sollte „auf Streitigkeiten der Vorstände der unter böffent⸗ licher Verwaltung stehenden Betriebsanlagen mit den in der letzteren beschästigten Arbeitern⸗, die Negierung, im Falle auch das Haus diese Streichung billigen sollte, die Ausschließung der öffentlichen Betriebs⸗ anlagen von der Zuständigkeit der Gewerbegerichte zwar Prinzipiell nicht herbeiführen könne, daß sie aber da, wo ein fachliches Bedürfniß dafür vorliege, von den Bestimmungen des 5. 3, welche in Verbindung mit dem Bestätigungsrechle der böheren Verwaltungsbehörde die Füglichkeit dazu gewährten, Gebrauch machen werde. Den Ab Bürgers wies er darauf hin, daß die Gewerbegerichte hauptsächlich den Zweck hätten, daß Sachverständige das Urtheil fällen sollen. Wenn a diesem Zwecke die Gemeinde die Errichtung eines Gewerbegerichts für einen bestimmten Gewerbzweig beschließe, so sei für den Besetzgeber kein Grund vorhanden, diesem Beschlusse hindernd in den Weg zu treten. Einen solchen Beschluß fasse eine Kommune nur im Interesse der Allgemeinheit; die Gesammt⸗ gemeinde müßte also die Kosten, welche die Ausführung ver⸗ ursacht, tragen. Gehe man von dieser Präsumtion ab, dann dürfe man die Kosten der Gewerbegerichte überhaupt nicht den Gemeinden, sondern nur den Gewerbtreibenden auflegen,
Der Abg. Dr. Franz bemerkte, daß in der Kommission der Bundeskommissar die vom Redner gestellte Frage pure verneint und sich erst heute den Vorbehalt angeeignet habe, welcher aus der Mitte der Kemmission für die Streichung des F§. 21 Alinea 2 geltend gemacht sei, wonach die Regierung aus sachlichen Gründen sich vorbehalte, von der durch 53. 3 5 ge⸗ währten Machtbefugniß Gebrauch zu machen. Er erachte diesen Vorbehalt für ungerechtfertigt und mit dem Geiste des Gesezes in Widerspruch stehend; er kündige deshalb für die dritte Le⸗ sung ein diesbezügliches Amen dement an.!
Derselbe Kommissar des Bundesraths entgegnete, daß er seine vom Vorredner citirte Erklärung in der Kommission bei der Diskussion des 5. 3 abgegeben habe in der Voraussetzung, daß §. 21,2 aufrecht erhalten werden würde. Nach der Streichung desselben habe er heute eine modifizirte Erklärung abgeben müssen. .
Der Abg. von Kleist⸗Retzow hob hervor, daß die Besorg⸗ nisse des Abg. Dr. Franz übertrieben seien. Nach der Fassung des 5. 3 sei es der Regierung ganz unmöglich, wenn sie sich nicht in offenbaren Widerspruch mit dem Geiste des Gesetzes setzen wolle, ihre in §. , 2 gestrichene Bestimmung gleichsam durch eine Hinterthür im 5§. 3 durch Interpretationskünste wieder hineinzubringen. 5. 3 mache eine sachliche Schei⸗ dung, während der gestrichenen 5. 21, 2 der Regierungsvor⸗ lage nach persönlichen Momenten unterschieden habe. Der Abg. Stumm wies darauf hin, daß man nicht prinzipiell alle Staatsbetriebe unter die Kompetenz der Gewerbegerichte stellen dürfe. Ein Theil der öffentlichen Betriebsanlagen, z. B. militärische Etablissements zur Fabrikation von Kriegt⸗ material, Staatsdruckereien und dergl., bei denen es sich manchmal um die Bewahrung von Staatsgeheimnissen handele, könnten nach ihrer Bestimmung wie nach ihrer inneren Einrichtung wesentlich verschieden sein und ohne schwere Unzuträglichkeiten nicht wohl unter ein vornehmlich aus Gewerbetreibenden gebildetes Gericht gestellt werden. Chikanös werde die Regierung ihre Exemtions⸗ befugniß nicht handhaben. Der Abg. Dr. Hirsch erklärte, ö nach der Auffasfung seiner Partei 8. 3 keine Handhahe biete, irgend einen Staatsbetrieb von der Zuständigkeit der Gewerbe⸗ gerichte auszuschließen. Nachdem der Referent Abg. Dr. Gensel die Vorgänge in der Kommission bei dieser Debatte dargestellt, führte der Abg. Dr. Lasker aus, daß die Regierung in keinem Falle durch Mißbrauch ihrer Aufsichtsrechte das durchsetzen dürfe, was sie auf gesetzlichem Wege nicht habe erlangen können.
Der Präsident des Reichskanzler Amts Staats⸗Minister Hofmann bemerkte hierauf, es handle sich um die Frage, welche Befugniß 5. 3 gebe, wenn §. 21, 2 gestrichen würde— Nehme das Haus den Vorschlag der Kommission auf Strei⸗ chung des 8. 21, 2 an, dann würde die Regierung nicht bona fide handeln, wenn sie die . Betriebe als solche von der Huständigkeit der Gewerbegerichte durch Anwendung ihrer Aufsichtsrechte ausschließen würde. Das schließe aber nicht aus, daß von der Befugniß des §. 3 Gebrauch gemacht werde, wenn die Art des öffentlichen Betriebes Anlaß dazu gebe. Es sei ein großer Unterschied zwischen 8. 3 und 5. 21, 2. Bei der Streichung des letzteren würden z. B. die fiskalischen Berg— werke zur Kompetenz der Gewerbegerichte gehören.
Der Abg. Dr. Franz sprach den Wunsch aus, daß die Regie— rung bis zur dritten Lesung diejenigen Staatsbetriebe auf⸗ zähle, welche nach ihrer Ansicht die Kriterien für die Aus⸗ scheidung besäßen. Der Abg. von Helldorff erklärte, er gebe zu, daß der Kommissionsbericht zu Mißverständnissen Anlaß geben könne. Es gebe Fälle, wo die Ausscheidung der Staats- betriebe geboten sei. Die Erklärung des Ministers Hofmann gebe aber vollständige Garantie gegen etwaigen Mißbrauch. Der Referent Abg. Ir. Gensel vertheidigte den Kommissionz— bericht. Nach einer Bemerkung des Abg. Bürgers, daß er gemeinsame Gewerbegerichte für alle Gewerbetreibende desselben Gemeindebezirks wünsche, wurde hierauf 8. 3 angenommen.
§. 4 wurde 282 Debatte erledigt. Ebenso 5. 5, der die Kosten der Gewerbegerichte den Gemeinden auferlegt. 5. 6 handelt von der Einrichtung der Gewerbegerichte.
Der Abg. Dr. Franz bezeichnete es als einen Mangel dieses Paragraphen, daß derselbe nicht auch einen Stellver⸗ treter des Vorsitzenden des Gewerbegerichts bestimme und nur von einem Vorsitzenden und vier Beisitzern rede.
Der Kommissar des Bundesraths bemerkte, daß dann Dieser Stellvertreter des Vorsitzenden regelmäßig an den Sitzungen theilnehmen müßte, was nicht die Absicht sei.
Der Paragraph wurde unverändert genehmigt.
5. 7 bestimmt, daß Mitglieder eines Gewerbegerichtes nur solche Deutsche sein können, welche das dreißigste Lebensjahr
vollendet haben, für sich oder ihre Familien Armenunter— N aus öffentlichen Mitteln in den letzten drei Jahren micht empfangen hahen und in dem Bezirk des Gerichts seit mindestens zwei Jahren wohnen oder beschäftigt sind. Amt der Beisitzer ist ein Ehrenamt, welches nur aus den⸗ selben Gründen abgelehnt werden kann, welche zur Ablehnung eines unbesoldeten Gemeindeamts berechtigen. Die Beisitzer erhalten Vergütung der ', Außerdem kann ihnen eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleiche Vergütung für Jeitversd6umniß ngebilligt werden. ̃
Der Abg. Dr. Franz beantragte die Worte: „oder ihre Familien! zu streichen und statt: „in den letzten drei Jahren“ zu setzen: „in den letzten zwei n,.
Der Abg. Fritzsch und Gen. beantragten, den Para⸗
graphen folgendermaßen . fassen:
Zum Mitgliede des Gewerbegerichts sollen nur solche Deutsche
Das
berufen werden, welche das 25. Lebensjahr vollendet haben, für sich eine fortlaufende Unterftützung aus öffentlichen Mitteln in dem letzten 33 nicht empfangen haben und in dem Bezirk des Gewerbegerichts seit mindestens einem Jahre wohnen oder beschäf⸗ tigt sind. Die Beisttzer erhalten eine für Arbeitgeber und Ar beiter gleiche Vergũütung der Reisekosten und Zeitversäumniß.“
Der Abg. Grumbrecht beantragte, den Schlußpassus des t 5 betreffend die Vergütung für die Versäumniß, zu
reichen.
Der Abg. Dr. Hirsch wollte die Gewährung freien Unter⸗ richts nicht als Armenunterstützung betrachtet wissen. — Der Abg. Dr. Lasker beantragte, daß auch diejenigen als Beisitzer zugelassen werden sollten, welche die empfangene Armen⸗ unterstützung erstattet hätten. Der Abg. von Helldorff führte aus, er halte das Alter von 30 Jahren bei den Beisitzern der Gewerbegerichte für absolut nothwendig, da nur ein solches Alter die erforderliche Bildung des Charakters garantire.
enossen, müsse unbedingt ausge⸗ schlossen werden, da bei ln Personen von Selbständig⸗ keit nicht die Rede sein könne. Der Abg. Hasenclever be— zeichnete den Begriff „Armenunterstützung“ als sehr dehnbar. Das Alter von 25 Jahren genüge, da nur Fachbüdung vor⸗ ausgesetzt werde. ;
Der Kommissar des Bundesraths sprach für Ablehnung des Amendements . da von den Mitgliedern der Ge⸗ werbeg: richte vor Allem Charakterreife verlangt werde, diese aber bei 25jährigen Personen nicht immer zu finden sei. Auch die Beisitzer der Schöffengerichte müßten 30 Jahre alt sein. Den Zusatz der Kommission, daß an die Beisitzer eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleiche Entschädigung gewährt werden müsse, bitte er zu streichen.
Der Abg. Dr. Franz wollte die Familienunterstützung ausgeschlossen und die Folgen der Armenunterstützung nur ö 2 Jahre ausgedehnt wissen. Der Abg. Dr. Hirsch schloß si diesen Ausführungen an und betonte noch, daß unbedingt fest⸗ gesetzt werden müsse, daß unentgeltliche Gewährung von Schul⸗ unterricht nicht als Armenunterstützung ausgelegt werden dürfe. Der Abg. Rickert verwies auf das Bundesgesetz und die preußischen Gesetze über die Armenunterstützung, welche den unentgeltlichen Schulunterricht als Armenunterstützung nicht mit aufführen. Das Amendement Hirsch sei demnach über⸗ flüssig. Den Zusatz „oder ihre Familien“ dürfe man nicht streichen, da an dem, was die Familie bekomme, ja auch der Mann als Vertreter der Familie mit partizipire. Der Abg. Grumbrecht erklärte sich fr Wiederherstellung der Regierungs—⸗ vorlage, da sich die als Beisitzer der Gewerbegerichte fun⸗ girenden Arbeitgeber bedanken würden, wenn man ihnen den gleichen Tagelohn gewähre, wie den Arbeiten. Dies sei ein sozialdemokratisches Prinzip, das man nicht acceptiren könne. Das Alter von 30 . müsse beibehalten werden, da nur das Alter objektiv urtheile. Der Abg. Dr. Lasker be⸗ merkte, wenn das Gesetz einen Mandatszwang aus— spreche, müsse man die Gezwungenen auch entschädigen. Die gleiche Entschädigung sei nicht sozialdemokratisch, da auch die Mitglieder des , . Abgeordnetenhauses gleiche Entschä⸗ digung erhielten, ebenso die Zeugen vor Gericht. Betreffs der Armenunterstützung müsse der e,, festgehalten werden, daß dieselbe keinerlei Einfluß ausüben könne, falls der Unter— stützte das n. zurückerstatte.
In der Absthnmung wurde zunächst der Antrag Fritzsche mit großer Majorität abgelehnt; sodann wurde auch der erste Antrag Franz, die Worte: „oder ihre Familien“ zu streichen, abgelehnt. Die Abstimmung über den zweiten Antrag Franz blieh bei Probe und Gegenprobe zweifelhaft; die Abstimmung durch Auszählung des Hauses ergab die Beschlußunfãähigkeit desselben. Es hatten nämlich 99 Mitglieder für und 95 Mit— glieder gegen den Antrag Franz, im Ganzen also 194 Mit⸗ glieder gestimmt. Kein Mitglied hatte sich der Abstimmung . Die Berathung wurde deshalb um 3 Uhr abge—
rochen.
— In der heutigen (39) Sitzung des Reichs⸗ tages, welcher am Tische des Bundesraths der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats-Minister Hofmann, und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß die Kommission zur Vorbe— rathung des Hesetzentwurfs, betreffend die Ausrüstung der deutschen Kauffahrtheischiffe mit Booten gewählt sei und sich wie folgt konstituirt habe: Abgg. Dr. Karsten (Vorsitzender), kj . Stellvertreter), von Reden und Br. Dohrn SSchrift— ührer).
Die gestern wegen Beschlußunfähigkeit des Hauses nicht beendete Abstimmung über den 5.7 des Gesetzentwurfs, be— treffend die Gewerbegericht', wurde zunächst fortgesetzt. Die zu dem 8.7 vorliegenden Anträge wurden bis auf die Anträge der Abgg. Dr. Lasker und Fritzsche abgelehnt.
s. S lautet nach der Regierungsvorlage:
Die Berufung der Mitglieder erfolgt auf mindestens ein Jahr und auf höchstens fünf Jahre.
Die Berufung erfolgt durch Wahl des Magistrats, wo ein solcher nicht vorhanden ist, oder wo das Statut oder die Anord—⸗ nung der Landes-Centralbehörde dies bestimmt, durch Wahl der Gemeindevertretung, in Kommunalverbänden durch Wahl der Ver⸗ tretung des Verbandes. Die Wahl kann in allen Fällen der Ver— tretung eines Kemmunalverbandes übertragen werden.
Die Wahl, der Beisitzer kann den Arbeitgebern und Arbeitern zu gleichen Theilen übertragen werden. Die zur Wahl berufenen Arbeitgeber und Arbeiter müssen volljährig und seit mindestens af , dem Bezirke des Gewerbegerichts wohnhaft oder
eschäftigt sein.
Die Wahlen unterliegen der Prüfung durch die höhere Ver— waltungsbehörde. Dieselbe hat Wahlen, welche gegen das Gesetz oder gegen die auf Grund des Gesetzes erlassenen Wahlvorschriften verstoßen, für ungültig zu erklären. Die Wahl des Vorsitzenden bedarf ihrer Bestätigung.
Sind Wahlen überhaupt nicht zu Stande gekommen oder wiederholt für ungültig erklärt, so ist die höhere Verwaltungs⸗ behörde befugt, die Mitglieder zu ernennen.“
Die Kommission schlägt folgende Wsung vor:
»Die Berufung der Mitglieder erfolgt auf mindestens ein Jahr und auf höchstens drei Jahre. Eine wiederholte Ernennung ist nicht ausgeschlossen.
Die Berufung erfolgt durch Wahl des Magistrats, wo ein solcher nicht vorhanden ist oder wo das Statut oder die Anord⸗ nung der Landes ⸗Centralbehörde dies bestimmt, durch Wahl der Gemeindevertretung, in Kommunalverbänden durch Wahl der Ver⸗ tretung des Verbandes. Die Wahl kann in allen Fällen der Ver⸗ tretung eines Kommunalverbandes übertragen werden.
Die Wahl der Beisitzer kann den Arbeitgebern und Arbeitern zu . Theilen unter möglichster Berückfichtigung der haupt- sächlichen Gewerbzweige und Fabrikbetriebe übertragen werden. Die zur Wahl berufenen Arbeitgeber und Arbeiter müssen voll⸗ jährig und seit mindestens einem Jahre in dem Bezirke des Ge⸗ werbegerichts wohnhaft oder beschäfttgt sein.
3 Wahlen unterliegen der Prüfung durch die höhere Ver⸗
Wer Armenunterstützung
waltungẽbehõrde. Dieselbe hat Wahlen, welche gegen das Gesetz oder gegen die auf Grund des Gesetzes erlassenen Wahlwvorschriften verstoßen, für ungültig zu erklären.
Sind Wahlen überhaupt nicht zu Stande gekommen oder wiederholt für ungültig erklärt, so ist, soweit Arbeitgeber und Arbeiter wahlberechtigt sind, zunächst die Gemeindevertretung be⸗ fugt, die Wahl vorzunehmen. Im Nebrigen werden in den be⸗ zeichneten Fällen die durch die Wahlen zu berufenden Mitglieder von der höheren Verwaltungsbehörde ernannt. .
Hierzu lagen eine Anzahl Anträge vor, und zwar zunächst von den Abgg. Ackermann und von Helldorff folgende:
Der r, wolle beschließen: ; ‚. .
Im 5§. 8: a. Absatz 1 statt der Worte: auf höchstens drei Jahren in Gemäßheit der Vorlage, die Worte: auf höchstens fünf Jahre“ zu setzen;
b. Absatz 3 nach den Worten: Die Wahl der Beisitzer kann“ die Worte; „den zur Vertretung des Gewerbestandes berufenen Organen oder auch“ einzuschalten;
e. in demselben Absatz nach der Vorlage statt der Worte: Fsseit mindestens einem Jahre“ zu setzen: seit mindestens zwei Jahren); . ;
d. dem Absatz 4 nach der Vorlage die Worte anzufügen: „Die Wahl des Vorsitzenden bedarf ihrer Bestätigung.“
und: „Der Reichstag wolle beschließen:
Zu 5. 8. Im ersten Absatz des 5. 8 die Worte: Eine wiederholte Ernennung ist nicht ausgeschlossenꝰ zu streichen. Eventuell statt des Wortes Ernennung“ zu setzen: Berufung“ .“
ferner von dem Abg. Dr. Franz:
„Der Vorsitzende wird von der Gemeindevertretung, in Kom⸗ munalverbänden von der Vertretung des Verbandes gewählt.
Die Beisitzer werden zu gleichen Theilen von den Arbeit- 63 und Arbeitern in getrennten Wahlkörpern gewählt. Wahl⸗
erechtigt sind alle volljährigen Arbeitgeber und Arbeiter, welche seit
mindestens einem Jahre im Bezirke des Gerichts wohnhaft oder
beschäftigt sind. Die Abstimmung geschieht direkt und geheim. Hierzu lag vor ein Eventualantrag des Abg. Dr. Hirsch:
Der Reichstag wolle beschließen:
. 8 Vat 2 — für dea Fall der Ablehnung des Abänderungs⸗ antrages Dr. Franz und Genossen, Nr. 117 der Drucksachen — wie folgt, zu sassen:“
Ferner beantragte der Abg. Grumbrecht:
„a. Den dritten Absatz zu streichen und deshalb eine besondere Abstimmung darüber; .
b. im Falle der Streichung des dritten Absatzes statt des fünften Absatzes des 5. 8 der Beschlüsse der Kommission den fünften Absatz der Vorlage anzunchmen.“
Die Abgg. Stumm und Dieffenbach beantragten:
Der Reichstag wolle beschließen:
In §. 8 in Absatz 3 Zeile 4 statt: einem Jahre“ zu setzen: zwei Jahren“; ö .
in Absatz 4am Schlusse folgenden Satz hinzuzufügen: ‚Die Wahl des Vorsitzenden bedarf ihrer Bestätigung “.“
Endlich lag ein Antrag des Abg. Fritzsche vor:
An Stelle des zweiten und dritten Absatzes in §. 8 zu setzen:
Die Wahl des Vorsitzenden erfolgt durch die Gemeinde⸗ ,,, in Kommun alrerbänden durch die Vertretung des Ver⸗ andes.
Die Beisitzer werden zur Hälfte von den Arbeitgebern, zur Hälfte von den Arbeitern gewählt und zwar die Arbeitgeber von den Arbeitgebern, die Arbeiter von den Arbeitern. (
An der Wahl können alle Gewerbetreibende mit gleichem Rechte Theilnehmen, welche volljährig und seit mindestens drei Monaten in dem Bezirk des Gewerbegerichts wohnhaft oder be⸗ schäftigt sind. . .
Die Wahl ist unmittelbar, die Abstimmung geheim.
Dem vierten Absatz dieses Paragraphen anzufügen: und un verzüglich Neuwahlen anzuordnen. .
Den fünften Absatz desselben Paragraphen zu streschen.
In §. 10, zweiten Absatz dritte Zeile, hinter dem Worte sind“' einzuschalten: von dem Gewerbegericht! und Zeile fünf und sechs den Satz die Verurtheilung wird durch den Vorsitzenden ausgesprochen“, zu streichen. . ;
In 5. 11 erste Zeile hinter dem Worte, Beisitzer“ einzufügen: der Reihenfolge nach.. .
In 5§. 13 Alin. 5 Zeile 4 die Worte der öffentlichen O. d= nung oder“ zu streichen.“ . .
Nachdem der Referent den Kommissionsvorschlag im Gegensatz zu den verschiedenen Amendements zur Annahme empfohlen, begründeten die Antragsteller ihre Anträge. (Schluß
des Blattes.)
— Die In sinuation von Erkenntnissen preußischer Gerichte kann, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals, vom 4. April d. J, gleichwie an die preußischen Unterthanen auch an die Unterthanen der übrigen deutschen Bundesstaaten direkt durch die Post mit den üblichen Behändigungsscheinen erfolgen.
— S. M. gedeckte Korvette „Gazelle“, 18 Geschütze, Kommdt, Korv. Kapt. Graf von Hacke, ist, telegraphischer Nachricht zufolge, am 2. d. Mts. Nachmittags in Plymout eingetroffen und beabsichtigt am 5. d. Mts. die Reise nach Wilhelmshaven fortzusetzen. An Bord Alles wohl.
Briefsendungen ꝛc. für S. M. S. „Gazelle“ sind vom 2. d. Mts. ab nach Wilhelmshaven zu dirigiren.
Sachsen⸗ Altenburg. Altenbur z 1. Mai. (C. Ztg.) Aus Anlaß der projektirten käuflichen Ueberlassung der Gößnitz⸗ Geraer Eisenbahn an den Königlich sächsischen Eisenbahn⸗ fiskus ist heute der Landtag hier zusammengetreten.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 2. Mai. (W. T. B.) Gutem Vernehmen nach findet morgen ein gemeinsamer Ministerrath statt, in welchem die Ausgleichsverhand⸗ lungen zwischen dem ungarischen und dem österreichischen Ministerium zum Abschluß kommen dürften.
W. T. B.) Die direkten und indirekten Steuern ergaben nach einer Meldung der „Polit. Korresp.“ im 1. Quartale dieses Jahres ein um 1 126 000 F1. höheres Reinerträgniß als in der gleichen Periode des Vorjahres. — Ein Telegramm der „Polit. Korresp.“ aus Athen von heute meldet: In Karditza trafen die britischen Konsuln Merlin und Blunt ein und erklärten den the ssalischen Insurgenten⸗ Chefs, Eng kand lege ein großes Gewicht darauf, durch seine Vermittelung die Insurrektion beschwichtigt zu sehen; das englische Kabinet sei entschlossen, für Griechenland einzu⸗ treten. In Folge dessen sei ein friedliches Arrangement wahrscheinlich. Dagegen lauten die Nachrichten aus Kreta, wo die 6 fortdauern, noch immer kriegerisch.
— (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ läßt sich durch ihren St. Petersburger Korrespondenten vom 28. v. M. berichten, es habe an diesem Tage Vormittags unter dem Vorsitz des Kaisers ein großer Ministerrath stattge⸗ funden, in welchem wichtige Entscheidungen getroffen worden seien. Unmittelbar darauf seien Depeschen nach Wien und London expedirt worden und gelte es als ziemlich sicher, daß die gefaßten Beschlüsse höchst versöhnlichas
—
und 1 Natur seien. Die Redaktion der Polit. Korresp.“ bemerkt hierzu: „In der That hören wir, baß das St. Petersburger Kabinet neuerlich die Initiative zur Einleitung von Verhandlungen mit dem Londoner Kabinete in der Kongreßfrage ergriffen habe, welche auf weiter reichenden Zugeständnissen als die bisherigen beruhen dürften.“
— (W. T. B.) Wie das „N. W. Tagebl.“ (Abend⸗ ausgabe) wissen will, ließen 3 Berichte keinen Zweifel darüber, daß eine russische Armee bei Bukarest und an der siebenbürgischen Grenze zusammengezogen würde. Wie das Tageblatt“ meint, ergäbe sich hieraus für die österreichische Regierung trotz ihrer freundlichen Beziehungen zu dem St. Petersburger Kabinet die Nothwendigkeit, militärische Vor— sichtsmaßregeln zu ergreifen. Gutem Vernehmen nach würde deshalb die Aufstellung einer österreichischen Armee in Sieben⸗ bürgen in ernste . gezogen.
— (W. T. . Aus Konstantinopel geht der „Polit. Korresp.“ die Meldung zu, die Verhandlungen der Pforte mit dem General Totleben wegen der Räum ung von Batum, Schumla und Varna dauerten resultatlos fort, Safvet Pascha erkläre, daß auch von xussischer Seite der Ver— trag von San Stefan noicht vollständig erfüllt werde. Des⸗ ungeachtet habe die Pforte die Brigade⸗Generale Osman Pascha und Nehad Pascha nach Batum gesendet, der Zweck ihrer Mission sei indeß nicht klar. Als Kommissarien für die neue gemischte Delimitirungskommission seien die Generale Saad Eddin und Sadik Pascha nach Skutari entsendet worden. General Totleben habe die Verhandlungen wegen gleich—⸗ zeitigen Rückzuges der beiderseitigen Streitkräfte mit dem englischen Flottenkommando wieder eingeleitet.
— 3. Mai. (W. T. B.) Der „Presse“ wird durch ver⸗ läßliche Informationen bestätigt, daß die Pourparlers zwischen London und St. Petersburg wieder be— — . hätten. Die Verhandlungen beträfen sowohl den
ongreß, wie die militärische Demarkation Konstantinopels; wie verlautet, hahe Rußland ansehnliche Zugeständnisse ge⸗ macht. — Aus Ragusa 9 dem Blatte die Meldung zu, ein österreichischer Konsular⸗Kawaß sei in Antlvari von den Montenegrinern mißhandelt und dann von Spizzanoten über die österreichische Grenze gejagt worden. Der Statthalter Rodich habe sofort vom Fürsten von Mente— negro die Bestrafung der Schuldigen verlangt.
Niederlande. Haag, 2. Mai. (W. T. B. Die Zweite Kammer hat heute zu der Vermählung des Prinzen Heinrich der Niederlande mit der Prin— zessin Marie von Preußen einstimmig ihre Zu— stimm ung ertheilt.
Großbritannien und Irland. London, 3. Mai. (W. T. B.) . Auf einem zu Preston gestern stattgehabten Megting hielt der Minister Croß eine Rede, in der er die am Mittwoch in dem konservativen Klub abgegebenen Erklärungen im Wesentlichen wiederholte. Der Minister betonte hierbei die Pflicht, daß alle Mittel der Diplomatie erschöpft werden müß— ten, bevor man auf den Krieg rekurrire, und wies mit Nach⸗ druck auf das internationale europäische Recht, sowie darauf hin, daß die bestehenden Verträge nicht nach dem Gutdünken einer einzigen Macht zerrissen werden dürften. Der Mi— nister hob dann weiter den Unterschied hervor, der zwi—⸗ schen den Vorsichtsmaßregeln Englands und kriegeri⸗ schen Drohungen liege und schloß mit einer Bekräftigung des Wunsches Englands für die Aufrechthaltung des Friedens. — Der „Tim es“ wird aus St. Petersburg, vom 2. Mai, gemeldet, das Gerücht, Rußland beabsichtige ein Ulti⸗ matum an die Pforte zu richten wegen der schleunigen Räumung Schumlas und Varnas, sei unbegründet. So lange eine berechtigte Aussicht auf eine friedliche Lösung vor⸗ handen wäre, dürfte Rußland nichts zur Beschleunigung der Krisis thun. — Aus Bukarest wird demselben Blatte, vom 2. d. Me, berichtet, die Ru ssen bestellten 80 Bahnzüge zur Rücbeförderung der Truppen in die Helmath. — Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Kalkutta, vom gestrigen Tage, mitgetheilt: Der politische Agent Englands zu Bhamo in Birmah sowie zwei Sipahis sind durch Sipahi⸗Truppen ermordet worden. Die Mörder sind verhaftet. Das Motiv der That ist unbekannt, doch glaubt man, daß es der Politik fern liege.
Canada. (A. A. C.) Aus Ottawa wird unterm 29. v. M. gemeldet: Das Parlament der Union wird am nächsten Freitag, den 3. Mai, prorogirt werden. — Aus Montreal wird unterm 30. v. M. auf telegraphischem Wege berichtet: „Als die Mitglieder des Oran gisten-Vereins „Joung Britans“ und deren Freunde gestern von einem Kon— . zurückkehrten, wurden sie von mehreren hundert katho⸗ ischen Unionisten angegriffen. Es wurden über 160 Schüsse gewechselt und ein Katholik getödtet, während mehrere andere Personen Verwundungen davontrugen. Der Vorfall hat hier große Aufregung verursacht.“
Frankreich. Paris, 3. Mai. (W. T. B. Der Post⸗ kongreß hat gestern unter dem Vorsitze des General-Direkto.s der Posten, Cochery, seine Arbeiten begonnen. — Die Prin⸗ zessin von Wales und die Kronprinzessin von Däne—⸗ mark sind heute hier eingetroffen.
Versgilles, 2. Mai. (W. T. B.) In der De⸗ putirten kammer erklärte heute der Präsident Grevy bei Eröffnung der Sitzung, er glaube nur den einstimmigen Ge⸗ fühlen der Kammer Worte zu leihen, wenn er der hohen Be⸗ riedi ung und tiefen Bewegung Ausdruck gebe, die er bei der Eröf . der Aus stellung empfunden habe.
rankreich habe nach seinen Unglücksfällen in seinem Wohl⸗ kande die Macht und das Mittel gefunden, zu einer solchen Feier einzuladen. (Allseitiger Beifall.) '
Türkei. Konstantin opel, 2. Mai. (W. T. B.) In einigen Distrikten des Vilajets Skutari (Albanien) hat die Bevölkerung einen Protest gegen die Annexion durch Montenegro vorbereitet, der an die Mächte abge⸗ sendet worden soll. — In Thrazien haben neuerlich Zu⸗ n . der Russen und Bulgaren mit den Mufelmännern tattgefunden. — Großfürst Nikolaus hat vor seiner Ab⸗ reise Telegramme an die Fürsten von Rumänien, Ser— bien und Montenegrs gerichtet, worin er denselben für die n ihrer Truppen dankt. — Ein Theil der in San Stefano stehenden russischen Truppen geht dem Ver⸗ nehmen nach in nächster 5 auf die Befestigungen von Tschataldja zurück. In der Richtung von Bulair haben die Russen Verstärkungen entsendet. — Der Divisions⸗General Scha kir Pascha ist zum tür⸗ kischen Botschafter in St. Petersburg, Fürst La banoff . russischen Botschafter in Konstantinopel ernannt worden! Dem
Ersteren wurde Suleiman Bey als Botschafts⸗Rath beigegeben. Die Russen haben Pravadi, zwischen Ihnen r und Parng, besetzt; in Varna befinden sich etwa noch 20 tür— kische Bataillone, ebensoviel dürften sich auch noch in Schumla befinden. Heute fand im Seraskicrat Behufs Organifirung einer Vertheidigungsarmee ein Ministerrath statt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 2. Mai. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffentlicht eine von der Stadt Moskau aus Anlaß des 66. Geburtstages des Kaisers an Se. Majestät gerichtete Glückwunsch⸗ adresse. — Die „Agence russe“ schreibt, die Nachrichten lauteten verhältnißmäßig besser. Die Pourparlers durch die Vermittelung Deutschlands dauerten fort. Dieselben hätten sowohl die gleichzeitige Räumung der Umgebung Konstanti⸗ nopels zum Gegenstande, als auch, soweit sie mik Oesterreich geführt würden, die das Letztere betreffenden Fragen. Das Prinzip des Meinungsaustausches zwischen London und St. Petersburg über folche Fragen welche England inter⸗ essirten, sei zugestanden. — Das gichtische Leiden des Reichs⸗ kanzlers Fürsten Gorts chakoff hat nachgelassen. Der Fürst leidet zwar noch an Schwäche, befindet sich aber im Allge⸗ meinen besser. Bulletins über seinen Gesundheitszustand werden nicht mehr ausgegeben.
Amerika. Washington, 30. April. (Reuters Bureau.) Es ist ein Comité, bestehend aus Bankiers und Kaufleuten, welche Kongreßmitglieder sind, gebildet worden, um den Ab⸗ . eines Handelsvertrages mit Frankreich zu ördern.
Nr. 24 des Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗-Po st⸗ und Telegraphenverwaltung hat folgenden Inhalt: Ver— fügung: vom 27. ApGril 1878: Behandlung lose aufgefundener Packet⸗ ausschriften.
— Nr. 9 des Armee Verordnungsblattes“ hat fol genden Inhalt: Begründung der Generalstabsstiftung. — Errichtung einer dritten Arbeiter-Abtheilung. — Auflöfung der Festungsgefäng⸗ nisse zu Coblenz, Erfurt und Stettin und dadurch bedingte Aende⸗ rungen in der Vertheilung des Aufsichtspersonals und der Ueber weisung der zu Festungsgefängnißstrafe verurtheilten Mannschaften. 2 Rekleidunge · Kompetenzen der zur Probedienstleistung bei den Civilbehörden ohne Gehalt kommandirten Unteroffiziere. — Ver⸗ legung einzelner Königlich sächsischer Truppentheile. — Ergänzung bzw. Abänderung der Nachweifung der Stellen, welche zur Ertheilung von Urlaub an Beamte der Militärverwaltung berechtigt sind. — Friedens⸗Verpflegungs⸗Etats für 1878579. — Zahlung und Liquidi⸗ rung der Pferde ⸗Entschädigungsgelder der Lieukenants in Adjutanten⸗ stellen. — Einziehung 2c. von Noten der vormaligen Preußischen Bank. — Verrechnung der Ausgaben für die Festungsgefängnisse und Arbeiter ⸗Ahtheilungen. — Meldungen der Garnison⸗Baubeamten bei militärischen Befehlshabern ꝛc. — Abschlußnummer für 1877 im Aushebungs⸗ Bezirk Grevismühlen. — Liguidirung und Verrechnung der Kosten für die Reifen und Märsche ju den topographischen Vermessungen. — Berechnung der Vergütung für die von den Kavallerie⸗Truppentheile nm bei Märschen ꝛe. benutzten Krümperpferde und der ihnen eigenthümlich gehörigen Wagen zu Vorspannleistungen. — Bekanntmachung der Lebens⸗ versicherungs⸗Anstalt für die Armee und Marine.
— Nr. 8 des Marine⸗Verordnungs⸗Blattes“ hat fol⸗ genden Inhalt: Ahänderung der 8. 47 und 48 des Organisations⸗ Reglements für die Werft⸗Divistonen. — Verrechnung der Kosten der Mützenbänder. — Erläuterung zu den Bestimmungen über die Einreichung von Beschwerden. — Konservirung der Vorräthe an Unteroffizier⸗Abzeichen für Jacken und an Mützenbändern. — Be⸗ nennung der Gemeinen der Matrosen⸗-AUrtillerie⸗Abtheilungen. — Aufruf und Einzie hung der von der vormaligen Preußischen Bank ausgegebenen Einhundert⸗Marknoten. — Bekanntmachung der Lebens⸗ Versicherungs ⸗Anstalt für die Armee und Marine. — Dig— lokation einer Escadron und Verlegung von Landwehr⸗ Bataillons⸗Stabsquartieren. — Eine Verordnung der engli⸗ schen Admiralität über den Austausch von Besuchen zwi⸗ schen Seeoffizieren und Gogverneuren, Vize⸗Gouverneuren und Verwaltungsvorständen von Kolonien. — Zusatzbestimmungen zum §. 1357 und zur Beilage 7 des Marine⸗Geld⸗Verpflegungs⸗ Reglements für den Frieden. — Revision der Artillerie⸗Ausrüstung an Bord S. M.. Schiffe vor der Außerdienststellung. — Vervollständigung der Meldung über die von den Kassen⸗Kommissionen S. M. Schiffe und Fahrzeuge gezogenen Wechsel. — Sammlung von Beobachtungsdaten uͤber kompensirte Kompasse. — Gewährung der vollen Kommando⸗ zulage an Stelle der halben Kommandozulgge. — Gewährung der Dienstalter⸗ und Seefahrtszulagen an Zahlmeister⸗Applikanten und Torpederunteroffiziere. — Personal⸗Veränderungen. — Benachrichti⸗ gungen.
— Nr. 80 der Jahrbücher für die Deutsche Armee und Maxine hat folgenden Inhalt: X. Das Potsdamer „erste Bataillon Garde“ 1740-1752. Von Ernst Graf Llppe. — XI. Erinnerungen an den Donau, Feldzug von 1853 = 1854 nach neueren russischen Quellen. Eig Vortrag, gehalten in der militärischen Gesellschaft von A. von Drygalski, Premier Lieutenant a. D. (Schluß). — XII. Festung und Feld Armee. Bemerkungen zu dem gleichnamigen Aufsatze im zweiten Beihefte des Militär- Wochenblattes (1878). Von einem Ingenieur⸗Offizier. — XIII. Die strategische Bedeutung des heutigen Paris bei einem Kriege gegen Deutschland. (Mit einer Skizze) — XIV. Aus Rüchels Nachlaß. Ein Beitrag zur Geschichte seiner Zeit. — TV. Umschau in der Militär⸗Literatur. — XVI. Verzeichniß der bedeutenderen Aufsätz aus anderen militärischen Zeitschriften (15. März bis 15. April 1878).
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 21. April bis incl. 27. April er. zur Anmeldung gekommen: 33 Eheschließungen, 769 Lebendgeborene, 47 Todtgeborene, o 0 Sterbefälle.
— Das statistische Werk, welches das städtische statistische Bu⸗ regu von Berlin, seit einigen Jahren der Direktor Richard Böckh, alljährlich veröffentlicht, hat in dem soeben erschienenen Jahrgange 1878 (Berlin, Leonhard Simion) den Titel: Statistisches Jah 1 buch der Stadt Berlin“ angenommen, obne den Gegenstand sei⸗ nes Inhalts zu ändern. Der vorliegende Band beschäftigt sich mit den n . Verhältnissen Berlins vorzugsweise im Jahre 1876, und zunächst mit der Be völkerung, die sich für das Ende des ge⸗ nannten Jahres auf 995 470 Einwohner stellte, gegen 964 240 in 1875. Eheschließungen kamen im Jahre 1876 12093 vor, d. h. 24,7 pro Mille der Bevölkerung heiratheten, wogegen im Jahre 1875 bei 14529 Ehen 30,5 pro Mille der Bevölkerung Ehen schlossen. Ob⸗ wohl die Zahl der Ehen hiernach zurückgegangen war, stand sie doch noch immer üher den Ziffern von 1872 (inkl. 1865: 35,3 pro Mille). Unter den Ehen waren 19510 oder 86,9 pro Mille Ehen der gleichen Konsession, 1583 Mischehen. Nach dem Geburtsort waren unter den Heirathenden nur 2445 geborne Berliner bzw. 3052 Ber⸗ linerinnen, d. h. 2022 bzw. 25, 48 0 der Heirathenden; nur 10470lo der Ehen wurden zwischen Berlinern und Berlinerinnen geschlossen. Durch Tod wurden im Jahre 1876 5997, durch Erkenntniß 390 Ehen gelöst, gegen 5272 bzw. 539 in 1875. Im Jahre 1876 wurden 23 849 Knaben und 22 417 Mädchen, zu⸗ sammen 46 266 Kinder (47.30 pro Mille der Bevöl kerung) geboren,
gegen 22 665 Knaben und 21 974 Mädchen, zusammen 43 739 Kinder (46,15 pro Mille) in 1875. Unter den geborenen waren 5989 (6, 12 pro Mille der Bevölkerung) uneheliche, egen 5841 6, 15 pro Mille) im Vorjahre, In dem Stadttheil Friedrichstadt wurden in 1856 nur 234 pro Mill e, in der Luisenstadk jenseits dagegen 62,3 pro Mille Kinder geboren. Von den Geborenen waren 37,4 vro Mille todt⸗ geboren, unter den unehelich Geborenen dagegen 526 pro Mille. Die Sterblichkeit stan im Jahre 1876 Hinter derjenigen des Vorjahrs zurück. Es starben in 1876 (inkl. der Todtgebornen) 16 66ß m., 14246 w., zusammen 36 912 (31461 pro Mille), gegen 17865 m., 13211 w., zusammen 33 076 (34. 95 pre Wille) in 1875. Nach fünfjährigen Beobachtungen in den Jahren 1872-76 starben in den Monaten Juni bis August durchschnittlich 1105, in den übrigen Monaten nur 75, Personen täglich. Die größte Sterblichkeil trifft auf den Juli, die geringste auf den November. In den Jahren 1875 und 1876 waren 47, pro Mille de⸗ Gestorbenen Kinder unter 13 ahr; es starben im Jahre 1876 325.93 pro Mille der Gebornen im ersten Lebensjahre, hl, A pro Mille im zweiten. Von den mnehelich Ge⸗ bornen starben im ersten Lebensjahre pro Mille 8, 72, von den ehelichen 302, 65; im zweiten 37,37 bejw. 64,906. Unter den Berstorbenen waren im Jahre 1875 173, im Jahre 1875 295 Selbstmsrder. Die Zuzüge (121 913 Personen) bildeten im Jahre 1875 12,42 9,σ0 der Be⸗ völkerung ggegen 14 07 ½ in 1875) die Fortzüge (93 867 Pers) 9. 57 c der Bevölkerung. Unter den Anziehenden waren 19 502 männl. Arbeiter, 18 459 weibliche Dienstboten, SIi37 Klein händler, 7175 Bauhand⸗ werker, 4304 Metall arbeiter; unter den Fortziehenden waren 8800 Arbeiter, 7135 weibliche Dienstboten, 6677 Ba uhandwerker, 6766 Kleinhändler, 4649 Metallarbeiter. Ueber Wohnungswechfef waren bei dem städtischen Einwohner⸗Melde⸗Amt im Jahre 1876 552 364 An- und 497 623 Abmeldungen eingegangen, davon 1098 268 bzw. S9 031 allein im Oktober.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Am 11. und 12. Juni d. J. wird die 8. Versammlung des ban säschen Geschichts vereins in Göttin ge. Tettfinden Auf derselben werden Hr. Gymnasialdirektor Dr. Gst. Schmidt über die Stadt Göttingen gegen Ausgang des Mittelalters! und Hr. Staatearchivar Wehrmann über den „Aufstand in Labeck bis zur Rückkehr des alten Raths (1408 — 1416, sprechen, ferner Hr. Prof. Pr. Pauli hansische Analecten aus England, sowie Hr. Prof. D.. Frensdorff Notizen aus belgischen Städten und Stadtrechten
mittheilen. Land⸗ und Forstwirthschaft.
Aus Sta de, 28. April, schreibt man dem „Hamb. Corr.“ Die schon hin und wieder laut gewordenen Befürchtungen, daß die im März und in der Hälfte des April d. J. gefallenen Nachtfröste der durch die milde ,, bereits stark angeregten Vegetation erhebliche Nachtheile bereitet haben dürften, haben sich nicht bestätigt. Die Rapsfelder, sowie auch der Roggen auf schwerem und kompaktem Marsch⸗ und leichtem und schlecht gedüngtem Geest⸗ boden haben allerdings etwas gelitten, aber diese Eindrücke sind durch die um die Mitte dieses Monats eingetretene fruchtbare Frühlings witterung fast vollständig wieder verwischt, und wenn die feilt etwa 8 Tagen herrschenden Ostwinde, welche, so wohlthätig dieselben auch für die Niederungen sind, die hohe Geest nicht lange er⸗ tragen kann, nur nicht zu lange mehr anhalten und uns keine ver— derblichen Nachtfröste bringen, so dürfen unsere Landleute wohl mit Recht ein gutes Jahr erwarten. Der Stand der Wintersaaten be—⸗ friedigt allg⸗mein vollständig, und die Raps und Rübsenfelder haben sich von den nachtheiligen Einflüssen der Nachtfröste vollständig er⸗ . Auch der Stand des Roggens darf im Allgemeinen als ein efriedigender bezeichnet werden. Der Weizen ist natürlich noch weiter zurück, berechtigt aber durch seinen dichten Stand und durch sein gesundes und kräftiges Aussehen zu den besten Hoffnungen. Die Kleefelder haben sich bei dem milden Winter außerordentlich gut gehalten und bieten namentlich auf dem wärmeren Geestboden schon jetzt einen so seltenen Futterreichthum, daß sie unter Um—⸗ ständen schon geschnitten werden kön ten. Ebenso hat sich auch der Graswuchs bei den warmen und fruchtbaren Frühlingstagen derartig gehoben, daß manche Grundbesitzer schon vor Ostern, also etwa 4 Wochen vor der herkömmlichen Zeit — ihr Vieh auf die Weide schicken konnten. Die Frühjahrsbestellung auf der Geest konnte früh⸗ jeilig in Angriff genommen und zuletzt auch rasch gefördert werden. In den Marschen konnte die Bestellung der Sommerfelder erst später aufgenommen werden, da die feuchte und bindige Beschaffen⸗ heit des Erdreichs eine Zeitlang jede Arbeit unmöglich machte. Da⸗ her ist man denn auch hier noch ziemlich im Rückstande und hat bei der jetzigen trocknen Witterung vollauf zu thun. Besonders erfreulich scheinen sich in diesem Jahre die Obstaussichten gestalten zu wollen.
— Der Anhalt. Staats⸗Anz.“ schreibt unter dem 36. April; Die Witterung war in letzter Zeit für das Gedeihen der Wintersaaten wie für die Bestellung der Sommerung außer⸗ ordentlich günstig. Die Landleute geben sich den größten Erwar⸗ tungen hin. Selbst in den minder begünstigten Distrikten ift die Vegetation wie sonst nicht Anfangs Junk vorgeschritten.
— Nach dem sorben erschienenen Katalog für die vierte Mastvi e h⸗ Ausstellung in Berlin (8., 9. Mai) werden sich an derfelben 197 Aussteller betheiligen, und zwar aus folgenden deutschen Staaten: Herzogthum Anhalt 4, Herzozthum Braunschweig 1, Groß⸗ herzogthum Mecklen burg⸗Schwerin 14, Großherzogkhum Meck⸗ lenburg⸗Strelitz 6, ,. Oldenburg 2, Köniz⸗ reich Preußen: Provinz Brandenburg 53, Provinz Hannover 1, Provinz Qstpreußen 3, Provinz Pommern 37, Provin; Pofen 21,
rovinz Sachsen 15, Provinz Schlesien 13, Pręvinz Schleswig⸗Hol⸗ tein 2, Provinz Westpreußen 16, Königreich Sachsen 3, Herzog⸗ thum Sachsen ⸗ Altenburg 2, Großherzogthum Sachsen⸗ Weimar 1. Der Katalog zählt 93366 Nummern: 453 Stück Rind⸗ vieh, 230 Stück Schafvieh und 253 Stück Schweine.
Gewerbe und Handel.
Die „Leipz. Ztg.“ veröffentlicht folgenden ersten, vom 2. Mai datirten Bericht von der Messe. Nach dem höchst unerquicklichen Verlauf der jüngsten Frankfurt a. M. Leder ⸗Messe hegte man Be⸗ fürchtungen für den Ausfall der Leipziger Messe. Wenn nan von letzterer auch kein geradezu günstiges Resultat zu berichten ist, so war doch eine große Anzahl, allerdings meist nur inländischer Käufer am Markt., wonach der Meßverkehr, trotz der trüben Stim— mung zu Anfang der Messe, sich zum Schluß recht lebhaft gestaltete. Die Preise drückten sich besonders in geringen Qualitäten in fühlbarer Weise für die Fabrikanten, während reelle Ger⸗ bungen und solide Sortimente gute Preise erzielten. Amerikanische Ledersorlen sind sehr vernachlässigt; die Neigung der deutschen Kon⸗ sumenten wendet sich mehr und mehr wieder zum deutschen Fabrikat. Leider sind die Preise für das Leder Rohmaterial außer Ver⸗ hältniß theuer gegen die Garlederpreise. Die Zufuhren waren in ziemlich allen Ledergattungen sehr mäßige und entsprachen near dem vorhandenen Bedarf. .
— Dem Geschäftsbericht des Berliner Spediteur⸗Ver⸗ eins für 1877 entnehmen wir folgende Daten: Der Bruttoertrag im vergangenen Jahre belief sich auf 494 735 , wovon entfallen auf Gewinn⸗Vortrag pro 1877 1722 M, auf. Speditions Gonto 325 903 M, auf Abroll Conto 158 019 66, auf Agio⸗ und Propisions⸗ Conto 1862 M, auf Zinsen⸗Conto 5851 S und auf Grundstücks⸗· ertrag · Conto 2278 ½6 Die Handlungsunkosten bezifferten sich auf oJ 654 , die Salaire und Lohne auf 187 689 . Die gesammten Ausgaben erreichten den Betrag von 373 182 M Es verbleibt sonach ein Reingewinn von 121 573 6, der sich wie folgt vertheilt: 6 co Dividende 87 912 6, Reservefonds 18236 , Tantième für den Aufsichtsrath 9118 M6, Tantisme für die Verwaltung 6978 6 und Gewinn Vortrag pro 1878 229 06 2
— Nach dem in der Generalversammlung der Arenbergschen Berg baugesellschaft verlesenen Geschäftébericht betrug die För derung im Jahre 1877 auf Schacht Prosper 1. 5 695 407 Ctr. gegen 5 593 526 Ctr; auf Schacht Prosper II. 1235 140 Ctr. gegen 1688 801 Ctr. im Vorjahre. Die Selbstkosten betrugen auf Schacht 1.