1878 / 145 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jun 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Verbindung mit der Kindersterblichkeit mehr, andererseits durch die neue Art der Behandlung der Ab- und Zugezogenen korrekteres als

die früheren Tafeln. Ibren Ergebnissen nach ist diese Tafel insofern von Belgg als die günstigeren Sterblichkeitsverhältnisse des Jahres 1816, gegenüber denen der vier Jahre, welche bisher n diesen Be⸗ rechnungen benutzt worden sind, in ihr sich abspiegeln. Das Jahr 1876 batte eins Mortalitätsziffer von 31,56 pro Mille (34,4 beim männlichen, 29 0 beim weiblichen Geschlecht), während die Mortalitäts- äiffern der vier anderen Jahre si na. 33,8, 34,7, 33,4, 34,9 pro Mille stellten. Dieses günstigere Verhältniß kommt bei beiden Ge schlechtern sowohl in den ke ee. Zahlen der Ueberlebenden der Sterblichkeitstafel, bis in das hehe Alter hinauf, zum Ausdrucke, wie auch in entsprechend günstigeren Zahlen der Lebenserwartung bis zum Alter von 75 bez. 78 Jahren; die dies malige Tafel beginnt mit einer durchschnittlichen Lebengerwartung von 28,05 bez. 32, 86, während der Dirchschnitt der früheren vier Tafeln nur eine durchschnittliche Lebensdauer von 2443 bez. 28. 45 Jahren ergab. Die Besserung, welche das Jahr 1876 zeigte, ist auch nicht vereinzelt geblieben, da die Sterblichkeit von 1877 kaum die des Vorjahres erreicht hat.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Brehms Thierleben“. Allgemeine Kunde des Thier⸗ reichs. Große Ausgabe. Zweite umgearbeitete und vermehrte Auf⸗ lage. Vierte Abtheilung: irbellose Thiere. Zweiter Band: Die Niederen Thiere“, von Dr. Oscar Schmidt. Krebse, Würmer, Weichthiere, Stachel häuter, polvpenartige Thiere, Urthiere. Mit 366 Abbildungen im Text und 16 Tafeln von Johanna Schmidt, Emil Schmidt und Robert Kretschmer. (Leipzig, Verlag des Biblio⸗ graphischen Instituts, 1878.)

Der vorliegende 10. Band dieses vortrefflichen Werkes be⸗ handelt diejenigen Gebiete des Thierreichs, die wegen des Dunkels, das über ihnen lagerte und noch immer nicht voll⸗ ständig erhellt ist, die wissenschaftliche r enn und die Liebhaberei in der neueren Zeit vorzugsweise beschäftigt haben. Erst in unseren Tagen ist die niedere Thierwelt mit neuen Mitteln und Methoden eingehend erforscht worden. Die neu eröffneten zoologischen Stationen, namentlich in Neapel, wo unser Landsmann Dohrn unter freigebiger Beihülfe des Reichs eine solche mit einem wundervollen Aquarium gegründet hat, ferner in Triest, in Ros⸗ coff u. s. w. haben seit dem Erscheinen der ersten Auflage über die Lebensweise zahlreicher Thiere dieser Gattung ganz neue Aufschlüsse gegeben, die in der vorliegenden verwerthet sind. Weiter haben aber auch die Resultate der planmäßig angestellten Untersuchungen über die physikalischen Verhältnisse des Meeres und des Meeresgrundes bis zu Tiefen von über 25 000 Fuß, wie sie von den Engländern (Expedition des Challenget), den Deutschen, den Amerikanern und Schweden in der neuesten Zeit unternommen worden sind, die frühe⸗ ren Ansichten über die Lebenẽbedingungen der niederen Thiere ganz we⸗ sentlich umgestaltet und zu anderen wissenschaftlichen Ergebnissen geführt. Alle durch diese neuen Mittel und Wege berichtigten Ansichten über Leben und Gewohnheiten der untersten Thierklasse haben in der neuen Auflage gewissenhaften Ausdruck gefunden, namentlich auch was die vorzügliche illüstrative Ausstattung des Werkes angeht. Denn erst in jenen zoologischen Stationen hat sich die Gelegenheit ur intimsten Beobachtung vieler niederen Seethiere, ge⸗ oten, die früher schwer oder ganz unmöglich war. Wie früher

an zahlreichen anderen Küsten europäischer Meere, so lag der Ver⸗ fasser neuerdings in dem Aquarium zu Neapel während zweier Win—⸗ ter speziellen Studien für das Werk ob, und gleichzeitig wurden dort unter seiner wissenschaftlichen Leitung künstlerische Beobachtun⸗ * angestellt, die es ermöglichten, dem Buch eine Reihe von Thier⸗ ildern einzuverleiben die hier überhaupt zum ersten Mal zu finden sind, während andere durch neue, richtigere Auffassung und unmittelbar der Natur abgelauschte Bewegung alles bisher Dagewesene übertreffen. Eine gleichmäßig gut durchgeflihrte und vollstandige Darstellung der niederen Thierwelt liegt aber trotz alle dem, wie der gelehrte Verfasser elbst freimüthig eingesteht, vorderhand außerhalb der Möglichkeit, weil r unermödlichen Dorschung und Beobachtung hier noch unendlich viel zu thun bleibt. Indessen wird man trotzdem gerade diesem Bande

das Zeugniß nicht versagen dürfen, daß er das Werk in der glän⸗ endsten Weise abschließt (freilich fehlen noch einige der vorhergehenden ö und mit der darin gebotenen Fülle von mühsam gesammeltem 9 das in so vortrefflicher, fesselnder Darstellunges⸗ weise verarbeitet ist, dem asfer zu ganz befonderem Verdienst ge⸗ reicht. Auf den reichen Inhalt des Bandes hier näher einzugehen, würde zu weit führen, derselbe kann nur kurz skizzirt werden: Zuerst wird die Klasse der Krebse beschrieben, unter denen die großen See⸗ krebse und Krabben und die Schmarotzerkrebse in 2 Lebeng⸗ gewohnheiten von besenderem Interesse sind. Dann folgen die Würmer, nämlich die Borstenwürmer, zu denen unser Regenwurm gehört, die Egel, die Armfüßer, Räderthierchen, Sternwürmer, Rund⸗ und Fadenwürmer (Spulwurm, Trichine); ferner die Hakenwürmer, die Plattwürmer sHarunter die Bandwürmer) und die Moosthiere. Daran schließen sich die Weichthiere, unter ihnen die Kopffüßer mit den Kraken, Oktopoden und Sepien, die Schnecken mit ihren zahl⸗ reichen Arten, die Muscheln und Mantelthiere. Weiterhin folgen die Stachelhäuter, als Seewalzen, Seeigel, Seesterne, dem Besucher un⸗ seres Aquariums nicht unbekannt; ferner die Coelenteraten, ent- haltend als Unterarten die in ihrer Metamorphose so viel des Wunderbaren bietenden, in der Gefangenschaft leider nicht lebend zu erhaltenden Quallen, die dagegen wieder aus den Aguarien allgemein bekannten Polypen, als Aktinlen oder Seeanemonen, Seerosen, Korallen, Seefedern, und weiter die Schwämme. In dem Abschnitt über die Polypen werden freilich viele Leser eine Abbildung des Süßwasser⸗ Polypen vermissen, der gerade für die Bewohner des Binnenlandes, interessant und eigentlich weniger bekannt als die Meerespolypen, hier aber leider nur in einem künstlichen Monstrum“ vertreten ist. Den Beschluß machen die noch immer ein weites Feld der Beobach2 tung und Forschung bietenden Urthiere, die Infusorien und Wurzel⸗ füßer. Die Ausstattung auch dieses Bandes ist musterhaft, und die Illustrationen, namentlich die 16 großen Tafeln, neben den vielen in den Text gedruckten Abbildungen, nicht nur gewissenhast in der anschaulichen Wiedergabe der Natur, sondern auch in der Gruppirung der Objekte so künstlerisch, daß sie in der gesammten einschläglichen illustrativen Literatur des In und Auslandes nicht übertroffen wer⸗ den dücften ein Lob, das aus kompetentem Munde den Abbildun⸗ gen der früheren Bände bereits gezollt worden ist. Theodor Simons ' Kulturbilder: Aus gltrömischer . welch gleich bei ihrem ersten Erscheinen sich die lebhafte nerkennung der Kritik erwarben, sind jetzt vor Kurzem im Verlage von Gebrüder Pätel hierselbst in dritter Auflage erschienen. Die Reihe der in gefälliger Form und meisterlichem Style mit eingehender Kenntniß des römischen Alterthums geschriebenen acht interessanten Essay's sind in der vorliegenden Auflage so berechnet worden, daß sie in dieser neuen Gestalt zwei handliche, typisch sehr sauber ausgestattete Bände bilden. Der Inhalt ist der Art vertheilt, daß der erste Band die 41Auf⸗ sätze: ein Gladiatorenkampf und eine Thierhetze in der Arena zu Pompeji 79 n. Chr. G; ein Gastmahl bei Lucullus 74 v. Chr. G.; ein Wa zen⸗ rennen im Circus Maximuß zu Rom 10 n. Chr. G. und ein Hoch— zeitsfest im römischen Karthago 224 n. Chr. G. umfaßt, während der zweite Band die übrigen vier Kulturbilder: die Naumachie 52 n. Chr. G.; der Triumphzug des Titus 71 n. Chr. G.; die Stiere des Maxentuß 312 n, Chr. G. und pompejanische Nächte 96 n. Chr. G. enthält. Alle diese Aufsätze sind auf dem historischen Hintergrunde des alten Rem in frischen Farben und plastischer An—⸗ schaulichkeit entworfene Schilderungen, welche für weité gebildete Leserkreise zugleich eine unterhaltende Lektüre und eine empfehlens⸗ werthe Belehrung bieten.

Gewerbe und Sandel. Das österreichische Reichsgesetzdlatt vom 16. d. M. ver- öffentlicht eine Verordnung des Finanz⸗Ministers vom 15. d. M., durch welche die Ausfuhr von Maulthieren über alle Grenzen der Oesterreichisch⸗Ungarischen Monarchie verboten wird.

Dem Geschäftsbericht der Rheinischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft entnehmen wir folgende Mittheilungen über den a n n, pro 1877: Die Einnahmen der Stamm⸗ und Zweigbahnen betragen 39 679 220 M, die Auggaben inkl. der Rück⸗

lagen zum Erneuerungös⸗ und Reservefonds 18 536 345 S, Brutto-

überschuß nach Abzug der Betriebskosten 21 157 905 6 Davon ist in Abzug zu bringen: 1) Antheil am Defizit von Cleve⸗Jevenaar 173 836 MM, 2) 5st zur Verzinsung des Anlagekapitals der ö Call ⸗Trler 91 589 A, 3) 2. für Verzinsung und Amorti⸗ ation der Anleihen nach Abzug der aus der rentbaren Anlegung und anderweiten vorschußweisen Benutzung der disponiblen Baar⸗ bestände erzielten Aktivzinsen 7510425 MÆ, b. 40½ Zinsen (Super- Dividende) für die Ende 1877 noch bestandenen 1848 750 Prioritätgsaktien 73 9590 M zusammen 7584 375 S6, I An⸗ theil der Nymwegenschen Eisenbahn⸗Gesellschaft zu Nymwegen als Eigenthümerin des auf niederländischem Gebiete gelegenen Theiles der Zweigbahn Cleve⸗Nymwegen an den Einnahmen der letzteren 29 723 S, 5) Antheil des niederländischen Staates an den Einnahmen des demselben zugehörigen Theiles der Strecke Kaldenkirchen⸗Venlo lvon der Landesgrenze bis Venlo) 5787 M, 6) Subvention für die Gotthardbahn, zweite älfte von 19009009 Fr. 500 900 Fr. 400 000 M, 7) Rücklage zur Bestreitung der Ansprüche Verunglückter aus dem Haftpflichtgesetze 600 006 6, 8) Ueberweisung an Delkrederekonto zur Deckung etwaiger Verluste an ausstehenden Forderungen 190 990 41: jusammen 8 985 302 1, bleibt Betriebgüberschuß zur Verfügung der Generalversammlung 12167 602 M Im eigenen Besitze der Rheinischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft befanden sich am Schlusse des Jahres 1877 1057,83 Km, von welchen 345,62 zweigeleisig. An Bahnhofs⸗Nebengeleisen befan⸗ den sich auf den im Eigenthume der Rheinischen Eisenbahngesellschaft befindlichen Strecken am Schlusse des Jahres 1877 61476 Km., demnach beträgt der Gesammtbestand an Geleisen am Schlusse des Jahres 1877 201821 Em. Am Schlusse des Jahres 1876 besaß die Rheinische Eisenbahngesellschaft 462 Lokomotiven Davon wurde Anfangs 1877 eine ausrangirt; am Schlusse des Jahres 1877 waren also 461 Lokomotiven vorhanden.

Aus dem Geschäftsberichte der Sächsischen Nähfaden⸗ fabrik (R. Heydenxeich) zu Witzschdorf sind folgende Mittheilungen entnommen: Im Jahre 1877 betrug der Absatz des Fabrikates 1171 042 M. In 299 Arbeitstagen sind zu Strumpfgarngespinnsten (Blau und Gelbfitz 367 479 Pd, zu Zwirngarnen 118 668 Pfd., daher in Summa 486 147 Pfd. versponnen und daraus 413 690 Pfd. Garne und 53 417 Pfd. verkäufliche Abfälle gewonnen worden. In der Zwirnerei wurden 155 501 Pfd. Zwirne geliefert. Die Gesammt⸗ verarbeitung an Garnen für die Zwirnfabrikation betrug 164 963 Pfd. Das Wagrenkonto hatte infolge eines größeren Vorraths an roher Baumwolle einen Werth von 889 868 Dem Bruttogewinn von 142 678 M entspricht ein Nettoertrag von 62 871 M, der im Wesent⸗ lichen zu Abschreibungen bestimmt ist.

London, 21. Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Woll auktion war der Begehr größer. Preise meist etwas höher.

Rom, 17. Juni. (It. N.) Der mit der interimistischen Ver⸗ waltung der Stadt Florenz beauftragte außerordentliche Regie rungskommissar Baron Reuchlin hat vom 18. d. M. ab die Ein⸗ stellung aller Zahlungen und Arbeiten beschlossen, welche nicht aus hygienischen Ruͤcksichten oder aus solchen der öffentlichen Sicherheit dringend geboten erscheinen. Es wird von jetzt ab keine nicht absolut obligatorische Ausgabe gemacht werden.

Berlin, 22. Juni 1878.

Der Ursprung der Stadt Neutomischel datirt von dem Besitzer der Herrschaft Tompsl, dem Starostensohne von Lenczie Felix Szoldry Scholdrski, welcher im Jahre 1692 die Tomysler Herrschaft übernommen hatte. Am 13. August 1778 erhielt die ein⸗ gewanderte evangelische Gemeinde von demselben eine halbe Hufe zum Bauplatz einer Kirche und zur Gründung einer Stadt. Es feiert demnach in diesem Jahre die Stadt Neutomischel das Jubiläum ihrer hundertjährigen Gründung.

Das Residenz Theater schließt, am Sonntag sein Ensemble Gastspiel auf der Friedrich ⸗Wilhelmsstädtischen Somm erbühne, um bereits am Montag in Potsdam einen Cyklus von Gastvorstellungen zu beginnen.

K Hr In serate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats · Anzeiger, das Central⸗Handelgregifter und das Postblatt nim mt an: die Königliche Expedition

KRrrußischen Ktaats- Anzeigers: Berlin, 8. IJ. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

GSteokbrieso und Untersuchungs- Sachen.

u. dergl. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen eto.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung * n. 3. w. von öffentlichen Papieren.

1. der Aeutschen Reichn⸗Anzeigers und Königlich 2. Subhnstationen, Aufgobote, 3.

O effentlicher Anzeiger. f aan nehmen an: das K

5. Industriello Etablissements, Fabriken und

orladungen Grosshandel. 7. Literarische Anzeigen.

9. Familien-Nachrichten.

S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- beilage. KR K

Burean der dentschen Zeitungen zu Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des JInvalidendank y, Rudolf Mosse, Haasenftein & Vogler, G. L. Danube & Co., E. vtte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annuoncen⸗Bnreans.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Der frühere Arbeitsmann, jetzt Künstler, Friedrich Hohmann aus Coswig,

naten vollstrecken und uns in beiden Fällen Nach⸗ richt geben wolle. Königliches Kreisgericht Frank⸗ furt a. O., den 1. Juni 1878.

50 Jahre alt, ist durch unser rechtskräftiges Er—⸗ kenntniß vom 16. April 1878 wegen Hausfriedens⸗ hruchs und öffentlicher Beleidigung zu einer Gefängnißstafe von acht Wochen verurtheilt. Es wird ersucht, an dem Hohmann, dessen Aufenthalt unbekannt ist, im Betretungsfalle die Strafe zu vollstrecken und uns von dem Strafantritt zu be⸗ nachrichtigen. Halberstadt, Mn 7. Juni 1878. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

ob 6]

Offene Strafvollstreckungs⸗Requisition.

Von den nachbenannten Personen: 1) dem See⸗ mann Herrmann Robert Herrlich, geboren zu Cott⸗ bus am 25. Dezember 1849, 2) dem Arbeiter Jo⸗ hann Friedrich Noack, geboren zu Droschkau am 20. Mai 1859, 3) dem Hausdiener Oskar Wilhelm Gustav Rentzsch, geboren zu Frankfurt a. O. am 16. Mai 1848, 4) dem Rudolf Eduard Albert Teike, geboren sm 14. November 1850 zu Frank⸗ furt a. O., 5) dem Carl August Heinrich Fischer, 64 zu e, . am 1. März 1848, 6) dem

arl Wilhelm Sebald Biersack, geboren zu Für⸗ stenwalde am 19. Angust 184, 7 dem Seemann Emil Paul Gustav Heinrich von der Osten, g boren zu Fürstnwalde am 12. Februar 1848, 8) dem August Ferdinand Berthold Vieritz, geboren zu ürstenwalde am 25. August 1848, 9) dem Carl

ilhelm Rudolf Wenzel, geboren zu Pförten am 19. Mai 1849, 19) dem Knecht Friedrich August Conrad, geboren zu Löbus am 11. Oktober 1848, 11) dem Carl Ernst Hennig, geboren zu Falken⸗ hagen am 27. Februar 1852, soll eine Geldstrafe

wird.

Subhastationen, Vorladungen, Auf⸗ gebote u. dergl.

Die von der Direktion der Lebens⸗Versicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft Germania in Stettin unter dem 29. Januar 1864 und 4. Februar 1864 ausgestell ten Policen Nr. 47, 672 und Rr. 47,966, durch 2. deren erstere die gedachte Gefellschaft dem Anschlaͤger August Heinrich Ernst Winkler zu Berlin die Summe von 20) Thalern, und durch deren letztere sie der Frau Johanne Conradine Charlotte Winkler, gebornen Bökeler zu Berlin, die Summe von 1090 Thalern, zahlbar nach deren Tode, versichert hat, sind den Tischlermeister Winklerschen Eheleuten verloren gegangen. Eigenthümer, Erbe, Cessionar, Pfand oder sonsti⸗ ger Briefinhaber Anspruche zu machen haben sollte, wird aufgefordert, sich mit denselben bei uns, und zwar spätestens in dem

am 5. Oktober 1878, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Termin szimmer vor dem Herrn Krelegerichte⸗Rath Hueckstaedt an⸗ stehenden Termine zu melden, widrigenfalls er mit jeinen Ansprüchen unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens, präkludirt werden und die Amorti⸗ sation der Policen Behufs neuer Anfertigung für die Tischlermeister Winklerschen Eheleute erfolgen

Stettin, den 12. Juni 1878. Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Civilprozeßsachen.

den 18. Juni 1878.

Pa velt.

Aufgebot. ö

urg.

Wer an diesen Policen als

werden in dem Termine

. Donnerstag, den 4.

eröffnet werden.

Unterzeichneten bezogen werden.

von je 300 S, und 12) von dem Bergmann Maxi⸗ milian Gustav Notter, geboren zu Frankfurt a. 6. am 15. März 1850, der Rest einer Geldstrafe im Betrage von 77 S 89 8, wegen unerlaubten Ver⸗ lassens des Bundesgebiets resp. Aufenthalts außer halb desselben nach erreichtem militärpflichtigem Alter, eingezogen werden. Ihr gegenwärtiger Aufenthalt ist unbekannt. Sobald derselbe er⸗ mittelt werden sollte, ersuchen wir, der nächsten Ge⸗ richts behörde sogleich davon Kenntniß zu geben, welche die oben aufgeführten Strafen und je 45 M Kosten zur dortigen Kasse einziehen, im Unvermö—Q— . die der Geldstrafe substituirten Gefängniß⸗ trafen, und zwar gegen Notter mit 16 Ta ö 14

0⸗

5679

Saßnitz an.

Stunden, gegen die ubrigen Personen mit

Verkäufe, Verpachtun gen Gubmiffis nen 2c.

Bekanntmachung.

Eine zum hiesigen Forstreviere gehörige, zwischen den Badeorten Saßnitz und Crampas seen fer ⸗Parcelle von O, 570 dem darauf befindlichen Holzbestande im Wege des öffentlichen Ausgebots verkauft werden.

Hierzu steht Termin am 2. Juli er., Vormit⸗ 88 9 tags 9 Uhr, im Gasthause zum Fahrenberg bei

Die Verkaufsbedingungen werden im Termine be⸗ kannt gemacht werden, können jedoch auch schon vor⸗

(55741 Bau ⸗Submisston. gazins hierselbst erforderlichen:

liegende Ost⸗ a. Erbarbeiten, ectar Größe, soll mit

Banketts ꝛc.,

her im Geschäftslokale der hiesigen Oberförsterei während der Dienststunden eingesehen werden. Werder bei Saßnitz auf Rügen,

Erweiterung der ice mur derte zu ; Lim

Die Anfertigung, Anlieferung und Befestigung der schmiedeeisernen Fenster und Thore Lokometiv. Reparatur. und die mechanische Werk- stätte im Gesammtgewicht von rot. 19 500 Kg, soll im Submissionswege vergeben werden.

Die an den Unterzeichneten portofrei und ver⸗ siegelt einzureichenden, gehörig bezeichneten Offerten

uli, kasse zu hinterlegen. Vormittags 117 Uhr,

Die Zeichnungen, Gewichtsberechnungen und Be⸗ dingungen liegen hierselbst und bei dem Herrn Bau⸗ meister Wolff zu Limburg zur Einsicht aus und können gegen Franko⸗Einsendung von 4 S6 von dem

Wiesbaden, den 17. Juni 1878. Der , , n . en.

Die zum Neubau eines Mehl⸗ und Körner⸗Ma⸗ veranschlagt zu 16879 .

5 8. = b. Maurer⸗Arbeiten, inel. Ausschachtung der veranschlagt zu 38 760 0a

c. sowie die Lieferung von ea 1046 cbm Bruch⸗

steinen sollen, für jede Position getrennt, im Submissions⸗ wege an den Mindestfordernden vergeben werden.

„Die technischen und administrativen Bedingungen fart Objekt liegen in unserm Bureau zur Ein⸗ icht auf.

Unternehmungẽlustige wollen ihre darnach aus⸗

Der Königl. Oberförster. 8 k und äußerlich je nach dem

egenstande

nungstermine am Freitag, den 5. Inli er.,

und zwar ad à. um 9 Uhr Morgens

zeichneten Offerten bis zum Eröff⸗

. ö an uns einreichen und im Termine persönlich er⸗ scheinen. Magdeburg, den 21. Juni 1878. Königliches Proviant ⸗Amt.

lsst! Nassauische Eisenbahn. ,

lbs]! Ausgebot von Arbeitskräften.

160 bisher mit Anfertigung von Schuhwerk und

80 bisher mit Stricken von Fischnetzen beschäftigte Gefangene werden, erstere mit Anfang nächsten Jahres, letztere mit J. Oktober er., zu der⸗ selben oder anderen Arbeiten disponibel. Es wird Kontrakt auf höchstens 3 Jahre geschlossen und ist bei Abschluß des Kontraktes als Kaution der Ar⸗ beits⸗-Lohnbetrag für ein Quartal bei der Anstalts⸗ g Nähere Auskunft wird auf Erfordern mündlich oder schriftlich ertheilt. Unter⸗ nehmung lustige wollen ihre Offerten bis zum 15. Juli er. der unterzeichneten Direktion einreichen.

Insterburg, den 20. Juni 1878.

Die Direktion der Königlichen Strafanstalt.

für die

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] ä, nen) Schöneherger Ufer 2 wat

Als Gargon⸗Wohnung geeignet, 4 Zimmer nebst allem Zubehör, Balkon und Vorgarten, zum 1. Ok= tober er., miethsfrei. Näheres daselbst beim Portier.

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Expedition (Kesseh. Druck: . )

Zwei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin

MW 145.

Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 22. Juni

=.

1828.

Der Inhalt dieser Beilage, n welcher auch die im 8. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mnustern nn d

Modellen vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz vom 25. Mai 1877 vorgeschrie

Gentral⸗Handels⸗Register f

Das Central⸗HandelsRegister für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowie

durch Carl Heymanns Verlag,

auch durch die Expedition: 8W., Wilhelm straße 32, beꝛogen werden.

benen Belanntm ch ungen veröffentlicht werden erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

ür das Deutsch

e Reich. Rr. 146)

Das Central ⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Dat

Berlin, M., Mauerstraße 63 55, und alle Buchhandlungen, für Berlin Abonnement beträgt 1 M 50 8 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 29 4. In sertionspreis für den Raum einer Druckʒeile 836 8.

Batente.

Preußen. Königliches Ministerium für andel, Gewerbe und öffentliche Arbei ten.

Das dem Kaufmann Theodor Fendius zu Berlin unter dem 9. Februar 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Mähe⸗ maschine, soweit sie als neu und eigenthümlich an⸗ erkannt ist, ist aufgehoben.

Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. (Aus den neuesten Zeitschriften nnd Sammlungen.)

1) Aus der Natur eines zum Zwecke der Bege⸗ bung von Aktien eingegangenen Konsortial«er⸗ trages folgt nicht, daß der Konsortiale während des Konsortiums eine Einlage in die Gesellschaft zu machen hat. U. ob. G. H. Wien v. 18. Nov. 1877. G.⸗H. S. 219.

Y Der Betrieb eines Bilͤdhauerstukkatur⸗ und Gipsformgeschäftes ist ein Handels geschäft, wenn aus der Organisation des Betriebes, aus dem Halten eines Lagers und aus der Annahme einer Firma der gewerbsmäßige Betrieb von Han—= delsgeschäften folgt. U. H. A. G. München v. 20. September 1877. Slg. Bd. 3. S. 661.

3) Die Zahlung der Prämie aus einer Feuer⸗ versicherung am Tage des Brandes ist nur dann wirkungslos, wenn dieselbe schon früher verfallen war. U. ob. G. H. Wien v. 15. Februar 1877, öst. G. H. S. 168. ;

4) Durch Kom pensation wird nicht nur die eingeklagte Forderung, sondern auch das betreffende Forderungsverhältniß des Kompensirenden konsumirt. Daher ist eine Rekompensation unmöglich. I. D. A. G. Jena v. 3. Juni i875, Bl. f. Rtepfl. in Thü⸗ ringen Bd. 23 S. 227.

5) Die Ausstellung und. Annahme eines Wechsels für eine Schuld bewirkt für sich allein keine R o⸗ va tion. IH. A. G. Celle v. 6. April 1877. Seuff. Archiv Bd. 33 Nr. 14. ; ;

65 Wechselbürgschaft oder Giro begründet an sich keine eivilrechtliche Haftung als Bürge. U. Obertrib. Stuttgart v. 5. März 1877. Seuff. Archiv Bd. 33 Nr. 26. .

7) Der bloße Rath, ein Geschäft einzugehen, kann möglicherweise nur der Beweggrund werden, wodurch das eigene Wollen in einer gewissen Richtung bestimmt wird, ohne daß dadurch die Freiheit des eigenen Entschlusses gebunden ist. Dethalb ist man wegen des ertheilten Rathes an sich noch nicht schadensersatzpflichtigt. N. O. A. G. Rostock v. 21. Juli 1850 Seuff. Archiv Bd. 32 Nr. 45.

s) Hat der Kontrahent an der ihm zugesandten Rechnung nur einige Fehler ohne Vorbehalt gel⸗ tend gemacht, so gilt dieselbe bezüglich der übrigen Posten für anerkannt. A. G. Celle v. I7. Nov. 1874, Zeitschr. f. Hannöv. Recht, Bd. 8 S. 74. .

9) Zinscoupons einer verschenkten Qbligation gelten mit Rücksicht auf ihre accessorische Natur als mitgeschenkt. U. O. A. G. Darmstadt v. 29. Sept. 1576 in Seuff. Archiv Bd. 32 Nr. 176.

16 Der Agent ist stets Bevoll mächtigter und sein Rechtsverhältniß zur Firma nach den Grund saͤtzen des Mandats zu beurtheilen. U. H. A. G. München v. 20. März 1877. Slg. Bd. 3 S. 6865.

1I) Der Agent hastet für den aus seinen Em⸗

pfehlungen der Firma entstandenen Schaden nur . wenn er sie gegen besseres Wissen in falscher und betrüglicher Weise gegeben hat. U. H A. G. München v. 20. März 1877 9. a. O. Doch hat der Agent die Verpflichtung, sich mit Sorgfalt nach den Vermögensverhältnissen des vorzuschlagenden Käufers zu erkundigen. U. A. G. Cöln v. 4. Ja⸗ nuar 1878. Rh. Archiv Bd. 69 S. 66.

1) Sind Waaren von bester Qualität be⸗ stellt, so sind beim Mangel näherer Erläuterungen Waaren zu liefern, die im Verkehre als lieferbar

und annehmbar gelten. U. O. A. G. Dresden v. 7. April 1875, Seuff. Archiv Bd. 32 Nr. 32.

2) Beim Handel nach Prohe muß Derienige, welcher ein Interesse daran hat, für deren Auf⸗ bewmahrung sorgen. U. A. G. Celle v. 21. Januar 1874 g. 4. O. Bd. 32 Nr. 97.

3) Die Bestimmungen des Art. 347 H. G. B. sind auf den Viehhandel nicht anwendbar. U. zl. G. Celle v. 14. Juli und 15. September 1876 a. a4. O. Nr. 72. .

4 Ist die Waare vor der gerichtlich gusge⸗

sprochenen , durch Zufall zu

Grunde gegangen, so trägt der Käufer die Gefahr. U. O. 2 w gshtan en v. 28. März 1876 Bl. f. R. A. Bd. 41 S. 222.

5) Vorbehaltlose Annahme der bestellten Waare . , der 3, 6 . . def

adensersatz wegen verspäteter Lieferung aus. U.

cz 56G. . v. 13. . 1877, Slg. Bd. 3. S. 6h. . 6) Aus dem Auftrage sofortiger Lieferung folgt nicht der Abschluß eines Fix eschäfts, viel⸗ . ist anzunehmen, daß die Lieferung „sobald als möglich“ geschehen sollte, und ist immer ein nach den Umständen zu berechnender a Zeit⸗ raum zu gönnen. FB. J München v. 1. Mai 1877, Slg. Bd. 38 S. 688. k——

FJ. Es ist früh genug, wenn die See tüchtig⸗ keit eines Schiffes zu der Zeit ,,. wird, zu welcher die Leistung des Schiffes beginnen soll, also zur Zeit der Abreise. N. O. A. G. Lübeck v. 27. März 1877, Seuff. Archiv Bd. 32 Nr. 99.

8) Auf sog. Gefälligkeitswechsel ist in Bezug auf das Rechtsverhältniß zwischen Aussteller, Bejogenen und Acceptanten die Bestimmung des Art. 23 Abs. 2 W. O. nicht anwendbar. U. H. A. G. München v. 15. Nov. 1877, Slg. Bd. 3 S. 695.

9) Rechte aus einem Wechsel können nicht blos durch Indossament, sondern auch durch gewöhnliche Cession übertragen werden. U. H. A. G. München v. 11. Okt. 1877, Slg. Bd. 3 S. 697.

10 Die von Minderjährigen augsgestellten Wechsel sind auch dann ungültig, wenn sich dieselben für großjährig ausgegeben haben. U. H. A. G. München v. 18. Dezbr. 1877, Slg. Bd. 3 S. 691.

11) Der auf dem Wechsel von dem Acceptanten leserlich geschriebene Familienname braucht nicht gerade bis auf den letzten Buchstaben vollständig und richtig ausgeschrieben zu sein. U. Ober⸗Trib. Berlin in Seuff. Archiv Bd. 32 Nr. 177.

2) Ein Wechsel an eigene Ordre ist eine rechts⸗ ültige Tratte. U. H. A. G. München v. 22. Fe⸗ 6 1877, Slg. Bd. 3 S. 701.

3) Theilindossamente sind zulässig und formell gültig. U. O. A. G. Dresden v. 3. Spt. 1875 in Seuff. Archiv Bd. 33 Nr. 69.

4) Macht der Indossant einen Beisatz, z. B. „als Ueberbürge“, so wird die Gültigkeit des Indossa⸗ ments hiedurch nicht geändert. U. 8. O. H. G. Stuttgart v. 1. Sept. 1877 im Württ. Gerichts⸗ blatt Bd. 13 S. 430.

5) Zur Begründung des Regreßanspruches gegen den Indossanten ist die Vorlage des Proteftes wegen Mangels Zahlung auch dann nöthig, wenn die Uebertragung des Wechsels darch Giro nach der Verfallzelt erfolgt ist. NJ. ob. G. H. Wien v. 13. Juli 1876, oͤst. G. H. 1877 S. 760.

6) Die Bestimmung des Art. 31 ist auch auf jene Wechsel anwendbar, die nach der Verfallzeit in dritte Hand übergehen. Siehe das vorsteh. I.

Y Erlaß des Protestes bei Begebung des Wechsels entbindet von der Beibringung des Beweises über die rechtzeitige Präsentation des Wechsels. U. Eft. G. S. Y 24. Mai 157., G. S. S. M6

8) Die Wechselordnung ist für die Frage maß⸗ gebend, welche Zinsen der Wechselinhaber neben der Wechselsumme beanspruchen kann. Höhere Zinsen können nicht verabredet werden. U. ob. G. H. Wien vom 3809. März 1870, G. H. 1877 S. 20.

9) Die Klage aus einem von dem Beklagten „als Vater“ mitunterschriebenen, formell un⸗ gültigen eigenen Wechsel ist unbegründet, da in der Urkunde auch die dem obligatorischen An⸗ spruche zu Grunde liegende causa mangelt. U. O. A. G. Rostock v. 11. März 1372 in Seuff. Arch. Bd. 33 Nr. 9.

9) Die Bereicherungsklage ist erst zulässig, wenn nachgewiesen ist, daß die Befriedigung auch vom Acceptanten nicht erlangt werden kann. U. ob. G. H. Wien v. 9. Nov. 1876. G. H. 1877 S. 14.

10 Eine besondere Feststellung im Proteste über die Identität der Person des Protestaten mit der⸗ jenigen, welche sich als solche aus dem Wechsel er⸗ giebt, bedarf es in der Protesturkunde in der Regel nicht. U. A. G. Celle v. 26. Juni 1877 in Seuff. Archiv Bd. 33 Nr. 71.

ö. Die Bestimmung des 5. T des Reichshaft⸗ pflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 ist unanwend⸗ bar auf Unfälle, die sich bei dem Betriebe einer Arbeitslokomotive auf Eisenbahnschienen zur Her⸗ stellung eines Dammes behufs des Baues einer Eisenbahn ereignen. U A. G. Celle v. 20. Sept. 1815, Ztsch. f. Dann. R. Bd. 8. S. 105.

2) Dieser . J findet auch auf Eisenbahnen An⸗

wendung, welche den Privatzwecken dienen. Gleich⸗

ültig ist, daß bei der . des Wagens re dete t verwendet war. U. A. G. Cöln v. 15. Dezember 1877. Rh. Archiv Bd. 69 S. 56.

3) Der 8. 2 des all. Gesetzes bezieht sich nicht auf eigenes Verschulden des Fnhabers eines Berg= werks 2c, sondern nur auf das Verschulden der in diesem Paragraphen genannten dritten Personen. U. A. G. Celle v. 9. Sept. 1876 in Seuff. Archiv Bd. 3 Nr. 50.

4) Der Besitzer einer Bierbrauerei haftet nach 8. 2 des Gesetzes. U. H. A. G. München v. 9. August 1877, Slg. Bd. 3 S. 706.

5) Ausgeschlossen ist die Haftung, wenn der Culpa der zur Betriebsleitung aufgestellten Person ein Dolus des Verletzten gegenübersteht. J. S. A. G. München v. 9. August 1877, Slg. Bd. 3 S. 706.

6) Ein Ersatzanspruch nach 5. 3 Nr. 1 dieses Gesetzes steht dem zur Alimentation Berechtigten nur zu, wenn er zur Zeit des Todes des Verpflichteten , war. U. A. G. Cöln v. 15. Dezem⸗ ber 1877. Rhein. Archiv Bd. 69 S. 54 bis 56.

7) Die wahrscheinliche Lebensdauer deg durch einen Unfall Getödteten ist nach freiem Ermessen festzustellen. J. H. A. G. München v. 8. März 1877, Slg. Bd. 3 S. 702.

8) Die Wiederrerheirathung der Ehefrau des Ver⸗ unglückten ist nicht schon an und für sich allein ein Erköschungsgrund der Verbindlichkeit zur Zah— lung der urtheiltmäßig zuerkannten Rente. M. A. G. Tolmar v. 21. Januar 1878, Ztsch. für Elsaß⸗ Lothr. Bd. 3 S. 248.

9) In den Fällen der s§. 1 u. 2 des Haftpicht⸗ gebe ist der gesonderte Anspruch auf Schmerzens: geld unzulässig. U. H. A. G. München v. 17. Mai 1877, Slg. Bd. 3 S. 713.

Nach dem Jahresbericht der Handelskammer des Kreises Cottbus für das Jahr 1877 war irt genannten Jahre der Absatz von Tuch in Cotthus beschränkter und wurde weniger Tuch angefertigt, als im Vorjahre. Auch die Peitzer Tiehfabriken arbeiteten, namentlich seit August 1877, nicht immer uneingeschränkt. Die dortigen Fabrikate waren meist Mustersachen und wurden gern gekauft. Die Ernte 1877 in der Gegend von Cottbus war eine sehr gute gewesen, doch blieben die großen Mühlen⸗ etablissements, wie alljährlich, genöthigt, sich von außerhalb zu versorgen; in denselben wurden für das Handelsgeschäft vermahlen 232 977 Eg Weizen und 1202494 1g Roggen; fäÿy Lohn 4185 kg Weizen, 567 230 kg Rog⸗ gen, 342 084 kg desgl. zu Branntweinschrot, 223 575 kg Oelsaat u. s. w. An Wolle wurden in Cottbus 1 500 000 kg fabrikgewaschen verbraucht, gegen 1832 000 kg in 1876. Im Bohsdorfer Re⸗ viere wurden 1365 001 bl Kohlen gefördert, gegen 1495608 hl in 1876, 1 508 048 hI in 1875; die Preise stellten sich wie im Vorjahre. Das Braun⸗ kohlenbergwerk Weißwasser bei Muskau förderte in 1877 383 200 bl. Von den Eisengießereien zu Cott⸗ bus wurden 307 09090 Eg Maschinenguß, 78 0900 kg weniger als in 1876 geliefert, von dem Eisenwerk zu Peitz 50 9000 Rg Gußeisen und 7500 kg Schmiede⸗ eisen. Die Maschinenfabriken litten am meisten unter der Ungunst der Verhältnisse. In Cottbus waren 61 Dampfmaschinen von 1487 Pferdekraft, auf dem Lande 7 Dampfmaschinen von 80 Pfkr. im Be⸗ triebe. Die Gasanstalt zu Cottbus verbrauchte im J. 1877 (für 308 Straßen⸗ und 9529 Privatflammen) 929 827 ebm Gas, 42 530 ebm mehr als im J. 1876, die Gasanstalt zu Peitz (für 1671 Flammen) 89 872 cbm Gas, 6662 cbm mehr als im Vorjahre. Von den 24 Brennereien des Kreises Cottbus wurden 547 600 Eg Getreide und 1333 550 kg Kartoffeln verarbeitet und daraus 368 982 1 Spiritus zu 100 6K 0 gewonnen; von . wur⸗ den noch 2109000 1 Spiritus bezogen. Die Brauerei von Lagerbier ist während des ganzen Jahres regelmäßig fortbetrieben worden; für Brau⸗ zwecke wurden bei dem Haupt⸗Steuer⸗Amt zu Cott- bus 266 650 kg Weizenmalzschrot versteuert, gegen 217 637 kg in 1876. Von den Quampfschneidem iblen mußten zwei ihren Betrieb einstellen, die anderen vier arbeiteten mit beschränkter Kraft. Zu Rauch⸗ tabak wurden in Cottbus nur 90 000 Kg Blätter⸗ tabak und 120000 kg Rippen verarbeitet. Das Centralgefängniß in Cottbus ließ im Jahre 1877 in Wolle zum Verkauf 12982 m Lapping, 6259 m ordinäre leichte Tuchstoffe und bis Ende Juli orien⸗ tal ische Teppiche anfertigen. Die in Cottbus fabrizirten Tuche, Buckskins und tuchartigen Stoffe belaufen sich auf 80 —– 20 000 Stück, für Peitz auf 18 000 Stück. In früherer Zeit war die Leinenweberei in Cottbus von großer Bedeutung, jetzt wird dieselbe nur von einer kleinen Anzahl Weberfamilien be⸗ trieben; auch in den größeren Etablissements ist eine Anzahl mechanischer Stühle außer Betrieb gesetzt worden. Die Fabrikation orientalischer Teppiche, welche in eigenen Fabriketablissements hergestellt werden, mußte im Jahre 1877 erheblich einge⸗ schränkt werden.

Die Spinnereien im Kreise Landeshut haben nach dem Jahresbericht der Handelskammer des Kreises Landeshut für das Jahr 1877 im genannten Jahre mit schwerem Verlust gearbeitet. Die der Seehandlung gehörige Spinnerei zu Lan⸗ deshut produzirte bei regelmäßigem Betriebe mit 7368 Spindeln 13 1090 Schock Garn, die Spinnerei von Johann Faltis Erben in Liebau auf 5000 Spin⸗ deln 7510 Schock Flachs und Werggarne, die Wichardsche Spinnerei daselbst auf 14 104 Fein⸗ spindeln 20 00) Schock Flachs⸗ und Werggarne. Auch das Leinengeschäst hat sich im Jahre 1877 in Folge der Ueberproduktion nicht ge⸗ bessert. Ebenso waren die Bleichereien, Färbereien und Appreturanstalten im Allgemeinen weniger be⸗ schäftigt, doch hat die Färberei und Appreturanstalt der Hrn. C. Krebs K Söhne in Nieder⸗Zieder und Schömberg im Laufe des Jahres 1877 das ansehn— liche Quantum von 17 887 Stück Leinen gefärbt und appretirt und 2 145 Stück rohe und weiße Leinen gemangelt, wozu die Aufträge der böhmischen Fabrikanten erheblich beigetragen haben. Die Gas⸗ anstalt zu Landes hut produzirte 114712 cbm (gegen 125 145 ebm in 18765, die zu Liebau 54 247 cbm Gas. Das Morgensfernwerk zu Rohnau förderte 387 400 Ctr. Schwefelkies und andere Erze und fertigte daraus 46 685 Ctr. Schwefelsäure, 14000 Ctr. Dungstoffe u. s. w. Die Schlesische Kohlenwerks Aktien⸗Gesellschaft gewann 3 846 174 Ctr. Stein⸗ kohlen im Werthe von 1290114 46, die Concordia⸗ rube bei Landeshut 478773 Ctr. Stein⸗ ohlen im Werthe von 197 254 6, der Lie- bauer Kohlenverein zu Reichhennersdorf 336 711 Ctr. Kohlen. In der , . von C. Kulmiz wurden 592 358 Ctr. Koks, im Werthe von 308 026 , erzeugt. Zwei Schuhwgarenfabriken in Landes hut fertigten 18 090 Paar Schuhwagren, die ihren Absatz hauptsächlich in Mittel⸗ und Süd⸗ deutschland fanden. ;

Die Weberbevölkerung im Bezirk der Handels⸗ kammer betrug Ende 1877 199 , n und 3091 Lohnweber mit 1445 Webergehülfen und 1985 Spulern, dieselben fertigten auf 3874 Webe⸗ stühlen 181 242 Stück Leinen, Kreas und gemischte

Stoffe, 60 435 Stück weniger als im Jahre 1876.

HGandels⸗RNegister. Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsfen, dem Königreich Württem berg und de m Großherzogthum Hessen werden Dienstags bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rul rn Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich. AEtomæa. Belanntmachung. Bei Nr. 1383 unseres Firmenregisters ist heute das Erlöschen der daselbst registrirten Firma J. H. Drews vermerkt worden.

Altona, den 20. Juni 1818.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

KRartenmsteim. Bekanntmachung. Fönigliches Kreisgericht Bartenstein.

In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 2: „Vorschuß⸗ und Kredit⸗Verein zu Bartenste in“ Spalte 4 unterm 17. Juni 1878 eingetragen:

In den Vorstand ist an Stelle des ausgeschie⸗ denen Controleurs, Kreisgerichts⸗Rendanten Carl Krause von hier, am 24. Februar 1878 der Gymnasiallehrer August Kapp hierselbst als Controleur gewählt und eingetreten.

KRerlim. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 21. Juni 1878 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser . woselbst unter Nr. 10,845 die hiesige Handlung in Firma: Paul Kurtz vermerkt steht, ist eingetragen: . Der Kaufmann Eduard Boecker ist in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Paul Kurtz als Handelsgesellschafter eingetreten und die nun⸗ mehr unter der Firma Paul Kurtz bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 6616 des Gesell⸗ schaftsregisters eingetragen. Demnächst ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 6616 die Firma:

Paul sturtz und es sind als deren Gesellschafter die Kaufleute Emil Paul Kurtz und Friedrich August Eduard

Boecker, Beide zu Berlin, eingetragen worden. Bie Hefen schaft hat am zI. Jun i8 ? 8 Begonnen.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 656582 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Martin Brie & Co.

vermerkt steht, ist eingetragen: . Die Gesellschaft ist durch gegenseilige Ueberein⸗ kunft aufgelöst. Der Kaufmann Martin Brie zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter un⸗ veränderter Firma, sowie unter Uebernahme sämmtlicher Aktiva und Passiva der gewesenen Handelsgesellschaft fort. Vergleiche Nr. 10,952 des Firmenregisters. . ̃

Demnaäͤchst ist in unser Firmenregister unter

Nr. 10,932 die Firma:

Martin Brie K Co. P und als deren Inhaber der Kaufmann Martin Brie hier eingetragen worden.

In unser Firmenregister sind:

unter Nr. 10,933 die Firma: Carl Lerm und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Lerm hier (Cietziges Geschäftslokal: Elisa⸗ bethstraße 61)...

unter Nr. 10, 954 die Firma: Militair / Leder⸗

Appretur. A. Stein. Inhaber E. Freundlich und als deren Inhaber der. Kaufmann Emil Freundlich zu Stolp i. Pommern (eetziges Geschäftslokal: Ziegelstraße 2)

eingetragen worden.

Die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:

Meyer Ball (Gesellschaftsregister Nr. 400) hat für ihr Handels geschäft dem Max Kaske! und Louis Putziger, beide zu Berlin, Kollektiv⸗ Prokura dergestalt, ertheilt daß jeder derselben in Gemeinschaft mit einem anderen eingetragenen Prokuristen der Gesellschaft deren Firma zu zeichnen berechtigt ist.

Dies ist in unser Prokurenregister unter Nr. 3983 resp. 3984 eingetragen worden.

Die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:

L. Loewenthal K Co. (Gesellschaftsregister Nr. 6578) hat für ihr Handelt geschäft dem Siegmund Loewenthal zu Berlin Pro- kura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokuren⸗ register unter Nr. 3986 eingetragen worden.

Gelöscht sind: ö Nr. 8850: die Firma: Waldemar Rogalli. Firmenregister Nr. 19376: die Firma: Carl Held Nachf. Berlin, den 21. Juni 1878. Königliches Stadtgericht. I. Abtheilung für Civilsachen.

KRraunmsehweßäg. Im Handelsregister für die hiesige Stadt Vel III. Fol. 167 ist heute ein- getragen die Firma: Gebrüder Haering, als deren Inhaber die Buchhändler Emil Haerin hierselbst und Oscar Haering in Berlin, als O der Niederlassung Braunschweig und unter der Rubrik Rechtsverhältniß bei Handelsgesellschaften: Offene en, begonnen am 1. Juni 1878. Braunschweig, den 18. Juni 1875. derzogliches Handelsgericht.

G. Tuniea.