1878 / 168 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Jul 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Samillen Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marie Krönig mit Hrn. Premier- Lieutenant Eltze (Bielefeld) Frl. Agnes Beker mit Freiherrn Alfred Grote (Gr. Pomeiske in Pommern Kollenz).

Verehelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant Graf von Andlaw mit Freiin Zorn von Bulach (Osthausen

im Elsaß). Geboren; Ein Sohn: Hrn. Kreiephysikus Dr. Haack (Trarbach a. D. Mosel) Hrn. Haupt mann v. Burghof (Celle). Eine Tochter: 6 Landrath v. Brünneck (Hof Rosenberg i. estpr). Hrn. Dr. Hagedorn (Magdeburg). rn. Premier Lieutenant Ferno (Berlin). Hrn. auptmann Freiherr v. Funck (Wrietzen). Gestorben;: Hr. 1 Franz Au njust Reitzenstein (Annaburg, Reg⸗⸗Bez. Merse⸗ Hr. Major a. D. Eugen Hencke (Bad

burg.) Hr. Kaufmann Wilhelm Riebe

Wildungen). (Regenwalde).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Der Strafgefangene (Maurer- geselle) Pin Groß aut . hat sich heute aus dem hiesigen Gefängnisse geflüchtet. Es wird f auf die Wiederverhaftung dieses höchst ge⸗ ährlichen Verbrechers alle Sorge zu verwenden und ihn ev. uns stark gefesselt zurück zu liefern. Signalement. I) Familiennamen: Groß. 2) Vor⸗ namen: Joseph. 3) Geburtsort: Heilsberg. ) Re⸗ ligion: katholisch. 5) Alter: 34 Jahre. 9 Größe: 5 Fuß 5 Zoll. 7) Haare: blond. 8) Stirn: frei. 9) Augenbrauen: blond. 10) Augen; grau, Blick tückisch. 1) Nase; stumpf. 12) Mund: gewöhn⸗ lich, 13) Bart: Schnurrbart. 1 Zähne: voll⸗ Ehlig 156) Kinn: rund. 16 Gesichts bildung: oval. 17) Gesichtsfarbe: bleich. 1 estalt: untersetzt. 19) Sprache: deutsch, 20) 6 Kennzeichen: Narbe an der linken Seite der Nase, Ringfinger der linken . gekrümmt. Bekleidung: 1) I graue Tuchjacke, ) 1 Paar graue Tuchhosen, 3) 1 graue Tuchweste, 4) 1 graue Tuchmütze, 5) 1 weiß leine⸗ nes Hemde, gestempelt C. G. Er. H,, 6) 1 Paar braun haumwollene Secken, 7) 1 lau und weiß gewürfeltes Halstuch. Pr. Solland, den 16. Juni 1878. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Subhastationen, Vorladungen, Auf⸗ gebote u. dergl.

Bekanntmachung des Versteigerungs⸗Termins.

Nothwendiger Verkauf.

Das im Fraustädter Kreise belegene

Gut Garzyn

mit dem Vorwerk Węegorzeino, dessen eingetrg⸗ gener Eigenthümer Sigismund v. Szoldrskt ist, welches als Gesammtmaß der der Grundsteuer unterliegenden Flächen 576 ha 72 a 790 qm mit einem Reinertrag von 1106,20 Thalern, außerdem aber 20 ha 20 a 69 4m zur Grundsteuer nicht ver⸗ anlagte Flächen enthält und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerthe von 468 M ver⸗ anlagt ist, soll Zwecks Zwangsvollstreckun

am 17. Ottober 1878, Vormittags fo Uhr, an der Gerichtsstelle hierselbst (Zimmer Nr. 15) in nothwendiger Subhastation verfteigert werden. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, sonstige das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen und etwaige befon. dere Kaufbedingungen können in unserm Bureau III. ,. werden.

e , welche Eigenthums⸗ oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Britte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ ie. dieselben zur Vermeidung der Präkluston pätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll im Termin

am 19. Oktober 1878, Mittags 12 Uhr, an selbiger Stelle verkündet werden. Lissa, den 14. Juni 1878. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

13030 Oeffentliche Vorladung.

Der Oekonom Johannes Heinrich Mandel, geboren den 12. Seytember 1835, Sohn des der⸗ zeitigen Rittergutsbesitzers Heinrich Julius Mandel zu Wiersewitz, Kreis Guhrau, hat 1864 seinen damaligen Aufenthaltsort Neudorf, Commende bei Breslau, verlassen und zuletzt 1865 aus Blumenau, in der Brasilischen Provinz Santa Catharina, Nachricht gegeben.

Es ist seine Todeserklärung beantragt. Der selbe, sowie seine unbekannten Erben und Erbneh— mer werden deshalb hierdurch aufgefordert, sich bis spätestens in dem auf den

18. Januar 1879, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Kuhn, in unserem Parteizimmer 2 anberaumten Termine schriftlich

öh) 2]

oder persönlich zu melden, widrigenfalls w,

nannte Johannes Heinrich Mandel für todt er⸗ klärt, die unbekannten Erben desselben aber mit ihren Ansprüchen an seinen Nachlaß ausgeschloffen und der Nachlaß den sich legitimirenden Erben oder . Königlichen Fiskus ausgeantwortet werden

rd.

Breslau, den 18. März 1878.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Giersberg.

3528] Bekanntmachung. Der Tischlergeselle Friedrich Wilhelm Witzig, eboren am 2. Mai 1817, Sohn des Rathsdieners . riedrich Witzig zu Marienburg, hat im ahre 1833 oder 1854 seinen bisherigen Wohnort Marienburg verlassen, ohne seitdem eine Nachricht von sich . zu haben. Von seiner Schwester Auguste Barbara Witzig ist deshalb eine Provo⸗ kation auf Todezerklärung ausgebracht worden. Der 1 Wilhelm Witzig und seine unbekannten rben und Erbnehmer werden dem emäß aufgefor⸗ dert, sich an hiesiger Gerichtsstelle spätesten meu findern Troll, . 1 og n, 19. Wilhel einzufinden, rigenfa er Friedri ilhelm Witzig . todt erklärt werden wird. ; arienburg, den 20. n. 1878.

Des Ba ten fried Schmidt Ehefrau e, . . hemann

von Bockenheim klagt: ihr abe Februar 1874 sie böslich verlassen und begehrt Scheidun unter Erklärung des Verklagten als schuldigen Thei Dieser hat bis

19. Seytbr. d. 8 Varmittags 10 Uhr, sich zu erklären, bei Meidung der Aus schließung von Einreden.

Hanau, den 24 Juni 1878.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Müller.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

Ibl69] Bekanntmachung.

Die Lieferung der Viktualien⸗, Fourage⸗ und Bivouaks ⸗Bedürfnisse für die an der diesjährigen . bei Marienwerder theil⸗ nehmenden Truppen soll im Wege der öffentlichen Submission, eventl. mit darauf folgender Lizitation, vergeben werden, zu welchem Behuse Termin auf den 24. Juli er., Vormittags 10 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Intendantur an⸗ beraumt ist.

Unternehmungelustige werden zur Betheiligung an diesem Termin mit dem Bemerken aufgefordert, daß die versiegelten Submissions⸗Offerten mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung des Ver⸗ , , g, .. für die an der dies⸗ jährigen Kavallerie Divistons⸗ Uebung theilnehmenden Truppen“ versehen, bis zu dem genannten Zeitpunkte portofrei hierher einzureichen sind und die Lieferungs⸗ bedingungen vom 15. d. Mts. ab bei uns sowie dem hiesigen und dem Proviant⸗Amt in Danzig, dem Landraths⸗Amt in Rosenberg und den Magisträten zu Marienwerder und Riesenburg eingesehen wer⸗ den können. Königsberg, den 8. Juli 1878. Königliche Intendautur J. Armee⸗Corps.

6322 öniglich NRiederschlesisch⸗Märkische Eisenba hn. Für den Bau eines Wohngebäudes auf Bahnh of Reisicht sollen a. die Maurer⸗, arbeiten, b. die Steinmetzarbeiten, . die Lieferung von 165 mille Ziegelsteinen, d. die Lieferung von 150 ebm Fundament⸗ steinen verdungen werden. Zur Eröffnung der Offerten ist Termin auf Sonnabend, den 27. Juli 1878, . Vormittags 10 Ühr, im Bureau der Bau⸗Inspektion hier anberaumt, wo auch Bedingungen und Zeichnung zur Einsicht ausliegen und Formulare zu Submissions⸗Offerten gegen Erstattung der Schreibgebühren bis zum 24. d. Mts. bezogen werden können. Sommerfeld, den 16 Juli 1878. Die Bau⸗Inspektion.

lönss! Hannobersche Staatshahn.

Die Anstreicherarbeiten zu einem polygonalen Lokomotivschuppen von 20 Ständen auf Bahnhof Osnabrück soll im Wege der Submission im Bu⸗ reau des Unterzeichneten, Staats bahnhoftgebäude, Donn erstag, den 1 d. J., Bormittags

r,

Zimmer⸗ und Schmiede⸗

vergeben werden.

Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit entsprechender Aufschrift einzureichen. Bedingun⸗ gen ꝛc. können im vorbenannten Bureau eingesehen oder gegen Einsendung von 1 6 bezogen werden.

LsSnabriück, den 15. Juli 1878.

Der Baumeister. Haeseler.

6341 Bekanntmachung.

Die auf der Strecke der Main⸗Weser⸗Bahn von Cassel bis Frankfurt a. M. im I. Quartal des Etats iahres 1878779 gefundenen und nicht rekla⸗ mirten Gegenstände, als:

2 seid; und 17 baumwoll. Regen⸗sowie 3 Sonnen⸗ und ?? Damenschirme, 4 Rohr- und 20 gewöhnl. Stöcke, 5 weiße und 4 bunte Sacktücher, 5 seid., 8 Tuch und 5 Militärmüßen, 2 Körbe, 1 Porte⸗ monnaie mit 13 8 und 1 mit 48 5.1 Ballen

mit 8 Bilderbogen, 3z Schreibhefte, 2 Bücher, 3 woll. Halstücher, 1 Hutschachtel mit 6. 5 Jil, 3 Stroh⸗ und 1 Kinderhütchen, 1 Kasten, 1 Sieb, 1 Streichholzbüchse, 1 Pack leere Säcke und 1 Sack mit 1 Kaffeekessel, 1 Brille, 1 Fächer, 1 Damenjacke, 1 Milchkanne, 5 Paar Handschuhe, 1. Stahlkette, 3 Thür⸗ und 1 Uhr⸗ schlüssel, 2 Pinsel, 1 Hose, 1 Rock, 3 leinene und 1 woll, Hemd, 1 Cigarrenspitze (Weichsel) 1 lange Peitsche mit weißem Stab, 1 Topf mit blauer Farbe, 1 Ofentheil, 2 Pantoffeln, 1. Tabakspfeife, 1 Notizbuch, Kissen, 1 tür⸗ kische Mütze, 1 Päckchen Leinen, 1 Rasirmesser, 1 Nachthaube, 2 Manschetten, 2 Ohrringe, 3 Stückchen Eichenholz, 1 Cigarrenetui, 1 Leder⸗ ranzen mit Stock, 1 Pfeifenrohr, 8 Blech— geschirre, 2 Päckchen, enth. Div., 1 Pfeifenkopf mit und 1 ohne Deckel, i Damen⸗Regenmantel mit 3 Paar Schuhen und 1 gelbes Schloß, können innerhalb Jahresfrist bei ordnungsmäßiger Legitimation von den resp. Eigenthümern bei der unterzeichneten Stelle in Empfang genommen werden. Cassel, am 17. Jult 1878. Betriebsmaterialien Verwaltung der Main ⸗Weser Bahn. (aà0to. 138/7)

. Submission.

Die zu dem Neubau einer Kaserne für die 5. Es⸗ cadron n en Kürassier⸗Regiments Nr. 4 erforderlichen Erd⸗, Maurer, Stein hauer⸗ Zimmer⸗, flaster ., Schlosser, Klempuer⸗ und Asphaltirungzz⸗

Tuch, 1 Taschenmesser, 2 Reisetaschen, 1 Rolle

Ganzen in öffentlicher Submission vergeben werden. Kostenanschläge, Bedingungen ꝛc. können in dem unterzeichneten Büregu biß zu genanntem Termine eingesehen, sowie auch Abschriften der letzteren gegen 6 der Kopialien (3,5 A6) von dort bezogen werden. . Versiegelte und mit der Aufschrift: Offerte auf Arbeiten und Lieferungen zum eubau einer sürasster⸗Kaserne“ versehene Offerten, sind bis zum genannten Termine im Bureau der unterzeichneten Garnison⸗Verwaltung portofrei einzureichen, woselbst dieselben in Gegen⸗ wart der etwa persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden. Piünster, den 10. Juli 187. Königliche Gärnison⸗Verwaltung.

VBerloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

In dem am 17. d. Mts. zur Ausloosung von Schuldverschreibungen der mit der hiesigen Provinzial⸗Rentenbank vereinigten Eichsfeld⸗ schen Tilgungskasse für das Halbjahr, 1. Juli bis ultimo Dezember 1878, hierselbst abgehaltenen Termine sind folgende Schuldverschreibungen aut⸗ geloost worden: 1) von Litt. A. A3 34 7. a. zu 1500 MS (500 Thlr.) Nr. 261 282 294 425 615. b. zu 600 S (200 Thlr.) Nr. 441. c zu 150 4 (60 Thlr.) Nr. 631 683. 2) von Hitt. 1. 4 0s9. a. zu 1500 ƽ (5090 Thlr.) Nr. 207 710 722 1389 1566 1696 2006 2162 2272 2295 2299 2509 3121 3135 3214 4118. b. zu 1200 υσ (4090 Thlr.) Nr. 2042. c. zu 300 MS (10090 Thlr.) Nr. 1241 1700 1751 1890 2355 2619 2769 3527 3527 4038 4104 4205. d. zu 150 ƶς (50 Thlr.) Nr. 413 1058 1308 2965 3928. e. zu 75 M (25 Thlr.) Nr. 646 2224 4140. Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 2. Januar 1879 ab je nach der Wahl der Interessenten entweder 1) durch die Kasse der unterzeichneten Rentenbank, Domplatz Nr. 4 hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 sofort gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Schuld⸗ verschreibungen im courgfähigen Zustande, oder 2) durch die Königliche Kreiskasse zu Heiligenstadt binnen 19 Tagen nach der an dieselbe im cours⸗ fähigen Zustande bewirkten Uebergabe der Schuld⸗ verschreibungen, gegen Rückgabe der von der Kreiskasse darüber einstweilen auszustellenden Em⸗ pfangsbescheinigung. Ueber den gezahlten Geld⸗ betrag ist außerdem von dem Präsentanten der Schuldverschreibung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare Quittung zu leisten. Mit dem 1. Januar 1879 hört die weitere Verzinsung der gedachten Schuldverschreibungen auf; daher müssen mit diesen zugleich die zugehörigen Coupons Ser. 1X. Nr. 2, 3 u. 4 mit Talon un⸗ entgeltlich zurückgeliefert werden, widrigenfalls für jeden fehlenden Coupon der Betrag desselben vom Kapitale zurückbehalten wird. Indem wir die In⸗ haber der ausgeloosten Schuldverschreibungen höer⸗ durch auffordern, vom 2. Januar 1879 ab die 6. lung unter den vorerwähnten Modalitäten in Em— pfang zu nehmen, bemerken wir, daß die betreffen⸗ den beiden Kassen sich auf eine Uebersendung des Geldbetrages an Privatpersonzn mit der Post nicht einlassen dürfen. Zugleich fordern wir die Inhaber folgender, in früheren Terminen aus— geloosten, aber noch nicht realisirten Schuldver⸗ schreibungen, und zwar von folgenden Ausloosungs⸗ terminen: a. 1. Juli 1866 à 400. Nr. 4139 zu 300 υ (100 Thlr.), b. 1. Januar 1875 à 40. Nr. 3442 zu 1500 MS (500 Thlr.), . 1. Juli 1875 ä 40so. Nr. 3410 zu 75 M (25 Thlr.), d. 1. Juli 1856 36 co. Nr. 18918 zu 156 „S (565 Thir), e. 1. Juli 1877 à 40so. Nr. 3197 zu 1506 0 (600 Thlr), Nr. 1474 zu 300 M (100 Thlr), Nr. 3727 zu 150 M (50 Thlr.), f. 1. Januar 1875 à 346o0sg. Nr. 6 zu 1500 S (500 Thlr.), à 40. Nr. 3021 zu 150 6 (650 Thlr., hierdurch auf, die⸗ selben bei unserer Rentenbankkasse hierselbst oder bei der Kreiskasse in Heiligenstadt zur Zahlung des Betrages zu präsentiren. Endlich bemerken wir, daß die Aufforderung am Schlusse unserer Bekannt⸗ machung vom 18. Mai 1877 in Betreff der als ab⸗ anden gekommen angemeldeten Eichsfeldschen

chuldverschreibung Litt. B. Nr. 1935 über 150 . (50 Thlr.) durch Wiedererlangung der Letzteren er⸗ ledigt ist. Magdeburg, den 18. Mai 1878. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinzen Sachsen und Hannover.

In dem am 17. d. Mts. zur Ausloosung do, Nentenbriefen der Proninzen Sachsen und . für das laufende Halbjahr, 1. April is nltim! September 1878, in Gemäßheit des Rentenbank-⸗Gesetzes vom 2. März 1860 abgehal⸗ tenen Termine sind folgende Rentenbriefe ausgelvost worden: J. Rentenbrlefe der Provinz Sachsen. I) Litt. A. a 300 ν (1009 Thlr. 76 Stück, näm⸗ lich: Nr. 169 213 236 290 398 498 1084 1293 1528 1602 2242 2341 2419 2452 2503 2629 2834 2851 2865 2870 3059 3104 3110 3201 3282 3468 3484 3632 3681 3956 4302 4388 4440 4498 4582 4711 50409 5203 5297 5489 5315 5821 5912 6622 6194 6221 6297 6696 6722 6851 6885 7028 7139 7152 7541 7581 7765 8028 8086 8185 8215 8280 S334 8382 8475 S676 S902 g363 gs27 892 9997 10, 076 109401 10, 28 19,754 11,009. 2) Litt. B. à 1500 0 Go Thlr.) 22 Stück, nämlich: Nr. 81 367 393 688 S560 879 9560 1108 1762 1800 1963 2084 2135 2195. 2346 2379 2385 2425 2467 2574 2717 2733. 3) Litt. C. à 3090 M (100 Thlr.) 103 Stück, näm⸗ lich: Nr 45 577 839 991 ii 1115 1173 1357 1364 1367 1515 1744 1830 1898 2135 2301 2722 2910 3069 3090 3114 3657 3818 3866 3882 4088 4123 4280 4371 4406 4644 4821 4993 5069 5393 5565 56579 5682 5885 6026 6132 6422 6506 6521 6692 68190 6881 6995 7027 7206 7215 7306 7505 I565 7647 7896 7985 7987 8544 8671 8733 8749 8814 9078 9229 g294 9g544 9659 9674 9892 9902 9942 9988 19.010 10085 19383 10404 10,591 10571 10,760 107761 10783 10,784 11,046 1 M8 115303 11735 11,8691 1216, 12277 12.371 12637 12797 12945 12,947 13,400 13, 439 13,610 13,897 13, 933 13,975 14, 154 14,249. 9 Litt. D. d 75 s (25 Thlr.) 89 Stück, nämlich:

r. 121 143 277 342 437 5833 1198 1223 1312 1343 1349 1373 1463 1492 1495 1590 1598 1689

rbeiten und Maurermaterialien erel. Steine, ver⸗ anschlagt zu 53 905,54 M, sollen 8 dem am 24. Juli er., Vormittags 10 Uhr, im Bureau der

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

2290 2206 2457 27743 2838 2995 3058 3137 3253 3367 3611 3614 3806 3812 3938 3951 3991 3992

unterzeichneten Verwaltung anstehenden Termine 4513 060 46097 4581 4595 4449 4537 1584 4721 eniweder nach Arbeitzweigen getrennt oder im zl 434 5160 5365ß 5382 5448 5774 5819 6272 Damen Dienstags und Freitags Vorm. (26a ll)

8293 6359 86375 6447 6464 6585 6612 6618 6991 069 7JI25 7188 is 7786 7809, 7963 8248 8302 S522 S526 8587 8752 S756 8773 8860 8866 8975

II. Rentenbriefe der rern San nover. I) Litt. A. à 3000 M (10090 Thlr 2 Stück, näm- lich; Rr. 14 34 2) Litt. B. a 1500 0 50 Thlr.) 1 Stück, nämlich: Nr. 180. 3) ILitt. G. 1 300 S6 (1099 Thlr.) 3 Stück, nämlich: Nr. 166 290 S866. itt. E. A2 30 S (10 Thlr.) 3 Stück, nämlich: Nr. 516 517 558. Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 19. September 1878 ab durch die Kasse der unter⸗ zeichneten Rentenbank, Domplatz Nr. 4, hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Rentenbriefe in coursfähigem Zustande und Quittungzsleistung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden For⸗ mulare. Auswärts wohnenden Inhabern der vor⸗ stehend aufgeführten, ausgeloosten Rentenbriefe ist auch bis auf Weiteres gestattet, dieselben mit der Post an unsere Rentenbankkasse einzusenden und die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers unter Beifügung einer in nachstehender Form ausgestellten Quittung zu beantragen. Quittung. Die Valuta der nach⸗ stehend verzeichneten ausgeloosten Rentenbriefa der Provinz nämlich: 1 Litt. Nr.... à . .. Mark Kapital, 2. ꝛc. mit zusammen .. (buchstãblich) . Mark von der König⸗

empfangen zu haben, bescheinigt durch diese Quittung m ,, 18

Verzinsung der gedachten Rentenbriefe auf, daher müssen mit diesen die dazu gehörigen Zinscoupons und jwar; Ser. II. Nr. 9 bis 16 zu den Sachsi⸗ schen Rentenbriefen nebst Talon, Ser. II. Nr. 2 bis 16 zu den Hannöverschen Rentenbriefen nebst Talon unentgeltlich abgeliefert wer- den, widrigenfalls für fehlende Coupons der Betrag derselben vom Kapital zurückbehalten wird. Die Inhaber der ausgeloosten Rentenbriefe fordern wir hierdurch auf, vom 19. September 1878 ab die Zahlung unter den vorerwähnten Modalitä- ten rechtzeitig in Empfang zu nehmen. Zugleich werden die Inhaber folgender, bereits in früheren Terminen ausgelooster Rentenbriefe Litt. A. bis E., welche bisher noch nicht realisirt sind, nämlich: L. Rentenbriefe der Provinz Sachsen: a. pro 1. April 1869: Litt. D. Nr. 70533. b,. pro 1. April 1871: Litt. D. Nr. 6263. c. pro 1. Oktober 1871: Litt. D. Nr. 4275. d. pro 1. April 1875: Litt. B. Nr. 1140. Litt. C. Nr. 3280 5968 9473. Litt. D. Nr. 691 891 1658 2802 7638 8524. e. pro 1. Ok⸗ tober 1875: Litt. B. Nr. 662 1526. Litt. C. Nr. 1654 1915 7313 9888. Litt. D. Nr. 2423 4276 4397 4678 4983 5640 7206 8040 8497. f. pro 1. April 1876: Litt. A. Nr. 2184 7840 8485. Litt. B. Nr. 2277. Litt. G. Nr. 2269 4164 4305 4559 4674 5372 5512 6371 6638 7301 8567 8892 9068 9080 9771 9832. Litt. D. Nr. 523 1230 3555 6471 6676 7400 9406 9503 9648 9660 9766. g. pro 1. Oktober 1876: Litt. A. Nr. 1150 3256 6554 7889 7893 8751. Litt. B. Nr. 480 1455 2288. Litt. C. Nr. 125 371 657 1028 2806 8566 9143 10,134 11,295 11,369. Litt. D. Nr. 786 1192 3506 4860 5249 5491 6407 6457 6860 6912 7119 7460 7854 7986 8068 83097 9188 g243 10 022 10,220. h. pro 1. April 1877: Litt. A. Nr. 4601 5337 5802 7246 8795. Litt. B. Nr. 110 10001717. Litt. G. Nr. 218 871 963 1145 1334 2322 3714 4487 6687 7889 7961 8976 10284 11,096 11,347 11,524 12,334. Litt. D. Nr. 2735 2885 4199 4437 7072 7382 7658 8730 8782 9162 9225 9310 9483 9749 10,472 10,607 19,738. i. pro 1. Oktober 1877: Litt. A. Nr. 5270 8396 9559. Litt. B. Nr. 1143 1669 2009 2156 2174. Litt. G. Nr. 4520 6848 7945 807? 8591 8891 9168 9738 9766 10038 10,275 10,534 19,792 11,0989 11,345 11,523 11,650 11,879 12,0980 12,688 12,730 12.919. itt. D. Nr. 147 715 1143 1281 4341 5426 6046 6677 7285 7787 7821 8308 8327 8949 9985 10,424 11,299 115411. Kk. pro 1. April 1878: Litt. A. Nr. 47 450 1514 2630 3186 5351 5582 6190 6275 6280 6548 6859 7164 7881 7996 10,667. Litt. B. Nr. 267 1636 2027 2193. itt. G. Nr. 36 165 521 557 679 2941 2946 3342 3668 4320 6045 6543 7308 9609 9854 9958 10,128 104412 10,599 10,592, 10.838 10,844 11,373 11,580 14,0909. Litt. D. Nr. 154 196 937 1382 1488 2772 2922 3702 3976 4149 4150 5113 5428 5503 5685 6330 6637 7540 7548 7698 7988 8328 8477 8653 8747 9682. II. Rentenbriefe der Provinz Hannover. a. pro 1. Oktober 1874: Litt. C. r. 140. Litt. E. Nr. 22 46. hb. pro 1. Oktober 1875: Litt. C. Nr. 68. Litt. E. Nr. 52 64. C. pro 1. April 1876: Litt. E. Nr. 81. d. pro 1. Oktober 1876: Litt. D. Nr. 143. Litt. B. Nr. 36. e. pro 1. April 1877: Litt. B. Nr. 143. f. pro 1. Ok⸗ tober 1877: Litt. D. Nr. 172. Litt. B. Nr. 308. g. pro 1. April 1878: Litt. D. Nr. 133 337 517. itt. E. Nr. 58 407 477 485 hierdurch erinnert, dieselben unserer Kasse zur Zahlung des Betrages zu präsentiren. Endlich machen wir dar⸗ auf aufmerksam, daß die Nummern aller gekün⸗ digten resp. noch ö,, Rentenbriefe durch die Seitens der Redaktion des Deutschen Reichz⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers in Berlin herausgegebene Allgemeine Verloosungs⸗ Tabelle ö. im Mai als auch im November jeden Jahres veröffentlicht werden und daß das be⸗ treffende Stück dieser Tabelle bei der gedachten Redaktion zum Preise von 25 8 bezogen werden kann. Magdeburg, den 18. Mai 1878. König⸗ liche Direktion der Rentenbank für die Pro⸗ vinzen Sachsen und Hannoner.

Verschiedene Bekanntut ach ungen.

6273

Die Realschule J. Ordnung in Cassel, bei welcher der Normaletat durchgeführt ist, sucht einen wissenschaftlichen Hülfslehrer, welcher die kaCultas docendi in Mathematik und Naturwissenschaft be⸗ sitzt. Antritt des Dienstes 1. Oktober 1878; Ge⸗— halt von 1500 Mark an.

Cassel, am 11. Juli 1878. Das Curatorium der Realschule L. Ordnung.

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3328 23345 9538 8584 10293 10,381 123586 12.984.

lichen Rentenbankkasse in Magdeburg baar und richtig

N. N. Mit dem 1. Oktober 1878 hört die weilere

Dentscher Reichs Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats Anzeiger.

Aas Ahonnement heträgt 4 M 650 8 für das Nierteljahr. Insertions preis für den Raum einer Aruckzeile 30 3 *

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882 5 2 für Gerlin anßer den Host-Anstalten auch die Epe

dition: 8. Wilhelmstr. Nr. 32.

*

M HGS.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Militär⸗Oberpfarrer Wilhelmi in Stettin den Charakter als Konsistorial⸗Rath; dem Gewerbegerichts⸗Sekretär Johann Peter Saur zu Elberfeld den Charakter als Kanzlei⸗Rath; und dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. med. Danneil zu Calbe

a. / Milde den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

An der Nealschule zu Bromberg ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Kiehl zum Oberlehrer genehmigt worden.

Am französischen Gymnasium zu Berlin ist der bisherige . Lehrer Dr. Friese zum Oberlehrer befördert worden.

Der praktische Arzt 2c. Dr. ö aus Stettin ist mit Anweisung des Wohnsitzes in Danzig zum Kreis-Wundarzt des Landkreises Danzig ernannt worden.

Ministeri um für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bei der Westfälischen Eisenbahn angestellte Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Gustav Hahn ist in gleicher Amts⸗ eigenschaft von Northeim nach Uslar versetzt worden.

Die Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn ist mit der Anfertigung genereller Vorarbeiten für eine Eisenbahn minderer Ordnung von Hirschberg über Erdmannsdorf nach Schmiedeberg nebst einer Abzweigung von Erdmannsdorf über Arnsdorf bis in die Jie; von Krummhübel beauftragt worden.

In der heutigen Handelsregister⸗ Beilage wird Nr. 29 der Zeichen register⸗Bekanntmachungen veröffen: licht.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 19. Juli. Ihre Majestät die Kaiserin-Königin besuchte heute mit den anwesenden Mit⸗ 6 der Königlichen Familie das Mausoleum in Charlotten⸗

urg.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin kamen gestern Nachmittag um 4 Uhr von Potsdam nach Berlin und be⸗ 16 Sich in das Palais zu Sr. Majestät dem Kaiser und

önig.

Ihre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin kehrte Abends um TJ Uhr 3. Potsdam zurück.

Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz empfing Abends den Ober⸗Regierungs⸗Rath von Neefe, sowie demnächst den . Fürsten von Hohenlohe, und übernachtete im hiesigen Palais. Heute Vormittag nahm Höchstderselbe die Vorträge des Staats⸗Ministers Falk und des Civil⸗KLabinets, sowie die Meldungen des General-Feldmarschalls Freiherrn von Man⸗ teuffel und anderer Offiziere entgegen.

Die Kommission für die Tabaksen gquste ist gestern zu ihrer ersten Sitzung im Reichskanzler⸗Amt zusammen⸗ getreten. Dieselbe besteht aus den Herren; Kaiserlicher Ge⸗ neral⸗Direktor der Zölle und indirekten Steuern zu Straß⸗ burg, Fabricius, als Vorsitzender; Kaiserlicher Geheimer Re⸗ gierungs⸗Rath und vortragender Rath im Reichslanzler⸗Amt Burchard; Königlich preußischer h ,. Ober⸗Finanz⸗Rat und vortragender Rath im Königlich preußischen , Ministerium, Schomer; Königlich bayerischer Sber⸗Rechnungs⸗ Rath Felser aus München; Königlich sächsischer Finanz-Rath Schultz aus Dresden; Königlich württembergischer Gber⸗Steuer⸗ Rath von Moser aus Stuttgart; Großherzoglich badischer Finanz⸗Rath Scherer aus Karlsruhe; Vize růsident der Han⸗ delskammer in Bremen, ö Fabrikbesitzer Schöpplen⸗ berg aus Berlin; Buͤrgermeister hr. Groß aus Ca n. und Dr. Karl Diffens aus Mannheim.

Laut Bekanntmachung des Trinity House zu London vom 26. v. Mts. werden im Laufe des Herbstes dieses Jahres die von der Nebelsignalstation auf Helgoland bei nebeligem Wetter gegebenen Signale eine Abänderung derart erfahren, daß nicht e,. wie bisher alle fünfzehn Minuten ein init Schießbaumwolle geladener n,, gelöst wer⸗ den, sondern daß alle . Minuten eine Rakete gufsteigen wird, welche in einer Höhe von ungefähr 180 m mit lautem Knall explodirt.

Berlin, Freitag,

Bayern. München, 18. Juli. (BW. T. B.). Der Landtag ist heute durch eme Botschaft des Königs bis auf Weiteres vertagt worden.

21 Oesterreich⸗ Ungarn. Bien, 19. Juli. (W. T. B.) Die heutigen Morgenbläßtter melden, daß sowohl in Wien wie in Konstantinopel die Verhandlungen wegen der Okkupation Bosniens fortdauern, daß aber bis jetzt noch kein Termin für den Einmarsch der österreichischen Truppen festgesetzt worden sei. Indessen sei der Pforte erklärt worden, daß über einen bestimmten min hinaus ein weiterer Auf⸗

schub der Okkupation unzulässig wäre. Schweiz. Bern, 17. uli. (N. Zürch. tg) Die

ĩ Gotthardkommission des Ständer hs g ihre Vorberathung schließen. re 64 lüsse, falls solche ge⸗ faßt werden, werden nur provisorische sein, da der National⸗

rath die Priorität besitzt.

Großbritannien und Irland. London, 17. Juli. . Corr.) Ein soeben ausgegebenes Heft Turkey Nr. 38“ 2 den Berliner Vertrag und folgende Depesche: er Marquis of Sallßbury an J. Maj. Ober⸗Staats⸗ sekretär (eingegangen am 15. Julij. . . Berlin, 13. Juli 1878.

„Mein Herr! .

Ich habe die Ehre, eine Abschrift des Vertrages beizulegen, der heute zu Berlin von den sieben Signatarmächten des Pariser Ver⸗ trags unterzeichnet ward. ; ö .

Der Vertrag ist von ungewöhnlicher 2 und geht vollständig auf die verschiedenen durch den Vertrag von San Stefano erhobenen Fragen ein, soweit sie die Bestimmungen des Pariser Vertrags be⸗ treffen. Die im Prälimiagrvertrage gemachten Veränderungen sind sehr groß und erstrecken sich t menteg. Ihre allgemeine Wirkung ist die gewesen, un ker schuldiger Sicherheit guter Regierung dem Reiche des Sultans ein sehr . Gebiet zurückzugeben, und sie wirken in fiefgreifender Weise dahin, die Stetigkeit und Unabhängigkeit seines Reiches vor äußerem An⸗

riff zu sichern. Für alle durch den Vertrag betroffenen Gebiete sind Herm en getroffen worden, die gänzliche Gleichheit aller Reli⸗ gionen vor ö Geseßze zu sichern. . .

Die vom Berliner Kongresse sanktionirte Politik fällt im All⸗ emeinen mit derjenigen jusammen, die Ihrer Majestät Regierung 69 Veröffentlichung des Vertrags von San Stefano aufgestellt hat; und die in dem Rundschreiben vom J. April angezeigt ward, Es ist die Behauptung aufgestellt und beständig wiederholt worden, besonders auf dem Kontinente, daß die in jener Depesche vorgebrachten Anschgu⸗ ungen durch das spätere Verfahren der Regierung Ihrer Majestät 2 worden seien. Um der Fortdauer einer solchen irrthümlichen Auffaffung entgegenzutreten, mag es gut sein, im Einzelnen darzulegen, in wie weit die Entscheidungen, denen Ihrer Majestät Regierung auf 26 . Kongresse zugestimmt hat, der Sprache des Rund⸗

reibens entsprechen.

ö Der ö Inhalt des Rundschreibens, es seien die Artikel des Präliminarvertrags als eine Abweichung vom Paxiser Vertrage vom Kongresse als ein Ganzes zu diskutiren, ist, wie kaum zu sagen nothwendig, sowohl theoretisch als praktisch in der denkbar weitesten Uusdehnung zugegeben worden. Von den im Rundschreiben an dem Vertrage von San Stefano gemachten einzelnen . ist die erste und wichtigste in den folgenden Ausdrücken abgefaßt.

(Folgen die bekannten Einwendungen gegen die Gründung eines unter ruffischem Einflusse stehenden, eine griechische Bevölkerung ver⸗ schlingenden, Häfen am Schwarzen Meere und am Aegäischen be⸗ sitzenden großen Slavenstaates Bulgarien.)

Man wird sehen, daß alle diese Einwendungen durch den Berliner Vertrag gehoben worden sind. Derselbe hat die Lage des umfassen- den Gebietes, dem im Vertrage von San Stefano der Name Bul garien gegeben worden, gründlich verändert. Nahezu zwei Drittel desselben sind der direkten politischen und militärischen Herrschaft des Sultans zurückgegeben worden, und in diese Zurückgabe sind Thracien und Macedonien eingeschlossen, in denen die griechi⸗ schen Völkerschaften, die durch jenes Instrument betroffen werden, beinahe auszschließlich zu finden sind. Bulgarien. all⸗

emein gesprochen, ist jetzt auf die Flußgrenze der Donau ker kl und hat folglich nicht nur aufgehört, einen Hafen am Archlpelaguß zu besitzen, fondern ist um mehr als hundert Meilen von der achbarschaft jenes Meeres entfernt. Am Schwarzen Meere ist der wichtige Hafen Bourgas dem türkischen Reiche zurückgegeben worden, und Bulgarien behält weniger als die Hälfte der ihm ur⸗ sprünglich zugewiesenen Seeküste und * keinen anderen Hafen außer der rm von Varna, die kaum für andere als Handels wecke zu gebrauchen ist. Der neue Slavenstaat ist daher nicht . 6. läßt nicht länger in einer slavischen Majorität irgend eine eträchtliche Masse griechischer Bevölkerung aufgehen und wird Ruß⸗ land gewiß nicht irgend vorwiegenden . auf die politischen oder kommerziellen Verhaäͤltnisse jener Meere verschaffen.

Die Ereignisse des jüngsten Krieges müssen auf viele Jahre hin⸗ aus Kußland eine große Autorität in diesem Staate sichern, die durch Verwandtschafk der Sprache und Aehnlichkeit der Religion ge⸗ 6 wird. Aber die Einflüsse, unter denen seine Einrichtungen ge⸗

ildet werden sollen und in Thätigkeit . werden, werden nicht länger e g russisch sein. Die russifchen und osmanischen Kom⸗ missare, die die Erwählung der if und die Auswahl einer Ver affung durch die Notabeln beaufsichtigen, werden der Autorität der g chafter⸗Konferenz in Konstantinopel unterstellt, die durch einen Ausschuß der Konsuln an Ort und Stelle wirkt, und der Rückzug des rufstschen Heeres aus der Provinz muß geschehen vor der Periode, in welcher die Thätigkeit der neuen Einrichtungen zu beginnen hat. Vie Verwaltung des Landes wird folglich außer von einem russischen Kommiffar noch von anderen eingerichtet werden, und die erste Thätig⸗

den 19. Juli, Abends.

be hahe auf alle Artikel jenes Instru⸗

187 xs.

Die territoriale Abtrennung der unter Herrschaft der Pforte ge⸗ lassenen Provinzen von Koustantinopel, hervorgerufen durch die Aug⸗ dehnung Bulgariens zum Aegäischen Meere, war eine andere Folge, die durch das Rundschreiben vom 1. April als solche bezeichnet ward, die zur Schwächung der politischen Macht der tärrichen Regierun führen mässe. Die Einschränkung , , auf das Donaut hat nothwen dig den Zusammenhang der der Pforte verbleibenden Be- sitzungen wieder hergestellt. Der besondere Schutz der für die Geist⸗ lichen der rufsischen Religion und für russische Klöster auf dem Berge Athos vereinbart worden, sowie die der russischen Regierung vorbe haltene Macht, die Einrichtungen zu formen, di. dern Reste der euro- päischen Türkei gegeben werden sollten, diese Abmachungen wurden hon Ihrer Majestät Regierung beanstandet als solche, die in den Ländern und an den 26. wo eine griechische Bevölkerung vor herrscht, die Macht des russischen Reiches vermehren müßten.

Diese gut schließlichen Abmachungen sind gänzlich fallen gelassen wor⸗ den. Der Vertrag enthält weite Bestimmungen über Sicherung religiöser Freiheit für alle innerhalb der osmanischen Besitzungen lebenden einhemischen oder fremden Personen, aber ez werden keine Spezial⸗ vorrechte für die Mitglieder einer einzelnen Nation geschaffen. Ver⸗ besserte Einrichtungen werden Thessalien und Epirus verliehen werden. aber die Form derselben wird in letzter Instanz nicht durch die russische Regierung, sondern durch eine europätsche Kommission be⸗ stimmt werden.

Die Geldentschädigung, gegen die Ihrer Maj stät Regierung viele Einwendungen machte, ist vollständig aus dem Berliner Vertrage fortgeblieben. Der Kongreß lehnte eg ab, einen Kontrakt zu revi⸗ diren, der keinen Bruch dez Pariser Vertrags enthielt, und den zu schließen daher zwei unabhängige Mächte befugt waren. Aber es wurden im Kongresse Erklärungen abgegeben und zu Protokoll genom- men, die die praktische Wirkung wesentlich modifiziren. Die ru sischen Bevollmächtigten erklärten, Rußland werde nicht zur Ausgleichun der Entschädigung Gebietsannexion sachen und nicht verlangen, da die n g den von anderen , . garantirten Schulden vorgehe, oder solchen, für welche türkische Einkünfte verpfändet waren. englischen Bevollmächtigten ö sie könnten der Ent die, keinen Aunspruch auf rita vor älteren Schulden irgend welcher Art zuerkennen. Aus diesen Er klaͤrungen ergiebt sich, daß die Türkei nicht international verpflichtet ist und nicht gezwungen werden kann, irgend einen Theil der Ent- schädigung zu zahlen, bis die Ansprüche aller Gläubiger älterer An⸗ sehen voll bezahlt worden sind. Wenn das Gedeihen der Türkei jemals solche Höhe erreichen sollte, um dieser Bedingung zu ent⸗ sprechen, dann kann die Entschädigung unzweifelhaft verlangt wer⸗ den. In solchem Falle aber wird es nicht länger eine unverhãältniß⸗˖ mäßige oder selbst eine schwere Last der . Finanzen sein. Die Vereinbarung muß als eine solche angesehen werden, die in ihrer jetzigen Form dem internationalen Gesetze nicht entgegensteht, deren Ausführung aber der Natur der Dinge nach auf eine unendlich entfernte Periode verschoben werden muß.

Die Stellung von Bourgas unter türkischer Herrschaft, zusammen mit der südlichen Hälfte der Küste Bulgariens am Schwarzen Meere und der streng kommerzielle Charakter, welch? durch den Vertrag für Batum gusbedungen wurde, hatten in hohem . der Be⸗ drohung der Freiheit des Schwarzen Meeres, wie der ursprüngliche Vertrag sie mit sich führte, entgegengewirkt. Ebensg beseitige die Rückgabe von Bajazid alle Befürchtungen für den Handelsweg zwischen Persien und Trapezunt. , .

Andererseits selen Rußland nicht die Festungen wieder abgenom · men, welche es mit dem annektirten Gebiete erworben habe. Die englische Regierung hat indeß bereits durch Vorkehrungen außer e der n e,. des Kongresses entsprechende . gegen die aus dieser Einverleibung drohenden Gefahren getroffen.

Das vellende die Liste der gegen den Vertrag von San Stefgne durch das Rundschreiben vom Aprll erhobenen Einwendungen. Mit Ausnahme der letztaufgeführten, welche durch die neuliche Konvention mit der 3 r sind diese Einwände alle durch den Berliner Vertrag abgethan.

In dem Sn m n sei indeß ausdrücklich hervorgehoben worden, daß nicht die Einzelbestimmungen gesondert betrachtet den Hauptwiderstand Englands hervorriefen, daß vieimehr ihre Gesammt⸗ wirkung dahin ziele, die Unabhängigkeit der Regierung in Konstan⸗ tinopel in Frage zu stellen, die griechische Bevölkerung zu unter- drücken und das Gleichgewicht auf dem Meere zu verschieben. ;

„Diesen drei Haupteinwendungen hat der Kongreß von Berlin vollständig abgeholfen. Die griechische Bevölkerung fällt nicht länger in das Gebiet eines autonomen slavischen Staates, und aller russische Einfluß ist vom Aegäischen Meere ferngehalten worden. Dieselben Gebietsveränderungen tragen dazu bei, das Haupiziel, das die englische Regierung bei den igt Verhandlungen im Auge hatte, zu er⸗ reichen die Unabhängigkeit der türkischen Regierung in Existenz und Aktion. Die politischen Vorposten russischerseits . über den Balkan zurückgeschoben worden, und die Gelegenheit für sie, einen Einfluß in Bulgarien herzustellen, wurde erheblich verringert,.

Des Sultans Besitzungen sind mit einer he ben n. Grenze, fern von seiner Hauptstadt, versorgt. Die Zwischen 2 elner Fsterreichlschen Macht zwischen den beiden unabhängigen slavi⸗ schen Staaten bietet, während sie ihm kein Gebiet von strategischem oder finanziellem Werthe nimmt, eine Sicherheit gegen erneuten Ängriff ihrerseits. die keine andere Vorkehrung geboten haben könnte. Reiche und ausgedehnte Provinzen sind seiner Herrschaft zurückgegeben; zu gleicher Zeit sind sorgfältige Vorkehrungen gegen 33 .

regierung getroffen, welche ihre Loyalität sichern und eine Wiederkehr der Ünglücksfälle die das türkische Reich an den Rand des Abgrundes

brachten, verhüten werden. . . anderer Art aber mit demselben Ziele sind für

en getroffen worden. 9 8 r gemacht werden wird von diefer a scheinlich der seßten Gelegenheit; die für die Türkei durch Ein mischung der Großmächte, und besonders England erreicht wur oder ob sie weggeworfen werden wird, wird don der Aufrichti abhängen, mit der türkische Staatsmänner sich der Pflicht guter Re

keit der Einrichtungen wird nicht unter Aufsicht eines russischen Heeres

anfangen.

i und der Reformen zuwenden.“ ö Salis burv.