1878 / 186 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Aug 1878 18:00:01 GMT) scan diff

.

von Berlin

a. Sub hastationen, Ausgebote, Vorladungen u. dergl.

. Sachen, des vall soncn auf Antrag des einstweiligen Konkurgkurators, Obergerichts An

d in dem f zur Konkursmasse gehörende * stü ** . 4 au .

Morgens 11 ö im bifs gen 0 Abth. II. Termine öffentlich versteigert werden: 6 . 9 . Lage Kulturart Hektar

2 . . 53 R Ackerland 18 Die Bůühlflagge ; g Wlese Hofraum Ackerland

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Die Mauernbreite

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11,

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n. Göttinger Feldmark: hinter dem Königsstiege

II. Gebäude auf vorstehenden Grundstücken: Steuer · Bureau Nr. 2 cc. massiv. Salzmagazin Nr. 1. 2c. ö 2, neu erbaut. Siedepfanne Nr. 1 nebst Geräthen. . 2 und 3 desgl. Bohrthurm Nr. 1 nebst Turbinenhaus und Soolpumpe. Comptoirgebäude mit kl. Anbau. Pferdestall. 3 Pfanne Nr. 4 nebst Geräthen. ö. . 5 und 6 in einem Gebäude. Soole· Reservoir. . Kuhstall. Bohrthurm Nr. 2. Schmiede haus. Maschinenhaus. Ringofen. 9 Stück Steine ⸗Trockenschuppen. Casseler Flammenofen. Das neu erbaute 3 Stockwerk hohe massive Wohnhaus. ugleich werden hiermit alle Prätendenten von Eigenthums⸗, Lehns, fideikommissarisch en, Näher ⸗, Pfand und sonstigen dinglichen Rechten, insbesondere Servituten und Realberechtigungen an den genannten Grundstücken hiermit y, ,. ihre Rechte der genannten Art bei Strafe des Aus—⸗ schlusses im Verhältnisse zu dem neuen Erwerber in obigem Termine anzumelden. Beschreibung der Immobilien:

Die Saline und Dampfziegelei Luisen halldl bei Göttingen und nur 20 Minuten von dieser Stadt entfernt, mit einer Produktion von 50 69.090 Ctr. vorzüglichen Grob- und Steinsalz, sowie 1.500, 00 1, 750,000 Mauersteinen (Fagadesteinen) liegt im unmittelbaren Anschluß der Gebäude beider Gewerbe auf einem Grundstück in Größe von 15 Hektar, gleich etwa 6 hannob. Morgen. Hieran stößt ein Grundstück von ea. 2 Hektar, worauf das im Jahre 1876 neu erbaute massive 2stöckige Wohnhaus inmitten junger hübscher Gartenanlagen Platz gefunden hat.

I. Die Saline besteht in der Hauptsache aus 4 Siedehäusern mit 6 Siedepfannen, welche eine Verdampffläche von zusammen ca. 5000 Quadratfuß oder ea. 455 Quadratmeter bieten. Die Siede⸗ häuser stehen durch gedeckte Gänge mit den beiden vorhandenen Magazinen, deren Lagerraum ca. 20,000 Ctr. der verschiedenen Salie faßt, in Verbindung. Zur Gewinnung und Aufbewahrung der völlig con⸗ eentrirten, sehr reinen Sohle von 2740/0 Chlornatrium,-Gehalt, dienen 2 Bohrthürme und ein großes, sowie 4 kleinere Reservoire, welche ca. 15, 999 Kubikfuß Soole fassen mit einem Salzgehalt von ca. 3009 Ctr. Die Gewinnung der Sohle geschieht im Bohrthurm Nr. 1 durch ein Pumpwerk, welches getrieben wird durch eine Turbine von ca. 5 Pferdekräften, der Wasserlauf ist sehr konstant und erleidet keine Unterbrechung, wie sonst vielfach durch Frost oder Rückstau der Fall ist.

Das Bohrloch, welches die Soole sehr konstant und rein liefert, ist vorzüglich verrohrt und mit guter Kupferpumpe versehen. Ein zweites Bohrloch ist, nahe seiner Vollendung, von einem früheren Besitzer verlassen worden, würde aber ohne große Opfer in kurzer Zeit fertig zu stellen sein, eine Noth= wendigkeit hierfür liegt indessen nicht vor, da das sich im Betriebe befindliche Bohrloch noch eine bedeutend größere Produktion als bisher gestattet. .

Das Salz der Saline Luisenhall wird außer in hiesiger Gegend mit Vorliebe im Rheinlande, Westphalen und Naßsau gekauft und ist ohne Schwierigkeit das doppelte Quantum abzufetzen. Die hiesige ö. findet als solche vielfach Verwendung für Badezwecke und ist ihre wohlthätige Wirkung anerkannt.

II. Die Dampfziegelei mit eigenem Thonlager in unmittelbarster Nähe, besteht außer den erforderlichen Trockenschuppen aus dem Maschinenhause mit Dampfkessel (Cornwall) 20pferdiger Iiegender Dampfmaschine und einer Hertelschen Ziegelpresse mit doppeltem Waljwerk, sowie einem Hoffmannschen Ringofen und einem Casseler Flammofen. Das Thonlager dehnt sich auf weite Flächen aus und bietet Garantie für Rohmaterial guf viele Jahrzehnte. Der pt des Produkts geschieht ohne Schwierigkeit 2 nach Göttingen und erscheint bei der fortschreitenden Entwickelung dieser Stadt als

urchaus gesichert. ; Die Dampfanlage ist neu und durchaus praktisch geschaffen, sie arbeitet ohne Störung seit ihrer Vollendung im rnb g 1874.

III. Beides, Saline und Ziegelei, haben durch die eingetretene ö des früheren Be⸗ sitzers, welche durchaus nicht Folge einer etwaigen Unrentabilitäͤt 26 Etablissements war, keinerlei i, ,. . , ,,. , , * Fenn e, r,, . 66 Ober r, 7: 2. .

ngen, sowie der zeitweilige Geschäftsführer Herr Georg Garben zu Luisenhall zur Ertheilung jeder ö e, zwerth sämmtlicher Geb . t amtlicher A . . er ungswerth sämmtlicher Gebäude beträgt laut amtlicher Aufnahme Mark 110,910. Göttingen, den 18. Juli 187838. ö fah ; Königliches Amtsgericht II. Bauer. .

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16

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6903 241 des Königlichen Polizei⸗Präsidiums ernannt worden. ( J Deff entlich Vorladung. In . dessen habe ich zur Verhandlung der In der , der Berliner Sache, sowie eventugliter zur Aufnahme der Taxe Stadt · Eisen 2 ist in Folge Antrages der und zur Erklärung darüber Termin auf Direktion vom 4. Juni 1878 das r . 8 den 19. Angust er,, Morgens 11 Uhr, Verfahren rücksicht!ĩ einer Fläche von 26. 190 Ar ! im Baubureau der Stadtbahn, Neue edrich⸗ Des in der Neuen Friedrichstraße Rr. 12/16. ge- straße 23 hierfelbft, anbergumt, zu welchem die legenen, im Grundbuche des Königlichen Stadtgerichts jen fe, welche nicht kan persönli Band 19 Nr. 1309 verzeichneten, dein Vorladung erhalten haben, in Gemäßheit des 5. Iandesherrlichen Fiskus 3665 Kadetten haus. des Gesetzes über die , n, grundstücks eingeleltet, und bin ich zum Kommissar ! eigenthum vom 11. Juni 187 6h

von Grund⸗ 8 Wahrneh⸗

, betreffend den Konkurs der Glä Sr ne ge Weber .

mung sbrer Rechte hierdurch nnter der!

Verwarnung ,,, oder g der Letzteren gt

en, R., den *. Ini 1878. 2 gCtommissarius des Königlichen . ke,! te

lesso Oeffentliche Vorladung.

In der Expropriationssache der Berliner Stadteisenbahn ist in Folge Antrages der Di⸗ rektion vom 31. Mai 1878 das Entschädigungs⸗ verfahren rücksichtlich der unter den Colonnaden an der Königsbrücke gelegenen, im Grundhuche des Königlichen Stadtgerichts von Berlin, Band 16 zr. Lelg und 11 verzeichneten, dem Huchhändler Johann August Wilhelm Lindow hierselbst gehöri⸗ gen Buden Nr. 15/17 eingeleitet, und bin ich zum Kommissar des Königlichen Polizei⸗Präsidiums er⸗ nannt worden.

In Folge dessen habe ich zur Verhandlung der Sache, sowie eventualiter zur Aufnahme der Taxe und zur Erklärung darüber Termin auf

den 22. August er., Morgens 11 Uhr, im Baubureau der Stadtbahn, Neue 5 str. 22 hierselbst anberaumt, zu welchem diejenigen Betheilig⸗ ten, welche nicht bereits persönliche Vorladung erhalten haben, in Gemäßheit des 5. 6 des Gesetzes über die Ent eignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 behufs Wahrnehmung ihrer Rechte hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß ohne Zu⸗ thun des etwa Ausbleibenden die Entschädigung fest⸗ gestellt, und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der Letzteren verfügt werden wird, ü Berlin W., den 23. Juni 1878. Körnerstraße Nr. T. Der Kkommissarius des Königlichen Polizei⸗ Prästdiums. Regierungs⸗ Rath . Stepham.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

(6828 Auction.

Am Sonnabend, den 10. d. M., Vormittags

9g Uhr, kommt im Ingenieur ⸗Dienstgebäande, Kur⸗ fürstenstraße 3 / ß), .

ein vierrädriges eisernes Fahrgestell mit eisernen

Rädern und ö

eine Parthie altes Zeitungspapier meistbietend

gegen baare Bezahlung zum Verkauf.

Die genannten Gegenstände können im Ingenieur⸗ Dienstgebäude täglich in der Zeit von 9 bis 3 Uhr in Augenschein genommen und die Verkaufs⸗Bedin⸗ gungen eingesehen werden.

Berlin, den 3. August 1878.

Königliche Depot⸗ und Kassen⸗Verwaltung

des Ingenieur ⸗Comitéè s.

6849 .

Die Lieferung von 1350 Metern weißem Futter- callicot, 230 Metern blauem Schooßfutter, 125 Me⸗ tern ., utterleinwand, 835 Metern grauem und blauem Brillich, 150 Metern Callicot zu Unter⸗ hosen, 37 Metern Futterboi, 1580 Metern blau⸗ estreiftem Hemdencallicot, 783 Halsbinden, 166 Hir ledernen Handschuhen für Unteroffiziere soll in Submission vergeben werden. Lieferungsofferten mit der Aufschrift „Submission auf Callieot 2c.“ versehen, sind nebst Proben bis zum 20. August er. an die unterzeichnete Kommission einzureichen. Be⸗ dingungen liegen im Bureau, Schießstange 4 a., zur Einsicht aus, werden auch an auswärtige Re⸗ flektanten gegen Einsendung von 60 8 Schreib⸗ ,. mitgetheilt. Nur solche Offerten können erücksichtigt werden, wenn von den Submittent en die Bedingungen hier unterschrieben, oder den Of⸗ ern unterschriebene Abschriften davon beigefügt ind.

Danzig, den 31. Juli 1878.

Die Bekleidun gs⸗Kommission

des Ostpreusischen Pionier⸗Bataillous Nr. 1.

6870

Die Arbeitsleistung und Material⸗Lieferung zur

erstellung von 2 Schiffsbedachungen für die hie⸗ ige Werft soll in Submission an Unternehmer verdungen werden.

Termin zur Eröffnung von Offerten ist auf Montag, den 19. August er., Mittags 12 Uhr, angesetzt; bis dahin sind Offerten versiegelt und frankirt mit Aufschrift:

„Offerte auf Schiffs bedachungen“ an uns einzusenden.

Bedingungen, Massenberechnung, Anschlagsertrakt und Zeichnungen sind in der diesseitigen Registratur zur Einsicht ausgelegt und können daselbst auch een Erstattung von 3 M in Empfang genommen werden.

Wilhelmshaven, den 5. August 1878.

Kaiserliche Marine⸗Hafenban⸗Kommission.

losen] Bergisch⸗Märkische Eisenhahn. Die Anfertigung und , von rot. 33 600 Kilogramm gußeiserner Durchlaßröhren für die Zweigbahn von Brügge nach Lüdenscheid soll . im Wege der Submission verdungen werden. ea nnn, und Bedingnißheft liegen in unserm . . Centralbureau zur Einsichtnahme aus. Ab⸗ drücke derselben sind gegen 66 von dem Rechnungg⸗Rath Elkemann hierselbst zu beziehen. Offerten sind versiegelt unter der Aufschrift: Abtheilung VI. Offerte 54 Lieferung von Hr e r hren für die Zweigbahn Brügge Lüdenscheid bis zum 14. August eurr, an welchem Tage, Vor⸗ mittags 11 Uhr, die Grffnun wird, frankirt bei uns einzureichen. Elberfeld, den 29. Juli 1878. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

——

Ibz857] r, , .

so . das Ostpreuß. Füsilier⸗ Regiment Nr. 33 3 Helme komplett, 20 Tornister

285 Paar Tornisterriemen,

g derselben stattfinden

397 Stück Leibriemen mit Schloß, außerdem 6 Schlõss g

chlösser,

267 Stück Mantelriemen, 717 Stuck Feldflaschen, 139 Paar Patronentaschen, 363 Stück Kochgeschirre, 248 Paar Kochgeschirreriemen, 240 Stück Schlaufen zu Patronentaschen, 128 . atronenbüchsen, 575 Stück Reservetheilbüchsen,

930 Stück ö

1665 Stück Säbel troddel,

2650 Stück Halsbinden,

430 Paar Lederhandschuhe,

46 Gewehrriemen beschafft werden. r Lieserunggofferten, mit der Aufschrift „Sub. misston auf Ausrüstungsstücke! sind unter Beifügung von Proben bis zum 20. September er. einzureichen. Bedingungen werden auf Ersuchen mitgetheilt.

2m. en 7. August 1878. Die Regiments · Bekleidungs⸗Kommission.

6876] Neubau der Moselbahn.

Die Ausführung sämmtlicher Arbeiten und Liefe= rungen exkl. Bruchsteinmaterial f 2 Beamten. wohnungen mit Nebengebäuden auf den Bahnhöfen Wittlich und Hetzerath, sowie zu 3 Bahnwãärterhäusern in den Stationen 145, 167 und 258 der IV. Bau- Abtheilung,

zusammen veranschlagt auf ea. 40 640 , soll durch öffentliche Submission im Ganzen oder in einzelnen Loosen vergeben werden.

Offerten mit entsprechender Aufschrift sind bis zum Submissionstermin am Donnerstag, den 15. August er., Vormittags 19 Uhr, versiegelt und frankirt einzusenden. Zeichnungen, Kosten⸗ anschläge und Bedingungen können in meinem , eingesehen, die Bedingungen auch gegen 150 von mir bezogen werden.

Wittlich, den 4. August 1878.

Der Abtheilungs⸗Baumeister.

Wochen ⸗Ausweise der dentschen Settelbanken.

Wochen Nebersicht der Städtischen Bank zu Breslau am 7. August 1878. e se , 968,611 Æ 73 9

[6893

Activa. Bestand an Reichskassen an Noten anderer Banken: 175,400 6 Wechsel 5.306,20 MÆM 98 8. Lombard: 2. 345, 409 4 Ef e: Iz 923 Æ 75 3. Sonftige Altiya vacat.

Hasatva, Grundkapital; 3000, 009 44. Re serve⸗ Fonds: 600000 A Banknoten im Umlauf: 2.086, 00 6 Tägliche Verbindlichkeiten: Depositen ˖ KRapitallen: 3, 107,760 M66 An ö ge⸗ bundene Verbindlichkeiten: 300s 00 Æ Sonstige Passiva: vaeat.

ventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: 63,549 ÆK 17 58.

Verschiedene Bekanntmachungen.

6874 . Die mit einem jährlichen Gehalt von 4000 4A

dotirte Bürgermeisterstelle

hierselbst ist bald zu besetzen. = Geeignete Bewer⸗ ber wollen sich bis zum 15. September bei dem Unterzeichneten melden. . Lissa, Prov. Posen, den 3. August 1878. Der Stadtverordneten ⸗Vorsteher Drogand.

6717 Bekanntmachung.

Die hiesige Dirgermeister tee ist daant.

Bewerber um dieselbe werden ersucht, sich unter Einreichung ihrer Atteste bis zum 1. September er. bei dem Unterzeichneten zu melden. Gehalt ein— schließlich der Wohnungsentschädigung beträgt 2250

Für die Verwaltung des Standesamtes werden 450 M gewährt.

Czarnikau, den 20. Juli 1878.

Der Stadt verordneten ⸗Vorsteher. H. Selle.

ls co Proussisęhe Hypotheken-Versicherungs- Aktien- Gesellsehaft.

Status Emde JulR6 1828.

PassEkva.

Aktienkapital ö; l5, 000 000 - Emission von Certifikaten,

Depöt- und Prämien-

, Tilgungsfonds, Grundstücks-

Hypotheken u. Cautionen Depositen und Obligos Prämien- Einnahme Reserven Veberschüssd-.

dd 0720.

2, 59, S5 6 1. 133, 922 6b

48,429 * 2.313, 119 6 264, 87337

Id ds e Bs 11212, 75

Activn. Aktieg wechsel k Effekten eigener Emission im Bestande. Wechselbestandi.. Lombardvorschüsse. Hypotheken, eigens = do. der Emission Kautioneffeokten.

Gesellschafts- Gebäude und Inventar... Grundstücke

317 o Agentur- u. Geschattsun kosten

1,306. 700 öl / Hᷣ gz

i s sas 5s Hie PDirekstiom. Grafe. Josl. Dannenbaum.

losss! Admiralsgarten⸗Bad,

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. 102. ür d Damen en nr, ire geren

2 röm.

; ; Bader für Damen Dien stags und . Vorm. Gb III.

cheinen: 5580 6 Bestand

Königlich Prenußi

Aas Akhonnement heträgt 4 M 50 3 für das Vierteljahr. 3

nsertionspreis für den Naum einer Aruczeile 80 3

KR

1 gerlin außer den Post · Anstalten auch die Eye

Alle Nost Anstalten nehmen Kestellnng an; 3

M Is.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: nachbenannten Offizieren ꝛc. vom 2. , , , Ulanen⸗Regiment Nr. 11 die Erlaubniß zur Anlegung ihnen verliehenen Kaiserlich österreichischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes des Franz⸗Josephs⸗Ordens: dem 7 Freiherrn ö des Ordens der Eisernen Krone dritter Llasse: dem Rittmeister von Schack; des Ritterkreuzes des Franz⸗Josephs⸗Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant von Vollard⸗Bockelberg; des silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone: dem Wachtmeister Weißen born; des silbernen Verdienstkreuzes: dem Unteroffizier Bauer.

Deutsche s Reich. Der Baumeister Louis Ferdinand 2 . sen

Eisenbahn⸗Baumeister bei der Verwaltung der hnen in Elsaß⸗Lothringen ernannt worden.

Der Königlich bayerische Rechtskandidat Georg Fried⸗ rich Lurz zu Dürkheim ist zum Notar für den Landgerichts⸗ bezirk . mit Anweisung seines Wohnsitzes in Pfalzburg ernannt.

Königreich ö n.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der Universität Göttingen, Dr. theol. Wagenmann den Cha⸗ rakter als Konsistorial⸗Rath zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Die Königliche Eisenbahn⸗-Direktion zu Saarbrücken ist mit Anfertigung von generellen Vorarbeiten für eine An⸗ schlußbahn, nach dem System der Eisenbahnen unter⸗ geordneter Bedeutung, von Station Wengerohr . nach der Stadt Wittlich beauftragt worden.

Bekanntmachung für Seefahrer. Am 22. August er. soll in Leer Ostfriesland eine Prü⸗ fung für Schiffer auf großer Fahrt beginnen.

Anmeldungen nimmt entgegen Leer, den 8. August 1878.

Der Navigationsschul⸗Direktor.

J. V.: Der Navigationslehrer

Wendtlandt.

In der heuti en andelsregister⸗Beilage wird Nr. 32 der Zeichen register⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Aichtamtsliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. August. Se. Majestät der Kaiser und König promenirten, laut Meldung des, W. T. B.“ aus Teplitz, gestern Nachmittag während des Konzerts der Militärkapelle in dem reservirten Theile des Schloßgartens. . Beweglichkeit der Finger der rechten Hand nimmt

etig zu.

eute Abend um 8 Uhr werden Se. Königliche Hoheit der Goßherzog und der Prinz Ludwig von Baden in Teplitz er⸗ wartet. Zu Ehren der badischen Herrschaften sind die Häuser mit Fahnen in den badischen Landesfarben festlich dekorirt.

Die Ministerkon ferenz zu Heidelberg ist, nach⸗ dem volles Einverständniß über ein Steuerreformprogramm erzielt worden, gestern geschlossen worden.

Nach einer Entscheidung des Ober-Perwaltungs⸗ gerichts vom 29. Juni ö. sind die Verwaltungs⸗

erichte zuständig, über Beschwerden der Standes⸗

ea mten in Betreff der Festsetzung der den Gemeinden obliegenden . für die sächlichen Kosten der St an dezam is v er wa tung zu entscheiden.

Die betreffende Entscheidung lautet: Sach Im Namen des Königs. n Sachen

betreffend den negativen Kompetenzkonflikt zwischen dem

Provinzialrathe der Provinz Schlesien und dem Königlichen

Bezirks verwaltungsgerichte zu Liegnitz

K

Berlin, Freitig,

in der An ? lichen Kof

k

as Königliche Bezirksverwaltungsgericht zu Liegnitz zur Entscheidung über 1. ö des Standesbeamten Schmidt * Fuchsmühl wider die Verfügung des Kreis⸗ . . . ö . n. . . 3 6 reff der Festsetzung der g ie sächlichen Kosten der Standesamtsverwaltung für zuständig zu erachten.

Von Rechts Wegen. Grünbe.

Der Standesbeamte Schmidt 5 6. beantragte, da er sich mit den Verpflichteten über die Zahlung der ihm nach 5§. 8 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 zu ver⸗ gütenden sächlichen Kosten der Stand ts verwaltung nicht einigen konnte, im Juni 1877 beim Kreisausschusse des Kreises Lüben, diese Kosten auf 90 40 ,,. Der Kreisausschuß setzte e. jedoch nur auf 40 M jährlich mit der Bestim⸗ mung fest, daß dieselben von dem ganzen aus drei Ge⸗ meinden und zwei Gutsbezirken bestehenden Standesamts⸗ bezirke zu tragen seien. ;

Schmidt legte hiergegen Beschwerde beim ö ,,

. September

* 15 1 7 .

4168

en mh,

auferlege, nicht

behörde in Gemäßheit des Verwaltungsorganismus der ein⸗ elnen Staaten entscheiden werde. Hiernach könne über Be⸗ e en wegen Festsetzung der sächlichen Kosten nur im Auf⸗ sichtswege entschieden werden, das Bezirksverwaltungsgericht aber sei nicht die vorgesetzte Aufsichtsbehörde des Krejsaus⸗ r in dieser Beziehung und mithin zur Entscheidung un⸗ zuständig.

Schmidt wandte sich darauf an die Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, zu Liegnitz, diese erklärte sich aber , für unzuständig, und als er demnächst nochmals das

ezirks verwaltungsgericht anging, gab dieses ihm anheim, sich an den Provinzialrath für die Provinz Schlesien zu wenden. Er folgte dieser Anheimgabe, indessen auch der Provinzialrath sprach seine Unzuständigkeit in dieser Angelegenheit aus und stellte ihm anheim, bei den Ministern des Innern und der Justiz vorstellig zu werden.

. dem betreffenden Bescheide trat der Provinzialrath insbesondere der Auffassung entgegen, wonach aus den Reichs⸗ tagsverhandlungen sich ergeben solle, daß nach Ansicht des Reichstages derartige Differenzen naturgemäß durch die Auf⸗ sichts behörden der Standesbeamten zu erledigen wären und demzufolge aus die sem Grunde eine Bestimmung wegen

der Instanzen nicht getroffen sei, und führte zu Gunsten der

gegentheiligen Auffassung namentlich noch an, daß der Minister des Innern zur Zeit der Geltung a,, Personenstand * gesetzes vom 9. März 1874 sich in einer Verfügung vom 12. No⸗ vember 1874 (Ministerialblatt für die innere Verwaltung Seite 279) in gleichem Sinne ausgesprochen habe, und daß es bei dem damals aufgestellten Grundsatze der Analogie rücksichtlich des gegenwärtig zur Erörterung stehenden Beschwerdefalls um so mehr verbleiben müsse, als der 5. 5 bezw. 8. 7 des preußi⸗ schen Personenstandsgesetzes neben dem 8. 7 bezw. 8. 11 des Reichs⸗Personenstandsgesetzes in der oben erwähnten Cirkular⸗ verfügung bezw. im 5. 166 des Zuständigkeitsgesetzes besonders here,, worden sei. ; ö

Auf die Vorstellung des Schmidt beim Minister des Innern hat dieser sich mittelst Schreibens vom 12. April 18758, in welchem er . in der Sache . der Auffassung des Provinzial⸗

raths beitritt, an das Oberverwaltungsgericht mit dem Er⸗ suchen gen t etenzkonflikt zu entscheiden. Zu dieser tungsgericht nach 5. S3, Absatz 5, des Gesetzes vom 3. Juli 1875 zuständig. In der Sache aber mußte die

gi nt den vorliegenden negativen Ko

gesprochen werden.

Das Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 enthält keine Be⸗

stimmung darüber, wer die nach 5. 8 von den Gemeinden

ind

zu zahlenden sächlichen Kosten des Standesbeamten 6

ö etzen hat. Für die Beantwortung dieser Frage aher an e. Vorschriften des Gesetzes gber die lung des Standesbeamten bern nin, n dieser Hin⸗ sicht kommt namentlich der 5.7 Absatz etracht, welcher bestimmt, daß die Festsetzung des Pauschquan⸗

ntscheidung ist das Ober⸗Verwal⸗

; uständigkeit des Königlichen Bezirks⸗Verwaltungsgerichts zu Äiegnitz aus⸗

tel⸗

t sicht über die Amtafü .

dition: Sw. Wil helmstr. Nr. 32.

so⸗ bestim⸗

9 w. höhere Verwaltungsbehörde, welche nach 5. des Reichsgesetzes die dem Standesbeamten von ßen⸗ emeinden zu gewährende Vergütigung festzusetzen bezw. über eschwerden gegen die Festsetzung zu i en habe, ent⸗ 1 dem preußischen etze vom 9. März 1874, er Kreisausschuß bezw. das Verwaltungsgericht sein solle. Hierin ist, wie der Mini des nnern mit Recht annimmt, auch durch den 5. 166 des Zuständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1876 nichts geändert worden. Denn der 5. 160 Überträgt dem Provinzial⸗ rathe nur die bis dahin nach Nr. 3 der Bekanntmachung vom 1. Dezember 1875 dem Verwaltungsgerichte zu⸗ estandene staatliche Aufsicht über die Amtsführung er Standesbeamten in höherer Instanz; zu der Auf⸗

die Gemeinden dem Beamten für

gg

Te

mehr

sind so I in

Ermangelung einer ausdrücklichen Vor⸗ schrist, nahe, die Zuständigkeit Verwaltungs⸗ erichte in der Beschwerdeinstanz auch in Betreff der in emäßheit der 85. 8, 9 a. 4. O. zu. gewährenden Entschädi⸗

gung für die sächlichen Kosten in Anspruch zu nehmen, a ein innerer Grund, diese Entschädigung ö behan⸗

deln, als diejenige für die Mühwaltung (8. 7) nicht vorhan⸗ den ist. g, liegt die Anwendung dieser Gesetzesvor⸗ schrift näher, als die Anwendung des vom Bezirks verwaltungs⸗ gerichte herangezogenen 8. 160 des Zuständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1876, weil die Festsetzung der Jm, er,. für die dem Standesbeamten erwachsenden sächlichen Kosten so wenig als ein Ausfluß der Aufsicht über seine Amtsführung betrachtet werden kann, wie die Festsetzung des ihm für fin Muühe⸗ waltung in Folge des mehrgedachten 8.7 zu gewährenden Pauschquantums, es sich vielmehr in dem einen wie in dem anderen Falle um die Regelung der für die Siandesamtaver⸗ waltung erforderlichen Leistungen Seitens der betheiligten Gemeinden und Gutsbezirke handelt, welche im Geltungs⸗ bereiche der Kreisordnung vom 12. Dezember 1872 in dem analogen Falle des 5. 47 des , vom 26. Juli 1876 gleichfalls durch den Kreisaus⸗ schuß bezw. das Bezirksverwaltungsgericht erfolgt. Zwar mag es dahingestellt bleiben, ob sich ke est⸗ etzung , . Entschädigungen ihrem ganzen ; en nach zur Erledigung im Verwaltun reiben f. ren be⸗ onders i, und ob es sich nicht empfehle, dieselbe denjeni⸗ en Behörden zu übertragen, welchen nach 3 160 des Zustän⸗ igkeitsgesetzes die staatliche Aufsicht über die Amtsführung der Standesbeamten 2 allein so lange nach Nr. T der Be⸗ kanntmachung der nister des nern und der

vom 1. Dezember 1875 die Festsetzung der nach 5. des Reichsgesetzes dem Standesbeamten zu ö Vergütigung in der Beschwerde⸗Instanz dem X ttungs⸗ erichte obliegt, kann aus den oben angegebenen Gründen . 2a der in den §§5. 8 und 9 der lb Gesetzes gedach⸗ . achlichen Vergütung ein Anderes nicht angenommen werden. w

Diese f rn zudem ihre Unter e gestellte

Entstehungsge 3 Gesetzes. Der bei der Verhändlun im Reichs tage Antrag des , von Seyde . 5. 8 hinter den Worten: „die sächlichen Kosten“ ein⸗ zu en: deren zung im Streitfalle in gleicher wi e, e lh ä a elfen, cher Weise wie . war vom Rei

age abgelehnt worden, aber nicht, wie d dlungen (Stenographische Berichte des Re