Um 11 Uhr nahmen Se. Majestät renden Generals des Garde⸗Corps, zürttemberg, sowie des Gouverneurs und des Komma
m Berlin militäris ie Vorträge des Chefs der Admiralität, erals der Infanterie on 9a und des General⸗Adjutanten von Albedy
Um 34 Uhr Nachmittags empfingen Se. Majestät den
Vorstand der Provinzial⸗Synode der Provinz Brandenburg, bestehend aus dem Präses Grafen Arnim ⸗Boitzenburg un den Mitgliedern Hofprediger Kögel, General von Redern, Superintendent Jacobi, Superintendent Hollefreund, Guts⸗
besitzer Sack und Graf Solms⸗Golßen.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin sind, laut Meldung des „W. T. B.“, mit Ihren Kindern gestern von Windsor in London eingetroffen. Ihre Kaiserlichen Hoheiten wohnten der gestrigen Sitzung des Dberhauses bei.
In der am Montag unter dem Vorsitze des Staats⸗ Ministers Hofmann abgehaltenen Sitzung des Bundes⸗ raths wurde dem Antrage des Ausschusses für Justizwesen entsprechend der Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr sozial⸗ demokratischer Ausschreitungen angenommen. Sodann wurden — zur Vertretung der Vorlage im Reichstage ge⸗ wählt.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 13. April
d. J. beschlossen: Auf Seite 2 0 des amtlichen Wagren⸗ verzeichnisses zum Zolltarif, Zeile 7, 8, sind die Worte: gerissen d, oder ungerissen (ungeschnitten)“ zu fir chen, dagegen ist den Anmerkungen zu 1 unter e. folgende Anmerkung beizufügen: „Als sammetartig werden rohe oder gebleicht Gewebe nur dann behandelt, wenn sie ge— rissen (geschnitten) sind, so daß sie auf der Schauseite einen ausgearbeiteten Flor zeigen. Diese Vorschrift hat vom 1. Juni d. J. ab in Kraft zu treten.
Im weiteren Verlaufe der gestrigen (52.) Plenar⸗ sitzung des Reichstages wurde zunächst die dritte Be⸗ — 2 des Gesetzentwurfs, betr., die Gewerbegerichte, ortgesetzt. Der 5. 8 regelt die Zusammensetzung der Gewerbegerichte. Nach den Beschlüssen der zweiten Lesung sollte die Berufung aller Mitglieder dem Magistrat anheimgegeben werden, der letztere aber befugt sein, die Wahl der Beisitzer den Arbeitern und Arbeitgebern zu überlassen. Der Abg. Dr. Gensel bean—⸗ tragte dagegen, daß der Vorsitzende des Gerichts auf den Vorschlag des Magistrats durch die Landescentralbehörde be⸗ rufen, die Beisitzer aber vom Magistrat i werden sollten. Der Abg. Dr. Franz sprach sich gegen diefen Antrag aus und wünschte seinerseits, daß die Berufung des Vor⸗ — en durch den Magistrat und die Wahl ler Beisitzer urch di n. erfolge. Ver Präfident Rs Reichs fanzler- Amts, Staats- Minister . e on . er Regierung ein Einfluß auf die ne . für die e , dell e inneren so 6 En. t . : nnehmbar. on der Wahl Vxrft enden hänge es ab, ob die Ge⸗
h, gn e, .
4 fen . , 8 hn, kber, en, nr und br Hacker, sixfahlen leichwohl die Aunghme der ; ü ae terzten Lesung. . .
er Letztere schlug um ein Scheitern des Gesetzes zu verhüten, den 5. 8 noch einmal an 89 Kom⸗ mission zurückzuverweisen. Das Haus trat diesem Vorschlage bei und setzte bis zur Berichterstattung der Kommission die . e, ,. ö. . aus. dann ging das Haus zur zweiten Lesung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Revislion des nnn, 6. der Klasseneintheilung der Orte, über. Nach §. 1 der Vor— lage sollen die Tarifsätze im Allgemeinen um 33 Prozent erhöht werden. — Die Kommission schlug vor, die Serbis⸗ sätze für Generale, Stabsoffiziere, Hauptleute und Subaltern⸗ offiziere, sowie für die höheren Militärbeamten unverändert nach der Vorlage zu genehmigen; die Servissätze für Unter⸗ offiziere sollen gegen den früheren Betrag nur um 16 Prozent die der Gemeinen um 50 Prozent erhöht werden. Die Servis? sätze der Unterbeamten der Militärverwaltung sollen unver— n been - . ö fin. irheh n der Entschädigung ung der Dienstpferde, nicht izier⸗ fe, ,. ; p cht aber der Offizier ie gg. Graf von Frankenberg und Graf Bethusy⸗ Huc beantragten, auch für die Offizierpferde eine ig rn rg eintreten zu , Der Referent Abg. Nieper erklärte, die Kommission habe die wesentlichen Vortheile dieses seit 1872 verzögerten Gesetzes den Kommunen nicht vorenthalten wollen. Sie habe jedoch nur die Mehrvergütung für die Kommunen, . aber die Erhöhung der Kompetenzen für die Offiziere, welche die Regierungs vorlage fordere, als in den Rahmen dieses e e, gehörig betrachtet. Der ommissar des Bundesraths bemerkte, daß der Servis—⸗ tarif auch für die Unteroffiziere genau nach den Anforderungen normirt sei, welche nach dem Quartierleistungsgesetz jeder Auartiergeber den verschiedenen Chargen zu gewähren habe. Es sei also nicht gerechtfertigt, daß die Kommission die Er⸗ hun des Servistarifs für die Unteroffiziere von 331 auf 166 / z Prozent herabgesetzt habe. Die Regierung habe auch mit dieser Erhöhung eine Vermehrung des Einkommens der
verheiratheten Unterofsiziere bezweckt ᷣ ise vi Manquements fit zweckt, um auf diese Weise die
mindern. Die Erhöhung um 75 Prozent für die
DOffizierpferde sei dur die Verhältnisse, namentli für Jerlin, geboten. Der e n, . 6 hierfür nicht, zumal die Offiziere auch für Ausrüstung, ufbeschlag und Bedienung ihrer Stallpferde sorgen müßten. uch sei kein Grund ö die Unteroffiziere in diesem 5 2 . ,. n . ö. . Ebenfalls bitte egierung geforderte öhung für di ⸗ , , . . z K Der Abg, Graf von Frankenberg führte aus, er vermö ein richtiges Prinzip in dem Kommi sionsbeschluß nicht zu . . 39. 2 eln df ziere. Bei den zieren sei ein Nothstand vorhanden:; dieselben könnten mit der bisherigen ird r rn, für . nicht auskommen. Er bitte also, seinen Antra anzunehmen. Abg. Richter (Hagen) sprach dagegen die Ansicht aus, daß es sich hier eigentli um eine Einkommenfrage für die Offiziere ndle und daß diese nicht bei . Gesetze, sondern bei der udgetberathung, zum Austrag gebracht werden müßte.
im Beisein des komman⸗ August von ndanten che Meldungen . und hörten später
Offiziere gegen die Ünter⸗ z
oder nach ihrem
in dem Unterofftzierstande ber Anme zul ver . werden, wenn Thatsachen vorliegen,
wider eine Druckschrift
oder an einer nach 8. 3 verbotenen Versammlung wi d mit aängni
, . . 92 trifft . en, n. i , ö? ie Auflösung einer Versammlu
6 6 ist. — Gegen die Vorsteher des . n
den Jeitraum von drei
Die
sident mit, daß der Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr sozial⸗ demokratischer Ausschreitungen eingegan i. 3 folgenden Wortlaut: ; J
Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
demokratie
Das Verbot ist oͤffentlich bekannt zu machen und dem Reichst . oder, wenn derselbe nicht versammelt ist, bei 6
wenn der Reichstag dies verlangt.
Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten kann
von der Polizeibehörde vorl — ; schriften 3 h rläufig verboten werden, wenn die Druck bot erlischt,
dem Bundetrath guf Grund des 5. J verboten wird.
ertigen, daß die Versamml ĩ i j Seen,. 6 sammlung Zielen der im 8. 1 bezeichneten
Anordnung erfolgen (8. 23 ff. j ) 7 Mai . gen (5. 23 ff. des Gesetzes über die Presfe vom
ergiebt, ist auf Gefängniß nicht unter drei Monaten zu erkennen.
Eelehft und 8. 1 nebst dem Servistarif nach den Vorschlägen Kommission unverändert angenommen.
In Betreff der Klasseneintheilung (8. 2) war von der Regierung . m n. zwei Orte, Dresden und Bocken⸗ heim, aus der Klasse J. resp. II. in die Klasse A.; — 1565 Orte aus Klasse II, je einen Ort aus den Klassen III., IV. und V. in die Klasse L; — 63 Orte aus den Klassen VP, IV. und III. in Klasse II — 117 Orte aus den Klassen Ir. und V. in Klasse II. — und 204 Orte aus Klasse V. in Klasse IV. zu versetzen.
Die Kommission hatte vorgeschlagen, noch zwei Orte — Erfurt und Linden (Hannover) — aus der II. in die J. Klasse, n Drte aus Klasse III. in Klasse II., 24 Orte aus den Klassen VJ. und V. in Klasse II., und zwei Orte der V. Klasse in Klasse IV. zu versetzen. Die Kommission schlug ferner folgende Resolution vor:
Den Reichskanzler zu ersuchen: Diejenigen zur Zeit in der V. Servisklasse befindlichen Orte, welche nach den Grundsätzen der Klassifikation in eine höhere Klasse gestellt werden können, mit Rücksicht auf die Gehn ee f aft der Beamten entsprechend zu klassifiziren.“
Der Abg. Rohland beantragte, die Städte Weißenfels und Zeitz (Regierungsbezirk Merseburg) in die Klasse II. statt in Klasse III. zu setzen. Der Abg. Berger wollte die Orte Hattingen und Hörde, Regierungsbezirk Arnsberg, aus der Ill. in die II. und Bochum aus der II. in die J. Klasse ver⸗ setzt 3 J
Aehnliche Anträge stellten die Abgg. Gerhardt, Kie⸗ pert u. A.
Die Diskussion wurde geschlessen und sämmtliche Antrag— steller mit Ausnahme des Grafen von Fenn g, . ihre Anträge Zurück. Demnächst wurde 5. 2 nebst der Klassi⸗ fikation der Städte mit dem Antrage Frankenberg nach den Vorschlägen der Kommission angenommen; ebenso die von der Kommission vorgeschlagene Resolution.
s. 3 der Regierungsvorlage bestimmt, daß die Vorschrift des Servistarifgesetzes von 1868, nach welcher alle fünf Jahre eine Revision des Tarifs vorgenommen werden soll, af h wird. Die Kommission schlug vor, diefen Paragraphen ganz zu streichen. Der Paragraph wurde gestrichen.
Um 31/ Uhr vertagte sich das Haus.
— In der heutigen (53.) Sitzung des Reichstages welcher am Tische des Bundesraths der enden! 7. gierche⸗ kanzler⸗Amtes Staats-Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrat beiwohnten, theilte der Prä⸗
Derselbe hat
Wir Wilhelm, von Gottes Gnad J von Yreuhen . Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
verordnen im Namen des Reichs nach erfolgter Zustimmung des
3 Druchschristen und Vereine, welche die Ziele der Sozial⸗ verfolgen, können von dem Bundezrath verboten werden. usammentritt mitzutheilen. — Das Verbot ist außer Kraft zu setzen, Die Verbreitung von Druckschriften auf öffentlichen iele der im 8. 1 bezeichneten Art verfolgen. — Das Ver- wenn nicht innerhalb vier Wochen die Druckschrift von Versammlung kann von der Polizeibehörde verboten
Beginn von dem Vertreter der Polizeibehörde auf⸗ welche die Annahme recht⸗
Eine
§. 4. Wer einem nach 5§. 1 oder 5.2 erlassenen Verbote zu⸗ verbreitet, wird mit Gefängniß bestraft.
Die Beschlagnahme der Druckschrift kann ohne richterliche
§. 5. Die Betheiligung an einem nach §. 1 verbotenen Vereine
. Vereins, sowie gegen e rnehmer und Leiter der Versammlung und . . nigen, welcher zu einer verbotenen Versammlung das Lokal
Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft.
e. Dasselbe gilt für
Urkundlich ꝛe. Begründung.
Die Ausbreitung der Sozialdemokratie hat in Deutschland im
Bei der Abstimmung wurde der Antrag Frankenberg ab⸗
Laufe der letzten Jahre immer größere Dimensionen ,
drungen, welche denselben früher unzugänglich waren.
sozialdemokratischen Lehren und Tendenzen sind in Kreise ge—=
Vereins mitgetroffen werden würden, nicht blos in fahrung lehrt,
versammlungen qualifiziren lassen. des Entwurfes porgeschlagenen Bestimmung, wonach die Pollzei= behörde befugt sein soll, Versammlungen im Voraus zu verbieten oder nach dem Beginn durch den zulösen, sobald Thatsachen vorliegen,
gie ben daß die Versammlung die Jiele der Sozialdemokratie ver⸗
wurfs einer Rechtsanwaltsordnung. gr . gestellt 8. wälte) und §. 103 (Beschränkungen für die ir
. (GBesch gen für die jetzt amtirenden
demokratische Agitation, planmäßig und durch geschulte Agitatoren betrieben, übt mehr und mehr ihren verderblichen kn Ge⸗ müther verwirrenden Einfluß auf die Massen der Bevölkerung aus. Um den Umsturs der bestehenden Verhältnisse und die Bildung des sozialistischen Staates herbeizuführen, ist die Sozialdemokratie unablãssig 2 Unzufriedenheit in den besitz⸗ losen Klassen zu verbreiten, dieselben gegen die besitzenden Klassen aufzuxeizen, die überlieferten sittlichen und religiösen Anschauungen, die Vaterlandsliebe, die Pietät und die Achtung vor dem Gesetze, überhaupt alle diejenigen Grundlagen zu untergraben, auf welchen der Staat und die Sicherheit der Gesellschaft beruhen. Die Soialdemokratie droht das Gemeinwohl auf das empfindlichste zu schädigen, indem die durch ihre Agitationen hervorgerufene Beun= ruhigung und Störung des öffentlichen Friedens nicht ohne Rück wirkung auf die Entwickelung der wirthschaftlichen Verhãltnisse bleiben können.
Wiederholt sind die verbündeten Regierungen an den Reichstag mit Vorschlägen herangetreten, um den Gefahren der Sozialdemokratie durch schärfere Strasbestimmungen entgegen zu wirken. Es geschah dies bei Gelegenheit der Vorlage des Gesetzes über die Presse und in der Session. 1875576 durch die Abänderungsvorschläge zum Straf⸗ gesetzbuche. Diese Vorschläge haben die Zustimmung des Reichstage nicht gefunden; die Frage aber, ob es nicht besonderer Maßnahmen bedürfe, um den Ausschreitungen und der weiteren Verbreitung der Sozialdemokratie entgegenzutreten, ist damit nicht erledigt worden; dieselbe ist vielmehr fortdauernd eingehend erwogen und nunmeht aus Anlaß des vor Kurzem gegen das Leben Sr. Majestät des Kaiserz verübten Attentats wiederum in den Vordergrund getreten.
jssẽdi verbündeten Regierungen glauben diese Frage bejahen zu müssen. z
Die in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften auf den Gebieten der Presse und des Vereinswesens, auf welchen sich die sozialdemokratischen Agitationen vorzugsweise bewegen, reichen, wie die Erfahrung gezeigt hat, nicht aus, um diesen Agitationen mit Erfolg zu begegnen. Es bedarf kräftiger und schneller eingreifender Mittel, um den Gefahren vorzubeugen, welche aus der Verbreitung der sozialdemokrztischen Lehren dem Gemein n, drohen. So fern die liegt, das Ver⸗ eins⸗
wenn es nicht innerhalb f Grund des 5. 1 be⸗
gewährende Befugniß
e Fällen von geringer
tg den Organen der Staatsgewalt
Bezug auf die Versammlungen
wenn auch Versammlungen, welche veranstaltet . 6. . Verbot des o wird doch die Agitation solchen Versammlungen betrieben, und 6: Er⸗ / daß, sobald ein , ,,. Verein ge⸗ chlossen wird, die von demselben bisher betriebene Agitation in ersammlungen fortgesetzt wird, welche sich nicht immer als Vereins— Es bedarf daher der im 5§. 3
von ihr entsandten Vertreter auf⸗ welche die Annahme recht⸗
Die in den §§. 4 und 5. vorgeschlagenen Strafbestimmungen
sollen die Durchführung der nach d . ; bote aer f gl ; ch den 85. 1 — zu erlassenden Ver
Wenn endlich im 5§. 6 die Beschränkung der Gültigkeit des
Gesetzes auf einen Zeitraum] von drei . .
ruht dies auf der . Jahren dorgesehen ist, fo. be
wesens auch der
. riedens unumgänglich nothwendig ist, und
es nach Ablauf ] hwendig ist, und, auf der Hoff nung, daß
bedürfen werde.
die Freiheit der Presse und des Vereint⸗ Sozialdemokratie gegenüber nicht länger zu be⸗ als zur Sicherung des Staates und des öffentlichen
von drei Jahren eines solchen Schutzes nicht mehr
Das Haus trat sodann in die dritte Berathung des Ent— Gleichzeitig wur⸗
7 (Lokalisirung der Rechtsan⸗
Hierzu hatten die Abgg. Dr. Lasker und Genossen folgende
Anträge eingebracht:
Der Reichstag wolle beschließen:
Den §. 7 dahin zu ändern:
Die Zulassung erfolgt bei einem bestimmten Gerichte. Kammern für Handelssachen, welche ihren Sitz an einem anderen Orte als an dem des Landgerichts haben, sind im Sinne die ses Gesetzes als besondere Gerichte anzufehen“,
und hinter S. T7 als besonderen 5. 7a. einzuschalten:
„Der bei einem Amtsgerichte zugelassene Rechtsanwalt kann auf seinen . zugleich bei dem Landgericht, in desfen Bezir ke das Amt : gericht einen 5 hat, sowie bei den im Bezirke des Landgerichts befindlichen Kammern für Handelssachen zugelaffen werden. Die Zulassung muß erfolgen, wenn sie nach dem über⸗ einstimmenden Gutachten des Ober ⸗Landeggerichts und des Vor⸗ an, me Anwaltskammer dem Interesse der Rechtspflege föͤr⸗= Ferner als Konsequenz des Antrags zu 5.7:
den 5. 72. der Beschlüsse; zweiter Lefung als §. 7 b., den
Die sozial⸗
§. Jb. als §. Je. und den 8. 7e. als §. 7. zu bezeichnen;
in §8. 103 im Absatz 1 den letzten Satz zu streichen.
Endlich im 8. 105 als Absaß 2 einzuschalten:
„Dieselben sind, sofern sie die Zulassung bei dem Landgericht ihres Wohnsitzes beantragen, befugt, ihren bisherigen Wohnsitz bei⸗
lten. ; a h 36 Absatz 3 das Allegat Te. in 74. zu berichtigen.!
Der Präsident des Reichs⸗Justiz⸗Amts, Staatssekretär Dr, Friedberg, erklärte im Namen des Bundesraths den 58.7 nach ben Beschlüssen zweiter Lesung für unannehmbar; dagegen werde bei Annahme der Anträge Lasker das Zustandekommen des Gesetzes gesichert sein. Aus diesem Grunde empfahl auch der Abg. Dr. Lasker seine Anträge zur Annahme. Für die⸗ selben erklärten sich auch die Abgg. Staudy und von Hölder.
agegen erklärten sich die Abgg. Pfafferott, Kiefer und Windt⸗ . Letzterer führte aus, daß der Reichstag den von den Regierungen acceptirten Vermittelungsvorschlag Lasker für unannehnbar erklären müsse, weil derselbe inkonsequent sei. Die Anträge Lasker wurden angenommen. Schluß des
Blattes.)
Die Eintheilung des Ober⸗Verwaltungsgerichts in zwei Senate ist nunmehr, nachdem die erforderlichen Mittel durch den Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom 1. April 1658.79 bewilligt, ein Senats⸗-Präsident und vier Mitglieder neu ernannt worden, auch die sonstigen Vorbereitungen zum Abschluß gelangt sind, zur Ausführung gekommen, .
Seit dem 13. d. Mts. finden die regelmäßigen öffent⸗ lichen Sitzungen des ersten Senats unter dem Vorsitz des Präsidenten des Ober⸗Verwaltungsgerichts Persius am Mitt⸗ woch und Sonnabend, diejenigen des zweiten Senats unter dem Vorsitze des Senats⸗Präsidenten Jebens am Montag und Donnerstag — in den bisherigen Geschäftsräumen Mauer— straße Nr. 63/65) — statt.
— Die Gesellschaft der Landwirthe Frankreichs wird ge⸗ legentlich der Ausstellung im Palais des Trocadero einen internationalen landwirthschaftlichen Kongreß veranstalten. Derselbe wird vom 10 bis zum 20. Juni statt⸗ finden. Die landwirthschaftlichen Behörden und die land⸗ wirthschaftlichen Centralvereine, sowie die Mitglieder der land⸗ wirthschaftlichen Presse sind speziell zu diesem Kongresse ein⸗ geladen worden. Nähere Mittheilungen, sowie Eintrittskarten zum Kongreß sind durch das Generalsekretariat der Société des agriculteurs de France, Paris, 1 ue Le Peletier, zu . Für jede offizielle Delegation eines fremden Landes ist die Ernennung eines Vize⸗ Präsidenten und eines Sekretärs reservirt, die so er⸗ nannten Herren bilden mit dem Bureau der Gesellschaft der Landwirthe das Bureau des Kongresses. Der Kongreß theilt sich in 11 Sectionen, welche Ackerbau, allgemeine Viehzucht, Weinbau, Waldbau, Garten- und Obstbau, Kulturtechnik, landw. Nebengewerbe, Seiden⸗ und Bienenzucht und landw. Insektenkunde, landw. Gesetzgebung, landw. Unterricht, Pferde⸗ zucht umfassen. Die Redner können sich nach Belieben ihrer Muttersprache oder irgend einer anderen bedienen. Die nicht in französischer Sprache gehaltenen Reden werden in dieser Sprache resumirt, jede religiöse oder politische Diskussion ist ausgeschlossen. An diesen Kongreß werden sich Besuche der Ausstellung und landw. Exkursionen unter sachkundiger Führung anschließen. Die Verhandlungen des Kongresses sollen später ver⸗ öffentlicht werden. Das jetzt veröffentlichte vorläufige Pro⸗ gramm der in den Sectionen zu verhandelnden Fragen um⸗ faßt eine Reihe interessanter und wichtiger Punkte, unter denen wir die Besprechung internationaler Maßregeln gegen die Viehseuchen, die Phylloxerafrage, die Aufforstung als Vor⸗ beugung gegen Ueberschwemmungen, die Verwerthung der städtischen Abfallstoffe, die Dampfbodenkultur, die Anwendung von Schienenwegen in der Landwirthschaft, die Methoden der Zuckerbestimmung, die landwirthschaftliche Statistik, die Pacht⸗ frage, hervorheben. Das Präsidium des Kongresses hat den ö. für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ heiten, Dr. Friedenthal speziell eingeladen, und dieser eine ge⸗ meinsame Vertretung der gesammten deutschen Landwirthschaft durch eine Delegation des deutschen Landwirthschaftsrathes angeregt.
— Lehnt die Gläubigerschaft ab, Zahlungen des Gemein⸗ schuldners kurz vor der Konkurseröffnung anzufechten, so kann, nach einem Erkenntniß des Reichs-Oberhandelsgerichts, IJ. Senat, vom 19. März 1878, jeder einzelne Konkursgläubiger das Anfechtungs recht auf seine Kosten ausüben; er han⸗ delt dabei in Vertretung der Gläuhigerschaft und kann daher seine Anfechtung nur auf solche Argumente stützen, die der Gläubigerschaft als solcher zur Verfügung stehen würden, wenn diese Anfechtung übte.
— Der General-Lieutenant von Werder, General⸗ Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Militär⸗ Bevollmächtigter in St. Petersburg, ist von St. Petersburg hier eingetroffen und im Hotel du Nord abgestiegen.
— Der GeneralLieutenant von Bülow, Inspecteur der 2. Feld⸗-Artillerie⸗Inspektion, ist von seiner Dienstreise zur Musterung des 3. und 17. Feld⸗Artillerie⸗Regiments hierher zurückgekehrt.
— Der Bundesraths-Bevollmächtigte, Geheime Zustiz⸗ Rath Held aus Dresden ist von Berlin wieder abgereist.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 20. Mai. . T. B.) In der heutigen ersten Sitzung des wieder zu⸗ ammengetretenen Landtags gedachte der Landtags⸗Präsident mit warmen Worten der glücklichen Errettung Sr. Majestät des Deutschen Kaisers bei dem gegen Denselben verübten Attentat. Der Landtag beschloß, den Kaiser durch den Vorstand des Landtags beglückwünschen zu lassen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 20. Mai. (W. T. .) Das Herrenhaus beendete heute die Generaldebatte über das Bankstatut und beschloß auf den Antrag Burgs, die Enblocannahme aller unbeanstandeten Artikel, worauf das Bankstatut seinem vollen Inhalte nach in zweiter und dritter Lesung genehmigt wurde. Nur betreffs der Dauer des Privilegiums wurde beschlossen, daß dasselbe mit Ende 1887 ablaufen soll, statt, wie die Vorlage bestimmt hatte, mit Ende 1888. Der Finanz Minister hatte sich mit dieser Aenderung einverstanden erklärt. .
— (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ veröffentlicht fol⸗ gende Meldungen: Aus Bukarest, 19. d.: Die ganze ru⸗
mänische Armee trat auf Anordnung des Fürsten Carl eine Vorwärtsbewegung gegen Osten längs der Karpathen an. Dieselbe nimmt gegenwärtig folgende Stellungen ein: Die erste Division steht bei Tirgoveschti, die zweite bei Pitetschi, die dritte bei Slatina und die vierte bei Crajowa, die Reservedivision verbleibt mit den Positionsgeschützen in Kalafat. — Aus Belgrad: Fürst Milan hat die in der Topola⸗Affaire zum Tode verurtheilten Personen begnadigt. — Aus Adrianopel: Im Rhodope⸗Gebirge haben neuerdings Kämpfe stattgefunden. Die Russen sollen bei Khaskioej gegen 200 Mann verloren haben.
Pest, 20. Mai. (W. T. B.) Das Oberhaus hat die Vorlage, betreffend die Bedeckung des 60⸗Millionen⸗ Kredites angenommen, nachdem der Minister-Präsident h g im Unterhause abgegebenen Erklärungen wieder⸗ olt hatte.
Das Unterhaus hat die Verlängerung des Aus⸗ gleichsprovisoriums genehmigt.
Schweiz. Zürich, 20. Mai. (W. T. B.) Die „Neue Zürcher Zeitung“ führt aus, daß das negative Ergebniß der gestrigen Volksabstimmung des Kantons Zürich über die Gotthardbahn ⸗ Subvention lediglich alarmirenden Zeitungsnachrichten zuzuschreiben sei, und tritt für die Ver⸗ anstaltung eines nochmaligen Volksentscheides ein.
Großbritannien und Irland. London, 20. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses lenkte Lord Selborne die Aufmerksamkeit auf die Verfassungswidrigkeit, welche sich dadurch bekunde, daß indische Truppen in Friedenszeiten außerhalb Indiens ohne Zustimmung des Parlaments verwendet würden; der Redner unterstützte seine Ausführungen durch Heran⸗ ziehung mehrerer Beispiele aus der Geschichte. Der Lord⸗ kanzler Cairns trat den Ausführungen Selborne's entge⸗ gen und rechtfertigte das Verfahren der Regierung. Seitens der Opposition hoben Lord Bardwell und Lord Granville, indem sie das Verhalten ihrer Partei vertheidigten, hervor, daß ein Tadelsvotum von ihrer Seite nicht beantragt worden sei. Lord Granville gab zu, daß es große Nothfälle gäbe, wo die Regierung auf eigene Verantwortung handeln müsse, bestritt aber, daß ein derartiger Fall gegenwärtig vor⸗ liege. Der Premier Lord Beacons field vertheidigte das Verfahren der Regierung und schloß seine , . mit der Erklärung, daß der Regierung gegenwärtig die Lippen geschlossen seien, und daß dieselbe ohne Schädigung des Staats⸗ interesses gegenwärtig ihre Politik nicht „vindiziren“ könne. Das einzige Ziel der Regierung bei allen ihren Schritten sei die Siche⸗ rung der Segnungen des Friedens, die Wahrung der Freiheit Europas und die Behauptung der gerechten Position gewesen, welche England eingenommen hahe. Die Regierung sei auch gegenwärtig noch bemüht, diese großen Ziele zu erreichen. Wenn die Zeit komme, wo die Regierung ihre Politik vindi⸗ ziren könne, werde sich zeigen, daß, was dieselbe gethan habe, geschehen sei in dem Glauben, daß es zum Besten des Staates
eschehe. Obschon angegriffen, müsse die Regierung jetzt chweigen, denn wenn sie das nicht thue, dürfte das Staats⸗ interesse nur Schaden leiden. (Lauter Beifall der Regierungs⸗ partei. Der Antrag Selborne's wurde damit als erledigt angesehen. Das Haus vertagte sich auf morgen.
Die heutige Unterhaus⸗-Sitzung war stark besucht. Der Schatzkanzler Northeote antwortete auf, eine An— frage Ashley's, die Regierung habe ihre guten Dienste auf⸗ gewandt, um einen Waffenstillstand zwischen den Tür⸗ ken und den Insurgenten auf Kreta herzustellen. Der⸗ selbe erwiderte auf eine Anfrage Mac Arthems, das von dem englischen Gesandten in Ching, Wade, mit der chinesischen Regierung getroffene Abkommen sei von der englischen Regierung noch nicht formell gebilligt; einige Stipu⸗ lationen desselben bedürften auch der . der übrigen Vertragsmächte. Auf eine bezügliche Anfrage des Deputirten Ryland erwiderte der Schatzkanzler, die Kosten für die Einberufung der Reserve beliefen sich auf 140 000 Pfd. Sterl. Der Krieg am Kap koste monatlich 59090 Pfd. Sterl. für englische Rechnung und 20 000 Pfd. Sterl. für die Rechnung der Kolonie. Man brauche für Extra⸗Ausgaben monatlich etwa 50 900 Pfd. Sterl. Dieser Bedarf dürfte jedoch auf 60 000 Pfd. Sterl. steigen. Der Marquis von Hartington beantragte unter dem Veifall der Liberalen seine angekündigte Resolution in Betreff der in di⸗ schen Truppen. Der Antragsteller hob bei Begründung seiner Resolution hervor, daß er sich auf die Erörterung der konstitutionellen und der finanziellen Seite der Frage be⸗ schränke und davon absehe, auf die Besprechung der Orient⸗ politik der Regierung einzugehen, da er Angesichts der im Gange befindlichen Unterhandlungen der Regierung keine Verlegenheiten zu bereiten wünsche. Der Staatssekretär der Kolonien, Hicks Beach, beantragte das von ihm angekündigte Amendement, vertheidigte die . und forderte das Haus auf, durch Ablehnung der Resolution Har⸗ tingtons seinen Patriotismus zu bekunden und das von ihm beantragte Amendement mit größter Majorität anzunehmen, damit die Welt in Zukunft wisse, daß England in Zeiten der Gefahr stets auf ein in allen Welttheilen in sich geeinigtes Reich zu rechnen habe. Nachdem noch Harcourt für die Resolution Hartingtons eingetreten war und Stanhope die Regierung vertheidigt hatte, wurde die Debatte auf morgen vertagt.
Blackburn, 20. Mai. (W. T. 3 31 einem heute von den Strikenden abgehaltenen großen Meeting wurde einstimmig eine Resolution angenommen, worin die Arbeiter, unter ie he ng der von den Arbeitgebern gemachten Vor— schläge, sich bereit erklären, eine 5prozentige Lohnreduktion an⸗ zunehmen.
— Aus Port Said, vom 20. Mai, meldet W. T. B.“: Die Transportschiffe Madura“, „Hospodar“, Camara“, „Baron Colonsay“ und „Brambletyre“ sind mit ind ischen Truppen hier eingetroffen und setzen die Reise nach Malta fort.
Türkei. Konstantinopel, 20. Mai. (W. T. B.) Der russische Botschafter., Fürst Lobano ff, empfing gestern Deputirte der russischen Kolonie. Der Fürst gab seinen Frie⸗ denswünschen und Hoffnungen Ausdruck. Das Auftreten des⸗ selben wird von den der Pforte nahestehenden Kreisen, bei denen der Fürst zum Theil noch aus früherer Zeit her be⸗ liebt und angesehen ist, als ein versöhnliches geschildert. — Vor dem Palast von Tscheragan fand heute ein tumul⸗ tuarischer Auflauf der Flüchtlinge statt, welche dem Sultan eine Petition überreichen wollten. Indeß wurde noch
Belgrad, 20 Mai. (W. T. B) Dem heute vom Metropolitan, aus Anlaß der Errettung des Deutschen Laisers, in der Kathedrale celebrirten Tedeum wohnten Fürst Milan, sämmtliche Minister, die Senatoren, die Militär⸗ und Civilbehörden und der deutsche Generalkonsul bei.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 29. Mai. (W. T. B.) Die „Agence Russe“ bezeichnet die Nachricht englischer Blätter von einem Ultimatum Rußlands an die Pforte wegen Räumung der Festungen als völli unbegründet. Die „Agence“ warnt vor den abr hel ausgestreuten alarmirenden Gerüchten. Besonders jetzt, wo die Kabinete Verhandlungen zu einer praktischen Lösung her⸗ beizuführen suchten, müsse man jeden Zwischenfall vermeiden, welcher diese Versuche der Beruhigung und Versöhnung ge⸗ fährden könnte. — In Mos kau hat gestern in der evange⸗ lischen Kirche anläßlich der glücklichen Errettung des Kaisers Wilhelm ein Dankgottesdi enst stattgefunden. h ren, Mitglieder der deutschen Kolonie wohnten dem⸗ elben bei.
— Aus amtlichen Quellen bringt das, Journal de St. Pétersbourg“ ein Tableau der 9m dem 2. März bis zum 6. April 1878 in der Monarchie aufgekommenen Zoll⸗ revenu en. Der Ertrag belief sich auf 7526 815 R. Metall und 152727 R. in Papier, also im Ganzen — nach dem Tagescours — auf 10413 281 R. in Staatspapieren, eine Summe, die für den entsprechenden Zeitraum des Vorjahres eine Zunahme von 7975 838 R. aufweist. Bis zum 2. Marz 1878 hat die Einnahme 3 211 7560 R. in Metall und 45 220 R. Papier betragen, woraus hervorgeht, daß die rößere Hälste des am 30. März einkassirten Betrages 9 446 336 R. Metall und 118496 R. Papier) dem Monat März zugerechnet werden muß. Die ersten neun Wochen des Jahres haben durchschnittlich 336 0900 R. ergeben, die nächsien vier Wochen sind auf 824 000 R. gestiegen, und die letzte Woche hat 1 0980 9000 R. Metall und 534 000 R. Papier, mit⸗ hin eine starke Progression ergeben.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 20. Mai. (W. T. 31 Der Reichstag rn g. heute einstimmig die von der Regierung zur Aufrechterhaltung der Neutralität geforderte Bewilligung eines Kredits von 2 Millionen Kronen. — In der Zweiten Kammer inter⸗ pellirte der Abg. Hedin - die Regierung wegen der Ge⸗ rüchte über Unterhandlungen mit der deutschen Regierung in Betreff der Einfahrt der englischen Flotte in die Ostsee. Der Minister der Auswärtigen Angelegen⸗ heiten erklärte, daß alle diese Gerüchte unbegründet seien. Keine Macht habe vorgeschlagen, die Ostsee als mare clausum zu betrachten. Sollte trotz aller Friedensaussichten der Krieg dennoch ausbrechen, so sei die Regierung überzeugt, daß die Neutralität Schwedens auf den gleichen Prinzipien wie im Jahre 1854 anerkannt werden würde. Die von dem Inter⸗ pellanten erwähnten Gerüchte stammten wahrscheinlich von dem Kopenhagener Korrespondenten der „Pall Mall Gazette her,“ dessen Treiben die schwedische sowie die dänische Regierung bisher vergeblich entgegengearbeitet hätten.
Amerika. Washington, 20. Mai. (W. T. B.) Die zur Untersuchung der bei der Präsidentenwahl in Florida und Louisiana vorgekommenen Wahlfälschungen niedergesetzte Ko mmission ist gewählt und besteht aus? De⸗ mokraten und 4 Republikanern.
Südamerika. Colum bien. Der Kongreß, welcher in Bogota versammelt ist, hat einstimmig einen Gesetzvor⸗ schlag angenommen, dessen Gegenstand die Erweiterung der telegraphischen Verbindung ist, in der Art, daß Bogota dadurch nicht nur mit dem gesammten Innern der Republik, sondern auch mit Europa, den Vereinigten Staaten und Centralamerika verbunden wird, also in Zukunft alle diese Länder in direkten Verkehr mit Deutschland treten.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Meyers Handlexikon des allgemeinen Wissens“, mit technologischen und wissenschaftlichen Abbildungen und vielen Karten der Astronomie, Geographie, Geognosie, Statistik und Ge⸗ schichte. Zweite, umgearbeitete und vermehrte Auflage in? Theilen she 24. ir g, 50 J. (Leipzig, Verlag des Bibliographischen Instituts, . .
Mit den letzten Lieferungen 19 bis 24 liegt das handliche Werkchen nunmehr auch in seiner zweiten Auflage fertig vor. Die⸗ selbe ist in der That eine erheblich vermehrte, und zwar erstreckte sich die Vermehrung zunächst natürlich auf den Inhalt, welcher um ca. 6000 neue Artikel bereichert worden ist, dann aber auch auf die mannichfaltigen Beilagen an Kärtchen und Tabellen, welche einen ebenso eigenartigen als dankenswerthen Vorzug dieser Miniatur⸗ Encyklopädie ausmachen. Andererseits haben die einzelnen Artikel mehr ⸗ fach eine vollständige, den seit der ersten Auflage eingetretenen Ver⸗ änderungen entsprechende Umarbeitung erfahren, und ein Nekrolog ent⸗ hält die während des Druckes eingetretenen Todesfälle, welche in den Biographien nachzutragen sind. An Beilagen c. bringt das Lexikon in seiner neuen Form 6 Karten zur physikalischen Geographie, 12 ebensolche zur Ethnographie und Statistik, 23 zur politischen Geo⸗
raphie mit alphabetischen Tabellen zur leichteren Orientirung, 6 Ge⸗ e n nn und 19 Bildertgfeln in Holzschnitt und Buntdruck, außerdem aber R historische, statistische, Muͤnz · 2c. Tabellen, Ueber sichten und Verzeichnisse zur Ergänzung des Textes, die, wie schon bemerkt, eine Spezialität des Werkchens sind. Ein alphabetisches Register über sämmtliche Artikel erleichtert den Gebrauch sehr wesentlich.
Allen Denjenigen, welche das größere und entsprechend kostbarere Meyersche Handlexikon sich nicht anschaffen können oder wollen dürfte auch diese zweite, so schnell nothwendig gewordene Auflage des kleineren Werkes willkommen sein. Dasselbe nimmt den Ruhm in Anspruch, das erste und einzige Buch zu sein, das den ganzen menschlichen Wissensstoff der Gegenwart in so knapp gedrängter Form, auf etwa 2000 Oktavseiten, zusammenfaßt. Daß trotz dieser Ge- drängtheit des Stoffs und damit des Drucks die Schrift bei aller Kleinheit scharf und ohne Anstrengung lesbar ist, verdient noch beson ders hervorgehoben zu werden. ;
Land⸗ und Forstwirthschaft. .
Nachdem nunmehr die Anmeldungen für den internationa- len Rarkt für landwirthschaftliche Maschinen und Geräthe, welcher vom 15. bis 17. Juni C. in Ham burg statt- finden wird, geschlossen sind, kann schon jetzt die Bedeutsamkeit die ˖ ö nicht nur von deutschen, sondern auch von amerikanischen, eng- ischen, österreichischen, franzoöͤsischen, schwedischen, norwegischen und dänischen Fabrikanten reichlich beschickten internationalen Maschinen⸗ marktes konftatirt werden. Die angemeldeten Maschinen und Geräthe werden einen Raum von 12693 4m einnehmen, wovon 2909 am be deckt und Foz 4m unbedeckt sein werden. Es sind allein 46 Dampf. maschinen und Lokomobilen angemeldet, von denen, soweit dies bis jetzt aus den Anmeldungen zu ersehen, 20 während des Marktes
vor Ankunft der Polizei die Ruhe wiederhergestellt.
werden in Betrieb gesetzt werden, um 13 Dreschmaschinen verschie⸗