn hier eingetroffen.
Bayern. München, 19. März. Ueber die Ergebnisse bei dem Vollzug der 8§§. 23 u. ff. des Reichsstrafgesetz⸗ buches im Königreich Bayern während der Jahre 1872 bis 1877 wird vom Justiz⸗Ministerium eine stati— stische Uebersicht veröffentlicht. Nach derselben sind in diesen sechs Jahren von den Strafanstaltsverwaltungen 1807 Anträge auf Bewilligung der vorläufigen Entlassung der Sträflinge gestellt und von diesen durch das Justiz-Ministe— rium 1599 genehmigt und 208 abgelehnt worden; ein Wider⸗ ruf der Bewilligung zur vorläufigen Entlassung ist nur in 59 Fällen erfolgt. — Nachträglich theilt die „Allg. Ztg.“ mit, daß noch vor der Vertagung des Landtages der Beschwerde⸗ Ausschuß der Kammer der Reichsräthe den Reichsrath von Neumayr, Präsidenten des obersten Gerichtshofes, zum Re⸗ ferenten über die gegen die Münchener Simultan— schulen gerichteten Beschwerden gewählt hat.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 19. März. (Leipz. Ztg.) Der Landtag wird am nächsten Freitag noch⸗ mals vertagt und voraussichtlich auf Ende Mai zu einer kurzen Session wieder einberufen werden. Bis dahin hofft die Groß⸗ herzogliche Regierung in den Stand gesetzt zu sein, demselben über die Verhandlungen wegen Errichtung eines gemein⸗ schaftlichen Landgerichts zu Gera und über die pro⸗ jektirte Sekundärbahn im Gisenacher Oberlande anderweite Vorlagen zu machen.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 17. März. (Magd Ztg.) Der dem Spezial-Landtage vorliegende Gesetzent⸗ wurf über Erhebung einer Kommunalabgabe vom Bier ist durch den mit dem 1. April d. J. in Wegfall kommenden Brausteuerzuschlag veranlaßt. Die neue Kommunalabgabe soll 65 3 von je einem Hektoliter Bier betragen ünd von den Stadtkassen erhoben, auf dem Lande aber zu einem Bezirks⸗ fonds für Schul⸗ und Wegebauzwecke verwendet werden.
Anhalt. Dessau, 19. März. (Mgd. Ztg.) In der Landtagssitzung am 21. März v. J. wurde der Antrag angenommen, die Staatsregierung zu ersuchen, baldigst eine eingehende Revision des Ergänzungssteuergesetzes zu veranlassen, namentlich vergleichende Untersuchungen über die Resultate anstellen zu lassen, zu denen die Vertheilung der Steuer im Einzelnen führt. Es wurde nämlich behauptet, der Grundbesitz sei im Verhältniß zum Gewerbe⸗Einkommen zu niedrig zur Steuer herangezogen, und der ursprüngliche Prozentsatz passe nicht mehr. Die Ermittelungen haben nun ergeben, daß die Grundbesitzer noch jetzt von ihrem Einkommen aus dem Grundbesitze im Durchschnitte eine verhältnißmäßig höhere Steuer zahlen, als von dem übrigen Einkommen entrichtet wird, obgleich nach der Veranlagung für das vorige Jahr nicht mehr 45 Proz., wie ursprünglich in Aussicht genommen war, sondern nur 28,61 Proz. der gesammten Ergänzungssteuer vom Grundbesitz aufgebracht werden. Die bei Gelegenheit jener Untersuchungen ange⸗ stellten vergleichenden Berechnungen haben ergeben, daß ein⸗ zelne Bestimmungen des geltenden Steuergesetzes theils mangel⸗ t und unbestimmt in der . theils hart und un⸗
illig in ihren Konsequenzen erscheinen und es ist, um diesen Unzuträglichkeiten zu begegnen, ein Nachtragsgesetz beim Landtage eingebracht worden. Sehr tief eingreifend sind in⸗ . die vorgeschlagenen Abänderungen nicht, und dieselben haben auch bereits bis auf eine Abweichung die Zustimmung des Landtags in zweiter Lesung gefunden. Die Annahme für die dritte Lesung ist ebenfalls gesichert.
Reuß. Greiz, 20. März. (Leipz. Ztg.) Die regierende Für stin wurde heute von einem Prinzen entbunden.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 29. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der österreichischen Delegation wurde die Kreditvorlage von 69 Millionen berathen. Die beiden Berichterstatter über die Bewilligung resp. über die Ablehnung der Vorlage, begründeten ihre Anträge. Danach sprachen mehrere Redner sowohl für wie gegen die Annahme der Vorlage. Morgen findet die Fortsetzung der Debatte statt.
— (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ veröffentlicht folgende Meldungen: Aus Athen vom heutigen Tage: Die gern en , Nationalversammlung hat beschlossen, zur Vertretung ihrer Interessen 4 Delegirte zum Kong resse nach Berlin zu senden. Dieselbe hat eine Regierung unter dem Titel „Provisorische Administration“ eingesetzt. — Aus Bukarest: Die Russen beabsichtigten, in der Nähe des Bahnhofes von Galatz ein Spital zu erbauen und eine Telegraphenlinie über rumänisch⸗bessarabisches Gebiet zu führen. Die Munizipalität von Galatz und die rumänische Regierung haben hiergegen Einsprache erhoben.
Schweiz. Bern, 20. März. (N. Zürch. Ztg.) Der Bun⸗ desrath bringt den eidgenössischen Ständen die Unter— zeichnung des Vertrages, betreffend die Nachsub vention für bie Gotthardbahn, zur Kenntniß. In seinem Schreiben bemerkt der Bundesrath gleichzeitig: Seit dem Erlasse unseres Kreisschreibens vom 19. Januar sind uns lediglich Rück— äußerungen der Kantone Schaffhausen und Thurgau zugegangen, dagegen steht nicht nur Seitens der großen Mehrzahl der Betheiligten jede Antwort noch aus, sondern es scheint auch, nach den Berichten der öffent⸗ lichen Blätter zu schließen, an mehreren Orten die ganze Angelegenheit so behandelt zu werden, als ob es völlig gleich—
ültig wäre, ob die Erledigung ein paar Monate früher oder päter erfolge. Wir halten es für unsere Pflicht, Sie daran zu erinnern, daß dem in der That durchaus nicht so ist, daß vielmehr eine möglichst beförderliche Abklärung der Sachlage in Betreff der Aufbringung der Nachtrags⸗Subvention durch die Verhältnisse dringend geboten ist. Insbesondere liegt es auf der Hand, daß, wenn die Junisession der Bundesversamm— lung den Gegenstand nicht zum Austrag bringen kann, ohne Zweifel das ganze Baujahr 1878 für die Gotthard⸗Unternehmung, mit Ausnahme des Tunnels, verloren geht; ebenso aber ist es einleuchtend, daß wir der Bundesversammlung die Ratifikation des von uns unterzeichneten, Eingangs erwähnten Staatsver⸗ trages nur dann empfehlen können, wenn jene Subventions— frage vorher eine Lösung gefunden hat, welche den Anforde⸗ rungen unseres , n. Kreisschreibens vom 19. Januar entspricht. Soll aber diese Lösung vor dem Anfang Juni in allen Kantonen (also auch in denen, wo vielleicht ein Volks⸗ entscheid erforderlich ist), herbeigeführt werden, so ist es keinem Zweifel unterworfen, daß die ganze Frage mit einer gewissen Dringlichkeit behandelt werden muß, und wir möchten Sie daher sehr angelegentlich bitten, Ihrerseits in dieser Richtung nichts zu versäumen und jedenfalls dafür Sorge zu tragen, daß spätestens auf die Mitte des Monats Mai die defini⸗ tive Erklärung Ihres Kantons in unsere Hand gelange. — Der Han dels vertrag zwischen Frankreich und der Schweiz ist bis 1. Januar 1879 vorbehaltlos verlängert worden.
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Großbritannien und Irland. London, 20. März. (W. T. B.) Im Unterhause zeigte heute der Deputirte Williams an, daß er morgen eine Anfrage darüber an die Regierung richten werde, welche englische Kriegsschiffe sich bei den Dardanellen und im Marmarameere be⸗ fänden, ob es wahr sei, daß dieselben die Dardanellen unter Protest von Seiten der Pforte passirt hätten und was das Verbleiben dieser Schiffe im Marmarameere bezwecke, da sich doch die Pforte im Frieden befinde? — Der englische Botschafter in St. Petersburg, Lord Loftus, hat am 18. Februar eine Note der russischen Regierung erhalten, in welcher mitgetheilt wird, daß ein von dem Hauptquartier eingegangenes Tele⸗ gramm die Nachricht bestätige, daß drei Aerzte und ein Korrespondent englischer Nationalität als Kriegs— gefangene behandelt worden seien, obgleich General Gurko den Befehl ertheilt hatte, sie freizulassen. Dieselben seien unglücklicher Weise auch durch Unteroffiziere ungebührlich be⸗ handelt worden. Der Oberstkommandirende bedauere auf das Lebhafteste dieses Vorkommniß und habe unverzüglich die Untersuchung der Angelegenheit und die strenge Be⸗ strafung der Schuldigen angeordnet.
— 21. März. (W. T. B.) Die „Times“ hebt in der von ihr veröffentlichten Analyse des offiziellen Textes des russisch-türkischen Friedensvertrag es, der im Wesentlichen der bereits bekannten Version entspricht, besonders hervor, daß Montenegro einen Gebietszuwachs erhalte, der zweimal so groß sei, als ihn die Montenegriner auf der Basis des „Uti possedetis? beanspruchen könnten und daß dieser Gebietszuwachs hauptsächlich in nordöstlicher Richtung er⸗ folge. Ferner werde Serbien im Süden, in der Richtung von Novibazar und Pristina, beträchtlich vergrößert. Die bulga⸗ rische Grenze laufe weiter westlich, als früher angegeben wor⸗ den, werde durch den Strumafluß gebildet und ziehe sich näher an Salonichi und bis auf nur wenige Meilen Entfernung von dieser Stadt heran. Bezüglich Bulgariens mache Ruß⸗ land das Zugeständniß, daß ein Jahr nach Einführung der neuen Regierung in Bulgarien Delegirte der Pforte und der europäischen Mächte daran theilnehmen können. Endlich ent⸗ halte der Vertrag die Schlußbestimmung, daß nach Aus⸗ wechslung der Ratifikationen ** und Ort für den formellen Friedensschluß vereinbast, die Präliminarien aber bereits nach der Ratifikation für beide Theile bindend sein sollen.
— (E. C.) Einer bei dem Auswärtigen Amte ein— gegangenen Benachrichtigung zufolge, ist Gelele, König von Dahomey, völlig außer Stande, den Rest der ihm von England bei Aufhebung der über seine Küste verhängten Blokade auf⸗ gegebenen Strafleistung (Lieferung von Palmöl) abzutragen. — Mr. Alexander C. Sheriff, der seit 1865 die Stadt Worcester in liberalem Sinne im Unterhause ver⸗ treten hat, ist gestorben. Für Mid⸗Somerset ist Mr. William Stephen Gore-Langton (konservativ) in das Unterhaus gewählt worden. Ein Gegenbewerber war nicht aufgetreten. Der liberale Wahl verein von Greenwich be⸗ hic eine Abordnung mit der Bitte an Gladstone zu
icken, daß dieser von seinem Entschluß, bei den nächsten Wahlen für die genannte Stadt nicht mehr als Be werber auf⸗ zutreten, Abstand nehmen möge.
Spanien. Madrid, 18. März. (Ag. Hav.) In Er⸗ widerung auf eine bezügliche Interpellation erklärte der Mi⸗ nister⸗Präsident Canovas del Castillo, die Friedens⸗ bedingungen in Cuba seien sehr ehrenwerth und hätten die Zuslimmung des Ministerraths erhalten.
Türkei. Konstantinopel, 20. März. (W. T. B.) Re⸗ ierungsseitig wird die dem Flottenkommandanten Hobart Pascha zugeschriebene . gegen die von den Auf stän⸗ . en bewohnten Ortschaften mit Feuer und Schwert vor⸗ zugehen, als gänzlich unbegründet bezeichnet: Hobart Pascha habe Befehl erhalten, durch gütliche Ueberredung auf die Auf⸗ ständischen einzuwirken und nur dann Gewalt anzuwenden,
wenn die Güte wa, . sei. Es heißt, mit den Führern der Aufständischen seien bereits Verhandlungen eingeleitet.
— (W. T. B.) Die türkische Regierung hat ihre Botschafter und Gesandten angewiesen, die Nachricht, daß die Gouverneure von Janina, Prevesa und Arta den Befehl erhalten hätten, die in den Gefängnissen inhaftirten Verbrecher freizulassen und gegen die Aufständischen in den griechischen Provinzen zu verwenden, kategorisch für unbegründet zu erklären. .
— (W. T. B.) Die russischen Schiffe sind von Bujukdere abgegangen und haben bei San Stefano Anker geworfen. — Nachdem Safvet Pascha es abgelehnt hat, zum Kongresse zu gehen, glaubt man, daß Vefik Pascha oder Musurus Pascha die Pforte auf demselben vertreten wer⸗ den. — Saadullah Bey wird auf seinen Posten nach Berlin zurückkehren.
— W. T. B.) Die Ankunft Osman Paschas steht für nächsten Montag bevor; derselbe wird in Be⸗ gleitung Reouf Paschas zurückkehren und soll mit großen Ehren empfangen werden. — Suleiman Pascha befindet sich im Seraskierate fortdauernd in Haft, seine Aburtheilung dürfte erst in vierzehn Tagen erfolgen. — Der italienische Gesandte Corti ist nach Rom berufen worden und beabsich⸗ tigt, noch heute die Reise dahin anzutreten. — Von den Nusssen werden, nachdem die Einschiffung der Truppen in Bujukdere von der Pforte nicht gestattet worden ist, die zur Einschiffung der Truppen in San Stefano erforder⸗ lichen Vorbereitungen getroffen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 21. März. (W. T. B.) Der russisch⸗türkische Friedensvertrag ist heute veröffentlicht worden. Derselbe führt den Titel zFriedenspräliminarien“. In dem Vertrage, welcher 29 Artikel enthält und dessen Bestimmungen im Großen und Ganzen der von der „Cölnischen Zeitung“ am 7. 8d. M. gebrachten Version entsprechen, wird unter Anderem bestimmt: Monte⸗ negro erhält Gatzko, Bihov, Roshai, Niksie, Spuz, Pod⸗ göoritza und Zabliak. Die Schiffahrt auf der Bojana wird durch eine europäische Kommission geregelt werden. Bis zum Abschluß des Vertrages, durch welchen die Be⸗ ziehungen zwischen Serbien und der Pforte festgestellt werden sollen, werden die Serben in der Türkei nach dem internationalen Rechte behandelt werden. Die Serben werden dasjenige Gebiet räumen, welches bei der Türkei ver⸗ bleibt. Rumänien wird seine Rechte auf Kriegskosten⸗ entschädigung geltend machen, die zwischen Rumänien und der Türkei festzustellen ist. Bulgarien wird ein autonomes Tributärfürstenthum mit einer christlichen Regierung und einer nationalen Miliz bilden. Im 6 einer Vakanz des Thrones wird der neue Fürst von Bulgarien nach den in dem Vertrage näher angegebenen Bestimmungen gewählt werden. Die türkische, griechische und walachische Bevölkerung soll an den Wahlen theilnehmen. Ein organisches Reglement wird den Rechten derselben Rechnung tragen. Die Pforte wird über das Kriegsmaterial in den Donaufestungen Schumla und Var na verfügen. Die russischen Okkupationstruppen unterhalten ihre Verbindung mit Rußland über Rumänien, Varna und Bourgas. Nach den Durchschnittseinnahmen Bulga⸗ riens wird der Tribut desselben berechnet werden. Die Muhamedaner behalten ihr Eigenthum, selbst wenn sie Bulgarien verlassen. Einzusetzende Kommissionen sollen über die Fragen bezüglich des Eigenthums entschei⸗ den. Nach Ablauf von 2 Jahren soll das bis dahin nicht reklamirte Eigenthum verkauft und der Erlös des⸗— selben zum Besten der Wittwen und Waisen der im Kriege Gebliebenen verwendet werden. Die in der Türkei sich aufhaltenden Bulgaren sind den osmanischen Gesetzen unterworfen. Die Pforte verpflichtet sich zur Feststellung der türkisch⸗persischen Grenze. Die von der Türkei an Ruß⸗ land abzutretenden Gebietstheile sollen einen Werth von 1100 Millionen Rubel repräsentiren. Außerdem hat die Türkei an Rußland 300 Millionen Rubel baar zu entrichten. Das Nähere über den Zahlungsmodus dieser Summe soll später vereinbart werden. Die Ein⸗ wohner der an Rußland abzutretenden Gebietstheile sollen ihre Güter verkaufen und das Land verlassen können. Die russische Botschaft in Konstantinopel und die russischen Konsulate in der Türkei haben den Schutz über die russischen Pilger und Mönche und deren Eigenthum in der Türkei auszuüben. Die Dardanellen sollen sowohl im Falle eines Krieges wie im Frieden den Handelsfahr⸗ eugen der neutralen Mächte geöffnet bleiben. Die Pforte i fortan im Schwarzen Meere keine fiktive Blokade an⸗ ordnen dürfen. Die russischen Truppen haben die von ihnen in Asien besetzten Gebietstheile n . 6 Monaten, von dem Tage des definitiven Friedensabschlusses an ge⸗ rechnet, zu räumen. Die beiderseitigen Kommissare werden die Auswechselung der Gefangenen in Odessa und Sebastopol regeln. Die Pforte wird die Unterhaltungskosten für die Gefangenen zahlen, und zwar in 18 Theilzahlungen innerhalb 6 Jahren. Ueber den Ort und den Zeitpunkt des Abschlusses des definitiven Friedens wird man sich später einigen.
Schweden und Norwegen. Christiania, 18. März. (H. C.) Das Storthing nahm heute die Regierungs⸗ vorlage, betreffend die Kontrahirung einer oder mehrerer An⸗ leihen zu 4 oder 45 Proz. in Höhe von 31 Mill. Kronen zu Eisenbahnbauten, an und bevollmächtigte die Regierung, eventuell einstweilig eine Anleihe von 19 Millionen zu kon⸗ trahiren; es soll jedoch die Zustimmung Seitens des Stor⸗ things dazu erforderlich sein. Die letztere von dem Führer der kp f e J. Sverdrup, veranlaßte Bestimmung findet allseitigen Widerspruch. Das hiesige ‚Morgenblad“ sagt, diese Bestimmung bezwecke auf Umwegen die Aufnahme einer pro⸗ visorischen Anleihe unmöglich zu machen.
Dänemark. Kopenhagen, 18. März. (Hamb. Corr.) Im Landgthing begann gestern die erste Lesung des Budgets pro 187879. Die Diskussion wurde von dem Conseils⸗-Präsidenten Estrup eröffnet, der erklärte, daß das Ministerium das Budget, wie es vom Folkething festgestellt worden sei, für brauchbar halte, da es das Nothwendigste zur Führung des Staatshaushaltes im nächsten Finanz⸗ jahre bewillige. Allerdings sei das Budget in einzelnen Punkten nicht so, wie die Regierung an und für sich gewünscht hätte, aber diese Punkte seien nicht derart, daß die Re⸗ gierung sich veranlaßt fühle, Aenderungsanträge — stellen. Hiermit sei jedoch nicht gesagt, daß die Regierung sich solchen Anträgen widersetzen werde, falls das Landsthing sie stellen würde, um so weniger, als ja selbstverständlich die Regierung
die Gleichberechtigung des Landsthings hinsichtlich des Budgets dem Folkething gegenüber vollständig anerkenne. Seitens der Majorität des Landsthings wurde indessen erklärt, daß das Landsthing im Hinblick auf die ganze Situation das Budget unverändert, wie es vom Folkething gekommen sei, annehmen werde, obgleich dieses nicht ohne große Resignation geschehe. — Das Folkething trat gestern in die Berathung des vom 1 Tramp eingebrachten Gesetzentwurfes, betreffend die zollfreie Einfuhr von Salz zur Sodafabrikgtion, ein. Der Antragsteller wies, unter Zustimmung des Finanz⸗ Ministers, 2 hin, daß es unbillig sei, wenn die Rohstoffe der Soda zollpflichtig, die Soda selbst aber zollfrei sei. — Das Ju stiz-Ministerium hat unterm 16. d. M. verfügt, daß die zur Verhinderung der Einschleppung der asiatischen Cholera auf dem Seewege geltenden Bestimmungen vom 1. Mai 1868 bis auf Weiteres auch auf den exanthematischen Typhus Anwendung finden sollen.
Nr. 14 des Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Ver⸗ füßzungen vom 15. März 1878: Einziehung der preußischen Kassen⸗ anweisungen. — Anrechnung der Gebühren bei Rücksendungen im Post⸗ auftrags verkehr.
— Nr. 3 des Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten“ hat folgenden Inhalt: Cirkular, Erstattung von An—⸗ zeigen über eintretende Erledigung eines Mandats für den Deutschen Reichstag betreffend, vom 5. Februar 1878. — Erlaß, die Anwen⸗ dung der Berichtsform im schriftlichen Verkehr der Unterbehörden der Regierungen mit den General⸗Kommissionen betreffend, vom 27. Ja⸗ nuar 1878. — Cirkular vom 17. Juni 1874, die Errichtung gewerb⸗ licher und Fortbildungsschulea betreffend. — Cirkular, die Anstel⸗ lungsfähigkeit geprüfter Lehrerinnen aus Preußen im Herzogthum Anhalt und umgekehrt betreffend, vom 19. Januar 1878. — Cir- kular, die Zulässigkeit der Anstellung in Hamburg geprüfter Lehre⸗ rinnen in Preußen und umgekehrt der in Preußen geprüften Lehre⸗ rinnen in Hamburg betreffend, vom 20. Februar 18783. — Bescheid, die Verpflichtung approbirter Thierärzte zur Einholung der polizei⸗ lichen Erlaubniß für die Funktionen eines Fleischbeschauers betreffend, vom 16. Januar 1878. — Bescheid, die Unzulässigkeit der Belastung einzelner Kategorien von Gewerbesteuerpflichtigen mit besonderen Bei⸗ trägen zu den allgemeinen Gemeindebedürfnissen betreffend, vom 2. Ja⸗ nuar 1878. — Erlaß, die Wählbarkeit der an Gymnasial⸗Vorschulen angestellten Lehrer zu Stadtverordneten betreffend, vom 17. Januar 1878. — Cirkular, Auslieferung von Verbrechern nach Italien betreffend, vom; 15. Januar 1878. — Cirkular, die Bedingungen, unter welchen Dienst⸗ aufwands⸗Entschädigungen für Ober⸗Wachtmeister und Gensd'armen gewährt oder eingezogen werden, betreffend, vom 1. Dezember 1877. — Erlaß, die Bedingangen für eingeschriebene Hülfskassen betref⸗ fend, vom 4. Februar 1878. — Bestimmungen über die Aufnahme in die militäraͤrztlichen Bildungsanstalten zu Berlin. — Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die Unteroffizierschulen zu Pots⸗ dam, Jülich, Biebrich, Weißenfels und Ettlingen eingestellt zu wer⸗ den wünschen, vom 3. Dezember 1875. — Nachrichten für diejenigen jungen Leute, welche in die Unteroffizier⸗Vorschule zu Weilburg ein⸗ zutreten wünschen, vom 15. Juli 1877. ;
Statistische Nachrichten.
Nach der Zeitschrift für Gewerhe und Volkswirthschaft“ waren in Oberschlesien im Jahre 1877 19 Kohlengruben im Betriebe, darunter nur 13 weniger als 12 Monate hindurch. Gefördert wurden 162 021 044 Ctr., gegen 168 610 544 Ctr. in 1876. Nach, der Sortirung bestand die Förderung aus 30 889 668 Ctr. Stückkohlen, 16094 436 Ctr. Würfelkohlen, 8 989 642 Ctr. Nuß⸗ kohlen, 316 319 Ctr. Erbsen⸗, 61 873 636 Ctr. Steinkohlen, 14 792 853 Ctr. Staub⸗, Grus⸗ und Grieskohlen, 1 774 290 Ctr. Förderkohlen und 138 701 Ctr. Schieferkohlen, darstellend einen Gesammtwerth von 34997 528 S Außer Betrieb oder Förderung waren 46 Gruben. Die Zahl der Dampfmaschinen zur Förderung beirug 160 mit 7491 Pferdekr., zur , mit 13 761 Pferdekr, zu andern Zwecken 119 mit 1949 Pferdekr. An Arbeitern über 16 Jahre wurden 28 854 männ⸗ liche und 2017 weibliche, unter 16 Jahre alt 94 männliche und 3 weibliche beschäftigt. Die stärkste Förderung hatten die Gruben König in Königshütte mit 18 273 027 Ctr. (gegen 19276 894 Ctr. in 18769 und Königin Luise in Zaborze mit 19780 813 Ctr. (gegen 19935 620 Ctr. in 1876). Erstere zahlte im Jahre 1877 2062 008 16, letztere 2 024 190 M Lohn aus.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
München, 18. März. Die Akademie der Wissen⸗ schaften wird am Donnerstag, den 28. März, zur Feier ihres 1I9. Stiftungstages eine öffentliche Sitzung halten. Der Vorstand, Stiftsprobst Reichsrath Dr. von Döll inger, wird zur Einleitung dem verstorbenen Präsidenten der Lissaboner Akademie und auswärtigem Mitgliede der historischen Klasse, Alexandte Herculano de Carvalho, eine Gedächtnißrede widmen. Nach Ehrenerwähnung der anderen j.ungst verstorbenen Mitglieder durch den Klassensekretär wird alsdann der Gymnasial · Professor Dr. A Spengel, außerordentliches Mitglied der philosophisch ⸗ philologischen Klasse, Ueber die lateinische Komödie“ einen Vortrag halten.
Paris, 19. März. Dicß Akademie der Wissen schaften hat gestern den Direktor der Sternwarte von Toulouse, Hrn. Tisse⸗ rand, mit 32 von 55 Stimmen an Stelle des Hrn. Leverrier zu ihrem Mitgliede ernannt; von den übrigen Stimmen entfielen 21 auf den Astronomen Wolf und 2 auf Hrn. Tissandier, der übrigens gar nicht als Kandidat aufgetreten war, . -
— Von dem ‚Parlamentarischen Handbuch für den Preußischen Landtag“, welches von Fr. Kortkampf heraus- gegeben wird, ist im Verlage von Fr. Kortkampf hierselbst kürzlich die vierte Auflage, Ausgabe für die XIII. Legislaturperiode des Preußischen Landtages, erschienen. Diese vorliegende Aus gabe hat sich, wie der Herausgeber in einem Vorworte be⸗ merkt, bis nach Schluß der ersten Session dadurch verzögert, daß die bald nach den Wahlen erbetenen biographischen Mittheilungen sehr langsam und spärlich eingesandt worden seien. Die Redaktion habe daher erst in der letzten Hälfte des Februar geschlossen werden konnen. In der äußeren Anordnung sowie bezüglich des Inhalts sind
auf Grund mehrfach geäußerter Wänsche ber g. Aenderungen
eingetreten. Das ormat ist dadurch handlicher geworden, daß in ie Ausgabe davon abgesehen worden ist, andere Gesetze als den ortlaul der preußischen Verfassung wiederzugeben, doch ist die Geschäfts ⸗Ordnung! für das aus der Abgeordneten beibehalten worden. Bei den iographi nm ist eine Aenderung dahin eingetreten, daß die Mitgliedschaft von ge⸗ setzgebenden Körperschaften des Reichs oder Preußens, das Stimm- verhältniß der Parteien bei den Wahlen, soweit dem Herausgeber hierüber Nachrichten von den Abgeordneten zugegangen sind, ebenso deren eigene Parteistellung voran gestellt sind. Demnächst folgen die eigentlich ben ch, Mittheilungen, von denen diejenigen der Abgeordneten, welche seither dem Hause noch nicht oder nur erst kurze Zeit durch Nachwahl angehören, in lateinischer Schrift r sind. Eine anerkennenswerthe Zugabe bilden die statistischen sichten, als da sind eine Gruppirung der Parteien des Abgegrdneten hauses nach den einzelnen Landestheilen und eine Uebersicht der Mitglieder nach Berufeklassen, Stand und Glaubensbekenntni