1878 / 149 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Jun 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Vorschriften über die Verwaltung und Verrechnung der Bahn⸗ m

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6) Kenntniß der Instruktion für Zugführer und der Vor⸗

schriften über Führung der Fahrrapporte und Meilenbücher. XI. Stationsaufseher ,, und Stations⸗ assistenten ( re, e, sistenten):

I) mindestens einjährige Beschäftigung im Staftionsdienst. Behufs Zulassung h dieser ist erforderlich:

a. körperliche Rüstigkeit, namentlich normales Hör⸗ und Sehvermögen,

b. allgemeine Vorkenntnisse, als:

1) Zähigkeit, deutlich sowie orthographisch und gram⸗ matikalisch richtig zu schreiben,

2) Rechnen in den 4 Spezies, sowie mit gewöhnlichen und Dezimalbrüchen,

3) Kenntniß der Geographie, insbesondere Deutschlands und der benachbarten Länder.

2) Fertigkeit im Telegraphiren und Kenntniß der Vor⸗ schriften bei Annahme von Privatdepeschen, sowie der In⸗ struktion über die Behandlung der Apparate und Leitungen

3) Fähigkeit, ein Thema aus dem Stationsdienst schrif lich in angemessener Form darzustellen,

4 Kenntniß der Organisation der eigenen Bahnverwal⸗ tung und der allgemeinen Vorschriften für deren Beamte,

5) Kenntniß des Betriebs⸗Reglements, der allgemeinen Tarifbestimmungen und des Billet, Gepäck und Güter⸗

editionsdienstes, des Bahnpolizei⸗Reglements und, der Signalordnung, sowie der in Beziehung auf den Stations⸗, Fahr⸗ und äußeren Betriebsdienst bei der betreffenden Bahn erlassenen Reglements Instruktionen und allgemeinen Vor⸗ schriften, namentlich auch derjenigen für Kreuzungen und Ab⸗ , . auf offener Bahn, Benutzung, Rapportirung und

ertheilung eigener und fremder Wagen, Vertrautheit mit den Funktionen und Obliegenheiten des gesammten Stations⸗ und i, ni,

6) Kenntniß der Bestimmungen über die militärische Be⸗ nutzung der Eisenbahnen,

7) Fertigkeit in Formirung von Zügen bei regelmäßigem und bei gestörtem Betriebe,

8s) allgemeine Kenntniß der Konstruktion und der im Interesse der Betriebssicherheit nothwendigen Erfordernisse für die Unterhaltung des Oberbaues, der Betriebsmittel, Weichen, Drehscheiben, Schiebebühnen und der für die Unterhaltung und Wiederherstellung des Oberbaues (bezw. zerstörter Ge— . Geräthschaften, einfachen . und

rbeiten.

XII. Stationsvorsteher (Stationsmeister, Bahnhofs⸗ Inspektoren, Bahnhofs verwalter): nnen zweijähriger Dienst als Stations⸗Assistenten

(Nr. X Kenntniß der für den Stations- und Expeditionsdienst in Betracht kommenden Vorschrifsten des Kassen⸗ und Rech⸗ nungswesens,

3) Kenntniß der Einrichtungen des Verbands⸗ und TMhif⸗

and dor batroff 9 ind Dor Keihgririgtrr Auch . sowie des Verchen ge er Eisenbahn zur Post⸗ und Telegraphenverwaltung,

4) Kenntniß der Bestimmungen hinsichtlich der Eisen⸗

bahnen im Gesetze über die Kriegsleistungen. XIII.. Lokomotivführer:

2 körperliche Rüstigkeit, insbesondere auch normales Hör⸗ und Sehvermögen,

2) Kenntniß der Gegenstände des Volksunterrichts, ins⸗ besondere Lesen und Schreihen, sowie Rechnen der 4 Spezies, auch mit gewöhnlichen und Dezimalbrüchen und Fähigkeit, über einen Vorgang, aus dem Dienstkreise eines Lokomotiv— führers eine schriftliche Anzeige in angemessener Form zu erstatten,

3) allgemeine Kenntniß der Bearbeitung der verschiedenen beim Maschinenbau zu verwendenden Metalle und Hölzer,

allgemeine Kenntniß der einfachen physikalischen Ge⸗

setze, namentlich über den Wasserdampf und dessen Wirkungen,

5) spezielle Kenntniß der Lokomotive und ihrer einzelnen Theile, sowie

6) der Behandlung der Lokomotive während der Fahrt und im kalten gie ,

7) Kenntniß des Bahnpolizei⸗ und des Betriebs⸗Regle⸗ ments, der Vorschriften über den , . der Signal⸗ ordnung und der zur Ausführung derselben auf der betreffen⸗ den Bahn erlassenen Instruktion, der Dienstinstrultionen für Lokomotivführer und Heizer, für Stationsvorsteher, Zugführer, Weichensteller, Bahnwärter und Bremser, soweit diese Regle⸗ ments ꝛ4. den Dienstkreis des Lokomotivführers betreffen,

S) Kenntniß der zu befahrenden Strecken,

9) mindestens einjährige Beschäftigung in einer mechani⸗ schen Werkstatt und mindestens einjährige Lehrzeit im Loko⸗ motivdienst. In Bezug auf Techniker, welche sich dem höheren Maschinenfach widmen, bleibt die Festsetzung dieser Zeikraͤume der Landezregiexung vorbehalten.

Die sämmtlichen

unter J. bis XIII.

vorstehend aufgeführten Beamten sollen bei ihrem ersten Ein⸗ tritt in den Eisenbahndienst nicht über 40 Jahre alt sein. Ausnahmen sind nur bei besonderer körperlicher oder geistiger Rüstigkeit mit Genehmigung der Landesregierung zulässig. Allgemeine Bemerkungen.

A. Ist bei einzelnen Bahnen die Benennung einer Be⸗ amtenkategorie eine von der unter 1. bis XIII. als zur , meistentheils üblich = ,, . abweichende, so ist Für die Anwendung der Qualifikatlonsvorschriften nicht die Benennung, sondern die wirkliche Dienstwerxichtung maß— gebend. Derartige Abweichungen in der Bezeichnung sind thunlichst zu vermeiden.

Beamte, welchen die Funktionen verschiedener Kategorien zugleich übertragen sind, haben, auch wenn dieses Verhältniß durch die re, gm nns n gusgedrückt ist, die Erfor⸗ dernisse für sämmtliche in ihrer Person vereinigten Dienste nachzuweisen. B. nter Probezeit im Sinne der obigen Bestimmungen ist die Zeit der praktischen Ausbildung und Vorbereitun unter Aufsicht und Leitung eines für den betreffenden Dienst

Auf die 251 iere und Nannschaften der militärischen For⸗ mationen für n e finden die Bestimmungen unter J. bis XII. über die Dauender Probezeiten keine Anwendung.

J. Den einzelnen Verialtungen bleibt = unbeschadet der Vorschriften über eine vrgängige Probezeit oder praktische Beschäftigung hinsichtlh der Bahnpolizei⸗Beamten über⸗ lassen, in welcher Form ie sich die Ueberzeugung von dem Vorhandensein der vorgehriebenen Qualifikation verschaffen wollen; es kann dies je nich Umständen entweder durch Zeug⸗ nisse, oder durch schriftlick und mündliche Prüfungen, oder durch Beobachtung der paktischen Leistungen Seitens eines vorgesetzten Beamten gessehen. Bezüglich der Lokomotiv⸗ führer ist die Ablegung einer Prüfung vor einem Maschinen⸗ meister und einem technisckn Betriebs beamten verbunden mit

Probefahrten erforderlich. . ö

D. Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. 1

1878 in Kraft. Der Lanesregierung bleibt es vorbehalten,

bei der Anstellung wie ki dem Aufrücken der Beamten mit

Rücksicht auf besondere Jerhältnisse von einzelnen Erforder—⸗

nissen für jeden einzelnen Fall Dispensation zu ertheilen.

Berlin, den 12. Jun 1878. Den Reichskanzler. von Bismarck.

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J Königrlich Preußen.

Se. Majestät der Kinig haben Allergnädigst geruht: den Rektor an der löheren Bürgerschule zu Hofgeismar 46 Wieacker zum Seminar⸗-Direktor zu ernennen; owie dem praktischen Arzl ꝛc. Dr. Ernst Hartmann zu Elbingerode im Kreise Zellerfeld den Charakter als Sanitäts⸗ Rath zu verleihen.

Se., Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Wahl des Ober Konsistorial⸗Raths und ersten Hof⸗ und Schloßpredigers, Dr. heol. Uhl horn zu Hannover, zum Abte des Klosters Loccum zu bestätigen und den Konsistorial⸗ Rath und General⸗Superintendenten Küster zu Stade, den Kon sistorial⸗Rath und Professor Dr. theol. Ritschl zu Göttingen, sowie den Superintendenten Guden zu Uslar zu außerordentlichen geistlichen Mitgliedern des Landes⸗ konsistoriums zu Hannover zu ernennen.

Berlin, den 26. Juni 1878.

Ihre Königliche Hoheit die Landgräfin Friedrich 2d dm von Hessen ist am 26. d. M. von Ichloß Panker hier eingetroffen und hat Sich mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl von Preußen nach Schloß Glinike bei Potsdam begeben.

Berlin, den 27. Juni 1878. Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Sachsen ist, von Pillnitz kommend, heute früh hier ein⸗ etroffen, im Königlichen Schlosse abgestiegen und gedenkt . Abend dorthin zurückzukehren.

Der Königliche Hof legt heute für Ihre Majestät die Königin von Spanien die Trauer auf drei Wochen an. Die Damen . in schwarzseidenen Kleidern, und

zwar die erste Wache in schwarzem Kopfputz mit schwarzen San dr hre. ö ĩ ** vie gwegte Marl,. in

mw . 12 2 weißem Kopfputz ö Handschuhen und weißen Fächern, die dritte Woche in Blonden.

Wegen des Anzuges der Herren wird auf die diesfälligen Allerhöchsten Bestimmungen vom 8. Februar 1862 Bezug ge— nommen.

Berlin, den 27. Juni 1878.

Der Vize⸗Ober⸗Leremonienmeister: Graf zu Eulenburg.

Abgereist: der Unter⸗Staatssekretär im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten, Dr. Sy dow, nach der Provinz Hannover.

Aichtamtlich es. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 277. Juni. Gestern verabschiedete Sich Se, Königliche Hoheit der Großherzog von Baden bei den Kaiserlichen Majestäten vor Seiner Abreise nach Karlsruhe, von wo Höchstderselbe hierher zurückkehren wird.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin empfing heute den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Georg von Sachsen und geleitete Höchstdenselben zu Sr. Majestät dem Kaiser und König.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Vormiltag mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprin⸗ zessin, Höchstwelche gegen 9 Uhr von Potsdam hier einge⸗ troffen war, in das Palais fa Sr. Majestät dem Kaiser. Um 11 Uhr kehrte Ihre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin nach Potsdam zurück.

Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz nahm demnächst den Vortrag des Civil⸗-Kabinets entg . empfing um 2 Uhr den regierenden Grafen zu Stolberg⸗Roßla, begleitete Abends 8 Uhr Se. Königliche 86. den Großherzog von Baden bei Lich tbesen Abreise nach dem Anhalter Bahnhofe und begab

ich demnächst nach Potsdam, von wo Höchstderselbe heute Mittag wieder hierher zurückkeyrte.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für oll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für echnungswesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

= Der Handels⸗Minister hat im Hinblick auf die soz ialdem orratische Agitation den Reglerungen u. s. w. in deren Bezirk sich Gewerbe⸗, Zeichen⸗, Baugewerk⸗ und sonstige Fachschulen befinden, unterm 19. d. M. nachstehende Cirkularverfüg ung zugehen lassen:

Inmitten der traurigen Ergebnisse der jüngsten Wochen ist . besonders schmerzlich gewesen, daß unter den Individuen, welche wegen verwerslicher, an das Verbrechen vom 2. Juni sich knüpfender Aeußerungen zur Verant⸗ wortung gezogen werden mußten, sich auch Schüler höherer

verantwortlichen Beamten zu verstehen.

oder mittlerer Lehranstalten befanden. ind älle

dieser Art auch nur vereinzelt in die Deffentlich⸗ keit getreten, so genügt doch die Thatsache, daß sie überhaupt vorgekommen, um die beaufsichtigenden Be⸗ hörden, wie die Direktoren und Lehrer zu ernstester Achtsam⸗ keit aufzufordern. Denn die Thatsache zeigt, daß die rh losigkeit, von welcher weite Volksschichten in Folge der sozial⸗ demokratischen Agitation ergriffen worden sind, auch unsere Jugend nicht völlig unberührt * hat.

Angesichts solcher Zeichen der Zeit werden die Direktoren und Lehrer sich mehr als je an die erziehende Aufgabe ihres Lehramts und an die alte Wahrheit erinnert fühlen, daß alles Wissen und Können, welches die öffentlichen Lehranstalten vermitteln sollen, unserer Jugend und dem Gemeinwesen nur dann förderlich ist, wenn es auf der Grundlage sittlich⸗ religiöser Gesinnung, der Ehrfurcht vor dem Heiligen und der treuen Liebe zu König und Vaterland beruht.

Ich darf das Vertrauen hegen, daß die Lehrer der unter meiner Aufsicht stehenden Gewerbe⸗ Zeichen Baugewerk⸗ und anderen technischen Schulen in dieser Weise ihren Beruf auffassen und demgemäß durch Vorbild und Lehre zu wirken suchen. Sollten, was ich nicht erwarte, einzelne Lehrer es an dieser Wirksam⸗ keit fehlen lassen, weil sie selbst der Sozialdemokratie zuneigen, so ist es die Pflicht des Direktors resp. der Königlichen Re⸗ gierung, von solchem bedauerlichen Fall mir ohne Verzug Anzeige zu machen. Gegen Schüler, bei welchen der Einfluß sozialistischer Lehren in Aeußerungen oder Handlungen hervor⸗ treten sollte, ist mit den strengsten Mitteln der Schuldisziplin einzuschreiten, und wenn hierdurch, sowie durch die Mitwirkung der Familie, eine Besserung nicht zu erwarten steht, so sind sie unnachsichtlich von der Anstalt zu entfernen. Gleiche Rück⸗ sichten sind bei der Aufnahme neuer Schüler zu beachten.

Die Königliche Regierung beauftrage ich, von dem vor—

stehenden Erlaß den Direktoren der bezeichneten Schulen Ihres

Bezirks Kenntniß zu geben und im Fall, daß Vorkommnisse der bezeichneten Art eingetreten sind, oder künftig eintreten sollten, mir umgehenden Bericht zu erstatten.

Bei den entsprechenden Maßnahmen sind auch diejenigen durch Privatpersonen ins Leben gerufenen technischen Schulen nicht außer Acht zu lassen, bezüglich deren die Staatsaufsicht bisher in bestimmter Weise nicht geregelt ist. Die Königliche Regierung wird in der Lage sein, die dieserhalb geeigneten Schritte zu bemessen.“

Nach Art. 94 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 können die Geschworenen, wenn bei ihnen Zweifel über das zu beobachtende Verfahren oder über den Sinn der an sie ge⸗ stellten Fragen oder über die Fassung der Antwort entstehen, sich darüber vom Vorsitzenden Aufklärung erbitten, welche ihnen in Gegenwart der übrigen Mitglieder des Gerichtshofes s ertheilen ist. n Bezug auf diese Bestimmung hat das

ber-Tribuna! den Satz ausgesprochen, daß die Be⸗ lehrungen, welche der Vorsitzende den Geschworenen auf deren Antrag im Berathungszimmer zu ertheilen hat, als eine die Berathung derselben betreffende innere Angelegenheit, über⸗ haupt nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsbeschwerde sein könne, indem der Schutz des Gesetzes gegen etwaige Machtüber⸗ schreitungen des Vorsitzenden in solchen Fällen lediglich auf 2 gebotenen Zuziehung der übrigen Gerichtsmitglieder be⸗ ruhe.

Die in der heutigen Börsen⸗-Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise der deurschen Zgettelbanken nom 15. Juni schließt mit folgenden summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte

Kassenbestand 667 770 000 MS oder 12 835 060 AM mehr als in der Vorwoche; der Wechselbestand in Höhe von hö56 597 000 S weist eine Abnahme von 7484 0065 (S nach, und die Lombardforderungen zeigen mit 73 760 900 M eine solche von 37 000 6 Es belief sich ferner der Notenumlauf auf 794 708 00016, d. i. der Vorwoche gegenüber 21 622 000 C mehr, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 208 900 0900 6 einen Rückgang um 13 393 900 6 und die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten . 57 523 000 MS einen solchen um 795 000 MSV erkennen assen.

Als Aerzte haben sich niedergelassen: Dr. J. Richter in Glatz, DDr. Langendorf, Unterberger, Schütze und Wodtke in Königsberg i. Pr., Dr. J. Brann in Woldenberg, Dr. Ebert in Altenkirchen, Dr. Wiskemann in Nentershausen, Dr. Schu⸗ bert in Seckbach.

Brieffendungen ꝛc. für S. M. S. „Hertha“ sind

bis auf Weiteres nach Kiel zu dirigiren.

Hannover, 26. Juni. Der Provinzial-Landtag nahm in seiner gestrigen Sitzung den Antrag des ständischen He galtu en ref fh. auf Verlegung der Taubstummen⸗ anstalt zu . in das Gebäude des dort aufgehobenen Hebammen-⸗Lehrinstituts an, worauf sich eine längere Debatte über den vom Landesdirektor von Bennigsen befürworteten Antrag des provinzialständischen Verwaltungsausschusses, das jLetzige Ständehaus an den Architekten Wallbrecht gegen Ersatz durch Erbauung eines neuen Ständehauses abzutreten, entspann. Es kam jedoch noch nicht zur Abstimmung, welche vielmehr, um jede Ueberstürzung zu vermeiden, auf Antrag des Hrn. von Lenthe 11. verschoben wurde. Am Schluß der Sitzung wurde die in Anlaß der Attentate an Se. Majestät den Kaiser und König zu richtende Adresse mit allen gegen die Stimmen dreier ritterschaftlicher Deputirten geneh⸗ mig . Dieselbe lautet:

Allerdurchlauchtigster Großmächtigster Kaiser und König!

Allergnädigster Kaiser, König und Herr!

Nur wenige Wochen sind verflossen, seit zum zweiten Male eine frevelhafte, gegen die geheiligte Person Ew. Yen, verübte Misse⸗ . 6 geen wir deutsche Vaterland in die r, Trauer versetzt hat.

ö aus allen Gauen des Reichs und der preußischen Monarchie kundgegebenen Bezeugungen des Abscheus und der Entrüstung, des tiefen Schmerzes, daß durch die letzte ruchlose That das theure deb Ew. Majestät gefährdet worden war, den heißen Wünschen für Ew. Majestät baldige Wiederherstellung schließen sich die gegenwärtig zum Landtage versammelten Provinzialstände der Provinz Hannover aus tiefbewegtem Herzen an.

Sie erkennen zugleich die großen Gefahren, welche der gesamm⸗ ten staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung durch die in jenen Frevelthaten vollends aufgedeckte weitgreifende sittliche und religiöse Verwilderung drohen, von der ein nicht geringer, verderblichen Rich⸗ tungen hingegebener Theil, der Bevölkerung erfaßt worden ist, hegen aber die zuversichtliche Hoffnung, daß es der Weisheit Ew. Majestät, unterstuͤtzt durch den einsichtigen Patriotismus aller Derer, welche hierin mitzuwirken berufen sind, gelingen werde, das Vater⸗ land vor weiterem Unheil zu bewahren.

u dem Allmächtigen Gotte, welcher das äußerste Unglück von. Ew. Majestät abgewandt hat, richten sie aber ihre heißen Wünsche

und Gebete, 28 Er Ew. Majestät eine baldige völlige Genesung verleihen und Seine schirmende und schützende Hand ferner und immerdar über Ew. Majestät halten möge. Ew. Kaiserlichen und Königlichen He etãt allerunterthãnigste, treuge horsamste Provinzialstände der Provinz Hannover. Hannover, den 25. Juni 1878.“

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Eisenach, 23. Juni. Die deutsche evangelische Kirchenkonferenz verhan⸗ delte gestern in zwei ern en über die Anträge mehrerer Kirchenregierungen, betreffend die Einführung eines gemein⸗ samen Buß⸗ und Bettages.

Während der Referent einen Tag in der letzten Woche des Kirchenjahres vorschlug, wurde von dem Korreferenten ein Wochentag in Mitten der Fastenzeit empfohlen. Die weit überwiegende Mehrheit erklärte sich für den Herbsttermin.

Die größere Schwierigkeit für die Verständigung lag aber darin, daß in Nord⸗ und Mitteldeutschland der Buß⸗ und Bettag ein in die Woche fallendes, von reger Theil⸗ fn des Volkes und dem Schutz des Gesezes getragenes Fest ist, während in Süddeutschland ein Sonntag als Bußtag ausgezeichnet wird.

Schließlich vereinigte sich die Konferenz theils einstimmig, 3 mit wenigen dissentirenden Stimmen zu folgender Er⸗ ärung:

chghie Konferenz erkennt das Bedürfniß der Herstellung eines gemeinsamen Buß ˖ und Bettages für die deutschen evangelischen Kirchen an. 2) Es bleibt der Erwägung der einzelnen Rirchen— regierungen überlassen, ob und inwieweit neben dem nationalen deutschen Buß⸗ und Bettag noch andere Territorial⸗Bußtage fort⸗ zubestehen haben oder neueinzuführen sind. 3) Die Konferenz bringt für den nationalen Buß⸗ und Bettag das Ende des Kirchenjahres und zwar den letzten Freitag desselben in Vorschlag. 4 Es ist Auf⸗ gabe der Kirchenregierungen, die erforderlichen Schritte zu thun, um die ausdrückliche Anerkennung der staatlichen Faktoren für den nationalen Buß⸗ und Bettag und den gesetzlichen Schutz desselben als eines hohen Festtages zu erwirken. 5) Ein nationaler Buß⸗ und Bettag würde seine volle Bedeutung dadurch erhalten, daß er von dem gesammten dertschen Volke ohne Unterschied der Konfession ge⸗ meinschaftlich gefeiert würde. Die Konferenz beauftragt ihr Prä⸗ sidium, im Benehmen mit dem Königlich preußischen Evangelischen Ober⸗Kirchenrath die Thunlichkeit und Ausführung dieses Gedankens einer näheren Prüfung zu unterziehen und baldmöglichst den in der Konferenz vertretenen Kirchenregierungen von dem Ergebniß seiner desfallsigen Thätigkeit Mittheilung zu machen.

Außerdem wurden noch Mittheilungen gemacht über die in dankenswerther Weise fortschreitenden Arbeiten für die Revision der lutherischen Bibelübersetzung und über das Allgemeine Kirchenblatt, welchem als der n affen e, Samm⸗ lung der neuesten evangelischen Kirchengesetze in Deutschland eine weitere Verbreitung zu wünschen waͤre.

26. Juni. Aus der gestrigen Sitzung heben wir den von mehreren Regierungen gestellten Antrag hervor, ein ge⸗ meinsames Militär⸗Gesang⸗ und Gebetbuch vorzubereiten. Ein⸗ stimmig erklärte die Konferenz die Gewinnung eines solchen für wünschenswerth und beauftragte eine Kommission von 5 Mitgliedern, unter Zugrundelegung des preußischen Militär⸗ Kirchenbuches und in Berücksichtigung der in andern deut⸗ schen Staaten vorhandenen verwandten Sammlungen ein zur Einführung für den evangelischen Theil der gesammten Armee geeignetes Gesang⸗ und Gebetbuch auszuarbeiten und binnen Jahresfrist dem Präsidium ,., damit dasselbe vor dem Zusammentritt der nächsten Konferenz den Entwurf den Kirchenregierungen Behufs der Instruktion ihrer Deputirten vorlege.

Auf der Tagesordnung stand noch die Verwerthung der Kirchgemeinde⸗ und Synodal⸗Institutionen zur Lösung der Aufgaben, welche der evangelischen Landeskirche Deutschlands , . den sozialen Fragen der Gegenwart obliege. Dieser

egenstand gelangte nicht mehr zur Verhandlung. Zur Weiterführung der vorbereitenden Arbeiten über kirchliche Statistik wurde eine Kommission ernannt. .

Ferner wurde noch über den von der Königlich sächsischen Kirchenregierung eingebrachten Antrag wegen weiterer Be⸗ rathung des von der Konferenz im Jahre 1875 unerledigt ge⸗ kel en Kapfschen Antrages, das Trauungsrecht betreffend, auf Antrag des Referenten, Geheimen Justiz-⸗Rathes Vollert, folgende Beschlüsse einstimmig angenommen:

. das Präsidium sind die einzelnen Kirchenregierungen u ersuchen um Mittheilung der seit der früheren Verhandlung über die Kapfschen Anträge (1875) bei ihnen über das kirchliche Trauungsrecht ergangenen Gesetze und Verordnungen,

und um ihre Erklärung darüber, ob sie die Berathung der Kon⸗ en. über diesen Gegenstand wünschen oder dagegen Widerspruch erheben;

2) auf Grund des so gesammelten Materials ist der nächsten Konferenz Vortrag zu erstatten und dabei vor allem die He e zu beantworten, ob und inwieweit von der Konferenz nach Lage der Sache in die Berathung über den Gegenstand einzutreten sei.

Nachdem solchergestalt sämmtliche Vorlagen erledigt worden, wurde die Konferenz geschlossen. Die nächste Konferenz wird ordnungsgemäß im Jahre 1880 zusammentreten.

Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha. Gotha, 25. Juni. Der „Leipz. Ztg.“ wird geschrieben: Auf gestern hatte die sozial⸗ demokratische Partei hier eine Volksversammlung zur Besprechung der Reichstagswahl , worauf der Reichs verein an alle reichstreuen Bürger die Mahnung er⸗

n ließ, zu dieser Versammlung sich einzufinden. Dieser ahnung wurde denn auch in so ausgiebiger Weise Folge

geleistet, daß sich die Führer der hiesigen ozialdemokraten veranlaßt sahen, die Einladung zu der . zurück⸗ zuziehen, „weil es der Gegenpartei gelungen sei, sie unmöglich fu machen“. Jetzt aber nahm der Reichsverein diese Ein⸗ adung auf, die Versammlung fand ohne Sozialdemokraten statt und nahm den Antrag an: „Verwahrung dagegen ein⸗ . en, daß ,,,, Gotha für die bevorstehende

K. ein Kandidat aufgestellt werde, der sich zur Partei der Sozialdemokraten bekenne.“ Die Versammlung erklärte sich dagegen damit einverstanden, daß in Gotha ein schon gebildetes liberales Comité in Verbindung mit Gleich⸗ gesinnten im Lande einen geeigneten Kandidaten ermittele und für dessen 3 . sei. Mit einem „Hoch auf den Deutschen Kaiser Wilhelm“ und mit Absingung des Liedes . Dir im Siegerkranz“ ging die aus etwa 700 Personen be tehende Versammlung auseinander. Die Niederlage der Sozialdemokratie in unserem Lande ist durch den Vorfall vom gestrigen Tage konstatirt.

Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 26. Juni. (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ veröffentlicht folgendẽ Meldung aus Kon⸗ scantinopel von heute: Die Pforte hat beschlossen, den aus

dem Schwarzen Meere mit der Bestimmung nach San Stefano anlangenden Truppen oder Munitio:ꝛ führenden Schiffen den Eintritt in den Bosporus zu untersagen

Y. Juni. (W. T. B.) 36 amtlicher Meldung ist Graf Carl Zalus ki zum österreichisch⸗ r e⸗ sandten am persischen Hofe ernannt. Von der „Presse“ wird ausgeführt, daß durch die nunmehr vollzogene Umgestaltung der österreichischen Nationalbank im dualistischen Sinne weder ein wirthschaftliches Interesse Oester⸗ reichs zu Gunsten Ungarns verkürzt, noch auch die ökonomische Grundlage der Monarchie in Frag? gestellt werde. Die Bank sei ihrem Wesen nach die alte, bewährte Nationalbank ge⸗ blieben, obgleich sie nunmehr dualistisch funktionire.

Spanien. Madrid, 26. Juni. (W. T. B.) Die Königin von Spanien ist heute gestorben. Die Leiche der Königin wird morgen öffentlich ausgestellt werden. Am Freitag soll dieselbe nach der Königlichen Begräbnißstätte im Escurial 4 werden. In der Sitzung der Kammern, welchen das Ableben der Königin mitgetheilt worden war, gab der Präsident dem allgemeinen Bedauern über den unersetz⸗ lichen Verlust, den das Land erlitten habe, Ausdruck. Die Sitzungen wurden darauf bis auf Weiteres aufgehoben. In der Stadt Madrid herrscht in Folge des Hinscheidens der Königin große Niedergeschlagenheit.

ö

Griechenland. Athen, 27. Juni. (W. T. B.) Nach hier vorliegenden Nachrichten aus Kreta haben sich die Türken bei Kaneg konzentrirt. Die Verbindungen sind unterbrochen. Die Zahl der von den Türken niedergemetzelten Kretenser ist noch nicht festgestellt. Augenblicklich befindet sich kein Schiff einer fremden Macht in den Gewässern von Kreta.

Schweden und Norwegen. (Cöln. Ztg.) Die Session des norwegischen Storthings ist am 22. Juni ge⸗ schlossen worden. Für die Staatsausgaben sind 51 120 000 Kronen (eine Million weniger als die Regierung beantragt hatte) bewilligt worden.

Amerika. New⸗York, 24. Juni. (Reuters Bureau).

Hier eingegangene amtliche Nachrichten dementiren den ge⸗

meldeten Aufstand der Indianer in Wisconsin. Die Panik, welche durch das Gerücht erzeugt wurde, läßt nach. Der Geschäftsträger der Vereinigten Staaten in Athen und die zweiten Sekretäre der Legationen in London, Paris und Berlin sind benachrichtigt worden, daß ihre Aemter abgeschafft worden sind.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In R. v. Deckers Verlag (Marquardt u. Schenck) hierselbst er⸗ schien: Die Theilung der Grundstücke, insbesondere unter Zugrundelegung rechtwinkliger Cogrdinaten., von F. G. Gauß, Königlich 36 General⸗Inspektor des Katasters. Das räum lich wenig umfangreiche Werk entspricht aufs Beste seinem Zweck, ein Hülfsbuch für Feldmesser zu sein. Der durch frühere Arbeiten in derselben praktisch⸗wissenschaftlichen Sphäre bereits bekannte Ver⸗ fasser legt den Nachdruck auf die Erfahrung, daß Rechnen besser sei als konstruiren“, d. h. sicherer und in den meisten Fällen schneller zum Ziele führe. Seine Methode, die in dem Buchtitel bereits Ausdruck fand, die Zu⸗ grundelegung rechtwinkliger Coordingten führt bei der Mehrzahl der Theilungsaufgaben zu verhältnißmäßig einfachen und übersichtlichen Formeln, die in ihrer Entwickelung auch für weitere Kreise ein In⸗ teresse darbieten dürften. Den Geometern aber, die sich des Büch⸗ leins bedienen, wird die systematische Ableitung aller Resultate von elementaren Formeln besonders gelegen kommen: einUmstand, der dasselbe auch den Kandidaten der Feldmeßkunst für ihr Studium empfehlens⸗ werth macht. Um den Feldmessern Rechnungen „an Ort und Stelle“ zu erleichtern, sind der Schrift die in den gewöhnlichen Fällen zur Anwendung gelangenden Rechentafeln (Logarithmen und Quadratzahlen) angehängt worden. .

Im Verlage von Carl Flemming in Glogau ist vor Kurzem E. Haupt s Karte des Riesengebirges“ in dritter Auflage erschienen. Die Vorzüge dieser von den Kupferstechern Professor J. Brose und G. Biedermann , im Maßstabe von 1: 150 000 gehaltenen Karte sind bekannt. Durch die Hinzufügung der böhmischen Seite des Gebirges ist dieselbe noch werthvoller ge⸗ worden, und bis jetzt, unseres Wissens, die einzige Karte, welche in rinb lidè! Maßstabe das ganze Riesengebirge mit den Vorbergen darstellt. J. Kutzner hat zu der Karte einen Wegweiser geschrieben, welcher in gedrängter Kürze alles Wesentliche enthält, was für den Besucher des mit Natur- schönheiten so reich . Riesen unter den Gebirgen des deutschen Vaterlandes wissenswerth ist. Mit großer Sachkenntniß wird der Tourist auf den besten Wegen nur die genußreichsten Partien geführt, zunächst in und durch das Hirschberger Thal, dann durch die einzelnen Theile des Gebirges selbst, durch das Riesen⸗

ebirge im engeren Sinne, durch das Iser⸗, das Raben⸗ das

ober⸗, Katzbach⸗, das Holzwald⸗ und Waldenburger⸗, das Eulen⸗ gebirge und das Zobtengebirge. Das gut ausgestattete Büchelchen dürfte somit besonders im Hinblick auf die bevorstehende Reisesaison bestens zu empfehlen sein.

Gewerbe und Sandel.

Berlin, 19. Juni. (D. Hand. Bl.) Die Handels kam mern der Provinz Brandenburg hielten heute hier eine Delegirtenversammlung ab, um die vom deutschen Handelstage er⸗ betenen Vorschläge von Sachverständigen für die Reich senquete über die Lage der Eisen⸗, Baumwollen⸗ und Leinenindustrie festzu⸗ stellen. Man einigte sich nach eingehender Erörterung der Sachlage dahin, für die Eisenindustrie 5, für die Baumwollenindustrie 5 (dar= unter 1 zugleich für die Leinenbranche) und für die Leinenindustrie 4 , n. (davon 1 speziell für Jutefabrikation) in Vorschlag zu bringen.

Wem ar, 26. Juni. (W. T. B.) Wollmarkt. Die Zu⸗ fuhren betrugen 2890 Ctr. Die Wäschen waren gut, besser als in den vergangenen Jahren, das Schurgewicht demzufolge geringer. Kãufer n, sich ziemlich zahlreich am Platze und wurde bis Mittag der größte Theil der Wollen verkauft. Preise 166 —177 , einzelne vorzügliche Stämme 183 40

London, 26 Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Wall⸗ 6 war Sydney Vließ⸗Kammwolle williger, Cap⸗Wolle

amm.

Der Rechnunggabschluß der Wilhelms hütte, Aktie n⸗ ö für Maschinenbau und Eisen gie ßexei per 1877/78 weist einen Verlust auf, der nach Zuhülfenahme des Reserve⸗ fonds mit 164 433 M sich noch auf 139 980 MS beläuft. Die Aus⸗

aben betrugen insgesammt 307 695 . und werden gedeckt durch 3637 „M Vortrag aus dem vorigen Geschäftsjahr, durch 160 M ver⸗ fallene Dividendenscheine, durch 154 433 ½ Reservefonds und der Rest mit 139 980 wird als Verlust Saldo in das nene Geschäftsjahr hinübergenommen. In der Bilanz per 31. März finden sich unter den 3 abgesehen von 283 673 6 Amortisations⸗Hypothek, für 455 280 66 Kreditoren, denen 298 652 M Debitoren, 30 069 (60 Kasse und Wechsel, 732353 66 Kautionen und Effekten und für 617 785 4 Vorräthe gegenüberstehen.

Nach dem in der Generalversammlung des Essener Berg⸗ werksvereins König Wilhelm“ vorgetragenen Berichte der Direktion betrug die Förderung im Jahre 1877 2531 360 Ctr. oder 757 570 Ctr. weniger als im Vorjahre. Die Selbstkosten bezifferten

sich auf Schacht Neu -Köln“ auf 23 93 Æ und auf Schackt Christian Levin auf 33,74 M per 109 Ctr, während sich die Ver= kaufspreise im Durchschnitt auf 2450 M stellten. Die Gesammt⸗ einnahme betrug 587 589 M bei 635 772 A n . und schlie ht die Rechnung mit einem Verluste von 48183 ab.

London, 27. Juni. (W. T. B.) Die Bank von England hat heute den Diskont von 2 auf 3 50 erhöht.

Die Handelskammer des Kreises Bochum hat den nachfolgenden Aufruf an die Arbeitgeber ihres Bezirks veröffentlicht:

Die unterzeichnete Handelskammer hat mit lebhafter Befrie⸗ digung davon Akt genommen, daß die Verwaltungen der *. industriellen Werke des Gelsenkirchener Bezirks und eln andere Arbeitgeber der Kreise Bochum beschlossen haben, mit Nachdruck den Ausschreitungen der Sozialdemokratie ent- ee, , und denjenigen Arbeitern, welche die Um sturzbestre⸗ ungen durch das Abonnement auf sozialdemokratische Blätter, durch den Besuch sonialistischer Vereine und Versammlungen und durch 2 noch fernerhin unterstützen, die Dienstentlassung an⸗ zudrohen.

Als die Vertreter der Gesammtinteressen des Handels und der Industrie in den Kreisen Bochum halten wir es für unsere Pflicht, diese Maßnahmen gegen die Sozialdemokratie ausdrücklich zu billigen und alle Arbeitgeber unseres Distrikts zur ungesäumten Nachfolge aufzufordern.

Wir sind weit entfernt davon, die berechtigten Ideen, welche in den sozialistischen Bestrebungen zu finden sind, bekämpfen zu wollen. Zahlreiche Männer der Wissenschaft sind seit einer Reihe von Jah⸗ ren in ernster Forschung damit beschäftigt, das Wahre vom Falschen in diesen Bestrebungen zu sondern. Die deutsche Wahcheits liebe wird auch hier, wie bei jeder anderen wissenschaftlichen Prüfung ihre volle Pflicht thun. Aber die Weltanschauung. welche in den Preßorganen der sozialdemokratischen Partei und in ihren Versammlungen zu Tage tri hat mit solchen wissenschaftlichen Bemühungen nicht die mindeste Be⸗ rührung. Die systematische hrutale Aufhetzung der Arbeitnehmer gegen die Arbeitgeber, die frivole Verhöhnung jeder Autorität, des Rechtes, des Gesetze', wie der heiligsten religissen und sittlichen Gefühle, die stetige offene oder versteckte Ermunterung endlich zum gewaltsamen Umsturz der bestehenden Gesellschaftgordnung sind zum einen Theil entschieden straffälliger, zum anderen Theile so durchaus unsittlicher Natur, daß sie, nachdem ihre freylen Folgen in zwei ruchlosen Attentaten gegen Se Majestät uusern geliebten Kaiser ö getreten sind, unter keinen Umständen länger geduldet wer⸗

en durfen.

u ihrer Beseitigung reichen aber weder Verschärfungen des Strafgesetzes, noch strenge Verwaltungsmaßregeln aus. De Sozial- demokratie ist durch die bisherige Indolenz des deutschen Bürger⸗ thums zu solcher Macht und solchem Uebermuth herangewachsen, da nur eine energische, einheitlich und planmäßig organisirte Selbsthülfe aller derer, welche Eigenthum, Familie, Religion, Sittlichkeit und alle Güter der Kultur hochhalten, in er elfe ig ! der Maß⸗ regeln der Staatsgewalt Rettung bringen kann.

Zugleich fordert freilich diese Lage der Dinge alle Arbeitgeber in eindringlichster Weise auf, sich ihrer Pflichten gegen diejenigen Arbeiter, die treu zu ihnen halten und redlich ihre Pflicht erfüllen, im ganzen Umfang derselben bewußt zu bleiben. Wir zweifeln aber nicht im Mindesten daran, daß jeder Arbeitgeber un seres Bezirks sich dieser Pflicht schon deshalb willig unterziehen wird, weil ein ein⸗ müthiges Zusammenhalten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit eine der wesentlichsten Vorbedingungen eines frischen Wiederauf⸗ blühens unserer so schwer darniederliegenden Industrie ist.

Halten wir daher an der Parole fest: gute, in jeder Hinsicht menschenwürdige Behandlung der loyal gesinnten Arbeiter und redliche ir en. für ihre Interessen, aber unerbittlichen Kampf gegen die

usschweifungen der Sozialdemokratie und ihre gewissenlosen Förderer⸗

Verkehrs⸗Anstalten.

Southampton, 26. Juni. Das Po stdampfschifff „Donau“ vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welches am 15. Juni von New⸗Jork abgegangen war, ist gestern wohlbehal⸗ ten hier ang ekommen und hat nach Landung der für Southampton bestimmten Passagiere, Post und Ladung die Reise nach Bremen fortgesetzt. Die Donau“ überbringt 336 Passagiere und volle Ladung.

New⸗ Jork, 26. Juni. (W T. B.) Der Dampfer Gellert“ von der Hamburg⸗Amerikanischen Dampf⸗ schiffs⸗Compagnie ist hier eingetroffen.

Berlin, 27. Juni 1858.

Der erste Geschäftsbericht des Preußischen Beamten Vereins, der die Zeit vom 1. Juli 1876 bis Ende 1877 betrifft, giebt über die Organisation, die Thätigkeit und die Finanzen dieses gemeinnützigen Vereins ausführliche Mittheilungen. Der Verein be⸗ gann seine Geschäftsthätigkeit am 1. Juli 1876 mit einer Lebens- und Kapital⸗Versicherungs⸗Abtheilung; bis Ende 1877 waren für die Lebensversicherung 1858 Anträge über 6597 000 S6, bei der Kapitalversicherung 641 Anträge über 1 454 350 S eingegangen; von ersteren wurden 1391 Anträge über 4914 600 M, von letzteren 546 Anträge über 1291 300 SHé. angenommen. Die erfste Geschäftsperiode schloß mit einem Bestande von 13890 Policen für 1356 Personen über 4 810 200 M in der Lebensver⸗ sicherungs⸗Abtheilung und 574 Policen für 472 Personen über 1261 800 6 bei der Kapitalversicherung. Für 11 Sterbefälle wur- den 22 400 S. Versicherungssumme gusgezahlt (Untersterblichkeit 49 Policen mit 31 383 MK). Der Rechnungsabschluß des Vereins weist eine Gesammteinnahme von 654 234 M und Ausgaben in Höhe von 653 681 M nach. Die Bilanz ergiebt Aktiva im Betrage von 435 3565 und Passivn von 390 83233 „, so daß si ab⸗ züglich von 409 Zinsen der Einzahlungen zum Garantiefonds ein Gewinn von 37 866 M herausstellt, über welchen, soweit er nicht durch statutenmäßige Dispositionen in Anspruch genommen wird, die Generalversammlung zu verfügen hat. Die Direktion hat seit April 1877 ein Vereinsorgan, die Monatsschrift für deutsche Beamte“ ins Leben gerufen. In einer größeren Anzahl von Städ⸗ ten wurden als Vertretung des Vereins Lokalausschfsse gebildet.

Am 20. Januar 1877 hatte sich in Beuthen in Oberschlestem ein „Verein zur Waisenpflege im Kreise Beuthen“ ge⸗ bildet, dessen Vorstand kürzlich den ersten Jahresbericht erstattet hat. Der Verein hat bereits im April v. J. ein gepachtetes Gebäude für seine Zwecke eingerichtet. Im ersten Verwaltungsjahre sind an ein maligen und wiederkehrer den Beiträgen 20 938 0 eingegangen, und 41 verwaiste Kinder ohne Unterschied des Glaubens fan den 3 den Verein eine Heimstätte. Verausgabt wurden 12 479 , so ; am 31. März d. J. ein Kassenbestand von 8459 S6 verblieb. Der Verein wendet sich jetzt an weitere Kreise, um für sein Waisenhaug. das er . Wil helmsstift“ nennen will, die nöthigen be⸗ deutenden Geldmittel durch Liebesgaben zu beschaffen, und sind u. A. die Kreis Kommunal⸗Kasse und der Landrath von Wittken in Beuthen O. S. bereit, Geldbeiträge entgegenzunehmen.

Posen, 26. Juni. (W. T. B.) Wie die „Posener Zeitung“ meldet, ist die russische Grenzstadt Wie ruszaw faft gänzlich niedergebrannt.

In Krolls Theater übt das Gastspiel des fre, ,. Hrn. Josef Beck eine große Anziehungskraft. Derselbe kann j nur noch einige Male auftreten, da andere Verpflichtungen von hier fortrufen. In der nächsten Woche beginnt dag Ga stspiel des k 2 . 534 s 3 3 k 2 olgt unmittelbar ein Gastsp e aiserlichen Hosopernsängers

rn. Müller, ebenfalls aus Wien. Im August gastiren die

ammersängerin Frl. Gerl und der Königliche Hofopernfänger Hr.

Bulß aus Dresden.

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