1878 / 173 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Jul 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Brillante Illumination durch 15 000 Gasflammen.

—— 2 4 . nh der Vorstellung 7 Uhr. Freitag: Großes Triple: concert. 3 Musikchöre:

Ruscheweyh, Baumgarten und Herold.)

Familien Nachrichten. Verlobt: Frl. Maria Axenfeld mit Hrn. Hülfs⸗ e 8 K Lammers (Bonn am ein Berlin). Verehelicht: Hr. Fedor Tilgner mit Frl. Helene Freiin von Redern (Breslau). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Staatsanwalt Wolff (Neustadt O. S.). Hrn. Kreisrichter Krönitz (Seelow). Strafanstalts Inspektor W. Rosenbaum (Gollnow) Hrn. v. Mirbach . Eine Tochter: Hrn. Prof. „Besser (Blasewitz bei Dresden) Hrn. Hauptmann Steppuhn Omma Hrn. Major Schaumann (Torgau). rn auptmann Diedrich von Devivere (Hannover). Gestorben: Hr. Apotheker Otto Schuto (Lyck, Ostpteußen). Fr. Medizinal ⸗Assessor Varges, geb. PoCnmer Magdeburg)] Hr. Alfred von Schaeffer Voit (Brandenburg). Fr. Schloßprediger Agnes Saalborn, geb. Blau ( Sorau).

Steckbriefe und Untersuchnngs⸗Sachen.

Steckbriefs Erledigung. Der hinter den Kaufmann Robert Kollen, in den Akten . 618, jetzt O49 zep. de 1867 wegen Wechselfälschung unter dem 15. November 1867 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 13. Juli 1878. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Un⸗ tersuchungssachen. Kommission II. für Vorunter⸗ suchungen.

Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Bild⸗

Jehann Ear Wilhelm 26 wegen wissentlichen Meineids und Urkundenfälschung in den Akten D. 176 jetzt 132 rep. de 1861 unter dem 28. August 1862 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 13. Juli 1878. Kö⸗ nigliches Stadtgericht. Abtheilung für Unter⸗ d,, Kommission II. uchungen.

Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Knecht Karl Gottfried Fuhrig aus Jordanmühl, welcher vom J. April bis 16. Juni 1878 in Leutzke bei

ehrbellin gedient hat, steht im Verdachte des Dieb⸗ tahls. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Ein Jeder, welcher von dem Auf⸗ enthalte des p. Fuhrig Kenntniß hat, wird aufge⸗ fordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizei⸗ behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militärbehörden des In⸗ Und Aus⸗ landes dienstergebenst ersucht, auf den p. Fuhrig zu achten, ihn im Betretungefalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Ge⸗ ,,, , abzuliefern. ehrbellin, den 20. Juli 1378. Königliche Kreisgerichts⸗Kommisston. Signalement. Der Knecht Karl Gottfried Fuh⸗ rig ist am 10. April 1854 zu Jordanmühl in Ihle en geboren und ungefähr 5 uf 1 Zoll groß. Als hesonderes Kennzeichen hat derselbe am linken Kinnbacken eine größere Narbe. Bekleidet ist Fuhrig mit einer braunen Mütze mit Lederschirmen, einem halbwollenen hellgrauen Ueberzieher und einer dunkelgrauen oder . Hose.

für Vorunter⸗

6234

Der August Friedrich Ferdinand Peter, in Wilhelmsbrüch geboren, den 13 März 1857, ist ange⸗ klagt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes⸗ ggeebiet verlassen zu haben oder nach erreichtem militär⸗ Fflichtigen Alter sich außerhalb desselben aufzuhalten, strafbar nach §. 140 des Str. G. B., und ist deshalb gegen denselben durch unseren Beschluß vom heuti⸗ gen Tage die Untersuchung eröffnet worden. Zur mündlichen Verhandlung hie nn ist ein Termin auf den 6. November 1878, Vormittags 12 Uhr, in unserem Sitzungszimmer Nr. 1 anberaumt, in welchem der . Angeklagte zur festgesetzten Stunde persönlich zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen hat, daß sie noch dazu herbei⸗ geschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens des Angeklagten wird mit der Untersuchung und Entscheldung in contamaciam gegen denselben ver⸗ fahren werden. Cüstrin, den 15. Juni 18978.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Ediktal Vorladung. Auf Grund der Anklage vom 10. Mai 1878 und §. 140 des Reichs⸗Straf⸗ He ee. wird gegen: 1) den Kanornikssohn

ofciech Mos aus Ostrowo, 2) den Arbeiter Joseph Cierpka aus Bögdaj, 3) den Knecht Casper Kurzawa aus Chwaliszew II., 4 den Arbeitersohn Andreas Perkowiez aus Szklarka przygodzka, 5) den Arbeiter⸗ 6 Michael Nitka aus Bledzianow, 6) den Magd⸗ ohn Wawrzyn Biernat aus Klein T i ) den Knechtssohn Roch Plocienniczak aus Macznikl, 8; den Knecht Anton Koniecki aus e g, 9) den Tagelöhn ersohn Martin Ludwichak aus Jelitow, 19 den Wirthssohn Paul 6 aus Strzebow, 11) den Jesuiten Kasimir Mielicki aus Adelnau, Ft zu Krakau in Galizien, 9 den Fleischergesellen

oses Selig aus Adelnau, 13) den Bäcer n Lewi aus Ostrowo. 14 den Joseph Michel aus Ostrowo, 15) d Cigarren macher Mortche Müller aus Ostrowo, 18) den Schafe Stop aus Ostrowo, . den Cigarrenmacher Perez Tisch aus Ostrowo, 18 den w, Witeckl aus Ostrowo, 19) den Adalbert Gorezynski aus Raszkow, 20) den Arbeiter Thomas Jausch aus Granowier, 21) den Thomas KLuszejda aus Uciechow zuletzt in Raszkow, 27) den Michael Michalak alias Michalski aus Jankow przygodzki, 23) den Johann Matuszak aus Schwarz⸗ wald die Untersuchung wegen Verlassens des Bundeg⸗ gebiets ohne Erlaubniß, um sich dem Militär⸗ dienste im stehenden Heere oder der Flotte zu ent⸗ ziehen, eingeleitet und zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache ein Termin auf den 6. Sehtember 1878, Bormlttags 9 Uhr, vor dem Kollegium der Kriminal ⸗Depufation im Sltzungs. aale der JI. Abtheilung angesetzt. Da der Aufenthalt

er Angeklagten unbekannt ist, so werden dieselben

2

ch 6 den, in elben 3 r ,

2

Angeklagten wird mit der Verhandlung und Ent⸗ ae, der Sache in contumaciam vorgegangen werden. Zugleich wird zur Deckung der die Ange⸗ klagten m i mr; treffenden Strafe und Kosten des Verfahrens auf das im. Inlande befindliche etwaige Vermögen derselben bis zur Höhe von Vier

undert Mark ein Arrest gel gt. Cr. 379/78.

3 den 11. Mai 1878. Königliches Kreis⸗ gericht. I.

Snubhastationen, Aufgebote, BVor⸗ ladungen n. dergl.

let Bekanntmachung. ö Auf Antrag seiner Geschwister wird der vor län⸗ ger als 20 Jahren nach Amerika ausgewanderte und seitdem verschollene Mechanikus Ang ust Georg Julius Lindig von hier, geboren den 13. Dezember 1824 zu Moos bei Hof, ie, gel aden, bis längstens Montag, den 23. Dezember 1878, an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen oder sich mittels eines gehörig Bevollmächtigten anzumelden, unter der Verwarnung, daß bei seinem Ausbleiben er für todt erklärt und sein Vermögen seinen Ge⸗ schwistern ausgeantwortet werden wird. Schleiz, den 17. Juli 1878. Fürstl. , 1 L. ise l.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re.

6475 Bekanntmachung.

Die im Kreife Loebau an der von Bischofswerder nach Neumark führenden Chaussee und neben dem Bahnhofe Bischofswerder belegene

Königliche Domaine Krotoschin,

welche an Hof⸗ und Baustellen. 1,526 H. . 6.253 5

an Gärten.

an Acker 280,998 H

an Wiesen. 34,075

e 265,016 H.

an Gewässer und Gräben. 9.588 H.

an Unland und Wegen 3,703 H.

zusammen 351, 259 H.

enthält, sol am 27. August dieses Jahres, Bor⸗ mittags 11 Uhr, in unserm Sitzungszimmer hier⸗ selbst, auf 18 Jahre, von Johannis 1879 bis dahin 1897, meistbietend verpachtet werden. Das acht⸗ elderminimum beträgt 5000 Mark. Pachtlustige . sich spätestens einen Tag vor dem Termin über ihre landwirthschaftliche Befähigung und den Besitz eines eigenthümlichen und disponiblen Ver⸗ mögens von 59 000 Mark, letzteres unter andern durch ein Attest der veranlagenden Steuerbehörde, vor unserem Departementsrathe, dem Herrn Regie⸗ rungs⸗Rath Bauckhage, auszuweisen.

Die Pachtbedingungen liegen in unserer Registratur und bei dem Pächter in Krotoschin aus, der die Be⸗ sichtigung der Domaine gestatten wird.

Marienwerder, den I9. Juli 1878.

Königliche Regierung.

Abtheilung für direkte Steuern, Bomainen und

Forsten.

los?] Bekanntmachung.

Oeffentlicher Submissionstermin auf Lieferung von 1590 Tonnen Portland⸗Cement für den Bau 9 . Hochschule bei Charlottenburg eht den

31. Juli 1878, M 8 12 Uhr, im Baubureau an der Charl burger Cbaussee, am Gartenufer an, 2 die Lieferungsbedingun⸗ gen von 9 bis 3 Uhr einzusehen sind. Berlin, den 23. Juli 1878. Der Königliche Baurath. NI. Stüve.

Auktion. Am Montag, den 5. August 1878, Morgens 10 Uhr, wer auf dem Artillerie Werkstattshofe hier, Hühnergasse Nr. 6, nachstehende Maschinen, und zwar: 3 Brehbänte zum Abdrehen der Bleimäntel, 4 Drehbänke zum Abdrehen von Eisenkernen, 2 große eiserne Bleidrehbänke, 3 Cen- tralbohrmaschinen zum Bohren und Gewindeschnei⸗ den in Granateisenkernen, ferner: eine Anzahl alter Werkzeuge, Feilen ꝛc., 4 große Bleigrapen, 4 Blei⸗ kessel, 8 Deckplatten zur Gießbank, J eiserne Winde, 1 tragbare Handfeuerspritze, 1 fahrbare Feuerkufe, 7Ambosklötze, sowie verschiedene andere Gegen⸗ stände öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu Kauflustige hiermit eingeladen werden.

Danzig den 19. Juli 1878.

önigliche Artillerie Werkstatt.

leisen Frankfurt⸗Vebr aer Eisenbahn.

Die Lieferung von

2 Stück Helen nne Lokomotiven mit Tendern 5 . Güterzug⸗ und Reservetheilen,

soll im Submissionswege vergeben werden.

Termin ist auf 19. August er,, Vormittags 11 Uhr, in meinem Büreau, hier, anberaumt.

Die Bedingungen und Zeichnungen können gegen Uebersendung von 6 M vorher von dem Unter zeichneten bezogen werden. ;

Die Offerten sind frei, versiegelt, und mit Auf⸗ schrift Offerte auf Lieferung von Lokomotiven“ hierher zu a,

Fulda, 22. Juli 1878.

Der Königliche Maschinenmeister. Fischer.

Verloosung, Amortisation, Sinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

(6477 Bekanntmachung. In dem heut angestandenen Termine sind folgende Stadtobligationen ausgeloost worden: Litt. B. Nr. 29 über 209 Thlr. Litt. G9. Nr. 92 über 100 Thlr., Litt. D. Nr. 19 über 40 Thlr., Litt. E. Nr. 106, 151 und 186 à 20 Thlr. Die Inhaber derselben werden hierdurch auf⸗ gefordert, solche nebst den laufenden Coupons bei der hiesigen Kämmereikasse gegen Erhebung des Nennwerths einzuliefern. Ostrowo, den 23. Juni 1878. Der Magistrat.

6457 Bekanntmachung.

Ansloosung von Stadt Casseler Obligationen der procentigen Anleihe von 700,000 Thlr. vom 26. Juni 1872.

Bei der heute vorgenommenen Ausloosung sind folgende Nummern zur Auszahlung für den 2. Ja⸗

nuar 1879 bestimmt worden. 1) Von der Serie A. über 1000 Thlr.

Nr. 118 und 137.

2) Von der Serie E. über 500 Thlr.

Nr. 157 180 192 198 206 und 380.

3) Von der Serie C. über 200 Thlr.

Nr. 21 44 128 139 161 282 379 445 453 und 460.

4) Von der Serie D. über 190 Thlr.

Nr. 39 40 92 112 187 255 266 302 312 352 353 397 448 und 449.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß von dem ge⸗ nannten Tage an die Verzinsung aufhört, die ent-

a Cto. 1853/7.) heb

zu er⸗

en sind. Es wird bei dieser Veranlassung noch darauf auf⸗ merksam gemacht, daß von früheren Verloosungen noch folgende Obligationen Lit. EB. Nr. 498 und Lit. D. 408

rückständig sind, deren Inhaber wiederholt gufgefor⸗ dert werden, dieselben gegen Empfangnahme der Kapitalbeträge an die Stadtkasse abzuliefern.

Cassel, am 9. Juli 1878. Der Stadtrath der Residenz.

VWeise.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die rakante Kreisphwysikatsstelle des Stadt- kreises Magdeburg soll demnächst wieder besetzt werden. Qualifizirte Medizinalpersonen haben sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse, sowie eines Lebenslaufs binnen 6 Wochen bei uns um dieselbe zu bewerben. Dem anzustellenden Kreisphysikus wird die Stadt Magdeburg als Wohnsitz zugewiesen. Magdeburg, den 18. Juli 1878. Königliche Re⸗ gierung. Abtheilung des Innern. Gerber.

bist r , nn

Bekanntmachung.

Die Stelle eines Knappschaftsarztes bei un— serem Lazareth zu Laurahütte, mit welcher a. für die Behandlung der Kranken im Lazareth

ein Jahresgehalt von 1800 4M, sowie nach

unserer Wahl freie Wohnung im Lazareth oder 20060 des vorbezeichneten Gehaltes als

Wohnungkßentschädigung und freie Feuerung, b. für die ärztliche Behandlung der Familien

glieder unserer Vereinsgenossen ein Jahres⸗ Iehalt von 3590 =* elnschließlich 1506

Fuhrkostenentschädigung verbunden ist, soll vom 1. November er. ab ander⸗ weitig besetzt werden.

Promovirte Aerzte im Lebensalter bis zu 40 Jah⸗ ren werden ersucht, ihre Bewerbungen um diefe Stelle unter Beilegung ihrer Zeugnisse und eines kurzen Lebenslaufs uns bis zum 1. September cr.

einzureichen. Tarunowitz, den 27. Juli 1878. Cto. 184/57.) Der Vorstand

des Oberschlestschen Knappschafts Vereins.

Norddeutsche Torfmoorgesellschaft lass] zu Gifhorn.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst vom 3. d. Mts., nach welcher das Aktienkapital unserer Gesellschast von 300 0900 Mark auf 220 009 Mark durch Rück⸗ kauf von Aktien vermindert ist, fordern wir die Gläubiger unserer Gesellschaft auf, sich, soweit sie es zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich halten, bei uns zu melden.

Gifhorn, den 23. Juli 1878.

Norddentsche Torfmoorgesellschaft. G. Roth barth. W. Löhr.

6479 Mit Genehmigung des Herrn Ober⸗Präsid uten der Provinz Schlesien in Breslau . die §5. 7, 10, 11 u. 14 des Statuts der h 7 1 sparkasse durch Kreistagsbeschluß vom ..

63453

dalherstadt⸗Blankenburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Abrechnung

. ö Bilanz pra 31. Dezember 1877. der Einnahmen und Ausgaben vom Jahre 1877.

Activa.

t

1) Eisenbahn⸗Anlage von Halberstadt nach Blankenburg inel. A.

Betriebsmittel

Dazu im Jahre 1677 gemachte Aufwendungen behuf

Vervollständigung der Bahn.

Ab: Erlös für im Jahre 1877 verkaufte Trennstücke. 810

2) Reserve⸗Baufonds: Bestand am 31. Dezember 1576. Erlös für im Jahre 1877 verkaufte Trennstücke⸗ 810

Ab hiervon: zur Vervollständigung der Bahn

3 Hüttenbahn⸗Bau⸗Conto ...

4) Reservefonds laut Statut...

5 k am 31. Dezember 1876 bing rr 18

6) Prioritäts⸗Anleihe, Bestand am 31. Dezember 1876 7) Effecten⸗Conto, unverändert gin 166

8 Cassa⸗Conto, Bestand am 31. Dezember 1877 9) Debitoren: Einnahmen nach dem 31. Dezember Guthaben an die Harzer Werke.

. Passiva. 1) Actien⸗Capital . J 2 Stamm⸗Prioritäts⸗Aetien 3 nn . ö . J 5) Reserve Baufonds 6) Diverse Creditoren:

Zahlungen nach dem 31. Dezember. 7) Betriebs⸗Ueberschuß

Hiervon ab: Verzinsung der Prioritate. Anleihe . 20

3 ., ue . zu . ö. Ver. 3 . . erfolgter Genehmigung der Herzoglich Braunschweigischen . gi M g d e gl cen

Regierung zum Reservefonds zur Deckung des zu bildenden Er⸗ neuerungsfondsdd . 240090 zum Uebertrage auf das Rechnungs⸗ ,

2 3830 6077

836233 TJ 7 p . 2 338 160 nn n

VI 8362 2647 w 187 795

60 000

30 839

79 342 3 318 86 886

32 6058: ; 1765

si W 21620 rn 7c

1200000 tion 12660 666 3 365 066 J

60 697 16 64 410

1 4533 Tr c

k Einnahmen.. Ausgaben inel. Verzinsung der Priorit.„Mnleihe

809

51 455 M 89 38

Braunschweig, den 24. Juni 1878.

Der Verwaltungs⸗Rath.

Hauptbahn. 1) Ueberschuß vom Jahre 1876 3 Aus dem ,

Privat ⸗Depeschen⸗ Verkehre 5) Einnahmen von der Post, Pachtgeld, Zinsen von belegten Kapitalien, Wagenmiethe, Verkauf von J E. Hüttenbahn.

1I) Aus dem Güterverkehre. 2) Bezahlte Garantie⸗Summe von den Harzer Werken.. 3) Guthaben an die Harzer Werke

A. Hauptbahn. Gente ln 2) Pacht an die Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗ Gesellschaft Ralberstadt⸗ 3) Strecken⸗Beaufsichtigun 5 Unterhaltung der Bahn.

an e n Hermann nee Unterhaltung der Bahnhofs. und Nebenanlagen 3 i freien k 2647 ö ///) ö Unterhaltung der Transportmittel

11) Personen⸗ r 12 Beitrag zum Deutschen Eisenbahn⸗Vereine 13) Ern e l a . V

1) Unterhaltung der Bahn... Dazu Verzinsung der Prioritäts⸗Anleihe

Einnahmen: 16. 3

110476 52 145 73 S5 111 =

üterverkehre 335 84

16614 16738 S 75

J, 2339 81 . 34981

204 254

LAusgaben: 19790

für Benutzung des Bahnhofes in d 22 259 76 w 14 77482

10 541 22

132937 11 97357 2 846 54 25 3260 16 5 öõ jz 15 41665 1116197 2335 249343 J T. ö id 1 53h z Summa total ID Ted

20t 234 M 25 3

152 780 . 36, 51 453 M 89 3

„Wärter⸗ und Telegraphen

epäck⸗ und Güter ⸗Eranghort .

ttenbahn.

Summa der Betriebs ⸗Ausgaben

ueberschuß

,,. Karten,

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

für das Vierteljahr.

/ Vas Abonnement beträgt 4 M 50 3 J

nsertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 80 3

*

2 für Gerlin außer den Host-Anstalten auch die Erpe=

Alle post· Anstalten nehmen Bestellung an;

dition: 8W. Wiltzelmstr. Nr. 32. 1

M 173.

Se. Majestät der Kön ig haben n, , geruht: dem Kreisgerichts⸗Rath Stubbe zu Siegen, dem Ober⸗ förster Lange zu Friedrichsruh, im Kreise Herzogthum Lauen⸗ burg, und dem Steuereinnehmer Hoppe zu Viersen, im Kreise M-⸗Gladbach, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem QAberamts⸗Wundarzt Dreher zu Krauchenwies, im Bberamte Sigmaringen, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; . dem Schullehrer und Kirchendiener Hofmann zu eddehausen, im Kreise Marburg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kommerzien⸗Rath Wilhelm Meckel zu Elberfeid den Charakter als Geheimer Kommerzien⸗Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer und Conventualen Ottomar Müller am Pädagogium zum Kloster Unser Lieben Frauen zu Magdeburg ist das Prädikat „Professor“ verliehen worden.

An dem Schullehrer⸗Seniinar zu Alfeld ist der bisherige Präparandenlehrer Dageförde daselbst als Hülfslehrer an— gestellt worden.

Universität zu Berlin.

Die Universität wird am 3. August d. Is., Mittags 12 Uhr, in der Aula zur dankbaren Erinnerung an ihren 3 Stifter, König Friedrich Wilhelm III, eine Gedächt⸗ nißfeier begehen.

Die Eingeladenen werden ergebenst ersucht, die ihnen zu⸗ und die Herren Studirenden ihre Er—⸗ ennungskarte am Eingange vorzuzeigen.

Berlin, den 24 Juli 1878.

Der Rektor der Königlichen Universität.

Helmholtz.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

. Der bisherige Königliche Kreis-Baumeister Karl Franz Niedieck in Aurich ift zum Königlichen Bau⸗Inspektor er⸗ nannt und demselben die Bau⸗Inspektorstelle sür den Bau⸗ kreis Mülheim an der Ruhr, mit dem Wohnsitze zu Essen, verliehen worden.

Der Königliche Kreis⸗Baumeister Louis Bruns zu 6 ist in gleicher Amtseigenschaft nach Aurich versetzt worden. ;

Erlaß, betreffend die i der Handelskammer zu Trier.

Im Anschluß an den Erlaß vom 9. Februar 1874 und unter Aufrechthaltung des daselbst betreffs der Zahl der Mit⸗ glieder der Handelskammer zu Trier zu XV. 3 des Erlasses über die Reorganisation der in der Rheinprovinz bestehenden Handelskammer vom 15. Dezember 1870 getroffenen Bestim⸗ mung wird hierdurch bezüglich der Handelskammer zu Trier zu XV. 1. 5. des letztgedachten Erlasses bestimmt:

Zu 1. Der Bezirk der Handelskammer erstreckt sich vom; 1 831 1879 ab auch auf den Kreis Bernkastel.

u 5. der Handelskammer zum Zwecke der Wahl der Mitglieder acht engere Bezirke in der Art, daß die Betheiligten des Stadt⸗ kreises Trier acht Mitglieder, die Betheiligten Jedes der sieben zugehörigen Kreise ein Mitglied wählen.

Berlin, den 3. März 1878.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. In Vertretung:

Maybach.

Angekommen: Se. Excellenz der kommandirende General des XI. Armee⸗Corps, General der Infanterie von Bose, von Madrid.

Aichtamtliches. Deu tsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Juli. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vor— mittag um 11 Uhr im Neuen Palais bei Potsdam den Vor— trag des Chefs des Civil⸗Kabinets und demnächst den Vortrag . Gesandten, Geheimen Legations⸗Raths von Nadowitz

gegen.

Berlin, Damerstag,

Von demselben Zeitpunkt ab bildet der Bezirk

Nachdem der seitherige 4 Gesandte in Madrid Fraf von Hatzfeldt am 23. 8. M. Sr. Majestät dem Könige von Spanien sein Abberufungsschreiben überreicht . werden die Geschäfte der Kaiserlichen Hesandtschaft am öniglich spanischen Hofe bis zur Ernennung eines neuen 22 durch den Legations⸗Sekretär von Thielau geführt.

Nach einem Spezialbescheide des Ministers des 1. vom 28. Mai d. J. entspricht es der Absicht des 33 daß in die Legitimatirons scheine . Ge⸗ werbebetriebe im Umherziehen auch die Namen der mitzuführenden Begleiter, sowie die Personalbeschreibung der⸗ selben , ,, die l e se ah, mit aufgenommen wer⸗ den. iese Auffassung findet ihre Rechtfertigung darin, daß die Genehmigung zur Mitführung von Begleitern nach 5. 63 der Gewerbe⸗Ordnung vom 31. Juni , 2, Satz 2, von den im 5. 57 l. c, bezeichneten persönlichen Eigenschaften derjenigen, welche als Begleiter mitgeführt werden sollen, ab— hängig ist, und deshalb in jedem Falle nur für bestimmte und demnach auch in dem Legitimationsscheine zu bezeichnende Personen ertheilt werden kann 2c.

3 einer Civilprozeßsache zwischen dem Kommissar für die bischöfliche Vermögensverwaltung in der Dibzese Münster und dem Grafen Droste⸗Vischering hat das QOber⸗Tribunal, 1. Senat, durch Erkenntniß vom 27. Mai 1878 den Rechtssatz ausgesprochen, daß der Bischof, als Verwalter des Bis⸗ thums vermögens, verpflichtet ist, für die Erhaltung, ordentliche Verwaltung und zweckmäßige Verwendung des Kirchenvermögens nach der kirchenrechtlichen Verfassung zu sorgen, und daß die von ihm mit Anderen abgeschlossenen Verträge unter Außerachtlassung dieser erpflichtung nichtig sind, falls die genkontrahenten sich der Pflichtverletzung Seitens des Bischofs hem Ft waren. Aus⸗ drücklich ist dem Bischofe durch 5. 115 Tit. 14 hä. 1. und 8. 166 Tit. 11 Thl. IJ. M. L. R. zur Pflicht gemacht, für die Erhaltung, ordentliche Verwaltung und egen , Verwendung des Kirchenvermbgens nach der Verfassung einer jeden Kirchengesellschaft zu sorgen, und diese Pflicht trifft eben⸗ mäßig das unter seiner eigenen Verwaltung stehende Kirchen⸗ vermögen. Seine Verwaltung muß also eine wirthschaftliche, sach⸗ und zweckgemäße, eine nur im Interesse des bischöflichen Stuhls geführte sein, und darf, soweit es dieser Zweck nicht erfordert, nicht den Amtsnachfolger resp. dessen Stellvertreter, welchem die gleichen Verwaltungsbefugnisse zukommen, in deren Ausübung einschränken, und ihm namentlich nicht durch einen außergewöhnlichen, von den sonst üblichen Verwaltungs⸗ formen 5 Akt das freie Dispositionsrecht entziehen. Schon von diesem Gesichtspunkte aus erscheint der während des noch bis zum 1. Januar 1883 dauernden Bestehens des früheren Vertrages von Neuem auf mehr als 14 Jahre ge⸗ schlossene Miethsvertrag als einer ordentlichen Verwaltung widerstreitend, unwirthschaftlich und als Ueberschreitung der , des Bischofs. Ein solcher Vertrag ist aber auch speziell durch das kanonische Recht gemißbilligt. Das kanonische Recht gestattet für Kirchenvermögen die Ver⸗ miethung nur auf mäßige Zeit, ad modicum tempus, und erklärt Miethsverträge über diese Zeit hinaus fuͤr nichtig. Dies gilt für Kirchengut überhaupt, auch für Grundstuücke, deren Einkäufe zum Besten kirchlicher Inftitute verwendet werden; bei Grundstücken, welche Tischgut sind, hört die Ver⸗ miethung soaar mit dem Amtsabgang des Benefiziaten auf.“

, Der General der Kavallerie und Generai⸗Inspecteur des Militär⸗Erziehungs- und Bildungswesens, Baron von Rheinbaben ist nach Beendigung einer Dienstreise, ebenso der General⸗Lieutenant und Remonte⸗Inspecteur von Rauch nach der Vertheilung der Remonten aus der Provinz Preußen hierher zurückgekehrt.

Sachsen. Dresden, 23. Ju. IR Tveiden Kam⸗ mern wurde heute Vortrag erstattet über die Resultate des Vereinigungsverfahrens, bezüglich des Königlichen Dekrets, den Ankauf verschiedener Eisenbahnen durch den Staat ann, . und die den Bau von Eisenbahnen betreffenden Petitionen. (Vgl. auch das gestrige Tele⸗ gramm.)

Die Deputationen beider Kammern hatten sich dahin ge⸗ einigt, den Ankauf der Linie Chemnitz⸗Würschnitz zur . abzulehnen, bagegen die Erwerbung der Linie Gößnitz⸗

erg zu genehmigen und bezüglich der Linie Mehltheuer⸗ Weida folgenden Beschluß zu n, IN Die Regierung zum uff der Mehltheuer Weidaer Eisenbahn und zum Ausbau derselben zu ermächtigen, was jedoch die Strecke von der Landesgrenze bei a. bis Weida anlangt, unter der Vorausse un daß die betreffenden Regierungen au. auf alle und jede direkte Besteuerung des Betriebes der Eisen⸗ bahn oder des Einkommens daraus Verzicht leisten und sich verpflichten, diesen Betrieb und dieses Einkommen mit einer ö , direkten Staatssteuer, als der Grundsteuer nicht zu elegen; zu dem Bau à fond perdu einen Beitrag, und zwar entweder in unzertrennter Summe nach Höhe von 505 005 bei Be— ginn des Baues oder von da ab in zehn jährlichen gleichen Theiljahlungen von je 60 00 M zu gewähren;

den 25. Juli, Abends.

oe. der sächsischen Staatsregierung auf Verlangen die Konzession zur Herstellung einer die Gisenbahnlinie Gößnitz Gera mit den Eisenbahnlinien Weischlitz Wolfsgefährt und Mehltheuer⸗ Weida verbindenden Eisenbahn und die für diese Herstellung erforderliche Erpropriationsbefugniß ertheilen, nicht weni zuf diese Verbindungsbahn, die unter as bezeichnete Verzicht⸗ leistung und Verpflichtung ausdehnen;

2) die postulirte Summe im Gefammt betrage von 3 750 009 und beziehentlich 325 000 1 zou bewilligen.

Bezüglich der , welche die Erste Kammer zur Kenntnißnahme, die Zweite zur Erwägung der Staatsregierung überweisen wollte, war keine Vereinigung zu Stande gekommen; wogegen bezüglich der den weiteren Ausbau des Staatsbahnnetzes betreffenden Anträge der Abgg. Grahl und Dr. Schaffrath Beitritt zu den Beschküssen der Ersten Kammer empfohlen wurde.

Die Erste Kammer lehnte den Vereinigungsvorschlag bezüglich der Linie Chem nitz⸗Würschnitz mik 2 Stimmen ab, nachdem Präsident Rülke ausgeführt hätte, daß der Preis dieser Bahn keineswegs ungngemessen, aber jedenfalls gerathen sei, mit den noch anzukaufenden Eisenbahnen noch au diesem n n, aufzuräumen. Den übrigen Vereinigungsvorschlägen wurde beigetreten, und zwar was den Ankauf der Bahnen Gößnitz Gera und Mehltheuer⸗Weida betrifft, gegen 1I, bez. 6 Stimmen.

Die Zweite Kammer genehmigte den Vereinigungs⸗ vorschlag in seinem ganzen Umfange. Der Ankauf der Linie Gößnitz Gera wurde mit 47 gegen 25, der Ankauf der Linie Mehltheuer⸗Weida mit 47 gegen 26 Stimmen , . Außerdem genehmigte die Zweite Kammer das durch den An⸗ kauf der Eisenbahnen sich nöthig machende Nachtragsbudget nebst dem dazu gehörigen Ankeihegesetze.

24. Juli. Der Schluß des Landtags ist heute Mittags 12 Uhr durch den König im Thronsaale des Kö⸗ niglichen Schlosses erfolgt. Die Thronrede lautet nach der „Leipz. Ztg.“ wie folgt: ; z

he n Herren Stände! Ich habe Sie heut um Mich versam⸗ melt, um Ihnen vor Ihrer Rückkehr in die Heimath Meinen König⸗ lichen Dank zu fen für Ihre auch während der gegenwartigen n . Wohle und der Entwickelung des Landes zugewendete

atigkeit.

Es geschieht dies in einer bedeutungsvollen, zu den ernstesten Erwägungen Anlaß bietenden Zeit.

Mit Mir hat Mein Volk es tief beklagt und schmerzlich empfunden, daß die Person unseres ehrwürdigen und hochverehrten Kaisers den verabscheuungswürdigsten Leidenschaften und Verirrungen zum Ziele dienen sollte, und wenn auch des allmächtigen Gottes Gnade das Schlimmste von Seinem erlauchten Haupte abwendete. so mindert dies doch nicht die tiefe Enträstung, mit welcher solch Beginnen unser aller Herzen erfüllt.

Während Meine Regierung bereit bleiben wird, die gesetzgebenden Organe des Reichs in dem Streben zu , den zersetzenden Tendenzen unserer Tage die für das Gesammtwohl gebotenen Schran— ken zu ziehen tritt doch auch an einen jeden Einzelnen die eraste Mahnung heran, soweit an ihm, fortgesetzt zu wirken auf Förderung und Er⸗ haltung von Gottesfurcht, Zucht und Sitte.

Ich bewahre die Zuversicht, daß Meine Landeskinder trotz der Versuchungen der jetzigen Zeit daran festhalten werden, daß Fleiß, e e , , Pflichterfüllung, Sinn für Häuslichkeit und Achtung vor dem Gesetz allein zu gutem Ziele führen.

Mit herzlicher Freude und Erkenntlichkeit haben Mich die jüngst⸗ vergangenen Tage erfüllt, an welchen Mir Selbst und der 2 Meiner Gemahlin, allseitig so reiche Beweise von Liebe und Än⸗ hänglichkeit entgegengebracht wurden und gereicht es Mir zur beson⸗ deren Genugthuung, von dieser Stelle aus, auch im Namen der Königin, Meinen getreuen Sachsen dafür nochmals Unseren aufrich⸗ tigsten Dank zu entbieten.

Der Druck, welcher bisher auf Ackerbau, Handel und Gewerbe lastete, ist leider noch immer nicht gewichen, und begrüße Ich daher das jüngst abgeschlossene Friedenswerk in der Erwartung, daß das⸗ selbe in seinen wohlthätigen Folgen mit dazu beitragen möge, den endlichen Uebergang zu besseren und erfreulichen ffn. herbei⸗ zuführen. Den vielseitig hervortretenden Wünschen auf Schutz des Gewerbfleißes wird Meine Regierung innerhalb des anzuerkennenden Bedürfnisses ihre bereitwillige Unterstützung leihen.

Durch die von Ihnen zum Ankaufe einer Mehrzahl von Privat bahnen und zum Bau neuer Staatgbahnen bewilligten beträchtlichen Summen baben Sie die Konsolidirung des . dem Abschlusse nahe gebracht und die Entwickelung des Cisenbahn⸗ wesens erheblich gefördert. Werden die dafür gebrachten S* chon durch den wohlthätigen Einfluß, welchen die Cisenbahnen auß die Erleichterung des Verkehrs und die Hebung des allgemeinen Wohl- tandeß haben, reichlich aufgewogen, so steht auch zu verhoffen, daß ei Wiedereintritt normaler Zustände das Verhältniß der Einnahmen zu den Ausgaben bei den Eisenbahnen sich wieder günstiger d,. zumal Meine Regierung unablässig bemüht sein wird, durch EFinfüh⸗ rung eines , , Betriebes, insbesondere auf Nebenlinien, Er⸗ sparnisse herbeizuführen. .

Zu besonderer Befriedigung gereicht es Mir, daß eine der wich⸗ tigsten 3 dieses Landtags, die Reform des Systems r direkten Steuern, durch eine vo ftändi e Uebereinstimmung aller Fak- toren der Gesetzgebung ihre Lösung fen, at. Wenn zu Meinem lebhaften Bedauern es nicht zu umgehen blieb, zu einer Steuer⸗ erhöhung zu verschreiten, so gebe ich doch der Hoffnung guch heute Ausdruck, daß in den Verhältnissen, welche hierzu geführt haben, ein Umschwung bald eintreten werde. .

Bei aller Rücksicht 2j die durch die Zeit gebotene Beschränkung haben Sie die Mittel bewilligt, mit welchen es möglich fein wird, die innere Verwaltung Sachsens in gedeihlicher Weise weiter zu führen und seine Kulturaufgaben auch ferner zu erfüllen.

Das Ergebniß Ihrer Berathungen über die Vorlagen, welche