1878 / 223 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Sep 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Amortisation, w. were, ., K

lin 283

Preuß. Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank. Die am 1. Ottober er. fälligen Coupons unserer dn m unkündbaren Hypotheken Briefe

vom 16. September er. ab in Berlin an unserer Kasse, Hinter der katholi⸗ chen Kirche Nr 2, und auswärts bei den durch die effenden Lokalblätter bekannt gemachten Zahl⸗ stellen eingelöst. Berlin, im September 1878. Die Direktion.

iss Belanntmachung.

In Folge unserer Bekann machung vom 7. d. Mts. wurden bei der heut stattge habten J. siebzehnten Verloosung von 4 /g Berliner Eisner emen der Anleshen vom Jahre 1846, 1849, 1855 (Zinstermin 1. Januar und 1. Juli) folgende Nummern gezogen: Litt. A. à 1009 Thlr. 3000 Nr. 911 12 13 14 19029 30 33 34 1921 23 25 81 82 83 85 1305 67 8 9 10 79 81 23 Stück —— 68 000 4 Litt. D. ER 2090 Thlr. 600 (M. Nr. SO] 6 77 79 80 81 82 83 84 86 387 88 89 90 91 93 94 95 96 977 98 99 vI00 123 45 286 87 88 90 91 92 93 94 95 Ls95 6 7 8 11 1213 1415 3366 67 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 81 82 83 84 85 86 87 88 90 91 92 93 94 95 5046 47 48 50 51 52 53 54 55 56 57 58 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 5987 88 90 91 93 94 95 96 977 98 99 5309 1 245678910 11 12 14 15 5886 87 89 91 92 93 94 95 96 N 8 99 5900 1 235910 11 1213 14 15 6276 77 79 80 81 82 84 85 86 88 89 90 91 92 93 94 9597 98 99 689090 1234 6476 77 78 79 80 Gs821 22 23 24 25 31 32 33 34 35 36 37 40 z20067 8 2221 22 23 24 25 2307 8 9 10 61 62 63 64 65 66 67 69 206 Stück —w—— 4123 000 Nr. 6241 42 44 45 46 48 49 50 51 52 54 55 56 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 6 74 75 6 77 78 80 81 3832 83 85 86 87 88 89 90 91 92 93 g5 96 97 938 99 6300 2861 62 63 64 65 66 67 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 86 87 88 89 90 94 95 977 99 2960 123 456 10 12 13 14 15 17 19 20 8521 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 72 73 74 75 76 77 78 79 80 10251 52 53 54 55 56 57 58 59 60 19431 32 33 34 35 36 37 38 39 40 11881 82 83 84 85 86 87 88 89 990 11611 1213 14 15 1617 18 19 20 18261 62 63 64 65 66 67 68 69 70 189961 62 63 64 65 66 67 68 69 70 —= 223 Stück 66 900 Nr. eg401 2 3 457 8101112 11 Nr. 3601 2 3 456789101 12 13 14 15 1617 18 19 20 21 22 23 24 25 26 277 28 29 30 31 32 33 34 35 36 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 g3 94 95 96 97 3200 123456789190 111213 14 15 1617 18 19 20 21 22 23 24 25 26 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 460 41 43 44 45 46 47 48 50 51 52 54 56 57 58 60 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 g0 91 92 93 94 95 96 97 98 99 3800 12 46 7910 11 12 13 141516 1718 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 3637 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 58 59 61 62 63 66 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 gl 92 93 94 97 g8 99 3900 2901 234578 9101112 14 15 1618 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 40 42 43 44 45 47 48 1 5

55 56 57 58 59 60 .

82 83 84 865 86 87 89 1 1

900 A0

68 69 70 71 72 74

75 96 98 99 S900 12

10 12 13 14 15 1617

23 24 25 26 27 28 29

38 39 40 41 42 44 45

51 52 53 54 565 56 57

64 65 66 67 68 69 79

76 77 78 79 80 81 82

88 89 90 91 92 93 95 969

SI00 455 Stück 2300 40

zusammen 287 1606.16

Diese Berliner Stadtobligationen im Betrage von 287 100 MS kündigen wir hiermit den Inhabern zum 1. Jannar 1879 und wird die Auszahlung der baaren . schon vom 16. Dezember d. J. gegen Rückgabe der Obli⸗ gatienen nebst Ccupons vom 1. Januar 1879 ab Reihe 1X. Nr. 3 bis 8 und Zinsschein⸗ Anweisungen kei unserer Stadt⸗Haupt⸗Kasse im Rathhause, parterre, Zimmer Nr. 2, an den ge⸗ wöhnlichen Geschäftstagen in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr staftfinden. Vom 1. Januar 1879 hört die weitere Verzinsung dieser gekün⸗ digten Obligationen auf.

I. Ferner wurden bei der 2 resp. dritten ,, von ä

erliner Stadt Obligationen und Stadt⸗Anleihe⸗ scheinen der Anleihen vom Jahre 1866, 1869, 1870 und 1875 (Ginsgtermin 1. KÄpril, i. OSttober) folgende Nummern gezogen:

*

Nr. 10596 bis 10620.

8 , ,,

*

14801 14851 17251 18101 20801 21251 22826 22876 30001 33801

Nr. 21401 bis 21500. 1090 Stück a 1509. 15000 , Nr. 39601 big 39800. 200 Stück à 76M. 15 000 A

Nr. 105 un

Nr. 176 bi 231 446 , 471 , 696 946

2 *

581

931 1131 1591 1721 2391 2651 2671 2791 3361 4771 5221 5381 5801 6231 6711 6811 441 7681

2 d d e n , , , e, , e n n

2

1401 4061 5061 5641 5741 6301 bh0l b(721 6981 2381 1841 S961 10521 10661 11041 12761 15021 16461 16561 16581 19961

2 5

8 d 7 2 8 2 T2 2 7 8 8 2 2 2

Nr. 75l bis 890. 50 Stück,

1501 , 435651 ,

Nr. 801 bis 4900 100 Stück à 100

Diese Berliner Stadtobligationen 6 Stadt⸗ anleihescheine, im Betrage von 1 039 hiermit den Inhabern zum 1. April

digen wir 1879 und w

träge schon vom 15. März 1879 ab gabe der Obligationen beziehungswelse Stadt⸗ anleihescheine nebst Coupons vom 1. April 1879 ab und zwar bei den Anleihen de 1866, 1869, 1870 - Reihe I. Nr. 3 bis 8 und Anweisungen, bei der Anleihe de 1875 d bis 8 und Zinsschein⸗ der Stadt⸗Hauptkasse, im

Zimmer Nr.

in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Ühr statt⸗

finden.

Vom 1. April 1879 hört die weitere Verzin⸗

sung dieser

El tan li lesch auf. Quittungs formulare zur Erhebung des Kapitals

491 bis 500

100 Stuck à 1500 S Litt. D. à6 600 S6 25 Stück, 11170. 25 11845. 12070. 12095. 12195. 13020. 13670. 14800. 15070. 15820. 18270. 18545. 18770. 19315. 25 355 Stück à 600 Litt. E. à 300 . bis 14850. 50 Stück, 14900. 50 17300. 50 18150. 50 20850. 50 21300. 50 22835. 10 22885. 10 30050. 50 38850. 60 420 Stück 300 10. Litt. F. à 150 MM

150 000 4

213 000 .

x e .

126 000 4

Litt. G. A 75

Litt. J. à 5000 M d 106. 2 Stück à 5000 M Litt. HK. d 2000 A 8 180. 5 Stück, 235. 5 450. 5 475. 5 5 5

10 000

70. 950.

30 Stuck à 2000 Litt. L, à 1000 M 10 Stück,

60 000 4.

566.

1

d 2 e . e e 8 a 8

V Slũẽt

1060 0 itt. M e 500 bis 1429. 20 Stück, 106.

ñÿ.

200 00 40

1

1

bis

n 2 * 2

Litt. X.

1655090. 5090 4400. 50

150 Stück à 200 6 Litt. O. 100 M.

30 000 .

10 000 6. zusammen 1 059 000 A

S, kün⸗

ird die Auszahlung dieser baaren Be⸗

egen Rück⸗

. Reihe 11. Nr. 3 r n en, eben falls bei . .

2, an den gewöhnlichen Geschäͤftstagen

ekündigten Stadtobligationen resp.

werden von der Stadt ⸗Haupt⸗Kasse unentgeltlich

ugleich machen wir die Inhaber von Berliner Sill rig er, , rs n ine, die Resten nisse bereits früher gekündigter Ber⸗ liner Stadt ⸗O 1 welche 9 der Stadt⸗ upt⸗Kasse zur Einsicht ausliegen, zur Vermeidung ernerer Zinsverluste aufmerksam. Berlin, den 16. tember 1878.

agistrat hiesiger Königlicher Haupt⸗ und Restdenzstadt.

72s Preussischo

Hypotheken- Actien-Bank

(concessionirt dureh Allerhöchsten Erlass Ev. 18. Mai 1864). Am 1. Ok toher 1828 falligen Coupons unserer 50. Pfandbriefe werden vom 15. September a. er. ab an anserer Hanptkasse, Behrenstr. 47 urd an den be- kannten Orten eingelöst. Berlin, im September 1878.

Dio Haupt-Diroction. Spielhagen.

li8z9 Bekanntmachung,

die Kündigung des gesammten Restes der auf

den Staat übergegangenen fünfyrozentigen

Prieritätsanleihe vom 1. März 1866 der vor⸗

maligen Le pzig⸗Dresdner Eisenbahn⸗ Com⸗

* nie, beziehentlich die Umwandlung der⸗

elben in eine 3 en, Staatsschuld be⸗ reffend.

Nachdem das Königliche Finanz⸗Ministerium auf Grund von S§. 1 und 2 des Gesetzes vom 7. Sep⸗ tember dieses Jahres, die Umwandlung der fünf⸗ pręzentigen Stgattschuld in eine vierprozentige, be⸗ ziehentlich die Tilgung der ersteren betreffend, be⸗ schlossen hat, den bis jetzt noch nicht ausgeloosten Rest der auf den Staat übergegangenen, in Folge Nachtrags zur Generalschuldverschreibung der Lespzig= Dresdner Eisenbahn⸗Compagnie vom 15. November 1869 mit Fünf vom Hundert zu verzinsenden Prio⸗ ritättanleihe vom 1. März 1866 der vormaligen Leipzig · Dresdner Eisenbahn⸗Kompagnie in Gemäß⸗ heit des in Punkt 3 Absatz 2 der Generalschuld⸗ verschreibung vom 1. März 1866 gestellten Vorbe⸗ . unter verfassungsmäßiger Mitwirkung des

andtagsausschusses zu Verwaltung der Staats—⸗ schulden, insoweit nicht die Inhaber von dem An—⸗ erbieten der Umwandlung ihrer Schuldscheine in vierprozentige Staatspapiere Gebrauch machen, am 2. Januar 1879 auf einmal zurückzahlen zu lassen, wird hiermit das unter 0. e n. Ver⸗ zeichniß der noch unausgeloosten Schuldscheine der genannten Prioritätsschuld als eine Aufkündigun derselben zur öffentlichen Kenntniß gebracht un werden deren Inhaber hierdurch aufgefordert, die betreffenden, nicht zur Umwandlung gebrachten Kapitalbeträge sammt den bis dahin faͤllig werden⸗

den Zinsen

am 2. Januar 1879 gegen Rückgabe der Schuldscheine und ungültigen Zinsbelege bei der Staatsschuldenkasse zu in gen oder Lotterie Darlehnskasse zu Leipzig in Empfang zu nehmen, da eine weitere Verzinsung über den bezeichneten Termin hinaus nicht stattfindet.

Ueber die Bedingungen der Umwandlung wird besondere Bekanntmachung ergehen, auf welche die⸗ jenigen Inhaber der gekündigten Schuldscheine, welche von der Konvertirung Gebrauch machen wollen, hingewiesen werden.

Dresden, den 14. September 1878.

Der Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden.

Dr. jr. Minckwitz. v. Zehmen. Haberkorn. Löhr. Günther.

0. Verzeichniß der noch unaut geloosten, in Folge Kündigung am 2. Januar 1879 zahlbar werdenden fünfprozentigen Schuldscheine der auf den Staat übergegangenen Anleihe vom 1. März 1866 der vormaligen Lespzig⸗ Dresdner Eisenbahn⸗ Compagnie. Lit. A. d 109 Thaler 300 M Capital.

Nummern.

20 001 bis mit 21 600

21 651, , 23 600

23 651, 24000 153, 241 65, , 26 756 ö 26 80J1 . , 30000

Lät. B. d 5099 Thaler 1500 M Capital.

Serien. Nummern.

537 i r mn Sõß 336551 33 56h S5 bis mit 35 3581 33 535 3 36641 3 55 . 335 1 33 715 ö 3311 3 355 399 33 gz 33 355 dhi 35 69 33 Hih dis 33 151 33 1535 gel bis mit 929 33 301 33 395 . 33 35 33 356 942 354611 3 435 96d bis mit 35 43 33 356 dz und 35 6a 3 öo6ß Ii bis mit 33 Jol 5 735 , 35 351 34 635 1636 346 351 34 36h 1935 346 38 4 395 161 346 77 34 7535 1982 bis mit 193 31 311 34 355 iößi ,. , iz 34 9h 35 155 ilig; : 145 3 iz; 35 165 13. . 164 166, 26)

35 471 35 649 35 651 , 36 000 Dresden, den 14. September 1878. Der Landtagsausschuß

zu Verwaltung der Staatsschulden. Dr. jr. Minckwitz,. v. nnn, Haberkorn.

Serien.

401 bis mit 432 4344, , 472 474 ,

8 8 82 8 5 —⸗— 7 2

d . 2 8 2

wwe, Bekanntmachung,

die Bedingungen der Umwandlung der a den Staat 1 5 i ef ner Prioritätganleshe vom 1. Mär;

S66 der vormaligen = Eisen⸗ . 16 vierprozentige Staatz.

Die Zurückführung der laut Bekanntmachung des unterzeichneten Landtagsausschusses vom heutigen Tage —— fünfprozentigen Schuldscheine oben bezeichneten Prioritätsanleihe auf einen vier- prozentigen Zinsfuß erfolgt in der n

vom 1. bis mit 21. Oktober dieses Jahres im Wege der Abstempelung dergestalt, daß den Schuldscheinen im oberen Theile ju beiden die Worte: Zinsfuß auf Vier rom Hundert ab 1. Januar 1879 wieder herabgesetzt aufgedruckt werden und neue, auf 409 lautende Jinsbogen, be⸗ stebend aus Talong und Coupong auf die 13 Halb jahrgtermine J. Juli 1879 bis mit 2. Januar 1585, zur Aushändigung gelangen, auch gleichzeitig eine Conversiong prämie von 3 oM des NRennwerthez der zur Abstempelung gelangenden Schuld⸗ scheine gewährt wird.

d Inhaber derartiger Schuldscheine, welche von diesem Anerbieten Gebrauch machen wollen, wer⸗ den unter ausdrücklichem Hinweis darauf, daß nach dem 21. Oktober dieses Jahres eingehende Präsentationen nicht mehr berücksichtigt werden können, hiermit aufgefordert, ihre e rf en sammt den jetzt in ihren Händen befindlichen Talonz und den Coupons pro 1. Juli 1879 und folgende Termine innerhalb der angegebenen Zeit entweder bei der Stagtsschulden⸗Buchbalterei zu Dres den, oder bei der Lotterie ⸗Darlehngkasse zu Leipzig mit doppelten, nach Appoints und Nummerfolge geordne⸗ ten Verzeichnissen, zu welchen Formulare bei diesen Stellen zur Ausgabe gelangen, während der Vor⸗ mittagsstunden persönlich oder durch Beauftragte ein. zureichen, da ein nnn zwischen den gern. schein⸗Inhabern und den Annahmestellen nicht stattfin. den kann. Die Schuldscheine und Zinsbogen sind hierbei von einander getrennt und unter sich geordnet, sowie aufgeschlagen zu übergeben, auch ist der Werth von Coupons, welche an den zurückzugebenden Zinsbogen von dem Termine 1. Juli 1879 an fehlen, gleich⸗ zeitig baar zu vergüten.

Die Abfertigung erfolgt bei der Staatsschulden— Buchhalterei zu Bresden in der Art, daß bei klei— neren, bis 19 Stück zählenden Posten die Schuld— 6. nach Richtigbefund der übergebenen Effekten ofort abgestempelt und den Inhabern sammt den zu verabfolgenden neuen Zinsbogen und den Be— scheinigungen über die bei der Staatsschuldenkaffe zu erhebende Konversionsprämie möglichst nach der Reihenfolge der Anmeldung Zug um Zug wieder behändigt werden, wogegen bei größeren Posten zu—⸗ nächst das eine Exemplar des Nummernverzeichniffes guittirt 6 wird, gegen dessen Rückgabe die Verabfolgung der abgestempelten Schuldscheine sammt Zubehör binnen einer den Inhabern anzu⸗ gebenden Frist, welche jedoch den Zeitraum von 3 Tagen nicht übersteigen darf, zu geschehen hat. Bei der Lotterie⸗Darlehnskasse zu Leipzig wird da—⸗ gegen in jedem Falle nach Prüfung der . das eine Cremplar des Nummernverzeichnisses quittirt ausgehändigt, gegen dessen Rückgabe die Verabfol⸗ ung der abgestempelten Schuldscheine sammt neuen

insbogen und den Bescheinigungen über die Kon— verstonsprämie, welche letztere auch von dieser Kasse gezahlt w erden wird, binnen 10 Tagen verlangt mee wied, daran

eßlich wir arauf aufmerksam gemacht, daß den Inhabern der zur Umwandlung gelangenden Schuldscheine die Zinsen nach 5 oso bis zum 31. De⸗ zember 1878 voll gewährt werden. Der in deren Händen verbleibende, auf diesen Zeitraum sich be⸗ ziehende Coupon pro Termin 2. Januar 1879 kann gleichzeitig mit den Bescheinigungen über die Kon— versionsprämie bei der Staatsschuldenkasse oder der Lotterie⸗Darlehnskasse erhoben werden. Dresden, den 14. September 1878.

Der Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden.

Dr. jr. Minckwitz. T7551

Aufkündigung von Pfandbriefen des Danziger Hypotheken⸗Vereins.

Folgende heute augsgelooste Pfandbriefe: itt. A. à 3000 S, Nr. 2078 2151 2193 2335 2387. Litt. H. à 15600 M Nr. 1381 1443 2139 ö. ö. 36 . itt. C. à A6 Nr. 26 213 272 418 441 589 632 750 759 827 2319 2349 2684 2768 25352 3048 3188 3289 3294 3340 3494 3515 werden ihren Inhabern hiermit zum 1. Januar 1879 gekündigt, mit der Aufforderung, am 7. Ja⸗ nuar 1879 entweder hier bei uns (Melzergasse in den Nachmittagsstunden von 3—5 Uhr) oder hier bei Herren Meyer & Gelhorn oder Herren Baum und Liehmann oder in Berlin bei der Preußsschen Hypotheken Versicherungs Aktien ⸗Gesellschaft (GFried⸗ richsstraße 101) oder zu Königsberg in Pr, bei Herrn Friedrich Laubmeyer deren Nominalbetrag baar in Empfang zu nehmen.

Die vorbenannten Pfandbriefe sind nebst den dazu

ehörigen, nach dem 1. Januar 1879 fällig wer⸗ enden Coupons (Nr. 1 bis 10 Serie III.) und nebst Talons im coursfähigen Zustande abzullefern; der *r der etwa . Coupons wird von der Einlösungs ⸗Valuta in Abzug gebracht.

Werden die vorbezeichneten gekündigten Pfand⸗ briefe am besagten Verfalltage nicht eingeliefert, fo hört ihre weitere k. mit dem 1. Januar 1879 auf und wird in Betreff ihrer Valuta und event. wegen ihrer gerichtlichen Amortisation nach §. 28 unseres Statuts (Ges. S. 1869, S. 37— 66 verfahren werden.

= Restanten aus früheren Loosungen:

ä 75 ½ Litt. E. Nr. 305 338 566 2693.

à 150 M Litt. D. Nr. 165 209 335 378 572

686 1403 1493 2057 2104 2117.

à Litt. G. Nr. 274 387 2641 3631 3830

à 3000 M LLitt. A. Nr. 2259.

Danzig, den 4. September 1878.

Die Direktion.

v Löhr. Gunther.

1

C. Noepell.

eiten

M 223.

dae, Temes, d dae, , di mm s. R der Gee es ber de, arif, dem, g 6 Ei w z . vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in e

Central⸗Handels⸗Register für das Deutsch

dels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowie = st gp ouneneht b . 10 3 * für das Vier ieh e. 1

r den Raum einer Druchʒeile 380 4.

Modellen, vom 11. Januar 1876, und

Das Central⸗ durch Carl Heymanns Verl

e im Patentgesetz, vom 25. Mai 1

Berlin, F., Mauerstraße 63 5, und alle Buchhandlungen, für Berlin n e, fern tio d, Hihelemstraß: 3 kerngen werben.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend,

den 21. September

ᷣ— —— 2 November 1874, sowie die in dem betreffend das Urheberrecht an Mustern s * besonderen Blatt unter itel 64

1878

dem Mr. 224)

e Reich

Das Central ⸗Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich Dag

Insertionspreis

inzelne Nummern kosten 20 8.

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en

Patente.

Patent⸗ Anmeldungen. . Die nachfolgend Genannten haben die Ertheilung eines Patentes für die daneben angegebenen Gegen⸗ stände nachgesucht. Ihre Anmeldung hat die an⸗ egebene Nummer erhalten. Der Gegenstand der enn ist von dem angegebenen Tage an ein st⸗ weilen gegen unbefugte Benutzung geschützt. Nr. 8 040. Lenz C Schmidt, Patentanwalte in Berlin für Thorwald T. A. Hansen in Copen⸗ agen. e Garben⸗Bindevorrichtung an Getreide⸗Ernte⸗ maschinen. ; t Nr. 11474. Gebrüder Bricks, Maschinenfabrik⸗ besitzer in Cottbus und Gustar Gießmann, Mühlenbaumeister in Bornstädt bei Potsdam. Vertikal Etagen ⸗Sichtmaschine. . Nr. 11563. Ernst Böhm, Schlosser und Ma⸗ schinenbauer in Emden. Mechanische Thürglocke. . / Nr. 11 754. G. Fiebrandt, Schlossermeister in Bromberg. . Verbesserung eines Plomhir⸗Apparates. Nr. 13 246. Aloert Behl, Fabrikbesitzer in Quedlinburg. 26 Neuerungen an selbstthätig regulirenden Gas⸗ brennern. Nr. 13 298. Gustav Friedrich Finckgraefe, Mechanikus in Leipzig. Schleuder⸗Maschine mit Tretwerk. Nr. 13 464. Alfred Krupp, Inhaber der Firma Fried. Krupp, Gußstahl⸗Fabrik in Essen. . Geschütz für Panzerbatterien. (Landesrechtlich patentirt.) Nr. 148904. . Hasdentensel, Fabrik- direktor in Iserlohn. 6 für Wurzeln, Kräuter, Gewürz und aff ee. Nr. 14 835. Friedrich Hasdenteufel, Fabrik⸗ direktor in Iserlehn. Gewürz⸗ und Kaffee⸗Mühle mit horizontaler Spindel. Nr. 14 836. Friedrich Hasdenteufel, Fabrik- direktor in Iserlohn. Neuerungen an Gewürz⸗ und Kaffeemühlen mit horizontaler Spindel. (Zusatz zur Patentanmel⸗ dung Nr. 14 835.) Nr. 14 837. Friedrich Hasdenteufel, Fabrik⸗ direktor in Iserlohn. Neuerungen an Gewürz⸗ und Kaffee⸗Handmühlen. (Zusatz zur Patentanmeldung Nr. 14 804.) Nr 150600. G. Leo. Hedwig, Privat⸗Bau⸗ meister in Hann. Münden. Seitenkuppelung für Eisenbahnfuhrwerke. Nr. 15 557. L. Neubert, Papierwaarenfabri⸗ kant in Neustadt bei Chemnitz. Faltmaschine zur Herstellung von Papierdüten. Nr. 15797. Brydges K Co., Patentanwalte in n i Joseph Edlyn Outridge zu Egham ngland). Neuerungen an der Outridge'schen Dampf⸗

maschine. Gustav Tiefel, Techniker in

Nr. 15812. München. Dampfdruck ⸗Redueirventil.

Nr. 16089. Carl T. Burchardt, Patentanwalt 1 4 für Moses Zagury in Lissabon (Por⸗

gal).

euerungen an Eisenbahnschienen und deren Stühlen. ;

Nr. 16493. Paul Rupprecht, Schmiedemeister

in Ströbel bei Zobten a. Berge i. Schl. Ackerpflug mit Sturz⸗Verstellung.

Nr. 16874. Carl Pieper, Civil⸗Ingenieur in Berlin, für David Greene Haskins zu Boston Mass.. U. S. A.

Rettungsboot.

Nr. 16875. F. Schott zu Heidelberg und Na⸗

Bel C Kaemp zu Hamburg. Vertikaler Trockenofen.

Nr. 16982. F. Edmund Thode K Knoop, Patentanwalte zu Berlin, für Johann Friedrich Schultheiß zu lem? ork, V. St. A.

Neuerungen an Rettungsbooten.

Nr. 17 064. J. C. König K Ebhardt zu Hannover.

Notiz ⸗Block⸗Kalender. (II. Zusatz zu P. R. Nr. 1102

T. .

Nr. 17 404. M. Neuerburg zu Cöln a. Rh. Neuerungen an Quetschwalzwerken für Erze, Kohlen und andere Mineralien mit Gleitrah⸗ men. ufa zu 4 R. Nr. 880.)

Nr. 17 412. Rudolf Détert, Königlicher Hof⸗

lieferant und Bandagist zu Berlin, rr sche Straße 53. Künstlicher Fuß.

Nr. 17 494. Peter Barthel, Ingenieur zu Frankfurt a / M., für Stephan Verderber, General⸗ Inspektor zu Budapest.

Neuerungen an Lokomotivkesseln. 5 6 Robert Engel zu Harburg i. / H. eisesessel. e n. 17521. Michael Schwelm, Hutmacher zu n.

. zur Herstellung von Metalldraht⸗ ern. Eduard Maage, Ingenieur zu

Nr. 17568. Landsberg a./W. Neuerungen an Dampfschiffen. Hinten gelege⸗ nes, vertikal verstellbares Schaufelrad. . r. 17573. J. Brandt C G. W. v. Nawrocki, Civil Ingenieure Patentanwalte zu Berlin, für Frangols Jean Louis Pinet zu Paris. Einlegesohle für Schuhzeug“, vom Patent⸗

sucher genannt: „Wärme erzeugende chemisch

Gesundheitssohle “). = Nr. 17 581. J. G. Hofmann, Königlicher , m. a. D. und Baumeister zu reslau.

Abklopfappargt nebst Wasserverschluß an Mahl- gängen mit Aspiration. Nr. 17 644. EG. Hahn, Fabrikbesitzer zu

Schöneck.

Neuerungen an Lokomobilen.

Nr. 17 657. Georg Granuert, Kaufmann zu Berlin, Leipzigerstr. 66.

Faltenlegemaschine.

Nr. 17 668. F. C. Glaser, Ingenieur und

Königlicher Kommissions⸗Rath zu Berlin, für C.

J. A. Dick in Lee, Kent (England). . Vorrichtung zur Regulirung der Federwirkung fü‚r ö und andere ähnliche wecke.

Nr. 17779. H. Schultze, Architekt zu Osnabrück. Wasserverschluß für Aborte, um dieselben geruchlos zu erhalten.

Nr. 17790. Harburger Gummi⸗Kamm Co.

zu Harburg a. E. Streichholzdose. Berlin, den 21. September 1878. Kaiserliches Patentamt. v. Moeller.

Uebertragung von Patenten.

Die folgende, unter der angegebenen Nummer der Patentrolle im Reichs⸗Anzeiger bekannt gemachte Patent⸗Ertheilung ist auf die nachgenannte Person übertragen worden:

Nr. 1938. Joseph Maier, Inhaber einer ortho⸗ pädischen Heilanstalt in Nürnberg,

künstliches Bein, vom 10. Februar 1878. Berlin, den 21. September 1878. aiserliches Patentamt. v. Moeller. 7998]

urückziehung von Patent ⸗Anmeldungen. er , Genannte hat seine unter der angegebenen Nummer und auf den angegebenen Gegenstand eingereichte und an dem angegebenen Tage im „Deutschen Reichs und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger' bekannt gemachte Patent⸗An⸗ meldung zurückgezogen. Nr. 6784. Theodor Schubert, Chamottefabrik⸗ verwalter zu Ruda in Oberschlesien, . Gasfeuerungseinrichtung für Ringöfen und an⸗ dere kontinuirliche Brennöfen zum Brennen von keramischen Produkten, vom 4. Juli 1878. Berlin, den 21. September 1878. Kaiserliches Patentamt. von Moeller.

Berichtigung. . Die in Nr. 178 des Deutschen Reichs⸗ und König lich Preußischen Staatgs⸗ Anzeigers vom 31. Juli 1878 unrichtig angegebene Anmeldung lautet berich⸗ tigt, wie folgt: Nr. 11 426. Sächsische Stickmaschinenfabrik; ö Voigt und Max Ulbricht zu Kappel bei emnitz. uli mit zusammengesetzten Nadel⸗ etten. Berlin, den 21. September 1878. Kaiserliches Patentamt. v. Moeller.

Berichtigung. ; Die in Nr. 189 des Deutschen Reichs⸗ und Königlich preußischen Staats⸗Anzeigers vom 13. August 1873 unrichtig angegebene Patent ⸗Ertheilung lautet berichtigt, wie folgt: Nr. 2572. Jose Antonio Mosguera zu Ca—- racas. Vertreter: F. Engel in Hamburg, Maschine zum Enthülsen und Abscheiden von Kaffee und ähnlichen Früchten, vom 14. März 1878. Berlin, den 21. September 1878. Kaiserliches Patentamt. v. Moeller.

7997]

7099]

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800i]

Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. (Aus den neuesten Zeitschriften und Sammlungen.)

ID Handelsleute von geringem Gewerbebetriebe haben keine Bilanz zu ziehen. U. des Ober⸗Trib. v. *. . 1878, in Oppenhoffs Rechtspr. Bd. 19

2 Der Erwerber eines Handelsgeschäfts kann das selbst erworbene Recht auf Führung der Firma wieder weiter übertragen auf seinen Geschäftsnach—⸗ folger. Verf. des KG. Berlin v. 11. April 1877, in Johows Jahrbuch Bd. 7 S. J. uad! ,, feen . Lee, auf Be⸗

rafung eines im Hause seines Prinzipals begangenen Her ln stellen. U. des Sen err, v. 3. Mai 1878, in Oppenhoffs Rechtsp. Bd. 19. S. 241.

) Außer dem Falle des Konkurses ist es nicht unbedingt nöthig, daß bei Auflösung einer Handels⸗ ern Tn unter allen Umständen eine Liqui⸗

ation eintritt. Verfüg. AB. Hamm. v. 22. Nov. 1876, in Johows Jahrbuch Bd. 7 S. 3. .

5) Auch Aktiengesellschaften müssen für den Schaden auftommen, der durch die Verabsäu⸗ mung gesetzlicher Verbindlichkeiten einem Andern entstanden lst. U. Ober ⸗Trib. Berlin v. 23. Febr. 1877 in Striethorst's Archir, Bd. 7 S. 169. 6) Die Anschaffung beweglicher Sachen zum Zwecke der Veräußerung nach geschehener Bearbei-

tung ist Handelsgeschäft, wenn dieselben nach

der Bearbeitung bewegliche Sachen bleiben. U. des Ober⸗Trib. vom 21. März 1877 in Oppenhoffs Rechtspr. Bd. 19 S. 155.

7) Wer unbestellte Waaren in seinem Gewahrsam behält, hat als Inhaber für deren Aufbewahrung und Erhaltung zu sorgen. U. des Ober⸗Trib. Berlin v. 12. Dezember 1876 in Striethorst's Archiv, Bd. 97 S. 88.

8s) Ein Kommissionär kann die Provision vom Kommittenten fordern, wenn er die Vermitt⸗ lung des Geschäfts übernommen hatte und nach dessen Einleitung von Letzterem verdrängt worden war. U. des Ob.⸗Trib. v. 7. Mai 1878.

9) Die zur Sicherung einer Wechselschuld bestellte Hypothek verliert ihre rechtliche Wirksamkeit, wenn der Wechselanspruch durch unterlassene Protest⸗ erhebung erlischt. UN. des Ob. Trib. v. 2. Nov. 1877 in Gruchots Beiträgen. Bd. 22 S. 771.

10 Im Falle des Falliments einer eingetragenen Genossenschaft kann der Genossenschafter, der zugleich Gläubiger der Genossenschaft ist, wie jeder andere Gläubiger Admission für seine Forderung beanspruchen. U. des Ob.⸗-Trib. Berlin.

11) Auch der Beilagenbagnd des Genossen⸗ schaftsregisters ist öffentlich Verfügung des AG. Hamm, in Johows Jahrbuch Bd. 7 S. 1.

12) Die Generalversammlung der Genossenschafter kann auch während der Liquidation Statuten⸗ veränderungen beschließen.

13) Auch ausländische juristische Personen ge⸗ nießen den Markenschutz für ihre Fabrikate im 44 der Eintragung der Marke. U. des Ober⸗Trib. v. 26. Juni 1878. ;

14) Bei Beurtheilung der Aehnlichkeit von 3 dels zeichen ist darauf zu achten, daß die Waare von den Kleinhändlern und letzten Käufern leicht als ein ihnen schon früher bekanntes Fabrikat er kannt werden kann. U. AG. Cöln v. 9. März 1878.

Ein Fabrikarbeiter hatte sich durch einen Sturz in eine der Fahrstuhlöffnungen der Fabrik sehr verletzt und beanspruchte von dem Fabrikbesitzer auf Grund des Reichs⸗Haftpflichtgesetzes Entschä⸗ digung, weil versdumt worden war, zur Ver— hütung eines Unfalls den Holzriegel vor die Fahr⸗ stuhlluke vorzulegen, und auch der finstere Gang, in welchem ih die Fahrstuhlluke befindet, nicht beleuchtet war. Der Fabrikant verweigerte jedoch die Zablung der vom Verletzten beanspruchten Entschädigungssumme, weil er sich einer der zu Gängen durch die dunklen Räume bereitstehenden Laternen nicht bedient und so selbst seinen Unfall verschuldet habe; ferner habe der zuletzt bei der Fahrstuhl luke beschäftigt gewesene Arbeiter den Holzriegel vor⸗ zulegen verahsäumt, für diese Versäumniß eines ge⸗ wöhnlichen Arbeiters aber könne der Fabrikherr nicht verantwortlich gemacht werden. Das Appella⸗ tionsgericht zu Naumburg verurtheilte den Fabri⸗ kanten wegen Mangels einer genügenden Beleuchtung der Fahrstuhlluken zur Zahlung der beanspruchten Entschädigung, und das Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht II. Senat bestatigte auf die Revisionsbeschwerde des Verklagten durch Erkenntniß vom 5. Juni 1878 das zweitinstanzliche Urtheil, indem es motivirend ausführte: daß der Vorwurf, der Verklagte habe es an der Beleuchtung der Fahrstuhlanlage fehlen lassen, begründet sei. ;

In Bezug auf die Bestimmung des §. 10 der Reichs Gewerbeordnung, daß jeder Gewerbe⸗Unter⸗ nehmer verbunden ist, auf seine Kosten alle die- jenigen Einrichtungen herzustellen und zu unter⸗ halten, welche mit Rücksicht auf die besondere Be⸗ schaffenheit des Gewerbebetriebs und der Betriebs- stätte zu thunlichster Sicherung der Arbeiter gegen Gefahr für Leben und Gesundheit nothwendig sind, hat 2, gericht (il. Sen. Erkenntniß vom 26. Juni 1878) in der Klage eines verunglückten Maschinisten wider seinen Fabrtkherrn auf Entschädigung folgende Rechts ˖ sätze ausgesprochen: 1) Selbst wenn die fehlende Schutzvorrichtung polizeilich nicht vorgeschrieben und auch für einen achtsamen Arbeiter nicht gerade noth⸗ wendig ist, so ist doch der Fabrikherr für Unfälle seiner Arbeiter in Folge der mangelnden Schutz⸗ vorrichtung haftbar, wenn er selbst bereits vor dem Uafall die Anbringung der Schutzvorrichtung als erforderlich anerkannt hat. 2) Der . 107 der Ge⸗ werbeordnung vom 21. Juni 1869 hat dergleichen Schutzwvorrichtungen nicht blos für die gewöhnlichen Fabrikarbeiler, sondern allgemein für alle Personen vorgeschrieben, welche in der Fabrik angestellt oder

beschäftigt sind.

Der internationale Kongreß über die Patent⸗, Muster⸗ und Markenschutzfrage zu Paris.

II.

P. Paris, 17. September. Wenn ich nun⸗ mehr über die Arbeiten im Kongresse selbst berichte, so wollen Sie . des Umfan⸗ ges mir Nachsicht gewähren, weil es darauf ankommt, daß die deutsch redenden Länder auch über die Details unterrichtet werden. Es . dem Kongreß ein geordnetes stenographi⸗ ches Bureau, und die französischen Sekret sind persönlich so lebhaft bei den Diskussionen

engagirt, daß die Protokolle zunächst nur die BVeschluffe und gedrängt den Inhalt der Reden

wiedergeben, ein amtlicher stenographischer Bericht, wie der von Kef steht also nicht in Aussicht.

Die erste Frage der Programme für die ver⸗ schiedenen Sektionen handelte naturgemäß von der Art eines industriellen Rechtes. In der Generaldiskussion war eine längere Erörterung darüber nicht zu umgehen, ob das Recht für den Erfinder z. B. mechanisch technischer Ge⸗ genstände oder Verfahren dasselbe sei, wie für den Zeichner neuer Muster und Modelle oder endlich für den Autor einer Schutzmarke, wäh⸗ rend von keiner Seite über die Legitimität und die Nützlichkeit des Schutzes auf allen drei Gebieten auch nur ein Wort des Widerspruchs erhoben wurde. Man erkannte ausdrücklich für die mechanisch und chemisch⸗technischen Erfindun⸗ gen die , . an, die definirend und prinzipiell begründend vom Wiener Kongreß gefaßt waren; man benutzte sie aber nicht zur Beantwortung der ersten Frage, weil sie ausschließlich mit Rücksicht auf die Erfindungs⸗

atente gefaßt sind und eine ausgedehnte

nwendung auf die Aufgaben der beiden an⸗ deren Sektionen nicht in allen Punkten zu⸗ lassen. Man einigte sich . in der Generaldiskussion dahin, zu beschließen:

„Das Recht der Erfinder und industrieller Autoren auf ihre Werke, oder der Fabrikanten auf ihre Marken ist ein Eigenthumsrecht, das von dem Civilgesetz nicht geschaffen, sondern von diesem nur in seinen Normen geregelt wird. (elle ne fait que le réglementer)

An der Debatte betheiligten sich Mitglieder aller vertretenen Nationen. Professor Schreyer aus Genf verlangte folgende Fassung:

„Das Recht der Erfinder und der industriellen Autoren ist eine angemessene und nützliche Schöpfung des Civilrechtes, welches die Rechte an der e e, und diejenigen der Gesell⸗ schaft durch Bewilligung eines zeitweiligen Mo⸗ nopoles mit einander verbunden hat.“

Nachdem aber aus einer Proposition der Herren Lyon⸗Casn, Pouillet 2c. die Worte: „welches in dem natürlichen Recht seine Be⸗ gründung hat“ zurückgezogen waren, wurde eine k für die erste Fassung bald erreicht.

Fast ohne alle Diskussion wurde der Satz angenommen:

„Die Ausländer sind den Staatsangehörigen überall gleichzustellen. 6

Mit Rücksicht hierauf wurden später einige Bestimmungen, die bisher nur Frankreich auf⸗ recht erhielt, nicht angenommen.

Am J. September berieth der Kongreß zu⸗ nächst für die Kodifikation der Gesetze wichtige Angelegenheiten. Herr Grodet formulirte den einstimmig angenommenen Antrag:

„Die Stipulationen der gegenseitig zu garan⸗ tirenden Rechte auf dem Gebiete des industriellen Eigenthums müssen Gegenstand besonderer Ver⸗ träge und unabhängig von Handelsverträgen sein, ebenso wie die Vereinbarungen über den

ae e , Schutz des literarischen und künst⸗

erischen Eigenthums.. ö

Die folgenden Resolutionen präjudizirten Entscheidungen über Detailfragen:

„Es sollte in jedem Lande ein besonderes Amt für die Zwecke des Schutzes des Eigen⸗ thums errichtet werden. Mit demselben muß, im Dienste der Oeffentlichkeit, ein Central bureau für Erfindungspatente, für Fabrik und Handelsmarken und für Muster und Modelle verbunden sein. Unabhängig von jeder anderen Publikation soll das Amt für den Schutz des industriellen Eigenthums periodisch ein offizielles Blatt erscheinen lassen. ö

Die ursprüngliche Fassung des nächsten An⸗ trages lautete:

„Es erschein? geboten, den vatentirbaren Erfindungen, den industriellen Mustern und Modellen, wie auch den Fabrik⸗ und Handels marken, welche auf industrielle Ausstellungen e g werden, einen provisorischen Schutz zu gewähren. k

Nachdem aber der Antrag auf Einige n des Wortes ölfßie hn (Ausstellung) mit sicht darauf abgelehnt war, daß diese Bezeich⸗ nung gelegentlich als zweideutig erachtet wer⸗ den konnte, und nachdem ferner ausdrücklich bestritten war, daß jeder sogenannten interna⸗ tionalen Ausstellung dieses Recht mit Nutzen beizulegen sei, andererseits aber für die Zweck⸗= mãäßi n. der gesammten Resolution hervor⸗

2 wurde, daß die Industriellen in den Chek gesetzt werden müßten, ohne Risiken die neuesten, wenn auch nicht ,,, e. ie. ten Produkte ihrer Thätigkeit auszustellen, beschloß man, die Worte einzuschalten: offiziell oder offiziell autoristrte! (d. i. inter⸗ nationale Ausstellun fen Darauf folgten 9 ehende Beschlüsse:

Die Dauer, während welcher dungen, Marken, Muster und Modelle in der oben an⸗

egebenen De auf internationalen Aus- n, . geschützt sind, soll von der Dauer

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