Mittwoch: Ten e tt darts ien zum Besten des Krankenpflege ⸗Verelns der Rosenthaler Vor⸗ stadt: Der Sonn wendhof.
Ostend- Theater. (Sr. Frantfurterstr. 130) Dienstag: Zum 11. Male: Emma's Roman.
Germania- Theater. Vorstädtisches) Di
rektion: Julius Ascher. Dienstag: Zum 39. Male: Im Ransch. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von L. Herrmann und R. Hahn. Musik von Gustav Michaelis.
Letzte Woche: Im Rausch.
BFöttcher's instructive Soirée. Königl.
Schauspielhaus. Saal⸗Theater. Täglich Abends 7-9 Uhr: 1) Ostindiens grandiose Natur, und = Thierwelt. Jagd ⸗ und Kampf⸗ cenen. 2) Das Neneste vom Sternenhimmel: Natur, Bewegung, Beschaffenheit der Fixsterne. 3) Soiree amtastigue. Farbenmagie. Entrée: Fauteuil 29, Parquet 15, 19 n. 5 Sge. Linder zahlen Wochentags die Hälfte. Tages · Verkauf: Schauspielhaus, Siüdseite.
Concert- Haus. Concert des Königlichen Hof⸗ Musikdirektors Bilse.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Olga Dorgerloh mit Hrn. Tribunals · Referendarlus Max Springer (Kerpen — Saalfeld). — Frl. Elise Villnow mit Hrn. Rittergutsbesitzer Carl Munkel (Wusterbarth— . — Frl. Cecilie v. Homeyer mit Hrn. andrath Magdeburg (Murchin— Sonderburg).
Verehelicht: Hr. Oberförster Görges mit Frl. Geiger (Osburg — Hannov. Münden). — Hr. Premier Lieutenant Willibald Graf v. Schmettow mit Frl. Marie Bgronesse von Clinkowström (Drehnow). — Hr. Lieutenant Simon mit Frl. Marie v. Moeller (Harburg — Stade). — Hr.
Oertzen mit Frl. Grace Burnett (Paris).
Geboren: Gin Sohn: Hrn. Bürgermeister Wilh. Const. Wachendorf (Uedem). — Hrn. Lieutenant Leo Freiherrn v. Hagke (Merseburg). — Eine Tochter: Hrn. Amtmann Baron von Eberstein (Herborn).
Gestorben; Hr. Hugo Alexander v. Beckerath (Cracau bei Crefeld) — Hr. Geh. Regierungs⸗ Rath Weyhe (Benns. — Hr. Major a. D., Carl Adolph Giesche (Hirschberg i. Schl.). — Gräfin Marie Bassewitz Behr, geb. Freiin v. Steinaecker (Cüũtzow).
Es soll den 14. November d. J. im Grä⸗ bertschen Gasthofe hierselbst nachstehendes Holz aus dem Wirthschaftsjahr 1878: 1) Belauf Wilhel ms⸗ brück: Jagen 37 — 996 Rmtr. kiefern Kloben, 15 Rmtr. kiefern Knüppel J, Jagen 47 — g05 Rmtr. kiefern Kloben; 2) Belauf Plaatz: Jagen 68 — 462 Rmtr. kiefern Kloben, Jagen 88 — 650 Rmt. kiefern Kloben, 187 Rmtr. Kiefern Stock J., Jagen 104 — 154 Rmtr. kiefern Kloben, 25 Rmtr. klefern Knüppel J., 537 Rmtr. kiefern Stock J., Totalität — 195 Rmtr. kiefern Kloben, 46 Rmtr. kiefern Knüppel II.; 3) Belauf Hangelsberg: Totalität — 95 Rmtr. kiefern Kloben, 24 Rmtr. kiefern Knüppel 1II.; 4) Belauf Berkenbrüct: Jagen 129 — 66 Rmtr. kiefern Kloben im Wege der Lizitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage auf Ort und Stelle, Vormit⸗ tags um 10 Uhr, hiermit eingeladen werden. Han⸗ feiere. den 29. Oktober 18378. Der Sber⸗
22
örster.
Lieutenant Victor v.
19097 Submisston.
Die Lieferung von Wirthschaftsbedürfnissen für die hiesige Königliche Erziehungs« und Be sserungs—⸗ Anstalt pro 1875/80 soll im Wege der Submission verdungen werden.
Es sind annährend zu liefern:
a. Für Speisung:
1) 6 6000 Kilo Roggen,
25 2500 Kilo Hafergrütze,
3) 2600 Kilo Buchweizengrütze, 000 Kilo Weizenvorschußmehl, 2000 Kilo Reis, l500 Kilo Graupe,
4000 Kilo Erbsen, 3600 Kilo w. Bohnen, 3009 Kilo Linsen, 2500 Kilo Salz, . 200 Kilo ungebrannte Kaffeebohnen, 8090 Liter Essig, 13 50 Kilo getrocknete Pflaumen,
1) 50 Kilo Baumöl, 159) 300 Stück Gier, 16 790000 Kilo Kartoffeln, 17) 6009 Kilo Rindfleisch, 400 Kilo Kalbfleisch, 600 Kilo geräuchertes Schweinefleisch, 400 Kilo Schweinelünte, 400 Kilo Rindernierenfett, H. für Reinigung: 100990 Kilo grüne Seife, 50 Kilo braune und weiße Kernseife, 25 Kilo Weizenstärke, 3000 Kilo kristallisirte Soda, 150 Kilo Fischtbran, 2000 Stück Reiserbesen, e. für Lagerung: 20000 Kilo Roggenstroh, ; 180 Mtr. grauen Zwillich, à 100 Cmir. breit, 100 Stück wollene Decken, M . für Bekleidung: 150 Kilo Oberleder, 300 Kilo Sohlleder, ĩ. 300 Mille geschmiedete Schuhnägel (Absatz⸗ Rand⸗ und Sohlennägel), ; 100 Mtr. schwarzes Tuch, à 133 Cmtr. breit, 60 Mtr. carrirtes Tuch, 2 133 Emtr, breit, 200 Mtr. blaues Tuch, à 133 Emtr. breit, 249 Mtr. graues Tuch, à 133 Emtr. breit, 650 Mtr. grauen Zwillich, a 83 Cmtr. breit, 1600 Mtr. weißes Hausmacherleinen, A 67 120 Mtr.
Cmtr. breit, blaues deggl., à 67 Emtr. breit, S50 Mtr. graues Futterleinen, à 67 Emtr, breit, 160 Mtr. blau und weiß earrirtes Halbleinen, ä 67 Emtr. breit, . 260 Stück blau und weiß carrirte leinene Taschentücher, à 50 CEmtr. quadrat, 60 Stück bunte baumwollene dergleichen, 67 Emtr. quadrat, ö 60 Stück bunte baumwollene Halstücher, à2 67 Emtr, quadrat, 200 Mtr. . Futternessel, à 67 Cmtr. reit, 75 Kilo blauwollenes Strumpfgarn, e. für Beleuchtung: 45) 109 Kilo gereinigtes Rüböl, 49) 1500 Kilo Petroleum (naphtafrei), F. für die Landwirthschaft: 50) 100 Schffl. — 5000 Liter Hafer.
Termin hierzu ist: auf Montag, den 25. November e., Mittags 12 Uhr, im hiesigen Verwaltungsbureau anbe⸗ raumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift:
„Submission zur Lieferung von Wirthschafts-⸗ bedürfnissen, versehen, einzureichen sind. .
In dem Submissionstermine werden die einge⸗ gangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschie⸗ nenen Submittenten eröffnet werden. Später ein⸗ gehende Qfferten bleiben unberücichtigt.
Jeder Submittent ist verpflichtet, sich von den Lieferungsbedingungen, welche im Verwaltungs⸗ bureau ausliegen, Kenntniß zu verschaffen, und muß dies durch Namensunterschrift bescheinigen.
Steinfeld, den 29. Oktober 1878.
Königliche Direktion der Erziehungs⸗ und Besserungs⸗Anstalt. Zaremba.
29132
Bra unschweigische Aktien⸗Gesellschaft für Jute⸗ und Flachs⸗Industrie.
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herzoglichen Handelsgerichts hierselbst vom 19. v. M., nach welcher das Stammaktienkapital unserer Ge⸗ sellschaft durch Rückerwerb von Stammaktien auf S6 1902 600 unter gleichzeitiger Erhöhung des Priorität stammaktienkapitals auf M 197 400 ver⸗ mindert ist, fordern wir die Gläubiger unserer Ge⸗ sellschaft nach Vorschrift der Artikel 243 und 248 des Handelsgesetzbuchs auf, sich, soweit sie es zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich halten, bei uns zu melden.
Braunschweig, den 1. November 1878. Braunschweigische Aktien ⸗Gesellschaft für Jute⸗
und Flachs⸗Indnstrie. J. Spiegelberg. H. Lupprian.
Deutsches Gewerbe-Museum
[9152 HR öniggrütrgerstrasse 180. Die Ausstellung der diesjährigen kunstgewerb- lichen Concurrenz-Arbeiten um Staatspreiss: Hamim, Spiegelrahmeéen malt Com- sole, Hegullator-Gehüuse umd Ehotographi6e-AIhum— Vird am Hiemstag, dem 5. d. Mes., im Deutschen Gewerbe-Museum eröffnet. (à Cto. hq / 11.)
less Cuxhafener Eisenbahn⸗Dampfschiff- und Hafen⸗Actien⸗Gesellschaft.
Die auf den 23. November d. J. einberufene General ⸗Versammlung unserer Gesell⸗
sIchaft sindet nicht statt.
Die Actionaire unserer Gesellschaft werden hierdurch zu einer außerordentlichen General⸗VTersammlung auf Sonnahend, den 30. November d. J, Vormittags 10 Uhr,
im Gesellschaftslokale, Voßstraße 29 / 50, in Berlin
ingeladen.
Tagesordunng, 1) Antrag des ,. wegen Reduction des Actienkapitals.
) Antrag des Auf
3) Wahl zwenler Mitglieder des
4 Antra bee ru fr 33 ge schlossenen Bauve
troffenen Abrommengz.
tgrathes wegen Ausgahe von Hafen⸗Obligationen.
ufsichte raths.
tsrathes wegen Genehmigung eines über die Eisenbahnlinie n, . . n trages, Uebertragung desselben, sowie der 6 ahnlinie au eine nenn zu gründende Gesellschaft und Genehmigung des mit der
etz teren ge⸗
Diejenigen Actiongire, welche sich an dieser General⸗Versammluna bet eili en woll ihre Irterimsscheine oder vollein gezahlten Actien spätestens am : 2 , 22. November d. J.
in den üblichen Geschäftsstunden entweder in Berlin bei Herrn
FJ. Mart. Magnus oder
in nr . bei Heren Paul Menvelssohn⸗Bartholdy oder in e
ondon bei Herren C.
S5. Ham uro & Son
niederzeilegen, wogegen die im 5. 34 bes Statuts vorgeschriebenen Legitimationskarten in Empfang ge⸗
nommen werden können.
Abwesende Actionaire kbemen fat laut 5. 28 des Statuts in der General⸗Versammlung nur
durch anderr Actionaire auf Grund schriftl Berlin, den 2. November 1878.
Der An fsichtsrath.
J. E. Langhans.
icher Vollmacht vertreten lassen.
Der Vorstand. Ernst David. Schön.
lochsl Bekanntmachung.
Am 24. August 1876 starb zu Dülken die ge⸗ schäftslose Catharina Elisabeth Dings, Witwe von Peter Mathias Huhnen. Dleselbe war außerehelich geboren, hinterließ weder Descendenten noch Atcendenten und wurde vom . vreußischen Fiskus gemäß Art. 770 d. b. G. B. die Einweisung in den Besitz des Nachlasses derselben beansprucht. Das Königl. Landgericht zu Cleve hat durch Urtbeil vom 16. Mai 1877 Bekanntmachungen in dem Staats- Anzeiger! und in dem „Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf', sowie drei An⸗ schläge an dem Gerichtslokale in den durch das Justiz - Ministerialreskript vom 8. Juli 1806 vor⸗ geschriebenen Formen und Fristen angeordnet. Demgemäß werden alle Diejenigen, welche Erb⸗ ansprüche an den vorbezeichneten Nachlaß zu haben glauben, hiermit aufgefordert, dieselben bei der die Rechte des Fiskus wahrnehmenden Königl. Regie⸗ rung zu Düsseldorf oder bei dem unterzeichneten
Vertreter derselben am Königl. Landgerichte zu Cleve
anzumelden. Cleve, den 10. Oktober 1878.
Delhees Advokat Anwalt, Justizrath.
9108 Sannoversche Staatsbahn. ; Die Herstellung der centralen Stellung von vier Weichengruppen mit insgesammt 42 Hebeln auf dem Bahnbofe Minden soll im Wege der Submission im Bureau des Unterzeichneten, Am Bahnhofe 23 A.“ Zimmer Nr. 17, 1. Etage Montag, den 25. November h. J., Vormittags 11 Uhr, vergeben werden. Bedingungen ꝛc. können daselbst eingesehen oder gegen Einsendung von 1,ů00 4 bezogen werden. Hannover, den 30. Oktober 1873. Der c. Eisenbahn⸗Baumeister. Zechel. a Cto. 6/11.)
9143
ĩ . e
Rhein Nahe
is enbahn.
In Gemäßheit des in der Generalversammlung vom 30. September d. J. gefaßten Beschlusses beehrt sich der Unterzeichnete, die Herren Aktionäre zur
außerordentlichen
General⸗Versammlung
am Donnerstag, den 19. Dezemher d. J. Vormittags 10 Uhr,
in den Saal des Gasthofes „zum goldenen Adler“ dahier ergebenst einzuladen. Die Gegen stände der aufgestellten Tagesordnung sind:
Wiederholter, in letzter General⸗Versammlung nicht angenommener Antrag des Herrn Adolf
Lederer in Frankfurt a. M, betreffend Abänderung nachstehender Paragraphen der Statuten: . §. 36. Der Verwaltungs⸗Ausschuß besteht aus fünf Mitgliedern, von denen Eins im Fürsten⸗ thum Birkenfeld seinen Wohnsitz haben muß.
8 87 Jahre ein Mitglied aus.
tenden sind wieder wählbar.
werden.
General ⸗Versammlung der Aktionäre.
nächste
dauer des Ausgetretenen.
„Für den Fall, daß der Vorsitzende, dann der erste und demnächst der zweite Stellver⸗ treter an der Theilnahme einer Versammlung oder sonstiger Geschäftserledigungen be— hindert sein sollten, treten die andern Mitglieder nach dem Amtsalter zeitweilig für
diese in Funktion.
Aus dem Verwaltungs⸗Ausschuß treten in den ersten zwei Jahren je zwei, im dritten Dieselben werden durch eine Neuwahl ersetzt, wobei jedoch immer daß in 5. 36 erwähnte Verhältniß aufrecht zu erhalten ist. Bis eine Reihenfolge des Austritis sich nach der Amtsdauer gebildet hat, entscheidet das Loos.
38.
Zur Fassung gültiger Beschlüsse müssen wenigstens drei Mitglieder anwesend sein. Die Beschlüsse werden nach absoluter Stimmenmehrheit der anwesenden oder vertretenen
Mitglieder gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Ein an der Theilnahme einer Sitzung verhindertes Mitglied des wn, ,
f
führen, zu welchem Behufe jedes Mitglied, sofern es sein Stimmrecht nicht vertreten läßt, innerhalb 6 Tagen sich zu erklären hat.
Ueber die Verhandlungen des Verwaltungs. Ausschusses wird Protokoll wie die in den Sitzungen gefaßten Beschlüsse von oder Namens der A
gef bet, welches
ziehentlich den anwesenden Mitgliedern zu unterschreiben ist.
§. 46. tionen herbeigeführten Auslagen.
Die Mitglieder des Verwaltungs⸗Ausschusses haben freie Fahrt auf der Eisenbahn, jedoch nur für ihre Person, und empfangen außerdem den Ersatz der durch eführ Ueber die Verwendung einer bis zum Gesammtbetrage von 9090 „ jährlich festgesetzten Entschädigung für besondere Mühewaltangen hat dle
General⸗Versammlung zu beschließen.
Diejenigen Herren Aktionäre, welche an dieser General ⸗Versammlung Theil zu nehmen wün⸗ schen, werden unter Hinweisung auf die Bestimmungen der §5§. 25, 26, 30, 31 des Statuts noch darauf besonders aufmerksam gemacht, daß nur solche Besitzer von Kktien zur Theilnahme berechtigt sind, welche ihren Besitz in die Bücher der ö bis spätestens 8 Tage vor dem Tage der General⸗
ersammlung haben eintragen lassen, und welche sich Über das Forkbestehen des Besi einen Tag vor der General⸗Versammlung entweder selbst, oder durch tigten ausgewiesen haben. Nach 5. 30 des Statuts gewährt jetzt jede Aktie eine Stimme. lung einer Bescheinigung über den Besitz der Aktien, resp. zur Entgegennahme der ind zur Erleichterung für die auswärtigen Herren Aktionäre
Einschreibung in die Gesellschafts bücher
die Bank für Handel und Industrie in Berlin, die Deutsche Bank in Berlin,
die Filiale der Bank für Handel und Industrie in
Frankfurt a. M. und
die Dentsche Vereinsbank in Frankfurt 9. M.,
und zwar bis 109. Dezember d. J. incl. zur Entgegennahme der Anmeldungen für die Einschreibung in die Geschäftsbücher und bis zum 15. Dezember d. J. incl. nur noch für den Ausweis Über den Fortbesitz
ermächtigt worden.
. Die für die Theilnahme an der General⸗ zugleich als Freibillet für die Her⸗ und Rückfahrt auf der Bahn gelten,
Stellen vom 11. bis 15. Dezember e. einschließlich. 11. bis 18. Dezember inel. gegen Einlieferung des genommen werden. Anstatt der bank in Berlin. Kreuznach, den 1. November 1878.
Versammlung auszugebenden Eintritts⸗Karten, welche e können an den vorbezeichneten im Büreau des Verwaltungs⸗A1usschusses jedoch vom Ausweises über den Fortbesitz der Actien in Empfang
Präsentation der Aetien genügen die Depositenscheine der Königlichen Haupt⸗
Der Vorsitzende des Verwaltungs⸗Ausschusses der . ß r.
Der unterzeichnete Verwaltungsrath bringt hierdurch zur Anzeige, dass
Herr Max. H. Schinchel zum zweiten Director,
an Stelle des mit Ende dieses Jahres aus der Direction ausscheidenden Herrn [191311
Siegmund Hinrichsen, und
Herr Rud. Petersen zum dritten Director
der Norddeutschen Bank in Hamburg erwählt wurden. Hamburg, den 2. November 1878. Her Ver waltungsrath der orddeutschen Kania in Marmburg.
Die Austre⸗
Die Mitglieder des Verwaltungs⸗Ausschusses müssen 109 Stück Actien besitzen oder er⸗
werben, welche während ihrer Amtsdauer bei der Kasse der Gesellschaft niedergelegt Vater und Sohn ꝛc. 2c. wie in § Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungs- Ausschusses, sowie im Vereine damit auch
die Wahl des Vorsitzenden, eines ersten und eines zweiten Stellvertreters erfolgt in der Die Amtsdauer des Vorsitzenden und der zwei Stellvertreter, welche letztere nach der Bestimmung des Vorsitzenden gleichzeitig auch als Protokollführer zu fungiren haben, erstreckt sich auf deren Wahlperiode als Ausschuß— mitglieder. Wenn in srgend einer Weise die Stelle eines Mitgliedes des Verwaltungt⸗ , f ror dem regelmäßigen Ablauf der Amtsdauer erledigt wird, so ersetzt die
eneral Versammlung diese Stelle durch neue Wahl für die noch übrige Amts⸗
chusses kann sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen, jedoch darf kein Mitglied mehr als zwei Stimmen zur Vertretung übernehmen. Der Vorsitzende ist ermächtigt, in ihm dringlich oder angemessen erscheinenden Fällen eine schriftliche Abstimmung herbeizu6—
stimmenden be⸗
ihre Funk⸗
Besitzes bis spätestens ihre legitimirten Bevollmäch⸗ Zur Erthei⸗ Anmeldungen für die
Deutscher Re
. 6.
r.
t s⸗Anzeiger
5 Nas Abonnement beträgt 4 M 50 4 j für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Arnckzeile 80 ER
Alke Nost-Anstalten urhmen Hestellnug an;
für tzerlin außer den Nost⸗Anstalten auch dir Ezpr-
dition: 8. Wilhelmstr. Nr. 32.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Rittmeister von Kaisenberg vom Magdeburgischen Husaren⸗Regiment Nr. 19, kommandirt als Adjutant bei dem General⸗Kommando des VII. Armee⸗-Corps, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ehtenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich lippischen Gesammthauses zu ertheilen.
Deutsches Reich. Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: ö J ö . den seitherigen ständigen Hülfsarbeiter im Auswärtigen Amt, Legations-Rath von Frantzius, zum Wirklichen Legations-Rath und vortragenden Rath im Auswärtigen Amt zu ernennen.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs
die von dem Bischof zu Metz vorgenommene Ernennung des ülfspfarrers . Julian Alfred Neumann zu ettingen zum Pfarrer in Hayingen zu genehnägen geruht.
Geschäfts-Regulativ für die auf Grund des Gesetzes vom A. Oktober 1878 gebildete Reichs⸗ Kommission.
(Bestätigt durch Beschluß k vom 4. November
§. 1. Der Vorsitzende leitet den Geschäftsgang bei der Kommission und trifft Bestimmung über deren Bureau⸗Ein⸗ richtungen. — ; ;
Er vertheilt die Geschäfte unter die Mitglieder der Kom⸗ mission und ernennt die Referenten für die einzegangenen Beschwerden.
§. 2. Der Vorsitzende beraumt die Sitzungen der Kom⸗ mission nach dem durch die eingehenden Beschwerden bedingten Bedürfniß an.
§. 3. Die Einberufung der Mitglieder zu den einzelnen Sitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden nach einem von ihm im Einvernehmen mit der Kommission im Voraus festzu⸗ setzenden Turnus. .
§. 4. Nach Eingang der Beschwerde ist dem Betheiligten u eröffnen, daß ihm frei stehe, innerhalb einer ihm zu be— ,,, präklusivischen Frist die schriftliche Begründung seiner Anträge bei der Kommission einzureichen.
Wird von der Kommission demnächst noch eine mündliche Begründung der Anträge für angemessen erachtet, so wird dies dem Betheiligten mit der Aufforderung eröffnet, zu einer bestimmten Stunde vor der Kommission bei Verlust des Rechts der mündlichen Begründung zu erscheinen.
Weder die schriftliche noch die mündliche Erklärung darf durch Bevollmächtigte erfolgen.
Im Falle mündlicher Erklärung oder im Falle der Be⸗ . vor der Kommission ist ein Protokoll aufzu⸗ nehmen.
§. 5. Der Vortrag in der Kommission wird mündlich erstattet. Demselben ist in verwickelten Fällen eine schriftliche Darlegung zu Grunde zu legen, welche dem Vorsitzenden vor der Verhandlung vorzulegen ist.
§8. 6. Die Entscheidung erfolgt durch Abstimmung mit⸗ telst absoluter Majorität, bei welcher der Referent zuerst, der Vorsitzende zuletzt seine Stimme abgiebt.
5. 7. Die mit Gründen zu versehende Entscheidung ist in der Urschrift von denjenigen Mitgliedern der Kommission, welche an derselben Theil genommen haben, zu unterzeichnen.
Die ausgefertigte Entscheidung wird nur vom Vorsitzenden vollzogen und ergeht unter der Unterschrift:
Die Reichs⸗-Kommißssion.
8. 8. Eine Ausfertigung erhält der Beschwerdeführer (86s. 8, 13 des Gesetzes. Ehenso ist derjenigen Behörde, welche die angefochtene Verfügung erlassen hat, eine Ausferti⸗ gung zuzustellen.
„Die Zustellung erfolgt durch die Post. Eines Empfangs— scheins bedarf es nicht.
8.9. Entscheidungen, durch welche die angefochtenen Ver⸗ fi ungen aufgehoben werden, sind durch den eichs⸗Anzeiger“ ekannt zu machen. .
S. 10. Die durch dieses Regulativ dem Vorsitzenden der Kommission überwiesenen Befugnisse werden in dessen Behin⸗ derung von dem Stellvertreter desselben ausgeübt.
Bekanntmachung,
betreffend die Ausloosung von elfaß - lothrinagi r , rn, hringischen
Bei der am 25. d. Mt. vorgenommenen 6. Ausloofung d Grund der 9 vom 10. Juni 1872 (Gesetzblatt 6. ** . vom 29. November 1875 (Ges. Bl. S. I9l) ausgegebenen ei saß—⸗ lothringischen Landes ⸗ Obligationen der Serien gn
1873, 1874, 1875, 1876 und 1857 find folgende Nummern
worden: Serie 1872. Zu loo) 5 Nr. 451 492 496 597 605 611 883 905 980 1006 1105 1205 1417 1527 1696 1714 1869 1877 1894 2237 2439
gezogen
2481 2487 2631 2697 2945 3028 3204 3215 246 3300 3336 3627 3634 3782 3802 3844 3857 39238 3955 4 666 4389 4412 4457 4478 4617 — 47 Stück. ö 3 500 Fr. Nr. 28 — 1 Stück. 5 u 100 Fr. Nr. 22 51 — 2 Stück. Serie 1873. Zu 1000 Fr. Nr. 4733 4805 4970 50209 5048 5263 5330 5347 5379 5475 5507 5609 5699 58926 58535 5971 5990 6121 6270 6369 6470 6540 6627 6672 6691 6714 6737 6753 6762 6874 6875 6957 7059 7104 7138 7457 7586 7641 7667 7928 8113 8486 8522
S574 8607 8731 9123 9294 9g327 9377 gott 9836 9851 10923
10937 1074 106310 109462 10464 10566 19581 10585 10656 10718 10783 10787 10849 19874 10883 10930 11050 11183 11198 11398 11514 11607 11644 11865 118583 11944 12185 12222 12279 12338 12553 12695 12968 13334 13341 13492 1315 13531 13794 13841 13917 13962 14004 14014 — 98 Stäck. . . 500 Fr. Nr. 77 87 101 111 150 238 — 6 Stäückůk. u 166 Fr. Rr. 133 310 — 2 Stück.
Serie 1874.
Zu 1000 Fr. Nr. 14694 14725 14775 14868 15057 15248 15257 15393 15437 — 9 StäckE. ö
Zu 560 Fr. Nr. 3609 384 —= 2 Stück
Ju 165 Fr. Rr. 535 359 soz sah — Stück.
Serie 1875 Fr. Nr. 15478 15849 1588 15933 — 4 Stäcůk. Nr. 492 494 523 584 595 613 — 6 Stück. Serie 1876.
Zu 1000 Fr. Nr. 16028 16043 16096 16135 1614 16193 16460 16466 16594 16623 16785 16957 17106 17480 17519 17614 17693 17702 17762 17807 18142 18455 18571 18621 18652 18680 188490 18898 18995 18940 19011 19055 19237 19386 19615 19620 19676 19677 19679 19699 19783 19793 19346 19929 19964 19982 20080 20284 20321 20351 20391 20451 20160 20194 20541 20625 20646 21422 21482 21677 21696 21709 21809 Mwo23 22068 22109 2143 22249 22272 22306 22309 22311 22353 8359 22954 23339 23367 23719 23804 23842 23958 241268 24170 21173 24203 24450
ibo; t = 85 Stu ,
o' Ttickge gz, gos a , , lor ugs.
Zu 5090 .
1872 2063 2162 218632191 2289 2324 2353 2394 2404 — 18 Stück.
Zu 100 Fr. Nr. 684 752 854 884 909 1027 1146 1148 1197 1354 1493 1513 1615 1661 1678 1721 1749 1782 1930 = 19 Stück.
Serie 1877.
Zu 1000 Fr. Nr. 24669 — 1 Stäck.
Die Auszahlung des Kapitalbetrags der ausgeloosten Obliga⸗ tionen erfolgt nach 5. 22 des Gesetzes vom 10. Juni 1872 gegen Rückgabe der Obligattonen und der dazu gehörigen, am 2. Januar 1879 noch nicht verfallenen Zinscoupons mit dem Talon. Der Be⸗ trag fehlender Zinscoupons wird am Kapital gekürzt. Die Verzin⸗ sung der ausgeloosten Obligationen endet mit dem Schlusse des Jahres 1878.
Die Einlösung der Obligationen wird durch die Bezirkshaupt—⸗ kaßssen Straßburg, Colmar und Metz, sowie durch die Ober . Post⸗ kassen in Cöln und Frankfurt a / M. bewirkt und wird mit Aus⸗ zahlung der Kapitalbeträge schon am 21. Dezember 1878 begon⸗ nen werden. Zu dem Zwecke können die ausgeloosten Obligationen mit Coupons und Talon vom 2. Dezember d. Is. ab den genannten Stellen eingereicht werden. Da die Obligationen vor der Auszahlung im Bureau der Landesschulden Verwaltung verifizirt werden müssen, liegt die frühzeitige Einreichung derselben im Interesse der Besitzer.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß von den in den Jahren 1873 bis 1877 ausgeloosten Obligationen folgende noch nicht zur Einlösung präsentirt sind:
Nr. 7560 1709 1736 1745 2087 3584 3758 5084 5770 9g393 98b5 10750 109966 12857 12935 13330 13659 14186 14392 14915 15029 15663 15634 15639 15647 16421 16840 16880 18277 18467 19110 19432 19666 20433 20483 20513 20515 20534 21253 21999 22424 22645 22657 22684 22931 23191 23732 23734 23791 24399 24470 24478 24526 24603 24613 à 1000 Fr.
Nr. 467 498 532 831 1225 1397 1607 1715 2189 aà 500 Fr.
Straßburg, den 31. Oktober 1878. Der Ober⸗Präsident von Elsaß ⸗Lothringen. d. Moeller.
Königreich Breußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Direktor der Mecklenburgischen Friedrich ⸗ Franz Eisenbahnen, technischen Mitgliede einer Linien⸗Kommission, Jacobi, den Charakter als Baurath, und dem praktischen Arzt und Geburtshelfer Dr. Jaffs hier⸗ selbst den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
An der höheren Bürgerschule zu Ratibor ist die Wahl des bisherigen Dirigenten Br. Knape zum Rektor der Anstalt bestätigt worden.
Bei der Friedrichs⸗Realschule zu Berlin ist die Beförderung der ordentlichen Lehrer an der Anstalt, Dr. Scholz und Dr. Körner, sowie des bisherigen ordentlichen Lehrers an der Dorotheenstädtischen Realschule daselbst, Dr. Ulbrich, zu Ober⸗ lehrern genehmigt worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der bisherige städtische Hafenmeister Bruno Ukena u Leer ist zum Königlichen Hafenmeister ernannt und als . in Leer angestellt worden.
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gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete
21 den 5. November, Abends.
ö .
Topographische Karte des Landes zunächst 2m Berlin im Maßstabe 1: 5000 der natürlichen Länge. Von dieser Karte sind soeben erschienen: die Sektionen: Nr. 6 Biesenthal, und Rr. 7 Grünthal.
Die Sektion Biesenthal ist in Kupferstich, die Serttion Grün⸗ thal in Lithographie ausgeführt, und können beide Blätter nach vor⸗ ang er Befstellung durch jede Buch⸗ und Landkartenhandlung bezogen werden.
Der General ⸗Kommissions⸗Debit ist der Simon Schroppschen en n bann in Berlin übertragen worden. Preis pro a9 .
Diese Kartenblätter nebst den bereils früher erschienen en 34 Sek⸗ tionen gründen sich auf eine neue topographische Aufnahme (eirea S0 geogr. Quadrat · Meilen), welche vom Generalstabe in den Jahren 1867 bis 1874 ausgeführt und theilweise im Jahre 1876 durch eine Rekognoszirung, bezw. durch Mittheilungen der Lokalbehörden, ver⸗ vollständigt worden sind. Gedachte 36 neue Blätter schließen sich an die älteren autographirten 24 Blätter an, welche nach Auf⸗ nahmen aus den Jahren 1839 bis 1851 (eirea 70 , Meilen) angefertigt worden sind. Die ganze aus Blaͤttern be⸗ stehende Karte des Landes zanächst um Berlin' im Maß⸗ stabe von 1: 50 600 ist nunmehr abgeschlossen.
Berlin, den 4. November 1878.
Königliche Landes⸗Aufnahme. Kartographische Abtheilung.
Gee rz, Oberst und Abtheilungs⸗Chef.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom . Oktober 1878. Auf Grund des §. 6 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober d. J. wird hierdurch zur . Kenntniß gebracht, daß der Gesangverein Liberté in Hildesheim S. 1 des
verboten ist. Hildesheim, den 2. November 1878. Königliche Landdrostei. von Pilgrim.
Die unterzeichnete Königlich sächsische Kreishauptmannschaft bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß sie in ihrer Eigenschaft als Landespolizeibehörde die Arbeitervereine zu Eutritzsch, Gohlis, Plagwitz und Reudnitz nach Maßgabe von §. 1 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr⸗ lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. vorigen Monats verboten hat.
Leipzig, den 1. November 1878.
Königliche Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.
Bekanntmachung, : betreffend: Ausführung des Reichsgesetzes . die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie.
Auf Grund der §§. 1 und 6 des Reichsgesetzes rubrizirten Betreffs vom 21. Oktober d. J. wird der „Arbeiter⸗ Unterstützungsverein in Langen“ hiermit verboten.
Offenbach, den 2. November 1878.
Großherzogliches Kreisamt Offenbach. von Marquard.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
der in der Stadt Eisenach 4 Arbeiter⸗Leseverein
auf dem Grunde der Bestimmung in §. 1 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen . der Sozialdemo⸗ kratie vom 21. Oktober 1878 von dem Unterzeichneten als Landespolizeibehörde verboten worden ist.
Eisenach, den 4. November 1878. Der Großherzoglich S. Direktor des III. Verwaltungsbezirks.
Coudray.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 5. November. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag um 11 Uhr den regelmäßigen Vortrag des Chefs des Civil⸗Kabinets entgegen.
Gegen 12 Uhr begaben Sich die Kronprinzlichen Herr⸗ schaften zu Pferde vom Neuen Palais nach dem Jagdschloß Stern und ritten die Hubertus-Jagd mit.
Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin kehrte von der Jagd direkt nach dem Neuen Palais zurück, während Se. Kaiserliche und 9 * it der Kronprinz dem Diner im Marmorsaale des Stadtschlosses beiwohnte.
Gegen 6 Uhr begab ich, öchstderselbe von Potsdam nach Berlin uns nahm im Palais des Reichskanzlers den Vortrag des Fürsten von Bismarck entgegen.
Nach einem kurzen Vortrage des Chefs des Civilkabinets . 6 Kaiserliche Hoheit Abends um 73, Uhr nach Pots⸗
am zurück.
oi ze behbr eee.