Theat (r.
Friedrich- Nilelnstkdtisches Theater. Donnerstag: Zum 8. Male: Lodere Vögel. Freitag: Zum 9. Male: Lodere Böge
Erolls Theater. Domlug. Dper
Donnerstag: Der schwarze in 3 Akten von Auber. Bei 6 Witterung: Große Illumination des Gartens. Vor und nach der ellung: Großes Garten ⸗ Concert. Anfang 6, der Qper 7 Uhr, Ende ire ,, 266 Dper 11 2 Industrielle ung, g n von Mor 19 Uhr bis Abends 9 Uhr. Entrée 50 3. on 2 Uhr ab 1 A incl. Concert und Theater. 1 Dpernvorstellung. ̃ onnabend: Nur bei schöner und warmer Wit terung: Erste italienische Nacht.
KRoltersdorff- Theater. (Artistischer Direktor
W. Fuchs) Donnerstag: Der travestirte Tann häuser. Zukunftsposse mit a g, Musik und gegenwärtigen Gruppirungen in 3 Akten von Carl Binder.
Freitag: Dieselbe Vorstellung.
Ostend- Theater. (Sr. Frankfurterstr. 130) Donnerstag: Gastspiel der K. K. bee err pieler Frau Marje Swoboda und Hrn. Carl Wiene.
roblematische Existenzen (Article 47). Großes Garten ⸗Concert. Illumination.
— ———
Felle-Mliance- Theater. Donnerstag u. folg. Tage: 6 — Bauernkomödie mit Ge⸗ sang in kten von L. Anzengruber. Großes Doppel ⸗ Concert. Schwedisches Damen⸗Quartett. Steyrisches Damen⸗Terzett. Brillante Illumination durch 15 0090 Gasflammen. Anfang des Concerts ö der Vorstellung 7 Uhr. Entrée inel. Theater
0 8. Freitag: Großes Triple⸗Concert. (3 Musikchöre: Ruscheweyh, Baumgarten und Herold.)
Familien⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elma v. Plocki mit Hrn. Dr. med. Georg Hantel 6 — Frl. Auguste Richter mit Hrn. Gerichts⸗Assessor Arnold Pritsch (Margonin). — Frl. Clotilde Daniel mit Hrn. General ⸗ Lieutenant z. D. v. Pape (Görlitz — Dessau). — Frl. Elsbeth v. Rudolphi mit Hrn. 5 Graf v. Görtz⸗Wrisberg (Braun⸗ chweig).
t: Hr. Apotheker N. H. Reuland mit Frl. Marle Dewies (Schweich — Ründe⸗
roth). z Gin Sohn: Hrn. Dr. Steinhardt (Rawitsch). — Hrn, Premier⸗Lieutenant Staabs (Jauer). — Eine Tochter: Hrn. Rittmeister und Escadron⸗Chef v. Rochow (Brandenburg a. d. S.). Hrn. Regierungs ⸗Assessor und er, ,. v. Hartmann (Hannover). — Hrn. Korvetten⸗Kapitän Koester (Kieh.
Gestorben: 65 Assistenz Arzt Friedrich Schulz (Münster i. W.). — Hr. Justiz⸗Rath Benedict Mensing (Bonn). — Hr. Apotheker Wilhelm Couvreur (Biesenthal). — Frau Geh. Justiz⸗ Rath Emma v. Rabenau, geb. v. Schweinitz (Naumburg).
6114 In der Prozeßsache des Kaufmanns Angust Radicke hier, elchiorstraße Nr. 30, wider den Kaufmann Panl Perschke hier, R. 849. 78 V, ist dem Kaufmann Paul Perschke hier, Lichtenberger⸗ straße Nr. 5, auf den Antrag des Kaufmanns August Radicke hier, Melchiorstraße Nr. 30, im Wege des schleunigen Arrestes bis auf Weiteres die Zeichnung der Firma Perschke & Radicke untersagt worden. Berlin, den 5. Juli 1878. Königliches Stadtgericht. J. Abtheilung für Civilsachen, Prozeßdeputation V.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
löl sannobersche Staatsbahn.
Es sollen etwa 200 ausrangirte noch brauchbare Satzachsen, sowie verschiedene Achsschafte, Radsterne und Radreifen verkauft werden.
Termin:
Donnerstag, den 25. Juli 1878, , 10 Uhr, im maschinentechnischen Bureau Königlicher Eisen⸗ bahn⸗Direktion.
Von Letzterem können Bedingungen gegen Ein⸗ sendung von 50 8 bezogen werden.
Hannover, den 5. Juli 1878. Maschinentechnisches Surean Königlicher Eisenbahn⸗Direktion. Overbeck.
oss] Frankfurt/ Behraer Eisenbahn.
allsige Offerten mit der Aufschrift Submission auf beiten für das Garnison⸗Lajareth zu Prenzlau“ daselbst portofrei und versiegelt einzure sind. Die Bedingungen. Berechnungen, Kosten⸗Anschläge und Zeichnungen liegen im e,, des Lazareihs bis zu obigem Termine zur Einsicht aus, ev. können dieselben gegen Erstattung der Kopialien von dort bezogen werden. renzlan, den 4. Juli 1878. Königliches Garnison - Lazareth.
lbooꝛl Bekanntmachung.
Im Auftrage der Königlichen Intendantur S8. Armee - Corps zu Coblenz soll die Ausführung der Erd⸗, Maurer und Steinmetzarbeiten, sowie die Lieferung der erforderlichen Materialien zum Neu bau der Kaserne Nr. J. zu Aachen in öffentlicher Submission vergeben werden.
a. Die ÄArbeiten sind veranschlagt: J. Erdarbeiten 3,080 6 — 8
II. Maurerar⸗ beiten 193 758. 91 . 106,838 Æ 91 3 III. Steinmetz arbesten 26,388 54. w. Die Materialien sind veranschlagt: J. Kalk in gelöschtem Zustande 17.564904 — 3 un 11 11 scharfer Sand M 1,297. 50. jgewöhnl. Sand. 11220. — 12,517. 50
IV. Blend⸗ und Formziegel für das anze Casernement... . 384, ö. 2 Zeichnungen, Kostenanschläge und Bedingungen liegen auf dem Bureau der unterzeichneten Verwal- tung zur Einsicht offen, letztere beiden können auch gere, Erstattung der Kopialiengebühren bezogen werden.
Franco Offerten sind bis zum 27. Juli er., Vormittags 19 Uhr, versiegelt und mit ent- . Aufschrift versehen, an die unterzeichnete
erwaltung einzureichen, an welchem Termine die⸗ selben in Gegenwart der etwa erschienen Submit⸗ tenten geöffnet werden.
Aachen, den 6. Juli 1878.
Fönigliche Garnison⸗Verwaltung.
oJ 35] Submission.
Bei der hiesigen Männer⸗Strafanstalt werden für circa 210 —= 405 Gefangene, von denen bisher 10 — 20 mit Böttcherei, 0-380 mit Bürstenbinderei, 15 — 25 mit Cartonagearbeit, 20 —– 40 mit Düten⸗ kleben, 35—- 70 mit Garnspulen, 10-20 mit Holz⸗ schneiden, — 15 mit Mattenweberei, 8-15 mit Mützenschirmarbeit, 15 - 30 mit k 15— 30 mit Schneiderei, 29 — 40 mit Möbelschreinerei, 15—20 mit Weberei beschästigt waren, Industrie⸗ arbeiten, am liebsten wieder die voraufgeführten, ge⸗ sucht, welche am 1. Oktober er. beginnen können, die Weber werden jedoch erst am 15. Oktober er. disponibel. ; .
Hierauf Reflektirende werden ersucht, ihre schrift⸗
lichen Offerten versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Industriearbeit“
bis spätestens den 24. Juli er,, Vormittags 10
Uhr, an die unterzeichnete Direktion einzusenden,
zu welcher Stunde die Offerten in Gegenwart etwa
anwesender Submittenten geöffnet werden.
Die zu erlegende Kaution beträgt mindestens die Summe der dreimonatlichen Lohnzahlung für die zugewiesene Arbeiterzahl.
Die allgemeinen Bedingungen können beim hie⸗ sigen Arbelts⸗Inspektor eingesehen oder abschriftlich
egen Erstattung von 1 M 50 8 daselbst in He mn genommen werden. Cöln, den 24. Juni 1878. Die Direktion.
* 7 *.
Wochen⸗Ausweise der dentschen Zettelbanken.
6117 Wochen⸗Nebersicht
der Württembergischen Notenbank vom 2 Quli 1878.
Activa.
nnn ,,, Bestand an Reichskassenscheinen. an Noten anderer Banken , an Lombard⸗Forderungen ö 393, 746 89 an sonstigen Aktiven nn n
Kass kva.
Das Grundkapital oo oœο ö 352, 552 19 Der Betrag der umlaufenden ile 118 Die sonstigen täglich fälligen Ver⸗ . . 222,265 20 Die an eine i ,. Sfrist ge⸗ l bundenen Verbindlichkeiten. ., 199, So) 8 Die sonstigen Passiven .. 425, 680 82 Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Æ 672, 950. 31.
Æ 9684615 46 124, 395 — 1,548, 305 — 18 363 768 24 S9 6h =
Zur Vergebung der Eisenconstruetlon und des dazu gehörigen Bohlenbelags für eine Fußgänger brücke auf Bahnhof Bebra, rot. 28 500 Eg Schmiede⸗ eisen, 960 kg Gußeisen und 190 4m Bohlenbelag enthaltend, ist bei unterzeichneter Dienststelle Ter⸗ 9 . 20. d. Mts., Bormittags 117 Uhr, estgesetzt.
Reflektanten wollen ihre Offerten nach dort ein⸗ senden und sind Zeichnungen, Preisverzeichniß ꝛc. von da gegen Erftattung der Kopialien zu beziehen.
Fulda, den 6. Juli 1878.
Königliche Ban⸗Inspection III.
60671 Bekanntmachung.
Dis zum Neubau eines Garnison⸗Lazareths hier⸗ selbst erforderlich werdenden Erd⸗ und Ytaurer⸗ Arbeiten, sowie Steinmetzi Zimmer und Staaker⸗, Tischler⸗ Schlosser⸗ und Schmiede⸗ Glasfer⸗, Schieferdeckere, Klempner, Töpfer, Maler⸗ und Anstreicher und Asphalt ⸗Arbeiten, incl. Lieferung der Materialien, zusammen verauschlagt zu 199 240 M., sollen im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, wozu Termin auf
Montag, d. 22. Juli er., Mittags 12 Uhr, im Geschästszimmer des unterzeichneten Lazareths an⸗
Stam vom z. Juli 18238. Activa. ; 857 031.
. . 26, 600. 347.499. 8, 22, 686. 1, 982, 043.
S6 zz J Jog.
6120
etall- Bestand Reichs kassenscheine Noten anderer Banken. Vechsel- Bestand. Lombard- Forderungen. Effecton-Bestand gonstĩge Activa
Grundkapital. Roser vefondss. Umlaufende Noten.. gonstige täglich fällige Verbind- ö . w eins Kändigungsfrist gebun- dene ö J Sonatige Pangiiĩ;
Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln... 0 645,494. Krammaechnwelig, den 7. Juli 1878. Hie Hkreett on. Bewig. Stübel.
Paal va. 3, 315. 806.
2.271, 709.
1,585,ů 109. —. 340,920. 25.
beraumt worden ist, bis zu welchem Zeitpunkte des⸗
Braunschwei gische- Bank 4
lol so]
Status der Chemnitzer Stadthan in Chemnitz
am 7. Juli 1878.
Aeti nn.
I) Cassa J ö MS 306,793. 03. Bestand an Reichs kassen · . stand an
ten an⸗ derer Banken . 120,300. —.
2 stand an Wechseln. 3 stand an Lonbardforde⸗
— . 123167. 95.
3 Bestand an Effekten 169,410. 80. 5) Bestand an sonstigen Ak⸗
tiven ö. 299.857. 18.
bᷣ10, 900. —. 95. 706. 33.
483. 300. —. N, 362. 44.
610m
10,780. —
437,873.93. 3.390 148. 93.
Passi vn. 6) Das Grundkapital . 60 7 — K 8) Der Betrag der umlaufen⸗ 9 Sar ,. sich falligen e sonstigen ta gen . K 10 Die an eine Kündigungsfrist ebundenen Verbindlich d „341653 . 4 Die sonstigen Passtven. . 68 389. 12. eiter begebene und zum Ineasso gesandte, im Inlande zahlbare Wechsel Æ 467, 2330. —
enn Styl der Eadischen Hank
am 7. Jal6 1828. Activa.
Metallbestand .
Reichs kassenscheine Noten anderer Banken Wechselbestand ; Lombard Forderungen Effekten Sonstige Activa
IJ. iz gg
35. iz⸗
1253561 76 Ds n
RV
Passtwn.
Grundcapital Reserveofonds UVmlaufende Noten-. 90M) Täglich fällige Verbindlichkeiten*) 82, 163 60 An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten... 79,989 13 Sonstige Passiva J 339,459 67
Vp rs Ti p
. 22 *
66. Die zum Incasso gegebenen noch nicht fälligen deutschen Wechsel betragen M 1,214,940. 24 .
) Wovon M 46,080. — 8 in per 1. Oktober 1875 eingerufenen Gulden-Noten.
BVerloosung, Amortisation, Binszahlung u. s. w. von öffentlichen Payieren.
Aufkün digung der ausgeloosten Kreis⸗ 6116] obligationen des Kreises Oels. Bei der heut im Beisein der Kreiskommission und eines Notars stattgefundenen Verloosung der auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30. Oktober 1365 und 27. November 1873 ausgefertigten und am 2. Januar 1879 einzulösenden Kreisobli⸗ gationen des Kreises Oels sind nachstehende Num⸗ mern gezogen worden und zwar: a. von den unterm 2. Januar 1866 ausge⸗ fertigten Kreisobligationen. LHiItt. A. ARG I16500 M:
Nr. 40. Litt. C. à 300 M: Nr. 78 121 240 245 249 268 und 301. LELitt. D. Az 150 M: Nr. 49 61 78 und gl. LHitt. E. A 25 M: Nr. 38.
b. von den unterm 22. Januar 1874 aus- ,, Kreisobligationen. LHItt. O. à 300 u: Nr. 76 100 und 107. Litt. D. d 150 : Nr. T.
Lütt. E. d 75 S: Nr. 35.
Die Besitzer dieser zum 2. Januar 1879 hierdurch gekündigten Obligationen werden daher aufgefordert, den Nennwerth gegen Rückgabe der Obligationen nebst den zu den vorstehend sub a. gedachten Obli⸗ gationen gehörigen Zinscoupons Serie III. Nr. I- 10 nebst Talons und den zu den sub b. bezeichneten Obligationen george, Talons und Zinscoupons vom 2. Januar 1879 ab bei der hiesigen Kreis⸗ Kommunal-Kasse in Empfang zu nehmen.
Eine weitere Verzinsung der ausgeloosten Obli— gationen findet von dem letztgedachten Tage ab nicht
Nah. P
statt, und wird der Werth der etwa nicht zurück⸗ gelieferten Coupons von den Kapltalien in Abzug
gebracht. uni 1878.
Oel, den 24. Der Königliche Landrath. v. Rosenberg.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreiswundarztstelle des Kreises Waren- dorf ist vakant. Qualifizirte Bewerber um diese Stelle werden hierdurch aufgefordert, sich unter Ein= reichung ihrer Approbation als Arzt. Wundarzt und Geburtshelfer, des Fähigkeitszeugnisses zur Verwal- tung einer Physikatsstelle, sowie sonstiger über ihre bisherige Wirksamkeit sprechender Zeugnisse und eines aur führlichen Lebenslaufs bis zum 15. nächsten Monats bei uns zu melden. Münster, den 4. Juli 1878. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Die Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises Saar⸗ lonis ist erledigt. ewerber um dieselbe wollen sich innerhalb sechs Wochen bei uns melden. Trier, den 2. Juli 1878. Königliche Regierung, Ab⸗ theilung des Innern. von Krosigk.
oõ274]
Srdentliche Generalversammlung der Aet. Ges. Tubalkain für Bergdan u. Hüttenbetrieb zu Remagen, , Coblenz. Mit Bezug auf Tit. II. §. 24 des Statuts, beehren wir uns, die Actiongire zur ordentlichen Generalversammlung auf Samstag, den 27. Juli a. e. im Geschäftg⸗ lokale in Remagen, Morgens 95 Uhr, ergebenst einzuladen.
Tagesordnung. a. Geschäftsbericht pr. Jahr 1877. b. Wahl eines Verwaltungsrathsmitgliedes lt. § 38 des Statuts. e. Decharge⸗Ertheilung des Verwaltungsrathes. d. Wahl zweier Rechnungsrevisoren. Remagen, im Juni 1878. Der Verwaltungsrath.
sosog Alstaden, Actien⸗Gesellschaft für Bergbau.
Der Verwaltungsrath ladet die Herren Aktionäre zur Theilnahme an einer außerordentlichen
General⸗Versammlung ein, welche am
24. Juli, um 11, Uhr Vormittags,
,, Hof in Düsseldorf, stattfinden ird. Tagesordnung:
1) Antrag auf Ausgabe von Prioritätzaktien,
2) Prüfung und Genehmigung der Abänderung mehrerer Paragraphen der Statuten.
3) Ernennung von Verwaltungsräthen und Auf⸗ sichtskommissarien an Stelle der zurück⸗ tretenden Mitglieder.
Alstaden b. Oberhausen, den 29. Juni 1878.
Für den Verwaltungsrath:
L. Trasenster. R. Dach.
606d
Glückstadt⸗Elmshorner Eisenbahn.
Das in der am 27. Juni d. J. abgehaltenen ordentlichen Generalversammlung aufgenommene Protokoll kann von einem jeden sich legltimitenden Aktionär oder Quittungsinhaber im Bureau der Gesellschaft vom 9. d. M. an den Wochentagen von Morgens 9 bis 12 Uhr entgegen genommen werden.
Glückstadt, den 6. Juli 1878.
— 266 Borsitzender des Aufsichtsraths.
Cigar? Fabri
59a! Bremen.
Cigarren im Preise von 44 bis 40) Reichsmark. Preis⸗Courante auf Verlangen gratis und franco.
— Schreibunterricht ertheilt . M. Strahliem ddl onss, Hof⸗Kall,
; ; Schreiblehrer a. Raderlen⸗ Korp g. d. Handel sschule d. Lette⸗Vereins, sowie mehrerer Militairschulen, Neue Roßstraße Nr. 17, I., rosp. 65803
lsoss! Ein Geometer,
welcher auch im Katasterwesen firm, sucht
dauernde Stellung. Offerten beliebe man in der Annoneen⸗Czpedition von Nudolf Mosse in
Breslau sub Nr. 2221 niederzulegen.
D. Rhein D. Lelpalg D. Neokar D. Maln
Eurcpa und Amerika sind bevollmächtigt
14. Juli nach New-⸗Nork 17. Juli nach Baltimore 21. Juli nach New-⸗Jork 28. Juli nach New⸗Jork
via Antnmerꝶp
Zur Ertheilung von Passagescheinen für obige Dampfer, sowie für jede andere Linie zwischen
D. Kronprinz Fr. Wlh. 25. Juli. Die Direction des Rordäaeutschen loyd Im EBremem.
XOkreleeitscher ELIoyd. Poʒtdampfechifffahrt
von Bremen nach Now Jork und Baltimore.
D. Baltlmore D. Mosel
D. Oder
P. Herlin
31. Juli nach Baltimore 4. August nach . 11. August nach New⸗Jork 14. August nach Baltimore
Tohanning & Kehmer in Berlin, Louisenplatz ?. ven Brélnen nach Bahia, Rio, Montevideo und
Buenos Ayres
em und Lissabon
D. Köln 25. August.
—
1.
——
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
Königlich Preußi
und
er Staats⸗Anzeiger.
Aas Abonnement beträgt 4 M 50 8 für das Nierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 3
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Alle Rost⸗Anstalten nehmen Bestellung an; *
mr Gerlin außer den Post ⸗Anstalten auch die Egpe⸗
dition: 8M. Wilhelmstr. Nr. 32.
M H61I.
Obgleich die von den Unterzeichneten ., , Bulletins glücklicher Weise von einem fast stetigen allmählichen Fortschritte der Genesung Sr. Majestät des Kaisers und Königs berichten konnten, so geben dieselben doch in ihrer Eigenschaft als fragmentarische Aneinanderreihungen kein volles Bild von dem Gesammtzustande des Hohen Patienten, wie man aus den Mittheilungen selbst sonst sehr zuverlässiger Zeitungen erfieht. Wir halten es daher an der Zeit, wieder einmal, wie schon früher, eine Ergänzung unserer Berichte zu ver⸗ öffentlichen. ö
Daß die Genesung verhältnißmäßig nur langsam vor⸗ schreitet, wird Denjenigen nicht überraschen, welcher den nicht unerheblichen Blutverlüst, den tieferschütternden Eindruck auf das Gemüth und somit auf die Nerven, den hiermit in Ver—⸗ bindung stehenden Verlust des Appetits für längere Zeit, die ahlreichen mit Schmerzen und großen Unbeguemlichkeiten ver⸗ ö Wunden, endlich bei Allem diesem das vorgeschrittene Lebensalter Sr. Majestät in Erwägung zieht. .
Das Allgemeinbefinden des Hohen Patienten kann jetzt insofern als ein befriedigendes bezeichnet werden, als die wesentlichen Organe des Körpers in ihrer Thätigkeit ungestört sind, obgleich die Kräfte ihren erreichbaren Höhepunkt bei Weitem noch nicht wieder gewonnen haben.
Die Fähigkeit des Gehens ist, wiewohl schon das Auf⸗
Seheiis i] und Absteigen einiger weniger Treppenstufen möglich gewesen, doch immer noch von relativ geringer Ausdauer. Die Wun⸗ den, welche in . überwiegenden Mehrzahl die Arme, bezw. Schultern betrafen, sind zwar sämmtlich geheilt, allein die Arme und Hände, deren Beweglichkeit ebenfalls gun tig Fort⸗ schritte zeigt, sind theils in Folge von Verletzungen von Muskel⸗ substanz und Nervenzweigen, theils in Folge des für die Heilun der Wunden nothwendigen mehrwöchentlichen Nuhestandes no immer nicht vermögend, den zahlreichen Verrichtungen zu bienen, zu welchen die genannten Körpertheile in dem gewöhn⸗ lichen Lebensverkehre . werden, so daß z. B. die Nahrungsaufnahme noch nicht ohne freinde Beihülfe möglich ist. Mit aller Zuversicht steht jedoch unter Gottes fernerem Beistande zu hoffen, daß unter dem Einflusse einer längeren Zeit, der allmählichen aktiven und passiven Uebung, sowie anderer noch nothwendigen Maßnahmen auch die jetzt noch . Uebelstände in erfreulicher Weise ihr Ende finden werden. Berlin, den 11. Juli 1878. Dr. von Lauer. Br. von Langenbeck. Dr. Wilms.
Der befriedigende Zustand Sr. Majestät des Kaisers und Königs hat keine Unterbrechung erlitten. Berlin, den 11. Juli 1878, Vormittags 10 Uhr. Dr. von Lauer. Hr. von Langenbeck. Dr. Wilms.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kreisgerichts Rath von Busse zu Guben den Rothen Adler⸗OSrden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreisgerichts⸗Rath Buckow zu Belzig und dem Regierungs⸗ Sekrekär a. D. Wieder hold zu Erfurt den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Kreisgerichts-Rath Consbruch zu Paderborn den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Porträt⸗ und Historienmaler Freyberg zu Berlin den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Schutzmann
Eckel zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben den Gemeinderath Theo dor Crecely, Metzger zu Drulingen, im Bezirk . zum Büuüͤrgermeister dieser Gemeinde zu ernennen geruht.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht; dem Regierungs-⸗Rath Jonas zu Münster zum Ober— Reg ierungs⸗Rath zu ernennen.
Berlin, den 11. Juli 1878. Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen ist, von Weimar kommend, hier wieder ein⸗ getroffen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. . Der Altona⸗Kieler Eisenbahngesellschaft ist die Geneh⸗ migung zur Ausführung der generellen Vorarbeiten für eine Fisenbahn minderer Ordnung von Blan⸗ kenese nach Wedel ertheilt worden.
Ju stiz⸗Ministeri um. Der Referendar Dr. jur. Becker aus Düsseldorf ist zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln ernannt worden.
Hp, 9.
I * 1 ? — — — — — — — —— 1 b 2 2 4 4 4 4 4 Ü
Berlin, Donnerstag,
Bekanntmachung. Die Aufnahmeprüfung im hiesigen Lehrerinnen⸗Seminar wird am 16. und 17. September d. 6. abgehalten werden. Aspirantinnen, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben, oder doch bis zum 1. Oktober d. J. vollenden, haben ihre An⸗ meldungen an den Herrn Seminar⸗Direktor Supprian, Schützenstraße 8, zu richten und denselben beizufügen: I) einen Lebenslauf, 2) den Geburtsschein,
3) das enghiß über empfangene Schulbildung oder
private Vorbereitung, . 4 ein Führungsattest, . 5 ein ärztliches Attest über normalen Gesundheits⸗ zustand, ausgestellt von einem zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arzte. Berlin, den 3. Juli 1878. Königliches Provinzial⸗Schulkollegium. Reichen au.
Polizeiverordnung. Auf Grund der §§. 5, 6 und 11 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 18590 verordnet das Polizei⸗ Präsidium, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande, i den Polizeibezirk von Berlin, was folgt:
Für die Dauer der durch die Kaiserliche Verordnung
vom 26. Juni d. J. e , . S. 131) eingeführten Paß⸗ pflichtigkeit der in der Stadt Berlin ankommenden Fremden und Neuanziehenden werden die Vorschriften der a . 32 über das Meldewesen in Berlin vom 18. Juni 1876 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam S. 279) dahin abgeändert: ö .
1. Meldungen in Bezug auf Neuanziehende.
Soweit die Vorschriften der 85. 4 bis 11 und 2 jener Verordnung sich auf die Meldung Neuanziehender beziehen, treten nachstehende Bestimmungen an deren Stelle.
§. 1. Jede von auswärts neu anziehende Person, welche g Wohnung nimmt oder in einer Wohnung oder Schlaf⸗ telle aufgenommen wird, ist binnen 24 Stunden nach dem Beziehen der Wohnung oder nach der Aufnahme in die Woh⸗ nung oder Schlafstelle bei dem Polizei⸗Revierbureau, in dessen Bezirke die Wohnung oder Schlafstelle belegen ist, nach dem . II. der Polizeiverordnung vom 15. Juni 1876 zu melden.
8. 2. Zur Meldung verpflichtet ist der Hauseigenthümer bezw. der Hausverwalter. Er hat dabei den Paß oder die Paßkarte des Neuanziehenden mit vorzulegen oder anzuzeigen, daß derselbe solche Papiere nicht hesitzt.
S. 3. Der Neuanziehende ist verpflichtet, dem Hauseigenthümer bezw. dem Hausverwalter alle zur dor n rn Er⸗ füllung dieser Verpflichtung (8. . erforderlichen . zu machen, demselben auch seinen Paß oder seine Paßkarte zur Vorlegung bei dem Polizei⸗Revierbureau zu übergeben.
§. 4. Neben der Meldung durch den Hauseigenthümer bezw. den Hausverwalter hat der Neuanziehende sich selbst . oder schriftlich binnen 3 Tagen nach dem Beziehen
er Wohnung oder nach der Aufnahme in die Wohnung oder Schlafstelle bei dem Polizei⸗Revierbureau zu melden, über seine und seiner Angehbrigen persönlichen und Militärverhält⸗ nisse Auskunft zu geben und im Falle des Anzuges aus einem anderen Gemeindebezirke des preußischen Staates ein Attest der Behörde des letzten Wohnsitzes über die . erfolgte Abmeldung bezw. uͤber seine Steuerverhältnisse (Abzugsattest) zu überreichen.
II. Meldungen in Bezug auf Reisende.
§. 5. Zu melden ist nach Maßgabe der Vorschriften in den 85. 12 bis 18 der Polizeiverordnung vom 18. Juni 1876 binnen der dort bestimmten Frist die Ankunft von Reisenden auch dann, wenn dieselben in einem Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnisse zu demjenigen stehen, bei welchem sie abgestiegen sind. /
§. 6. Gastwirthe, Inhaber von Hotelgarnis und andere Personen, sobald sie Reisende aufgenommen haben, sind ver⸗ pflichtet, bei der von ihnen nach den 85. 12 bis 17 der Polizei⸗ verordnung vom 18. Juni 1876 innerhalb der dort bestimm⸗ ten Frist zu erstattenden Meldung bei dem Polizei-Revier⸗ bureau den Paß oder die Paßkarte des Reisenden mit vorzu⸗ ö . oder anzuzeigen, daß derselbe solche Papiere nicht esitzt. . .
§. 7. Der Reisende ist verpflichtet, dem Gastwirthe, In⸗ haber eines Hotelgarni oder demjenigen, welcher ihn sonst aufgenommen hat, seinen Paß oder seine Paßkarte zur Vor⸗ legung bei dem Polizei Revierhureau zu übergehen.
§. 8. Uebertretungen dieser Polizeiverordnung unter⸗ liegen einer Geldstrafe von 5 bis 30 M
Berlin, den 9. Juli 1878. Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.
den 11I. Juli, Abends.
1876.
Aichtamtlich es. Deu tsches Reich.
Preußen. Berlin, 11. Juli. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin hat, nachdem Allerhöchstderselben der stenographische Bericht über die Verhandlungen des Ende April d. J. abgehaltenen Verbandstages der Frauen⸗Hülfs⸗ und Pflegevereine Deutschlands Überreicht worden, das nachfolgende Handschreiben erlassen, durch welches die ö unter dem rothen Kreuze Angesichts der ernsten
eitlage aufgefordert werden, zu einer möglichst umfassenden r,, ihres Wirkungskreises die geeigneten Schritte zu thun:
„Der Mir überreichte Bericht über die Verhandlungen des II. Verbandstags deutscher Frauen⸗Hülfs⸗ und Pflegevereine in Dresden gewährt Mir die Veranlassung nicht nur zum Ausdruck Meiner Dankbarkeit, sondern auch zur Darlegung Meiner Wünsche für ihr ferneres Gedeihen.
Die schwere Prüfung, welche auf Uns lastet, hat dem Vor⸗ stande des Verbandstags der deutschen Frauenvereine, des Vater⸗ ländischen Frauenvereins, sowie zahlreichen Landes⸗ und Zweig⸗ vereinen nah und fern, Veranlassuag gegeben, sich Mir gegenüber in theilnehmendster Weise zu äußern und Ich fühle Mich verpflichtet auszusprechen, wie tröstlich dem Kaiser jedes Zeichen dieser treuen Gesinnung gewesen ist. Wenn Ich nun hierbei auch Meinen per⸗ sönlichen Dank herzlich wiederhole, so kann Ich nicht umhin, bei dieser Gelegenheit Mich an die Frauen Deutschlands zu wenden, mit denen Ich Mich verbündet fühle zum gemeinsamen Werke in
Gegenwart und Zukunft.
Die tiefe Bewegung, von welcher das deutsche Volk ergriffen ist, fordert Uns auf, das Uns angewiesene Gebiet, nämlich die Familie, die Erziehung, das häusliche Leben, die Ausübung der Barmherzig⸗ keit in allen Kreisen der Nation mit dem Ernst zu pflegen, welcher den Gefahren entspricht. Ueber alle hemmenden Verschiedenheiten und Gegensätze hinweg, ist Unsere gemeinsame Aufgabe, die Gottes⸗ furcht zu stärken, die sittlichen Grundlagen zu befestigen und allen Nothleidenden zu helfen. In der Gliederung der Frauenvereine er⸗ blicke Ich ein geeignetes Mittel hierzu; Ich wünsche, daß das Netz der Vereine sich fortwährend erweitere und daß seine Lücken mit Anspannnng aller Kräfte ergänzt werden. Gewiß werden die Vereine mit der Mir bekannten Hingebung dieser Aufforderung entsprechen und Unsere große nationale Arbeit mit Gottes Hülfe vollführen.“
Berlin, den 2. Juli 1878.
Au gu sta.
In Folge dieses hochbedeutsamen Erlasses ist der Vorstand des Vaterländischen Frauenvereins hierselbst gestern zu einer Sitzung zusammengetreten, um die der Allerhöchsten Initiative ,,, zu beschließen. Das Handschreiben Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin wird sämmtlichen Frauen⸗ vereinen Preußens und der übrigen deutschen Staaten in
eeigneter Weise mitgetheilt werden. In den außerpreußischen
8. wird die Begründung neuer Vereine dem ständigen Ausschusse überlassen werden, der nach den Beschlüssen von Dresden als Centralorgan für die Leitung der Vereins⸗ angelegenheiten zu fungiren hat, und dem auf diese Weise Gelegenheit gegeben wird, seine Thätigkeit mit einem höchst erfreulichen Akte zu 6. Was Preußen anbetrifft, so beabsichtigt man, unter Mitwirkung geeigneter Persönlichkeiten, durch Anschreiben und Verbffentlichungen in denjenigen Be⸗ zirken, wo die Wirksamkeit der Vaterländischen Frauenvereine bisher noch keine Stätte gefunden hatte, neue Zweigvereine ins Leben zu rufen.
— Der 5. 55 des Strafgesetzbuches, wonach Kinder vor vollendetem zwölften . strafrechtlich nicht verfolgt werden dürfen, ist durch das Reichsgesetz vom 26. Februar 1876 dahin ergänzt worden, daß gegen Kinder, welche das sechste aber noch nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, nach Maßgabe der landesgesetzlichen Vorschriften, die zur Besserung und Beaufsichtigung geeigneten Maßregeln getroffen werden können. In Folge dessen ist das in Num⸗ mer 15 der Gesetzsammlung publiztrte Gesetz vom 13. März 1 k die Unterbringung verwahrloster Kinder, er⸗
angen, welches am 1. Oktober d. 4 in Kraft tritt. Zur usführung desselben hat der Minister des Innern die Mitwirkung der Behörden seines Ressorts in Anspruch genom⸗ men und in dieser 3 in einem Cirkularer laß vom 14. v. M. Folgendes bemerkt: . .
Das Gefetz vom 13. März d. J giebt die Ermächtigung, Kinder des vorerwähnten Alters, welche eine strafbare Handlung begangen haben und im Zustande der Verwahrlosung sich be⸗ finden, durch Unterbringung in einer geeigneten Familie oder in einer Erziehungs- oder Besserungsanstalt vor dem mora⸗ lischen Untergange zu bewahren. .
Die Entscheidung darüber, ob die Nothwendigkeit einer solchen Zwangserziehung vorhanden ist ngt nach §. 1 des Geseßes davon ab, ob „die Unterbrin⸗ gung mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der strafbaren
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