Einem behufs rstellung einer Sekundär⸗Eisenbahn im Guldenbachthale (im Kreise Kreuznach) von Langenlonsheim resp. Bretzenheim über Strom berg nach der Rheinböller-⸗Hütte usammengetretenen . ist zu Händen der Herren Gebr. * n, zu Rhein⸗ böller⸗Hütte die Genehmigung zur Aufnahme der bezüglichen generellen Vorarbeiten ertheilt worden.
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt und Notar, Justiz Rath Disse in Brakel ist zum Rechtsanwalt bei dem Appellationsgerichte in Münster und zugleich 3 Notar im Departement desselben mit Anweisung seines Wohnsitzes in Münster ernannt worden.
Der Referendar Prinz aus Cöln ist zum Advokaten im Bezirk des Königlichen ö zu Cöln er⸗ nannt worden.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Intendant der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, nach Hannover; der Unter⸗Staatssekretär Bitter nach Carlsbad.
Die Nummer 19 der Gesetz Sammlung, welche heute aus—⸗ gegeben wird, enthält unter . ; -
Nr. 86563 das Gesetz, betreffend die evangelische Kirchen⸗ verfassung in der Provinz Schleswig⸗ ö und in dem Amtsbezirke des Konsistoriums zu Wiesbaden. Vom 6. April 1878, und unter . .
Nr. S564 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushalts Etat für das Jahr vom 1. April 1878/79. Vom 11. April 1878.
erlin, den 7. Mai 1878. Königliches GesetzSammlungs-Amt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 7. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten heute früh dem Regiments⸗ Exerzicen auf dem Tempelhofer Felde bei, na men demnächst in Anwesenheit Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg, des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldungen, sowie darauf die Vorträge des Generals der Infanterie von Stosch, Chefs der Admiralität, und des General⸗Adjutanten von Albedyll entgegen und empfingen später in besonderer Audienz den Kaiserlich russischen General⸗ Adjutanten und Militär⸗Bevollmächtigten von Reutern, den Kaiserlichen Gesandten Freiherrn von Canitz und den Ober⸗ Präsidenten der Provinz Hannover, von Leipziger. Nachmittags um 4 Ühr wurde der neu ernannte Ge— sandte der Vereinigten Staaten von Amerika, Bayard Taylor, behufs , seiner Kreditive von Sr. Majestät in Privataudienz empfangen.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für das Seewesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (41.) Sitz ung des Reichstages setzte das Haus in zweiter Berathung die Diskussion über 8. 107 des Gesetzentwurfs, betr. die Ab— änderung der Gewerbeordnung, nebst den dazu gestellten Anträgen 5 Der Kommissarius des . Geheime Regierungs⸗Rath Nieberding konstatirte, daß gegenwärtig, wo durch die Kommissionsbeschlüsse das Institut der Arbeits bücher auf einen n anderen Boden gestellt worden sei, die ver— bündeten Regierungen in dem Amendement Stumm eine Ver⸗ besserung gegenüber dem Kommissionsbeschlusse fänden. Der Antrag Stumm biete die Aussicht, daß wenigstens für einige Arbeitsklassen eine allgemeinere Einführung der Arbeitshücher statthaben werde. Die Regierungen seien aug jetzt noch der Ueberzeugung, daß die Einrichtung, sowie sie vorgeschlagen worden, sich als äußerst segensreich für die Arbeiter und das volkswirthschaftliche Leben erwiesen hätte. Auch die Annahme des Amendements Blum erscheine der Re ierung wünschenswerth.
Der Abg. Dr. Schulze ( Delitzsch) erklärte sich für das Amen— dement Stumm, weil dasselbe . das Alter treffe, bis zu welchem der Arbeiter die Sel ständigkeit noch nicht erreicht
abe. Der Abg. Dr. Franz erklärte fich für den Antrag
lum in der Voraussetzung, daß bald eine Enquete über die Kinderarbeit stattfinden werde. Der Abg. von Helldorff empfahl die allgemeine Einführung obligatorischer Arbeitsbücher, worin ihm der Abg. Penzig entgegen trat. Nach einigen Bemerkun⸗ gen des Referenten Abg. Dr. Gensel wurde der Paragraph unter Ablehnung des Amendements Ackermann mit den von den Abgg. Stumm und Dr. Blum vorgeschlagenen Aenderun⸗ gen angenomifen.
§. 108 enthält die Vorschriften über die Ausstellung des Arbeitsbuches für die Arbeiter unter 18 Jahren. Die Aus⸗ stellung soll auf Antrag oder mit Zustimmung des Vaters oder Vormundes durch die Polizeibehörde erfolgen, eventuell wird die Erklärung des Vaters durch die Gemeindebehörde ergänzt. Der Arbeiter muß nachweisen, daß er zum Besuche der Volksschule nicht mehr verpflichtet sei und glaubhaft a. daß bisher ein Arbeitsbuch für ihn nicht ausgestellt worden.
Dieser Paragraph wurde ohne Debatte angenommen, ebenso die 85. 105 und 111.
Der 8. 110 der Regierungsvorlage hatte für die Arbeiter über 18 Jahren bestimmt, daß sie die Ausstellung eines Ar⸗ beitsbuches beantragen können. Die Kommission 9 diese Bestimmung . dafür aber im 8. 1134. vorgefchlagen, daß den Arbeitern ein Zeugniß über die Art und Dauer ihrer Beschäftigung erthellt werden folle, welches eventuell, auf ihr Verlangen, auch auf ihre Führung auszudehnen sei. Dieses Zeugniß solle, wenn sich gegen seinen . nichts zu erinnern finde, kosten ⸗ und
empelfrei beglaubigt werden. Diese letztere Bestim⸗ mung beantragten die Abgg. Dr. Buhl und Wölfel in einem, besonderen 5. 113 b. folgendermaßen zu fassen: Auf Antrag des Arbeiters hat die Ortaspolizeibehörde die Eintragung in das Arbeitsbuch und das dem Arbeiter eima aus⸗ gestellte Zeugniß kosten · und flempesfrei zu beglaubigen.“
Dieser Antrag wurde angenommen.
S. 112 regelt die Form, in welcher Seitens der Arbeit⸗ geber die Eintragungen in die Arbeitsbücher erfolgen müssen.
, , , , d n e ee e d ee. . 2 . . . ö
* —
Nach einigen Bemerkungen der Abgg. Kapell, Dr. Brock⸗
S, Dr. Franz und des Referenten Dr. Gensel wurde dieser
aragraph der Fassung der Kommission angenommen.
§. 114 regelt die Lohnzahlung der Arbeiter und verbietet jede Kreditirung von Waagren an dieselben Seitens der Ar— beitgeber. Die Kommission will dies gestatten, wenn die Waaren zu den Anschaffungskosten verabfolgt würden.
Der Abg. Kapell beantragte, es solle der Nachweis 2
eben werden, daß der Verkaufspreis der Waaren den An⸗ chaffungspreis nicht übersteige, auch solle diese Einrichtung überhaupt nur mit Zustimmung der Arbeiter zulässig fein. Bei längeren Akkordarbeiten solle der Zahlungsmobus der gegenseitigen freien Vereinbarung unterliegen. Der Abg. Dr. u führte aus, er sehe keine . von den durch die Erfahrung bewährten Be timmungen der Regierungsvorlage jetzt abzugehen. Die Zeiten der Noth, wo der Arbeitgeber gezwungen , n e Arbeiter Lebensmittel herbeizuschaffen, seien sehr selten. Außerdem sei der Begriff „Anschaffungskosten/ sehr dehnbar. Der Abg. Stuẽmm wies darauf hin, daß es eine Kon— sequenz des Antrages Kapell sei, die Löhne auch nicht zur Zahlung rückständiger Steuern einbehalten zu können. Er hitte, 1 Antrag abzulehnen und durch Annahme der Kommis ons be nf fe eine wesentliche Verbesserung der Gewerbe⸗Ordnung herbeizuführen. Die Abgg. Fritzsche und Dr. Hirsch traten für die Regierungsvorlage ein. Der Abg. Freiherr von Hertling erklärte, er wolle nicht ganz die Möglichkeit ausschließen, daß in patriarchalischer Weise der Arbeitgeber für seine Arbeiter sorge. Um aber jeden Miß⸗ brauch auszuschließen, acceptire er den Zusatz antrag Kapell, wonach derartige Justände nur mit Zustinimung der Arbeiter e n seien. Die Abgg. Stumm, Heyl und der Referent Dr. Gensel wandten sich nochmals gegen die Ausführungen des Abg. Dr. Hirsch und wünschten die unveränderte Annahme der Kom— missionsanträge, worin das Haus ihnen beitrat. .
S. 119 bestimmt in der Regierungsvorlage, daß die Arbeit⸗ geber den Arbeitern, die zum Besuch einer Fortbildungsschule verpflichtet sind, die Zeit dazu gewähren müffen. Die Kommission erweitert diese Her. aht ien auf alle Arbeiter r 3 Jahren, welche überhaupt eine Fortbildungs—
ule besuchen.
Der Abg. Stumm beantragte, die Fassung der Regie⸗ rungsvorlage wieder herzustellen. —
Außerdem hatte die Kommission beschlossen, daß bestimmte Schutzmaßregeln für Sicherheit und Gesundheit der Arbeiter vom Bundesrathe resp. der Landesgesetzgebung vorgeschrieben werden können.
Diese Bestimmungen beantragten die Abgg. Allnoch und Ge⸗ nossen zu streichen, ein Antrag, den der Abg. Bürgers motivirte. .
Der Abg. Stumm erklärte sich gegen die Kommissions— fassung, worauf der Abg. Dr. Wehrenpfennig ausführte, er halte die Aenderungen der Kommission für besonders werth⸗ voll. Die Regierungsvorlage habe nur Geltung fuͤr die obli—⸗
atorischen Fortbildungsschulen, deren es in Deutschland elbst in Württemberg nur sehr wenige gäbe. Sbligalorisch seien in Deutschland nicht die wichtigen gewerblichen Fort⸗ bildungsschulen, sondern nur die , welche die Kenntnisse der Volksschule befestigen sollten. Nach der Regie⸗ rungsvorlage könnten vier Fünftel der deutschen Arbeitgeber . . vom Besuche der fakultativen Fortbildungsschulen abhalten.
Der Präsident des Reichskanzler⸗Amts Staats-Minister Hofmann bat dagegen um Annahme der Regierungsvorlage; die Fortbildungsschulen in Deutschland seien so verschieden, daß die Kommisstonsbeschlüsse in ihrer Kon sequenz dahin führen müßten, eine Definition der Fortbildungsschule in den Gesetzentwurf aufzunehmen, damit den Lehrlingen die Mög⸗ lichkeit eines Mißbrauchs abgeschnitten werde. Auch der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) sprach sich gegen die Fassung des Paragraphen durch die Kommission aus, wogegen der Abg. Dr. Lasker für den Antrag der Kommission eintrat.
§8. 19 wurde unverändert angenommen. (Schluß 44 Uhr.)
— In der heutigen (42 Sitzung des Reich s⸗ tage sr welcher am Tische des Bundesraths der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats-Minister Hofmann, und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath beiwohnten, kö der Abg. Holthof seine Interpellation, welche autet:
»In der dem D. utschen Reichstage unter Nr. 13 der Druck— sachen zur Kenntniß gebrachten Denkschrift des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamtes ist die Mittheilung enthalten, daß dem Herrn Reichskanzler ein Antrag auf Veranstaltung einer eingehenden Frmittelung über die Verunreinigung der Flußläufe durch
Industrie⸗Abfälle, weiterhin kber die Einwirkung dieser Flußverunreinigungen auf die mensch⸗ liche Gesundheit, endlich über die Mittel gegen etwa konstatirte Uebelstände und zwar hauptfächlich aus dem Grunde unterbreitet worden sei, weil diese Frage innerhalb des engeren Erhebungsbezirkes der Einzelstaaten einer befriedigenden Lösung nicht fähig sei, vielmehr zu eingreifender und umfassender Fassung im Gebiet dez ganzen Reiches dringend . Es ist damit anerkannt, daß die , über diese Angelegenheit der Kom⸗ petenz des Reiches unterstehe. In fh dessen richtet der Unter⸗ zeichnete an den Herrn Reichskanzler die Frage:
1) Ist ihm bekannt, daß in Preußen die Angelegenheit der , ,. als vollkommen entschieden angesehen und diefe
ntscheidung zur Grundlage administrativer Verbote und Zwangs⸗
verfahren gemacht wird?
2) Welche Schritte gedenkt er gegen dieses, der Kompetenz der Reichsregierung präjudizirliche Verhalken zu thun?“ .
Der Ern ent des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Hofmann, erklärte hierauf, es sei dem Reichskanzler bekannt, daß die preußische Regierung auf Grund eines Gutachtens der wissenschaftlichen Deputation für bas Medizinalwesen' eine allgemeine Anordnung, die Verunreinigung der Flußläufe betreffend, an die Ober ⸗Präsidenten erlassen habe, wonach bei der Anlage von, entsprechenden städtischen Anlagen immer die Erlaubniß des Staats⸗Ministeriums ein⸗ zuholen sei, und daß sie dlese Einwilligung bereits in be—⸗ stimmten Einzelfällen versagt habe. Der Reichskanzler habe hierin keinen Grund gesehen, seinerseits dagegen vorzugehen, da die preußische Regierung nur von ihrem verfassungsmäßigen Rechte der Aufsicht über das Medizinal⸗ und Veterinärwesen Gebrauch gemacht habe. Sie habe sich mit ihren Maßregeln auch nicht in ,. ruch mit den Intentionen der Reichs⸗ regierung gesetzt, welche letztere in absehbarer 9. nicht in der ö sein werde, einen Gesetzentwurf über diefe Materie vor⸗ zulegen.
Ein Antrag auf Besprechung der Interpellation fand nicht die nöthige Unterstützung.
Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗
Kanaljauche und
treffend die Revision des Servistarifs und der
Klasseneintheilung der Orle, welche der Kommissarius des Bundesraths, Geh. Aber ⸗Regierungs⸗ Rath Starke, mit einem Vortrage über die Entstehung und Natur dieser Vor⸗ lage einleitete. Es ergriffen ferner ierzu das Wort die . Rickert, Frhr. von Maltzahn-⸗Gültz und Dr. Schröder (Frieß⸗ berg). Die Vorlage wurde einer Kommission von 14 Mit- gliedern überwiesen. —
1 die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbe⸗Ordnung, fortgesetzé. Der Abg. Fritz sche stellte folgenden Antrag:
Der Reichstag wolle beschließen:
o S§. 119 ist als §5. 1192. folgender neue Paragraph ein⸗
zuschalten:
K. 1194. Wer mit Beihülfe gewerblicher Lohnarbeiter ein stehendes Gewerbe betreibt und eine Fabrik⸗, Werkstatt˖ oder Werkplatzordnung erlassen will, hat diefelbe von der Gemeinde⸗ behörde genehmigen zu lassen. Von der Gemeindebehörde nicht genehmigte Fabrlk⸗, Werkstatt⸗ oder Werkplatzordnungen haben für die Arbeiter keine verbindliche Kraft. Stellen sich bei An⸗ wendung derselben Uebel staͤnde heraus, fo sind sie von der Ge⸗ meindebehörde zu prüfen und abzuändern.
Die Fabrik-, Werkstatt⸗, bezw. Werkplatzordnungen sind den betreffenden Arbeitern zur Kenntnißnahme und Unterzeichnung vor⸗ zulegen. 6. den Arbeiter, der nicht unterzeichnet hat, ist die Fabrik⸗, Werkstatt⸗, bezw. Werkplatzordnung nicht verbindlich. ;
Die Fabrik⸗, Werkstatt⸗, bezw. Werkplatzordnungen müssen enthalten:
I) diejenigen Bestimmungen, welche auf Grund dieses Ge⸗ setzes in den Gewerbebetrieb, für welchen die Fabrik⸗, Werkstaft‘ bezw. r lam ung gelten soll, durch die zuständige Behörde vorgeschrieben sind;
2) Anfang und Ende: a. der Arbeitsschichten, b. der Pausen;
3) Zeit und Art der Lohnzahlung;
c Dauer der gegenseitigen Kündigungsfristen und Art der Kündigung.
Körperliche und Freiheitsstrafen, Geldbußen, sowie alle das Ehrgefühl oder die guten Sitten verletzenden Ahndungen in die 63 Werkstatt⸗, bezw. Werkplatz ordnungen aufzunehmen, ist verboten.
Ein Exemplar der behördlich genehmigten Fabrik⸗, Werk⸗ statt⸗, bejw. Werkplatzordnung ist in jedem Arbeitsraume an e n. aufzuhängen, wo es jedem Betheiligten zugäng⸗ ich ist.“
Gegen diesen Antrag sprachen die Abgg. Dr. Lasker und Richter (Hagen), für denselben der Antragsteller und der Abg. Rittinghausen. Schließlich wurde der Paragraph mit großer Mehrheit abgelehnt. Beim Schluß des Blattes bauerte die Berathung fort.
— Nach der vom 1 auf⸗ gestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über im Monat März d. Is. beförderte Züge und deren Verspätungen wurden auf 58 größeren Eisen⸗ bahnen Deutschlands (exkl. Bayerns), mit einer Ge⸗ sammtlänge von 36 139,53 km, an fahrplanmäßigen Zügen befördert; 11 470 Courier⸗ und Schnellzüge, 77 681 Personen⸗ züge, 37 413 gemischte und 68 515 Güterzüge; an außer⸗ fahrplanmäßigen Zügen: 649 Courier⸗, Personen⸗ und ge⸗ mischte, und 26 537 Güter⸗, Materialien! und Arbeitszüge. Im Ganzen wurden 574 305 725 Achskilometer bewegt, von denen 159 222 086 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 126 564 fahrplanmäßigen Courier⸗ Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten hin im Ganzen 522 oder 9,41 pCt., (gegen O, 88 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und Gees pCEt, im Vormotat). Von diesen Vers ätungen wurden jedoch 169 durch das Abwarten verspäteter . üge hervor⸗ gerufen, so daß aus im eigenen Betriebe der . Bah⸗ nen liegenden Ursachen 355 Verspätungen oder 0,28 pCt. (gegen 0, 20 ö. im Vormonat) der . Züge entstanden. In demselben Monat des Vorjahres verspätecken auf 55 Bahnen durch im eigenen Betriebe liegende Ursachen 300 Züge, gleich O25 pCt., sonach gio3 pCt. weniger. In Folge der Verspätungen wurden 94 Anschlüsse versäumt (gegen 74 in demselben Mo⸗ nat des Vorjahres und 81 im Vormonat).
— Nach einem Rescript des Finanz⸗Ministers vom 15. Dezember v. J. ist die Auffassung, daß nach dem Erlaß des Stempelgesetzes vom 26. März 1873 für Lizitations⸗ protokolle, welche die Stelle eines Pachtvertrages vertreten, nicht mehr der Protokollstempel, sondern nur der tarif⸗ mäßige Stempel von 13 C zu verwenden sei, eine irrige. ö dem 5. 2 des Gesetzes vom 26. März 1873 ist der Protokoll⸗ stempel nicht allgemein aufgehoben, sondern nur in so weit, als die im 8.2 unter Z erwähnten Ausnahmen nicht zutreffen. Nach diesen Ausnahmen unterliegen aber Protokolle, welche die Stelle einer nach anderweiter Bestimmung der Stempel⸗ tarife steuerpflichtigen Verhandlung vertreten, auch ferner der Stempelpflicht, und muß deshalb zu solchen Protokollen der Protokollstempel von 1,50 S verwendet werden, wenn auch der für das beurkundete Geschäft zu berechnende Werthstempel geringer sein würde.
— Der Han dels-Minister hat durch Erlaß vom 25. April d. J. unter Aufhebung der auf die Betriebs⸗Inspektoren bezüglichen Vorschriften der Reskripte vom 17. Sktober und 21. Dezember 1875 bestimmt, daß die früher dem Betriebs— Inspektor zur selbständigen Erledigung überwiesenen Geschäfte fortan auf die Eisenbahn⸗Kommifsion übergehen.
— Uebertragungen von Grundstücken, welche durch schriftlichen Vertrag und durch gerichtliche Auflassung⸗ erklärung erfolgen, sind gesetzlich nur einmal dem von inen und ähnlichen Uebertragungen des Eigenthümers zu entrich⸗ tenden Stempel unterworfen. Wird zu dem der Auflassung vorangehenden schristlichen Vertrage ein Stempel nicht ver⸗ wendet und sodann bei der Auflassung ein geringerer Kauf⸗ preis, als im Vertrage vereinbart war, angegeben und dessen 6 beantragt, so ist, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 11. April d. J., der Kontravenient nur zu einer K im vierfachen Betrage der Differenz ,, dem zu der Auflassungterklärung liquidirten und demjenigen Stempel, welcher von dem schriftlichen Kaufvertrag zu entrichten war, zu verurtheilen.
— Der Kaiserliche Gesandte im Haag, . von Canitz, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten me rwöchent⸗ lichen Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fun⸗ girt der Legations⸗Rath von Schmidth als als interimistischer Geschäftsträger.
Der General⸗Lieutenant von Neumann, Komman⸗ dant von Berlin und beauftragt mit Wahrnehmung der Ge⸗ 5 des Chefs der Landgensd'armerie, hat eine mehrwöchent⸗ iche Dienstreise zur Inspizirung der Gensd'armerie in' den Pro⸗ vinzen Schlesien, Poͤsen, Ost- und Westpreußen angetreten.
Aus Cattaro wird die Verwundung einer österreichischen
— In der Nacht vom 4. zum 5. d. M. ist der General der Infanterie z. D. von Brese⸗Winiary, Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, im 91. Lebensjahre hierselbst gestorben.
Briefsendungen ꝛc. für S. M. S. „El isabeth“ si d bis auf Weiteres nach Montevideo zu . 26
Posen, 6. Mai. In der heutigen zweiten Plenarsitzun des 20. ro vinzial⸗Landtages des ö Posen bildete der Landtagsmarschall vier Abtheilungen zur Vorberathung der vorliegenden Gegenstände, vertheilte bie letzteren an die betreffenden Vorsitzenden, beantwortete eine Interpellation und setzte die nächste Plenarsitzung auf Dienstag, den 7. d. M., 10 Uhr Vormittags an, in welcher voraus⸗ sichtlich sämmtliche Vorlagen zur Beschlußfassung gelangen, wonächst Nachmittags der Schluß des gegenwärtigen Landtages erfolgen dürfte.
(N. Pr. Ztg.) a telegraphischen Na . bgroßherzog i . gestern in St.
Sachsen . Altenburg. Altenburg, 5. Mai. Der „Magdb. Ztg.“ wird geschrieben: In der gestrigen Sitzung des Landtages referirte, nachdem für den Erlaß, betreffend die Ausführung der Reichs⸗Justizgesetze, eine besondere Kommission von fünf Mitgliedern gewählt war, Präsident Dr. Wagner über einen vor wenigen Tagen einge⸗ gangenen Erlaß, das künftige Ober⸗Landesgericht zu Jena. betreffend. Nach demselben ist das König⸗ reich Preußen bezüglich seiner landräthlichen Kreise Schleu⸗ singen, Schmalkalden und Ziegenrück dem gemeinschaftlichen thüringischen Ober⸗Landesgericht zu Jena beigetreten und des⸗ halb ein bezüglicher Vertrag zwischen den betheiligten Regie⸗ rungen abgeschlossen worden. Aus demselben ist hervor—⸗ zuheben, daß die Zahl der Rathsstellen um zwei vermehrt wird, diese zwei Stellen bei Errichtung des Gerichts und bei späteren Erledigungen auf Vorschlag Preußens besetzt werden, Preußen etwaige Bedenken gegen die Person der Vorgeschlagenen thunlichst berücksichtigen wird, dagegen auf Mitwirkung bei der Besetzung aller übrigen Stellen verzichtet. Weiter ist vereinbart: Die Beamten des Ober⸗Landesgerichts werden zur Versteuerung ihres Dienst⸗ einkommens nach den K , des Großherzogthums Sachsen herangezogen. Die euern fließen in die gemein⸗ schaftliche Kasse des Ober⸗Landesgerichts. Preußen führt bei Abstimmungen über die Angelegenheiten des Ober⸗Landes⸗ gerichts zwei Stimmen. Letzteres verfügt und erkennt als Das gemeinschaftliche thüringische Ober⸗Landesgericht / In diesen Vertrag hat die Fürstlich reußische Regierung älterer Linie (Greiz) nur unter folgenden Vorbehalten gewilligt, daß ihr bis Ende d. J. das Recht des Rück⸗ tritts von den betreffenden Verträgen zustehe und für den Fall, daß sie hiervon keinen Gebrauch mache, die Befugniß eingeräumt werde, anordnen zu können, daß in den aus dem 3 Reuß an das Ober⸗Landesgericht gelangenden Sachen der gedachte Gerichtshof als „Fürstlich reußisches älterer Linie Ober⸗Landesgericht⸗“ verfüge und erkenne und seiner Unterschrift das Fürstlich reußische Siegel beigefügt werde. In Folge dessen haben sich für diesen Fall die anderen betheiligten Regierungen eine gleiche Befugniß vorbehalten. Tritt Reuß vom Ver— trage zurück, so bleibt dieser und der Accessions vertrag mit Preußen in Kraft; nur wird dann die Zahl der Räthe des Gerichts von 14 auf 13 herabgesetzt. Alle diese Vereinbarun⸗ gen werden der Landschaft durch den bezüglichen höchsten Er⸗ laß zur Kenntnißnahme vorgelegt. Präsident Dr. Wagner hegte Bedenken, ob nicht diese Verträge, ebenso wie der Hauptver⸗ trag, der Landschaft zur Genehmigung, nicht blos zur Kennt— nißnahme vorzulegen seien, räth aber, dieses Bedenken nicht geltend zu machen, da die fraglichen Vereinbarungen völlig im Sinne des Hauptvertrags abgeschlossen sind. Er spricht ferner den Wunsch aus, es möchte wenigstens kein anderer betheiligter Staat von dem ohengedachten Vorbehalte des Fürstenthums Reuß entsprechenden Gebrauch machen, und beantragt, den Höchsten Erlaß zu den Akten zu nehmen, welchem Antrage die Landschaft einstimmig beitritt. — In der nun folgenden geheimen Sitzung über den Erlaß, betr. den Verkauf der K Bahn, wurde der Antrag der Finanzkommission (Referent Abg. Laurentius) auf Geneh⸗ migung des diesfallsigen Präliminarvertrags und der mit den Priyataktionãren der Eisenbahngesellschaft Gößnitz Gera be⸗ züglich der Abfindung der ersteren getroffenen Vereinbarung von der Landschaft ohne Debatte einstimmig genehmigt. Darauf wurde der Landtag vertagt.
Wien, 6. Mai. (W. T. B.) beabsichtigt die Regierung, an einem arlamenten in Wien unb Pest die
genehmigte Kreditforderung von ne den Modus der Beschaffung der
keit defensiver Vorkehrungen i matien (Boeche di Cattaro).
licht sol . 1 olgende An kun
ö.
ch und rasch zu bewerkstellige Hornby
m Freitag in Therapia mit dem englischen Botschafter
Lay ard unb kehrte am Sonnabend nach Ismid zurück, wo ,. englische Transportdampfer mit Kriegsmaterial und Torpedos eintreffen. — Aus Bu karest wird die anhal⸗ tende . frischer russischer Reservetruppen von Galatz nach n signalisirt.
n letzt ; Stadt werden Jo 066 In, letzt gengunter
ann russischer Reserve diskozirt. —
Mai. (WB. T. B.) Die „Presse⸗ laßt si aus Konstantinopel melden, die forte ha f . der Räumung Schumkas der Forderung . gefügt, werde aber Varna und Batum vorläufig nicht räumen.
— (W. T. B.) Gestern Abend versammelten sich die Klubs der Linken, des linken Centrums und der neue Fortschritts klub mit den ruthenischen Ab— geordneten, um die Mittheilungen der Regierung in Betreff des Ausgleichs mit Ungarn entgegenzunehmen. Im Klub der Linken erklärte Finanz⸗Minister Baron Pretis, den Parlamenten werde im Einvernehmen mit Ungarn morgen eine Vorlage zugehen des , , daß der Antheil beider Regie⸗ rungen am Bankertrage fur die Dauer des Bankprivilegiums zur Abschreibung der S80⸗Millionenschuld verwendet werde und daß nach Ablauf des Bankprivilegiums 30 Proz. des Restes in 50 gleichen und unverzinslichen Jahresraten' von Ungarn an die im Reichsrathe vertretenen Länder entrichtet würden. Eine Anzahl weiterer Differenzen sei durch gegen⸗ seitiges Entgegenkommen beider Regierungen geschlichtet. Der Finanz-Minister erörterte hierauf, den bereits bekannten Mit⸗ theilungen der Journale entsprechend, die Art und Weise der Schlichtung der einzelnen Differen en, insbesondere in Betreff der Bankfrage, der Finanzzölle, der Industriezölle, des Lloydvertrages, der Branntweinsteuer und der Restitutions⸗ frage. Bezüglich der letzteren werde von beiden Regierungen auf der den Auotendeputationen übergebenen Vorlage beharrt, ferner solle die bisherige Quote von 360 zu 70 Prozent und der Abzug eines Präzipuums von 2 Proz. zu Lasten Ungarns beibehalten werden. Die Regierung fehe ihre Thätig⸗ keit bezüglich der Ausgleichs vereinbarungen mit Ungarn als abgeschlossen an und hoffe, daß die Gesammtheit derselben die Zustimmung des Reichs raths erlange. Die Ausgleichsverein⸗ barungen müßten in ihrem Zusammenhang aufgefaßt werden, die Ablehnung auch nur einzelner Theile derselben würde den ganzen Ausgleich scheitern machen. Im Klub des linken Cen⸗ trums gab der Minister⸗Präsident Fuͤrst Auersperg, im neuen TFortschritts lub der Handels⸗Minister Chlumecky die nämlichen . ab.
DWT. B.), Die Reise des Grafen S uwalo nach St. Petersburg wird von den . all . als ein friedliches Symptom interpretirt. Die „Presse“ be⸗ merkt bezüglich der bevorstehenden Vorlage wegen der Be⸗ deckung des Kredits von 60 Millionen, daß der öster⸗ reichischen Negierung bei eventuellen militärischen Maßnahmen offensive Aktionen und Feindseligkeiten gegen irgend eine Macht fern lägen und daß es fich nur um defensi ve Maßnahmen zum Schutze der Interessen der Monarchie handeln könne. Eine Besetzung Bosniens stände nicht nung. Es fanden nur zwischen der Oesterrei
Schweiz. Bern, 6. Mai. (Cöln. 3tg.) Durch die gestrige Neuwahl des Berner Großen Rathes ist e , . Partei etwas verstärkt worden, indessen bleibt die Mehrheit den Liberalen.
Großbritannien und Irland. London, 6. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Schatzkanzler Northeote auf eine Anfrage , daß lebhafte Verhandlungen zwischen
ngland und Rußland im Gange gewefen und noch im Gange seien; jetzt in eine Diskussion darüber einzutreten, würde jedoch dem Staatsinteresse zum Nachtheil gereichen. Die Unterhandlüngen wegen der Beendigung der Unruhen in ThesFsalien seien dem Abschlusse nahe und er hoffe, die Pacifikation der dortigen Gebiete werde bald erzielt werden. Faweett und Campell griffen die Regierung wegen der Verwendung ind ischer Truppen in Europa an und äußerten Zweifel daran, daß dieser Schritt ein weiser sei. Ueberdies berge derselbe die Gefahr, daß die indischen Truppen auch in Eng⸗ land verwendet werden könnten. Harcourt bezweifelte, daß die Regierung überhaupt ein Recht besessen habe, indische Truppen ohne Zustimmung des Parlaments zu verwenden. Der Schatz⸗ kanzler Nort heote vertheidigte das . der Regierung. Der gedachte Schritt sei zweifellos ein sehr wichtiger, aber in der That doch nicht mehr und nicht weniger, als die einfache Weisung, militärische Streitkräfte aus einem Theile des Reiches nach einem anderen Theile des Reiches zu versetzen. Dem Parlament stehe bezüglich dieses Schrittes dasselbe Recht zu, wie bezüglich aller englischen Streitkräfte, nämlich das Recht, die Kreditforderung, die in Bezug darauf eingebracht werde, zu ö Im Uebrigen müsse er an seiner vor den Ssterferien a gegebenen Erklärung festhalten. Die Politik der Negierun sei unverändert dieselbe, zu erhöhter Be⸗ sorgniß liege einerlei Grund vor. Die Politik der Regierung sei auf die erbeiführung einer friedlichen und befriedigenden Lösung der Orientfrage gerichtet. Er könne nur wiederholen, daß er keinen Grund sehe, anzunehmen, daß jezt eine gerin⸗ gere Wahrschein lichkeit für eine friedliche Lösung bestehe als vorher. Immerhin könnte aber die Hoffnung der Regierung etäuscht werden, und deshalb seien Vor ichtsmaßregeln nöthig. ach Erledigung der auf die Entsendung indischer Truppen nach Europa bezüglichen Debatte machte der Deputirte Faw⸗ ett die Andeutung, daß er einen rotest gegen eine Ver⸗ wendung indischer Truppen ohne ustimmung des Parla⸗ ments beantragen werde, falls kein einflußreicheres Mitglied diese n n übernehmen sollte.
— (W. T. B. ) Das ö Bureau“ meldet, der a ch Botschafter, Gra Schuwaloff, werde im Laufe dieser Woche in St. Petersburg erwartet. Seiner Reise dorthin werde große Bedeutung beigelegt. Sein Auf⸗ enthalt daselbst werde nicht über 14 Tage dauern.
— TX. Mai. (W. T. B.) Die „Times“ bespricht die Reise des Grafen ,, nach St. Peters⸗ burg und meint, wenn es dem Grafen Schuwalo elingen sollte, das russische Kabinet von den wirklichen An cen der englischen Regierung und davon zu überzeugen, daß die Regierung an diesen Ansichten festhalten wolle, so würde die Reise kaum ermangeln, einen für den Frieden günstigen
Schildwache durch einen Montenegriner gemeldet.
Einfluß auszuüben. Niemand hege das Vertrauen, daß
das türkische Regiment in Bulgarien wiederhergestellt wer⸗ den könne, selbst nicht unter den Dire le. die die abe, un
Konstantinopeler Konferenz vorgeschlagen land könne billiger Weife ver = da des Krieges in vielen Punkten ni werden dürften. Rußland werde es
rig finden, Abmachungen Yemen, dur
von einem entsprechenden Einflusse auf di
geschlossen werde. Die englische Regierun
an diesen Ansichten fest. England sei unn iebig im Punkte
des Widerstandes ge ein Uebergewicht Rußlands in der osung irgend wel⸗
Frankreich. Paris, 4 Mai. Die „République franzais e schreibt: „Wir erhalten von allen Seiten die besten Nachrichten über die erste Einberufung der Land wehr. Am 27. April, Morgens wurden die Cadres des ersten Ba⸗ taillons jedes der 145 Infanterie⸗Regimenter dieser Armee und die Cadres der zu der ersten Serie gehörigen Batterien von den Cadres der rie⸗ und Artillerie⸗Regimenter des aktiven zlichste Weise empfangen. Die Landwehrca ndig erschienen, denn ein Jeder hatte dem an ihn ergangenen Ruf Ehre machen wollen. Die Offiziere aller Waffengattungen der aktiven Armee haben überall den neuen Waffengenossen die wohlwollendste Auf⸗ nahme bereitet und ihnen unzweifelhafte Beweise lebhafter Sympathie gegeben dadurch legten sie ihren glühenden Wunsch an den Tag, zu der Organisirung der Landwehr beizutragen, und haben seitdem keine Gelegenheit versäumt, ihm nachzukommen. Zwischen den Offizieren beider Heere stellte sich fogleich das kameradschaftlichste Verhältniß her, aus dem in allen Corys ohne Ausnahme die vollständigste Eintracht erwuchs. Was die Mannschast betrifft, so ging ihre Reise allenthalben mit der größten Ruhe, ohne irgend welche Störung oder Kundgebung von Statten. In gewissen Regimentern war nicht ein einz ger Mann ausgebrieben. Im Allgemeinen beträgt die Zahl der Fehlenden nicht 1 Prozent. Dieses Resultat ist ungemein erfreulich, weil es zeigt, wie stark in unseren Bevölkerungen das J Pflicht ist. Nicht weniger staunenerregend ist die Raschheit, mit der die Landwehrmänner gekleidet, bewaff⸗ net und ausgerüstet wurden; einige Stunden haben genügt, um die Bürger in Soldaten zu verwandeln und die Compagnie zu organisiren. Dann schritt man sogleich zu der an . der Cadres von den Truppen, und der erste Kern der Landwehr war gebildet.
So sind wir denn endlich im Besitz dieser auf dem zweiten Plane stehenden Armee, gegen welche so viele hestige und unpatriotische Angriffe von jenen Parteimännern gerichtet worden waren, die auch dann keine Rücksicht kennen, wenn es sich um das mäch⸗ tigste aller Interessen, die Vertheidigung des Landesgebiets, handelt. Wie schätzen wir uns glücklich, den Erfolg dieser Einrichtung konstatiren zu können, welche, wir können es nicht genug wiederholen, einen gewaltigen Einfluß auf unsere künf⸗ tigen Geschicke üben wird. Es handelt sich hier nicht um die Bildung einer für Eroberungskriege bestimmten Offensiy⸗ armee, sondern um eine Streitmacht, deren Aufgabe es ist, den heimathlichen Boden gegen fremde Eroberer zu vertheidi⸗ gen. Die Landwehr ist im Grunde nur eine schirmende Aegide und je stärker sie ist, desto sicherer verschafft sie uns jenen Frieden, welchem die französische Republik einen so hohen Werth beimißt; denn jetzt weiß das Ausland, daß hinter ihrer aktiven eine zweite Armee steht, die ausschließlich der Vertheidigung von Haus und Herd geweiht ist.
Sobald die Compagnien der ersten einberufenen Ba⸗ taillone gebildet waren, begann der militärische Unter⸗ richt, welcher die Cabres wie die Soldaten acht bis zehn Stunden täglich beschäftigt. Daraus ersieht man, daß keine Heit verloren und die Uebungsperiode gewissen⸗ haft ausgefüllt wird. Diese zerfällt in zwei Abtheilungen: während der ersten, die noch jetzt anhält, werden die Eadres und Soldaten der Landwehr von den Cadres der aktiven Armee unter⸗ richtet; während der zweiten ist den Cadres der Landwehr die Leitung 63. Mannschaften anvertraut, so daß sie sich, indem sie ihre oldaten unterrichten, selbst im Kommando üben. . wird sich der relative Werth der Offiziere zeigen. Die
bersten der aktiven Armee . Befehl erhalten, die Land⸗ wehr⸗Offiziere, die nicht auf der ohe ihrer Aufgabe stehen sollten, zu bezeichnen. Einem ministeriellen Rundschreiben zu⸗ folge müssen die Offiziere, deren Bildungsgrad als ungenü⸗ gend befunden wird, nach der Auflösung der Serie, der sie angehören, zurückbleiben. Dieses Mittel . uns dem Zwecke nicht zu entsprechen. Auch kann es höchstens auf Sub⸗ altern Offiziere Anwendung finden und, ist dagegen bei höhe⸗ ren Offizieren unausführbar. Daher müssen die höheren Offiziere und insbesondere die Carysbefehlshaber, deren Un⸗ tüchtigkeit sich herausstellt, unerbittlich beseitigt werden; sonst sind die Existenz, die Lebenskraft und die . der Land⸗ 33 gefährdet. Sie ins Leben zu rufen, war aber mit solchen Schwierig eiten verbunden, daß heute zu ihrer Erhaltung die energischen Mittel nicht gescheut werden dürfen.“ Versailles, 6. Mai. (W. T. B.) In der Depu⸗ tirten kammer kündigte heute der bonapartistische Abg. Mitchell eine Interpellation über die Mittheilung der diplomatischen Korrespondenz an. Die Berathung hierüber ist auf Donnerstag festgesetzt worden. Der Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Erhöhung der Offizierspensio⸗ nen, wurde angenommen.
Italien. Rom, 6. Mai. (W. T. B.) In der heu⸗ tigen Sitzung der Deputirtenkammer erklärte in Beant⸗ wortung einer Interpellation Nicotera's über den hier tagenden republikanischen Kongreß der Minister⸗ Präs ident Cairoli: es sei dem Kongreß irgend eine Be⸗ deutung nicht beizulegen; einzelne auf demselben gefallene un⸗ ziemliche Aeußerungen vermochten weder bie öffentliche Ruhe . stören, noch auch die Beziehungen zu den auswärtigen ächten zu trüben. Der Minister des nnern, . nardelli, fügte hinzu, daß das von der egierung dem Kongresse gegenüber beobachtete Verfahren den Gesetzen entspreche, und daß die Haltung der Regierung Anlaß gegeben abe, die starke Konsolidirung der inneren Ordnung Italiens ennen zu lernen. Die Mäßigung der Regierung werde der⸗ selben genügende Kraft und Autorität verleihen, um im Falle
einer sozialen Gefahr oder der Verletzung der Gesetze mit un⸗
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