1878 / 186 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Aug 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Sub hastationen auasgebote, Vorladungen n. dergl.

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VMorgens 11 . en erichtslokale Abth. II. anstehenden Termine öffentlich versteigert werden: arten⸗ r⸗

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Kulturart Hektar

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Die Blihhlflagge

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Grundstüůcken:

Salzmagazin Nr. 1. 2c.

16 111111

und Soolpumpe. Pferdestall.

Soole⸗Reservoir. Kuhstall. Bohrthurm Nr. 2. Schmiedehaus. Maschinenhaus. Ringofen.

——

Casseler Flammenofen.

Wohnhaus.

a. 1 Feldmark:

Die Mauernbreite

h. Göttinger Feldmark: hinter dem Königsstiege

II. Gebäude auf vorstehenden Steuer Bureau Nr. Zee. massiv. . 2, neu erbaut. Siedepfanne Nr. J nebst Geräthen. ö 2 und 3 desgl. Bohrthurm Nr. 1 nebst Turbinenhaus Comptoirgebäude mit kl. Anbau.

Pfanne Nr. 4 nebst Geräthen. . 5 und 6 in einem Gebäude.

3 Stück Steine⸗Trockenschuppen. Das neu erbaute 3 Stockwerk hohe massive

Garten Hofraum

Ackerland

Wlese Hofraum Ackerland

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1

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ugleich werden hiermit alle Prätendenten von Eigenthums⸗, Lehns, fideikommissarisch en, Näher, Pfand und sonstigen dinglichen Rechten, insbesondere Servituten und Realberechtigungen an

den schlusses im Verhältnisse zu dem neuen

Beschreibung der Die Saline und Dampfziegelei Luisenhal

enannten Grundstücken hiermit aufgefordert, ihre Rechte der genannten Art bei Strafe des Aus⸗ in, . in obigem Termine anzumelden.

mmobilien: bei Göttingen und nur 20 Minuten von dieser

Stadt entfernt, mit einer Produktion von 50 69,090 Ctr. vorzüglichen Gröb⸗ und Steinsalz, sowie 1.500 00 1, 750, 000 Mauersteinen . liegt im unmittelbaren Anschluß der Gebäude beider

Gewerbe auf einem Grundstück in

röße von 1 Hektar, gleich

etwa 6 hannov. Morgen. Hieran stößt

ein Grundstück von ca. 2 Hektar, worauf das im Jahre 1876 neu erbaute massive 2stöckige Wohnhaus inmitten junger hübscher Gartenanlagen Platz gefunden hat. .

J. Die Saline besteht in der Hauptsache aus 4 Siedehäusern mit 6 Siedepfannen, welche eine Verdampffläche von zusammen ca. 5050 Quadratfuß oder ca. 455 Quadratmeter bieten. Die Siede⸗ häuser stehen durch gedeckte Gänge mit den beiden vorhandenen Magazinen, deren Lagerraum ca. 20 000 Ctr. der verschiedenen Sale faßt, in Verbindung. Zur Gewinnung und Aufbewahrung der völlig con⸗ centrirten, sehr reinen Sohle von A,„40 /0 Chlornatrium⸗Gehalt, dienen 2 Bohrthürme und ein großes, sowie 4 kleinere Reservoire, welche ca. 15, 99090 Kubikfuß Soole fassen mit einem Salzgehalt von ca.

30090 Ctr

Die Gewinnung der Sohle geschieht im Bohrthurm Nr. JL durch ein Pumpwerk, welches

getrieben wird durch eine Turbine von ca. 5 Pferdekräften, der Wasserlauf ist sehr konstant und erleidet

keine Unterbrechung, wie sonst vielfach durch

rost oder Rückstau der Fall ist.

Das Bohrloch, welches die Soole sehr konstant und rein liefert, ist vorzüglich verrohrt und

mit guter Kupferpumpe versehen.

Ein zweites Bohrloch ist, nahe seiner Vollendung, von einem früheren

Besitzer verlassen worden, würde aber ohne große Opfer in kurzer Zeit fertig zu stellen sein, eine Noth⸗

wendigkeit hierfür liegt indessen nicht vor, da das sich im Betriebe befindliche

größere Produktion als bisher gestattet.

ohrloch noch eine bedeutend

Das Salz der Saline Luisenhall wird außer in hiesiger Gegend mit Vorliebe im Rheinlande, Westphalen und Nassau gekauft und ist ohne Schwierigkeit das doppelte Quantum abzusetzen. Die

hiesige Soole findet als folche vielfach Verwendung anerkannt.

für Badezwecke und ist ihre wohlthätige Wirkung

II. Die Dampfziegelei mit eigenem Thonlager in unmittelbarster Nähe, besteht außer den

erforderlichen Trockenschuppen aus dem Maschinenhause mit Dampfkessel (Cornwall) 20pferdiger Ilegender

Dampfmaschine und einer Hertelschen Ziegelpresse mit doppeltem Walzwerk, sowie einem Das Thonlager dehnt sich auf weite Flächen aus und bietet

Ringofen und einem Casseler Flammosen.

Garantie für Rohmaterial auf viele Jahrzehnte. Der fast ausschließlich nach Göttingen und erscheint bei der

durchaus gesichert. ĩhrer im Frühjahr 1874. ae,. welche durchaus nicht Folge einer

Hoff mannschen

ot des Produkts geschieht ohne Schwierigkeit ortschreitenden Entwickelung dieser Stadt als

Die Dampfanlage ist neu und durchaus praktisch geschaffen, sie arbeitet ohne Störung seit

eides, Saline und Ziegelei, haben durch die eingetretene ,. des früheren Be⸗ etwaigen Unrentabilität dieses Eta

lissements war, keinerlei

rung des Betriebes erlitten und 46 der Konkurskurator Herr Obergerichtz⸗Anwalt Schrader zu

Göttingen, sowie der zeitweilige Ges weiteren Auskunft bereit Der Versi ; Göttingen, den 16. Juli 18

äftsführer Herr Georg Garben zu Luisenhall zur Erthellung jeder cherunggwerth 6 Gebaude beträgt laut amtlicher Aufnahme Mark 110,910. Knie liche Amtsgericht II

aner.

1603! Oeffentliche Vorladung.

In der 2 iationtsgsache ver Berliner Stadt · Eisen 2 ist i. Antrages der = 6 e ger, e, . 6

Verfahren einer Fläche von 25, 10 Ar des in der Neuen Friedrichstraße Nr. 12,16 ge⸗

legenen, im Grundbuche des Königlichen Stadigerichta

von Berlin Band 19 Nr. 1309 verzeichneten, dein landesherrlichen grundstücks eingeleltet, und bin ich zum Kommissar

iskus gehörigen Kadetten haus.;

des Königlichen Polizei⸗Präsidiums ernannt worden. Folge dessen

J we dung ten ö. in Gemäßh des Geseßes über die Entei eigenthum vom 11. Juni 187

. de 4 oder

der Verwarnun

I 3 gun

ö ; Dinterlegun

Berlin W., den 22. Juni 1878.

Körnerstraße Nr. J. ommiss

den aul , e m , r dum. ö ten 3

löso] Oeffentliche Vorladung.

In der , der Berliner Stadteisenbahn it in Folge Antrages der Di⸗ . vom ec . 8 , . e . verfahren rücksichtli er unter den Colonnaden an der . gelegenen, im Grundbuche des Königlichen Stadtgerichts von Berlin, Band 16 Vr. 1216 und 1217 verzeichneten, dem Huchhandler Johann August Wilhelm Lindow hierselbst gehöri⸗ gen Buden Nr. 15/17 eingeleitet, und bin ich zum Kommissar des Königlichen Polizei⸗Präsidiums er⸗ nannt worden.

In Folge dessen habe ich jur Verhandlung der Sache, sowie eventualiter zur Aufnahme der Taxe und zur Erklärung darüber Termin auf

den 22. August er., Morgens 11 1 im Bauburegu der Stadtbahn, Neue Friedrichste hierselbst anberaumt, zu welchem dieienigen . len, welche nicht bereits persönliche Vorladung erhalten haben, in Gemäßheit des 5. 5 des Gesetzes über die Ent ˖ eignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 behufs Wahrnehmung ihrer Rechte hierdurch unter vorgeladen werden, daß ohne Zu⸗ thun des etwa Ausbleibenden die Entschädigung fest⸗ gestellt, und wegen Auszahlung oder Hinterlegung

der Letzteren verfuͤgt werden wird. C

Berlin ö. . . 1 . ornerstraßpe r. (. Der Kommissarius des Königlichen Polizei- . Präsidiums. Regierungs⸗ Rath Stehnhanm.

Verkaufe, Verpachtungen, Sunbmissionen rc.

(6828) Auction. Ani Sonnabend, den 19. d. M., Vormittags 99 Uhr, kommt im Ingenieur ˖ Dienstgebãude, Kur⸗ fürstenstraße z / 6, . ein vierrädriges eisernes Fahrgestell mit eisernen Rädern und J ar en. eine Parthie altes Zeitungspapier meistbietend gegen baate Bezahlung zum Verkauf. ̃ Die genannten Gegenstände können im Ingenieur⸗ Dienstgebäude täglich in der Zeit von 9 bis 3 Uhr in Augenschein genommen und die Verkaufs⸗Bedin⸗ gungen eingesehen werden. Berlin, den 3. August 1818. Königliche Depot⸗ und Kassen⸗Verwaltung des Ingenieur Comit és.

6849 .

Die Lieferung von 1350 Metern weißem Futter callicot, 230 Metern blauem Schooßfutter, 125 Me⸗ tern grauer Futterleinwand, 835 Metern grauem und blauem Brillich, 150 Metern Callicot zu Unter⸗ hosen, 37 Metern Futterboi, 15630 Metern blau- estreiftem Hemdengallicgt, 183 Halsbinden, 166 ir ledernen Handschuhen für Unteroffiziere soll in Submission vergeben werden. Lieferungsofferten mit der Aufschrift „Subhmission auf Callicot ꝛc.“ versehen, sind nebst Proben bis zum 20. August er. an die unterzeichnete Kommission einzureichen. Be⸗ dingungen liegen im Bureau, Schießstange 42. zur Einsicht aus, werden auch an auswärtige Re⸗ flektanten gegen Einsendung von 60 8 Schreib⸗ . mitgetheilt. Nur solche Offerten können erücksichtigt werden, wenn von den Submittent en die Bedingungen hier unterschrieben, oder den Of⸗ een unterschriebene Abschriften davon beigefügt ind.

Danzig, den 31. Juli 1878. Die Bekleidungs⸗Kommission des Ostpreußischen Pionier⸗Bataillous Nr. 1.

68701

Die Arbeitsleistung und Material⸗Lieferung zur fert ß von 2 Schiffs bedachungen für die hie⸗ ige Werft soll in Submission an Unternehmer verdungen werden.

Termin zur Eröffnung von Offerten ist auf Montag, den 19. August er,, Mittags 12 Uhr, angesetzt; bis dahin sind Offerten versiegelt und frankirt mit Aufsschrift:

„Offerte auf Schiffs bedachungen / an uns einzusenden. .

Bedingungen, Massenberechnung, Anschlagzertrakt und Zeichnungen sind in der diesseitigen Registratur zur Einsicht ausgelegt und können daselbst auch ee. Erstattung von 3 S in Empfang genommen werden.

Wilhelmshaven, den 5. August 1878.

Kaiserliche Marine ⸗Hafenban⸗Kommission.

löönn Pergisch⸗Märkische Eisenbahn. Die Anfertigung und , von rot. 33 600 Kilogramm ae ne. Durchlaßröhren für die Zweigbahn von Brügge nach Lüdenscheid soll , im Wege der Submission verdungen werden. eichnungen und Bedingnißheft liegen in unserm hiesigen Centralbureau zur Ginsichtnahme aus. Ab⸗ drücke derselben sind gegen , von dem Rechnungt⸗Rath Elkemann hierselbst zu beziehen. Offerten . versiegelt unter der n. Abtheilung VI. Offerte auf Lieferun t Bien mn TLüdenscheid : bis zum 14. August eurr, an welchem Tage, Vor⸗ mittags l Uhr, die Groffnung derfelben wird, frankirt bei uns einzureichen. Elberfeld, den 29. Juli 1875. Königliche Cisenbahn⸗Direktion.

von ren für die Zweigbahn Brügge

Io887! , , ͤ ür das Ostpreuß. Füsilier⸗ Regiment Nr. 33 ollen:

393 Helme komplett,

20 ö ;

2865 Paar Tornisterriemen,

attfinden

z97 Stüc Leibriemen mit Schloß, außerden R Ichlsser n.

zs Gh H elriemen, 717 Stck Feldflaschen,

130 * atronentaschen,

aar eschirreriemen, 240 3 Tree. Patronentaschen,

128 Paar 1 sen, 575 Stück Reservetheilbüchsen, 930 Stück 8 1665 Stück Säbeltroddel, 2550 Stück Halsbinden, 439 Paar Lederhandschuhe, 46 Gewehrriemen beschafft werden. e Lieferungtofferten, mit der Aufschrift „Sub. misston auf Ausrüstungsstücke sind unter Beifügung von Proben bis zum 20. September er. einzureichen. ; . n, , werden auf Ersuchen mitgetheilt. Danzig, den 7. August 1818. Die Regiments ˖ Sekleidungs⸗K̃lmmission.

6876 Neubau der Moselbahn. ,

Die Ausführung sämmtlicher Arbeiten und Liefe⸗ rungen exkl. Bruchsteinmaterial fn 2 Beamten. wohnungen mit Nebengebäuden auf. den Bahnhöfen Wittlich und Hetzerath, sowie zu 3 Bahnwärterhäusern in den Stationen 145, 167 und 258 der IV. Bau⸗ Abtheilung,

zusammen veranschlagt auf ca. 40 60 4A,

soll durch öffentliche Submission im Ganzen oder in einzelnen Loosen vergeben werden.

Offerten mit entsprechender Aufschrift sind bis zum Submisstonstermin am Donnerstag, den 15. August er,, Vormittags 19 Uhr, versiegelt und frankirt einzusenden. Zeichnungen, Kosten⸗ anschläge und Bedingungen können in meinem . eingesehen, die Bedingungen auch gegen 150 M von mir bezogen werden.

Wittlich, den 4. August 1878.

Der Abtheilungs / Saumeister.

Wochen⸗Ausweise der dentschen Settelbanken.

(68093 Vochen · Ueber sicht der Städtischen Bank zu Breslau am 7. August 1878.

Activa. i ne. 968,811 Æ 73 9. Bestand an Reichskassenscheinen:; 5580 6 Bestand an Noten anderer Banken: 175,400 6 Wechsel Sr30ß 720 M 98 J. Lombard; 2345, 409 4 If ken: It zs M 75 3. Sonftige Aktiwa vacat.

Fasst va. Grundkapital: 3000000 6. Re ferve⸗ Fonds: 600,000 M Banknoten im Umlauf IMs Ho0 M Tägliche Verbindlichkeiten: Depositen ˖ Fapitallen: 3,107,769 M An Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten: 300,000 M Sonstige Passiva: vaeat.

ventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande jahlbaren Wechseln: 63,549 Æ 17 58.

Verschiedene Bekanntmachungen.

6874 . Die mit einem jährlichen Gehalt von 4000 A

dotirte Bürgermeisterstelle

hierselbst ist bald zu besetzen. Geeignete Bewer⸗ ber wollen sich bis zum 15. September bei dem Unterzeichneten melden. . Lissa, Prov. Posen, den 3. August 1878. Der Stadtverordneten ⸗Vorsteher Drogand.

sor 17 Bekanntmachung.

Die hiesize Bürgermeisterstelle ist vakant. Bewerber um dieselbe werden ersucht, sich unter Einreichung ihrer Atteste bis zum 1. September er. bei dem Unterzeichneten zu melden. Gehalt ein, 6 der Wohnungsentschädigung beträgt 250

Für die Verwaltung des Standesamtes werden 456 S gewährt. ;

Czarnikau, den 20. Juli 1878.

Der Stadt verordneten · Vorsteher. H. Selle.

lesson Proussische Hypotheken- Versicherungs- Aktien- Gesellschaft.

Status Ende Ja li 1828.

Passiva. Aktienkapital -- J Emission von Certifikaten,

Depot- und Prämien-

scheinen Tilgungsfonds, Grundstücks-

Hypotheken u. Cautionen Depositen und Obligos Prämien-Einnahme. Reserven ; Vebersch‚sse.

I sss 1072

2,649, 850 hi L133, sa h

15. 163 2.315, 15 6 264. S733

D Tos Ge ß 11.212, S5 -

294000

1, 136. S3 or 36. hh sz 471.534 s 7g. SH] zo hö. ge5 gig baz g) 26. id bs

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Aktiegwechsel . . Effekten eigener Emission im Bestande Wechselbestanlil.. Lombard vorschüsse. Hypotheken, eigens . do. der Emission Kautioneffekten ... Debitoren- Kassa- und Bank-Guthaben Gesellschafts · Gebäude und Inventar... Grundstucke··1 Agentur u. Gesch ftsun kosten

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Hie HDirektiom. Grafe. Josl:- Dannenbaum.

lösss! Admiralsgarten⸗Bad,

65*F— 2 102. ĩ d Damen * i n g. 523. ech rel enn hee für

er Damen Dienslag und Freitag Vorm. Gößs III.)

Standesamtsverwa

KRoniglich Preußi

Nas Abonnement beträgt 4 M 503 fur das Vierteljahr.

nn. für den Naum einer Arnckzeile 80 3

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Ale Nost⸗Anstalten nehmen KGestellung an;

fur gerlin außer den ont Anstaiten au die Cgye-

dition: S8. Wilhelmstr. Nr. 32.

M 186.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: nachbenannten Offizieren ꝛc. vom 2. Brandenburgischen Ulanen⸗Regiment Nr. 11 die Erlaubniß zur Anlegun ihnen verliehenen Kaiserlich bsterreichischen rte , mer zu ertheilen, und zwar: , des Komthurkreuzes des Franz⸗Josephs⸗Ordens: dem hr Freiherrn n m e h des Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse: dem Rittmeister von Schack; des Ritterkreuzes des Franz⸗Josephs⸗Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant von Vöollard⸗Bockelberg; des silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone: dem Wachtmeister Weißenborn; des silbernen Verdienstkreuzes: dem Unterofflzier Bauer.

Deunutsches Reich. Der Baumeister Louis Ferdinand Kriesche *. zum sen

Eisenhahn Vaumeister bei der Verwaltung der Ei hnen in Elsaß-Lothringen ernannt worden.

Der Königlich bayerische Rechtskandidat Georg Fried⸗ rich Lurz zu Dürkheim ist zum Notar für den Landgerichts⸗ bezirk . mit Anweisung seines Wohnsitzes in in ernannt. n

. an' De - n. . Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der Universität Göttingen, Dr. theol. Wagenmann den Cha⸗ rakter als Konsistorial⸗Rath zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Die Königliche Eisenbahn⸗-Direktion zu Saarbrücken ist mit Anfertigung von generellen Vorarbeiten für eine An⸗ schlußbahn, nach dem System der Eisenbahnen unter⸗ geordneter Bedeutung, von Station Wengerohr n nach der Stadt Wittlich beauftragt worden.

Bekanntmachung für Seefahrer. Am 22. August er. soll in Leer Ostfriesland eine Prü⸗ fung für Schiffer auf großer Fahrt beginnen. Anmeldungen nimmt entgegen Leer, den 8. August 1878. Der Navigationsschul ⸗Direktor. J. V.: Der Navigationslehrer Wendtlandt.

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 32 der geichen register⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. August. Se. Majestät der Kaiser und König promenirten, laut Meldung des, W. T. B.“ aus ae li gestern Nachmittag während des Konzerts der Militärkapelle in dem reservirten Theile des Schloßgartens. . Beweglichkeit der Finger der rechten Hand nimmt

etig zu.

Heute Abend um 8 Uhr werden Se. Königliche Hoheit der Irßhenz cg und der Prinz Ludwig von Baden in Teplitz er⸗ wartet. Zu Ehren der hadischen Herrschaften sind die Häuser mit Fahnen in den badischen Landesfarben festlich dekorirt.

Die Ministerkonferenz zu Heidelherg ist, nach⸗ dem volles Einverständniß über ein Steuerreformprögramm erzielt worden, gestern geschlossen worden.

Nach einer Entscheidung des Oher⸗Verwaltungs⸗ gerichts vom 29. Juni d. 3 sind die Verwaltungs⸗ erichte zuständig, über Beschwerden der Standes⸗ eamten in . der Festsetzung der den Gemeinden obliegenden . für die sächlichen Kosten der tung zu entscheiden. Die betreffende Entscheidung lautet: Im Namen des Königs. n Sachen . betreffend den negativen Kompetenzkonflikt zwischen dem Provinzialrat e der Provinz 4 und dem Königlichen Bezirks verwaltungsgerichte zu Liegnitz

Berlin, Freitag, 1 ö

in der Angelegenheit betre nd die setzung der säch⸗ lichen Koslen des ide r rn. 3. t zu Fuchs⸗

* das Königliche Ober⸗Verwaltungsgericht, erster Senat, in

einer Sitzung vom 29. Juni 1678, . an welcher der Präsident Persius und die Räthe Dahren⸗ stgedt, von Meyeren, Schmückert, Solger, Struckmann und Meß Theil genommen haben,

n, ure ih Beit hever walt cht zu Liegnitz das Königliche Bezirksverwalt ericht zu Liegni zur Entscheidung über 6 e gen, Standesbeamten Schmidt * F n, wider die Verfügung des Kreis⸗ . reff der etzung der für die sächli osten der Standesamtsverwaltung für zuständig zu erachten.

Von Rechts Wegen. Grünbe,. Der Standesbeamte Schmidt . beantragte, 6 Febr

da er sich mit den Verpflichteten . Zahlung der ihm

ch 5§. 8 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 zu ver⸗ gütenden sächlichen Kosten der Stande amtsverwaltung nicht einigen konnte, im Juni 1877 beim Kreigausschusse des Kreises Lüben, die se Kosten auf 90 M0 festzusetzen. Der Kreisausschuß setzte dieselben jedoch nur auf 40 υ NMhrlich mit der Bestim⸗ mung fest, daß dieselben von dem ganzen aus drei Ge⸗ meinben und zwei Gutsbezirken bestehen den Standesamts— bezirke zu tragen seien. . .

Schmidt legte der en Beschwerde tungsgerichte zu Liegnitz ein, auf wesche er ur 1877 Linen ,, scheid erhiel. In den es: Eine Bestinimung, wißt die im * Ahsatz 7

s vom 8. Februar 18755 enth. 1

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hes e.

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liche Regierung, lärte sich aber nochmals das

an den ,. Er folgte dieser Anhe . indessen auch der Provinzialrath sprach seine Unzuständigkeit in dige. Angelegenheit aus und stellte ihm anheim, bei den Ministern des Innern und der Justiz vorstellig zu werden. ;

ö. dem betreffenden Bescheide trat der Provinzialrath insbesondere der fn entgegen, wonach aus den Reichs⸗ tagsverhandlungen sich ergeben solle, daß nach Ansicht des Reichstages derartige Differenzen naturgemäß durch die Auf⸗ sichtsbehörden der Standesbeamten zu erledigen wären und demzufolge aus die sem Grunde eine Bestimmung wegen

der Instanzen nicht getroffen sei, und führte zu Gunsten der

gegentheiligen Auffassung namentlich noch an, daß der Minister des Innern zur Zeit der gesetzes vom 9. März 1874 sich in einer Verfügung vom 12. No⸗ vember 1874 (Ministerialblatt für die innere Verwaltung Seite 279) in gleichem Sinne aus ,, und daß es bei dem damals aufgestellten Iren er, e der Analogie rücksichtlich des gegenwärtig, zur Erörterung stehenden Beschwerdefalls um so mehr verbleiben müsse, als der 5. 5 bezw. 8. 7 des preußi⸗ schen Personenstandsgesetzes neben dem 8.7 bezw. 8. 11 des Reichs ⸗Personenstandsgesetzes in der oben erwähnten Cirkular⸗ verfügung bezw. im 5. 166 des Zuständigkeitsgesetzes besonders here,, worden sei. . .

Auf die Vorstellung des Schmidt heim Minister des Innern hat dieser sich mittel st Schreibens vom 12 . 1878, in welchem er zugleich in der Sache e. der Auffassung des Provinzial⸗ hs beitritt, an das Oberverwaltungsgericht mit dem Er⸗ suchen , den vorliegenden negativen Kompetenzkonflikt zu entscheiden. hu dieser Entscheidung ist das tungsgericht nach 5. Sz, Absatz 5, des Gesetzes vom 3. Juli 1676 zuständig. In der Sache aber . die Zuständigkeit des Königlichen Bezirks⸗Verwaltungsgerichts zu Äegnitz aus⸗ gesprochen werden. .

Das Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 enthält keine Be⸗ stimmung daruber, wer die nach 8. 8 von den Gemeinden

zu zahlenden sächlichen Kosten des Standesbeamten fest⸗

usetzen hat. Für die Beantwortung dieser e sind aher . eite Vorschriften des Gesetzes feen re tel⸗

. . ieh

lung des Standesbeamten heranzuziehen. sicht kommt namentlich der 5.7 bias

welcher bestimmt, daß die Festsetz8ng des Pauschquan⸗

M den 0. Angust, Alem,

sicht über die Amtsführun die Gemeinden dem Beamten

eltung des preußischen Personenstanda

ber⸗Verwal⸗

tums, welches für Wahrnehmung der Geschäfte des Standes⸗ beamten von den zum Bezirke des Hauptamts nicht gehbrigen Gemeinden zu gewähren ist, durch die untere Verwaltungs⸗ behörde erfolgt, uber Beschwerden aber endgulti , . waltungsbehörde entscheidet, sowie der 5. 11, . 9 über die Amtsführung der Standes beamten der unteren, höherer Instanz der . , überträgt, inso⸗ weit die Landesgesetze nicht andere Aufsichts behörden bestim⸗ men. Der 5§. 7 Absatz 3 wird ergänzt durch den 8. 84, . der Centralbehörde des einzelnen Bundesstaats die Bestimmung überweist, welche Behörden in . Bundes staate unter der Bezeichnung: höhere bezw. untere Verwaltungsbehörde u verstehen sind. In Ausführung des 5. 84 haben für Preu⸗ en die Minister des Innern und der Justiz in der Bekannt⸗ machung vom 1. Dezember 1875 unter Nr 2. (Ministerial⸗ blatt ir die innere Verwaltung Seite 276) bestimmt, da die untere bezw. höhere Verwaltungsbehörde, welche nach 5. des Reichsgesetzes die dem Standesbeamten von ßen⸗ zu gewährende Vergütigung festzusetzen bezw. uber eschwerden gegen die Festsetzung zu f en habe, ent⸗ sprechend dem preußischen Gesetze vom 9. März 1874, der Kreisausschuß bezw. das Verwaltungsgericht sein solle. Hierin ist, wie der Mini des Innern mit Recht annimint, auch durch den 5. 166 des Zuständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1876 nichts geändert worden. Denn der 5. 160 rträgt dem Provinzial⸗ rathe nur die bis dahin nach Nr. 3 der Bekanntmachung vom 1. Dezember 1875 dem Verwaltungsgerichte zu⸗ estandene staatliche Aufsicht über die Amtsführun er Standesbeamten in höherer Instanz; zu der Auf⸗ der Beamten gehört ab

aber

*** ü aun e snznlsenen, nir 6

ee ung vergüten haben. Auch ist im 8. 160 selb f 8. 11 des . vom 6. Februar 1876 (nicht auch auf den §. 7) hingewiesen worden. . Kann es demnach keinem gegründeten Zweifel unter⸗ liegen, daß in denjenigen Provinzen des preußischen Staa⸗ tes, in welchen die Kreisordnung vom 12. Dezember 1872 Geltung hat, über Beschwerden in Betreff der nach 5.7 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 dem Standesbeamten zu ewährenden Entschädigung das Verwaltungsgericht zu ent⸗ er . hat, und zwar im Verwaltungsstreitverfahren, da nach 8. 1 des Gesetzes vom 3. 3 1875 die Verwaltungs⸗ gerichte überhaupt nur mehr in streitigen Ver⸗ waltungssachen zuständig sind so liegt es, in Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Vor⸗ schrist, nahe, die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ w. in der Beschwerdeintanz auch in Betreff der in emäßheit der 85. 8, 9 4. a. O. zu e ,. Entschädi⸗ gung für die sächlichen Kosten in Anspruch zu nehmen, a ein innerer Grund, diese Entschädigung anders zu behan⸗ deln, als diejenige für die Mühwaltung (3. ) nicht vorhan⸗ den ist. . liegt die Anwendung dieser Gesetzesvor⸗ schrift näher, als die Anwendung des vom Bezirksverwaltungs⸗ gerichte herangezogenen 8. 160 des Zuständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1876, weil die Festsetzung der Entschädigung für die dem Standesbeamten erwachsenden sächlichen Kosten 6 wenig als ein Ausfluß der Aufsicht über seine Amtsführung betrachtet werden kann, wie die Festsetzung des ihm für fin Mühe waltung in Folge des mehrgedachten 8.7 zu gewährenden Pauschquantums, es sich ,. in dem einen wie in dem anderen Falle um die Regelung der für die Standesamtsver⸗ waltung erforderlichen Leistungen Seitens der betheiligten Gemeinden und Gutsbezirke handelt, welche im Geltungs⸗ bereiche der Kreisordnung vom 12. Dezember 1872 in dem analogen Falle des 8. 47 des ständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1876 gleichfalls du den Kreisaus⸗ schuß bezw. das Bezirksverwaltungsgericht irg war mag es dahingestellt bleiben, ob sich die est⸗ etzung n . Entschädigungen ihrem ganzen en nach zur 9 im Verwaltungsstreitverfahren be⸗ onders eigne, und ob es sich nicht empfehle, dieselbe denjeni⸗ en Behörden zu übertragen, welchen nach 5 160 des Zustän⸗ igkeitsgesetzes die staatliche Aufsicht über die Armtsführung der Siandesbeamten obliegt; allein so lange nach Nr. Z der Be⸗ kanntmachung der Minister des nern und der Ju vom 1. Dezember 1875 die Festsetzung der nach 6. des Reichsgesetzes dem Standesbeamten zu gewährenden Vergütigung in der Beschwerde⸗Instanz dem Verwaltungs⸗ gerichte obliegt, kann aus den ob 1 Gründen hinsichtlich der in den §§. 8 und 9 desselben ten sachlichen Vergütung ein Anderes nicht angenommen werden. . . w Ent el Au ehungsge im Reichstage witz, in 5. S hinter den Worten: „die ö Festsegung im Streitfalle in gleicher Weise wie eren etzung e in Weise er, e des Rg lane. er ls J 1 war vom Reichstage abgelehnt worden, aber nicht, wie die 2 (Stenographische Berichte des Reichstages

Gesetzes gedachh⸗