empfingen Se. Majestät den neu ernannten Senats⸗Präsidenten im r Jebens. .
ute empfingen Majestät den Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Staats⸗Minister von Bülow, den heute Morgen aus St. Petersburg , Kaiserlich russischen Botschafter in London, Grafen Schuwaloff, die Commandeure der beiden heute aus Spandau hier eingerück⸗ ten Regimenter, den Obersten von Sannow des 4. Garde⸗ Regiments 4 „und den Obersten von Stocken des 3. Garde⸗ Grenadier⸗Regiments, Königin Elisabeth. Demnächst nahmen Se. Majestät militärische Meldungen und den Vortrag des Geheimen Regierungs⸗Raths Anders aus dem Civil⸗Kabinet entgegen.
— Auf die Sr. Majestät dem Kaiser und König Seitens der städtischen Behörden unterm 12. d. M. überreichte Adresse ist denselben folgende Erwiderung zugegangen:
„Nachdem Ich bereits durch Meinen öffentlich ausgesprochenen Dank, dem Drange Meines Herzens folgend, die Gefühle dargelegt habe, die Mich bei der treuen allgemeinen Theilnahme an dem trau rigen Ereigniß am 11. d. Mts. bewegen, und nachdem Ich Mich auch bereits der Deputation des Magistrats und der Stadtverordneten Meiner Residenz Berlin gegenüber mündlich ausgesprochen habe, nehme Ich aus dem Schreiben vom 12. d. M. gern Veranlassung, dem Magistrat und den Stadtverordneten von Berlin Meinen herz⸗ lichen und warmen Dank nochmals zu wiederholen. Die Einwohner aller Klassen Meiner Hauptstadt haben durch die so allgemein her— vorgetretene warme Theilnahme und durch die ansprechende, würdige und sichtlich von Herzen kommende Darlegung ihrer Gefühle Mir in der That ungemein wohlgethan und Mir über die empfangenen schmerzlichen Eindrücke hinweggeholfen.
Also nochmals Dank, herzlichen Dank Allen, die den Allmäch⸗ tigen Gott dafür gepriesen haben, daß er Mich und Mein Kind vor Gefahr schützte.
Berlin, den 16. Mai 1878. Wilhelm.
An den Magistrat und die Stadtverordneten Meiner Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin.“
— Auf Veranlassung der städtischen Behörden fand am gestrigen Sonntag Cantate in der Kirche zu St. Nicolai ein Bankgottesdienst für die Errettung Sr. Majestät des Kaisers und Königs aus drohender Lebensgefahr statt. Die weiten Räume des Gotteshauses vermochten kaum all die Erschienenen zu fassen; fast sämmtliche Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordneten Versamm⸗ lung nahmen in der Amtstracht an der Feier Theil. Nachdem die Gemeinde mit Orgel⸗ und Posaunenbegleitung die Choräle: „Dir, dir, Jehovah, will ich singen!“ und „Lobe den Herrn, den mächtigen König der Ehren!“ gesungen hatte, hielt der Probst von St. Nicolai, General ⸗-Superintendent Pr. Brückner, über Psalm 91, Vers 1— 9, die Predigt. Mit dem Gesange; „Lob, Ehr und Preis sei Gott dem Vater und dem Sohne!“ endete die erhebende Feier.
Die Schul⸗Deputation hatte für die städtischen Schulen bereits zum Sonnabend eine ernste Feier angeordnet.
— Der Bundestrath hielt gestern und heute Sitzungen. Heute versammelten sich ferner die vereinigten Ausschüsse desselben für das Landheer und die Festungen und für Eisen⸗ bahnen, Post und Telegraphen, der Ausschuß für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, sowie der Ausschuß fur Justizwesen.
— In der am 19. d. Mts. unter dem Vorsitze des Staats⸗Ministers Hofmann abgehaltenen Sitzung des Bundes⸗ raths wurde von einem Schreiben des Präsidenten des Reichs⸗ tags, betreffend den Beschluß des Reichstags über den auf die Reichsverwaltung bezüglichen Theil der Rechnung der Kasse der Ober⸗Rechnungskammer für die Zeit vom 1. Januar 1876 bis letzten März 1877, Kenntniß ge⸗ nommen und die Seitens des Vorsitzenden bewirkte Ueber⸗ weisung des preußischen Antrages auf Erlaß eines Gesetzes ur Abwehr sozialdemokratischer Ausschreitungen an den Aus⸗ . für Justizwesen nachträglich genehmigt. Sodann fand eine Verständigung statt über die bei der dritten Berathung des Reichstags zu der Rechtsanwalts⸗Ordnung — Nr. 236 der Reichstagsdrucksachen — gegenüber den Beschlüssen zweiter Lesung einzunehmende Stellung.
Endlich wurde beschlossen, dem Chef der Kaiser⸗ lichen Admiralität, sowie den betheiligten Städten und Eisen⸗ bahnverwaltungen den Dank der Versammlung für das den Mitgliedern des Bundesraths bei der Fahrt nach Kiel ꝛc. be⸗ wiesene Entgegenkommen auszusprechen.
— Bekanntlich waren zwei chinesische Matrosen, welche bei der Ermordung des Kapitäns und des Steuer⸗ manns des deutschen Schiffes „Anna“ im Jahre 1875 be⸗ theiligt gewesen, damals zum Tode verurtheilt worden. Die . des einen jener Matrosen ist am 25. Juni 1876 erfolgt. le Strafvollstreckung an dem andern Matrosen war aus Anlaß einer inzwischen verfügten allgemeinen Amnestie vorläufig verschbben, ist aber nach amtlicher Mittheilung aus Fuchow nunmehr am 18. November v. J. ebenfalls erfolgt.
— Im weiteren Verlaufe der vorgestrigen (51.) Sitzung des Reichstages setzte das Haus die dritte Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betr. die Abänderung der Gewerbegrdnung mit der Diskussion der 85. 105 und 1052., die Sonntagsarbeit betreffend, fort. Der Abg. Windt⸗ horst trat für das absolute Verbot der Sonntagsarbeit, wie es in den Kommissionsbeschlüssen ausgesprochen worden sei, ein. Man . in neuester Zeit aus höchstem Munde gehört, wie dringlich es sei, das Volk zur Religion zurückzuführen, und in dem Momente, wo verlangt werde, daß der Sonntag geheiligt werden solle, erkläre sich die Regierung dagegen.
Der Präsident des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗Minister Hofmann bemerkte hiergegen, der Vorredner habe den Versuch emacht, einen , wischen den Erklärungen, die er
amens der Ferbündeten Regierungen abgegeben, und ge⸗ wissen Aeußerungen — er könne ja kurz sagen — Sr. Ma⸗ jestät des Kaisers herauszufinden. Es habe ihn das nicht überrascht, indem dieses Verfahren einer parlamentarischen Praxis entspreche, die der Vorredner bei verschiedenen Gele⸗ genheiten geübt habe. Er erkläre hiermit ausdrücklich, daß dieser Widerspruch nicht existire. Er wolle nicht darüber , ob es dem konstitutionellen Gebrauche angemessen ge⸗ wesen sei., daß der Vorredner überhaupt Aeußerungen Sr. Majestät des Kaisers in die Debatte hineingezogen 6 Er bezweifle, daß es richtig und gegenüber der
erson Sr. Majestät angemessen sei; er lasse dies
dahin gestellt. Wenn aber der Vorredner in seinen Er⸗ m habe finden wollen, daß die Regierung die Tendenz dem Volke die Möglichkeit zu entziehen, die Kirche zu suchen, so habe er die Tendenz der Regierung in auffälliger Weise verkannt. Die Regierung wolle dem Volke die Mög⸗ lichkeit geben, die Kirche zu besuchen, sie wolle nicht, daß der Ar⸗ beiter zur Arbeit verpflichtet werden könne, aber sie wolle keinen Zwang ausüben, und der Vorredner selbst habe zuge⸗ eben, daß dasjenige, was dem Volke . thue, nicht äußerer 9 sei, sondern innere Bewegung. ie könne er sagen, die Regierung wolle die von ihm als nothwendig erkannte Reform nicht, weil sie die Arbeit am Sonntag für erwachsene Arbeiter nicht verbieten wolle? Die Tendenz, welche der Vorredner den verbündeten Regierungen unterlege, weise er also mit aller Entschiedenheit zurück.
Hiermit wurde die Diskussion über diese Paragraphen geschlossen. . ;
Nach einigen persönlichen, zwischen dem Abg. Windthorst, dem Präsidenten von Forckenbeck, dem Präsidenten des Reichs⸗ kanzler⸗Amts und dem Abg. Richter gewechselten Bemerkungen wurde in namentlicher ze slin e n, nach dem Antrage Rickert 36 . mit 132 gegen 131 Stimmen wieder⸗
ergestellt.
Nach §. 107 der Beschlüsse zweiter Lesung dürfen Per⸗ sonen unter einundzwanzig Jahren als Arbeiter nur beschäf⸗ tigt werden, wenn sie mit einem Arbeitsbuche versehen sind. Der Arbeitsgeber hat bei Annahme solcher Personen das Arbeitsbuch einzufordern und dasselbe nach rechtmäßiger Lö⸗ sung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeiter wieder auszuhän⸗ digen. Auf Kinder, welche zum Besuch der Volksschule ver⸗ pflichtet sind, haben diese Bestimmungen keine Anwendung.
Hierzu beantragte der Abg. Allnoch, statt einundzwanzig zu setzen „achtzehn“ Jahre.
Die Abgg. Richter und Schulze Delitzsch beantragten für den Fall der Beibehaltung des Wortes „einundzwanzig“, an Stelle der übrigen Bestimmungen dieses Paragraphen das Folgende zu setzen:
„Bei der Annahme von Arbeitern unter 13 Jahren hat der Arbeitgeber das Arbeitsbuch einzufordern. Er ist verpflichtet, das⸗ selbe zu verwahren, auf amtliches Verlangen vorzulegen und nach rechtmäßiger Lösung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeiter wieder auszuhändigen. Arbeiter über 18 Jahre sind nicht verpflichtet, das Arbeitsbuch dem Arbeitgeber auszuhändigen, und können das aus⸗ gehändigte Buch jederzeit von dem Arbeitgeber zurückfordern..
Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, daß er und seine poli⸗ tischen Freunde auf ihrem prinzipiellen Standpunkte auch in dritter ef ung stehen bleiben müßten, daher beantragten sie, daß die Führung obligatorischer Arbeitsbücher nur bis zum 18. Jahre , sein fe Um aber für den Fall der Aufrechterhal⸗ tung des Beschlusses zweiter Lesung die Arbeiter von 18 bis 21 Jahren nicht gänzlich in die Hände des Arbeitgebers zu über⸗ liefern, der ja das Arbeitsbuch dann so lange an sich halten könne, bis nach seiner Meinung das Arbeitsverhältniß rechtmäßig
elöst sei, stelle er den mitgetheilten Eventualantrag, der ediglich der Vorschrift der Regierungsvorlage entspreche, die dem Arbeiter über 18 Jahre ebenfalls das Recht geben wolle, sein Arbeitsbuch zurückfordern zu dürfen.
Der Kommissarius des Bundesraths, Geh. Regierungs⸗ Rath Nieberding entgegnete, er könne eine Uebereinstimmung des Richterschen Eventualantrags mit der Regierungsvorlage nicht anerkennen, denn diese letztere habe diese Vorschrift nur auf die fakultativen Arbeitsbücher anwenden wollen. Wenn man aber für die obligatorischen Arbeitsbücher eine solche Bestimmung treffen wolle, so entkleide man dieselben ihres Charakters.
Für den Antrag Richter erklärten sich die Abgg. Dr. Lasker und Dr. Franz, gegen denselben, die Abgg. Günther, Grum⸗ brecht und von Helldorff, worauf der 5. 107 nach den Be⸗ schlüssen zweiter Lesung angenommen wurde.
Eine Debatte knüpfte sich erst wieder an 8 119, der den Gewerbtreibenden vorschreibt, daß sie ihren Arbeitern unter 18 Jahren die zum Besuch einer Forthildungsschule nöthige . gewähren müssen. Außerdem sind sie verpflichtet, Sicher⸗
eitsmaßregeln für Leben und Gsundheit zu treffen, über deren Einrichtung der Bundesrath Vorschriften zu erlassen hat. f 7 en e ö 6 a. in Bezug auf die erstere Vorschrift folgende Fassung vorgeschlagen:
Sie haben . a e jn 35. 1 ö welche eine von der Gemeindebehörde oder vom Staate als Fortbildungsschule an⸗ erkannte Unterrichtsanstalt besuchen, hierzu die, erforderlichen Falls von der zuständigen Behörde festzusetzende Zeit zu gewähren.“
Der Abg. Bürgers beantragte, die letzte Bestimmung, daß die betr. Vorschriften vom Bundesrath erlassen werden sol⸗ len, zu streichen und damit die Vorlage der Regierung wieder herzustellen; die Abgg. Stumm und von Hertling befürwor⸗ teten die Aufrechterhaltung der Beschlüsse zweiter Lesung, welchem Antrage das Haus beitrat.
Damit war der Abschnitt J.ẽ „Allgemeine Verhältnisse“ erledigt. Unter den durch die Annahme desselben in Wegfall kommenden Paragraphen der Gewerbeordnung befindet sich auch 108 über die gewerblichen Schiedsgerichte. Der Abg. Lasker bemerkte, daß für den Fall des Nicht⸗Zustandekommens des Gesetzes über die Gewerbe⸗ gerichte — eine Eventualität, die bei den zwischen den Beschlüssen des Hauses und den Wünschen der Regierung bestehenden Differenzen im Auge behalten werden müsse — das Haus sich vorbehalten af, den alten 5. 1068 in Kraft bleiben zu lassen. Der Vize⸗Präsident Freiherr Schenk von Stauffenberg konstatirte, daß das Haus diesem Vorbehalt zustimme.
Die Abgg. Motteler und Genossen beantragten, einen neuen 5. 1194. einzuschalten, welcher bestimmen soll, daß Gewerbe⸗Unternehmer, die Seide, Wolle und ähnliche Roh⸗ stoffe verarbeiten lassen, jedem Beschäftigten bei Uebergabe der Materialien einen Schluß⸗ oder Musterzettel einzuhän⸗ digen haben, der die Bestimmungen über Fertigung der Waare, Lohn u. s. w. enthalten soll. Etwaige Lohnabzüge für schlecht gearbeitete Waare sollen nur durch das Gewerbe⸗ gericht bis zur Höhe des dritten Theiles des Arbeitslohnes verfügt werden dürfen.
Für diesen Antrag trat der Abg. Blos ein, während der Abg. Dr. Franz dagegen sprach, worauf der Antrag Motteler abgelehnt wurde.
Die §8§. 120 — 138 wurden ohne Debatte genehmigt. 5. 139 enthält die Vorschriften über die obligatorischen Fabrikinspek⸗ toren, während nach der Regierungsvorlage nur fakultative vorgesehen waren.
er Präsident des Reichskanzler⸗Amts erklärte, die schweren Bedenken, welche die verbündeten Regierungen gegen die Einführung obligatorischer Fabrikinspektoren hegten,
Auch nach wiederholter Berathung habe der Bundesrath diese Bedenken festhalten müssen, und er könne ein Ein⸗ verständniß der verbündeten Regierungen mit dem 5. 139, wie er in der zweiten Lesung angenommen worden, nicht aus⸗ sprechen. Es sei bedenklich, ein Institut, welches sich bis jetzt noch so wenig in der Praxis bewährt habe, obligatorisch ein⸗ ; Der Paragraph regele zudem nicht das .
3
. abrikinspektoren zu den Fabrikbesitzern, überlasse viel⸗ mehr diese Regelung den einzelnen Landesgesetzgebungen. Da die Inspektoren in vielen Beziehungen die Be⸗ kagnis der Ortspolizeibehörde haben würden, so wür⸗ en sie in einzelnen Gegenden die Macht haben, die — 1 gewisser Erlasse sofort zu erzwingen. Die Fabrikanten wurden kein Mittel haben, sich sofort hiergegen zu schützen, und dieser Umstand würde eine bedeutende Be⸗ lästigung der Fabrikbesitzer und eine noch nicht absehbare Be⸗ schädigung der Industrie herbeiführen. Deshalb wünsche er, daß dieser Paragraph in dritter Lesung nicht so, wie bei der zweiten Lesung angenommen werde.
Die Abgg. Dr. Gensel, v. Hertling und Stumm sprachen sich für die Aufrechterhaltung dieses Paragraphen aus, der das Gesetz erst wirksam machen werde. Das Haus genehmigte hierauf den Paragraphen.
Eine weitere Debatte fand nicht statt; die Paragraphen wurden sämmtlich unter Annahme einiger redaktioneller Aen⸗ derungen nach den Beschlüssen zweiter Lesung genehmigt. Die Schlußabstimmung wird erst nach dem Abschluß der dritten 2 des Gesetzentwurfs, betreffend die Gewerbegerichte, tattfinden.
Bei der Feststellung der Tagesordnung für die nächste Sitzung entspann sich eine längere Debatte, in welcher der Praͤsident des Reichskanzler⸗Amts auf eine Frage des Abg. Windthorst bemerkte, er sehe es für wahrscheinlich an, daß die verbündeten Regierungen einen dringenden Werth darauf legen würden, daß der Reichstag am Dienstag noch nicht nach Hause gehe. (Schluß 4½ Uhr.)
— In der heutigen (ö52.) Sitzung des Reichstages, welcher am Tische des Bundesraths der Präsident des Reichs⸗ kanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß der Abg. Krieger (Meiningen) sein Mandat niedergelegt habe. In erster und zweiter Berathung ge⸗ nehmigte das Haus den Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Spanien. Der Abg. Schmidt (Stettin) sprach den Wunsch aus, daß es dem Aus⸗ wärtigen Amt gelingen möge, den manche Industriezweige Deutschlands schädigenden autonomen Zolltarif in Spanien zu beseitigen. —
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Wirkl. Geheime Rath von Philipsborn versprach, daß das Auswärtige Amt . Angelegenheit auch ferner seine Aufmerksamkeit schenken werde.
gi zweiter Berathung wurde sodann der Gesetzentwurf, betreffend die Uebernahme bisher aus Landesfonds gezahlter Pensionen auf das Reich angenommen, nach⸗ dem der Direktor im Reichskanzler⸗Amt Michaelis, erklärt hatte, daß er der von der Budgetkommission beschlossenen und vom Referenten 264 Richter (Hagen) vertheidigten Modifikation, wonach die in Rede stehenden Pensionen nicht auf den Allge⸗ meinen Pensionsfonds, sondern auf den Reichs⸗Invalidenfonds übernommen werden sollen, keinen prinzipiellen Widerspruch entgegensetzen wolle.
Ohne Debatte passirten in dritter Berathung der Nach⸗ tragsvertrag zu dem Vertrage vom 15. Oktober 1869 über den Bau und Betrieb der Gotthard-Eisenbahn nebst Protokoll über die Vollzugsverhandlung und der Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres. Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Spiel⸗ kartenstempel. In zweiter Lesung waren die Stempel⸗ sätze der Regierungsvorlage von 1 S6 resp. 50 8 auf 50 resp. 30 3 herabgesetzt worden.
Der Direktor im Reichskanzler⸗Amt Dr. Michaelis wider⸗ legte die Meinung, welche zu dem Beschlusse zweiter Lesung geführt hatte, daß eine Steuerermäßigung eine Einnahme⸗ vermehrung zur Folge haben werde, während die Abgg. Richter Haß und Retter die entgegesetzte Ansicht äußerten. Der Abg. Dr.
ucius nahm den in zweiter Lesung abgelehnten Antrag des Abg. von Benda wieder auf, welcher die Stempelsätze auf 80 resp. 30 3 normirt, einen Antrag, welchen auch der Abg. Grum⸗ . unterstützte. Das Haus bestätigte die Beschlüsse zweiter esung.
Ohne Debatte genehmigte das Haus sodann in dritter Berathung den Gesetzentwurf, betreffend den Gewerbe⸗— betrieb der Maschinisten auf Seedampfern, und setzte sodann die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Gewerbegerichte mit der Spezialdiskussion desselben fort. ö g wurde folgender Antrag des Abg. Dr. Gensel und
enossen:
„Der Reichstag wolle beschließen:
Zu §. 1. a. Den Eingang zu fassen, wie folgt: Im Gel⸗ tungsbereich der Gewerbeordnung können für die Entscheidung u. s. w.
b. In Zeile 3 das Wort „können“ zu streichen;“
angenommen.
§. 6 lautet nach den Beschlüssen zweiter Lesung:
„Die Gewerbegerichte bestehen aus einem Vorsitzenden und 6 Beisitzern; die Zahl der letzteren soll mindestens vier etragen.
Der Vorsitzende darf weder Arbeitgeber noch Arbeiter sein. Die Beisitzer müssen zur Hälfte aus Arbeitgebern und zur Hälfte aus Arbeitern bestehen. .
Als Arbeitgeber im Sinne dieses d, e. gelten auch die mit der Leitung eines bestimmten Gewerbebetriebes betrauten Stell ver⸗ treter der selbständigen Gewerbetreibenden.
Personen, welche für bestimmte Gewerbetreibende außerhalb der Arbeitsstätten der letzteren mit der Anfertigung gewerblicher Er⸗ zeugnisse beschäftigt sind, werden, sofern das Statut nicht etwas Anderes bestimmt, zu den Arbeitern gerechnet.“
Derselbe wurde mit folgenden Anträgen des Abg. Dr. Gensel und Genossen angenommen:
„Der Reichstag wolle beschließen:
a. gig 1 und 2 zu fassen, wie folgt:
Die Gewerbegerichte bestehen aus einem oder mehreren Vor⸗ sitzenden und der erforderlichen * von Stellvertretern, sowie . Beisitzern; die Zahl der Beisitzer soll mindestens rier etragen.
ie Vorsitzenden und deren Stellvertreter dürfen weder Arbeitgeber noch Arbeiter sein, die Beisitzer müssen zur Hälfte aus
Arbeitgebern und zur Hälfte aus Arbeitern bestehen. . b. In Absatz 4 an Stelle der Worte „sofern das Statut nicht
Ortsstatut oder durch die Anordnung der Centralbehörde nicht etwas
seien bereits bei
der zweiten Lesung dargelegt worden.!
Anderes bestimmt ist.“
etwas Anderes bestimmt“ , zu setzen: sofern durch das nicht zut Verfügung zu stellen. Der auf diesen Antrag zu fassende
8. lautet nach den Beschlüssen zweiter Lesung: „Zum Mitgliede des Gewer egerichts sollen 63. . Deutsche berufen werden, welche das dreißigste Lebensjahr vollendet haben, für sich oder ihre Familien Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln in den letzten drei Jahren nicht empfangen oder die inner= halb dieses Zeitraums empfang ne Unterstützung erstattet haben und in dem Bezirk des Gerichts seit mindestens zwei Jahren n m. ee ng 3 ahig zu dem Amt sind alle Personen, welche sich in einem
der durch §. 32 des Gerichteverfassungsgesetzes k— 1 Fälle
befinden. Das, Amt der Beisitzer ist ein Ehrenamt. Die Uebernahme
desselben kann nur aus den Gründen abgelehnt wer Ablehnung eines unbesoldeten 5 . 2. ; Die Beisitzer erhalten eine für Arbeitgeber und Arbeiter gleiche Vergütung der Reisekosten und Zeitversäumniß.“ Hierzu beantragten die Abgg. Dr. Gensel und Genossen: Der Reichstag wolle beschließen: I) Im 5.7 Absatz 1 die Worte oder die innerhalb dieses ung erstattet“ zu streichen.
eit in 4 Fm Sinn dem letzten Absatz folgende Fassung zu geben: Die Beisitzer erhalten nn . e kann ihnen eine für Arbeitgeber und Arbeiter gleiche Vergütung für Zeitversäumniß zugebilligt werden.“ Der Präsident des Reichskanzler-Amts erklärte, er lege großes Gewicht auf die Annahme d. s ersten Theiles diefes Antrages, da die Regierung das große Prinzip, wonach die politischen Rechte nur von wirthschaftlich Selbständigen wahr⸗ genommen werden könnten, hier nicht durchbrechen laffen wolle. Auch in Bezug auf den zweiten Theil dieses Antrages wünsche er prinzipiell die Wiederherstellung der Regierungsvorlage, sei jedoch auch eventuell mit diesem Vermittelungsvorschlage ein⸗ ,, . f . egen den ersten Theil des Antrages sprachen die Abgg. Grumbrecht, Dr. Lasker und Dr. i ea. der ib Pr. Gensel seine Anträge empfohlen, wurde der erste Theil a det, 364 ,, abgelehnt, dagegen der z nd mit demselben 5.7 . ar rn §. 7 angenommen. Schluß
— Wider deutsche (nicht⸗bayerisch) Eisenbahnen sind beim Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt i 9 g ö 7 Januar bis ultimo März d. Is. im Ganzen 85 Be— schwerden aus dem Publikum eingelaufen. Von ihnen be— ziehen sich 12 auf den Personenverkehr, 58 auf ben Güter⸗ verkehr und 15 auf andere Gegenstände.
Das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt hat von diesen Beschwerden als begründet erachtet 5, als unbegründet zurückgewiesen 12, zur Berücksichtigung aus Billigkeitsgründen empfohlen 1, wegen mangelnder Zuständigkeit der Reichsgewalt nicht zur Kognition gezogen 21, auf den Rechtsweg verwiesen 11.
. Die übrigen 35 Beschwerden wurden in den meisten Fällen mit Rücksicht auf den darin behandelten Gegenstand sofort an die zuständigen Eisenbahnverwaltungen abgegeben.
Betroffen von Beschwerden sind überhaupt 25 Bahn⸗ verwaltungen. Unter diesen sind 8 mit je einer Beschwerde betheiligt, während die h der auf jede der übrigen Bahnen fallenden Beschwerden sich zwischen 2 und 8 bewegt.
— Die in der heutigen Börsen-Beilage abgedruckte tabellarische Uehersicht der , der deutschen Zettelbanken vom 7. d. M. schließt mit solgenden summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassenbestand 630 5866 000 M½ς oder 2625 006 S weniger; der Wechselbestand 572 409 009 6 oder 6 936 006 S weniger als in der Vorwoche. Die Lombardforderungen zeigen mit [6 477 9000 M eine Abnahme um 41060 000 ; ferner betrug der Notenumlauf 796 O68 009 / oder 19 284 9060 S weniger als in der Vorwoche, während die täglich fälligen Verbind⸗ lichkeiten mit 184 306 900 M eine Zunahme um 2483 000 und die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten mit 60 240 000 M eine solche um 498 000 S erkennen lassen.
— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 11. Mai 1878 geprägt worden, an e nnn 1197 5856 760 06 Doppelkronen, 365 296020 6 Kronen, 2969 saß s halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: AI 401 100 S; an Silbermünzen: 71 652 415 h a n, 277 5S10 530 S 2⸗Markstücke, 148 847 743 MJ 1⸗Markstücke, A 4566 388 S6 50⸗Pfennigstücke, 35 717718 S 26 20 Pfennigstücke. Die Gesammtausprägung an Goldmünzen . 1590 851 625 S, an Silbermünzen: 425 514 794
— Der General⸗Lieutenant von Voigts-Rhetz, Di— rektor des Allgemeinen Kriege hepan teme a ist h . . sichtigungen nach der Provinz Preußen abgereist.
— Behufs Vertretung des zur Zeit erkrankten er Botschaftsbeamten bei der , galt und go ar osterreichischungarischen Botschaft, Grafen Wolken⸗ stein, ist der Botschafts⸗Rath Freiherr Otto von Gravenegg der gedachten Botschaft zur Dienstleistung beigegeben worden.
— S. M. Kbt. „Al batroß“, 4 Geschütze, Komman— dant Korvetten⸗Kapitän Mensing vz., ankerte ö 9 März er. im Victoriahafen auf Labuan, ging am 23. dess. M. in See, traf am 28. März auf der . von Manila ein, setzte am J. April die Reise fort und lief am 5. April in den Hafen von Hongkong ein. An Bord Alles wohl.
Sachsen. Dresden, 18. Mai. (W. T. B.) Wie die ere ner. Zeitung“ meldet, ist die vom ö mei ger gin zu Dresden ausgelegte Adresse an Se.
kajestät den Kaiser, mit Woh Unterschriften bedeckt heute abgegangen. ;
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 17. Mai heutigen öffentlichen Si ung der Stadtverordneten in Gotha wurde folgender ntrag eingebracht:
Das Stadtverordneten ⸗Kolleglum wolle beschließen: zum Zwecke öffentlicher Kundgebung auszusprechen, daß es, feind den auf l msturz gerichteten Zielen und Bestrebungen der Sozial- demokratie, auf das Tiefste beklagt, wenn die Stadt Gotha insofern eine Freistätte derselben geworden ist, als seit Jahren Kon“ Fresse von Vertretern und Delegirten der Sozialdemo— 34 ten unter dem Schutze der bestehenden, einer Abänderung dringend e ftigen , . hier stattgefunden haben; daß das 3 adtverordnetenkollegium auf das Angelegentlichste wünscht, eit ge von den berufenen Organen mit allen gesetzlichen 9 . dahin gewirkt werden, die Abhaltung des für 6 age vom 15. bis 18. Juni die ses Jahres vorgesehenen aber⸗ ö. 6 Kongresses der deutschen Sozialisten in hiesiger Stadt nicht 8 ö en zu lassen, daß das Stadtverordneten ⸗Kolleglum zu diesem sᷣ 39 auch die Unterstützung der gesammten wohlgesinnten Bürger⸗ 1 . anruft und namentlich an alle Diejenigen, welche im Besitze ge⸗ 1 Lokale zur Aufnahme jener Versammlungen sich i er, 6 dringende Ersuchen richtet, diese Lokale zu solchen Zwecken ferner
In der
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weilte Errichtung von Küstenbe worden.
noff, und General
Beschluß möge 8 . wer 4 den Stadtrath zur Veranlassung des Weiteren
Gotha, am 17. Mär; 1878. Stadt verord . adtverordneter, z. 3. Vorsitzender.“ Der Antrag wurde von allen Stimmen . e, stützt, von dem Antragsteller, nachdem die SBringlichkeit an⸗ erkannt worden war, alsbald begründet und, mit gleichem Stimmverhästniß wie bei der Unterstützung, angenommen.
¶Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 18. Mai. (W. T. Die 5. meldet aus Cettinje, daß alle ac * . en Montenegrinern und katholischen Albanesen stattge⸗ undene Konflikte grundlos seien; die Flüchtlinge aus den Grenzbezirken kehrten mit Proviant ausgerüstet in ihre Hei⸗ math zurück, nachdem daselbst die Verwaltung von den Monte⸗ . ö 3 sei. Wegen der Rückkehr der
er nördli : ien di ⸗
eee. 6. chen Herzegowina seien die Verhand⸗ = [W. T. B.). Die „Polit. Korresp.“ veröffentlicht fol⸗ gende Meldungen: Aus Athen vom 18. d.: . ö sowie die beurlaubten griechischen Offiziere sind wieder ein— berufen und an die Grenze beordert worden. Die türkischen Truppen, welche bisher in Thessalien gestanden haben, haben sich in Volo und Salonichi einges ifft, um theils nach Bosnien, theils nach Kreta zu gehen. — Aus Galatz: Der hier lommandirende russische General unterhandelt wegen des Transportes der mit der Bender⸗Galatzer Eisen⸗ bahn anlangenden russischen Truppen nach Giurgewo. Die russische Garnison in Galatz ist ungefähr 8000 Mann stark. — Aus Jassy: Auf Grund eines Üebereinkommens des russischen Militärkommandos mit der hiesigen Eisenbahn⸗ verwaltung befördern täglich neue mi russische Truppen in der Richtung gegen die Donau. ehrere mit Munition be⸗ ladene für San Stefano bestimmte Schiffe haben Contreordre erhalten, nach Giurgewo zu gehen. Ein neuer Sanitätstrain hat Jassy passirt. — Aus Belgrad: Fürst Milan hat n,, n, ö. . , um den Gerüchten
— gebliche Entlassung des Kabinets, entgegenzutreten. Bischof Stroßmeyer wird am 27. d. hier 3 .
Schweiz. Zürich, 20. Mai. (W. T. B.) Die von dem Kanton Zurich für die Gotthardbahn , Nagchtrags⸗Subyention von 890 000 Fres. ist bei der gestrigen Voksabstimmung abgelehnt worden.
Großbritannien und Irland. London 18. Mai. (W. T. B.) In Blackburn haben in der letzten Nacht von Neuem ernstliche Ruhestörungen stattigefunden, bei
welchen von den Tumultuanten großer Schaden angerichtet
worden ist. Es kam zu einem blutigen Zusammenskoß mit der Polizei, wobei 14 Aufrührer . ö 2 Uhr Morgens gelang es der Polizei, die Ordnung wieder n n, ö — 19. Mai. (W. T. B.) Gestern fand das Jahres—⸗ banket zum Besten des a, ref er. welchem der Marquis von Salis bury präsidirte. In sei⸗ ner Erwiderung auf einen auf ihn ausgebrachten Toäst hob der Marquis die Eintracht der nationalen und patrio⸗ tischen Ges innung hervor und bezeichnete dieselbe als ein günstiges Omen; die glückliche Beseitigung der obwaltenden . han th ab . Eintracht und Einheit des is, der sich jeder Gefahr aussetze der des Verlustes der gh n leer , ö — Aus Port Said, vom 19. Mai, wird dem, W. T. B.“ gemeldet: Die Transportdampfer „Goa“ und„Athole“, welche indische Truppen nach Malta führen, sind heute Nacht dorthin abgegangen. . 20. Mai. (W. T. B.) Nach einem Telegramm der „Time aus Kalkutta von ,. ist dort die unver⸗ estigungen anbefohlen
Frankreich. Versagilles, 18] Mai. (W. T. B.) Die
Deputirtenkammer hat heute die Berathung über die Wahl des Deputirten 1 (klerikal) un lebhaften Debatte vertagt. Teisserene de Bort hat einen Gesetzentwurf, die Wiederherstellung der Tuilerien, vorgelegt.
nach einer langen Der Handels⸗Minister betreffend
Italien. Rom, 18. Mai. (W. T. B.) Der Minister
der öffentlichen Arbeiten hat der Deputirtenkammer zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. trieb der oberitalienischen Eisen bahnen vom 1. Juli 1878 bis 31. Dezember 1879 auf Rechnung des Staates, der zweite den Bau von Eisenbahnlinien zur Ko mpletirun g des Ei sen⸗ bahnnetzes. Der Gesetzentwurf, beantragt die Herstellung neuer Linien in einer Länge von ungefähr 400 km mik 3 380 Millionen Fr. ufsch hefti vom . ̃ ellung der regionalen, provinzialen, inte inzi . . g . p 3 rprovinzialen und eiträgt. In das Passivum des Budgets wird für die nächsten 15 Jahre die jährliche Summe von 50 rn, . gestellt werden, um diese Ausgaben bestreiten werden spezielle Titel mit einem nach dem Werthe der Rente . Zinsenertrage zur Bedeckung derselben emittirt en.
Der erste betrifft den Be⸗
Beide Entwürfe wurden für dringlich erklärt. betreffend den Bau von Eisenbahnlinien,
it einem Gesammtkostenaufwande von Die Kosten der natignalen Linien werden getragen, während für die Her⸗
die Regierung in verschiedenen Verhältnissen
zu können, und
Türkei. Konstgantinopel, 18. Mai. (W. T. B.) Der
russische ee, Fürst Lobanoff, e heute dem Sul⸗
an in feierlicher Audienz seine Beglaubigungschreiben über—
reicht und sodann die offiziellen Besuche auf der Pforte ge⸗ macht. Die Bewegungen der rm r g nf . der Umgebung von Konstantinopel dauern fort, doch haben sich die russischen Truppen heute den türkischen Linien nicht weiter genähert. ist veduzirt worden, da man zlicksichten in der Umgebung Pazifizirungs⸗Kommission im Gebiete des R Gebirges scheint bisher keine Erfolge erzielt zu haben. Die beabsichtigte Ueberführung der englischen Flotte nach der Bai von Tuzla
Die russische Besatzung von Adrianopel die Truppen aus Gesundheits⸗ der Stadt vertheilt 9 Die
odope⸗
soll, wie es heißt, am Montag stattfinden.
19. Mai. (W. T. B.) Der Botschafter, Fürst Loba⸗ otleben versicherten der Pforte wiederholt, en Tru p enbewegungen um San Stefano lägen esundheitliche Rücksichten und keinerlei , Ab⸗ ichten zu Grunde. — Der türkische Kriegs⸗ inister
Rumänien. Bu karest, 18. Mai. (B T Senat nahm in seiner heutigen Sitzung . 8 an, durch welchen die den bessarabischen Bauern bewilligten Termine zur Ablösung der denselben vom Staate überlassenen Grundstücke um 10 Jahre verlängert werden. Derselbe Ge⸗ . . weitere , g von Grundstücken olonisten in Aussicht ĩ ins Komplexe erhalten haben. k
Nußland und Polen. St. Petersburg, 18. Mai (W. TV) Die Agence Russe schreibt, 3 ändert so, wie sie dieselbe in ihrem gestrigen Artikel des Näheren 2 . . der . des Grafen Schu⸗
in London werde auch keine wei ichti e 233 en n ch eitere wichtige Nach 219. Mai. (W. T. B.) Der „Regierungsbote“ mel die Estern erfolgte Abreise des 6 Erw ar — Das „Journal de St. Petersburg“ erklärt gegen⸗ über den Meldungen von Absichten des russischen Ober⸗ kommandos, sich Kon stantinopel zu nähern und dasselbe vielleicht sogar zu besetzen, um auf die Türken eine Pression u fn en die Truppenbewegungen wären wohl aus stra⸗ tegischen oder einfach sanitären Gründen vorgenommen, die⸗ selben implizirten jedoch keineswegs eine Drohung. — 4 „Agence Russe“ ist aukborisirt in kategorischer
eise alle Nachrichten zu dementiren, die dem Heneral Totleben die Absicht beimessen, in Konstantinopel einzu⸗ dringen oder sich nur dieser Stadt so zu nähern, um eine Pression auf die Pforte auszuüben. Derartige alarmirende Gerüchte seien ein neues Manöver der Kriegspartei in Kon⸗ stantinopel, der es wünschenswerth erscheine, eine Annäherung der Kabinete von London und St. Petersburg zu verhindern. Die Bewegungen der russischen Truppen haben ihren Grund in hygienischen Ursachen. — In dem Befinden Ver lech ö; f ö he n is 9 leichte Besserung eingetreten. e noch durch eine gro ü ⸗
tender Arbeit i n,. ,,,
Süd⸗ Amerika. Venezuela. Caräcas, 17. April Am 12. Abends ward die Bevölkerung unserer Stadt 66 zwei starke Erd stöße erschreckt. Obwohl dieselben nur ge⸗ ringen Schaden anrichteten, floh doch der größere Theil der Einwohner auf die Straßen und Plätze. Noch heute kampiren dort tausende von Menschen, theils unter Zelten theils unter freiem Himmel. Die Stöße haben sich inzwischen, jedoch schwächer wiederholt. Die Aufregung hat sich gesteigert durch die Trauernachrichten aus der 12 Stunden von Caräcas ent⸗ fernten Stadt Cüa im Tui⸗Thale. Der von dem Erdbeben dort und in der Umgegend verursachte Schade wird auf S839 090 Pesos geschätzt; bis zum 15. waren bereits 200 Leichen aufgefunden, außerdem zahlreiche Schwerverwundete. Damit ist das Elend leider nicht zu Ende, denn man kann mit Be⸗ stimmtheit vCraussehen, daß die Anhäufung großer Menschen⸗ massen auf Straßen und Plätzen irgend eine Epidemie, wahr⸗ scheinlich den Typhus, zur Folge haben wird.
Asien. Ching. Peking, 11. März. Ein in d amtlichen Peking ⸗Zeitung veröffentlichtes 1a 0 . Edikt hebt den fürchterlichen Nothstand in den Pro⸗ vinzen Shansi, Shensi und Honan nochmals hervor und erwähnt, daß auch die Schneefälle des verflossenen Winters nicht hinreichend tief eingedrungen seien, um die Folgen der Dürre zu heben. Die von gewissen Seiten vorgeschlagene Einberufung einer außerordentlichen Raths versammlung, die . ö. an w nr t mr , . bestehen sollte,
ab, da sich kein prakti fol r , G. praktischer Erfolg davon
In der Justizverwaltung seien allerdings Verbesse⸗ rungen nöthig; wenn die Gouverneure der vom Nothstande betroffenen Provinzen sich der schwebenden Prozesse annehmen
wollten, so ließe sich wenigstens in einer Richtung Besserung erwarten.
Australien. Hawaische 3. April. Der Geburtstag Sr. Majestät des Deut? schen Kais ers ward hier, wie in früheren Jahren, festlich begangen, wobei sich außer den deutschen Einwohnern auch das fremde Element zahlreich betheiligte. Als ein Akt inter⸗ nationaler Höflichkeit verdient insbesondere hervorgehoben zu werden, daß der amerikanische Contre⸗Admiral Murray, Kom⸗ mandirender der Flottenstation im stillen Ocean, die deutsche Flagge am Haupttop seiner Fregatte hißte und mit 21 Schüssen salutiren ließ.
Insel n. Honolulu,
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind in der 19. Jahreswoche von je 1000 Be⸗ wohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben emeldet: in Berlin 26,9, in Breslau 26,3, in Königsberg 39,0, in Cöln 165, in Frankfurt a. M. 20,7, in Hannover 19,8, in . 24,4 in Magdeburg 25, 9, in Stettin 33,2, in Altona 50 3, in Straß⸗ burg 33,0, in München 33, , in Nürnberg 28,6, in Augsburg 4835, in Bresden 29.0, in Leipzig 22,9, in Stuttgart 20.5, in , . 281, in Karlsruhe 24,9, in Hamburg 20, 8, in Wien 37,8, in Buda⸗ est 42,l, in Prag — , in Triest 260, in Basel 24,1, in Brüssel 20 2, n. Paris 26,9, in Amsterdam 25,5, in Kopenhagen 225, in Stockholm 301, in Christiania 15, in St. Petersburg 62,7, in Warschau 344, in Sdessa 40 1, in Bukarest 33.56, in Rom 335, in Turin 31,8, in Athen — in Lissabon 31,5, in London 20,2, in Glasgow 23,0, in Liverpool 24 5, in Dublin —, in Cdinburgh 21,7, in Alexandria pvhten) 4I,2. Ferner aus früheren Wochen: in New⸗ w. 24,4, in Philadelphia 18.5, in Boston 187, in Chicago 1635, in
an Franzisko 16,5, in Calcutta 44,7, in Bombay 42,5, in Madras 481.
Beim Wochenbeginn herrschten an den nord und mitteldeutschen . nordwestliche, an den süddeutschen östliche und nordöstliche Windrichtun zen vor, die aber bald allgemein an den süddeutschen Stationen über Süd und Südwest in ostliche übergingen, mit Ausnahme Cölns, wo bis jum Wochenschluß Süd westwind herrschend blieb. Die Temperatur der Luft entsprach in der ersten Wochenhälfte dem Monatsmittel; in der zweiten sank das Thermometer in Mittel und . erheblich (in — bis unter — * R) und stieg erst wieder zu Ende der Woche. Die relative Feuchtigkeit der Luft war in Nord und Mitteldeutschland ine gering in Süddeutschland regnete ez heftig, in Cöln entlud sich am 11. Mai ein von wolkenbruchartigen Regengüssen begleitetes Gewitter. Der Luftdruck, anfangs sinkend,
stieg bald wieder und behauptete mit gerin ; Standpunkt. geringen Schwankungen seinen