1878 / 249 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Oct 1878 18:00:01 GMT) scan diff

19. Oktober. 6 2

Rohrueker rahig. r. IG / 13 pr. Oktober pr. 100 Eilogr. S250. Nr. 5 78 pr. Gktober pr. io0 Kilogr. S6, 50. Neisser Zueker behauptet, Ur. 3 pr. 100 Kilogr. Pr. Oktober 61.00, pr. November 61, 25, pr. Jannar-April 62, 50.

Ne- Kork, 19. Oktober. (G. L. B)

Wagren bericht. Baumwolle in New-Tork 109, do,. in Ner- Orleans z), Petr czeum in New-Tork 98, do. in Philadelphia 9 rohes Petrolemm 8, do. Fipo line Certificats— D. 81 C. Mehl 3 B. 65 CG. Rother Winterweizen 1 D. 92 C. Mais (old 2 47 C. Lneker (Fair refining Muscovados) J3. Kaffes (Rio) 151. ali

ke Wileor) 7, do. Fairbanks ⁊. Speck (hort cloar) 5 C.

etreidefracht 53.

HBerilner Vtehnaarhkht, 21. Oktober. Zum Verkauf standen: 2170 Rinder, 8563 Schweine, 1065 Kälber und S674 Ham-

20 oo,

*

mel. Das Geschäft in Rin dvieh war sehlechter als seit langer Leit. Es blieb ein nicht unbedentender Uoberstand. Bezahlt wurde La. Qualitũt mit 57 - 60 6. II. a. mit 45 48 M und III. a. mit 36 = 336 M pro 100 Pfd. Sehlachtgewicht. Bei den Schweinen war der Handel ein durchaus flaner. Die Preise erfuhren einen abermaligen Rückgang. So galten beste Mecklenburger Schweine 18 49 36, beste Pommern 465-47 M, geringere 44 435 M und Russen 42-43 d pro 100 Pfund Schlachtgewicht bei einer Lara von Fakoner wurden durchschnittlich mit 483 - 50 M bei einer Tar von 40 -= 45 Ff. untergebracht. Das Kälber geschäft blieb schleppend und die Preise 45 - 55 & pr. 1 Pfd. Schlachtge wicht. Ham iel waren keute zum grössten Theil in recht guter Wagre vertreten. Das Geschäft ging indessen verhältnismässig schlecht. Berahlt wurde je nach Qualität 40- 50 8 pro 1 Ef. Schlacht- gowicht.

EisgembaRn-- Eäimnahmenm.

Nesslsohe Ludwigs · Elsonbahn · Gesellsohaft. Alte Strecke (nieht garantirtoe Linie). Im September 185 1 616 460 go 264 ), bis ult. September 1878 8211 5318 A, (-= 341 76146), nene Strecke (garanfirte Linie) 148 339 - 14136 M, bis ult. September 1878 1 11764 M (— 110728 4).

gohwelzerlsohe Qentralbahn. Im September er. 867 (000 Fres. 99 395 Fres.).

Warsohan- Bromberger Elsenbahn. 102 309 EbIl. C S744 Rh.); seit 1. C 139 885 Rbl).

Warsohan - Wiener Eisenbahn Im September er, 527 195 Rbl. ( S5 509 Rb.) seit 1. Jan. 4378 8366 Rb. C S842 714 Rbl).

Brauns ohwolglsohe Elsenbahn. Im September er. 933 878 0 47 495 4).

Im Sertember er. Jan. 872 460 Rbl.

mn r =

Theater.

Königliehe Schauspiele. Dienstag: Opernhaus. 193. Vorstellung. Aida. Oper in Tükten von G. Verdi. Text von Antonio Ghis⸗ lanzoni, für die deutsche Bühne bearbeitet von Julius Schanz. Ballet von Paul Taglioni. An

fang 7 Uhr.

chauspielhaus. 191. Vorstellung. Durchs Ohr.

Luffspiel in 3 Akten von Wilhelm Jordan.

6 Der Better. Lustspiel in 3 Aufzügen von enedix. Anfang halb 7 Uhr.

Mitlwoch: Opernhaus. 194. Vorstellung. Elke⸗ hard. Oper in 8 Akten. Nach P. von Scheffels leichnamigem Roman frei bearbeitet. Musik von 8 J. Abert. (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Lehmann,

r. Brandt, Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. W. Nüller.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 192. Vorstellung. Neu ein⸗ studirt: Die Marquise von Villette. Original Schauspiel in 5 Akten von Charlotte Virch⸗ Pfeiffer. In Scene gesetzt vom Regisseur Deetz. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Dienstag und die folg.

6 Ihre Familie. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von J. Stinde und G. Engels. (Letzte Woche der Aufführung.)

Jictoria- Theater. Direktion: Dienstag: 3. 32. M.: Uarda.

Friedrich- WNilhelmstädtisches Theater. Dienstag: Zum 3060. Male: Die Fledermaus.

Mittwoch: Neu einstudirt und in Scene gesetzt: Die Großherzogin von Gerolstein.

Emil Hahn.

Residenz-Theater. Dienstag: 3. 15. M.:

Die arme Löwin. Les liommes Ppamvres.) Schauspiel in 5 Aufzügen von Emile Augier, übersetzt

1 fuͤr das Residenz Theater bearbeitet von Paul indau.

Krolls Theater.

La Traviata. Sigra. Emma Saurel. Anfang 7 Uhr.

Moltersdorss. Ihenter. Dienstag: 3. 8. M.:

Groß Fener. Original⸗Volksstück mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Görlitz. Musik von Steffens. Einlagen des IV. Aktes: Kornblumenlied, komp. ron Steffens; Mailied, komp. von Meyerbeer; ges. von D Theodora Müller. Vom Rhein der Wem,

uartett, komp. vom Chordirektor H. Brandt; vor⸗ etr., vom Doppel⸗Quartett des Woltersdorff⸗ Theaters. Vorher: Die Zillerthaler. Liederspiel in 1 Akt nebst Musik von J. F. Nesmüller.

Mittwoch: Zum 19. Male: Sennora Mata Florida. Vorher: Br. Peschke.

Stadt- Theater. Dienstag: Gastspiel des

Hrn. Emil Schneider und des Frl. Thea Beeg

vom Stadt⸗Theater zu Frankfurt a. M. Bei halben

La ssenpreisen. (Parguet 1.50, Logen 2 und 3 2)

. Lustspiel in 3 Akten von Sardou. ur noch vier Vorstellungen, Vorher: Die

Schwäbin. Lusspiel in 1 Akt von Castelli. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

(Weinbergs Weg 6/7)

Dienstag: 2. italienische Violetta:

V'ational - Iheater. Dienstag: 3. Gastspiel des Herrn Herrmann Karlowa. Othello. Trauerspiel in 5 Akten von Shakespe are. (Othello: Hr. Karlowa.

Ostend- Theater. (Gr. Franffurterstr. 130) Dienstag: 3. 3. M.: Quecksilber von L. Treptow.

Belle-AlIliance- Theater. Dienstag:

4. Male: Der Wohlthätigkeitsball. in 5 Akten von Georg Horn und L. Anf, der Vorst. täglich 7 Uhr. Mittwoch: Halbe Kassenpreise. Logen 1 6 50 8, Parquet 1 A4 75 3 50 3, Entre 30 3. 3. 15. M.: Die drei Langhänse. Lustspiel in 3 Akten von Fritz Reuter. Vorher: Nur eine einzige Tochter. k 3 5. M.: Der Wohlthätigkeits⸗

Zum

Lustspiel Ottomeyer.

dermania- Theater. (BVorstädtisches.) Di⸗ rektion: Julius Ascher. Dienstag: Zum 25. Male: Im Rausch.

Mittwoch und die folgenden Tage: Im Ransch.

BFöttcher's instructive Soirée. Königl.

Schauspielhaus. Saaltheater. Täglich Abends 1-9 Uhr: Ih Unter Itglien. Mal. Reise von Malta über Sicilien bis Neapel. Pompejis Unglücks⸗

tag. h Die großen Planeten, die Sonne n. d. nenesten Beobachtungen und Entdeckungen. öh. Soiree famtastime. Farbenmaglie. Entree: Fauteuil 20, 6 16, 19 u. 5 Sgr. Kinder zahlen Wochentags die Hälfte. Tages · Verkanf: Scha pielha n Südseite.

——

Concert - Haus. Concert des Königlichen Hof⸗ Mustkdireklors Bilse.

Familien⸗ Nachrichten.

Berlobt: Frl. Eugenie Ulbrich mit Hrn. Lehrer A. Rubach (Potsdam). Freifräulein Therese v. Efebeck mit Hrn. Kammer sunker und Premier Lieutenant Ludwig von Biegeleben (Schloß Reichenburg).

Verehelicht: Hr. Kreisgerichts⸗Rath Carl Krieger mit Frl. 2 Pachnio (Domäne Barthen).

r. Premler⸗Lieukenant Stto Lührsen mit Frl. nna v. Spangenberg (Rendsburg). Hr. Kreit⸗ erichts Rath Carl Wiel. Cappell mit Frl. Fern. Boh (Groß⸗Oschersleben). Hr. Regie⸗ rungs⸗Asseffor Georg v. Ellerts mit Frl. Marie Frelin v. Hertling (Cüneburg Darmstadt),.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Apotheker C. Fromm

(Husum i. Schl.). Hrn. Kreisgerichts⸗Rath uifting (Goldberg) Hrn. Rittmeister und zcadron⸗Chef Frhrn. v. Maltzahn (Coeslin). Eine Tochter: Hrn. Professor Dr. Theodor Lindner (Müänster i. W.). Hrn. Zahlmeister 86. (Hannover) Hrn. Hauptmann und . Heinrich Frhrn. v. Wangenheim ettin).

Gestorben: Hr. Major Carl Friedrich Leister (Gaffel). Hr. Oberfoörster Carl Traugott Stiebij (Forsthaus Üllersdorf bei Radeberg). Verw. Frau Hauptmann Ernestine Jahn, geb. Freiin v. Strachwitz (Breslau). Hr. Stadtgerichts⸗ Rafh a. D. Julius von Gizyckt (Berlin).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbriefs⸗ Erledigung. Der hinter den Tischler Heinrich Juert wegen schwerer Urkun⸗ denfalschung in den Akten J. 163 de 1878 unter dem d. September d. J. erlassene Steckbrief wird hier⸗ durch zursickgenommen. Berlin, den 15. Oktober 15578. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Komimission II. für Vor— untersuchungen.

Steckbrief. Gegen den Arbeiter, Steinhauer auch Müller Louis Carl Alexander Ledermann, ist die gerichtliche Haft wegen wiederholter Unter, n, in den Akten Litt. L. Nr. 467 de 1878 beschkofsen worden. Die Verhaftung hat nicht aus⸗ geführt werden können. Es wird ersucht, den 6. Le⸗ dermann im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 17. Oktober 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Vorunter⸗ fuchungen. Beschreibung. Alter 46 Jahr, geb. 21. Novbr. 1851. Geburtzort Lüben. Haare blond.

Augen blau. Gesichtsbildung oval, Gestalt mittel,

untersetzt. Besondere Kennzeichen Schnittnarben an der Stirn, an einem Ohrläppchen und an der Kinnlade.

Steckbriefs - Erneuerung. Der hinter, dem früheren Gutsadministrgtor Gustav Graßhoff, früher in Modlau, Kreis Glogau, zuletzt in Kuners⸗ dorf, Kreis Hirschberg, unterm 30. August 1872 er⸗ lassene, unterm 21. Dezember 1873, 23. Dezember 1875 und 28. September 1877 erneuerte Steckbrief wird hiermit wiederholt erneuert. Glogau, den . 1878. Königliches Kreisgericht. J. Ab⸗

eilung.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

ls 76! Bekanntmachung.

Das zu Cummerom im Regenwalder Kreise belegene, dem Grafen Hans Gottfried Georg von Bülow gehörige, im Grundbuche von Cummerow Band J., Blatt 37 verzeichnete Grundstück, be⸗ stehend aus Holz, Acker und Wiese vgn 1 Hektar 14,394 Ar mit 3,63 Thlr. Reinertrag, ist im Wege der Zwangsvollstreckong zur nothwendigen Sub⸗ hastation gestellt.

Da auf diesem Grundstücke ein Vorbehalt der Rechte der von der Ostenschen Lehnsagnaten einge⸗ tragen ist, so werden folgende in dem Lehns—⸗ und Successionsregister des Geschlechtes von der Osten . ene, ihrem Aufenthalte nach unbekannte

ersonen:

1) Gerhard Victor Burchard v. d. Osten, geb. den 21. Juli 1834, Sohn des Guts besitzers Friedrich Viktor Carl Heinrich,

2) der Oberst Wilhelm Georg Ludwig v. d. Osten zu London,

3) der frühere Hauptmann und Compagnie⸗ Chef im 2. Infanterie⸗ CKönigs⸗) Regiment

. Friedrich August v. d. Osten zu ettin,

4 der Carl Heinrich Richard v. d. Osten, geb. den 16. April 1850,

5) der Carl Friedrich Dynies v. d. Osten, geb. den 16. April 1852,

34 4 und 5 Söhne des verstorbenen remier⸗Lieutenants im 14. Infanterie⸗ 4 Ferdinand Hermann Anton

v. d. Osten zu Bromberg,

6) der Hans Otto Maximilian v. d. Osten, geb. den 13. Juli 1841,

7) der Dinjes Heinrich Otto Paul v. d. Osten, geb. den 4 März 1844,

ad 6 und 7 Söhne des verstorbenen

Justiz⸗Rathes Carl Otto v. d. Osten,

8) der Fritz Curt v. d. Osten, geb. den 13. September 1862,

9) der Otto Henning v. d. Osten, geb. den 15. Oktober 1863, 10 der Friedrich Burchard v. d. Osten, geb. den 22. Mai 1866, ad 8-10 Söhne des Gerhard Victor Burchard v. d. Osten sub Nr. 1, 11) der Otto Julius Fritz v. d. Osten, geb. den 24. März 1849, 19 der Ernst Franz v. d. Osten, geb. den 11. Juli 1852, 13) der Georg Heinrich Wedig v. d. Osten, geb. den 26. Juni 1856, ad 11-13 Söhne des Gutsbesitzers George Julius v. d. Osten auf Lucknitz bei Baer⸗ walde in Pomm., 14) der Friedrich Wilhelm Carl Erich v. d. Osten, geb. den 21. Dezember 1852,

Sohn des Obersten Eduard v. d. Osten

zu Berlin, vorgeladen, im Termin,

den 8. März 1879, Mittags 12 Uhr,

in unserm Terminszimmer Nr. 1, über die Aus- übung ihrer Lehnsrechte sich zu erklären, widrigen⸗ falls sie mit allen ihren Lehnsrechten auf gedachte . zutewigem Stillschweigen werden verwiesen werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden zu diesem Termine unter der Verwarnung mitvorgeladen, daß fie bei ihrem Ausbleiben Alles wider sich gelten laffen müssen, was von den bekannten Realpräten⸗ denten mit den Betheiligten verhandelt wird.

Genn in Pomm., den 19. Oktober 1878.

önigliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

Belanntmachung.

Die am 19. März 1870 vom Repräsentanten Klaufa ausgeferfigten Kurscheine über die im Gewerkenbuche unter Nr. 991 bis 1000 für Fräulein Elise Schmiedel zu Nimptsch eingetragenen 156 Kure des in 1000 bewegliche Kure getheil ten Steinkohlenbergwerks „Konsolidirte Wanda“ bei Brezinka, Kreis Kattowitz, in Oberschlesien sind verloren gegangen.

Alle unbekannten Inhaher dieser Kuxscheine wer⸗ den hierdurch aufgefordert, innerhalb Monaten und spätestens in dem am 15. Januar 1879, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreis⸗ gerichts⸗ Rath Franz im Dirigentenzimmer anstehen⸗ den Termine dieselben dem Gerichte vorzulegen, widrigenfalls sie für kraftlos werden erklaͤrt werden.

Myslowitz, den 11. Oktober 1878.

Königliche Kreisgerichts⸗ Deputation.

8777

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

lsr76] Bekanntmachung.

Die Domaine Jacohsdorf im Kreise Saatzig

wird von Johannis 1879 an auf 18 Jahre im

Wege des öffentlichen Meistgebots verpachtet werden.

Die Domaine hat ein Areal von 336,119 Hektaren

ö Grundsteuer⸗Reinertrag von 960,15 aler.

Wegen des Verpachtungsterming, des Pachtgelder⸗ minimums und des zur Uebernahme der Pachtung erforderlichen Vermögens wird eine besondere Be⸗ kanntmachung erfolgen.

Stettin, den 17. Oktober 1878. r

Königliche Regierung.

Abtheilung für direkte Stenern, Domainen

und Forsten. Triest.

Belanntmachung.

Die Domäne Rlienstein im Kreise Saatzig

mit den Vorwerken Robenthal, Alteheide und Len hof wird von Johannis 1879 an auf 18 Jahre im Wege des öffentlichen Meistgebots verpachtet werden.

Die Domäne hat eine Brennerei und enthält S852, 853 Hektar Areal mit einem Grundsteuer⸗Rein⸗ ertrage von 3242,31 Thaler. Wegen des Verpach⸗ tungstermins, des Pachtgelderminimums und des zur Uebernahme der Pachtung erforderlichen Vermögens wird eine besondere Bekanntmachung erfolgen.

Stettin, den 17. Oktober 1878.

Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Triest.

18774

8727

Die Lieferung der Maurer⸗ und Zimmermateria⸗ lien, sowie die Ausführung der Maurer-, Steinmetz,

immer-, Dachdecker Tischler⸗, Schlosser⸗ und

chmiede⸗, Glaser⸗, Anstreicher⸗ Klempner⸗ und Steinsetzer⸗Arbeiten zum Neubau eines Materialien Magazins auf dem Eiswerder bei Spandau soll in öffentlicher Submission vergeben werden. Hierzu ist ein Termin auf Dienstag, den 5. November er., Vormittags 11 Uhr, im Direktionsbureau auf dem Eiswerder anberaumt.

Mit entsprechen der Aufschrift versehene Offerten sind postmäßig verschlossen und portofrei bis zu der genannten Terminsstunde an die unterzeichnete Di⸗ rektion einzureichen.

Bedingungen, Anschläge und Zeichnungen liegen während der Dienststunden in dem genannten Bureau zur Einsicht aus. ( Cto. 184/10.)

Spandau, den 16. Oktober 1878.

Direktion des Feuerwerks Laboratoriums.

handlungen zu haben.

18773 r r, Eisenbahn.

Auf hiesigem Werkstätteho, lagern an alten Ma—⸗ terialien:

20 000 Kg Bandagenstahl,

50 000 Kg Walz⸗ und Schmiedeeisen,

30 00 kg Eisenguß,

50 000 kg gie e szne,

500 Kg Glasabfälle,

200 Eg Legirmetall,

500 kg Metallspähne, 3 000 Kg Stahlabfälle,

15 000 Kg Gußstahl in Lokomotiv⸗Achsen,

200 kg Plüsch⸗, Tuch⸗ und Leinenabfälle ꝛe. 409 kg Zink.

Dieselben follen im Wege öffentlicher Submission

verkauft werden, wozu Termin auf 29. Oktober er, Vormittags 10 Uhr, in meinem Bureau anberaumt ist.

Sfferten mit Aufschrift: ‚„Submission auf An⸗ kauf alter Materialien“ werden bis dahin unter meiner Adresse erbeten.

Die Verkaufsbedingungen liegen auf dem Bureau der Werkftätte⸗Materiallen⸗Verwaltung in Fulda zur Einsicht aus, können auch von derselben auf portofreie Anfrage unentgeldlich bezogen werdn.

Fulda, den 16. Oktober 1878.

Maschinenmeisterei I. Fischer.

8780 Westfälische Eisenbahn.

Die auf den Bahnhöfen Northeim, Moringen, Hardegsen, Uslar, Bodenfelde und Wehrden lagern⸗ den, beim Bau der Strecke Ottbergen⸗Northeim zu Fördergeleisen benutzten alten Schienen sollen im Wege der öffentlichen Lizitation verkauft werden.

Bie Verkauft⸗Bedingungen liegen in unserem Central Bureau und auf den Stationen Warburg, Paderborn, Soest, Hamm, Münster, Rheine, Leer und Emden zur Einsicht aus, werden auch auf frankirte, an unseren Bureau ⸗Vorsteher von Gries⸗ bach hier zu richtende Schreiben gegen Einsendung von 1 6 mitgetheilt. .

Offerten sind verschlossen und mit der Ausschrift „Submisston auf Ankauf alter Schienen der Strecke Ottbergen⸗Northeim“ bis zu dem am 11. November er., Vormittags 11 Uhr, in unserem Central⸗Bureau hier anstehenden Termine, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa er— schienenen Bieter eröffnet werden, portofrei an uns einzusenden.

Münster, den 15. Oktober 1878.

Königliche Eisenbahn Direktion.

8781 Westfälische Eisenbahn.

Neubaustrecke Dortmund⸗Sterkrade.

Die Lieferung von

2000 Stück eichenen Querschwellen,

2598 laufenden Metern eichene Weichenhölzer soll im Wege öffentlicher Submission verdungen werden. Die Anerbieten sind portofrei, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen bis Frei. tag, den 15. November eur., Vormittags 11 Uhr, an uns einzureichen.

Bezügliche Bedingungen und Preisverzeichniß können gegen Einsendung von 1 6 von unserm Bureauvorsteher v. Griesbach bezogen werden, bei welchem dieselben auch zur Einsicht offen liegen.

Münster, den 16. Oktober 1878.

Königliche Eisenbahn-Direktion.

87831

Auf die Aktien der Aktien⸗Gesellschaft für Fabrikation von Eisenbahnbedarf in Liqui⸗ dation wird eine fernere Abschlagszahlung von 105 per Aktle 60 M geleistet und findet die Auszahlung vom

1. November cr. ab

von 912 Uhr Vormittags durch die Couponkasse der

Berliner Handels⸗Gesellschaft,

stat Französischestraße 42,

Den einzuliefernden und abzustempelnden Aktien ist ein nach der Nummerfolge geordnetes Nummern⸗ Verzeichniß in duplo beizufügen. Die betreffenden 1 können vorher an der oben bezeichneten

uszahlungsstelle in Empfang genommen werden.

Berlin, den 21. Oktober 1878.

Die Liquidations⸗Kommission der Aktien⸗ Gesellschaft für Fabrikation von Eisenbahn⸗ Bedarf. Cto. 214 / I0.)

von Unruh. Winterfeldt. Seifert.

Die Kreizthöierarztstelle des Kreises Schroda mit einem jährlichen Gehalte von 600 M und einer Remuneration von 450 S½Pꝙ jährlich aus Kreis⸗ kommunalfonds ist erledigt. Qualifizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer enn und ihres Lebenslaufs innerhalb 6 Wochen bei uns melden. Posen, den 3. Oktober 1878. Ftönigliche Regierung. Abtheilung des Innern.

8784

Das neue Gozialistengesetz.

Sari, gegen is gemeingssfahrsichen Bestre,

bungen der Soñal(demoßlatie. Ergäünnt und erlüntert durch die amtlichem Materka- liem von R. Höinghaus. Mit Anbang;: Ge- nossenschafts- und Hüsfskassengesetze. 120 Seiten. Soeben erschienen und für 1 Mark in allon Buch- Verlagsbuchhandlung von Gusta7 Hempel in Berlin W., Behrenstr. 56.

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

für das Vierteljahr.

. Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeilt 80 3

] Nas Abonnement beträgt 4 M 650 8

Ale Rost⸗Anstalten nehmen KHestellnng au;

ü 66 ? gGerlin außer den Nost Anstalten auch die Egpe⸗

dition: SM. Wilhelmstr. Mr. 32.

M 249.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem seitherigen 1. Sekretär bei der französischen Bot⸗ schaft in Berlin, Victor Tiby, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem seitherigen Le ations⸗Sekretär bei der Königlich schwedischen Gesandtschaft in Berlin, Kammerherrn von Bilbt, den Rothen Adler⸗Drden dritter Klasse; dem Königlich schwedischen Premier ⸗Lieutenant Lillie höök, Ordonnanz⸗Offizier Sr. Königlichen Hoheit des e, ,. von Schweden und Norwegen, und dem Attachs im König ich spanischen Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten, Don Emmanuel Garcia Jo ve, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klaffe; dem seitherigen 2. Sekretär bei der französi⸗ schen Botschaft in Berlin, Le Peletier Comte d' Aunay, und dem . sächsischen Hofrath Dr. phil. Grässe zu Dresden den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse; sowie dem Stations⸗Chef der spanischen Nordbahn, Karl von Car⸗ donaey Azecoaga zu Madrid, den Königlichen Kronen⸗ Drden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kreisgerichts⸗Rat . zu Templin, dem Haupt⸗ Steueramts⸗Rendanten, Rechnungs⸗Rath Fechner zu Uer⸗ dingen im Kreise Crefeld und dem Regierungs⸗Sekretär Graf zu Merseburg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Kantor Zänker zu,. Dobrilugk im Kreise Luckau den Adler der Inhaber des Königlichen . Srdens von Hohenzollern; sowie dem Kassendiener Christian Friedrich Einicke zu Merseburg das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Reichs den Kaufmann Fritz Laporte an Stelle des auf seinen Antrag aus dem Konsulatsdienst entlassenen Chr. Rettberg zum Konsul in Bahia (Brasilien); und

den Agenten g nc Fürth an Stelle des auf seinen Antrag aus dem Konsulatsdienst entlassenen W. P. Maal zum Vizekonsul in Colon (Columbien) zu ernennen geruht.

Dem Grafen de Ligniville ist Namens des Reichs das Exequatur als französischer Konsul, mit dem Sitz in Bremen, ertheilt worden.

Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen Sozialdemokratie. Vom 21. Oktober 1878.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

5. J. Vereine, welche durch sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden ., oder Gesellschaftsordnung bezwecken, sind zu ver⸗

ieten.

Dasselbe gilt von Vereinen, in welchen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der be⸗ . Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Be⸗ strebungen in einer den öffentlichen . insbesondere die

ährdenden Weise zu Tage

der

22. t der Bevölkerungsklassen ge treten. Den Vereinen stehen gleich Verbindungen jeder Art.

§. 2. Auf eingetragene Genossenschaften findet im Falle des 8. 1 Abs. 2 der 5. 35, des Gesetzes vom 4. Juli 1868, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs⸗ und , (B.⸗G.⸗Bl. S. 415 ff.) An⸗ wendung.

16 eingeschriebene Hülfskassen findet im gleichen Falle der 5. 39 des Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen vom 7. April 1876 (R⸗G⸗Bl. S. 125 ff.) Anwendung.

S. 3. Selbständige Kassenvereine (nicht eingeschriebene), welche nach ihren Statuten die gegenseitige Unterstützung ihrer Mitglieder bezwecken, sind im Falle des 8. 1 Absatz 2 zunãaͤchst nicht zu verbieten, sondern unter eine außerordentliche staatliche Kontrole zu stellen. .

Sind mehrere selbständige Vereine der vorgedachten Art

u einem Verbande vereinigt, so kann, wenn in einem der⸗ elben die im 8. 1 Abs. 2 bezeichneten Bestrebungen 4 Tage treten, die Ausscheidung dieses Vereins aus dem Verbande und die Kontrole über denselben angeordnet werden

In gleicher Weise ist, wenn die bezeichneten Bestrebungen in einem Zweigvereine zu Tage treten, die Kontrole auf diesen zu beschranken.

§8. 4. Die mit der Kontrole betraute Behörde ist befugt

1) allen Sitzungen und Versammlungen des Vereins beizuwohnen; . ) Generalversammlungen einzuberufen und zu leiten;

Berlin, Dienstag,

die Behörde in Beschlag zu nehmen. i . ag zu . ez

3) die Bücher, Schriften und Kassenbestände einzusehen, an Auskunft über die Verhältnisse des Vereins zu

erfordern; ö

) die nun h,, ,. Beschlüssen, welche zur Förde⸗ rung der im 1 Abf. 2 bezeichneten Bestrebungen geeignet sind, zu untersagen;

5) mit der Wahrnehmung er Obliegenheiten des Vor⸗ sfiandes oder ant erer leitender Organe des Vereins geeignete Personen zu betrauen;

6) bie Kassen in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen. ,

8. 5. Wird durch die Generalversammlung, durch den Vorstand oder durch ein anderes leitendes Organ des Vereins den von der Kontrolbehörde i gg. ihrer Befugnisse er⸗ lassenen Anordnungen zuwidergehan t oder treten in dem Vereine die im 5. J Abs. 2 bezeichneten Bestrebungen auch nach Einleitung der Kontrole zu Tage, so kann der Verein verboten werden, .

8. 6. Zuständig für das Verbot und die Anordnung der Kontrole ist die Landespolizeibehbrde. Das Verbot ausländi⸗ scher Vereine steht dem Reichskanzler zu.

Das Verbot ist in allen Fällen durch den „Reichs⸗Anzeiger“, das von der Landespolizeibehörde erlassene Verbot überdies durch das für amtliche Bekanntmachungen der Behörde be⸗ stimmte Blatt des Ortes oder des Bezirkes bekannt zu machen.

Das Verbot ist für das ang Bundesgebiet wirksam und umfaßt alle Verzweigungen des Vereins, sowie jeden vorgeblich neuen Verein, welcher sachlich als der alte sich darstellt.

§. 7. Auf Grund des Verbots sind die Vereinskasse sowie alle für Zwecke des Vereins bestimmte Gegenstände dur

m . rbot endg ist, hat die von der Landespolizeibehörde zu nende Verwaltungsbehörde die Abwickelung der Geschäfte des Vereins (Liquidation) ge⸗ eigneten Personen zu übertragen und zu uͤberwachen, auch die Namen der Liquidatoren bekannt zu machen.

An die Stelle des in den Gesetzen oder Statuten vorge⸗ sehenen Beschlusses der Generalversammlung tritt der Beschluß der Verwaltungsbehörde.

Das liquidirte Vereinsvermögen ist, unbeschadet der Rechtsansprüche Dritter und der Vereinsmitglieder, nach Maß⸗ gabe der Vereins statuten beziehungsweise der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.

Der Zeitpunkt, in welchem das Verbot endgültig wird, ist als der Zeitpunkt der Auflösung oder Schließung des Vereins (der Kasse) anzusehen.

Gegen die Anordnungen der Behörde findet nur die Be— schwerde an die . statt.

§. 8. Das von der Landespolizeibehörde erlassene Ver⸗ bot, sowie die Anordnung der Kontrole ist dem Vereinsvor⸗ stande, sofern ein solcher im Inlande vorhanden ist, durch schriftlichR, mit Gründen versehene Verfügung bekannt zu machen. Gegen dieselbe steht dem Vereinsvorstande die Be⸗ schwerde (5. 26) zu.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach der Zu⸗ stellung der Verfügung bei der Behörde anzubringen, welche dieselbe erlassen hat. .

Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, 22 Versammlungen, in denen sozialdemokratische, so⸗ zialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehen⸗ den Staats⸗ oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen zu Tage treten, sind aufzulösen.

Versammlungen, von denen durch Thatsachen die An⸗ nahme gerechtfertigt ist, daß sie zur Förderung der im ersten 3 bezeichneten Bestrebungen bestimmt sind, sind zu ver⸗ ieten.

Den Versammlungen werden öffentliche Festlichkeiten und Aufzüge gleichgestellt.

S. 15. Zuständig für das Verbot und die Auflösung ist die Polizeibehörde.

Die Beschwerde findet nur an die Aufsichtsbehörden statt.

5. 11. Druckschriften, in welchen ,,, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehen⸗ den Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdenden Weise zu Tage treten, sind zu verbieten.

Bei periodischen Druckschriften kann das Verbot sich auch auf das fernere Erscheinen erstrecken, sobald auf Grund dieses Gesetzes das Verbot einer einzelnen Nummer erfolgt.

8. 12. Zuständig für das Verbot ist die Landespolizei⸗ behörde, bei periodischen im Inlande erscheinenden Druck⸗ schriften die Landespolizeibehörde des Bezirks, in welchem die Druckschrift erscheint. Das Verbot der ferneren Verbreitung einer im Auslande erscheinen den periodischen Druckschrift steht dem Reichskanzler zu.

Das Verbot in in der im 5. 6 Abs. 2 vorgeschriebenen Weise bekannt zu machen und ist für das ganze Bundesgebiet wirksam.

§. 13. Das von der Landespolizeibehörde erlassene Ver⸗ bot einer Druckschrift ist dem Verleger oder dem Herausgeber, das Verbot einer nicht periodisch erscheinenden Druckschrift

den 22. Oktober, Abends.

auch dem auf derselben benannten Verfasser, sofern diese Per⸗ sonen im Inlande vorhanden sind, durch schriftliche, mit Grün⸗ den versehene Verfügung bekannt fu machen.

Gegen die Verfügung steht dem Verleger oder dem Herausgeber, sowie dem Verfasser die Beschwerde (6. 26) zu.

Die ñ erde ist innerhalb einer Woche nach der Zu⸗ stellung der Verfügung bei der Behörde anzubringen, welche dieselbe a f hat. ö .

Die Beschwerde hat keine , Wirkung.

§. 14. Auf Grund des Verbots sind die von demselben betroffenen Druckschriften da, wo sie sich zum Zwecke der Her⸗ breitung vorfinden, in Beschlag zu nehmen. Die Beschlag nahme kann sich auf die zur Vervielfältigung dienenden Platten und Formen erstrecken; bei Druckschriften im engeren Sinne hat auf Antrag des Betheiligten statt Beschlagnahme des Satzes das Ablegen des letzteren zu geschehen. Die in gn. genommenen Druckschriften, Platten und Formen sind, n . das Verbot endgültig geworden ist, unbrauchbar zu machen. .

Die Beschwerde findet nur an die Aufsichtsbehörden statt.

8. 15. Die Polizeibehörde ist befugt, Druckschriften der im §. 11 bezeichneten Art, sowie die zu ihrer Vervielfaltigung dienenden Platten und Formen schon vor Erlaß eines Ver⸗ bots vorläufig in Beschlag zu nehmen. Die in Beschlag ge⸗ nommene bee, de, el, ist innerhalb vierundzwanzig Stunden der Landespolizeibehörde einzureichen. Letztere hat entweder die Wiederaufhebung der Beschlagnahme sofort anzuordnen oder innerhalb einer Woche das Verbot zu erlassen. Erfolgt das Verbot nicht innerhalb dieser Frist, so erlischt die Be⸗ schlagnahme und müssen die einzelnen Stücke, Platten und Formen freigegeben werden. 1 g. 16. s Ei in von Beiträgen zur ; von sozialdemokratischen, sozialistischen oder kommuni auf den Umsturz der bestehenden Staats⸗ oder Gesell ordnung gerichteten Bestrebungen, sowie die öffentliche uf⸗ forderung zur Leistung solcher Beiträge sind polizeilich zu ver⸗ bieten. Das Verbot ist öffentlich bekannt zu machen.

Die Beschwerde findet nur an die Kun ch n he den statt.

s 17. Wer an einem verbotenen Vereine G. 6) als Mitglied sich betheiligt, oder eine Thätigkeit m Int eines solchen Vereins ausübt, wird mit Geld fünshundert Mark oder mit Gefängniß bestraft. Eine gleiche Strafe 1 de einer verbotenen Versammlung (8. 9) welcher nach polizeilicher Auflösung einer sich nicht sofort entfernt.

Gegen diejenigen, welche si

sammlung auffordern, i bis zu Einem Jahre zu erkennen. .

§. I8. Wer für einen verbotenen Verein oder für eine verbotene Versammlung Räumlichkeiten hergiebt, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu Einem hre bestraft.

§5. 19. Wer eine verbotene Drucksch GS. 11, 12), oder wer eine von der vorläufigen Beschlagnahme betroffene Druckschrift (5. 3 verbreitet, fortsetzt oder wieder ahdruckt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit Ge⸗ fängniß bis zu sechs Monaten bestraft.

5§. 20. Wer einem nach 5. 16 erlassenen Verbote zu⸗ widerhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu ar ndert Mark oder mit Gesangniß bis zu drei Monaten bestraft. Außerdem ist das zufolge der verbolenen Sammlung oder Aufforderung Empfangene oder der Werth desselben der Armenkasse des Orts der Sammlung für verfallen zu erklären.

I Wer ohnẽ Kenntriß, jedoch nach erfolgter Bekannt⸗ machuͤng des Verbots durch den „Reichs⸗Anzeiger (G68. 6, 12) eine der in den §8. 17, is, 18 verbotenen Handlungen be= geht, ist mit Geldstrafe bis zu einhundertfünszig Mark oder mit Haft zu bestrafen.

leiche Strafe trifft den, welcher nach erfolgter Bekannt⸗ machung des Verbots einem nach 8. 16 erlassenen Verbote zuwiderhandelt. Die Schlußbestimmung des 5. 20 findet An⸗ wendung.

8. 22. Gegen Personen, welche sich die Agitation für die im 5. 1 Abf. 2 bezeichneten Bestrebungen zum Ges machen, kann im Falle einer Verurtheilung wegen Zumider⸗ handlungen gegen die 88. 17 bis 20 neben der heitsstrafe auf die . igkeit der Einschränkung ihres Aufenthaltes er= ann sen, d dieses Erkenntnisses kann dem Verurtheilten

uf Grund dieses Erkenntnisses kann dem j der Aufenthalt in bestimmten 22 oder Ortschaften durch die ee, , . versagt werden, jedoch in . Wohnsitze nur dann, wenn er denselben nicht bereits s e

Monaten inne hat. Ausländer können von der

behörde aus dem Bundesgebiete au en werden. e

Beschwerde findet nur an die Aussichts 46 Zuwiderhandlungen werden mit Gefängniß von Einem

Monat bis zu Einem Jahre bestraft.

§. 23. Unter den im 58. 22 Abs. 1 Voraus⸗ setzungen kann . Gastwirthe k Brannt⸗ wein woder Spiritus Kleinhandel treibende Personen, Buch=