1878 / 153 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Jul 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Theater.

Friedrich- Nilhelnstädtisches Theater.

Dienstag: Prinz Methunsalem. Mittwoch: Zum 1. Male: Lockere Vögel.

Krolls Theater. Italienische Nacht bei

vollständiger Illumination und bengalischer Be⸗ leuchtung des Gartens. Gastspiel des Hrn. Jos. Beck. Rigoletto. Vor, während und nach der Dpern Vorstellung: Großes Concert, ausgeführt von dem Musik-⸗Corps des Garde ⸗Füsilier · Regiments, dem Musik Corps des Garde⸗Ulanen⸗Regiments und der Kapelle des Krollschen Theaters unter Leitung der Dirigenten C. Freese, A. Hellmuth und R. Bial. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Oper 7 Uhr, Ende des Concerts nach der Vorstellung zwei Uhr.

Industrielle Ausstellung, geöffnet von Morgens 10 Uhr bis nach Beendigung des Theaters. Entrée 50 J. Von 2 Uhr ab 1 M incl. Concert und Theater.

Mittwoch: Fra Diavolo.

Roltersdorffs- Theater. (Artistischer Direktor

W. Fuchs.) Dienstag: Blaubart. Komische Oper in 4 Akten von J. Offenbach. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Ostend- Theater. (Gr. Frankfurterstr. 130)

Dienstag: Zum 2. Male: Krisen. Im Garten Gr. Concert. Anf. d. Conc. 6, d. Vorst. 79 Uhr.

Belle - Alliance - Theater. Dienstag: Im

Theater: Unsere Heirathskandidaten. Im pracht⸗

vollen Sommergarten: Großes Doppel concert. Schwe⸗ disches Damen⸗Quartett. Steyrisches Damen⸗Terzett. Brillante Illumination durch 15 009 Gasflammen. Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr. Entrse inel. Theater 50 J.

Mittwoch: Großes Volksfest. Ermäßigte Preise. Entrse inel. Theater 36 5. I. Parquet 1 A1 u. s. w. Im Theater: Ein Trödler. Im Sommergarten: Doppelconcert u. s. w.

Famllten⸗ tach richten.

Verlobt: Frl. Martha Kleiner mit Hrn. Gym⸗ nasiallehrer Dr. Schütt (Creuzburg). Frl. Auguste Becker mit Hrn. Dr. med. Franz Bange (Marburg). Frl. Martha v. Oheimb mit Hrn. Premier ⸗Lieutenant a. D. Georg v. Hancke (Ca⸗ menz —Kunsdorf).

Geboren: Ein Sohnz Hrn. Dr. Fromme (Göttingen) Eine Tochter: Hrn. Ober⸗ Amtmann E. Wette (Dersewitz).

Gestorben: Hr. Kreisphysikus Dr. Wiebeck (See⸗ hausen i. d. Altm. ). Hr. Major a. D. Ernst v. Bodungen (Mühlhausen in Th.) Verw. Frau Geh. Ober⸗Tribunals⸗Räthin Christiane Puchta, geb. Stahl (Bayreuth).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Offene Strafvollstreckungs⸗Reguisition. An der unverehelichten ,. Christiane Marsch⸗ ner aus Neu-Eherbach in Sachsen soll eine 30 tägige Rest⸗Gefängnißstrafe vollstreckt werden. Da ihr gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, so werden alle öffentlichen Sicherheits behörden hier⸗ mit ersucht, auf die oben Genannte zu vigiliren und im Betretungsfalle Nachricht der nächsten Ge⸗ richtsbehörde zu geben, welche um Strafvollstreckung und Benachrichtigung au uns gleichfalls ersucht wird. Grünberg, den 27. Juni 1878. Königliches Kreis⸗ gericht. 1J. Abtheilung.

Oeffentliche Vorladung, Gegen die Wehr pflichtigen 1) den Knecht Wilhelm Friedrich Stark,

eboren zu Plantikom am 8. Juli 1853, zuletzt in

ariengau sich aufhaltend, 2) den Knecht Carl Friedrich Wilhelm Mailahn, geboren zu Dusterbeck, am 17. Januar 1854, zuletzt in Piepenburg sich aufhaltend, 3) den Stellmacher August epllic Albert Beckmann, geboren zu Glietzig am 22. Juli 1854, zuletzt in Zimmerhgusen sich aufhaltend, 4) den Hermann Friedrich Wilhelm Mai aus La⸗ buhn, geboren zu Schivelbein am 24. Oktober 1856, ist die Untersuchung wegen Verletzung der Wehr— pflicht gemäß §. 146 des ,, eingeleitet und ein Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 4. November d. J., Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt, zu welchem die genannten Angeklagten mit der Aufforderung vor⸗ geladen werden, die zu ihrer Vertheidigung dienen⸗ den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Gegen den Ausbleibenden wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam ver⸗ fahren werden. Gleichzeitig wird das Vermögen der vier Angeklagten hierdurch mit Arrest belegt. Greifenberg i. en. den 12. April 1878. König⸗ liches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Subhastationen, Vorladungen, Auf⸗ gebote u. dergl.

ore Aufgebot.

Auf dem früher der Besitzerin des Vorwerks Elsterberg, der Wittwe Damm, Wilhelmine, geb. Krause, eher gen, im Grundbuche von Nichtewitz Band 1II. Seite 25 Nr. 40 unter B. 3 des Titel verzeichneten Plane Nr. 83 Rehfelder Flur von 242 orgen 16 Qu.⸗Ruthen oder 61 Hektar 30,99 Ar Kartenblatt 6 Abschnitte 7 12 slanden in Abtheilung III. Nr. 25 aus dem Kaufvertrage vom 3. April 1862 zufolge Verfügung vom 5. Augußt 1862, 3700 Thlr. Kaufgelder int 45 ι Zinsen für den Amtmann Ferdinand Fritze in Rehfeld ein—⸗ getragen. Von diesen 3700 Thlrn. wurden 2000 Thlr. mit dem Vorzugsrechte vor dem Ueber⸗ reste und unter Erhöhung des Zinsfußes auf 5 og 2 Grund der Cession vom 27. September 1863 un der Kaufgelderbelegungsverhandlung vom 4. Januar 1868 unterm 24. Januar 1868 für den Justiz⸗Rath Fritze in Magdeburg umgeschrleben. Dieselben lr. sind 5 durch Erbgang auf den Intendantur⸗Rath Wilhelm Oscar Mie den Dr. Heinrich Max Fritze und Frau Mayer, geborne Fritze, in Magdeburg übergegangen und demnächst auf Grund der Cession vom 1. Sep⸗

tember 1871 am 19. September 1871 auf den Vamen des Intendantur Raths Wilhelm Oscar dri umgeschrieben worden.

ei der zur Besitzeit der Damm stattgehabten nothwendigen Subhastation des Pfandgrundstücks sind auf die 23 der 200 Thlr. 5338 Æ 38 entfallen, welche als überwiesene k mit 5 o/ Zinsen seit 25. Oktober 1876 wiederum auf das Pfandgrundstück in Abtheilung III. Nr. 52 ein⸗ getragen sind.

Zu der theilweise zur Hebung gelangten Post der 2000 Thlr. hat sich bei der Vertheilung der Kauf⸗ gelder Niemand mit Ansprüchen gemeldet, auch ist das über die Post unterm 24. Januar 1868 ge⸗ bildete Zweigdokument nicht zu beschaffen gewesen.

Es ergeht hierdurch an alle Diejenigen, welche an den überwiesenen Kaufgelderrückstand von 5338 ½ 38 J Ansprüche geltend machen wollen, die Aufforderung, dieselben spätestens in dem vor dem unterzeichneten Richter auf

den 3. September er., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine bei Vermeidung der Präklusion anzumelden.

Torgau, den 20. Juni 1878.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastatioas⸗Richter. Walther, Kreisgerichts⸗Rath.

Bekanntmachung. Der im hiesigen Garnisonhaushalte für das Jahr 1878/79 erforderliche Bedarf von ca. 550 ebm Kies und 160 ehm Lehm soll im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen sind in unserem Geschäfts⸗

lokale, Michaelkirhplatz Nr. 17, einzusehen und ver⸗

siegelte Offerten bis 10. Juli, Vormittags 10 Uhr,

daselbst einzureichen. Berlin, den 28. Juni 1878. Cto. 285/6.)

Königliche Garnison⸗Verwaltung. Münke. Neddig.

loss) Bekanntmachung.

Für die unterzeichnete Werft sollen ea. 4500 Tonnen Schiffsmaschinen kohlen, 1600 Tonnen Koh⸗ len für Landkessel und ca. 800 Tonnen Schmiede⸗ kohlen beschafft werden

Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Auf⸗ schrift Süubmisston auf Lieferung von Stein⸗ kohlen“ bis zu dem am 23. Juli er., Nach⸗ mittags 4 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie

Anträge gegen Erstattung der Kopialien⸗Gebühren von 100 M abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Bedarfgsangaben in der Registratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht aus.

Kiel, den 25. Juni 1578. a Cto. 281/ 6)

Kaiserliche Werft.

Magdeburg⸗Rothensee⸗Wolmirstedter lsssm Deichverhand.

Bei der am 28. d. M. stattgehabten Ausloosung der nach Maßgabe der Amortisationspläne zum 2 Januar 1879 einzulösenden 5. resp. 44 proze ntigen Obligationen des Magdeburg · Rothensee · Wolmir stedter Deichverbandes sind nachstehende Nummern gezogen worden:

1) von den 5 vrozentigen Obligationen: . Iz Sic z 156 Thir.

Litt. A. Nr. S5 106 127 149 181 195 229 311 551 731 766 815 819 982 996;

. 20 Stück à 50 Thlr.:

Litt. B. Nr. 6 15 44 49 55 84 106 118 132 162 169 183 194 197 259 261 268 337 352 390; 2) von den 4 prozentigen Obligationen:

5 Stück à 106 Thlr.:

II. Em. Nr. 31 113 196 236 290;

3 Stück à 300 4M:

III. Em. Nr. 12 161 151.

Die Inhaber dieset Obligationen werden ersucht, dieselben nebst den vom 2. Januar 1879 ab laufenden Zinscoupons und den Talons gegen Empfangnahme des Nennwerthes am 2. Januar k. J. an die Deichkasse hierselbst Alter Markt Nr. I1 zurückzugeben. Für fehlende Coupong wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen hört mit dem 31. De⸗

zember d. J. auf.

Von den im vergangenen Jahre ausgeloosten Obligationen sind die litt. A. Nr. 639 698 à 100 Thlr.

noch nicht eingelöst; es wird deshalb die Zurückgabe derselben hiermit in Erinnerung gebracht.

Magdeburg, den 29. Juni 1878. H. 57972.)

Der Deichhauptmann. Bötticher.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Prioritätenbesitzer J. und II. Emission der Mähr.⸗Schles. Centralhahn.

Vom K. K. Handelsgerichte in Wien werden die Besitzer der Prioritäts⸗Obligationen J. und II. Emis⸗ sion der Mähr. -Schles. Centralbahn in Gemaͤßheit

des Gesetzes vom 5. Dejember 1877, R. G. B. Nr. 111, eingeladen, und zwar die Besitzer der Prioritäts Obligationen II. Emission am .

27. Juli 1878

und die Besitzer von Prioritäts⸗Obligationen I. Emisston am

29. Juli 1878

beidemale präßzise 9 Uhr Vormittags im Saale Nr. 1 des K. K. Handelsgerichtes in Wien (. Herrengasse Nr. 25 J. Stoch zu erscheinen.

Beide Versammlungen finden zum Zwecke der Einvernehmung der Prioritätenbesitzer über die be⸗ antragte Einlösung der im Umlaufe befindlichen 4238 Stücke Prioritäts-Obligationen II. Emission der Mähr. Schles. Centralbahn per 300 Fl. 6. W. Silber 200 Thaler Preuß. Courr. sammt 14 Stück Coupons, deren erster am 1. Juli 1874 zahlbar war, und Talon um baare 61 Fl. 5. W. in Papier sür das Stück. Alles in Allem zu deren vollständigen Abfertigung, dann zur Wahl von je drei Vertrauens⸗ männern und je drei Ersatzmännern, die Versamm⸗ lung vom 29. Juli 1878 (J. Emission) überdies zur Einvernehmung über die e r gie Uebernahme der im Betriebe der Mähr. Schles. Centralbahn befind⸗ lichen Linien sammt Refundirungsobiekt durch die Prioritätenbesitzer I. m,. im Wege eines ge⸗ richtlichen oder außergerichtlichen Kaufes und Bil⸗ dung einer Aktiengesellschaft zum Betriebe derselben, Ermächtigung des Prioritäten ⸗Kurators zur Ein⸗ leitung der hierzu nöͤthigen Schritte.

Bei diesen Tagfahrten ist die Bescheinigung über den Besitz der in Frage stehenden Prioritäts-Obli-= gationen durch Depotscheine über den Erlag der Prioritäts⸗Obligationen bei folgenden Depotstellen zu liefern, als:

für Wien bei den Kassen der Mähr. ⸗Schsles.

Centralbahn II. Praterstraße 32

unter Verschluß des zur gemeinsamen Vertretung 9 , der . beider , ,, estellten Kurators, Herrn Hof⸗ und Gerichts⸗Advo⸗ katen Dr. Carl Gaber; . !

für Dresden bei der Dresdner Bank,

für Stuttgart bei der Königl. Württem⸗

bergischen Hofbank.

Die Depotscheine haben die Stückzahl und den Nominalhetrag der erlegten Prioritäts ⸗Sbligationen zu enthalten und werden über Obligationen jeder Emission besondere Depotscheine ausgestellt.

Der 16 bei, den Depotstellen muß in An⸗ sehung der Prioritäts⸗Obligationen II. Emission spätestens bis 23. Juli 1838 in Ansehung jener J. Emission spätestens bis 25. Juli 1878 erfolgen.

Vom K. K. Handelsgerichte Wien, am 75. Juni 1878. Wagner.

5822

Zusammenstellung

der Erträgnisse der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselhank im ersten Semester 1878.

1) Regiespesen und zwar: k b. Materialien einschließlich der k C. Abschreibung auf Inventar 2) Zinsen und Provisionen an Conto⸗ orrent⸗Creditoren, Sparkassen⸗ und unsere Versicherungs⸗Anstalten

3) 5 im Geldübernahmggeschäfte⸗ 4 Zinsen der umlaufenden Pfandbriefe.

Ueberschus ...

Davon wurden als Abschlags⸗Dividende 35 M per Aktie, sohin auf 40, 000 Stücke vertheilt und

als Dividenden⸗Reserve auf das II. Se⸗ mester 1878 übertragen. KJ

(Im vorigen Jahre wurden A6 37,837. 28 83 per Bilanz und S 140,000. 3 durch Verbuchung auf d //. „S 177,857. 28 3 auf das II. Semester 1877 übertragen.)

1. 16 3 128, 220 9, 1

1/400, O00

197,216

lehen

3083 200 31538

233 93. 3 . 135654 35

; 5,363, 322. 15 5, 934,599 66

1,557 2I6 66 Actien⸗Umschreibungs⸗ ,,,

Coursgewinn.

Provisionen

15 Ts 5

7g l ss d München, den 30. Juni 1878.

Uebertrag vom zweiten Semester 1877. Hypotheken⸗Erträgnisse und zwar: a. Conto J. und 11. aus baaren Dar⸗

b. Conto Ii. aus Pfandbrief. Dar⸗ lehen abzüglich des Antheiles zu „M. 90,975. 61 3 für den Reserve⸗

Wechsel · Dis conto⸗Erträgnisse. . Lombardgeschäfts⸗Erträgnisse . und Depositen⸗ Erträgnisse der Refervefonds · Effecten . Effecten⸗Conto⸗Erträgnisse, Zins⸗ und

Conto⸗ Corrent Ertrãgniss e, Zinsen und

99 478,535

b, 182, 102 J b, 660, 538

79, 103 214,693

13,443 83, 354

z27. 80 132, 646

II

Bayerische Sypotheken⸗ und Wechselbank.

Die Direktion.

Bilanz der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank.

Activa.

Erstes Semester 1878.

FHEassiüvꝶ.

Hyyotheken⸗Conti J., II. und III. und zwar Kapitalsreste aus:

40,285 in Bayern anliegenden Darlehen.

a. Baare Darlehen aus dem Bank⸗

d

b. Pfandbriefs⸗Darlehen aus dem

Pfandbriefsfonde k

160

2l, 932,0 268 902,918

160 3

b. Pfand

290 OQꝛ6 121

Hypothoken⸗Zinsen Conto Wechsel · Conto ..

Lom bard⸗Darlehens⸗Conto

Effecten ⸗Conto Reservefonds · Effecten⸗Conto

Del Credere⸗Effecten⸗Conto Conto-Corrent⸗Debitoren incl. des Giro⸗ Guthabens bei der Reichsbank und bei , Häuser⸗ und Einrichtungs⸗Conto. Cassa⸗Conto. JJ

h. 2 Ig gh d. 148, Syh . Zb hl 1607 S5

theilun P6736, 414

z307 8h hh 4 hh h, gh gg

digung.

23 1714 cs, 1, 1 *, ZG. 2

„S 140060

Vs s a s s;

München, den 30. Juni 1878. Die Direktion.

Aktien Capital⸗Conto. / ö . Hartz . d Kauf a. Hauptreserve für Hypotheken und kauf⸗ , G rief⸗Spezial⸗Reserve für das ,, J C. Reservefond für Personal⸗Exigenz.

,, ö

5, 064,345 fandbrief Verloofungs⸗Conto.

/ Pfandbries Zinsen · Conto lauf. Semester und für Rückstände früherer Semester.

Del Credere⸗Conto der

Gẽelki leer niahmʒ · Eonto und zar: a. Depositen, zahlbar ohne Kündigung. b. Darlehen mit 3— 12 monatlicher Kün⸗

Conto · CorrentCreditorent Versicherungs⸗Anstalten inel. des Re⸗ servesonde ex Feuerversicherunge · Anstalt

Dividenden · Eonto incf früherer Semester auf das II. Semester

(Im vorigen Jahre wurden S6. 37,837. 28 3 9. Bilanz und urch Verbuchung auf Interims⸗Conto,

„S6 177,857. 28 8 auf das II. Semester 1877 übertragen.)

(6. 5 446 3 ! c 286,7 14 30 2,57 1/428

l, 60 942

; 428,571 4. 660 9d

26 307 34h 14121, 847

d 39, 14 Hypotheken ⸗Ab⸗ 745, 05

1,126. 09s

. 6.080.171

dd id Ip

Deutscher 3

und

S⸗Anzeiger

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Aas Akonnemzut hrträgt 4 50 far das Nirrteljahr.

AInsertiensprris für den Ranm ziner Ernazeile 380 24 XR 8

1 .

. .

/ 1 9 far Gerlin außer den Hot. Wustalten auch die Erpe=

* All NHoß-Außtalten nehmen Gestellung an;

dition: 8wW. Wiltzelémẽ str. Ar. 82. 3.

M 53.

Berlin, Dienstag,

Die gestern gemeldeten rheumatischen Beschwerden in den verletzt gewesenen Theilen haben aufgehört. Das Allgemein⸗ befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs ist be⸗ friedigend.

Berlin, den 2. Juli 1878, Vormittags 10 Uhr.

Dr. von Lauer. Dr. von Langenbeck. Dr. Wilms.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem KreisgerichtsRath Gerber n Lissa den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Korvetten⸗ Kapitän von Hippel und dem General-Kommissions⸗Kassen⸗ Controleur Heidemann zu . i / Pom. den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Konsistorial⸗Rath, Super⸗ intendenten und Ober⸗Pfarrer Taube zu Bromberg den Kö⸗ niglichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Amtsvogt von Stephani zu Lesum, im Amte Blumenthal, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer Nagel zu Camberg im Untertaunus⸗-Kreise den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem Polizei⸗ diener a. D. Frohne zu Stolberg im Kreise en,, und dem Fabrikmeister Adolph Klein zu Bergisch⸗Gladbach das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Herzoglich anhaltischen Geheimen Regierungs⸗Rath Rindfleisch, vortragenden Rath im Herzoglichen Staats⸗ Ministerium, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem deutschen Minister⸗Residenten in Marokko, Weber zu Tanger, und dem Conservateur de la Bibliothèque Royale et des Mu- söes Royanx, Professeur Fétis zu Brüssel, den Königlichen Kronen⸗Drden zweiter Klasse; sowie dem Staatsstraßenwärter Schneider zu Bartenheim, im Bezirk Ober⸗Elsaß, das All⸗ gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich. Bekanntmachung,

betreffend Normen für die Konstruktion und Aus⸗ rüstung der Eisenbahnen Deutschlands.

Auf Grund des Art. 42 der Reichsverfassung hat der Bundesrath nachstehende Normen für die und Ausrüstung der Eisenbahnen

Konstruktion Deutschlands

beschlossen:

L Konstruktion der Eisenbahnen.

§. 1. Bauprojekt.

Bei der Anlage von Eisenbahnen, welche vyraussichtlich

,. mit einem zweiten Geleise zu versehen sind, ist im

auprajekt auf Wahrung der Möglichkeit hierzu in angemesse⸗ ner Weise Bedacht zu nehmen.

§. 2. Bauwerke.

Die Ausführung hölzerner, zum Tragen von Eisenbahn⸗ geleisen bestimmter Brücken ist mit Genehmigung der Landes⸗ aufsichtsbehörde nur ausnahmsweise gestattet. Bei Brücken aus Eisen oder Stahl sind die tragenden Theile der Ueber⸗ baukonstruktion aus gewalztem oder geschmiedetem Material herzustellen.

§. 3. Breite des Bahn körpers.

Die Breite des Bahnkörpers in der freien Bahnstrecke, in Einschnitten und auf Dämmen, ist so zu bemessen, daß der Schnittpunkt einer durch die Unterkante der Schienen des nächstliegenden Geleises gelegten geraden Linie und der ver⸗ längerten Böschungsneigung mindestens 2 m von der Mitte des Geleises entfernt liegt.

§. 4. Trockenlegung des Planums.

Die Bahnkrone in Höhe der Schienenunterkante muß, außer bei eingedeichten Strecken, mindestens O, 600 m über dem höchsten Wasserstande liegen.

Die Bettung soll unter den Schienenunterlagen minde⸗ stens 0, 200 m stark und gehörig entwaͤssert sein.

§. 5. Spurweite.

Die normale Spurweite der Eisenbahnen soll im Lichten Gwischen den Köpfen der Schienen gemessen) 1,435 m betra⸗ en. In stärker als nach i000 m Halbmesser gekrümmten ahngeleisen soll diese Spurweite im Verhältniß zur Ab⸗ nahme der Länge der Halbmesser angemessen vergrößert wer⸗ den. Diese Vergrößerung darf jedoch das Maß von O, 360 m nicht übersteigen.

§. 6. Geleislage und Krümmungen.

Die Schienen eines Geleises sind in sicherer Lage zu einander festzulegen.

Die winkelrecht , liegenden Oberflächen der bei⸗ den Schienen eines Gekeises sollen in gerader Strecke genau in gleicher Höhe liegen.

In Krümmungen, mit Ausnahme der Weichenkrümmungen, soll die äußere Schiene um so viel höher liegen als die innere, daß die mit der größten Geschwindigkeit die Bahn passirenden

Züge die Krümmungen mit Sicherheit durchfahren können. Verschiedene Krümmungen und Querneigungen der Ge⸗

leise sind stetig in einander überzuführen.

Zwischen entgegengesetzten Krümmungen einer Bahnlinie ist ein gerades Stück von solcher Länge einzulegen, daß die ö sanft und stetig in die andere Krümmung ein⸗ aufen. .

Der kleinste Halbmesser der gekrümmten Geleise auf freier Bahn darf nicht unter 180 m 6 sein.

Die Anwendung eines fa messers unter 300 m für Krümmungen auf freier Bahnstrecke bedarf ber Genehmigung des Reichs⸗Eisenbahnamts.

§. 7. Gefälle. t . Längengefälle einer Bahnlinie soll nicht stärker sein als 1: 40. V ;

Zur Anwendung einer stärkeren Neigung als 1: 80 ist die Genehmigung des Reichs⸗-Eisenbahnamts erforderlich.

§. 8. Gefällwechsel.

Die Gefällwechsel auf der freien Bahnstrecke sind nach einem Kreisbogen von mindestens 50090 m Halbmesser 33 runden; für Strecken unmittelbar vor Bahnhöfen kann dieses Maß auf 2000 m herabgesetzt werden.

Zwischen Gegenneigungen von mehr als 1: 200, sofern die Länge einer derselben I000 m übersteigt, ist eine weniger als 1: 200 geneigte Strecke von 430 m Län welche zur Ausrundung benutzt werden kann.

§. 9. Ent fernung der Geleise.

Die Doppelgeleise auf der freien Bahnstrecke sollen von Mitte zu Mitte nicht weniger als 3,500 m von einander ent⸗ fernt sein. Tritt zu einem Geleispaare noch ein Geleise hinzu, so ist dessen Entfernung von dem zunächst liegenden Geleise von Mitte zu Mitte zu mindestens 4 m anzunehmen.

Werden mehrere Geleispaare neben einander gelegt, so muß die Entfernung von Mitte zu Mitte der benachbarten Geleise je zweier Geleispaare ebenfalls mindestens 4 m be⸗ tragen.

Die Geleise auf Bahnhöfen sollen nicht weniger als 4,500 m von Mitte zu Mitte von einander entfernt liegen, und diejenigen, zwischen denen Perrons anzulegen sind, eine Entfernung von mindestens 6 m von Mitte zu Mitte haben. Bei n, ,, d. h. Stationen mit beschränktem Be⸗ triebsdienst, kann mit Genehmigung der Landesaussichts behörde von diesen Bestimmungen abgewichen werden. .

§. 10. Form, Beschaffenheit und Befestigung der Schienen.

be 9 Schienen haben aus gewalztem Eisen oder Stahl zu estehen.

Die seitliche Abrundung des Schienenkopfes muß mit einem Halbmesser von 0, 014 m beschrieben sein.

Die Neigung der Schienen nach Innen muß mindestens 10 der Schienenhöhe betragen.

Die Befestigungsmittel, als: Stühle, Schrauben, Nägel u. s. w. sollen an der Innenseite der Schienen eines Geld se in der Breite der Spurrinne mindestens 0, 038 i unter Schie⸗ nenoberkante liegen.

Bei Befestigung der Stoßverbindungen eines Geleises ist auf die durch die Temperatur entstehenden Veränderungen der Schienen Rücksicht zu nehmen.

8 11. 3 , der Schienen.

Die Schienen, we : müssen so stark konstruirt und unterlagert sein, daß jede Stelle der einzelnen Schiene mindestens 7090 kg (140 Zollzentner) ruhende oder bewegte Last mit Sicherheit tragen kann.

§. 12. Entfernung der Bahnhöfe von einander und Länge derselben.

Die Bahnhöfe sollen, fr e e von Rangirköpfen und . in keiner stärkeren Neigung als 1: 400 liegen und mit Ausweichegeleisen für das Kreuzen und Ueberholen 6 9 anschließenden Strecken befahrenden Güterzüge ver⸗ ehen sein.

Die Ausweichegeleise dürfen in die stärkere Neigung der Bahn eingreifen.

Auf Erfordern des Reichs⸗Eisenbahnamtes sind tele⸗ graphische Meldestationen und an eingeleisigen Bahnen zu⸗ gleich Ausweichestellen anzulegen, welche letztere die größesten . der Anschlußstrecke zulässigen Züge, bis zu 126 Achsen, aufnehmen können. In geringerer Entfernung als 8 km kann die Einrichtung der Meldestationen und Ausweichestellen nicht gefordert werden. Soweit ausnahmsweise diese Aus⸗ weichegeleise nicht mit den Bahnstationen zusammentreffen, ist mindestens ihre jederzeitige schleunige Herstellung dur

Doppelgeleisigkeit des Planums und Kies⸗ resp. Steinbettes

an den engen gn Stellen, sowie durch ausreichende zur Hand befindliche Vorräthe an Oberbaumaterialien und Tele⸗ graphenapparaten sicher zu stellen.

den 2. Juli, Abends.

ge einzulegen,

che von Lokomotiven befahren werden,

1878.

8 13. Gemeinschaftliche Bahnhofsanlage.

Führen mehrere Eisenbahnen in einen und den selben Bahnhof, so sind sie derart mit einander in Verbindung zu bringen, daß der Uebergang von Zügen in der für die be⸗ treffenden Bahnen zulässigen Maximalstärke rasch und leicht von Bahn zu Bahn erfolgen kann. Benachbarte Bahnhöfe sind nach Bedürfniß in gleicher Weise mit elnander in Ver⸗ bindung zu setzen.

§. 14. Konstruktion der Weichen.

Die Weichen in den von durchgehenden Zügen zu be—⸗ fahrenden Geleisen müssen so konstruirt sein, daß, wenn sie auch auf eine andere Fahrtrichtung gestellt sind, ein Abspringen der Räder der Fahrzeuge von den Schienen nicht stattfindet.

Die Spitzen der Weichenzungen müssen mindestens 0, 190 m

weit aufschlagen. §. 15. Drehscheiben. .

Auf allen Lokomotiv⸗Wechsel⸗ und Reservestationen muß, sofern nicht ausschließlich Tendermaschinen zur Verwendung kommen, mindestens eine Drehscheibe, deren Därchmesser nicht unter 12 m betragen darf, vorhanden sein. .

Die Hauptträger derselben sollen aus Schmiedeeisen oder Stahl hergestellt sein.

§. 16. Perrons.

Die Höhe der Perrons für den Personenverkehr darf ohne Genehmigung des Reichs⸗Eisenbahnamts nicht mehr als o, 380 m über Schienenoberkante betragen.

Alle auf den Perrons feststehenden Gegenstände, als Säulen c,, müssen bis zu einer Höhe von 2,500 m über n. mindestens 3 m im Lichten von der Mitte desjenigen

eleises entfernt sein, für welches der Perron benutzt wird.

§. 17. Abtritte und Pissoirs.

Auf den Bahnhöfen in der Nähe der Perrons sind weithin

sichtbare Abtritte und Pissoirs anzuordnen. §. 18. Rampen.

Auf Bahnhöfen, wo die Ver- oder Entladung von n n oder Vieh in größerer Zahl zu erwarten steht, ind feste oder transportable Rampen, deren Höhe über Schienenoberkante nicht über 1ů120 m beträgt, herzustellen oder zur schleunigen Benutzung bereit zu halten.

Die Rampen sollen zur Entladung oder Beladung vor Kopf und nach der Seite benutzbar sein.

Die Ladegeleise müssen bei der Ladeweise von der Seite entweder die Vorbeiführung aller Fahrzeuge ohne Rückbewe⸗ gung auf diesen Geleisen oder aber die successive Vorführung von je 20 Fahrzeugen vor eintretender Rückbewegung gestatten.

Ist auf den gedachten Bahnhöfen die Anlage eines durch⸗ laufenden Rampengeleises oder eines solchen für 20 Wagen nicht schon durch den e, , . Verkehr geboten, so genügt es, wenn die Situirung der Laderampe in der Art erfolgt, daß das Rampengeleise für die Vorführung von mindestens 20 Wagen anstandslos verlängert werden kann.

8. 19. Güterschuppen.

Die Höhe des Fußbodens der Güterschuppen und Lade⸗ bühnen an von Zügen zu befahrenden Geleisen soll 16120 m über Schienenoberkante nicht übersteigen.

§. 20. Ladem aß. .

Auf den größeren Güterstationen ist eine Vorrichtung an⸗ zubringen, mittelst welcher die e, . auf offenen Güter⸗ wagen bezüglich der größten zulässigen Ausladungen kontrolirt

werden können. 8. .. Wasserstatio nen. Die für eine Bahnstrecke innerhalb eines bestimmten i. raumes nach den jeweiligen Betriebsbedürfnissen erforderliche Wassermenge kann von der Aufsichtsbehörde . werden. Die Wasserstationen sind angemessen zu vertheilen. . Jeder Wasserkrahn muß in der Minute mindestens einen Kubikmeter Wasser liefern können. Die Ausgüsse der Wasserkrahne sollen mindestens 2, 850 m über Schienenoberkante liegen. . Von jeder Eisenbahnverwaltung ist Sorge zu tragen, daß Reparaturen an den Betriebsmitteln sicher und schnell aus⸗

geführt werden können.

II. Ausrüstung der Eisenbahnen.

§8. 23. Höhen- und Breitenmaße der Lokomotiven und Wagen.

Alle festen Theile der Lokomotiven, Tender, Personen=, Post', Gepäck und Güterwagen, überhaupt der die Bahn pas⸗ sirenden Betriebsmittel dürfen höchstens die Grenzen des um⸗ stehend beschriebenen Profils erreichen. Dasselbe . in der Höhe von O. 130 m bis 0, 430 m über Schienenoberkante über— all einen Spielraum von 99 oß0 m gegen das Normalxprofil des lichten Raumes (efr. Bahnpolizei⸗Reglement für die Eisen⸗ bahnen Deutschlands) und in der Höhe von 0430 m bis 3.200 m über Schienenoberkante eine Gesammtbreite von 3, 150 m oder eine Breite von 1ů576 m zu jeder Seite der Geleismitte. Von 3,2909 m über Schienenoberkante vermindert sich letztere Breite bei gradliniger Begrenzung des Profils und zwar bis 3.700 m über Schienenoberkante bis auf 1,300 m und von 3, 700 im bis 4, 150 m über Schienen⸗ oberkante bis auf 0, Sᷓ0 m.