1878 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jul 1878 18:00:01 GMT) scan diff

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38. Im Falle des §. 33 kann der beigeordnete Rechtsanwalt

ebernahme der Vertretung davon abhängig machen, ihm ein

nach * , der Gebührenordnung zu bemessender Vorschuß w

gezah ?

39. Für die Verpflichtung des Rechtganwalts, in Strafsachen die Vertheidigung zu führen, sind die Bestimmungen der Strafprozeß⸗ ordnung 3 nd.

In denjenigen Fällen, in welchen nach 5. 144 der Strafprozeß ordnung die Din nn des Vertheidigers durch den Vorsitzenden des Landgerichtg oder den n r r zu erfolgen hat, stehen den am

kein Mann seiner Truppen gefallen sei, läßt aber die Ver⸗ luste auf Seiten der Indianer unerwähnt.

12. Juli. (B. T. B.) Der Schatz sekretär Sherman hat dem Syndikate für die amerikanische Anleihe gestern die Anzeige gemacht, daß er einer neuen Anleihe nicht bedürfe, weil er einen genügenden Betrag ge⸗ münzten Goldes im Schatze habe, um die Wied er⸗ aufnahme der Baarzahlungen bewirken zu können. Auch ein weiterer Verkauf von Staatsschuld⸗Obligationen

Königreich Preußen. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegen heiten.

Am Sophien⸗Gymnasium zu Berlin ist die Beförderung des bisherigen ordentlichen been Dr. Völke zum Ober⸗

lehrer, an der Friedrichs⸗Realschule zu Berlin die Beförderung en ordentlichen Lehrers Dr. Symons zum Ober⸗

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der treffend die Niedersetzung eines Ausschusses zur Ber⸗ . —— * 26. Mitta . ech russischen berathung des Einfü runs ss ah zu den Reichs⸗ General⸗Adjutanten Grafen Perowskl, den Kaiserlich deutschen i es etzen, in der von dem Abgeordnetenhause be⸗ Botschafter Prinzen Heinrich VII. Reuß, sowie gegen Abend schlossenen Fassung angenommen. ben g m dnn, ran inert, 6 Sachsen. Dresden, 12 Juli. Die Zweite Kammer

Se Kaiserliche Hoheit übernachtete im Neuen Palais bei hat in ihrer heultgen Sitzung die Petitionen von 119 land— Potsdam. wirthschaftlichen Vereinen, die r von Spiritus

und Gewährung von Steuerfreiheit für denselben betreffend,

6 56. Ueber die in einer j gefaßten Beschlũsse und die Ergebnisse der Wahlen ist ein Protokoll aufjunehmen, welches von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. 57. Der Vorsitzende hat den geschäftlichen Verkehr der Kam⸗

mer und des Vorstandes zu vermitteln, die Beschlüsse derselben zur ie rn zu bringen und die Urkunden im Namen derselben zu vollziehen. Die Kassengeschãfte kee dem Schriftführer ob; er ist zur Empfangnahme von Geld berechtigt und vertritt die Kammer in

Prozessen. des bisheri

Sitze des Gerichts wohnhaften Rechtsanwälten die innerhalb des Be⸗

irks r err en und Tagegelder für die Reise nach dem Sitze des Gerichts haben dieselben keinen Anspruch. Ein nach §. 12 widerruflich zugelassener Rechtsanwalt lann in Ermangelung don Rechtzanwälten, welche im Bezirke des Gerichts wohnhaft sind, in den Fällen des §5. 144 der Strafprozeßordnung zum Vertheidiger bestellt werden. . . 40. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet den im Vorbereitungs⸗ dienste bei ihm beschäftigten Rechtskundigen Anleitung und Gelegen⸗ heit zu praktischen Arbeiten zu geben.

Dritter Abschnitt. Anwaltskamm ern.

§. 41. Die innerhalb des Bezirks eines Ober⸗Landesgerichts

zugelassenen Rechtsanwälte bilden eine Anwaltskammer.

Die Kammer hat ihren Sitz am Orte des Ober Landesgerichts.

* 42. Die Kammer hat einen Vorstand von neun Mitgliedern.

urch die Geschäftsordnung kann die Zahl der Mitglieder bis auf fünfzehn erhöht werden.

S. 43. Der Vorstand wird durch die Kammer gewählt.

ählbar sind die Mitglieder der Kammer. 2

Nicht wählbar sind:

I) diejenigen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind;

Y diejenigen, gegen welche im ehrengerichtlichen Verfahren oder wegen einer strafharen Handlung, welche die Unfähigkeit zur Beklei⸗ —— ö Aemter zur Folge haben kann, die öffentliche Klage erhoben ist;

3) diejenigen, gegen welche im ehrengerichtlichen Verfahren auf Verweis oder auf Geldstrafe von mehr als einhunderffünfjig Mark fEels e bz ist auf die Dauer von fünf Jahren nach der Rechtskraft des

eils.

Verliert ein Mitglied des Vorstandes die Wählbarkeit, so schei⸗ det dasselbe aus dem Vorstande.

§. 44. Die Wahl des Vorstandes erfolgt auf vier Jahre, jedoch mit der Maßgabe, daß alle zwei Jahre die Hälfte der Mitglieder, bei ungerader Zahl zum ersten Male die größere Zahl ausscheidet. . . ersten Male Ausscheidenden werden durch das Loos be⸗

mmt.

Eine Ersatzwahl für ein vor dem Ablaufe der Wahlperiode aus—⸗ scheidendes Mitglied erfolgt für den Rest derselben. ch §. 45. Die Wahl zum Mitgliede des Vorstandes darf ab⸗

ehnen:

1) wer das fünfundsechszigste Lebensjahr vollendet hat;

2). wer, die letzten vier Jahre Mitglied des Vorstandes ge⸗ wesen ist, für die nächsten vier Jahre.

Das freiwillige Ausscheiden eines Mitgliedes bedarf der Zu—⸗ stimmung des .

16. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vor⸗ sitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen stellvertretenden Schriftführer.

§. 47. Dag Ergebniß der Wahlen wird der Landesjustizverwal⸗ tung und dem Ober⸗Landesgericht angezeigt und von dem letzteren auf Kosten der Anwaltskaminer durch den Deutschen Reichs ⸗Anzeiger bekannt gemacht.

§. 18. Der Kammer liegt ob:

I) die Feststellung der Geschäftgor dnung für die Kammer und den Vorstand; . des für die ge⸗ wandes und die

Y die Bewilligung der Mittel zur Bestreitun meinschaftlichen Angelegenheiten erforderlichen 3 Bestimmung des Beitrages der Mitglieder;

3) die Prüfung und Abnahme der Seitens des Vorstandes zu legenden Rechnung.

49. Der Vorstand hat

I) die Aufsicht über die Erfüllung der den Mitgliedern der Kammer obliegenden Pflichten zu üben und die ehrengerichtliche Strafgewalt zu handhaben; 1

2) Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammer auf Antrag zu vermitteln;

3) Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnisse zwischen einem Mitgliede der Kammer und dem Auftraggeber auf Antrag des letz⸗ teren zu vermitteln;

4) Gutachten, welche von der Landesjustizverwaltung, sowie solche, welche in Streitigkeiten zwischen einem Mitgliede der Kam mer . Auftraggeber von den Gerichten erfordert werden, zu erstatten;

) das Vermögen der Kammer zu verwalten und derselben über die Verwaltung e nch Rechnung zu legen.

Der Vorstand kann die in Nr. 2, 5z bezeichneten Geschäfte ein⸗ zelnen seiner Mitglieder Übertragen.

§. 50. Der Vorstand sowie die Kammer ist berechti t, Vor⸗ stellungen und Anträge, welche das Intereffe der Rechtspflege oder . betreffen, an die Lander justizverwaltung zu richten.

51. Die Geschäfte des Vorstandes werden von den Mit gliedern unentgeltlich geführt; baare Auslagen werden ihnen erstattet.

§z. 52. Ber Porsitzende beruft die Versammlungen der Kammer und des Vorstandes und führt in beiden den Vorsitz.

Die Berufung der Kammer muß erfolgen, wenn zehn Mitglieder derselben, die Berufung des Vorstanbes, wenn zwei Mitglieder des⸗ selben unter Angabe des zu verhandelnden Gegenstandes schriftlich darauf antragen. Durch die Geschäftsordnung kann die Zahl der Mitglieder auf deren Antrag die Berufung der Kammer erfolgen muß, erhöht werden. Die Kammer kann auf , des Vor⸗ 56 an jeden innerhalb des Ober · Landesgerichts Bezirks belegenen

rt, welcher der Sitz eines Landgerichts ist, berufen werden.

5. 53. Die Versammlungen der Kammer werden mittels zffent⸗ sicher Bekanntmachung in den durch die Geschäftsordnung bestimm⸗ ten Blättern oder miltels schrifflicher Einladung der Miiglieder be⸗ Arlon le Berufung des Vorstandes erfolgt mittels schriftlicher

Die öffentliche Bekanntmachung muß spätesten vor der Versammlun [,,, w

Die schriftliche inladung von Mitgliedern, welche nicht am Sitze der Kammer wohnen, gilt als bewirkt, wenn das Ein ladungs⸗ heren spätestens am fünften Tage vor der Versammlung einge⸗ chrieben zur Post gegeben ist.

Bei der Berufung der Kammer muß der Gegenstand, über welchen in der Versammlung ein Beschluß gefaßt werden soll, bekannt gemacht werden. Ueber andere Gegenstaͤnde, mit Ausnahme des An⸗ 1 wee, . Berufung der Kammer, darf ein Beschluß nicht gefa erden.

S5. Die Beschlüsse der Kammer und des Vorstandes werden W n soluter Stimmenmehrheit gefaßt. Das Gleiche gilt für die

ahlen. g Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des . ehr, . i e. * K iligten Mitglieder sind

ie bei einer Angelegenheit betheiligten Mitglieder sind von der Beschlu aug über dieselbe .

Sä, ö; Zur Beschlußfähigkeit des Vorstandes ist die Theilnahme der ih der Mitglieder n, .

Die Beschlüsse des Vorstandes können mittels schriftlicher Ab— stimmung gefaßt werden fofern nicht ein Mitglied mündliche Mbstim-

elben wohnhaften und bei demselben zugelassenen gleich. Auf

Fährschiffes aus . Von Dagebüll zweimal tägli des Fährschiffes. A der Ueberfahrt ungefähr 17 Stunde.

früh von Hamburg abfa

nach Ankunft der um 113 Abends aus F sonenpost) Von Hoyer nach Sylt täglich mittelst des Vampfschfffeg Germania“. abhängig. An den Tagen ; 15.24, 30. und 31. Juli, J.— 7, 14. 22., 29. —31. August 1

zuge 6 Uhr früh aus H Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2 Stunden.

Geestemünde (Bremerhafen) einerseits, H egoland anderer- seits gestalten wie folgt:

Uhr Vormittags; von Helgoland: Freitag in den Morgenstunden.

Eisenbahnzuges von Bremen (in Geestemünde 8 Uhr 45 Min. Vm. ); von Helgoland: Mit dem Dampfschiffe von Hamburg erhalten , für a4 Helgoland bestimmte Postsendungen Beförderung, welche am Ab vor dem Abgange des Schiffes in oder von westerher eingetroffen sind, gangstages hier eingelieferten und die mit dem Nachtpersonenzuge von Berlin und dem Kurierzuge von Hannover nach Hamburg ge⸗ langenden Briefsendungen. j

die bis zum Abend vor der Abfahrt in Geestemünde angelangten Post⸗ sendungen, sowie die am Abgangstage mit dem ersten Zuge von Han⸗ nover eintreffenden wr , nach Helgoland weitergesandt.

9. 58. Die Mitglieder der Kammer haben auf die in Gemäß⸗ heit des 5. 49 Abs. 1 Nr. J bis 3 und Abf. X ergehenden Ladungen u erscheinen, die verlangten Aufschlüsse zu ertheilen und den zu die⸗ * wecke erlassenen Anordnungen eg. zu leisten. ur Erzwingung einer solchen Anordnung können Geldstrafen bis zum Gesammtbekrage von dreihundert Mark festgesetzt werden. Der e ftsckimg einer Strafe muß deren schriftliche Androhung vor⸗ angehen. Gegen die Anordnungen oder k eines beauf⸗ agen, eee, ,. des Vorstandes findet Beschwerde an den Vor⸗ and statt. §. 59. Die Aufsicht über den Geschäftsbetrieb des Vorstandes steht dem Präsidenten des Qber Landesgerichts zu. Derselbe entschei⸗ det über Beschwerden, welche den Geschäftsbetrieb des Vorstandes betreffen. Für die Aufsicht und die Beschwerden sind die landes- esetzlichen Vorschriften maßgebend, welche die Aufsicht und die Be⸗ chwerden über den Geschäftsbetrieb der Gerichte regeln. Gesetzwidrige Beschlüsse oder Wahlen der Kammer oder des Vorstandes können von dem Ober ⸗Landesgericht aufgehoben werden. §. 60. Die Verhandlungen und Erlasse der Kammer und des BVorstandes, sowie die an diefelben gerichteten Erlasse und Eingaben sind, soweit dieselben nicht eine Beurkundung von Rechtsgeschäften enthalten, frei von Gebühren und Stempeln. F. 61. Der Vorsitzende hat jährlich der Landesjustizverwaltung und dem Ober ⸗Landesgericht einen schriftlichen Bericht über die Thä⸗ tigkeit der Kammer und des Vorstandes zu erstatten. (Schluß folgt)

Das im Jahre 1861 in Medford erbaute, bisher unter niederländischer Flagge gefahrene en „Flevo“ von 117796 britischen Registertons Labungsfähiglälk hat durch den liebergang in das Eigenthum der Rheder Siedenburg, Wendt C Co. zu Bremen und Genossen unter dem Namen Anna“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenkhümer Bremen zum Heimathshafen gewählt haben, ist am 21. v. Mts. vom Kaiserlichen Konsulate zu Amsterdam ein Flaggenattest ertheilt worden.

Berlin, den 12. Juli 1878. Der Reichskanzler. In 2

Bekanntmachung.

Die Postverbindungen nach den Badeorten auf den Inseln e h (Wyk) und Sylt (Keitum, Westerland) gestalten sich während der Monate Juli und August wie folgt:

A. Nach Föhr (Wyk). I) Von Husum nach Föhr mittelst des Dampfschiffes ‚Wyk⸗ Föhr. am 16, 18., 20, 22, 23., 24, 25., 27. und 36. Juli, . 6. 72 8., 10,6, 13., 165, 17, 30, 22., 24, 37. 29. und 31. August. An den Tagen: 16, 18., 20, 22. —= 256. 30. Juli,. 1., 3, 5-— 8, 13. 67 175, 20.,, 22.,, 29. und 31. August ist Wyk bei Benutzung des Eisenbahnzuges 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben age zu erreichen. Bauer der Ueberfahrt ungefähr 3 Stunden. 27) Ueber Dagebüll nach Föhr: a. Von Flensburg nach Dagebüll Personenpost täglich 1130 Abends (nach Ankunft des 586 Nm. aus Hamburg abfahrenden Eisenbahn⸗ zuges), in Dagebüll 725 früh; b. Von Tondern über Deezbüll nach Dagebüll re n

an, täglich 12 Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von amburg abfahrenden Eisenbahnzuges), in Deezbüll 3 8 Nm. Die eiterfahrt von Deezbüll richtet sich nach dem Abgange tt ff mittelst gang vom Eintritt der Fluth abhängig. Dauer

B. Nach Sylt (Keitum, Westerland) über Hoyer.

Von Tondern nach Hoyer: .

a. Personenpost täglich 12 Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr

renden Eisenbahnzuges);

b. Post mittelst , . täglich 730 früh ensburg abgehenden Per⸗

Der Abgang des Schiffes ist vom Eintritt der Fluth

t Sylt bei der Abfahrt mit dem Eisenbahn⸗ amburg an demselben Tage zu exreichen.

Kiel, den 11. Juli 1878. Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.

lehrer gene

migt worden. —.—

3. 2. Ju stiz⸗Ministerium. .

Dem Advokat⸗Anwalt Knors z in Düsseldorf ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienste ertheilt.

Der Tribunal s⸗Rath Hardt in Königsberg und der Rechts⸗ anwalt und Notar Pauli in Breslau sind gestorben.

Finanz⸗Ministerium. Bekanntmachung.

In e eines 24 lusses des Bundesraths werden fol⸗ gende Bestimmungen erlassen:

1) Nach der in der Bekanntmachung vom 26. Januar 1874 unter Nummer 1 ertheilten Vorschrift findet beim Export von Branntwein in Fässern die Ermittelung des Nettogewichts auf Grund dessen die Steuervergütung berechnet wird, durch Abzug einer Normaltara von dem dur Verwiegung festzu⸗ stellenden Bruttogewicht statt, welche für Fässer bis zu?? Cent⸗ ner . 22 Prozent und für Fässer über 7 Cent⸗ ner Bruttogewicht 20 Prozent beträgt.

Diese Normaltara kommt nur noch bei den bis Ende Oktober d. J. zur Abfertigung gelangenden Branntweinexporten zur Anwendung; dagegen beträgt bei den vom I. No⸗ vember d. ab abzufertigenden Branntwein⸗ exporten die Normaltara:

für Fässer bis zu 5 Centnern Bruttogewicht: 21 Prozent

für Fässer über 5 Centner bis zu 8 Centner Bruttogewicht: 18 Prozent,

für Fässer über 8 Eentner Bruttogewicht: 17 Prozent.

2) Die übrigen Bestimmungen der Bekannt⸗ . 1 vom 26. Januar 1874 bleiben auch fernerweit in Kraft.

3) Die Vorschriften für die Feststellung des Nettogewichts beim Export von Branntwein in Fässern, wie dieselben vom 1. November d. J. ab gelten, kommen von demselben Zeit⸗ punkt ab auch für die Feststellung des Nettogewichts bei der Erhebung der Uebergangsabgabe von Branntwein in Fässern zur Anwendung.

Berlin, den 8. Juli 1878. er e , n iher. obrecht.

Bekanntmachung,

betr. die Ausreichung der neuen Zinscoupons zu den Obligationen des

vormals Landgräflich hessischen 5 prozentigen Staatsanlehens von IJ. 150 9003, d. d. 1. August 1859.

zu dem vormals Landgräflich hessischen von Fl. 1509 000, d. d. 1. August 1855

Ser I. Nr. 128. wovon Ser. III. Nr. JI am 1. Februar 1875

fällig wird, nebst Talons werden vom 15. Juli gegen Rück⸗

gabe der alten Talons bei der Königlichen Regierungs · Hauptkasse in

Wiesbaden ausgereicht werden.

Es können diese Coupons auch durch die sammtlichen übrigen

Königlichen Regierungs⸗Hauptkassen, durch die Königlichen Bezirkz⸗

,. in Hannover, Lüneburg und Osnabrück fowie durch die önigliche Kreiskasse in Frankfurt a / M. und durch die Königliche

Steuerkasse in Homburg bezogen werden.

Wer die neuen Coupong durch eine dieser Kassen beziehen will,

hat derselben die alten Talens mit einem doppelten Verzeichnisse

einzureichen.

Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung

versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen

Coupons wieder abzuliefern. Formulare zu diefen Verzeichnissen sind

bei den gedachten Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er⸗

Die neuen Coupons 5prozentigen Staatsanlehen Ser. III.

ig der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Takons ab- anden schulddokumente an das Königliche Reglerungs⸗Präfidium zu Wies⸗ baden mittelst besonderer Eingahe

ekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Staats⸗

ihe einzureichen. Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen

Coupons zu erse

en. Wiesbaden, 294 22. Juni 1878. Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.

Bekanntmachung.

Die Postverbindungen zwischen Hamburg und

sich in der Zeit vom 16. bis einschließlich 31. Jult,

A. Zwischen Hamb urg und Helgoland . Cuxhaven) Dienstag, n. und Sonnabend um ontag, Mittwoch und

en Geestemünde (Bremerhafen) und el —ĩ o land (Dampfschiff. Nordsee ) von Geestemünde: Jeden Sonnabend nach Ankunft des ersten

von Hamburg: B. Zwisch Jeden Montag in den Vormittagsstunden.

e, zur Post eingeliefert

owie die am Morgen des Ab⸗

Mit dem Dampfschiffe von Geestemünde (Bremerhafen) werden

Hamburg, den 11. Juli 1838.

Im aktiven Hauptm. und Comp. Chef vom Füs. Regt. Nr. Z3, A ja suite des Negts. .

unter

seinem Kommdo. als Adijut. beim Regt. aggregirt. Gren. Regt. Nr. 109, zum Pr. Lt. befördert. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 109, ein Patenk seiner Charge verliehen.

lin, 4. Juli. mit schlichtem Abschled entlassen. 6. Ju lt.

end zu Thaler, Sec. Lt. des

Lt. des 2. Feld⸗Art. Regts., nachgesuchte Abschied bewilligt.

Per son alveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Heere. Berlin, 6. Juli. Frhr. v. Krane,

t v. Hugo, Pr. Lt. vom Leib⸗Gren. Regt. Nr. 165, eförderung zum überzähl. . und unter Belassung in

ouvernement von Metz, dem Wa enk er v. Danken schweil, Sec. i. vom Schaible, Hauptm.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber⸗ Nothnagel, Sec. St. vom 6 . .

ilo, Major De zuletzt Hauptm. in der 5. Gensd. Brig., mit der rlenk f um ferneren Tragen der Unif. des Inf. Regts. Rr. 29, zur Disp.

; r, Bayerische Armee. Abschiedsbewilllgungen. Im aktiven Heere. 2. . 7. Inf. Regts., auf Nachsuchen derab⸗

2. Juli. Ehemann, Sec. wegen beabsichtigter Auswanderung der

gestellt.

chiedet. Im Beurlaubtenstande.

Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.

ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Die Nummer 23 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute

Ar. 1258 die Rechtsanwaltsordnung. Vom 1. Juli 1876. Berlin, den 13.

es Post⸗Zeitungs⸗Amt. J

mung verlangt.

Kronprinzessin bei dem heutigen Diner zum S

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 13. Juli. hre Majestät

un 1856. die Kaiserin⸗Königin n. ane hin, Hofstaat mit ĩ

em Dienst bei Ihrer Kaiserlichen und 63 Hoheit der

lusse des Kon⸗

Kaise rli

99 6

5 4 resses beauftragt.

.

.

w

J .

Die Schlußsitzung des Kongresses und die w des Friedens vertrages finden heute um 26 Uhr im Palais des Reichskanzlers statt.

Am 11. d. M. ist in Eypern der . des Sultans, betreffend die Uebergabe der Insel an Eng⸗ land, verlesen und in Folge dessen die englische Flagge aufgezogen worden.

Die im amtlichen Theile veröffentlichte Bekannt⸗ machung des Finanz⸗Ministers vom 8. d. Mts, betreffend die Abänderung der Normaltara beim Export von Branntwein in Fässern und die Anwendung dieser Tara bei Erhebung der Uebergangsabgabe von dem in Fässern ein⸗ gehenden Branntwein, kritt mit dem 1. November d. J. in Kraft. Nach einem Cirkularerlaß des Finanz-Ministers vom 8. d. M. sind die Bestimmungen auch schon bei der Abfer⸗ tigung desjenigen Branntweins zu beachten, welcher vor dem 1. November d. J. zur Ausfuhr angemeldet, dessen Menge und Stärke aber erst an diesem Tage oder später amtlich er⸗

ittelt wird. ö Nach der Bestimmung zu Nr. 2. der Bekanntmachun behält es unter Anderem auch dabei das Bewenden, da von der Ermittelung des Nettogewichts durch Abzug der Normaltarg Abstand genommen werden kann, wenn das Ge⸗ wicht des leeren Fasses durch amtliche Eichung festgestellt und dasselbe durch Einbrennen auf dem Fasse von dem Eichamt ersichtlich gemacht worden ist. Die in dieser Hinsicht erlassenen Cirkularverfügungen vom 16. September und 18. Dezember 1874, sowie vom 1. Juli v. J. bleiben demnach auch ferner in Kraft. J ; ; Betreff der Ermächtigung, die Entleerung der Fässer Behufs Ermittelung der wirklich vorhandenen Branntwein⸗ mengen anzuordnen, verbleibt es bei den Anordnungen zu Nummer 3 und 4 der Cirkularverfügung vom 26. Januar 1874.

Die durch Verfügung vom 4. Juni 1874 zum amt⸗ lichen Gebrauch eingeführten Conradischen Tabellen zur Be⸗ stimmung der Litermengen des Branntweins nach Gewicht werden für die vom 1. November d. J. ab gültigen Normal—⸗ tarasätze umgerechnet und neu im Druck erscheinen.

In einem Cirkular⸗Erlasse vom 1. März 1877 hat der Minister des Innern darauf hingewiesen, daß die An⸗ träge der Provinzialbehörden auf Abordnung eines Seitens des Ministers zu ernennenden Kommissarius für die Termine zur mündlichen Verhandlung vor dem Qber-Verwaltungsgerichte behufs Vertretung einer öffentlichen Behörde oder Wahrnehmung des öffentlichen

nteresses (ᷓ6. 44 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 3. Juli 1875) ich auf die Fälle von eigenthümlicher Beschaffenheit oder be— sonderer prinzipieller Wichtigkeit zu beschränken haben.

Trotzdem sind dem Minister in neuerer Zeit von Land⸗ räthen direkte Anträge auf Abordnung eines Kommissarius in Verwaltungsstreitsachen zugegangen, welche nur von unter⸗

eordneter Bedeutung waren. Der Minister hat daher die egierungs-Präsidenten durch Cirkular⸗Reskript vom 26. Mai d. Is, veranlaßt, den Landräthen ihres Bezirkes den Inhalt des oben erwähnten Cirkular-Erlasses mit dem Bemerken in Erinnerung zu bringen, daß Anträge auf Abordnung eines Kommissarlus in den im Erlasse bezeichneten Fällen dem Minister nicht direkt, sondern durch Vermittelung des Regierungs-Präsidenten vorzulegen sind.

In den deutschen Münzstätten sind bis zum 6. Juli 1878 geprä st worden, an Goldmünzen: 12198 412 820 66 Doppelkronen, 365 296020 S Kronen, 27 969 845 MS halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 293 228 160 A4; an Silbermünzen: 71 652 415 S 5 Markstücke, 98 Ol 812 S 2Markstücke, 148 847 743 M 1⸗Markstücke, zi 436 336 e öb Pfennigftücke, 35 7i7 vis „e 26 3 20Pfennigstücke. Die Gesammtausprägung an Goldmünzen betrug: 1612 678 685 S6, an Silbermünzen: 425 716 076 6 20 8.

Die Verfolgung eines auf eigenem Jagdrevier ange⸗ schossenen Wildes . einem fremden Jagdrevier ist, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals, vom 14. Juni 1878, wegen unbefugter Ausübung der Jagd aus §. 292 Str. G. B. zu bestrafen, selbst wenn das angeschossene Wild im fremden Jagdreviere in Folge des Schusses verendet.

Der kommandirende General des III. Armee⸗Corps, General der . von Groß⸗ gen. von Schwarz⸗ hoff, ist von Jüterbog zurückgekehrt.

Der Chef-Präsident der Ober⸗Rechnungskammer, Wirkliche Geheime Rath von Stünzner, hat einen mehr⸗ wöchentlichen Urlaub angetreten und 6 zunächst nach Sievert⸗ dorf bei Briesen in der Mark begeben.

S. M. Glattdecks⸗Korvette „Augusta“, 10 Geschütze, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Hassenpflug, hat am 11. Juli er. von Nagasaki die Heimreise angetreten.

Bayern. München, 12. Juli. (W. T. B.) Die De⸗ legirtenversammlung der bayerischen Altkatho⸗ kan hat einstimmig beschlossen, durch den Ausschuß des bayerischen Landesvereins zur Unterstützung der katholischen Reformbewegung der Staatsregierung folgende Erkkä⸗ rung zu überweisen;

ir en zn der chli welche die 5. Synode der Alt⸗ latholiken Deutschlands in der Pfingstwoche d. J. gefaßt hat, findet sich der Ausschuß veranlaßt, seine bereits bei zwei früheren Gelegenheiten nämlich vor der Bischofswahl im Mai 1873 und bei der Beschickung der ersten Synode im Mai 1874) vorgetragenen, inhaltlich übereinstimmenden Erklärungen auch jetzt zu wiederholen und zu erklären, daß die Beschlüsse jener Synode, welche nach der gegenwärtigen Lage der Staatz—⸗ gesetz ebung einer Durchführung in Bayern nicht fähig sind, . 36. bayerischen Altkatholiken bindend nicht zu be⸗ rachten sind.

Die Erklärung befindet sich bereits in den Händen der Staatsregierung. .

13. Juli. (W. T. B.) Die Kammer der Reichs⸗ räthe hat in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwurf, be⸗

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auf Antrag der Finanzdeputation nach dem Vorgange der Ersten Kammer der Staatsregierung zur Kenntnißnahme über⸗ wiesen. Ebenso trat die Kammer dem Beschlusse der Ersten Kammer bei, die Petitionen von 91 landwirthschaftlichen Ver⸗ einen um Einführung von Schutzzöllen für die Landwirth⸗ schaft wegen mangelnder Begründung auf sich beruhen zu lassen und dieselhen Petitionen insoweit sie die Beseitigung der Grundsteuer verlangen, durch die bei Gelegenheit der Be⸗ rathung des Königlichen Dekrets, die Reform der direkten Steuern betreffend, gefaßten Beschlüsse für erledigt zu erklären. Zur Erledigung des erst gestern Abend zur Vertheilung ge⸗ langten Berichts der 2 Finanzdeputationen über das Königliche Dekret, den Ankauf verschiedener Privat⸗ eisen bahnen betreffend, wurde die nächste Sitzung auf Montag anberaumt.

Großbritannien und Irland. London, 12. Juli W. T. B.) Das „Reutersche Bureau“ meldet aus arnaca (Stadt auf der Südostküste von Cypern), daß Sami Pascha, als Vertreter der Pforte, und der Botschaftssekretar Baring, als Vertreter Englands, gestern unter enthusiasti⸗ schen Kundgebungen der Bevbllerung die Besitzn ah me von Cypern durch England proklamirt haben. Im Unterhause erklärte heute auf eine Anfrage Dilke's der Schatzkanzler Northeote: unzweifelhaft werde von der Regierung sehr bald die Bewilligung eines mit der türkischen Konvention im Zusammen hang stzhenden Kredites beantragt werden. Nachrichten zufolge, welche das „Reutersche Bureau“ aus Montreal von gestern er⸗ hielt, sind in ganz Kanada wegen der für den 12. d. M. beabsichtigten orangistischen Demonstration umfassende militärische Vorsichtsmaßregeln getroffen worden, da die Spannung zwischen Katholiken und Orangisten einen äußerst beunruhigenden Charakter angenommen hat. In Quebeck sind bereits Waffenläden von der erregten Menge geplündert worden. . .

(E. C.) Die Admiralität hat der egyptis chen Regierung den neuen eisernen Kriegsdampfer „Hazar“ abgekauft und läßt ö. hun den taufen. Ange⸗ stellte der Chathamer Werft haben ihn in Hull besichtigt und lassen ihn seefertig machen, damit er unverzüglich im Truppen⸗ dienste zur Verwendung komme. Der Kolonial⸗Mi⸗ nister Sir Michael Hicks-Beach empfing am 10. eine Abgesandtschaft aus Transvaalien, die eine Denk⸗ schrift überreichte, in welcher gegen die britische Einverleibung protestirt wird. Der Minister versprach eine schriftliche Er⸗ widerung.

Frankreich. Paris, 12. Juli. (W. T. B.) Durch dem Marine⸗Ministerium zugegangene Nachrichten wird gemeldet, daß in Neu⸗Kaledonien ein Aufstand der Einge⸗ borenen ausgebrochen ist und daß demselben 89 Personen, darunter ein Oberst, zum Opfer gefallen sind. Der Gouver⸗ neur von Neu⸗Kaledonien hat zwar angezeigt, daß er Herr der Lage sei; indeß hat das Marine⸗Ministerium demselben doch die Absendung von Verstärkungen aus Saigun und von Frankreich selbst telegraphisch angezeigt und ihm zugleich die größte Energie anempfohlen.

Italien. Ro m. 12. Juli. (W. T. B.) Bei der heutigen Berathung des Budgets für, das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten im Senate erklärte der Minister Baecaxini auf eine den Berliner Kongreß betreffende Anfrage Caracciolo's: die Mächte hätten für den Augenblick noch das Geheimniß zu wahren, das betreffs der Kongreßverhandlungen beschlossen worden sei, und man dürfe keinesfalls ein Urtheil fällen, bevor man das Werk des Kon⸗

resses kenne, Uebrigens erinnere er an die Worte des Minister-Präsidenten Cairoli in der Sitzung vom 4. Mai d. I, daß die italienische Regierung den Grundprinzipien des natio⸗ nalen Rechtes treu bleiben werde. Sobald es der Regierung möglich sei, werde dieselbe das Parlament informiren. Auf eine Anfrage Pepoli's, betreffs des französischen Han⸗ delsLvertrags erwiderte Baccarini: Italien sei bereit, die Handelsvertrags-Verhandlungen mit Frankreich wieder aufzu⸗ nehmen und erwarte die Vorschläge der französischen Regierung.

Türkei. Kon stant in opel, 12. Juli. (W. T. B.) Die heute Morgen erschienenen Journale veröffentlichen die englisch⸗türkische Konvention. Der gestrige außer⸗ ordentliche g fre eth hat sich auch mit der griechischen Frage beschäftigt. Die hiesigen griechischen Kaufleute ind ehr erbittert über die Haltung Englands in der griechi⸗ schen Frage und haben ein ihnen von dem hiesigen englischen Handelsstande angebotenes Banket abgelehnt. .

Die Wiener „Politische Korrespondenz“ bringt folgende Meldungen: Aus Konstantinopel vom 12. Juli: if und vorgestern fanden hierselbst langwierige Verhand⸗ lungen des Ministerrathes wegen der Cession Cyperns an England statt. Der zur Zeit in Kreta weilende englische Botschaftssekretär, Baring, hat sich im n . des Botschafters Layard von dort nach Cypern begeben.

Aus Athen vom 12. Juli: Der englische Kon⸗ sul in Kanea hat von seiner 4 den Auftrag erhalten, der kretensischen Nationalversammlung die Einführung von Reformen unter Garantie Englands anzubieten; man glaubt indeß, daß das Anerbieten zurück⸗

ewiesen werden dürfte. .

; ragujewatz, 12. Juli. (W. T. B) Die S kuy⸗ . at nach e , . Debatte den von der Majorität es Ausschusses vorgelegten Adreßentw wurf einstimmig an⸗ genommen, nachdem der Minister Gruic der Skupschtina empfohlen hatte, aus Opportunitätsrücksichten und im i fr des Landes die eventuellen auf Serbien bezüglichen Beschlüsse

des Kongresses nicht anzugreifen.

Amerika. New⸗York, 10. Juli. (per Kabel.) Der Ge⸗ neral Howard berichtet, daß er in Ost⸗Dregon ein Zu⸗ ammentreffen mit den Indianern gehabt und sie in

werde zu diesem Zwecke nicht mehr stattfinden.

Australien. Hawaiische nseln. Honolulu, 4. Juni. Am 25. v. M. traf S. M. S. „Leipzig“, von Guaymas kommend, hierselbst ein und setzte ain J. d. M. seine Fahrt nach Jokohama fort. . ]

Am 28. v. M. hatten der Kommandant und die Offiziere eine Audienz bei Sr. M. dem König Kalakaua, der darauf am 1. d. M. dem Schiffe einen Besuch absattete. Auf seinen Wunsch ließ Korvetten⸗Kapitän Paschen am 31. v. M. durch einen Theil der Mannschaft Exercitien und eine Parade am Lande vornehmen.

Die Nr. 28 des Central-Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung sachen: Augweisung von Augländern aus dem Reichsgebiet. Münz und Bankwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen; Goldankäufe der Reichsbank. Zoll- und Steuerwesen: Bekanntmachung zur Ausführung des Ge⸗ setzes, betreffend den Spielkartenstempel; Bundegrathsbeschluß, betreffend Abänderung der Grundsätze für die Fixation der Brau⸗ steuer; . einer Uebergangsstelle; Aufhebung eines Untersteueramts; Nachweisung der Einnahme an Wechselstempel⸗ steuer in den Monaten April bis Juni 1878. Post⸗ und Tele⸗ graphenwesen: Uebersicht uber die während des zweiten Viertel jahres 1878 eingerichteten und aufgehobenen Postanstalten; desgl. Tele⸗ graphenanstalten. Marine und Schfffahrt: Erscheinen des fünften Verzeichnisses der Ergänzungen und Aenderungen im internationalen Signalbuche und des zweiten Nachtrags zur amtlichen Liste der 80 der deutschen Kriegs⸗ und Handelsmarine. Eisenbahn⸗ wesen: Eröffnung der Haltestelle Tetingen an der Strecke Forbach⸗ Metz für den Personenverkehr und Eröffnung der Station Altenessen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn für den Güterverkehr. Kon⸗ sulatwesen: Ernennungen. Nr. 16 des Armee⸗Verordnungsblattes“ hat folgenden Inhalt: Gesetz, betreffend die Gewährung einer Ehren zulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870,71. Vom 2. Juni 1878. Dislokation der 4. Escadron 2. Brandenburgischen Ulanen· Regiments Nr. 41. Nachsuchung von Patenten durch Offiziere. Dislokation des 2. Bataillons 6. Pommerschen Infanterie Regiments Nr. 49. 9 Aufbewahrung und Einsendung von Offizierspatenten. Die bei Dienstreisen von dem Orte des Dienstgeschäfts Behufs der per sön⸗ lichen Unterkunft gemachten Touren. Pferde, Entschädigungsgelder der Lieutenants in Adjutantenstellen. Anweisung der Kosten für den Eisenbahntransport der Pferde rationsberechtigter Offzzere bei Versetzungen in einen anderen Corpsbereich. Feststellung der Bau⸗ Revisionsprotokolle durch den Intendantur⸗ und Baurath. Druck⸗ fehlerberichtigung. ; . Nr. 28 des „Justiz⸗Ministerial⸗Blatts enthält eine allgemeine Verfügung vom 3. Juli 1878, betreffend die Mit⸗ theilung der Untersuchungsakten über Münzverbrechen und Münz- vergehen an den Herrn Finanz ⸗Minister.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Schweinitz, 15. Juli. (W. T. B. Bei der heute hier stattgehabten Ersatzwahl zum Abgeordnetenhause erhielten Amtshauptmann Bollert 231 Stimmen, Staatsanwalt Mantell 159 Stimmen und Baron Richthofen⸗Barzdorf 4 Stimmen. Amts⸗ hauptmann Bollert ist somit gewählt.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von der im Verlage der Hinstorffschen Hofbuchhandlung zu Wismar erscheinenden Voßksausgabe der sämmtlichen Werke von Fritz Reuter ( Lieferung 15 ) ist der V. Band (Lieferung 17— 260) ausgegeben worden. Derselbe enthält: Dörchlãuchting und de meckelnbörgschen Montechi un Capuletti oder de Reis' nach Kon⸗

antinopel.“ .

) . durch ihre Leistungen auf dem Gebiete der Vervielfälti⸗ ung von Werken der Malerei, der zeichnenden Künste und der Elen, weitberühmte Photogrgphische Ge sellschaft bier⸗ selbst (Krausenstr. 36 am Dönhofsplatz, in Wien: Kolowratring 6), hat soeben den Katalog ihres Kunstverlages für das Jahr i878 ausgzgeben. Derselbe enthält ein vollständiges Verzeichniß der von der Photographischen Gesellschaft verlegten Kunstblätter (moderne Bilder, direkt nach den Originalen photographirt, und klassische Bilder nach Zeichnungen), Pracht und Sammelwerke, und Galerie⸗ werke in Photographien nach den Originalgemälden alter Meister), nebst Angabe der Preise für die verschiedenen Formate. Namentlich verdient die letztgenannte Abtheilung der Galerlewerke die Beachtung aller Kunstfreunde, insofern darin zu dem Abonnement auf eine Sammlung von ca. 139 Blättern nach den schönsten Originalen unserer durchaus noch nicht ihrer Bedeutung nach hinlänglich gewürdigten Berliner Gaglerje eingeladen wird. Bei dem Rufe, den sich die Photographische Gesellschaft durch ö unretouchirte Repro⸗ duktionen nach den Originalgemälden der bedeutendsten europäischen Galerien in den Kreisen der Kunstliebhaber aller Länder erworben hat, darf man (wie die bisher publizirten Blätter auch schon bewei⸗ sen) ein Prachtwerk ersten Ranges erwarten. Die weiter verzeichne⸗ len Publikationen der vorzüglichsten Werke der Dresdner Galerie, der Uffizien und des Palazzo Pitti in Florenz, der National Galerie zu London und des Louvre in Paris (direkt nach den Originalen) haben, wie schon bemerkt, im In! und Auslande volle Anerkennung gefunden. In der vorhergehenden Abtheilung des Katalogs sind ferner in Gestalt von Sammelwerken die photographis 1 Vervielfältigungen der Kunstschätze des Königlichen Kupferstichkabinets: die Sammlungen von Rembrandt⸗ schen Radirungen (176) von Dürerschen Zeichnungen, Kupferstichen und Holzschnitten (nach den Originalen), ferner die Kollektionen aus der Nationalgalerie re. aufe filn, deren Preise gegenüber den früher üblichen , . tionen als sehr mäßig zu bezeichnen sind. Unter der Rubrik „Verschiedenes“ endlich finden sich Ansichten von Berlin, Skulpturen aus den Berliner Museen, A. v. Wernerg Fries zur Sieges säule u. v. a. notirt. Der umfangreiche Katalog ist sehr elegant ausgeftattet und enthält auf reich ornamentirten itel blättern zu den . vier vorzüglich ausgeführte Phote⸗ graphien in Vistten karten. Format als Proben. ;

Christignia, 9. Juli. Die norwegische Expeditien nach dem Atlantischen Ocean, welche mit dem Dampfer „Vöringen“ am 15. Juni Bergen verließ, ist laut hier eingegan genem Telegramme gestern in Hammerfest eingetroffen. Die er⸗ zielten , werden als befriedigend bezeichnet. Die Grenze zwischen dem warmen Golfstrome und dem Polarstrome ist sehr genau festgestellt worden. Professor Nordenskjöld weilt gegen wärtig in hiesiger Stadt auf dem Wege nach Tromsoe, wo er sich an Bord des ere ile gerne Vega“ begeben wird.

Gewerbe und Sandel. 31. März 1878 beendete eschäft e a

das Gebirge getrieben habe. Die Depesche fügt hinzu, daß

Das am 31 5 G*PS . 8 52 fabrik Körbis dorf, Attienge sellschaft,