1878 / 106 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 May 1878 18:00:01 GMT) scan diff

: ;

ein werden.

ar,, zu erlassenden Bestimmungen zu berück⸗

in, den 25. April 1878.

Der Finanz⸗Minister. Hobrecht.

2) An die Königlichen Regierungen in Schleswig und Coblenz, sowie an die Königliche Finanz⸗Direktlon in Hannover.

.

Von der Verfügung zu 1) Abschrift erhält die König⸗ Ge ne. auf 2 rich vom 14. Februar b. J. a. Bemerken, daß Behufs der Numerirung der Gebäude⸗

chreibungen der Bezirk der Stadt Berlin zunächst in die beiden Haupttheile nördlich und südlich der Spree zu zerlegen, im Uebrigen aber nach den oben unter J. bezeichneten Grund⸗ n zu verfahren ist, dergestalt, daß die Numerirung in Töne nördlich der Spree mit Nr. J beginnt und darauf in den Theil südlich der Spree übergeht. Berlin, den 265. April 1878.

Der Finanz⸗Minister. Hobrecht.

3) An die Königliche Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin.

Von der Verfügung zu 1) Abschrift erhält die König— liche 9 n.

egierung zur

e. Ob und inwieweit dle

r den Geltungsbereich der Grundbuchordnung getroffenen nordnungen bei der von Ihr nach §. 7b. der Anweisung vom

26. September v. Is. wegen der definitiven Ordnun merirung der Gebäudebeschreibungen im dortigen

und Nu⸗ egierungs⸗

bezirk zu erlassenden Beslimmung ebenfalls zu berü sichtigen sein werden, bleibt der Erwägung der Königlichen Regierung

Überlassen.

Berlin, den 25. April 1878.

I An die Königlichen

obrecht.

Der , . egierungen zu Cöln, Trier, Aachen

und Wiesbaden.

Kriegs⸗Min isterium.

Der Gerichts-Assessor Röns berg und der Intendantur— Referendar Kriesen sind unter Ueberweifung zu den Inten⸗ danturen des XI. bezw. X. Armee⸗Corps zu etatsmäßigen Militär⸗ Intendantur⸗Assessoren ernannt worden.

Abgereist: Se, Excellenz der Wirkliche Geheime Rath

und Praäͤsident des Reichs bank-Direktoriums von

Dechen d

in Dienstangelegenheiten nach Dresden und der Provinz Sachsen.

Preußen.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Berlin, 6. Mai. Se. Majestät der

Kaiser und König wohnten am gestrigen Sonntage

dem Gottesdienste im

Dom bei, nahmen die Mel⸗

dungen des behufs Inspizirungen abreisenden Kommandan⸗

ten, General⸗Lieutenants von ner Vertretung kommandirten General⸗Majors von

Neumann, sowie des 2. sei⸗

chen ck,

Commandeurs der 1. Garde⸗Kavallerie⸗ Brigade, entgegen,

empfingen dann den Prinzen

Ferdinand zu Schleswig- Hol⸗

stein⸗Sonderburg⸗Glücksburg, Lieutenant im 1. Garde⸗Regi⸗ ment z. F, und hörten demnächst den Vortrag des Ministers des Königlichen Hauses, Freiherrn von Schleinitz.

Heute Vormittag nahmen Se. Majestät, außer den täg⸗ lichen Vorträgen, den Vortrag des Chefs des Civil⸗Kabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski, und darauf die Meldung des von Urlaub zurückgekehrten Gouverneur von Berlin, Generals der Infanterie und General⸗ Adjutanten von Boyen, entgegen. .

Gegen 11 Uhr Vormittags empfingen Beide Maje⸗ stäten den Direktor der hiesigen Feuerwehr, Hauptmann Witte.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin wohnte gestern dem Gottesdienste im Dome bei, betheiligte Sich später an einer kirchlichen Feier im Magdalenenstift und besichtigte dann das Siechenhaus Bethesda.

Heute besuchte Ihre Majestät die Kaiserin⸗Augusta⸗Stif⸗ tung in Charlottenburg und das Augusta⸗Hospital.

Heute Abend um 9 Uhr empfängt Allerhöchstdieselbe die hier anwesenden Mitglieder der Königlichen Familie und reist dann nach Baden ab.

Im weiteren

Verlaufe, der vorgestrigen (40)

Sitzung des Reichstages führte bei der zweiten Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ab änderung der Gewerbeordnung, der Abg. br. Baumgarten aus, daß nicht vom Staate, fondern von der Kirche Maßregeln * ergreifen seien, um der Feier des Sonntags eine größere

usdehnung zu verschaffen.

Der Abg. Dr. Reichensperger

Erefeld) sprach dagegen die Ansicht aus, daß in heutiger Zeit die Macht der Kirche für diesen Zweck nicht mehr ausreiche, es sei nothwendig, daß die Gesetzgebung ö eingreife. Der 2 Dr. Löwe schilderte nach eigenen Er ahrungen die üblen Folgen der Sonntagsarbeit auf die Arbeiter in physischer,

inden zu chränken.

Dem gegenüber bemerkte der Kommissarius des Bundes- .

raths, Geh.

en des Vorredners

reits im vor fr

ethischer und intellektueller Hinsicht; er glaube, in dem be⸗ gestrigen Berichte mitgetheilten Antrage ein Mittel

haben, dieses Uebel auf das Möglichste zu be⸗

egierungs⸗Rath Nieherding: Die Ausführun⸗ önnten den Anschein erwecken, als ob

ie von ihm geschilderten schlechten Folgen durch bie Regie⸗ . herbeigeführt würden. Dem gegenüber .

tire er, da

gerade die Regierungsvorlage den Zweck habe,

den Arbeiter von jedem ,, in dieser Be⸗ e

2 ung zu befreien. Wenn di

rbeiter von der Vorlage den

rauch machten, den die Regierung ,, dann würden

die Zustände, welche der Abg. Löwe geschil

den werden.

Der Abg. Kapell spra

ert habe, vermie⸗ sich für das Verbot der Sonn⸗

tagsarbeit aus. Der Abg. Bürgers erklärte dagegen, seine Partei halte die Regierungsvorlage, welche bestimme, daß kein Arbeiter zur Sonntagsarbeit verpflichtet werden könne, für 6 als den Kommissionsbeschluß. Letzterer habe die

eutung, daß der Arbeiter nicht von der Sonntagsarbeit befreit, sondern in dieselbe hineingestoßen werde. Man müsse diese An⸗ egen zum Theil der guten Sitte , im Uebrigen sei er

ür die Regierungsvorlage, welche dur

6 ere, , 2 . 1 23 2 2

en Kommissions⸗

a

- , mm .

*

6

beschluß in keiner Weise wesentlich verbessert werde. Nach einem Schlußwort des Abg. Dr. Gen sel wurden sämmtliche An⸗ träge abgelehnt und die 85. 1065 und 1052 unter Streichung des letzten Satzes des Alinea 1 des 8. 1095a nach den Kom⸗ . mit 123 gegen 117 Stimmen angenommen. Ebenso wurde der bereits mitgetheilte, vom Abg. Most bean⸗ tragte neue Paragraph, betr nd die gesetzliche Fixirun eines Normalarbeitstages, nachbem die Abgg. Stumm un Dr. Hirsch gegen denselben gesprochen hatten, abgelehnt. Um 4 Uhr vertagte das Haus die Fortsetzung der Debatte.

In der heutigen (4) Sitzung des Reich e⸗ tages, welcher am Tische des Bundesraths der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Hofmann, und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß eingegangen seien: ein Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des RNeichsheeres, und ein achtrag zum Reichshaushalts⸗Etat pro 1878/79. Matrikularbeitrãäge.

Darauf setzte das Haus die zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betr. die . der Gewerbeord⸗ nung fort. 5. 197 führt die Arbeitsbücher für Arbeiter unter 13 Jahren obligatorisch, für ältere fakultativ ein.

Hierzu sind folgende Anträge gestellt:

Von den Abgg. Ackermann und von Helldorff:

Der Reichstag wolle beschließen:

1 den 5§. 1097 dahin abzuändern: ]

»Als gewerbliche Arbeiter dürfen nur solche Personen beschäf⸗ tigt werden, welche mit einem Arbeitsbuche versehen find.

Bei der Annahme des Arbeiters hat der Arbeitgeber die Vor—⸗ zeigung des Arbeitsbuches zu fordern. : .

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsbuch der Lehrlinge und der Arbeiter unter 18 Jahren zu verwahren, auf amtliches Ver⸗ langen vorzulegen und nach rechtmäßiger Löfung des Arbeitsverhält⸗ nisses dem Arbeiter wieder auszuhändigen. .

Arbeiter über 18 Jahre 6 nicht verpflichtet, das Arbeitsbuch in Verwahrung des Arbeitgebers zu belassen, und können das von ihnen ausgehändigte Buch jeder Zeit zurüc fordern.“

Von den Abgg. Dr. Blum und Dr. Klügmann:

Dem §. 107 am Ende folgenden Satz beizufügen: .

„Auf Kinder, welche zum Hesuch der Volksschule verpflichtet sind, finden vorstehende Bestimmungen keine Anwendung.“

Von dem Abg. Stumm:

Statt achtzehn Jahren“ zu setzen: Einundzwanzig Jahren“.

Es ergriffen hierzu das Wort die Abgg. Ackermann, Dr. Hirsch, Stumm, Frhr. von Hertling und Pr. Blum (Schluß des Blattes).

Laut Gesetz vom 12. April I. Is. ist der dänische Finanz⸗Minister ermächtigt worden, unter gehöriger Kontrole die zollfreie Einfuhr von Salz zur Sodafabrikation in Dänemark zu gestatten.

In einem Aufsatze „Ueber den jetzigen Stand der Spiritusbesteuerung in Deutschland und dessen Einfluß auf die chemische Industrie“ von Dr. Heinrich Gericke, abgedruckt im Januarheft der bei Jul. Springer in Berlin erscheinenden Monatsschrift Die Chemische Industrie“, wird die Behaup⸗ tung aufgestellt, daß absolutker Alkohol als chemisches Produkt bei der Einfuhr in das Gebiet der Branntweinsteuer⸗

emeinschaft aus anderen Staaten der Zollgemeinschaft einer , nicht unterworfen sei.

Diese Behauptung entbehrtz der Begründung. Nach In⸗ halt der nr, , ußterliegt ein jeder Brannt⸗ wein bei der Einfuhr in das Gebiet der Steuergemeinschaft aus anderen Staaten der Zollißmeinschaft einer Uebergangs⸗ abgabe. Dieselbe wird zur Zeit nach dem Maßstabe von 13,19 6 für einen Hektoliter 50 Proz. Allohol nach Tralles erhoben, beträgt mithin von einem Hektoliter absoluten Alko⸗ hols 10 000 Literprozenten 26,35 S6. Dies erhellt un— zweifelhaft aus der vom Bundesrath festgesetzten und im Reichs-Gesetzblatt von 1877 Seite 9 ff. verbffentlichten Ueber— sicht der zur Zeit geltenden Uebergangsabgabensätze. Wenn dessenungeachtet absoluter Alkohol aus Süddeukschland nach den Staaten der Branntweinsteuergemeinschaft thatsächlich abgabenfrei eingeführt werden sollte, so geschieht dies unter Umgehung des Gesetzes und ohne Wissen der Steuerbehörde.

Das Reichsgesetz vom 6. Juni 18,0 erklärt im 8. 60 denjenigen Bundesstaat zur Erstattung der auf die vorläufige Unterstützung eines Ausländers von einem Ortsarmen⸗ verbande verwendeten Kosten für verpflichtet, welchem der Ortsarmenverband der vorläufigen Unterstützung angehört, mit der Maßgabe, daß es jedem Bundesstaate überlassen bleibt, im Wege der Landesgesetzgebung diese Verpflichtung auf seine Armenverbände zu übertragen. Von letzterem Vorbehalte hat Preußen in dem §. 64 des Ausführungsgesetzes vom 8. März 1871. Gebrauch gemacht, Danach ist jeder Ausländer, so lange ihm der Aufenthalt gestattet ist, in Bezug a. auf die Art und das Maß der im Falle der Hülfsbedürftigkeit zu n,, öffentlichen Unterstützung; b. auf den Erwerb und den Verlust des Unterstützungswohnsitzes einem Deutschen gleich zu behandeln. Eine eln, der Bestimmung des 8. 64 ist, daß in Preußen die Kosten der inländischen Armen⸗ pflege für einen Ausländer dem Staate , nicht ob⸗ liegen, dieselben vielmehr ebenso wie die Kosten der Armen⸗ pflege für Deutsche, je nachdem rücksichtlich des Ausländers die e Voraussetzungen zutreffen, nach welchen ein Deutscher

en Unterstützungswohnsitz in einem Armenverbande erworben 9 und noch besitzen würde oder nicht, dem Ortsarmenver— ande seines Unterstützungswohnsitzes oder dem betreffenden Land⸗ armenverbande zur Last fallen. Hieraus folgt wecker, daß durch den Erwerb des Unterstützungswohnsitzes Seitens eines Aus⸗ länders nicht blos die armenrechtlichen Verhältnisse seiner Per⸗ son bestimmt werden, dieser Erwerb sich vielmehr zugleich auf alle diejenigen Personen miterstrecken 9. welche bei einem Deutschen nach Maßgabe der Reichsge etzgebung 85. 15 bis 20, e gf vom 6. Juni 1870 seinen Unterstützungswohnsitz zu theilen haben; daß also nicht im Widerspruche mit dem rücksichtlich der Deutschen adoptirten Systeme der Gesetzgebung der Vater als Ortsarmer, seine hülfsbedürftig gewordenen Kinder als Land— arme behandelt werden können. Hiervon als selbstverständ⸗ lich ist das Bun desamt für das Heimathwesen bereits in dem Erkenntnisse vom 9. Dezember 1876 bezüglich der unehelichen Kinder einer Mutter ausgegangen, welche, obgleich Ausländerin, im Sinne des Reichsgefetzes den Unterstützungs⸗ wohnsitz in Preußen vom 1. Juli 1871 an auf Grund des 5. 64 des Ausführungsgesetzes erworben hatte. Die Anwen— dung gleicher nn f auf den Ausländer wie auf den Deutschen kann sich, nach einem Erkenntniß des Bundesamts vom 25. März d. J, auch nicht beschränken auf diejenigen Familienglieder des ersteren, welche sich in seinem Hausstande und somit mit ihm in demselben Ortsarmenverbande befinden.

Behält mithin auch das Kind eines in Preußen zum Un. stützungswohnsitze berechtigten Ausländers das Hül⸗ domizil des letztern nach 8. 18 des Reichsgesetzes vom 6. Ju. 1879 so lange bei, bis es dasselbe nach 88. 23 Nr. 2, 23 bi 27 ib. verloren oder selbst einen anderweitigen Unterstützungs⸗ wohnsitz nach Vorschrift der S§,. 9 bis 14 Jb. erworben hat, so fehlt gleichmäßig jeder gesetzliche Anhalt dafür, dem Kinde, welches an dem Hausstande des Vaters nicht theilgenommen 2 vielmehr im Auslande verblieben ist, nicht dessen Unter⸗ ö , , in gleichem Umfange beizulegen. Selbst⸗ verständlich tritt der getheilte Unterstützungswohnsitz des Vaters erst alsdann in Wirksamkeit, wenn das im Autzlande verbliebene Kind im Geltungsgebiete des Reichsgesetzes hülfs⸗ bedürftig wird, da die Armengesetzgebung des Reichs nur den in ihrem Geltungsgebiete bestehenden Armenverbänden Rechte verleiht und Verpflichtungen auferlegt. Der Unterstützungs⸗ wohnsitz des Vaters bethätigt mithin jene Wirksamkeit auch hinsichtlich des im Auslande verbliebenen Kindes so lange, als nicht durch 2 jährige Abwesenheit nach vollendetem 24. Lebensjahre von dem Ortsarmenverbande des Unter⸗ stützungswohnsitzes die Beziehungen des Kindes zu demselben geloͤst h oder letzteres einen andern Unterstützungswohnsitz erworben hat. .

In den deutschen Münzstätten find bis zum 27. April 1878 geprägt worden, an Goldmünzen: 11832789 3090 66. Doppelkronen, 365 296 029 υ Kronen, 27 969 845 M halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 266 604 640 6; an Silbermünzen: 71 652 415 ⸗Markstücke, 77 810 530 S6 2Markstücke, 148 847 743 M 1⸗Markstücke, 1 486 338 S6 50⸗Pfennigstücke, 35 717 718 S 20 20⸗Pfennigstücke. Die Gesammtausprägung an Goldmünzen betrug: 1 586 056 1665 M, an Silbermünzen: 425 514 794 20 8.

In den Fällen der §8§. 19, 58 des Reichsgesetzes vom 5. Februar 1875 ist in den Standesakten ausdrücklich zu bemerken: daß der Anzeigende aus eigener Wissenschaft unter⸗ richtet sei. Nach einem Cirkularerlaß des Ministers des Innern vom 27. v. M. kann aber aus den Bestimmungen des Reichsgesetzes nicht gefolgert werden, daß auch die Art und Weise anzugeben sei, wie der Anzeigende diese eigene Wissenschaft erlangt habe. Ein solches Verlangen erscheine auch vom praktischen Gesichtspunkte aus mißlich, wenn man erwäge, daß der Begriff der „eigenen Wissenschaft“ (z. B. von dem wirklich eingetretenen Tode einer mehr oder weni⸗ ger strengen Auslegung fähig sei, so daß demnächst leicht ein⸗ mal Zweifel darüber aufgeworfen werden könnten, ob unter den zu Protokoll gegebenen Umständen eine eigene Wissen⸗ schaft auch wirklich angenommen werden dürfe. Ferner seien Eintragungen auf Grund schriftlicher Anzeigen von Aerzten ꝛe. für ungültig zu halten. In einem Spezial all, betreffend eine unter Zuziehung nur eines Zeugen erfolgte Eheschließung, empfiehlt der Minister, ebenso wie in Betreff einer von dem Standesbeamten außerhalb seines Bezirks vorgenommenen CEheschlieung Wiederholung der Ehe⸗ schließung. Endlich werden die Ober⸗Präsidenten veranlaßt, sämmtliche Standesbeamten nochmals darauf hinzuweisen, daß die Standesakte unbedingt in Gegenwart des Standesbeamten soder seines gesetzlichen Stellvertreters) aufzunehmen, von ihm selbst in Gegenwart der Parteien zu vollziehen und noch an demselben Tage abschriftlich in das Nebenregister zu über⸗ tragen sind.

Nach 5. 18 des Holzdiebstahlsgesetzes vom Jahre 1852 wird die Verpflichtung des Schuldigen zum Ersatze des Werthes des Entwendeten an den Bestohlenen neben der Strafe von Amtswegen erkannt. In Beziehung auf diese Bestimmung hat das Ober-Tribunal durch Erkennt⸗ niß vom 9. April 18,8 ausgesprochen, daß eine Ausnahme für diejenigen Fälle, in welchen das vom Stamme getrennte Holz vom Diebe im Walde zurückgelassen und in Folge dessen dem Bestohlenen verblieben ist, im Gesetze nicht gemacht wird und auch in diesen Fällen der Dieb zum Werthersatz zu ver⸗ urtheilen ist.

Der Bundesraths-Bevollmächtigte Herzoglich sachsen⸗ meiningische Staats⸗Minister Giseke ist hierselbst eingetroffen.

—— Der General⸗Lieutenant Dieterich, Inspecteur der kid ff ern n tt hat sich zur Inspizirung der Festungen ü

trin und Posen auf Dienstreisen begeben.

Po sen, 5. Mai. Die zum 29. Pr ovinzial⸗-Land⸗ tage des Großherzogthums Posen einberufenen Abgeordneten hanf heute früh um 10 Uhr dem Gottesdienste in der katholischen Pfarrkirche ad St. Mariam Magdalenam beziehungs⸗ weise in der evangelischen Kirche St. Pauli bei und versam⸗ melten sich sodann um 121, Uhr Nachmittags in dem Sitzungssaale des Gebäudes der alten Landschaft. .

Nachdem der Königliche Kommissarius, Aber Präsident, Wirkliche Geheime Rath Guenther durch eine Deputation be⸗ nachrichtigt, worden war, daß der Provinzial-Landtag ver— sammelt , begab sich derselbe in die Mitte der Versamm⸗ lung und eröffnete den Provinzial⸗Landtag mit folgender Ansprache:

„Hochgeehrte Herren!

Die Veranlagung der Gebäudesteuer ist nach der Vorschrift im S. 20 des Gebäudesteuer ⸗Gesetzes vom 21. Mai 1561 alle 15 Jahre einer Revision zu unterwerfen. Die erste 15 jährige Periode läuft zum 1. Januar 1880 ab, und es ist daher mit der Revifion der Gebäude⸗ steuer⸗Veranlagung gegenwärtig vorzugehen. Um dieselbe rechtzeitig durchzuführen, ist es er forderlich gewesen, Sie, hochgeehrte Herren, zu einem

rovinzial · Landtage zu versammeln, indem zufolge der Bestimmungen im 8 des ,,, Gesetzes unter Nr. 4 und 5 die Provinzial ⸗Land⸗ tage darüber gehört werden müssen, welche Städte zur Bezeichnung als sogenannte Normalstädte für die Veranlagung gewisser Gebäude in jedem Kreise sich eignen, und welche besonderen provinziellen Ein⸗ ,, ,, aufzustellen sind. Die hierauf bezügliche, in dem Allerhöchsten Propositions⸗Dekrete erwähnte Vorlage wird Ihnen ungesäumt zugehen.

Eine fernere Vorlage, welche Ihnen gemacht werden wird, hat die den Behörden der Provinzial Kommunalverwaltung zu gewäh⸗ renden Dienstsiegel zum Gegenftande. 6

Sodann wird Ihnen eine Denkschrift der provinzialständischen Kommission für den Chaussee⸗ und Wegebau zugehen, in welcher von dieser die Ermächtigung beantragt wird, mit den Unternehmern von Eisenbahnbauten niederer Ordnung vorbehaltlich Ihrer Genehmigung die Bedingungen zu vereinbaren, unter welchen bei Anlegung solcher die Mitbenutzung der Provinzial⸗Chausseen zu gestatten ein würde.

Andere Vorlagen betreffen von Ihnen vorzunehmende Wahlen, die Verlängerung der von dem 13. Provinzial ⸗Landtage beschlossenen fortlaufenden Bewilligungen für wohlthätige und gemeinnützige Zwecke und ähnliche Gegenstände. .

Die sonst üblichen Berichte und Ausweise über die ständischen Institute und Verwaltungen können Ihnen in dieser Landtagssitzung

nicht mitgetheilt werden, da deren Aufstellung bei der Kürze der seit dem Ablaufe des Rechnungejahres verflofsenen Jeit nicht zu ermög⸗

lichen war.

Die Ihnen hierdurch gestellten Aufgaben werden Ihre Zeit muthmaßlich nicht lange in Anspruch nehmen. Es wird mir Tine angenehme Pflicht sein, Sie in Erledigung derselben soweit erforder⸗ lich zu 4 2

Indem ich Ihnen, Herr Landtags⸗Marschall, den Allerhöchsten Landtags ⸗Abschied vom 1. d. M. und das Allerhöchste Propositions⸗ Dekret von demselben Tage überreiche, erkläre ich im Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs den zwanzigsten Provinzial Landtag des Großherzogthums Posen für eröffnet.“ ̃

Der Landtags⸗Marschall entgegnete hierauf:

zZHochgeehrter Herr Landtagẽ⸗Kommissarius!

Die Vorlagen, wel he, wie Ew. Ercellenz soeben die Güte batten mitzutheilen, zufolge gesetzlicher Bestimmung unsere Beschluß⸗ fassung und somit unsere Zusammenberufung erfordert haben, werden wir in gewohnter Weise ernster Prüfung zu unterziehen uns an—⸗ gelegen sein lassen. ⸗‚.

Ich darf die Hoff nung aussprechen, daß wir uns in kurzer Frist zu geeigneten Beschlüssen bezüglich derselben einigen werden, zumal wir uns Euer Exeellenz gütige Unterstützung bei unserer Arbeit ver⸗ sichert halten dürfen.

Die ständischen Institute und Verwaltungen, deren Fürsorge die Zeit früherer Provinzial ⸗Landtage hauptsäͤchlich in Anspruch nahm, wissen wir in guter Hand und dürfen unz ihrer geregelten und dem Interesse der Provinz dienenden Leitung erfreuen. Der letzte vor kaum Jahresfrist abgehaltene Landtag hat einerseits den Anforde- rungen der Institute zu erweiterter Thätigkeit, andererseits den durch das Gesetz vom 8. Juli 1875 der Provinz auferlegten Verpflich⸗ tungen in so ausgiebiger Weise Rechnung getragen, daß wir ver⸗ trauensvoll uns des Eingehens auf diese Zweige der kommunalen Verwaltung für jetzt entschlagen können.

Tre en wir daher in althergebrachter Weise an unsere Arbeit heran, indem wir zuvor dem Gefühle der Verehrung jür unsern Herrscher Ausdruck verleiben und rufen:

Es lehe Se. Mazjestät der Kaiser und König!

Dee Versammlung stimmte in das von dem Marschall ausgebrachte dreimalige Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König begeistert ein.

Der Königliche Kommissarius wurde hierauf durch die Landtagsdeputation wieder zurückbegleitet, und es wurden so—⸗ dann die Verhandlungen der diesmaligen Session eröffnet.

Der Landtags⸗Marschall ernannte die Abgeordneten von Mukutowski und Alberti zu Schriftführern und den Abgeord⸗ neten Reimann zum Quästor des gegenwärtigen Landtages, und beraumte die nächste Sitzung auf morgen „den 6. d. Mts., 10 Uhr Vormittags an, zur Bildung der vier Abtheilungen zur Vorberathung der vorliegenden Gegenstände.

Württemberg. Stuttgart, 4. Mai. Der König ist vergangene Nacht von hier abgereist, um sich nach Ouchy am Genfer See zu begeben, wo Se. Majestät mit der Kö⸗ nigin zusammentreffen wird.

Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 4. Mai. (W. T. B.) Die „Pester Korrespondenz“ meldet, in dem heutigen Kron⸗ rathe, welchem eine längere Berathung der Minister beider Reichshälften bei dem Fürsten Auersperg voranging, seien die bisherigen Differenzen über den Ausgeich durch gegenseitige Kompromisse endgültig gehoben worden. Das Resultat der Einigung werde in Form einer Vorlage unverzüglich den Parlamenken in Wien“ und Pest unterbreitet werden. Der Zeitpunkt der Einberufung der Delegationen sei noch nicht bestimmt. Die ungarischen Minister werden bis morgen Nachmittag hier verbleiben.

(WB. T. BJ Wie verschiedene Abendblätter? nielden,

verlautet in Abgeordnetenkreisen mit Bestimmtheit, daß die Regierung beabsichtige, bereits demnächst im Ab geordneten⸗ hause eine Vorlage über die Bedeckung des von den De— legationen bewilligten Kredits von 60 Nillion'en

,, (WB. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ veröffentlicht folgende Meldungen: Aus Athen: Es bestätigt sich, daß ein Uebereinkommen zwischen den Führern der thessalischen Insurgenten, und den englischen Konsuln zu Stande ge⸗ kommen ist. Die englischen Pazifikationsverfuche auf Kreta sind bis jetzt erfolglos geblieben. 12 006 wohl bewaffnete kre⸗ tensische Insurgenten haben das ganze Gebiet zwischen Lassithi und Sphakig inne, wollen von einer Aussöhnung mit der Pforte nichts wissen und streben einzig eine Vereinigung mit Griechenland an. Aus Bu karest: Rußland soll der rumänischen Regierung den Entwurf einer neuen Militär⸗-Konvention unterbreitet haben. Der Entwurf würde, wie es heißt, Rußland das Recht vor— behalten, zwei Lager (bei Plojesti und Fokschani) zu errichten. Dagegen würde sich Rußland verpflichten, alle zur Armee ge⸗ hörigen Etablissements von der Hauptstadt fern zu halten. Auch das Ober-Kommando der russischen Truppen würde in eine Provinzialstadt gelegt werden. Die rumänische Regierung verweigere bisher den Abschluß einer solchen Konventlon. Aus Konstantinopel vom 4. d. Mts. Vorgestern fand eine lange Konferenz zwischen Safpet Pascha und General Totleben statt, in welcher über die von! den Russen ge⸗ forderte Räumung Schumlas, Varnas und Batums und über den damit zusaminen hängenden russischen Gegenvorschlag, einen großen Theil der russischen Truppen in die befestigten Linien von nn zurückzuziehen, verhandelt wurde. Wie es heißt, seien russischerseits die Einwendungen der Pforte gegen die Räumung der erwähnten Festungen für einen ver⸗ suchten Vertragshruch erklärt und zurückgeiziefen worden. Die gemischte Pa ifikation s⸗Kommiffion für Thra⸗ cien ist bereits in e el ,. etreten.

. 86 ie die „Presse“ wissen will,

5. Mai. würden von dem 8 von 560 Millionen, welchen die

Delegationen der Regierung bewilligten, vorerst nur 30 Millionen als n, e Schuld aufgenommen werden. (W.. T. B.) Die „Montagsrevue“ registrirt die letzten etwas befriedigen deren Rachrichten über die Sitün! tion, bezeichnet jedoch den jetzigen Zustand der orientali⸗ chen Frage als einen solchen, welcher jedem Staate alle Eventualitäten nahelege. Was die , e Politik an⸗ lange, so würd: sie nicht erfüllt von weitgreifenden Tendenzen oder von Erwerbsgedanken oder von selbstsüchtigen Plänen, ., von dem festen Entschlusse, die eigenen Interessen ützen.

Belgien. Brüssel, 4. Mai. (W. T. B.) Der „Nord“ bezeichnet die Nachricht eines amerikanischen Blatte 8, daß 5900 ö in Amerika von Rußland zum Zweck einer Invasion in Neu⸗Schottland und de Hr nf eln an⸗ geworben worden seien, für unbegründet.

Großbritannien und Irland. London, 4 Mai. (W. T. B.) Heute fand hier eine Versamm lung von etwa 580 Delegirten von Arbeitern aus allen Theilen Englands statt. ieselbe nahm eine Resolution an, in welcher gegen die Politik der Regierung protestirt und ausgesprochen wird, daß diese Politik, indem sie die Regelung der Verwicke⸗ lungen im Orient in die Länge ziehe, die Industrie darnieder drücke und die Lage der Arbeiter verschlimmere. In einer zweiten Resolution, welche zur Annahme gelangte, wird der Beschluß der Delegirten ausgesprochen, im Falle eines Krieges ihren Einfluß dahin auszuüben, daß der Eintrilt von Arbeitern in die Armee verhindert werde. Eine Konferenz von 300 Ar— beiter Delegirten in Leeds hat ebenfalls gegen die Politik der Jie⸗ gierung protestirt und an die Regierung die Aufforderung gerichtet, das Parlament aufzulösen, bevor sie in der Kriegs⸗ frage eine Entscheidung treffe. Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Konstantiopel, vom heutigen Tage, gemeldet, Sa dyk Pascha habe erklärt, die Türkei werde die Neutral ität n ,, und Sorge tragen, daß ihr Gebiet respektirt werde. Auf eine Anfrage Baker Paschas, welche Vorkehrungen zu treffen seien für den Fall, daß die Russ en auf Konstantinopel marschirten, habe Mehemet Ali erwidert, er werde den Vormarsch zu hindern wissen.

5. Mai. (W. T. B.) Hobart Pascha war gestern von der Königin zur Hoftafel geladen.

6. Mai. (W. T. B.) Nach einem Telegramm der „Daily News“ aus Alexandria, von gestern, wird Ad⸗ miral Hornby mit den Krie sschiffen „Minotaur“, Defence“, „Black Prince“ und „Pallas“ am Dienstag in Port Said erwartet. Dem Vernehmen nach würden An⸗ stalten getroffen werden, um die indischen Truppen in Suez und Port Said zu landen.

Malta, 5. Mai. (W. T. B.) Die erzogin von Edinburgh ist heute am Bord der Königlichen Macht „Os⸗ borne“, von ihrem Gemahl begleitet, nach Venedig abge⸗ reist. Der Herzog kehrt demnächst zurück, um das Kom— mando des für Port Said bestimmten „Black Prince“ zu übernehmen.

Bombay, 6. Mai. (W. T. B.) Die „Times of Ind ig“ meldet, das indische Expeditions⸗Eorps werde nach Suez segeln.

Frankreich. Paris, 6. Mai. (W. T. B.) Bei den gestern stattgehabten 8 Ersatzwahlen zur Deputirten—⸗ kammer Gzur rgan n der von der Deputirtenkammer für ungültig erklärten ahlen) wurden 6 Republikaner und 2 Konservative gewählt.

Italien. Rom, 4. Mai. (W. T. B.) Im Senat stand heute die Interpellation Montezemolo's über die auswärtige Politik der italienischen Regie⸗ rung zur Berathung. Der Minister des Ausw ärtigen, Graf Corti, resumirte vorerst die Situation und erklärte dann: Nachdem die Diplomatie den Krieg nicht habe verhindern können, würden heute die Verhand⸗ lungen e n . um die Ergebnisse desselben zu regeln, und Italien habe sich dafür verwendet, diese Verhandlungen zu erleichtern. Man werde ohne Zweifel ein Mittel finden, um Europa ernstere Kalamitäten zu ersparen, die neuesten Nachrichten ermuthigten zu dieser Hoffnung. Eine Vermitte⸗ lung im eigentlichen Sinne scheine bisher von keiner Macht unternommen worden zu sein, nachdem aber Deutschland seine guten Dienste angeboten, für welche die Regierung des Königs die besten Wünsche hege, habe diese sicherlich keine gesonderte Verhandlung einleiten können. Die Regierung, vollständig frei von jedem Engagement, werde ihr Vorgehen stets nach den wahren Interessen des Landes einrichten. Der Vertrag von 18656 könne noch immer Ausgangspunkt der Verhand⸗ lungen sein, allein diese hätten din Zweck, das öffentliche Recht mit der neuen durch die Ereignisse geschaffenen Lage in Einklang zu bringen. Italien werde bei diesen Unter⸗ handlungen weder die fundamentalen Prinzipien seines natio⸗ nalen Bestandes noch die Freiheit des Handelsverkehrs ver⸗ nachlässigen. Man habe Unrecht, der Regierung des Königs eine übertriebene Zaghaftigkeit zuzuschreiben. Italien 3 es nicht nothwendig, sich fortwährend in Aufregung zu erhal⸗ ten, um seine hohe Stellung als Großmacht zu behaupten; es werde nur zu sehr umworben werden, wenn ernstere Ver⸗ wickelungen entstehen sollten. Auf jeden Fall werde die Re⸗ gierung des Königs es nicht an dem chutze der Landes⸗ interessen fehlen lassen und, ihre gewissenhafte Unparteilichkeit aufrecht haltend, werde sie den Beweis liefern, daß Italien für Europa ein Element der Ordnung und Civilisation ge⸗ worden sei. Der Minister schloß seine Rede, indem er bie baldige Vorlage der in der orientalischen Frage geführten Korrespondenz in Aussicht stellte.

Demnächst brachten Montezemolo und Mamiani folgende Tagesordnung ein: Der Senat ist von der Ant⸗ wort des Ministers befriedigt, drückt ihm sein volles Ver⸗ trau en aus und geht zur Tagesordnung über. Diese Tages⸗ ordnung wurde ein stimmig angenommen.

W. T. B.). Man sieht hier der Ankunft eines außer⸗ in, türtischen Gesandten entgegen, der ein Schreiben des Sultans an den Papst überbringt.

Griechenland. Athen, 5. Mai. (W. T. B.) Der rumänische Oberst Alyjio hat dem König Georg und den Ministern Comunduros und Delyanni das Großkreuz des ru mänischen Sternen-Ordens überreicht. Verschie⸗ dene hiesige Blätter wollen in der Sendung des Obersten Alyjio ein Anzeichen eines Einverständnisses zwischen Rumänien und Griechenland sehen.

Türkei. Konstantinopel, 4. Mai. (W. T. B.) Die Verhandlungen wegen des 23 der russischen Truppen und der britischen Flotte dauern fort. Die Räumung San Stefanos durch die Russen ist noch nicht ß ein Theil der Truppen hat zwar, wohl aus sani⸗ tären Gründen, die Anhöhen der Umgebung bese t, aber der größte Theil steht noch in San Stefano. Die ÄAttillerie in den russischen Linien vor Konstantinopel ist verstärkt worden. Der Aufstand der Muselmänner in Thracien ist in der Abnahme begriffen.

5. Mai. (W. T. B.) Dem neuen Botschafter in St. Petersburg, Schakir Pascha, ist bei Gelegenheit seiner Er⸗ nennung zugleich der Rang eines Muschirs verliehen worden. Der m ki, rem fer und der Minister des Aus⸗ wärtigen haben sich gestern nach San Stefano zu einer neuerlichen Konferenz mit General Totleben begeben. Schakir Pascha hat seine Abreise nach St. Petersburg auf den 13. 8. festgesetz. Dem Vernehmen nach ist in Betreff der Rückkehr der Ausgewanderten nach den von den

Russen außerhalb des Fürstenthums Bulgarien besetzt ge⸗ haltenen Orten eine türkisch⸗russische Konvention zum Abschluß gelangt, wonach die Ausgewan derten von russischen Truppen nach ihrer früheren Heimath geleitet werden.

(W. T. B.) Chefket Pascha ist zum Komman⸗ danten der erzegowina und Ali Saib zum Komman⸗ danten von Larissa ernannt worden. Wie die Journale er⸗ fahren, haben die Lazen in Batum Brandstiftungsversuche gemacht und beginnen sich in die Berge zurückzuziehen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 4. Mai. (WBW. T. B.) Der Großfürst Nikolaus ist heute Nach⸗ mittag 2 Uhr mit der Warschauer Bahn hier eingetroffen und vom Kaiser, dem Großfürsten⸗Thronfolger und anderen Mitgliedern der Kaiserlichen Familie empfangen worden. Eine zahlreiche Menschenmenge begrüßte den Großfürsten mit r,, , h. Zurufen. Der „Golos“ kritisirt die jüngsten eden des englischen Staatssekretärs Lroß und führt aus, daß nicht der Friedensvertrag von San Stefano, welcher nur auf dem Papiere existire, sondern die Einfahrt der englischen Flotte in die Darbanellen that⸗ sächlich die Konvention vom Jahre 1871 verletzt habe. Eng⸗ land setze sich über den Vertrag hinweg, den es für Rußland als obligatorisch erachte. Die unlogischen Forderungen des Londoner Kabinets zielten darauf ab, die Weigerung Rußlands zu provoziren, um den Krieg unvermeidlich zu

machen.

6. Mai. (B. T. B) Die „Agence russe“ schreibt: Der Eindruck der Situation ist ein viel besserer. In Der Stadt cirkuliren Gerüchte über die bevorstehende An⸗ kunft des russischen Botschafters in London, Grafen Schuwa⸗ lo ff. Dieselbe stehe mit einem freundschaftlichen Ideenaus⸗ tausch zwischen den Kabineten von London und St. Petersburg im Zusammenhange, welcher eine Folge der j⸗ungsten Verhano⸗ lungen zwischen beiden Regierungen fei. Die Räumung der Stadt Artwin durch die Türken wird hier als der An⸗ fang der Ausführung des Vertrages von San Stefano angesehen. Das „Journal de St. Pétersbourg“ erwähnt eine Nachricht, wonach der englische Botschafter Layard veranlaßt hätte, daß Tscherkessen in den englischen Dienst ein⸗ gestellt würden, und wendet sich in entschiedenen Ausdrücken gegen diese Maßregel.

Amerika. Washington, 4 Mai. (W. T. B.) Wegen der in Mexiko ausgebrochenen a ufständischen Bewegung fand gestern ein Ministerrath statt, und hat in Folge der in demselben gefaßten Beschlüsse General Ord die An— weisung erhalten, die größte Wachsamkeit zu beobachten und eine Invasion Mexikos durch revolutionäre Schaaren zu ver⸗

hindern. New⸗Nork, 5. Mai. (W. T. B.). Nach einer Depesche des , aus Buffalo treffen die .

Vorbereitungen zu einem Einfall in Kanada.

Nr. 18 des Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Münz- und Bankwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen; Goldankäufe der Reichsbank. 3 Zoll und Steuerwesen: Gewährung der tarifmäßigen Kistentara für die in hölzernen Musterkoffern eingehenden Waaren; Um⸗ wandlung und Aufhebung von Zoll⸗ und Steuerämtern = Militãr⸗ wesen: Ermãchtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militär⸗ pflichtige Deutsche in Japan. Marine und Schiffahrt: Beginn einer Seesteuermanns.· 2c. Prüfung; Ertheilung eines Flaggen⸗ attestes; Ernennungen bei der Admiralität. Heimathwesen: Erkenntniß des Bundezamts für das Heimathwesen. Konfulat⸗ wesen: Ernennung; Entlassung. Eisenbahnwesen: Bekannt⸗ machung, betreffend die Einführung eines neuen Eisenbahn⸗Fracht⸗ briefformulars.

Nr. 18 des „Justiz⸗Ministerial⸗Blatts“ hat fol⸗ genden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 1. Mai 1878, betreffend die Einziehung der von der vormaligen Preußischen Bank ausge⸗ . auf Thalerwährung lautenden, sowie der Einhundertmark⸗

oten.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Unter dem Vorsitze des Frhrn. v. Richthofen traten dieser Tage im Architektenhause hierselbst die Delegirten der Deut schen Gesellschaft für Erforschung Aeguatorialafrikas! und der Deutschen Afrikanischen Gesellschaft“ zusammen, um ihre Vereinigung zu einer ÄAfrikanischen Gefell fchaft in Deutschland“ definitiv zu beschließen. Die nunmehrige „Afrika⸗ nische Gesellschaft in Deutschland“ verfolgt den Zweck, im Anschlasse an die in Brüssel . Internationale Afritanische Apfocia⸗ tion“ die wissenschaftliche Erforschung der unbekannten Gebiete Afrikas, deren Erschließung für Kuftur, Handel und Verkehr und in weiterer Folge die Beseitigung des Sklavenhandels.

In Braunschweig feierte am 35. v. M. Franz Abt sein 25 jähriges Jubiläum als Hofkapellmeister.

Von, der dritten Auflage von Brockhaus' Kleinem Konver sations-Lexikon“ erschien soeben das 8. Heft, die Ar⸗ tikel Botanik bis Bujukdereh, eine Karte des Deutschen Reichs und zwei Tafeln Abbildungen plastischer Bildwerke enthaltend, und gleich zeitig sind die ersten 5 Hefte in einer besonderen Ausgabe als erster Viertelband ausgegeben worden. Letztere Ausgabe (die 8 Viertel- bände zum Preise von 1 46 50 3 um fassen wird) kommt dem Be⸗ dürfniß derjenigen Bücherkäufer entgegen, für welche der Bezug in einzelnen Heften (i0 Hefte à 30 ) unbequem oder mit Schwierig- keiten verbunden ist.

Gewerbe und Sandel.

Die Leipziger Ztg.“ bringt for lenden weiteren, vom 4.8. M. datirten Bericht von der Messe: Das Geschäft in rohen Häuten und Fellen war in dieser Meffe nicht belangreich. Von Über— seeischen Wildhäuten war wenig am Platze, meistens Nebensorten wie trockengesalzene Bahia 66 g, Angottena und Porto Cabell o Jö. e, Guatemala 85 J. Gesalzene fowie trockene Buenos · Ayres und Rio Grande in couranten Sortimenten waren nicht zugeführt. In, ostindischen Kips war einiger Umsatz zu gedrückten Preisen: Prima 90 (100 3, Secunda 566 -80 J, geringe 45—- 65 3 je nach Sorte und Qual ifaͤt. Inländische Rindhante waren eben falls zugeführt und haben leichte 15/1 Pfund 76 78 3 schwere 27/2 Pfund 66 69 3 erzielt. ;

Die Deutsche Lebent⸗, Pensions⸗ und Renten Versicherungs-⸗Gesellschaft auf 84, in Potsdam hat in 1877 trotz der Ungunst der Verhälknisse einen perhältnißmäßig günstigen Zugang an Versicherungen zu verzeichnen. Einschließlich unerledigter Antraͤge aus 1856 waren 7133 Unkräge mit 18 354 990 . , zu erledigen, wovon 5839 Anträge mit einer Gesammt-Versicherungsfumme von 14275 696 M. angenommen wurden. Die e, r,. belief sich auf 1608058 M, Zinsen und Pollzengebühren wurden 56 642 4 und 23 356 166 vereinnahmt. Für Sterbefälle sind 451 399 S ge⸗ zahlt, und. 38 695 „6 zurückgestellt. Dem Reservefonds wur⸗ den 603 043 M überwiesen, wodurch derselbe auf 2 4340350 4 stieg.