1878 / 247 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Oct 1878 18:00:01 GMT) scan diff

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abe seine ö nac e bg. Dr. ulze⸗Delitzsch wünschte zunächst durch eine redaktionelle Aenderung unzweifelhaft ausgesprochen zu sehen, daß die Fol en des 8. 12. für die eingetragenen Ge⸗ 2 und eingeschriebenen Hülfskassen nur eintreten sollen, wenn die Prämissen des 8. 1. Ab Der g. sprach ferner die Befürch 2 Folge dieses Gesetzes die Einsc ive der befitzenden Klassen sein werde. ; Staate überlassen. Die Selbsthülfe sei aber der schlimmste Gegner der Sozialdemokratie, was auch Lassalle eingesehen habe. Der Abg. Dr. Lasker führte sodann aus, daß er der Be⸗ kämpfung der sozialdemokratischen Ausschreitungen auf dem Boden des gemeinen Rechts vor dem Wege der Spezialgesetz= gebung den Vorzug gebe. Allseitig sei aber anerkannt wor— den, daß etwas gegen die gefährliche Sozialdemokratie 9 s ehen müsse, und deshalb habe er als praktischer Politiker sich auf den Boden eines Spezialgesetzes stellen müssen, um etwas zu Stande zu bringen. Der Erfolg des zweiten Attentats habe das gesammte Volk auf das Tiesste er⸗ schüttert und einen wesentlichen Einfluß auf die An⸗ schauung desselben geübt. Dieser Einwirkung könne sich auch die Volksvertretung nicht entziehen, und diese That⸗ che rechtfertige es vollkommen, wenn die Majorität über ie Methode des Vorgehens ihre Ansicht geändert habe. Dar⸗ über sei man vollkommen einig, daß das Gesetz nicht die Auf— abe habe, die Sozialdemokratie als solche, sondern nur die riedenstörenden Agitationen derselben zu treffen. Diesen eck spreche das Gesetz ganz klar und bestimmt aus, und in diesem Sinne habe die liberale Partei die Amende⸗ ments eingebracht, die in den Beschlüssen der Kom⸗ mission und in den heute vorliegenden Anträgen nieder⸗ elegt seien. Ein Mißbrauch der en, Machtbefugnisse ei allerdings nicht absolut ausgeschlossen; bei der Natur des Gesetzes sei dieser Uebelstand aber unvermeidlich, und jedenfalls seien die Beschlüsse derartig gefaßt, daß eine Auslegung derselben in einem den bfi des Hauses widersprechenden Sinne nicht möglich sei, wenn man bona ide nach dem klaren Wortlaut interpretire. Unter solchen Umständen und vor die Alternative teln entweder die ge⸗ fährdete Rechtsordnung in Frage stellen zu lassen oder die gebotene, wenn auch nicht in allen Punkten gebilligte Abhülfe zu acceptiren, entscheide er sich für den zweiten . Die allgemeine Diskussion wurde hierauf geschlossen. In der dann beginnenden Spezialdiskussion verwahrten sich zu §. J die Abgg. Magdzinski und Krüger (aer bn ein⸗ e gegen die Ausdehnung des ef eg auf die ehemals ren Landestheile, bezw. auf den nordschleswigschen Grenz— istrikt. Der 5. 1 wurde genehmigt. Die 85. La. und Laa. lauten nach den Beschlüssen zweiter K ö La. Auf eingetragene Genossenschaften findet im Falle des ö! 1 Abs. 2 der 5. 35 6 . ö. ul 1868, . e privatrechtliche Stellung der Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗ eingeschriebene Hülfskassen

Q vorhanden seien. daß die

; Genossenschaften, Anwendung. Auf findet im gleichen Falle der 6. 29 des Gesetzes über die einge⸗ schriebenen Hülfskassen vom J. April 1876 Anwendung.

S. 123. Selbständige Kassenvereine (nicht eingeschriebene), welche nach ihren Statuten die gegenseitige Unterstützung ihrer Mitglieder bejwecken, sind zunächst nicht zu verbieten, sondern unter eine außerordentliche staatliche Kontole zu stellen. Sind

mehrere selbständige Vereine der vorgedachten Art zu einem Ver

bande vereinigt, so kann, wenn in einem derselben die im §. 1

Abs. 2 bezeichneten Bestrebungen zu Tage treten, die Ausscheidung

dieses Vereins aus dem Verbande und die Kontrole über denselben

angeordnet werden. In gleicher Weise ist, wenn die bezeichneten

Bestrebungen in einem Zweigvereine zu Tage treten, die Kontrole

auf diesen zu beschränken.

Hierzu beantragen: 1) der Abg. v. Goßler:

u F§. La.: Den Absatz 2 zu streichen.

u 3 Laa,: Für den Fall der Annahme des Antrages zu 8 12. den Eingang dieses Paragraphen wie folgt zu fafsen: „Eingeschrie⸗ bene Hülfskassen und andere selbständige Kassen vereine, welche“.

3) Der Abg. Hauck: . Im 5. La. hinter dem Worte; „eingetragene Genossenschaften“ einzuschalten: und registrirte Genossenschaften“.

3) Der 16g Dr. Schulze:

Im 5. 1 aa. Abs. 1 hinter den Worten: bezwecken, sind“ ein⸗ zuschalten: im Falle des §. 1 Abs. 27. *

Mer i n g Goßler betonte, daß 6 auf seinen rein technischen Antrag beim Abschluß bes Kofsipromisses kein entscheidendes gen gt gelegt habe. Die eingeschriebenen Hülfskassen seien innerlich viel mehr mit den nicht eingeschrie⸗ benen als mit den eingeschriebenen Genossenschaften verwandt und verdienten deshalb eher mit den ersteren in diesem Gesetze glich ellt zu werden. Sie besäßen nicht die Kreditbedürftig— eit und die 5 der eingetragenen Genossenschaften, und die in dem Gesetz über die , Hülfs⸗ kassen der Verwaltung gegebenen efügnisse könnten eine Kontrole wie sie dieses Gesetz einrichte, nicht ersetzen. Der Abg. Fritzsche erklärte sich gegen den Antrag Goßler. Der Abg. Dr. Schulze⸗Delitzsch bezeichnete seinen Antrag als ein Mittel zur le, , . der von ihm bereits in der General⸗ diskussion hervorgehobenen und moötivirten Unklarheit des i Der Abg. Rickert führte aus, er halte den Antrag Hauck als selbstverständlich für üherflussig und erwarte eine dahin gehende Erklärung der Regierung. Er sei auch gegen den Antrag Goßler. Die Schlußfolgerung dieses Antragstellers, die Gleichstellung der eingeschriebenen und . eingeschriebenen Kassen würde rich sein, wenn zwischen denselben kein Unter⸗ schied bestände. Dieser werde aber sehr klar in den Motiven zum Hülfskassengesetz dargelegt. Die ses Gesetz gehe auch in

einer Reihe von Paragraphen genügende Schutzmaßregeln . das Eindringen s w, ee nnn in , n

9 stitutionen. Ein praktisches Bedürfniß liege also für den trag Goßler nicht vor. . Sierauf bemerkte der Bevollmächtigte zum Bundesrat Staa ts⸗Minister Graf zu Eulenburg: . ö Meinerseltg bitte ich Sie, meine Herren, dem Antrage von Goßler zujustimmen. Ich kann im Wesentlichen nur auf dasjenige Bezug ann , n,. n , . 9 ö. , 9 gube nicht, daß die A ungen geehrten Herrn Vor⸗ redner . i. e, gen mn, , ,. o, 2

Interesse für die Hülfskassen sie auch hervorgegangen sein mögen. eine Herren, es handelt . ö Es ö. un⸗ ere daß in dem Hülfskassengesetz von 15876 ein Mittel gegeben j ein iebene i nn, im Verwaltungs wege aufjul 5sen. llseitiges Einverständniß unter denen, die das Gesetz überhaupt

11 n

wollen, he ib wege handelt, zur Anwendung kon diesem Wege die Möglichkeit gegeben, der Auflösung einer Hülfskasse in dem Verwaltungswege, und es fragt sich icht nur, ist e praktisch richlig und in der Sache . diesen Verwaltungs weg auch für die Fälle des vorliegenden Gesetzes bestehen zu lassen oder für diese Fälle den etwas anders konstruirten Verwaltun 3 zu lassen, welcher für andere selbständige Kassen Eiche; rt vorgesehen worden ist. In dieser Beziehung nähere ich mich in einem Punkte der Auffassung des Herrn Vor—⸗ redners allerdings. * halte die Vorschriften über die Kontrole und event. die Administration solcher Kassen, wie sie aus den Kommssions. W fen hervorgegangen sind, für eine Einrichtung von zweifelhaftem erth; aber den einen Vorzug haben sie allerdings und das wird mir auch der Herr Vorredner nicht bestreiten können, . geben die Mög⸗ lichkeit, eine Kasse, in welcher sozialistische Bestrebungen der in dem Gesetz bezeichneten Art hervorgetreten sind, nicht sogleich zur Auf⸗ lösung zu bringen, sondern ihr einige Zeit zu gewaͤhren, um den Beweis zu liefern, daß diese Bestrebungen entweder nicht vorhanden sind oder daß die besseren Elemente, welche der fraglichen Kasse an= ehören, im Stande sind, diese Bestrebungen zu unterdrücken, und n diesem Sinne bin ich allerdings der Meinung, daß der Vorschlag des Hrn. Abg. von Goßler eine Wohlthat für die Halfskassen ist. Demnächst aber, meine Herren, ist es keinezwegs ein äußerer Grund, aus dem ich die Gleichstellung der Hülfskasse mit den übrigen selbständigen Krankenkassen für geboten erachte, sondern es ist gerade ein innerer, aus der Natur dieser Kassen entspringender Grund. Der Umstand nämlich, daß durch die Uebertra gung die Hülfskassen in k auf die Erwerbung von Rechten, auf die Vertretung erselben vor Gericht anders gestellt sind, wie andere selbständige Kassen, ändert an der eigent⸗ lichen Natur solcher Kasse gar nichts; wenn es daher für selbst⸗ standige Unterstützungskassen für angemessen gehalten wird. sie unter eine solche Administration und Kontrole zu stellen, wie sie in dem enen , hier vorgesehen ist, so gilt dasselbe für die eingeschrie⸗ enen Hülfskassen. Es ist in der That auch nicht richtig, daß durch die Annahme des Amendements Goßler irgend eine begrün⸗ dete Beunruhigung für die eingeschriebenen. Hülfskassen hervorgerufen werden könne. Die Diskussion, die hier ge— führt worden ist, stellt vollkommen klar, daß irgend eine Beeinträchtigung berechtigter Bestrebungen weder beabsichtigt ist noch eintreten kann und in dieser Beziehung kann ich mich für die Annahme des Amendements aussprechen, welches ron dem Hrn. Abg. Schulze gestellt worden ist, wiewohl ich den Inhalt desselben für

selbstverständlich halte.

Wenn von dem Hrn. Abg Fritzsche auf polizeiliche Maßregeln hingewiesen worden ist, welche nach seiner Angabe, gegen einzelne Hülfskassen in letzter Zeit stattgefunden haben, so muß sch. was diese einzelnen Fälle betrifft, erklären, daß dieselben mir unbekannt sind und ich mich darüber des Näheren nicht äußern kann. Ich, muß aber hervorheben, daß diese Fälle mit der Frage, die jetzt diskutirt wird, nicht das Gexingste zu thun haben, es handelt sich nicht um ein Einschreiten auf Grund des Hülfskassen⸗ gesetzes, sondern aus anderen Gründen, über deren Zutreffen ich in diesem Augenblicke kein Urtheil habe. Es waren des halb diese Fälle auch nicht dazu angethan, von seiner Seite denselben Appell an mich zu richten, der auch schon von anderer Seite heute an mich gerichtet wor⸗ den ist, nämlich dafür zu sorgen, daß das Gesetz, in dessen Berathung wir uns befinden, besonderg milde gehandhabt werden möge. Es ist dies i. in beiden Fällen unter Bezugnahme auf Aeußerungen, die ich gemacht haben soll. Der andere Appell, der in dieser Be⸗ ziehung an mich gemacht worden ist, ist von dem Herrn Abg. von Schorlemer ausgegangen, welcher behauptet, daß ich gesagt hätte, das Gesetz würde loyal M milde ausgeübt werden. Meine Herren, ich bin nun keineswegs 9 meint, 3 das Gegentheil auszusprechen von dem, was die 6 haben, ich muß aber daran erinnern, daß eine Areußerung Über eine besonders milde Handhabung des zu erlassenden Gesetzes nicht von mir gemacht worden ist.

. ag t und bleibe dabei stehen: das Gesetz soll, soweit ich dabei mitzuwirken habe und soweit mein Einfluß reicht, mit der vollsten Lohalität ausgeübt werden, aber wo es nöthig ist, auch mit y,, Ernst, welcher allein das Gelingen und die Wirksamkeit verbürgt. .

6 Dr. Delbrück konstatirte, daß das von ihm in der zweiten Lesung für die Ausnahmestellung der eingetrage⸗ nen Genossenschaften in diesem Gesetze Vorgebrachte, wie die Kreditbedürftigkeit und die Solidarhaft, an die eingeschriebe⸗ nen Genossenschaften nicht . Gemeinsam sei beiden Institutiorten nur die schwierige Administration, das sei jedoch kein ausschlaggebender Grund, die eingeschriebenen Hülfskassen ebenfalls von diesem Gesetze auszunehmen. Die Administra⸗ tion werde vielmehr ein wohlthätiges Avertissement für eine solche Kasse sein, sich zu reformiren. Deshalb werde er für den Antrag Goßler stimmen. Der Abg. Hauck erklärte, seinen Antrag so lange aufrecht halten zu müssen, bis die vom Abg. Rickert provozirte Erklärung vom Bundesrathstische gegeben sei. Er zog denselben aber zurück, nachdem der Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg folgende Erklärung abgegeben hatte:

Die Frage, welche der Herr Abgeordnete soeben gestellt hat, hat der Berathung der verbündeten Regierungen nicht unterlegen, ich bin deshalb nicht in der Lage, Namens derselben darüber eine Erklärung , . Meine persönliche Ansicht über die Sache ist die olgende:

Ich bin der Meinung, daß die registrirten Gesellschaften in der That den Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften gleichstehen, und daß deswegen kaum ein Bedenken vorhanden sein könnte, die Bestimmung des §. 11. auch auf dieselben anzuwenden. Ob die Interpretation richtig ist, daß dieselben nach der gegenwärtig vorgeschlagenen Fässung darunter fallen oder ausgeschlossen n das muß ich dahingestellt fein lassen, und zwar aus folgendem Grunde. Für diejenigen registrirten Genossenschaften in Bayern, welche nach dem 1. August 1873 gegründet sind, besteht meines Erachtens nicht der geringste Zweifel, daß sie dem ersten Absatz des 5§. 1a. un⸗

terliegen. Aber der 8. 2 des vorhin eitirten Gesetzes vom Juni 1873

lautet: 2 1 z

Für die rechtlichen Verhältnissfe der auf Grund des bayerischen Gesetzes vom 29. April 1869, betreffend die a etre ihr en lan der Erwerbs. und Wirth schaftsgefelfschasten, vor. Vem 1. August 1873 eingettagenen registrirten Gesellschaften“ bleiben die Bestimmungen des letzterwähnten Gesetzeß maßgebend.

Für dieses gilt also nicht das Reichsgesetz über die Erwerbs, uad Witthschafts genossenschaften, sondern das bayerische Gesetz. 4 f , . , . aber in einem w welcher dieselbe

ahl trägt, wie unser fei gr er, im §. 35 ganz ebenso wie das Reichsgesetz, und deshalb möchte ich glauben, daß es des Amende⸗ ments des Hrn. Abg. Hauck nicht bedarf, sondern daß unter den Absatz 1 des 5 ẽ2. auch die registrirten Gesellschaften in Bayern werden subfumirt werden. ü

In der Abstimmung wurde zunächst der Antrag v. Goßler zu §. la. abgelehnt, der des Abg. Schulze zu 8. lag. angenom⸗ men und mit dieser Aenderung die beiden Paragraphen.

Die ss. 16. und 1. wurden ohne Debatte angenommen,

S8. 2 wurde nach einer Rede des Abg. von Niegolewski gegen denselben unverändert angenommen. ;

Darauf vertagte das Haus um 51 Uhr die Fortsetzung der Debatte.

In der heutigen (16 Sitzung des Reichstages, welcher der Staats-Minister Graf zu Eulenburg und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, setzte das Haus die dritte Berathung

darüber eh in den F le des §. 1 Absa 2 der setzeg, der von der Auflösung im . indung kommen soll. Es ist also a

71486 388 S 50⸗Pfennig

des Gesetzentwurfs gegen die gemeingefährli Bestrebungen der Sozialdemokratie fort. Die . und 4 wurden ohne Debatte unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen.

Zu §. 5 suchte der Abg. Bebel in der gestrigen Rede des Abg. Dr, Lasker verschiedene Inkonsequenzen nachzuweisen, namentlich sei der Versuch vergebens gewesen die Verantwortung für dieses Gesetz von sich abzuwälzen. So⸗ dann suchte der Redner an einer Anzahl von Einzelfällen darzuthun, daß die Polizei in Berlin sozialdemokratische Versammlungen chikanös aufgelöst habe, und er sprach die Befürchtung aus, daß sie 36 System nach diesem Gesetze in noch eklatanterer Weise befolgen werde.

Darauf wurde §8. 5 unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen; ebenso 24 Debatte 5. 5a.

Die §§. 6— 16, die Presse betreffend, waren in der zweiten Lesung abgelehnt worden. Der Kompromißantrag der beiden konservativen und der nationalliberalen Partei bezweckt deren Wiederherstellung in der Fassung der Kommission. Zu 5. 6 suchte der Abg. Dr. Zimmermann darzulegen, wie vorsichtig und milde die englische Gesetzgebung im Gegensatz zur deutschen vorge— gangen sei, als sie aus Anlaß eines Attentats auf den König im Jahre 1795 dazu gezwungen war. Der Bevollmächtigte um Bundesrath, Staatssekretär Dr. Friedberg, verlas die betref⸗ k Urkunden der englischen Legislative, um dadurch die Behaup— tungen des Vorredners zu berichtigen, Keineswegs sei da— mals England milder verfahren als jetzt Deutschland. In wenigen Tagen hätten damals beide Häuser des Parlaments eine Bill angenommen, welche der Wiederkehr ähnli— cher . mit schweren Strafen vorbeugen sollte. Der Abg. Reichensperger (Olpe) führte aus, daß die freie Presse eigentlich das beste Mittel sei, um die Utopien der Sozialdemokratie als solche zu zeigen. Dieses Mittel werde jetzt vernichtet. Der Abg. Windthorst konstatirte, daß er nur deshalb die von seiner Partei in zweiter Lesung gestellten An= träge jetzt nicht wiederhole, weil er deren Erfolglosigkeit vor— autssehe. Jedenfalls werde aber seine Partei aus diesen De— batten einig und neu gekräftigt hervorgehen.

Die §§. 6 bis 9 wurden darauf dem Kompromißantrage Ackermann gemäß angenommen, ebenso §. 10, nachdem sich der Abg. Sonnemann dagegen erklärt hatte, weil dieser Paragraph überflüssig sei.

Die 55. 11 bis 22 wurden ohne Debatte nach den Be— schlüssen e. Lesung, und so weit sie dort abgelehnt waren, als Konsequenz der Beschlüsse zu 5. 6, nach dem Kompromißantrage Ackermann und Gen. angenommen.

Behufs der Schlußabstimmung über das gesammte Gesetz beraumte der Präsident eine neue (17) Sitzung auf heute 2Uhr an, in welcher der Gesetzentwurf mit 221 gegen 14 Stimmen in dritter Berathung definitiv angenommen wurde.

Der Präsident gab sodann eine kurze Notiz über die Ge— schäfte des Hauses während dieser außerordentlichen Session.

Der Abg. von Bonin sprach dem Präsidium und dem anzen Bureau des Hauses den Dank für die Leitung der Ge— n. aus, dem das Haus durch Erheben von den Plätzen zustimmte. Der Präsident dankte hierfür in warmen Worten.

Hierauf verlas der Reichskanzler Fürst von Bismarck die Allerhöchste Botschaft, durch welche gr beauftragt wird, den Reichstag im Namen der verbündeten Regierungen zu schließen. Der Reichskanzler gab der Befriedigung der Regierungen über das Zustandekommen dieses Gesetzes Ae dr dem er im Voraus die einstimmige Annahme im Bundesrathe zu— sichern zu können glaubte. Sollte dieses Gesetz nicht ausU reichen, so würden sich die Regierungen wieder vertrauensvoll an den Reichstag wenden. Der Reichskanzler erklärte sodann diese Session des Reichstages im Namen der verbündeten Re⸗ gierungen für geschlossen.

Der Präsident schloß mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den Kaiser, in welches das Haus begeistert ein— stimmte. (Schluß 3 Uhr.) .

Aus Qlympia ist ein Telegramm eingegangen, welches den Beginn der diesjährigen Ausgrabungscampagne und zugleich ein wichtiges Fundresultat meldet, von . . ersten Spatenstiche begleitet waren. Das Telegramm autet:

„Ausgrabungen Mittwoch den 16. begonnen. Nord— westlich von Heraion Fundament eines Baues von 20 Meter Frontbreite gefunden. Wahrscheinlich Prytaneion.“

In den deutschen . sind bis zum 12. Oktober 1878 geprägt worden, an Goldmünzen: 1233459 100 9 Doppelkronen, 381 513 840 S6 Kronen, 27 969 845 MS halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 323 492 260 6; an Silbermünzen: 71 652 415 M 5⸗Markstüde, 98 509 686 SGP 2Markstücke, 149 423 211 M 1⸗Markstücke,

flücke, 35 7 7I8 dos 20 9 20⸗Pfennigstücke. Die Gesammtausprägung an Goldmünzen . 1642942785 MS, an Silbermünzen: 426 789 418 20 8.

Bis Ende September 1878 sind für Rechnung des Reichs Silbermünzen im Werthe von 1 0939 904 229 38 4 (829 373 58 42 66 in Thaler⸗ und 210 530 276,96 6 an⸗ derer Währung und Kupf ermünzen im 1 von 3 512278 65 MG, zur Einziehung gelangt, zusammen 1013416 508,03 6

Die Universität beging am 15. Oktober er. den Akt des Rektoratswechsels. ö

Der Geheime Regierungs-Rath, Professor ord. Dr. Helm holtz, als zeitiger Rektor, leitete die Uebergabe des Rektorats an seinen Nachfolger, den Geheimen Regierungs⸗ Rath, Pro⸗ fessor ord. Dr. Zeller mit einer statistischen Uebersicht der Er⸗ elgnisse des verfloffenen Jahres ein.

Bein Lehrerpersonal verlor die Universität durch den Tod: den Privalpozenten Geheimen Sanitäts- Rath Dr. Na- voth; durch Berufung an andere Universitäten: die Privat= dozenten Dhr. Bofe, Simon, Franken, Erdmann und Brefeld. Dagegen traten neü ein durch Berufung resp. f m n. der n Prgfessor Br. Eichler, bisher in Kiel, der ordentliche Pröfessor Dr. Schwendener, bisher in Tübingen, der ordentliche . e ö Dr. Gusserow, bisher in Straßburg, als außerordentliche Professoren die bisherigen Privatdozenten DDr. Fasbender, Paulsen, Pinner, Dames 8 als Lektoren Dr. Gaspary und Pr. Arthur L. Napier; durch Habilitirung als Privatdozenten Dr. Bernstein bei der juristischen, Dr. Flügge bei der medizinischen und die DDr. Seeck, Baumann, Didenber , Zimmer, Liebisch und Tiemann bel der philoso—⸗ akultät. Promovirt wurden: bei der theologischen Fakultät 4 Lizentiat honoris causa, bei der juristischen Fakultät

I * *. 2. R. de , a ,.

4 Doktoren, bei der medizinischen Fakultät 48 Doktoren und bei der philosophischen Fakultät 20 Doktoren, darunter einer honoris causa. ;

Oeffentliche und Privatvorlesungen wurden in beiden Semestern angekündigt: S897 wirklich gehalten 721, welche von 24 608 Zuhörern belegt worden sind.

Immatrikulirt wurden im Laufe des Jahres 107 Theo⸗ logen, 861 Juristen, 232 Mediziner und 763 Philosophen, in Summa 196633.

Abgegangen sind 265 Theologen, 840 Juristen, 177 Me— diziner und 627 Philosophen, in Summa 17338.

Todesfälle unter den Studirenden sind 4 zur Anzeige gekommen.

Nachdem der Rektor noch über die akademische Gerichts⸗ barkeit, sowie über allgemeine Universitätsangelegenheiten be— richtet hatte, gedachte derselbe mit Dank der Zuwendungen und Stiftungen, nahm demnächst seinem Amtsnachfolger den vorgeschriebenen Rektoreid ab und übergab ihm die Insignien des übertragenen Amtes, worauf der Letztere zum Den nf, des feierlichen Aktes eine längere Rede über den wissenschaft⸗ lichen Unterricht bei den Griechen hielt.

Der für das Universitätsjahr 1878,79 konstituirte Senat besteht auß: dem Rektor, Geheimen Regierungs⸗Rath, Pro⸗ fessor or. Dr. Zeller, dem Prorektor, Geheimen Regierungs⸗ Rath, Professor ord. Dr. Helmholtz, dem Universitäts⸗Richter, , Jüstiz Rath Schulz, dem Dekan der theologischen ö. ultät, Konsistgrial⸗Rath, Professor ord. Dr. Weiß, dem

ekan der juristischen Fakultät, Professor ord. Dr. Brunner, dem Dekan der medizinischen Fakultät, Geheimen Medizinal⸗ Rath, Prof. ord. Br. Bardeleben, dem Dekan der philoso⸗ phischen Fakultät, Professor ord. Dr. Wattenbach, dem Se⸗ nator, Professor ord. Dr. Dillmann, dem Senator, Professor ord. Dr. A. Kirchhoff, dem Senator, Geheimen Justiz⸗Rath, Professor ord. Br. Dernburg, dem Senator, Professor org. Pr. Mommsen, dem Senator, Geheimen Medizinal⸗Rath, Pro⸗ fessor ord. Dr. du Bois⸗Reymond.

In Betreff der Belehrung über das Recht zur Verweigerung des Zeugnisses oder des Gutach⸗ tens hat der Justiz⸗Minister den Gerichten unterm 14. d. M. folgende allgemeine Verfügung zugehen lassen:

Die Vorschrift des 5§. 157 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs, nach welcher die von einem Zeugen oder Sachverständigen wegen eines Meineides oder einer falschen Versicherung an Eidesstatt an sich verwirkte Strafe zu ermäßigen ist,

wenn der Aussagende die falsche Aussage zu Gunsten einer Person, rücksichtlich welcher er die Aussage ablehnen durfte, erstattet hat, ohne über sein Recht, die Aussage ablehnen u dürfen, belehrt worden zu sein, . ch davon aus, daß in den Fällen, in welchen ein Recht zur erweigerung der Aussage begründet ist, der Vernehmung eine Belehrung über dasselbe n ,, Ihrer inne⸗ ren Bedeutung nach enthält sie somit eine eisung, die Be⸗ lehrung zu ertheilen. Die Reichs⸗Justizgesetze bringen ö. eisung zum bestimmten Ausdruck. 6 die Civilproze Ordnung wie die Strafprozeß-Ordnung schreiben die Be⸗ lehrung ausdrücklich vor (5. 345 Abs. 2, 88. 367, 373 C. P. O.; 8. . 51 Abs. 2. 58. 57 Abs. 2; S8. 72, 76 St. R. D).

Die ernsten Interessen welche sich daran knüpfen, die nahen Angehörigen eines Bethelligten nicht der Versuchung auszusetzen, zu dessen Gunsten einen Meineid zu leisten, legen den Gerichten die Pflicht auf, sorgfältig darüber zu wachen, daß die Belehrung in keinem Fall, in welchem der ,, zur Verweigerung der Aussage berechtigt ist, unterbleibe. Zu⸗ gleich erscheint es geboten, den Zeugen und Sachverständigen gegenüber, welche ungeachtet der Belehrung eines der oben bezeichneten Verbrechen sich schuldig machen, dem Strafgesetz die volle Wirksamkeit zu sichern. Hieraus ergiebt sich das Er⸗ forderniß, die Ertheilung der Belehrung und die auf dieselbe abgegebene Erklärung in dem über die Verhandlung außzu— nehmenden Protokoll festzustellen. .

Den Gerichten wird empfohlen, dem Gegenstande die seiner Wichtigkeit entsprechende Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals, vom 26. September d. J, erstreckt sich die in den 5. 40 42 des Straf⸗ gesetzbuchs angeordnete Beschlagnahme und Unbrauchbar⸗ machung von Schriften, Abbildungen oder . nicht nur auf Preßerzeugnisse, sondern auch auf Handschriften oder auf die mit der Hand gezeichneten oder gemalten Abbildungen, sowie auf sonstigem Wege hergestellte figürliche Darstellungen (z. B. Marionetten).

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Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 15. Oktober. (W. T. .) Die Polst. Korresp.“ meldet: Aus Athen von gestern: Der Minister⸗Präsident Com undu ros hat heute in der Kammer die Vertrauensfrage gestellt, der Führer der Opposition, Tri⸗ kupis, dagegen hat den Antrag eingebracht, den von der Re⸗ gierung geforderten Kredit von 13 Millionen abzulehnen, die Ärmee⸗Kreserven zu entlassen und alle militärischen Vorbe⸗ reitungen zu sistiren. Seitens der diplomatischen Vertreter der europäischen Mächte werden die Bemühungen, eine Verständigung nn Griechenland unb der Türkei erbeizuführen, energisch fortgesetzt. Aus Konstantinopel von heute: Die internatio⸗ nale Kommission für Ostrumelien hat ihren Zusammentritt in Philippopel auf spätestens den 26. d. Mts. ite und will dort über die Frage der Uebernahme der Finanzorganisation von Ostrumelien durch

ie Banque ottomane“ die weitere Entschließung treffen. Die Pforte beschloß die Entsendung einer inilitärischen Kom⸗ miffion in dag Khodopęegebirge, welche die Aufständi= chen zur Niederlegung der Waffen bestimmen soll. Aus

elgrad von heute: Der für die Grenzregulirungs— Kommission bestimmte türkische Delegirte ist 6 einge⸗ troffen. au ein von DOesterreich eingegangenes Ersuchen hat sich die serbische Regierung beeilt, die in Serbien weilen⸗ den bosnischen Ifen n ren e, welchen die straffreie Rück⸗ kehr zugesicherk wurde, in ihre Heimath zu senden.

19. Oktober. (W. T. B.) Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine Kaiserliche Verordnung vom 17. 8. in welcher die Verordnungen vom 25. Juli und s. August, die Erlaubniß zur zeitweiligen Verwendung dalmatini⸗

cher Land wehrabtheilungen 5 der Grenzen der Monarchie betreffend, außer Kraft gesetzt werden. Die Verordnung tritt sofort in Wirksamkeit.

Prag, 18. Oktober. (W. T. B. Der Landtag hat

den Antrag der Majorität der Kommission, über den Antrag

auf Erlaß einer Adresse zur Tagesordnung re,. an⸗ enommen. Der zweite Absatz des von der Masorität der ommission gestellten Antrags, den Ce enen s,, mit der * eines Wahlreformentwurfs zu beauftragen, wurde von den deutschen und czechischen Deputirten gegen die Stim⸗ men des Großgrundbesitzes genehmigt.

Schweiz. Solothurn, 17. Oktober. (N. Zürch. Ztg.) Der solothurnische Kantonsrath hat ohne Gegenantrag die Gotthard⸗Nachtragssubven tion neuerdings beschlossen

Niederlande. Haag, 18. Oktober. (W. T. B.) Beide Kammern haben heute zu der Vermählung des Königs mit der Prinzessin Emma von Waldeck und Pyr⸗ mont ihre Zustimmung ertheilt. 3

Großbritannien und Irland. London, 19. Okto⸗ ber. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Konstantinopel, vom 18. d. M., stehen die Russen in Babaeski und Lillebourgas und haben noch keine weitere Bewegung gemacht. Die bulgarische Re⸗ gierung wird Agenten nach Belgrad und Bukarest sen⸗ den. Den „Daily News“ wird aus Kasanli, vom 18. ds. Mts., gemeldet: General Maude werde den Oberbefehl über ein Lager von 5000 Mann übernehmen, das in Hussanabdul gebildet werden soll. Der Oberbefehls⸗ haber werde ein Armee⸗Corps kommandiren, welches Kabul angreifen soll. Neville⸗Chamberlain werde ein zweites

Corps kommandiren. .

Bom bay, 18. Oktober. (W. T. B) Die „Times of India“ erfährt, daß der von dem Vizekönig von Indien an den Emir von Afghanistan abgesandte Emissär zurückgekehrt sei. Die von demselben überbrachte Antwort des Emirs sei unbefriedigend. Die Mahmunds seien in der Loyalität gegen den Emir von Afghanistan getheilt; Nourog Khan habe sich erboten, den Engländern beizustehen. Wie es heißt, kämen bei der af hon schen Armee täglich Desertionen vor, angeblich wegen Mangels an Nahrung, Kleidung und Sold.

Türkei. Konstantinopel, 18. Oktober. (W. T. B.) Die Uebergabe von Vranja an Serbien und von Kos⸗ sina an Montenegro hat nunmehr stattgefunden.

Serbien. Belgrad, 18. Oltober. (W. T. B.) Gestern trat unter dem Vorsitze des Metropolitans die aus den Bischöfen von Nisch, Negotin, Schabatz, Pirot, Usice gebildete Synode zusammen.

(W. T. B.)

Amerika. Was i n 18. Oktober. Der Schatzsekretär Sherman hat angeordnet, daß bis auf Weiteres wöchentlich 45 000 Dollars Silbermünzen an gekauft werden. Die bezüglichen Offerten sind an jedem Mittwoch einzuliefern. Die Metalllieferungen haben in Phila⸗ delphia oder in San Francisco zu erfolgen.

New⸗York, 18. Oktober. (W. T. B.) Der Dampfer „John Bramhall“ ist mit einer Ladung Waffen und Munition im Werthe von einer Million Dollars nach der Türkei in See gegangen. .

Philadelphia, 15. Oktober. (Allg. Korr.) Eine Ab⸗ theilung von unzufriedenen Cheyenne⸗-⸗Indianern, un⸗ gefähr iß0 an Zahl, hat vor fünf Wochen ihre „Reservation“ 9. indianischem Territorium verlassen und sich nach Norden geschlagen. Dieselben sind allen er des Militärs, ihnen den Weg abzuschneiden oder sie gefangen zu nehmen, entschlüpft und haben auf ihrer Marschroute alle weißen An⸗ siedler ermordet. Es sind 43 Leichen aufgefunden worden.

das Deutsche

Nr. 42 des Central⸗-Blatts für

Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden In

halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Münz. und Bankwesen: Goldankäufe der Reichsbank; Uebersicht über die Ausprägung von Reichs—⸗ münzen; Uebersicht über die bis Ende September d. J, einge⸗ zogenen Landesmünzen. Finanzwesen: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 26 900 0090 Zoll⸗ und Steuerwesen: Errichtung einer Zoll ⸗Abfertigungsstelle auf dem Anhalter Bahnhofe in Berlin; Ableben eines Stations Controleurs; Uebersicht über Rübenzuckersteuer, sowie Zucker⸗Ein⸗ und Ausfuhr im Monat September 1878; Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer in den Monaten April bis September 1878. Handels⸗ und Gewerbewesen: Verzeichniß der 1877178 approbirten Nerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker. Marine und Schiff⸗ fahrt: Ertheilung von Flaggenattesten; Erscheinen des dritten Nachtrags zur Amtlichen Liste der Siffe der deutschen Kriegs, und Handelsmarine. Eisenbahnwesen; Eröffnung der Station Wehrden für den Personen⸗ und Gepäckserkehr; Eröffnung der Haltestellen Riederheimbach und Trechtlingshausen. Postwesen: Verwendbarkeit der bisher von der Reichs-⸗Postverwaltung ausgegebenen Postkarten für den Verkehr im Weltpostoerein. Konsulgtwesen: Todesfall.

Nr. 39 des Justiz⸗Min isterial Blatts“ enthält eine allgemeine Versügung vom 14. Oktober 18738, betreffend die Beleh⸗ . über das Recht zur Verweigerung des Zeugnisses oder des Gut⸗ achtens.

Landtags⸗Angelegenheiten .

Im 9. Düsseldorfer Wahlbezirk (Gel dern⸗Kempen) ist an Stelle des Advokatanwalts Biesenbach zu Düsseldorf. welcher sein Mandat niedergelegt hat, der Kaplan Dr, Majunke aus Berlin mit 415 von 423 Stimmen zum Mitgliede des Hauses der Ab⸗ geordneten gewählt worden.

Statistische Nachrichten.

In dem Zeitraum vom 16. bis 39. September 1318 wurden in Berlin eingeführt zu Wasser; 7 B33 7590 Eg St einkohlen. Braunkohlen und Koks, 13 715 272 Kg Holz, 15 121 ebm Torstz auf den Fifenbahnen: 43 940 980 kg Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 67 525 Eg Holz; ausgeführt wurden zu Wasser 1339700 kg Steinkohlen, Braunkohlen und, Koks, 258 S63 g Holz; auf den Eisenbahnen: 7744 406 Eg Steinkohlen, Braunkohlen und Koks.

Kunst, Wissenschaft und ꝑiteratur.

Im Verlage von G. Reimer hierselbst erschien: Stra f⸗ eseßbuch für das Deutsche Reich; 26 abe mit Anmer⸗ . und Beilagen zum Gebrauch in Mllitär⸗-Straffachen von Karl Hecker, Königlich preußischem Justiz⸗Rath und Divisionsauditeur. Die Abweichungen, welche bei ) J. efetze auf Militärpersonen durch die Militärgesetze bedingt werden, . fo mannigfach, daß die in dem vorliegenden Buche versuchte ommentirung des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich zum Ge⸗ brauche in Hel ar Sr f , einem wirklichen Bedürfnisse ent- sfvricht und nicht nur , . und Offizieren, sondern auch Civiljuristen willkommen sein dürfte. Der ö hat in dem selben der Praxis des preußischen General⸗Aud toriats bis in die neueste Zeit Rechnung gekragen; in der Form scheint er sich die mit

, der allgemeinen Straf⸗

Recht beliebt gewordene Rudorffsche Textausgabe des Strafgesetzbuchs das Deutsche Reich zum Mu ster en. zu haben. . als Beilagen das Militär ⸗Strafgesetzbuch für das ar,. Reich und Aufschlüsse über Militärpersonen (Begriff und Gerichts stand) =.

Die Verlagshandlung von Gebrüder Paetel hierselbst wiederum ihren Verlag bereichert., Es erschienen bei denselben so= eben folgende sechs hervorragende belletristische Neuigkeiten: 1) Lan- olin von Reutershöfen“' von Berthold Auerbach, 2) Karin von Schweden“ von Wilhelm Jensen. 3) Vier Novellen und . , . von Rudolph Lin dau. c „Croquet“ von Gu stav zu a. (2 Bände) 5) Im Hause der ter ron Otto Roguette und 6) Neue No- velten. von Theod gr Storm. Schon die Namen ihrer Ver⸗ fasser bürgen für den Werth der gebotenen literarischen Gaben

Der Preußische Termin⸗ und Notiz⸗Kalender für Verwaltungsbegmte“ ist mit dem soeben in Friedr. Schulze's Verlag hierselbst erschienenen Jahrgang für das Jahr 1879 in seinen zehnten e g getreten. Der unter Benutzung amtlicher Quellen bearbeitete Kalender ist vornähmlich zum Gebrauche der Be⸗ amten der allgemeinen Verwaltung und der Verwaltung des Innern bestimmt. Neben einem vollständigen Kalendarium und der Gene- logie des Königlich preußischen Hauses enthält der vorliegende Jahrgang: Dle gebräuchlichen Cide, Porto ⸗Tare, Tarif der Gebühren für telegra- phische Depeschen, Zins Münz⸗, Maß und y, , und Zeit Vergleichungs-Tabellen; weiter ein Register der in den bie⸗ her erschienenen Jahrgängen des Kalenders abgedruckten Gesetze und Verordnungen; das Gesetz, betr. die Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Grundstücks⸗Vertheilungen und die Gründung neuer Ansie delun⸗ gin in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen und Westfalen vom 25. August 1876; das GHesetz, betr. einige Abänderungen der gesetzlichen Vorschriften über die Veran- lagung der Grundsteuer, der . und klassifizirten Einkommen teuer vom I2. März 1877; das Gesetz, betreffend die le ,,, verwahr⸗· loster Kinder vom 13. Mär; 1878; den berichtigten Servistarif zum Gesetz vom 12. Mai 1873, betreffend die Gewährung von Wohnungszeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten; ein voll ständiges Verzeichniß der Behörden und Beamten der allgemeinen Verwaltung und der Verwaltung des Innern, inkl. der Bürgermeister saͤmmtlicher Städte Preußens, erweitert durch die Namen der Beamten des Ober Verwaltungsgerichts und der Verwaltungegerichte, sowie der Provinzial⸗ und Bezirksräthe. Ein Ramensregister erleichtert den Gebrauch des recht brauchbaren Kalenders, welcher 2 4 50 3 und mit Papier durchschossen 3 M kostet.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

„Der deutsche Garten, Wochenschrift für Gärtner und Gartenfreunde, Organ für das gesammte Gebiet des Garten⸗, Wein⸗ und Hopfenbdues mit ihren Hilfswissenschaften', das Vereinsblatt der Gefellschaft der Gartenfreunde Berlins, welches in Friedr. Schulje's Verlag hierselbst erscheint und unter Mitwirkung nam= hafter Gelehrter und Praktiker von O. Hüttig redigirt und 1 gegeben wird, hat mit seiner Nr. 39 vom 28. September d. J. das dritte Quartal dieses seines ersten Jahrganges beschloßen. Die ver. dienstliche Zeitschrift ist andauernd bemüht, die durch Gediegenheit in Inhalt und Form errungene Pofition nicht nur zu behaupten, sondern auch immer mehr zu erweitern. Wir müssen es uns ver⸗ sagen, auf den reichen und interessanten Gehalt des vorliegenden Quartalsbandes näher einzugehen und führen aus der langen Reihe von ö und Beiträgen nur folgende an; Von größeren Arbeiten werden u. A. die Fortsetzungen gegeben von: „Zur Geschichte des Garten ˖ baues von O. Hätkig; die, Zimmer und Hausgärtnerei“; die den Kultur- pflanzen schädlichen Insekten ! von Dr. Sorhagen; und die Gärtnereien Berlins“. Daneben enthält dann jede Nummer eine Anzahl kleinerer Aufsätze sowie unter stehenden Rubriken, wie: Gartenkalender; Vereinsverhandlungen; Ausstellungen; Literatur- bericht; aus der periodischen Literatur des In⸗ und Auslandes; Per- fongkien; Marklberichte; Witterungsbericht; Briefkasten ꝛc. eine Fülle von Mittheilungen, welche für den Gärtner und Gartenfreund vielfach Belehrendes und Unterhaltendes bringen. Auch bietet der vorliegende Band, ebenso wie die vorausgegangenen Nummern, vor- trefflich ausgeführte Illustrationen. Der Abonnementspreis für die empfehlenswerthe Zeitschrift beträgt pro Quartal nur 4 4

GSewerbe und Handel.

Die r f iger Ztg.“ bringt folgenden vom 18. Oktober da⸗ tirten Bericht über die Messe in böhmischen Glaswaaren: Als ein günstiges Zeichen ist es jedenfalls anzusehen, daß man unter den Produzenten dieses Artikels nicht nur nicht klagen hört, sondern meistens Ausdrücken ziemlicher Befriedigung über den Verlauf des Geschäftes begegnet. Namentlich sind es die feineren Gat · tungen dieser Branche, welche als gern und ver g viel gekauft bezeichnet werden, und hauptsächlich war es Deutschland, welchem die Käufer angehörten. Exportkäufer traten nur sporadisch guf, wie dies auch gewöhnlich zur Michaelismesse der Fall ist. Es wird dem i ließ böhmisches Glas“ noch eine bessere Zukunft blühen, wenn der Verkauf im Kleinen der Jahrmarkt nicht mehr mit der Messe verbunden sein wird. Die Rauchwagrenm esse begann dies Mal etwas früher als gewöhnlich, da die Zos. Ullmannsche Auktion bereits vor Beginn der Engroswoche manchen Käufer her⸗ zog. Das Resultat der Auktionen überhaupt war günstig, denn Rauchwagren aller Gattungen gingen im Preise höher als in letzter Sstermesfe. Da im Laufe des Sommers viele Käufer aus Rußland, Rumänien und Ungarn hier eintrafen und beträchtliche Posten Waaren vom Markte nahmen, war vorauszusehen, daß das Geschäft auch in der Messe sich besser gestalten werde, und das ist denn im Großen und Ganzen in Erfüllung gegangen. Am meisten wurden Biber, Bifsam und Skunks zu hohen Preisen gekauft, ebenfo für Rußland Nerz und Zobel zu eiwas besseren Preisen. Da die Sommermesse in Rischny⸗Kowgorod für Rauchwagren sehr gut ausfiel und vorzüglich Wildwaaren gut abgingen, so blieb nach Füchsen und Mardern Nachfrage. Ottern waren vernachlässigt. Für England blieben schwarze Katzen sehr ö eebfutter, deutsches

abrikat, wurde viel gekauft, da die russischen Feehsäcke in Nischny edeutende Preiserhöhung, erfuhren und erstere beliebter sind., Feeb= schweife zogen gleichfalls im Preise an. Desterreich⸗Ungarn und Ga⸗ lizten zeigten starken Begehr für Schecken und Ziegenkatzen, 65 Waare und geringere Sorten Feeh. Die deutsche Kundschaft hielt sich sehr reservirt. Für Iltisse war die Stimmung besser, da die gefärbten Sachen, als Hasen, Schuppen u. dgl. nach zulassen scheinen; wenn ein etwas früher Winter eintritt, wird die deutsche Kundschaft wieder praktischere Cinkäufe, als Zobel, Nerz, Bisam und Skunks machen. Die Auktion von Finkelstein u. Comp., welche in der zwei⸗ ten Meßwoche stattfand, brachte fast nur russische Artikel, und wurde da auch manches, besonders für 2 weiße Füchse, zu hohen Preifen verkauft; ein Theil Feehsäcke blieb unverkauft, da ein bedeu · fender ruffischer Händler hier zur Messe mit einem großen Posten folcher Säcke eintraf, und sich diese schnell unter 4 Großhändler zu billlgeren Preifen verkauften. Das Geschaft in Sei denwagren war in jetziger Meffe nicht von Bedeutung, da die auslãndischen Kaͤufer infolge der unficheren politischen Verhältnisse und des schlechten Standes der russischen Valuia ausgeblieben sind. Nachfrage z

ch nach schwarzem Atlas; die Fabriken sind in diesem Artikel ängere Zeit engagirt. In schwarzen Szammeten erfreuten 6 die billlgen Sualltäten besonderer Beliebtheit; große Aufträge von Pariser Häusern mußten abgelehnt werden, neil die Stücke bis Ende No⸗ vember nicht, zu beschaffen sind. . Sammete sind für Kon⸗= r er in gies Salfon stark gefragt; die Modefarben Grenet, outre, Olive, Myrthe ꝛc. si d nirgends aufzutreiben. Sammetweber sind in Folge des flotten * e , überall gesucht; der Fabri kant muß aber dem Arbeiler mehr Lohn bewilligen, um Waagre zu bekommen. Diese Lohnerhöhung muß natürlich auf die farbige Waagre eschlagen werden, da der Artikel schon seit langer Zeit sehr im * edrückt ist. Gute Nachfrage zeigte sich nach schwarzem Sammet. and Mittelnummern. Farbige Sammetbänder werden in brzitzn Nummern viel bestellt und zum Frühjahr sicher eine große Rolle

spielen.