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Staats · Anzeiger.
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Aas Ahonnement hetrügt 4 M 50 8 für das Uierteljahr.
Koniglich Preunischer
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für Gerlin außer den Nost Anstalten auch die Egpe⸗ U ö.
Alle Nost Anstalten nehmen Bestellung an; *
dition: 8M. Wilhelmstr. Nr. 32.
M 25s.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Obersten z. D. Hundt, bisher à la suite der Ma⸗ rine, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe; dem Major Hencke im 5. Rhei⸗ othen Adler⸗Orden dem Major Freiherrn von Lilien im 1. Westfälischen Husaren⸗Regiment Nr. 8, kommandirt als Adjutant beim General⸗Kommando des VIII. Armee⸗Corps, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Major Tzahn, , von Coblenz und Ehrenbreitstein, den Königlichen ronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer Kloß zu Zeitz den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von
nischen Infanterie⸗Regiment Nr. 65 den vierter Klasse;
. dem Schullehrer Volkmann zu Koppeln im reise Pr.
Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Steinthal zu Berlin die Schleife zum Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Ober⸗Amtsrichter Gropp zu Wittmund den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Schullehrer und Küster Georg Schultze zu Bühren im Amte Nienburg, dem Schullehrer Dannenberg zu Eyendorf im Kreise Harburg und dem Stadtwachtmeister Malchow zu Sommerfeld das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Lieutenant zur See
von Kries von der 1. Matrosen⸗Division die Rettungs⸗ . K 36 4 — 8 e k an n . nl a chr ng en er, , ., 44 ; 14
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Medaille am Bande zu verleihen.
Holland und dem Straßenaufseher Josef Sigg zu Gammertingen im Oberamte Sigmaringen das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Kreis⸗Schulinspektor Dr. Berthold zu Berlin und dem Unteroffizier Schneider genannt Zur⸗ möhle im 6. Westfälischen Infanterie⸗Regiment Nr. 55 die
Deutsches Reich. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des
Reichs die von der Inspektionsversammlung Augsburgischer
Konfession der Inspektion St. Thomas zu Straßburg am 26. September d. Is. vollzogene Wahl des Eigenthümers Emil
ering zu Barr zum weltlichen Inspektor der Inspektion
t. Thomas daselbst und die von der Inspektionsversamm⸗ lung Augsburgischer Konfession zu Lützelstein an demselben Tage vollzogene Wahl des Bürgermeisters Georg Wehrung zu Ottweiler zum weltlichen Inspektor der Inspektion Lützel⸗ stein zu bestätigen geruht.
Königreich Breußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Geheimen Baurath und vortragenden Rath beim Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, . Wiebe, zum Geheimen Ober⸗Baurath zu ernennen; un
dem Domänen ⸗Pächter Ober ⸗Amtmann Wilhelm Brandt zu Codram den Charakter als „Amtsrath“ zu verleihen.
Ju stiz⸗Ministeri um.
Der Referendar Friedel aus Cöln ist zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln ernannt worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung
wegen Ausreichung der neuen Zinscoupons Serie XyIII. zu den Staatsschuldscheinen, Serie VII. zu den Prieritätsaktien Serie l. und II. der Nieder⸗ schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn und Serie VII. zu den Münster⸗Hammer Eisenbahn⸗-⸗Stammaktien.
Die neuen Coupons Serie XVIII. Nr. 1 bis 8 zu den Staatsschuldscheinen, Serie VII. Nr. 1 bis 8 zu den Nieder⸗ schlesischMärkischen Eisenbahn⸗Prioritätsaktien Serie J. und II. und Serie VII. Nr. 1 bis 8 zu den Münster⸗Hammer Eisen⸗ bahn⸗Stammaktien nebst Talons werden vom 14. November d. 9 ab von der Kontrole der Staatspapiere hier, Oranien⸗ straße 93 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der Kassenrevisions⸗ tage, ausgereicht werden.
Die Coupons können bei der Kontrole selbst in Empfang
enommen oder durch die Regierungshauptkassen, die Bezirks⸗ ö in Hannover, Lüneburg und Osnabrück oder die reiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden.
Wer das Erstere wünscht, hat die Talons vom 24. Ja⸗ nuar, 3. Juni, bezw. 27. Oktober 1874 mit einem Verzeich⸗ nisse, zu welchem Formulare bei der gedachten Kontrole und in Hamhurg bei dem Kaiserlichen Postamte unentgeltlich zu . sind, bei der Kontrole persönlich oder durch einen
eauftragten abzugeben.
Genügt dem Einreicher ein 'umerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß nur einfach, dagegen von Denen, welche eine Bescheinigung Über die Abgabe der Talons verlangen, doppelt vorzulegen. In letzterem Falle wird das eine Verzeichniß mit eine Empfangsbescheinigung versehen sofort zurückgegeben. Die Marke oder Bescheinigung ist beim Empfange der neuen Coupons wieder abzugeben.
In Schriftwechsel kann die ot role der Staats⸗ papiere fich mit den innerhalb der Mengrchie wohnenden Inhabern der Talons nicht einlassen.
Wer die Coupons durch eine der oben genannten Pro⸗ vinzialkassen beziehen will, hat an dieselbe die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Ver⸗ zeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Auslieferung der neuen Coupons wieder abzugeben.
Formulare zu diesen ,, . sind bei den ge⸗ nannten Provinzialkassen und bei den von den Königlichen Regierungen ꝛc. in den Amtsblättern zu bezeichnenden son⸗ stigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Des Einreichens der Staatsschuldscheine oder Aktien be⸗ darf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die Talons abhanden gekommen sind, und es sind in diesem Falle die Dokumente an die Kontrole der Staatspapiere oder an die zunächst gelegene Provinzialkasse mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 30. Okttober 1878.
Hauptverwaltung der Staatsschul den. Graf zu Eulenburg. 5we, g. Rötger.
auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 6 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozial demokratie vom 21. Oktober d. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Verein „Sozialdemokratischer Wahlverein für den 8. Han noverischen Wahlkreis“ hierselbst nach 8. 1 Absatz 1 und 2 des gedachten 364 durch die unterzeich⸗ nete Landespolizeibehörde verboten ist.
Hannover, den 30. Oktober 1878.
Königliche Landdrostei. von Cranach.
Auf Grund der Vorschristen der 58. 1 und 6 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober er. ist
das Arbeiter-Wahlcomits zu Ottensen durch Verfügung vom heutigen Tage verboten.
2 den 31. Oktober 1878.
önigliche ,, Jö des Innern. o sen.
Auf Grund des §. 6 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Sozialdemokratische Wahlverein zu Frank⸗ furt a. / M. nach 5. 1 des oben gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist.
Wiesbaden, den 30. Oktober 1878.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. v. Meusel.
Auf Grund des 5§. 6 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Sozialdemokratische Wahlverein zu Wies⸗ baden nach 8.1 des oben gedachten Gesetzes durch die unter⸗ zeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist.
Wiesbaden, den 30. Oktober 1878.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. v. Meusel.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 31. Ok⸗ tober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß die Nr. J der im Verlage von A. Diflo zu Frank⸗ furt a. M. erschienenen Wochenschrist „Die Hoffnung“ vom 27. Oktober d. Is., sowie das fernere Erscheinen dieser periodischen Druckschrift nach 5. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist.
Wieshaden, den 30. Oktober 1878.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. v. Meusel.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 wird — zur . Kenntniß gebracht, daß die 1878 im Kommissionsverlag der Expedition der Cölner
reien Presse erschienene nicht periodische Druckschrift: „Die er . der Sozialdemokratie“ von J. Dietzgen nach
. . den 1. Nopemher, Ahends. 18
prinz stattete Sr. Durchlaucht dem Fürsten
und wohnten daselbst Leitung des Direktors Professor Br. Joachim veran
Hoheit der Kronprinz den Vortrag des Kriegs
S8. 11 des cit. Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizei⸗ behörde verboten ist. Cöln, den 30. Oktober 1878. Königliche Regierung. von Bernuth.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 18678 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 4 die 1869 im k. von M. Rittinghausen hier selbst erschienene nicht periodische Druckschrift: Sozial⸗ demokratische Abhandlungen: Die unhaltharen Grundlagen des ri en,, nach 5. 11 des eit. Cee, durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.
Cöln, den 31. Oktober 1878.
Königliche Regierung. . Abtheilung des Innern. Guionneau.
Unterzeichnete Behörde bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß sie auf Grund der 8. 1 und 6 des Reichs⸗ gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sg⸗ , . vom A., sowie der Bekanntmachung vom 25. Mts. die nachstehend verzeichneten Vereine verboten hat:
I) den all gemeinen deutschen Schneiderverein,
2) den Sozial demokratischen Arbeiterverein, ; die Gewerkschaft der Holzarbeiter
I die Retard rbelter- G? wertsgenoffenschaft, 5) den , ne der Schuhmacher-Genossen⸗
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der ge , wege . 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 86 daß die Nr. 150 und Nr. 131 des Hamburg⸗ lto naer Volksblattes und ebenso das fernere Erscheinen dieser periodischen , nach 8. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist. Hamburg, den 31. Oktober 1878. Die Polizeibehörde. Senator Kunhardt.
In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 44 der Feichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 1. November. Beide Kaiser⸗ liche Majestäten verließen gestern Vormittag um 11 Uhr Baden⸗Baden, woselbst eine zahlreiche Versammlung sich auf dem Bahnhofe verabschiedete., Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin gaben den Kaiserlichen Eltern das Geleit bis Karlsruhe, woselbst, außer der Groß⸗ herzoglichen Familie, die Spitzen der Civil⸗ und Militär⸗ behörden und der Hofstaat versammelt waren. .
Ihre Majestäten trafen Nachmittags um 5 Uhr in Coblenz ein, woselbst morgen Se. Königliche Hoheit der Prinz Wil⸗ n, von Bonn aus, die Kaiserlichen Großeltern besuchen wird.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Mittwoch Mittag um 12 Uhr den regelmäßigen Vortrag des Chefs des Civil⸗Kabinets entgegen.
Um Üisg Uhr empfingen Ihre ö und König⸗ lichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften den Besu des Fursten Reuß j. L. Se. Durchlaucht folgte demnäch um W Uhr der Einladung zum Diner.
Im Laufe des Nachmittags kamen die Kronprinzlichen Herrschaften nach Berlin. Se. Kaiserliche Ho * der Tn. euß im Hote Royal hierselbst einen Besuch ab und nahm demnächst um 61 / Uhr im Palais militärische Meldungen, sowie die des Landstallmeisters von Oheimb entgegen.
Um 7 Uhr begaben Sich die Kronprinzlichen Herrschg
mit Ihren Königlichen Hoheiten der Erbprinzessin von Sachsen⸗
Meiningen und der Prinzessin Luise, Tochter Sr. Königlichen Hoheit des 6 ö Carl, nach der Singakademie er von der Hochschule für Musik unter
stalteten Aufführung des Oratoriums „Elias“ bei. Um 9 Uhr kehrten die Höchsten Herrschaften nach Pots⸗ dam und dem Neuen Palais zurück . Gestern Vormittag um i1 Uhr nahm Se. Kaiserliche Minister
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