1878 / 246 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Oct 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Bei Lage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 246. Berlin, Freitag den is. Olteber 18278.

—— ** * * sr Yescheg 25 den Martenschutz, vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend daß Urheberrecht an Mustern und Ytodellen, vom 15. Januar 186, e wie n Patentgesetz, vom 25. Mal Iörf, vorgeschriekenen Bekanntmachungen veroffentlicht werden erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Eentral-Handels⸗Register für das Deutsche Reich. mn,

Das Central ⸗HandelsRegister für das Deutsche Reich kann durch alle Post ⸗Anstalten, sowie Das Central · Dandels· Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Dan durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, M., Mauerstraße 65 65, und alle Buchhandlungen, für Berlin Abonnement 2 11 M 50 3 für das Viertelsahr. Einzelne Nummern kosten 20 3. 6, für den Raum einer Druckʒeile 30 8.

83 In serate für den Dent cer geeiche. . Sn ver, J

Staats · Anzeiger, das Central · Handelsregister und das

ö DODeffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und en, m,, 5. Industri ĩ des Arutschen Reichs Anzeigers und Königlich . men k

1. 2 ; und Grosshandel. Krruischen Staats Anzeigers: n ; 8. Jerschiedene Bekanntmachungen. K Hergen le, re saehrane e, rm iseiggen ste.

serate nehmen anz? das Central Annoncen. en zu Berlin,

der dents Zeitung Mohrenstraße Nr. 45, bie Annoncen Expedition Invalidendank Rudolf Mosse, 15 & Bogler, G. L. Daube & Co. Lotte Büttuer & Winter, sowie ale übrigen 8 Annoncen ⸗Bureaus. k 1

T. Literarische Anzeigen. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung S. Theater- Anzeige 266 u. 8. w. von öffentlichen Papieren. 9. K ö 1

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 130300 Deffentliche Borladung. Der Oekonom Johannes Heinrich Mandel, geboren den 12. September 18335, Sohn des der⸗

Donnerstag, den 31. Ottober d. J. Nachmt— lags 5 Uhr, im Lotase des Architekten. Vert, 5 6 er . es Architekten ⸗Vereinz, Die Mitglieder der Gesellschaft werd

ihre beim in gr in die Versammlung den Stimmkarten bis Mittwoch, den 30. d. M., in

e. Bekanntmachun nꝛi Mit dem 1. Januar k. J. chung. ca. 100 Ge⸗ Leipziger Kassenverein. fangene, welche gegenwärtig mit Buchbinderarbeiten 8. chäfts Ueberflcht vom 15. Oltober 1878.

beschäftigt werden, digponibel und follen mit glei Attiv oder einer anderen in der diesseitigen 2 etallbestand 9. Mp 1,101,515. Destanb Een heichotassensche ln * M1 gg. 4

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./

zeitigen Rittergutsb s Heinri i . 6 6. ergu n ue g ag Beschäftigung, mit Ausnahme von Holz⸗

rsewitz. Kr rau,

u

6 Aufenthaltsort Neudorf, Commende bei Breslau, verlassen und zuletzt 3 aus K in der Brasilischen Provinz Santa Catharina,

Nachricht gegeben.

Es ist seine Todeserklärung beantragt. = selbe, 6 seine . Erben 8 gr. mer werden deshalb hierdurch aufgefordert, sich bis

. * in dem ' Ge Januar „Vormittags 10 ö vor dem Herrn Kreisrichter 36 24

nannte Johannes Heinrich Mandel ihren Ansprüche i

r g . * chen an seinen Nachla

dem

wird. Breslau, den 18. März 1878.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Giersberg.

3528 Betanntmachung.

Der Tischlergeselle Friedrich Wilhelm Witzig, Mai 1817, Sohn des Rathsdieners 22 Friedrich Witzig zu Marienburg, hat im * re 1853 oder 1854 seinen bisherigen Wohnort

arienburg verlassen, ohne seitdem eine Nachricht egeben zu haben. Von seiner Schwester arbara Witzig ist deshalb eine Provo—⸗ lation auf Todegerklärüng ausgebracht worden. Der . Wilhelm Witzig und seine unbekannten

rben und Erbnehmer werden demgemäß aufgefor⸗

eboren am 2.

e

dert, sich an hiesiger Gerichtsstelle spät am 12. März 1879, un 1 un

einzufinden, widrigenfalls der Friedrich Wilhelm

Witzig für todt erklärt werden wird. arienburg, den 20. März 1878. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

l8676 Hex oclam.

Am 27. April d. Is. ist zu Schleswig Johann Carl Andreas Schütt, geboren am 25. noh in Gruel, Kreis Franzburg, früher rig in der Marine. später Pestsckaffner in Kiel, Sohn des Arbeiters Johann Christopf Schütt und der Catha—⸗ rina Sophie, geb. Gierz, unter. Hinterlaffung eines Vermögens von circa 500 νς gestorben. be die Erben desselben außer der Chefrau Andre und der Conradine Gierz zu Franzburg, Töchtern eines Bru⸗ ders der Mutter des Verstorbenen, nicht haben er⸗ mittelt werden können, so ist der Nachlaß in ge⸗ richtliche Verwaltung genommen. 2 werden Alle, welche, sei es als Erben, als Eigenthümer, Gläubiger oder aus anderem Grunde orderungen und Ansprüche irgend einer Art an iese Nachlaßmasse zu haben glauben, mit alleiniger Ausnghme der bekannten Erben hierdurch auf efor⸗ dert, bei Strafe der Präkluston von dieser Waffe r innerhalb 12 Wochen,. vom Tage der letzten ekanntmachung dieses Proklams an gercchnet, vor , ,. J, Ehen anzugeben, und rtige unter , g estellung eines hiesigen Kiel, den 12. Oktober 1878. Königliches Amtegericht. Abtheilung III.

ooh Auf Klage der Ehefrau des Wirthes Augn Löhr von Weilburg, jetzt zu kee e, . und als Vormünderin ihrer minderjährigen Tochter Charlotte Löhr, Klägerin, gegen ihren genannten Ehemann, Ver klagten wegen , , wird der unbekannt wo? abwesende Verklagte zur Klage⸗ begntwortung unter den Hecht r len des Ein⸗ geständnissez und Verlustes der Einreden mit Ver⸗ J . in §5§. 7, 9g, 10, 12 —14, un er i . 4. erordnung vom 24. Juni enstag, den 17. Dezember I. Is., Morgens 9 Uhr,

in Zimmer Nr. 56, vorgeladen.

eitere er ft in der Sache werden nur

en lag am Gerichtsbrette bekannt gemacht

Dillenburg, den 109. Oktober 1878. Teng, Kreisgericht. Abtheilung. Meinck.

Verkäufe, Verpachtungen

; Subinifsio nen ꝛc. . olz⸗Verkanf. Aus der Königli försterei Groß ⸗Schönebeck sollen 3 ö Anf? . ö. 1878, und zwar aus dem Forstbelaufe y.

agen 361 bis 366, 385 bis 3906 ca. 8000 R

iefern Kloben und 4000 Rmeter Kiefern ern ner. Termine am Montag, den 4 November er, Bor⸗ mittags 10 Uhr, im Gasthof bei . Wreh zu ö chönebeck zum Verkauf gestellt werden. Die Verkaufslisten, sowie die Bedingungen des Ver⸗ kaufs liegen s Tage vor dem Le , in der Re⸗ ir. 9 Le, . k Einsicht aus.

ö ebeck, den 15. ober 1878.

Fiel sor ere wer rr. .

Anktion. Am Montag, den 21. Oktober d Ist., Vormittags 10 Uhr, sollen im unterzeich⸗ neten Train⸗Depot, Röpn cler raße Nr. 179, ver⸗ schiedene Feldgeräth⸗ und Schanzzeu stücke, sowie

, öffentlich ö gegen glei baare Bezahlung verkauft werden. Die Ver⸗ aufs bedingungen sind vorher im Dien ff⸗Buregu

: in unserem Parteizimmer Nr. 2 anberaumten Termine schriftli oder * önlich zu melden, . 2.

ür todt er⸗ klärt, die unbekannten Erben desselben aber mit ausgeschlossen achlaß den sich legitimirenden Erben od Königlichen Fiskus ausgeantwortet 2

eiten Schneiderei, Filzschuhmacherei und Cigarren e,, 3 e . ierauf Reflektirende haben ihre Offert na nn,, nn, ,, ferten schttt

Gefangenen mit Industriezweigen“ bis spätestens den 31. d. . 22 10 Uhr

erfolgen wird.

d. Abschließun 3 Jahre.

Referenzen beizufügen. Die k i

Kopialien abschriftlich mitgethellt werden. auer, den 15. Oktober 1878. Cto. 157,10.) Königliche Direktion der Strafanstalt.

8368 Bekanntmachung. Für die Königliche Pulrerfabrik bei Hanau soll die Erbauung eines Lufttrockenhauses nebst der baulichen Anlage zu einer Dampfheizung, im Ganzen veranschlagt zu 18681 M 46 3, in General⸗Entre⸗ prise an den Mindestfordernden vergeben werden. Bedingungen, Pläne und Kostenanschläge liegen während der Dienststunden im Bureau der unter⸗ zeichneten Direktion zur Einsichtnahme auf. Geeignete Unternehmer wollen ihre Offerten 6 und postmäßig verschlossen, mit ent⸗ prechender Aufschrift versehen, bis spätestens den 24. Sktober, Vormittags 10 Uhr, in dem vorbezeichneten Lokale aufgeben, woselbst zur genannten 6 die Eröffnung in Anwesenheit er— schienener Submittenten stattfindet. Hanau, den 2. Oktober 1878.

Königliche Direktion der Pulverfabrik.

Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

Wochen Ueber sicht

der

Neich s⸗Bank

vom 15. Oltober 1878. Activa.

I) Metallbestand (der Bestand an 0. ecoursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus- ländischen Münzen, das Pfund 6. zu 1392 Mark hberechneh.

estand an Reichskassenscheinen.

an Nyten anderer Banken

an Wechseln ..

an Lombardforderungen.

an Effekten...

an sonstigen Activen. PFagsi6vn.

J Das Grundkapital

8724

458, 970,909 31,540,000 7703, 000 343, 305,000 53, S23 000 529,000

22, 353, 000

120,900 0909 14.145, 000

hi0 ld Mo lg, ons O00

11,852, 00 2,374,000

3) Der Reservefonds. ö 10 Der Betrag der umlaufenden 1) Hl aft HJ e sonstigen täglich fälligen Ver⸗ 9) , ö ᷣ9. . . e an eine Kündigungsfrist ge⸗ bundenen Verbindlichke . ö 13) Die sonstigen Passiva ... Berlin, den 18. Oktober 1878. Reichsbank Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.

ls os] Bank für Süddeutschland.

Stand am 15. Oktoher 1828.

gegebenen, 1,049 324. 05.

A eti w a. 383 *

4 023.712 08 2.280

9. o0 Ts s 5s 16, S5, 736 25 I, Sß5, h 6 = Lig 165 do 5s, sgh hi 2.166, 194 39 D s

Casse: z goursfähiges dentsches Geld 2) Reichs kasgenscheine.. 3) Noten anderer Banken

Gesammter Kassenbestand Bestand an Wechseln Lomhardforderungen Eigene Effecten Immobilien

deutscher

E ag g I Va. Actiencapital

Reservefonds .

Lol S5 3s

195,837 11,450, 300

109,440 111,448,

„Submisston wegen Beschäftigung von =

an die unterzeichnete Direktion einzusenden, da um diese Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten

Submittenten sind 8 Wochen, vom 31. Oktober J. an gerechnet, an ihre Gebote gebunden. Die des Kontraktes erfolgt auf längstens n Kaution sind ca, 6000 zu stellen. Unbekannte Submittenten haben ihrer Offerte

etreffenden Bedingungen sind täglich wäh⸗

rend der Bureaustunden im Ich ern gn 6

sehen, auch können dieselben fen Erstattung der e

ö ö. en anderer Banken . Sonstige Kassen⸗Bestände . Bestand an Wechseln . 3 0b 376. . Lomhardforderungen 1,765,176.

ekten 153,896. 7I8 736.

. sonstigen 3 ö assi Das Grundkapital. ö ; i Der Betrag der umlaufenden Noten Die , . täglich fälligen Ver⸗ bindlich 2 . Die an eine Kuͤndigungsfrist ge⸗ bundenen e n . Die ,. Passiven . Weiter begebene . gᷣblkar Wechsel: Die Direktion des Leipziger Kassenvereins.

9.

O20. 2, 949 500. 1,413,138.

K

8705 Wochen · Uebersicht

der Württembergischen Notenbank vom 15. Oktober 1878.

279,403. 15 174,770. 90

Aetivn.

Metallbestand! M Bestand an Reichskassenscheinen. an Noten anderer Banken an Wechseln ... an Lombard⸗Forderungen an Effekten.... an sonstigen Aktiven

Enussivna.

Das Grundkapital k Der Betrag der umlaufenden Pe te K e sonstigen täglich fälligen Ver⸗ ku l hee ö t 9 KJ Die an eine Kündigungsfrist ge⸗ bundenen Verbindlichkeiten . 27, 100 Die be, . 6. ze g iz Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Æ 11,156,446. 10.

lsri5] Stan dl der Hadischen Hanl-

am 15. Ok taker 1878. Activn.

9 ooo 000 -

zo ggg so

17.920 184, 999 15, 175,481

Metallbestand .

Reichs kassenscheine Noten anderer Banken Wechselbestand. . Lombard. Forderungen Effekten J Sonstige Activa 1181, 391 Vds sri 77

Eagssgkvn.

Grundeapital Reservesonds.C

Umlaufende Noten... Täglich fallige Verbindlichkeiten*) An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten. = Sonstige Passiya

i R Die zum Incasso gegebenen noch nicht fälli deutschen Wechsel betragen M 1,332,004. 30 .

Wovon M 44794. 29 9 in 1. Okto 1875 eingerufenen Geh Toe. . .

Braunschweigische Bank. Stam d vom 15. ORhtohber 15828.

6 Aetivn.

etall- Bestand 6 794 6

Reichs kassenscheine . Ih. 5b.

Noten anderer Banken. z66 bob

Mechsel · Bestanã. 8 rd. 165. 2, 090, 863.

Lombard Forderungen ö ( ö Effecten- Bestand . P . JJ . Paal va. . 16 10,500, 000.

Sonstige Aotiva 300, 918.

Grundkapital. 2, 616, 700. lichkeiten

Reser vefonds mlaufendeo , donstige täglich fällige Verbind- h J

An eine Kündigungsfrist gebun- 6.

dene Verbindlichkeiton.. . , 1, 68, 300 donstige Passiva as 868. Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begsbenen, im Inlands zahlbaren Wechseln... p, ANAs6, 704. 10. ö den 15. Oktober 1878.

Hie B tiom. Bewig. Stů bel.

10417846 09 115, 5869 1‚196 7060 1857. 365 g6 66, 55d 1601. 161 17 ig 64 44

I dd ö 19

2 z 57 27

pro Sept. 187

bis ult. Sept. 18783 217 3J55

bis ult. Sept. Gd is VIII

den Geschäftsstunden von bis 12 Uhr, im Bi =. 422 M. . ch 26 25 e , . 9 egen Vorzeigung der ; . gung en in Empfang nehmen Berlin, den 17. Oktober 1878. Das Curatorium der Alexandra Stiftung.

8710

Berliner gemeinnützige Baugesellschaft. Die diesjährige Generalversammlung der Ber— liner gemeinnützigen Baugesellschaft findet am Donnerstag, den 31. Oktober d. J., Nachmittags 5 Uhr, im dolale des Architekten Vereins, Wilhelmstraße Nr. 92 / 9s, statt. Die Mitglieder der Gesellschaft werden ersucht, ihre beim Eintritt in die Versamm⸗ lung vorzuzeigenden Stimmkarten bis Mittwoch, den 30. d. M. in den Geschäftsstunden von 9 biz 12 Uhr, im Bureau der Firma M. Borchardt jun. Französischestr. 32, gegen Vorzeigung der Aktien in 6 nehmen zu wollen. Berlin, den 17. Oktober 1878. Der Vorstand der Berliner gemeinnützigen Baugesellschaft.

la e nn r , für Eisen · Industrie

21 . 3u Styrum. Die diesjährige ordentliche

lung wird

Sonnabend, den 9. November er, Morgens 11 Uhr,

. , . a, e, en 66 wir ere ionäre auf Grund der §§. 13 und 148

Statuts hiermit einladen. 6 ö

WTages⸗-Ordnung:

1) Bericht über das Geschäftsjahr 1877778.

3 Rechnungslage und Bericht der Revisoren.

3) Ausloosung von Partial Schuld Urkunden.

4) Bestimmung über die Verwendung des Re— servefonds. (Statutsparagraph 24.

5) Wahl a. der Verloosunge ⸗Kommissson, b. der Rechnung ⸗Revisoren und deren Stellvertreter und (. eines Vorstandsmitgliedes.

Oberhausen, den 7. Oftober 1878.

Der Vorstand. Ernst Nedelmann. D. Morian. Wilhelm Grillo. Aug. Waldthausen.

Ewald Hilger. lsst! Thüringische Eisenhahn. Einnahme bis ultimo September 1878. im Personen⸗ im Güter in erkehr: Verkehr: Summa: A. Stammbahn:

t. A060. 66 pro Sept. 1878... 548 440 S844 850 1 393290 219261 1462905

14677 ben daher weniger 4204 65 411 69 615

bis ult. Sey. T sj N dd d dh sz dj d xVXVõ 1871 410441469 6859 603 16 9022 . en g/ i 5 552 . 672 596 Dietendorf⸗Arnstädter Zweigbahn. pro Seyt. 18678... 35735 1 61 ö 17 9569 , 7473 13 752 daher mehr 77 zi 2 bis ult. Sept. ISV s 5D S5 NWT, n s wr hid 6 ss n daher mẽhr Ls T5, J, F

0. e, n,, . , . 28241 51351 179 602 1877... 26 8860 49 04 75 967 7 ö

daher mehr 1381 23519 592 586

374 628 ö 1877 229340 379 157 608497 15 911

6 r. ö c 382 4529 Gera⸗Eichichter Zwei m. . pro Sept. 1878... 27 8 ̃ e 81 598 18771... 28 593 D4i 78 004 daher weniger JI VJ mehr 4788

IT õ 192 762

13 276

Generalversamm⸗

Don 5 663

z

1877 249 144 16360

daher weniger

vorbehaltlich späterer Feststellung.

Erfurt, den 14. Ottober 1878. Die Direktion.

8704]

Im Verlage von G. Reimer in Berlin ist

soeben erschienen und durch jed ] . ch jede Buch handlung zu

Strafgesetzbuch

ür das

Deutsche Reich.

Text ⸗Aus gabe

mit Anmerkungen und Beilagen zum Gebrauch in

Militãärstrafsachen von Karl Hecker, Königl. Pr. Justiz⸗Rath und Divistont · Auditeur. . cart. 1 M 60 8. Berlin, 15. Oktober 1878.

C0 g

Eventuelle Verbindlichkeiten aus ,

im Inlande zahlbaren Wechseln

einzusehen. erlin, den 15. Train · Depot 3. Armee⸗Corps. 2 .

un Verschiedene Bekanntmachungen. tien⸗Bau⸗Gesellschaft Alexandra⸗ wal Stiftung.

Berlin:

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Expedition (K h. 2 *. er eff

Die diesjährige Generalversammlung d k⸗ ti en · Bau⸗ f hc r d n n nen 2

Zwei Beilagen (einschließlich Börsen· Beilage).

auch durch die Erpedition: 8

Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Patente.

reußen. Königliches Ministerium für

9 ö Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das dem Kaufmann und Patent ⸗Agenten J. H, F. Prillwitz zu Berlin unter dem 15. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilte Patent

auf einen Dampfkessel · Speise · Apparat in der durch

Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zu⸗

sammensetzung und ohne Jemanden in der An⸗

wendung bekannter Theile zu behindern, ist aufgehoben.

Das dem Ingenieur Herrmann Vetter zu Berlin unter dem 22. Mai 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent . .

auf eine Maschine zum Brennen schrägfaltiger Frisuren in der durch Zeichnung und Beschreibung

nachgewiesenen Zusammensetzung ist aufgehoben.

Das dem Zimmermeister Hugo Walsleben zu Berlin unter dem 28. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent

auf einen Rollschlittschuh, soweit derselbe als neu und eigenthümlich erkannt worden ist, ist aufgehoben.

Das dem Ingenieur C. Haberland und W, Heidel in Charlottenburg unter dem 5. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilte Patent

auf eine selbstthätige Absperrvorrichtung an

Wasserstandsgläsern in der durch Zeichnung und

Beschreibung nachgewiesenen Konstruktion ist aufgehoben.

Das dem Lokomotivführer Louis Ingermann zu Pr. Minden unter dem 25. Oktober 1876 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent

auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗

gewiesenen Wasferstandszeiger, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu behindern, ist aufgehoben. =

Das dem Herrn Emil Wernekinck ju Cassel unter dem 157. April 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent .

auf einen Cylinderbalgen⸗Motor in der durch Zeich⸗

nung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen⸗

setzung, ohne Jemanden in der Anwendung be⸗ kannter Theile zu beschränken, ist aufgehoben.

Das dem Herrn Herbert Rufus Rose in Liverpool unter dem 79. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußi⸗ schen Staats ertheite Patent

auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗

gewiesenen Blechbüchsenöffner, ist aufgehoben.

Das dem Herrn Philip Preston zu Deptford in England unter dem 29. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preu⸗ ßischen Staats ertheilte Patent .

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗

gewiesene Pumpe, ohne, Jemanden in der An⸗

wendung bekannter Theile zu beschränken, ist aufgehoben.

Das dem Herrn G. Lowry zu Paris unter dem V. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren fur den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent

auf einen durch Zeichnung und Beschreibung er—

läuterten Rollschlitischuh, soweit derselbe für neu

und eigenthümlich erachtet worden ist, ist .

Der internationale Kongreß über die Patent⸗, Muster⸗ und Markenschutzfrage zu Paris.

VIII.

Der Entwurf zu Vereinbarungen, die Gleich⸗ mäßigkeit des Schutzes des „industriellen Eigenthums“ betreffend. Die Markenschutz⸗ gesetze ꝛc. . P. Dresden, 12. Oktober 1878. Ueber die Eintheilung ber Fortsetzung meines Berichts habe ich 24 in Rücksicht auf die sonst unver⸗ meidlichen Wiederholungen anders entschließen müssen, als in meinem letzten Berichte mitge⸗ theilt war. Zudem interessirt der durch die Ueberschrift angedeutete Inhalt dieser en. setzung schon um deswegen besonderg, weil bis⸗ her darüber von keiner Seite eine Veröffentlichung vorliegt, und die gewerblichen Kreise daran in größerem Umfange Antheil nehmen, da vdieser Abschnitt unserer Pariser Arbeiten so recht das iel der Agitation für einen ebenmäßigen chutz des geistigen Eigenthums auf industriellem Gebiet erkennen läßt.

Nachdem zwei Tage vor Schluß des Kon⸗ resses die Bestimmung getroffen war eine ommission permanente zu wählen weiche mit

dem von Wien aus bekannten ¶Exekutivegmites gleiche Vollmachten bekam, unterzog sich der

Vertreter der schweizer Bundesregierung, Hr. Bodenheimer aus Bern, der ebenso dankens⸗ werthen wie schwierigen Aufgabe, nach Anlei⸗ tung des Textes ähnlicher ale den verschie⸗ denen Regierungen getroffenen Vereinbarungen und insonderheit derjenigen, welche auf das Post⸗ und Telegraphenwesen Bezug haben, den Entwurf zu einem Vertrage der Staaten zu machen und darin in geeigneter Weise die Entschließungen auf⸗ zunehmen, die der Kongreß nach 12tägiger ge⸗ meinfamer Arbeit in Sektions- und Plenar⸗ sitzungen gefaßt hatte. An der der Commis. sion permanente vorgelegten Redaktion dieses Entwurfs bethätigten sich hervorragend die schon öfter genannten Herren Clunet und Graf Maillard de Marafy, und es ist der Initiative und Umsicht auch dieser Mitglieder des Bureaus zu verdanken, daß schon am 18, und 19. Sey⸗ tember die Kommission ihre nächstliegende Auf⸗ gabe und diese wiederum in so präziser Form, auf Grund einer Druckvorlage zu behandeln vermochte. Ohne alle materiellen Abän⸗ derungen ist denn auch dieses „Avant= projet angenommen, obschon ein Delegirter aus Ungarn viel Zeit mit seinen Erwägungen darüber in Anspruch nahm, ob ein dergleichen Vorgehen der Kommission statthaft sei, be⸗ ziehungsweise wie das „plein pouvoir“ aus der letzten Entschließung des Kongresses zu ver⸗ stehen wäre. Wenn sich auch diese Erörterun⸗ gen gelegentlich bis zu förmlichen Protesten steigerten, so haben sie doch nur das Resultat gehabt, daß die Kommission wegen mangelnder ZJeit einstweilen abgehalten wurde, das Ma⸗ terial zu vervollständigen, d. h. einige von dem Kongreß in der Plenarsttzung nicht berathene, Seitens der Sektionen gestellte Anträge aus⸗ giebiger zu diskutiren. Ich habe die dahin ge⸗ drenden Punkte bereits in Artikel 19. und JIl. ehandelt und hoffe daß sie damit, obschon eine anderweite Veröffentlichung nicht statt⸗ fand, auch für die Diskussion in weiteren Kreifen nicht verloren sein werden. . Ehe ich den Text des Vertragsentwurfs wie— dergebe, muß ich um des Nachweises willen, daß das Bedürfniß für einen dergleichen Schritt allgemein gefühlt wurde, voraus⸗ schicken, daß außer dem Vorschlag des Dele⸗ girten der Association für Völkerrecht, ö. (Dresden), zugleich nachzuweisen, in welchen Punkten die Ausführungsbestimmungen der verschiedenen Gesetze auf dem Verordnungswege alsbald zu assimiliren seien, auch der. öster⸗ reichische Ingenieur⸗ und Architekten verein auf Antrag des Herrn Dr. jur., von Rosas dem Kongreß bestimmte Propositionen unterbreitete, welche Vereinbarungen zum Ziele hatten, die, gleichwie andere den Handel und das Kom⸗ munikationswesen anlangende Verträge, die internationalen Beziehungen auf dem Gebiete des industriellen Eigenthums regeln sollten. Diese Propositionen wurden auch von ihrem Autor sowohl als dem Mitglied des Verwal⸗ tungsrathes des österreichischen Ingenieur⸗ und Architektenvereins, Herrn Ingenieur Gaertner dem Kongreß unterbreitet, in Rücksicht auf ihre weiteren Schritte aber der Kommission überwiesen. Die Arbeiten der Kommission erstreckten sich sonach auf Ordnung der in dem Kongreß ge— faßten Beschlüsse und Berathung der Form, wie in erster Linie der französischen Regierung, auf deren Veranlassung die gesammten Kon⸗ gresse stattfanden, das Material zu unterbrei⸗ len sei. Daß die Entschließungen des Kon⸗ gresses in dem Entwurf zu dem Verband der Staaten zum Theil in veränderter Form wiederzugeben waren, folgte aus dem Um⸗ stande, daß die Fassung der Resolutionen zu⸗ meist Prinzipien betraf und nicht selten, in Rücksicht auf das Unhaltbare des einen oder anderen Gesetzes, exemplifizirten. Neben dem von dem Kongreß der Kommissien übermachten Wortlaut der Entschließungen in der Patent⸗. Marken⸗, Musterschutzfrage 2c. und außer dem mannigfaltigen von in⸗ und aus⸗ ländischer Seite zugebrachten Material“) über⸗ mittelte die Kommission dem Ehrenpräsidenten des Kongresses, dem französischen Minister für Landwirthschaft und Handel, Herrn Teisserenc de Bort, den Bodenheimerschen Entwurf.

*) Dahin gehören die Vorarbeiten der Associa- tion for reform and codification of law of nations, die sogenannten Teplitzer Beschlüsse (die ohne Aus⸗ nahme zustimmend berücksich ligt werden sind), die n, des österreichischen Ingenieur und

rchitekten vereins, die Vorarbeiten des Oomits 4 or- ganisation und eine Reihe von werthvollen Bro— schüren und Briefen, deren Titel, da sie zum Theil

durch den Buchhandel zu haben sind, vor Schluß meines Berichts aufgeführt werden sollen.

Wenn ich den letzteren nunmehr in seinem ganzen Umfange wiedergebe, bei Artikel 3, 4

denzen beziehe, so erübrigt mir doch im Be⸗ sonderen, unter dem Artikel 6 den Text aller der Anträge wiederzugeben, die der Kon⸗ reß zu der Marken⸗ und wenn ich so

en darf, der Firmenschutzfrage faßte. Wenn bei diesem Punkte alsdann einzelne Details zunächst ausfallen, so bitte ich den Leser, sich daran zu erinnern, daß ich schon 6. bemerken mußte, daß der Kongreß in

nschluß an die Anträge der Markenschutz⸗ Sektion weit mehr in Einzelheiten ging, als 3 in andern Angelegenheiten die Zeit er⸗ aubte. Nach den üblichen Worten, welche Staats⸗ verträge einleiten, lautet der Entwurf einer internationalen Vereinbarung:

Art. 1.

Die Länder, zwischen welchen gegenwärtiger Vertrag abgeschlossen worden ist, bilden einen Verband zum Schutz des industriellen Eigenthums.

Dieser Schutz ist ein gegenseitiger. Er wird gleichmäßig sein in den Grenzen der durch gegenwärtigen Ter, gelegten Basis.

rt.

Dieser Vertrag findet Anwendung auf die Erfindungspatenke, auf die gewerblichen Muster und Modelle, auf die Fabrik⸗ oder Handels⸗ marken und den Firmenschutz.

Art. 3.

Jeder der kontrahirenden Staaten nimmt die nachfolgenden allgemeinen Prinzipien an und . dieselben zur Anwendung:

(Hier folgen der Reihe nach, siehe den Bericht II. die Beschlüsse über:

das Recht der Erfinder ꝛc.,

die Ausländer.

das besondere Amt,

die industriellen Ausstellungen,

die Dauer... (excl. provisorischem Schutz), Thatsache der Nachbildung.

Dann folgt der auf die Kolonien bezügliche Absatz mit den Worten:

Eine internationale Konvention, welche zwi⸗ schen den europäischen und amerikanischen Staaten zum Schutz des industriellen Eigen⸗ thums vereinbart wird, muß als für die Ko— 1 dieser Staaten in Kraft befindlich erklärt werden.

und endlich ist der erste Beschluß aus Artikel III. die Nachbildung wie ein Vergehen nach dem ge⸗ meinen Recht zu besen 3

r

Jeder der kontrahirenden Staaten nimmt die nachfolgenden allgemeinen Prinzipien in Be 1 auf Erfindungspatente an und wird nic en zur Anwendung bringen:

(Hier folgen aus meinem Berlcht IV. der Reihe nach die Fahr

99) Verfahren vor Ertheilung;

(12.) een f in sind: Verfahren und“ Pro⸗ ukte;

(1.) Ueber ausschließliches Recht des Erfinders;

(2. ist ausgedrückt wie folgt:

„Im öffentlichen Interesse ist jedoch das Enteignungsverfahren anwendbar. Die Expro⸗ priation kann in jedem Falle aber nur kraft eines, für das in Rede stehende Patent beson⸗ ders zu erlassenden Gesetzes erfolgen.“

und der frühere Satz 4 und 5 lauten nunmehr:

„Die Patente sind einer jährlichen Abgabe unterworfen, welche progressiv steigend, mit einer geringen Zahlung zu beginnen hat“.

Dann if Satz z ohne Alinea 3 angeschlossen, und 89 7 nur redaktionell verändert.

Endlich heißt Satz 10;

Die Rechte, welche aus den in den ver⸗ schiedenen Ländern für ein und denselben Gegen⸗ stand nachgesuchten Patenten entspringen, sind r r von einander und in keinerlei Weise olidarisch.

Der 6., 9. und 11. Beschluß sind demnach von der Kommisston einstweilen nicht weiter empfohlen

worden). Art. 8 rt. 5.

Jeder der kontrahirenden Staaten nimmt die nachfolgenden allgemeinen Prinzipien für die Garantle des Eigenthums an gewerblichen Mustern und Modellen an und wird dieselben zur ,,, bringen.

(Aus dem Berlcht sup III. (D. R. Anz. Nr. 2265, Centr. Hand. Reg. Nr. 226) ie nun die Sätze:

über Erklarung für den .

über die Dauer (ohne den Schluß, aber mit dem 56 daß die Dauer eine ebenmäßige sein müsse);

der Schutz ist durch de, . Nie der⸗ legung, die zwei Jahre geheim Gewicht 10 Eg; Niederlagschein auf Gefahr des Deponirenden; Ueber Eintragung gegen Zahlung „einer ge⸗ ringen a.

Der Cigenthümer eines Musters oder Mo⸗ dells darf nicht der Löschung der Eintragung

Mangels Ausführung ausgesetzt sein;“ * Ablauf u. ß w. F

und 5 mich aber auf die bisherigen ort esnen

leibt, bedingt;

„Die Tilgung der von einer maßgebenden Stelle beziehungsweise der kompetenten Gerichts⸗ behörde als , . erkannten Eintragun⸗ gen, sowie die Eintragung des Namens des wirklichen Eigenthümers in die Depotregister müssen vorgeschrieben werden.“

Art. 6. Jeder der kontrahirenden Staaten acceptirt, und wird in Anwendung bringen die nach e,, d. allgemeinen Prinzipien für den Schutz es Eigenthums an Fabrik- und Handels⸗ marken und an Geschäftsfirmen:

I) Auf eine Marle kann kei gerichtlicher An⸗ spruch erhoben werden, wenn sie nicht vorschrifte⸗ mäßig deponirt worden ist.

23 Eine in einem Lande deponirte Marke soll auch in allen Verbandsstaaten als solche zur Ein⸗ tragung zugelassen werden.

3) Jeder in irgend einem der Verbandsstag ten bewirkten Niederlegung steht die Priorität der Ein⸗ tragung in allen anderen Staaten zu, unter der Bedingung, daß der Deponent die Eintragung bei dem Centraldepot eines jeden Staates binnen einer zu bestlmmenden Frist bewirken läßt. .

4 Die Fabrik⸗ oder Handelsmarke ist fakultativ.

Jedoch können Beschläͤsse der vollziehenden Be⸗ hörde dieselbe ausnahmtweise in Bezug auf die von . bestimmten Produkte für obligatorisch er⸗

ären.

5) Als Fabrik⸗ oder Handelsmgrken gelten;

Handelssirmen, Name des Fabrikationsortes, Buch⸗ staben, Ziffern oder Worte in einer unterscheiden⸗ den Form die Benennungen (wenn nicht die Be⸗ nenn ung die nothwendige Bezeichnung des Produk⸗ tes ist Schilder, Embleme, Abdrücke, Stempel, Siegel, Etiquetten. Vignetten, Reliefs, Farben⸗ verbindungen, Umhüllungen, Randschnuren, Gestalt des Produkts oder seines Gehalts und alle andere Zeichen, welche in ihrer Gesammtheit oder einzeln dazu dienen, die Produkte einer Fabrik, eines land⸗ wirthschaftlichen Betriebes oder von Handelsgegen⸗ ständen zu unterscheiden.

6) Jede Marke soll auf Verantwortung und Ge⸗ fahr des Nachsuchenden zugelassen werden,. welches auch die Beschaffenheit des Produktes und die Wahl der unterscheidenden Zeichen sein a. Doch wir der Nachfuchende eine vorläufige, geheim gehaltene Mittheilung empfangen, damit er nach seinem Be lieben sein hen aufrecht erhalten, modifiziren oder zurückziehen könne. Diese Mittheilung wird von dem Spezialamt für das industrielle Eigenthum, ö das Centraldepot verbunden ist, er⸗

eilt.

) Zur Gültigkeit der Eintragung sind folgende Stücke erforderlich (sie müssen von dem Berechtigten dem Lokaldepot zugestellt werden):

a. Drei Exemplare der Unterscheidungs zeichen nebst der Bezeichnung der Waaren, für welche sie bestimmt sind, den Bemerkungen, dem Namen, der Adresse und Angabe des Standes des Deponenten;

b. ein Clichs der Marke.

Die drei mit dem Stempel des Lokaldepots ver⸗ sehenen Exemplare haben , d. Bestimmung:

Das eine wird im Lokaldepot nfs fn. ein anderes wird dem Deponenten zugestellt, das dritte wird an das Centraldepot adressirt, um dem Publikum kostenfrei zur Verfügung

zu stehen. .

8) Die eingetragene Niederlegung wird in dem i Blatte des Amtes für industrielles Eigen⸗ thum innerhalb. . Tagen bekannt gemacht.

Der Deponent kann den Anspruch auf sein Recht erst . volle Tage nach erfolgter Veröffentlichung der Niederlegung in dem offiziellen Blatt geltend

machen. .

Bie eingetragene Niederlegung wird in einer allen Staaten des Verbandes gemeinsamen Zeitschrift ver⸗ öffentlicht. .

) Vorbehaltlich einer en . en und veröffent⸗. lichten Bestimmung theilt die Marke das Schicksal des Ünternehmens, dessen Produkte ste charakteri⸗ siren soll. . .

16) Die Abgabe besteht in einer Eintragungs⸗ gebühr, welche der Anzahl der zu schützenden Unter scheidungszeichen angemessen, aber von der Anzahl der Produkte unabhängig ist.

115 Die Erhebung von Civilklagen schließt den Strafantrag nicht aus.

13) Den getäuschten Käufern steht das Klagerecht ebenso zu, wie den Eigenthümern der nachgemachten und nachgeahmten Marken.

13) Allen ausländischen Produkten, welche un⸗ erlaubter Weise die Marke eines im Lande der Importirung wohnhaften Fabrikanten, oder eine Bezeichnung tragen, alg ob sie in dem erwãhnten Tande hergestellt selen, ist die Cinfuhr, sowie Durch fuhr und Lagerung verboten, und sie kznnen an jed= wedem Orte mit Befchlag belegt werden sowohl von 8 ben e 26 der Staatsanwaltschaft, oder der ge gten Partei

14) 2 3 welche Marken in betrügerischer 31 nachahmen oder nachmachen, werden g eich estellt:

* I) Diejenigen, welche einen unerlaubten Gebrauch von einer Marke gemacht haben, die Bez

nungen enthält, wie nach Art von = nach dem System von nach dem Verfahren von nach C. ü ja) oder alle anderen, welche geeignet sind, den 524 über die Abftam⸗

mung des Produkts zu käuschen; . fiche des ö

) Diejenigen, welche ohne Ermã Berechtigten den Namen oder die des Namen, oder die Adresse eines Andere