1878 / 174 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Jul 1878 18:00:01 GMT) scan diff

werden die verhandenen unvollstãndigen Notirungen der Berechnung

u Grunde gelegt, insoweit sie eine Durchschnitts berechnung über⸗

k mend machen. Ist dagegen ein Durchschnittspreis nicht zu ermitteln, oder haben Preisnotirungen Überhaupt nicht stattgefunden, so wird der im nächstgelegenen Hauptmarktorte (Normalmarktorte) für den fraglichen Zeitraum sich ergebende Durchschnittspreis zur Anwendung gebracht. ; ;

6) An die Stelle von III. Ziffer 8 ist zu setzen: .

8) Zu §. 14. Entstehen bei Truppenübungen Flurschäden, so fordert der Ortsvorstand die Beschädigten zur Anmeldung ihrer Ent⸗ schädigungs forderungen auf und stellt letztere behufs Vorbereitung der Feststellung der Vergütungen zusammen (Anlage E)

Die ö aben unmittelbar nach eingetretener Be⸗ schädigung die Entscheidung des Ortevorstandes darüber anzurufen, ob und inwieweit die , . der beschädigten Felder einzutreten bat. Der Ortgvorstand hat die Aberntung anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen verursachte Schaden entstehen würde, namentlich also bei Früchten, welche dem Verderben ausgesetzt sind.

Ordnet der Ortsvorstand die Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungs kommission an, 1 hat derselbe sofort in Gemeinschaft mit zwei unparteiischen Ortseingessenen den Stand der beschädigten und abjuerntenden Felder, das Quantum (Fuder 2c und die Qua—- lität der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Ver⸗ wendbarkeit ¶. 8 als Viehfutter) und den fich hiernach ergebenden Um⸗ fang des Schadens festzustellen und über den Befund der Ab⸗ schätzungskommission Mittheilung zu machen. .

Ist der Ortsvorstand selbst der Beschädigte, so muß er die Noth⸗ wendiglit der Aberntung vor dem Eintreffen der Abschägungs—⸗ kommission, sowie den Umfang des Schadens durch zwei unparteiische Zeugen konstatiren lassen. . ;

Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, im Besonderen dadurch entstanden sind, daß die Betheiligten das rechtzeitige Abernten unterlassen haben, be⸗ gruͤnden keinen Anspruch auf Vergütung. .

Arbeiten und Aufwendungen, von welchen die Interessenten ge⸗ wußt haben, daß sie durch die Truppenübungen der naͤchsten Tage zer⸗ stört werden mußten, begründen einen Anspruch auf Schadlos—⸗ haltung gleichfalls nicht. :

Wird wegen man zelnder Einigung über den Betrag der in den Fällen der 8§8. 9 Nr 1 Absatz 2, 16 Absatz 4, 11, 13 und 13 des Besetzes zu gewährenden Vergülung die Feststellung der letzteren durch ene f Schätzung erforderlich, so greifen nachstehende Vor⸗

riften Platz:

A. lege gell der Vergütung für die durch größere Trup⸗ penübungen (in Corps und Divisionen, sowie bei den Artillerie⸗ , , . entstehenden Flurschäden ist durch Kommissionen zu bewirken, welche je aus: ;

a. einem Kommissar der betheiligten Landesregierung,

b. einem Offizier,

c. einem Militärbeamten, ;

d. mindestens zwei Sachverständigen aus der Zah?! der nach

n §. 14 Absatz 2 des Gesetzes bestimmten Persönlichkeiten bestehen. .

Der Kommissar der Landesregierung leitet die Verhandlungen.

Die militärischen Mitglieder (b. und C.) werden von der be⸗ theiligten Militärverwaltung bestellt.

i Sachverständigen werden von dem Kommissar der Landes⸗ regierung berufen. Dieselben dürfen bei der Sache mit ihrem In⸗ teresse nicht betheiligt sein. Falls sie als Sachverständige ein, für alle Mal vereidigt sind, haben sie ihr Gutachten auf diesen Eid zu nehmen; andernfalls sind sie zu vereidigen. ;

Die Kommission trifft ihre Feststellungen nach Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Kommissars der Landesregierung. Die Gutachten der Sach re fe risbe bilden die Grundlage für di; Erwägungen der Kemmiscemg der ft iz

3 ich Her zedmin ff lon feine Slime nach g sssenhafter ne e nee, so abzugeben, daß dem Beschubigten zwär eine aus- reichende Schadloshaktung zu Theil wird, daß jedoch unberechtigte

Forderungen keine Berücksichtigung finden.

Die Feststellung der Vergütung hat möglichst bald nach Ent⸗ stehung des Schadens stattzufinden.

In Fällen der JInanspruchnahme von Grundstücken für Lager, Fxerzirplätze oder zu den K der Infanterie, Jäger und Schützen im Terrain hat auf ntrag der Militärverwaltung eine Besichtigung der ausgewählten Grundstücke und ihres Fruchtzustandes durch die zur Feststellung der Vergütung zu berufen de Kommiffion schon vor der Benutzung der Grundstücke stattzufinden, um für die

. Abschätzung der entstehenden Schäden eine möglichst voll⸗ ständige und zuberlässige Grundlage zu gewinnen.

Zu dem Schätzungstermine sind die Betheiligten zuzuziehen.

Bei der Verhandlung sind die Mitglieder der Kommifsion zu⸗ nächst über ihre Obliegenheiten zu belehren und im Besonderen darauf hinzuweisen, daß es ihre Pflicht ist, die Interessen der Reichskasse, sowie diejenigen der Entschadigungsberechtigken mit gleicher Unpartei= lichkeit zu wahren. Im Besyonderen sind dieselben darauf aufmerk⸗ sam zu machen, daß bei Feststellung der Entschädigungsbeträge eben⸗ sowohl der Werth. der den Interessenten verbleibenden Früchte und Nutzungen, als die etwaigen Ersparnisse an Wirthschaftskosten in Anrechnung zu bringen sind. Sorͤann ist zu prüfen, inwieweit die angemeldeten Beschädigungen in der That durch die Truppenlbungen entstanden sind. Insoweit letzteres der Fall ist, hat die Kommission solche Entschädigungs⸗ Forderungen der Betheiligten, welche von ihr als angemessen befun⸗ den werden, im Wege der Einigung ohne weiteres zuzugestehen. Um das Zustande kommen einer Einigung zu erleichtern, hat die Kom— mission die Beschädigten nöthigenfalls über die Grundfätze für eine zutreffende Abschätzung ihrer Verluste zu belehren. Insoweit von den Betheiligten keine bestimmten oder zu hohe Forderungen gestellt wer⸗ den, hat die Feststellung der Vergütung auf Grund förmlicher Ab⸗ hat in ö 9g

ie Ergebnisse der Verhandlung sind in eine Nachweisun na

dem unter E. . Schema . n fl hc

Zur Erleichterung des Schätzungsverfahrens ist, falls es sich um ie Feststelung von. Schäden fir eine grghere Zahl gleichaltig ber stell ter kleiner Acker stücke handelt, eine Klasseneinthei lung des Bodens nach jeiner Ertragsfähigkeit, nach der Art seiner Bestellung und nach dem ustande der darguf vorhandenen Feldfrüchte vorzunehmen, und hiernach für jed. Klaste der, hach Mashahe der beschädiht?“ Flächen zu gewährende Entschädigungsbetrag festzuftellen.

Das über die Verhandlung aufzunehmende Protokoll muß na⸗

mentlich ergeben:

I) die, Vergnlassung und den Gegenstand der Verhandlun ; ) welche Personen der Verhandlung beigewohnt haben, : in welcher Weise die Sachverständigen verpflichtet worden, . wie die Vergütungsbeträge ermittelt und berechnet worden; m Besonderen, welche Hülfsmittel (Kataster, Karten ze.) zur Be⸗ stimmung der Flächengrössen gedient haben, und welche Aösch? = , . n , ö ö. , . ) welche Beträge im ege der Einigung und welche auf Grund förmlicher Abschätzung festzestellt worden ind! ö ,,,, g h e erung der Kommission, daß ihrer Uebe rzeugun nach in den , , , te hne Catch in e nn halten h welche gesetzlich nicht aus Milstärfonds zu vergüten wäre. Auf Grund der Verhandlungen hat der Kommifsar ker Landes- regierung eine Entschädigungs liquidation nach dem unter F. an. liegenden Schema anzufertigen und dieselbe mit den Verhandlungen der betreffenden Fntendantur (inzufenden. Letztere prüft die Liquidation, berichtigt etwaige Irrthümer und Rechnungt ehler, erwirkt eine Bescheinigung des betheiligten ur, fn ne, föommandirenden Generals, Di vistons Commande urs, Vrtillerie⸗ Inspecteurs ꝛc.) darlber:

daß die stattgehabten Beschädigungen mit Rücksicht auf den Zweck

der Truppen , s gewesen sind, die Vertretung daher

Niemandem zur Last falle . weist fodann den liquiden Betrag zur Zahlung an und bengchrichtigt gleichzeitig den Kommissar der Landesregierung behufs Aufforderung der Interessenten zur Abhebung der angewiesenen Beträge. .

Die Liquidirung und Anweisung der Entschädigungsbeträge ist nach Möglichkeit zu beschleunigen. .

Den Sachverständigen sind zu gewähren:

2. an Tagegeldern 9 M für den Tag; ;. ?

b. ein . von 4 6M 59 8 täglich für Zurücklegung der Wege auf den einzelnen Feldmarken, auf welchen das Abschätzungs⸗ geschãft stattfindet; . ö

e. für die , n. und Heimreise, sowie für die Reisen von Nacht⸗ quartier zu Nachtguartier behufs Ausführung des Abschätzungs.⸗

eschäftes an Fuhrkosten bei Benutzung von Eisenbahnen und Dampf⸗ 6, für das Kilometer 13 3 und für jeden Zu⸗ und Abgang 3 , sowie auf dem Landwege für das Kilometer 513.

Die Liquidationen der Sachverständigen werden der zuständigen Intendantur durch den Kommissar der Landesregierung vorgelegt. Derselbe hat die Liquidationen über die Reisen zum Nachtquartier mit einer Bescheinigung dahin zu, versehen, daß dasjenige Nacht -

uartier, bis zu welchem die Reise liquidirt worden, das nächste zum Eck des Geschäfts bezw. ein geeignetes näher belegenes nicht zu er⸗ langen gewesen ist. ; . . J

B. Die ern der Vergütung in den übrigen Fällen erfolgt in analoger Weise wie vorstehend unter A. vorgeschrleben, jedoch kann dabei die Zusammensetzung der Abschätzungs kommission nach dem Er⸗ messen der betheiligten Militärverwaltung in der Weise vereinfacht werden, daß die Militärverwaltung bei derselben gar nicht oder nur durch einen Offizier oder einen Militärbeamten vertreten wird.

In gleicher Weise kann die Zufammensetzung der Kommission vereinfacht werden, wenn das unter A. vorgeschriebene Verfahren in einem Ortsbezirke bereits beendigt ist und noch nachträglich, aber innerhalb der gesetzlichen Frist (6. 16 des Gesetzes) Ansprüche von Interessenten des Bezirks angemeldet werden.

In denjenigen Bundes staaten, in welchen Vertretungen von Kreisen oder gleichartigen Verbänden bestehen, sind unter deren Mit— wirkung geeignete Sachverständige für die verschiedenen, nach den Vorschristen des Gesetzeg nöthig werdenden Abschätzungen in genügen⸗ der Zahl periodisch im Voraus zu bestimmen. In denjenigen Bundes staafen dagegen, in welchen dergleichen Verband vertretungen nicht vorhanden sind, wird diese Bestimmung unter eventueller Mitwirkung geeigneter anderer Organe durch die Landesregierung erfolgen.

Bei Bestimmung der Sachverständigen ist an erster Stelle zu beachten, daß die Kah nur auf völlig geeignete Persönlichkeiten sällt, welche nach Charakter, Lebenestellung und Erfahrung genügende Gewähr für eine unparteiische und saͤchgemäße Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten bieten.

Beila e E. . Nach wei sung

ruppen⸗ Be⸗

stellt ist.

Weide,

stige Bezeichnung Heu,

Kataster oder son⸗ Schadens durch den

oder auf Grund förm⸗

schädigung. 1 chätzung festge

Angabe, ob Entschaͤdigung durch

D * 8 * 23 S

Davon sind beschädigt stellungskoften ꝛc.

de Interessenten. 8 *

fene Nummer.

Stand, Name und Wohnort ur

Nähe Angabe des durch die Verl ist an Körnern,

Lau inig licher

6

* Gegen tmd der Entschädigung. SX Prderung des Beschädigten.

übung verirsachten

*

2.

ö

2 Betrag der zu leistenden Ent⸗

Dorfschaft N. .. Grund⸗ besitzer Johann X Rogg. 00 u. s. w. Saat JN. 11110 80 O0 Scheff. O0

Anmerkung. 1) Gleich nach der Truppenühung fordert der Ortsvorstand die Eingesessenen zur Anmeldung der Entschädigungsforderungen auf. Die Anmeldungen werden vom Srtsvorstande durch Ausfüllung der Kolonnen 1—rů ,, Kolonne 6 und 7 sind mit Bleis auszufüllen. Wollen die Petheiligten keine bestimmten Ent— ,, stellen, so bleibt Kolonne 6a. unausgefüllt.

In gleicher Weise hat die zuständige Civilbehörde dem selbst⸗ ständigen Gutsbezirke gegenüber zu verfahren.

Die Nachweisungen sind von dem Ortgrorstande bejw. der zu⸗ ständigen Civilbehörde der Abschätzungskommission bei ihrem Ein⸗ treffen zur Prüfung und weiteren Ausfüllung vorzulegen. Der Orts⸗ vorstand muß beim Schätzungs termine anwesend sein. ;

2) Haben die Abschäßungen nur geringen Umfang oder sind nur wenige , betheiligt, so if die Nachweisung entbehrlich, jedoch müssen dann die entsprechenden Angaben aus dem Protokol zu entnehmen sein,

3) i mn e, , auf welche dies Schema nicht ohne Wei— teres paßt, ist ein entsprechendes Schema zu entwerfen.

Beilage PF.

w ; Ar ;

* 8 8

Liquidation der Entschädigungen, welche auf Grund der anliegenden Verhandlung für die bei den Herbstübungen R. N. Corps im Jahre 18. vorgekommene Flurbeschädigung zu zahlen sind.

1 2. 3. J 5.

Stand, ö ö. Quittung des In⸗ Name Gegen Entschädi tereffenten durch eigen und stand der gungs⸗· * Hhändige Namens.

in der Wohnort Entschädi⸗ zeichnung neben den Nach der In⸗ betrag. bezüglichen Entschãdi⸗ weisung. teressenten. gung. gungsbetrãgen.

Nummer im Pro⸗ tokoll oder

Mt. 1 Dorfschaft N. ... Kreis N....

. esitzer oggen⸗ Johann X. saat

. Summe

Die Richtigkeit der Na⸗ mens unters 54 e

(Charakter.)

Die Richtigkeit vorstehender Liquidation wird hierdur au Grund der anliegenden Hir ne bescheinigt. ð . N dene len 18 .. (Name und Amtscharakter des Kommissars der Landesregierung.) ; Anmerkung. I) Die Rubriken 1, 2, 3 sind ifelben, wie in Beilage F.;

die Geldbeträge in Spalte 4 müssen mit denen in der Ver⸗ handlung übereinstimmen. . 2) Die Augfüllung der Spalte 5 erfolgt erst bei Auszahlung der Entschädigungsbeträge. . . Reicht der Raum der Spalte 5 für die e eng der , nicht aus, so ist besondere Quittung beizu⸗ ringen.

Die Nummer 26 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 1262 den Erlaß, betreffend Abänderungen und Er⸗ änzungen der Instruktion vom 2. September 1675 zur Aus— ff rung des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Natural⸗ leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. Vom 11. Juli 1878.

erlin, den 26. Juli 1878. Kaifer liches Post⸗Zeitungs⸗Amt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den, Ober⸗Bau⸗Direktor Schneider zum Ministerial— Direktor zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Privatdozenten bei der Universität zu Halle Pr. ö. Hollaender ist das Prädikat als Professor verliehen worden.

Der praktische Arzt Dr. Krum macher zu Tecklenburg ist zum Kreisphysikus des Kreises Tecklenburg ernannt worden.

Ministeri um für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Ministerial⸗Direktor Schneider ist die Stelle des Direktors der mit Verwaltung der Staatseisenbahnen be— trauten Abtheilung im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten übertragen worden.

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 30 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffen licht.

Aichtamtlich es. Deutsches Reich.

Treußen. Berlin, 256. Juli. Ihre Majestät die Kais erin⸗Königin wurde auf der Reife nach Baden gestern am Bahnhofe in Karlsruhe von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden empfangen und verweilte mit Höchst⸗ demselben bis zur Weiserfahrt des uges.

In Baden wurde Ihrer Majestät von der Einwohner— schaft ein überaus herzlicher Empfang bereitet. Der Fahrweg von der Oos bis zum Mesmerschen Hause, den Ihre Nꝛajestãt Enter dem Geläute der Glocken zurücklegte, war mit blumen— bekränzten Flaggenbcumen geschinuckt, unter denen sich die Schul jugend aufgestellt hatte.

Abends war der Platz vor der Residenz Ihrer Majestät glänzend erleuchtet, und das zahlreich versammelte Publikum brachte ein dreifaches Hoch guf die Kgiserlichen Majestäten aus.

Heute hat Ihre Majestät die Kaiserin die Kur wieder aufgenommen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des gestrigen Vormittags im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Chefz des Mi⸗ litär⸗Kabinets, General⸗Majors von Albedyll, sowie des Stell vertreters des Reichskanzlers, Vize⸗Präsidenten des Stäatg= Ministeriums, Grafen zu Stolberg, entgegen und empfing die kommandirenden Generale Prinz August von Württemberg, von Bose und Hann von Weyhern sowie den General der In— fanterie z. D. von Glümer.

Um 2 Uhr dinirten die Höchsten Herrschaften i d⸗ schloß Glinike Höchsten Herrschaften im Jagt

Aus Anlaß der bei dem Untergange S. M. S. Großer Kurfürst“ Seitens der englischen Behörden uns Bevblkerung gewährten Hülfe und bewiesenen Theilnahme ist kürzlich der Königlich großbritannischen Regierung auf Aller— höchsten Befehl Fer besondere Dank Sr. Rasestät des Kaisers. und Königs durch den deutschen Botschafter in London übermittelt worden, und hat Se. Kais erliche und Königliche Hoheit der Kronprinz das nachstehende offizielle Schreiben an Ihre Majestät die Königin Victoria gerichtet:

Berlin, den 13. Juli 1878.

Durchlauchtigste, Großmächtigste Fürstin ꝛc. ꝛc.

Ew. Königlichen und Kaiserlichen Majestät Behörden und Unterthanen haben bei Gelegenheit des schweren Verlustes, welchen unlängst die deutsche Marine und die ganze deutsche Nation durch den Untergang der Panzerfregatte „Großer Kurfürst“ mit mehreren Hundert braver Seeleute nahe der englischen Küste erlitten, vom ersten Augenblick bis heute ihre Theilnahme an diesem Unglück und ihr Mitgefühl mit dessen Opfern in so hohem Maße bethätigt, daß es mir eine besondere Pflicht gewesen ist, Sr. Majestät dem Kaiser und König, meinem Herrn Vater, hiervon Kenntniß zu geben, sobald Allerhöchstdessen Gesundheitszustand ein Zurückkommen auf diesen traurigen Gegenstand erlaubte.

In der tiefen Betrübniß des Kaisers um den schmerzlichen Ver⸗ lust so vieler Menschenleben und das Unglück eines Seiner Kriegs—⸗ schiffe konnte dem Herzen Sr. Majestät nichtz wohlthuender sein, als zu erfahren, in wie liebevoller Weise die gesammte englische Bevölkerung sich an der Rettung der überlebenden und an der Bestattung der umgekommenen deutschen Offiziere und Mannschaften, sowie an der Fürsorge um das Loos der Hinterbliebenen betheiligt hat, und mit wie entgegen kommender Bereitwilligkeit Ew. Majestät Marinebehörden dem Kommando des deutschen Geschwaders jeden erwünschten und möglichen Beistand ge⸗ währt haben.

Indem der Kaiser hofft, daß der Geist der Freundschaft, welcher sich bei diesem traurigen Ereigniß in so unzweideutiger Weise be⸗ kundet hat, allezeit die Beziehungen zwischen beiden Nationen er⸗ füllen und leiten möge, hat Se. Majestät mich beauftragt, Ew.

Königlichen und Kaiserlichen Majestät Regierung den Ausdruck dieser Seiner Gesinnungen, welche in allen Kreisen des deutschen Volkes in dankbarer Anerkennung getheilt werden, zu übermitteln.

Nachdem ich selbst Gelegenheit gehabt, unmittelbar nach der Katastrophe Zeuge des edelsten Wetteifers zu sein, mit welchem auf englischem Boden den Verunglückten die erste Hülfe geleistet wurde, war es mir um so mehr ein Herzensbedürfniß und eine große Genugthuung, Ew. Majestät gegenüber den Gefühlen meines Herrn Vaters, die ich tief mitempfinde, Ausdruck zu geben und Denenselben bei dieser Veranlassung die erneute Versicherung der höchsten Ver⸗ ehrung und aufrichtigsten Anhänglichkeit darzubringen, mit der ich verbleibe

Ew. Königlichen und Kaiserlichen Majestät freundwillig er⸗ gebenster ꝛc. ꝛc.

Friedrich Wilhelm, Kronprinz. An die Königin des vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland, Kaiserin von Indien.

Nach der vom Reichs⸗Eisenbahnamt veröffent— lichten, in der Ersten Beilage abgedruckten Uebersicht der Betriebs⸗Ergebnisse deutscher Eisenbahnen exkl. Bayerns im Monat Juni d. J. stellt sich auf den 88 Bahnen, welche in dem Zeitraume vom 1. Januar 1877 bis Ende Juni d. J. im Betriebe waren und zum Vergleich gezogen werden können:

die Einnahme aus allen Verkehrszweigen im Monat Juni d. J. bei 53 Bahnen 69,2 Proz. der Gesammtzahl höher Und bei 35 Bahnen 39,8 Proz. geringer, als in demselben Monat des Vorjahres, und die Einnahme pro Kilometer im Monat Juni d. J. bei 1 Bahn 151 Proz. der Gesammtzahl unverändert, bei 43 Bahnen 48,9 Proz. der Gesammt⸗ zahl höher und bei 44 Bahnen 500 Proz. (darunter Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in dem—⸗ selben Monat des Vorjahres; die Einnahme aus allen Verkehrszweigen bis Ende Juni d. J. bei 49 Bahnen 56,7 Proz. der Gesammtzahl höher und bei 39 Bahnen 14,3 Proz. geringer, als in deniselben Zeitraum des Vor⸗ jahres, und die Einnahme pro Kilometer bis Ende Juni 9 J. bei 41 Bahnen 46,5 Proz, der Gesammtzahl höher und bei 47 Bahnen 53,4 Proz. (darunter Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in demseiben Zeitraum des Vorjahres. Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privat⸗Eisenbahnen einschließlich der Annaberg⸗ Weiperter und Chemnitz-Würschnitzer Eifenbahn betrug Ende Juni d. J. das gesammte konzessionirte Anlagekapital 12651 939 800 M (416 265 go0 Stammaktien, 44 595 000 , Prioritäts⸗-Stammaktien und 791 078 900 MM Prioritats / Obli⸗ gationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Kapital bestimmt ist, 4545,59 kin, so daß auf je 1 kRm 275 419 entfallen. Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privat⸗ Eisenbahnen ausschließlich der Uelzen⸗Langwedeler 6. 46 betrug Ende Juni d. J. das gesammte kon⸗ zessionirte Anlagekapital 3 O82 693 567 S (1 IlI0 127 108 Stammaktien, 331 596 750 S6. Prioritäts⸗Stammaktien und 1640 969 649 M Prioritäts⸗Obligationen) und die Länge der⸗ jenigen Strecken, für welche dieses Kapital bestimmt ist, 11 954,75 km, so daß auf je 1 km 2657 863 S kommen.

Bei dem fiskalischen Steinsalzbergbau-Unter—⸗ nehmen zu Segeberg ist während des letztvergangenen Vierteljahrs der Betrieb der Pumpwerke fortgesetzt worden, ohne daß eine wesentliche Veraͤnderung der Verhaältnisse zu bemerken gewesen wäre. Sowohl der Salzgehalt als die Druckhöhe und die Zuflußmenge der Schachtwasser blie— ben ziemlich unverändert. Da sich bereits herausgestellt hatte, daß eine Bewältigung der Wasser in kurzer Zeit nicht zu erwarten sei, so wurde von einem for— cirten Betriebe der Maschinen abgesehen und eine mäßige Geschwindigkeit angewendet, bei welcher Unterbrechungen des Ganges durch Brüche an den Gezeugen u. dgl. möglichst ver⸗ mieden werden. Durch fortgesetzte . des Standes und der Temperatur der Wasser, sowie des Salzgehalts in den verschiedenen Schachttiefen ist ein ausgedehntes Material gewonnen, welches gegenwärtig rechnungsmäßig bearbeitet wird, um einen genauen Einblick in die Verhältnisse der unter⸗ irdischen Wassercirkulation zu gewinnen. Bis zur Beendigung dieser Arbeiten ist augenblicklich die Wasserhebung unterbrochen worden, um demnächst weitere Betriebsdispositionen zu treffen.

R Der General der Infanterie und Gouverneur des Invalidenhauses von Ollech, feiert am heutigen Tage sein S0 jähriges Militär⸗Dienstjubiläum.

Sachsen. Dresden, 25. Juli. Journal“ meldet:

Die diesjährigen Regimentsbesichtigungen der In⸗ fanterie und Kavallerie durch den kommandirenden General des XII. (Königlich sächsischen) Armee⸗Corps, Prinzen Georg Königliche Hoheit, finden in folgender Reihenfolge statt: 5. August Schützenregiment Nr. 108 und Garde⸗-Reiter⸗ regiment; 19. August 1. Ülanen⸗Regiment Nr. 17 und 1. Husaren⸗Regiment Nr. 18; 12. August 3. Infanterie⸗Regiment Nr. 192 und 4. Infanterie⸗Regiment Nr. 103; 13. Rugust 5. Infanterie⸗Regiment Nr. 164 und 2. Husaren⸗Regiment Nr. 19; 14. August Karabinier⸗Regiment und 2. Ulanen⸗ Regiment Nr. 18.

An die Regimentsübungen anfchließend folgen die Brigadeübungen, und wird Se. Königliche Hoheit der General- Inspecteur der III. Armee⸗Inspektion, General-Feld⸗ marschall ih Friedrich Carl von , dieselben in nachstehender Weise besichtigen: 16. August die 1. . fanterie⸗Brigade Nr. 45 in Dresden; 17. Auguft die 4. In⸗ fanterie⸗Brigade Nr. 48 in Leipzig und die J. Kavallerie⸗Bri⸗ gade Nr. 28 in Oschatz; 18. August Ruhetag; 19. August die 3. Infanterie Brigade Nr. 46 in Bautzen; 20. August die 3. , Nr. 47 in Chemnitz; 21. August die 2. Kavallerie⸗Brigade Nr. 4 in Grimma. Die Ankunft des Hohen Gastes in Dresden erfolgt am 15. August Abends und die Abreise am 21. August von Grimma.

Hamburg, 24. Juli. In der heutigen Sitzung der Bürger schaft wurden die Senatsanträge, betreffend die Ratifskatiön einer Ueberxeinkunft der drei freien Hansestädte über die Errichtung eines gemeinschaft⸗ lichen Ober-Landesgerichts, endgültig angenommen.

Das „Dresdner

Oesterreich Ungarn. Wien, 26. Juli. (W. T. B.) Dem „Wiener Fremdenblatt! wird aus Brod, vom 25. d. Mts., gemeldet: Der Oberkommandirende der österreichischen

Okkupationstruppen, 7 3. M. Baron Phil ippovies empfing heute eine türkische Deputation aus Dervent und. Türkisch⸗Brod, welche anläßlich der bevorsiehenden Okkupation den Gefühlen der Beunruhigung der muha⸗ medanischen Bevölkerung für Leben und Eigenthum, fowie für die Freiheit ihrer Religion Ausdruck gab, zugleich aber auch ihre tiesfste Ergebenheit gegen Desterreich⸗ Ungarn und seinen erhabenen 2 betheuerte. Baron Philippovies antwortete in der freundlichsten Weise und er⸗ klärte solche Befürchtungen für unbegründet. Die österreichi⸗ schen Truppen kämen als Freunde, um eine Sicherheit des Rechtszustandes in Bosnien für alle Bewohner desselben zu schaffen, und würden alle Kulte und religiösen Uebungen als gleichberechtigt schonen und schützen. Die Deputation verließ den Ober⸗Kommandirenden höchst befriedigt und versprach, die Worte desselben möglichst zu verbreiten.

Triest, 25. Juli. (W. T. B.) Die amtliche Bekannt—⸗ machung der Seebehörde, betreffend die Schließung des Hafens von Kleck und des Kanals von Stagno Piccolo mittelst Seeminen, ist heute publizirt worden.

Erg ßbritannien und Irland. London, 25. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Ober hauses brachte Earl Beaconsfield einen Antrag ein, dahin gehend, eine Adresse an die Königin zu richten, in welcher der' selben die Versicherung ertheilt werden soll, daß das Haus bereitwillig die Maßregeln für die Ausstattung des Her— zogs von Connaught anläßlich seiner Vermählung gut⸗ heiße. Der Antrag, welchen Lord Granville unterstützte, wurde einstimmig angenommen. Earl Beaconsfield thellte ferner im Verlaufe der Sitzung mit, der Hydrograph der Admiralität habe konstatirt, daß bei Batum nur eine Bucht kein Hafen sei, und daß der Ankerplatz nur Raum für 3 Panzerschiffe biete.

Im Unterhause überreichte der Veputirte Cowen die Petition einer Vereinigung von Personen aus den nörd— lichen Städten Englands und aus London, in welcher bean— tragt wird, den Earl Beaconsfield in den Anklagestand zu versetzen. Auf eine Anfrage Gladstone's erklärte der Un⸗ terstgatssekretär Bourke: die Vorlegung des englisch—⸗ russischen Memorandums ohne Vorlegung weiterer Dokumente sei unthunlich. Die Einwilligung der anderen Mächte zur Publizirung dieser Dokumente fei nachgesucht worden. Von Seiten einer dieser Mächte sei die Antwort bereits eingegangen und darin die Einwilligung zur Publi⸗ zirung versagt worden. Dem Deputirten Goschen ant⸗ wortete der Schatzkanzler Northeote, daß alle Schrift⸗ stücke, welche die englisch-türkische Konvention be⸗ träfen, veröffentlicht werden würden, ebenso alle seit dem Abschluß der Konvention über die bezüglichen Details aus—⸗ getauschten Telegramme. Dem Deputirten Kenealy erwiderte der Schatzkanzler: den jetzigen Ministern sei von dem Abkommen zwischen den drei Kaisern, von welchem Earl Derby am letzten Donnerstag gesprochen habe, nichts bekannt. Er werde im Auswärtigen Amte Nach⸗ forschung darüber halten, ob dort etwas davon bekannt sei. Dil ke brachte seinen am Dienstag angekündigten Antrag ein, in welchem die Bewilligung einer weiteren Apanage von 10 000 Pfd. Sterl. für den Herzog von Connaught, sowie eines Wittwengeldes von 50690 Pfd. Sterl. jährlich für die Prinzessin Luise Margarethe bekämpft wird. Der An— trag Dilke's wurde mit 329 gegen 30 Stimmen verworfen und hierauf der Antrag der Regierung in erster Lesung an⸗ genommen.

26. Juli. (W. T. B.) Die Königin hat dem Sekretär des Earl Beaconsfield, Montague Corry, das Ritterkreuz des Bathordens verliehen. ie Morgenblätter publiziren ein anscheinend amtliches Communigus, welches hervorhebt, daß die von dem Sekretär für politische AÄn⸗ gelegenhei en, Hart Dyke, jüngst gehaltene Rede nichts enthalten habe, was auf eine in diesem Jahre zu erwartende Parlamentsauflösung deuten könne.

Ueber die Installation Sir Garnet Wolseley's wird den Daily News“ aus Larnaca auf CEypern ge— meldet; Die Installation Sir Garnet Wolseley's ward heute (am 23.) um 6 Uhr im Konak von Larnaca gefeiert. Zugegen waren der Admiral des Kanalgeschwaders, der Herzog von Edinburgh, die Schiffskapitäne und ein zahlreicher Stab. Se. Excellenz ward von einer Ehrengarde, die aus Marinesoldaten, Madrassen und türkischer Infanterie zusammengesetzt war, sowie von dem türkischen Kaimakam, dem Richter. und dem griechischen Priester empfangen. Eine große , , . griechischer und türkischer Nationalität hatte sich versammeklt. Oberst Greaves verlas die Proklamation der Königin. Sir Garnet Wolseley leistete, die Bibel in der Hand, den Eid und unterzeichnete die Eidesformel. Sir Adrian Dinasi überreichte Sr. Excellenz den Amtseid. Sir Garnet las ihn mit lauter Stimme und unterzeichnete ihn. Oberst Greaves verlas darauf die Proklamation Sr. Excellenz an die Cyprioten, deren Sätze in griechischer und türkischer Sprache wiederholt wurden. Dann ward die Nationalhymne gespielt und von der Flotte siebzehn Salutschüsse 3. Ein griechischer Herr las eine Adresse vor, in der er auf die für Cypern jetzt beginnende neue Aera Bezu nahm. Ein türki⸗ scher Herr sprach von der Freundschaft, die seit unvordenklicher Zeit England und die Türkei verbunden hätte, und drückte seine Dankbarkeit dafür aus, daß die Insel unter den Schutz der Königin gestellt worden und daß Letztere einen so hervor⸗ ragenden Vertreter gewählt habe.

Italien. Rom, 25. Juli. (W. T. B.) Der Mi⸗ nister des Innern, Zanardelli, hat an die ö von Bergamo, Brescia, Verona und Vicenza eine telegra⸗ phische Anfrage gerichtet, ob in den genannten Städten ge⸗

eime Werbungen versucht würden. Sämmtliche Prä⸗ ekten gaben die beruhigende Erklärung, daß diese Gerü hte durchaus un begründet wären. Der Minister wird sich nach Turin begeben, den König nach Mailand begleiten und Sr. Majestät ein Dekret über die anderweitige Be⸗ setzung von etwa 26 Präfektenstellen vorlegen.

Türkei. Konstant inopel, 25. Juli. (Pet. Korr.) Die griechische Regierung ließ, ungeachtet der von tür—⸗ kischer Seite dagegen erhobenen Vorstellungen, der Pforte eine Note überreichen, in welcher die Ernennung von Kom⸗ missaren der Pforte für die . verlangt wird. Die Pforte hat noch nicht darau geantwortet. Es verlautet aher, daß man auf der Pforte über das Maximum der zu gewährenden Konzessionen einig sei und würde es sich um die Abtretung des innerhalb der Linie Zagora bis Magariti liegenden Grenzstrichs handeln, wobei Volo und

Pharsala einbegriffen wären, während Trikhala und Janina ausgeschlossen blieben. Vor Batum finden Unterhand⸗ lungen wegen der Ueberga be statt. Die Lazen in der Umgebung der Stadt sollen Widerstand gegen die Uebergabe vorbereiten. Der Verkehr auf der Eis enbahnlinie Rust schuk⸗Varna ist wieder . worden.

Wie dem „Neuterschen Bureau“ aus Konstan⸗ tinopel vom 25. d. M. mitgetheilt wird, hat . Pascha nunmehr die endgültigen Instruktio nen bezůglich der bosnischen Skkupations frage von der Pforte erhalten. Nach denselben verlangt die Pforte an Stelle der Festsetzung der Dauer der Okkupation ein Uebereinkommen dahin 32 daß die Besetzung Bosniens ihr Ende erreichen soll, sobald die Sicherheit und die öffentliche Ordnung hergestellt und die verheißenen Reformen in Bosnien eingeführt sind. An Stelle der Bestimmung, daß die Civilverwaltung in Bosnien in den Händen der Türkei verbleiben solle, fordert die Pforte, daß durch die militärische Okkupation eine Art Belagerungszustand 2 werden solle, während dessen die Cwilbehörden zu unktioniren aufhören und ihre Funktionen erst wieder auf⸗ nehmen sollen, sobald die Umstände es gestatten.

RNumänien. Bu kare st, 25. Juli. (Pol. Korr.) Die Regierung wird den Zeitpunkt für die Wiebereinberu⸗ fung der Kammern zur Prüfung des Berliner Ver—⸗ trages erst nach der erhaltenen offiziellen Mittheilung dieses Vertrages festsetzen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 26. Juli. W. T. B.) Fürst Gortschakoff hat seinen Wohnsitz in Zars ko je⸗Selo genommen. Der diesseitige Botschafter ö . Baron von Oubril, ist auf Urlaub hier einge⸗ roöffen.

Amerika. New⸗York, 23. Juli. (per Kabel.) Eine hier aus dem Eaglepasse eingegangene Depesche meldet die Gefangennahme des Generals Escobedo durch die Re— gierungstruppen. Nachrichten aus St. Thomas via Ha⸗ vanna, vom 17. d. M. melden einen Aufstand in Hayti zu Gunsten von Alexis Nord, der jedoch nach kurzem Kampfe unterdrückt wurde. Ein Kriegsschiff wurde nach Kap Haytien gesandt, um die dortige Landung Nords von Jamaica aus zu verhindern.

Philadelphia, 23. Juli. (Allg. Korr.) General Me. Dowell berichtet, daß am 16. d. M. von der Kavallerie Sand⸗ fords, die sich westlich von Lagrande (Oregon) bewegte, und der Haupttruppenkolonne, . südlich marschirte, unter den feindlichen Indianern eine Panik verursacht wurde. Der Feind wurde in kleine Abtheilungen zersprengt und zog sich nach dem Weiserdistrikt im westlichen Idaho zurück, wobei er große Massen von Lebensmittelvorräthen und Hunderte von Ponies im Stiche ließ.

Landtags⸗ Angelegenheiten.

In der Nacht zum 24. d. M. ist das Mitglied des Herren⸗ hauses Dr. Karl Freiherr von Gersdorff auf Ostrichen gestorben. Der Verstorbene, auf Präseatation des alten und des befestigten Grandbesitzes im Landschaftsbezirk Ober⸗Lausitz durch Allerhöchsten Erlaß vom 28. November 1868 auf Lebenszeit berufen, war am 17 Dezember 1868 in das Herrenhaus eingetreten.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Der Historienmaler und Professor an der mit der Königlichen Akademie verbundenen Kunstschule hierselbst, J. W. Schütze, ist vorgestern hier verstorben.

Berlin, 26. Juli 1878.

Königlich Preußische Lotterie. (Ohne Gewähr.)

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der vierten Klasse 158. Königlich Preußischer Klassenlotterie fielen:

2 Gewinne à 15 060 M auf Nr. 23 607. 3 844.

4 Gewinne à 6000 MS auf Nr. 4708. 33 881. 42 664. 73798.

33 Gewinne à 3000 S auf Nr. 5685. 6043. 7184. 8614. 9785. 16484. 18256. 19539. 20 669. 21 657. 23 256. 27 125. 36 364. 43 890. 46099. 48671. 53 863. 56 584. 57 702. 58 370. 61 819. 62 564. 62 886. 63 322. 63 946. 64 706. 65777. 72 377. 77 375. 78 395. 82 341. 82565. 82 907.

57 Gewinne à 1500 S auf Nr. 727. 2173. 3406. 4318. 6570. 12422. 13 608. 14820. 15727. 16353. 20790. 22 242. 23 257. 24 081. 28 547. 28 686. 28 742. 31 567. 31 947. 33794. 36771. 37 667. 40 050. 40709. 41141. 41 260. 42711. 43 038. 44 456. 44611. 47 397. 48 411. 48 664. 50 775. 51 534. 52 535. 54 199. 59127. 60 470. 62 628. 65 340. 65797. 66 263. 66 546. 68 889. 68 885. 71 912. 72128. 73 502. 74 757. 76 088. S2 635. 83 514. 85 837. S8 161. 90 732. 90 752.

88 Gewinne à 600 MS auf Nr. 985. 1230. 2367. 5291. 7029. 10 010. 12266. 13 088. 14026. 16555. 17886. 18 033. 18 045. 20 221. 20 372. 21 276. 21 809. 22070. 25 521. 25 858. 26121. 26 335. 28 811. 29 436. 29700. 31 317. 31 804. 33 472. 33 895. 34 225. 36 843. 39 946. 40 770. 44 302. 46368. 46 842. 47 680. 48728. 50 600. 50 9869. 51 892. 53 917. 55 824. 56 4066. 56 899. 57 099. 57 671. 58 572. 58 881. 59 122. 59 918. 62 630. 62831. 63 067. 63 404. 63713. 64 408. 64 516. 64 675. 64785. 68 260. 69 679. 70 257. 71 277. 71 396. 72 662. 72734. 74 559. 74 755. 74 883. 77 521. 77971. 79 702. 81 120. 82 229. S2 802. 82 833. 83 007. 88 023. S8 656. 90515. 91 626. 92422. 92 529. 92 577. 92 780. 93 365. 94 445.

Paris 25. Juli. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nach⸗ richten aus Valenciennes hat 65 die allgemeine Lage in Anzin wieder etwas gebessert, indem mehrfach eine Wiederaufnahme der Arbeit , n hat. Wie versichert wird, sind die Haupt⸗ anstifter des Strikes festgenommen worden.

In Krolls Theg ter findet morgen das zweite große Gartenfest (italienische Nacht) statt. In der nächsten Woche, am Mittwech, beginnt der Kammersänger, Hr. Franz Nachbaur, mit dem „Poftilion von Lonjumeau. ein kurzes Gastspiel.

Im Belle⸗Alliance-Theater geht am Sonntag das Lustspiel von Georg Horn; .Das Brunnenmädchen von Ems“, wel · ches auf der genannten Bühne bei seinen ersten Aufführungen einen guten Erfolg hatte, auf Verlangen wieder in Scene.