1878 / 106 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 May 1878 18:00:01 GMT) scan diff

g eater.

RKönigliele Sekanspiele. Sonntag: Drernhaug. 111. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 3 Abtbeilungen von Schikaneder. Musik von Mozart. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Montag: Opernhaus. Keine Vorstellung.

Schauspiel haus. 121. Vorstellung. Die Balen tine. Sa 35. in 5 Akten von Gustas Freytag. An⸗ ang 7 Uhr. J 3 II2. Vorstellung. Don Juan. Oper in 3666 mit Tanz von Mojart. Anfang 7 Uhr. ; Schauspielhaus: Keine Vorstellung.

Nallner- Theater. Sonntag u. d. vlg. Tage: Gastspiel der Gesellschaft des K. K. priv. Theaters an der Wien unter Mitwirkung von Frau Josefine Galmeyer. Ihr Korporal.

Jictoria- Theater. Sonntag und Montag:

bileas Fogg: Emil Hahn. Die Reise um die . n g Tagen. Ausstattungsstück mit Ballet in,. 5 Abtheilungen und 16 Tableaux von A. D 'Ennery und Jules Verne. Musik von Debille⸗ mont.

Friedrich- Tilhelnstüdtisches Theater. Sonntag: Fünftes Gastspiel des Herzog lich Mei⸗ ningenschen Hoftheaters: Die Räuber. Ein Schau spiel in 5 Akten von Schiller. Anfang des Garten⸗ concerts 5 Uhr, der Vorstellung 63 Uhr. . ;

Montag: Sechstes Gastspiel des Herzoglich Mei⸗ ningenschen Hoftheaters: Die Räuber.

Kesidenz-Iheater. Sonntag: Abschieds⸗ Vorstellung des Hrn. Adolf Sonnenthal aus Wien. Fromont junigr E Risler senior. Aus

der komischen Oper. Montag: Monse ur Alphonse. Werbeofstziere.

Krolls Theater. Vollständige Illumination des Gartens, Heute Sonntag Preise der Plätze. L. Parquet 3 ½, 1II. Parquet 2 , Stehplatz 1 0 386. italienische Opernvorstellung. KRigolett. Nach dem 3. Akt Einlage: Scene und Arie aus Faust“ von Gounod. Gilda und Margarethe: Sigra. Emmg Saurel. Il Duca: Sigr. Meschiore Vidal. Rigoletto: Sigr. Filixpo Giannini. Vor und nach der Oper: Großes Concert im Garten. Anfang des Concerts 4 Uhr, der Oper 63 Uhr.

Montag: 37. italienische Opernvorstellung. Zum Benefiz und vorletztes Gastspiel der Sigra. Älma Fohsiröbm: La Sonmammula.

der Sigri.

und des

I) Gesang vorträge. Y)

r. Barnay ) 3) Gesang⸗

ar (Forumgz⸗Aki). (Mare rutus: Hr. Jügelt.)

Stadt- Theater. Sonntag: Vorletztes Gast⸗

spiel des Hrn. Carl Mittell, Gastspiel der Fr. v. Traut⸗ mann, der Herren Carl Pander, Wm. Fliegner, so⸗ wie des Hrn. Neuber vom Wallner⸗Theater. Wochen— tags⸗Preise. (Parquet 2 S ꝛc) Der Veilchen⸗ fresser. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. Vorher: Das Lachen. Humoristische Charakter⸗ studie, vorgetragen von Hrn. Carl Pander.

Montag: Letzte Wiederholung dieser Vorstellung. Zum letzten Male: Der Veilchenfreffer.

kelle-· Alliance Theater. Der Sommer⸗

garten ist geöffnet. Sonntag: Zum 5. Male: Ge—⸗ wonnene Herzen. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von Hugo Müller. Vor der Vorstellung: Promenaden Konzert. Während der Pausen: Brillante Illumination. Anfang des Konzerts 5, der Vorstellung 7 Uhr.

Montag und folgende Gewonnene Herzen.

Tage:

Familien⸗Nachrichtem.

Verlobt: Frl. Helene Förster mit Hrn. Sekonde⸗ Lieutenant E. ul (Görlitz Kulm).

Verehelicht: r. J. J. Hermes mit Frl. Lischen Schmitz (Prünn Neumagen). Hr. Retterguts besitzer Otto Post mit Frl. Martha v. Hartz (Reddies). eboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Lincke Hannover). Hrn. Hauptmann und Kompagnie⸗

hef v. Dies kau (Darmstadt)h. Eine To chter:— Hrn. Rittmeister 4. D. Franz v. Knobelsdorff⸗ Brenkenhoff (Kl. Sabon). Hrn. Br. Ferd. Esch (Merxheim a. d. Nahe).

Gestorben: Hr. Major a. D. riedrich Ernst v, Schönfels (Dresden). Hr. Dber⸗Amtmann August Friedrich Louis Marcard (Lobeossund). Frau Landrath Marie v. Lieres u. Wilkau, geb. v. Borstell (Ploßtzmühle).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

Steckbrief. Gegen den Kaufmann Johann Friedrich Hermann Mittelstaebt ift die gericht liche Haft wegen wiederholter Unterschlagung in den Akten Litt. M. Nr. 200 de 1876 beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den c. Mittelstaedt im Betretungs⸗ falle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Trangports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direb⸗ tion hierselbst abzuliefern. Berlin den 23. April 1878. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Un⸗ tersuchungssachen. Deputation Ly. für Verbrechen und Vergehen. Beschreibun!. Alter: 36 Jahre, . 25. Okt, 1841, Geburtsort: Marianowo, Kr. Birnbaum, Größe: 172 Centimeter, Hagre: blond, kraus, Augen; blau, Augenbrauen: blond Kinn; breit,

Nase dick, Mund; gewöhnlich. Gesichtsbikdung! voll, Gesichtsfarbe: gefund, Zähne: vollfländig Srrache: deutsch. Befondere Kennzeichen: Fett⸗ leibig. Unter dem rechten Schulterblatt ein linsen⸗ großer Leberfleck. -

Steckbrief. Gegen den Arbeiter Otto Ong Albert Schliefte, geb. in Berlin am 1. Januar 1854, ist die gerichtliche Haft wegen schweren Dieb⸗ stabls aus §. 243 des Strafgesetz buchs beschlossen worden. Es wird ersucht, auf den ꝛc. Schlieffe zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Gefäng⸗ niß⸗Inspektion abzuliefern. Der ꝛc. Schliefke war im hiesigen Arbeitshause detinirt und ist aus dem selben zugleich mit dem ebenfalls dort detinirt ge⸗ wesenen Webergesellen Heinrich Meyer aus Rothen⸗ burg entflohen. Schliefte hat rothes Kopfhaar, keinen Bart, rundes, volles Gesicht, gesunde Ge⸗ sichtsfarbe und ist 5 Fuß 6 –— 7 Zoll groß. Beson dere Kennzeichen: ein ungewöhnlich großer Fuß von 13 Zoll Länge. Potsdam, den 24 April 1878. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Steckriefs⸗Erledigung. Der unterm 15. März 1878. hinter dem Eisengießer Robert Ludwig Schlieftke, geb. am 13. April 1852 zu Berlin, er⸗ lassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Potsdam, den 24. April 1878. Königliches Kreis⸗ gericht, Abtheilung J.

Die von uns am 27. Juli und 28. August 1874 gegen den Handelsmann Carl Springer, sowie den Schuhmacher und Handelsmann Eduard Böttcher aus Helmstedt erlassenen, am 23. No⸗ vember 1875 und 14. September 1876 erneuerten Steckbriefe sind noch nicht erledigt. Halberstadt, den 24. April 1878. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Der unterm 14. April 1870 gegen den Tage⸗ arbeiter Johann Anton Gorlt aus Hirsch⸗ berg i. Schl. wegen eines wiederholten Diebstahls im III. Rückfall erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Grünberg, den 26. April. 1878.

Königliches Krelsgericht. J. Abtheilung.

Gegen den Fotttieb Johann Matschuck aus Sterkeninken, Kreis Insterburg, ist die gerichtliche

aft wegen Diebstahls beschlossen worden. Seine

estnahme hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den zc. Matschuck aus Sterkeninken, Kreis Insterburg, im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen ständen und Geldern an die Kreisgerichts⸗Deputakion zu Broich abzuliefern. Broich, den 29. April 1578. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

, Oeffentliche Bekauntmachung. er Buchhändler 23 Carl Robert Bidder

un Buchdruckereibesitzer Georg Anton Oskar Leiner, beiderseits hier, sind aus Anlaß der Fertigstellung und. Veröffentlichung der Drucschrift „Politische Gründer oder die Korruption in Deutschland von Dr. Ru dolph Meyer, Leipzig, Verlag von C. Bidder 1877. auf Grund der von dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck und den Preußischen Staats⸗Ministern Camphausen und Dr. Falk gestellten Strafanträge wegen öffentlicher Beleidigung in Gemãßheit S8. 185, 166, 47, 73, 154. des Reichs ⸗Strafgesetz⸗ buchs in Verbindung mit 5§. 20 des Neichspreß⸗ gesetzes bez. Art. 34 der rebidirten Stra fproze ordnung für das Königreich Sachsen zu Ge ängniß, und zwar Bidder in der Dauer von 3 Monaten und 3 Wochen, Leiner dagegen in der Dauer von 3. Monaten rechtskräftig verurtheilt worden, was hiermit in Gemäßheit des Erkenntnisses öffentlich bekannt gemacht wird. Leipzig, am 2. Mai 1878. Königliches Gerichtsamt im Bezirksgericht. Abtheilung II B. Bieler.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.

wis Deffentliche Vorladung.

Die Kaufleute J. Frank & Söhne zu M. Glad⸗ bach haben gegen den Manufakturwaarenhändler Salomon Rosenthal, früher hier, Schmidt straße Nr. 8a. bei A. Sturmann wohnhaft, eine Wechsel⸗ klage, auf Zahlung von 1300 (s nebst 650 Zinsen seit 31. Ottober 1875 aus dem Wechsel vom 36. Juni 1875 angebracht.

Die Klage ist eingeleitet, und da der ef Auf⸗ enthalt des Verklagten Rosenthal unbekannt t, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Ver⸗ handlung der Sache auf

den 7. September 1878, Mittags 12 Uhr, vor der unterzeichneten Gerxichts⸗ Deputation, im Stadtgerichts gebäude, Jüdenstraße Rr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlich zu erschei⸗ nen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen wer⸗ den kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten That⸗ sachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er— achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausge⸗ sprochen werden.

Berlin, den 1. Mai 1878.

3184 Oeffentliche Ladung der J. Abtheilung des Königlichen Kreisgerichts zu Stralsund vom 16. März 1878.

Das Schiff „Marie Becker“, welches im Jahre 1367 zu Stralsund erbaut worden, ist in unser Schiffs register unter Nr. 567 als Cigenthum einer Rhederei eingetragen und der Schiffskapitän Georg Robert Pank zu Stralsund ist Eigentümer dessel⸗

ben zu . Part. Zum Zwecke der ersten Eintra— gung von Verpfändungen werden auf Antrag des

36. Pank die zur Eintragung berechtigten Reaigläu⸗ biger, soweit ihnen diese Ladung nicht direkt von

unt zugesandt ist, hiermit geladen, ihre Forderun⸗ 1 23 1 . in dem vor den Herrn eisgerichts ütter au ; den 4. September 1878, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 44 anbe⸗ raumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Vorzugsrechten ausgeschlossen werden sollen. Das Fern rufe, soll in der öffentlichen Sitzung am 12. September 1878, Mittags 12 Uhr, bekannt gemacht werden.

9396 Oeffentliche Vorladung.

Der am 22. Juli 18466 zu Lensin geborne Hermann Friedrich Wilhelm Boelck, Sohn des Büdners Wilhelm Boelck und dessen Chefrau Ernestine Caroline Friederike, gebornen Behl, welcher im Frübjahre 1867 nach Nord Amerika und von dort nach Süd⸗Amerika ausgewandert, seitdem aber verschollen ist, sowie dessen unbekannte Erben und Rechtsnachfolger werden hierdurch zu dem an hiesiger Gerichte stelle am 15. August 1873, Mittags 12 Uhr, vor dem Kreiggerichts⸗Rath Heck anstehenden Termine unter der Warnung vor⸗ geladen, daß bei ihrem Ausbleiben der Verschollene selbst für todt erklärt und sein Nachlaß den nächsten bekannten Erben mit den in S5. 834 und folgende, Theil II., Titel 18 Allgemeinen Land⸗ rechts bestimmten Folgen zuerkannt werden wird. Greifenberg i, Pomm., den 23. Oktober 1877. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

30631 .

Die verehelichte Väckergesell Otschick, Er nestine geborene Wehle, zur Zeit in Zittau, hat gegen ihren Ehemann, den Bäcergesellen Theodor Otschick zuletzt in Görlitz wegen böslicher Verlassung auf Scheidung geklagt. .

Zur Beantwortung der Klage und zur münd⸗

lichen Verhandlung ist ein Termin auf

den 3. September 1878, Vormittags 12 Uhr, vor dem Ehegericht im hiesigen Gerichtsgebäude, Postplatz 12, Zimmer Nr. 24, . anberaumt, zu welchem der Verklagte hiermit unter der Verwarnung vorgeladen wird, daß im Falle seines Ausbleibens die Klagehehauptungen ür zugestanden erachtet und demgemäß was Rech⸗ tens, erkannt werden wird. Görlitz, den 23. März 1878. . Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Verkäufe, Berpachtungen, SDubmissiunen ꝛc.

Am Mittwoch, den 8. Mai 1878, Vormittags 10 Uhr, soll in unserer Garnison⸗ Bäckerei Alexanderstraße Nr. 114. eine Quantität Rog⸗ genkleie, Fußmehl uud Heusaamen ꝛe. gegen leich baare Bezahlung öffenilich meistbietend. ver⸗ auft werden. Berlin, den 27. April 1878. König⸗ liches Proviant ⸗Amt.

löös! Domänen⸗Verpachtung. Der zur Verpachtung der Stift Neuzelleschen

Domäne Seitwann

am 25. April d. J. angestandene Termin hat nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Es ist daher ein neuer Lizitationstermin auf den 24. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr,

in unserem Sitzungszimmer, Regierungsstr. Nr. 25/25 hierselbst, vor dem Herrn Regier.Assessor Meyer anbe⸗ raumt. Die Domäne, einschließlich der drei Vor⸗ werke Gr. Drenzig, Borack und Lahmo, mit einem Areal von 502 La,, worunter 328 ha. Acker, 54 ha. Wiesen und 65 ha. nutzbare Seen, soll auf die 18 Jahre von Johannis d. J. bis dahin 1896 ver⸗ pachtet werden, und ist das Minimum des jähr⸗ lichen Pachtzinses nachträglich auf 8000 M festge=

setzt. 2 Uebernahme der Pachtung ist ein dis po⸗ nibles Vermögen von S5 909 4 erforderlich, über dessen eigenthümlichen Besitz sich die Pachtbewerber vor dem Termine augszuweisen haben. Die Ver⸗ vachtungsbedingungen können in unserer Registratur eingesehen, und auf Verlangen abschriftlich mitge⸗ theilt werden.

Frankfurt a. O., den 3. Mai 1878.

Königliche Regierung. Abtheilung für Kirchen und Schul wesen. Vom Selens.

3784 Bekanntmachung.

Die Lieferung des Bedarfs an Brennhol; für das General ⸗Postamt, das General- Telegraphenamt und die sonstigen Post⸗ und Telegraphenbehorden am hiesigen Orte welcher Bedarf auf etwa 2200 Kubikmeter Kiefern⸗Klobenhol; zu veranschlagen ist, soll für den Winter 1878/75 im Wege des Aner⸗ bietungsrerfahrens vergeben werden.

Die Bedingungen können bei dem Portier im General Postamtgebãude, Leipzigerstraße Nr. 15 täglich in den Vormittagsstunden von 9 bis 13 Uhr eingesehen werden. Anerbietungen sind versiegelt mit der Aufschrift, Anerbietung wegen Lieferung von Brennholz“ bis zum 15. Jun d. J. an das Rechnungs bureau der obersten Post und Telegraphen⸗ behörde abzugeben. Das Anerbietun Ss verfahren wird am 15. Juni d. J. um 2 Uhr . geschlossen.

Berlin, W., 24. April 1878.

Kaiserliches gen ral wostat. ie be.

Verloosung, Amortisation, Singzablung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

4022 Betanntmad ung.

In Gemäßheit des §. 8 unferes Reglements vom 3. September 1836 machen wir bekannt, daß die unter den Nummern 1781, 2491, 2596, 2591, 2596, 2613 und 2620 in die Berliner allgemeine Wittwen⸗ Pensiyns⸗ und Unterstützungs⸗Kaffe aufgenommenen Mitglieder wegen unterlassener Berichtigung ihrer am 1. Januar er. fällig gewordenen Beiträge von uns exkludirt worden sind.

Berlin, den 2. Mai 1878.

Direktion der Berliner allgemeinen Wittwen⸗ Peusions⸗ und Unterstützun 3 Kaffe. Scholz. *

ern Gutehoffnungshütte Actien⸗Verein für Verghau und Hüttenhetrieb.

In der außerordentlichen Generalversammlung der Actionaire unseres Vereins vom 21. März I. J. ist die Reduction des Actien⸗Capitals unseres Vexeins von 6 30,000 000 auf 6 Millionen Mark, welche durch Abstempelung der Actien zu geschehen hat, beschlossen worden, und ist dieser eschluß unterm 6. v. Mts. in das Handelsregister einge⸗ tragen worden.

Wir ersuchen daher die Inhaber unserer Actien, diesel ben nebst einem doppelt anzefertigten Rummern“ verzeichniß bis zum 1. Inni l. J. bei der Kasse unseres Vereins behufs Äbstempelung zu deponiren. Gines der Nummern⸗Verzeichnisse wird mit Quit⸗ tung versehen sofort zurückgegeben; gegen Einliefe⸗ rang desselben können vom 1. Juli J. J. ab die abgestempelten Stücke wieder in Empfa— g genom⸗ men werden.

Oberhausen, den 2. Mai 1878.

Gutehoffnungshütte Actien⸗Verein für Berghau und

Hüttenbetrieb. C. Lueg. G. Ziegler.

[4037

Aufforderung.

Die Aktie der Uünüon, Allgemeine Deutsche Hagelner sicherun gs ⸗Gesellschaft zu Weimar, Nr. 4331, eingetragen auf den Namen des Arztes Br. Rupprecht in Hettstedt, ist in Verlust gerathen; der unbekannte Inhaber wird daher nach 5. 3 Al. 5 der Statuten aufgefordert, seine Ansprüͤche bei uns

geltend zu machen. Weimar, den 1. Mai 1878.

(H. 31833.)

Die Direktion der Union, Allgemeine Deutsche dagelversicherungs · Gesellschaft.

C. G. stner.

G. Verhu ven.

400m

Deutsche Nationalbank in Bremen.

Sechste ordentliche ctemeralversanumHung Mittwoch, den 5. Juni 1828,

Varmittags 11 Uhr, in Bremen, im Lokale der Hank. agesordnung: 1) Geschäftsbericht und Rechnungs-Abschluss pro 1877, nebst Bericht des Aufsichtsraths. 2) Neuwahl resp. Bestätigung zweier Mitglieder des Vorstandes und eines Aitgulie ds des

Aufsichtsraths.

Die Herren Aeticmaire, welche an dieser Gemernversnammlinmg Theil zu nehmen beabsichtigen, haben ihre Actien, vorsehen mit einem arithmetisch geordneten Nummert-Verzeichnisze, in zweifacher Aussertigung, spätestens am g. Mai a. o.

in Wremen an unserer Casse, in Herlim bei der Berliner Handels- Gesellschaft,

in Frankfurt a. V. bei Herren

J. J. Weiller Söhne,

zu hinterlegen und gleichzeitig ihre Legitimationskarten zur Generalversammlung in Empfang zu nehmen. Die Rückgabe der deponirtem Actiem erfolgt nach stattgehabter Gensralversammlung.

Der Jahresherieiht kann vom 31. Mai an

genommen werden. Kremenm, den 3. Mai 1878.

bei den obengenannten Stellen in Empfang

HD er Vorstand: L. CG. Dre, stellvertretender Vorsitzender.

läöss Gewerkschaft Centrum.

Die Gewerken des Bergwerks Centrum beehre ich mich, zu der am 6 den 24. d., Morgens 193 Uhr, im Hotel Söding in Bochum anberaumten Gewerken · Versammlung ergebenst einzuladen.

Tagesordnung:

L Bericht des Consortiums.

2) Vorlage des Statuts zur Genehigung oder

event. Abänderung. ;

3) Wahl eines Grubenvorstandes.

4) Wahl von Rechnungs⸗Revisoren.

5) Beschlußfassung über Begebung der nicht ge⸗ zeichneten Coupon⸗Vertrekung durch Bevoll⸗ mächtigte ist auf Grund notarieller oder ge⸗ richtlicher Vollmacht zulässig.

Abdruck des Statuts wird jedem eingetragenen

Gewerke zugehen. Zeche Centrum bei Bochum, 2. Mai 1878. Der Repräsentaut. (act. 52/6)

E. Stolzenberg.

Königlich Preußische

chs⸗Anzeiger

r Staats⸗Anzeiger.

f gas Akonnement betrant 4 A 50 3 für das Vierteljahr.

Cher fle mm e n für der Raum einer Drumzrile 80 3

Alle Not- Anstulten nehmrmn Kr stelnng an;

für Gerlin außer den Nost⸗Austalten an die Expe⸗

J dition: SW. Mil elm str. Nr. 82. z.

M 16.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Wirklichen Geheimen Kriegsrath Bierfreund im Kriegs⸗Ministerium den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Superintendenten und Pfarrer Kun se⸗ müller zu Wehden im Kreise Lübbecke, dem Pfarrer Graeser zu Oberheldrungen im Kreise Eckartsberga, den Professoren und Gymnasial⸗Oberlehrern Selckmann und Dr. Polsberw zu Berlin, dem Gemein de⸗Oberförster Dela⸗ forgue zu Ahrweiler und dem pensionirten Steuer⸗Einnehmer Löwe zu Wriezen a. / O. den Rothen Adler⸗Drden vierter Klasse; dem Kanzlei⸗Rath Hoppe zu Halle a. / S., bisher zu Merseburg, dem Rentier Gu st ab Sch il ling zu Meisenheim, dem Hegemeister Knischewski zu Stablack im Kreise Pr. Eylau, dem Rentner und Weinbergsbesitzer Friedrich Gräff zu Creuznach und dem Prokuristen des Bankhauses Mendelssohn C Comp. zu Berlin, Kaufmann Adolf Hertz, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Organisten Nitsche zu Sprottau ' den Adler der nhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; dem chulzen Dripp zu Ruwen im Kreise Soldin, dem Kreis⸗ boten Volckmann zu Husum und dem Messingfabrik⸗ Arbeiter Werner Sous zu Buschhausen bei Aachen das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Knecht Carl Haack zu Dargelin im Kreise Greifswald die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

XL Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben mit der Stellver⸗ tretung des Reichskanzlers nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. März d. J. (R. G. Bl. S. 7)

1Lim Bereiche des Auswärtigen Amts:

den Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats⸗

Minister von Bülo w, ; ; 2) im Bereiche der Kaiserlichen Admiralität:

den Chef der Admiralität, Staats⸗Minister von S tosch, 3) im Bereiche der Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung:

den General⸗Postmeister, Wirklichen Geheimen Rath Dr. Stephan

zu beauftragen geruht.

Königreich Preußetz. Finanz⸗Ministerium. Bekanntmachung,

betreffend die Außerkurssetzung verschiedener Landes-Silber- und Kupfermün zen.

Vom 22. Februar 1878.

1 Grund des Artikels 8 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 MReichsgesetzbl. S. 233) hat der Bunbetzrath die nach⸗ folgenden Bestimmungen getroffen: ; 9

§8. 1. Vom 1. März 1878 gelten nicht ferner als gesetz⸗ liches Zahlungsmittel:

1) die Einsechstelthalerstücke deutschen Gepräges; 2) die Einhalb⸗, Einviertel⸗ und Einachtelthalerstücke land⸗ gräflich hessischen und kurhessischen Geprages; die auf Grund der Zehntheilung des Groschens ge⸗ prägten Zweipfennigstücke und die auf Grund der Zehn⸗ oder Zwölftheilung des Groschens geprägten Einpfen⸗ nigstücke (/ 6⸗, 110 und i Groschen stücke);

4) die nach dem Marksystem ausgeprägten Fünf⸗, Zwei⸗

und Einpfennigstücke mecklenburgischen Geprãäges.

Es ist daher vom 1. März 1878 ab, außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen, Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.

8. 2. Die im Umlaufe befindlichen Einsechstelthalerstücke deutschen Gepräges werden in der Zeit vom 1. März 1878 bis 1. Juni 1878 von den durch die Landes⸗Centralbehörden zu bezeichnenden Landeskassen, die im Umlaufe befindlichen unter 8. 1 Ziff. 2 bis 4 aufgeführten Münzen in der gleichen Zeit von den durch die Landes-Centralbehörden fn bezeich⸗ nenden Kassen derjenigen Bundesstaaten, welche diese Münzen geprägt haben, bezw. in deren Gebiet die⸗ selben ace. Zahlungsmittel sind, nach dem im 3e angegebenen. Werthverhältnisse für Rechnung des Deutschen Reichs sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs⸗ oder Landesmünzen umgewechselt.

Nach dem 1. Juni 1878 werden derartige Münzen auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen. . . .

s. 3. Die Einlösung der im 58. 1 bezeichneten Münzen erfolgt zu dem nachstehend vermerkten festen Werthver⸗

hältnisse:

Zu §. 1 Nr. 1: der Einsechstelthalerstücke Zu 5§. 1 Nr. 2:

der hessischen: 4. Einhalbthalerstücke zu 1 50 3 Reichs münze Einviertelthalerstücke „75 , , Einachtelthalerstücke 3716, (.

zu 50 3 Reichsmünze

Berlin, Montag,

Zu 5. 1 Nr. 3: 2 der n . stücke zu 2 3 Reichsmünze der Einpfennigstücke zu 1 * 3 Zu 8. 1 Nr. 4: 23 der daselbst bezeichneten Fünf⸗, Zwei⸗ und Ein— pfennigstücke zu . 5, 2, 1 8 Reichsmünze. §8. 4. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch G. 2) findet auf durchlöcherte, und anders, als durch den ge⸗ wöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. Berlin, den 22. Februar 1878 Der Reichskanzler.

Zur Ausführung der vor kehenden, im Reichs⸗Gesetzblatt Seite 3 publizirten Bekanntma ig wird K Kenntniß gebracht, daß unter n voraufgeführten bezüglichen Bedingungen die im 8. 1 Nr. L. XT und 3 bezeichneten Münzen nur noch bis zum 1. Juni 18 einschließlich innerhalb des preußischen Staates bei den unten namhaft gemachten Kassen nach dem festgesetzten Werthverhäl isse sowohl in Zahlung angenommen als auch gegen Reichs⸗, beziehungsweise Landes⸗ münzen, umgewechselt werden.

a. in Berlin:

bei der ,,

bei der Staatsschul den⸗Tilgungskasse,

bei der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwal⸗

tung der direkten Steuern,

bei dem Haupt⸗Steueramt für inländische Gegenstände,

bei 4 Haupt⸗Steueramt für ausländische Gegenstände un .

bei der unter dem Vorsteher der Ministerial⸗Militär⸗ und Baukommission stehenden Tasse;

b. in den Provinzen:

bei den NLegierungs. Sande Jen, ö

bei den . n der Provinz Hannoher,

bei der Landeskasse in Sig ringen,

bei den Kreiskassen,

bei den Kassen der Königlichen Steuer⸗Empfänger in den Provinzen Schleswig Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen⸗Naussau und Rheinland,

bei den Bezirkskassen in den Hohenzollernschen Landen,

bei den Forstkassen,

bei den Haupt⸗Holl- und aupt⸗Steuerämtern, sowie

bei den Neben⸗Joll⸗ und Steuerämtern.

Berlin, den 3. Mai 1878.

Zur Erledigung des Vorbehaltes unter a. im §.7 der Anweisung vom 26. September v. Is. für das formelle Ver⸗ fahren bei der Revision der Gebaudesteuerveranlagung be⸗ stimme ich bezüglich der definitiven Ordnung und Numerirung der Gebäudebeschreibungen im Geltungsbereiche der Grund? buchordnung vom 5. Mai 1872 im Einvernehmen mit dem Herrn Justiz⸗Minister Folgendes:

J. In den städtischen Gemeindebezirken, sowie in den mehr als 50 Gehäudebesitzungen umfassenden ländlichen Ge⸗ meinde und selbständigen Gutsbezirken können, insoweit mit Rücksicht auf die erleichterte Handhabung der Gebäudesteuer⸗ rollen ein dringendes Bedürfniß hierzu vorliegt, die Gebäude⸗ beschreibungen abweichend von der Reihenfolge ꝛc. der Be⸗ sitzungen in den bisherigen Gebäudesteuerrollen neu geord⸗ net und numerirt werden, wobei die folgenden Grundsätze zu beachten sind:

1) Jede Gebäudebeschreibung (8. 11 der Anlage A. und s. 11 der Anlage B. zu §. 5 der ÄAnweisung vom 26. Sep⸗ tember v. 69 erhält eine besondere Nummer, und unter derselben Nummer werden demnächst auch die dazu ge⸗ hörigen Gebäude in die nach den Ergebnissen des Revision⸗ verfahrens aufzustellenden neuen Gebäudesteuerrollen eingetragen. ̃

2) Die Nummern haben für jeden Gemeinde- und selb⸗ tent g, Gutsbezirk mit Eins“ zu beginnen.

o in der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz die bisherigen Gebäudesteuerrollen noch nach sogenannten Kataster⸗ gemeinden aufgestellt sind, müssen gleichwohl die neuen Gebäudesteuerrollen nach den Bezirken ber politischen Ge⸗ meind en aufgestellt und muß demgemäß auch die Ordnung und Numerirung der Gebäudebeschreibungen bewirkt werden.

3) Innerhalh des Gemeinde- oder selbständigen Guts⸗ bezirks sind die Gebäudebeschreibungen in der Reihefolge der

ausnummern, wo aber solche nicht bestehen, in der

eihefolge zu ordnen, wie die betreffenden Besitzungen ört⸗ lich an den einzelnen Straßen, Plätzen u. s. w. an einander liegen bezw. 26 einander folgen.

Wenn die Hausnummern nicht durch den ganzen Ge⸗ meindebezirk fortlaufen, sondern für jede Straße, jeden Platz 2c. mit „Eins“ beginnen, so müssen in der Regel alle an einer Straße, einem Platze 2c. belegenen n nn nume⸗ rirt sein, bevor mit der Numerirung zu den Besttzungen einer

anderen Straße ꝛc. übergegangen wird.

1 ö ;

den 6. Mai, Ahends.

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Nach den Nummern für die Besitzungen einer Straße ꝛe. kann jedoch eine dem muthmaßlichen edürfniß entsprechende Anzahl von Nummern unverwen det gelassen werden, welche dazu bestimmt sind, um unter denselben demnächst die an der betreffenden Straße ꝛc. etwa neu entstehenden Gebäude⸗ 1 im Fortschreibungswege in den neuen Rollen nach⸗ zutragen. .1I. In den Gemeinde⸗ und selbständigen Guts hezirken mit 59 oder weniger Gebäudebesitzungen, 6 in denje⸗ nigen städtischen und größeren ländlichen Bezirken, in welchen kein dringendes Bedürfniß zu neuer Numerirung (zu 1) vorliegt, sind für die Gehäudebeschreibungen in der Regel die Nummern, welche die Besitzungen in den bisherigen Gebäude⸗ steuerrollen führen, unverändert beizubehalten. Dabei sind die in der Nummernfolge etwa fehlenden Nummern unbenutzt u lassen, insoweit diefen nicht dazu verwendet werden, auf sie die nach den früheren Vorschriften über die Fort⸗ schreibung der Gebäudesteuerrollen wegen Mangels an Raum auf neue Rollennummern übertragenen Gebäude wieder zurück⸗ geführt werden. ( Ausnahmsweise kann jedoch auch für die Gemeinde und selbständigen Gutsbezirke mit 50 ober weniger Gebäude⸗ besitzungen eine neue Numerirung nach den Vorschriften unter J. stattfinden, wenn die bisherige Numerirung über⸗ haupt un richtig bewirkt gewesen ist, beispielsweise wenn die u einer Besitzung gehörigen einzelnen Gebäude nicht, wie es sein fun als Unterabtheilungen der Rollennummer der e, . mit Buchstaben, sondern mit durch den Gemeindebezirk fortlaufenden Nummern bezeichnet oder wenn umgekehrt die Buchstaben⸗ bezeichnung nicht für die einzelnen Gebäude einer Besitzung, ondern für die Besitzungen selbst verwendet ist, oder wenn die bisherigen Gebäudesteuerrollen nicht in Uebereinstimmung mit 24 je n Gemein de oder selbständigen Gutsbezirken an⸗ gelegt sind. . ö . . ; , dn. muß bei der jetzigen Gelegenheit die Ordnung der inn en in den Gebäudestenerrollen so korrekt aus geführt werden, daß bei der zum Jahre 1895 stattfindenden zweiten Revision der Gebäudesteuerveranlagung eine abermalige Aenderung der Rollennummern und zwar auch für die Städte nicht erforderlich wird. III. Wegen der Aufstellung der neuen Gebäudesteuer⸗

rollen, in welche u. A. auch die Spalte 27 der Gebäude

beschreibungen nach Muster J. und 15. zu 8. 1 der Anweisung vom 26. September v. Is. aufgenommen werden wird, so⸗ wie wegen Mittheilung einer Abschrift derselben und eines nach der Nummernfolge der bisherigen Rollen aufgestellten vergleichenden Nummernverzeichnisses an die Grundbuchämter wird das Erforderliche später verfügt werden.

Bezüglich der von einer Regierung angeregten Frage wegen deinnächstiger Ueberführung der Revisionsergebnisse in die Grund.! und Gebäudesteuer⸗Heberollen wird jedoch schon jetzt bemerkt, daß es in der Absicht liegt, für das Vierteljahr

anuar ; . 1880 die Wiederholung zu den Gebäudebeschreibungen nach Muster IV. zu 8. 20. a. a. O. unmittelbar als Heberolle zu verwenden.

Berlin, den 265. April 1878.

Der Finanz⸗Minister. Ho brecht.

Zusatz nach Düsseldo rf. . Der Erwägung der Königlichen Regierung bleibt über⸗ lassen, ob und inwieweit die vorstehenden Anordnungen auch bei den von Ihr nach 8. 7b. der Anweisung vom 26. Sep⸗ tember v. J. wegen der definitiven Ordnung und Numerirung der Gebäudebeschreibungen in dem außerhalb des Geltungs⸗ bereiches der Grundbuchordnung liegenden Theile des . Regierun gsbezirks zu erlassenden Bestimmungen zu berücksich⸗ tigen sein werden. Berlin, den 265. April 1878. Der Finanz⸗Minister. obrecht. I) An die Königlichen egierungen in den sechs östlichen Provinzen, sowie an diejenigen in Cassel, Münster, Minden, Arnsberg und Düsseldorf.

Von der e fn mn zu 12 Abschrift erhält die 5 liche Regierung zur Kenntnißnahme und gleichmäßigen Beach⸗ tung mit dem Bemerken, daß in der dortigen Provinz für diejenigen Gemeinde- und selbständigen Gutsbezirke für welche die Anlegung der Grundbücher auf Grund der Grund⸗ und Gehäudesteuerbücher noch nicht stattgefunden hat und voraussichtlich auch bis zum 1. Januar 1869 noch nicht statt⸗ finden wird, hinsichtlich der Ordnung und Numerirung der Gebäudebeschreibungen allgemein nach der Anordnung unter l. verfahren werden kann.

Zu atz nach Coblenz. . Der Erwägung der Königlichen Regierung bleibt über⸗ lassen, ob und inwieweit die vorstehenden Anordnungen auch bei den von Ihr nach §. 7b. der Anweisung vom 36. Sep⸗ tember v. J. wegen der definitiven Ordnung ünd Numerirung der Gebäudebeschreibungen in dem außerhalb des Geltungs⸗ bereiches der Grundbuchordnung liegenden Theile des dortigen