en- FTork, 11. Juli. (F. T. B.)
KAaarenberieht. Baumwolle in Ne- Tork 114, ds. i Ner- rleane 11. Petroleum inn Ne- Tork 107, do. in Fhiit- delphia 104 rohes Petroleum SJ, do. Pipe line Certificats 1D. 00 . Mehl 4 D. 00 9. Rother Winterweigen 1 D. 14 0. NHais a mired) 48 Q. Zucker (Lair reflning Nascoradoc) 71. Kaffee 3 ) 16 Schmale (Narke Wileor) 73, do. Fairbanke 71. Hpeck su, oelear) 5g C. Getreidefracht 53.
Herlim, 11. Juli. (Mocheaberickt aher 8, Kehlen und Aetallle von M. Löwenberg, voreidetem NHakler und Jar r beim Röniglichen Stadtgericht, Auf dem Eisen- und Netallmarkt hat sich in der beendeten Woche nichts geä dert, die Umsätze bleiben beschränkt und die Preise sind nicht besser. Roheisen: auf dem Glasgower Markt ists anch nicht lebhafter, Verschiffungs=
gon ergaben für die letate Woche 3800 Tons weniger als in der selben Woche v. J. Hier gelten und beste Marken achottisches Roheisen 3.20 à 3, 50 und engl sches 250 à 2-65 pro 50 Eilog. Eisen bahnechienen zam Verwalten 3, 0 à 3,29, zu Bauten in gauzen Langen 3. 59 à 3,70, Walzeigen 7, 00 à 7, 25 und Bleche 1000 à 12,09 pro 50 Eilogr. Rupfer 163 gute und bessere Sorten nzl. und austral. g, N à 73 0. Mansfelder 72, Ss à ᷓs3, O pro 0 Eilog-. Ziun unverändert, Bana 7009 a 70.25 und prima englisches Lammzinn 66,59 à 67, 9 pr. 50 Eilogr. Zink fest, gute und beste Marken zehlssischer Hättenzink 1890 à 18,15 pro 50 Rilogr. Blei ruhig, Harzer, Sächsisches und Tarnowitzer 1630 à 1636 pro 50 Kilogr. Kohlen und Koks angeboten, englische Schmiede- kohlen nach Qualität bis 5l, 0 pro 10 Hektoliter, Schlesischer und Westf discher Schmelzkoks 100 à 1, 15 pro 50 Kilogr. frei hier.
Rind vrieh waren Handel und Preise fleu. ca. Zwei Drittel des Auftrisbs.
zielten Montagspreise.
ö
Jerkauft wurden nur Für Sehweige und Hammel war fast gar keine Nachfrage; die wenigen verkanften Stücke er- Das Geschäft in Kälbern, bei denen nur 35 45 8 per 1 Efd. Sehlachtgewicht bezahlt wurde, war ganz un- bedeutend.
Rer lim, Spiritus, por 10000 ½ nach Tralles ins Haus geliefert, varen auf hiesigem Platze am 5. Juli 1878 Emk. 53,0
Sisen notirt unverändert, Warrants etwas niedrieger, 49,9 Cassa pro Tons Middlesbro-FEisen hält sich. Die Verschiffungstisten in Glas-
Eerliiner Viehmarkt. 12. Juli. 288 Rinder, 524 Schweine, 685 Kälber und 786 Hammel. — In
Zum Verkant standen:
1I. Juli. Die Kgarktpreise des
6. * * . 53,2
8 2 53,2 — 53.
9. 53, 1-52, 9 19. 2 52, 3 - 52,8 11. 2 535,2
ohne Fass.
e , . *
Die Aeltesten d0r KRKaufmaunnsebaft von Berlin.
Theater.
Friedrich-Rilkelmstädtisches Theater.
Sonnabend: Lockere Vögel. Sonntag: Lockere Vögel.
rolls Theater. Sonnabend: Fra Diavolo. n gün stiger Witterung: Große Illumination des Gartens. Vor und nach der Vorstellung: Großes Garten⸗Concert. Oper 7 Uhr, Ende des Concerts
Oper in 3 Akten von Auber. Bei
Anfang 6, der nach der Oper 11 Uhr.
Industrielle Ausstellung, geöffnet von Morgens 10 Uhr bis Abends 9 Uhr. Entrée 50 J. Von
2 Uhr ab 1 4 inel. Concert und Theater.
Sonntag: Der schwarze Domino. Vollständige
Illumination. Doppel⸗Concert.
Reltersderff-LTheater. (Artistischer Direktor
W. Fuchs.) Sonnabend: Der traveslirte Tann⸗ 33 Zukunftsposse in 3 Akten von Carl inder.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
bstendl- Theater. (Gr. Frankfurterstr. 130.)
Sonnabend: Gastspiel der K. K. Hofburgschau⸗ ieler Frau Marie Swoboda und Hrn. Carl Wiene. n,, . Existenzen (Article 47). Er. oneert. Illuminattlon.
Eelle- A Iliance- TRenter. Sonnabend: 8.8. M.: s Jungferngift. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Dopyhel ⸗ Concert. — Steyrisches Bamen⸗ Terzett. — Schwedisches Damen⸗Quartett. — Brillante Illumination durch 15 006 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Sonntag: 's Jungferngift.
Familien⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Lina Selwig mit Hrn. Buch händler Georg Eyraud (Calvörde — Reuhaldenz⸗ leben). — Verw. Frau Agnes Michgux, geb. . mit Hrn. Pr. Paul Langer (Samter —
rieg). e
Verehelicht: Hr. , Walther
Qltsch mit Frl. Marie Krebs (Gnadenfrei— Ulbers dorf).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Schoe⸗ ning (Konstan). — Ein Sohn und eine Tochter: Hrn. Pastor Recke (Spandau). — Eine To chter: Hrn. Lieutenant Honig J. (Metz).
rn. Premier⸗Lieutenant und Bezirks⸗Adjutant erzer (Görlitz. — Hrn. Regierungs⸗ und Bau⸗ rath Hoebel (Lüneburg).
Gestorben:; Verw. Frau Direktor Petry, geb. Culmann ¶ Gebroth). — Hr. Kreisgerichts⸗FVirektor a2. D. Otto Polenz (Glatz). — Frau Schul⸗
direktor Johanna Borrmann, geb Kopp (Grau⸗
denz) — Hr. Ober⸗Roßarzt Winckler (Berlin).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
6185 urtheil. In Untersuchungssachen gegen Ernst Baron von Linden und J J. Schabelitz in Zür wegen Hochverraths, Beleidigung des Kaisers und des Reichskanzlers. Auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen und nach den anliegenden Entscheidungsgruͤnden er— kennt der Schwurgerichtshof zu Recht: J. die Angeklagten Baron Ernst von Linden, J. Schabelitz, Beide in Zürich, werden
I) wegen der in gemeinsamer Ausführung und durch die Presse verübten Aufforderung zum Hochverrathe unter mildernden Umständen;
2) wegen der in gleicher Weise verübten Beleidi⸗ gungen im Sinne des R.⸗-St.⸗G. 5§§. 185, 186, 187 des Reichskanzlers Fürsten Bismarck mit Bezug auf dessen Beruf — und zwar
J. Schabelitz unter mildernden Umstän⸗ den bez. des S. 18 bestraft, und zwar: a. Baron von linden mit Festungshaft von zwei Jahren sechs Monaten, sowle mit Ge⸗ kfänaniz pon 3. Monaten; . . ,, mit Festungshaft von einem Jahr und drei Monaten, sowie mit Ge⸗ fängniß von drei Monaten.
II. Diesel ben werden zur Tragung der Kosten des Strafverfahrens, je zur Hälfte, haftbar für das Ganze, sowie ein jeder in die seines Strafvollzugs verurtheilt. .
III. Alle Exemplare der Druckschrift Der euro⸗ päische Krieg. Ein Mahnruf an die westeuropäischen Staaten. Von einem deutschen Staatsmanne.
ürich. Verlagsmagazin 1877“, sowie die zu ihrer
erstellung bestimm ten Formen sind unbrauchbar
zu machen. . ö
IV. Dem beleidigten Reichskanzler Fürsten Bis⸗ marck wird die Befugniß zugesprochen, die Ver= urtheilung der Schuldigen innerhalb drei Monaten in der Karlsruher Zeitung und dem Reichs, Anzeiger 3 der Schuldigen öffentlich bekannt zu machen.
V. R. W. Mannheim, den 27. März 1878. Groh. Bad. Krels⸗ und Hofgericht Schwurgericht.
1 II. S.
Dubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
Edictalladung.
6177
Marie Tonradine, geb.
solche bis spätestens am Sonnabend, den 7. September d. J., Morgens 10 Uhr,
Erben ausgeantwortet werden soll. Freudenberg, den 2. Juli 1878. Königliches Amtsgericht. bl 66 — , , , Die verwittwete Unterofsizier Lehmann, Eleo⸗ nore, geb. Teschner zu Guben hat in ihrem Testamente vom J. Mai d. J. de publ. den 24. Juni d. J. ihren Sohn, den Handlungsgehülfen Robert Lehmann, dessen Aufenthalt zur Zeit un⸗ bekannt ist, zum Erben auf den Pflichtthen einge⸗ setzt, waz demselben hiermit öffentlich bekannt ge⸗ macht wird. Guben, den 27. Juni 1878. Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.
s6i06
Aufforderung.
Nach der von, der Besatzung des in das hiesige Schiffsregister eingetragenen deutschen Dampfschiffes Africa vor dem hiesigen Handelsgerichte abgelegten Verklarung, hat dasselbe auf seiner Reise von — 55 nach Lübeck am 23 v. M., nachdem Packerort Thurm um 9 Uhr in S. z O. I S. B: C. 7 M. ffir hen war, Nachts 129 Uhr bei dickem Nebel ein kleineres Segelschiff mit zwei Masten, dessen Bauart, Namen und Nationalität nicht er⸗ kannt wurde, angesegelt. Das Segelschiff, deffen abgebrochener Bugspriet im Bug des Bampfers stecken blieb, ist alsbald nach der Kolliston im Nebel verschwunden.
Auf Grund des 5§. 16 des Gesetzes, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen, vom 27. Juli 1877 wird dieser Vorgang zur öffentlichen Kunde gebracht mit dem Ersuchen an diejenigen Behörden und Per⸗ sonen des In⸗ und Auslandes, welche über das Segelschiff und dessen Besatzung Auskunft zu geben vermögen, davon dem unterzeichneten Amte thunlichst bald Mittheilung zu machen. (H. Ol624 b.) Lübeck, den 6. Juli 1878.
Das Seeamt.
Verkäufe, Verpachtun gen, Submiffion en 2c.
Pferdeverkauf. Dienstag, den 23. Juli d. J., von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst un⸗ efähr 100 Gestütpferde, bestehend aus Mutter⸗ ö. (meistens bedeckt) 4jährigen Hengsten und Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden. Sämmtliche vier⸗ jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am 22. Juli von 7 bis 19 Uhr Morgens geritten, so⸗ wie am 21. und 22. Juli, Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, guf Wunsch an der Hand gezeigt. Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhofe wird am 21., 22. und 33. Juli gesorgt sein. Trakehnen, den . April 1578. Der Landstallmeister. von Dassel.
6182 Submisston.
Lieferung von 425 Tausend Ziegeln für die Pfeiler—⸗ bahnen 14 Bahnhof Wedding. Bedingungen liegen täglich von 9— 1 Uhr im Baubureau, Leipzigerstraße Nr. 125 II., aus, woselbst auch Submissionsofferten zu entnehmen sind. Termin Sonnabend, den 20. Juli d. J., 11 Uhr Vormittags, in dem ge⸗ nannten Bureau. (à Cto. 87/7.) Berlin, den 11. Juli 1878.
Der Abtheilungs⸗Baumeister. Grapow.
õs9i] Die auf verschiedenen Bahnhöfen, der Westfä⸗ lischen Eisenbahn lagernden alten eisernen Ober baumaterialien, als Schienen, Laschen ꝛc., sollen im Wege des öffe tlichen Aufgebots verkauft werden. Die 1 liegen in unserm Central⸗ Bureau und auf den Stationen Warburg, Pader⸗ born, Soest ann Münster, Rheine, keer und Emden zur Einsicht aus, werden auch auf frankirte, an den Bureauvorsteher von Griesbach hier zu rich“ tende Schreiben gegen Einsendung der Kopialien ad 50 8 in 2 Exemplaren mitgetheilt. Gebote, zu welchen die Anlage der Verkaufs⸗ bedingungen als Formular zu benutzen ist, sind ver⸗ schlossen und mit der Aufschrift: „Angebot auf Ankauf alter eiserner Oberbau⸗ Materialien! bis zu dem am 80. Juli er,, Vormittags 11 Uhr, in unserem Central, Bureau hier anstehenden Ter⸗ mine, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter eröffnet werden, portofrei an
Nachdem der Kurator für die weiland Wittwe des Majors a. D. Otto zu Harpstedt, Luise a uschmann daselbst, Mühlenbesitzer H. Freefe alldort, zum Zwecke der Ermittelung etwaiger Erbberechtigten den Er aß einer Ediktalladung beantragt hat, werden Alle, welche bezüglich des Nachlasses der weiland Majorin Otto Erbrechte zu haben vermeinen, aufgefordert,
in dem dieserhalb angesetzten Termine anzumelden, widrigenfalls die Erbschaft, wenn sich kein Erbe melden sollte, für erbloses Gut erklärt, bei er— folgender Anmeldung aber den sich legitimirenden
An Zinsen.
omg Berg. Märk.⸗ Eisenbahn.
8 . In der hiesigen Central⸗ Werkstätte stehen eirea 160 Stück alte Wagen Rädersätze, deren Verkauf im Wege der öffentlichen Submission in 10 Loosen an den Meistbietenden erfolgen soll.
Offerten, welche mit der Aufschrift „Ankauf alter Rädersätze“ versehen sein müssen, sind bis . 29. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, porto⸗ rei und versiegelt an den unterzeichneten Maschinen⸗ meister einzureichen. Von demselben können auch die Verkaufsbedingungen gegen Erstattung der Kopia—⸗ lien bezogen werden.
Witten, den 10. Juli 1878.
Der Königliche , . Maschinenmeister. iedrich.
* 2 = ü
Verloosung, Amortisation, Sinszahlung u. s. w. von öffentlichen PBayieren.
Ibl81J. Bekanntmachung. Gemäß §. 139 Th. 1. Titel 51 Allgem. Gerichts⸗ ordnung wird hierdurch bekannt gemacht, daß der Kur⸗ und Neumärkische Neue Pfandbrief Nr. 66 841 Über 200 Thaler durch rechtskräftiges Erkenntniß des hiesigen Königlichen Stadtgerichts vom 9. Mai 1878 für vernichtet erklärt worden ist. Berlin, den 8. Juli 1878. (à Cto. S5/7.) Kur⸗ und Neumärkische Haupt ⸗Ritterschafts⸗ Direktion. von Klützow. von Tettenborn. von Pfuel.
lolo] Beranntmachung.
Bei der stattgehabten Auslossung der Obli⸗ gationen der hiesigen neuen städtischen Anleihe erster Emission sind folgende Nummern gezogen worden:
Litt. A. Nr. 37 über 2000 M1,
Litt. B. Nr. 37 über 1000 M,
litt. 9. Nr. S3 und 130 fiber à Soo M, Litt. D. Nr. 14 und 23 über à 200 M
Diese 44 prozentigen Elbinger Stadt⸗Obligationen werden den Inhabern mit der Aufforderung hier⸗ durch gekündigt, die entsprechende Kapitalab findung bom 1. . 1879 ab bei der hiesigen Kämmereikase gegen Rückgabe der obigen Obli⸗ gationen nebst Koupons und Talons in Empfang zu nehmen. Elbing, den 9. Juli 1878.
Der Magistrat.
6171 . Bela nu tmachung Zur Amortisation der gemäß Allerhöchsten Pri⸗ vilegiums vom 20. Mai 1874 ausgegebenen 43pro= zentigen Kreisebligationen des Kreises Haders⸗ leben, J. Emission, im Betrage von 360 965 M, sind für das Jahr 1878 die nachstehenden Apoints ausgeloost: Serie L, Litt. A, Nr. 2 und 24 zu je 1000 4A Serie L, Litt. B., Nr. 4 und 5 zu je 500 „, Serie L., Litt. C., Nr. 22 zu 206 .
Diese Obligationen werden hiermit gekündigt und die Inhaber derselben aufgefordert, vom 2. Januar 1879 ab den Nennwerth derselben nebft den bis zum 31. Dezember 1878 fälligen Zinsen gegen Rück⸗ 69 der Obligationen mit den Coupons und Talons
ei der Kreis Kommunalkasse zu Hadersleben oder
bei der Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen k. zu Berlin (M. Wilhelmsplatz o) zu erheben.
Der Betrag etwa fehlender, nach dem 1. Januar 1879 fälliger Zinscoupons wird von dem Kapital⸗ betrage abgezogen, und findet von diesem Tage ab die weitere Verzinsung der ausgeloosten Kapitalien nicht statt.
Bemerkt wird hierbei noch, daß von den für das Jahr 1877 zur Rückzahlung am 2. Januar 1875 ausgeloosten Kreisobligationen bis jetzt noch un⸗ eingelöst sind:
Die Obligationen Serie J, Litt. B., Nr. 18
über 509 Sƽ, und Serie 1, Litt. G., Nr. 36
über 200 . — Hadersleben, den 8. Juli 1878.
Der Königliche Landrath. v. Ro sen.
6184
HELA NXÆ- L XLEHEGMAIGν—
Feuer- ASsSsecuranz- Vom Jahre IJ.
Vereins in Altona
FI; XAHMFRE. k An Prämien vom Jahre 1876. op 85441. 25 Prämien für mohrjäh-
rige Versicherungen aus früheren Jahren, T7169. 23
Ml. „An Prämien von im Jahrs 1877 auf 265427 Eolieen neten M II 3220023. AM 2360074. 72 ab Reasse- curanz u.
Stornos.. 13157490. , 23098. 15
ÆIo0MQb2533. ö.
17363
FTacchnss aus dem Rezer vefonds ; 1121
n
v
n Der Reservefond betrug
II. Stoppel. Gustay Mall.
. M. Noöijer.
G. H. Sieveking jun., G. Dibhern. I. NI. VJopitseh.
gez. K. Stoessert. gez. Zentner. gez. r. Becker.
uns einzusenden. Münster. Eisenbahn⸗Direktion.
Johs. Dubbers. Gustay
Für 168 Sechüäcem bezahlt als: 13 im Königreich tzaiern und
2 im Staate Bremen... , 48. 4 im Königreich Dänemark. 2 im Staate Hamburg
8 in der Provinz Hannover gezeich- 22 2 — 1ẽim grossherzogthum- Meck-
1ẽ im Königreich VFüctemberg 30. 18 in der Provinz Schleswig-
117 in den alten Provinzen des
abzüglich Netto- Provenue.
und durch Rückver-
sicherung gedeckt 13381 89 , 13649. 14
Für unabgemachte Schäden prol 877 ausgesetet
Prämien-Antheile pro 1878 5 76657. 58 bis 1887 incl..
z „Abschreibung auf das Grandeigenthum
AUSGABE.
der Rheinpfalz M l0ols7. 1810. 2679. 6b868.
149.
183.
Hessen-Nassau,
lenburg- Schwerin
Holstein. 382169.
76294. 05 pn 135405. 24
M. 267. 34
Königreichs Preussen
MSL 116760
14800 Unkosten durch vorstehende
Schäden veranlasst MS, 5349. 05 durch Rück versicherung und div. Compagnien ersetzr. , 1095. 90
do. do. do. 1879
nach Abzug der darauf haftenden REosten und der auf Rüchversicherung ent- fallenden Prämie w
Provision und Courtage, Unkosten der
Agenten, Organisations-, Administra-
tions- und sonstige Kosten.
des Vereins
. ult. Dezember 1877: AM 309601. 35. Die Sicherheit des Vereins betrug ult. Dezember 1877:
Altona, den 26. Juni 1878. Die administrirende Direction: Jens Eschels.
keridirt und mit den Bächern des Vereins übereinstimmend befanden. Altona, den 28. Juni 1878.
Fr. Hammerich. Revisoren. Altona, den 4. Juli 1878. Die Ober - Direction:
1859560. 50.
II. F. laren.
p. t. Vorsitzender. Ernst Dreyer. V. Lankenan.
Monrier. Otto Meyer. (H. 12660
Kartoff⸗l- (100 Liter à 100 0½*), trei hier
Deutscher Reichs⸗Anzeiger
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Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
. Nas Abonnement beträgt 4 M 50 9 für das Nierteljahr.
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Alle Post⸗Anstalten nehmen Gestellung an; ö.
dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.
*
Mn 163.
ussichtlich in dem Befinden Sr. Majestät des 3 5 eh 6 . wesentliche Veränderungen in 2 nächsten Zeit nicht zu erwarten sind, so werden tägliche Bulle⸗ ting nicht' mehr ausgegeben werden. . Berlin, den 13. Juli 1878, Vormittags 10 Uhr.
Pr., von Lauer. Dr. von Langenbeck. Dr. Wilms.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
öchstihre Genehmigung zu ertheilen zur Anlegung des ile n rl, . Vorsteher des Haupt⸗Telegraphen⸗ amts zu Berlin, verliehenen Kaiserlich russichen St. Annen⸗ Srdens dritter Klasse, sowie zur Anlegung des dem , Direktor Seidel zu Königsberg J. Pr. und dem Telegraphen⸗
Sekretär Dyhrr zu Berlin . Kaiserlich russischen
Si. Stanislaus⸗Orbens dritter Klasse. ;
Deutsches Reich.
Ze. Majestät der Kaiser und König haben im . des . den bisherigen Vize⸗Konsul Freiherrn von Lamezan in Odessa zum Konsul in Helsingfors zu er⸗ nennen geruht.
m Kaufmann Siegfried Loewenthal ist Namens des in . Exequatur als persischer Konsul in Frank⸗ furt a. M. ertheilt worden.
Rechtsanwalts ordnung. Vom 1. Juli 1878.
Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König en ꝛc. . k i. des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Erster Abschnitt. . Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. §. 1. Zur k n mn. zugelassen werden, wer ie Fähigkei ichteramt erlangt hat. . . U te n , rr n, zum Rid ftramk in einem Bundes staat erlangt hat, kann in jedem Bundesstaate zur Rechtsanwaltschaft zu⸗ den. . eh ö. den Antrag auf Zulassung entscheidet die Landes⸗ . e tee , , Hutscheldung ist der Vorstand der Anwaltskammer gut⸗ ĩ bren. ö . 6. * 3 zur Rechtsanwaltschaft befähigt ist, muß zu der⸗ selben bei den Gerichten des Bundesstaats, in welchem er die zum Richteramte befähigende Prüfung bestanden hat, auf seinen Antrag den. 6 ger nuf Zulassung bei einem mehreren Bundesstagten ge⸗ meinschaftlichen Gerichte wird dadurch begründet, daß der Antrag⸗ steller in einem K die zum Richteramte befähigende ü b den hat. in k nach den vorstehenden Vorschriften berechtigten Antragftellers darf nur aus den in diesem Gesetze bezeichneten Grün⸗ ö. Cage e g ß versagt werden: 5. Die Zulassung mu . ö ' wenn der e n ben in Folge strafgerichtlichen Urtheils die gahi ken zur 3 öffentlicher Aemter dauernd verloren hat it nicht besitzt; . . ö . n n, ö . , Urtheils der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen ist; . ̃ * — der . in ge gif ber Anordnung in ügung über sein Vermögen beschränkt ist; . . 4 3. 36. Ine fe f, ein Amt bekleidet oder eine Beschãf⸗
Berlin, Sonnabend,
— 5. 41. Ist der Rechtsanwalt bei einem Landge
ren Orte, als an dem des Landgerichtg haben, sind im Sinne dieses Gesetzes als besondere Gerichte =/. ö. . ö. . 9. Der bei einem Amtsgeri zugelassene Rechts anwa en,. 6 Antrag zugleich ber en Landgerichte, in dessen Be- zirke das Amtsgericht feinen Sitz hat, sowie bei den im Bezirke des Landgerichts befindlichen Kammern für Handelssachen zugelassen wer⸗ den. Die Zulaffung muß erfolgen, wenn sie nach dem Üübereinstim= menden Gutachten des Ober ⸗Landeggerichts und des Vorstandes der Anwaltskammer dem Interesse der Rechtsyflege förderlich ist.
5. 10. Der bei einem Kollegialgerichte zugelassene Rechtsanwalt ist auf seinen Antrag zugleich bei einem anderen an dem Orte seines Wohnsitzes , . ollegialgerichte zazulgssen, wenn das Ober⸗ Landesgericht durch k die Zulassung dem Interesse der Rechtspflege für förderlich erklärt. .
Erklärt das Ober⸗Landesgericht die . Anzahl von Rechtsanwälten i förderlich und beantragt innerhalb einer bekannt zu machenden vierwöchigen Frist eine größere Anzahl von Rechtsanwälten ihre Zulassung, so entscheidet unter den Antrag⸗ stellern die Landesjustizverwaltung.
ulassung einer bestimmten
welches zum Bezirk eines mehreren Bundegstaaten gemeinschaftlichen Ober⸗Landesgerichts gehört, so kann er zugleich bei dem letzteren zu⸗ en werden, auch wenn dasselbe an einem anderen Orte seinen Sitz hat.
§. 12. Auf Antrag eines Landgerichts können bei demselben Rechtsanwälte, welche kei einem benachbarten Landgerichte zugelassen sind, widerruflich zugelassen werden, wenn nach dem Gutachten des Ober Landesgerichts die Zulassung zur ordnungsmäßigen Erledigung der Anwaltsprozesse erforderlich ist. U ̃
§. 13. Die Zulassung bei dem im Antrage bezeichneten Gexichte darf wegen mangelnden Bedürfniffes zur Vermehrung der Zahl der bei demselben zugelassenen Rechtsanwälte nicht versagt werden.
S. 14. Die Zulassung bel dem im Antrage bezeichneten Gerichte kann versagt werden, wenn bei demselben ein Richter angestellt ist, mit welchem der Antragsteller in gerader Linie verwandt oder ver- schwägert oder in der Seitenlinie im zweiten Grade verwandt oder verschwägert ist, auch wenn die Ehe, durch welche die Schwägerschaft begründet wird, nicht mehr bestet. .
§. 15. Die Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem anderen
ichte kann versagt werden: — ; 36 wenn gegen den Antragsteller innerhalb der f zwei Jahre im ehrengerichtlichen Verfahren auf Verweig oder auf Geldstrafe von mehr als einhundertfünfzig Mark erkannt ist;
2) wenn gegen den Antragsteller die Klage im ehrengerichtlichen Verfahren erhoben ist.
16. Der Bescheid, welcher einem Antrazsteller die beantragte Zulassung versagt, muß den Grund der Versagung angeben.
Wird die Zulassung nach dem Gutachten des Vorstandes der Anwaltskammer aus einem der im §. 5 Nr. 4, , 6 bezeichneten Gründe versagt, so ist auf Verlangen des Antragstellers über den Grund der Versagung im ehrengerichtlichen Verfahren zu entscheiden.
Das Verlangen muß bei der Landegjustizberwaltung innerhalb der Frist von einer Woche seit der Zustellung des Bescheides ange—⸗
t werden. ö 1 Landesjustizverwaltung hat den rechtzeitig gestell ten Antrag dem Vorstande der Anwaltskammer zu übersenden. .
§. 17. Nach der ersten Zulassung hat der Rechtsanwalt in einer öffentlichen 236 des Gerichts, bei welchem er zugelassen ist, fol-
id zu leisten: l . . Wr nge. bei Gott dem Allmächtigen und Allwisenden, die Pflichten 3 ö gewissenhaft zu erfüllen, so r mir Gott helfe.“ ⸗ ; 8. 3. Der get er en 14. 6 ,. des Gerichts, bei er zugelassen ist, seinen Wohnsitz nehmen. . ö ien en Orte im Sinne dieser Vorschrift als ein Ort anzusehen sind, bestimmt die Landesjustizverwaltung.
Dieselbe kann einem bei einem Amtsgerichte zugelassenen Rechts ⸗ anwaste gestatten, an einem anderen Orte innerhalb des Amts⸗ gerichtsbezirks seinen Wohnsitz zu nehmen.
Ist der Rechtsanwalt bei mehreren Gerichten zugelassen, so muß er im Falle des 8. 9 am Orte des Amtsgerichts, im Falle des §. 11 am Orte des Landgerichts seinen Wohnsitz nehmen. .
Die Mehrkosten, welche bei der Vertretung einer Partei vor einem Kolleglalgerichte durch einen bei demselben zugelassenen Rechts- anwalt dadurch entstehen, daß der letztere seinen Wohnsitz nicht am
tigung betreibt, welche nach den Gesetzen oder nach dem Gutachten , , . . der Rechtsanwaltschaft nicht vereinbar sind;
53) wenn der Antragsteller nach dem Gutachten des Vorstandes der Anwaltskammer sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, welches die , von der Rechtsanwaltschaft bedingen würde;
6) wenn der Anktragsteller nach dem Gutachten des Vorstandes der Anwaltskammer in Folge eines körperlichen Gebrechens oder wegen eingetretener Schwache seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung der , ee, eines Rechtsanwalts dauernd unfähig ist.
§. 6. Bie Zulassung kann versagt werden:
I wenn der Antragsteller, nachdem er die Fähigkeit zur Rechts⸗ anwaltschaft erlangt hatte, während eines Zeitraumes von drei Jahren weder als Rechtsanwalt zugelassen ist, noch ein Reichs⸗, Staats⸗ oder Gemeindeamt bekleidet hat, noch im Justizdienst oder als Lehrer des Rechts an einer deutschen Uiniversität ö. tig gewesen ist;
2) wenn der Antragsteller in Folge strafgerichtlichen Urtheils . Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter auf Zeit ver⸗ oren hatte; ö
3 wenn gegen den Antragsteller, welcher , Rechtsanwalt
ewesen ist, innerhalb der letzten zwei Jahre im ehrengerichtlichen . auf , . . ih Geldstrafe von mehr als einhundert⸗ ünfzi ark erkannt worden ist.
. 14 I Ist gegen den nach 5. 4 berechtigten Antragsteller wegen einer strafbaren Handlung, welche die ie , keit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann, die n, Klage erho⸗ 1 an die n ,. über die Zulaffung bis zur Beendigung er Untersuchung auszusetzen. ;
§. 9 i . . eifolgt bei einem bestimmten Gerichte.
Kammern fuͤr Handelssachen, welche ihren Sißz an einem aude⸗
rte des Gerichts hat, ist die Gegenpartei zu erstatten nicht ver⸗
., Ist der Rechtsanwalt an dem Ort eines Gerichts, bei
lassen ist, nicht wohnhaft, so muß er bei diesem Ge⸗ . , . desselben wohnhaften nel? Zustellungs⸗ ächtigt tellen. ber l e g n gl le rslimüchligten kann auch die Zustellung von Anwalt zu Änwalt wie an den Rechtsanwalt selbst erfolgen.
Ist eine Zustellung an den Zustellungsbevollmächtigten am Orte des Gerichts nicht y, . so kann sie an den Rechtzanwalt durch ine, 2dur Belt ere eh ht ist eine Liste der bei demselben zuge⸗ lassenen , n,, zu führen. In der Liste ist der Wohnsitz der hen m , den Eid geleistet und seinen Wohnsitz in Gemüßheit des 5. 18 genommen, so ist er in die Liste einzutragen. Veränderungen des Wohnsitzes hat derselbe unverzüglich anzuzeigen.
Mit der Gintragung beginnt die Befugniß zur Ausübung der
ischaft. kJ sind von dem Hericht 29 Kosten des Rechts⸗ anwasts durch den „Deutschen Reichs -⸗Anzeiger' bekannt zu machen.
§. 21. Die . muß zurückgenommen werden:
I) wenn der Rechtsanwalt . ohnsitz (5. 18) binnen drei Monaten seit ß des die Zulassung aussprechen den Beschei⸗ des nicht genommen hat; .
2 der Rechtsanwalt den Wohnsitz G. 18) aufgiebt;
3 e. 3 , , sich . daß sie in Gemaßheit
3 2. ** den müßen des 5. 5 Nr. 1, 2 hätte versagt werden müssen.
den 13. Juli, Abends.
richte zugela fen,
E878.
Die Zurücknahme kann im Falle des 8. 5 Nr. 1 unterbleiben, wenn 1 bezeichnete Versagungsgrund nicht mehr 2
Die Zulassung bei einem Gericht, an dessen Orte der Rechts⸗ anwalt nicht wohnhaft ist, muß zurückgenommen werden, wenn der Rechtsanwalt einen Monat lang versäumt hat, einen dort wohnhaf⸗ ten Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen.
XZ. e Zulassung kann zurückgenommen werden, wenn der Rechtsanwalt in ö Anordnung in der Verfügung üb in Vermögen beschränkt ist.
ö 2 z. Heeg e . der Zulassung erfolgt durch die Landes n, 9. Anhörung des Rechtsanwalts und des Vor⸗ tandes der Anwaltskammer. ;
* dm die ulasung zurücknehmender Bescheid muß. den Grund
ü angeben. .
9 2 — Rechtsanwalt oder giebt er die Zulassung auf oder wird die Zulassung zurückgenommen oder verliert der Rechts⸗ anwalt in kel; ö . 6j ß Rechts⸗
It so die Eintragung in der Liste zu ;
6 i el ist von dem Gerichte durch den Deutschen Reichs⸗
Anzeiger“ bekannt zu machen.
3. 256. Die Stellvertretung eines an der Ausübung seines Be⸗ rufs jeitweise verhinderten Rechtsanwalts kann nur einem Rechts ⸗ anwalt oder einem Rechtskundigen, welcher min destens zwei Jahre im Vorbereitungsdienste beschäftigt worden ist, en, werden.
Insofern die Stellvertretung nicht von einem bei demselben Ge- richte zugelassenen Rechtsanwalt übernommen wird, darf die Be- stellung des Stellvertreters nur durch Anordnung der Landes - Justiz
rwaltung erfolgen. . 4 43 gie ö hat 1 bezeichneten Stellvertreter, auch wenn die selben nicht Rechtsanwälte sind, finden die Vorschriften des 38 143 Abf. l, 2 der Civilprozeßerdnung nicht Anwendung. Das leiche gilt für die im Justizdienste befindlichen Rechts kundigen, welche min⸗ destens zwei Jahre im Vorbereitungedienste beschäftigt worden ii wenn sie einen Rechtzanwalt, ohne als dessen Stellvertreter bestellt zu sein, in Fällen vertreten, in denen eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht geboten ist, oder wenn sie unter Beistand des Rechtzanwalts die Ausführung der Parteirechte übernehmen.
weiter Abschnitt. Rechte und vr re er Recht s anwälte.
3. 26. Auf Grund der Zulassung bei einem Gericht ist der ger a al hug in den Sachen, auf welche die Strasprozeßord- nung, die Civilprozeßordnung und die Konkursordnung, Anwendung finden, vor jedem Gericht innerhalb des Reichs Vertheidigungen zu führen, als Beistand aufzutreten und, insoweit eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten ift, die Vertretung zu übernehmen. :
5§. 27. Insoweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, kann nur ein bei . ,, . een ener Rechtsanwalt die tung als Prozeßbevollmächtigter übernehmen. , 3 ur g Verhandlung, einschließlich der vor dem Prozeßgericht erfolgenden Beweisaufnahme, kann jedoch jeder Rechts- . die Ausführung der Parteirechte und für den Fall, daß der bei dem Prozeßgerichte zum Prozeßbevollmächtigten bestellte Rechts ⸗ anwalt ihm die Vertretung übertraͤgt, auch diese übernehmen. 25. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, seine Berufsthätigkeit gewi er ft auszuüben und durch sein Verhalten in Ausübung des Berufs sowie e ,. desselben sich der Achtung würdig zu zeigen, ie sein Beruf erfordert. —; ᷣ. 9 * ber g g bzanwult muß, wenn er sich über eine Woche hinaus von seinem Wohnsitze entfernen will, für seine Stell vertretung orgen, auch dem Vorsitzenden des Gerichts, bei welchem er zu i a sowie dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er seinen Wohnsitz hat,
i achen und den Stellvertreter benennen. . ; Anse e g 66. Rechtsanwalt, dessen Berufsthätigkeit in Anspruch genommen wird, ist verpflichtet, wenn er den Antrag nicht annimmt, bie Äblehnung ohne Verzug zu erklären, widrigenfalls er den durch die Verzögerung erwachsenen Schaden zu ersetzen hat.
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Der Rechtsanwalt hat seine Berufsthätigkeit zu ver⸗
e. wenn sie für eine pflichtwidrige Handlung in Anspruch ge⸗ wird; .
nun ke von ihm 1 . ,, bereits einer an⸗ tei im entgegen gesetzten Interesse gewährt ist,;.
, te e ö in., ge. Angelegenheit gewähren soll,
an deren Entscheidung er als Richter theilgenommen hat.
5§. 32. Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, vor Empfang seiner Auslagen und Gebühren die Handakten dem Auftraggeber
herauszugeben.
je Pflicht zur Aufbewahrung der Handakten erlischt mit Ablauf von . nach Beendigung des Auftrags und schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Auftraggeber, zur Empfang⸗ nahme der Handakten aufgefordert, sie nicht binnen sechs Monaten nach erhaltener Aufforderung in Empfang genommen hat.
33. Außer den in der Civilprozeßordnung bezeichneten Fällen hat das Prozeßgericht, insoweit eine Vertretung durch Anwälte ge⸗ boten ist, einer Partei auf Antrag einen Rechtsanwalt jur Wahr ⸗ nehmung ihrer Rechte beizuordnen, wenn die Partei einen zu ihrer Vertretung geneigten Anwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsvertheidigung nicht muthwillig oder aussichtslos erscheint.
§. 34. EGiner Partei, welcher das Armenrecht bewilligt ist, kann auch, infowelt eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten ist, zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte von dem rozeß⸗ gericht 1 Rechtsanwalt auf Ankrag beigeordnet werden.
5. 35. Gegen die Entscheidung, durch welche die Beiordnung eines , , 2 ie! stebt der Partei die Beschwerde
r Civilprozeßordnung zu. . Oe au en e n J. beizuordnenden Rechtsanwalts erfolgt durch den Vorsitzenden des Gerichts aus der Zahl der bei diesem zu⸗ tsanwälte. — gela g , n ung steht der Partei und dem Rechtsanwalte die Befchwerde nach Maßgabe der Cipilprozeßordnung zu.
J. 37. Die Mehrkosten, welche hei der Vertretung einer armen Partei durch den ihr beigeordneten Rechtsanwalt dadurch entstehen, daß der letztere seinen Wohnsitz nicht am Orte des Gerichts hat, ist die Gegenpartei zu erstatten nicht verpflichtet.