1878 / 114 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 May 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Zweitens; ;

„Da nach Art. 13 dieser Konvention die aus Deutschland importirten Wahren, die in der Konvention aufgezählt sind, bei der Einfuhr in Rumänien mit einer gleichen Abgabe belegt werden können, als sie nach 6 des Vertrages Seitens der rumäͤ⸗ nischen Staats- oder Munigipalbehörden in der Besteuerung gegen den bisherigen Zollsatz erhöht werden; da ferner die rumaͤnischen Munizipien ein sehr weitgehendes Besteurungsrecht besitzen, hat die Reichsregierung Vorsorge getroffen, daß der deutsche Handel ea einen Mißbrauch dieses Rechtes Seitens Rumänien geschützt werde.

Der Kommissar des Bundesraths, Geh. Ober⸗-Reg.⸗Rath uber, antwortete auf die erste Frage, daß die fragliche, den remdenverkehr in Rumänien äußerst beschränkende Bestim⸗

mung seit einem halben Jahre vollständig aufgehoben sei. Der Schutz gegen die eventuellen in der zweiten Frage bereg⸗ ten Mißstaͤnde liege in Art. 15, wonach der Oktroi in Ru⸗ mänien den höchsten Satz der durch die gegenwärtig gültigen rumänischen Gesetze festgesetzten bezüglichen Abgaben nicht übersteigen dürfe.

Der Abg. Dr. Lasker bemerkte, er habe äußerlich ver⸗ nommen, daß die Wohlthat dieses Vertrages nicht allen deut⸗ schen Staatsbürgern in gleichem Maße zu Gute kommen solle. Er frage 1

Faßt die deutsche Regierung den vorliegenden Vertrag so auf, daß dessen sämmtliche Artikel ohne irgend welche Ausnahme auf alle deutsche Bürger ohne Unterschied Anwendung finden? Würde sie für den Fall, daß über den beregten Punkt mit dem anderen Kontrahenten ein Streit entstände, jeder Schädigung des Vertrages, welche gestützt wäre auf eine Unterscheidung der deut⸗ schen Staatsbürger nach ihrer Konfession, mit Entschiedenheit ent⸗ gegentreten?“

Hierauf ergriff das Wort der Bevollmächtigte zum Bun⸗ desrath, Staats⸗Sekretär des Auswärtigen Amtes, Staats⸗

Minister von Bülow:

Meine Herren! Der e Vorredner hat bei der eben gestellten Frage für deren Veranlassung und Zweck an die Sympathien des hohen Hauses appellirt. Ich stelle voran, daß die Sympathie der Reichsregierung sich vollständig auf demselben Felde bewegt und dasselbe Ziel vor Augen hat. Ich will so wenig wie der Herr Vor— redner auf die handelspolitische Frage eingehen, die hier angeregt worden ist. Ich glaube, die näheren Erörterungen, die darüber statt⸗ finden können, werden immerhin nachweisen, und zwar noch mehr, wie schon zu meiner Befriedigung anerkannt worden ist, daß dies ein vortheilhafter, nützlicher und nothwen iger Vertrag ist. Ich muß aber auf die andere Frage, auf die, welche eben von dem Herrn Vorredner angeregt worden ist, etwas näher eingehen, um die Stellung der Re⸗ gierung zu kennzeichnen, und ich hoffe, daß die Auseinandersetzungen im Stande sein werden, wenn ich sie etwas vollständiger gefaßt und rückhaltslos gegeben, den Herrn Vorredner zu überzeugen, daß zu der Annahme, als habe die Reichsregierung jenen Grundsatz, an den derselbe mit vollem Rechte appellirt, in diesem Vertrage verletzt, be= einträchtigt, ere brdet kein Grund vorhanden ist.

Der Vertrag, um den es sich heute handelt, ist schon längere Zeit verhandelt worden, er hat auch für unsere auswärtigen Verhält- nisse eine große Bedeutung, die Ressorts, die sich mit handelspoliti⸗ chen Fragen zu beschäftigen haben, wünschten ihn, das Auswärtige

mt hat seinerseits die Verhandlung gern aufgenommen, und als vor 4 oder 5 Jahren die Frage angeregt wurde, ob ein solcher Vertrag ab⸗ zuschließen sei, hauptsächlich den Gesichtspunkt im Auge gehabt, dem Fürstenthum Rumänien, dem das souveränen Staaten zustehende Ver⸗ tragsrecht von der Pforte bestritten wurde, durch den Abschluß einer Dandelékonvention eine Stütze zu geben; in diesem Sinne hat Deutschland gleichzeitig mit Rußland und Oesterreich Verhandlungen eingeleitet. Wir sind später, als die Verhältnisse sich weiter entwickelten, nur in dem Wunsche bestätigt und be— stärkt worden, Rumänien entgegenzukommen und gleichzeitig unserm Ausfuhrhandel und unserer Industrie diejenige Sicherstellung zu geben, die bei den dort von andern Seiten angeknüpften Verhand⸗ lungen, bei der großen Konkurrenz, bei dem dort beabsichtigten höheren autoncmen Zolltarif immer nothwendiger wurde. Wir begegneten indeß bei der Einleitung der Verhandlungen einer großen Schwierig keit; die rumänische Gesetzgebung und Verfassung, wie das dem Hause bekannt sein wird, hat vom Pariser Frieden her, der Rumänien, die damalige Moldau und Wallachei, grün⸗ dete, gewisse Bestimmungen eingeführt und insofern sind sie verfassungsmäßig, wonach nur die eigentliche Moldau⸗Wallachen als Staatsbürger im vollen Sinne des Wortes betrachtet werden, die Rumänen isrgelitischer Konfession werden fortdauernd als Fremde betrachtet, haben also nicht die vollen staatsbürgerlichen Rechte, die die Rumänen nach der Verfassung haben. Daraus hat sich w. iter ein Druck gegen die Israeliten entwickelt in sogenannten Reglemen⸗ tirungen, Polizeiv rordnungen über das Niederlassungsrecht und andere Beschränkungen, die, wie ich gehört habe, jetzt theilweise aufgehoben sind, indeß aber immer noch genügen, um zu Klagen Veranlassung zu geben. Als wir die Verhandlungen anfingen, war unsere erste und einfache Forderung die, welche voll⸗ ständig dem Grundsatze entspricht, den der Hr. Dr. Lasker voran stellt, daß alle diese Beschränkungen egenüber den Deutschen auf⸗ gehoben würden; die Reichsregierung thefᷣ vollkommen die Ansicht, daß der Deutsche im Auslande als solcher, obne Rücksicht auf das Glaubentbekenntniß, die Rechte hat und in Anspruch nehmen kann, welche ihm durch die Reichsverfassung, durch deren Geist und Sinn, sowie durch spezielle e gewährleistet sind. Der Deutsche als solcher tritt auf und hat schon nach dem Schluß des dritten Artikels der Reichsverfassung vollständig gleichmäßigen Anspruch auf den Schutz des Reiches, wohlgemerkt: je nach den Ver⸗ hältnissen und je nach der Lage des Landes, mit dem wir zu thun haben; wir können nicht erwarten, sei es in Amerika, sei es in ein= zelnen Ländern Europas, daß, vollständig diejenigen Grundsätze, diejenigen 2 und Garantien, die wir unseren Bürgern im ganzen Reiche geben und aufrecht halten, als ein Palladium, daß diese Überall unmittelbar und vollständig zur Anwendung kommen. Wir ind Ueberlieferungen übler Art, Fanatismus, ,,, in verschiedenen Laͤndern, sei es gegen Protestanten, fei es gegen Israeliten, sei es gegen Andere, begegnet, und können nur wünschen und hoffen, unsererseits solchen Zuständen gegenüber Schritt für Schritt weiter zu kommen. Daß das, was rechtlich zu wünschen wäre, nicht unbedingt und sogleich erreichbar sei, hat sich leider bei diesem Falle gezeigt; ein souverainer Staat hält seinen Standpunkt fest, aber wir haben doch mancherlei nützliche Verträge abgeschlossen auch mit Ländern, wo man nicht eine vollständige Gewähr leistung erhalten kann, wir müssen eben die Dinge nehmen wie sie sind, und die Hauptsache im Auge behalten. Hier war nur das Eine, als wir den Vorschlag machten und festhielten, durch zwei Jahre hindurch uns die volle Bürgschaft der Gleichberechtigung aller Deutschen zu geben, solche dortigerseits abgelehnt wurde, nicht mit Rücksicht auf die deutschen Ifraeliten, noch weniger aus allgemeinen Gründen, sondern mil Berufung auf die dortigen b6e h speziellen Landesverhältnisse und Zustände. Gs sind ungefähr 708 deutsche Israeliten in Rumänien, I6 00 galizischen . es sind gußerdem im Lande, wenn ich recht be— richtet bin, an 200 000 Eingeborne, die alle als Fremde da⸗ stehen. Man sagte uns: wir können euch das nicht ein räumen, wir können es um so weniger, als es eine Wirkung haben würde, die sich unserer Macht, der Regierungsgewalt entziehen würde. Es wird uns nicht möglich sein das zu thun, vielmehr ver⸗ langen wir von euch, daß ihr unsere Gesetzgebung als für Deutsch⸗ land verbindlich anerkennt. Dahei stand die Sache zwei Jahre still, worauf man denn lief it erklärte, unter diesen Umständen werde kein Vertrag möglich fein. Darauf sind wir denn im vorigen Sommer auf einen Ausgleich, auf ein ompromiß gekommen, was

Ibnen jetzt vorliegt im Vertrage, und namentlich in der Fassung des zweiten Artikelgz, und in welchem die er., ob das. Glaubens betenntniß des. Fremden terschied macht hinsichtlich der Rechte, die er in Anspruch nehmen lann und soll, hinsichtlich des Schutzes, der ihm von dem Lande zu Theil wird, in keiner Weise berührt worden ist. 336 e ist zur Zeit abgesetzt worden, wir haben nicht anerkannt, nicht begründet, nicht zugegeben, was unserm Standpunkt widerspräche und haben ein⸗ fach gesagt, wir schließen auf dem Standpunkt der meistbegünstigten Nationen ab. Diejenigen Rechte, die wir hatten, die Andere erworben haben oder noch erwerben, werden auch wir haben. Dadurch haben wir nach unserer Ueberzeugung in dieser Konvention, indem wir mit Rumänien den Artikel 2 rereinbaren, in keiner Weise die Beurtheilung der Rechte der dort lebenden deutschen Staatsangehörigen von dem religiösen Bekenntniß abhängig gemacht, haben solches weder begründet, noch i anerkannt. Insofern daher in der Anfrage, deren rücksichtsvolle Redaktion ich vollständig anerkenne, insofern in der Anfrage Bezug genommen wird auf die Wirkung, auf den Inhalt dieses Vertrags, auf die Folgerungen, die aus diesem Vertrage, auf dessen Wortlaut ich mich zu beziehen habe, abgeleitet werden können, würde ich keinen Anstand nehmen, dieselbe zu bejahen, vollständig und aufrichtig, wie ich gesagt habe, daß ich antworten würde. Ich. ni aber freilich binn, daß ich damit nicht die Bürg⸗ schaft übernehmen kann, daß nicht von anderer Seite, weil die fak⸗ tischen Zustände sind, wie sie sind, durch Reglementirungen und andere Umstände nicht einmal Schwierigkeiten entstehen könnten, ich kann aber mit derselben Offenheit und Bestimmtheit sagen, daß in dem Falle die deutsche a ihrerseits sowohl die aus dem Vertrage gegebenen Rechte, als die vor dem Vertrage geltend gewesen sind, vollständig aufrecht erhalten und dafür eintreten wird

Ich bin daher überzeugt, meine Herren, daß, wenn Sie diesen Vertrag genehmigen, für den großen Grundsatz, den ich vollständig anerkenne, und gegen den einen Vertrag zu schließen, nach meiner Meinung die Reichsregierung weder berechtigt ist, noch je den Ge⸗ danken gefaßt hat; ich bin überzeugt, wenn Sie diesen Vertrag an⸗ nehmen, die Stellung unserer israelitischen Landsleute, soviel deren in Rumänien sind, nicht schlechter werden wird, wie vorher, sondern besser. Ich werde in diesem Vertrauen namentlich auch dadurch bestärkt, daß unsere Verhältnisse, selbstlos und wohlwollend, wie Deutschland Rumänien gegenüber steht, im Wesentlichen durchaus gute 6 sind, daß alle Intercessionen, die wir eingelegt, immer

erücksichtigt worden sind, daß in den letzten sechs 4 nur eine Reklamation zu Gunsten eines Israeliten dort erhoben worden ist, und unserem Antrage gemäß vollständig erledigt wurde. Ich werde noch mehr in diesem Vertrauen bestärkt durch die Ueberzeugung, daß dieses Land, das nach Jahrhundert langem Drucke, jetzt nach hartem und rühmlichem Kampfe diejenige Selbständigkeit errüngen hat, die für die ganze stagtliche und moralische Existenz eines Landes die Grundbedingung ist, daß dieses Land Schritt für Schritt, freilich nicht mit einem Male, und indem es in einem Vertrage seiner e, in solchen Dingen etwas vergäbe, erkennen wird, daß wenn ein Land eintreten will in die europäische Staatenfamilie, in leichberechtigter Selbständigkeit, es vor allen Ear er ein Ende machen muß, welche diese Ebenbürtigkeit geradezu ausschließen müssen. Ich bin der Ansicht, ö. eg nicht möglich sei, daß das Land, dessen Bürger jetzt sämmtli

ohne Unterschied des Glaubens, für ihre Unabhaͤngigkeit gekämpft haben, nicht überlieferte Vorurtheile und Schwierigkeiten überwinden sollte, die wir an und für sich nicht zu beurtheilen berechtigt sind, die aber auch auf Fremde unter Umständen ihre Schatten und Schlimmeres werfen und zwar überwinden durch eine verständige, einsichtsvolle und vorurtheilsfreie Regelung dieser Verhältnisse. Ich bin um so mehr davon über eugt, als einzelne für uns sehr erfreuliche Data schon vörliegen für die Möglichkeit, auf dem Wege vorwärts zu kommen. Ich will, was die Konvention angeht, einschieben, daß die österreichische Konvention, die bekanntlich anderweite Anerkennungen enthält, bereits den Vortheil gehabt hat, daß städtischer Grund und Boden im Werthe gestiegen ist, aber weil alle Staatsbürger, Fremde in Rumänien jetzt Häuser kaufen können. .

Das sind erst kleine Zeichen, ich bin aber überzeugt, daß in Rumänien selbst man in einigen Jahren so weit sein wird, daß Über die Rechte der Fremden kein Zweifel sein kann.

Endlich aber, um darauf zurückzukommen: ich bin überzeugt, daß die deutsche Reichsregierung die Pflicht hat und das Recht geltend machen will für jenen großen Grundsatz, für die gesetzliche, verfassungs⸗ mäßige Regelung der Gleichberechtigung aller Glaubensbekenntnisse, in jenen Landern einzutreten, deren Ordnung ietzt die nächste Zukunft bringen kann und von Europa erwartet wird. Die Gelegenheit liegt ja jetzt nahe, sie wird bald kommen und wird von der Reichsregte⸗ rung mit Ernst benutzt werden. Welche Grundsätze es in der Ruͤck—⸗ sicht sind, von denen wir geleitet werden, erlaube ich mir aus einer Antwort nachzuweisen, die am 28. Februar an den Voꝛrstand der zahl⸗ reichen jüdischen Gemeinden erlassen ist, welche in gleicher Angelegen⸗ heit, nämlich wegen der bedauerlichen Lage ihrer Glaubensgenossen in verschiedenen, hen halb türkischen Ländern sich gewendet haben. ,, ist im Auftrage des Reichslanzlers von mir geantwortet worden:

Se. Durchlaucht haben von dem Inhalte mit Interesse Kenntniß genommen und mich beauftragt, darauf Nachstehen⸗ des ergebenst zu erwidern: Der Herr Reichskanzler wird, wie bisher, so auch künftig gern jede geeignete Gelegenheit benutzen und seine Theilnahme für die Erfüllung der in jenen Vorstellungen dargelegten Wünsche zu bethätigen. Der Zeitpunkt, zu welchem der Versuch einer solchen Einwirkung zu machen E wird, läßt sich . mit Bestimmtheit nicht vorhersehen; sollten indessen die

Verhandlungen der aus Anlaß der gegenwärtigen ,,, handlungen in Anregung gebrachten Konferenz eine Möglichkeit da⸗ zu ö so wird der deutsche Bevollmächtigte alle Bestre⸗ bungen unterstuͤtzen, welche dahin zielen, daß den Angehörigen jed⸗ weden Religionsbekenntnisses in den betreffenden Ländern dieselben Rechte und Freiheiten zu Theil werden, welche ihnen in Deutsch—⸗ land verfassungsmäßig gewährleistet sind.

Die Gelegenheit wird, wie ö vermuthlich sehr bald kommen, der Weg, der der deutschen Reichsregierung dann vorgezeichnet ist, ist klar, ö. wird die Gelegenheit mit Freude benützen und, sollten noch Schwierigkeiten in Rumänien entstehen, was ich, wie gesagt, nicht glaube, entstehen aus der unvollkommenen inneren Ordnung der dortigen Verhältnisse, aus der Frage, wie weit das Reglementirungs⸗ recht u. s. w. geht, sollte dieses gegen Deutsche geltend gemacht werden, so haben wir die doppelte Aufforderung, eine Pflicht zu er⸗ füllen, die uns in jeder Rücksicht willkommen sein und hoffentlich zu gutem Ziele führen wird.

Der Abg. von Kardorff beurtheilte diese Handelskonven⸗

tion nicht so günstig, wie der Abg. Molinari, und berührte dabei das ganze Gebiet der wirthschaftlichen Gesetz⸗

e Er fand in dem vorliegenden Vertrage Dunkel⸗

Dingen den Uebel

eiten. Bezüglich der Klausel, der „meistbegünstigten sation“ war er, entgegen dem Abg. Molinari, der AUn⸗ sicht, 2 dieselbe keineswegs vortheilhaft sei, wie er das aus der Entstehung und Natur derselben zu erweisen suchte. Ab⸗ gesehen von den sonstigen Bedenken . er dafür, daß gegen⸗ wärtig nicht der geeignete Moment sei, mit Rumänien einen solchen Vertrag abzuschließen; indeß erklärte er, daß er den⸗ noch den Vertrag nicht ablehnen werde.

Hierauf, führte der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Hofmann aus, der Vorredner habe betreffs der Nachtheile der Begünstigungsklausel auf Frankreich, Bel⸗ gien und England exemplifizirt und habe dann gefragt, welche Vortheile die Klausel gegen deren Nachtheile biete. Allerdings müsse man mit der Klausel der Meistbegünstigung

einen

vorsichtig umgehen, da dieselbe leicht gefährlich wer⸗ den könnte. ie Konvention präjudizire in keiner Weise, sie könne uns nicht hindern, unseren Zoll⸗ tarif so zu gestalten, wie es unsere einheimische Produktion erfordere. Deshalb brauchten wir auch nicht zu warten, bis der deutsch⸗österreichische Handelsvertrag erneuert sei. Dieser

Vertrag sei allerdings präjudizirlich, und wenn der Vor⸗ redner bei demselben im heutigen Sinne über die Meist⸗ . gesprochen, dann würde man darauf ein⸗

6 en können. Durch die Konvention werde Deutschland in einer Weise gehindert, Zollmaßregeln zu ergreifen, die es für nothwendig halte, und ebenso wenig werde seine Produktion durch den Vertrag irgendwie geschädigt werden.

Der Abg. Dr. Bamberger wies zunächst auf die politische Bedeutung, welche diese Konvention in Hinsicht auf die staat⸗ liche Stellung Rumäniens habe, hin. Große handelspolitische Vortheile erwarte er von derselben nicht, da Rumänien auch Großstaaten, welche keine Handelskonvention mit ihm abge⸗ schlossen hätten, nicht ungünstiger behandeln könne, als Deutsch⸗ land. Er wünsche Auskunft darüber, ob durch diesen Ver⸗ trag auch die deutsche Lederindustrie genügend geschützt werde. Der Abg. Dr. Frühauf führte aus, daß der Vertrag doch kein so minimales Interesse habe, wie der Abg. von Kardorff an⸗ 1 scheine. Er müsse der Regierung seinen Dank aus⸗ . weil diese Handelskonvention einen bedeutenden

ortheil für vielfache industrielle Kreise mit sich bringe; be⸗ sonders wisse er von seinem Wahlkreise, daß mehrere Eta—⸗ blissements sich ur dadurch über den Nothstand hinweggehol⸗ fen hätten, daß sie nach Rumänien exportirten.

Damit schloß die erste Berathung.

Bei der zweiten Berathung kam der Abg. Dr. Lasker auf die bereits in der ersten Lesung von ihm angeregte Frage der Stellung der deutschen Israeliten in Rumänien zurück und erklärte sich durch die ertheilte Antwort nicht befriedigt.

Hierauf erwiderte der Staats⸗Minister von Bülow:

. Ich habe in meiner vorigen te, ,,. die Ansichten dargelegt, die Absichten ausgesprochen, von denen die Regierung gegenüber dieser wichtigen Frage geleitet ist. Ich habe namentlich hervorgeho⸗ ben, daß, was die prinzipielle Frage angeht, dieselbe bei der ersten geeigneten Gelegenheit um die Sache beim richtigen Namen zu nennen bei derjenigen Konserenz, die die staatliche Stellung Rumäniens ordnen und im Einklang mit den Wünschen und Rechten des uns befreundeten Landes ordnen wird, die Gelegenheit gern ergreifen werde, um hinzuwirken auf eine befrie⸗ digende Lösung dieser Frage. Ich bin dabei davon ausgegangen, daß ich die Verhandlung einer Handelskonvention nicht für die geeignete Gelegenheit halten könne und werde, auf die Lösung einer Frage hin⸗ zuwirken, die nicht blos uns angeht und die Stellung unserer Lands leute und nicht blos die hier angeregte Prinzipienfrage. Das würde nicht stimmen mit der Kenntniß der Verhältnisse, die wir haben, mit den Er⸗ fahrungen, die wir in den Verhandlungen, die egen mit gutem Willen geführt sind, gemacht haben, das verbietet sich schon durch den Um! daß ja hier Fragen begriffen werden, die in allge—⸗ meinen europäischen Verträgen, die namentlich in dem Pariser Ver⸗ trage, auf dem die Fürstenthümer, das Fürstenthum jetzt, und seine Verfassung stehen, begründet sind, wurzeln, und also nicht, ich möchte sagen, nebenbei in einer Handelskonvention zum Austrag gebracht werden können. Wenn ich blos dem Herrn Abgeordneten gegen⸗ über, oder diesem hohen Hause gegenüber mich für die Verantwortlichkeit der Reichsregierung zu engagiren hätte, so würde ich ja gleich sagen, ich stimme dem bei, was der Herr Vorredner von mir verlangt hat. Ich würde dann hinzufülen können und wiederhole dies jetzt, wir haben durch den Vertrag in keiner Weise ein Recht, eine Ver— pflichtung, einen Schaden, eine Zurücksetzung für unsere Landsleute, je nach dem Glaubensbekenntniß begründet, anerkannt, herbeigeführt. Da ich aber nicht blos hier vor dem hohen Hause, sondern auch vor dem Handelsvertrage und seiner Zukunst, da ich auch den Verhandlungen gegenüber stehe, die künftig noch eröffnet werden können, da ich auch vor der Frage Eg. was Deutsch⸗ land, wenn es für einen, bestimmten Fall eintritt, durchsetzen kann, so bin ich nicht im Stande weiter zu gehen, als mich zurückzubeziehen auf das, was ich zuerst gesagt habe, mit der wiederholten Versicherung, daß wir in den 7 Jahren, welche die jetzi⸗ gen Verhältnisse dauern, keine Reklamationen gehabt haben, die nicht günstig erledigt wären, und daß in dem Vertrag, wie er jetzt liegt und wie er Ihnen zur Annahme empfohlen ist, kein Grund ist, warum nicht in jedem einzelnen Falle dasselbe glückliche Resultat wieder herbeigeführt werden kann. Ich glaube auch, wenn, was ich nicht in Abrede stelle, hinsichtlich des faktischen Zustandes, hinsichtlich der Verhältnisse, wie sie geschaffen sind durch das Zusammenwirken verschiedener weitgreifender ungünstiger Verhältnisse, wir uns durch den Vertrag, und ich habe das mit Vorbedacht gesagt, besser stehen als vorher, denn gerade weil man dem Vertrage vorgeworfen hat, er brächte uns Schaden, Gefahr, er bände uns der rumänischen Re⸗ gierung gegenüber, so habe ich das Recht und ich bin überzeugt, auch die Pflicht, gehabt zu sagen: wir stehen nicht schlechter, sondern ver⸗ hältnißmäßig besser, jedenfalls gerade ebenso, wie wir standen, unsere Aktion ist frei, unser willkommenes Recht und unsere Pflicht, die Deutschen dort zu vertreten, ist ungeändert, und wir werden es thun je nach den Verhältnissen. Wir können aber die Verhält⸗ nisse nicht so ändern, wir können die Grundlagen, auf denen jetzt das ganze Verhältniß der dortigen Eingeborenen zu den Israe⸗ liten, zu den übrigen Fremden beruhen, nicht mit einem Schlage so ändern, daß ich hier im Namen der Reichsregierung eine Erkläͤ⸗ rung abgeben könnte, welche vollständig die ganze Sache löst, dann wäre sie in diesen zwei Jahren längst gelöst, denn an dem Willen dazu hat es nicht gefehlt. Das faktische Verhältniß müssen wir so nehmen, wie es ist, und uns darauf verlassen, daß aus den Gründen, die ich die Ehre hatte anzuführen, wir nach und nach dahin kommen, daß einem Deutschen, er möge eines Glaubenzgbekenntnisses sein, welches er wolle, kein Unrecht geschehe, und das in Anspruch nehmen, daß die deutsche Regierung dem genügen wird, so weit sie kann. Das faktische Verhältniß, wie es ist, haben sämmtliche europäische Stag⸗ ten anerkannt, auch andere Staaten, die noch keinen Vertrag ab⸗ geschlossen haben, ihn aber bald abschließen werden. Wenn vorhin er⸗ wähnt ist, daß einzelne Staaten wünschen, einen Vertrag abzuschließen, und daß der Termin, wo der erhöhte Tarif eintreten soll, verlän⸗ gert ist, so ist das gerade den Staaten gegenüber, wie, wenn ich nicht irre, England, welche dabei das faktische Verhältniß fo zu sagen als bestehend hinnehmen und anerkannt haben. Das thaten wir, indem wir es bei Seite schoben und sagten: wir wollen nicht darauf eingehen, wir wollen uns nicht die Hände binden, wir wollen aber auch nicht einen übrigens erwünschten Vertrag verlieren. Ich glaube also, meine Herren, so hoch wichtig ich die Bedenken erachte, die geltend gemacht worden sind, und, so sehr ich wünsche dieselben ganz zu beseitigen, ich doch bei der gegenwärtigen Sachlage nichts anderes versichern kann, als was ich schon versichert habe.

Der Abg. Dr. Lasker beantragte hierauf, um diesen Punkt llarzustellen, die Vorlage an eing Kommission zu verweisen. Die Abgg. von Kardorff und Dr. Harnier schlossen sich diesem Antrage an. Das Haus überwies die Konvention an eine Kommission von? Mitgliedern.

Es folgte die erste Berathung des Auslieferungs⸗ vertrages mit Schweden und Norwegen. .

Der Abg. Schmidt (Stettin) empfahl die unveränderte Genehmigung des Vertrages. .

as Haus genehmigte den Vertrag ohne weitere Debatte

in erster und zweiter Berathung.

einfach

Es folgte die erste Berathung des Nacht ragsvertrages u dem Vertrage vom 15. Oktober 1869 über den Ban und Betrieb der Gotthardt⸗Eisenbahn.

Der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗-Minister Hofmann erklärte, das Interesse, welches Deutschland an dieser Angelegenheit habe, sei in dem früheren Subventionsvertrage bethätigt worden. Der Bau der Eisenbahn schreite vorwärts, am Gotthardttunnel werde rüstig gebaut, und wenn in der letzten Zeit in den deutschen Jeitungen ungünstige Gerüchte verlauteten, so könne er mit Befriedigung mittheilen, daß diese Gerüchte unbegründet seien. Der Bau sei so weit vorgerückt, daß die Stellen, welche technische Schwierig⸗ keiten zu bieten schienen, bereits vollständig passirt seien. Die Schwierigkeiten lägen nicht mehr auf dem technischen, sondern auf dem finanziellen Gebiete. Der ursprüngliche Anschlag, der sich nur auf generelle Vorarbeiten gestützt habe, habe sich auf 187 900 000 6 belaufen, während der jetzt an der Spitze stehende Ober⸗Ingenieur denselben auf Grund spezieller Vorarbeiten auf 289 H09 000 Fres. feststelle. Wenn man das Unternehmen in einfachster Weise ausführe, so würde immer noch ein Mehrbedarf von 40 000 000 Fres. nöthig sein. Wenn es auch unerwünscht sei, daß Deutschland neue finanzielle Opfer auferlegt werden sollten, so schiene es doch der Stellung Deutschlands nicht angemessen, sich von der weiteren Theil nahme auszuschließen. Ein Versuch, die bei der früheren Subvention besonders betheiligten Einzelstaaten und Eisenbahnen heranzuziehen, hätte keinen Erfolg gehabt, weil theils gänzlich die Betheiligung versagt, theils solche Bedin⸗ gungen gestellt worden seien, die nicht hätten erfüllt werden können.

Der Abg. Gerwig bemerkte, er begrüße diese Vorlage als eine dem Unternehmen wohlwollende, er habe aber wenig Hoff nung, daß damit die Angelegenheit für Deutschland erledigt sein werde. Die finanzielle Lage des Unternehmens sei eine ungünstige. Der Abg. Dr. Hammacher führte aus, die politischen Gründe, die früher für die Vorlage gesprochen hätten, beständen heute noch fort; deshalb werde es rathsam sein, die Vorlage zu ge⸗ nehmigen; freilich müsse man aber vor der Hoffnung warnen, als ob damit die wesentlichsten Schwierigkeiten überwunden seien.

Damit schloß die erste Berathung. Nachdem das Haus noch die Gesetzentwürfe, betr. die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke des Reichsheeres und betr. die Uebernahme bisher aus Landesfonds gezahlter Pensionen auf das Reich an die Budgekommission verwiesen hatte, wurde die Sitzung um

4 Uhr geschlossen.

In der heutigen (49.) Sitzung des Reichstages, welcher am Tische des Bundesraths der Präsident des Reichs⸗ kanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath beiwohnten, genehmigte das Haus ohne Debatte in zweiter Berathung die Üebersich ten der Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs für die Rechnungsperiode vom 1. Januar 1876 bis 31. März 1877 und die Zusammenstellung der Liquidationen über die auf Grund des Art. V. Ziffer 1—7 des Gesetzes vom 8. Juli 1872 aus der französischen Kriegskostenentschädigung zu er— setzenden Beträge.

Es folgte die . Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend den Spiel karten stempel. Die Regierungsvorlage will jedes Spiel bis zu 36 Karten mit einem Stempel von 50 3, jedes Spiel, welches mehr Karten als 36 enthält, mit einer Marl belegen. Die Kommission, in deren Namen der Abg. Mosle referirte, schlug vor, den Stempel auf 30, resp. 50 3 festzusetzen. Dagegen beantragten die Abgg. von Benda, Dr. Lucius, Windthorst und von Helldorff in Bezug auf die Spiele bis zu 386 Karten einen Stempel von 30 3 festzusetzen, dagegen, in Betreff der übrigen, 80 8 als Stem⸗ pelsatz anzunehmen. Der Abg. von Benda motivirte diesen Antrag mit der Erwägung, daß es nicht angezeigt er— scheine, die von den ärmeren Klassen hauptsächlich benutzten Spiele erheblich höher zu besteuern, als die verhältnißmäßig von den wohlhabenden Beyvölkerungsklassen hauptsächlich benutzten. Der Abg. Frhr. zu . erklärte, er werde gegen diese Vorlage überhaupt stimmen, weil dadurch den Einzelstaaten eine ihrer bisherigen Einnahmequellen entzogen, und dadurch ihre Finanzen noöch mehr geschädigt werden würden. Auch lönnte man leicht aus der Bewilligung dieser Vorlage eine Präjudiz für die Uebernahme aller Stempelsteuern auf das Reich sehen. Der Abg. Retter führte aus, er hätte prinzipiell gewünscht, daß man nach Ana⸗ logie der württembergischen Verhältnisse den Stempel guf 30 resp. 40 normirt hätte, jetzt aber werde er für die Vorschläge der Kommission stimmen. Auch der Abg. Richter (Hagen) erkannte in den Vorschlägen der Kommission den n . Weg, den Zweck dieses k eine ö ür das Reich zu . erreichen. Der Kommissar des Bundes⸗ raths Geheime Sber⸗Finanz⸗Rath Girth erklärte, es stehe durchaus nicht zu befürchten, daß die Bestimmungen der Regierungs— vorlage eine Madereinnahme . würden, dieselben entsprächen ungefähr den jetzt in Preußen üblichen Sätzen. Da die Spiele von 53 Karten meistens, nachdem sie einige Male benutzt seien, in die Hände der ärmeren Klassen kämen, so sei auch keine unverhältnißmäßige Belastung der letzteren zu befürchten. Er bitte deshalb, die Negierungs vorlage anzunehmen. Der Antrag von Benda wurde mit 115 gegen 108 Stimmen abgelehnt, und die Be⸗

stimmungen der K . . n. . Planen en der ommission angenommen. (Schluß de

In den deutschen Münzstätten sind bis zum 4. Mai 1878 ger a gt worden, an Goldmünzen: 1194979 680 S6 Doppelkronen, S656 296 020 M6 Kronen, 2) 969 845 υς halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 268 796 920 ; an Silbermünzen: 71 652 415 S 5⸗Markstücke, 97 810 530 S0 2⸗Markstücke, 148 847 743 M 1⸗Markstücke, I es 358 M Go Pfennigftücke, 35 i vi es, 2h 20. Pfennigstüicke. Die Gesammtausprägung an Goldmünzen

hir: 1588 245 545 SM, an Silbermünzen: 25 514 794 66

ljusfsẽẽ Gegen den Ortsarmenverband, welcher sich der vor⸗ äufigen Fürsorge für einen , en widerrechtlich entzogen hat, kann, nach einem Erkenntniß des Bun des⸗ amts für das Heimathwesen vom 56. April, der be— nachtheiligte Armenverband nicht nur auf Uebernahme der vorläufigen irre sondern auch auf Ersatz der noth⸗ wendig aufgewendeten Armenpftegekosten klagen. Die Frage, was bei dem Verkauf eines eine Ziegelei

oder eine andere Fabrik enthaltenden Landgutes in Pausch und ogen, sofern unter den Kontrahenten nicht ein Anderes ver⸗

einbart ist, als Zubehör des Kaufobjelts anzusehen ist, wird vom Ober⸗Tribunal, III. Senat, in einem Erkenntniß vom 19. Dezember 1877 dahin beantwortet, daß das, was im Nutzen oder zur Bequemlichkeit des Landwirthschafts⸗ etriebes und des bestehenden Fabrikbetriebes erforderlich oder dazu schon bisher im Gebrauch gewesen, als Zubehör zu betrachten ist. So bilden die für die Fabrikation bestimmten Vorräthe und ebenso die in der Arbeit befindlichen Mate⸗ rialien, ferner die fabrizirten Sachen, insoweit sie zur Ver⸗ wendung im Gute beispielsweise angefertigte Ziegel zur Erbauung eines Wirthschaftsgebäudes bestimmt sind, ein , ,. des verkauften Gutes. Dagegen sind die für den Ver⸗ auf bestimmten angefertigten Waaren von dem Gutskauf ausgeschlossen, wenn ihre e ehoe e , zwischen den Kontra⸗ henten nicht ausdrücklich vereinbart worden ist.

Da es die Aufgabe der Polizei ist, nicht blos die er⸗ feht. Uebertretung gesetzlicher oder mit gesetzlicher Kraft er⸗ lassener polizeilicher Vorschriften zur Bestrafung zu bringen, sondern auch den, durch das verbotswidrige Handeln herbei

eführten ordnungswidrigen Zustand zu beseitigen, zu welchem wecke sich der Weg der administrativen Exekution darbietet, so kann, nach einem Reskript des Ministeriums des Innern, vom 25. März d. J., darin, daß eine Prostituirte wegen Beziehens einer ihr nach §. 361 Nr. 6 des Str afgesetz⸗ buchs verbotenen Wohnung mit der in diesem Paragraphen angedrohten Kontraventionsstrafe bestraft, außerdem aber durch Exekutivstrafen angehalten wird, die verbotene Wohnung wieder zu verlassen, eine doppelte Bestrafung einer und derselben Uebertretung nicht gefunden werden.

Der General⸗Lieutenant von Biehler, Chef des . und der Pioniere, General⸗Inspecteur der Festungen, hat eine Inspizirungsreise angetreten.

Der General⸗Lieutenant von Hausmann, Inspec⸗ teur der 1. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, ist mit kurzem Ürlaub von Posen hier eingetroffen.

S. M. Glattdecks⸗Korvette, Medu sa“, 9 Geschütze, Kommdt. Korv.⸗Kapt. Hollmann, hat in der Nacht vom J7. zum 18. April cer. Greytown⸗Rhede unter Segel verlassen, ankerte am 20. dess. Mts. Nachmittags auf Colon⸗Rhede und beabsichtigte am 25. dess. Mts. nach Havanna in See zu gehen. An Bord Alles wohl.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren Dr. R. Falkson in Danzig, DDr. Steinbach, Kempner, Harttung, Hofmeier, Klein, Reinsdorf, R. Weise und Israel in Berlin, 26 . in Cöslin, Weyl in Schubin und Schwanecke in

rfurt.

Hannover, 15. Mai. (W. T. B.) Heute Abend hat hier zur Feier der glücklichen Errettung Sr. Ma⸗ jestät des Kaisers ein im Tivoli veranstaltetes, von etwa S009 Personen besuchtes Monstrekonzert stattgefunden. Stadt⸗ direktor Rasch gab der Festfreude in beredten Worten Aus— druck und brachte den Toast auf den Kaiser aus, in den die Anwesenden dreimal begeistert einstimmten.

Bayern. München, 13. Mai. (Allg. Ztg.) Die beiden Gemein dekollkegien unserer Residenzstadt haben gestern an Se. Majestät den Deutschen Kaiser folgen⸗ des Telegramm gesendet:

„„Die städtischen Kollegien Münchens geben dem einmüthigen Gefühle der Bevölkerung Ausdruck, indem sie Ew. Majestät ehr⸗ furchtsvoll sten und er en Glückwunsch darbringen, daß ein ruch⸗ loser Anschlag abgewendet worden und Ew. Majestät theures Leben dem deutschen Volk erhalten blieb. (Folgen die Unterschriften der Vorstände.) .

Außerdem ist, berufen durch den ersten Bürgermeister, . eine Anzahl Bürger zusammengetreten, welche be— chlossen, eine Glückwunsch⸗Adresse an Se. Majestät den Kaiser zu richten und die Bewohner Münchens zur Unterzeich— nung derselben einzuladen. Die Adresse lautet:

„Allerdurchlauchtigster ꝛ3. So erschütternd die Kunde von dem Verbrechen, welche Ew. Majestät durch verworfenen Frevler be⸗ drohte, alle Herzen ergriff und mit tiefstem Leid erfüllte, um so leb—⸗ haftere Freude bewegt jede deutsche Brust, daß der nichtswürdige An⸗ schlag mißlang und die geplante Gefahr von dem theuren Haupte durch gütig schützende höhere Hand glücklich abgewendet wurde. Auch die Bewohner Münchens drängt es, ihre gehobenen Empfindungen mit dem heißen Wunsche zum Ausdruck gelangen zu lassen, daß Ew. Majestät für den Schmerz über die freche That einen schwachen Er⸗ satz finden möge in der gesteigerten Verehrung und Liebe, welche vom anzen Vaterlande nur um so dankbarer und inniger seinem Kaiser⸗ ö Schirmer und Helden entgegengebracht wird. In tiefster Ehr⸗ furcht Ew. Kaiserlichen und Königlichen Majestät allerunterthänigste

treugehorsamste.“

Sachsen. Leipzig, 15. Mai. (W. T. B.) An Se. Majestät den Kaiser ist heute eine mit etwa 10900 Unterschriften bedeckte Adresse der hiesigen Studirenden abgegangen.

Württemberg. Stuttgart, 14. Mai. Die Königin r here nach mehrmonatlicher Abwesenheit, hierher zurück⸗ gekehrt.

Mecklenburg. Wismar, 14. Mai. (W. T. B.). Die Deputationen des Bundesraths und des Reichs⸗ tags sind heute Nachmittag mit der „Grille“ in Wismar angekommen und von den Spitzen der Stadt, den Militär⸗ und Civilbehörden empfangen worden. Auf dem den Deputationen zu Ehren gegebenen Diner brachte der ö. meister Haupt den Toast auf Se. Majestät den Kaiser aus und gedachte dabei der glücklichen Errettung Aller⸗ , ,,. Der Chef der Admiralität, General von Stosch,

rachte den Toast auf Se. Königliche Hoheit den Großherzog

von Mecklenburg⸗Schwerin aus. Auf die Begrüßung der Gaͤste durch den Bürgermeister Haupt antwortete Freiherr von Stauffenberg mit einem Toast auf die Stadt Wismar.

Bremen, 14. Mai. (W. T. B.) Der Präsident des Senats hat am Sonnabend, sofort nachdem er die Nachricht von der Errettung Sr. Majestät des Kagisers erhalten . ein Glückwunschtelegramm an Se. Majestät ge⸗ andt.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 14. Mai. (W. T. B.)

Nach einer Meldung der „Presse“ aus Bukarest setzen die

Russen ihre Vorrückung gegen die in der kleinen

Wallachei konzentrirte rumänische Armee von Osten und Süden aus 66 die von Kronstadt durch den Turzburg⸗ paß nach Piteschti führende Straße wurde von den Russen verlegt und gleichzeitig werden in Widdin russische Truppen konzentrirt; ge ern, ist von den Russen bereits gänzlich befetzt Der zur Zeit in Bukarest weilende rumä⸗

nische Agent in St. Petersburg, Ghika, dürfte kaum mehr dahin zurückkehren, da die Verhandlungen wegen der russisch⸗ rumänischen Konvention vollkommen abgebrochen sind.

(W. T. B.) Meldungen der „Polit. Korresp.“ Aus Ragusa; Das österreichische Konsulat zu Mostar wurde telegraphisch verständigt, daß ir g e. Unterthanen in Folge eines Einfalles bosnischer Insurgenten in Vergovac sich nach Liubuschki geflüchtet und den Schutz des Kon⸗ suls angerufen hätten. Unter der Bevölkerung jener Gegend herrsche eine wahre Panik; der türkische Mutessarif, von dem Konsulate benachrichtigt, habe sosort eine Abtheilung türkischer Truppen nach Ljubuschki beordert. Aus Kon⸗ stantinopel vom heutigen Tage: Die Russen werfen in der Umgebung von San Stefano neue mit Geschützen armirte Verschanzungen auf. Ein in San Stefano unter dem Vorsitze des Generals Totleben heute abgehaltener Kriegsrath hat beschlossen, die Räumung Schumlas bei der Pforte energisch zu betreiben. Ein Rückzug über ,, n wird von dem russischen Hauptquartier nicht in Aussicht genommen. Die Insurgenten im Rhodope⸗Gebirge haben durch Albanesen namhafte Ver⸗ stärkungen erhalten; neue Kämpfe werden aus dem insur⸗ girten Gebiet gemeldet. Die Bemühungen der Pazifizirungs⸗ Kommission sind bisher ohne Resultat geblieben. Der Ge⸗ sundheitszustand in Philippopel und Ädrianopel hat sich neuerdings verschlimmert.

15. Mai. (W. T. B.) Sicherem Vernehmen nach

wird die Wiedereinberufung der Delegationen zum 22. d. oder kurz darauf erfolgen. Die ungarische Delegation ist besonders an der möglichst baldigen Feststellung des ge⸗ meinsamen Budgets interessirt, da ohne die Fixirung desselben die endgültige Feststellung des ungarischen Landes⸗ budgets verfassungsgemäß unmöglich ist. . W. T. BN. Die Wiener Handelskammer hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, an das Abgeordneten⸗ wie an das Herrenhaus eine Petition um Ännahme der 2 der Regierung vorgelegten Ausgleichsvorschläge zu richten.

Karlsbad, 14. Mai. (W. T. B.) Die hier weilen⸗ den deutschen Kurgäste haben gestern Abend anläßlich der glücklichen Errettung des Kaisers Wilhelm aus Lebensgefahr in der evangelischen Kirche einen Dank⸗ gottes dienst veranstaltet.

Pest, 14. Mai. (W. T. B.) Im Unterhause stellte bei der heutigen Berathung über die Bedeckung des Sechzig⸗Millio nen-Kredits Uermenyi (von der ver⸗ einigten Opposition) den folgenden Antrag: Das Haus, in⸗ dem es die Kreditvorlage votirt, erklärt zugleich, daß es eine Politik, welche nicht auf eine Verhinderung der Macht⸗ ausbreitung Rußlands, sondern auf eine Theilung der Türkei abzielt, für schädlich hält und daß es die Okkupation einer türkischen Provinz als die Initiirung einer solchen Politik an⸗ sehen und demnach mißbilligen würde. Der Minister⸗ Präsident Tisza hob mn f hervor, daß der Reichstag nach der Verfassung die Bedeckung des Kredites nicht ver⸗ weigern könne, sobald die Ausgabe selbst von den Delegationen votirt worden sei. Dem Beschluß⸗ antrage Uermenyi's müsse er schon aus formellen Gründen entgegentreten, den Ausführungen Uermenyi's gegenüber verweise er auf seine früheren Erklärungen, wonach Oesterreich⸗Ungarn weder eine türkische, noch eine russische, sondern eine nur in seinem eigenen Interesse gelegene Politik befolgen werde. Eine Detaillirung derjenigen Punkte des Ver⸗ trages von San Stefano, welche mit den Interessen der öster⸗ reichischungarischen Monarchie kollidirten, müsse er ablehnen, da eine solche unzweckmäßig sein würde, und da dies ohnehin in der Kürze durch die hierzu allein kompetente Persönlichkeit ge⸗ schehen werde. Aber so viel könne er mit Bestimmtheit sagen, daß die Bedingungen, welche mit den Interessen der Monarchie unvereinbar seien, im östlichen Theile der Balkanhalbinsel ganz ebenso vorhanden seien, wie im westlichen Theile derselben und daß die Insinuation, die Regierung beabsichtige, mittelst einer im Westen der Balkanhalbinsel zu bewerkstelligenden Parallel⸗ besetzung oder mittelst einer Kompensations⸗ Okkupation demjenigen zuzustimmen, was im Osten der Balkanhalbinsel

eschehen möge, niemals irgendwie begründet gewesen sei. ge. könne seitens Oesterreich⸗Ungarns irgend ein Schritt in irgend einem Theile der Balkanhalbinsel um den Preis geschehen, daß Oesterreich⸗Ungarn seinen Interessen wider⸗ streitende Gestaltungen in einem anderen Theile geschehen ö. oder erhalte. Die Regierung wünsche auch heute die Lösung der Frage durch einen Kongreß und sei, wenn dies nicht gelingen sollte, bereit, im Ein vernehmen mit denjenigen Mächten vorzugehen, welche dieselben Zwecke verfolgten, was in dieser Beziehung geschehe, könne sich nur auf den Orient im Ganzen beziehen, eine Parallelaktion oder eine Kom⸗ pensationspolitik sei für die Regierung unmöglich. Was das Gerücht anbetreffe, daß die he ne, Flüchtlinge unter dem Geleite österreichisch⸗ ungarischer Truppen in ihre Heimath zurückbefördert werden sollten, so müsse er be⸗ merken, daß das Auswärtige Amt in Folge der in den Dele⸗ gationen und im Abgeordnetenhause geäußerten Ansichten dar⸗ auf bedacht sei, die 1 beider Staaten von den Kosten der Erhaltung der Flüchtlinge zu entlasten; aber das Aus⸗ wärtige Amt verhandele deswegen mit der Türkei, werde seine Verfügungen, wenn möglich, auf Grund dieser Verhand⸗ lungen . und in keinem Falle etwas thun, was den

Widerspruch anderer europäischer Mächte provoziren könnte. Das gedachte Gerücht sei demnach unbegründet. Was die estrige Interpellation Simonyi's anbelange, so sei die . über die Vorgänge in Rumänien und Über die dor⸗ tigen Truppenbewegungen genau unterrichtet. Wenn auch die 3 Simonyi's übertrieben seien, z entbehrten dieselben doch nicht jeder Begründung. Es könne daraus aber nicht auf eine feindliche Gesinnung gegen Oesterreich eschlossen werden. Im Gegentheil hoffe und wünsche die

egierung auch heute noch, die Interessen Oesterreich Ungarns auf friedlichem Wege geltend zu machen. Jedenfalls sei es aber nöthig, die Grenzen der 6 vor feindlichen Ueberraschungen ju sichern und es seien deshalb bereits wegen der in den fiber f ischn Pässen auszuführenden Arbeiten Verfügungen getroffen worden, für welche die Legislative hoffentlich Indem= nität ertheilen werde. Die Regierung verlange den Kredit 6 die an der südlichen, an der südöstlichen und an der nörde ichen Grenze der Monarchie zu treffenden Verfügungen und für die hier oder dort eventuell nöthig werdenden Truppen⸗ vermehrungen, welche zur Sicherung vor Ueberraschungen unter allen Umständen unerläßlich seien. Dies sei der einzige weck des Kredits, von welchem vor der Hand nur etwa die

älfte in Anspruch genommen werde. Zum Schluß bat der