Uebersicht der Portosätze für die frankirten gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefe, Postkarten, Druck-
sachen, Waarenproben und Geschäftspapiere in Deutschland und nach dem Auslande.
Im Uebrigen unterliegen die Geschäftspapiere denselben Versendungsbedingungen wie die Drucksachen. Das höchste zulässige Genicht beträgt:
Vorbemcerkl um gem:
Nach den Ländern des Allgemeinen Postvereins sind Briefe, Post-
karten, Drucksachen, Wa renproben und Gesebhäftspapiere eingeschrieben zulässig. Die Gebühr für
Beschaffung einer / — — Rückschein — beträgt 20 3. utschlands, sowie im Verkehr mit Qesterreich-Ungarn und Helgoland frankirt
können nur innerhalb
Einsehreibbriefe
oder unfrankirt abgesandt werden; im Jebrigen unterliegen Einschreibbriefe dem Frankirungszwange.
Fostkarsen, Drucksachen, Naarenp
roben und Geschäftspaplere müssen stets vom Absender frankirt werden.
Geschistspaplere sind gegen die Druckzachentare nach den Staaten des Allgemeinen Postvereins, sowie nach mehreren dem Verein nicht angehörigen Ländern zulässig. Im inneren Verkehr Deutschlands, gonwie im Verkehr mit Oesterreich Ungarn und He nickt versendet werden. Als Geschäftspapiere sind anzusehen: die von Behörden herrührenden amtlichen Urkunden, Begleitbriefe, Geschäftspapiere der Versicherungs-Gesellschaften, nichtamtliche Abschriften oder Actenauszüge, Partituren oder geschrieben Musikstücke, überhaupt alle Schriftstücke und ge- schriebenen Urkunden, welehe nicht die Eigenschaft eines eigentlichen oder persönlichen Schriftwechsels haben.
land dürfen dieselben jedoch
als solche
1) für Briefe innerhalb Deutschlands, sowie im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn und Helgoland
2650 gramm; im Verkehr mit anderen fremden Ländern besteht keine Gewicirtsgrenze für Briefe 2) für Drucksachen 1 000 Gramm; 3) für Waarenproben 250 Gramm; 4) für Geschäftspapiere im Allgemeinen Postverein 1 000 Gramm.
lichen Briefe auch unfrankirt abgesandt werden. bedeutet, dass die Frankirung nur theilweise bewirkt werden kann.
Dis nachstehenden Sätze gelten, (venn nieht ein Anderes in den folgenden Bemerkungen angegeben ist)
bei Briefen fär je 15 Gramm,
bei Drucksachen, Waarenproben und Geschäftspapieren für je 50 Gramm.
Zw. bedentet Frankirungszwang. In den Fällen, in welchen dieses Zeichen fehlt, können die gewöhn-=
Frankirte
Post · Naaren-
karten. und Ge-
Ef.
Druck agancher,
proben
schãfts- papiere. Ff.
Ein- sehreib- gsbũhr.
Et.
Bemerkungen.
Frankirt o
Briefe.
Post- karten.
9
Druck- sachen, NWaaren- proben And Ge- schafts- papiers. Pf.
Ein- schrei b-
gebühr.
Ef.
Bemerkungen.
Algemeiner Postverein. Europa.
l. Dsutsohland (Reichs- Post-
2 Bayern und Württem- rg)
2. Helgoland
3. Oesterreloh- Ungarn
b. Frankreloh J. Griechenland
8. Grossbritannlon u. Irland. g. Itallen
10. Luxemburg
11. Malta - Inseln
12. Montenegrde ..... 13. Nlederland...... . 14. Norwegen
I5. Fortugal
1J. Russland 16. Sohm eden 19. Sohwelz
20. Sor blen 21. Spanloen
k
Asien.
283. Aslatigohes Russland.. 24. Atlatis ohe Türkel ).
25. Perslen
Afrika.
26. Aegypten mit Nablen und dem Sudan
27. Algerlen 26. Azoren
9. Na delra
31. 1 Bosltzungen an er Nordküste Afrikas Amerika.
32. Canada mittels Deutsch- Canadischer Briefpackete..
34. Aden (Arabien) ... 365. Aslatisohe Fuürkol. Bagdad und Bussora über Suez und Bombay. 36. Britlsoh Indlen
.- 3. Briefe über 15 - 250 Gramm 20 3. — Drucksachen bis 50 Gramm 3 J, über 50 250 Gramm 10 3, über über 500.
Eil bestellgeld für Einschreibbriefe nach
250 - 500 Gramm 20 8. — IL O00 Gramm 3043. — Waaren- proben bis 250 Gramm ohne Unter-
schied des Gewichts 10 8. — Ge-]. Sehäftspaꝛiere gegen ermässigte
Taxe nicht zulssig.
1.—2. Postkarten mit Antwort 10 3.
Eilbestellgebühr nach Postorten 25 8,
nach Ort n ohne Postanstalt 135 83
für jedes km, mindestens jedoch 75 3. Eilbestellgebühr im Ortsbestellbezirk
25 3; nach dem Landtestellb zirk]
wird die Gebühr vom Empfänger ein- gezogen.
Postkarten mit Antwort 20 8. Innerhalb des Grenzbozirks 10 8. Für Eilsendungen 25 8 vorauszubezahlen.
Aus Schleswig - Holstein, Travemände und Hamburg Briefe 15 J. Innerhalb des engeren Grenz-
bezirks Briefe 10 J. Für Eilsendun-
gen, welche nur nach Postorten zu- lässig sind, 20 vorauszubezahlen. Rückscheine für Einsehreibsendungen nicht zulässig. Muster von roher oder gesponnener Seide sind nur bis zum Gewicht von 100 Gramm zulässig. Postkarten mit Antwort 20 3. An Bestellgeld für Eilsendungen jsder Art sind 25 8 vorauszubezahlen.
Malta, Gozzo, Gomino und Cominotto.
Innerhalb des Grenzbezirks Briefe 10 J. Für Eilsendungen 25 8 vorauszubezahlen.
Postkarten mit Antwort 20 8. Für Eilsendungen nach Postorten 25 3.
Für Eilsendangen nach Poslorten 25 3 vorauszubezahlen.
Innerhalb des Grenzbezirks 10 J. Eilbestellgeld 25 8.
Briefe
PEostorten 30 3 vorauszn bezahlen. Einschl. Gibraltar, der Balearischen und Canarischen Inseln (Canaria, Ferro, Fuerteventura, Gomera, Lan- csrota, Palma, Teneriffa).
) Wegen ander weiter Beförderung der Sendungen nach Bagdad und Bussora siehe Nr. 35.
Die Beförderung erfolgt, sosern nicht ein anderer Weg vorgeschrieben ist, über Russlapd. Wegen ander weiter Beförderung der Sendungen nach Bunder-Abbas und Linga siehe Nr. 65. Die Beförderung findet über Italien statt, sofern nicht vom Absender der Weg über Triest ausdrüchlich vor- geschrieben ist.
San Miguel, Terceira, Pico, St. Jorge, Fayal, Santa Maria, Flores, Graciosa und Corvo.
Die Beförderung findet über Eng- land statt, sofern nicht vom Ab- sender ein anderer Weg vorgeschrie- ben ist.
Spanische Postanstalten in Marocco: Casahlanen, Larrgaohe, Maragan, Mo- gador, Rabat, Saffi, Tanger und Tetuan.
Ceuta, Melilla, Peñon de Velez de la Comera, Peñon de AIhucemas.
Canada umfasst dis Provinzen Quebec, Ontario, Manitoba, Britisch GColum- bia nebst Vancouvers-Insel, Neu- Braunschweig, Neu-Schottlan 4 und Prince Ed wards- Insel.
Die Beförderung erfolgt über Eng- land, so lern nicht der Absender einen anderen Weg vorgeschrieben hat. Die Briefsendungen, welchs über Belgien und England Beförderung erhalten sollen, müssen mit dem Ver- merke über Belgien und England oder „über Belgien‘ versehen sein. Briefe ete., welehe diesen Vermerk nicht tragen, werden dem nächsten von Bremen oder Hamburg abgehen- den Schiffe zugeführt.
Ostindien, Hindostan und Britisch Birma (Arakan, Pegu, Tenasserim).
Briefe
Lübeck,
Franzdslsohe Kolonlen
52. 56.
54.
55.
b. 57.
56.
59.
1.
6b.
6.
62.
63. a)
P)
64.
Ceylon, Straits Setilements (Singa- pore, Penang, Malaka), Labuan,
66.
Hongkong.
Spanlsohe Rolonlen..
Brlitisobe Kolonlen
Franz5slsohe Kolonlen.
Spanlsohe Kolonien...
Argentlulsohe Republlk. Braslllen
Dänls oho Colonlen
fFranzöslsohe Kolonlen .
II.
Fortugleslsohe Kolonlen ..
Afrika.
Fortugleslsohe Kolonlen.
Amerika.
Grönland (äber Dänemark). Niederländlsohe Kolonien
Spanls ohe Kolonien
Australien. Franzäslsohe Kolonlen..
Nlederländisohe Kolonlen
Spanisohe Rolonlen
Micht zum Allgem. Post- verein gehörige Länder.
Asien.
Afghanlstan: Kahul über Brindisi und Bombay 4 .... Anam (ausschliesslich Franzö- bisch Cochinchina. Siehe Nr. 38) Kan bodscha und Tonkin über Saĩgun Hal- Phung (Haifong) und Hanoi in Tonkin über Honkong das übrigs Anam a) über Brindisi schen Schiffen b) über Frankreich *
e) über Arabien. Muscat über Brindisi und Bombay Baludsohlstan. Guadur über Brindisi und Bombay Blrma oder dalay über Brindisi und Bombay Obina. Macao, Kiung- Chow, Canton, Swatow, Amoy, Foochow, Ningpo, Shanghai, Hankox über Suez und Hongkong.. das übrige (hlna, einschl. Tormosa über Suez und Hongkong.
mit Briti-
c) Kalgan, Peking, Tien-LIsin,
Urga über Russland
d) Shanghai
über die Vsreinigten Staa- ten Amerikas
Kashmir: Kashmir über Brin. disi und Bombay Forslen.
Bunder-Abbas und Linga über Brindisi und Bombay
Pondichèry, Chandernagor, Karikal, Mahs und Tanaon; Coch inchina (Sal- gun, Bien-Hoa, Mytho), Ils de Poulo Condor, Vingh- Long, Tschandok, Hatien.
Java, Madura, Sumatra, Celebes, Borneo, Billiton, der Banca-Archipel, der Rionꝶm5-Archipel, die Sunda-In- seln Bali, Lombok, Flores, Sumba wa, der südwestliche Theil von Timor, die Molukken.
Goa, Daman, Diu, Macao, der nord- östliche Theil der Insel Timor. Philippinen (Luzon mit Manila, Mindanao).
Mauritius nebst Zubehör (Seychellen, Amiranten, die Insel Rodriguer u. s. W.).
Senegambien nebst Zubehör, Gabun, Röunion, Mayotte und Zubehör, St. Marie de Madagascar, Gorsée, St. Louis, Bakel, Dagana u. s. W. Dis Kapverdischen Inseln, (5t. An- tonio, Brava, Fuego, St. Jugo, St. Nicolas, St. Vincent). Bissao, Cacheo, die Insel 8St. Thomèé, die Prinzen-Insel, Angola, Ajuda, Mozambique. Fernando-Po, Annobom, Corisco.
Trinidad, Britisch Guyana, die Ber- mudas- Inseln, Jamaica.
St. Thomas, St. John (st. Jean), St. Croix.
Martinique, Guadelonpe nebst Zu-
behör, Französisch Guyana (uyenne), St. Pierre und Miquelon.
Niederl. Guyana (Surinam), Cura gao, Bonaire, Aruba und die Miederl. Theile von St. Martin, St. Eustatius und Saba.
Cuba, Portorico.
Neun - Caledonien, Fichten - Insel Loyalitäts- Inseln, Marquesas-Inseln, Tahiti, Gesellschafts-Inseln, Niedrige Inseln.
Der nordwestliche Theil von Neu- Guinea (Papua).
Der Marianen-Archipel.
Nur Briele sind eingeschrieben zu- lässig. I. Nur Briefe eingeschrieben zulässig. II. a) und b) Einschreibsendungen nicht zulässig. c) Briefe, Drucksachen und Waa- renproben eingeschrie ven zu- lässig.
II. b) und e) Geschäftspapiere ohne Ermässigung.
Nur Briefe sind eingeschrieben zu- lässig.
Nur Briefe sind eingeschrieben zu- lãssig.
Nur Briefe sind eingeschrieben zuläs- sig. Wegen Britisch - Birma siehe No. 36. Hongkong siehe unter No. 37.
a) und b Die Beförderung erfolgt mit britischen oder französischen Schiffen.
b) Die Frankirung, sowie die Ein- schreibung haben nur bis zu demjenigen der unter 63 a) be- zeichneten Hafenplätze Wirkung, welcher dem Bestimmungsorte der Sendungen am nächsten be- legen ist.
d) Waarenproben und 6UÜeschäfts- papiere ohne Ermässigung.
a) -d) Nur Briefe sind eingoschrie- ben zulässig.
Nur Briefe sind eingeschrieben zu-
lũssig.
Nur Briefe sind eingeschrieben zu-
lũssig.
Erankirte Pruck- sachen., Waaren-
Bemerkungen.
Briefe.
Post- arten.
Bemerkungen.
66. Slam
a) über Brindisi mit Britischen Schiffen
b) über Erankreich
c über Triest
67. Thlbet (Cleln): Ladakh über Brindisi und Bombay f ....
Afrika. 68. Asoenslon (nseh.
über England 69. Capland, Colonie Vlotoria und Gap Natal. a) üper England b) über Brindisi mit Britischen Schiffen (nur nach Cap Natal) gv. 110 70. St. Helena. nber England 71. Ulberla über England .....
nicht zulũss. —
zu lũss. nicht 110 zulãss. 60 nicht
zulůss xripolls über Italien zw. 20 10 * 6 über Italien oder Frank- eich 20 10 74. Westhüste von Afrika. I. Erlilsche Besltaungen. über England 60
nieht
nicht zulãss.
nicht Zw. 60. zulãss. Zw. ö. 20
Il. Donny, Camerones, Alt- Calabar aber England 75. Zanzlbar über Aden Amerika. 76. Bollylen. a) über England 1. über Southampton .. k. 2. über Liverpool. Ew. 110. ni b) über Hamburg Zw. 90. . c über Erankreich Zw. 90 lůssig ) über die Argentinische Re- publik Lw. 70 Brlilsoh Nordamerika. I. Canada Il. Neu- Fundland a) über England by über die Vereinigten Staaten Amerikas.. 78. Ohlll mit Ar aukanla (¶ aldlvla). a) über Hamburg, Antwerpen oder Bordeaux ..... b) über St. Southampton 79. Oolumbla, Verelnigte Staaten Mon- dranada). a) über England b) über Hamburg 9 über Frankreich 80. Costa Roa. a) über England b) über Hamburg c über Frankreich 81. Eonador. a) über England b) über Hamburg * u o über Frankreich Lx. ]) lässig 82. Falklands- Insoln. nicht über England 60 zulãss.
ö temala. . Zw. 110 .
M Inicht
. 2au- A0 ] lũssig Zw. 80 80 gw 100 100
Naꝛzaire oder
Zw. 30 7 zu- Zw. 90 ]) lässig
.
Zw. 110 .
Zw. 30 zu- Zw. 90 ] lãssig
zw I160 nicht Zw. 90 zu-
a) über England b) über Hamburg zw. 30 6. 2x. o über Frankreich Zw. 90 ] lässig 84. Honduras. J. Briilsch Honduras (Bellae) a) über Eng land
b) über Frankreich *
110 nicht Zw. 90 241.
Zw. 110 Zw. 30 Zw. 90
zw. 110] Zw. 90 Zw. 60
nicht zn. lũssig
a) über England direkt .. b) über Hamburg J über Frankreich 85. Mexloo. a) über England b) über Erankreich c) über Hamburg d) über die Vereinigten Staa- ten Amerikas Lw. 50) 86. Nloaragna mit Mos qultia. a) über England Lw. 1100 by über Hamburg . 1. direkt über Greytown 2u. (Juan del Norte) .... Zw. 60 lässig 2. über Panama Tw. 30
Das ührlge Honduras. f
nicht zu- lůssig
8. unter Nr. 32.
c) über Frankreich Zw. 90
goberslcht der Gebührensätze, Versendungsbedingungen a. s. w.; Zu den Postanweisungen nach dem Auslande ist das gewöhnliche, in ü sobald die Postanweisung in einer anderen, als in der hlte Summe am Kop
Vork emerls um erm.
auf den Formularen „Mark“ und „Pf. muss entsprechend abgeändert werden, n r Postanstalt den in der fremden Währung angegebenen Betrag in die Markwährung um und vermerkt die vom Absender einge as
Der Betrag der Einzahfung mass in Zahlen und Bachstaben deutlich und unzweifelhaft ausgedrückt sein. t zu entrichten: a. die Postanweisungsgebüähr, b. die Gebühr
Für tele graphisohe Eostavweisungen is en ergebe dennen n dee Kiltkestellgeid fur ie Besor gang an Bestimmungsort.
nach dem Telegraphenamt am Aufgabeorte, wenn sich letzteres nicht
und b) Einsehreibsendungen nicht
zulãũssig.
und e) Geschäftspapiere ohne Er-
můssigung.
Briefe, Drucksachen und Waaren- 868.
proben eingeschrieben zulässig. Nur Briefe sind eingeschrieben zu lũssig.
89.
Einschreibsendungen nicht zulässig.
a) Nur Briefe sind eingeschrieben zu zulãssig.
b) Einschreibsendungen nicht zulässig. g90
Nur Briefe sind eingeschrieben zu- lũssig. Hur Briefe sind eingeschrieben zu- lãssig. Einschreibsendungen nicht zulässig., 3. Nar Brie se sind eingeschrieben zu- 91 lãssig. z .I. Accra, Badagry. Britisch Se- negambien, Lagos, Goldküste, Sierra Leona. — Nur Briefe sind einge- schrieben zulässig. Nach Badagr ) j besteht Frankirungszwang bis zum Ausschiffungshafen; auch sind Ein- schreibbriese dahin nicht zulässig. II. Einschreibsendungen nicht zu- lässig.
Nur Briefe sind eingeschrieben zu- lůssig.
a) — d) Einschreibsendungen nicht zu- lãssig. b) und c) Geschäftspapiere ohne Er- mãssigung.
. II. a) und b) Nur Briefe sind einge- schrieben zulãssig. IJ. b) Geschäftspapiere ohne Er- 10 mãssigung.
15 a) und b) Briefsendungen jeder Art
eingeschrieben zulässig. 15 Gebühr für Rückscheine 20 8.
15
a) — ) Einschreibsendungen nieht zu- lssig. 10 ; 160 b) und c) Geschäftspapiere ohne Er- 15 mässigung. a) — e) Einschreibsendungen nicht zu- 10 lästig. ͤ 160 b) und e) Geschäftspapiere ohne Er- 15 můssigung. a) — c) Einschreibsendungen nicht zu- 15 lässig. ; « 160 b) und c) Geschäftspapiere ohne Er- ; 15 mãssi zung. . Nur Briefe sind eingeschrieben zu- 10 lässig. a) — ce) Einschreibsendangen nicht zu- lässig. ͤ b) und e) Geschäftspapiere ohne Er- mãässigung. . I. a) Nur Briefe sind eingeschrieben zulãũssig. b) Geschäftspapiere ohne Ermässi- gung. Einschreibsendungen nicht zulãssig.
II. a) -= Einschreibsendungen nicht zulãssig.
b) und c) Geschäftspapiere ohne Er- mässigung. a) — d) Hinschreibsendungen nicht zu- lässig.
b) = d) Geschäftspapiere ohne Ermäs- sigung. d) Naarenproben ohns Ermässigung.
a) — ) Einschreibsendungen nicht au- lãssig.
b) und e) Geschäftspapiere ohns Er- mässigung.
— —
92. Westindlon.
aragnaꝝ. a) über England b) über Frankreich
c über die Argent. Republik Zw. 70
Fern. Jom 5. Juli ab.
a) über England
b) über Hamburg
c) über Frankreich
d) über Portugal *
e) über Belgien
St. Salvador.
a) über England
b) über Hamburg *
c) über Frankreich
UVrugna / Oriental. Freistaat).
a) über England
b) über Frankreich
c) über Bremen od. Hamburg
d) über Belgien f
e) über Portugal mit Britischen oder Franzõsischen Schiffen
t) über die Argent. Republik N z.
Vonoxuola.
a) über England b) über Hamburg e über Frankreich
Britische Besitzungen.
a) über England
b) über Hamburg
ej über Frankreich (nur nach St. Lucia und Grenada)
d) über die Verein. Staaten Amerikas (nur nach den Bahama · Iuseln)
Barthelemy, Nail and San homlugo a) über England ...... b) über Hambarg
1. Barthelemy 2. Haxyti und San Domingo c) über Frankreich f d) über die Verein. Staaten Amerikas (nur nach Hayti]
Australien.
1. West - Australlon, Süd- Australlen, Vlotorla, Nen. Süd- Wales, 9ueensland und Nen-Soeland. a) über Brindisi b) über Triest c über England (aur nach Neu- Südwalos und Neuseeland) ch über die Verein. Staaten Amerikas (über San Fran- cisco): 1. Nen-Süd-Wales, Neu- Seeland u. Queensland 2. Westaustralien, Süd- australien n. Victoria
Vandlemensland (Tasmania). n der Udii. b) über Triest F.
Sand wlohs Inseln. über die Verein. Amerikas
Staaten
Den übrigen Inseln Austra- lens. ( Ausschl. der franzd- sischen, niederländischen und spanischen Kolonien. Siehe No. 55, 56 und 57). a) über Brindisi (a=nur nach Norfolk, den Fidji- und Freundschalts-Inseln) )... b) über England (nur nach den Fidji- Inseln)
c) über die Verein. Staaten
Amerikas
Heost anweisungen.
lũss.
nicht
w. für Fosianweisungen in Deuisshiand nad nach den Anslands.
s, im innern Verkehr übliche Postanweisungs-Formalar bei der Einzahlung zu benutzen. De Markwährung auszustellen ist. In diesem Falle reéchnet die Aufgabe- f der Anweisang mit blauer Tinte.
Bie Postan weisangsgebühr ist vom Absender vorauszubenahlen.
für das Felegramm, e. das Eilbestellgeld von 25 Ef. für die Besorgung des Telegramms
zulãss.
a — ce) Einschreibsendungen nicht zulũssig.
b) Geschaftapapiere ohne Er mussigung.
a) -= ) Einschreibsendungen nieht zu- lssig. b =) Geschäftspapiere ohne Er- mãssigung.
aA) — I) Einschreibsendungen nieht zu- lũssig. b) und e) Geschäftspapiere ohne Er- mãũssigung. a) — b) Einschreibsendungen nicht zu- lãssig. b) = e) Geschäftspapiere ohne Ermis- sigung.
e) Waarenproben ohne Ermässigung.
Aa) — c) Einsehreibsendungen nicht zu- lũssig. b) und e) Geschäftspapiere ohne Er- mässigung.
.I. Antigua, Bahama - Inseln, Bar- bados, Cariacou, Dominica, Grenada, Montserrat, Nevis, St. Kitts, St. Lucia, St. Vincent, Tabago, Tortola und Tures Inseln.
Jamaica und Trinidad s. No. 49.
a) und e) Nur Briefe sind einge- schrieben zalâssig.
b) und d) Einschreibsendungen nicht zulãssig, ;
b) — d) Gesohäftspapiere ohne Er- mässigung.
cEaan lh. 2 ) Druckasehen und Waarenproben
sind nur bis zum Ausschiffungs- y . frankirt. aarenproben ohne Ermãssigang. II. a) = d) Einschreibsendungen 3 23 lãssig. b) -= d) Geschäftspapiere ohne Er- mãůssigung. da) Warenproben ohns Ermãâssigung.
93. J. a) c) und d. I) Nur Briefe sind eingeschrieben zulässig.
b) Geschäftspapiere ohne Ermãs- sigung. Briefe, Drucksachen und Waarenproben eingeschrieben aulũssig.
Für Briefe nach Victoria
Frankirungsawang.
e) Die Beförderung erfolgt auf dem Wege über New - Tork und San Francisco.
4) 1. Waarenproben und Ge-
schäftspapiere nach Nen-
Sse land ohne Ermãssigung.
Waarenproben und 6Ge-
sechäftspapiere ohne Er-
mãssigung. Einschreibsen- dungen nicht zulässig.
II. a) Nur Briefe sind eingeschrieben
zulssig.
b) Geschäftspapiere ohne Ermässi- gung. Brieke, Drucksachen und Wanrenproben eingeschrieben zulũssig.
III. Waarenproben und Geschäfts papiers
ohne Ermässigung.
Nur Briefe können bis zum Be- stimmungsort frankirt werden. Einsehreibsendungen nicht zulässig.
IV. a) und ) Einschreibsandungen nicht
zulũssig.
b) Die Beförderung erfolgt über New- Tork und San Francisco. Nur Briefe sind eingeschrieben zulässig.
c) Waarenproben und 6deschäfts- papiere ohne Ermãssigung.
d) 2.
Der Vordruck
Benennung der Länder, nach welchen Postanweisungen zulässig sind.
beträgt für Einzahlungen
Der Betrag der Einzahlung ist von den Absendern anzugeben
Die Gebühr
4663
Art der Benutaung
des Abschnitts der Postanweisung.
Bemerkungen.
1) Dentsobland (Deutsches Reichs- Post- gebiet, Bayern und Württemberg)
über 100
bis 100 20 in der Markwährung.
. 30
2) Bolglen
3) Dinemark
aus Schleswig-Holstein, Lübeck, Trave-
münde und Hamburg.
aus dem übrigen Reicsis os gopicte ;
4 Frankreloh mit Algerien
J ä
200
bis 100 Franken hen lo K
bis 75 Ms
uherẽ,,
ohne Unterschied des Be- trages bis 159 46
bis 50 6 9 200 , 300
über
800 40
40 80
in Franken und Centimen, 100 Franken — 82 M
in der Markwährung.
in Franken und Centimen, 100 Franken — 82 0
zu schriftlichen Mrttheilungen jeder Art.
nur zur Angabe des Geldbetrages, sowie des
Namens und Wohnorts des Absenders.
2u schriftlichen Mittheilungen jeder Art.
nur zur Angabe des Namens und Wohnor
des Absenders.
1) Telegraphische Postanweisungen zulässig. Die Ge- bührensätze siehe unter „Vorbemerkungen.
2) Telegraphischs Postanweisungen bis zum Betrags
Von
375 Franken zulässig.
In dem Telegramm
ist Seitens der Postanstalt auch die Nummer au- zugeben, unter welcher die Einzahlung in das An- nabmebuch ür Postanweisungen gebucht ist. Dis
Gebährensätzve siehe unter „Lorbemerkungen“.
Das
Eilbestel geld, für die Besorgung am Bestim- mungsorte wird vom Empfänger erhoben, sofern der Absender die Bestellung durch besonderen Bo- ten ausdrücklich verlangt hat.