Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 254. Berlin, Mantag, den 28. Oltaber 1878.
Deffentlicher Anzeiger...
Steckbriefe und . 5. Industrielle Etablissements, Fabriken WInvalldendank., Nudolf Mosse, Haasensteln Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel. & Vogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte, d 6. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen Bureaus.
3 Inserate für den Deutschen Reicht u. Kal. Preuß. Staate · Anzeiger, das Central · Jandelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs Anzeigers und Königlich
3
ö ergl. RNreußischen staats - Anzeigers: u. 9 . 566 : Berlin, 8. W. Wilhelm ⸗Strasse Nr. 82. ö Verkaufe, Verpachtungen, Submissionen ete. rarische Anzeigen.
Verloosung, Amortisation, Zinszahl * u. 8. w. von öffentlichen Papieren.
S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien- Nachrichten. beilage. 2 2
Steckbriefe und Unter suchungs⸗ Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Die unterm 22. No⸗ vember 1877 und unterm 15. April 1878 hinter der nnverehelichten Lonise Schreiber aus Riegers-⸗ dorf erlassenen Steckbriefe sind durch Ergreifung der Schreiber erledigt. Frankenstein, den 22. Ok⸗ tober 1578. Der Königliche Staatsanwalt.
Unsere Strafvollstreckungk⸗Requisition vom 8. No- vember 1876 gegen den Restaurateur Oscar Bode von hier wird hiermit erneuert. Bunzlau, den 22. Oktober 1878. Königliches Kreisgericht. Abth. J. Kommission für Uebertretungen.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
lsstä Oeffentliche Vorladung.
In der Expropriationssache der Berliner Stadt Eisenbahn ist in Folge Antrages der Direition vom 9. September 1878 das Entschädi⸗ gungt Verfahren rücksichtlich einer zur vorüber ⸗ gehenden Benutzung auf die Maximaldauer von zwei Jahren zu enteignenden Parzelle von 10,17 Ar , . des zwischen Alexander⸗Ufer und
nterbaumstraße gelegenen, im bie gen stadtgericht⸗ lichen Grundhuche von den Umgebungen ge r. Barnim Vol. 27 Nr. 1390 verzeichneten, dem Ge⸗ neral à la sdite Sr. Majestäaͤt des Kaisers und Königs, Grafen von Lehndorff, hierselbst gehörigen Grundstücks eingeleitet, und bin ich zum Kom⸗ 2 des Königlichen Polizei⸗Präsidiums ernannt worden.
In Folge dessen habe ich zur Verhandlung der
che, sowie eventugliter zur Aufnahme der Taxe und zur Erklärung darüber Termin auf
den 11. November er., Nachm. 3 Uhr, in der Stolzenburg'schen Restauration, Carlstr. 27 hierselbst, anberaumt, zu welchem diejenigen Betheiligten, welche nicht bereits persönliche Vorladung erhalten . in Gemäßheit des 5. 25 des Gesetzes ber die 6 von Grundeigenthum vom I. Juni 1874 behufs Wahrnehmung ihrer Rechte hierdurch unter der Verwarnung vor- . werden, daß ohne Zuthun des etwa Aus⸗ leibenden die wih ädigung festgestellt, und wegen Augzahlung oder Hinterlegung der Letzteren verfügt werden wird. — Berlin W., den 21. September 1878. Körnerstraße Nr. 7. Der Kommissarius des stöniglichen Polizei⸗Präsidiums. egierungs⸗ Rath Ste plhinm.
soch! Oeffentliche Vorladung.
In der Expropriationssache der Berliner Verbindungsbahn ist in Folge Anträge der Direk⸗ tion vom 77. September 265 9. Oktober c. das Entschadigungs · Verfahren rücksichtlich folgender Par⸗ zellen, und zwar;
a. einer Parzelle von 6,85 Ar Flächeninhalt des in der Klosterstraße Nr. 25 gelegenen, im Grundbuche des hiesigen Königlichen Stadt-
erichts Band 8 Nr. 619 verzeichneten Grund⸗
. der Handelsgesellschaft Helfft Fried⸗
gender hierselbst,
b. einer Parzelle von 502 Ar Flächeninhalt des in der Stralauerstraße Nr. 3 gelegenen, im Grundbuche des hiesigen Königlichen Stadt⸗
erichts Band J. Nr. 12 verzeichneten Grund
tücks des Kaufmann August Friedrich Wil⸗
helm K
eingeleitet, und bin ich zum Kommissar des König—⸗ lichen Polizei⸗Hräsidiums ernannt worden.
In Folge, dessen habe ich zur Verhandlung der e, sowie eventualiter zur Aufnahme der Taxe
und zur Erklärung darüber Termin auf den 7. November er., Nachm. 25 Uhr,
im Café Bellevne zu , ,,. anberaumt, ju welchem diejenigen Betheiligten, welche nicht bereits persönliche Vorladung erhalten haben, in Gemäßheit des 5. 25 des Gesetzes äber die Enteignung von Grundeigenthum vom JI. Juni 1874 behufs Wahrnehmung ihrer Rechte hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß ohne 56. des etwa Ausbleibenden die Entschädigung sestgestellt, und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der letzteren verfügt werden wird.
Berlin W., den 23. Oktober 1878.
Körnerstraße 7. Der Kommissarius
des ,, Polizei ⸗Präsidiums.
egierungs· Rath Stephan.
laws Anfgebat.
Die Handlung Emanuel K Son zu Holbeck bei Leeds hat das Aufgebot eines Wechsels beantragt, welcher von R. Lehmann zu Guben am 8. Dezember 1877 über 250 M an eigene Ordre ausgestellt, auf E. v. Skopnick zu Guben gezogen und von diefem geceptirt, am 8. März 18785 fällig und auf der Rückseite mit den Blankogiros von R. Lehmann und von Voigt CK Co., . mit dem „Ordre der Reichs bankstelle zu Frankfurt a. / O.“ lautenden Giro von Emanuel und Son versehen war. Der Wechsel
oll am J. März 1878 von der Reichsbankstelle fi
ankfurt a. O. in einem mit zwei Dienstsiegein verschlossenen Briefe, adressirt an die Antragstellerin, zur Post gegeben und verloren gegangen sein.
Der unbekannte Inhaber des Wechsels wird auf⸗ gefordert, denselben dem Gerichte spätestens in dem auf den 8. Februar 1879 ror dem Kreiegerichts⸗ Rath Kuntze, Zimmer Nr. 27, im hiesigen Gerichts⸗ . anberaumten Termin vorzulegen, widrigen⸗
Us der Wechsel für kraftlos erklärt werden wird. Guben, den 23. 2 1878.
6
Verkaufe, Verpachtungen, Subinifsion en! *
lsoin Bekanntmachung.
Submission auf Lieferung von 95 Stück — ca. 300 Gtr. alten . Eisenbahnschienen zu Bauzwecken, in Längen von 2 bis 65 m. . Termin: Montag, den 11. November er., Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäfte lokale.
Bedingungen liegen daselbst zur Einsicht aus und können auch gegen Einsendung von 20 8 in Post⸗ freimarken bezogen werden.
Offerten mit Profilzeichnungen sind zu obigem
Termine unter Couvert mit dem Vermerke: „Submission auf alte Eisenbahnschienen“ portofrei einzusenden.
Clausthal, den 23. Oktober 1878.
Königl. Berg⸗Jnspektion.
Iba7] Veranntmach ung. In der hiesigen Königlichen Strafanstalt werden zum 1. April. 1879 ca. 190 Gefangene, welche mit der Anfertigung von Schuhen, Stiefeletten und Stiefeln beschäftigt sind, dispor ibel und soll deren 6 Beschäftigung mit eben solchen Arbeiten erfolgen. Hierauf reflektirende Arbeitgeber wolln die darüber aufgestellten Bedingungen, welche dem . den Kontrakte zu Grunde gelegt werden, hier ein⸗ sehen resp. gegen Einsendung von 1,5 ½ von hier 4 und demnäͤchst ihre frankirten Offerten ö . zum 18. November 1878, Abends, schriftlich einreichen. Später eingehende Offerten werden nicht berückichtigt. Die bei event. Abschließung des Kontraktes sofort zu be, e Kaution beträgt A. Rat bor, den 15. Oktober 1566. Königliche Strafanstalts ⸗Direktion.
8824
Main Weser⸗ und Hefsische Nordbahn. Verkauf abgängiger Werkstattsmaterialien, Satz- achsen 2c, Termin den 12. November d. J., Vormittags 10 Uhr. Bedingungen . bei den Materialien / Verwaltungen zu Gassel, Gießen und . a. M. einzusehen und für 50 3 zu be⸗ ziehen. 9 Cassel, am 22. Oktober 1878.
Der Obermaschinenmeister. Büte. (à Cto. 234 / 10.)
18863 Bekanntmachung.
Die Lieferung der für die Zeit vom 1. April 1879 bis ultimo März 18865 für die Kaiser⸗ liche Marine im Bereich der Nordsee⸗Station erforderlichen Proviant⸗ und Fourage ⸗Artikel, und zwar:
A.
frisches Rind⸗ und Schweinefleisch, Salz ⸗Rind⸗ und ⸗Schweinefleisch, präservirtes Rind⸗ und Hammelfleisch, Corned beef, Hartbrod, Weizen⸗ mehl, frische und präservirte Kartoffeln, Butter, präservirte Butter, Erbsen, Reis, Bohnen, Backpflaumen, Pflaumenmus, Zwetschengel e, Salz, Branntwein, Essis;
i Brod, Hafer, Heu, Stroh kund Lager⸗
roh, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, und ist hierzu Termin auf Dienstag, den 12. November er., Vormittags 12 Uhr, in unserem Büreau an⸗ beraumt. Die Offerten, in welchen das Einverständniß mit den Lieferungsbedingungen ausdrücklich zu ver⸗ merken bleibt, sind portofrei, verschlossen, mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Proviant“ unter Anschluß der Proben an die unterzeichnete n en bis zu dem gedachten Termine einzu⸗ reichen. Die Lieferungsbedingungen, ad A. und B. getrennt, liegen in unserer Regtstratur zur Einsicht aus, und werden auf Verlangen gegen Erstattung der Her= stellungskosten mitgetheilt. In letzterem Falle ist ausdrücklich anzugeben, ob die Bedingungen für die Artikel ad A. oder ad B. resp. für A. und B. zu- sammen gewünscht werden. Wilhelmshaven, den 24. Oktober 1878. Kaiserliche Intendantur der Marine⸗Station der Nordsee.
Wochen⸗ Ausweise der dentschen Settelbanken.
Braunschweigische Bank. Stam vom 8. Oktober 1828. 8964 Activa. etall- Bestand . * . 687, 503. Reichs kassensehsine Noten anderer Banken. Wechsel-Bestand.. ⸗ Lombard- Forderungen. 2, 099, 663. Effecten- Bestand ö —. Sonstige Activa JI 5, 72, 510. Pana vn.
Grundkapital... . 0 10, 500 009.
sI 88113
Resor vefonda 300,918. Umlaufende Noten- 2, 381,000. Sonstige täglich fällige Verbind-
lichkeiten J 1,377, 396. An eine Kündigungsfrist gsbun-
dene Verbindlichkeiten. „ 2. O2l, 050. gonstige Passiva hann, Eventuelle Verbindliohkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zablbaren Wechseln. 321,642. 95.
NRrammaehwelg den g3. bxtoder 1878. Pie mir eoti um.
Königl Kreisgericht. ö ir fen, 9
8955 Wochen · Uebersicht
der Bayerischen Notenbank vom 23. Oktober 1878.
Actil vn. MS. 34 427,000 Bestand an Reichskassenscheinen. 8 Noten anderer Banken.
18965)
ᷣ der SGüchsischen Han-
zu HPresden
am S3. Oetober 18278. Activa. goursfähiges dentsches Geld. A 19, 312,565. — KReichskassenscheinee 251, 815. —. anderer deutscher 2, 263, 400. — 991. —
Banken
37, 938,270. —. 5, 951,436. — 2,783, 6511. —. 7, 147,317. —.
M 30 0900 099. —. 8 36 472 206
482,339. —.
CLCeherslehkht
id Noten Lombard⸗ Forderungen
; . / ö so—nstigen Aktiven. Passiva.
Das Grundkapital
Der Neservefonddd ö. erf. der e r een . e sonstigen, älligen Ver⸗ . ö ö J z w Die an eine Kündigungsfrist gebun⸗ denen Verbindlichkeiten. 183,900 Die sonstigen Passtva ö 1 504,000 Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechselnn. 4 1, 1090, 34. 63.
München, den 25. Oktober 1878.
* . Notenbank.
ie Direktion.
Sonstige Rassenbestände =. Wechselbestinde Lomhardbestände« .
n
Effectenbestände ö Debitoren und sonstige Activa
185,009 Fassilvna.
66 46 M66 776 00
Eingezahltes Aetienkapital Reservefondas.. Banknoten im Umlauf. Täglich fällige Verbindlich- 1 An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten. . , 4,362, 199. —. Sonstige Passiva 321,771. —. Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wech- eln sind weiter begeben worden SM 2. 8I 9, 591. 80. HDie Directiom.
. Bekanntmachungen.
Die Stelle eines Gefangenenwärters und Magistrats Dieners mit 36 Mark Monats- Gehalt und Dienstwohnung ist bei 3 monatlicher Kündigung von uns zu besetzen.
Versorgungasberechtigte, noch rüstige und nüchterne Militär ⸗Invaliden, welche lesen und schreiben
mit Zeugnissen und selb bei uns melden. Grottkau.
Bekanntmachung.
ö In der heute stattgehabten ordentlichen Generalversammlunß der Aktionãre der Aktien⸗ Zuckerfabrik in Trachenberg waren 33, O00 Nmk. des A ktien⸗Kapi⸗
tals mit O7 Stimmen vertreten.
; Die Versammlung nahm zunächst den Vortrag des Jahres⸗ und des Revisionsberichts und des Jahresabschlusses entgegen und setzte die Vididen bel fur das Geschäftsjahr 1877/78 J, n
auf 159 oder pro Aktie auf TT Rik.
) feft. Demnächst wurde der Verwaltung für die Geschäftsführung des Betriebs jahres 1877/78 mit allen Stimmen Decharge ertheilt. : Trachen berg, den 24. Oktober 1878.
Aktien⸗Zucker fabrik in Trachenberg, Der Vorstand.
Sch Schlesin ger. O. Winterfeldt. Bekanntmachung.
Nachdem nunmehr die ordentliche Generalversammlung vom heutigen Tage die Auszahl einer Dividende sür das Geschäftsjahr 1877778 mit 1 ? 9 K
I15*½υ oder Nik. 22D pro Aktie
beschlossen hat, bringen wir hiermit zur Kenntniß der Aktionäre, daß die Einlösung des Dividenden⸗ scheines Nr. 7 alsbald (àCto. I90 / 10.)
ir Breslan bi Herren Nuffer 8 Go., Blücherplatz s7
sowie hierorts bei der Kasse unserer Gesellschaft stattfindet. Trachenberg, den 24. Oftober 1878.
Aktien⸗Zuckerfabrik in Trachenberg. Der Vorstand.
dr S. Winterfeldt. ö von Uslar. . irliSamster Inserirung. Submissionen
Jeglicher Eramehg eignet sich voranmtzswelss der in ganz Süd-, Mittel. und West⸗ deutschland sowie der Schweiz alleinige Zumal wöchentlich in Stuttgart erscheiner de Ri- gemeine Suhmissions-AmneiBger mit der Sonntags-Beilage: Centralhiatt Für em clemteechem klahnmdeJ, J. Jahrg, amtliches sowie Vereinsorgan des Holzhändler Vereins, welcher seiner Reichhaltigkeit und Zuverlässigkeit halber ausschließlich in Fabrikanten⸗ und Lieferantenkreisen die größte Verbreitung aufzuweisen hat. — Abonnementspreis (inkl. der Sub⸗ missions⸗Ergebnisse) 45 A pro Quartal bei jeder Postanstalt. — In serate 25 8 per Zeile, bei größeren Ordres wesentlicher Rabatt. 8
t geschriebenem Lebenslauf
Der Magistrat. ö 8973
J. von Uslar.
J77I1]
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3 Fiemme: Rudolf Hoss
Presse, Mnoßen. Aeue Zeitung, Stuttgart, Industrie- Batten, lisiech's ill. Gemere- Zeitg. . Hract. Maschinen- Constructeun, ( Independance Besqe etc.
Reda, . T dc. ö
Zwei Beilagen leinschließlich Börsen⸗Bellage).
Berlin: (8477)
Bewig. St ü bol.
Verlag der Expedition (Ressel) . 9 Elsner.
können, wollen sich bis . 15. Dezember d. J.
Der Inhalt dieser Beilag
e Modellen, vom 15. Januar 1575, und bie im Patentgesetz, vom 25. Mal 15
— — — —
in welcher auch die im 5. Sr 94 über den Rare mr, vom 30. November 1854, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an 1 und 7, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veroffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Neich. m *)
Das Central ⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel iägiich. — Dat
Das Central-Handels⸗Register für das 26 Reich kann durch alle Post ⸗Anstalten, sowie durch Carl Heymanns? * Berlin, W., Mauerstraße 63 — 55, und alle Buchhandlungen, für Berlin
auch durch die Erpedition: 8
„Wilhelmstraße 32, beiogen werden.
Abonnem ent beträgt 1 590 3 für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 83. —
Ins ö rtiongpr e is für den Raum einer Druckzeile
30 4.
—ᷣ·—· — — — —
M k
Patente.
Versagung von Patenten.
Auf die nachstehend bezeichnete, im Reichs ⸗Anzeiger an dem angegebenen Tage bekannt gemachte, An⸗ meldung ist ein Patent , worden. Die Wirkungen des einst weiligen Schutzes gelten als nicht eingetreten.
Nr. 5733. FInncke & Hueck, Schraubenfabri-⸗ kanten zu Hagen i. W.,
Methode der Herstellung federnder Unterlagt⸗ scheiben zu Schraubenboljen, vom 14. Mai 1878. Berlin, den 258. Oktober 1878. Faiserliches Patentamt. Jacobi.
Erlöschung ven Patenten.
Die nachfolgend genannten, unter der angegebenen Nummer in die Patentrolle eingetragenen Patente sind auf Grund des §. 9 des Gesetzes vom 25. Mai 1877 erloschen.
Nr. 605. G. Wolff zu Oldenburg,
Querkuppelung zwischen Lokomotive und Tender, vom 17. August 18977. Nr. 374. H. Jarck zu Flensburg, durch Drehventil verschließbarer Flaschenkork, vom 7. Juli 1877. . Nr. 299. A. Beschoren zu Berlin, Handhabe für Kochtöpfe ohne Henkel, vom 22. Juli 1877. Nr. 9602. A. d: Serres Wierzffinsti, Bau ⸗ direktor, und A. Battig, Ober⸗Ingenieur zu Wien. — Vertreter: Heusinger von Waldegg, Ober⸗In⸗ genieur zu Hannover, ⸗ k zwischen Schienen, Lang⸗ und Querschwellen eines eisernen Oberbaues für Eisenbahnen,
vom 1. August 1877. ö
Nr. 107. J. Schön & M. Schön zu Malstatt, Vorrichtung zur Herstellung gefalzter Ofenrohre,
vom 28. Juli 1877. ;
Nr. 234. J. A. Huber's Söhne zu Rosenheim, Verfahren und Maschine zur Herstellung von Fäden und Litzen für Kurzseilerwaaren,
vom 4. Juli 1877.
Nr. 886. J. Kranse, Kaufmann zu Berlin, Vorrichtung zur Herstellung von Schrauhen⸗ gewinden im Innern von Glasflaschenhälsen,
vom 29. Juli 1877. ̃
Nr. 424. G. Heger zu Berlin,
Dampfkessel mit Dampfbildung außerhalb der vom Feuer berührten Flächen, vom 3. Juli 1877. ; .
Nr. 563. C. Hörich zu Minkwitz bei Leisnig,
Dengelmaschine, vom 2. Juli 1877. -
Nr. 1768. T. Hönig, in Firma: Aug. Hönig
zu Cöln a. Rhein, Fahrbare Ausziehleiter für Rettungszwecke, vom J. Juli 1877. e, 3076. F. Nengebauer, Mechaniker, zu erlin, Gas⸗ und wasserdichte Papierpatrone für Hand⸗ feuerwaffen, vom 15. März 1878. Berlin, den 28. Oktober 1878. Kaiserliches Patentamt. Jacobi.
Berichtigung. . Die in Nr. 219 des Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staats ⸗Anzeigers vom 17. Sep⸗ tember 1878 unrichtig angegebenen Anmeldungen lauten berichtigt, wie folgt: *. 13 459. Joh. Gummich in Werden a. d. uhr
jteuerung an Petroleumlampen mit Vorrich⸗ tung zur Vermeidung einer Explosion. (Zusatz
zu Patent Nr. 635.) . . Nr. 15 235. Carl Spatz, Gelatine⸗Folien Fabrikant zu Hanau. Durch unverbrennliche Draht⸗ oder . verstärkte transparente Gelatinetafe n zur far⸗ bigen , Theaterbühnen ꝛe. Berlin, den 28. Oktober 1878.
saiserliches Patentamt. Jacobi.
8954
8966
1896)
Preußen. Königliches Mini sterlum für ö 3 und öffentliche Arbeiten. 1 Daz den Herren Gustav Bongrdel un ax Boas in Hef unter dem 23. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren . den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheite Patent . auf eine durch Zeichnung und Beschreibung er- läuterte Meßform für Hüte und Mützen st aufgehoben.
Das den Herren Gustav Bonardel und Max Boas hierselbst unter dem 24. Juni 1577 auf die Dauer von drei Jahren für den gaazen Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilte Patent
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung
erläuterte Maschine zum Umbiegen der Krempe
an Filzhüten
sammensetzung, ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, ist aufgehoben.
Das dem Schlossermeister Adolf Schulz jun. zu Samter unter dem 29. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗
gewiesene Kartoffelerntemaschine, insoweit sie als
neu und eigenthümlich anerkannt ist, ist aufgeboben.
Das dem Herrn Auguste Huart in Rethel unter dem 16. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent
auf zwei Apparate zur Vermeidung der durch
Zerreißen von Fäden bei Drosselmaschinen ver⸗
ursachten Uebelstände in der durch Zeichnung und
Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung,
ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile
zu beschränken, ist aufgehoben.
Das den Herren Thode C Knoop zu Dresden unter dem 29. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent
auf eine Vorrichtung an Mähmaschinen zum Regu⸗
liren des Fingerbalkens wahrend der Fahrt in
der durch Zeichnung und Beschreibnng nachgewie⸗ senen Zusammensetzung ist aufgehoben.
Der internationale Kongreß über die Patent⸗, Muster⸗ und Markenschutzfrage zu Paris.
X.
Sektion 3.
Fabrik⸗ und Handels marken. Unberechtigte Benutzung von Preis⸗ medaillen. Schutz der photographi⸗
schen Erzeugnisse ꝛe.
P. Dresden, 24. Oktober. Außer den in meinem VIII. Bericht unter Artikel 6 wieder⸗ gegebenen Beschlüssen in Sachen der . und Handelsmarken waren vom Kongresse und von der Sektion noch Beschlüsse gefaßt, die, wenn auch nicht alle von prinzipieller Wich⸗ tigkeit, theils als Ergänzungen, theils als Mo⸗ tive zu anderen Resolutionen angesehen wer⸗ den können. In dem Vertragsentwurf konn⸗ ten sie nicht wiedergegeben werden, weil sie den darin vorgesehenen, noch näher zu verein⸗ barenden Ausführungsverordnungen vorge⸗ grifen haben würden. ,
So hatte der Kongreß vor Entschließung darüber, daß der Nachsuchende jede Marke auf seine Verantwortung und Gefahr zu⸗ gelassen sehen müsse (Victor Fumouze), den Satz angenommen:
Die Niederlegung einer Fabrik⸗ oder Handels⸗
66 gilt nur als Anzeige für das Eigen⸗
um“;
aber die Fortsetzung, welche in der Sektion mit 27 gegen 21 Stimmen angenommen war, mit 40 gegen 37 Stimmen abgelehnt, nach⸗ dem Pouillet dagegen, der Antragsteller Mẽoͤ⸗ neau, Graf de Marafy und Sekretär Dr. Rendu (Paris) ihre Gründe dafür entwickelt hatten. Diese Fortsetzung lautete:
waber sie wird der Beweis für das Eigenthum . mit dem fünften Jahre nach ihrer Publi⸗ ation.
Im Fall eines Streites über das Eigenthum einer Marke während der fünfjährigen Periode gilt nur die Priorität der Anwendung als Be⸗ weis für das Eigenthum. Bei obwaltendem Zweifel genügt die Priorität der Eintragung.“
In dem unter 6 mitgetheilten Beschlusse 6a. nach den Worten: „geheim gehaltene“
ie Worte:
„auf die Frage der Neuheit bezügliche (Mit-
theilung ...) ;
Unter dem sub 7b. verzeichneten „cliché“ ist ein Abdruck der Marke gemeint.
Die in Satz 8 offen gelassene Zeit war im Alinea 1 auf 14 Tage, im Alinea 2 auf 10 Tage durch Kongreßbeschluß festgesetzt, die Be⸗ stimmung über Veröffentlichung in einer ge⸗ mein samen Zeitschrift durch Professor Cohn (Heidelberg) y
Der neunte Beschluß (Ch. , er⸗ hielt erst endgültige fung, nachdem Selwyn auf die Nothwendigkeit öffentlicher Bekannt⸗ machung hingewiesen, im Uebrigen aber ohne Erfolg beantragt gewesen war, daß die Fabrik⸗ marke von dem Unternehmen, dessen Produkte sie zu charakterisiren dienen soll, getrennt ver⸗ leu werden könne, und schon in der Sektion ein Vordersatz gestrichen war, nach welchem
ist aufgehoben.
Das dem Herrn Eugen Rabe zu Stettin unter dem 28. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats! ertheilte Patent . .
auf einen Rotations Zimmerspringbrunnen in der
durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten Zu⸗
eine Veränderung im Besitz einer Marke im Verlauf von 6 Monaten den dazu Berechtigten zur neuen Eintragung zwingen sollte.
Nach der Bestimmung (von Rosas), daß die Eintragungsgebühr der Anzahl der zu schuͤtzen⸗ den Unterscheidungszeichen angemessen, von der
Anzahl der Produkte aber unabhängig sein solle, lautete ein anderweiter Beschluß: Marken, welche sich nur durch Umfang und Farbe unterscheiden, werden wie eine einzige gezählt,“ und ferner:
Die Marken werden gesammelt und kosten⸗ frei in einer durch Reglements bestimmten 6 im Centraldexpst für das industrielle
bum, dem Publikum zur Verfügung gestellt.
Zur besseren Uebersicht sollen Register nach der Art der Produkte und nach der Reihen⸗ folge der Aufnahme der geschützten Marken ge⸗ führt werden, auch alphabetisch geordnete, stets auf dem Laufenden erhaltene Kataloge in den⸗ selben Räumen öffentlich ausliegen. (de Marafy, Grodet).
Von den Fabrikmarken sollten Faksimiles ge⸗ druckt und von . zu Zeit veröffentlicht wer⸗ den, damit dieselben bei Handelskammern oder Lokalbehörten öffentlich zur Verfügung stehen. (Romanelli.)“
Satz 11 hatte auf Antrag Budenheimers, den Couhin dahin erläutert, daß zwischen Civil⸗ und Strafgericht der Gegensatz zu erhalten sei, früher den Vordersatz:
Civil klagen bezüglich der Marken sind bei den
zuständigen Gerichts höfen anzubringen.“ Pataille plädirte für den 12, de Marafy und der schweizer Delegirte für den 13. und 14. Satz. Auf Antrag Grodets ward Satz 165 genehmigt.
Gleichwie bei Mustern und Modellen war auch besonders beschlossen worden:
„Die Anfertigung oder Anwendung einer nicht deponirten Marke giebt kein Rechtsmittel zu einer Klage.“ Bezüglich der Nichtigkeit eines Markenschutzes einigte man sich zu der Bestimmung, daß „auf beglaubigten Antrag des Deponenten oder seines Rechtsnachfolgers oder Kraft einer end— gültig gewordenen gerichtlichen Entscheidung die Annullirung geschehen könne, und daß diese Annullirung auf dem Rande zur Depotverhand⸗ n, und bei der Marke selbst verlautbart werde. Die Löschung soll von jedem Interessenten beantragt werden können.“ .
Anstatt der unter 16 aufgeführten Resolution waren früher als Alinea 3 dem Satz 14 e n,. welche Marken in betrügerischer
eise nachahmen .... werden gleichgestellt) die folgenden Worte angeschlossen:
Diejenigen, welche Waaren verkaust oder zum Verkauf autgeboten haben, auf denen falsche Marken standen, sofern sie sich weigern, dem rechtmäßigen Eigenthümer der Marke schriftlich vollständige Auskunft darüber zu geben, welches der Name des ursprünglichen Ver⸗ käufers ist, woher die Waaren kamen und zu welcher Zeit der Verkauf stattgefunden hat.“
Satz 17 wurde von Pataille eingebracht. Er ist die einzige Entschließung zu dem damit berührten Punkte des Originalprogramms.
In Rücksicht auf tranfitorische Bestimmungen und um dauernd den Veränderungen im Besitz, dem Erlöschen von Besitzrechten und allen zur Aufrechterhaltung des Schutzes etwa zu geben⸗ den Bestimmungen mehr Wirkung zu verschaffen, 9 die Sektion mit großer Majorität be⸗ chlossen:
Die Niederlegungen müssen vom Jahre 1880 ab alle 19 Jahre erneuert werden. Jede inner⸗ halb dieses Zeitabschnitts geschehene Nieder- legung hat nur bis zum Datum der allgemei⸗ nen Erneuerung Gültigkeit.“
Trotz mehrfachen Widerspruchs wegen Kürze der Zeit oder Festsetzung einer Zeit im gegen⸗ , . Augenblick und eines Vermittelungs⸗ vorschlages, daß, wenn der Berechtigte eine Marke 10 Jahre nicht benutze, die Marke erlösche, macht doch der Kongreß auch diesen Beschluß zu seinem eigenen, läßt aber den, wie folgt amendirten Antrag Meneau's, nach welchem
Strafanträge von der Staatsanwaltschaft nur auf Antrag der Betheiligten angebracht, mit Ausnahme des Falles der Verletzung der über obligatorische Marken bestehenden Be⸗ stimmungen jedoch solchen Antrag auch mit voller Rechtswirkung aufheben können,“
mit einer erheblichen Majorität fallen.
Bei den Verhandlungen über den Marken⸗ schutz, in denen wiederholt die Vize Präsidenten Staatsrath Tranchant und Geheime Rath Reuleaux präsidirten, nahm auch wiederholt der bei seiner Wahl zu einem Ehrenpräsidenten noch nicht anwesende Herr Dr. William Siemens aus London thätigen Antheil. An den Diskussionen zu diesen Fragen betheiligten sich außer den genannten Antrag⸗ stellern und anderwärts öfter einflußrei betheiligten Personen die Herren Abvokat Demeur aus Brüssel, Charles Martin, conseiller gonéral de la Seine, Théodor Bouinais, er n in, der Union des fabricants, W. Ponty, Präsident des Handelsgerichts zu Roche⸗
dikatskammer der Pharmazeuten (Paris), das Mitglied des italienischen Parlaments Torri⸗ iani, Carl Batz (Wiesbaden; und Benjami
ohin (Paris).
Nach kurzen Debatten faßte der „Kongreß über das industrielle Eigenthum“ in seiner Sitzung vom 16. September auf Antrag des Grafen de Maillard de Marafy die nachstehen⸗ den Beschlüsse über: Industrielle Preise (Medaillen ꝛc.) I) Die unter irgend einer Form erfolgte Usur⸗ pation oder falsche Anwendung eints industriellen Preises, welcher gelegentlich einer Ausstellung ertheilt worden, an deren Einrichtung die oberste Behörde offenkundigen Antheil genommen dat, soll als eine unerlaubte, vor das Strafgericht gehörende Handlung angesehen werden.
2) Ebenfalls als unerlaubt soll angesehen werden die Usurpation der von den offiziellen wissenschaft⸗ lichen Körperschaften ertheilten Preise, Medaillen und Belobungen. .
3) Ist die Usurpation im Bezirk einer offenen Ausstellung unter den vorerwähnten Bedingungen . so soll die Strafe auf das Maximum erhöht werden.
4) Außer der öffentlichen Klage sollte dem geschädigten Theile eine Klage gemäß den Be⸗ stimmungen des Gesetzes über die Fabrikmarken zugestanden werden.“
Mit Rücksicht auf die photographischen Erzeugnisse waren von G. Lecocg und Ge⸗ nossen die folgenden Anträge in der Vorbera⸗ thung zur Annahme gebracht:
Ein gesetzlicher Schutz muß den durch Photo⸗ graphie oder durch deten Anwendung hervor⸗ gebrachten Erzeugnissen ertheilt werden.“ .
„Die photographischen Erzeugnise müssen ein⸗ getheilt werden in solche, welche einen gewerblichen Charakter besitzen und solche, die als Kunstwerke zu gelten haben.“ .
„Die Erzeugnisse, welche einen gewerblichen Charakter haben, sind durch ein besonderes Gesetz auf die Dauer von 5. Jahrea zu schützen.“
Die Erzeugnisse, welche als Kunstwerke * betrachten sind, sollen durch das Gesetz über künst⸗ lerisches Eigenthum geschützt werden. . Der Kongreß summirte die Entschließung in
seiner Sitzung vom 17. September mit den Worten: .
Photograpbische Erzeugnisse müssen durch ein
besonderes Gesetz geschützt werden.“
Wenn ich auch hier und da (der Legiti⸗ mität halber) auf einzelne Beschlüsse schon vorgreiflich hinwies, welche die Creirung und die Aufgaben der „Commission per- manente aussprechen, so muß ich sie hier doch der Vollständigkeit wegen mit dem bisher nicht Erwähnten im Zusammenhang geben.
ie lauten:
I) Der Kongreß fetzt eine permanente inter⸗ nationale Kommission ein, welche innerhalb der Grenzen der Möglichkeit die Ausführung der vom Kongreß . Entschließungen über das industrielle Eigenthum * sichern hat.
Die permanente Kommission besteht aus den Mitgliedern des Buregus des Kongresses, den Berichterstattern, den Präsidenten, Vije⸗Präsi⸗ denten und Sekretären der Sektionen und den offiziellen Delegirten der Regierungen. .
Die Mitglieder dieser Kommission sind in nationale Sektionen getheilt, ie nach der von ihnen repräsentirten Rationalität.
Die im Kongreß nicht repräsentirten Ratio nalitäten können ebenfalls eine lokale Sektion ernennen.
) Jede nationale Sektion hat das Recht, sich fünf Mitglieder zuzuordnen.
Jede dieser Sektionen hat, welches auch die
bei Abstimmung uͤber die Entschließungen der permanenten Kommission.
3) Eine der Aufgaben der durch private Ini⸗ tiative geschaffenen permanenten Kommission besteht darin, durch eine der Regierungen den
konferenz zu erlangen, zu dem Zwecke, die Grundlagen einer gleichförmigen Gesetzgebung festzustellen. ;
4 Der Kongreß beschließt, 1 eine Delega⸗ tion sich zu dem französischen
der Landwirthschaft und des Handels begebe,
damit eine internationale Kommisston ernannt werde, welche über die auf eine gleichförmige Gesetzgebung in Sachen des industriellen Eigen ⸗ . bezüglichen Akte offiziell zu verhandeln abe.“
Nach der Kommissionssitzung vom 18. Sep⸗ tember beantragte Hr. Hegedüs mit zwei Ge⸗ nossen, daß demnächst beschlossen werde, dem Artikel 5 des Entwurfes zum Verbands⸗
ügen: f 6 die Sätze
fort, Capgrand⸗Mothes, Präsident der Syn⸗
/ r .
Anzahl ihrer Mitglieder fei, nur eine Stimme
usammentritt einer offiziellen internationalen
errn Minister
um ihn zu ersuchen, die Initiative zu ergreifen,
vertrage (vergl. Bericht III) hinzuzu⸗
welche im Bericht III. als Erklä⸗ rung für ndnustrielle Muster und gewerbliche Mo ⸗ delle gelten, und die darauf folgenden beiden Absätze,
rie e a mr e, ern 5 in, N 1