Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft. ahme auf die 8§.ö 4, 5 und 6 der Aller vilegien 1 1. September 1853, 12. 1858. 26. Juli 1865, 28. Yktober 1861, 23. Oktober 1872, 4. September 1869 und vom 31. August 1874, wegen Emission 4 und 4 prozent. Priorität Obligationen unserer Gesellschaft, machen wir hiermit bekannt, daß die Ausloosung der im Monat April 1879 zur Amortisation gelangenden: a. 0 / g Vrisrĩitäts Obligationen III. Emisston Lit. A. 13 Stück à 500 Thlr. — M 11500.
8 6090.
ö n. 41099e Prioritäts Obligationen
II. Emission Litt. G.
21 Stück à 500 Thlr. — M 115090.
d . . 4
e. 40 Prioritäts-Obligationen 2 Emifsion k 2 277 Stück à Thlr. — M 1500. . — 6066. 52 4M. 40oge IV. Emi
12 2 14 . e. 410½ ige Prioritäts
VI. Emissio
44 Stück à 1000 Thlr. K k C. . rioritäts Obligationen
VI. Emission Litt. R. 19 Stück à 1000 Thlr. — S0 3000. k z am n den 28. d. M., Morgens 9 Uhr, in unserm Geschäftslokale (Frankenplatz) hierselbst stattfinden wird. Cöln, 6. Oktober 1878.
8457 Die Direktion.
EIte Tichunmęg.
WARS (HAML-IERESbPOLER
18393]
ahn.
In der am 19. September (J. October) 1878
stattgehabten elften
Verloosung der zu amortisirenden Warschau-Terespoler Actien und Obligationen sind nachstehende Nummern gezogen worden:
Actien à Rbl. HO O . No.
No. 1765160, 1971120, z0901sio,
22041850, 2846170, 2897180, 3282130, 32961770, 3441120, 4234150,
4498190.
Actien à Rbl. EO No. No. 46139, 47090, 47194, 47738, 48331, 48336, 48384, 48394, 49617, 49911, 500s5, so i837, 51061, 51821.
Obligationen à Rpl. 100 No. No. 997180, 1428190, 1613140, 21591 600, 2760110, 2771120, 2973140, 30151560, 3212136.
Obligationen à Rbl. EC O No. No. 39932, 40056, 40342, 40806, 42693, 46375, 46850, 46860, 49243, 49776,
44972, 45311, 48700, 48902, 48951,
z7681, 38468, 38613, 39064, 42944, 43660, 44216, 44668, 46932, 48322, 48338, 483278, 49895.
Die Actien und Obligationen werden vom Tiehungs-Lage ab, gegen Zurücklieferung der betreffenden Stücke, an den bisherigen Zahlstellen der Coupons in ihrem Nominal-(Betrage ausgezahlt, und zwar im Auslande in landesüblicher Münze, in Warschau und im Kaiserthum Russland entweder in Gold, den halben Imperial zu 5 Rbl. 15 Kop. gerechnet, oder auf Verlangen der Inhaber in Credit-Billets, zum jedesmaligen Tages-Course des Imperials. Die zur Einlösung eingereichten Actien müssen mit 16, die Obligationen mit
15 laufenden Coupons versehen sein.
Ausserdem müssen sich bei den ge-
zogenen Actien 9 Dividenden-Coupons befinden, von dem Dividenden-Coupon
pro 1878 an inclusive.
Den Inhabern von verloosten Actien werden an deren Stelle Genuss-
Actien verabreicht.
Von den in früheren Jiehungen verloosten Actien und Obligationen sind nachstehende Nummern noch nicht zur Auszahlung präsentirt worden,
und zwar:
1) von den am 20. September (2. October) 1876 gezogenen:
Actie à Rbl. EO No. 50147.
Obligationen A RhI. 10 No. No. 42228, 46290, 47789, 49341,
49951.
Die in dieser Ziehung verlooste Actie muss mit dem Talon eingeliefert
werden, die Obligationen dagegen mit 19 Coupons versehen sein.
Ausserdem
müssen sich bei der Actie 10 Dividenden-Coupons befinden, von dem Divi-
denden-Goupon pro 1877 an inclusive.
2) Von den am 19. September (1. October) 1877 gezogenen
Actien à Rbl. O00 No. No. 7281 90.
Actien à Rbl. O No. No. 48280, 48564.
Obligationen à Rbl. 100 No. No. 964150, 1160110, 28041650. Obligationen à Rbl. IOO 0 No. No. 40616, 40817, 41822, 43805,
44429, 46177, 48371, 49343.
Die in dieser Ziehung verloosten Actien müssen mit 18, die Obli-
gationen dagegen mit 17 laufenden Coupons versehen sein.
Ausserdem müssen
sich bei den gezogenen Actien 9 Dividenden-Coupons befinden, von dem Divi-
denden-Qoupon pro 1878 an inclusive.
Falls bei den zur Einlösung präsentirten, verloosten Actien resp. Obli- gationen Zins- oder Dividenden-Coupons fehlen sollten, so wird deren Nominal- werth von dem für die gezogenen Stücke zu zahlenden Betrage in Abzug
gebracht.
Warschau, den 19. September (1. October) 1878. Per Verwaltungsrath.
RHI 0MHSSGHUILDEN- IIILGLNGsSG0MMISSI0X.
5d 6]
SL. PEEEHSREUHC.
Die Reichsschulden. Tilnungscommis gion bringt hiermit zur allgemeinen Kenntniss, dass am 10. Aug ust 1878 lant festgesetzter Grdnung die Ziehung von Obligationen der Nicolaibahn erster und
aweiter Emission, der Amortisationstabelle entsprechend, welche auf der Rückseite jeder Obligation ap-
gedruckt, stattgefunden hat. Gezogen warden:
von der zweiten Emission 916 Obligationen 1
von der ersten Emission 26 Obligationen
à 128 Rh. — 26 635 ,
114 125 Rbl. 56.875 .
1.368 2
(8. Tabelle No. D.
à 125 Rbl. . à 625
T öod F-
114.500 RbI. 44375 .
1.2771 . (8. Tabelle No. Y.
158. 875 REbI.
Kraft Allerhöchster Edicte vom 18. Juli 1867 und vom 25. März 1869 wird das Nominal- kapital einer jeden gezogenen Obligation vom 20. October (1. November) 1878 an bei Vorstellung der
Origin al- Obligationen ausgerablt:
in Paris durch Hottimguer & C-ie und das Disgeomto-
Com ptoir, in London durch Gebrüder Baricm & C-ie und in Amsterdam durch Hope & Cie oh Rranes = 70 1. 235 Gulden hell. —= I25 RKhi. r Falls an den zur Auszahlung eingereichten Obligationen Coupons fehlen sollten, welche nech
nicht fällig waren, so wird deren Betrag vom
Vo. 1.
Kapital in Abzug gebracht werden.
Obligations-Wummern erster Emission.
von No.
. 37.641 5 44. 841 5 48.961 . 50.121 . 80. 881 193.441 122.521
419 286 419.291 419.296 419.301 419.306 419.311 419.316 454. 681 454. 686 454. 691 465.921 465.926 465.931 465.936 465.941 465.946 465.951 465. 956 478. 041 478.946 478. 951 478. 056 478.061 478. 066 478. MI 478. 076 488. 801 488. 88065 488. 811 488. 8816
x R R 2
2 n n d , , , , , , , , , , ,
¶Obligationsnummern zweiter
von No. 614.881 bis No. 614.920 inclusive.
von No. 1.022.721 bis No. 1.022.725 inclusive. 1.022.726 1.022.731 1.022.736 1.022.741 1.022.746 1.022.751 1.022.756 1.030.761 1.030.766 1.030.771 1.030.776 1.030.781 1.030.786 1.030.791 1.030.796 1.032.401 1.032.406 1.032.411 1.032.416 1.032.421 1.032.426 1.032.431 1.032.436 1.042. 841 1.042. 846 1.042.851
& R * 2 * * rer e r r r 7 * * t * * 7 2 2 *
S. 321 bis No.
*
2 . n , , , , , ,,,
bb. 041 663. 841 bb6. 041 679.21 b86. 36 70.961 7I3. 801 766. 441 770.721 812.961 835. 841
1.042. 856 1.042. 861 1.042. 866
à 125 HeRubel.
S. 360 inel. von No. 142.561 bis No. 142. 6009 inel. von No. 301.241 bis No. 301. 280 incl.
37.680 5 44.880 ,
a2 G25 eubel von No, 419. 281 bis Ro. 419.285 incl. von No. 488. 821 bis No. 488. 825 incl. von No. ann. 419.295 419.300 419.305 419.310 419.315 419.320 454. 685 454. 690 454. 695 465.925 465.930 465.935 465.940 465.945 465.950 465.955 465.960 478.045 478.050 478.055 478.060 478.065 478.070 478.075 478.080 488. 805 488.810 488. 815 488. 820
*
x D R 7 8 d D 8 8
* *
145.341 155.5601 261.54 J2*377 5
149. 880 153.640 201.680 227.560 241. 520 264.320 300. 160
sũn fache).
*
241.481 264.281 300.121
,
d n ,
488. 826 488. 831 488. 836 507.901 507 006 50.011 507.016 507.021 507.026 507.931 507.036 508. 681 508. 686 508. 691 508. 696 5098. 701 508. 706 508.711 508. 716 508. 921 598.926 508.931 508. 936 508. 941 598. 946 598. 951 08. 966 512.041 512.046 512.051
No. 2.
488. 830 488.835 488. 840 507.005 507.019 507. 015 507. 020 507.025 507.0930 507.035 507. 040 508. 685 598. 690 508. 595 598. 700 98 705 598. 710 508. 715 508. 720 508. 925 508.930 508. 935 508.940 508. 945 508. 950 508. 955 598. 960 512.045 512.050 512.055
* *
8 , , , 8 , , ,
86 d , , , , , , , , ,,, , . . , ,, , , ,, ,,,, e
2 . . ,
2 . 3 2
àà 12 Heubel.
862.21 871.901 877.721 S96. 641 897. 881 910.561 912.921 938.241 954. 441 991. 161
654.080 1 663. 880 bbb. 980 679. 160 686.400 702.000 713.840 I66. 480 770. 760 813.000 = 835. 880
n G25 Rubel (fünffache).
x 2 w 7 7 * * 8 d e g R n 7 8
1.045.226 1.045.231 1.945.236 1M. 241 1.071.246 1.071.251 1.071.256 1.MI. 261 1.071.266 1.071.271 1.071.276 1.132.521 1.132.526 1.132.531 1.132.536 1.132.541 1.132.546 1.132.551 1.132.556 1.136.891 1.136.806 1.136.811 1.136.816 1.136.821 1.136. 826 1.136.831 1.136.836 1.139.981 1.139.986 1.139.091 1.139.096 1.139.191 1.139. 106 1.139.111
159233759 1.535. 735 1633.46 1.45 1923. 750 1637. 755 1933766 1550 755 15530776 153675 1530756 1536755 1530. 756 15356755 1530.09 15353. 163 1633416 1533415 1533.45. 153354355 1637 456 1533. 435 1533. 4465 1543. 845 154 350 1543555 1545. 5h 1543. 555 1543. 856 1.943. 355 1945. 856 1545. 365 1545.6 1545315 1545. 536
*
&ẽe . ö , , s r
xx , , n d r , , 6 n , 8 , ö , , , , ö , 6 R s 8 3
, ö , , , n,, , , , ö r , , ö r n n nn ö r n , , , , , , m , , n an
308. 961 319. 801 354. 561 364.001 371.201 397. 641
512.056 bis No. 512.061 512.066 512.071 512.076 539.241 539.246 539.251 539.256 539.261 539.266 539.271 539.276 548. 641 548. 646 548.651 548. 656 548. 661 548. 666 548. 671 548. 676 551.601 551. 606 551.611 551.616 551.621 551. 626 551. 631 551. 636
d , , , , , , , , , n
. , . ,
862. 760 871.040 877.769 S96. 680 897.920 910.600 912.960 938.280 954.480 991. 196
1.045.230 1.045.235 1.045.240 1.071.245 1.071.250 1.071.255 1.071.260 101.265 1.071.270 1.071.275 1.971.280 1.132.525 1.132.530 1.132.535 1.132. 5490 1.132.545 1.132. 550 1.132. 555 1.132. 560 1.136. 805 1. 136.810 1.136. 815 1.136. 820 1.136 8265 1.136.830 1.136. 835 1.136. 840 1.139.085 1.139.090 1.139.095 1.139. 100 1.139.105 1.139.110 1.139.115
369 56h, 316. 59, 354 Sog zh. Had 371346 357 dz
12.960 incl 512565, IJ ro, öi7 95, 5175565, 555. 45, 559. 3596, hh. 55, 55h. 6h 53g 65 55g 276 53h. y5 559. 339, 548. 545, 548. 65606, 548. 655 545. 565 545 565? 5458. 570, 548 575, 548. 689 551. 6565 Shi 6i6 , 556i 6i5, 55.626, hl a5 hl. 65d / 551. 635, hl. 54
Emission.
von No. 842.161 bis No. 842.200 inclusive.
von No. 1.045.221 bis No. 1.045.225 inclusive.
Ra n d , ö ö , 8 6 0 3 3 9 3 7 6 0 8 6 3 38 6 3 9 3 2 2
C. ERANDAUER & C2. BIRRMI
NGHAM.
EhlPbfEähkEéd 1RE VoßzughkichkEęN, AN DeN sFirzEęn
Vorl b gi dee E uber en un skirz Fegg dds
CIRCULAR-POINK TED PENS richt sun ĩriomsr vt Nernenn Tarn das apc oe. Zi Rt zictien dunch Irn rap mianbiund. Fans Mi oki R Bt
S. LOoE WENHAIN, II F8irokichsrRkAsse, W. B E RKI M.
M 238.
Zweite Beilage zum Dentschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 9. Oltober
ca.
5. 3 Inhalt dieser Beilag
n we her ac, die im 8 5 d G-
e e Modellen, vom 11. Januar 1876, und bie im Batentgesetz, vom 25. Mai . 7, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
Central⸗Handels⸗NRegister für das Deutsche
Das be, , , , r, n. n . , 6 . alle n,, erlin, W., Mauerstraße 66 un ö i auch durch die Epyedition: SV., Wilhelmstraße 32, bezogen werden. ,,,,
durch Carl Heymanns Verlag,
E878.
es über den 2 in dem Gesetz, betreffend das 4 an Mustern nnd o
chutz, vom 30. November 1874, sowie die
besonderen
Bla lle uber en Tit Reich. Mr. 239.)
Das Central ⸗Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Dag
Insertionspreis
Abonnement 66 1450 3 J für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 J. — ür den Raum einer Druckzeile 830 8.
—
Der internationale Kongreß über die Patent⸗, Muster⸗ und Markenschutzfrage zu Paris.
VI.
Die Debatte über das Vorprüfungsverfah⸗— ren bekam eine Wendung durch einen Vor⸗ len des Senators Graf de Douhet, der in
ücksicht darauf, daß bei dem Anmelde verfah⸗ ren dieselbe Sache wiederholt patentirt werden könnte, die Bestimmung wünschte, daß der Er⸗ finder von einer kompetenten Prüfungskom⸗ mission ein „Avis“ über die Zuständigkeit sei⸗ nes Gesuches bekomme, damit er dann in der Lage sei, über den Werth vergleichsweise zu urtheilen. — Dieser nicht förmlich präzisirte Vorschlag war mittlerweile aus ähnlichen Gründen don den Herren Admiral Selwyn, Geheimer Regierungs⸗Rath Reuleaux, Ingenieur Thirion und dem General⸗Direktor der Socistè de motallurgie, Périsse, bereits als Antrag eingebracht, als der Präsident Bozérian den Vorschlag machte, zunächst darüber einen Ent⸗ schluß zu fassen, ob eine Vorprüfung „dune kag on gön rale zulässig sei. Der Kongreß verneinte diese allgemeine Vorfrage. Nachdem Hr. Barrault, ein Pariser Patentanwalt, den zur Sache mitgetheilten Antrag Bodenhei⸗ mer⸗Imer mit der Bemerkung bekämpft hatte, daß es eine Unmöglichkeit wäre, auf Grund von 500 900 in verschiedenen Ländern be⸗ stehenden Patenten eine Vorprüfung wirksam , und Herr Ober⸗Finanz⸗Rath von Rosas denselben Antrag als eine Basis für weitere Verhandlungen vertheidigt hatte, wurde derselbe dennoch, und wie schon früher bemerkt, mit großer Majorität abgelehnt, dann aber die mit 3 bezeichnete Fassung der Beschlüsse von den obengenannten Mitgliedern zur Dis⸗ kussion gebracht.
Herr Droz (Paris, nicht mit dem Autor des schweizer Patentgesetz Entwurfs zu verwechseln) wollte auch diesen Vorschlag verworfen sehen und glaubte, daß das avis préalablen zu Kon⸗ flikten zwischen einem Patentamt und den Ge⸗ richtshöfen führen könne. Diese neue Gefahr egen eine Verständigung provozirte einen ent⸗ chiedenen Appell seitens des Herrn Schreyer, Professor der Rechte aus Genf. Seiner Rede ist der verhältnißmäßig günstige Verlauf der Sache zu danken, und es ist deshalb zu be⸗ dauern, daß so wenig das amtliche Protokoll wie andere Berichte den auch hier von Einfluß gewordenen Erörterungen Raum gaben.
Hr. Schreyer sagte:
„Wir vergessen, meine Herren, daß wir nicht be⸗ rufen sind, ein französisches Gesetz zu geben, sondern den Grund zu einer gleichmäßigen internationalen Gesetzgebung zu finden. Wir muͤssen uns jeder vor⸗ gefaßten Meinung in Bezug auf die Vorprüfung entschlagen und gemeinsam den Weg zur Ber⸗ ständigung suchen. Das internationale Recht ist auch nicht, wie soeben Hr. Droz meinte, allein auf Höflichkeit und Entgegenkommen zu begründen — wir haben den Fremden gegenüber genau bezeichnete Pflichten der Gerechtigkeit zu erfüllen.
»Im schweizer Jurlstenverein war ich entschieden gegen die Vorprüfung. Hier stimme ich der von den englischen und amerikanischen Delegirten ge⸗ wählten Form zu, welche eine geeignete (mitigèé) Vorprüfung zuläßt. Wir müssen Konzessionen zu machen wissen, wenn wir das moderne internationale Recht gründen wollen. Die Enguete des englischen Parlaments, bei welcher von 1870 bis 1872 die be⸗ deutendsten Männer sich vernehmen ließen, und der Wiener Kongreß von 1873 haben sich für den Nutzen der Vorprüfung gusgesprochen. Klostermann, dessen Name als Autorität gilt, Klostermann, der ö. dem Tode Rénouards alt der hervorragendste Autor juristischer Werke auf dem Gebiet des Patent- wesens gilt, er fordert die Vorprüfung.
„Ich kenne sehr wohl die Einwendungen, welche man gegen dieses System erhoben hat. Es kann Betrug, Pflichtverletzung und Irrthum erzeugen. Man hat uns die ernsten Mißbräuche vorgehalten, welche die Vorprüfung in Amerika zur Folge ge⸗ habt haben soll. Allein dergleichen Mißbräuche kommen gemeinhin nicht vor. Wir müßten an der berrschenden Moralität verzweifeln, wenn wir nicht die ö festhielten, daß wir zur Einrich⸗ tung jedes KAmtes ehrliche, brave und intelligente
änner finden.
„Lassen wir also jede vom Betrug hergeleitete gib enen, bei Seite. Es erübrigt alsdann den selbst nach dem jetzigen deutschen Gefetze möglichen Irrthum zu berkcksichtigen.
Was verlangt man denn eigentlich von den Mit⸗ e. eines Patentamtes? Daß sie 9 über den G
rad der Neuheit einer Erfindung aussprechen. Der Grad der Neuheit hängt von dem Fehlen einer vorherigen Veröffentlichung ab, nicht nur in Sl eines frühern Patentes, sfondern auch der Beschrei⸗ bung in einer Zeitschrist. Die Industrie hat sich in allen Landern entwickelt, in Auftralien, China,
Japan. Dag kompetenteste Mitglied eines Palent⸗
amtes wird also stets dem Irrthum ausgesetzt sein, wenn es über die Frage der einer Erfindung ju entscheiden hat, und dieser Irrthum kann Nachtheile herbeiführen, weil
Priorität
möglicherweise dadurch eine nützliche Erfindung unterdrückt wird. — Solche beklagenswerthe i zu verhüten, haben die Amerikaner dem Erfinder eine fünfmonatliche Rekurszeit bewilligt.
Unterwerfen wir also ein . dem Vor⸗ prüfungsverfahren, aber gewähren wir dem Erfinder die Moglichkeit, selbst nach der Vorprüfung auf seine Kosten und Gefahr ein Patent zu erlangen. Wenn er nach der Arbeit der Prüfenden im Besitz einer neuen Erfindung zu sein glaubt, wenn er überzeugt ist, daß die Prüfenden sich irrten, lassen Sie uns ihm das Recht gewähren, dessen ungeachtet auf Grund eines Patentes den Schutz der Gesetze nachsuchen zu können. Auf diese Weise werden wir die Folgen der befürchteten Irrthümer beseitigen, aber dem Erfinder, sowie der Gesellschaft dadurch einen Dienst leisten, daß über unnütze Patente eine Aufklärung geschaffen und die nachtheilige Folge unnützer Patente beseitigt wird.“ (Lebhafter Beifall.)
Es muß an dieser Stelle erwähnt werden, daß die zunächst von Pouillet gemachten Be⸗ merkungen über die vorgeblichen Erfahrungen in Amerika, Seitens des Delegirten der Ver⸗ einigten Staaten, Ingenieur Pollok gelegentlich energisch mit einem Hinweis auf diejenigen Länder zurückgewiesen wurden, welche einen Schutz des „industriellen Eigenthums“ über⸗ haupt nicht kennen und welche damit zu einer „Korruption“ Anlaß geben, die sich weit über ihre Grenzen erstreckt und in der einen oder anderen Form das Bedürfniß zu mißbeliebten Repressivmaßregeln hervorrief.
Nachdem noch Hr. Wise (London) den vor⸗ liegenden Antrag unterstützte, besprach . Advokat Couhin (Paris) den „weritablen Cha⸗ rakter“ der Resolution und bezeichnete dieselbe als ein vortreffliches Zwischenglied als den Uebergang vom Anmelde⸗ zum Vorprüfungs⸗ verfahren. Auch Hr. Pouillet schloß sich nun⸗ mehr dem Antrage an, obschon er nicht finden konnte, daß das System des Anmeldeverfahrens dadurch berührt sei.
Ein Antrag Grodet und Genossen, daß ein Rath nur ertheilt werden möge, wenn der . er derselben wünsche, wurde ver⸗ worfen.
Hr. Reuleaux erklärt, er wolle nicht auf einem Amendement bestehen, daß der Rath an den Erfinder nicht geheim gegeben werde, und dann beschloß der Kongreß gegen eine Stimme, nach zwei sehr zahlreich besuchten Sitzungen über diese Frage, die Fassung des Antrages bei⸗ zubehalten, welche sup 3 der Beschlüsse mitge— theilt wurde, d. i. daß dem Erfinder Seitens des Patentamtes vor der Patentertheilung ge⸗ am ein Rath betreffs Verfolgung des Ge⸗ uchs gegeben werden solle.
Die Herren Genevoix und Alexandre Ro⸗ manelli erklärten sich mit der allgemeinen An⸗ wendung des eben gefaßten Beschlusses nicht einverstanden, und wünschte der erstere im Namen des Syndikats der französischen Apo⸗ theker, daß auf pharmazeutische Präparate eine durchgreifende Vorprüfung Anwendung finde“).
Dem widersprach sein Kollege Stanislaus Limousin, und der Delegirte der italienischen Regierung, Direktor des italienischen Patent⸗ amtes, Romanelli, glaubte, daß selbst Gifte unter dem Titel von Nahrungsmitteln oder e n . Produkten Schutz suchen könnten; Nahrungsmittel würden bereits jetzt in Italien nur auf Grund eines Gutachtens des obersten Gesundheitsamts patentirt. Der Kongreß glaubte, daß den hervorgehobenen Uebelständen auch durch den bereits gefaßten Beschluß begegnet werden könne und 3 die Separatanträge deshalb ab.
Nachdem zu ö. drei ersten Anträgen im Prinzip von einander abweichende Meinungen zur Geltung gebracht sind, kann ich mich in der Mittheilung über die Diskussion zu den noch fehlenden? Punkten kürzer fassen und über dih . ., 5. und 6. Resolution gemeinsam be⸗ richten.
Hr. Charles Limousin verlangte in Rücksicht auf die verdienstvollen Förderer der Industrie und den Umstand, daß die bei weitem meisten Erfinder der minder begüterten Klasse der Ge⸗ werbetreibenden und Industriellen angehören, daß für die Ertheilung von Erfindungspatenten überhaupt keine Abgabe . werde, und Hr. Admiral Selwyn wollte aus ähnlichen Gründen nach einer sehr geringen Anzahlung die Tax⸗ erhebung von 5 zu 5 Jahren geschehen lassen. Hr. Jos. G. Alexander verlangt eine Erklä⸗ rung, daß die Abgaben die nothwendige Summe zur Deckung der Verwaltungs⸗ und Bureau⸗
) Vergl. die in Nr. 231 als Unterabtheilung zu 12 wiedergegebenen Beschlüsse des Kongresses, welche im amilichen Schlußprotgkoll nicht reprodu⸗ zirt sind und auch an dieser Stelle der amtlichen Veröffentlichung der Verhandlungen keine besondere Erwähnung fanden.
kosten des Patentamtes nicht überschreiten. Aus Anlaß dieser Anträge wurde von mehreren Seiten hervorgehoben, daß man sicherlich nicht erwarten könne, daß ein Staat wider sein eigenes Interesse die Erfinder belasten, die Taxen also zu einer Besteuerung der Erfin⸗ dungen machen, oder aus den Abgaben der Erfinder die Kosten für Anlagen bestreiten werde, welche den zunächst an der Zahlung partizipirenden direkt nicht wieder zu Gute kommen. Hier⸗ nach ging der Kongreß über die einzelnen An⸗ träge ablehnend fort und behandelte den von Huard (Vizepräsident der sociétés industrielle, Paris) und Genossen gestellten Antrag, daß nachweislich unbemittelte Erfinder die Gestun⸗ dung der Gebührenzahlung erlangen können, vorbehaltlich sich Deckung zu verschaffen, wenn ein solcher Erfinder aus dem Patent hin⸗ reichende Einkünfte erlange.
Herr Pataille (Chef⸗Redacteur der „Annales de la propriété industrielle“ zu Paris) fand es bedenklich, eine neue Klasse von offiziell Unter⸗ stützten gesetzlich schaffen zu helfen und wies auf die Mißbräuche hin, die dadurch zahllos , m . werden könnten. Für eine
rauchbare Erfindung würde leicht die als Ab— . nothwendige Summe zu erlangen sein. ös handelte sich im beregten Falle für den Er⸗ finder hauptsächlich um die Zeit, wenn die Ge⸗ bühr fällig werde; er wollte deshalb die Ab⸗ . erst im Laufe eines Jahres eintreiben assen. Den darauf bezüglichen Antrag (6) nahm der Kongreß ohne weitere Diskussion an.
Wegen Verletzung des Patentes Nr. 251 (Albers in Hannover — Drehrolle) ist der Arbeiter W. S. zu Hannover durch rechtskräftiges Erkennt. niß der Strafkammer des Königl. Obergerichts da⸗ selbst vom 30. April d. J. zu 30 S6. Gelsdstrafe event. 10 Tagen Gefängniß verurtheilt und ist dem Patentinhaber die Befugniß zugesprochen, diese Verurtheilung im Hannoverschen Tageblatt auf Kosten des Angeklagten bekannt zu machen.
Hamburg, 4 Oktober. Samson Meyer und Isaae Coutinho, in Firma: Coutinho u. Meyer, waren vom Polizeirichter wegen Vergehens gegen das Markenschutzgesetz in eine Geldstrafe von 109 ½ς und zur Beschlagnahme der betreffenden lithographischen Steine verurtheilt worden, weil sie Cigarrenetiquetts, welche von den Gebr. Drechsel zum Zwecke des gesetzlichen Schutzes deponirt wor⸗ den waren, nachgemacht hatten. Sie appellirten gegen dieses Erkenntniß an das Strafgericht und wurden von diesem kostenlos freigesprochen, weil die Gebrüder Drechsel, erst nachdem ihre Etiquetts Monate lang im Handel gewesen, um deren Schutz nachgesucht haben.
Sandels⸗Register.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich
Sach fen, dem Königreich Württemberg und
dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags
bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubri
Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt
veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich.
Angehenrm. Unter Nr. 3711 des Firmenregisters wurde heute eingetragen die Firma Jac. Boll mann, welche ihre Niederlassung in Burtscheid hat und deren Inhaber der Kratzenfabrikant Jacob Boll⸗ mann in Aachen ist.
Aachen, den 3. Oktober 1878.
Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat. Anehem. Unter Nr. 1077 des Gesellschafts⸗ registers wurde heute eingetragen, daß die Besugniß, welche dem Ingenieur Peter Klein zu Eschweiler⸗ Aue ertheilt war, für die daselbst domizilirte Gesell⸗ e unter der Firma Eschweiler Eisenwalzwerk⸗
ktien⸗Gesell schaft mitzuzeichnen, am 11. Septem⸗ ber d. J. erloschen ist. Aachen, den 7. Ottober 1878. Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Anehem. Die Commanditgesellschaft unter der Firma J. A. Kracke & Cie., welche in Aachen ihren Sitz hatte, ist am heutigen Tage aufgelöst worden; Aktiva und Passiva, sowie die Firma der⸗ selben sind auf die Handelsfrau Elise Oderwald, Ehefrau Joseph Anton Kracke, in Aachen wohnend, übergegangen.
Gedachte Firma wurde daher heute unter Nr. 1417 des Gesellschaftsregisters gelöscht, sodann wurde eingetragen:
I unter Nr. 3712 des Firmenregisters die Firma J. A. Kracke Cie., welche ihre Niederlassung in Aachen hat und deren Inhaberin die vorgenannte Ehefrau Kracke ist;
2) unter Nr. 931 des Prokurenregisters die Pro- kura, welche für letztgedachte Firma dem Joseph Anton Kracke zu Agchen ertheilt ist.
Aachen, den 7. Oktober 1878.
Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
AnelaRenn. Aachen hat das Handelggeschäft, welches er zu Aachen unter der 2 A. Leyers ⸗ Graaff führte, dem daselbst wohnenden Kaufmann Louit Fahrenkamp
Der Kaufmann i Leyers in
übertragen. Gedachte Firma wurde daher heute unter Nr. 1881 des Firmenregisters gelöscht. Sodann wurde unker Rr. J Id da eibst eingetra⸗ gen die Firma A. Leyers Graaff Nachfolger, welche in Aachen ihre Niederlassung hat und deren Inhaber der vorbezeichnete Louis Fahrenkamp ist. Aachen, den J. Oktober 1878. ö Königliches Handelsgerichts⸗Serreiariat.
Altemhaæ. r , ,
Laut Beschlusses vom heutigen Tage ist im Han⸗ delsregister der unterzeichneten Behörde auf dem die Altenburg-Zeitzer Eisenbahngesellschaft be⸗ treffenden Fol. 1956 verlautbart worden, daß 5. 7 der Statuten abgeändert worden ist.
Diese Abänderung geht bezüglich der Bildung des Erneuerungs fonds ken 36 in den beiden letzten Sätzen der 5. 7 folgende 3 ung:
„Dem Erneuerungsfond werden überwiesen außer dem Nutzabwurfe seiner Bestände die Einnahme aus dem Verkaufe alter Materialien des Ober⸗ baues und der Betriebsmiltel und ein bestimm⸗ ter Prozentsatz aus dem Bruttoeinkommen jedes Betriebs jahres. Diesen Prozentsatz normirt der Vorstand nach Bedürfniß mit Genehmigung der
ga k esetzten Staatsbehörden.“
erhält. Altenburg, den 5. Oktober 1873. Herzogl. Sah Stadtgericht.
Altomꝝ. BGSekanntmachun z.
Bei Nr. 485 des Gesellschafts⸗ resp. sub Nr. 1474 des Firmenregisters ist heute eingetragen worden, daß die seither zu Ottensen unter der Firma Ger⸗ hold K Co. bestandene offene Handelsgesellschaft durch das am 1. v. Mts. erfolgte Ausscheiden des Theilhabers Johann Martin Andreas Mader zu Hamburg aufgelöst worden ist und das Geschäft von dem anderen Theilhaber, Kaufmann Gustav Friedrich August Gerhold zu Ottensen unter der alten Firma fortgeführt wird.
Altona, den 4. Oktober 1878.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.
Bex lin. Handelsregister . des Königlichen Stabtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 8. Oktober 1878 nad am selblgen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst uater Nr. 4581 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Orlich & Rohde vermerkt steht, ist eingetragen: Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber- einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Friedrich Alexander Parl Rohde zu Berlin alleinigen Liquidator ernannt.
ist zum
In unser Firmenregister sind:
unter Nr. II, 123 die Firma: Alexander Jonas und als deren Inhaber der Kausmann Alexander Jonas hier (jetziges Geschäfts⸗ lokal: Oranienburgerstraße 577,
unter Nr. 11, 124 die Firma: J. W. Schulz und als deren Inhaber der Kaufmann Julius Wilhelm August Schulz hier (jetziges Geschäftslokal: Schmidstraße 42)
eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 1232 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Sterns dorff & Pfeiffer
vermerkt steht, ist eingetragen: . Die Gesellschaft ist durch gegen l ettie Ueber einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Gottlieb Wilhelm Sternsdorff zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 11,125 des Firmenregisters. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 11,125 die Firma: Sterns dorff & Pfenffer und als deren Inhaber der Kaufmann Gottlieb Wilhelm Sternsdorff hier eingetragen worden.
In unser Firmenregister ist unter Nr. 11,126
die Firma: A. M. Cammnitzer und als deren Inhaber der Kaufmann Abraham Cammnitzer zu Lubiewo Getziges Geschäfts lokal: Köpnickerstraße 111) eingetragen worden. . em Joseph Schmoller zu Berlin ist für vor= enannte Firma Prokura ertheilt und ist die ⸗ ih in unser Prokurenregister unter Nr. 1081 ing g , . e nd: I e hb. Nr. 2170 die n Hai⸗ naner & Albert Böhm Im gm. e Nr. 221I6 die Firma: Blu⸗ menre Baum im ligen. Gefellschaftsregister Nr. 2430 die Firma: Bo⸗ venschen & Herminghausen mn ẽim. Gesellschaftsregister Nr. 26586 die Firma: Jaffa & tzer im UIigm. Gesellschaftsregister Nr. 2936 die Firma: , Jürges 1m gan. Gesell 3 Nr. 3841 die Firma: a erzberg. n, 3859 die Firma: Krü⸗ er & Lin en,, ,. Nr. 4349 die Firma: Welck
irmenregister Nr. 8735 die Firma: H. Kubies 5 & Co. ö 9