1878 / 83 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Apr 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Zweifel, daß auch die vorliegenden Ersparnisse ihr gehörten, was schon aus den bona fide g ten Ausgaben für die Konservenfabrik in 2c. hervor deren nachträgliche Bewilligung die Kommission empfehle. Die Finanzverwa 6 der Meinung gewesen, daß diese Gelder jetzt forme

ä Reiche gehörten, sie habe aber geglaubt, daß in Rüchsicht auf die Entstehung dieses Fonds die Billigkeit fordere, diese

ände der Armee . ihre Bedürfnisse zugehen zu lassen. So sei

die Regierungsvorlage entstanden mit dem Grundgedanken unabhängig von der jeweiligen Finanzlage des Reiches au in schwierigen Verhältnissen die Mittel für die angegebenen Zwecke zu gewähren. Er bitte, die Regierungsvorlage anzu⸗ nehmen. Der Abg. Richter (ha en) motivirte hierauf seinen An⸗ 26 dem Hinweis, 23 die Offiziere ihr Leben auch bei soliden Privatgesellschaften versichern könnten, daß man mit demselben Rechte eine gleiche Institution für die Reichs⸗Civil⸗ beamten ae fen müßte und daß der Reichssäckel nach dieser einmaligen Bewilligung auch ferner für diesen Zweck werde in Anspruch genommen werden.

Hierauf entgegnete der Bevollmächtigte zum Bundesrath, General Major von Voigts⸗Rhetz:

Die Lebensversicherungsanstalt, von der die Rede ist und zu deren Garantirung ein Fonds von 3 000 00 (M niedergelegt werden soll, ist nicht eine Idee neuesten Datums, insofern sie schon in der preußischen Armee , d aber in deren engem Rahmen nicht ausführbar war; eine Erscheinung, die bei solchen Instituten, welche auf Gegenseitigkeit gegründet sind, natürlich ist. Erst spaͤter konnte der Ge⸗ danke ausgeführt werden, als die Armee ihre jetzige Ausdehnung gewon⸗ nen hatte. 3 Datum der Schöpfung: „der J. Juli 1872 weist deutlich darauf hin, daß die Nothstände des letzten Krieges dazu führten, sie so schnell als möglich ins Leben zu rufen. Sie werden Sich, wenn Sie die Verhältnisse etwas näher ins Auge fassen, davon über⸗ zeugen, daß es sich wirklich um Beseltigung einer Kalamität handelt.

Es wird Niemand behaupten, daß die Gehälter der Offiziere und Beamten derart zugeschnitten sind, daß erhebliche Ersparnisse von denselben gemacht werden könnten; ebenso ist ein Nebenerwerb ausgeschlossen, von dem die Familie eines verstorbenen Offiziers oder Beamten sich erhalten könnte. Es ist ferner bekannt, daß wir eine Staats wittwenkasse, wie sie in anderen Ländern besteht, nicht haben. Mit Zahlung des Gehalts für den Gnadenmonat ist jede Verpflichtung des Reichs gegen seine Offiziere und Beamten erloschen. Die Militärwittwenkasse ist sehr theuer, und relativ wenig auskömmlich; unbemittelte Offi⸗ ziere pflegen sich wegen der hohen Prämien mit dem höchsten Satze, den sie überhaupt wählen können 500 Thlr. nicht gleich ein⸗

ukaufen, sondern dies meistentheils hinauszuschieben, um bei einer i Gehaltserhöhung das Versäumte nachzuh len, was nur zu oft unterbleibt. Wenn nun eine Wittwe auch berechtigt ist zum Empfange einer 1 nach dem Tode ihres Mannes, so muß sie noch das sogenannte

arenzijahr warten, ehe sie thatsächlich in den Genuß der Pension tritt, weil der Mann das Antrittsgeld zu zahlen außer Stande war, und deshalb nur einen Wechsel eingelegt hat, der im ersten Jahre nach seinem Tode eingelöst werden muß. Unter solchen Umstaͤnden kann es nicht Wunder nehmen, daß aus den voraufgeführten Mitteln irgend eine sofortige oder eine ersprießliche Hülfe für die Hinter bliebenen dauernd zu schaffen nicht möglich ist. Nun hätte man auf die Lebensversicherung zurückgreifen sollen, wie jeder andere Un⸗ bemittelte dies thut; aber dem trat der Uebelstand entgegen, daß die Lebentversicherungsgesellschaften Offiziere für die Kriegsgefahr üher⸗ haupt nicht versicherten oder ganz exorbitante Prämien . Ein

Beispiel, welches mir unter Anderm bekannt geworden und es iebt deren mehrere möge mir gestattet sein hier speziell anzu⸗ hren: Ein Offizier hatte sich in jungen Jahren verheirathet und

seine Familie mit 16 i

eingekauft ĩ er blieb vor dem

ei

O00 Thlrn. in eine Lebensversicherungsgesellschaft einde als General; die Lebensversiche⸗ rung, obgleich er bis zuletzt alle Prämien richtig bezahlt, verfiel, die Wittwe hat nicht einen Pfennig bekommen, und solche Fälle sind, wie gesagt, öfters vorgekommen. . Nun behauptet Hr. Richter zwar, die Lebensversicherungen wären ja auch geneigt, darauf einzugehen, Offiziere für Kriegs gefahr mit zu versichern. Das ist aber erst eine Folge 6 Errichtung unserer Militär- Lebensversicherungsgesellschaft. Wir haben, bevor wir zu dem endlichen Entschluß gekommen sind, ie zu gründen, mit den verschiedensten Lebensversicherungsgesell⸗ chaften uns direkt in Verbindung gesetzt, haben aber sehr wenig Entgegenkommen bei unsern Verhandlungen gefunden. Wenn Hr. Richter sagt, daß man nur eine Versicherungsprämie bon 6 oo ge⸗ fordert, so bemerke ich, daß dies 60o , , auf die seitherige Prämie ist; also immerhin schon keine unerhebliche Ausgabe. Es liegt nun dieser Militär⸗Lebensversicherungsgesellschaft nicht die Idee zum Grunde, Kapitalien von solcher Höhe zu versichern, daß daraus eine auskömmliche Rente für die Hinterbliebenen dauernd beschafft werde; vielmehr soll im Allgemeinen nur eine Summe zur Dispo⸗ sition gestellt werden aus der, um es mal so zu nennen, der erste Anprall der dringendsten Bedürfnisse befriedigt werden kann. Es kann sich Jemand von 100 M bis höchstens auf 20 000 , ganz ausnahmsweise auf 30000 „M versichern; die Rente selbst von 30 O09 MS würde nur eine uagenügende sein zur Erhaltung einer . die Prämie dagegen wäre sehr hoch. Der eigentliche Zweck leibt, diejenigen Ausgaben, die erforderlich sind beim Eintritt eines Todesfalls, also Begräbniß, eventuell Verlegung des Wohn . aus einem theueren Ort in einen billigeren, Lie Etablirung eines kleinen Geschäfts, die Bezahlung der Rück— stände, die die Krankheit verursachte und drängende Rechnungen zu bezahlen, um wenigstens das Andenken des Verstorbenen in Ehren zu halten und selbst aus der ersten und größten Noth herauszukommen. Hr. Richter meint nun, die Anstalt würde, wenn Sie 3 Mill. Mark aus dem Ersparnißfonds zu ihrer Sicherstellung bewilligten, das Reich in Mitleidenschaft ziehen derart, daß, wenn es dermaleinst mit Einnahme und Ausgabe nicht recht stimmte, das Reich moralisch verpflichtet wäre, mit Reichsmitteln beizuspringen. Meine Herrenl Ihre Kommission hat diese Eventualität genau erwogen und den Regie⸗ rungtsentwurf zur Beseitigung jeden Zweifels dahin modifizirt, daß dieser Garantiefond nicht in die Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds treten solle; sie hat ihn der Versicherungsgesellschaft gänzlich über wiesen und es damit ausgesprochꝛn, daß das Reich fernerhin keine Verpflichtung übernehme. Meine Herren! Die Lebensversicherungsgesellschaft ist eine Schöpfung einer Privatgenessenschaft; die Armee hat sie für sich ge⸗ ündet und will ihr eine Ausdehnung geben so weit, wie sie inner lb ihres Rahmens es irgend kann; je weiter sie die Grenze stecken darf, desto vortheilhafter ist es ja natürlich. Hr. Richter meint ferner, es sei durchaus nicht gerechtfertigt, daß diese Versicherungs⸗ Gesellschaft für die Armee begründet werde, da ja bei den Civil⸗ beamten analoge Einrichtungen nicht existirten; die Offiziere sogar relativ besser gestellt seien als die Beamten vom Civil. Meine rren! Das ist wahr, aber es ist auch nicht ganz wahr. Wenn m Civil und ich weiß, daß dies schon vielfach geschehen ist größere Gruppen zu einem genossenschaftlichen Zwecke zusammentreten, j. B. in Fürsorge auch für ihre Hinterbliebenen, so würde dem a nichts entgegenstehen, wie z. B. Krankenkassen, Altersversorgungs⸗ nstalten u. dergl. Was nun aber die bessere finanzielle Lage der Offiziere gegenüber dem Civil betrifft, so ist mir thatsächlich kein Unterschied bekannt; beide haben keinen Anspruch auf besondere Staatshülfe; der Civilbeamte hat gleichfalls Ansprüche auf das Kadettencorps wie die Offiziere; wenn mehr Offiziere im Kriege 6 die Kinder hinterlassen, so ist es natürlich, daß sie zuerst ücksichti t werden, das schließt aber nicht aus, daß Kinder ver⸗ storbener Civilbeamten ebenfalls berücksichtigt werden. Nun hat fernerhin der Hr. Abg. Richter einen Unterschied ge⸗ macht zwischen der Lage von Offizieren und Unteroffizieren, die im

blieben sind; und selbst da ist die Fassung des An

Kriege geblieben sind, zu Ungunsten derer, die in Friedenszeiten ge⸗ storben find. Wenn ich einen Unterschied machen darf, so stellt er sich wesentlich anders, nämlich so, daß für die im Frieden Versterbenen mehr geschehen mußte. 39 dem Invalidengesetz ist nämlich für die Unteroffiziere und die Offiziere in gewisser Weise m Da heißt es in dem 8. 41 für die Dffiziere, daß für die im Kriege Gebliebenen, an erlittenen Verwundungen während des Krieges oder später Gestorbenen, ferner für die im Laufe des Krieges Erkrankten oder Beschädigten und vor Ablauf eines Jahres Gestorbenen den hinterbliebenen Wittwen eine Unterstützun werden soll derartig, naß die Wittwe von Generalen 500, von Stabsoffizieren 400, von Haupt⸗ leuten und Subalternoffizieren 300 Thaler gezahlt werden. In ana⸗ loger Weise sind, wenn auch geringere Sätze für die Hinterbliebenen der Unteroffiziere ausgeworfen. Auch für die Kinder solcher 23 und Unteroffiziere sind Gelder bis zu 60 resp. 75 Thlr. ausgesetzt. Anders liegt die Sache für die, welche nicht in Folge des Krieges, sondern im Frieden gestorben sind und eine Familie hinterlassen haben. Weil dieser Familie keinerlei Hülfe wird, so ist es gewiß gerechtfertigt, daß hier kein Unterschied 4 Friedens verhaltniß und Kriegsverhältniß gemacht werde; es bleibe Jedem überlassen, ob und wie hoch er sich in die Lebens versicherung einkaufen will.

Schließlich hat der Hr. Abg. Richter einen Vergleich zwischen dieser Lebengversicherungsanstalt und der Wittwenkasse gezogen; namentlich wie sich seit ihrem Entstehen bis jetzt die Staatsbeiträge erhöht haben und wie ursprünglich auch mit dieser ganz andere Pläne beabsichtigt gewesen, als späterhin sich daraus entwickelt haben. Dieser Vergleich und die Anführungen erscheinen auch nicht ganz zu⸗ treffend. c ist nämlich in dem Gesetz von 1792 ausdrücklich ausgesprochen, daß die Staatsbeiträge nicht fixirte, sondern fakultative seien, da heißt es:

Den Plan, welchen Se Königliche Majestät hierzu ausarbeiten lassen, gründet sich auf die Voraussehung, daß die Kasse sich durch die Beiträge der dabei interessirten Offiziere in Friedenszeiten zum Theil selbst erhalten kann und Se. Königliche Majestät nur eine 6 ge, durch die Berechnung ausgemittelte, Summe jährlich zuzuschießen brauchen, wogegen Se. Königliche Majestät die Pensionirung der durch Krieg entstehenden Wittwen lediglich allein übernehmen und dazu ein besonderes ansehnliches Kapital bestimmt haben 2c. ꝛc. ö.

Also, meine Herren, wenn bei der Wittwenkasse zu Anfang ge⸗ ringe Beiträge gezahlt worden sind, so lag dies natürlich darin, daß bei ihrer Gründung nur wenige Wittwen empfangsberechtigt waren, als im Laufe der späteren Zeit. Die Höhe der Staatsbeihülfe hat übrigens sehr geschwankt; zeitweise fiel sie ganz aus, dann steigerte sie sich und fiel wieder. So hat zuerst der Beitrag bis zum Jahre 1840 15 000 Æ, später im Jahre 1841 39 000 M, 18343 77 000 M betragen. Dann steigerte er sich bis zum Jahre 1873 auf 837 0099.46, dazwischen liegen die Kriege von 1866 und 187071 und ist jetzt schon wieder zurückgegangen auf 660 0090 M und wird voraussichtlich noch weiter fallen. Wollte man nun eine Analogie finden, so würde sie nicht so bedenklich sein, wie sie Hr. Richter ansieht. Ich betone aber nochmals, die verbündeten Regierungen sehen die Dotation der Kasse mit 3 Millionen so an, als ob sie ein für alle Mal geschehen sei und als ob weitere Verpflichtungen damit Seitens des Reichs nicht übernommen werden.

Was nua den Antrag des Hrn. Richter anbetrifft, so ist er ja ganz außerordentlich dankenswerth und würde unter anderen m ] der auch äußerst acceptabel sein; nämlich wenn es sich darum handelte, daß noch 3 Millionen disponibel gestellt werden sollten; in diesem Falle würde die Heeresverwaltung gewiß mit beiden Händen zugreifen. Wie es aber jetzt liegt, meine Herren, habe ich, glaube ich, zur Evidenz erwiesen, daß es sich um Beseiti⸗ gung eines großen Nothstandes haadelt, und dieser Nothstand trifft die Hinterbliebenen der im Frieden Verstorbenen und der im Kriege Gebliebenen gleichmäßig; die Hinterbliebenen der im Kriege Geblie⸗ benen sogar noch weniger, als die anderen. Wenn ich nun auf den Antrag selbst näher eingehen darf, so sehen Sie, daß Hr. Richter nur für die Hinterbliebenen derjenigen gesorgt hat, 9 im Kriege ge⸗

rages doch auch derartia, daß, wenn man ihn genau ansieht, er nur pro praeterito, aber nicht pro futuro wirkt. Die unmittelbare Folge würde sein, daß diese 3 Millionen über kurz oder lang wieder zurücksielen, wenn nämlich keine Pensionen für die aus früheren Kriegen zu Unterstützenden mehr zu zahlen wären; ja, es liegt hier noch eine andere Gefahr vor; es könnte füglich in einem der nächsten Budgets eine Herabsetzung um so viel eintreten, als nachweislich Pensionäre oder Hinterbliebene verstorben sind. Also wie der Antrag einmal gefaßt ist, und als Ersatz für den Kommissionvorschlag ist er für die verbündeten Re⸗ gierungen nicht geceptabel; wir können nur dringend bitten, daß Sie dem von Ihrer Budgetkommission formulirten Art. J. Ihre Zustimmung ertheilen wollen. .

Der württembergische Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheimer Kriegsrath von Mand, bemerkte, nach dem Antrage Richter würde sich die Vorlage von dem Grundgedanken ent⸗ fernen, daß die einzelnen Kontingente verhältnißmäßig an dieser Wohlthat partizipirten und den auf sie entfallenden aliquoten Theil selbständig verwalten sollten. Das württem⸗ bergische Kontingent würde dadurch benachtheiligt werden. Er bitte also, den Antrag Richter abzulehnen.

Der bayerische Bevollmächtigte zum Bundesrath, General⸗ Major von Fries, trat der Ausführung des Vorredners mit dem Hinweis bei, daß nach dem Richterschen Antrage das bayerische Kontingent viel schlechter wegkommen werde, als nach den ,,,, Bayern besitze eine ziem⸗ lich reich dotirte Wittwenkasse, wodurch die Hinterbliebenen bayerischer, Offiziere in Rücksicht auf ihre Unterstützungs⸗ bedürftigkeit besser gestellt seien, als die der Offiziere anderer Kontingente, und daß die ersteren deshalb nach dem Antrage Richter weniger Unterstützungen erhalten würden, als wenn die Kommissionsanträge zur Annahme gelangten. .

Der Abg. Dr. Lucius erklärte, Laß seine Partei wie in der Kommisston aus den in der ersten Berathung hervor— gehobenen Gründen, namentlich in Rücksicht auf die Ent— stehung dieses Fonds prinzipaliter für die Regierungsvorlage, eventuell für die Kommissionsbeschlüsse, stimmen werde. Im letzteren Falle hoffe er, daß diese Positionen im Ordinarium stets anstandslos bewilligt würden. Abänderungsanträge . er aus Rücksicht für die Geschäfte des Hauses nicht gestellt und er hätte gewünscht, daß andere Parteien dieselbe Resigna⸗ tion geübt hätten. Der Antrag Richter sei zwar acceptabel; da die Regierung die Kommissionsvorschläge aber vorziehe, werde er fur die letzteren stimmen.

Sodann ergriff das Wort der Bevollmächtigte zum Bun⸗ desrath, Direktor im Reichskanzler⸗Amt, Dr. Michaelis: Er wolle diesen , noch von finanziellem Standpunkt aus beleuchten. Neben verschiedenen einmaligen Bedürfnissen solle hier ein Stiftungsfonds geschaffen werden, welcher durch zinsbar angelegte Kapitalien die Erfüllung der geforderten e, . sichern solle, ohne in Zukunft den Etat zu belasten.

ieser Grundgedanke, wel gen der 6 dieses Fonds und den angegebenen humanistischen und mihitärischen Zwecken entspräche, habe in der Budgetkommission eine durch⸗ schlagende Kritik nicht erfahren. Das Streben der Kommission sei nur dahin gegangen, die Ausgaben in den Etat einzustellen und die Kapitalien einzu⸗ ziehen, um die Matrikularbeiträge des laufenden Etatsjahres zu vermindern. Sie sollten den Uebergang erleichtern, . be⸗ lasteten aber die Zukunft. Zu welchem Abschluß habe denn nun die Budgetkommission den Etat pro 1878/79 gebracht?

Das Defizit sei 21 mehr nominell, sondern in Wirklichkeit da. Zum ersten Male in diesem Jahre seien die regel⸗ mäßigen . ge ger als die regelmäßigen Aus⸗ gaben. Es seien 4157 Millionen ordentliche und 120 400 009 S einmalige Ausgaben. Dem gegenüber siänden formell 116 462 000 ςο außerorbentliche Zu—⸗ schüsse, so daß also scheinbar vier Millionen der ein⸗ maligen Ausgaben durch die ordentlichen Einnahmen gedeckt würden. In Wirklichkeit verhalte sich die Sache an⸗ ders. Unter den orbentlichen Einnahmen figurirten 2 200 000 4 für Erlös von Grundstücken der Militärverwaltung. Dieselbe Summe sei für Ersatzbauten in Ausgabe gestellt. Diese Po⸗ sition trage mehr den Charakter eines K Zu⸗ schusses. Die Kommission habe die Zölle und Verbrauchs— steuern um 4068 000 S6 gegen den Regierungsentwurf erhöht. Dieses Ergebniß sei namentlich im Hinblick auf das Resultat der Tabaksteuer im *. 1877/78 sehr 8 und es würde sich empfehlen, diese Position bis zur dritten Lesung nochmals zu revi⸗ diren. Es figurirten ferner in den regelmäßigen Einnahmen 7324 000 S aus zinsbar belegten Reichsgeldern. Diese seien aber nur vorübergehend aus der franzbsischen Kriegs⸗ kostenentschädigung disponibel, die Einnahme sei also keine regelmäßige. Es bleibe demnach eine ordentliche Einnahme von 405 Millionen im Gegensatz zu einer ordentlichen Aus— gabe von 4150 Millionen. Die Differenz betrage also 19 Mil⸗ lionen. Bei dieser Sachlage dürste sich eine nochmalige ein— gehende Erwägung darüber empfehlen, ob nicht der Einziehung von Kapitalien zur Deckung , d . ürfnisse die Be⸗ willigung, wenn nicht der Tabaksteuer, so doch einer geeigne⸗ ten und einträglichen Stempelsteuer zur Herstellung des Gleichgewichts zwischen den regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben des Reichs vorzuziehen sei.

Der Abg. Richter (Hagen) beantragte, seinem Antrage folgenden Zusatz zu geben: Württemberg soll 165 900 (6, Bayern einen seiner Bevölkerungszahl entsprechenden Betrag erhalten. Der Abg. Dr. Zimmermann sprach sich für den modifizirten Antrag Richter aus und erklärte sich namentlich gegen die Zwangsversicherung der Offiziere.

In Bezug hierauf erklärte der Bevollmächtigte zum Bun— desrath General von Voigts⸗Rhetz:

Meine Herren! Ich kann zunächst Akt davon nehmen, daß so⸗ wohl, was die Organisation als was die Verwaltung und die Sicher heit des Fonds anbetrifft, keine Einwendungen, auch nicht vom Herrn Vorredner, erhoben sind. Anstand dagegen hat in den Motiven die Stelle erregt, wonach gesagt worden ist:

Soll dies Institut aber den Erwartungen entsprechen, so muß auf der einen Seite der Eintritt in dieselbe wesentlich erleichtert, auf der anderen Seite mußte denselben durch Beitrittszwang, Nor—⸗ mirung einer obligatorischen Mmimalversicherung und Erhöhung der Maximal ⸗Versicherungssumme eine möglichste Ausdehnung und intensive Wirksamkeit gegeben werden.

Meine Herren! Der Zwang ist so gedacht: wenn nunmehr eine Summe von 129000 6 Zinsen dem Fonds zufließt, die seither durch die in 5. 2 gewährte Garantie nicht zugeflossen ist, dann ist man in der Lage, die Minimalbeträge noch herunterzusetzen in den Prämien und darf füglich verlangen, daß die Offiziere bei ihrer Ernennung zum Beitritt zu dieser Anstalt sich bereit erklären. Und, meine Herren, liegt denn darin etwas so Hartes, wenn man von Jemand verlangt, daß er eine Summe sagen wir von 300 M bei seinem Tode mit 44 S für das Jahr versichern kann und damit weiß, daß er diesenigen Anforderungen, die an ihn un⸗

mittelbar nach seinem Hinscheiden gestellt werden müssen, befriedigt

sieht?

Nun haben die beiden Herren Vorredner bereits berechnet, daß auf jeden Kopf der 13 9 Offiziere so stark ist das preußische Kontingent bei 120 9000 M Zinsen 8 M kommen; es wird also möglich sein, eine Minimalprämie für die ersten niedrigsten Beiträge zu fordern und dadurch also der Gesellschaft die erforderliche größere Ausdehnung zu versichern. Dagegen hat Niemand daran gedacht, jedem Offizier, der in der Armee steht, von vornherein jetzt einen Zwang aufzulegen, er solle beitreten; nur der junge Zuwachs soll sich zu der Minimalsumme verstehen. Es ist nicht daran zu zweifeln, daß jeder bereit sein wird, im allgemeinen Interesse diese Verpflichtung zu übernehmen, ohne dagegen zu opponiren, unbeschadet seiner Rechte, wenn er glaubt, sich nicht fuͤgen zu sollen und zu wollen.

Ferner, meine Herren, ist gesagt, es wäre die Ueberlassung dieses Fonds von drei Millionen an die Gesellschaft als Unterstützung im Prinzip falsch urd abermals falsch; man solle ihr keine Kapitalien geben, sondern die Gesellschaft solle, wie es hier in dem Statut vor⸗ liege, aus sich selbst diese Kapitalien beschaffen. Freilich, meine Herren, das würde und könnte geschehn, namentlich wenn wir einen längeren Frieden haben; aber daraus, meine Herren, bekommen wir noch keinen Zuschuß. Den Zuschuß von 120 600 „S wollen wir ge⸗ brauchen, um eine Erleichterung des Beitritts herbeizuführen und dadurch auch eine Erweiterung der Anstalt. Diese Erweiterung ist schon eine recht erfreuliche gewesen. Denn von dem nominellen Stand von 13000 Offizieren (die älteren Offiziere sind seither fast gar nicht beigetreten, weil die Beträge für sie doch sehr erhebliche sind) waren schon bei Aufstellung des Etats 5000 als Mitglieder an—⸗ gegeben. Augenblicklich sind es ohne irgend welchen Zwang schon höbh, und wir können mit großer Bestimmtheit annehmen, wenn das Institut sich erst mehr eingelebt hat es ist ja ganz neuen Ur⸗ sprungs dann wird Jeder von selbst auf den Gedanken kommen, eine kleine Summe zu versichern, und wenn es nur 300 bis 500 60 wären. Das übersteigt die Mittel nicht und man weiß doch, daß wenn man die Augen zumacht, die Kosten für das Begrähniß vor—⸗ handen, ohne daß andere Leute zutreten; daß die kleinen Rückstände bezahlt werden können, und zwar aus eigenen Mitteln, die man aus seinem Gehalte erspart oder gewonnen hat. Sie werden zugeben, daß für einen derartigen Zweck es doch nicht zu viel zugemuthet heißt, jährlich einige Mark zu opfern.

Nachdem noch der Abg. von Hölder für den Antrag des Abg. Richter und der Referent Abg. Benda dagegen gesprochen hatten, wurden die ersten drei Artikel nach den Kommissions⸗ beschlüssen genehmigt. . J

Für den Fall der Annahme dieser ersten drei Artikel be⸗ antragte die Budgetkommission, für die anderen Zwecke, zu denen die Regierung Bewilligungen aus diesen Ersparnissen verlangt, nachträglich, circa 3 9960 000 M in den Etat außzu⸗ nehmen. Darunter befinden sich 53 00 M zur Begründung von Freistellen im Kadettencorps. .

Der Referent, Abg. von Benda, motivirte den Kom— missionsantrag damit, daß in den letzten Jahren der Mangel an Offizieren immer mehr zugenommen, und, daß die Kom⸗ mission die desfallsigen Argumente der Regierung als richtig habe anerkennen muͤssen. Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, es handle sich hier um eine prinzipielle Frage. Die Schaf⸗ an von 131 Freiplätzen in Kadettenanstalten trage die Ge⸗

ahr in sich, eine einseitige Abschließung des Ofsiziercorps als Folge der besonderen Kadettenerziehung zu verschärfen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath General von Voigts⸗Rhetz, entgegnete hierauf: .

Meine Herren! Gestasten Sie mir den eingehenden Ausführungen Ihres Herrn Referenten und den Bemerkungen des Hrn. Richter gegen uͤber nur wenige Worte. Hr. Richter findet, daß das Kadetteninstitut in seiner Abgeschlossenheit noch wesentlich verstärkt werden würde,

wenn diese 135 Freifte len kreirt werden sollten. Meine Herren! Das ist nicht der Fall; alle diejenigen Stellen, für die nur Erziehungs beiträge gejahlt werden, jene vorhergenannten I050 Stellen sind immer besetzt; desgleichen die billigeren Pensionärstellen von 450 4; nur in den theuren Pensionärstellen von 780 * an befinden sich die Manquements, die augenblicklich bis an 200 hinaufreichen. Von diesen Stellen, meine Herren, wollen wir 136 umwandeln in Frei stellen und werden sie dann leicht zumachen. Bei dem Mangel an O ffizierersatz haben wir das größte Interesse, sie recht bald zu füllen 3 Anträge auf Freistellen und auf solche, für welche die kleineren Beiträge gezahlt werden, liegen reichlich vor. Ich darf nun konstatiren, daß im Gegensatz zu dem, was Hr. Richter ausgeführt hat. Söhnen von Civilisten der Eintritt in das Kadettenhaus nicht verschlossen ist. Aber die Anmeldungen haben von 1872 ab, wo noch 850 Konkurrenten vorhanden, bis zum Jahre 1876 bei gleichmäßiger Abnahme nach unten sich bis auf 341 Kon⸗ kurrenten vermindert, obwohl thatsächlich jungen Leuten aus anderen als Beamtenständen der Eintritt in das Kadettencorps offen ge⸗ lassen war; vorausgesetzt allerding, daß sie Pensionen bezahlen wollten. Dergleichen Anträge sind es nicht, die vorliegen, sondern solche auf Stellen, welche nur für Söhne von Offizieren und Beamten bestimmt sind, oder wohl gar auf seither nicht existirende Freistellen. Solchen Anträgen konnte natürlich nicht entsprochen werden.

Sodann vermeint Sr. Richter, daß durch diese Freistellen des Kadettencorps die Exklusivität in den Offizierscorps geschaffen wer⸗ den würde. Meine Herren, diese Ansicht hat schon früher gespukt; man hat dem Kadettencorps immer einseitige Richtung oder erklusiven Geist imputiren wollen Dem gegenüber darf ich wohl bemerken, daß das Mischungsverhältniß in den Offiziereorps sich augenblicklich folgendermaßen gestaltet: es sind ca. zwei Fünftel Abiturienten, ein Fünftel Kadetten und zwei Fünftel solcher jungen Leute, welche die Reife für Prima erhalten haben müssen, bevor sie zum Portepeefähnrichs⸗Examen zugelassen werden. Sie werden zugeben, daß das Verhältniß von ein Fünfiel Kadetten zu vier Fünftel solcher jungen Leute, die zum Theil in reiferen Jahren sind, wenn sie eintreten, kann nicht dazu beitragen, Exklusiität berbeizuführen, wenn überhaupt das Ka dettencorps ein Institut wäre, welches exklu⸗ siven Geist fordert; das thut es aber nicht; im Kadettencorps wird der Unterricht seit der Reorganisation, wie bekannt, nach demselben Lehrplan einer Realschule J. Klasse ertheilt; der Unterricht ist also nicht exklusiv; die Erziehung, wenn auch militärisch, ist doch nicht exklusiv und abschließend gegen andere Stände; die jungen Leute stehen in ununterbrochen em Verkehr mit der Außenwelt.

Sodann, meine Herren, möchte ich noch Folgendes anführen. Wir bitten allerdings auch ir Interesse der Wohlthätigkeit, Freistellen wieder herzustellen und zwar zu einem geringen Theile; während früher 360 solcher Freistellen bestanden, die lediglich aus finanziellen Gründen abgeschafft sind und für welche andere Stellen begründet wurden, in welchen Erziehungebeiträge gezahlt werden fordern wir jetzt nur 136 Freistellen, einen doch nur geringen Theil der früheren wieder herzuste len. Es ist notorisch ein großer Theil von Offizieren und Beamten nicht in der Lage, einen auch nur niedrigen Er— ziehungsbeitrag zu zahlen; wenn Sie dasjenige, was ich bei Besprechung der Leben sversicherung über die Verhältnisse der Hinterbliebenen von Offizieren und Beamten gesagt, berüclsichtigen wollen und ferner erwägen, daß eine Anzahl von Offizieren gezwungen ist, den Abschied zu nehmen, zu einer Zeit, wo sie nur eine sehr unbedeutende Pension erworben, häufig wegen ihres kränklichen Zu⸗ standes nicht durch sonstigen Erwerb ihr Einkommen erhöhen können, so ertlärt es sich wohl von selbst, daß sie ihre Söhne nicht einem Berufe widmen, zu welchem sie trotz der Neigung der Söhne im ersten Anfange nicht die Mittel haben, selbst die niedrigeren Eriziehungsbeiträge zu zahlen. Erhalten diese Freistellen, so ist für sie gesorgt, und deshalb halte ich es für einen Akt der Wohlthätig⸗ keit. Es geschieht aber auch im Interesse der Armee selbst. Wir leiden, wie der Herr Referent durch Zahlen bewiesen hat, an einem zunehmenden Mangquement im Offiziercorpz. Es ist dem gegen—⸗ über thatsächlich aus der großen Zehl von Anmeldungen bekannt, daß sehr viele Unbemittelte vom Kadettencorps abgewiesen werden mußten, weil sie selbft die kleineren Beiträge von 90 nicht zu zahlen vermögen. Wie viel Andere fallen aber ganz aus, weil sie über haupt nicht im Stande sind, irgend welche Ecziehungsbeiträge zu zahlen! Ein weiterer Grund ist eine Konsequenz der Reorganisation de Kadettencorps. Es liegt, wie Ihnen bekannt, in der Absicht, das Kadettencorps von Ober⸗ Sekunda herab in zwei Kanäle zu theilen; der eine führt durch die Selekta direkt in die Armee, der andere durch die Unter⸗ und Ober⸗Prima zum Abiturientenexamen. Es liegt nun im Interesse gerade der Unbemittelten: sobald als möglich ihre Söhne in eine Stellung zu bringen, in der sie existiren können. Um ihnen den ferneren Verbleib im Kadettencorps zu erleichtern, und so eine größere Zahl junger, vielleicht sehr talentirter Leute für die wissenschaftliche Richtung zu gewinnen, ist ihnen in Aussicht ge⸗ it worden, daß ihnen besondere Erleichterungen gewährt werden ollen. Es ist also so gedacht worden, daß sie in Unter⸗ und Ober⸗ Prima Freistellen erhalten, ferner, daß ihnen aus dem Unterstütz ungs⸗ Fonds, den Sie vorher, bewilligt haben, die Equipirung zu⸗ gegeben werde, daß sie, so lange sie Portepee - Fähnriche sind und von ihrem Gehalte nicht existiren können, namentlich auf der Kriegsschule eine Beihülfe erhalten, bis sie mit den Epaulettes ein höheres Gehalt bekommen. Meine Herren! Sie werden sich überzeugt haben, daß alle Interessen dafür sprechen, einen Theil dieser Freistellen wieder herzustellen, und daß dadurch der Geist einer schäd⸗ lichen Exklusivität nicht hervorgerufen werden kann, sondern, daß es nur das Interesse der Armee und Gründe der Wohlthätigkeit sind, die uns veranlassen, Sie Darum zu bitten, und so bittet die Heeres— . daß Sie die Anträge Ihrer Kommission genehmigen wollen.

Das Haus trat hierauf den Beschlüssen der Budgetkom⸗ mission bei.

Tit. 45 wirft an Zu schüssen zur Erweiterung des Knaben⸗ Erziehungsinstitut s zu Annaburg 69 000 aus.

Der Abg. Richter (Hagen) sprach die Ansicht aus, daß eine Erweiterung dieses zur Heranbildung von Unteroffizieren bestimmten Instituts unzweckmäßig sei. Durch die Aufbesse⸗ rung der Unteroffizierstellen habe der Mangel an Unter⸗ offizieren bereits so erheblich abgenommen, daß es nicht mehr nothwendig sei, besondere Aufwendungen für diesen Zweck zu

machen. .

Der genannte Bevollmächtigte zum Bundesrath führte hierauf aus: .

Gestatten Sie mir einige wenige Worte dem entgegen zu stellen was der Hr. Abg. Richter soeben ausgeführt hat.

Der Herr Vorredner geht davon aus, daß das Unteroffiziers⸗ mangquement wesentlich abgenommen hat. Dat ist nicht ganz richtig. Es hat abgenommen, aher das ist ein Tropfen auf einen heißen Stein. Trotz der niederlie genden wirthschaftlichen Verhältnisse, welche Hr. Richter selbst als in dieser Frage ganz besonders mitsprechend im Plenum bei Einbringung dieses Gesetzes betonte, sind auf 370009 Unteroffiziere nur 1700 Kapitulgtionen miehr zu verzeichnen, also immerhin doch nur ein geringer Bruchtheil

Es ist ferner von ihm als besonders schädlich darauf hingewiesen, daß die Kinder im 10. Lebensjahre den Eltern genommen, der Fa⸗ milie dadurch entfremdet, nach Annaburg gebracht würden, um dort bis zum 17. Lebensjahre zu bleiben. Er bezeichnet das pädagogisch und sonst als verderblich. Meine Herren! Das würde vielleicht richtig sein, wenn man die Kinder dadurch, daß man sie nicht aufnähme, in der Familie so gut untergebracht wüßte, daß sie wirklich nützliche Glieder der menschlichen Gesellschaft würden. Daß dies aber nicht der Fall, darf man i Deshalb annehmen, weil die ute ef gr in ausgedehnter Weise darum bitten und es liegen viel mehr An träge vor, als befriedigt werden können die Kinder ihnen abzu⸗ nehmen, weil sie finanziell nicht in der Lage seien, sie zu erhalten und zu erziehen, noch auch namentlich in der Zeit vom 15. bis 17. Jahre,

beständen, welche das Privileg hätten, daß

wo sie ja doch, weil sie Unteroffiziere werden wollten, außerhalb des Dauses ohne ernstlichen Beruf untergebracht werden müßten, sie allo 14 ihrer Erziehung zurückgingen, möglicherweise Taugenichtse würden.

Nun, meine Herren, liegt das mit Annaburg ganz absonderlich. Die Umbildung von Annaburg und die von Ihnen im vorigen Jahre bewilligt · Weilburger Anstalt sind, sollte ich meinen, ganz außer⸗ ordentlich glückliche Griffe. Ein dringendes Bedürfniß ist jedenfalls befriedigt; das geht aus der außerordentlich großen Anzahl von An⸗ meldungen sowohl für Weilburg als Annaburg hervor; wir dürfen annehmen, . der in Theil derjenigen jungen Leute, die entweder als Kinder resp. nach ihrer Konfirmation mit 15 Jahren in den An⸗ stalten aufgenommen und weiter erzogen werden, tüchtige Menschen werden. Die in Annaburg sich anschließende Unteroffizier ⸗Vorschule ist nicht lediglich eingerichtet, um die Knaben militärisch zum Unteroffiztersstand einzudrillen, sondern es werden die Nnaben nach den Grundsätzen einer Mittelschule in fünf etablirten Klassen unterrichtet, denen zwei fernere Klassen in der Vorschule an⸗ gefügt sind, in denen die jungen Leute weiter ausgebildet werden, so daß wir ein sehr werthvolles Material gewinnen für jene Klassen von Unteroffizieren, aus denen wir das Offiziers Corps des Zeug⸗ und Feuerwerkpersonals heranbilden. Andere gehen daraus hervor, welche Oberfeuerwerker, Wachtmeister, . u. dergl., also obere Chargen der Subalternen werden. Es liegen bereits die Berichte vor und kann ich konstariren, daß nicht ein einziges Beispiel bis jetzt vorgekommen, daß die aus der Annaburger Anstalt in die Armee ge⸗ treten n jungen Leute nicht gute Hoffnungen erwecken, oder bereits zum Theil erfüllen, so daß, wie ich glaube, wir durch das Annaburger Institut in seiner Erweiterung der Armee sehr wesentlich nützen. Aber auch der Grad der Bildung im Unteroffiziers⸗ Corps wird be⸗ deutend gefördert und namentlich die Aspiranten für gewisse Stände, die schon eine höhere Bildung erfordern, gewonnen. Aus den vor angeführten Gründen darf die Heeresverwaltung Sie bitten, daß Sie, wie bei den anderen Positionen im Interesse der Armee Ihre Be⸗ willigung zu dem Antrag Ihrer Budgetkommission aussprechen wollen.

Das Haus bewilligte die 60 090 S ebenso wie die übri⸗ gen Positionen ohne weitere Debatte.

In der Diskussion über Art. IV. erklärte der Abg. Frhr. von Maltzahn-⸗Gültz, daß er gegen den Vorschlag stimmen werde, Kapitalbestände in den Etat zur Deckung laufender Ausgaben einzustellen. Ueber die anderweitige Finanzirung des Etats behalte er sich für die dritte Lesung weitere An— träge vor. Sollten die bisherigen Beschlüsse der zweiten Be⸗ rathung unverändert definitiv angenommen werden, so würde der Etat des nächsten Jahres ein noch viel ungünstigeres Re⸗ sultat zeigen, als der gegenwärtige.

Nach einer kurzen Entgegnung des Abg. Richter (Hagen) wurde Art. IV. angenommen. (Schluß 5 Ühr.)

Die Rede, mit welcher der Präsident des Reichskanzler⸗ Amts, Staats⸗Minister Hofmann, in der gestrigen Sitzung des Reichstages die Interpellation des Abg. Dr. Buhl beantwortete, hat folgenden Worllaut:

Meine Herren! Die verbündeten Regierungen können es dem Herrn Vorredner nur Dank wissen, daß er durch seine Interpellation den Gegenstand, um den es sich handelt, hier zur Sprache gebracht hat. Denn einmal wird dadurch Gelegenheit gegeben, das von den verbündeten Regierungen eingehaltene Verfahren gegenüber den An— griffen in Schutz ju nehmen und zu rechtfertigen, die da⸗ gegen sowohl in diesem hohen Hause als auch außerhalb bereits gemacht worden sind. Sodann aber müssen die verbündeten Regierungen selbstverständlich hohen Werth darauf legen, zu wissen, welche Anschauungen im Reichstage über diese . herrschen. Ich könnte nur bitten, daß das hohe Haus seine

nsichten und Wünsche in einer für die Regierungen bestimmt erkenn⸗ baren Form an den Tag legte, damit bei den weiteren Beschlüssen des Bundesrathes, die noch in Aussicht stehen, darauf die geeignete Rücksicht genommen werden kann.

Die Sache liegt jetzt formell so, daß der Bundesrath der Hauptsache nach bereits Stellung in der Fraß genommen hat, daß aber über einige wesentliche Punkte noch ein weiterer Bericht der Ausschüsse erwartet wird, und also eine weitere Beschlußfassung des Bundesrathez noch stattfinden muß, um die gefaßte Entschließung zur Ausführung zu bringen.

Meine Herren! Es handelt sich in der vorliegenden Angelegen—⸗ heit keineswegs um eine politische oder wirthschaftliche Prinzipien⸗ frage, es handelt sich lediglich darum, wie den wohlbegründeten Be⸗ schwerden der , ,, im Gebiete der Branntweinsteuer⸗ gemeinschaft abgeholfen werden kann, Beschwerden, die sich darauf gründen, daß in Folge der Verschiedenheit der Branntweinbesteue⸗ rung im Gebiete der Branntweinsteuergemeinschaft einerseits und in dem Gebiet der süddeutschen Staaten andererseits die Fabrikation von Essig im Branntweinsteuergebiete nur unter wesentlich schwereren Bedingungen geschehen kann, als in den süddeutschen Staaten, d. h. Bayern, Württemberg und Baden. Daß ein Zustand, wie der jetzt vorhandene, mit dem Geiste der Reichsverfassung, mit dem Sinne der Zollvereinsverträge und auch mit dem finanziellen Interesse des Reiches unvereinbar ist, das, meine Herren, kann Niemand leugnen, der die Sache einigermaßen genau und mit unbefangenem Blicke betrachtet. Die Verschiedenheit der Branntweinbesteuerung in Deutschland hat zur Folge, daß in Bayern, Württemberg und Baden der zur Essigbereikung verwendete Branntwein ganz steuerfrei oder nur mit einer geringen Steuer be⸗ lastet ist, während in Norddeutschland der aus Branntwein bereitete Essig die volle norddeutsche Branntweinsteuer trägt und zwar auch dann trägt, wenn er nach Süddeutschland hinübergeht. Dadurch ist den norddeutschen Essigfabrikanten wenn ich hier von Nord⸗ deutschland spreche, so meine ich immer das Gebiet der Branntwein steuergemeinschaft die Konkurrenz mit den süddeutschen Essig⸗ fabrikanten auf dem süddeutschen Markte vollständig abgeschnitten.

Aber auch auf dem eigenen Gebiete der Branntweinsteuergemein⸗ . kann der norddeutsche Essigfabrikant mit dem süddeutschen

itbewerber nicht mehr konkurriren. Denn es kommt auch auf dem Gebiet der Branntweinsteuergemeinschaft der süddeutsche Essig viel wohlfeiler zu stehen, weil der süddeutsche Essigfabrikant entweder süddeutschen Branntwein verwendet, der mit keiner oder nur mit einer ganz geringen inneren Steuer belastet ist, oder norddeutschen Spiritus, der unter Vergütung der norddeutschen Branntweinsteuer nach Süddeutschland ausgeführt wird und dort entweder ganz frei oder gegen die geringe süddeutsche Uebergangsabgabe eingeht. In der Ausfuhrvergütung, die von dem norddentschen Spi⸗ ritus bei dem Uebergang nach Süddeutschland bezahlt wird, liegt für den süddeutschen Essigfabrikanten eine Prämie, die der norddeutsche Essigfabrikant nicht hat. Daß dieser Zustand, der eine vollständige Ungleichheit in dem Betriebe desselben Gewerbes nach sich zieht, mit dem Geiste der Reichsverfas⸗ sung nicht übereinstimmt, wonach Deutschland ein einheitliches Han—⸗ dels⸗ und Gewerbegebiet sein soll, 1 keiner Ausführung. Jener Zustand stimmt aber auch nicht mit dem Sinne des Zoll vereins vertrags überein und zwar denke ich hierbei an diejenige Bestimmung, welche der Herr Vorredner angeführt hat, wonach die innere Steuer von dem zur Essigbereitung verwendeten Branntwein nicht vergütet werden soll. Meine Herren, man braucht den Branntwein nur über die Grenze des Branntweinsteuergebietes hinüber zu führen und dort zur ,, zu verwenden, so hat man die Vergütung entweder vollständig, oder doch zum großen Theile. Es ist das gerade so, als ob innerhalb der Branntweinsteuergemeinschaft einige Essigfabriken ihnen allein die Brannt— weinsteuer zurück vergütet würde. Es wäre dies dasselbe Verhältniß, in welchem die süddeutschen Essigfabriken zu den norddeutschen stehen. Dadurch entgeht selbstverständlich der norddeutschen Branntwein steuergemeinschaft auch die Branntweinsteuer, die sie von dem zur Essig⸗

bereitung verwendeten Branntwein zu beziehen hätte. Meine Herren! Es ist sogar die Möglichkeit gegeben, daß norddeutscher Spiritus, welcher, unter Steuerrückvergütung nach Süddeutschland trangportirt und dort zu Essig verwandelt, steuerfrei nach Norddeutschland zu⸗ rückkehrt, von hier aus nach dem Ausland geführt wird und dabei noch einmal die Branntwein steuerrückvergütung genießt, also eine doppelte Vergütung derselben Steuer. Denn man vergütet ja in Norddeutschland von dem ins Aus land gehenden Essig die darauf liegende Branntweinsteuer und es wird dabei, wenigstens in der Regel, nicht kontrollirt, ob der Spiritus, aus dem der Essig bereitet wird, im Gebiete der Branntweinsteuergemeinschaft erzeugt ist. Es ist mithin die Möglichkeit einer solchen doppelten Vergütung der

Branntweinsteuer gegeben, und daß von dieser Möglichkeit, wenn *

vorhanden ist, nicht Gebrauch gemacht werden sollte, ist sehr uünwahr⸗ scheinlich. Wenn nun die thatsächliche Lage der Sache die ist, daß der Zustand der Essigfabrikation im Branntweinsteuergebiete durch⸗ aus nicht den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit entspricht, welche auch durch die Reichsverfassung und den Zollvereins⸗ vertrag als Grundlage unserer in sch ich Gesetzgebung anerkannt sind, dann handelt es sich darum, Abhülse zu finden, und zwar möglichst rasch. Die verschiedenen Möglichkeiten, die sich zur Abhülfe darbieten, sind in diesem hohen Hause bereits in den ver⸗ gangenen Tagen erörtert worden. Ich kann mich deshalb kurz fassen. Die gründlichste und wünschensweriheste Loösung hat der Hr. Abg. Braun neulich angedeutet, indem er sagte, wir sollten auch auf dem Gebiet der Branntwein⸗ und Biersteuergemeinschaft ein einig Volk von Brüdern“ sein.

Das ist ganz entschieden wahr, und wenn wir bald dazu ge— langen könnten, so würde gewiß Niemand mehr daran denken, eine neue Uebergangsabgabe zu erheben; wir würden ja dann alle Ueber⸗ gangsabgaben mit einem Male los; wir würden die überbaupt noch bestehenden Zollschranken im Innern Deutschlands, die ein wahrer Anachronismus sind, mit einem Schlage beseitigen. und das ist das Ziel, wonach wir Alle streben müssen, aber die Erreichung dieses Zieles ist nicht ganz so leicht, wie es leicht gelt ist: der Süden soll die norddeutsche Brannt- weinsteuer, der Norden die süddeutsche Biersteuer annehmen. Ich ebe zu, daß mit diesen Worten der Hr. Abg. Braun den richtigen

eg bezeichnet hat. Auch ist die Frage, ob der Norden die süd⸗ deutsche Biersteuer, das heißt das bayerische System der Bestenerung des Bieres annehmen soll, neuerdings wieder in Erörterung begriffen. Auf Anordnung des Herrn Reichskanzlers hat eine genaue Untersuchung dieser Frage stattgefunden, die Erörterungen sind aber noch nicht ab⸗ geschlossen. Ob wir dazu gelangen werden, etwa dem nächsten Reichs⸗ tage eine Vorlage über die Bierhesteuerung in dem Sinne zu machen, daß wir das süddeutsche System annehmen, kann man fetzt noch nicht wissen; aber wenn es auch der Fall sein sollte, und wenn der Reichstag eine solche Biersteuerleform anneh⸗ men sollte, so würden immer noch die süddeutschen Staaten mit ihrer Branntweinsteuer zurückbleiben, und ob dort sehr viel Neigung besteht, das norddeutsche Branntwein steuersystem einzuführen, ist mir nicht bekannt. Ich vermuthe, meine Herren, bei dem jetzigen Zustande, unter dem in Süddeutschland eine ausge⸗ breitete Industrie sich entwickelt hat, die einen Vortheil zieht von der Verschiedenheit der Branntweinsteuer, wird die Neigung dazu nicht groß sein und je länger der jetzige Zustand dauert, um so mehr Hinder nisse wird er der demnächstigen , ., der Einigung bereiten. Je mehr die süddeutsche Essigfabrikation sich in den jetzigen Zustand hineinlebt und in Folge des Privilegiums, welches ihr dle ver schiedene Besteuerung gewährt, weiter entwickelt, um so schwieriger wird es demnächst sein, den Uebergang der süddeutschen Staaten zur norddeutschen Branntweinster herbeizuführen. Diesen Umstand bit!e ich gerade Diejenigen besonders beherzigen zu wollen, welche die Steuervereinigung jwischen Nord und Süd als das zu erstrebende Ziel ins Auge fassen. Meine Herren, ein anderer Weg, der auch denkbar ist, um den Beschwerden wenigstens einigermaßen abzuhelfen, wäre der, daß man die Steuer von dem aus dem Norden, nachdem Süden ausgeführten Spiritus nicht mehr zurückvergütete. Alsdann würden die süddeutschen Essigfabrikanten wenigstens den norddeut⸗ schen Spiritus nicht mehr wohlfeiler bekommen, als ihre Kollegen im Branntwein steuergebiet. Aber, meine Herren, daran denkt Nie⸗ mand, denn man kann den norddeutschen Spiritusfabrikanten nicht wohl zumuthen, auf die Steuervergütung bei dem Eyport nach dem Süden zu verzichten. Es bleiben demnach nur zwei Wege praktisch möglich, d. i. die Vergütung der Branntweinsteuer bei der Essig⸗ bereitung oder eine Uebergangs abgabe. Was nun den ersten Weg betrifft, für den sich das hohe Haus in der vorgestrigen Sitzung durch Annahme des Antrags des Hrn. Abg. Kiepert ausgesprochen hat, so muß ich thatsächlich Folgendes mittheilen.

Die Frage, ob die Steuer von dem zu industriellen Zwecken verwen⸗ deten Spiritus allgemein erlassen, bezw. erstattet werden soll, ist, wie dem hohen Hause bekannt, schon seit längerer Zeit in Erörterung. Dabei ist aber an den zur Essigbereitung verwendeten Spiritus nicht gedacht. Bei der Anfrage, die im Jahre 1576 an die Regierungen gerichtet worden ist, bei den weiteren Ermittelungen, die stattgefunden haben, hatte man immer nur solche Verwendungen vom Spiritus im Auge, bei denen der Spiritus entweder in einer Weise verwandelt wird, 14 er nicht mehr als Konsumtionsgegenstand erscheint, oder wo er vo . verschwindet, also lediglich als ein Fabrikationsmittel dient, welches zum Zwecke der Herstellung anderer Gegenstände ver⸗ wendet wird. Daß auch Essig, der aus Branntwein bereitet wird, von der Spiritussteuer befreit werden solle, das hat man bisher schon deswegen nicht beabsichtigt, weil der Zollvereinsvertrag diese Ver—⸗ rns verbietet, also da s schon ein Hinderniß für die Regierung war, diese

rage ohne Weiteres ins Auge zu fassen, dann aber auch aus dem Grunde, weil ja der Essig als Konsumtionsgegenstand zur Besteue⸗ rung ein ganz geeignetes Objekt ist und bei der jetzigen Finanzlage des Reiches wir keine Ursache haben, einen Konsumtionsgegenstand, der eine Steuer vertragen kann, von der Steuer freizulassen.

Endlich aber sind auch bei dem Essig gerade die Fragen, die

überhaupt bei der Denaturirung des Spiritus ins Gewicht fallen

und Schwierigkeiten bereiten, besonders schwierig. Das ist einmal die Denaturirungsmethode, die so geschehen mußte, daß Essig zur Konsumtion tauglich bleibt, und dann die finanzielle Frage, Auch wenn der Antrag des Hrn. Abg. Kiepert in der Richtung an⸗ senommen sein sollte, daß damit der Reichstag schon die Bereitwil-⸗ igkeit ausgedrückt hätte, für den finanziellen Ausfall einen Ersatz zu schaffen durch die Bewilligung einer Konzessionsabgabe für Brannt⸗ weinschänken, auch für diesen Fall, meine Herren, wird es immer noch bedenklich sein, das finanzielle Opfer zu bringen, welches in der Befreiung des Essigs von der Spiritussteuer liegt.

Der Gedanke, eine Konzessionsabgabe für den Branntwein⸗ ausschank einzuführen, begegnet in den Kreisen der Reichsregierung, namentlich auch bei dem Herrn Reichskanzler, einer ent⸗ 1 Sympathie. Aber ich kann deshalb doch noch eineswegs in Aussicht stellen, daß demnächst die verbündeten Regierungen auch zur Vergütung der Spiritussteuer von der Essig⸗ bereitung ihre Zustimmung geben werden. Ich kann natürlich der Entschließung der verbündeten Regierungen in dieser Hinsicht nicht vorgreifen wollen, und es versteht sich von selbst, daß der Antrag Kiepert, den das hohe Haus angenommen hat, der reiflichsten Erwägung unterliegen wird. Ich erlaube mir nur auf die Bedenken aufmerksam zu machen, welche meiner Ansicht nach der Befreiung des Essigs von der Spiritussteuer entgegenstehen, um darzulegen, daß auch hier auf eine rasche Abhülfe für die beste⸗ henden Beschwerden, wie sie wirklich noththut, sich mit Sicherheit nicht rechnen läßt. .

Es bleibt hiernach nur die Uebergangsabgabe. Wie be⸗ kannt, ist von Seiten der preußischen Regierung beim Bundegrath schon vor einigen Monaten der Antrag auf Erhebung einer Neber⸗ gangsabgabe von Essig gestellt worden. Der Bundesrath hat mit . ehrheit diesem Antrage zugestimmt. Er hat sich dabei nicht verhehlt, daß es sehr peinlich und mißlich sei, die in Deutschland leider noch bestehenden Verkehrsschranken durch die Einführung einer solchen Uebergangsabgabe noch zu verschärfen. Indessen hat der