Tveater.
Kduigliche Schauspiele. Dennerstag Drernhaug. 108. Vorstellung. Damlet. Große Dper in 5 Akten und? Tableaux, nach Shakespeare von Michel Carrs und Jules Barbier. Deutsch von Langhans. Musik ron Ambroise Thomas. Ballet von Paul Taglioni. (Ophelia: Frl. Tagliana, vom K. K. Hofoperntheater in Wien, als letzte Gastrolle.) Anfang halb ? Uhr.
Schauspielhaus. 118. Vorstellung. Gabriele. Schauspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. In Scene gesetzt von Regisseur Deetz. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Dpernhaus. 199. n , Made ⸗· leine. Pantomimisches Ballet in 4 Akten und 8 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. ö
Schauspielha us. 119. Vorstellung. Die Räuber. Trauerspiel in 5 Abtbeilungen von Schiller. (Cail: Hr. Beck, vom Stadttheater zu Frankfurt a. M., als Gast.) Anfang halb 7 Uhr.
Wallner- Theater. Donnerstag: Gastspiel
der Gesellschaft des K. K. priv. Theaters an der Wien unter Mitwirkung von Josephine Gaumeyer. Zum 2. Male: Ihr Korporal. ,,, mit Gesang in 5 Bildern von C. Costa. Musik von C. Millöcker.
Freitag u. d. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.
sictoria- Theater. Donnerstag: Neu in Scene
gesetzt: Die Reise um die Welt in 80 Tagen. Ausstattungsstück mit Ballet in 5 Ab⸗ theikungen und 15 Tableaux von A. D Ennery und Jules Verne. Musik von Debillemont. (Pbileas
Fogg: Emil Hahn.)
Friedrich- Wilhelmstadtisches Theater. Donnerstag: Zweites Gastspiel des Herzogl, Mei—- ningenschen . Die Räuber. Ein Schau⸗ spiel in 5 Akten von Schiller. Anfang 6 Uhr. Ende nach 10 Uhr. ; ᷣ
Freitag: Drittes e ir des Herzogl. Mei⸗ ningenschen Hoftheaters: Die Räuber.
— ——
Residenz- Theater., Donnerstag: Benefiz des K. K. Hofschauspielers und Regisseurs Hrn. Adolf Sonnenthal aus Wien. ** Verlangen:
omont junior E Risler gemior. Zum
chluß: Aus der komischen Oper. Lustspiel in 1 Akt von A. Förster.
Krolls Theater. Der Garten ist geöffnet.
Donnerstag: Zum Benefiz für Sigra. Emma Saurel, 53. ifalienische Opern ⸗Vorstellung: Lua Traviata. Nach dem 2. Akt Einlage: Scene und Arie aus Faust von Gounod. Violetta und Margarethe Sigra. Emma Saurel. Alfredo Sigr. Melchiore Vidat. Germont Sigr. Giorgio Sweet. Vorher: Concert im Garten. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Oper 7 Uhr.
Freitag: 34. itallenische Opern⸗Vorstellung. Himeia. Sigra. Alma Fohström.
Vational-Theater. Donnerstag: Gastspiel des
=. Ludwig Barnay. Zu einem wohlthätigen weck. Uriel Acosta.
Stadt- Theater. Donnerstag: Gastspiel des
. Carl Mittell, des Herren Carl Pander vom esidenz-⸗Theater zu Berlin, sowie des Hrn. W. 26 vom Landes⸗Theater zu Graz. Bei alben Kassenpreisen: 1) Wer zuletzt lacht. Schwank in 1 Akt von Marie Knauff. 2) Im Theater ⸗ Bureau. Schwank in 1 Akt von Anno I) Viaan sucht einen Erzieher. Lustspiel in 2 Akten nach dem Französischen.
Felle-lliance- Theater. Der Sommer-
garten ist geöffnet. Donnerstag und folgende Tage: Gewonnene Herzen. . mit Gesang in 3 Akten von Hugo Müller. Anfang 74 Uhr.
Familien⸗ Nachrichten.
Verlobt: i. Martha Wenzel mit Hrn. Semi⸗ narlehrer Paul Speer (Zoblitz in Sachsen—
Sagan).
Verehelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant Ernst von Wrochem mit Frl. Anna von Westernhagen (Trier). — 6. Appellationsgerichts ⸗ Referendar Pr. jar. v. Kirchenheim mit Frl. Anna Holberg (Berlin Breslau).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann und Batteriechef Langer (Oldenburg) — Hrn. Regie⸗ rungs⸗Assessor Heinsius (Hannover) — Hrn. * Schlemmer Droyßig). .
Gestorben: Verw. Frau General⸗Major Wilhel⸗ mine Gräfin v. Linden, geb. Freiin Fuchs (Stutt⸗ gart). — Frau Geh. Ober⸗Rechnungs⸗Rath Clara Luckwald, geb. Schallehn (Potsdam) — Hr. Rittergutsbesitzer Dekonomie⸗Rath Wilhelm Rib⸗ bach (Schulzendorf bei Wriezen). — Hr. Staats⸗ rath a. D. Freiherr August v. Hanstein⸗Knorr (Casself. Fr. Br. med. Wilhelm Cduard Schu ˖ mann (Liegnitz. — Hr. Pastor Karl Köhring Ilfeld a. 965
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.
Die Lotterie ⸗Kollekteure M. Steindecker, S. RNRofenblatt, Engers, M. Nüchtern und Isaac Stein in Hamhurg . durch das rechtskräftige EGrkenntniß der Strafkammer des Königlichen Kreis⸗ erichts hier, vom 9. Januar er., wegen strafbaren
igennutzes zu einer Geldstrafe von 300 M event. 30 Tagen Gefängniß verurtheilt. Da die erkannte Strafe nicht hat . werden können, so wird ersucht, von den bezeichneten PVerurtheilten im Betretungefalle die erkannte Gelpstrafe einzuziehen event. dieselben verhaften und behufs Abbüußung der fubstituirten Freiheitsstrafe an die nächste Ge⸗ richtsbehörde abliefern zu lassen, mich aber von dem Geschehenen schleunigst zu benachrichtigen. Schles wig, den 3. April 1578. Der Staatzanwalt.
Oeffentliche , Gegen die Wehr⸗ pflichtigen I) den Knecht Wilhelm Friedrich Stark, eboren zu Plantikom am 8. Juli 1853, zuletzt in Marienau sich aufhaltend, 2) den Knecht Carl
aufhaltend, 3) den Stellmacher August Friedrich Albert nn, geboren * Glietzig am 2. Juli 1854, zuletzt in Zimmerhausen sich aufbaltend, 4) den Fermann Friedrich Wilhelm Mai aus La buhn, geboren zu Schivelbein am 24. Oktober 1856, ist die 1 wegen Verletzung der Wehr- pflicht gemãß 5. 140 des d eingeleitet und ein Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 4. November d. J., Bormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt, zu welchem die genannten Angeklagten mit der Aufforderung vor geladen werden, die zu ihrer Vertheidigung dienen⸗ den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Gegen den Ausbleibenden wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam ver- fahren werden. Gleichzeitig wird das Vermögen der vier Angeklagten hierdurch mit Arrest belegt. Greifenberg i. Pom., den 12. April 1878. König ⸗ liches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Subhastationen, , . Vor⸗ ladungen u. dgl.
zus] Nothwendige Subhastation.
Die dem Gasthofsbesitzer Robert Hütte hierselbst gehörigen Grundftücke Marienburg Nr. 407 bis 411, bestehend aus dem Gasthause, genannt zum Hochmeister, einem Wohnhause und mehreren Stall gebänden sollen
am 9. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr,
an der Gerichtsstelle im Terminszimmer Nr. 4 im Wege der Zwangs ⸗Vollstreckung versteigert, und das Urtheil über die Ertheilung des a last
am 13. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, ebendaselbst verkündet werden. ; Es beträgt der Nutzungswerth, nach welchem die Grundstücke zur Gebäudesteuer veranlagt worden: a. von dem Gasthause mit Hof und Garten 750 b. von dem dazu gehörigen Stallgebäude 120 0 c. von dem Wohnhause nebst kleinem
2 345 M Grundsteuerpflichtige Liegenschaften gehören nicht zu den Grundstücken.
Der die Grundstücke betreffende ö aus der Steuerrolle, die vidimirte Abschrift des rundbuch⸗ blattes, und andere dieselben angehende Nachweisungen können in unserm Bureau III. eingesehen werden. Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden hier⸗ durch aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin an⸗ zumelden. .
Marienburg, den 24. April 1878. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.
l8d0l Hxroclama.
In dem am 19. Januar er. eröffneten Testa
mente der verwittweten Frau Hr. Steuer,
Henriette, geb. e , . r
63,573, ist deren Sohn Richard Steuer zum Pflichttheils · erben ernannt. Dies wird demselben hierdurch bekannt gemacht. Berlin, den 23. April 1878. Königliches Stadtgericht, II. Abtheilung für Cwwilsachen.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
las Domainen⸗Verpachtung. Die im Kreise Sorau belegenen Domainen⸗Vor⸗ werke Sablath, Billendorf und Jehsen sollen nochmals auf die 13 Jahre von Johannis 1878 bis dahin 1896 zur meistbietenden Verpachtung gestellt werden, und zwar alterngtiv in der Weise, daß I) die genannten 3 Vorwerke im Flächeninhalte
von 497.1 Hektar, darunter 37 gas Hektar
Acker und 30,93 Hektar Wiesen, als eine Ge⸗
fammtpachtung ausgeboten werden, und zu⸗
2) die Ausbietung in zwei Pachtschlüssel, unter leichzeitiger Vergrörerzn3 der Pachtung Sa⸗ ü erfolgt, da er. halten a. das 2 Sablatt 242,333 Hektar, darunter 126.39 Hektar Acker und 47,30 Hektar Wiesen, b. die Vorwerke Billendorf und Jehsen zu⸗ sammen 35200 Hektar. darunter 262, aas Hektar Acker und 180 Hektar Wiesen. Hi zu ist ein Termin auf Sonnabend, den 25. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, im Regie tungsgebäude, Wilhelmeplatz Nr. 19 hier- keibst⸗ vor dem Regierungs⸗Rath Brandt anbe⸗ raumt. Das Minimum des jährlichen Pachtzinses ist für: a. die Gesammtpachtung der 3 Vorwerke (ad 1) auf 10,000 46, b. das Vorwerk Sablath (zu 2a) auf 4300 4, e. die 2 Vorwerke Billendorf und Jehsen (ju 2b) auf 7300 4M ; festgesetzt und ist zur Uebernahme dieser Pachtungen an disponiblem Vermögen erforderlich für:
a. dle Gesammtpachtun gg.. 0 0Q0 L, b. das Vorwerk Sablakcch— . 14090 w, c. die Vorwerke Billendorf und Jehsen 60.000 , über deren Besitz sich die Pachtbewerber vor dem Termin auszuweisen haben. ; Die Verpachtungsbedingungen, von denen wir auf Verlangen gegen Kopialien . ertheileu, können in unserer Domainen⸗Registratur und bei unferem Administrator Bullrich ju Billendorf bei Benau eingesehen werden. Die 4 der Vorwerke nach vorheriger Meldung bei Letzterem ist i. (àCto. 2398/4.) Frankfurt a. O., den 26. April 1878. Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.
Pferdeverkauf. Dienstag, den 28. Juli d. J. vsn 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst un⸗ efähr 106 Gestütpferde, bestehend aus Mutter⸗ 96 (meistens bedeckt 4jährigen Hengsten und Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden. Sämmtliche vier⸗ jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am 23. Juli von 7 bis 10 Uhr Morgens geritten, so= wie am 21. und 22. Juli, Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, auf Wunsch an der Hand gezeigt. Für Perfonenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhofe wird am 2I., 28. und 23. Juli eforgt sein. Trakehnen, den 27. April 1878. er Landstallmeister. von Dassel.
Verloosung, Amortisatton, Sinszahlung u. f. w. von öffentlichen Papieren.
6 Bekanntmachung.
Bei der heute erfolgten ersten Ausloosung der sreisobligationen des Kreises Carthaus sind die Nummern: itt. A. Nr. 30 über 3000 SM und Litt, B. Nr. 114 über 1500 A6. gezogen worden.
Die Inhaber dieser Obligationen werden aufge⸗ fordert, die Kapitalbeträge gegen Rückgabe der Qbli⸗ gationen und der noch nicht fällig gewordenen Zins- coupons bei der hiesigen Kreis Kommunal⸗Kasse * 1. Juli 1878 in Empfang zu nehmen. Fehlende CTonpont werden vom Kapital abgezogen.
Carthaus, den 13. Dezember 1877.
Kreis⸗Ausschuß des Kreises Carthaus.
13906 Bekanntmachung.
Bei der am 12. d. Mts. stattgehabten Aunsloo⸗ sung von 5 do auf Grund des Allerhöchsten Pri⸗ vilegii vom 26. November 1870 ausgegebenen FKreis⸗ Obligationen sind nn , nachstehende Obli⸗ ö zur Tilgung im Jahre 1878 gezogen wor⸗
en:
Litt. C. iber 50 Thlr. — 160 . Nr, 274 286 301 302 303 305 318 321 340 357 369 362 371 375 376 403 404 412 425 433 444
ionen werden hierdurch den Inha ⸗ bern mit der a gekündigt, die Kapital- beträge am 1. Juli 1878 bei der Kreis ⸗Kommu⸗ nal-Kasse zu Birnbaum gegen Rückgabe der Kreis ⸗ Obligationen und der dazu gehörigen Talons, sowie der Zinscoupons Serie II. Nr. 8 bis 10 in Empfang zu nehmen. Für etwa fehlende unentgeltlich abzuführende Coupons werden die Zinsbeträge vom Kapitale ge⸗ kürzt werden. Folgende Nummern bereits ausgelooster und ge⸗ kündigter Kreis⸗Obligationen sind noch nicht einge löst worden:
Litt. C. über 50 Thlr. — 150 Æ Nr. 324
332 308 325 346 434. Litt. D. über 25 Thlr. — J5 4MÆ Nr. 714 715 717. ;
Birnbaum, den 14. Dezember 1877. Der Landrath und die kreisständische Finanz Kommissten des Kreises Birnbaum.
äs Geraer Bank.
Die am 29. April a. e. stattgefundene General⸗
Versammlung unserer Actionairę hat die Gesammt⸗
Dividende für das Geschäftsjahr 1877 auf
4 Prozent
festgestellt und die soortige Auszablung derselben
genehmigt; der am 1. Juni fällige Dividendenschein
Nr. 22 gelangt daher 3 von heute ab mit M
bei Herren Moritz Loewe & Co. in Berlin, Herrn Wilhm. Schieß Magdeburg, 2. Louis Magquet ' . unferer Agentur in Leipzig, z ö Dresden, Chemnitz, 9 z Glauchau und an unserer Kasse, hier, zur Einlösung. Gera, den 30. April 1878.
Die Direction.
Eisemtr amt. HK osshbacha.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreis-Thierarztstelle des Kreises Brilon, mit welcher ein Gehalt von jährlich 600 M ver⸗ bunden ift, soll interimistisch besetzt werden. Be⸗ werber um diese Stelle haben sich unter Einreichung eines Lebenslaufes und der nöthigen Atteste binn en 8 Wochen bei uns zu melden. Arnsberg, den 12. April 1855. Königliche Regierung, Abthei⸗ lung des Innern. Keßler.
Diese Obli
Die mit einem Einkommen von 900 4 dotirte Phystkats⸗Stelle des Kreises Loetzen ist durch den Tod des bisherigen Inhabers erledigt. Quali- fizirte Bewerber werden aufgefordert, sich unter Beifügung ihrer , ,n .. eines kurz gefaßten Tebenslaufs in 6 Wochen bei uns zu melden. Gum⸗ binnen, den 24. April 1878. Königliche Regie⸗ rung. Abtheilung des Innern.
Aachener und Münchener Feuer⸗ sss Versicherungs⸗Gesellschaft.
Der Geschäͤftsstand der Gesellschaft ergiebt sich aus den nachstehenden Resultaten des Rechnungs⸗ abschlusses für das Jahr 1877:
GrundlapitaIlI l 6 9g, O00. 000. — Prämien und Zinsen⸗ Einnahme
H 7, 445,112. 20 Prämien Uebertrãge 10, 367, 052. 10
e ö, 8 Iz, 164. 30 Versicherungen in Kraft am Schlusfe des Jahres 1877 ½ 4395460, Sę2. — Die Gesellschaft übernimmt die Versicherung von Haus⸗ und gewerblichem Mobiliar, landwirth⸗ schaftlichen Objekten, Waaren und Maschĩinen aller Art und Gebäude⸗Versicherungen, letztere in der Stadt Berlin nur für Rohbauten. Berlin, den 1. Mai 1818. Haupt⸗ Agentur. Burean: n , Rr. 37,
gleich
446 452.
am Dönhofsplatz.
39221] Activa.
Bilanz der Geraer Bank am 31. December 1877.
Passiva.
ÆS 3
Cassa· Conto: Baare Cassenbestände . Wechsel⸗Conto:
Devisen⸗Conto: . Bestand an Wechseln in fremder ä Lombard⸗Conto: Autzstehende Lombarddarlehen Effecten ⸗ Conto: Bestand an eigenen Effecten Coupons⸗ und Sorten⸗Conto: k Conto⸗Corrent⸗Conto- . 6 Immobilien ˖ Conto: Bank⸗ R . kö ,,,, : omto R mandnwo: Rückständig von der Landrenten⸗ ö 95 Noch zu empfangende Lombard⸗ ö 95 Noch zu empfangende Effecten⸗ zinsen d 90
Bestand an Markwechseln . 2, 144,966
629, 7s
6 3
Per Actiencapital Conto: Eingezahltes Actiencapital.
335 851 . Abctien⸗Divid enden · Conto:
193, 441 zol, 0]
Conto präcludirter Banknoten:
regierung. 33 9g56 Depositen · Conto: lll, Accept⸗Conto Tratten⸗ Conto Neservefgnd Conto Conto a mano: Rückzinsen auf Wechsel
144000 7.566
ö : ückstellungen ;
. Reiner Gewinn welcher von dem Aufsichtsrathe wie
A4ojsg Dividende auf
Tantisme an die Direction
Gratification an die Uebertrag auf das Jahr 1818.
Gera, im März 1878.
Friedrich Wilhelm Mailahn, geboren zu Düsterbeck, am 17. Januar 1854, zuletzt in Piepenburg sich
Fords s 5 Hirection der Geraer Hanks.
Eisentraut. Roßbach.
Nicht erhobene Dividende pro 1873. . . P 1874
1855 i856
Bis 31. December 1877 nicht vorgekommene Banknoten 318 916 ab: verkragsmäßige Vergütung an die Füurstliche Staatt⸗
Jlochs u bezahlen de Vepofitenzinsen
I r Vertheilung vorgeschlagen wird: , n nn, a en nz von M0 7, S0 000. —.
Io zum Reservefond von verbleibenden. „Sog Tantisme an den Aufsichtsrath von..
Beitrag zum Beamten. Pen sions fond nach Beamten..
M, 430
726, 05 72 145
26, 177 aG zl
30 674
170,000 w 320, 871 folgt der Generalversamm⸗
290 8? 1. 665. 6 8rj. 65.
8. 6 des Staiuts
' 35 37G oi 65l lo, 123, 453
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Aas Abonnrment beträgt 4 K 50 . für das Vierteljahr.
Insertionsprein für den Nanm einer Aruchzeile 80 9
M 103.
Berlin, Donnerstag,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Erler zu Rastenburg, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; sowie dem pensionirten Förster Schröder zu Heiligenrode im Kreise Hoya, dem Kirchen- und Hospitalboten Lasch zu Span⸗ dau und dem Lackirmeister Fischer zu Iserlohn das Allge⸗ meine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs sind er⸗ nannt; der bisherige Geheime revidirende Kalkulator Fritsch zum Geheimen Rechnungs⸗Revisor, der bisherige Militär⸗ Intendantur⸗Sekretär Bährendt vom VI. Armee⸗Corps, der bisherige Regierun s⸗Hauptkassen Buchhalter Preuß aus Königsberg i. Pr., sowie der bisherige Militär⸗Intendantur— Sekretũãr lhelm vom XII. (Königlich sächsischen) Armee⸗ Corps zu Geheimen revidirenden Kalkulatoren und der bis— herige Geheime Kanzlei⸗Sekretär Weiland zum Geheimen Journalisten.
Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver⸗ ö der Post und Telegraphen, der ed, des Reichs⸗ heeres und zur Durchführung der Münzreform.
Vom 29. April 1878.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kai ; König 9 , . gc sch 1. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmun des Bundesraths und des Reichstags, ö ö ö 5. 1. Der Reichskanzler wird ermächtigt, die außerordent⸗ lichen Geldmittel, welche in dem Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1878,79 zur Bestreitung einmaliger Ausgaben er Post⸗ und Telegraphenverwaltung in Be nge von 90 us zoo der Marineverwaltung im Betrage von 32 580 1665 der Verwaltung des Reichsheeres im , . zur Durchführung der Münzreform im Betrage von . 25 000 000 ( im Ganzen bis zur Höhe von 76 605 265 . vorgesehen sind, im Wege des . flüssig zu machen, und zu diesem Zweck in dem Nominalbetrage, wle er zur Beschaf⸗ ung jener Summe erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes-⸗Gesetzbl, S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzu⸗ nehmen und Schatzanweisungen auszugeben.
5. 2. Die Bestimmungen in den gz. 2 bis 5 des Ge⸗ setzes vom 25. Januar 1855, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine⸗ und Telegraphenverwaltung (Neichs⸗Gesetzbl. S. 18), finden auch auf die nach dem gegen⸗ wärtigen Gesetz aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Sch he r ar, n .
rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri und beigedrucktem Kaiserlichen 8 6 a. . Gegeben Berlin, den 39. April 1878. (L. 8. Wilhelm. Fürst von Bismarck.
S 270 000 ,
Die Nummer g des Reichs-Gesetzblatts, welche heute aus⸗ e, . , ö. ö r. 1233 das Gesetz, betreffend die Ersparnisse an den von Frankreich für die deutschen n n mf, ge⸗ n,. Verpflegungsgeldern. Vom 29. April 1858; und Nr. 1234 das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer An⸗ 66 . , , . Post und Telegraphen, r Maxine, de eichsheeres und zur Durchfü Münzreform. Vom 29. her 1878. t JJ Berlin, den 2. Mai 1878. Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den ö. ⸗Assessor von er m ö äh igs⸗ berg i. Pr, zum stell vertretenden Mitgliede des Bezirks vverwal⸗ tungsgerichtes in Königsberg i. Pr. für die Dauer seines
Hauptamtes am Sitze des letzteren zu ernennen; und
den . Räthen Eichhorn, Bossier!
— ᷣ̃. n, ö . Breslau, Treblin gau un eurer in Cöln den C ⸗ a , . harakter als Ge dem Forstkassen⸗Rendanten und Lokal⸗Domänenverwalter 86h . k ö. 6 als Rechnungs⸗Rath; gierungs⸗Sekretär Behring in Cösli Cha⸗
rakter als Kanzlei⸗Rath; kJ dem Sber⸗Zollin fpektor Carl Julius Gotthelf
nach
5 Alle Nost-Anstalten nehmen Gestellung an; — für Berlin aufer den Nost-Anstalten auch die Egpe-⸗ . dition: 8. Wilhelmstr. Nr. 82. X
den Amts⸗Rentmeistern Theo der Gustav Adolph Sievers in Lüneburg und ö Gotthard Ehlers in Harburg den Charakter als Domänen⸗Rath zu verleihen.
Staats-Ministerium. !
Regulati v
für den Geschäftsgang bei dem Ober⸗Verwaltungs⸗ ger ich te. t
An Stelle des Regulativs für den Geschäfts bei dem Ober⸗ Verwaltungsgerichte vom 27. Dezember 1875 . ö h
S1. (Eintheilung in Senate.) Der Gerichtshof wi bis auf Weiteres in zwei Senate K . , . n, Senate führen die Bezeichnung: ‚Erster Senat“, „Zweiter
§. 2. Jedes Mitglied muß einem Senate als ständiges Mit- glied angehören und jeder Senat aus mindestens fünf ständigen, auf . ernannten Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden be⸗
ehen.
S. 3. Die Vertheilung der Geschäfte unter die Senate erfolgt bis auf Weiteres nach Gattungen (Gemeinde, Kreis- 8 . * , , n, Jagdpolizei. Wasserpolizei, Gewerbepolizei, Baupolizel u. s. w.) durch den Präsidenten; jedoch können zur Aug—⸗ gleichung der Geschäftslast unter den beiden Senaten einzelne Gat⸗ tungen von Streitsachen, insbesondere von gewerbepolizeilichen, auch nach Sprengeln der Bezirkgverwaltungsgerichte vertheilt werden.
. S. 4. Die dem Präsidenten in Betreff der Bezeichnung der ständigen Mitglieder für jeden Senat und deren Vertreter durch den 8, 26 Absatz 3 des Gesetzes vom 3. Juli 1875, sowie in Betreff der allgemeinen Vertheilung der Geschäfte unter die Senate durch den 8§. 3 dieses Geschäftsregulativs beigelegten Be- fan e,. . . 32. . Fuge n des Senats⸗Präsidenten
es dem Dienstalter nach, bei i ö 1 6 ö 9 a,
5. Jeder Senat bearbeitet die ihm selbständig, 5, der , des
e t Sachen vom 3. Juli 187
29 des Gesetzes
§. 6. Vor das Plenum gehören außer de Angelegenheiten welche durch das Gesetz vor das Plenum , 9 a. I) die Berathung und Beschlußfassung ber Rkgemeine Geschäfts⸗ angelegenheiten (Geschäfts ⸗Revisionen der Bezirks verwaltungs⸗ gerichte, Erlaß von Cirkularverfügungen u. s. w); 2) die von dem Gerichtshofe zu erstattenden Gutachten, insbeson⸗ dere die über legislative Angelegenheiten; 3) die Berathung zweifelhafter und wichtiger Rechtsfragen auf Anregung des Präsidenten oder eines der beiden Senate.
.S. J. Jeder Senat führt ein besonderes Präjudizienbuch über die bei der Erledigung der einzelnen Sachen erfolgten Entscheidungen zweifelhafter und wichtiger Rechtsfragen in zwei gleichlautenden Exemplaren. Die Eintragung geschieht in Folge Anregung des Referenten oder eines anderen Mitgliedes auf einen — zugleich den Wortlaut feststellenden — Beschluß des Senats. Die Eintragung wird von einem Sekretär unter Kontrole des Referenten bewirkt. Die in das Präjudizienbuch des einen Senats eingetragenen Ent— scheidungen sind in dem anderen Senate durch dessen Vorsitzenden zum Vortrag zu bringen. Ueber die Plenarentscheidungen 5. 8s) wird
leichfalls ein besonderes Präjudizienbuch in zwei gleichlautenden
. , . 9 h
8 enn in Gemäßheit des §. 29 des Gesetzes vom 3. Juli 1875 eine Streitsache durch das Plenum zu k ist, 5 er⸗ folgt die Entscheidung auf den Vortrag eines Referenten und eines Korreferenten, welche der Präsident zu er⸗ nennen hat. Die beiden Referenten dürfen nicht demselben Senate als , 5s g . 9, (Sitz ungen. ie Sitzungen der Senate finden wöchent⸗ lich an ein für alle Mal bestimmten Tagen statt, ier gn der Bestimmung außerordentlicher Sitzungen, sofern die Umstände es erfordern. Die Plenarsitzungen werden nach Bedürfniß von dem Präsi⸗ 1 . ; S 19. Leit ung des Verfahrens.) Prozeßleitende und ähnliche Verfügungen können, sofern nicht uber den Widerspruch einer Partei zu entscheiden ist, oder ein besonderes Bedenken ob⸗ waltet, oder der Vorsitzende den Vortrag angeordnet hat, von dem Dezernenten, unter Zustimmung des Vorsitzenden, ohne Vortrag er⸗ un. 2 . er Vortrag, wenn er erforderlich ist, wird von den Dezernenten in der Sitzung des Gerichtshofes mündlich erstattet. S. 11. Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen und Berathun⸗ gen in den Sitzungen des Gerichtshofes; er stellt die Fragen und sammelt die Stimmen. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit über die Stellung der Fragen oder über das Ergebniß der Abstim⸗ mung entscheidet der Gerichtshof. talner 12. Die Abstimmungen erfolgen in der nachstehenden Reihen⸗
Zuerst stimmt der Dejernent oder Referent (wenn ein solcher bestellt ist), nach dem Referenten der etwa ernannte Korreferent; im Uebrigen bestimmt sich die Reihenfolge der Abstimmung nach dem Dienstalter als Mitglied des Qber⸗-Verwaltungsgerichts und bei gleichem Dienstalter nach dem Lebensalter so war, daß das jüngste Mitglied zuerst stimmt. Der Senats ⸗Prästdent stimmt un ⸗ . 3. vor dem Präsidenten; der Präsident giebt seine Stimme zuletzt ab.
§. 13. (Im mündlichen Verfahren zu erledäigende Spruch sachen.) Bei den im mündlichen Verfahren zu erledigenden Spruchsachen wird von dem Vorsitzenden ein Referent und efinden ein Korreferent ernannt. Nachdem dem Vorsitzenden das Referat bezw. Korreferat zugegangen ist, beraumt derselbe den Termin zur mündlichen Verhandlung an; für schleunige Sachen bleibt es jedoch dem Ermessen des Vorsitzenden überlassen, den Ter⸗ min vor Anfertigung des Referats anzuberaumen.
§. 14. Die zur mündlichen Verhandlung gelangenden Sachen werden der Regel nach in der durch den Vorsitzenden bestimmten,
den 2. Mai, Abends.
1878.
Vor jeder Sitzung hat der Vorsitzende den betreffenden Ressort⸗ Ministern, behufs Beschlußnahme n die Bestellung eines 2 missars zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses, ei: Verzeichniß der in der Sitzung zur mündlichen Verhandlung gelangenden wichti- geren streltigen Verwaltungssachen, welches die Namen der Par⸗ seien und eine kurze Bezeichnung des Streitgegenstandeg ent- hält, rechtzeitig zuzustellen. Auf Verlangen sind den Ressort . 3 4 6 ällen, in denen
onderer Kommissar ni estellt war, ri nen — n,, . ᷣ 6
1535, Bleiben im Termine beide Parteien aus, so wird da Sachverhältniß durch den Referenten vorgetragen. Xell n wenn nur eine Partei erscheint; der letzteren ist nach dem Vortrage des Referenten das Wort zu geben. Sind beide Parteien erschienen, so hängt es von dem Ermessen des Versitzenden ab, den Vorträgen derselben die Darstellung des Sachverhalig vorangehen bejw. . Vorträge ergänzen zu lassen.
ĩ Die Berathung des Gerichtshofes beginnt mit dem Vor⸗ trage des Referenten und des etwa ernannten Korreferen ten. Dieselbe 24 ohne Zuziehung eines Protokoll führers.
5. 17. Bei den Beschlüssen, welche auf Grund einer münd⸗ lichen Verhandlung erlassen werden, dürfen nur Mitglieder mit⸗ wirken, vor welchen die mündliche Verhandlung stattgefunden hat.
F. 18. Der Vorsitzende verkündigt die ergangene Entscheidung durch. Vorlesung der Urtheilsformel. Nach Befinden des Gerichts- hofeß kann Die ,, der Entscheidung bis auf die nächste regelmäßige Sitzung ausgesetzt werden. Zu letzterer werden die er⸗ schienenen Parteien mündlich vorgeladen; einer Vorladung der aus⸗ a, ,, 336 es nicht.
ird die Verkündigung der Entscheidungsgründe für angemessen erachtet so erfolgt sie durch Vorlesung der Urt 2 * ö. mündliche Mittheilung des wesentlichen Inhalts.
Aus besonderen Gründen kann der Gerichtshof beschließen, die mit Gründen versehene Ausfertigung der Entscheidung den Parteien und dem Kommissar zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses an Stelle der Verkündigung zustellen zu lassen.
Vorstehende Bestimmungen finden auf Beweisbeschlüsse ent- sprechende ö.
S. 19. Im Eingauge eines jeden Endurtheils sind die Mit- glieder namentlich . welche an der Entscheidung Theil ge⸗
g nung g e, dein Urthette der Ta ig zu beyeichnen, : uch ist in jedem Urtheile der Tag der Sigg n in welcher die Entscheidung erfolgt ist. ; ae : ö. §. 26. Für die Akten des Verwaltungsgerichts, welches in erster . entschieden hat, wird eine Ausfertigung des Endurtheils IT. Außerdem wird von jedem in der Revisioninstanz ergangenen Endurtheile dem betreffenden Bezirksverwaltungsgericht eine , ,
, , (Vollzieh 22. ollziehung der Urschriften der End⸗ urtheile, Beschlüsse ꝛe) Unbeschadet der Bestimmung des 5. 45 des Gesetzes vom 3. Juli 1875 erfolgt die Vollziehung der Urschriften der Beschlüsse des Ober⸗Verwaltungsgerichts, inshesondere der Endurtheile, durch diejenigen Mitglieder, welche an der Beschluß⸗ fat T ne erg g
n den Fällen des 5. genügt die Vollziehung der Urschriften der Beschlüsse durch den Vorsitzenden und den , . irh
Ist ein Mitglied an der Unterschrift verhindert, so ist der Grund der Verhinderung anzugeben und von dem Vorsitzenden zu beschei⸗ nigen.
§. 2 (Form der Ausfertigung der Endurtheile, Besch lüsse z) Der Gerichtshof erläßt alle Endurtheile, Be⸗ schlüsse, Verfügungen, Berichte, Requisitionen u. s. w. unter dem Namen „Königliches Ober⸗VerwaltungsgerichtY.
Die Reinschriften werden von dem Präsidenten vollzogen.
Bei Endurtheilen, Beschlüssen c. eines Senqts wird die Be⸗ zeichnung des letzteren hinzugefügt und die Reinschrift von dem Vor⸗ sitzenden des Senats unterschrieben.
Für prozeßleitende und ähnliche Verfügungen ist die Beglaubi⸗ gung durch einen Subalternbeamten genügend.
§. 23. Die förmlichen Ausfertigungen, insbesondere die der Endurtheile, enthalten neben dem Siegel des Gerichtshofes die Schlußformel:
Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Ober ⸗Verwaltungs⸗ gerichts und der verordneten Unterschrift.“ . c Ausfertigungen der Endurtheile werden mit der Ueberschrift ersehen: Im Namen des Königs.“
S. 4. (Sieg el) Das Ober⸗Verwaltungsgericht führt ein größeres und ein kleineres Siegel, entsprechend den Siegeln, . 4 Bestimmungen unter Nr. III. und VII. des durch den Alf h e, Erlaß vom 16. August 1873 — G. S. S. 397 — modifizirten Reglements über die Anwendung des größeren, mittleren und klei⸗ neren Königlichen Wappens vom 9. Januar 1817 (G. S. S. 26) von dem Qber⸗Tribunal geführt werden.
Die Siegel sind mit der Umschriftz
Königlich Preußisches Ober⸗Verwaltungsgericht. zu versehen.
. Daz größere Siegel wird nur bei den förmlichen Ausfer⸗
tigungen, insbesondere der Endurtheile gebraucht.
h en Präsidium bedient sich des kleineren Siegels mit der Um⸗ rift:
‚Präsidium des Königlich Preußischen Ober⸗Verwaltungsgerichts.“,
der Kommissar des Gerichtshofes des kleineren Siegels mit der Um⸗
schrift:
Königlich Preußisches Ober⸗Verwaltungsgericht. Kommissions⸗ Siegel.“, . das Sekretariat eines Siegels mit dem Königlichen Adler und der Umschrift:
Sekretariat des Königlich Preußischen Ober⸗Verwaltungsgerichts.“ S. 25. Beh , gung der Ausfertigung 2. End⸗ urtheile, Beschlüsse 2c. Soweit nicht das Gesetz ein Anderes
Glaubitz zu Strzalkowo bei seinem Uebertritt in den Ruhe⸗ stand den Chr als Steuer⸗Rath; sowie ;
durch Aushang vor dem Sitzungszimmer bekannt zu machend r bens . . hung d chenden
bestimmt, erfolgen die von Seiten des Ober⸗Verwaltungsgerichts zu bewirkenden Zustellungen in der Regel durch die a 1 39