rolls Theater. — 6 — 3 — Bernard onĩ. rr . der. 365 Sine
7 . n Dypernvorstellung.
Bierte ;
He Far or ita. nors: Sigra. Enrichetta Bernardoni. Fernando: Sigr. Gerolame Piecioli. Alfonso: Sigr. Giorgio Sweet. Baldassare: Sigr. Paride Povoler.
Noltersdorss- Theater. Dienstag: 6. Gast-
des L. Waldmann und Frl. Th. Müller.
w . . ;
6 . Operette in 3 Akten
Waldmann.
J ha, Dieselbe Vorstellung.
Stadt-Iheater. Zur geneigten Beach— tung! Trotz des großen Erfolges, den die Posse In Saus und Braus“ am —— gehabt bat und trotz der annoncirten, alsabendlich statt⸗ findenden Gastspiele treten mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse bis auf Weiteres von heute ab die herabgesetzten Preise ein: J. Par- uet 1 ½ 50 3, Logen 2 und 3 M c. ꝛc.
ienstag: Gastspiel des Frl. Marie Schwarz und des Hrn. Carl Meißner vom Wallner⸗Theater, sowie drittes Auftreten des Frl. Therese Klink⸗ bammer. Zum 3. Male: In Saus und Braus. Original ⸗Posse mit Gesang in 4 Akten und J Bildern von Dr. Jacobson. Musik von Michaelis.
National - Theater. (Weinbergs · Weg 6/7.)
Dienstag: Zum 2. Male: Die Journalisten. Lustspiel in 4 Akten von Gustav Frehtag. Mittwoch: Zum 1. Male: Maria Stuart.
Ostend- Iheater. (Gr. Frankfurterstr. I30) Dienstag: Wildfener, von Fr. Halm.
Belle-Alliance- Theater. Dienstag u. folg.
Tage: The Phoites und Sisters Ramsdon. (Mit neuen Abwechselungen. Vorher, mit neuen Gesangseinlagen; Des Lebens Mai. Während der Pausen: Brillante Illumination der groen Promenade. Kasseneröffnung 6 Uhr, Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Auftreten der Phoites 93 Uhr. Entrée 50 J. I. Parquet 1 M 50 83, 1 40 2e.
Ger mania- Theater. Weinbergsweg 1011. 3 4 Dienstag: Zum 4. Male: an
m ö Mittwoch und die folgenden Tage: Im Rausch.
Concert - aus. Concert des Königlichen Hof⸗ Musikdirektors Bilse.
Familien⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elise Winkelhausen mit Hrn. remier⸗ Lieutenant Franz v. Petzold J. (Pr.“ targardt).
Verehelicht: . Premier - Lieutenant Jourdan
mit Frl. Louise Ihlder (Bremerhaven) — Hr. Negierungsafsessor Hermann Moell haufen mit Fri. Marie Slevogt (Hannover- Berlin). — Hr. Lleu⸗ tenant und, Adzutant v. Albert mit Frl. Elise Woehlert (Berlin). — Hr. Premier Lieutenant Egon Schulz mit e. Wilhelmine Mierendorff Berlin). — Hr. Hauptmann und Compagnie⸗ hef Ernst Julius v. Kloesterlein mit Frl. Clara Izing (Berlin). — Hr. Premier / Lieutenant Hanz Schmartzkopff mit Frl. Käthe Schwartz off (Cüstrin = Berlin). — Hr. ö Fischer mit Frl. Martha Sonnenschmidt (Greifswald).
Geboren; Ein Sohn: Hrn. Staats Anwalt Gelinek (Strehlen) — Hrn. Pfarrer Franz Jaco⸗ bowski (Hermergsdorf) — Hrn. Freiherrn v. Schlotheim (Lipke). — Eine Tochter: Hrn. Pastor Medenwaldt ( Streitz).
Gestorben:; Hr. Amtsrath Hermann Donner Steinau bei Thorn). — Verw. Frau Adelheid v. Witzendorff. geb. v. Seebach . Frau Oberst. Lieutenant Marie Blumenthal, . Neuland a , i. Schl.). — Hr. Kon⸗ istorial⸗RKath Professor Br. Julius Müller (Halle . d. S4 w Hr. Pastor emer. Farl Heinrich Hertzer ( Desterwieck. t
Eteckbriefe und untersuchungs⸗ Sachen.
Ste brief. Gegen. den Weber Rudolph Hedrich ist die gerichtliche Haft wegen Betruges in Ren Akten Litt. B. 480. 78. chlossen worden.
Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Ws wird ersucht, den 2c. Hedrich un Betretungsfalle Festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Höeegenftänden und Gelbern mittelst Erangports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Mirektion hierselbst ab⸗ zuliefern. Berlin, den 36. September 1878. König liches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungg⸗ Ke Kommisson II. für Voruntersuchungen. Be⸗= chreibang. Alter: 55 Jahre, geb. J II. 33. Je⸗ burtsort: Nowaweß. Größe: 1,68 Meter. Haare: Jrau. Augen; grau. Augenbrauen; grau. Kinn: ge. wöhnlich. dia! gewöhnlich. Mund: gewohnlich. ; n m: rund. Gesichts farbe: gesund. Ge⸗ : mittel. .
Stedtzrief. Gegen den Handlung sreisenden Jacob Loewenstein ist die gerichtliche 1 wiederholter Unterschlagung in den Arten Kitt. L. No. 290 de 1878 c gen worden. Die Ver⸗ haftung hat nicht ausgeführt werden können. Ez wird erfucht, den ze. , . im Betretungs⸗
en
falle festzunehmen und mit a ei ihm
m ,, abzuliefern. Ber- den N. September 1 Stadt 23 9 für , . Kom⸗ —— Alter: 35 Jahre, geb. me ml Ge- burtsort: Papa, Größe: 55 Fuß 2 Zoll, Haare: 6 Au *in : Kinn: ö . be is Zb 8 ;
. ar eich, ne: ändig, . schwãchlich, Sprache: deutsch und 2 garisch. —
Sub hastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
lisbo! Nothwendiger Verkauf.
Im Wege der nothwendigen Subhastation sollen nachstehende, dem Dampfmühlenbesitzer Robert Sanne zu Torgau gehörigen, im dasigen Grand- buche nd XIII., Seite 251, Rr. 4942. einge⸗ tragenen Grundstücke:
Ein Wohnhaus mit Hof und 3 Ar Garten, Mühlengebände, Kesselhaus mit Schornstein, Schuppen, überbautem Thorweg und Schweine stall — Gebäudesteuerrolle Nr. 437 — jährlicher Nutzungswerth 236 Thlr. am 12. November d. J., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle durch den unterzeichneten Subhasta tions ⸗Richter versteigert und
am 19. desselben Monats, Mittags 12 Uhr, . das Urtheil über den Zuschlag verkündet werden.
Der r aus der Gebäudesteuerrolle, sowie beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes können in unserem Bureau III. B. eingesehen werden.
Alle —— welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirtsamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden i, ö zur Vermeidung der Präklusion späfestens im Versteigerungstermin anzumelden. Torgan, den 1. September 1878.
n Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter. Walther.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
Pferdeverkauf. Am 2. Oktober, Bormittags 9 Uhr, wird auf dem Hofe der Kaserne am Kupfer⸗ graben ein junges Remontepferd meistbietend ver⸗
theilung 2. Garde ⸗Feld⸗Artillerie⸗Regts.
18212 Bekanntmachung.
In der Königlichen Strafanstalt zu Diez werden vom 1. Januar 1879 ah ca. 24 mit Weben von Korsetten beschäftigte Gefangene disponibel und sollen anderweit einem kautionsfäbigen Unternehmer überlassen werden. Desfallsige Offerten nimmt die Direktion bis zum J. Dezember er. entgegen. Strafanstalt Diez a. d. Lahn.
18231] Submission auf Lieferung von Wildfutter.
Die Lieferung des zur Fütterung des Wildes im Revier Grunewald für den Winter 1878/5 erforder- lichen Wiesenheueg mit p. p. 00 Ctr, ungedroschener reifer Lupinen mit 5. p. 300 Ctr. und Kartoffeln mit p. p. I50 Hektoliter soll dem Mindestfordernden über⸗ geben werden. Schriftliche Offerten sind verstegeit mit der Aufschrift: Submission auf Lieferung non Wildfutter“ bis spätestens Donnerstag, den 17. Oktober er., Vormittags 10 Uhr, dem Ter⸗ mine jur Eröffnung der Offerten unter der Adreffe des unterzeichneten Oberförfters hierher einzureichen. Die Lieferunge bedingungen können von Montag, den 14 Oktober er., ab, in den Vormittagsstunden im Geschäftszimmer hier eingesehen werden.
orsthaus Grunewald, den 28. September 1878.
Der Königliche Oberförster. von Schleinitz.
18232 Königliche Ostbahn. Die Restaurationen auf den Bahnhöfen zu Goldap, Darkehmen und Loewenhagen follen vom J. Nö
werden. Pachtlustige wollen ihre Offerten bis zu dem auf Donnerstag, den 10. Oktober er, Vormittags 11 Uhr, wife gn Termine franco versiegelt und mit der
ufschrift: . „Offerte zur Verpachtung der Bahnhofs Restau⸗ irn Goldap (resp. Darkehmen oder Loewen agen) versehen, an die unterzeichnete Eisenbahn⸗Kommission einreichen. Der Offerte müssen die über Qualifikation und inn, des Submittenten sprechenden Atteste, owie eine kurze Darstellung des bisherigen Leb eng⸗ laufs beiliegen. Die Submissionsbedingungen liegen in unserem Central · Bureau hierselbst, Schleu enstraße Nr. 1, zur Einsicht und werden auch auf portofreien an . Bureauvorsteher, Eisenbahn⸗ Sekretär Ram. Ppold, ebendaselbst zu richtenden Antrag gegen 56 3 Kopialien mitgetheilt. Königsber den 277. September 1878.
Königliche Eisenbahn⸗Kommission.
lsꝛanj Bekanntmachung.
Zur , einer Umwährungtmauer für da hiesige Garnison⸗Lazareth sollen: . 3 die Er arbeiten, veranschlagt zu. S0 A. 2) Betonarbeiten K 35 , Maurerarbeiten . 65985 4 . Steinhauerarbeiten incl. Material, ,, a 5) . Schlosserarbeiten inel. Material, veranschlagt zu.... . an einen Unternehmer vergeben werden, wozu Ter⸗ min auf Freitag, den 11. Ottober er., Vormit⸗ tags 10 Urzr, in unserem Geschäftslokal im Gar⸗ nison · Lazareth anberaumt ist. Die Bedingungen können bis dahin in den Piensistunden eingesehen werden. (Str. 447.) 8 im Elsaß, den 25. September 1875. Katserliches Garnison⸗8azareth.
vor⸗ findenden Gegenständen und Geldern an die El gliche
kauft. Berlin, den 29. September 1878. . Ab.
vember er. ab auf unbestimmte Zeit verpachtet 560
ogau rialien soll im Wege der öffentlichen Submission in zwei . folgenden Terminen verdungen
und zwar:
I. im Subm ztermine am 16. Oktober er.,
ormittags 10 Uhr: ; Stahl, diverse Bleche und Draht, Zinn, ser. Antimon, Blei, diverse Eisen. und Kurzwaaren, als: Schrauben, Nägel, Nieten, Muttern, Splinte, Stifte ꝛc, ferner Schmirgel⸗ und Glashapier, Stuhlrohr und diverse Vor⸗ rathsstücke ; : 11. im Submi sfionstermine am 17. Oktober er.,
ormittags 19 Uhr: .
Gummi-, Leder⸗ und Seilerwaaren, diverse Manufaktur Leinen Posamentier und Polster⸗
uen utzhölzer, Holzkohlen, Glaswaaren, orstwaaren und diverse Materialien. Die Offerten sind mit der Aufschrift: „Offerte auf Lieferung von Werkstatts⸗Mate⸗ rialien zum Submissionstermine am 16. Owłktober er.“
oder
„zum Submissionstermine am 17. Oktober er.“ zu versehen und zu den oben angegebenen Terminßz⸗ stunden versiegelt und portofrei an unser maschinen⸗ technisches Bureau einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. .
Die Lieferungshedingungen mit speziellen Nach ⸗ weisungen der zu liefernden Materialien Quantitälen sind im vorbezeichneten Bureau, sowie bei den Kö⸗ niglichen Eisenbahn kommissionen zu Posen, Ratibor und Glogau einzusehen, auch werden Exemplare derselben auf portofreie Gesuche — in denen genau anzugeben, zu welchem der beiden Termine die For⸗ mulare erbeten werden, gegen Erstattung der Kopia—⸗ lien, und zwar von 1,59 M für je einen Termin, oder von 2 für beide Termine mitgetheilt. Pro⸗ ben der zu liefernden Materialien sind in den Werk⸗ stattsmagazinen zu Breslau, Posen, Ratibor und Glogau zur Ansicht ausgelegt. — Die den Bedin⸗ gungen beigefügten Materialnachweisungen sind als Formulare für die abzugebenden Offerten zu benutzen. Submittenten, welche binnen 6 Wochen nach dem Submissionstermine keinen Bescheid erhalten, haben ihre Offerte als abgelehnt zu betrachten.
Breslan, den 23 September 1878.
Königliche Direktion.
län! Main⸗Weser⸗Bahn. Die vorhandenen alten Bahnmaterialien, be⸗ stehend in circa: 147207 kg Schienen älteren Profils, 1487 430 kg Schienen neueren Profils, 6 820 Eg Schienen mit Puddelstahlkopf, 269 kg Schienen von Stahl, 13 745 kg Weichen“, Leit⸗ und Zwangsschienen jeder Art, 725 Eg Weichen, Leit⸗ und Zwangsschienen von Stahl, 12509 kg Herzstücke von Schmiedeeisen, 8 845 kg Herzstücke von Hartguß, 10 kg Herzstücke von Stahl, 69 525 Kg Herzstücke von Laschen, 45 959 Kg Kleineisenzeug (Schmiedeeisem, 18 835 Eg Kleineisenjeug (Gußeisen) sollen im Wege öffentlicher Submiffion verkauft werden. Termin hierzu ist auf den 15. Oktober d. Is., Vormittags 19 uhr, im Geschäftslokal der unterzeichneten Birektion an⸗ beraumt worden. Offerten sind mit der Aufschrift: „Offerte zum Ankauf alter Bahnmaterialien“ versiegelt und frankirt an uns bis zu dem bezeich⸗ neten Termin einzureichen, in welchem die Cröff— nung der eingegangen Offerten in Gegenwart etwa personlich erschlenener Anbieter erfolgt. Verkaufsbedingungen nebst der zugehörigen Ma—⸗ terial Nachweisung liegen bei unserer Central- Materialien Verwaltung hierselbst zur Einsicht offen und können von dieser Dienststelle gegen portofreies Ansuchen und Einsendung eines Baarbetrages von Z pro Exemplar bezogen werden. Cassel, den 23. September 1878. stönigliche Direktion der Main · Weser⸗Bahn.
8030 Neuban der Moselbahn. Die Herstellung von 26 230 fön. Metern Drah t⸗ in theils mit, theils ohne Hecke, und 75 sfde. eter Lattenzaun mit 17 Thüren, zusammen zu 31 00. 4 veranschlagt, soll mittelst öffentlicher Submission vergeben werden. Offerten hierauf sind bis zum „Montag, den 7. October er., Vormittags 10 Uhr,“ an den Unterzeichneten, Schloßstraße 31 hierselb st, 6 stenanschlag und Zeich edingungen, Kostenanschlag un eichnungen tone in nf gr im Abtheilungsbureau ,. auch die ersteren zum Betrage von 135 S6 von dort bezogen werden. 5 den 19. September 1878. er Abtheilungs⸗Baumeister. Graff. (à Gio. 194 /9.)
Ilðl23 Neubau der Moselbahn.
Die erstellung von 16 Stück Wärterbuden in
Fachwerk für die Strecke Güls.Moselkern, ver⸗
anschlagt zu je 440 M, soll in öffentlicher Sub⸗
mission vergeben werden. Offerten hierauf sind mit
entsprechender Aufschrift versehen, bis
„Freitag, den 1 5 n er er., Vormittags r 1
versiegelt und portofrei an den Unterzeichnete n, Schloßstraße 31 hierselbst, einzureichen, woselbst die⸗ selben zur bezeichneten Stunde eröffnet werden.
w. Kostenanschlag und Zeichnungen lie⸗ n im Abtheilungs⸗Bureau zur Einficht offen und önnen die ersteren auch gegen Erstattung von 1,50 4. von dort bezogen werden. 2 ann, den 23. September 1878. er Abtheilungs⸗Baumeister.
Graff. (à Cto. 229/9.)
für den der Werk ⸗ osen nebst Stargard, Ratibor S Mate für den Bau
waaren, 2 Oele, Chemikalien und Dro⸗ (1
8169 Oeffentliche Submission. 6 2 — ung sämmtlicher Erd
eines Fors bei Thorn.
Am 26. Oltober er, Vormittags 19 sollen im Bureau der Forliñtation zu ien, vorgenannten Arbeiten an eine Baugesellschaft oder — Allein · Unternehmer in Entreprise vergeben werden.
Der Bau des Forts umfaßt annähernd
189 9900 ebm Bodenbewegung, 40 0090 ebm Mauerwerk.
Bauzeit 4 Jahre. Lage des Forts: Bei Katha⸗ rinenflur.
Das . . Betriebs fapital ist auf 30 009 M, die einzuzahlende Kaution auf 15 009 festgesetzt, von 9p sind 1000 Æ im Sub. missionstermine als Bietungskaution zu hinter. egen.
Dle Bedingungen und Preis verzeichnisse kõnnen ebenso wie der Kostenanschlag und die Baueich. nungen im Bureau der = . eingesehen werden, auch werden die Bedingungen und Preig. verzeichnisse gegen Frankoeinsendung von 3 4 auf Verlangen zugeschickt.
Thorn, den 25. September 1878.
Königliche Fortisikation.
—
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
lsꝛ34 Bekanntmachung.
Behufs planmäßiger Tilgung der auf Grund d Allerhöchsten . vom 1. Juli 1866 23 bene 41prozentigen Obligationen II. Emission der Stadt Frankfurt a. / S. sind am heutigen Tage nachstehende Apoints durch das Loog zur Amorti⸗ sation bestimmt worden:
1) von Serie J. à 1090 Thlr. gleich 300 . die Nrn. 34 260. 313. 471 705. 795. 873. 950. 9 . . ö a,. 1488; von Serie II. à r. gleich 150 ĩ . ß ᷣ 2 von Serie III. à Thlr. gleich 75 S dj
. 9. 9. nen ö.
ie Auszahlung dieser Obligationen zu ihr Nennwerthe , vom 1. April 69 ab unserer Kämmereikasse und hört die Verzinsung der⸗ selben mit diesem Tage auf.
Von 5 ö. mie g g, e ggg sind
von Serie J. à r. gleich 300 MM di Nrn. 616 und 1018 ger ö bisher zur Einlösung noch nicht präsentirt worden. Frankfurt a. / C., den 19. September 1875.
Der Magistrat.
, Bekanntmachung.
Mit Bezugnahme auf unser Publikandum vom 2. d. Mts. bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß von den aus dem Allerhöchsten Privilegio vom 16. Juni 1856 ausgegebenen Memeler Stadt ⸗· Obligationen die Nummern:
282 308 415 455 78 527 545 577 515 623 732 746 5814 860 864 874 gol i022 1155 11909 1195 1241 1283 1303 1371 1401 1427 1431 1467 1520 1538 1548 15835 1593 1644 1708 1791 1799 1820 1859 1851 1961 1914 1919 1982 1936 2216 2218 2558 2383 241 2423 2430 2489 und 2503
durch die Stadt
Behufs deren Amortisation ommission unter dem Vorsitze
Schulden · Tilgungs⸗K des Magistrats am heutigen Tage ausgeloost wor⸗ den sind.
Die Auszahlung des Nominalwerths dieser Obli⸗ ationen wird gegen Rückgabe derselben mit den azu gehörigen Zinscoupons am 2. Januar tf. J. erfolgen, wobei wir noch bemerken, daß, wenn die Einlösung nicht binnen 3 Monaten nach dem Zah⸗ lungstermin erfolgen sollte, die Kapitalsbeträge der hiesigen Sparkasse als zinsfreies Depositum werden überwiesen werden. Die im Jahre 18765 und 1877 ausgeloosten, bis jetzt aber nicht zur Einlösung vorgezeigten Obli= gationen Nr. 2450, 2451, 837 und 1385 werden hier⸗ durch in Erinnerung gebracht.
Memel, den 25. September 1878.
Der Magistrat.
enn Kaiser⸗Del.
Nicht explodirendes
Petroleum
aus der Raffinerie
August Korf in Bremen.
Vorzüge gegenüber dem gewöhnlichen Petroleum: Absolute Gefahrlosigkeit. Größere Leuchtkraft. Bedeutend sparsames Brennen. Nur ächt, wenn Barrels und Flafchen mit Etiquetteß und Schutzmarke versehen sind. Haupt ⸗Depot: Eduard Sarre Königlicher Hoflieferant, Berlin N., Borsigstr. Rr. 8.
Den Detailverkauf haben übernommen: Sg n h ber Hoflieferant, Leipzigerstraße
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Richard Schmidt, Chausseestr. Nr. 93. Oscar k. Alte Jakobstr. Nr. 61. Adelph Mantel, Markgrafenstr. Nr. 95. Julius Franz, Rosenthalerstr. Nr. 71. Emil Karig, Spandauerstr. Nr. 71. Th. Hesse, Kleine Hamburgerstr. 25. Wilh. Marquardt, Köthenerstr. 7. C. J. Hartwig, Möckernstr. Nr. 135. Ad. Winzer, Grüner Weg Nr. 50. (ept. 4835/9.) J. F. L. Hekkendorf Sohn, Köpnickerstr. 82.
Graß K Worff, Markgrafenstr. Nr. 16.
Louis Pfaebler, Neue Wilhelmstr. Nr. 14.
Sparkasse der Preußischen Renten⸗Versicherungs⸗
Extra⸗Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Preußischen Staats-AUnzeiger. — — —— — — —
Reglement für die
Anstalt zu Berlin.
§. 1. Errichtung.
Die Preußische Renten-⸗Versicherungs-Anstalt errichtet, gemäß 5. 87 des am 3. Dezember 1877 Allerhöchst bestätigten dritten Nachtrags zu ihren Statuten, eine für Jedermann
zugängliche Sparkasse.
§. 2. Zweck.
Es ist der Zweck dieser Sparkasse, zur sichern und ver⸗ zinslichen Anlegung kleiner und größerer Beträge mit ver⸗ schiedenem Zinsfuß und auf verschiedene Kündigungsfristen Gelegenheit zu geben, insbesondere zur Ansammlung von Geldern für demnächstige Versicherungen von Renten bei der Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt, sowie zur Anlegung von Mündel⸗
geldern.
z. 3. Verhältniß der Sparkasse zur Preußischen Renten⸗Versicherungs⸗A1Anstalt.
Die Sparkasse ist kein selbstständiges Institut, sondern ein Nebengeschäft der Preußischen Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt. Die Spar⸗Einleger werden nicht Mitglieder, sondern Gläu⸗ biger dieser Anstalt.
Die Fonds der Sparkasse werden auf den Namen der Preußischen Renten⸗Versicherungs⸗A1nstalt angelegt, aber ge⸗ trennt von anderen Fonds derselben berechnet.
§. 4. Verwaltung.
Die Verwaltung der Sparkasse wird auf Grund des Statuts und Geschäfts⸗Reglements der Preußischen Renten⸗ Versicherungs⸗Anstalt von der Direktion unter Kontrole des Kuratoriums derselben nach Maßgabe dieses Reglements eführt.
ö 1 Kassengeschäfte werden durch einen Rendanten und einen Kontroleur unter Aufsicht eines Direktors besorgt. Die Namen derselben und ihrer Vertreter sind mittelst Aushangs im Kassenlokal bekannt zu machen.
Die Errichtung besonderer Rezepturen in Berlin und in andern Städten kann vom Kuratorium beschlossen werden. Dasselbe erläßt die erforderlichen Instruktionen für die Ver⸗ waltung.
§. 5. Geschäftslokal. Dienststunden.
Die Sparkasse befindet sich im Geschäftslokal der Preu⸗ ßischen Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt und ist mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage, sowie der 5 ersten Tage jedes Ka⸗ lenderquartals (1. bis 5. Januar, April, Juli, Oktober) täglich von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags ge⸗ öffnet.
! Alle Einzahlungen, Kündigungen und Rückzahlungen ge— schehen in dieser Zeit und an diesem Orte (vergl. §§. 6, 9, Ich.
5. 6. Einlagen.
Jedermann kann Spar⸗Einlagen folgender Art machen:
A. zum Zinsfuß von 31 / Prozent mit 14 tägiger Kün⸗ digungsfrist im Betrage von mindestens 20 bis höchstens 1000 Mark; .
B. zum Zinsfuß von 37 / Prozent mit dreimonatlicher Kündigungsfrist im Betrage von mindestens 50 bis höchstens 4000 Mark;
zsum Zinsfuß von 4 Prozent mit sechsmonatlicher
Kündigungsfrist im Betrage von wenigstens 100 bis höchstens 10, 000 Mark.
Wenn für ein und dieselbe Person mehrere Einlagen derselben Art gemacht werden sollen, so kann die Sparkassen⸗ Verwaltung dieselben zurückweisen. Höhere Beträge, als vor⸗ stehend gestattet, werden nur mit 2 Prozent verzinst und nach sechsmonatlicher Kündigung zurückgezahlt, insoweit nicht anderweite Festsetzungen durch schriftlichen Vertrag oder Correspondenz zwischen der Direktion und dem Einleger ge⸗ troffen sind. Jede Nachzahlung muß mindestens 10 Mark betragen.
§. 7. Verzinsung.
Bei den Einlagen A werden Beträge unter 20 Mark nicht verzinst, bei Beträgen von 20 Mark und mehr jede volle Mark; bei den Einlagen B werden Beträge unter b0 Mark nicht verzinst, von dem höheren Betrage aber je volle 5 Mark; bei den Einlagen O werden von 100 Mark
ab je volle 10 Mark, nicht aber die Zwischenbeträge verzinst.
Die Verzinsung erfolgt nur für volle Monate, wobei sowohl der Einzahlungs⸗ als der Abhebungs⸗Monat (bezüglich
des abgehobenen Betrages) außer Betracht bleiben.
Die Verzinsung der gekündigten Beträge hört mit dem
Ablauf der Kündigungsfrist auf (88. 6, 9).
Wenn ein Interessent sich binnen 30 Jahren, von der letzten Präsentation seines Sparkassenbuchs an gerechnet, nicht bei der Sparkasse meldet, so hört von dieser Zeit an
§. 8. Erhöhung und Herabsetzung des Zinsfußes.
Der im 5§. 6 bestimmte Zinsfuß kann je nach Lage des Geldmarktes durch Beschluß des Kuratoriums erhöht oder herabgesetzt werden. Die Erhöhung und Herabsetzung des Zinsfußes muß zweimal öffentlich bekannt gemacht werden (8. 27) und tritt mit Ablauf des auf die erste Bekannt⸗ machung folgenden Kalendermonats in Kraft. Bezüglich der vor Ablauf dieses Monats gekündigten Spar⸗ Einlagen und Beträge bleibt jedoch der bisherige Zinsfuß bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gültig. ; Wenn Spar⸗Einlagen auf länger als ein Jahr fest ein⸗ gelegt werden, so kann sür dieselben ein höherer Zinsfuß bis zu 41 Prozent von der Direktion der Anstalt mit dem Ein⸗ leger verabredet werden, wobei jedoch der Anstalt die Kün⸗ digung dieser Abrede mit dreimonatlicher Frist vorzube⸗ halten ist.
§. 97. Kündigungsform. Beginn der Frist.
Jeder Inhaber eines Sparkassenbuchs kann unter Vor⸗ legung des betreffenden Sparkassenbuchs in dem Geschäfts⸗ lokal in den Dienststunden kündigen. Unter Einsendung des Sparkassenbuchs kann die Kündigung auch schriftlich unter Angabe des Wohnorts und der Wohnung des Kündigenden geschehen. Wenn kein späterer Fälligkeitstag von dem Kün⸗ digenden sofort bei der Kündigung bezeichnet wird, so be⸗ ginnt die Kündigungsfrist an dem Tage, an welchem die Kündigung mündlich oder schristlich bei der Anstalt eingeht. Die erfolgte Kündigung ist im Sparkassenbuch zu ver⸗ merken (§5. 16).
§. 1096. Regelmäßige Kündigungsbeschränkungen.
Jeder Inhaber eines Sparkassenbuchs darf
a) bei Einlagen mit 14 tägiger Kündigungsfrist (5. 6 A) in demselben Kalendermonat nicht mehr als 300 Mark, ͤ
b) bei Einlagen mit dreimonatlicher Kündigungsfrist (68. 6B) in demselben Kalenderquartal nicht mehr als 1500 Mark, und ;
e) bei Einlagen mit sechsmonatlicher Kündigungsfrist
G. 6C) in demselben Kalenderquartal nicht mehr als 4000 Mark kündigen.
Diese Kündigungsbeschränkungen finden keine Anwendung auf solche Kündigungen, welche in Folge von Zinsherab— setzungen (6. 8) und Aenderungen des Reglements (5. 25) vor den in der betreffenden Bekanntmachung bestimmten Terminen geschehen.
Außerordentliche Kündigungsbeschrän⸗ kungen.
In besonders schwierigen Zeiten kann durch Beschluß des Kuratoriums der Preußischen Renten-Versicherungs⸗Anstalt die Zulässigkeit der Kündigungen bis auf die Hälfte der im §. 10 bezeichneten Beträge für eine Zeit von höchstens 9 Monaten herabgesetzt werden. Eine solche Bestimmung findet nur auf die bis zu ihrer Bekanntmachung (§. 27) noch nicht bei der Direktion der Anstalt geschehenen Kündi⸗ gungen Anwendung.
§. 12. Abkürzung der Kündigungsfristen.
Der Direktion der Preußischen Renten⸗Versicherungs—⸗ Anstalt steht das Recht zu, von den im 5. 10 zur Sicherung der Anstalt vorgesehenen Kündigungsfristen völlig Abstand zu nehmen und den Einlegern auf deren Wunsch, ohne daß diese darauf einen Anspruch erheben können, ihr Guthaben ganz oder theilweise auch ohne vorherige Kündigung sofort oder nach Ab— lauf einer kürzeren Frist auszuzahlen.
Wenn eine Einlage ganz oder theilweise Seitens des Inhabers des Sparkassenbuchs gekündigt ist, so steht der An⸗ stalt frei, schon vor Ablauf der Kündigungsfrist Zahlung zu leisten und die Gläubiger sind bei Einlagen nach §. 66 und CO nach vorgängiger Aufforderung, welche jedoch wenig⸗ stens 20 Tage vor dem Zahlungstermin ergehen muß, an dem bestimmten Tage den gekündigten Betrag zu erheben verbunden. Wenn sie dies nicht thun, so verlieren sie die Zinsen von dem bestimmten Rückzahlungstage ab.
§. 11.
§. 13. Kündigungen Seitens der Anstalt.
Der Direktion der Preußischen Renten ⸗Versicherungs⸗ Anstalt steht das Recht zu, jede den Betrag von 1000 Mark übersteigende Einlage mit dreimonatlicher Frist zu kundigen.
Die Kündigung ist gültig geschehen, wenn sie an den im Sparkassenbuch angegebenen Inhaber desselben mittelst eingeschriebenen Briefs abgesandt, oder in den Publikations⸗ organen (5. 27) unter Angabe der Littera und Nummer des Sparkassenbuchs, des gekündigten Betrages und des Tages der Fälligkeit bekannt gemacht ist. Wenn nach einer solchen Kündigung der Inhaber des betreffenden Sparkassenbuchs sich nicht an dem Fälligkeitstage im Geschäftslokale zur Erhebung des Betrages einfindet oder das Sparkassenbuch nicht vorlegt oder sich nicht auf Erfordern legitimirt, so hört der Zinsen⸗ lauf in derselben Art auf, als wenn die Zahlung erfolgt wäre. Innerhalb der nächsten 3 Geschäftstage kann die Er⸗ hebung ohne weitere Anmeldung geschehen, später aber nur nach einer wenigstens 14 Tage vorher Seitens des Inter⸗ essenten unter Einreichung und Niederlegung des Sparkassen⸗
die weitere Verzinsung seines Guthabens auf.
buchs bei der Anstalt geschehenen Meldung.
§. 14. Auszahlung und Kapitalisirung der Zinsen.
Für jedes Sparkassenbuch kann vom Einleger bestimmt werden, daß die Zinsen entweder in ihrem Gesammthbetrage oder in einer bestimmten Höhe halbjährlich oder jährlich ge⸗ zahlt werden, ohne daß dazu eine besondere Kündigung er⸗ forderlich ist. Eine solche Bestimmung kann auch später ge⸗ ändert werden. .
Eine derartige Aenderung tritt jedoch, sofern sie eine neue oder höhere Zinszahlung herbeiführt, ersi mit dem nächsten Quartal in Kraft. :
Die Zinszahlungen finden nur in der Zeit vom 5. bis 15. Januar, 5. bis 15. April, 5. bis 15. Juli, 2 bis 15. Oktober statt. Sind die fälligen Zinsen in dieser Frist nicht unter Vorlegung des Sparkassenbuchs erhoben, so wer⸗ den sie mit dem Ende des laufenden Kalenderquartals dem Kapital zugeschrieben und mitverzinst, soweit dies nach 5. 6 zulässig ist. Eine Erhebung kann nach Ablauf der vorbe⸗ zeichneten Zahlungstermine in der Regel nur nach erfolgter Kündigung geschehen.
In allen Fällen, wo eine regelmäßige Auszahlung der Zinsen nicht verabredet ist, werden mit dem Ende jedes Jahres die in demselben aufgelaufenen Zinsen dem betreffen⸗ den Sparkonto gutgeschrieben und das so vermehrte Kapital vom 1. Januar des folgenden Jahres weiter verzinst.
Außer am Jahresschluß erfolgt eine Berechnung der Zinsen nur bei gänzlicher Abhebung des Guthabens.
§. 15. Sparkassenbücher.
Wer Geld in die Sparkasse einlegt, erhält ein Spar⸗ kassenbuch, welches auf den Namen und Wohnort der Person, für welche die Einlage geschieht, lautet, auf dem Zitelblatt mit dem Stempel der Anstalt und den Unterschriften des aufsichtsführenden Direktors, des Rendanten und Kontroleurs, sowie mit einer Littera 3, B, C) und Nuinmer, unter welcher für die genannte Person in den Kassenbüchern ein Konto eröffnet ist, versehen sein muß. —
Jedem Sparkassenbuche muß das gegenwärtige mit dem Bestätigungsvermerke versehene Reglement und eine Zins—⸗ tabelle beigeheftet sein. In dieser Zinstabelle ist anzugeben:
a) bei Einlagen nach 5. 6 A, wie hoch von 1 bis 50 Mark jede Mark, von 50 bis 300 Mark je 10 Mark;
b) bei Einlagen nach §. 6 B, wie hoch in Abschnitten von je 5 Mark bis zum Betrage von 50 Mark, und in Abschnitten von je 50 Mark bis zur Höhe von 4000 Mark; .
e) und bei Einlagen nach §. 6 C, wie hoch in Ab⸗ schnitten von je 10 Mark bis zum Betrage von 100 Mark und in Abschnitten von je 100 Mark bis zur Höhe von 10,000 Mark,
in jedem der nächsten 10 Jahre diese Beträge unter dauern⸗ der Hinzurechnung der in §. 6 bestimmten ganzen Zinsen und Zinseszinsen anwachsen. .
Die Sparkassenbücher werden für jede Littera (A, B, C,)
unter fortlaufender Nummer ausgestellt.
§. 16. Eintragung in die Sparkassenbücher.
In das Sparkassenbuch wird jede Einzahlung, Kündigung und Rückzahlung, sowie bei Gelegenheit der Präsentation auch der Betrag der zugeschriebenen Zinsen eingetragen.
Bei Kündigungen muß der Tag der Fälligkeit einge⸗ schrieben und in allen Fällen der gezahlte oder gekündigte Betrag vor der Linie mit Buchstaben vermerkt werden.
Jede Abrede über regelmäßige Zinszahlung ist im Spar⸗ kassenbuch zu verzeichnen. . .
Alle im Sparkassenbuch gemachten Vermerke müssen mit dem Datum, sowie mit den Unterschriften des auffichtsführen⸗ den Direktors, des Rendanten und Kontroleurs versehen sein, um für und gegen die Anstalt beweisend zu sein.
Bei jeder Nachzahlung, Kündigung und Auszahlung muß das betreffende Sparkassenbuch vorgelegt werden. Ohne diese Vorlegung darf keine Auszahlung geschehen. Wenn eine Nachzahlung oder Kündigung ohne Vorlegung des Spar⸗ kassenbuchs geschehen ist, so tritt sie gegen die Anstalt erst in Gültigkeit, nachdem das betreffende Sparkassenbuch vor— gelegt und darin der vorgeschriebene Vermerk gemacht ist, und zwar erst mit dem Tage dieses Vermerks.
Die Bestimmungen des §. 13 über Kündigungen Seitens der Direktion bleiben hiervon unberührt. ;
Ueber jeden ausgezahlten Vetrag hat der Empfänger der Sparkassen⸗Verwaltung eine Quittung zu ertheilen.
§. 17. Legitimation.
Die Sparkassen⸗Verwaltung (§. 4 Al. Y) ist berechtigt, jedem . eines von ihr ausgestellten Sparkassenbuchs ohne Prüfung seiner Legitimation gegen Vorlegung beziehent⸗ lich Rückgabe des Sparkassenbuchs den Betrag, worauf das⸗ selbe lautet, theilweis oder ganz auszuzahlen, wenn nicht vor der Auszahlung von der Person, auf welche das Buch lautet, oder welche sich als Vertreter oder Rechtsnachfolger derselben ausweist, ein schriftlicher Protest dagegen bei der Direktion der Preußischen Renten⸗Versicherungs⸗-Anstalt angebracht ist. Ebenso kann die Sparkassen⸗Verwaltung den Vorleger oder Einsender des Sparkassenbuchs Mangels eines Protestes (Al. 1) als legitimirt zur Kündigung ansehen.
Dieselbe ist aber berechtigt, von dem Vorleger oder Ein⸗
sender jedes Sparkassenbuchs sowohl bei der Kündigung als